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Wahl von drei Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetag Nordrhein-Westfalens
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3405/2020 vom 26.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 3405/2020 Freigabedatum 26.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl von drei Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetag NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende drei Ratsmitglieder als Delegierte in die Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetags NRW: 1. ______________________ 2. ______________________ 3. ______________________ II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. Rat 03.12.2020 2 Begründung Der Vorstand des Städtetages NRW hat 2006 die Einrichtung einer Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW als beratendes Gremium beschlossen. Die Konferenz soll die Sichtweisen ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger (Ratsmitglieder) in die Meinungsbildung des Städtetages NRW einfließen lassen. Auch im Jahr 2020 wird der Städtetag NRW die „Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nord- rhein-Westfalen“ als beratendes Gremium einladen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wird die Konferenz in diesem Jahr als virtuelle Sitzung am 16. Dezember 2020 abgehalten. Jeder Mitgliedsstadt stehen drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung. Bei aktuell vierzig Mitgliedern des Städtetages NRW ergibt sich daraus eine Teilnehmerzahl von maximal etwa 120 Delegierten in der Konferenz. Bei den Delegierten muss es sich um Ratsmitglieder handeln; die Auswahl obliegt der jeweiligen Stadt selbst. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat Berücksichtigung finden. Für die Wahl zur Konferenz ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden (siehe § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW) Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG. Begründung der Dringlichkeit: Der Städtetag NRW hat für den 16. Dezember 2020 zu einer ersten Konferenz der Ratsmitglieder eingeladen. Diese wird coronabedingt als Videokonferenz stattfinden. Der Rat der Stadt Köln ist aufgefordert, die drei für diese Wahlperiode gewählten Delegierten vorab zu melden. Die Einladung zur Konferenz der Ratsmitglieder wird den Delegierten nach Benennung zugeleitet.
Beratungsverlauf
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