AN/0597/2023
Bekämpfung von illegalen Wettbüros mehr Priorität einräumen
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Antrag_Wettbueros
2787 Zeichen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Fraktion
Gleichlautend an DIE LINKE - Fraktion
Herrn Bezirksbürgermeister DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim - in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- Rathaus -
Köln, 03.04.2023
Antrag
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE.LINKE sowie der Einzelmandatsträger von
DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung
aufzunehmen.
Antrag: Bekämpfung von illegalen Wettbüros mehr Priorität einräumen
Die BV möge beschließen:
Die Stadt geht gegen illegale Wettbüros und Glücksspieleinrichtungen mit einer Null-
Toleranz-Strategie vor. Die Bekämpfung illegaler Wettbüros und Glücksspieleinrichtungen
muss personell und organisatorisch höchste Priorität eingeräumt werden. Ist ein stärkeres
Vorgehen gegen illegale Wettbüros nur unter Nicht-Erledigung anderer Aufgaben möglich,
unterbreitet die Verwaltung der BV einen entsprechenden Vorschlag, sofern sie dies für
nötig hält.
Begründung:
Ende März berichtete der Kölner Stadtanzeiger unter der Überschrift "Wildwuchs bei
Wetten. Betreiber halten Mindestabstand zu Schulen nicht ein - Ordnungsbehörden setzen
nur selten zu Kontrollen an" über eine Vielzahl von Wettbüros im Bezirk Mülheim, die sich
dort illegal ansiedeln und insbesondere den Mindestabstand zu Schulen nicht einhalten.
Diese offensichtlich illegalen Wettbüros sind wegen einer Vielzahl von Gründen ein
erhebliches Problem für die Stadt: Sie erzeugen und fördern Suchtverhalten. Insbesondere
im Umfeld von Schulen ist dies ein Problem von überragendem Ausmaß. Darüber hinaus
zerstören Wettbüros die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Veedelszentren. Schließlich
wird das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben, wenn es den Institutionen nicht gelingt,
selbst gegen offensichtlich illegale Wettbüros vorzugehen.
Der Bekämpfung dieser Wettbüros ist deshalb höchste Priorität einzuräumen. Dass ein
Vorgehen zwar mühsam, schließlich jedoch auch erfolgreich sein kann, hat sich im
Buchforster Zentrum gezeigt. Dort konnten Wettbüros und Glücksspieleinrichtungen
erfolgreich vertrieben werden.
Rechtlich ist festzustellen, dass eine bestehende, wegen der Nähe zu Schule illegale
Glücksspieleinrichtung eine gegenwärtige konkrete Gefahr für eine Vielzahl von Kindern und
Jugendlichen darstellt. Die Rechtsordnung hält hierfür Instrumente bereit. Die Stadt wird
hiermit erneut aufgefordert, diese Instrumente konsequent anzuwenden.
gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0597/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 03.04.2023
- Erstellt
- 03.04.2023 17:36