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V/0708/2022

Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0015/2021 "Aufbau einer Kinderfeuerwehr in Münster" vom 16.02.2021

Vorlagen 02.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 07.02.2023, TOP 6

Anlage-1-Antrag-der-CDU-Fraktion-A-R-0015-2021

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Anlage-1-Antrag-der-CDU-Fraktion-A-R-0015-2021

3202 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0015/2021 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 Münster, 16. Februar 2021 
 
 
 
 
Aufbau einer Kinderfeuerwehr in Münster 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.) die Verwaltung wird beauftragt, unter der Leitu ng der Feuerwehr Münster eine 
Kinderfeuerwehr aufzubauen. 
 
2.) die Inanspruchnahme von Fördermitteln für den A ufbau einer Kinderfeuerwehr 
durch das Land NRW zu prüfen. 
 
Begründung: 
 
Der CDU-Ratsfraktion ist die Unterstützung und Förderung der Feuerwehr sehr wichtig, ganz 
besonders die Jugendarbeit. In der bereits bestehenden Jugendfeuerwehr können 
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren die technischen Grundlagen des Feuerwehdienstes 
erlernen. Darüber hinaus stehen die Stärkung der Teamfähigkeit und anderer sozialer 
Kompetenzen im Zentrum der Arbeit. Jugendorganisationen wie diese leisten einen 
außerordentlichen Beitrag, um junge Menschen an die Tätigkeit der Feuerwehr 
heranzuführen und Begeisterung zu wecken und somit den Nachwuchs für die Zukunft zu 
sichern. 
 
Die CDU-Ratsfraktion möchte an dieser Stelle noch einen Schritt weitergehen und spricht 
sich für den Aufbau einer Kinderfeuerwehr in Münster aus. Seit dem 01. Januar 2016 
ermöglicht das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz“, in NRW bereits Kinder ab dem sechsten Lebensjahr in die Feuerwehr 
aufzunehmen und auf diese Weise eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Etliche Städte in NRW 
haben bereits auf dieses Gesetz reagiert und Kinderfeuerwehren ins Leben gerufen.  
 
Auch für Münster wäre dieser Schritt sinnvoll in Anbetracht der Vorteile, die eine 
Kinderfeuerwehr mit sich bringen kann. Da eine deutlich jüngere Zielgruppe im Alter von 6 
bis 12 Jahren angesprochen wird, kann bei Kindern bereits noch früher als bisher, und auf 
pädagogische Weise, Begeisterung für das Thema Feuerwehr geweckt werden. Die Kinder

werden spielerisch an die Arbeit der Rettungskräfte herangeführt und lernen, im Team zu 
arbeiten. Zusätzlich kann über den Weg der Kinderfeuerwehr ein nicht zu unterschätzender 
Beitrag für die Brandschutzerziehung von Kindern geleistet werden. Die Mitgliedschaft in 
einer Kinderfeuerwehr ermutigt auch dazu, sich später bei der Jugendfeuerwehr zu 
engagieren. Es bieten sich zudem Kooperationen mit Schulen an. 
 
Der Aufbau und Betrieb der Kinderfeuerwehr erfordert das zusätzliche Engagement 
Ehrenamtlicher in der Freiwilligen Feuerwehr. Um diese zusätzlichen Ehrenamtlichen zu 
gewinnen, ist die Freiwilligenagentur miteinzubeziehen. Die gewonnenen Ehrenamtlichen 
sollen als Mitglieder der Unterstützungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr in das 
Gesamtsystem integriert werden. Seit 2016 besteht die gesetzliche Möglichkeit, 
Ehrenamtliche in die Unterstützungsabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren aufzunehmen, 
ohne dass diese eine feuerwehrtechnische Ausbildung absolvieren müssen. Diese rechtliche 
Möglichkeit sollte in Münster ausgeschöpft werden. 
 
Um eine Kinderfeuerwehr auch für die Stadt Münster möglich zu machen, bittet die CDU-
Ratsfraktion die Verwaltung konkret zu prüfen, in welchem Umfang Fördermittel vom Land 
NRW in Anspruch genommen werden können. 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beschlussvorlage

14181 Zeichen

V/0708/2022 
V/0708/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0015/2021 "Aufbau einer Kinderfeuerwehr in 
Münster" vom 16.02.2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1  Die Verwaltung setzt den Ausbau der Jugendfeuerwehr als maßgeblichen Aspekt der Mitglie-
dergewinnung der Freiwilligen Feuerwehr um. 
 
I.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren 
ermöglicht werden kann. 
 
I.3  Auf die Einführung einer Kinderfeuerwehr wird aktuell verzichtet. Es werden keine Stellenmeh-
rungen oder Haushaltsmittel veranschlagt. 
 
I.4  Der Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0015/2021, der am 17.03.2021 an den APDOSO 
verwiesen wurde, ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
II.1  Mit der Entscheidung, aktuell keine Kinderfeuerwehr einzurichten, sind keine finanziellen Aus-
wirkungen verbunden.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die neue gesetzliche Möglichkeit der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr nach § 13 Abs. 3 BHKG 
NRW wurde durch die Feuerwehr Münster intensiv bewertet. Da sich eine Kinderfeuerwehr nur mit 
erheblichem Aufwand darstellen lässt, wurden hierzu die Einschätzungen der Vertretungen der eh-
renamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Münster eingeholt. Zudem wurden der Sprecher der Frei-
Feuerw ehr 
 
10.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Langenberg 
Telefon: 492-8200 
LangenbergJ@stadt-
muenster.de

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V/0708/2022 
willigen Feuerwehr, der Stadtjugendfeuerwehrwart sowie der Vorsitzende des Verbandes der Feuer-
wehr der Stadt Münster e.V. eingebunden.  
 
 
Zu I.1 und I.2 Bedeutung der Jugendfeuerwehr in Münster 
 
Die Jugendfeuerwehr bildet für die Freiwillige Feuerwehr Münster den wesentlichen Nachwuchspool 
für die spätere Einsatzabteilung. Es ist davon auszugehen, dass ca. 90 % der Angehörigen der Ein-
satzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr aus der Jugendfeuerwehr stammen. Dement sprechend 
kommt der Unterhaltung der Jugendfeuerwehr eine zentrale Rolle bei der Nachwuchsgewinnung ins-
gesamt, aber auch auf stadtteil-spezifischer Ebene zu. Die Jugendfeuerwehr umfasst 120 Angehörige 
von 12 bis 18 Jahren. Es sind sechs Jugendgruppen eingerichtet.  
 
Möglichkeiten der gezielten Gewinnung von Jugendlichen ergeben sich insbesondere in der Koopera-
tion mit den örtlichen Grundschulen und den Eingangsjahrgängen weiterführender Schulen. 
Um auch jüngere Zielgruppen für die Freiwillige Feuerwehr zu erreichen und auch zukünftige Perso-
nalbedarfe zu bedienen, konstituierte sich zurückliegend eine Arbeitsgruppe der Feuerwehr im We-
sentlichen bestehend aus ehrenamtlichen Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr (u.a. Sprecher der 
Freiwilligen Feuerwehr, Stadtjugendfeuerwehrwart, Vertretern der Löschzüge, Verband der Feuer-
wehr der Stadt Münster e.V., Arbeitskreis Ehrenamt) und der Berufsfeuerwehr.  
 
Als Ergebnis der Beratungen wurde in 2021 das Aufnahmealter der Jugendfeuerwehr von 12 auf heu-
te 10 Jahre abgesenkt und es  wurden zwei neue, jüngere Jahrgänge in die Jugendfeuerwehr einge-
führt. Gem. § 13 Abs. 1 S. 2 BHKG NRW müssen Angehörige der Jugendfeuerwehr das zehnte Le-
bensjahr vollendet haben. Die Absenkung des Aufnahmealters der Jugendfeuerwehr ist folglich eine 
wirkungsvolle Maßnahme, um jüngere Altersgruppen in die Jugendfeuerwehr einzubinden.  
 
Aktuell sind hierzu Bekleidungsausstattungen in kleineren Größen in Planung. Zusätzliche Transport-
kapazitäten in Form multifunktionaler Mannschafts transportwagen mit Kinder sitzrückhaltesystemen 
sind bereits im Haushaltsplan vorgesehen. Zudem müssen Fahrzeughallen  an den Optionsflächen 
der Feuerwehrhäuser zur Aufnahme der Transportfahrzeuge neu gebaut werden. Mit diesen Planun-
gen ist es möglich, die Kapazität der Jugendfeuer wehr, insbesondere an Standorten mit hohem 
Nachwuchsbedarf, zu ertüchtigen. 
Flankierend wurde unter Beteiligung des Arbeitskreises „Förderung Ehrenamt“ die Ratsvorlage 
V/0470/2021 eingebracht, die eine grundlegende Finanzausstattung auch zur Öffentlichkei tsarbeit 
und Mitgliedergewinnung beinhaltet. 
 
Zu I.3 Kinderfeuerwehr 
 
Bewertung der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr 
 
Zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr und der zugehörigen ehrenamtlichen Betreuung wurden insbe-
sondere die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Münster, vertreten durch den Sprecher der 
Freiwilligen Feuerwehr, den Stadtjugendfeuerwehrwart und den Vorsitzenden des Verbandes der 
Feuerwehr der Stadt Münster, eingebunden. Es erfolgte im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertre-
tern des Hauptamtes und des Ehrenamtes eine thematische Erörterung. Aus dieser Vertretung der 
haupt- und ehrenamtlichen Kräfte heraus erging einstimmig die Empfehlung, eine Kinderfeuerwehr in 
Münster nicht einzuführen. Ein Nutzen zur Gewinnung zusätzlicher Einsatzkräfte au s der Kinderfeu-
erwehr wird nicht gesehen, da mit den zuvor beschriebenen Mechanismen der Stärkung der Jugend-
feuerwehr ausreichender Nachwuchs gewonnen werden kann. Auch für außerplanmäßige, kurzfristi-
ge Nachwuchsbedarfe von Löschzügen bietet die Kinderfeuerwehr gegenüber der Jugendfeuerwehr 
keinen Vorteil. Im Regelfall haben die Jugendfeuerwehrgruppen heute bereits Wartelisten und können 
kaum zusätzliche Mitglieder aufnehmen. Dementsprechend wird die Kapazitätserweiterung der Ju-
gendfeuerwehr um zwei jüngere Jahrgänge als strategische Optimierung gesehen.  
In der vorgenannten Einschätzung stimmen die Freiwillige Feuerwehr, vertreten durch den Sprecher 
sowie weitere Delegierte in der Arbeitsgruppe, die Jugendfeuerwehr, vertreten durch den Stadtju-

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gendfeuerwehrwart und die Jugendwarte, der Verband der Feuerwehr der Stadt Münster und die Be-
rufsfeuerwehr überein.  
 
Personalbedarf und Aufsichtspflichten 
 
Leitung einer Kinderfeuerwehr 
Gem. § 13 Abs. 2 BHKG NRW ist eine Leitung einer Kinderfeuerwehr zu bestellen. „Als Leiterin oder 
Leiter einer Kinderfeuerwehr darf nur tätig werden, wer die hierfür erfor derliche Eignung und Befähi-
gung hat“. Aufgrund der besonderen Verantwortung hinsichtlich der nachfolgend erläuterten Auf-
sichts- und Sicherheitspflichten erscheint eine ehrenamtliche Wahrnehmung dieser Aufgabe bei einer 
Berufsfeuerwehr nicht sachgerecht. Eine Bestellung im Hauptamt mit entsprechender Stelleneinrich-
tung wäre, insbesondere aus Sicht der Vertreter der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, erforder-
lich.  
 
Sicherheitsbeauftragte*r 
Zusätzlich wäre die oder der Sicherheitsbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehr gemäß Anforderung 
der Unfallkasse umfassend in das Thema Kinderfeuerwehr einzubeziehen. Da die Funktion der oder 
des Sicherheitsbeauftragten, der in der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich besetzt ist, bereits heute 
einen hohen Aufgabenumfang umfasst, wird eine Ausweitung des Spektrums im Ehrenamt kritisch 
gesehen.  
 
Betreuer*innen 
Laut Unfallkasse sind Menschen mit einer pädagogischen Vorbildung geeignet. Der in der Jugend -
feuerwehr empfohlene Betreuungsschlüssel von zwei Betreuungskräften auf 10 Kinder, sollte auch 
bei Kinderfeuerwehrgruppen das Mindestmaß sein. Eine Steigerung des Betreuungsschlüssels kann 
ggf. im Einzelfall erforderlich werden. Für Betreuer*innen haben besonders die Aufsichtspflichten eine 
erhebliche (auch rechtliche) Relevanz. Sie beinhalten prinzipiell den selben Verantwortungsbereich, 
der aus einem regulären Kita -Betrieb resultiert. Dem gegenüber ist jedoch das Gefahrenpotenzial 
durch Nähe zu teils gefährlichem technischen Gerät größ er. Dementsprechend bestünde aus Sicht 
der Feuerwehr die Notwendigkeit, diese Aufgabe wie bei den Kitas - zumindest bei der verantwortli-
chen Betreuerin oder dem verantwortlichen Betreuer bei Gruppentreffen - durch hauptamtliches Per-
sonal unterstützen zu lassen.  
 
Zugehörige Aufsichtspflichten 
Die Aufsichtspflichten lehnen sich eng an den allgemeinen Aufsichtspflichten der Kitas an und betref-
fen die verschiedensten Bereiche, wie beispielsweise Bereiche der direkten Aufsicht, Sicherung des 
Zugangs zu Gefah renstellen, Sicherung zu allgemeinen Verkehrs flächen, spezifische Gefahren im 
Feuerwehrhaus, Schutz vor Zugriff nicht betreuungsbefugter Personen oder Elternteile. 
 
Aufsichtspflichten am Feuerwehrhaus 
Eine Gruppenstunde an einem Feuerwehrhaus muss so gestaltet werden, dass keine Gefährdungen 
für Kinder entstehen. Dies gilt auch für die zusätzlichen, spezifischen Gefahren am Feuerwehrhaus 
sowie an technischen Geräten oder Fahrzeugen, beispielsweise durch geöffnete Gerätefachtüren, 
scharfkantiges Material oder durch den Einsatz selbst, in Form von Lauf -, Tür-, Tor- und Fahrzeug-
bewegungen. 
 
Experimente zur Brandschutzerziehung 
Hier fordert die Unfallkasse die Einhaltung derjenigen Sicherheitsstandards, „wie sie auch in der 
Grundschule gelten.“ Zudem kann „ bei gewissen Experimenten“ ein erhöhter Betreuungs schlüssel 
erforderlich sein. 
 
Transport von Kindern in Fahrzeugen/Aufsichtspflicht im Straßenverkehr 
„Besonderes Augenmerk sollte auch auf das Ein- und Aussteigen gelegt werden, damit sich die Kin-
der nicht an den Türen Hände oder Füße einklemmen oder quetschen. Durch ein ruhiges und geord-
netes Ein- und Aussteigen können hier Gefahren vermieden werden.“

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Notwendige Rückhalteeinrichtungen in ausreichender Zahl und deren korrekte Anwendung sind 
selbstverständlich. Quetschgefahren bestehen darüber hinaus auch an den (zum Teil schweren) Tü-
ren an Feuerwehrhäusern. 
 
Berücksichtigung von Vorerkrankungen und Allergien/Sicherstellung der Ersten Hilfe 
Die Anforderung für Erste Hilfe entspricht derjenigen beim Betrieb einer Kita. 
Vorerkrankungen und z.B. Allergien wären durch die Betreuerin oder den Betreuer individuell zu be-
rücksichtigen. 
 
Körperliche Leistungsfähigkeit 
„Die Leistungsfähigkeit der Kinder darf nicht überschritten werden. Hier muss jedes Kind individuell 
betrachtet werden. Als Faustformel der Unfallkasse gilt: Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren sol-
len nicht mehr als 10 bis 12 % ihres eigenen Gewichtes tragen. Bei einem Kind mit einem Gewicht 
von 40 kg wären dies 4 kg“. 
 
Abschätzung des Personalbedarfs 
Der Personalbedarf umfasst nach den rechtlichen Vorgaben die Funktionen Leitung einer Kinderfeu-
erwehr, Betreuerinnen und Betreuer sowie eine Beteiligung des Sicherheitsbeauftragten. 
Aufgrund der dargelegten umfangreichen Verantwortung und des Bezugs zu Bereichen mit besonde-
ren Gefahren bestünde seitens der Feuerwehr die Erforderlichkeit, dass hier in der organisatorischen 
und planenden Verantwortung hauptamtliches Personal im Umfang von ca. 0,25 VZÄ Erziehe-
rin/Erzieher oder Personal mit vergleichbarer Au sbildung eingesetzt würde. Dies würde die Leitung 
der Kinderfeuerwehr, die Aufgabenbestandteile für den Sicherheitsbeauftragten sowie die Gruppenlei-
tung als verantwortliche Betreuerin oder verantwortlichen Betreuer bei den Gruppentreffen betreffen. 
Außerdem wäre die organisatorische Einbindung dieser Stelle in die Stadt Münster zu prüfen. 
Die weiteren Betreuerinnen und Betreuer sollten ehrenamtlich gewonnen werden. 
 
Pädagogische Inhalte und Material 
Ab dem Grundschulalter könnten Lernmaterialien und Lernstrategien, die aus dem schulischen Kon-
text stammen, übernommen und adaptiert werden. Konkrete pädagogische Anregungen für die päda-
gogischen Inhalte für eine Kinderfeuerwehr finden sich zum Beispiel auf der Internet Seite  
www.floriansdorf-aachen.de. Die Kosten würden sich auf ca. 5 000 € im Jahr belaufen. 
 
Bauliche Anforderungen, nachzurüsten an den Feuerwehrhäusern nach Vorgaben des Unfallschutzes 
 
Abtrennung von Aufenthaltsbereichen zu technischen Bereichen 
Ein erhöhtes Gefahrenrisiko ergibt sich beim Betrieb einer Kinderfeuerwehr in einem Feuerwehrhaus 
mitsamt seinen technischen Einrichtungen, Fahrzeugen und Gefahren. Gemäß Unfallkasse ist eine 
bauliche Abtrennung der verschiedenen Bereiche das effizienteste Mittel (z.B. Nachrüstungen tempo-
rär verschließbarer Verbindungstüren).  
 
Schutz vor Glasbruch/Verglasungen/Klemmschutz 
Zugängliche Verglasungen müssen gemäß Unfallkasse bis zu einer Höhe von 2 m aus Sicherheits-
glas oder einem gleichwertigen Material bestehen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Zu-
gang zu erschweren, zum Beispiel bei einem Fenster durch eine Brüstung von 0,80 m Höhe und 0,20 
m Tiefe. Nicht bruchsichere Verglasungen von Schränken oder Vitrinen müssen nach den vorher be-
schriebenen Maßnahmen gesichert werden oder sie können alternativ mit Splitterschutzfolie nachge-
rüstet werden. Klemmschutz an Türen ist nachzurüsten. 
 
Geländer und Absturzsicherungen 
Geländer müssen eine ausreichende Höhe von mindestens 0,90 m erreichen, keine Möglic hkeit der 
Überkletterbarkeit bieten, sowie senkrechte Streben aufweisen. Bei Gelän dern, die diese Kriterien 
nicht erfüllen und eine Gefährdung für die Kinder darstellen, ist wiederum das Maß der Aufsichtsfüh-
rung zu erhöhen.

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Sanitäranlagen  
Im Mindesten sind „Kindererhöhung für Waschbecken und Toilettenanlagen durch einen niedrigen 
tritt- und rutschfesten Hocker zu realisieren. Auch hier ist ein erhöhter Betreuungsschlüssel denkbar, 
damit Kinder bei der Nutzung dieser Sanitäranlagen jederzeit unterstützt werden können.“  
 
Transportkapazitäten 
Die aktuell laufende Erweiterung der Jungendfeuerwehr (siehe oben) führt aktuell zu einer planeri-
schen Erweiterung der Transportkapazitäten und Hallenstellplätze. Diese Fahrzeuge für die Jugend-
feuerwehr könnten von einer Kinderfeuerwehr mitbenutzt werden. 
 
Die Kosten würden sich für die baulichen Maßnahmen und Umsetzung der Sicherheitsstandards auf 
ca. 20.000 € je Standort belaufen. 
 
Aus der Gesamtschau der vorgenannten Gründe sowie der strategischen Erweiterung d er Jugend-
feuerwehr, wird aktuell von der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr abgesehen. Der Antrag der CDU-
Fraktion A-R/0015/2021 hat sich mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Antrag der CDU Fraktion A-R/0015/2021

Anlage A

1076 Zeichen

Anlage A zur V/0708/2022 
Kurzüberblick 
Auf die Einführung einer Kinderfeuerwehr wird aktuell verzichtet. Die Verwaltung setzt den Aus-
bau der Jugendfeuerwehr als maßgeblichen Aspekt der Mitgliedergewinnung der Freiwilligen 
Feuerwehr um. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
. / . 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Brandschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Mit der Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es ergibt sich keine Relevanz für Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0708/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2022
Erstellt
02.11.2022 12:33