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3747/2019

Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an die Bühnen Köln

Mitteilung Ausschuss 18.11.2019

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Vorabauszug der Niederschrift der Sitzung des BA Bühnen vom 17.09.2019 - Anfrage Herr Wortmann für FA

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Anlage 1 Entwicklung BKZ

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Mitteilung Ausschuss

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Vorabauszug der Niederschrift der Sitzung des BA Bühnen vom 17.09.2019 - Anfrage Herr Wortmann für FA

811 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt 
Köln 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE 
Datum: 24.10.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des 
Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln vom 17.09.2019 
öffentlich 
5.4 Interim III der Bühnen 2017 bis 2019 - 5. Contr ollingbericht 
2601/2019 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
 
Herr Wortmann hat eine Verständnisfrage zu den Betriebskostenzuschüssen in den 
allgemeinen Betrieb der Bühnen, ins Interim und auch zukünftig in die Finanzierung 
der Sanierung. Er bittet für den Finanzausschuss um die Darstellung der kalkulatori- 
schen Betriebskostenzuschüsse als Zeitkurve für den Zeitraum 2019 bis 2025.

Anlage 1 Entwicklung BKZ

1561 Zeichen

Anlage 1 
Entwicklung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen Köln in den Teilbereichen Spielbetrieb, Interim und Sanierung
BKZ 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Datenquelle
Spielbetrieb* 61,78 63,95 64,82 69,34 69,34 69,34 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019
Interim III 2,93 2,97 2,17 0,64 Sicherung des Bühneninterims; 2092/2016; 28.06.2016
Interim IV 6,83 6,79 8,31 4,25 Sicherung des Bühneninterims 2019 bis 2022; 3262/2018; 22.11.2018
Interim* 9,76 9,76 10,48 4,89 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019
Sanierung Offenbachplatz 4,26 5,60 5,84 12,31 29,42 29,11 Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz; 1142/2019; 26.09.2019
Sanierung OPZ Stolberger Str. 0,20 0,19 0,19 0,19 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019
Sanierung* 4,46 5,79 6,03 12,50 29,42 29,11
Gesamt 76,00 79,50 81,33 86,73 98,75 98,44
* Prämissen: 
SPIELBETRIEB ab 2023/24: 
- Fortschreibung des BKZ von 2022/23 für 2023/24 und 2024/25 
Nicht berücksichtigt sind: 
- Ergebnisse des actori-Gutachtens
- Tariferhöhungen 
- Vorbereitungsetats bei Intendanzwechseln 
INTERIM: 
- Laufzeit des Interims bis Dezember 2022 
Nicht berücksichtigt sind: 
- Auswirkungen einer Verlängerung des Interims
SANIERUNG: 
- Abschluss der Sanierung im 2. Quartal 2023 
61,78 63,95 64,82 69,34 69,34 69,34
9,76 9,76 10,48 4,894,46 5,79 6,03 12,50
29,42 29,11
76,00
79,50 81,33
86,73
98,75 98,44
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
100,00
2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Zuschuss (in Mio. €)
Spielbetrieb* Interim* Sanierung* Gesamt

Mitteilung Ausschuss

5972 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer  18.11.2019 
 3747/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 26.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
 
Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an die Bühnen Köln 
In der 38. Sitzung des Betriebsausschusses Bü hnen der Stadt Köln in der Wahlperiode 2014/2020 
bat am Dienstag, dem 17.09.2019 Herr Wortmann um eine Aufstellung der Entwicklungen des B e-
triebskostenzuschusses an die Bühnen unter Einbeziehung von Spielbetrieb, Interim und Sanierung 
für den Zeitraum 2019 bis 2025. 
 
 
ANTWORT 
 
Die bereits bekannte und beschlossenen mittelfristige Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an 
die Bühnen ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Bühnen (S. II und III) – 1241/2019: 
 
„Geteilte Darstellung des BKZ Bühnen  
 
Der im Haushaltsplan der Stadt Köln dargestellte Betriebskostenzuschuss an die Bühnen der Stadt 
Köln beinhaltet auf Basis der aktuellen Beschlusslage sämtliche Aufwendungen für den Spielbetrieb 
der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz. Hierzu gehört auch die zuletzt beschlossene Anmietung von 
durch einen Investor zu errichtenden Bühnenwerkstätten.  
 
Alle Aufwendungen innerhalb der Interimsbeschlüsse sowie alle Ausgaben für Zinsen und Abschrei-
bungen im Zusammenhang mit den Sanierungsprojekten am Offenbachplatz sowie im Orchesterpro-
benzentrum Stolberger Straße werden ebenfalls über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen 
finanziert.  
 
Der Betriebskostenzuschuss entwickelt sich ab Inbetriebnahme einzelner Baukomponenten erheblich 
und wird sich insbesondere ab Inbetriebnahme des Ensembles am Offenbachplatz nochmals deutlich 
erhöhen. Aufgrund der verschiedenen Abschreibungszeiträume und der abschreibungskongruent 
angelegten Darlehen (10/20/40 Jahre) schwankt der feststehende Bedarf für Zinsen und Abschre i-
bungen.  
 
Um die Zusammensetzung des Betriebskostenzuschusses aus Mitteln für „Kunst“ und „Bauen“ trans-
parent zu machen, wurde die Verwaltung mit Beschluss des letzten Wirtschaftsplanes beauftragt, den 
Betriebskostenzuschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln aufgeteilt in 
die Teilbereiche  
 
 Spielbetrieb (Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim  
 Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen) darzustellen.

2 
 
Der Beschluss wurde mit diesem Wirtschaftsplan umgesetzt. Der aufgeteilte Zuschuss stellt sich wie 
folgt dar (in Mio. €):  
 
BKZ Bühnen 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 
Spielbetrieb/Interim 71,55 73,69 75,30 74,23 
Sanierung  2,69  6,13 7,70 23,82 
SUMME 74,24 79,82 83,0 98,05 
 
 
Soweit ein Ausblick in die weitere Zukunft aus gehend von der aktuellen Beschlusslage (Wirtschafts-
plan, Sicherung des Bühneninterims bis 2022) und unter Berücksichtigung der vom Rat der Stadt 
Köln am 26.09.2019 beschlossenen Vorlage „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung 
der Verpflichtungs- und Kreditermächtigung“ (1142/2019) erfolgen soll, ist ein solcher der Anlage 1 zu 
dieser Beantwortung zu entnehmen. 
 
Dieser Ausblick muss allerdings unter Berücksichtigung folgender Prämissen als vorläufig betrachtet 
werden: 
 
 
SPIELBETRIEB 
 
 Die Mittelfristige Finanzplanung des Wirtschaftsplanes 2019/20 enthält den Zuschussbedarf 
für den Spielbetrieb bis einschließlich der Spielzeit 2022/23. In Anlage 1 wird der Zuschussbe-
trag der Spielzeit 2022/23 zu Dars tellungszwecken in gleicher Höhe für die Spielzeiten 
2023/24 und 2024/25 fortgeschrieben (schraffiert dargestellt).  
 
Die schraffiert dargestellten Bereiche müssen unter folgenden Prämissen betrachtet wer-
den: 
 
 actori-Gutachten 
 Aktuell ist der 2014 durch actori ermittelte zusätzliche Zuschussbedarf für die Wieder-
aufnahme des Spielbetriebs am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2022/23 berücksichtigt 
und gleichbleibend fortgeschrieben. 
 Ergebnisse des actori-Untersuchung „Fortschreibung der Wirtschaftlichkeits- und Or-
ganisationsuntersuchung“ (Untersuchungszeitraum 2019/20) sind ob der laufenden 
Untersuchungen naturgemäß nicht berücksichtigt. 
In diesem Zusammenhang stehen insbesondere politische Entscheidungen zu folgen-
den Fragen an: 
 Entwicklungen der Sparte Tanz 
 Rechtsrheinische Spielstätte (Halle Kalk oder Depot) 
 Tariferhöhungen ab der Spielzeit 2023/24 sind nicht berücksichtigt. 
 Vorbereitungsetats bei möglichen Intendanzwechseln sind nicht berücksichtigt. 
 
 
INTERIM 
 
 Die Beschlüsse zum Interim reichen derzeit bis D ezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten (Spiel-
zeit 2022/23). Der Zuschussbedarf ist entsprechend in der Mittelfristigen Erfolgsplanung ent-
halten. Die Darstellung in Anlage 1 geht daher von einer Laufzeit des Interims bis einschließ-
lich der Spielzeit 2022/23 aus.  
 
 Nicht in den Berechnungen zu Anlage 1 berücksichtigt sind die Auswirkungen einer notwen-
digen Verlängerung des Interims inkl. Nachlaufkosten vor dem Hintergrund der aktualisierten 
Terminplanung der Sanierung (Aktueller Stand: Übergabe des Ensembles am Offenbachplatz 
an die Sparten im 2. Quartal 2023, entspricht einer Verlängerung des Interims um voraussicht-
lich eine Spielzeit). Die Berechnungen dazu befinden sich bei den Bühnen in Bearbeitung.

3 
 
 
SANIERUNG 
 
 Der Zuschussbedarf für den Teilbereich Sanierung ist entsprechend der Berechnung der Wirt-
schaftsprüfungskanzlei Kremer - Hamböker – Boddenberg aus der Anlage 1 der Vorlage „Sa-
nierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächti-
gung“ (1142/2019) berücksichtigt. Ausgehend von einem Abschluss der Sanierung im 2. Quar-
tal 2023 steigen die Abschreibungs- und Finanzierungskosten ab der Spielzeit 2023/24 deut-
lich an und erzeugen einen entsprechend hohen Zuschussbedarf. 
 
 Die Finanzierungskosten für die Sanierung des Orchesterpr obenzentrums Stolberger Straße 
sind entsprechend der Ratsbeschlüsse in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (2)

26.11.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3747/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2019
Erstellt
25.10.2019 13:20