2010/0192
Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Verein Schlossmuseum Darmstadt e. V.
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2010/0192
7452 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.04.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Finanzverwaltung
Hauptamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Kulturamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0192
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Verein
Schlossmuseum Darmstadt e. V.
Vorlage vom: 21.04.2010
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt tritt dem Verein Schlossmuseum Darmstadt e. V.
als ordentliches Mitglied bei.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2010:
Der Verein Schlossmuseum Darmstadt e. V. ist am 8. März 1965 gegründet worden. Unter den
seinerzeitigen Gründungsmitgliedern befindet sich auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die derzeit gültige Satzung des Vereins i. d. F. vom 26. April 1977 bestimmt in § 3 welche Beiträge
von den Gründungsmitgliedern geleistet werden.
§ 3
(1) Von den Gründungsmitgliedern werden die folgenden Beiträge geleistet:
1. Das Land Hessen
stellt aufgrund besonderen Vertrages dem Verein unentgeltlich
die für die Museen und deren Verwaltung benötigten Räume im alten Schloss und
im Prinz-Georg-Palais zu Darmstadt zur Verfügung und sorgt ebenso für die
Unterhaltung. Das Land Hessen übernimmt außerdem die Beheizung und die
Beleuchtung der Räume im alten Schloss, während der Verein einen jährlichen
finanziellen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterhaltung des
Schlossmuseums und des Porzellanmuseums in Höhe von DM 110.000.--. Der
Landeszuschuss nimmt ab Haushaltsjahr 1978 an den allgemeinen Teuerungs- und
Steigerungsraten für Personal- und Sachkosten teil; sie werden bereits bei der
Aufstellung des jeweiligen Landeshaushaltplans berücksichtigt.
2. Die Stadt Darmstadt
versieht aufgrund besonderen Vertrages den Verein mit
musealen Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen. Außerdem gewährt die
Stadt Darmstadt dem Verein einen finanziellen Zuschuss in gleicher Höhe wie das
Land Hessen.
3. Prinz Ludwig von Hessen und bei Rhein und seine Rechtsnachfolger
stellen dem
Verein gemäß0 besonderem Vertrag Museumsgut zur Verfügung. Außerdem lässt
er durch Bedienstete seiner Vermögensverwaltung und auch in den Räumen dieser
Verwaltung die mit der Leitung der Museen verbundenen schriftlichen Arbeiten
erledigen, die Bücher führen und die auf den Museumsbetrieb bezügliche
Korrespondenz und sonstigen Schriftstücke geordnet aufbewahren.
(2) Der Geldbedarf des Vereins, der nicht durch die nach Abs. 1 zu erbringenden
Leistungen gedeckt wird, ist durch die sonstigen Einnahmen des Vereins ( z. B.
Eintrittsgelder, Spenden, Beiträge nach § 5) zu decken.
Durch die allgemeinen Teuerungs- und Steigerungsraten wurden die Zuschüsse im Verlauf des
Bestehens des Vereins immer wieder angepasst. Der gemeinsam von Land Hessen und Stadt
Darmstadt geleistete Zuschuss belief sich zuletzt im Jahre 2008 auf 282.000 € (jeweils 141.000 €).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Zuge der Beratungen des städtischen Haushalts 2009 im
September 2008 unter Hinweis auf die damals seit über zweieinhalb Jahren fällige Neukonzeption des
Schlossmuseums angekündigt den seitherigen Zuschuss von 141.000 € um 60.000 € auf 81.000 € für
die Jahr 2009 und 2010 zu kürzen.
Am 26. September 2008 hat der Vorstand des Vereins Schlossmuseum e. V. über die sich aus dieser
Entscheidung ergebenden Konsequenzen beraten.
Der Vorschlag der Stadt, die Satzung des Vereins zu ändern und die Förderung der Stadt nur noch
auf das Porzellanmuseum zu beschränken, wurde von den übrigen Mitgliedern des Vorstandes
abgelehnt.
Die Stadt hat daraufhin, entsprechend der in der Satzung des Vereins bestimmten Frist, am
29.09.2008 ihre Mitgliedschaft am Verein Schlossmuseum Darmstadt e. V. zum 31.12.2008
gekündigt. Andernfalls wäre sie aufgrund der Satzung gezwungen gewesen, den Zuschuss für 2009 in
gleicher Höhe wie das Land Hessen zu zahlen (141.000 €).
Oberbürgermeister Walter Hoffmann hat den Magistrat in seiner Sitzung am 01.10.2008 unter Hinweis
auf § 70 Abs. 3 HGO vom Austritt aus dem Verein informiert.
3
...
Die Mitgliederversammlung des Vereins Schlossmuseum hat in ihrer Sitzung am 11.12.2008 die
Auflösung des Vereins zum 31.12.2008 beschlossen und bestimmt, den regelmäßigen
Museumsbetrieb mit Ablauf des Monats Juni 2009 einzustellen. Der Verein soll möglichst zum Ende
des Jahres 2009 gelöscht sein (Ende der Liquidation).
Zum Liquidator wurde Herr Rechtsanwalt Christoph Wackerbarth bestellt.
Mit Beschluss vom 18.12.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, bis
zur endgültigen Auflösung des Schlossmuseums zum 31. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Land
Hessen und der Hessischen Hausstiftung ein neues Konzept zu erarbeiten und dies bis zum
Spätsommer 2009 den Gremien der Stadt vorzulegen.
Dieses inhaltliche Konzept soll mit der Technischen Universität, dem Landesmuseum, dem
Stadtarchiv, dem Institut Mathildenhöhe und dem Schlossmuseum unter Hinzuziehung der Unteren
Denkmalbehörde erarbeitet werden. die Technische Universität soll hierzu vor allem ein Raumkonzept
innerhalb ihres Bau- und Nutzungskonzepts für das Residenzschloss vorlegen.
Im Laufe des Jahres hat eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Oberbürgermeister Walter Hoffmann
mehrfach getagt und eingehend die verschiedenen Problemkreise wie bspw. Liquidation, Rückgabe
der Leihverträge, Kündigung des Personals, künftige Trägermodelle etc. diskutiert.
Von einem Arbeitsteam, dem die folgenden Personen angehören: Dr. Theo Jülich, Hess.
Landesmuseum Darmstadt, Dr. Markus Miller, Hess. Hausstiftung, Dr. Peter Engels, Stadtarchiv, Dr.
Ralf Beil, Institut Mathildenhöhe wurde ein inhaltliches Basiskonzept entwickelt.
Weiterhin wurden auf der Grundlage dieses Konzeptes Überlegungen angestellt, welche baulichen
Veränderungen notwendig sind. Eine Kostenschätzung wurde erarbeitet, die zurzeit noch vom Land
Hessen geprüft wird.
Ein zweites Arbeitsteam hat sich mit der Frage künftiger Trägermodelle für das Museum im Schloss
und das Porzellanmuseum befasst. Nach Prüfung aller Möglichkeiten und in Abstimmung mit dem
Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) wird die Rechtsform des eingetragenen,
gemeinnützigen Vereins als bestes Modell erachtet.
Die Arbeitsgruppe hat daraufhin 2 Varianten diskutiert;
Variante 1
: Gründung eines neuen Vereins;
Variante 2: Fortführung des bestehenden Vereins;
wobei die Arbeitsgruppe der Variante 2 den Verzug gibt.
Die im derzeitigen Verein Schlossmuseum Darmstadt e. V. verbliebenen Mitglieder sind bereit den o.
a. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.12.2008 aufzuheben. Dies allerdings nur unter der
Voraussetzung, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt wieder dem Verein als Mitglied beitritt.
Eine entsprechende Mitgliederversammlung des Vereins Schlossmuseum Darmstadt e. V. ist für den
1. Juni 2010 vorgesehen.
Der Dezernent I
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Residenzschloss
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0192
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00