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1204/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Volt betr.: "Einsatz von Pferden im Karneval" (TOP 1.4 - AN/0419/2023 - AKUG 09.03.2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.04.2023, TOP 1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7053 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/576 
 
Vorlagen-Nummer   24.04.2023 
 1204/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Volt betr.: 
"Einsatz von Pferden im Karneval" (TOP 1.4 - AN/0419/2023 - AKUG 09.03.2023) 
Beim Bonner Rosenmontagszug waren in diesem Jahr erstmalig keine Pferde zugelassen. 
Der Festausschuss Bonner Karneval hat diese Entscheidung bereits 2021 getroffen. Beim 
Kölner Rosenmontagszug 2023, der in diesem Jahr zwischen 21 und 22 Uhr endete, waren 
Pferde für den Karneval weiterhin im Einsatz. Im Jahr 2020 wurden vom damaligen nordrhein-
westfälischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die "Leit-
linien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Karnevalsumzügen" eingeführt.1 Demnach 
müssen die Tiere etwa idealerweise vorne oder hinten im Zug und nicht in unmittelbarer Nähe 
zu den Musikgruppen positioniert werden, die Reitenden dürfen keinen Alkohol trinken, nicht 
rauchen und maximal 15 Prozent des Pferdegewichts auf die Waage bringen. Außerdem 
muss die Lautstärke reduziert werden, sobald Pferde an Lautsprechern vorbeilaufen.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt die Verwaltung 
um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Dopingeinsatz  
 
- Wie viele Pferde waren insgesamt beim Rosenmontagszug im Einsatz? 
 
Antwort der Verwaltung 
Es waren in diesem Jahr 195 Pferde im Einsatz. 
 
- Bei wie vielen dieser Pferde wurden Urin- und Blutproben gezogen (Verhältnis zur Ein-
satzzahl der Tiere). 
 
Antwort der Verwaltung 
Es wurden 20 Blutproben gezogen. Urinproben wurden nicht genommen. Die Proben-
nahme von Urin ist nicht praktikabel, da eine entsprechende Pferdebox zur Uringewinnung 
zur Verfügung gestellt werden müsste und dies insbesondere bei den Kutschpferden nicht 
durchführbar ist. Diese müssten jeweils aus ihrer Gruppe getrennt werden, was wiederum 
zu einem erhöhten Stresspegel der Tiere führt. Die Ergebnisse der Blutproben sind in glei-
cher Form aussagekräftig wie die der Urinproben. 
 
- Wie viele der Urin- und Blutproben waren positiv bzw. in wie vielen Fällen konnte der 
Einsatz von Substanzen nachgewiesen werden? Was waren die Konsequenzen?  
 
Antwort der Verwaltung 
                                                 
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17 -2959.pdf)

2 
 
In keiner der Blutproben wurden Sedativa nachgewiesen. In einer Blutprobe wurden Anti-
biotika und entzündungshemmende Medikamente nachgewiesen. Bei diesem Pferd wird 
zeitnah ein Bußgeldverfahren gegen den Verleiher/Besitzer wegen Verstoß gegen das 
Tierschutzgesetz eingeleitet.  
 
 
2. Reiter- und Pferdegewicht  
 
- Bei wie vielen Reiter-Pferd-Gespannen ist die Ratio zwischen Reitergewicht und Pfer-
degewicht überprüft worden? Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Es wurde augenscheinlich auf ein stimmiges Gewichtsverhältnis zwischen Reiter und 
Pferd geachtet. Die Vor-Ort-Kontrollen haben keine Auffälligkeiten gezeigt. 
 
 
3. Einsatzzeiten der Tiere 
 
- Wie lange waren die Tiere im Einsatz (inkl. Anfahrt, Aufstellung, Zugdauer und Ab-
transport)? Bitte hier insbesondere auch die Einsatzzeiten der Pferde angeben, die die 
längste An- und Abreise hatten. 
 
Antwort der Verwaltung 
Laut den Leitlinien soll die Einsatzzeit im Zug max. 4 Stunden ohne Pause (Futter- und 
Wasseraufnahme) betragen. Die Einsatzzeit beim diesjährigen Zug wurde durch einen 
festgefahrenen Wagen teilweise überschritten. Zu den Zeiten und der Dauer der An-und 
Abreise der Pferde kann von 576 keine Angabe gemacht werden.  
 
 
4. Wie beurteilt das Veterinäramt das folgende Video? 
Link: https://nc.peta.de/s/JgNgsSHZwN2EkB2 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf dem Video sieht man zunächst Reiter und Pferd mit der Kopfnummer 81. Die 
Gruppe steht und bewegt sich nur schrittweise nach vorne. Dies führt bei dem Pferd 
zum Ausdruck von Ungeduld und Nervosität. Es schüttelt und schlägt teilweise mit 
dem Kopf. Darüber hinaus gibt es keine Auffälligkeiten.  
In einer weiteren Einstellung sieht man Pferd und Reiter mit der Kopfnummer 89.  
Auch dieses Pferd schüttelt und schlägt teilweise aufgrund von Ungeduld und Nervosi-
tät mit dem Kopf. Das Fell im Halsbereich ist sichtbar geschwitzt. Das Pferd hat einen 
starken Drang in die Vorwärtsbewegung und wird teilweise durch das Eingreifen der 
Pferdebegleiterin am Vorwärtsgehen gehindert, da der Zug steht.  
Die Situation des langen Stehens ist für die Pferde immer eine Geduldsprobe und 
kann zu Unbehagen führen. Das Pferd mit der Nummer 89 ist in dieser Situation ange-
spannt und hat Anzeichen von Stress.  
 
 
5. Gruppenführung und Zugposition der Pferde 
 
- Wurden die Tiere als Gruppe am Anfang oder Ende des Zuges geführt wie in den 
NRW-Richtlinien vorgeschlagen?  
 
Antwort der Verwaltung 
Nein, die Pferde wurden in den jeweiligen Karnevalsgesellschaften mitgeführt.

3 
 
- Wie sieht der Notfallplan aus, wenn ein oder mehrere Tiere inmitten des Zuges kolla-
bieren oder gar „durchgehen“ (s. Fälle in Köln und Bonn im Jahr 2017)?  2   
 
Antwort der Verwaltung 
Die Erarbeitung und Umsetzung des Notfallplans obliegt dem Veranstalter. 
 
- Wieso hat sich die Verwaltung nicht am Beispiel der Stadt Bonn orientiert, keine Pferde 
im Karneval einzusetzen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Nach den 576 vorliegenden Informationen, wurde in Bonn von Seiten des Veranstalters 
auf die Teilnahme von Pferden im Karneval verzichtet. Es war keine Vorgabe der Veteri-
närbehörde. 
 
Mittlerweile geht die Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen von § 16a S. 1 TierSchG 
der Behörde kein Entschließungsermessen zukommt, d.h. sie muss tätig werden, wenn ent-
sprechende tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen oder drohen. Die Einschätzung dafür ob-
liegt den Amtstierärzten. Aber selbst, wenn ein Einschreiten erforderlich ist, dürfte ein generel-
les Verbot des Einsatzes von Pferden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen. Es 
sind immer vorranging mildere Mittel zu prüfen. Mildere Mittel stellen jedoch die vom Ministe-
rium in seinen Leitlinien ausgesprochenen Empfehlungen da, die ausdrücklich eine einheitli-
che Vorgehensweise in NRW sicherstellen sollen. 
 
Zudem ist es aus straßenrechtlichen Gründen nicht zulässig, entsprechende tierschutzrechtli-
che Auflagen in die Sondernutzungserlaubnis zum Rosenmontagszug aufzunehmen. Hier 
muss das Umwelt- und Verbraucherschutzamt dann selbständig entsprechende Anordnungen 
zum Einsatz der Pferde treffen. 
 
In Kürze finden Gespräche mit der Festkommittee des Kölner Karnevals zur Evaluierung des 
Einsatzes von Pferden im Karneval statt. Die Verwaltung wird hierzu berichten. 
 
 
Gez. Wolfgramm 
                                                 
2 https://www.ksta.de/koeln/karneval-in-koeln/rosenmontagszug -in-koeln -queridas-kollaps-befeuert-
debatte-um-pferde-im-karneval -273735

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1204/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.04.2023
Erstellt
11.04.2023 16:22