0777/2017
A Einführung des Berufsbildes "Notfallsanitäter (in)" in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 13.03.2017 0777/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 A Einführung des Berufsbildes "Notfallsanitäter (in)" in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln B Nutzung des Verwaltungsgebäudes "Boltensternstraße 10" als Interim für den Schulbetrieb und für die Branddirektion während der Sanierungshochphase am Standort Scheibenstraße A: Einführung des Berufsbildes „Notfallsanitäter (in)“ in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln 1. (Externe) Auslöser Das Land NRW hat zum 01.04.2015 sein Rettungsgesetz (RettG) novelliert und weist die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Funktionen „Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind nach dem Notarzt die höchste Qualifikationsstufe in der Notfallrettung und wenden durch technische und medizinische Maßnahmen Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Schäden ab; sie arbeiten ebenfalls in Leitstellen und Fachschulen. Der Deutsche Bundestag hatte zuvor mit dem Notfallsanitä- tergesetz (NotSanG vom 22.05.2013) die weitere Berufsausbildung der Rettungsassistenten beendet und durch den Beruf des Notfallsanitäters ersetzt. Das Land NRW hat die Umsetzungsarbeit durch Ausführungsbestimmungen, Finanzierungsregelungen usw. begonnen, aber noch nicht abgeschlos- sen. 2. Auswirkungen Das neue Berufsbild erhöht die Fachlichkeit; die Organisation der Ausbildung ähnelt der der Gesundheitspfleger, Geburtshelfer und Physiotherapeuten. Die dreijährige Ausbildung passt in das deutsche Sys- tem der dualen Berufsausbildung mit schulischen und betrieblichen Teilen; sie sichert den Auszubildenden endlich finanziell und formalrechtlich ab. Dies war in der früheren zweijähri- gen, teilweise verkürzbaren Ausbildung zum Rettungsassistenten nicht gegeben. erfordert den Aufbau und Betrieb fachlich und wirtschaftlich leistungsfähiger Berufsfachschu- len mit akademisch gebildeten Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sowie die An- passung der betrieblichen Ausbildung auf den Feuer- und Rettungswachen. Am Markt sind die notwendigen schulischen Ausbildungsleistungen nicht zu erhalten, da durch die hohen Anfor- derungen und schleppende Entwicklung der Ausführungsbestimmungen und Finanzierung vie- le ehemalige private Schulen geschlossen haben, so dass über einige Jahre auch der Bedarf in NRW größer sein wird als das Angebot. ermöglicht einen neuen Nachwuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung für Abiturienten und besonders auch für Frauen attraktiv ist. 2 3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Verhinderung des Abreißens der Nachwuchsge- winnung hat die Verwaltung ihre bisherige Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfach- schule für Notallsanitäter umgeformt, um die Nachwuchs-Gewinnung nicht mehr als durch die zweijährige Verzögerung durch die notwendige Landesnormung zu unterbrechen. Sie benötigt dazu Klassen- und Seminarräume sowie Übungsflächen, die am Standort Weidenpesch nicht ausreichen, jedoch in der Liegenschaft Boltensternstraße hergerichtet werden können. Derzeit laufen eine dreijährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie Weiterbildungen für Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Die Verwaltung hat die Hilfsorganisationen und andere Unternehmen als Leistungserbringer fortlaufend informiert. Die Verwaltung wird zusammen mit der Technischen Hochschule Köln den Ausbau ihrer Be- rufsfachschule prüfen, um den erhöhten Aufwänden ausgewogene Kosten-Nutzen- Verhältnisse entgegen zu setzen. Sie wird dem Rat Konzeptionen für eine wirtschaftliche Be- rufsschulgröße vorlegen, die sowohl den Rettungsdienst Köln als auch eventuell die Region mit ausreichenden Ausbildungskapazitäten versorgen kann. Ebenso wird sie wirtschaftlich ori- entierte Möglichkeiten für die Laufbahnen von Notfallsanitätern in der Berufsfeuerwehr vorle- gen, die im System weiterhin die breite Kompetenz für Menschenrettungen in allen Situationen vermittelt, sowohl technisch als auch medizinisch. Zur Finanzierung prüft die Verwaltung alle Möglichkeiten – im Schwerpunkt über die Gebühren für den Rettungsdienst, aber auch Fördermöglichkeiten. Sie wird die Finanzierungsmöglichkei- ten dem Rat zur Entscheidung vorlegen. B: Nutzung des Verwaltungsgebäudes „Boltensternstraße 10“ als Interim für den Schulbetrieb und die Branddirektion während der Sanierungshochphase am Standort Scheibenstr. Neben der o.g. zwingend erforderlichen Nutzung des Verwaltungsgebäudes für den Schulbetrieb hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 11.02.2014 die Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerwehrzentrale Köln-Weidenpesch beschlossen. Grundlage der Entwurfsplanung und des Baubeschlusses war die Sanierung des größten Bauteils in zwei getrennten Bauabschnitten. Der Fortschritt in Planung und Bau, geänderte Rahmenbedingungen und der temporäre Leerstand eines Teils des Verwaltungsgebäudes Boltensternstr. 10 legen nun eine zeitweise Nutzung durch die Branddirektion nahe. - Die Mitarbeiterzahl am Standort Scheibenstraße hat sich gegenüber dem Zeitpunkt der Ent- wurfsplanung deutlich erhöht. Ein weiteres „Zusammenrücken“ am Standort ist nicht mehr möglich. - Bei einem gesamten Leerzug des betreffenden Bauteils können provisorische Abtrennungen und Provisorien in der Haustechnik und der Beheizung des Gebäudes mit Kosten in Höhe von rd. 90.000,- Euro eingespart werden. - Durch den gesamten Leerzug des betreffenden Bauteils können die Bauabläufe vereinfacht und damit die Zeitspanne für die Sanierung des Bauteils um rd. ¼ Jahr verkürzt werden. – - Bereits die Errichtung der angrenzenden Bauteile am Standort Scheibenstr. im vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, dass die Lärmbelästigung für das Personal am Standort erheblich ist. Die Rücksichtnahme auf die Mitarbeiter während der Bürodienstzeiten wiederum erforderte komplizierte Kompromisse im Bauablauf. Mit der Interimsnutzung in der Boltensternstr. wären diese Probleme gelöst.- - Die Erfordernisse einer laufenden Baustelle lassen sich mit den Anforderungen an ein im Be- trieb befindliches Verwaltungsgebäude auch sicherheitstechnisch schwierig vereinbaren. Die Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege und die Sicherung der Rauch- und Brand- schutzabschnitte werden durch die Bauarbeiten immer wieder zeitweise eingeschränkt und müssen aufwändig kontrolliert und kompensiert werden. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0777/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27