1204/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Volt betr.: "Einsatz von Pferden im Karneval" (TOP 1.4 - AN/0419/2023 - AKUG 09.03.2023)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7053 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/57/576
Vorlagen-Nummer 24.04.2023
1204/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Volt betr.:
"Einsatz von Pferden im Karneval" (TOP 1.4 - AN/0419/2023 - AKUG 09.03.2023)
Beim Bonner Rosenmontagszug waren in diesem Jahr erstmalig keine Pferde zugelassen.
Der Festausschuss Bonner Karneval hat diese Entscheidung bereits 2021 getroffen. Beim
Kölner Rosenmontagszug 2023, der in diesem Jahr zwischen 21 und 22 Uhr endete, waren
Pferde für den Karneval weiterhin im Einsatz. Im Jahr 2020 wurden vom damaligen nordrhein-
westfälischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die "Leit-
linien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Karnevalsumzügen" eingeführt.1 Demnach
müssen die Tiere etwa idealerweise vorne oder hinten im Zug und nicht in unmittelbarer Nähe
zu den Musikgruppen positioniert werden, die Reitenden dürfen keinen Alkohol trinken, nicht
rauchen und maximal 15 Prozent des Pferdegewichts auf die Waage bringen. Außerdem
muss die Lautstärke reduziert werden, sobald Pferde an Lautsprechern vorbeilaufen.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt die Verwaltung
um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Dopingeinsatz
- Wie viele Pferde waren insgesamt beim Rosenmontagszug im Einsatz?
Antwort der Verwaltung
Es waren in diesem Jahr 195 Pferde im Einsatz.
- Bei wie vielen dieser Pferde wurden Urin- und Blutproben gezogen (Verhältnis zur Ein-
satzzahl der Tiere).
Antwort der Verwaltung
Es wurden 20 Blutproben gezogen. Urinproben wurden nicht genommen. Die Proben-
nahme von Urin ist nicht praktikabel, da eine entsprechende Pferdebox zur Uringewinnung
zur Verfügung gestellt werden müsste und dies insbesondere bei den Kutschpferden nicht
durchführbar ist. Diese müssten jeweils aus ihrer Gruppe getrennt werden, was wiederum
zu einem erhöhten Stresspegel der Tiere führt. Die Ergebnisse der Blutproben sind in glei-
cher Form aussagekräftig wie die der Urinproben.
- Wie viele der Urin- und Blutproben waren positiv bzw. in wie vielen Fällen konnte der
Einsatz von Substanzen nachgewiesen werden? Was waren die Konsequenzen?
Antwort der Verwaltung
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17 -2959.pdf)
2
In keiner der Blutproben wurden Sedativa nachgewiesen. In einer Blutprobe wurden Anti-
biotika und entzündungshemmende Medikamente nachgewiesen. Bei diesem Pferd wird
zeitnah ein Bußgeldverfahren gegen den Verleiher/Besitzer wegen Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz eingeleitet.
2. Reiter- und Pferdegewicht
- Bei wie vielen Reiter-Pferd-Gespannen ist die Ratio zwischen Reitergewicht und Pfer-
degewicht überprüft worden? Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
Antwort der Verwaltung
Es wurde augenscheinlich auf ein stimmiges Gewichtsverhältnis zwischen Reiter und
Pferd geachtet. Die Vor-Ort-Kontrollen haben keine Auffälligkeiten gezeigt.
3. Einsatzzeiten der Tiere
- Wie lange waren die Tiere im Einsatz (inkl. Anfahrt, Aufstellung, Zugdauer und Ab-
transport)? Bitte hier insbesondere auch die Einsatzzeiten der Pferde angeben, die die
längste An- und Abreise hatten.
Antwort der Verwaltung
Laut den Leitlinien soll die Einsatzzeit im Zug max. 4 Stunden ohne Pause (Futter- und
Wasseraufnahme) betragen. Die Einsatzzeit beim diesjährigen Zug wurde durch einen
festgefahrenen Wagen teilweise überschritten. Zu den Zeiten und der Dauer der An-und
Abreise der Pferde kann von 576 keine Angabe gemacht werden.
4. Wie beurteilt das Veterinäramt das folgende Video?
Link: https://nc.peta.de/s/JgNgsSHZwN2EkB2
Antwort der Verwaltung:
Auf dem Video sieht man zunächst Reiter und Pferd mit der Kopfnummer 81. Die
Gruppe steht und bewegt sich nur schrittweise nach vorne. Dies führt bei dem Pferd
zum Ausdruck von Ungeduld und Nervosität. Es schüttelt und schlägt teilweise mit
dem Kopf. Darüber hinaus gibt es keine Auffälligkeiten.
In einer weiteren Einstellung sieht man Pferd und Reiter mit der Kopfnummer 89.
Auch dieses Pferd schüttelt und schlägt teilweise aufgrund von Ungeduld und Nervosi-
tät mit dem Kopf. Das Fell im Halsbereich ist sichtbar geschwitzt. Das Pferd hat einen
starken Drang in die Vorwärtsbewegung und wird teilweise durch das Eingreifen der
Pferdebegleiterin am Vorwärtsgehen gehindert, da der Zug steht.
Die Situation des langen Stehens ist für die Pferde immer eine Geduldsprobe und
kann zu Unbehagen führen. Das Pferd mit der Nummer 89 ist in dieser Situation ange-
spannt und hat Anzeichen von Stress.
5. Gruppenführung und Zugposition der Pferde
- Wurden die Tiere als Gruppe am Anfang oder Ende des Zuges geführt wie in den
NRW-Richtlinien vorgeschlagen?
Antwort der Verwaltung
Nein, die Pferde wurden in den jeweiligen Karnevalsgesellschaften mitgeführt.
3
- Wie sieht der Notfallplan aus, wenn ein oder mehrere Tiere inmitten des Zuges kolla-
bieren oder gar „durchgehen“ (s. Fälle in Köln und Bonn im Jahr 2017)? 2
Antwort der Verwaltung
Die Erarbeitung und Umsetzung des Notfallplans obliegt dem Veranstalter.
- Wieso hat sich die Verwaltung nicht am Beispiel der Stadt Bonn orientiert, keine Pferde
im Karneval einzusetzen?
Antwort der Verwaltung
Nach den 576 vorliegenden Informationen, wurde in Bonn von Seiten des Veranstalters
auf die Teilnahme von Pferden im Karneval verzichtet. Es war keine Vorgabe der Veteri-
närbehörde.
Mittlerweile geht die Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen von § 16a S. 1 TierSchG
der Behörde kein Entschließungsermessen zukommt, d.h. sie muss tätig werden, wenn ent-
sprechende tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen oder drohen. Die Einschätzung dafür ob-
liegt den Amtstierärzten. Aber selbst, wenn ein Einschreiten erforderlich ist, dürfte ein generel-
les Verbot des Einsatzes von Pferden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen. Es
sind immer vorranging mildere Mittel zu prüfen. Mildere Mittel stellen jedoch die vom Ministe-
rium in seinen Leitlinien ausgesprochenen Empfehlungen da, die ausdrücklich eine einheitli-
che Vorgehensweise in NRW sicherstellen sollen.
Zudem ist es aus straßenrechtlichen Gründen nicht zulässig, entsprechende tierschutzrechtli-
che Auflagen in die Sondernutzungserlaubnis zum Rosenmontagszug aufzunehmen. Hier
muss das Umwelt- und Verbraucherschutzamt dann selbständig entsprechende Anordnungen
zum Einsatz der Pferde treffen.
In Kürze finden Gespräche mit der Festkommittee des Kölner Karnevals zur Evaluierung des
Einsatzes von Pferden im Karneval statt. Die Verwaltung wird hierzu berichten.
Gez. Wolfgramm
2 https://www.ksta.de/koeln/karneval-in-koeln/rosenmontagszug -in-koeln -queridas-kollaps-befeuert-
debatte-um-pferde-im-karneval -273735
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1204/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.04.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 16:22