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Zahlungsmoral der Stadt Köln
Parteilos Anfrage nach § 4 AN/1230/2017 vom 05.09.2017
Stand: Am 25.09.2017 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Piraten Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.09.2017 AN/1230/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 25.09.2017 Zahlungsmoral der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses aufzunehmen: Durch eine Anfrage der Fraktion „FDP – HUT“ im Münchner Stadtrat ist vor kurzem bekannt geworden, dass die Stadt in über 20% der Fälle Zahlungen an private Stellen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen veranlassen konnte. Die zugrundeliege nden Zahlen stammen aus dem Jahr 2014, ein aktuelleres Controlling der Geldflüsse lag nicht vor. Der Fraktionsvorsitzende, Michael Mattar (FDP), beklagte dies zu Recht als „schlechte Za h- lungsmoral“ der Landeshauptstadt München. Anlässlich der Ergebnisse au s München e r- scheint eine Aufstellung der in Köln vorgenommenen Zahlungen hinsichtlich ihrer Fristg e- rechtigkeit sinnvoll. Firmen, die im Auftrag der Stadt Arbeiten erledigen und hierzu obendrein Ausgaben haben, sollte ein Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlung über 30 T a- ge nicht zugemutet werden, nicht zuletzt, weil darunter unnötig die wirtschaftliche Entwic k- lung der Kommune leiden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch war im Durchschnitt die Dauer der R echnungsbearbeitung gemäß der aktuells- ten vorliegenden Zahlen, vom Tag der Rechnungsstellung bis zum Tag der erfolgten Überweisung? - 2 - 2. Wie hoch war der Anteil der Rechnungen mit einer Bearbeitungszeit von über 30 Tagen nach Rechnungsstellung und wie verteil en sich diese Vorgänge auf folgende Zahlung s- empfänger: a) Ehrenamtler, Ehrenamtlerinnen bzw private Bürgerinnen und Bürger, b) Handwerksbetriebe (die bekanntlich termingerecht Lohn - und Umsatzsteuer a b- führen müssen für Arbeiten, die sie erledigt, aber möglicherw eise noch gar nicht bezahlt bekommen haben) c) sonstige. (Bitte schlüsseln Sie diese Positionen nach Ämtern auf.) 3. In welcher Form unterzieht sich die Verwaltung hinsichtlich ihrer Bearbeitungsdauer von Rechnungen und Zahlungen einer Überprüfung und was für ein Umfang an Daten liegt aus den letzten fünf Jahren vor? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf
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