Mandari Insight

3405/2020

Wahl von drei Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetag Nordrhein-Westfalens

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 3.4

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3405/2020 
Freigabedatum 
26.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl von drei Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetag NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende drei Ratsmitglieder als Delegierte in die Konferenz 
der Ratsmitglieder des Städtetags NRW: 
 
1.  ______________________ 
 
2.  ______________________ 
 
3.  ______________________ 
 
 
II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt 
werden. 
 
 
Rat 03.12.2020

2 
Begründung 
 
Der Vorstand des Städtetages NRW hat 2006 die Einrichtung einer Konferenz der Ratsmitglieder 
beim Städtetag NRW als beratendes Gremium beschlossen.  
 
Die Konferenz soll die Sichtweisen ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger (Ratsmitglieder) in die 
Meinungsbildung des Städtetages NRW einfließen lassen.  
 
Auch im Jahr 2020 wird der Städtetag NRW die „Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nord-
rhein-Westfalen“ als beratendes Gremium einladen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens 
wird die Konferenz in diesem Jahr als virtuelle Sitzung am 16. Dezember 2020 abgehalten. 
 
Jeder Mitgliedsstadt stehen drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung. Bei aktuell vierzig Mitgliedern 
des Städtetages NRW ergibt sich daraus eine Teilnehmerzahl von maximal etwa 120 Delegierten in 
der Konferenz. Bei den Delegierten muss es sich um Ratsmitglieder handeln; die Auswahl obliegt der 
jeweiligen Stadt selbst. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat Berücksichtigung 
finden. 
 
Für die Wahl zur Konferenz ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden (siehe 
§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW) 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Städtetag NRW hat für den 16. Dezember 2020 zu einer ersten Konferenz der Ratsmitglieder 
eingeladen. Diese wird coronabedingt als Videokonferenz stattfinden. 
Der Rat der Stadt Köln ist aufgefordert, die drei für diese Wahlperiode gewählten Delegierten vorab 
zu melden. 
Die Einladung zur Konferenz der Ratsmitglieder wird den Delegierten nach Benennung zugeleitet.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Rat
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3405/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2020
Erstellt
25.11.2020 07:59