RAT/377/2025
Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG - Wahl der städtischen Vertreter*innen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2256 Zeichen
RAT/377/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113. GO NRW, der Stadtwerke Düsseldorf AG vorzuschlagen, bei der Neuss- Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG darauf hinzuwirken, dass 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG entsandt werden. Der Wahlvorschlag gilt bis zur neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zur Entsendung nachfolgender Mitglieder weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt dieser Wahlvorschlag auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Seite 2 Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter*innen, deren Entsendung gemäß den Regularien des § 108a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung erfolgt. Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat einen Kommanditanteil von 50 % an der Gesellschaft der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG. Diese ist mit einem Kommanditanteil von 50 % Gesellschafterin der RheinCargo GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat der Landeshauptstadt Düsseldorf für 2 Aufsichtsratsmitglieder ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der RheinCargo GmbH & Co. KG wahr: 1. Frau Stadtkämmerin Dorothée Schneider gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Rolf Buschhausen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/377/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:40