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0369/2018

Ehemaliges Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums, Ubierring 45

Mitteilung Ausschuss 22.02.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018, TOP 17.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2018 
 0369/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
Liegenschaftsausschuss 13.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
 
Ehemaliges Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums, Ubierring 45 
Das ehemalige Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring wurde bis vor Kurzem 
durch die Kulturverwaltung genutzt, um die sehr zahlreichen und empfindlichen Exponate des Muse-
ums so aufzubereiten, dass sie ohne Gefährdung der sonstigen Bestände in den Neubau am Neu-
markt bzw. die Depots verbracht werden können. Dieser Umzug ist nunmehr abgeschlossen und das 
Gebäude leergeräumt. 
 
Mit dem Abschluss des Umzugs und damit dem Ende des Museumsbetriebs ist die Betriebserlaubnis 
erloschen. Für eine Wiederinbetriebnahme oder Umnutzung bedarf es daher eines förmlichen Bau-
genehmigungsverfahrens unter Beachtung der aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen.  
 
Im Zuge der Sicherung und Konservierung des Gebäudes werden die technischen Einrichtungen in-
klusive der elektrischen Versorgungsleitungen stillgelegt sowie die Einrichtungen und Vorkehrungen 
zum Brand- und Einbruchschutz modifiziert. Die Wasserversorgung muss ebenfalls stillgelegt werden, 
da im Zuge des Neubaus einer Schule am Severinswall der bisherige Fernwärmeanschluss nicht 
mehr genutzt werden kann. Ohne Heizung würden die Wasserleitungen im Winter platzen.  
 
Die Löschwasserversorgung ist hiervon jedoch nicht betroffen, da diese durch trockene Löschwasser-
leitungen gewährleistet wird, die erst im Brandfall durch die Feuerwehr mit Wasser gespeist werden. 
 
Zum 01.02.2018 hat die Liegenschaftsverwaltung das Gebäude übernommen und wird die im letzten 
Jahr mit dem Land Nordrhein-Westfallen aufgenommenen Gespräche fortsetzen. Ziel ist die Veräuße-
rung der Immobilie an das Land zur Nutzung durch die Kunsthochschule für Medien (KHM). Aufgrund 
der notwendigen Abstimmungen auf Seiten des Landes ist mit einer Beurkundung des notariellen 
Kaufvertrages bzw. eines notariellen Vertrags zur Bestellung eines Erbbaurechts frühestens Anfang 
kommenden Jahres zu rechnen. 
 
Um die Zeit des Leerstands so gering wie möglich zu halten bzw. diese Zeit bereits für die Planung 
des notwendigen Umbaus für die KHM zu nutzen, strebt die Verwaltung an, der KHM vorzeitig den 
Besitz einzuräumen.  
 
Für den Fall, dass sich diese Folgenutzung nicht realisieren lässt, wird der frühere Plan, einen Erwer-
ber durch eine Konzeptausschreibung zu ermitteln, wieder aufgegriffen. 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (3)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0369/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2018
Erstellt
30.01.2018 18:22