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0777/2017

A Einführung des Berufsbildes "Notfallsanitäter (in)" in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln

Mitteilung Ausschuss 13.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.03.2017, TOP 4.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6732 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2017 
 0777/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
A Einführung des Berufsbildes "Notfallsanitäter (in)" in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln 
 
B Nutzung des Verwaltungsgebäudes "Boltensternstraße 10" als Interim für den Schulbetrieb 
und für die Branddirektion während der Sanierungshochphase am Standort Scheibenstraße 
 
A: Einführung des Berufsbildes „Notfallsanitäter (in)“ in Rettungsdienst und Feuerwehr Köln 
 
1. (Externe) Auslöser 
 
Das Land NRW hat zum 01.04.2015 sein Rettungsgesetz (RettG) novelliert und weist die Kreise und 
kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Funktionen 
„Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind 
nach dem Notarzt die höchste Qualifikationsstufe in der Notfallrettung und wenden durch technische 
und medizinische Maßnahmen Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Schäden ab; sie arbeiten 
ebenfalls in Leitstellen und Fachschulen. Der Deutsche Bundestag hatte zuvor mit dem Notfallsanitä-
tergesetz (NotSanG vom 22.05.2013) die weitere Berufsausbildung der Rettungsassistenten beendet 
und durch den Beruf des Notfallsanitäters ersetzt. Das Land NRW hat die Umsetzungsarbeit durch 
Ausführungsbestimmungen, Finanzierungsregelungen usw. begonnen, aber noch nicht abgeschlos-
sen. 
 
2. Auswirkungen  
 
Das neue Berufsbild 
 
 erhöht die Fachlichkeit; die Organisation der Ausbildung ähnelt der der Gesundheitspfleger, 
Geburtshelfer und Physiotherapeuten. Die dreijährige Ausbildung passt in das deutsche Sys-
tem der dualen Berufsausbildung mit schulischen und betrieblichen Teilen; sie sichert den 
Auszubildenden endlich finanziell und formalrechtlich ab. Dies war in der früheren zweijähri-
gen, teilweise verkürzbaren Ausbildung zum Rettungsassistenten nicht gegeben. 
 erfordert den Aufbau und Betrieb fachlich und wirtschaftlich leistungsfähiger Berufsfachschu-
len mit akademisch gebildeten Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sowie die An-
passung der betrieblichen Ausbildung auf den Feuer- und Rettungswachen. Am Markt sind die 
notwendigen schulischen Ausbildungsleistungen nicht zu erhalten, da durch die hohen Anfor-
derungen und schleppende Entwicklung der Ausführungsbestimmungen und Finanzierung vie-
le ehemalige private Schulen geschlossen haben, so dass über einige Jahre auch der Bedarf 
in NRW größer sein wird als das Angebot. 
 ermöglicht einen neuen Nachwuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung 
für Abiturienten und besonders auch für Frauen attraktiv ist.

2 
 
3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung 
 
 Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Verhinderung des Abreißens der Nachwuchsge-
winnung hat die Verwaltung ihre bisherige Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfach-
schule für Notallsanitäter umgeformt, um die Nachwuchs-Gewinnung nicht mehr als durch die 
zweijährige Verzögerung durch die notwendige Landesnormung zu unterbrechen. Sie benötigt 
dazu Klassen- und Seminarräume sowie Übungsflächen, die am Standort Weidenpesch nicht 
ausreichen, jedoch in der Liegenschaft Boltensternstraße hergerichtet werden können. Derzeit 
laufen eine dreijährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie Weiterbildungen 
für Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. 
 Die Verwaltung hat die Hilfsorganisationen und andere Unternehmen als Leistungserbringer 
fortlaufend informiert. 
 Die Verwaltung wird zusammen mit der Technischen Hochschule Köln den Ausbau ihrer Be-
rufsfachschule prüfen, um den erhöhten Aufwänden ausgewogene Kosten-Nutzen-
Verhältnisse entgegen zu setzen. Sie wird dem Rat Konzeptionen für eine wirtschaftliche Be-
rufsschulgröße vorlegen, die sowohl den Rettungsdienst Köln als auch eventuell die Region 
mit ausreichenden Ausbildungskapazitäten versorgen kann. Ebenso wird sie wirtschaftlich ori-
entierte Möglichkeiten für die Laufbahnen von Notfallsanitätern in der Berufsfeuerwehr vorle-
gen, die im System weiterhin die breite Kompetenz für Menschenrettungen in allen Situationen 
vermittelt, sowohl technisch als auch medizinisch. 
 Zur Finanzierung prüft die Verwaltung alle Möglichkeiten – im Schwerpunkt über die Gebühren 
für den Rettungsdienst, aber auch Fördermöglichkeiten. Sie wird die Finanzierungsmöglichkei-
ten dem Rat zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
B: Nutzung des Verwaltungsgebäudes „Boltensternstraße 10“ als Interim für den Schulbetrieb 
und die Branddirektion während der Sanierungshochphase am Standort Scheibenstr. 
 
Neben der o.g. zwingend erforderlichen Nutzung des Verwaltungsgebäudes für den Schulbetrieb hat 
der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 11.02.2014 die Generalsanierung und Erweiterung der 
Hauptfeuerwehrzentrale Köln-Weidenpesch beschlossen. Grundlage der Entwurfsplanung und des 
Baubeschlusses war die Sanierung des größten Bauteils in zwei getrennten Bauabschnitten. Der 
Fortschritt in Planung und Bau, geänderte Rahmenbedingungen und der temporäre Leerstand eines 
Teils des Verwaltungsgebäudes Boltensternstr. 10 legen nun eine zeitweise Nutzung durch die 
Branddirektion nahe. 
 
- Die Mitarbeiterzahl am Standort Scheibenstraße hat sich gegenüber dem Zeitpunkt der Ent-
wurfsplanung deutlich erhöht. Ein weiteres „Zusammenrücken“ am Standort ist nicht mehr 
möglich. 
-  Bei einem gesamten Leerzug des betreffenden Bauteils können provisorische Abtrennungen 
und Provisorien in der Haustechnik und der Beheizung des Gebäudes mit Kosten in Höhe von 
rd. 90.000,- Euro eingespart werden. 
- Durch den gesamten Leerzug des betreffenden Bauteils können die Bauabläufe vereinfacht 
und damit die Zeitspanne für die Sanierung des Bauteils um rd. ¼ Jahr verkürzt werden. – 
- Bereits die Errichtung der angrenzenden Bauteile am Standort Scheibenstr. im vergangenen 
Jahr hat deutlich gemacht, dass die Lärmbelästigung für das Personal am Standort erheblich 
ist. Die Rücksichtnahme auf die Mitarbeiter während der Bürodienstzeiten wiederum erforderte 
komplizierte Kompromisse im Bauablauf. Mit der Interimsnutzung in der Boltensternstr. wären 
diese Probleme gelöst.- 
- Die Erfordernisse einer laufenden Baustelle lassen sich mit den Anforderungen an ein im Be-
trieb befindliches Verwaltungsgebäude auch sicherheitstechnisch schwierig vereinbaren. Die 
Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege und die Sicherung der Rauch- und Brand-
schutzabschnitte werden durch die Bauarbeiten immer wieder zeitweise eingeschränkt und 
müssen aufwändig kontrolliert und kompensiert werden. 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0777/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27