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0879/2018

Initiative Coffee to go für Köln - Sachstandsbericht April 2018

Mitteilung Ausschuss 13.04.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 24.04.2018, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Coffee to go_Zielgruppenanalyse_final_BAA

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Ansehen

Hygiene-Merkblatt Coffee to go BLL

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme Stadt Köln zu BLL Hygiene Merkblatt

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

8557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 13.04.2018 
 0879/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.04.2018 
 
Initiative Coffee to go für Köln - Sachstandsbericht April 2018 
Der nachfolgende Sachstandsbericht der Verwaltung zur Initiative Coffee to go für Köln knüpft an die 
Berichte in den Sitzungen des AUG am 07.07.2017 und des BAA am 18.01.2018 an. 
 
 
Hintergrund 
 
Am 08.12.2016 (AN/2076/2016) beauftragte der AUG die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Einfüh-
rung eines Pfandsystems für Coffee to go Mehrwegbecher in Köln auszuloten bzw. zu prüfen. Da-
raufhin wurde die Initiative Coffee to go für Köln aus Stadt Köln, AWB Köln und IHK Köln gegründet 
mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden, die Umwelt zu schonen und die Stadtsauberkeit zu verbessern. 
Durch Ansprache, Unterstützung und Aufklärung von Konsumenten und Verkaufsstellen sollen die 
täglich allein in Köln anfallenden 180.000 Einwegbecher für Heißgetränke durch unterschiedliche 
freiwillige Maßnahmen deutlich reduziert werden. Nachfolgend wird zum aktuellen Sachstand des 
Projekts Coffee to go in Köln berichtet.  
 
 
Vorgehen beim Thema Coffee to go 
 
Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas Coffee to go wurde seitens der Initiative 
bereits frühzeitig ein Expertenkreis ins Leben gerufen. Hier sind Teilnehmer der Stadt Köln, IHK, 
DEHOGA, Handelsverband NRW, Bäckerei-Innung, AWB u.a. vertreten. Bislang gab es drei Treffen, 
um die verschiedenen Varianten und das Für und Wieder zu diskutieren. Als bisheriges Zwischenfazit 
lässt sich sagen, dass es zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs in Köln nicht die eine Ideal-
lösung gibt, sondern unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt werden müssen. 
 
 
Austausch mit anderen Städten 
 
Um die Erfahrungen anderer Städte zu nutzen und sich zum Thema auszutauschen, wurden u. a. die 
Städte Freiburg, Hamburg, Berlin und München kontaktiert und persönliche Gespräche mit den Initia-
toren geführt. Beim Round Table in München konnten auch die Argumente der Hersteller von Ein-
wegverpackungen diskutiert werden. München setzt bis 2019 bereits ein umfassendes Kommunikati-
onskonzept mit einem Budget von rund 700.000 € um. 
 
 
Abgeschlossene Studie zur Zielgruppenanalyse in Köln  
 
Um nahe dem Puls der Zeit zu erfahren, wer mit welchen Beweggründen in Köln dem Coffee to go 
Trend nachgeht, wurde in Abstimmung mit den Teilnehmern des Expertenkreises ein Marktfor-
schungs- und Beratungsinstitut mit einer Zielgruppenanalyse beauftragt. Ziel der Studie war es, die

2 
 
Anforderungen von Kölner Coffee to go-Nutzern herauszuarbeiten, um bei der nachfolgenden An-
sprache deren „Nerv zu treffen“ und damit die Akzeptanz für Mehrweglösungen zu erhöhen. Elemen-
tare Fragen lauteten z. B. wer ist der typische Coffee to go Nutzer, warum werden Einwegbecher ge-
nutzt oder welche Rahmenbedingen müssen für den Umstieg auf Mehrweglösungen gegeben sein. 
Um Antworten auf die Fragen zu finden, wurde ein zweistufiger Methodenansatz gewählt: qualitativ 
über zwei Gruppen-Diskussionen mit jeweils acht Teilnehmern und quantitativ über persönliche Be-
fragungen am Bahnhof Ehrenfeld und an der Uni-Mensa sowie über online-Befragungen u.a. der Mit-
arbeiter der Stadt Köln. Insgesamt konnten rund 760 Personen befragt werden. Eine Zusammenfas-
sung der Analyseergebnisse ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. 
 
Die wichtigsten Erkenntnisse lauten: 
 
 Coffee to go-Trinker sind tendenziell Großstädter bis 35 Jahre. 
 60 % der To go-Trinker nutzen nicht verwertbare Einwegbecher. 
 19 % der To go-Trinker nutzen gelegentlich einen Mehrwegbecher. 
 Sie würden momentan nicht auf To go-Konsum verzichten. 
 Coffee to go wird verbunden mit Spontanität, Genuss, Freiheit, Entspannung, Lifestyle-Trend. 
 Bei den Befragten bestehen große Unwissenheit und Informationsdefizite hinsichtlich Recy-
celbarkeit, Abfallaufkommen und Umweltauswirkungen von Einwegbechern. 
 
 
Um das Konsumverhalten beim Coffee to go zu verändern, sind nach den Ergebnissen der Zielgrup-
penanalyse Kommunikationsmaßnahmen und Lösungen mit folgenden Inhalten und Schwerpunkten 
erforderlich: 
 
 Verbraucheraufklärung durch Infos über Handel, Internet und Printmedien  
 Wissenstransfer über Fakten und humorige Ansprache 
 Einbettung in das Trend-Thema Müllvermeidung 
 Zielgruppenspezifische Kommunikation 
 Attraktive Mehrwegbecher und möglichst viele Rückgabestellen anbieten 
 Differenzierte Angebote für unterschiedliche Anwendertypen  
 Persönlichen Nutzen durch Teilnahme an Mehrweglösungen herausstellen 
 
 
Eigene Kölner Internetseite Coffee to go 
 
Um viele interessierte Kölner zeitgemäß für das Thema Coffee to go zu begeistern und zu sensibili-
sieren, wurde speziell für Köln eine Internetseite www.coffee-to-go.koeln entwickelt. Die neue Inter-
netseite ist seit dem 9. März 2018 online. Einerseits informiert sie alle Kaffeekonsumenten über Alter-
nativen zum Einwegbecher und gibt wertvolle und interessante Tipps rund um das Thema Coffee to 
go. Andererseits berät sie alle Verkaufs- und Ausgabestellen wie Cafés, Bäckereien oder Tankstellen 
über Hygieneanforderungen beim Abfüllen von Mehrwegbechern oder die Teilnahme an Mehrweglö-
sungen. Kernstück der Website ist eine Köln-Karte mit schnellem Zugriff auf alle Ausgabestellen, die 
entweder den mitgebrachten Mehrwegbecher befüllen oder einen Pfandbecher statt eines Einwegbe-
chers anbieten. Bis Ende März haben sich bereits rund 180 Ausgabestellen im Kölner Stadtgebiet 
registriert. Der Pfandbecher kann nach dem Kaffeegenuss an einem der teilnehmenden Cafés wieder 
abgegeben werden, der Becherpfand der Systeme RECUP und Cup4Cup beträgt einen Euro. Für 
Fragen und Anliegen rund um die verschiedenen Themen nennt die Internetseite den Kontakt kompe-
tenter Ansprechpartner. 
 
 
Hygiene-Merkblatt für Köln 
 
Um den Verkauf von Kaffee in mitgebrachten Mehrwegbechern ausdrücklich zu genehmigen, haben 
viele Bundesländer eine Handlungsempfehlung bzw. ein Hygiene-Merkblatt erstellt. Diese basieren im 
Wesentlichen auf den EU-Hygiene-Verordnungen (EU Nr. 852/2004). Der Bund für Lebensmittelrecht 
und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat nun im Benehmen mit der amtlichen Lebensmittelüberwa-

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chung der Bundesländer und den Behörden ein Hygiene-Merkblatt zur bundesweit einheitlichen Ori-
entierung für Anwender- und Überwachungspraxis abgestimmt, das auch das Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt der Stadt Köln im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für verbindlich erklärt. Das 
Hygiene-Merkblatt sowie die zugehörige Stellungnahme der Stadt Köln können auf der neuen Websi-
te heruntergeladen werden und liegen diesem Bericht bei. 
 
Ein entscheidendes Zitat des Hygiene-Merkblattes lautet: 
 
„Angebote zur (Wieder-)Befüllung mitgebrachter, kundeneigener Mehrwegbecher mit Heißgetränken 
zur Mitnahme („Coffee to go“) sind in Betriebsstätten der Gastronomie, Systemgastronomie, Gemein-
schaftsverpflegung und im Einzelhandel grundsätzlich möglich, sofern die jeweils verantwortlichen 
Lebensmittelunternehmer sich freiwillig hierfür entscheiden.“ (Bund für Lebensmittelrecht und Le-
bensmittelkunde e.V. (BLL). 
 
Praxistaugliche Vorgaben mit dem Ziel, den Verkauf von Kaffee in mitgebrachten Mehrwegbechern 
zu unterstützen, sind für die Ausgabestellen von entscheidender Bedeutung. 
 
 
Pilotversuch in der Stadtverwaltung 
 
Anfang Oktober 2017 ging die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel voran und startete erfolgreich das 
Mehrwegangebot im Backshop des Stadthauses Deutz. Ein Mehrwegbecher wird für 6 € zum Kauf 
angeboten, gleichzeitig erhält der Kaffee-Konsument einen Rabatt von 20 Cent beim Kauf eines Kaf-
fees im erworbenen oder mitgebrachten, eigenen Mehrwegbecher. Bereits nach 30 Kaffeefüllungen 
hat sich somit die Investition des Mehrwegbechers amortisiert. Bis Ende März 2018 konnten allein im 
Backshop des Stadthauses Deutz rund 150 Mehrwegbecher verkauft und durch Befüllen von Mehr-
wegbechern insgesamt über 2.700 Einwegbecher eingespart werden. 
 
 
Kommunikationskonzept 
 
Um die auf den Ergebnissen der Zielgruppenanalyse basierenden Erkenntnisse umzusetzen, ist als 
nächster Schritt ein Kommunikationskonzept zu erstellen. Hierzu ergeben sich jedoch noch offene 
Fragen zu Zuständigkeit, Finanzierung und zeitlichem Rahmen. AWB und IHK stehen hierzu weiterhin 
in Kontakt mit der Verwaltung. Anfang Mai ist ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Stadtmarke-
ting Köln e. V. geplant.  
 
Gez. Dr. Rau

Coffee to go_Zielgruppenanalyse_final_BAA

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Basis: To-Go-Trinker (n=201-214); Nicht-Trinker (n=92-96); Mitarbeiter (n=215-225) Basis: Befragte, die bisher das Pfandsystem nicht ausschließlich nutzen

Hygiene-Merkblatt Coffee to go BLL

10453 Zeichen

Angebote zur (Wieder-)Befüllung mitgebrachter, kunden -
eigener Mehrwegbecher mit Heißgetränken zur Mitnahme 
(„Coffee to go“) sind in Betriebsstätten der Gastronomie, 
Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und im 
Einzelhandel grundsätzlich möglich, sofern die jeweils 
verantwortlichen Lebensmittelunternehmer sich freiwillig 
hierfür entscheiden.
Dieses MERKBLATT beschreibt die hierfür relevanten 
rechtlichen Aspekte sowie die betrieblichen Voraus -
setzungen und gibt konkrete Empfehlungen für eine 
sachgerechte, hygienische Handhabung kundeneigener 
Becher zur Befüllung. Das MERKBLATT gilt im Sinne des 
Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte 
wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis 
und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für 
die Anwender- und Überwachungspraxis dar. Das MERK -
BLATT wird vorgelegt und unterstützt von den Verbänden, 
die bundesweit Einzelunternehmen oder systemgeführte 
Lebensmittelunternehmen mit freiwilligen „Coffee-  
to-go“-Angeboten vertreten. 
Das MERKBLATT beschreibt spezifisch  die Abgabe von 
Heißgetränken wie z. B. Kaffee, Kakao oder Tee im Wege 
der Bedienung oder der Selbstbedienung in Becher bzw. 
Gefäße, die kundenseitig in das Lebensmittelunternehmen 
gebracht werden. Die Erfordernisse für Mehrweg  becher-
Poolsysteme sind nicht Gegenstand. 
Die Verantwortung des  
Lebensmittelunternehmers
Nach den Grundsätzen des Lebensmittelrechts ist der 
Lebensmittelunternehmer primär für die Sicherheit der 
von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwort -
lich. Der Lebensmittelunternehmer hat hierzu auf den 
seiner Kontrolle unterstehenden Stufen die einschlägigen 
allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen (Art. 3 der VO 
(EG) Nr. 852/2004) und bei Bedarf geeignetes, als sicher 
anerkanntes Lebensmittelkontaktmaterial auszuwählen 
(Art. 3 der VO (EG) Nr. 1935/2004).
Im Falle der in diesem MERKBLATT beschriebenen Abgabe 
von Heißgetränken in vom Kunden mitgebrachte Behält -
nisse beschränkt sich die Verantwortung des Lebensmit -
telunternehmers auf die einwandfreie Beschaffenheit des 
Lebensmittels bis zum Einfüllvorgang. Da das Behältnis 
Kundeneigentum ist und auf explizite Veranlassung des 
Kunden befüllt wird, also nicht vom Lebensmittelunter -
nehmer in Verkehr gebracht wird, kann dem Unternehmer 
keine Verantwortung für die Eignung und Beschaffenheit 
des Bechers zugerechnet werden.  
Hingegen hat der Lebensmittelunternehmer vollumfäng -
lich die Verantwortung für hygienisch einwandfreie 
betriebliche Prozesse. Er hat durch geeignete Maßnahmen 
dafür Sorge zu tragen, dass beim Herstellen bzw. beim 
Brüh- und Befüllvorgang das Risiko der Kontamination des 
Umfelds oder anderer Lebensmittel durch den kunden -
eigenen Becher beherrscht und minimiert wird. Dies gilt 
sowohl für die Abgabeformen mit Bedienung (Service) als 
auch für Einrichtungen mit Selbstbedienung.
Betriebliche Voraussetzungen
Als Voraussetzung und Basis für die Anwendung der 
praktischen Hinweise in diesem MERKBLATT gilt die 
hygienegerechte Ausstattung der Betriebsstätte, die 
Einhaltung der angemessenen, auf die Betriebsabläufe 
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Spitzenverband der  
Lebensmittelwirtschaft
MERKBLATT „Coffee to go“-Becher
Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe 
von  Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung
Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit  
der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt. 1
HERAUSGABE durch den
Bund für Lebensmittelrecht und  
Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Claire-Waldoff-Str. 7 | 101 17 Berlin 
Tel. 030/206143-0 | E-Mail: bll@bll.de | www.bll.de
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Bundesverband der Systemgastronomie e. V.
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. 
DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. 
Deutscher Konditorenbund e. V.
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
Stand: Februar 2018

bezogenen Guten Hygienepraxis (GHP) einschließlich Per -
sonalhygienevorgaben, planvoller Reinigungsmaßnahmen, 
Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrollen gemäß 
den geltenden Hygiene-Vorschriften. Hierzu wird den 
Betrieben die Berücksichtigung einschlägiger, anerkannter 
Branchen-Leitlinien für gute Hygienepraxis empfohlen:   
https://www .bll.de/de/lebensmittel/sicherheit/hygiene/
leitlinien-fuer-eine-gute-hygienepraxis-bezugsquellen.pdf.
Risikoanalyse und Abwägungen vor Ort
Aufgrund der individuellen räumlichen Situation und 
unterschiedlicher Verfahren in den Betrieben können 
die Vorkehrungen zur Kontaminationsvermeidung und 
Risikominimierung bei der Befüllung mitgebrachter Becher 
variieren. Es obliegt dem verantwortlichen Unternehmer 
für die jeweilige Abgabeform (Bedienung oder Selbst -
bedienung) die hygienischen Risiken einzuschätzen und 
unter Einbeziehung u.a. der nachfolgend beschriebenen 
Kriterien eine Risikoabwägung vorzunehmen:
• Art der Getränke und Produkttemperatur
  Es sollten nur übliche Heißgetränke (Kaffee, Kakao 
oder Tee) aus manueller oder maschineller Zubereitung 
für die Abgabe in kundeneigene Becher vorgesehen 
werden. Je höher die Brüh- und Getränkeausgabe -
temperatur, umso besser ist die keimreduzierende 
Wirkung. 
• Berücksichtigung besonderer Verbrauchergruppen 
  Es sollte grundsätzlich in Gemeinschaftsverpfle -
gungseinrichtungen in denen bekannter Weise beson -
ders sensible Verbrauchergruppen versorgt werden 
(z. B. Krankenhaus-Cafeteria), keine Abgabe in mit -
gebrachte kundeneigene Becher erfolgen.
 Kriterien für die Abläufe mit Bedienung (Service):
• Trennung der Bereiche und Abläufe
  Es dürfen keine kundeneigenen Becher in betriebliche 
Bereiche gelangen, in denen offen mit leicht verderb -
lichen Lebensmitteln umgegangen wird. Die Hand -
habung kundeneigener Becher durch das Bedienperso -
nal „hinter der Theke“ ist grundsätzlich zu vermeiden.  
Optimal ist die Nutzung von Umfüllgefäßen oder  
Becherhaltern bzw. Tabletts für die Kundenbecher,  
so dass diese den Theken-/Tresenbereich nicht  
ver lassen bzw. überschreiten und dadurch nicht  mit  
betrieblichen Einrichtungen, wie z. B. der Kaffee -
maschine, in Berührung kommen. 
• Abwehr von Kontamination
  Sind Kundenbecher augenscheinlich nicht ausreichend 
sauber oder erscheinen ungeeignet für die Befüllung, 
so ist der Kunde darauf hinzuweisen, auch wenn der 
Zustand des Bechers nicht im Verantwortungsbereich 
des Unternehmens liegt.  Im Einzelfall entscheidet 
letztlich der Unternehmer bzw. das ermächtigte Perso -
nal über die Befüllung auf Kundenwunsch. Sollte von 
einem offensichtlich verschmutzten Kundenbecher das 
Risiko der Umfeld-Kontamination ausgehen, da für das 
Befüllen der Kontakt mit betrieblichen Einrichtungen 
unvermeidbar ist,  muss die Befüllung vorsorglich und 
aus Verantwortung für die betriebliche Hygiene  
konsequent abgelehnt werden. 
• Händehygiene
  Händischer, unmittelbarer Kontakt mit Kundenbechern 
erfordert gegebenenfalls eine Anpassung der bedarfs -
gerechten Händereinigung um das Risiko der Kreuz -
kontamination zu vermindern.  
Kriterien für die Abgabe in Selbstbedienung:
• technische Vorkehrungen
  durch eine entsprechende technische Vorrichtung 
zur Becherplatzierung ist   der Kontakt zwischen dem 
Kundenbecher und dem Abfüllstutzen zu vermeiden, 
um die Kontamination des Abfüllstutzens oder anderer 
Teile der Ausgabeeinrichtung zu erschweren.
• Verbraucherinstruktion
  Es sollten in unmittelbarer Nähe zur Selbstbedienungs -
einrichtung für den Kunden verständliche  Hinweise 
vorgesehen werden, wie „Verwenden Sie nur saubere 
Becher!“ oder entsprechende Piktogramme.
Kommunikation im Betrieb
Sofern der Unternehmer die Abgabe von Heißgetränken 
grundsätzlich auch in Kundenbecher vorsieht, ist das 
Personal zusätzlich zu unterweisen und die betrieblichen 
Festlegungen sind klar zu kommunizieren. Im Rahmen 
dieses MERKBLATTS sind beispielhaft „Hygiene-Regeln“ 
formuliert (siehe Seite 3). 
Diese eignen sich z.B. als betrieblicher Aushang, wobei 
inhaltliche Änderungen hinsichtlich der individuell fest -
gelegten Konzepte oder ggf. sprachliche Anpassungen für 
die Zielgruppe erforderlich sind.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Spitzenverband der  
Lebensmittelwirtschaft
2
Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit  
der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt.

Hygiene bei „Coffee to go“ in mitgebrachten Bechern
HIERAUF IST IM SERVICE ZU ACHTEN:
KUNDENBECHER 
•  Mitgebrachte Becher gehören dem Kunden und dieser hat die Verantwor-
tung für die Sauberkeit,  für das Material und die Eignung seines Bechers. 
•  Deckel müssen vom Kunden abgenommen und von ihm aufbewahrt werden. 
•  Bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen oder mit zweifel-
hafter Eignung können dem Kunden ggf. Einwegbecher angeboten werden.
•  Wenn der Kontakt mit den Einrichtungen hinter der Theke/dem Tresen nicht 
vermeidbar ist, muss bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen 
jegliche Handhabung vermieden und die Befüllung abgelehnt werden.
SORGFALT BEIM BEFÜLLEN 
•  Nur so viel Kontakt mit den Kundenbechern wie für den Befüllvorgang nötig.
•  Vorgesehene Umfüllbecher, Tabletts oder Becherhalter sind zu nutzen.
•  Kundenbecher nur in den festgelegten Bereichen auf der Theke/dem 
Tresen abstellen lassen.
•  Bei Befüllung direkt aus der Kaffeemaschine die Einstellung so wählen, 
dass der Kundenbecher den Abfüll-/ Auslaufstutzen nicht berührt.
•  In solchen Fällen dürfen sich in unmittelbarer Nähe der Kaffeemaschine 
keine unverpackten leicht verderblichen Lebensmittel befinden.
SAUBERKEIT DES UMFELDS
•  Die Reinigungspläne sind einzuhalten. 
•  Regelmäßige zusätzliche Reinigung der Bereiche, die mit 
Kundenbechern in Berührung kommen, wie Abstellfläche für 
Kundenbecher auf der Theke oder an der Kaffeemaschine, 
die Tabletts oder Becherhalter für die Umfüllung, die 
Abstellflächen bei Milch- und Zuckerstationen.
•  Bei Bedarf sind diese Bereiche und Abstellflächen auch zu 
desinfizieren.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Spitzenverband der 
Lebensmittelwirtschaft
3
Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit 
der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt.

Stellungnahme Stadt Köln zu BLL Hygiene Merkblatt

1437 Zeichen

Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste 
Bezirksrathaus Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Auskunft Herr Dr. Fischer, Zimmer 134 
Telefon 0221 221-26934, Telefax 0221 221-27616 
E-Mail vetleb@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr, Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Publikumsverkehr zu Verreisen mit Tieren 
Di. und Do. 8.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn-Linie 7 
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162 
Haltestelle : Porz Markt 
S-Bahn-Linie S12 
Haltestelle Porz  
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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 576/3 Fis  08.03.2018 
 
BLL-Merkblatt: Coffee-to-go-Initiative der Stadt Köln; 
hier: amtliche Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung 
 
 
Das BLL-Merkblatt „coffee to go“ gilt als anerkannt e wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten 
Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheit liche Orientierung für die Anwender- und 
Überwachungspraxis dar. Entsprechend finden die Aus führungen des Merkblattes bei den 
Vor-Ort-Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachun g der Stadt Köln Beachtung. Bei der 
Einführung eines Mehrwegbecherkonzeptes nach Maßgab e des BLL Merkblattes steht die 
Lebensmittelüberwachung den Gewerbetreibenden gerne beratend zur Seite. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Fischer

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0879/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.04.2018
Erstellt
19.03.2018 14:56