0879/2018
Initiative Coffee to go für Köln - Sachstandsbericht April 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 13.04.2018 0879/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.04.2018 Initiative Coffee to go für Köln - Sachstandsbericht April 2018 Der nachfolgende Sachstandsbericht der Verwaltung zur Initiative Coffee to go für Köln knüpft an die Berichte in den Sitzungen des AUG am 07.07.2017 und des BAA am 18.01.2018 an. Hintergrund Am 08.12.2016 (AN/2076/2016) beauftragte der AUG die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Einfüh- rung eines Pfandsystems für Coffee to go Mehrwegbecher in Köln auszuloten bzw. zu prüfen. Da- raufhin wurde die Initiative Coffee to go für Köln aus Stadt Köln, AWB Köln und IHK Köln gegründet mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden, die Umwelt zu schonen und die Stadtsauberkeit zu verbessern. Durch Ansprache, Unterstützung und Aufklärung von Konsumenten und Verkaufsstellen sollen die täglich allein in Köln anfallenden 180.000 Einwegbecher für Heißgetränke durch unterschiedliche freiwillige Maßnahmen deutlich reduziert werden. Nachfolgend wird zum aktuellen Sachstand des Projekts Coffee to go in Köln berichtet. Vorgehen beim Thema Coffee to go Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas Coffee to go wurde seitens der Initiative bereits frühzeitig ein Expertenkreis ins Leben gerufen. Hier sind Teilnehmer der Stadt Köln, IHK, DEHOGA, Handelsverband NRW, Bäckerei-Innung, AWB u.a. vertreten. Bislang gab es drei Treffen, um die verschiedenen Varianten und das Für und Wieder zu diskutieren. Als bisheriges Zwischenfazit lässt sich sagen, dass es zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs in Köln nicht die eine Ideal- lösung gibt, sondern unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt werden müssen. Austausch mit anderen Städten Um die Erfahrungen anderer Städte zu nutzen und sich zum Thema auszutauschen, wurden u. a. die Städte Freiburg, Hamburg, Berlin und München kontaktiert und persönliche Gespräche mit den Initia- toren geführt. Beim Round Table in München konnten auch die Argumente der Hersteller von Ein- wegverpackungen diskutiert werden. München setzt bis 2019 bereits ein umfassendes Kommunikati- onskonzept mit einem Budget von rund 700.000 € um. Abgeschlossene Studie zur Zielgruppenanalyse in Köln Um nahe dem Puls der Zeit zu erfahren, wer mit welchen Beweggründen in Köln dem Coffee to go Trend nachgeht, wurde in Abstimmung mit den Teilnehmern des Expertenkreises ein Marktfor- schungs- und Beratungsinstitut mit einer Zielgruppenanalyse beauftragt. Ziel der Studie war es, die 2 Anforderungen von Kölner Coffee to go-Nutzern herauszuarbeiten, um bei der nachfolgenden An- sprache deren „Nerv zu treffen“ und damit die Akzeptanz für Mehrweglösungen zu erhöhen. Elemen- tare Fragen lauteten z. B. wer ist der typische Coffee to go Nutzer, warum werden Einwegbecher ge- nutzt oder welche Rahmenbedingen müssen für den Umstieg auf Mehrweglösungen gegeben sein. Um Antworten auf die Fragen zu finden, wurde ein zweistufiger Methodenansatz gewählt: qualitativ über zwei Gruppen-Diskussionen mit jeweils acht Teilnehmern und quantitativ über persönliche Be- fragungen am Bahnhof Ehrenfeld und an der Uni-Mensa sowie über online-Befragungen u.a. der Mit- arbeiter der Stadt Köln. Insgesamt konnten rund 760 Personen befragt werden. Eine Zusammenfas- sung der Analyseergebnisse ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten: Coffee to go-Trinker sind tendenziell Großstädter bis 35 Jahre. 60 % der To go-Trinker nutzen nicht verwertbare Einwegbecher. 19 % der To go-Trinker nutzen gelegentlich einen Mehrwegbecher. Sie würden momentan nicht auf To go-Konsum verzichten. Coffee to go wird verbunden mit Spontanität, Genuss, Freiheit, Entspannung, Lifestyle-Trend. Bei den Befragten bestehen große Unwissenheit und Informationsdefizite hinsichtlich Recy- celbarkeit, Abfallaufkommen und Umweltauswirkungen von Einwegbechern. Um das Konsumverhalten beim Coffee to go zu verändern, sind nach den Ergebnissen der Zielgrup- penanalyse Kommunikationsmaßnahmen und Lösungen mit folgenden Inhalten und Schwerpunkten erforderlich: Verbraucheraufklärung durch Infos über Handel, Internet und Printmedien Wissenstransfer über Fakten und humorige Ansprache Einbettung in das Trend-Thema Müllvermeidung Zielgruppenspezifische Kommunikation Attraktive Mehrwegbecher und möglichst viele Rückgabestellen anbieten Differenzierte Angebote für unterschiedliche Anwendertypen Persönlichen Nutzen durch Teilnahme an Mehrweglösungen herausstellen Eigene Kölner Internetseite Coffee to go Um viele interessierte Kölner zeitgemäß für das Thema Coffee to go zu begeistern und zu sensibili- sieren, wurde speziell für Köln eine Internetseite www.coffee-to-go.koeln entwickelt. Die neue Inter- netseite ist seit dem 9. März 2018 online. Einerseits informiert sie alle Kaffeekonsumenten über Alter- nativen zum Einwegbecher und gibt wertvolle und interessante Tipps rund um das Thema Coffee to go. Andererseits berät sie alle Verkaufs- und Ausgabestellen wie Cafés, Bäckereien oder Tankstellen über Hygieneanforderungen beim Abfüllen von Mehrwegbechern oder die Teilnahme an Mehrweglö- sungen. Kernstück der Website ist eine Köln-Karte mit schnellem Zugriff auf alle Ausgabestellen, die entweder den mitgebrachten Mehrwegbecher befüllen oder einen Pfandbecher statt eines Einwegbe- chers anbieten. Bis Ende März haben sich bereits rund 180 Ausgabestellen im Kölner Stadtgebiet registriert. Der Pfandbecher kann nach dem Kaffeegenuss an einem der teilnehmenden Cafés wieder abgegeben werden, der Becherpfand der Systeme RECUP und Cup4Cup beträgt einen Euro. Für Fragen und Anliegen rund um die verschiedenen Themen nennt die Internetseite den Kontakt kompe- tenter Ansprechpartner. Hygiene-Merkblatt für Köln Um den Verkauf von Kaffee in mitgebrachten Mehrwegbechern ausdrücklich zu genehmigen, haben viele Bundesländer eine Handlungsempfehlung bzw. ein Hygiene-Merkblatt erstellt. Diese basieren im Wesentlichen auf den EU-Hygiene-Verordnungen (EU Nr. 852/2004). Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat nun im Benehmen mit der amtlichen Lebensmittelüberwa- 3 chung der Bundesländer und den Behörden ein Hygiene-Merkblatt zur bundesweit einheitlichen Ori- entierung für Anwender- und Überwachungspraxis abgestimmt, das auch das Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt der Stadt Köln im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für verbindlich erklärt. Das Hygiene-Merkblatt sowie die zugehörige Stellungnahme der Stadt Köln können auf der neuen Websi- te heruntergeladen werden und liegen diesem Bericht bei. Ein entscheidendes Zitat des Hygiene-Merkblattes lautet: „Angebote zur (Wieder-)Befüllung mitgebrachter, kundeneigener Mehrwegbecher mit Heißgetränken zur Mitnahme („Coffee to go“) sind in Betriebsstätten der Gastronomie, Systemgastronomie, Gemein- schaftsverpflegung und im Einzelhandel grundsätzlich möglich, sofern die jeweils verantwortlichen Lebensmittelunternehmer sich freiwillig hierfür entscheiden.“ (Bund für Lebensmittelrecht und Le- bensmittelkunde e.V. (BLL). Praxistaugliche Vorgaben mit dem Ziel, den Verkauf von Kaffee in mitgebrachten Mehrwegbechern zu unterstützen, sind für die Ausgabestellen von entscheidender Bedeutung. Pilotversuch in der Stadtverwaltung Anfang Oktober 2017 ging die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel voran und startete erfolgreich das Mehrwegangebot im Backshop des Stadthauses Deutz. Ein Mehrwegbecher wird für 6 € zum Kauf angeboten, gleichzeitig erhält der Kaffee-Konsument einen Rabatt von 20 Cent beim Kauf eines Kaf- fees im erworbenen oder mitgebrachten, eigenen Mehrwegbecher. Bereits nach 30 Kaffeefüllungen hat sich somit die Investition des Mehrwegbechers amortisiert. Bis Ende März 2018 konnten allein im Backshop des Stadthauses Deutz rund 150 Mehrwegbecher verkauft und durch Befüllen von Mehr- wegbechern insgesamt über 2.700 Einwegbecher eingespart werden. Kommunikationskonzept Um die auf den Ergebnissen der Zielgruppenanalyse basierenden Erkenntnisse umzusetzen, ist als nächster Schritt ein Kommunikationskonzept zu erstellen. Hierzu ergeben sich jedoch noch offene Fragen zu Zuständigkeit, Finanzierung und zeitlichem Rahmen. AWB und IHK stehen hierzu weiterhin in Kontakt mit der Verwaltung. Anfang Mai ist ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Stadtmarke- ting Köln e. V. geplant. Gez. Dr. Rau
Coffee to go_Zielgruppenanalyse_final_BAA
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• • • • • ! Basis: To-Go-Trinker (n=201-214); Nicht-Trinker (n=92-96); Mitarbeiter (n=215-225) Basis: Befragte, die bisher das Pfandsystem nicht ausschließlich nutzen
Hygiene-Merkblatt Coffee to go BLL
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Angebote zur (Wieder-)Befüllung mitgebrachter, kunden - eigener Mehrwegbecher mit Heißgetränken zur Mitnahme („Coffee to go“) sind in Betriebsstätten der Gastronomie, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und im Einzelhandel grundsätzlich möglich, sofern die jeweils verantwortlichen Lebensmittelunternehmer sich freiwillig hierfür entscheiden. Dieses MERKBLATT beschreibt die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte sowie die betrieblichen Voraus - setzungen und gibt konkrete Empfehlungen für eine sachgerechte, hygienische Handhabung kundeneigener Becher zur Befüllung. Das MERKBLATT gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar. Das MERK - BLATT wird vorgelegt und unterstützt von den Verbänden, die bundesweit Einzelunternehmen oder systemgeführte Lebensmittelunternehmen mit freiwilligen „Coffee- to-go“-Angeboten vertreten. Das MERKBLATT beschreibt spezifisch die Abgabe von Heißgetränken wie z. B. Kaffee, Kakao oder Tee im Wege der Bedienung oder der Selbstbedienung in Becher bzw. Gefäße, die kundenseitig in das Lebensmittelunternehmen gebracht werden. Die Erfordernisse für Mehrweg becher- Poolsysteme sind nicht Gegenstand. Die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers Nach den Grundsätzen des Lebensmittelrechts ist der Lebensmittelunternehmer primär für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwort - lich. Der Lebensmittelunternehmer hat hierzu auf den seiner Kontrolle unterstehenden Stufen die einschlägigen allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen (Art. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004) und bei Bedarf geeignetes, als sicher anerkanntes Lebensmittelkontaktmaterial auszuwählen (Art. 3 der VO (EG) Nr. 1935/2004). Im Falle der in diesem MERKBLATT beschriebenen Abgabe von Heißgetränken in vom Kunden mitgebrachte Behält - nisse beschränkt sich die Verantwortung des Lebensmit - telunternehmers auf die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels bis zum Einfüllvorgang. Da das Behältnis Kundeneigentum ist und auf explizite Veranlassung des Kunden befüllt wird, also nicht vom Lebensmittelunter - nehmer in Verkehr gebracht wird, kann dem Unternehmer keine Verantwortung für die Eignung und Beschaffenheit des Bechers zugerechnet werden. Hingegen hat der Lebensmittelunternehmer vollumfäng - lich die Verantwortung für hygienisch einwandfreie betriebliche Prozesse. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass beim Herstellen bzw. beim Brüh- und Befüllvorgang das Risiko der Kontamination des Umfelds oder anderer Lebensmittel durch den kunden - eigenen Becher beherrscht und minimiert wird. Dies gilt sowohl für die Abgabeformen mit Bedienung (Service) als auch für Einrichtungen mit Selbstbedienung. Betriebliche Voraussetzungen Als Voraussetzung und Basis für die Anwendung der praktischen Hinweise in diesem MERKBLATT gilt die hygienegerechte Ausstattung der Betriebsstätte, die Einhaltung der angemessenen, auf die Betriebsabläufe Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft MERKBLATT „Coffee to go“-Becher Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt. 1 HERAUSGABE durch den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) Claire-Waldoff-Str. 7 | 101 17 Berlin Tel. 030/206143-0 | E-Mail: bll@bll.de | www.bll.de Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Bundesverband der Systemgastronomie e. V. Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. Deutscher Konditorenbund e. V. Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. Stand: Februar 2018 bezogenen Guten Hygienepraxis (GHP) einschließlich Per - sonalhygienevorgaben, planvoller Reinigungsmaßnahmen, Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrollen gemäß den geltenden Hygiene-Vorschriften. Hierzu wird den Betrieben die Berücksichtigung einschlägiger, anerkannter Branchen-Leitlinien für gute Hygienepraxis empfohlen: https://www .bll.de/de/lebensmittel/sicherheit/hygiene/ leitlinien-fuer-eine-gute-hygienepraxis-bezugsquellen.pdf. Risikoanalyse und Abwägungen vor Ort Aufgrund der individuellen räumlichen Situation und unterschiedlicher Verfahren in den Betrieben können die Vorkehrungen zur Kontaminationsvermeidung und Risikominimierung bei der Befüllung mitgebrachter Becher variieren. Es obliegt dem verantwortlichen Unternehmer für die jeweilige Abgabeform (Bedienung oder Selbst - bedienung) die hygienischen Risiken einzuschätzen und unter Einbeziehung u.a. der nachfolgend beschriebenen Kriterien eine Risikoabwägung vorzunehmen: • Art der Getränke und Produkttemperatur Es sollten nur übliche Heißgetränke (Kaffee, Kakao oder Tee) aus manueller oder maschineller Zubereitung für die Abgabe in kundeneigene Becher vorgesehen werden. Je höher die Brüh- und Getränkeausgabe - temperatur, umso besser ist die keimreduzierende Wirkung. • Berücksichtigung besonderer Verbrauchergruppen Es sollte grundsätzlich in Gemeinschaftsverpfle - gungseinrichtungen in denen bekannter Weise beson - ders sensible Verbrauchergruppen versorgt werden (z. B. Krankenhaus-Cafeteria), keine Abgabe in mit - gebrachte kundeneigene Becher erfolgen. Kriterien für die Abläufe mit Bedienung (Service): • Trennung der Bereiche und Abläufe Es dürfen keine kundeneigenen Becher in betriebliche Bereiche gelangen, in denen offen mit leicht verderb - lichen Lebensmitteln umgegangen wird. Die Hand - habung kundeneigener Becher durch das Bedienperso - nal „hinter der Theke“ ist grundsätzlich zu vermeiden. Optimal ist die Nutzung von Umfüllgefäßen oder Becherhaltern bzw. Tabletts für die Kundenbecher, so dass diese den Theken-/Tresenbereich nicht ver lassen bzw. überschreiten und dadurch nicht mit betrieblichen Einrichtungen, wie z. B. der Kaffee - maschine, in Berührung kommen. • Abwehr von Kontamination Sind Kundenbecher augenscheinlich nicht ausreichend sauber oder erscheinen ungeeignet für die Befüllung, so ist der Kunde darauf hinzuweisen, auch wenn der Zustand des Bechers nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegt. Im Einzelfall entscheidet letztlich der Unternehmer bzw. das ermächtigte Perso - nal über die Befüllung auf Kundenwunsch. Sollte von einem offensichtlich verschmutzten Kundenbecher das Risiko der Umfeld-Kontamination ausgehen, da für das Befüllen der Kontakt mit betrieblichen Einrichtungen unvermeidbar ist, muss die Befüllung vorsorglich und aus Verantwortung für die betriebliche Hygiene konsequent abgelehnt werden. • Händehygiene Händischer, unmittelbarer Kontakt mit Kundenbechern erfordert gegebenenfalls eine Anpassung der bedarfs - gerechten Händereinigung um das Risiko der Kreuz - kontamination zu vermindern. Kriterien für die Abgabe in Selbstbedienung: • technische Vorkehrungen durch eine entsprechende technische Vorrichtung zur Becherplatzierung ist der Kontakt zwischen dem Kundenbecher und dem Abfüllstutzen zu vermeiden, um die Kontamination des Abfüllstutzens oder anderer Teile der Ausgabeeinrichtung zu erschweren. • Verbraucherinstruktion Es sollten in unmittelbarer Nähe zur Selbstbedienungs - einrichtung für den Kunden verständliche Hinweise vorgesehen werden, wie „Verwenden Sie nur saubere Becher!“ oder entsprechende Piktogramme. Kommunikation im Betrieb Sofern der Unternehmer die Abgabe von Heißgetränken grundsätzlich auch in Kundenbecher vorsieht, ist das Personal zusätzlich zu unterweisen und die betrieblichen Festlegungen sind klar zu kommunizieren. Im Rahmen dieses MERKBLATTS sind beispielhaft „Hygiene-Regeln“ formuliert (siehe Seite 3). Diese eignen sich z.B. als betrieblicher Aushang, wobei inhaltliche Änderungen hinsichtlich der individuell fest - gelegten Konzepte oder ggf. sprachliche Anpassungen für die Zielgruppe erforderlich sind. Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft 2 Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt. Hygiene bei „Coffee to go“ in mitgebrachten Bechern HIERAUF IST IM SERVICE ZU ACHTEN: KUNDENBECHER • Mitgebrachte Becher gehören dem Kunden und dieser hat die Verantwor- tung für die Sauberkeit, für das Material und die Eignung seines Bechers. • Deckel müssen vom Kunden abgenommen und von ihm aufbewahrt werden. • Bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen oder mit zweifel- hafter Eignung können dem Kunden ggf. Einwegbecher angeboten werden. • Wenn der Kontakt mit den Einrichtungen hinter der Theke/dem Tresen nicht vermeidbar ist, muss bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen jegliche Handhabung vermieden und die Befüllung abgelehnt werden. SORGFALT BEIM BEFÜLLEN • Nur so viel Kontakt mit den Kundenbechern wie für den Befüllvorgang nötig. • Vorgesehene Umfüllbecher, Tabletts oder Becherhalter sind zu nutzen. • Kundenbecher nur in den festgelegten Bereichen auf der Theke/dem Tresen abstellen lassen. • Bei Befüllung direkt aus der Kaffeemaschine die Einstellung so wählen, dass der Kundenbecher den Abfüll-/ Auslaufstutzen nicht berührt. • In solchen Fällen dürfen sich in unmittelbarer Nähe der Kaffeemaschine keine unverpackten leicht verderblichen Lebensmittel befinden. SAUBERKEIT DES UMFELDS • Die Reinigungspläne sind einzuhalten. • Regelmäßige zusätzliche Reinigung der Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, wie Abstellfläche für Kundenbecher auf der Theke oder an der Kaffeemaschine, die Tabletts oder Becherhalter für die Umfüllung, die Abstellflächen bei Milch- und Zuckerstationen. • Bei Bedarf sind diese Bereiche und Abstellflächen auch zu desinfizieren. Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft 3 Das MERKBLATT ist nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene im Benehmen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und den Behörden abgestimmt.
Stellungnahme Stadt Köln zu BLL Hygiene Merkblatt
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Umwelt- und Verbraucherschutzamt Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Auskunft Herr Dr. Fischer, Zimmer 134 Telefon 0221 221-26934, Telefax 0221 221-27616 E-Mail vetleb@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr, Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Publikumsverkehr zu Verreisen mit Tieren Di. und Do. 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Stadtbahn-Linie 7 Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162 Haltestelle : Porz Markt S-Bahn-Linie S12 Haltestelle Porz 57 Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 576/3 Fis 08.03.2018 BLL-Merkblatt: Coffee-to-go-Initiative der Stadt Köln; hier: amtliche Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung Das BLL-Merkblatt „coffee to go“ gilt als anerkannt e wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheit liche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar. Entsprechend finden die Aus führungen des Merkblattes bei den Vor-Ort-Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachun g der Stadt Köln Beachtung. Bei der Einführung eines Mehrwegbecherkonzeptes nach Maßgab e des BLL Merkblattes steht die Lebensmittelüberwachung den Gewerbetreibenden gerne beratend zur Seite. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Fischer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0879/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.04.2018
- Erstellt
- 19.03.2018 14:56