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Gewerbliches Vermieten von öffentlichem Strassenraum vor Garagen
Anfrage nach § 4 BV1 (CDU) AN/0612/2017 vom 20.04.2017
Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage (CDU BV1)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.04.2017 AN/0612/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Gewerbliches Vermieten von öffentlichem Strassenraum vor Garagen Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Besitzer von Garagen, sei es als Eigentümer oder Mieter, haben das Recht, dass vor ihrer Garage nicht geparkt wird und damit die Aus- und Einfahrt mit dem Fahrzeug gewährleistet ist. Wie nun festzustellen ist, bietet ein gewerbliches Unternehmen vermehrt Plätze vor den Garagen, die offenbar nicht zur Unterbringung von Kfz genutzt werden, kostenpflichtig im Internet an. Der Besitzer der Garage erhält dabei wohl eine Abschlagsleistung. Bei den vermieteten Flächen handelt es sich teilw. um öffentliches Land von Stadt, Land oder Bund. Vor diesem Hintergrund stellt die CDU Fraktion folgende Fragen: Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz - 2 - 1. Ist der Verwaltung diese Praxis bekannt ? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche Situation dieser Vorgänge ? 3. Lässt diese Praxis weitere Möglichkeiten zur Verwendung öffentlichen Raums zu ? 4. Wie würde bei einer negativen Bewertung das weitere Vorgehen der Verwaltung aussehen ? Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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