2100/2020
Betreff: Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd
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Anlage 3 PS Dienstleistungsvertrag Preisangebot
8910 Zeichen
PARKSTADT SÜD
Dienstleistungsvertrag exkl. VgV-Verfahren Kommunikation
Leistungsverzeichnis & Preisangebot (Stand 29.06.2020)
Kalkulationsannahmen
Vertragslaufzeit Monate 12
GF €/Stunde 195
PL €/Stunde 120
techn. SB €/Stunde 90
"optional" gekennzeichnete Leistungen können heute nicht kalkuliert werden
770
Nr. Leistungsbaustein (Pos.) Kostenschätzung
0 Gesamtkoordination
0.1 integrierte Steuerung und Koordination der nachfolgenden
Leistungen sowie aller öffentlichen und privaten Maßnahmen
- Projektstruktur
- Gremienbefassung
- etc.
0.2 Koordinator*Innen JF (wöchentlich)
SUMME Gesamtkoordination 32.340,0 €
42
I STUFE 1 Dienstleistungsvertrag
I.1 Koordinationsmanagement
I.1.1 Projektgruppe Parkstadt Süd
Ablauf- und Terminmanagement sowie Sitzungsvorbereitung
gemeinsam mit den städtischen Koordinator*Innen
Projektgruppensitzung
Sitzungsdokumentation
I.1.2 Zeit-Maßnahmen-Plan
Erstellung eines Zeit-Maßnahmen-Plans über das gesamte Projekt in
zwei Maßstäblichkeiten mit besonderem Fokus auf die Darstellung
von Abhängigkeiten
- quartalsscharf Gesamtprojektlaufzeit
- monatsscharf für das Folgehalbjahr
Erhebung des Teilprojektstandes/-planes in Sitzungen bzw. dem
Dialog mit der TP-Leitung
Abstimmung mit den Koordinator*Innen
Pflege und Fortschreibung des Zeit-Maßnahmenplans in zwei
Maßstäblichkeiten
moderne stadt | Mai 2020 1
I.1.3 Datenraumpflege
Sicherstellung der Ablage aller relevanten Daten der Beteiligten inkl.
Überprüfung der Aktualität
SUMME Koordinationsmanagement 55.440,0 €
72
I.2 Kosten- und Finanzierungsmanagement
I.2.1 Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
Definition baufeldspezifische Nutzungsstruktur sowie des
infrastrukturellen Herrichtungsbedarfs (39 Baufelder)
Entwurf baufeldspezifischer Entwicklungssteckbriefe in bis zu 3
Varianten (Angaben kostenrelevanter Entwicklungskennwerte)
Kosten-Nutzen-Betrachtung der Varianten (Matrixdarstellung)
Ausarbeitung baufeldspezifischer Entwicklungsparameter
(Nutzung & Infratsurktur) inkl. Benennung relevanter Zielgrößen
betr. wohnungstypologischer Anteile, Infrastruktur, Baustandards
I.2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Gesamtprojekt
- Definition der generellen Systematik
- Definition von Entwicklungskennzahlen in Abstimmung mit den
Fachämtern
- Einpflege baufeldspezifischer Entwicklungsperspektive
- Definition weitergehenden Präzisierungsbedarfs (gutachterliche
Kennwertbestimmung)
Pflege und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsbrechnung
(quartalsweise)
optional
Erstellung von Berechnungsvarianten zu den Ausarbeitungen Stufe 2
(Entwicklungsgesellschaft) nach Anforderung des AG
Abstimmungstermine Aufstellung Wirtschaftlichkeitsberechnung
I.2.3 Fördermittel & Finanzierung
Identifikation kurzfristig realisierbarer und förderfähiger
Projektbausteine hier u.a. Pionierpfad und -park, Abschnitt Eifelwall
optional
Aufbereitung der Wirtschaftlichkeitsberechnung - ggf. in Ausschnitten
- für die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nach Anforderung
des AG
moderne stadt | Mai 2020 2
optional
Begleitung der Erstellung eines ISEK Parkstadt
- Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an ein Planungsbüro
inkl. Abstimmungen mit dem AG
- Mitwirkung an der Erstellung in Abstimmung mit dem AG
SUMME Kosten- und Finanzierungsmanagement 64.680,0 €
84
I.3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch)
Erarbeitung eines Quartiershandbuchs mit Qualitätszielen für
unterschiedliche Maßstabsebenen (Bauleitplanung, Entwicklung
öffentlicher (Frei-)Raum, Infrastruktur, Hochbau, Freiflächen) in enger
Abstimmung mit AG
I.3.1 Definition von Qualitätszielen sowie Ableitung von Indikatoren und
Kenngrößen für ein Monitoring auf Grundlage der Intergierten
Planung sowie in Abstimmungen mit den TP…
… für die Infrastruktur
… für die Mobilität
… für den öffentlichen (Frei-)Raum
… für den Hochbau
… für Freiflächen
I.3.2 Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele
Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung der Qualitätsziele auf
unterschiedlichen Maßstabsebenen
Erstellung maßstabsspezifischer Handlungsleitfäden
Aufbereitung der Inhalte in einem Quartiershandbuch auch für die
politische Beratung (Beschlussvorlage)
Abstimmungstermine zum Quartiershandbuch (exkl. TP-Termine
unter I.3.1)
SUMME Qualitätssicherung 32.340,0 €
42
I.4 sukzessive Planrechtsschaffung
I.4.1 Fahrplan Planrechtsschaffung - Koordination
Überprüfung räumliche Struktur Teilbebauungspläne
(Zweckmäßigkeit der gebildeten Abschnitte)
Überprüfung zeitliche Verfahrensplanung Teilbebauungspläne und
weitere Verfahren
Aktualisierung 'Fahrplan Planrechtsschaffung'
Pflege und Fortschreibung 'Fahrplan Planrechtsschaffung'
(quartalsweise)
moderne stadt | Mai 2020 3
I.4.2 Begleitung Planverfahren
inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen
exemplarisch/optional
Bebauungsplan N.N.
Vergabe der Bauleitplanung
Vergabe erforderlicher Fachgutachten
inhaltliche Koordination im Sinne des Gesamtprojektes
Durchführung Beteiligungsformate in inhaltlicher Abstimmung mit
dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung an Beratungsunterlagen politischer Gremien im Sinne
des Gesamtprojektes
exemplarisch/optional
städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Planungsgrundlage
(z.B. Wettbewerb Bildungscampus)
Definition, Mitwirkung bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung
Mitwirkung bei der Durchführung des Verfahrens inkl. den
spezifischen Formaten der Öffentlichkeitseinbindung in inhaltlicher
Abstimmung mit dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung bei der Dokumentation des Verfahrens in inhaltlicher
Abstimmung mit dem Kommunikationskonzept
Bebauungsplan Sportpark Süd
inhaltliche Koordination im Sinne des Gesamtprojektes
Durchführung Beteiligungsformate in inhaltlicher Abstimmung mit
dem Kommunikationskonzept
Mitwirkung an Beratungsunterlagen politischer Gremien im Sinne
des Gesamtprojektes
Bebauungsplan Innerer Grüngürtel
hier: Begleitung des Planungsauftrags als Grundlage des
Aufstellungsbeschluss
SUMME sukzessive Planrechtsschaffung 23.100,0 €
30
I.5 Kommunikation/Beteiligung
I.5.1 Kommunikationskonzept und langfristige -strategie
Mitwirkung an der Konzepterarbeitung durch das zu beauftragende
Kommunikationsbüro
moderne stadt | Mai 2020 4
I.5.2 Öffentlichkeitsbeteiligung
(inhaltliche) Aktualisierung des (barrierefreien) Internetauftritts
(inhaltliche) Pflege des (barrierefreien) Internetauftritts
Erstellung und Mailingmanagement Newsletter in Abstimmung mit
dem AG
digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit
inhaltliche Begleitung der Arbeiten des Kommunikationsbüros
Teilnahme an den Sitzung des sog. Begleitgremiums
I.5.3 Strategie "Pioniere"
Entwurf einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung identifizierter
Prioniere ("Die Parkstadt wird sichtbar!") in Abstimmung zum
Kommunikationskonzept und dem 'Fahrplan Planrechtsschaffung'
gemeinsam mit dem AG
Mitwirkung bei der Umsetzung identifizierter Pioniere
SUMME Kommunikation/Beteiligung 47.740,0 €
62
I.6
optional
Bodenmanagement
(Mitwirkung und Bauherrenvertretung)
I.6.1 Freistellung künftiger Entwicklungsflächen
Begleitung der Planung und Umsetzung der Flächenfreistellung unter
FF 23 in Vorbereitung der Flächenaufbereitung
I.6.2 Bodenmanagement im Sinne der Flächenaufbereitung
Analyse der vorhandenen Grundlagendaten zur Bodenbeschaffenheit
der Entwicklungsflächen mit dem zuständigen Fachamt
Definition der flächenspezifischen Untersuchungsbedarfe in
Abhängigkeit der geplanten Nutzung in Abstimmung mit dem
zuständigen Fachamt
Erstellung "Fahrplan Flächenaufbereitung" (Zeit-Maßnahmenplan
Bodenmanagement) sowie laufende Fortschreibung
Mitwirkung bei der Vergabe von Gutachten zur Bodenuntersuchung
nach Anforderung des AG
I.6.3 Strategie & Konzeptskizze Neuentwicklungen
Konzeptskizze zur Nutzung bzw. Entwicklung der aufbereiteten
Entwicklungsflächen bis zu ihrer plangemäßen Umsetzung unter
Berücksichtigung der Pioniere:
- Pionierpark
- Pionierpfad
- Sechtemer Block u.a.
SUMME Bodenmanagement
moderne stadt | Mai 2020 5
II STUFE 2 Einbindung einer Entwicklungsgesellschaft
II.1 Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft
Einbringen immobilienwirtschaftlicher Expertise in die
Variantenprüfung und Federführung VI
Coreferat der Ausarbeitungen zur Beschlussvorlage
Beratungen
SUMME Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft 9.240,0 €
12
Zusammenfassung
0 Gesamtkoordination 32.340,00 €
I STUFE 1 Dienstleistungsvertrag
I.1 Koordinationsmanagement 55.440 €
I.2 Kosten- und Finanzierungsmanagement 64.680 €
I.3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 32.340 €
I.4 sukzessive Planrechtsschaffung 23.100 €
I.5 Kommunikation/Beteiligung 47.740 €
I.6 Bodenmanagement (optional)
II STUFE 2 Einbindung einer Entwicklungsgesellschaft
II.1 Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft 9.240 €
SUMME (netto) 264.880,00 €
Nebenkosten 5% 13.244,00 €
SUMME (netto inkl. Nebenkosten) 278.124,00 €
MWSt 19 % 52.843,56 €
SUMME (brutto) 330.967,56 €
moderne stadt | Mai 2020 6
Anlage 4 Stellungnahme RPA
1759 Zeichen
erg Eingang 2 -06- 2020 61 ne 61 Projektmanagement als unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd (Gesamtkosten für 12 Monate = ca. 290.274 € netto / ca. 345. 426 € brutto); RPA -Nr. 141/12/01/20 hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/612 vom 4.6.2020 (Eingang bei -14- am 19.6.2020) 14 24.5.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Schreiben übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnah- me. Nach Abschluss der Planungsphase des Großprojektes Parkstadt Süd beabsichtigen Sie, eine Entwicklungsgesellschaft mit den nun anstehenden Umsetzungsaufgaben zu beauftra- gen. Sie gehen davon aus, dass die Phase der Prüfung der in Frage kommenden Entwick- lungsgesellschaften mit abschließender Auswahl und Beauftragung erst Mitte bzw. Ende 2021 abgeschlossen ist. Für den Übergangszeitraum benötigen Sie Unterstützungsleistun- gen eines Dienstleisters, um das Projekt mit seinen inhaltlichen und strukturellen Zielen zu sichern und voranzubringen. Sie schlagen daher vor, mit dem Projektmanagement die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln ‚moderne stadt“ (Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH) zu beauftragen. In diesem Fall handelt es sich um eine Inhouse-Vergabe, die zeitlich und finanziell die wirtschaftlichste Variante ge- genüber einem EU-weiten Vergabeverfahren darstellt. Die Leistungen sollen voraussichtlich im Zeitraum von 12 Monaten erbracht werden (mit Verlängerungsoption um weitere 12 Mo- nate). Sie geben an, dass aufgrund fehlender Personalressourcen die Leistungen nicht stadtintern erbracht werden können. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich keine Einwendungen. B% = Mit freundlichen Grüße,
Analge 1 PS Dienstleistungsvertrag Kostenschätzung
4466 Zeichen
61 13.05.2020 612 PARKSTADT SÜD Projektmanagement als unterstützende Dienstleistung Kalkulation der Leistungen Annahmen der Kalkulation Vertragslaufzeit 12 Monate Verlängerungsoption um 12 Monate Arbeitsaufwand kalkuliert aufgrund von Erfahrungswerten mittlerer Tagessatz der Bearbeitenden… 770 €/AT (Geschäftsführung, Projektleitung, techn. Projektbearbeitung) … da mit dem Bieter zu definieren ist, wer was bearbeitet "optional" gekennzeichnete Leistungen können heute nicht kalkuliert werden Leistungsbaustein Aufwand (AT) Kosten 770 I Projektmanagement als Dienstleistung 0 Gesamtkoordination 42 32.340,00 € integrierte Steuerung und Koordination der nachfolgenden Leistungen sowie aller öffentlichen und privaten Maßnahmen inkl. Teilnahme an wöchtenlichem Koordinatorinnen JF 1 Koordinationsmanagement 72 55.440,00 € 1.1 Projektgruppe Parkstadt Süd Ablauf- und Terminmanagement, Teilnahme, Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation der Sitzungen 1.2 Zeit-Maßnahmen-Plan Erstellung, Pflege und Fortschreibung des Zeit-Maßnahmenplans in zwei Maßstäblichkeiten mit besonderem Fokus auf die Darstellung von Abhängigkeiten 1.3 Datenraumpflege Sicherstellung der Ablage aller relevanten Daten der Beteiligten inkl. Überprüfung der Aktualität 2 Kosten- und Finanzierungsmanagement 84 64.680,00 € 2.1 Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Definition baufeldspezifische Nutzungsstruktur sowie des infrastrukturellen Herrichtungsbedarfs (39 Baufelder) 2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung Aufstellung, Pflege und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Gesamtprojekt optional Erstellung von Berechnungsvarianten zur Variantenprüfung "Entwicklungsgesellschaft" Dez. VI 2.3 Fördermittel & Finanzierung Identifikation kurzfristig realisierbarer und förderfähiger Projektbausteine optional Aufbereitung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber optional Begleitung der Erstellung eines ISEK Parkstadt - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe - Mitwirkung an der Erstellung 3 Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) 42 32.340,00 € Erarbeitung eines Quartiershandbuchs mit Qualitätszielen für unterschiedliche Maßstabsebenen 3.1 Definition von Qualitätszielen, Indikatoren und Kenngrößen Herleitung von Qualitätszielen, Indikatoren und Kenngrößen aus der Integrierten Planung für unterschiedliche Handlungsfelder 3.2 Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele Entwicklung von Umsetzungsinstrumenten und Handlungsempfehlungen inkl. Vorbereitung der politischen Beratung 4 sukzessive Planrechtsschaffung 30 23.100,00 € 4.1 Fahrplan Planrechtsschaffung - Koordination Aktualisierung, Pflege und Fortschreibung 'Fahrplan Planrechtsschaffung' auf Grundlage einer grundsätzlichen Überprüfung 4.2 Begleitung Planverfahren inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen Begleitung Bebauungsplan Sportpark Süd Begleitung Bebauungsplan Innerer Grüngürtel optional Begleitung Bebauungsplan N.N. optional städtebauliches Qualifizierungsverfahren N.N. 5 Kommunikation/Beteiligung 62 47.740,00 € 5.1 Kommunikationskonzept und langfristige -strategie Durchführung der Vergabe auf erarbeiteten Grundlagen sowie Mitwirkung an der Konzepterarbeitung 5.2 Öffentlichkeitsbeteiligung Betreuung Internetpräsenz, Newsletter, Begleitgremium u.a. 5.3 Strategie "Pioniere" Entwurf einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung sog. Prioniere inkl. konkrete Umsetzungsbegleitung 6 optional Bodenmanagement 6.1 Freistellung künftiger Entwicklungsflächen Begleitung der Planung und Umsetzung der Flächenfreistellung unter FF 23 in Vorbereitung der Flächenaufbereitung 6.2 Bodenmanagement im Sinne der Flächenaufbereitung Analyse der vorhandenen Grundlagendaten Definition der flächenspezifischen Untersuchungsbedarfe in Abhängigkeit der geplanten Nutzung Erstellung Zeit-Maßnahmenplan Bodenmanagement sowie laufende Fortschreibung Mitwirkung bei der Vergabe von Gutachten zur Bodenuntersuchung 6.3 Strategie & Konzeptskizze Neuentwicklungen Konzeptskizze zur Nutzung bzw. Entwicklung der aufbereiteten Entwicklungsflächen bis zu ihrer planmäßigen Umsetzung II. Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft Einbringen immobilienwirtschaftlicher Expertise in die Variantenprüfung und Federführung VI 12 9.240,00 € SUMME (netto) 264.880,00 € 3% Nebenkosten 7.946,40 € SUMME (netto) 272.826,40 € 19% MWSt 51.837,02 € SUMME (brutto) 324.663,42 €
Beschlussvorlage Ausschuss
9381 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Blen Az Vorlagen-Nummer 2100/2020 Freigabedatum 28.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betreff: Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. erkennt den Bedarf für die unterstützende Dienstleistung für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd in Höhe von 272.826€/netto (324.663€/brutto) an. 2. beauftragt die Verwaltung die Direktvergabe einer unterstützenden Dienstleistung an die mo- derne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH einzuleiten. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt keine Vergabe einer unterstützenden Dienstleistung an die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH. Stattdessen beauftragt der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der EU-weiten Aus- schreibung des VgV-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 324:663 €/brutto Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Hinweis: Es handelt sich um eine verkürzte Beratungsfolge (Verzicht auf den ersten StEA), da andern- falls eine Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist. Begründung: Nach Abschluss des kooperativen Verfahrens (2015/2016) und der weiteren Ausformulierung von Zielen und Qualitäten für die Parkstadt Süd im Rahmen der Integrierten Planung soll das Projekt in die Umsetzungsphase einsteigen. Es ist geplant, die Umsetzungsaufgaben des städtebaulichen Großprojektes Parkstadt Süd Mitte/Ende 2021 an eine Entwicklungsgesellschaft zu übertragen. Für den Übergangszeitraum von voraussichtlich 12 Monaten soll für die weitere Bearbeitung der komple- xen und umfangreichen Aufgabenstellungen auf die Unterstützung eines Dienstleisters zurückgegrif- fen werden, um das Projekt Parkstadt Süd mit seinen inhaltlichen und strukturellen Zielen zu sichern und angemessen weiter voranbringen zu können. Das Leistungsbild umfasst neben dem Koordinationsmanagement, das Kosten- und Finanzierungs- management, das auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten beinhaltet, sowie die Mitwirkung bei der 3 Qualitätssicherung, in Form eines Quartiershandbuches, der Planrechtsschaffung, der Kommunikati- on/ Beteiligung und als ergänzenden Leistungsbaustein die Unterstützung bei der Variantenprüfung zu einer Entwicklungsgesellschaft (s. Anlage 3 Leistungsverzeichnis & Angebot). Vergabe der Dienstleistung an die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Es handelt sich um eine zeitlich befristete, komplexe und terminierte Aufgabenstellung, für die ent- sprechende personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung nicht verfügbar sind und mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht generiert werden können. Die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH verfügt als Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln über ein breites Erfahrungs- und Wissensspektrum in der Entwicklung von städtebaulichen Großprojekten und stellt daher eine geeignete Unterstützung für die erforderlichen Dienstleistungen dar. Es liegt ein juris- tisches Gutachten vor, das eine Aussage über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH in Bezug auf diese Auftrags- vergabe trifft und diese bestätigt (s. Anlage 2). Die Inhousevergabe stellt somit sowohl zeitlich als auch finanziell die wirtschaftlichste Variante im Vergleich zu einem EU-weiten Vergabeverfahren dar. Die Unterstützung zur Fortführung des Projektes Parkstadt Süd durch einen Dienstleister stellt eine wichtige Investition dar, um eine Verzögerung in der Umsetzung des Projektes zu vermeiden. Ohne die unterstützende Dienstleistung können wichtige Bausteine, wie beispielsweise das Kosten- und Finanzierungsmanagement, die Qualitätssicherung in Form eines Quartiershandbuches, die Plan- rechtsschaffung sowie die Öffentlichkeitsarbeit, die für das Gelingen des Projekts von hoher Bedeu- tung sind, nicht in angemessener Form fortgeführt werden. Auch die Entscheidung über die Einbin- dung einer Entwicklungsgesellschaft würde verzögert werden und somit auch die möglichst zeitnahe Umsetzung des Projektes. Mit einer derzeitigen Kapazität von unter anderem mehr als 4000 Arbeitsplätzen, sozialer Infrastruk- tur, Freiflächen und mehr als 3000 Wohneinheiten ist die Parkstadt Süd ein besonders bedeutendes Projekt zur Sicherung öffentlicher Infrastruktur, der Schaffung moderner Arbeitsplätze und der Ver- sorgung der Kölner Bevölkerung mit Wohnraum. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Großprojekt Parkstadt Süd wird von öffentlicher Seite vo- raussichtlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag umfassen. Die Investitionen von privater Seite werden voraussichtlich bei einem ebenso hohen Betrag liegen. Dies verdeutlicht noch einmal die Größenordnung sowie die Bedeutung dieses Projektes und das Erfordernis, dieses in angemessener Form durch ein gezieltes Projektmanagement voran zu bringen. Im Verhältnis zum Gesamtinvestitionsvolumen steht die Investition in das Projektmanagement mit einem sehr geringen Anteil gegenüber. Mittelfristiges Ziel ist es, eine Projektsteuerung aufzubauen, die der wirtschaftlichen und stadtentwicklungspolitischen Bedeutung des Projektes angemessen Rechnung trägt. Kosten Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Kostenschätzung 272.826€/netto (324.663€/brutto). Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Angebot 278.124€/netto (330.967€/brutto). Folgende Leistungen sind in dem Auftragswert enthalten: Gesamtkoordination Koordinationsmanagement Der Projektgruppe Parkstadt Süd Zeit-Maßnahmen –Plan Datenraumpflege Kosten- und Finanzierungsmanagement Grundlagenerarbeitung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Wirtschaftlichkeitsberechnung Fördermittel & Finanzierung Qualitätssicherung (Quartiershandbuch) Definition von Qualitätszielen sowie Ableitung von Indikatoren und Kenngrößen für ein Monito- 4 ring auf Grundlage der Integrierten Planung sowie in Abstimmung mit den Teilprojektgruppen Strategie zur Umsetzung der Qualitätsziele Sukzessive Planrechtsschaffung Fahrplan Planrechtsschaffung – Koordination Begleitung Planverfahren Kommunikation/Beteiligung Kommunikationskonzept und langfristige –strategie Öffentlichkeitsbeteiligung Strategie „Pioniere“ Variantenprüfung Entwicklungsgesellschaft Unter folgenden Leistungsbausteinen sind optionale Leistungen enthalten, die in dem voraussichtli- chen Auftragswert nicht enthalten sind (Nummerierung gem. Angebot): 1.2.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung 1.2.3 Fördermittel & Finanzierung 1.4.2 Begleitung Planverfahren inkl. verfahrensrelevanter Beauftragungen 1.6 Bodenmanagement Zudem ist eine Verlängerungsoption von 12 Monaten enthalten. Der Aufwand für die optionalen Leistungen ist derzeit nicht kalkulierbar, daher kann es nicht im Inte- resse der Stadt Köln sein, hierfür Kosten zu Grunde zu legen, die auf keiner wirtschaftlichen Basis fundieren. Ein detailliertes Angebot sowie der Nachweis über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesell- schaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH sind als Anlage beigefügt. Zeitplan Die Leistungen sollen voraussichtlich im Zeitraum von 12 Monaten erbracht werden, verteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilplan 0901- Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im HPL 2020/2021 bereit. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden im Rahmen der Bauleitplanung erörtert. Die Vergabe der unterstützenden Dienstleistung hat keine Auswirkung auf den Klimaschutz. Anlagen Anlage 1 Kostenschätzung für unterstützende Dienstleistungen für das Projekt Parkstadt Süd Anlage 2 Gutachten über die Inhousefähigkeit der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Anlage 3 Leistungsverzeichnis und Angebot der moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 PS Gutachten Inhousefähigkeit
16982 Zeichen
RECHTSGUTACHTEN zu der Frage, ob die Moderne Stadt GmbH von der Stadt Köln direkt und ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Dienstleistungen des Projektmanagements im Zusammenhang mit einer Quartiersentwicklung beauftragt werden darf, erstattet im Auftrag der Moderne Stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH, Brückenstraße17, 50667 Köln, durch: Rechtsanwalt Professor Dr. Stefan Hertwig Fachanwalt für Vergaberecht CBH Rechtsanwälte, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln. INHALTSVERZEICHNIS Sachverhal..auua eu un 2 Fragestellung............uuu..2222000n44000000nnnn0nnnnnnnnnnnnnnnnsnannnnn 2 Rechtslage.......unnunusuesnunnnnonennnnnennannennensnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnn 2 1. Öffentlicher Auftrag ....uueaeaaeannneneenenenneenennennnnn 2 2. Vertragliche Zusammenarbeit zur Erfüllung gemeinsamer öffentlicher Aufgaben? ............. „3 a) Moderne Stadt als „öffentliche Auftraggeberin“ 3 b) Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe? ..............2u0es0nneennennnnnenennnnneennnnnenn 4 c) Zwischenergebnis:..-..sssseresn 4 Vertikales Inhouse-Geschäft?...............- u 4 a) Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt GmbH... 5 b) Tätigkeit der Moderne Stadt für die Stadt Köln.6 c) Keine private Beteiligung an der Moderne Stadt GMDH.....unnnnensesssensnennnenneennennnneennennnen nennen 8 Sachverhalt Die Stadt Köln möchte die Moderne Stadt GmbH mit Leistungen des Projektmanagements im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartiers „Parkstadt - Süd“ in Köln beauftragen. Die Moderne Stadt GmbH steht zu 49% im unmittelbaren Anteilseigentum der Stadt Köln. 51 % der Gesellschaftsanteile an der Moderne Stadt GmbH werden von der Stadtwerke Köln GmbH gehalten, die wiederum zu 100% im Anteilseigentum der Stadt Köln steht. Die geplanten Beauftragungen überschreiten mit ihren Auftragswerten die Schwellenwerte des Europäischen Vergaberechts. Fragestellung Darf die Stadt Köln die Moderne Stadt GmbH direkt und ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Leistungen des Projektmanagements im Rahmen der Entwicklung des Quartiers „Parkstadt-Süd“ beauftragen? Rechtslage Da der vermutliche Auftragswert des Dienstleistungsauftrages die Schwellenwerte des Europäischen Vergaberechts überschreitet, ist die Rechtslage anhand des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beurteilen. Eine direkte Beauftragung der Moderne Stadt durch die Stadt Köln käme danach in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines vertikalen „Inhouse-Geschäftes“ im Verhältnis zwischen der Stadt Köln als Anteilseignerin und der Moderne Stadt GmbH gegeben wären. Außerdem könnte eine vertragliche Zusammenarbeit zur Erfüllung gemeinsamer öffentlicher Aufgaben (8 108 Abs. 6 GWB) eine direkte Vergabe rechtfertigen. Andere Privilegierungstatbestände, die ein Absehen von der Anwendung des Europäischen Vergaberechts rechtfertigen würden — etwa: Konzernprivilegien von Sektorenauftraggebern (88 138 f GWB), - sind vorliegend nicht ersichtlich. Öffentlicher Auftrag Die Frage nach der Anwendbarkeit des Europäischen Vergaberechts stellt sich nur, wenn zwischen der Stadt Köln und der Moderne Stadt GmbH ein „öffentlicher Auftrag‘ i. S. v. 8 103 GWB in Rede steht. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die a) Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die Stadt Köln ist als Gebietskörperschaft immer eine „öffentliche Auftraggeberin“ im Sinne von & 99 Nr. 1 GWB. Sie will im vorliegenden Fall die Moderne Stadt GmbH als Unternehmen mit Leistungen des Projektmanagements im Rahmen der Entwicklung eines Stadtquartiers beauftragen. Es steht mithin ein öffentlicher Auftrag in der Form eines „Dienstleistungsauftrags“ i. S. v. 8 103 Abs. 4 GWB in Rede. Vertragliche Zusammenarbeit zur Erfüllung gemeinsamer öffentlicher Aufgaben? 8 108 Abs. 6 GWB erlaubt ein Absehen von einem Vergabeverfahren, wenn zwei öffentliche Auftraggeber zur Erfüllung ihnen beiden obliegender öffentlichen Aufgabe auf vertraglicher Basis zusammenarbeiten. Die Vorschrift setzt dabei voraus, dass beide Vertragsparteien kraft Gesetzes oder kraft eines anderen hoheitlichen Aktes jeweils „öffentliche Aufgaben“ zu erbringen haben, die sie gemeinsam im Rahmen eines kooperativen Konzeptes erfüllen wollen. Es reicht danach nicht aus, dass nur einem der beiden beteiligten Vertragspartner eine öffentliche Aufgabe obliegt, deren Erfüllung er mit dem Vertrag auf den anderen Vertragspartner übertragen will (vgl. VK Münster, Beschl. V. 22.07.2011 - VK 7/11). Die Vorschrift ist damit nicht anwendbar, wenn einer der beiden Vertragspartner lediglich als Auftragnehmer des anderen handelt, ohne gleichzeitig eine eigene, ihm originär obliegende Aufgabe wahrzunehmen (so auch bereits EuGH, Urt. v. 13.06.2013, Az.: C-3 — Piepenbrock -, Rn. 39). Moderne Stadt als „öffentliche Auftraggeberin“ Um diesen Privilegierungstatbestand zu erfüllen, müsste es sich zunächst sowohl bei der Stadt Köln wie bei der Moderne Stadt GmbH jeweils um „öffentliche Auftraggeberinnen“ handeln. Im Hinblick auf die Stadt Köln wurde dies bereits bejaht. Fraglich ist jedoch, ob auch die Moderne Stadt GmbH eine öffentliche Auftraggeberin darstellt. Bei dieser könnte es sich allenfalls gemäß 8 99 Nr. 2 GWB um eine öffentliche Auftraggeberin handeln. Dazu gehören andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden, b) e) b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind; dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, Nach dieser Vorschrift liegt mithin ein „öffentlicher Auftraggeber“ vor, wenn eine juristische Person des privaten Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen und diese juristische Person von einer Gebietskörperschaft (= Auftraggeberin gem. 8 99 Nr. 1 GWB) überwiegend geleitet oder finanziert wird. Die unter Umständen schwierig zu beurteilende Frage, ob es sich auch bei der Moderne Stadt GmbH um eine öffentliche Auftraggeberin handelt, könnte dahinstehen, wenn schon gar keine gemeinsame Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vorläge, sondern die Moderne Stadt GmbH als bloße Auftragnehmerin der Stadt Köln handeln würde. Diesem Punkt soll deshalb im Folgenden zunächst nachgegangen werden. Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe? Vorliegend gehört die Entwicklung eines Stadtquartiers in Köln unzweifelhaft zu den öffentlichen Aufgaben der Stadt Köln. Der Moderne Stadt GmbH wurde demgegenüber weder durch Gesetz noch durch einen anderen Hoheitsakt diese öffentliche Aufgabe übertragen. Wenn die Moderne Stadt in diesem Zusammenhang Dienstleistungen des Projektmanagements erbringt, dann handelt sie insoweit nicht in Wahrnehmung einer ihr selbst obliegenden öffentlichen Aufgabe, sondern als Auftragnehmerin der Stadt Köln. Zwischenergebnis: Die Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des $8 108 Abs. 6 GWB sind mithin nicht erfüllt. Vertikales Inhouse-Geschäft? Eine vergaberechtsfreie Beauftragung der Moderne Stadt GmbH durch die Stadt Köln könnte aber nach den Grundsätzen einer „Inhouse-Vergabe“ zulässig sein. a) Das Europäische Vergaberecht ist nämlich auch nicht anwendbar auf die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des 8 99 Nummer 1 bis 3 GWB an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt, 2. mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde, und 3. an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, mit Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und Formen der privaten Kapitalbeteiligung ohne Sperrminorität, die durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben sind und die keinen maßgeblichen Einfluss auf die kontrollierte juristische Person vermitteln. Dass es sich bei der Stadt Köln um eine „öffentliche Auftraggeberin“ handelt, wurde oben bereits festgestellt. Diese kann öffentliche Aufträge vergaberechtsfrei an eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts erteilen, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: - Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt GmbH - Tätigkeit der Moderne Stadt GmbH für die Stadt Köln und - keine private Beteiligung an der Moderne Stadt GmbH. Kontrolle der Stadt Köln über die Moderne Stadt GmbH Die Gesellschaftsanteile an der Moderne Stadt GmbH stehen zu 49 % im unmittelbaren Anteilseigentum der Stadt Köln. Mit diesen Anteilen könnte die Stadt Köln noch keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der Moderne Stadt GmbH ausüben. Gemäß $& 108 Abs. 2 Satz 2 GWB kann die relevante Kontrolle aber auch durch eine andere juristische Person ausgeübt werden, die von dem öffentlichen Auftraggeber, hier: der Stadt Köln, auf gleiche Weise kontrolliert wird. Diese „andere juristische Person“ wäre vorliegend die Stadtwerke Köln GmbH, die die verbleibenden 51 % an der Moderne Stadt GmbH hält. Die Stadtwerke Köln GmbH steht zu 100 % im Anteilseigentum der Stadt Köln. Die Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegt in vollem Umfang dem Weisungsrecht ihrer Gesellschafter (vgl. 8 37 GmbHG). Damit kann die Stadt Köln einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die b) wesentlichen Entscheidungen der Stadtwerke Köln GmbH ausüben und auf diese Weise mittelbar auch die Moderne Stadt GmbH in vollem Umfange kontrollieren. Bei der Moderne Stadt GmbH handelt es sich mithin um eine von der Stadt Köln kontrollierte juristische Person i. S. v. & 108 Abs. 3 Satz 1 GWB. Tätigkeit der Moderne Stadt GmbH für die Stadt Köln Der Europäische Gerichtshof hatte für die Zulässigkeit einer Inhouse- Vergabe ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die auftragnehmende juristische Person ihre Tätigkeit „im Wesentlichen“ für die Gebietskörperschaft verrichten müsse, die ihre Anteile innehabe (vgl. Urteil vom 18.11.1999, Rs. C-107/98 — Teckal -, Rn. 49-51, seither ständige Rechtsprechung). Dieses Tatbestandsmerkmal hat der Europäische Gesetzgeber in der Vergaberichtlinie 2014/24/EU modifiziert. In Art. 12 dieser Richtlinie heißt es nunmehr im Abs. 1 lit. b), dass „mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Personen der Ausführung von Aufgaben dienen (müssen, d. Unterz.), mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrollierten wird, betraut wurde“. Diese Voraussetzung hat $ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB wortgleich übernommen. Diese Formulierung erlaubt allerdings eine größere Freiheit bei der Inhouse- Vergabe als dies im Rahmen der durch den Europäischen Gerichtshof gewählten Formulierung der Fall gewesen ist. Es ist nunmehr nicht mehr jeder Umsatz mit Dritten schädlich, solange sich die Gesellschaft damit im Rahmen ihrer Betrauung durch die Gebietskörperschaft hält. Im Folgenden muss somit geprüft werden, ob die Moderne Stadt GmbH das in dieser Form neu formulierte „Wesentlichkeitskriterium‘ aus 8108 Abs. 1 Nr. 2 GWB erfüllt. Gemäß $ 108 Abs. 1 Nr.2 GWB müssen mehr als 80 % der Tätigkeiten der Moderne Stadt GmbH der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von der Stadt Köln oder einer anderen juristischen Person, die von der Stadt Köln kontrolliert wird, betraut wurde. Mit dieser Anforderung soll verhindert werden, dass ein Unternehmen, welches von einem öffentlichen Auftraggeber direkt und ohne Durchlaufen eines wettbewerblichen Verfahrens Aufträge erhält, im Übrigen noch in erheblichem Umfange auf dem Markt tätig ist, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten Privater zu vermeiden. Der in 8 108 Abs. 1 Nr. 2GWB verwendete Begriff der „Betrauung“ stammt ursprünglich aus dem Beihilfenrecht. Dort wird die Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse einem Unternehmen im Wege eines oder mehrerer Betrauungsakte übertragen, deren Form von den einzelnen Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. etwa Art. 4 des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV [ABI. L7/3 vom 11.01.2012]). Im vorliegenden Fall kommt als „Betrauungsakt“ der Stadt Köln der Gesellschaftsvertrag der Moderne Stadt GmbH in Betracht, mit welchem deren Gesellschafter festgelegt haben, zu welchem Zweck die Moderne Stadt GmbH gegründet wurde. Im Gesellschaftsvertrag der Moderne Stadt GmbH heißt es unter 8 2: „(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung eigener und im Eigentum der Gesellschafter - inklusive Tochterunternehmen - befindlicher Liegenschaften zum Zwecke der Förderung der Wohnungsversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Köln. Zur Verwirklichung dieser Zwecksetzung stellt die Gesellschaft geeignete Grundstücke bereit und betreibt die vollständige Projektplanung und -entwicklung. (2) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Aufgaben eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers zu übernehmen. (3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Tochtergesellschaften mit ähnlicher Zweckbestimmung zu gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Gegenstand und Zweck mit dem der Gesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.“ Gemäß 8 108 Abs. 1 Ziff. 2 GWB muss die Moderne Stadt GmbH zu mehr als 80 % diese Tätigkeiten ausführen. Nach Aktenlage ist die Moderne Stadt GmbH zu 100 % mit Aufgaben i.S. v.$ 2 Abs. 1 und Abs. 2 ihres Gesellschaftsvertrages befasst. Es gibt in der Literatur Stimmen, die einen spezielleren Betrauungsakt im Einzelfall verlangen, weil dieses Tatbestandsmerkmal „konturlos“ werden würde, wenn man die bloße Eröffnung eines Betätigungsfeldes für ein von einem öffentlichen Auftraggeber kontrolliertes Unternehmen durch dessen Gesellschaftszweck ausreichen lassen wollte (so: Ganske, a.a.O., Rnr. 27 m. Nachw. zum e) Meinungsstand). Ganske räumt aber selbst ein (ebenda., Rn 28), dass es angesichts des breiten Meinungsspektrums nur „schwer vorhersehbar“ sei, wie der Begriff der „Betrauung“ zukünftig auszulegen sein wird. Zu konstatieren sei allerdings, dass der neue Begriff der Betrauung für eine normative Absicht des Gesetzgebers spreche, die Zurechnung von Drittumsätzen zu erleichtern. Vorliegend werden nach Aktenlage von der Moderne Stadt GmbH keine Drittumsätze erzielt. Die Moderne Stadt GmbH führt keine Projektmanagementleistungen oder Grundstücksentwicklungen im Auftrag Dritter, die außerhalb des Stadtwerke Konzerns oder der Stadt Köln stehen, durch. Der Meinungsstreit kann deshalb dahinstehen. Sollte sich die Rechtsprechung einmal auf den Standpunkt stellen, eine „Betrauung“ im Gesellschaftsvertrag reiche im Vergaberecht - im Gegensatz zum Beihilfenrecht — nicht aus, kann ein solcher konkreterer Betrauungsakt jeweils noch nachgeholt werden. Die Voraussetzung, dass die Moderne Stadt GmbH in diesem Sinne für die Stadt Köln tätig sein muss, wäre mithin ebenfalls erfüllt. Keine private Beteiligung an der Moderne Stadt GmbH 8108 Abs.3 Satz2 GWB verlangt weiter, dass keine direkte private Kapitalbeteiligung an der juristischen Person besteht, die den öffentlichen Auftrag erhalten soll. An der Moderne Stadt GmbH sind - wie ausgeführt - lediglich die Stadt Köln und die Stadtwerke Köln GmbH direkt beteiligt. Ein Unternehmen im Anteilsbesitz Privater ist an der Moderne Stadt nicht beteiligt. Ergebnis Die Stadt Köln kann die Moderne Stadt GmbH direkt und ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Dienstleistungen des Projektmanagements im Rahmen einer Quartiersentwicklung beauftragen. Die Voraussetzungen eines vertikalen Inhouse-Geschäfts i. S. v. 8 108 Abs. 1 GWB sind erfüllt. Köln, den 19. Mai 2020 RN R chtsanwalt .. Dr. Stefan Hertwig
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brückenstraße
- Bismarckstraße 11
- Eifelwall
- Freiheit
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2100/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.07.2020
- Erstellt
- 10.07.2020 11:23