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0388/2020

Gewalt gegen Mitarbeiter der Stadt, Krankenstand und Präventionsmaßnahmen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 23.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

8142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113/3 
 
Vorlagen-Nummer 23.03.2020 
 0388/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.03.2020 
 
Gewalt gegen Mitarbeiter der Stadt, Krankenstand und Präventionsmaßnahmen 
Die AfD-Fraktion hat am 03.02.2020 folgende Anfrage zur Gewalt gegen Mitarbeitende der Stadt, 
Krankenstand und Präventionsmaßnahmen gestellt: 
 
1. Wie viele städtische Beamte / Angestellte / Mitarbeiter sind seit 2014 bis heute in ihren Büros 
oder während ihrer Dienstzeit Opfer von Gewalt geworden. Bitte schlüsseln Sie nach Ämtern 
und Gewalttaten (physisch und psychisch) auf. 
 
2. Welche Angebote zu Schulungen oder Weiterbildungen zur Gewaltprävention bzw. Deeskala-
tion können städtische Angestellte heute wahrnehmen und absolvieren? 
 
3. Welche Überlegungen gibt es, zukünftige Gewaltübergriffe zu vermeiden? (Vermehrtes Si-
cherheitspersonal in den Ämtern, Selbstverteidigungskurse etc.) 
 
4. Wie hoch ist der Krankenstand in der Kölner Stadtverwaltung? Bitte schlüsseln Sie nach Jah-
ren, Ämtern und nach Dauer der Krankschreibungen auf. 
 
5. Wie viele Überstunden schieben die städtischen Bediensteten vor sich her? Bitte schlüsseln 
Sie hier nach Jahren (seit 2014) und nach Ämtern auf. 
 
Beantwortung der Anfrage: 
 
Zu 1: Die Verwaltung entwickelt derzeit Kriterien für die zentrale Erfassung von Übergriffen auf Be-
schäftigte der Stadt Köln, die auch Gewalttaten (physisch und psychisch) umfassen werden. 
 
Über das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement wurden seit 2014 in folgender Anzahl von 
Fällen Rechtsschutz wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung gewährt: 
 
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Gesamtzahl der Fälle von 
Rechtsschutz 39 28 19 28 28 28 
Physischer Gewalt 0 6 2 3 0 3 
Psychischer Gewalt 39 22 17 25 28 25 
 
Zudem erfolgte eine Erfassung der Strafanträge von Beschäftigten im Ordnungsdienst. Ein Strafan-
trag kann mehrere Straftatbestände umfassen:

2 
 
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Gesamtzahl der  
Strafanträge 55 64 62 68 76 73 
Widerstand (§ 113 StGB) 36 37 39 35 35 32 
Beleidigung (§ 185 StGB)  22 33 37 36 37 37 
Bedrohung (§ 241 StGB) 1 5 4 11 15 12 
Körperverletzung (§ 223 StGB) 21 23 22 13 13 6 
 
Auch für den Bereich der Verkehrsüberwachung erfolgt seit 2017 eine differenzierte Erfassung der 
Übergriffe, bei denen ein Strafantrag erfolgte. Ein Strafantrag kann mehrere Straftatbestände umfas-
sen: 
 
 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
 Gesamtzahl der  
Strafanträge 17 12 15 16 26 13 
Beleidigung (§ 185 StGB)  
keine Angaben  
9 13 9 
Bedrohung (§ 241 StGB) 3 4 5 
Körperverletzung (§ 223 StGB) 5 6 0 
Nötigung ( §240 StGB) 1 0 1 
Widerstand  (§113 StGB) 0 1 0 
sexuelle Belästigung (§184 i 
StGB) 0 1 0 
 
 
Ab 2014 wurden zudem die bekannt gewordenen Gewaltübergriffen auf Einsatzkräfte von Feuerwehr 
und Rettungsdienst erfasst. 
 
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Summe an Gewaltübergriffen 27 62 72 57 90 38 
Beschimpfung/Beleidigung 1 19 21 13 12 5 
Bedrohung mittels Worten & 
Gesten 4 13 12 2 15 4 
Bedrohung mittels Gegen-
ständen 0 2 2 1 1 1 
Bedrohung mittels Waffen 0 1 1 2 0 1 
Gewalt gegen Sachen 2 4 5 6 7 4

3 
 
Körperliche Gewalt gegen 
Personen 18 16 23 27 45 22 
Körperliche Gewalt gegen 
Personen mit Gegenständen 0 1 1 2 2 0 
Körperliche Gewalt gegen 
Personen mit Waffen 1 0 0 0 1 1 
Sonstiges 1 6 7 4 7 0 
 
Zu 2: Beschäftigten bietet die Verwaltung Seminare zur Konflikt – und Gewaltprävention sowie Dees-
kalation an. Zudem können Mitarbeitende Coaching und Supervision in Anspruch nehmen.  
 
Insbesondere die Außendienstmitarbeitenden im Ordnungs- und Verkehrsdienst einschließlich der 
Beschäftigten im Technischen Außendienst werden zudem im Rahmen des „Einsatz- und Lagetrai-
nings“ angepasst an die jeweiligen tätigkeitsbedingten Bedarfe zu folgenden Themen geschult: 
 
- Rechtliche Kenntnisse 
- Deeskalationstechniken 
- Eigensicherungstechniken 
- Eingriffstechniken (nur Ordnungsdienst) 
- Umgang mit dem Reizstoßsprühgerät (nur Ordnungsdienst) 
- Umgang mit dem Teleskopabwehrstock (nur Ordnungsdienst). 
 
Der Ordnungsdienst verfügt zudem über ein Schulungs- und Wissenszentrum, in dem die berufs-
fremden Seiteneinsteiger sowie Ersteinsatzkräfte in praktischen Übungen Gesprächssituationen ver-
mittelt bekommen. Alle Kräfte des Ordnungsdienstes erhalten zudem auf ihren Bedarf abgestimmte 
(vertiefende) Schulungen zu Deeskalation und zu interkultureller Kompetenz. Das Bestandspersonal 
wird regelmäßig sowohl im Einsatz- und Lagetraining als auch durch externe Trainerinnen und Trai-
ner geschult.  
 
Zu 3: Anfang 2019 wurde das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit gegründet. Der Aufga-
benbereich „Sicherheit“ betrifft die stadtinterne Sicherheit. Der Schutz der Mitarbeitenden vor Über-
griffen und die Erhöhung der Sicherheit durch verschiedene Maßnahmen stehen im Vordergrund. 
Beispielsweise wird zur Erhöhung des Sicherheitsstandards der Mitarbeitenden insbesondere in den 
publikumsintensiven Bereichen derzeit sukzessive eine neue Alarmierungslösung eingeführt, über die 
direkte Hilfe angefordert werden kann. Diese neue zeitgemäße technische Lösung löst die heteroge-
ne Landschaft von Insellösungen mit zum Teil sehr eingeschränktem Funktionsumfang ab. Der zu-
sätzliche Einsatz von externem Sicherheitspersonal an einigen Standorten wird überprüft und suk-
zessive angepasst. Zum präventiven Schutz vor Übergriffen soll ein Melde- und Erfassungssystem 
bis Ende März 2020 eingeführt werden. 
 
Zu 4: 2018 und 2019 wiesen die Dezernate folgende krankheitsbedingten Fehlzeiten auf: 
 
Krankheitsbedingte Fehlzeiten 2018 
Dezernat Quote 
Krankheitstage 
gesamt 
davon 1-3 
Krankheitstage 
davon 4-42 
Krankheitstage 
davon ab 43 
Krankheitstage 
Dezernat OB 5,90%  6.406     1.164     2.462     2.780    
Dezernat I 9,04%  168.883     22.890     73.563     72.430    
Dezernat II 9,15%  17.023     2.598     6.747     7.678    
Dezernat III 7,20%  9.365     2.237     4.669     2.459    
Dezernat IV 9,41%  204.182     32.700     98.195     73.287    
Dezernat V 8,89%  73.151     11.895     30.615     30.641    
Dezernat VI 8,81%  59.618     7.736     31.366     20.516

4 
 
Dezernat VII 6,12%  38.887     6.637     18.662     13.588    
Dezernat VIII 8,39%  17.720     2.873     9.073     5.774    
Personalräte 7,36%  1.385     155     690     540    
Gesamtergebnis 8,74%  596.620     90.885     276.042     229.693    
 
Krankheitsbedingte Fehlzeiten 2019 
 
Dezernat Quote 
Krankheitstage 
gesamt 
davon 1-3 
Krankheitstage 
davon 4-42 
Krankheitstage 
davon ab 43 
Krankheitstage 
Dezernat OB 6,30%               7.949                  1.410                  3.260                  3.279    
Dezernat I 9,08%           175.893                24.729                75.255                75.909    
Dezernat II 9,82%             20.160                  2.808                  7.356                  9.996    
Dezernat III 7,79%             10.172                  2.274                  3.871                  4.027    
Dezernat IV 9,76%           214.995                34.027                93.837                87.131    
Dezernat V 8,88%             75.309                12.828                32.449                30.032    
Dezernat VI 8,73%             60.270                  8.221                29.684                22.365    
Dezernat VII 5,88%             38.280                  6.870                18.886                12.524    
Dezernat VIII 7,98%             19.357                  3.116                  9.549                  6.692    
Personalräte 8,37%               1.738                     255                     633                     850    
Gesamtergebnis 8,85%           624.123                96.538              274.780              252.805    
 
Eine Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten auf Ämterebene ist datenschutzrechtlich nicht 
zulässig. 
 
Zu 5: Eine Auswertung von Überstunden, die nicht im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit unterjährig 
ausgeglichen werden, ist nicht möglich, da dies nicht zentral erfasst wird. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0388/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
23.03.2020
Erstellt
04.02.2020 13:40