2694/2019
Dauerkleingartenanlage (DKA) Klettenberg
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 6700-1301-3-8600 Vorlagen-Nummer 2694/2019 Freigabedatum 23.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Dauerkleingartenanlage (DKA) Klettenberg Erneuerung der Wasserleitung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung des Wasserleitungsnetzes in der Dauerkleingartenanlage (DKA) „Alt- und Neukomarweg“ in Köln- Klettenberg mit städtischen Gesamtkosten von 1,94 Mio. €. 2. Der Finanzausschuss beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NW die Freigabe einer Verpflichtungs- ermächtigung (VE 2020) in Höhe von 1,167 Mio. € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-3-8600 / DKA Klett- enberg, Erneuerung Wasserleitung, Hj. 2019. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,94 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 38.820 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die BV 3 hat am 16.10.2017 den Bedarf für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für die Er- neuerung des Wasserleitungsnetzes in der DKA Klettenberg festgestellt. Der Finanzausschuss votier- te daraufhin am 13.11.2017 für eine entsprechende Mittelfreigabe zwecks Planungsaufnahme. In den vorgenannten Sitzungen wurde vor dem Hintergrund der rechtlichen Bestimmungen (Bundes- kleingartengesetz, Generalpachtvertrag, Trinkwasserverordnung) die Notwendigkeit einer Erneuerung des Frischwasserleitungsnetzes (sog. Ringwasserleitung) in der insgesamt 462 Gärten und 181.000 qm umfassenden Anlage dezidiert erörtert. Die Gesamtkosten wurden nunmehr vom beauftragten Planungsbüro ermittelt und vom Rechnungs- prüfungsamt (RPA) am 09.04.2019 unter der Prüf.-Ziff. KOB 2019/0597 geprüft (siehe Anlage). Da- nach belaufen sich die Gesamtkosten (Bau, Planung, Bodengutachten, Erdarbeiten) auf 2,536 Mio. €. Ein Teil der Kosten (Erdarbeiten: 0,595 Mio. €) wird analog der Bestimmungen des Generalpachtver- trages vom Kleingartenverein übernommen. Die Kostenübernahme wurde auf der Mitgliederver- sammlung am 12.06.2019 rechtsverbindlich bestätigt. Die Finanzierung des verbleibenden städtischen Kostenanteils i. H. v. 1,94 Mio. € erfolgt im Teilfi- nanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 – Auszah- lungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6700-1301-3-8600 DKA Klettenberg, Erneuerung Was- serleitung. Die zunächst hoch erscheinende Investition relativiert sich in Anbetracht der Größe der Anlage und der Anzahl der Gartenparzellen (462). Die jährliche Belastung der Abschreibungsaufwen- dungen in der Ergebnisrechnung bewegt sich letztendlich mit 84,03 € je Parzelle innerhalb des durch- schnittlichen Korridors. Da diesjährig (außer für Honoraraufwendungen) keine Zahlungswirksamkeit eintreten wird, bedarf es lediglich der Bereitstellung einer ergänzenden Verpflichtungsermächtigung (VE 2020) zur Erlangung einer Auftragsbefähigung. Hierfür kann eine VE-Verlagerung im gleichen Teilfinanzplan aus Fst.6700- 3 1301-0-1001 Innerer Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW i. H. v. 0,586 Mio. € in Anspruch ge- nommen werden, da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert. Die gesamte Auszahlungsbelastung infolge der VE-Inanspruchnahme (1,167 Mio. €) ist durch die Veranschlagung des Planwertes 2020 gesichert. Die Abschreibungsaufwendungen in Höhe von jährlich 38.820 € sind im Teilergebnisplan 1301/ Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen des Hpl. 2020 / 21 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt. Für die städtischen Dauerkleingärten werden nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengeset- zes Pachterträge (Pacht Bodenzins) durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erhoben. Diese bilden sich im Teilergebnisplan 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten ab und beliefen sich 2018 auf insgesamt 1,578 Mio. €.
Anlage 1 RPA-Prüfvotum
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67 über Dezernat VI 14 143/1 ^ 7 .04.2019 Dauerkleingartenanlage Klettenberg e.V. Erneuerung des Frischwasserleitungsnetzes Prüfinhalt: RPA-Nr.: , Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Stand 07.03.2019) KOB 2019/0597 ' Baukosten: rd. 1.957.213 € netto rd. 165.660 € netto rd. 8.403 € netto rd. 2.329.083 € brutto rd. 197.135 € brutto rd. 10.000 € brutto rd. 2.536.218 € brutto Honorarkosten: Bodengutachter: Gesamtkosten: rd. 2.131.276 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) beabsichtigt die Erneuerung des in den 20er und 60er Jahren gebauten Frischwasserleitungsnetzes der Dauerkleingartenanlage (DKA) „Alt Komar und Neu Komar“ in Köln-Klettenberg. Das gesamte Leitungsnetz ist maro de und sanierungsbedürftig. Die DKA umfasst eine Gesamtfläche von rd. 181.000 m2 mit insgesamt 462 Kleingärten. 67 beabsichtigt mit der vorliegenden Kpstenberechnung einen Baubeschluss zu erwirken. Die Kostenberechnung wurde von 67 am 12.03.2019 eingereicht. Nach Durchsicht der Un terlagen wurde festgestellt, dass diese unvollständig vorgelegt wurden. Ergänzende Unterla gen wurden bis zum 03.04.2019 von der Fachdienststelle nachgereicht und ein Aufklärungs gespräch zum Inhalt der Kostenberechnung geführt. Die vorgelegten Unterlagen wurden mit nachfolgendem Ergebnis geprüft: Anhand der Baubeschreibung und der vorgelegten Kostenaufstellungen wurden keine tech nischen Besonderheiten und unangemessene Kostenansätze festgestellt, die einer Weiter führung der Maßnahme widersprechen. Unter der Vorlagen-Nummer 1949/2017 wurden im Finanzausschuss im November 2017 Planungsmittel in Höhe von 187.786 € brutto für die Umsetzung der Maßnahme freigegeben. Die Planungskosten wurden auf Basis einer groben Schätzung der Baukosten von rd. 1,8 Mio. € brutto ermittelt. Von diesen Kosten sollte der Kleingartenverein 357.000 € brutto bzw. 20 % übernehmen, dies entspricht pro Kleingartenparzelle einen Kostenanteil von rd. 770 € brutto. Die Baukosten wurden vom beauftragten Ingenieurbüro im Rahmen der Kostenschätzung (Leistungsphase 2 nach HOAI) am 15.08.2018 mit 2,3 Mio. € brutto ermittelt. -2 - Dies entspricht einer Erhöhung der Baukosten um rd. 27% bzw. 500.000 € brutto gegenüber dem Planungsbeschluss. Zu diesen Zeitpunkt lag das Bodengutachten des Geologischen Institutes noch nicht vor. Der Bericht über die abfall- und verwertungstechnische Überprüfung des Bodenaushubes wurde vom beauftragten Geologischen Institut am 26.11.2018 erstellt. Die Auswertung der entnommenen Bodenproben hat ergeben, dass das Erdreich mit verschiedenen Schwerme tallen (Zink, Cadmium) und mit PAK in unterschiedlichen Konzentrationen belastet ist. Das Aushubmaterial wurde daraufhin vom Geologischen Institut als entsorgungspflichtiger Abfall eingestuft und ist für den Wiedereinbau nicht geeignet. In der jetzt vorgelegten Kostenberechnung (Lph. 3 nach HOAI) sind die Baukosten gegen über der Kostenschätzung nahezu identisch, obwohl sich allein die Entsorgungskosten für den Erdaushub, aufgrund des Bodengutachten, von rd. 100.000 € auf rd. 470.000 € brutto erhöht haben. Vom planenden Büro wird mitgeteilt, dass durch eine optimierte Weiterpla nung und Erhöhung des Detailierungsgrades anderweitige Kosten reduziert werden konnten. Der Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde als Pächter der städti schen Kleingartengrundstücke sieht die Übernahme von Erdarbeiten (Aushub und Verfül lung) in Form von Eigenleistungen oder Kostenübernahme durch den Kleingartenverein vor. Für Aushub, Entsorgung und Verfüllung der Rohrgräben wurden Kosten in Höhe von rd. 1,0 Mio. € brutto ermittelt. Nach Aussage der Fachdienststelle soll der Kleingartenverein von diesen Kosten rd. 595.000 € brutto übernehmen. Dies entspricht ca. 60% der Kosten und pro Kleingartenparzelle ein Eigenanteil von rd. 1.300 € brutto. Das externe Büro wurde mit der Leistungsphase 8 nach HOAI (Bauoberleitung) und der örtli chen Bauüberwachung beauftragt. Die Beauftragung dieser Leistungen an das gleiche Büro wird kritisch gesehen. Darauf wurde bereits im Vergabevermerk zum Vergabeverfahren an das Ingenieurbüro von 14 hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen 07.03.2019 Dauerkleingartenanlage Klettenberg e.V. Erneuerung des Frischw asserleitungsnetzes G esam tkostenzusam m enstellung (brutto) Baukosten 2.329.082,85 € H onorarkosten 1137.135,20 € Bodengutenachten (geschätzt) 10.000,00 € G esam tkosten 2.536.218,05 € sachlich richtig far i richtig Dauerkleingartenanlage Klettenberg e.V. Erneuerung des Frischwasserleitungsnetzes o Honorarberechnung Geschätzte anrechenbare Baukosten: 1.957.212,48 € netto Einstufung in Honorarzone III unten nach § 44 Leistungsphasen 1 bis 9 = 98 % LP 1 2 % LP 2 20 % LP 3 25 % LP 4 5 % LP 5 15 % LP 6 13 % LP 7 2 % LP 8 15 % LP 9 1 % Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung (ÖB) 1,55 % 100% Honorar bei 1.957.212,48 € = 137.319,43 € 137.319,43 € x 98 % 134.573,04 € ÖB: 1.957.212,48 € x 1,55 % 30.336,79 € 0% Nebenkosten 0,00 € besondere Leistungen 750,00€ Honorar netto 165.659,83 € Honorar brutto 197.135,20 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2694/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2019
- Erstellt
- 07.08.2019 10:26