Beantwortung einer mündlichen Frage von Herrn Dreisbach aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 zum Jugendkriminalitätsbericht
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1533/2026 vom 01.06.2026
Stand: Am 23.06.2026 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 01.06.2026 1533/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Frage von Herrn Dreisbach aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 zum Jugendkriminalitätsbericht In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 nimmt Herr Dreisbach Bezug auf die verstärkten Sexualdelikte und erkundigt sich, ob es bei der Polizei niederschwellige Ange- bote gebe, wo betroffene Jugendliche mit der Polizei in Kontakt treten könnten, sowie ob es bei der Polizei speziell dafür geschulte Ansprechpartner*innen gebe. Die Verwaltung gibt die Antwort der Polizei wie folgt zur Kenntnis: Die Bearbeitung von Sexualdelikten erfolgt grundsätzlich im Kriminalkommissariat 12 (KK 12). Dieses besteht aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die allen betroffenen Personen und somit auch Jugendlichen selbstverständlich als Erstkontakt zur Verfügung stehen. Sie sind grundsätzlich durch spezielle Lehrgänge für Anhörung und Vernehmungen geschult und ver- fügen über vielfältige Erfahrungswerte. Für das KK 12 besteht folgende Erreichbarkeit: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Kriminalkommissariat 12 Telefon: 0221 – 229 8125 Telefax: 0221 – 229 8122 E-Mail: KK12.Koeln@polizei.nrw.de Niedrigschwellige polizeiliche Beratungsmöglichkeiten nach Sexualdelikten unterliegen jedoch grundsätzlich der Beachtung des Legalitätsprinzips (Strafverfolgungszwang). Weder eine spe- zielle Hotline, noch diesbezügliche proaktive Möglichkeiten im Sinne der Anfrage, werden beim KK 12 vorgehalten. Darüber hinaus besteht für Opfer sexueller Gewalt die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im Anschluss an Vernehmungen im Rahmen der Anzeigenaufnahme oder des Ermittlungsverfah- rens ein Gespräch mit dem polizeilichen Opferschutz zu führen. Von dort aus wird pro aktiv an entsprechende Beratungsstellen, Trauma-Ambulanzen, dem WEISSEN RING e.V. etc. vermittelt. Für detailliertere Informationen zur Arbeit der Opferschutzbeauftragten des PP Köln nachfol- gender Link zum aktuellen Opferschutzerlass: https://recht.nrw.de/mblnrw/2019-s162/ Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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