3164/2019
Antrag der CDU-Fraktion "Bäume für das Klima - Bilderstöckchen macht´s vor" (AN/1137/2019)
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2362 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 17.09.2019 3164/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Antrag der CDU-Fraktion "Bäume für das Klima - Bilderstöckchen macht´s vor" (AN/1137/2019) Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes formulierte folgenden Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird gebeten, das Gelände der ehemaligen Kita Eschenbachstr. 60, intensiv mit CO2 reduzierenden Bäumen zu bepflanzen. Hierbei mögen mindestens die ca. 30 Bäume, welche für den Interimsstandort des Dreikönigsgymnasiums und im Zuge der Sanierung des DuMont Berufskollegs entfallen, ersetzt werden. Des Weiteren möge die Fläche mit Wildblumenwiesen versehen werden. Sitzgelegenheiten sollen ausdrücklich nicht realisiert werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Grundstück Eschenbachstraße 60 befand sich eine Kindertagesstätte, die abgerissen wer- den musste, da das auf einer Altablagerung errichtete Gebäude durch Setzungen irreparabel be- schädigt wurde. Die Neuerrichtung einer städtischen Kindertagesstätte wurde aufgrund des schwieri- gen Baugrunds seitens der damals zuständigen Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verworfen. Das Grundstück wurde kürzlich aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen übertragen. Die Liegenschaftsverwaltung prüft, ob das Grundstück für eine sonstige soziale Nutzung (z.B. Einrichtung zur Betreuung minderjähriger Mütter) oder alternativ eine Wohnbebauung in Betracht kommt und welche aus dem schwierigen Baugrund resultierenden Er- schwernisse ggf. bei der Bemessung des Verkaufspreises zu berücksichtigen sind. Nach einer ersten Einschätzung ist eine Bebauung nach Beseitigung der Auffüllmaterialien von einer Mächtigkeit von ca. 7 m oder der Verwendung von Pfahlgründungen voraussichtlich möglich. Die endgültigen Ergebnisse der Bodenuntersuchungen stehen noch aus. Eine Bepflanzung widerspricht dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Flächen. Wenn Bauflä- chen in vollständig erschlossenen Gebieten bepflanzt werden, müssen zur Befriedigung des Bedarfs an Bauflächen bislang unbebaute Flächen in der freien Natur bebaut und für deren Erschließung zu- sätzliche Flächen versiegelt werden. Dies ist weder ökologisch noch wirtschaftlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eschenbachstraße 60
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Details
- Aktenzeichen
- 3164/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 18.09.2019
- Erstellt
- 09.09.2019 16:48