V/0150/2008
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2008 im Stadtbezirk Nord
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Beschlussvorlage
3845 Zeichen
V/0150/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2008 im Stadtbezirk Nord Instandhaltungsmaßnahmen aus der Auflösung der Rückstellungen - Baubeschlüsse - Beratungsfolge 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Durchführung der in der Anlage 1 (bezirksbezogene Schulen und sonstige Gebäude) aufgeführten Instandsetzungsmaßnahmen in städ t. Gebäuden im Bezirk Münster-Nord für das HH-Jahr 2008 wird zugestimmt. 2) Sofern aus Sicht der Verwaltung oder aus der Sicht der Bezirksvertretung aufgrund neuer Dringlichkeitserfordernisse bzw. aus finanziellen Gründen von der Auflistung (Anlage 1) ab- gewichen werden soll, ist eine neue Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatun- gen oder im Laufe des Jahres vorzunehmen. II. Kosten/Folgekosten Die Kosten für die Maßnahmen der Anlage 1 belaufen sich auf 130.000,00 Euro. Folgekosten entstehen keine. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung erfolgt durch die Auflösung der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung in entsprechender Höhe. Befristung keine Vorlagen-Nr.: V/0150/2008 Auskunft erteilt: Herr van den Berg Ruf: 492-2426 E-Mail: VdBergA@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0150/2008 Begründung: Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2008 ist auch über die geplanten Maßnahmen im Bereich der Gebäudeinstandhaltungen 2008 informiert worden (siehe hierzu Bericht über geplante In- standhaltungsmaßnahmen 2008 – ab S. 245, Band 1 Haushaltsplanentwurf). Der Vorschlag der Verwaltung sieht hier Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von 12,7 Mio. € vor. Mit der Umstellung der Gesamtverwaltung auf das NKF wird mit dem Haushalt 2008 die Eröff- nungsbilanz der Stadt Münster vorgelegt. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, eine Rück- stellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von ca. 15 Mio. € zu bilden. Aus diesem Rückstellungsbetrag sollen in 2008 rd. 3,0 Mio. € ertragsneutral, d.h. ohne Belastung für die Ergebnisrechnung, aufgelöst und durch das Amt für Immobilienmanagement zur Beseiti- gung dringender Schäden verwendet werden. An die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sind folgen- de Bedingungen geknüpft: 1. Es müssen dringend sanierungsnotwendige Schäden festgestellt sein, 2. Diese Schäden müssen in naher Zukunft (3- 5 Jahre) beseitigt werden. 3. Es müssen die finanziellen und personellen Vorraussetzungen gegeben sein, um die Beseiti- gung solcher Schäden zu ermöglichen. Die Rückstellungsbildung und die Auflösung der in der Liste enthaltenen Maßnahmen ist in der Sache zwingend notwendig und vom Charakter her nicht disponibel Zu 1.) In der Anlage 1 sind die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt, die im Stadtbezirk für 2008 aus dem gesamtstädtischen Rückstellungskatalog vorgesehen sind und die Bezirksvertre- tung für die Baubeschlussfassung gem. § 20 Hauptsatzung zuständig ist. Die Auswahl erfolgte nach fachlichen und Dringlichkeitsgesichtspunkten vor dem Hintergrund des ermittelten Gesamtbedarfs, unter Beachtung gesamtstädtischer Belange. Zu 2.) Abweichungen vom gesamtstädtisch veranschlagten Bedarfs- und Maßnahmenkatalog durch nicht vorhersehbare Kostenentwicklungen oder auch durch neue Erkenntnisse im Laufe des Haushalts- jahres erfordern ggf., dass für Einzelfälle Modifizierungen oder Verschiebungen (z.B. auf das nächste HH-Jahr) vorbehalten bleiben müssen. Hierbei wird die Bezirksvertretung soweit zustän- dig, beteiligt. I.V. gez. Bickeböller Anlagen 1) Maßnahmen aus der Rückstellungsliste für 2008 mit Zuständigkeit Bezirksvertretung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0150/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37