Mandari Insight

1859/2018

Spielhallen im Stadtbezirk Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.07.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3964 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1859/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 
 
Spielhallen im Stadtbezirk Mülheim 
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
bitten die Verwaltung mit der Vorlage AN/0841/2018 um Beantwortung folgender Frage: 
 
Wie werden die Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Bezirk Mülheim konkret umge-
setzt und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Verwaltung wurden 238 Anträge gestellt. Dabei handelt es sich um Anträge auf Regel-, Aus-
nahme- und Härtefallentscheidungen. Genehmigungsfähig sind nach derzeitigem Stand 26 Spielhal-
len. Bisher wurden 12 Erlaubnisse erteilt, 14 Erlaubnisse sind in der abschließenden Bearbeitung. In 
allen übrigen Fällen muss die Verwaltung die Verflechtung der Spielhallen an konzentrierten Standor-
ten auflösen. Dazu wurden Verflechtungsfelder erstellt, welche die konkurrierenden Spielhallen inner-
halb des Mindestabstands von 350 m Luftlinie zueinander aufzeigen. 
 
Die Auflösung der einzelnen Verflechtungsfelder wird auf sachgerechten Entscheidungen basieren. 
Kurz gefasst werden sich diese Entscheidungen auf die Erkenntnisse der bisherigen Betriebsführung, 
das Alter der Erlaubnis, die Verhältnisse im Umfeld und die Lage im Einzelfall sowie den Vortrag der 
einzelnen Antragstellerinnen und Antragsteller stützen. Dazu muss die Verwaltung die Aktenlage, die 
umfangreichen Unterlagen und Geltendmachung der Antragstellerinnen und Antragsteller in jedem 
einzelnen Verfahren sowie die ihr vorgelegten standortübergreifenden Abschmelzungskonzepte zur 
Verringerung der Spielhallen bzw. Spielgeräte berücksichtigen. Mit den schriftlichen Entscheidungen 
wird auch die gesetzlich vorgesehene Beteiligtenstellung der belasteten Dritten einzuleiten sein. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass nahezu alle Ablehnungsentscheidungen beklagt werden, und beab-
sichtigt, in den komplexen Verfahren durch fundierte Begründungen zu obsiegen. 
 
Im Stellenplan sind für die Aufgabenerledigung zwei Vollzeitstellen enthalten. Die drei bisherigen Stel-
leninhaber wechselten innerhalb der Verwaltung die Dienststelle. In den Monaten April, Mai, Septem-
ber, Oktober und November 2017 wurden an Freitagen und Samstagen freiwillig Sonderdienste ge-
leistet und dringende Aufgaben erledigt. Da trotz wiederholter Ausschreibungen beide Stellen nicht 
besetzt werden konnten, setzte die Verwaltung in den Monaten November und Dezember 2017 Mit-
arbeitende aus einem anderen Bereich der Gewerbeabteilung ein. Von Januar bis März 2018 unter-
stützen zwei Rechtsreferendare temporär das Sachgebiet, wobei diese aufgrund von Arbeitsgemein-
schaften, Mitarbeit in einer Kanzlei sowie alle zwei Wochen für einen Tag im Selbststudium bzw. we-
gen Urlaubs nicht in Vollzeit zur Verfügung standen. Eine der Stellen konnte zum 02.05.2018 mit ei-
ner externen Bewerberin besetzt werden, an der Besetzung der Vakanz arbeitet die Verwaltung 
nachdrücklich. 
 
Die Verwaltung wird die zu Anfang Mai 2018 neu eingestellte und bisher als Juristin tätig gewesene 
Kollegin einarbeiten und dafür sorgen, ihr fundiertes Fachwissen zu vermitteln, um sachlich qualifi-
zierte Verwaltungsentscheidungen treffen zu können. Sie bearbeitet bereits die stadtweit ausstehen-

2 
 
den 14 genehmigungsfähigen Spielhallen sowie die Auflösung eines Verflechtungsfeldes, welche 
anschließend verwaltungsintern abgestimmt und zu einer Erlaubnis sowie drei Ablehnungsbeschei-
den führen wird. Dieses Verflechtungsfeld betrifft den Stadtbezirk Mülheim, insbesondere die Frank-
furter Straße. Ein Zeitrahmen für die Erledigung aller Verfahren in Köln-Mülheim kann angesichts der 
aktuellen personellen Ressourcen und stadtweit erforderlichen Umsetzung der Rechtslage nicht 
prognostiziert werden.

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1859/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.06.2018
Erstellt
01.06.2018 10:35