3747/2019
Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an die Bühnen Köln
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Vorabauszug der Niederschrift der Sitzung des BA Bühnen vom 17.09.2019 - Anfrage Herr Wortmann für FA
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE Datum: 24.10.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln vom 17.09.2019 öffentlich 5.4 Interim III der Bühnen 2017 bis 2019 - 5. Contr ollingbericht 2601/2019 Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Herr Wortmann hat eine Verständnisfrage zu den Betriebskostenzuschüssen in den allgemeinen Betrieb der Bühnen, ins Interim und auch zukünftig in die Finanzierung der Sanierung. Er bittet für den Finanzausschuss um die Darstellung der kalkulatori- schen Betriebskostenzuschüsse als Zeitkurve für den Zeitraum 2019 bis 2025.
Anlage 1 Entwicklung BKZ
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Anlage 1 Entwicklung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen Köln in den Teilbereichen Spielbetrieb, Interim und Sanierung BKZ 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Datenquelle Spielbetrieb* 61,78 63,95 64,82 69,34 69,34 69,34 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019 Interim III 2,93 2,97 2,17 0,64 Sicherung des Bühneninterims; 2092/2016; 28.06.2016 Interim IV 6,83 6,79 8,31 4,25 Sicherung des Bühneninterims 2019 bis 2022; 3262/2018; 22.11.2018 Interim* 9,76 9,76 10,48 4,89 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019 Sanierung Offenbachplatz 4,26 5,60 5,84 12,31 29,42 29,11 Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz; 1142/2019; 26.09.2019 Sanierung OPZ Stolberger Str. 0,20 0,19 0,19 0,19 Wirtschaftsplan 2019/20; 1241/2019; 21.05.2019 Sanierung* 4,46 5,79 6,03 12,50 29,42 29,11 Gesamt 76,00 79,50 81,33 86,73 98,75 98,44 * Prämissen: SPIELBETRIEB ab 2023/24: - Fortschreibung des BKZ von 2022/23 für 2023/24 und 2024/25 Nicht berücksichtigt sind: - Ergebnisse des actori-Gutachtens - Tariferhöhungen - Vorbereitungsetats bei Intendanzwechseln INTERIM: - Laufzeit des Interims bis Dezember 2022 Nicht berücksichtigt sind: - Auswirkungen einer Verlängerung des Interims SANIERUNG: - Abschluss der Sanierung im 2. Quartal 2023 61,78 63,95 64,82 69,34 69,34 69,34 9,76 9,76 10,48 4,894,46 5,79 6,03 12,50 29,42 29,11 76,00 79,50 81,33 86,73 98,75 98,44 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Zuschuss (in Mio. €) Spielbetrieb* Interim* Sanierung* Gesamt
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 18.11.2019 3747/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 26.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an die Bühnen Köln In der 38. Sitzung des Betriebsausschusses Bü hnen der Stadt Köln in der Wahlperiode 2014/2020 bat am Dienstag, dem 17.09.2019 Herr Wortmann um eine Aufstellung der Entwicklungen des B e- triebskostenzuschusses an die Bühnen unter Einbeziehung von Spielbetrieb, Interim und Sanierung für den Zeitraum 2019 bis 2025. ANTWORT Die bereits bekannte und beschlossenen mittelfristige Entwicklung des Betriebskostenzuschusses an die Bühnen ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Bühnen (S. II und III) – 1241/2019: „Geteilte Darstellung des BKZ Bühnen Der im Haushaltsplan der Stadt Köln dargestellte Betriebskostenzuschuss an die Bühnen der Stadt Köln beinhaltet auf Basis der aktuellen Beschlusslage sämtliche Aufwendungen für den Spielbetrieb der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz. Hierzu gehört auch die zuletzt beschlossene Anmietung von durch einen Investor zu errichtenden Bühnenwerkstätten. Alle Aufwendungen innerhalb der Interimsbeschlüsse sowie alle Ausgaben für Zinsen und Abschrei- bungen im Zusammenhang mit den Sanierungsprojekten am Offenbachplatz sowie im Orchesterpro- benzentrum Stolberger Straße werden ebenfalls über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen finanziert. Der Betriebskostenzuschuss entwickelt sich ab Inbetriebnahme einzelner Baukomponenten erheblich und wird sich insbesondere ab Inbetriebnahme des Ensembles am Offenbachplatz nochmals deutlich erhöhen. Aufgrund der verschiedenen Abschreibungszeiträume und der abschreibungskongruent angelegten Darlehen (10/20/40 Jahre) schwankt der feststehende Bedarf für Zinsen und Abschre i- bungen. Um die Zusammensetzung des Betriebskostenzuschusses aus Mitteln für „Kunst“ und „Bauen“ trans- parent zu machen, wurde die Verwaltung mit Beschluss des letzten Wirtschaftsplanes beauftragt, den Betriebskostenzuschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln aufgeteilt in die Teilbereiche Spielbetrieb (Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen) darzustellen. 2 Der Beschluss wurde mit diesem Wirtschaftsplan umgesetzt. Der aufgeteilte Zuschuss stellt sich wie folgt dar (in Mio. €): BKZ Bühnen 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 Spielbetrieb/Interim 71,55 73,69 75,30 74,23 Sanierung 2,69 6,13 7,70 23,82 SUMME 74,24 79,82 83,0 98,05 Soweit ein Ausblick in die weitere Zukunft aus gehend von der aktuellen Beschlusslage (Wirtschafts- plan, Sicherung des Bühneninterims bis 2022) und unter Berücksichtigung der vom Rat der Stadt Köln am 26.09.2019 beschlossenen Vorlage „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigung“ (1142/2019) erfolgen soll, ist ein solcher der Anlage 1 zu dieser Beantwortung zu entnehmen. Dieser Ausblick muss allerdings unter Berücksichtigung folgender Prämissen als vorläufig betrachtet werden: SPIELBETRIEB Die Mittelfristige Finanzplanung des Wirtschaftsplanes 2019/20 enthält den Zuschussbedarf für den Spielbetrieb bis einschließlich der Spielzeit 2022/23. In Anlage 1 wird der Zuschussbe- trag der Spielzeit 2022/23 zu Dars tellungszwecken in gleicher Höhe für die Spielzeiten 2023/24 und 2024/25 fortgeschrieben (schraffiert dargestellt). Die schraffiert dargestellten Bereiche müssen unter folgenden Prämissen betrachtet wer- den: actori-Gutachten Aktuell ist der 2014 durch actori ermittelte zusätzliche Zuschussbedarf für die Wieder- aufnahme des Spielbetriebs am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2022/23 berücksichtigt und gleichbleibend fortgeschrieben. Ergebnisse des actori-Untersuchung „Fortschreibung der Wirtschaftlichkeits- und Or- ganisationsuntersuchung“ (Untersuchungszeitraum 2019/20) sind ob der laufenden Untersuchungen naturgemäß nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere politische Entscheidungen zu folgen- den Fragen an: Entwicklungen der Sparte Tanz Rechtsrheinische Spielstätte (Halle Kalk oder Depot) Tariferhöhungen ab der Spielzeit 2023/24 sind nicht berücksichtigt. Vorbereitungsetats bei möglichen Intendanzwechseln sind nicht berücksichtigt. INTERIM Die Beschlüsse zum Interim reichen derzeit bis D ezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten (Spiel- zeit 2022/23). Der Zuschussbedarf ist entsprechend in der Mittelfristigen Erfolgsplanung ent- halten. Die Darstellung in Anlage 1 geht daher von einer Laufzeit des Interims bis einschließ- lich der Spielzeit 2022/23 aus. Nicht in den Berechnungen zu Anlage 1 berücksichtigt sind die Auswirkungen einer notwen- digen Verlängerung des Interims inkl. Nachlaufkosten vor dem Hintergrund der aktualisierten Terminplanung der Sanierung (Aktueller Stand: Übergabe des Ensembles am Offenbachplatz an die Sparten im 2. Quartal 2023, entspricht einer Verlängerung des Interims um voraussicht- lich eine Spielzeit). Die Berechnungen dazu befinden sich bei den Bühnen in Bearbeitung. 3 SANIERUNG Der Zuschussbedarf für den Teilbereich Sanierung ist entsprechend der Berechnung der Wirt- schaftsprüfungskanzlei Kremer - Hamböker – Boddenberg aus der Anlage 1 der Vorlage „Sa- nierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächti- gung“ (1142/2019) berücksichtigt. Ausgehend von einem Abschluss der Sanierung im 2. Quar- tal 2023 steigen die Abschreibungs- und Finanzierungskosten ab der Spielzeit 2023/24 deut- lich an und erzeugen einen entsprechend hohen Zuschussbedarf. Die Finanzierungskosten für die Sanierung des Orchesterpr obenzentrums Stolberger Straße sind entsprechend der Ratsbeschlüsse in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3747/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 25.10.2019 13:20