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2727/2019

Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.09.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 17.18

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Anlage

62 Zeichen

ANLAGE  
 
Visualisierung Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2867 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2727/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 
 
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg 
1. Ist mit der Einleitung des VEP Melanengürtel/Grüner Weg keine Veränderungssperre im Sinne 
der Zielsetzung Wohnungsbau eingetreten? 
 
2. Welche Kenntnisse liegen der Verwaltung über Nutzung, Baukanten und Architektur der be-
absichtigten Bebauung vor? 
 
3. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung zu rechnen? 
 
4. Wann wird der BV Ehrenfeld der Beschluss zur Aufhebung des eingeleiteten VEP vorgelegt? 
 
5. Muss die BV dieser Vorlage zustimmen? 
 
 
 
Zu 1. 
Im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) kann keine Veränderungssperre erlassen 
werden. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 BauGB, nach dem die §§ 14 (Veränderungssperre) und 15 
BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) nicht anzuwenden sind. Eine gleichwohl beschlossene 
Veränderungssperre wäre wegen fehlender Rechtsgrundlage unwirksam (OVG NWR-Urteil vom 
19.09.2005).  
 
Zu 2. 
Beantragt sind auf dem im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei 
Mehrfamilienhäuser mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbe-
einheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-
Vollgeschossen plus Staffelgeschoss vorgesehen. 
 
Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich ist eine Block-
randbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen entlang des Grünen Weges vorgesehen sowie kammar-
tige Strukturen Richtung eines an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs.  
 
Vor Bauantragsstellung gab es Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebauung 
nach geltendem Bebauungsplan. 
 
Planzeichnungen sind der Anlage zu entnehmen.

2 
 
 
Zu 3. 
Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und 
Gewerbe eingereicht. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten 
Bereich liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. 
 
Diese Anträge befinden sich in der Prüfung. Daher kann noch keine Aussage zu Baubeginn und Fer-
tigstellung gemacht werden.  
 
Zu 4. und 5.  
Die Beschlussvorlage zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für den Vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan "Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld" soll dem Stadtentwicklungsausschuss 
und der Bezirksvertretung Ehrenfeld kurzfristig vorgelegt werden. Die Bezirksvertretung hat bei der 
Beschlussvorlage ein Anhörungsrecht, der Stadtentwicklungsausschuss ist das zuständige Be-
schlussorgan. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

03.09.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße
  • Melatengürtel
  • Grüner Weg 1

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Details

Aktenzeichen
2727/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.09.2019
Erstellt
09.08.2019 11:50