Mandari Insight

2100/2020

Betreff: Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 28.07.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 4.2.1

Anlage 3 PS Dienstleistungsvertrag Preisangebot

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme RPA

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Ansehen

Analge 1 PS Dienstleistungsvertrag Kostenschätzung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 PS Gutachten Inhousefähigkeit

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Anlage 3 PS Dienstleistungsvertrag Preisangebot

8910 Zeichen

PARKSTADT SÜD
Dienstleistungsvertrag exkl. VgV-Verfahren Kommunikation
Leistungsverzeichnis & Preisangebot (Stand 29.06.2020)
Kalkulationsannahmen
Vertragslaufzeit Monate 12
GF €/Stunde 195
PL €/Stunde 120
techn. SB €/Stunde 90
"optional" gekennzeichnete Leistungen können heute nicht kalkuliert werden
770
Nr. Leistungsbaustein (Pos.) Kostenschätzung
0 Gesamtkoordination
0.1 integrierte Steuerung und Koordination der nachfolgenden 
Leistungen sowie aller öffentlichen und privaten Maßnahmen 
- Projektstruktur
- Gremienbefassung 
- etc.
0.2 Koordinator*Innen JF (wöchentlich)
SUMME Gesamtkoordination 32.340,0 €
42
I STUFE 1 Dienstleistungsvertrag
I.1 Koordinationsmanagement
I.1.1 Projektgruppe Parkstadt Süd
Ablauf- und Terminmanagement sowie Sitzungsvorbereitung 
gemeinsam mit den städtischen Koordinator*Innen
Projektgruppensitzung 
Sitzungsdokumentation
I.1.2 Zeit-Maßnahmen-Plan
Erstellung eines Zeit-Maßnahmen-Plans über das gesamte Projekt in 
zwei Maßstäblichkeiten mit besonderem Fokus auf die Darstellung 
von Abhängigkeiten
- quartalsscharf Gesamtprojektlaufzeit
- monatsscharf für das Folgehalbjahr
Erhebung des Teilprojektstandes/-planes in Sitzungen bzw. dem 
Dialog mit der TP-Leitung
Abstimmung mit den Koordinator*Innen 
Pflege und Fortschreibung des Zeit-Maßnahmenplans in zwei 
Maßstäblichkeiten
moderne stadt | Mai 2020 1

I.1.3 Datenraumpflege
Sicherstellung der Ablage aller relevanten Daten der Beteiligten inkl. 
Überprüfung der Aktualität
SUMME Koordinationsmanagement 55.440,0 €
72
I.2 Kosten- und Finanzierungsmanagement
I.2.1 Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
Definition baufeldspezifische Nutzungsstruktur sowie des 
infrastrukturellen Herrichtungsbedarfs (39 Baufelder)
Entwurf baufeldspezifischer Entwicklungssteckbriefe in bis zu 3 
Varianten (Angaben kostenrelevanter Entwicklungskennwerte)
Kosten-Nutzen-Betrachtung der Varianten (Matrixdarstellung)
Ausarbeitung baufeldspezifischer Entwicklungsparameter 
(Nutzung & Infratsurktur) inkl. Benennung relevanter Zielgrößen 
betr. wohnungstypologischer Anteile, Infrastruktur, Baustandards
I.2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Gesamtprojekt
- Definition der generellen Systematik
- Definition von Entwicklungskennzahlen in Abstimmung mit den 
Fachämtern 
- Einpflege baufeldspezifischer Entwicklungsperspektive
- Definition weitergehenden Präzisierungsbedarfs (gutachterliche 
Kennwertbestimmung)
Pflege und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsbrechnung 
(quartalsweise)
optional
Erstellung von Berechnungsvarianten zu den Ausarbeitungen Stufe 2 
(Entwicklungsgesellschaft) nach Anforderung des AG
Abstimmungstermine Aufstellung Wirtschaftlichkeitsberechnung
I.2.3 Fördermittel & Finanzierung
Identifikation kurzfristig realisierbarer und förderfähiger 
Projektbausteine hier u.a. Pionierpfad und -park, Abschnitt Eifelwall
optional
Aufbereitung der Wirtschaftlichkeitsberechnung - ggf. in Ausschnitten 
- für die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nach Anforderung 
des AG
moderne stadt | Mai 2020 2

optional
Begleitung der Erstellung eines ISEK Parkstadt
- Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an ein Planungsbüro 
inkl. Abstimmungen mit dem AG
- Mitwirkung an der Erstellung in Abstimmung mit dem AG
SUMME Kosten- und Finanzierungsmanagement 64.680,0 €
84
I.3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 
Erarbeitung eines Quartiershandbuchs mit Qualitätszielen für 
unterschiedliche Maßstabsebenen (Bauleitplanung, Entwicklung 
öffentlicher (Frei-)Raum, Infrastruktur, Hochbau, Freiflächen) in enger 
Abstimmung mit AG
I.3.1 Definition von Qualitätszielen sowie Ableitung von Indikatoren und 
Kenngrößen für ein Monitoring auf Grundlage der Intergierten 
Planung sowie in Abstimmungen mit den TP…
… für die Infrastruktur
… für die Mobilität
… für den öffentlichen (Frei-)Raum
… für den Hochbau
… für Freiflächen
I.3.2 Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele
Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung der Qualitätsziele auf 
unterschiedlichen Maßstabsebenen
Erstellung maßstabsspezifischer Handlungsleitfäden
Aufbereitung der Inhalte in einem Quartiershandbuch auch für die 
politische Beratung (Beschlussvorlage)
Abstimmungstermine zum Quartiershandbuch (exkl. TP-Termine 
unter I.3.1)
SUMME Qualitätssicherung 32.340,0 €
42
I.4 sukzessive Planrechtsschaffung
I.4.1 Fahrplan Planrechtsschaffung - Koordination
Überprüfung räumliche Struktur Teilbebauungspläne 
(Zweckmäßigkeit der gebildeten Abschnitte)
Überprüfung zeitliche Verfahrensplanung Teilbebauungspläne und 
weitere Verfahren
Aktualisierung 'Fahrplan Planrechtsschaffung'
Pflege und Fortschreibung 'Fahrplan Planrechtsschaffung' 
(quartalsweise)
moderne stadt | Mai 2020 3

I.4.2 Begleitung Planverfahren 
inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen
exemplarisch/optional
Bebauungsplan N.N. 
Vergabe der Bauleitplanung 
Vergabe erforderlicher Fachgutachten
inhaltliche Koordination im Sinne des Gesamtprojektes
Durchführung Beteiligungsformate in inhaltlicher Abstimmung mit 
dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung an Beratungsunterlagen politischer Gremien im Sinne 
des Gesamtprojektes
exemplarisch/optional
städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Planungsgrundlage 
(z.B. Wettbewerb Bildungscampus)
Definition, Mitwirkung bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung
Mitwirkung bei der Durchführung des Verfahrens inkl. den 
spezifischen Formaten der Öffentlichkeitseinbindung in inhaltlicher 
Abstimmung mit dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung bei der Dokumentation des Verfahrens in inhaltlicher 
Abstimmung mit dem Kommunikationskonzept
Bebauungsplan Sportpark Süd
inhaltliche Koordination im Sinne des Gesamtprojektes
Durchführung Beteiligungsformate in inhaltlicher Abstimmung mit 
dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung an Beratungsunterlagen politischer Gremien im Sinne 
des Gesamtprojektes
Bebauungsplan Innerer Grüngürtel
hier:  Begleitung des Planungsauftrags als Grundlage des 
Aufstellungsbeschluss   
SUMME sukzessive Planrechtsschaffung 23.100,0 €
30
I.5 Kommunikation/Beteiligung
I.5.1 Kommunikationskonzept und langfristige -strategie
Mitwirkung an der Konzepterarbeitung durch das zu beauftragende 
Kommunikationsbüro
moderne stadt | Mai 2020 4

I.5.2 Öffentlichkeitsbeteiligung
(inhaltliche) Aktualisierung des (barrierefreien) Internetauftritts
(inhaltliche) Pflege des (barrierefreien) Internetauftritts
Erstellung und Mailingmanagement Newsletter in Abstimmung mit 
dem AG
digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit
inhaltliche Begleitung der Arbeiten des Kommunikationsbüros
Teilnahme an den Sitzung des sog. Begleitgremiums
I.5.3 Strategie "Pioniere"
Entwurf einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung identifizierter 
Prioniere ("Die Parkstadt wird sichtbar!") in Abstimmung zum 
Kommunikationskonzept und dem 'Fahrplan Planrechtsschaffung' 
gemeinsam mit dem AG
Mitwirkung bei der Umsetzung identifizierter Pioniere
SUMME Kommunikation/Beteiligung 47.740,0 €
62
I.6
optional
Bodenmanagement 
(Mitwirkung und Bauherrenvertretung)
I.6.1 Freistellung künftiger Entwicklungsflächen
Begleitung der Planung und Umsetzung der Flächenfreistellung unter 
FF 23 in Vorbereitung der Flächenaufbereitung 
I.6.2 Bodenmanagement im Sinne der Flächenaufbereitung
Analyse der vorhandenen Grundlagendaten zur Bodenbeschaffenheit 
der Entwicklungsflächen  mit dem zuständigen Fachamt 
Definition der flächenspezifischen Untersuchungsbedarfe in 
Abhängigkeit der geplanten Nutzung in Abstimmung mit dem 
zuständigen Fachamt 
Erstellung "Fahrplan Flächenaufbereitung" (Zeit-Maßnahmenplan 
Bodenmanagement) sowie laufende Fortschreibung 
Mitwirkung bei der Vergabe von Gutachten zur Bodenuntersuchung 
nach Anforderung des AG
I.6.3 Strategie & Konzeptskizze Neuentwicklungen
Konzeptskizze zur Nutzung bzw. Entwicklung der aufbereiteten 
Entwicklungsflächen bis zu ihrer plangemäßen Umsetzung unter 
Berücksichtigung der Pioniere:
- Pionierpark
- Pionierpfad
- Sechtemer Block u.a.
SUMME Bodenmanagement
moderne stadt | Mai 2020 5

II STUFE 2 Einbindung einer Entwicklungsgesellschaft
II.1 Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft
Einbringen immobilienwirtschaftlicher Expertise in die 
Variantenprüfung und Federführung VI
Coreferat der Ausarbeitungen zur Beschlussvorlage
Beratungen 
SUMME Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft 9.240,0 €
12
Zusammenfassung
0 Gesamtkoordination 32.340,00 €
I STUFE 1 Dienstleistungsvertrag
I.1 Koordinationsmanagement 55.440 €
I.2 Kosten- und Finanzierungsmanagement 64.680 €
I.3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 32.340 €
I.4 sukzessive Planrechtsschaffung 23.100 €
I.5 Kommunikation/Beteiligung 47.740 €
I.6 Bodenmanagement (optional)
II STUFE 2 Einbindung einer Entwicklungsgesellschaft
II.1 Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft 9.240 €
SUMME (netto) 264.880,00 €
Nebenkosten 5% 13.244,00 €
SUMME (netto inkl. Nebenkosten) 278.124,00 €
MWSt 19 % 52.843,56 €
SUMME (brutto) 330.967,56 €
moderne stadt | Mai 2020 6

Anlage 4 Stellungnahme RPA

1759 Zeichen

erg

Eingang 2 -06- 2020

61 ne
61

Projektmanagement als unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt
Parkstadt Süd

(Gesamtkosten für 12 Monate = ca. 290.274 € netto / ca. 345. 426 € brutto); RPA -Nr.
141/12/01/20

hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/612 vom 4.6.2020 (Eingang bei -14- am
19.6.2020)

14

24.5.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Schreiben übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnah-
me.

Nach Abschluss der Planungsphase des Großprojektes Parkstadt Süd beabsichtigen Sie,
eine Entwicklungsgesellschaft mit den nun anstehenden Umsetzungsaufgaben zu beauftra-
gen. Sie gehen davon aus, dass die Phase der Prüfung der in Frage kommenden Entwick-
lungsgesellschaften mit abschließender Auswahl und Beauftragung erst Mitte bzw. Ende
2021 abgeschlossen ist. Für den Übergangszeitraum benötigen Sie Unterstützungsleistun-
gen eines Dienstleisters, um das Projekt mit seinen inhaltlichen und strukturellen Zielen zu
sichern und voranzubringen.

Sie schlagen daher vor, mit dem Projektmanagement die Stadtentwicklungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln ‚moderne stadt“ (Gesellschaft zur Förderung des
Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH) zu beauftragen. In diesem Fall handelt es
sich um eine Inhouse-Vergabe, die zeitlich und finanziell die wirtschaftlichste Variante ge-
genüber einem EU-weiten Vergabeverfahren darstellt. Die Leistungen sollen voraussichtlich
im Zeitraum von 12 Monaten erbracht werden (mit Verlängerungsoption um weitere 12 Mo-
nate).

Sie geben an, dass aufgrund fehlender Personalressourcen die Leistungen nicht stadtintern
erbracht werden können.

Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich keine Einwendungen.

B% =
Mit freundlichen Grüße,

Analge 1 PS Dienstleistungsvertrag Kostenschätzung

4466 Zeichen

61 13.05.2020
612
PARKSTADT SÜD
Projektmanagement als unterstützende Dienstleistung
Kalkulation der Leistungen
Annahmen der Kalkulation 
Vertragslaufzeit 12 Monate
Verlängerungsoption um 12 Monate
Arbeitsaufwand
kalkuliert aufgrund von Erfahrungswerten
mittlerer Tagessatz der Bearbeitenden… 770 €/AT
(Geschäftsführung, Projektleitung, techn. Projektbearbeitung)
… da mit dem Bieter zu definieren ist, wer was bearbeitet
"optional" gekennzeichnete Leistungen können heute nicht kalkuliert werden
Leistungsbaustein Aufwand (AT) Kosten
770
I Projektmanagement als Dienstleistung
0 Gesamtkoordination 42 32.340,00 €
integrierte Steuerung und Koordination der nachfolgenden Leistungen 
sowie aller öffentlichen und privaten Maßnahmen inkl. Teilnahme an 
wöchtenlichem Koordinatorinnen JF
1 Koordinationsmanagement 72 55.440,00 €
1.1 Projektgruppe Parkstadt Süd
Ablauf- und Terminmanagement, Teilnahme, Vor- und Nachbereitung 
inkl. Dokumentation der Sitzungen  
1.2 Zeit-Maßnahmen-Plan
Erstellung, Pflege und Fortschreibung des Zeit-Maßnahmenplans in 
zwei Maßstäblichkeiten mit besonderem Fokus auf die Darstellung von 
Abhängigkeiten
1.3 Datenraumpflege

Sicherstellung der Ablage aller relevanten Daten der Beteiligten inkl. 
Überprüfung der Aktualität
2 Kosten- und Finanzierungsmanagement 84 64.680,00 €
2.1 Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
Definition baufeldspezifische Nutzungsstruktur sowie des 
infrastrukturellen Herrichtungsbedarfs (39 Baufelder)

2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aufstellung, Pflege und Fortschreibung der 
Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Gesamtprojekt
optional
Erstellung von Berechnungsvarianten zur Variantenprüfung 
"Entwicklungsgesellschaft" Dez. VI 
2.3 Fördermittel & Finanzierung
Identifikation kurzfristig realisierbarer und förderfähiger 
Projektbausteine
optional
Aufbereitung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abstimmung 
mit dem Fördermittelgeber 
optional
Begleitung der Erstellung eines ISEK Parkstadt
- Vorbereitung und Durchführung der Vergabe 
- Mitwirkung an der Erstellung
3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 42 32.340,00 €
Erarbeitung eines Quartiershandbuchs mit Qualitätszielen für 
unterschiedliche Maßstabsebenen 
3.1 Definition von Qualitätszielen, Indikatoren und Kenngrößen 
Herleitung von Qualitätszielen, Indikatoren und Kenngrößen aus der 
Integrierten Planung für unterschiedliche Handlungsfelder
3.2 Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele
Entwicklung von Umsetzungsinstrumenten und 
Handlungsempfehlungen inkl. Vorbereitung der politischen Beratung
4 sukzessive Planrechtsschaffung 30 23.100,00 €
4.1 Fahrplan Planrechtsschaffung - Koordination
Aktualisierung, Pflege und Fortschreibung 'Fahrplan 
Planrechtsschaffung' auf Grundlage einer grundsätzlichen Überprüfung
4.2
Begleitung Planverfahren 
inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen
Begleitung Bebauungsplan Sportpark Süd
Begleitung Bebauungsplan Innerer Grüngürtel
optional 
Begleitung Bebauungsplan N.N.
optional 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren N.N.

5 Kommunikation/Beteiligung 62 47.740,00 €
5.1 Kommunikationskonzept und langfristige -strategie
Durchführung der Vergabe auf erarbeiteten Grundlagen sowie 
Mitwirkung an der Konzepterarbeitung 
5.2 Öffentlichkeitsbeteiligung
Betreuung Internetpräsenz, Newsletter, Begleitgremium u.a.
5.3 Strategie "Pioniere"
Entwurf einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung sog. Prioniere inkl. 
konkrete Umsetzungsbegleitung
6
optional                                                             
Bodenmanagement
6.1 Freistellung künftiger Entwicklungsflächen
Begleitung der Planung und Umsetzung der Flächenfreistellung unter FF 
23 in Vorbereitung der Flächenaufbereitung
6.2 Bodenmanagement im Sinne der Flächenaufbereitung
Analyse der vorhandenen Grundlagendaten
Definition der flächenspezifischen Untersuchungsbedarfe in 
Abhängigkeit der geplanten Nutzung
Erstellung Zeit-Maßnahmenplan Bodenmanagement sowie laufende 
Fortschreibung
Mitwirkung bei der Vergabe von Gutachten zur Bodenuntersuchung
6.3 Strategie & Konzeptskizze Neuentwicklungen
Konzeptskizze zur Nutzung bzw. Entwicklung der aufbereiteten 
Entwicklungsflächen bis zu ihrer planmäßigen Umsetzung 
II. Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft
Einbringen immobilienwirtschaftlicher Expertise in die 
Variantenprüfung und Federführung VI 12 9.240,00 €
SUMME (netto) 264.880,00 €
3% Nebenkosten 7.946,40 €
SUMME (netto) 272.826,40 €
19% MWSt 51.837,02 €
SUMME (brutto) 324.663,42 €

Beschlussvorlage Ausschuss

9381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Blen Az 
Vorlagen-Nummer 
 2100/2020 
Freigabedatum 
 28.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Betreff: Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstützende Dienstleistung für das 
Gesamtprojekt Parkstadt Süd 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. erkennt den Bedarf für die unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd 
in Höhe von 272.826€/netto (324.663€/brutto) an. 
 
2. beauftragt die Verwaltung die Direktvergabe einer unterstützenden Dienstleistung an die mo-
derne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
einzuleiten. 
 
Alternative:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt keine Vergabe einer unterstützenden Dienstleistung an 
die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH. 
Stattdessen beauftragt der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der EU-weiten Aus-
schreibung des VgV-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  324:663 €/brutto 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Hinweis:  
 
Es handelt sich um eine verkürzte Beratungsfolge (Verzicht auf den ersten StEA), da andern-
falls eine Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist. 
 
 
Begründung: 
Nach Abschluss des kooperativen Verfahrens (2015/2016) und der weiteren Ausformulierung von 
Zielen und Qualitäten für die Parkstadt Süd im Rahmen der Integrierten Planung soll das Projekt in 
die Umsetzungsphase einsteigen. Es ist geplant, die Umsetzungsaufgaben des städtebaulichen 
Großprojektes Parkstadt Süd Mitte/Ende 2021 an eine Entwicklungsgesellschaft zu übertragen. Für 
den Übergangszeitraum von voraussichtlich 12 Monaten soll für die weitere Bearbeitung der komple-
xen und umfangreichen Aufgabenstellungen auf die Unterstützung eines Dienstleisters zurückgegrif-
fen werden, um das Projekt Parkstadt Süd mit seinen inhaltlichen und strukturellen Zielen zu sichern 
und angemessen weiter voranbringen zu können.  
 
Das Leistungsbild umfasst neben dem Koordinationsmanagement, das Kosten- und Finanzierungs-
management, das auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten beinhaltet, sowie die Mitwirkung bei der

3 
Qualitätssicherung, in Form eines Quartiershandbuches, der Planrechtsschaffung, der Kommunikati-
on/ Beteiligung und als ergänzenden Leistungsbaustein die Unterstützung bei der Variantenprüfung 
zu einer Entwicklungsgesellschaft (s. Anlage 3 Leistungsverzeichnis & Angebot). 
 
Vergabe der Dienstleistung an die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und 
der Gemeindeentwicklung mbH 
Es handelt sich um eine zeitlich befristete, komplexe und terminierte Aufgabenstellung, für die ent-
sprechende personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung nicht verfügbar sind und mittelfristig auf 
dem Arbeitsmarkt nicht generiert werden können. Die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des 
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
verfügt als Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln über ein 
breites Erfahrungs- und Wissensspektrum in der Entwicklung von städtebaulichen Großprojekten und 
stellt daher eine geeignete Unterstützung für die erforderlichen Dienstleistungen dar. Es liegt ein juris-
tisches Gutachten vor, das eine Aussage über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesellschaft 
zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH in Bezug auf diese Auftrags-
vergabe trifft und diese bestätigt (s. Anlage 2). Die Inhousevergabe stellt somit sowohl zeitlich als 
auch finanziell die wirtschaftlichste Variante im Vergleich zu einem EU-weiten Vergabeverfahren dar.  
 
Die Unterstützung zur Fortführung des Projektes Parkstadt Süd durch einen Dienstleister stellt eine 
wichtige Investition dar, um eine Verzögerung in der Umsetzung des Projektes zu vermeiden. Ohne 
die unterstützende Dienstleistung können wichtige Bausteine, wie beispielsweise das Kosten- und 
Finanzierungsmanagement, die Qualitätssicherung in Form eines Quartiershandbuches, die Plan-
rechtsschaffung sowie die Öffentlichkeitsarbeit, die für das Gelingen des Projekts von hoher Bedeu-
tung sind, nicht in angemessener Form fortgeführt werden. Auch die Entscheidung über die Einbin-
dung einer Entwicklungsgesellschaft würde verzögert werden und somit auch die möglichst zeitnahe 
Umsetzung des Projektes. 
 
Mit einer derzeitigen  Kapazität von unter anderem mehr als 4000 Arbeitsplätzen, sozialer Infrastruk-
tur, Freiflächen und mehr als 3000 Wohneinheiten ist die Parkstadt Süd ein besonders bedeutendes 
Projekt zur Sicherung öffentlicher Infrastruktur, der Schaffung moderner Arbeitsplätze und der Ver-
sorgung der Kölner Bevölkerung mit Wohnraum. 
Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Großprojekt Parkstadt Süd wird von öffentlicher Seite vo-
raussichtlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag umfassen. Die Investitionen von privater Seite 
werden voraussichtlich bei einem ebenso hohen Betrag liegen. 
Dies verdeutlicht noch einmal die Größenordnung sowie die Bedeutung dieses Projektes und das 
Erfordernis, dieses in angemessener Form durch ein gezieltes Projektmanagement voran zu bringen. 
Im Verhältnis zum Gesamtinvestitionsvolumen steht die Investition in das Projektmanagement mit 
einem sehr geringen Anteil gegenüber. Mittelfristiges Ziel ist es, eine Projektsteuerung aufzubauen, 
die der wirtschaftlichen und stadtentwicklungspolitischen Bedeutung des Projektes angemessen 
Rechnung trägt. 
 
Kosten 
Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Kostenschätzung 272.826€/netto (324.663€/brutto). 
 
Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Angebot  278.124€/netto (330.967€/brutto). 
 
Folgende Leistungen sind in dem Auftragswert enthalten: 
Gesamtkoordination 
Koordinationsmanagement 
 Der Projektgruppe Parkstadt Süd 
 Zeit-Maßnahmen –Plan 
 Datenraumpflege 
Kosten- und Finanzierungsmanagement 
 Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung 
 Wirtschaftlichkeitsberechnung 
 Fördermittel & Finanzierung 
Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 
Definition von Qualitätszielen sowie Ableitung von Indikatoren und Kenngrößen für ein Monito-

4 
ring auf Grundlage der Integrierten Planung sowie in Abstimmung mit den Teilprojektgruppen 
Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele 
Sukzessive Planrechtsschaffung  
 Fahrplan Planrechtsschaffung – Koordination 
 Begleitung Planverfahren 
Kommunikation/Beteiligung 
 Kommunikationskonzept und langfristige –strategie 
 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Strategie „Pioniere“ 
 
Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft 
 
Unter folgenden Leistungsbausteinen sind optionale Leistungen enthalten, die in dem voraussichtli-
chen Auftragswert nicht enthalten sind (Nummerierung gem. Angebot): 
 
1.2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung 
 
1.2.3 Fördermittel & Finanzierung 
 
1.4.2 Begleitung Planverfahren inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen 
 
1.6    Bodenmanagement 
 
Zudem ist eine Verlängerungsoption von 12 Monaten enthalten.  
 
Der Aufwand für die optionalen Leistungen ist derzeit nicht kalkulierbar, daher kann es nicht im Inte-
resse der Stadt Köln sein, hierfür Kosten zu Grunde zu legen, die auf keiner wirtschaftlichen Basis 
fundieren.  
 
Ein detailliertes Angebot sowie der Nachweis über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesell-
schaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH sind als Anlage beigefügt. 
 
Zeitplan 
Die Leistungen sollen voraussichtlich im Zeitraum von 12 Monaten erbracht werden, verteilt auf die 
Jahre 2020 und 2021.  
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilplan 0901-
Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im HPL 2020/2021 
bereit. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden im Rahmen der Bauleitplanung erörtert. Die Vergabe 
der unterstützenden Dienstleistung hat keine Auswirkung auf den Klimaschutz.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Kostenschätzung für unterstützende Dienstleistungen für das Projekt Parkstadt Süd 
Anlage 2 Gutachten über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung 
des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
Anlage 3 Leistungsverzeichnis und Angebot der moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung 
  Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 PS Gutachten Inhousefähigkeit

16982 Zeichen

RECHTSGUTACHTEN

zu der Frage, ob
die Moderne Stadt GmbH von der Stadt Köln
direkt und ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens
mit Dienstleistungen des Projektmanagements
im Zusammenhang mit einer
Quartiersentwicklung beauftragt werden darf,

erstattet im Auftrag

der Moderne Stadt,
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues
und der Gemeindeentwicklung mbH,
Brückenstraße17, 50667 Köln,

durch:

Rechtsanwalt Professor Dr. Stefan Hertwig
Fachanwalt für Vergaberecht
CBH Rechtsanwälte,
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB,
Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln.

INHALTSVERZEICHNIS

Sachverhal..auua eu un 2
Fragestellung............uuu..2222000n44000000nnnn0nnnnnnnnnnnnnnnnsnannnnn 2
Rechtslage.......unnunusuesnunnnnonennnnnennannennensnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnn 2
1. Öffentlicher Auftrag ....uueaeaaeannneneenenenneenennennnnn 2
2. Vertragliche Zusammenarbeit zur Erfüllung

gemeinsamer öffentlicher Aufgaben? ............. „3

a) Moderne Stadt als „öffentliche Auftraggeberin“ 3
b) Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen

Aufgabe? ..............2u0es0nneennennnnnenennnnneennnnnenn 4
c) Zwischenergebnis:..-..sssseresn 4
Vertikales Inhouse-Geschäft?...............- u 4
a) Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt
GmbH... 5

b) Tätigkeit der Moderne Stadt für die Stadt Köln.6

c) Keine private Beteiligung an der Moderne Stadt
GMDH.....unnnnensesssensnennnenneennennnneennennnen nennen 8

Sachverhalt

Die Stadt Köln möchte die Moderne Stadt GmbH mit Leistungen des
Projektmanagements im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartiers
„Parkstadt - Süd“ in Köln beauftragen.

Die Moderne Stadt GmbH steht zu 49% im unmittelbaren Anteilseigentum der
Stadt Köln. 51 % der Gesellschaftsanteile an der Moderne Stadt GmbH werden
von der Stadtwerke Köln GmbH gehalten, die wiederum zu 100% im
Anteilseigentum der Stadt Köln steht.

Die geplanten Beauftragungen überschreiten mit ihren Auftragswerten die
Schwellenwerte des Europäischen Vergaberechts.

Fragestellung

Darf die Stadt Köln die Moderne Stadt GmbH direkt und ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens mit Leistungen des Projektmanagements im Rahmen der
Entwicklung des Quartiers „Parkstadt-Süd“ beauftragen?

Rechtslage

Da der vermutliche Auftragswert des Dienstleistungsauftrages die Schwellenwerte
des Europäischen Vergaberechts überschreitet, ist die Rechtslage anhand des
Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu

beurteilen.

Eine direkte Beauftragung der Moderne Stadt durch die Stadt Köln käme danach
in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines vertikalen „Inhouse-Geschäftes“ im
Verhältnis zwischen der Stadt Köln als Anteilseignerin und der Moderne Stadt
GmbH gegeben wären. Außerdem könnte eine vertragliche Zusammenarbeit zur
Erfüllung gemeinsamer öffentlicher Aufgaben (8 108 Abs. 6 GWB) eine direkte
Vergabe rechtfertigen. Andere Privilegierungstatbestände, die ein Absehen von
der Anwendung des Europäischen Vergaberechts rechtfertigen würden — etwa:
Konzernprivilegien von Sektorenauftraggebern (88 138 f GWB), - sind vorliegend
nicht ersichtlich.

Öffentlicher Auftrag

Die Frage nach der Anwendbarkeit des Europäischen Vergaberechts stellt sich
nur, wenn zwischen der Stadt Köln und der Moderne Stadt GmbH ein „öffentlicher
Auftrag‘ i. S. v. 8 103 GWB in Rede steht. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche
Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die

a)

Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von
Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Die Stadt Köln ist als Gebietskörperschaft immer eine „öffentliche Auftraggeberin“
im Sinne von & 99 Nr. 1 GWB. Sie will im vorliegenden Fall die Moderne Stadt
GmbH als Unternehmen mit Leistungen des Projektmanagements im Rahmen der
Entwicklung eines Stadtquartiers beauftragen. Es steht mithin ein öffentlicher
Auftrag in der Form eines „Dienstleistungsauftrags“ i. S. v. 8 103 Abs. 4 GWB in
Rede.

Vertragliche Zusammenarbeit zur Erfüllung gemeinsamer öffentlicher

Aufgaben?

8 108 Abs. 6 GWB erlaubt ein Absehen von einem Vergabeverfahren, wenn zwei
öffentliche Auftraggeber zur Erfüllung ihnen beiden obliegender öffentlichen
Aufgabe auf vertraglicher Basis zusammenarbeiten. Die Vorschrift setzt dabei
voraus, dass beide Vertragsparteien kraft Gesetzes oder kraft eines anderen
hoheitlichen Aktes jeweils „öffentliche Aufgaben“ zu erbringen haben, die sie
gemeinsam im Rahmen eines kooperativen Konzeptes erfüllen wollen. Es reicht
danach nicht aus, dass nur einem der beiden beteiligten Vertragspartner eine
öffentliche Aufgabe obliegt, deren Erfüllung er mit dem Vertrag auf den anderen
Vertragspartner übertragen will (vgl. VK Münster, Beschl. V. 22.07.2011 - VK
7/11). Die Vorschrift ist damit nicht anwendbar, wenn einer der beiden
Vertragspartner lediglich als Auftragnehmer des anderen handelt, ohne
gleichzeitig eine eigene, ihm originär obliegende Aufgabe wahrzunehmen (so auch
bereits EuGH, Urt. v. 13.06.2013, Az.: C-3 — Piepenbrock -, Rn. 39).

Moderne Stadt als „öffentliche Auftraggeberin“

Um diesen Privilegierungstatbestand zu erfüllen, müsste es sich zunächst sowohl
bei der Stadt Köln wie bei der Moderne Stadt GmbH jeweils um „öffentliche

Auftraggeberinnen“ handeln.

Im Hinblick auf die Stadt Köln wurde dies bereits bejaht. Fraglich ist jedoch, ob
auch die Moderne Stadt GmbH eine öffentliche Auftraggeberin darstellt. Bei dieser
könnte es sich allenfalls gemäß 8 99 Nr. 2 GWB um eine öffentliche Auftraggeberin
handeln. Dazu gehören

andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten

Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im

Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art
zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln
oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise
finanziert werden,

b)

e)

b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder
3 unterliegt oder

c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur
Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch
Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;

dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen
juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts
einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende
Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt
oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung
oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,

Nach dieser Vorschrift liegt mithin ein „öffentlicher Auftraggeber“ vor, wenn eine
juristische Person des privaten Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet
wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen
und diese juristische Person von einer Gebietskörperschaft (= Auftraggeberin gem.
8 99 Nr. 1 GWB) überwiegend geleitet oder finanziert wird.

Die unter Umständen schwierig zu beurteilende Frage, ob es sich auch bei der
Moderne Stadt GmbH um eine öffentliche Auftraggeberin handelt, könnte
dahinstehen, wenn schon gar keine gemeinsame Wahrnehmung öffentlicher
Aufgaben vorläge, sondern die Moderne Stadt GmbH als bloße Auftragnehmerin
der Stadt Köln handeln würde. Diesem Punkt soll deshalb im Folgenden zunächst

nachgegangen werden.

Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe?

Vorliegend gehört die Entwicklung eines Stadtquartiers in Köln unzweifelhaft zu
den öffentlichen Aufgaben der Stadt Köln. Der Moderne Stadt GmbH wurde
demgegenüber weder durch Gesetz noch durch einen anderen Hoheitsakt diese
öffentliche Aufgabe übertragen. Wenn die Moderne Stadt in diesem
Zusammenhang Dienstleistungen des Projektmanagements erbringt, dann
handelt sie insoweit nicht in Wahrnehmung einer ihr selbst obliegenden
öffentlichen Aufgabe, sondern als Auftragnehmerin der Stadt Köln.

Zwischenergebnis:

Die Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des $8 108 Abs. 6 GWB sind
mithin nicht erfüllt.

Vertikales Inhouse-Geschäft?

Eine vergaberechtsfreie Beauftragung der Moderne Stadt GmbH durch die Stadt
Köln könnte aber nach den Grundsätzen einer „Inhouse-Vergabe“ zulässig sein.

a)

Das Europäische Vergaberecht ist nämlich auch nicht anwendbar auf die Vergabe
von Öffentlichen Aufträgen die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des
8 99 Nummer 1 bis 3 GWB an eine juristische Person des öffentlichen oder

privaten Rechts vergeben werden, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle

wie über seine eigenen Dienststellen ausübt,

2. mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von
Aufgaben dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer
anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde, und

3. an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, mit
Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und
Formen der privaten Kapitalbeteiligung ohne Sperrminorität, die durch gesetzliche
Bestimmungen vorgeschrieben sind und die keinen maßgeblichen Einfluss auf die
kontrollierte juristische Person vermitteln.

Dass es sich bei der Stadt Köln um eine „öffentliche Auftraggeberin“ handelt, wurde
oben bereits festgestellt. Diese kann öffentliche Aufträge vergaberechtsfrei an eine
juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts erteilen, wenn drei
Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt GmbH
- Tätigkeit der Moderne Stadt GmbH für die Stadt Köln und
- keine private Beteiligung an der Moderne Stadt GmbH.

Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt GmbH

Die Gesellschaftsanteile an der Moderne Stadt GmbH stehen zu 49 % im
unmittelbaren Anteilseigentum der Stadt Köln. Mit diesen Anteilen könnte die Stadt
Köln noch keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die
wesentlichen Entscheidungen der Moderne Stadt GmbH ausüben.

Gemäß $& 108 Abs. 2 Satz 2 GWB kann die relevante Kontrolle aber auch durch
eine andere juristische Person ausgeübt werden, die von dem öffentlichen
Auftraggeber, hier: der Stadt Köln, auf gleiche Weise kontrolliert wird. Diese
„andere juristische Person“ wäre vorliegend die Stadtwerke Köln GmbH, die die
verbleibenden 51 % an der Moderne Stadt GmbH hält. Die Stadtwerke Köln GmbH
steht zu 100 % im Anteilseigentum der Stadt Köln. Die Geschäftsführung einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegt in vollem Umfang dem
Weisungsrecht ihrer Gesellschafter (vgl. 8 37 GmbHG). Damit kann die Stadt Köln
einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die

b)

wesentlichen Entscheidungen der Stadtwerke Köln GmbH ausüben und auf diese
Weise mittelbar auch die Moderne Stadt GmbH in vollem Umfange kontrollieren.

Bei der Moderne Stadt GmbH handelt es sich mithin um eine von der Stadt Köln
kontrollierte juristische Person i. S. v. & 108 Abs. 3 Satz 1 GWB.

Tätigkeit der Moderne Stadt GmbH für die Stadt Köln

Der Europäische Gerichtshof hatte für die Zulässigkeit einer Inhouse- Vergabe
ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens in ständiger Rechtsprechung
verlangt, dass die auftragnehmende juristische Person ihre Tätigkeit „im
Wesentlichen“ für die Gebietskörperschaft verrichten müsse, die ihre Anteile
innehabe (vgl. Urteil vom 18.11.1999, Rs. C-107/98 — Teckal -, Rn. 49-51, seither
ständige Rechtsprechung).

Dieses Tatbestandsmerkmal hat der Europäische Gesetzgeber in der
Vergaberichtlinie 2014/24/EU modifiziert. In Art. 12 dieser Richtlinie heißt es
nunmehr im Abs. 1 lit. b), dass

„mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Personen der

Ausführung von Aufgaben dienen (müssen, d. Unterz.), mit

denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen

Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die
von diesem kontrollierten wird, betraut wurde“.

Diese Voraussetzung hat $ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB wortgleich übernommen.

Diese Formulierung erlaubt allerdings eine größere Freiheit bei der Inhouse-
Vergabe als dies im Rahmen der durch den Europäischen Gerichtshof gewählten
Formulierung der Fall gewesen ist. Es ist nunmehr nicht mehr jeder Umsatz mit
Dritten schädlich, solange sich die Gesellschaft damit im Rahmen ihrer Betrauung
durch die Gebietskörperschaft hält.

Im Folgenden muss somit geprüft werden, ob die Moderne Stadt GmbH das in
dieser Form neu formulierte „Wesentlichkeitskriterium‘ aus 8108 Abs. 1
Nr. 2 GWB erfüllt.

Gemäß $ 108 Abs. 1 Nr.2 GWB müssen mehr als 80 % der Tätigkeiten der
Moderne Stadt GmbH der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von der
Stadt Köln oder einer anderen juristischen Person, die von der Stadt Köln
kontrolliert wird, betraut wurde.

Mit dieser Anforderung soll verhindert werden, dass ein Unternehmen, welches
von einem öffentlichen Auftraggeber direkt und ohne Durchlaufen eines

wettbewerblichen Verfahrens Aufträge erhält, im Übrigen noch in erheblichem
Umfange auf dem Markt tätig ist, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten Privater

zu vermeiden.

Der in 8 108 Abs. 1 Nr. 2GWB verwendete Begriff der „Betrauung“ stammt
ursprünglich aus dem Beihilfenrecht. Dort wird die Erbringung von
Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse einem Unternehmen
im Wege eines oder mehrerer Betrauungsakte übertragen, deren Form von den
einzelnen Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. etwa Art. 4 des Beschlusses
der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV
[ABI. L7/3 vom 11.01.2012]).

Im vorliegenden Fall kommt als „Betrauungsakt“ der Stadt Köln der
Gesellschaftsvertrag der Moderne Stadt GmbH in Betracht, mit welchem deren
Gesellschafter festgelegt haben, zu welchem Zweck die Moderne Stadt GmbH

gegründet wurde.

Im Gesellschaftsvertrag der Moderne Stadt GmbH heißt es unter 8 2:

„(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung
eigener und im Eigentum der Gesellschafter - inklusive
Tochterunternehmen - befindlicher Liegenschaften zum
Zwecke der Förderung der Wohnungsversorgung und der
wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Köln. Zur
Verwirklichung dieser Zwecksetzung stellt die Gesellschaft
geeignete Grundstücke bereit und betreibt die vollständige
Projektplanung und -entwicklung.

(2) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Aufgaben eines
Sanierungs- oder Entwicklungsträgers zu übernehmen.

(3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt,
Tochtergesellschaften mit ähnlicher Zweckbestimmung zu
gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen,
deren Gegenstand und Zweck mit dem der Gesellschaft in
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.“

Gemäß 8 108 Abs. 1 Ziff. 2 GWB muss die Moderne Stadt GmbH zu mehr als
80 % diese Tätigkeiten ausführen. Nach Aktenlage ist die Moderne Stadt GmbH
zu 100 % mit Aufgaben i.S. v.$ 2 Abs. 1 und Abs. 2 ihres Gesellschaftsvertrages

befasst.

Es gibt in der Literatur Stimmen, die einen spezielleren Betrauungsakt im Einzelfall
verlangen, weil dieses Tatbestandsmerkmal „konturlos“ werden würde, wenn man
die bloße Eröffnung eines Betätigungsfeldes für ein von einem öffentlichen
Auftraggeber kontrolliertes Unternehmen durch dessen Gesellschaftszweck
ausreichen lassen wollte (so: Ganske, a.a.O., Rnr. 27 m. Nachw. zum

e)

Meinungsstand). Ganske räumt aber selbst ein (ebenda., Rn 28), dass es
angesichts des breiten Meinungsspektrums nur „schwer vorhersehbar“ sei, wie der
Begriff der „Betrauung“ zukünftig auszulegen sein wird. Zu konstatieren sei
allerdings, dass der neue Begriff der Betrauung für eine normative Absicht des
Gesetzgebers spreche, die Zurechnung von Drittumsätzen zu erleichtern.

Vorliegend werden nach Aktenlage von der Moderne Stadt GmbH keine
Drittumsätze erzielt. Die Moderne Stadt GmbH führt keine
Projektmanagementleistungen oder Grundstücksentwicklungen im Auftrag Dritter,
die außerhalb des Stadtwerke Konzerns oder der Stadt Köln stehen, durch. Der
Meinungsstreit kann deshalb dahinstehen. Sollte sich die Rechtsprechung einmal
auf den Standpunkt stellen, eine „Betrauung“ im Gesellschaftsvertrag reiche im
Vergaberecht - im Gegensatz zum Beihilfenrecht — nicht aus, kann ein solcher
konkreterer Betrauungsakt jeweils noch nachgeholt werden.

Die Voraussetzung, dass die Moderne Stadt GmbH in diesem Sinne für die Stadt
Köln tätig sein muss, wäre mithin ebenfalls erfüllt.

Keine private Beteiligung an der Moderne Stadt GmbH

8108 Abs.3 Satz2 GWB verlangt weiter, dass keine direkte private
Kapitalbeteiligung an der juristischen Person besteht, die den öffentlichen Auftrag
erhalten soll. An der Moderne Stadt GmbH sind - wie ausgeführt - lediglich die
Stadt Köln und die Stadtwerke Köln GmbH direkt beteiligt. Ein Unternehmen im
Anteilsbesitz Privater ist an der Moderne Stadt nicht beteiligt.

Ergebnis

Die Stadt Köln kann die Moderne Stadt GmbH direkt und ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens mit Dienstleistungen des Projektmanagements im Rahmen
einer Quartiersentwicklung beauftragen. Die Voraussetzungen eines vertikalen
Inhouse-Geschäfts i. S. v. 8 108 Abs. 1 GWB sind erfüllt.

Köln, den 19. Mai 2020

RN

R

chtsanwalt

.. Dr. Stefan Hertwig

Beratungsverlauf (2)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brückenstraße
  • Bismarckstraße 11
  • Eifelwall
  • Freiheit
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2100/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.07.2020
Erstellt
10.07.2020 11:23