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1533/2026

Beantwortung einer mündlichen Frage von Herrn Dreisbach aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 zum Jugendkriminalitätsbericht

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.06.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 23.06.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2266 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 01.06.2026 
 1533/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Frage von Herrn Dreisbach aus der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 zum Jugendkriminalitätsbericht 
 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 nimmt Herr Dreisbach Bezug auf 
die verstärkten Sexualdelikte und erkundigt sich, ob es bei der Polizei niederschwellige Ange-
bote gebe, wo betroffene Jugendliche mit der Polizei in Kontakt treten könnten, sowie ob es 
bei der Polizei speziell dafür geschulte Ansprechpartner*innen gebe. 
 
 
Die Verwaltung gibt die Antwort der Polizei wie folgt zur Kenntnis: 
 
Die Bearbeitung von Sexualdelikten erfolgt grundsätzlich im Kriminalkommissariat 12 (KK 12). 
Dieses besteht aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die allen betroffenen Personen und 
somit auch Jugendlichen selbstverständlich als Erstkontakt zur Verfügung stehen. Sie sind 
grundsätzlich durch spezielle Lehrgänge für Anhörung und Vernehmungen geschult und ver-
fügen über vielfältige Erfahrungswerte. 
 
Für das KK 12 besteht folgende Erreichbarkeit: 
Polizeipräsidium Köln 
Walter-Pauli-Ring 2-6 
51103 Köln 
Kriminalkommissariat 12 
Telefon: 0221 – 229 8125 
Telefax: 0221 – 229 8122 
E-Mail: KK12.Koeln@polizei.nrw.de 
 
Niedrigschwellige polizeiliche Beratungsmöglichkeiten nach Sexualdelikten unterliegen jedoch 
grundsätzlich der Beachtung des Legalitätsprinzips (Strafverfolgungszwang). Weder eine spe-
zielle Hotline, noch diesbezügliche proaktive Möglichkeiten im Sinne der Anfrage, werden 
beim KK 12 vorgehalten. 
Darüber hinaus besteht für Opfer sexueller Gewalt die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im 
Anschluss an Vernehmungen im Rahmen der Anzeigenaufnahme oder des Ermittlungsverfah-
rens ein Gespräch mit dem polizeilichen Opferschutz zu führen. 
Von dort aus wird pro aktiv an entsprechende Beratungsstellen, Trauma-Ambulanzen, dem 
WEISSEN RING e.V. etc. vermittelt. 
Für detailliertere Informationen zur Arbeit der Opferschutzbeauftragten des PP Köln nachfol-
gender Link zum aktuellen Opferschutzerlass: https://recht.nrw.de/mblnrw/2019-s162/ 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Walter-Pauli-Ring 2

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Details

Aktenzeichen
1533/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.06.2026
Erstellt
27.05.2026 08:29