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3164/2019

Antrag der CDU-Fraktion "Bäume für das Klima - Bilderstöckchen macht´s vor" (AN/1137/2019)

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 18.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2019

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2362 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 17.09.2019 
 3164/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
 
Antrag der CDU-Fraktion "Bäume für das Klima - Bilderstöckchen macht´s vor" (AN/1137/2019) 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes formulierte folgenden Beschlussvorschlag: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, das Gelände der ehemaligen Kita Eschenbachstr. 60, intensiv mit CO2 
reduzierenden Bäumen zu bepflanzen. Hierbei mögen mindestens die ca. 30 Bäume, welche für den 
Interimsstandort des Dreikönigsgymnasiums und im Zuge der Sanierung des DuMont Berufskollegs 
entfallen, ersetzt werden. Des Weiteren möge die Fläche mit Wildblumenwiesen versehen werden. 
Sitzgelegenheiten sollen ausdrücklich nicht realisiert werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Auf dem Grundstück Eschenbachstraße 60 befand sich eine Kindertagesstätte, die abgerissen wer-
den musste, da das auf einer Altablagerung errichtete Gebäude durch Setzungen irreparabel be-
schädigt wurde. Die Neuerrichtung einer städtischen Kindertagesstätte wurde aufgrund des schwieri-
gen Baugrunds seitens der damals zuständigen Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verworfen.  
 
Das Grundstück wurde kürzlich aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das Allgemeine 
Liegenschaftsvermögen übertragen. Die Liegenschaftsverwaltung prüft, ob das Grundstück für eine 
sonstige soziale Nutzung (z.B. Einrichtung zur Betreuung minderjähriger Mütter) oder alternativ eine 
Wohnbebauung in Betracht kommt und welche aus dem schwierigen Baugrund resultierenden Er-
schwernisse ggf. bei der Bemessung des Verkaufspreises zu berücksichtigen sind. 
 
Nach einer ersten Einschätzung ist eine Bebauung nach Beseitigung der Auffüllmaterialien von einer 
Mächtigkeit von ca. 7 m oder der Verwendung von Pfahlgründungen voraussichtlich möglich.  
Die endgültigen Ergebnisse der Bodenuntersuchungen stehen noch aus. 
 
Eine Bepflanzung widerspricht dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Flächen. Wenn Bauflä-
chen in vollständig erschlossenen Gebieten bepflanzt werden, müssen zur Befriedigung des Bedarfs 
an Bauflächen bislang unbebaute Flächen in der freien Natur bebaut und für deren Erschließung zu-
sätzliche Flächen versiegelt werden. Dies ist weder ökologisch noch wirtschaftlich.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eschenbachstraße 60

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Details

Aktenzeichen
3164/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
18.09.2019
Erstellt
09.09.2019 16:48