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0163/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Öffnung der Privatstraße KVB oder Merkenicher Straße für Anlieger, Aktenzeichen 202/23

Mitteilung BV 22.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.03.2024, TOP 2.1

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

898 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0163/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Öffnung der Privatstraße KVB oder 
Merkenicher Straße für Anlieger, Aktenzeichen 202/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3462 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 202/23 18.12.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Öffnung der Privatstraße KVB oder Merkenicher 
Straße für Anlieger“, Aktenzeichen 202/23 S 
Sehr geehrte Frau  , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.11.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellung-
nahme Folgendes mit:  
„Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln bauen auf dem Niehler Damm einen neuen 
Düker, um die Abwasserleitung unterhalb des Rheins zu erneuern. Im Zuge dessen 
wurde der Niehler Damm voll gesperrt und ist zwischen Bremerhavener Straße und 
Sebastianstraße nicht mehr zu durchfahren. Beim Niehler Damm handelt es sich um 
eine Straße für Anlieger, die für den Durchfahrtsverkehr zwischen 23 und 06 Uhr nicht 
freigegeben ist. 
Im Zuge des Anhörungsverfahrens der Verkehrszeichen- und Umleitungspläne wurde 
die Öffnung der ortsfest gesperrten Merkenicher Straße bereits geprüft. 
Diese Möglichkeit wurde jedoch durch die zuständigen Fachstellen der Polizei und der 
Stadt Köln aus Sicherheitsgründen verworfen. Der Schutz der Grundschüler und der 
bereits bestehende Lärmschutz der Anwohner waren ausschlaggebend für die Ent-
scheidung. Hinzu kommt, dass die Leistungsfähigkeit der Merkenicher Straße nicht 
ausreichend ist, um einen Durchgangsverkehr in zwei Richtungen zu gewährleisten, 
da durch die Vollsperrung auch die Linienbusse der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) 
eine veränderte Route abfahren und dadurch die Merkenicher Straße erhöht frequen-
tieren.  
Damit die ortsfeste Sperrung der Merkenicher Straße nicht missbräuchlich über die 
Privatstraße der KVB umfahren werden kann, wurde die Bitte an die Fachstelle der

- 2 - 
 
KVB gerichtet, die sich in ihrem Besitz befindliche Straße zu sperren. Für den Linien-
verkehr kann sie während der Baumaßnahme auf dem Niehler Damm nicht genutzt 
werden. Die Umleitungen für den Niehler Damm wurden auf leistungsfähige Straßen 
gelegt, die dieses Verkehrsaufkommen bestmöglich bewältigen können. Aus diesen 
Gründen kann dem Antrag der Petentin leider nicht zugestimmt werden.“  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Herrn   unter Telefonnummer: 0221/221-  oder per E-Mail: verkehrsma-
nagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2982 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 13:23 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 15.11.2023 
13:23:05 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich melde mich bzgl. der Straßensperrung des Niehler Damms aufgrund des Rheindüker-
Neubaus bei Ihnen. Diese Vollsperrung sorgt nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen 
anderen Menschen aus dem Kölner Norden für Schwierigkeiten im Alltag.  
 
Direkt im Wohngebiet hinter der Sperrung liegt u.a. die Stepke Kita Niehler Pänz, die viele 
Kinder aus anliegenden Stadtteilen wie auch Merkenich und Longerich besuchen. Die 
Kitaplatzsituation ist ja wie überall auch in Köln schwierig und somit die freie Wahlmöglichkeit 
der Kita begrenzt. Somit muss auch ich täglich mit dem Auto von Merkenich nach Niehl 
pendeln, um meine Kinder in den Kindergarten zu bringen. Anschließend fahre ich weiter ins 
Büro oder ins Homeoffice zurück, fahre diese Strecke also bis zu 4x täglich. Ich bin hier 
keine Ausnahme, viele Merkenicher bringen ihre Kinder nach Niehl. Andersherum fahren 
natürlich auch viele Niehler in Richtung Fordwerke oder aber ihre Kinder auf dem Weg zur 
Arbeit zu den Schulcontainern der GGS Halfengasse. 
 
Nun ist eine direkte Anfahrt des Kindergartens nicht mehr möglich und auch die 
entgegengesetzte Richtung ist nicht befahrbar. Dies bedeutet einen Umweg von 3km pro 
Strecke und eine Verlängerung der Fahrtzeit im Berufsverkehr. Zudem sind die nächsten 
Ausweichstrecken über die Industriestraße und den Niehler Damm oder die Graditzer Straße 
schmale Anwohnerstraßen, in denen die Fahrbahn aktuell auch durch Baustellen verengt ist.  
 
Allerdings gibt es eine Möglichkeit der Durchfahrt über eine Privatstraße der KVB und die 
Merkenicher Straße - hierüber werden auch die Busse nun umgeleitet. Ich möchte Sie bitten, 
über eine Öffnung der Privatstraße (natürlich gemeinsam mit der KVB) oder aber eine 
Öffnung der Merkenicher Straße für Anlieger (Anwohner und Kita) nachzudenken. Die 
Verkehrsbelästigung der Anwohner durch vermehrtes Verkehrsaufkommen verlagert sich 
durch die weitreichende Umfahrung nämlich auf die o.g. Straßenzüge und belastet alle 
Pendler zwischen Merkenich und Niehl extrem. Wäre da nicht eine leicht erhöhte 
Verkehrsbelastung der Merkenicher Straße durch den Kita- und Anwohner-Verkehr das 
kleinere Übel? So verteilt sich das Verkehrsaufkommen deutlich mehr und erleichtert nicht 
nur den Eltern und Erziehern in den kommenden drei Jahren der Sperrung das Leben. Ich 
möchte Sie eindringlich bitten, diese Möglichkeit zeitnah zu prüfen! 
 
Herzlichen Dank im Voraus und schöne Grüße,

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Merkenicher Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Bremerhavener Straße
  • Sebastianstraße
  • Halfengasse
  • Industriestraße
  • Graditzer Straße
  • Niehler Damm

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0163/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2024
Erstellt
11.01.2024 07:55