0369/2018
Ehemaliges Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums, Ubierring 45
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 22.02.2018 0369/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Liegenschaftsausschuss 13.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Ehemaliges Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums, Ubierring 45 Das ehemalige Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring wurde bis vor Kurzem durch die Kulturverwaltung genutzt, um die sehr zahlreichen und empfindlichen Exponate des Muse- ums so aufzubereiten, dass sie ohne Gefährdung der sonstigen Bestände in den Neubau am Neu- markt bzw. die Depots verbracht werden können. Dieser Umzug ist nunmehr abgeschlossen und das Gebäude leergeräumt. Mit dem Abschluss des Umzugs und damit dem Ende des Museumsbetriebs ist die Betriebserlaubnis erloschen. Für eine Wiederinbetriebnahme oder Umnutzung bedarf es daher eines förmlichen Bau- genehmigungsverfahrens unter Beachtung der aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen. Im Zuge der Sicherung und Konservierung des Gebäudes werden die technischen Einrichtungen in- klusive der elektrischen Versorgungsleitungen stillgelegt sowie die Einrichtungen und Vorkehrungen zum Brand- und Einbruchschutz modifiziert. Die Wasserversorgung muss ebenfalls stillgelegt werden, da im Zuge des Neubaus einer Schule am Severinswall der bisherige Fernwärmeanschluss nicht mehr genutzt werden kann. Ohne Heizung würden die Wasserleitungen im Winter platzen. Die Löschwasserversorgung ist hiervon jedoch nicht betroffen, da diese durch trockene Löschwasser- leitungen gewährleistet wird, die erst im Brandfall durch die Feuerwehr mit Wasser gespeist werden. Zum 01.02.2018 hat die Liegenschaftsverwaltung das Gebäude übernommen und wird die im letzten Jahr mit dem Land Nordrhein-Westfallen aufgenommenen Gespräche fortsetzen. Ziel ist die Veräuße- rung der Immobilie an das Land zur Nutzung durch die Kunsthochschule für Medien (KHM). Aufgrund der notwendigen Abstimmungen auf Seiten des Landes ist mit einer Beurkundung des notariellen Kaufvertrages bzw. eines notariellen Vertrags zur Bestellung eines Erbbaurechts frühestens Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Um die Zeit des Leerstands so gering wie möglich zu halten bzw. diese Zeit bereits für die Planung des notwendigen Umbaus für die KHM zu nutzen, strebt die Verwaltung an, der KHM vorzeitig den Besitz einzuräumen. Für den Fall, dass sich diese Folgenutzung nicht realisieren lässt, wird der frühere Plan, einen Erwer- ber durch eine Konzeptausschreibung zu ermitteln, wieder aufgegriffen. Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0369/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2018
- Erstellt
- 30.01.2018 18:22