A-W/0020/2020
Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für Gievenbeck
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
4303 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 03.04.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0020/2020 Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für Gievenbeck Für den Stadtteil Gievenbeck soll ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept aufgestellt werden. Das Konzept soll schwerpunktmäßig für den Bereich Auenviertel, Oxford -Areal und Ortsmitte aufgestellt werden. Darin sollen folgende Themen behandelt werden: Anbindung Oxford-Areal an die angrenzenden Bereiche Stärkung des bestehenden Radwegenetzes und weitere Velorouten Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit beim ÖPNV, Fußwegen und Straßenquerungen Geschwindigkeitsregelungen für Straßen / Zufahrtsbeschränkungen für einzelne Straßen Ladestationen für Elektroautos und E.Bikes Stellplätze Stadtteilauto Kleinere Parkflächen an Busknotenpunkten (10-15 Stellplätze) Synchronisation der Ampelschaltungen Roxeler Straße Bus on demand Bürgerbeteiligungskonzept Begründung: Bereits mit A -W/0017/2014 haben wir ein Verkehrskonzept für das Oxford -Areal und die angrenzenden Bereiche angeregt. In den Planungen für die das Oxford -Areal sind die Anforderungen nahezu komplett berücksichtigt. Für die a ngrenzenden Bereiche ist nur ein Verkehrsgutachten aufgestellt worden, ohne ggf. notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Diese sollen durch das Verkehrs - und Mobilitätskonzept aufgezeigt und ein Maßnahmenplan für zukünftige Projekte entwickelt werden. Mit dem Fahrrad ist man von Gievenbeck aus in ca. 15 Minuten in der Innenstadt. Diese Alternative wird von vielen Bürgern genutzt. Daher sollen die bestehenden Radwegeverbindungen überprüft und im Zuge von Straßensanierungen dem Radverkehr deutlich mehr Raum zugewiesen werden. Das Thema Barrierefreiheit sol l bezüglich Bushaltestellen, St raßenquerungen und Bürgersteigen stetig weiter verfolgt werden. In Gievenbeck gibt es viel ältere Menschen die mit dem Rollator unterwegs sind aber auch sehr viele junge Fami lien mit Kinderwagen, die auf niveaugleiche Querungen angewiesen sind. Gievenbeck ist geprägt von vielen Mehrfamilienhäusern. Hier ist es nicht immer einfach, Ladestationen für Elektroautos zu errichten. Daher sollen an möglichst vielen Punkten Ladestationen für die E-Mobilität errichtet werden. Mit Schließung der Schranke bei Marktkauf fließt nahezu wieder der komplette Verkehr über die Roxeler Straße und die Zufahrt Marktkauf/Hellweg. Die Ampelschaltung ist zumindest in Stoßzeiten nicht auf den Verkehr eingerichtet. Deshalb sollen die Ampelschaltungen angepasst werden. Da die Ampelschaltung nicht angepasst ist, nutzen viele Autofahrer wieder verstärkt die Umfahrung über Borkenfeld und Ramertsweg. Hierfür sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. An den Busknotenpunkten Rüschhausweg und Michaelkirche parken in unmittelbarer Nähe viele Bewohner aus ländlichen Bereichen, um auf den Bus umzusteigen. Oft werden die Parkplätze der angrenzenden Supermärkte (Rewe, Ortsmitte) genutzt. Sofern es für die Stellplätze Parkbeschränkungen gibt, weicht man auf die benachbarten Wohngebiete aus. Daher sollen in der Nähe dieser Knotenpunkte kleinere Park&Ride Stellflächen geplant werden. Gievenbeck entwickelt sich weiter Richtung Steinfurter Straße. Techn ologiepark und Gemenweg sind über Busverbindungen an die Innenstadt angebunden. Um aber öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten in Gievenbeck Mitte zu erreichen, muss am Coesfelder Kreuz umgestiegen werden. Für eine Dire ktanbindung könnte Bus o n demand herangezogen werden. Auch für die Anbindung an die Haltestellen der geplanten Münsterland -S-Bahn sollte Bus on demand eingeplant werden. Um einen großen Rückhalt in der Bevölkerung zu erzielen, sollte ähnlich wie beim Oxford - Areal und Gievenbeck Mitte eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter
Stellungnahme der Verwaltung vom 18.08.2020
9647 Zeichen
66.21.0008 . .. 18.08.2020 Herr Hendricks . 6509 Bezirksverwaltung Münster-West \ f Bezirksvertretung Münster-West 19 6. 2020 Amt für Bürger- u. Reles@“ über Herrn Stadtbaurat Denstorff | Sek m “Antrag der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West ö Ifd. Nr. A-W/0020/2020 „Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für Gie- venbeck“ vom 06.04.2020 Ein eigenständiges Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Stadtteil Gievenbeck ist aktuell nicht in Planung, da Münsters Verkehrsprozesse integriert betrachtet, in den Zusammenhang gebracht und deren Entwicklung ganzheitlich gesteuert werden. Trotzdem möchte die Ver- waltung zu den Themen und Inhalten des Antrags Stellung nehmen. Zu den einzelnen Punk- ten:des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. 1. Anbindung des Oxford-Areals an die angrenzenden Bereiche Sowohl die inter- als auch die multimodale Anbindung des Oxford-Areals ist für die einzelnen Verkehrsträger sichergestellt. So wird das Quartier von einer sich in der Planung befindlichen Veloroute tangiert und in das Radwegenetz der Stadt eingebettet (vgl. Punkt 2). Die unmit- telbare Erreichbarkeit des ÖPNV wird über die Buslinie 12 sichergestellt, die zukünftig über die Haupterschließungsstraße (Gumprichstraße) verkehrt. Für den intermodalen Umstieg vom Fahrrad auf den ÖPNV soll eine Bike & Ride-Anlage mit Bike-Sharing-Stellplätzen er- richtet werden. Weitere Übergänge zum ÖPNV bestehen am Rande des Quartiers. So fah- ren z.B. ab Haltestellen Diekmannstraße die Stadtbus-Linien 1, 11 und 12 sowie die Regio- “ nalbuslinien R64 und R63. Der Anschluss des MIV an das Straßennetz ist über drei Er- schließungsstraßen im Norden, Süden und Westen gesichert. i j 2. Stärkung des bestehenden Radwegenetzes und weitere Velorouten Es ist erklärtes Ziel der Stadt Münster, innerhalb und zwischen den Stadtteilen attraktive Radverkehrsverbindungen zu schaffen. So stellen z.B. die Verbindungen zwischen Gieven- beck und Münster Zentrum sowie Nienberge und Gievenbeck wichtige Achsen dar. Diese stehen beispielhaft für viele wichtige Radverkehrsverbindungen, die weit über die Kernstadt hinausgehen. Daher wird die Verwaltung ein zusammenhängendes Fahrradnetz für Münster entwickeln lassen (vgl. V/1186/2019). Ziel ist, eine flächendeckende Erschließung des Stadt- gebietes in hoher Qualität für Radfahrende sicherzustellen. Hierbei sind gerade die Außen- stadtteile sowie deren Verbindungen nach Münster und untereinander in den Blick zu neh- men: Die Gievenbeck tangierenden geplanten Velorouten in Richtung Roxel und Nienberge sind dabei als bedeutende Elemente des Fahrradnetzes zu verstehen, die im Rahmen der 3. Weiterer Ausbau Barrierefreiheit bei ÖPNV, Fußwegen und Straßenquerungen Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen, » wenn es um die Schaffung einer „barrierefreien Mobilität im ÖPNV" geht. Die Schaffung der Barrierefreiheit an Haltestellen stellt nicht nur für behinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen, sondern auch für Ältere, Kinder, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Ge- päck einen Qualitätsgewinn dar. Seit 2003 werden kontinuierlich Haltestellen im Rahmen von Förderprogrammen in der Stadt Münster barrierefrei umgebaut. Etwas mehr als 50 % der Haltestellen im Stadtgebiet sind inzwischen barrierefrei. Für den Stadtteil Gievenbeck bedeu- tet dies, dass prioritär u.a. die im Zuge der Velorouten und der Entwicklung des Oxfordquar- tiers vorhandenen und neuen Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden sollen. :2= 4. Geschwindigkeitsregelungen für Straßen Grundlage für die verkehrsrechtlichen Vorgaben zur Reduzierung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h ist die StVO. Zu diesen Vorgaben zählen: - Tempo 30 km/h im Bereich von schützenswerten Einrichtungen (allgemeinbildende Schulen, Kitas, Altenheime, Krankenhäuser), sofern die Einrichtungen über einen di- rekten Zugang zur Straße verfügen. - Tempo 30 km/h auf Strecke zum Lärmschutz. Hier wird gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit anhand des Lärmaktionsplans geprüft, für welche Streckenabschnitte im Stadtgebiet Tempo 30 km/h zum Lärmschutz einge- richtet werden kann. - Tempo 30 km/h auf Strecke aufgrund einer Gefahrenlage. Hier wird gemeinsam mit den städtischen Fachämtern und der Polizei geprüft, ob an der jeweiligen Straße bzw. einem bestimmten Streckenabschnitt aufgrund einer Unfall- oder Gefahrenlage Tempo 30 km/h eingerichtet werden kann. - Tempo 30-Zonen werden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eingerichtet. Tempo 30-Zonen dürfen bspw. nicht auf klassi- fizierten Straßen oder Straßen mit Ampelanlagen eingerichtet werden. Neue Wohn- gebiete werden in der Regel von vornherein als Tempo 30-Zonen geplant. Tempo 30- Zonen werden meist für mehrere Straßenzüge flächendeckend innerhalb eines Wohngebietes / einer Zone eingerichtet. 5. Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes Mit einem bloßen Austausch der Antriebstechnologie (Elektro-Autos anstatt Verbrenner- Fahrzeuge) werden die aktuellen Verkehrsprobleme der Stadt (insb. Staus zu pendlerinten- siven Zeiten, ruhender Verkehr, Parksuchverkehr) nicht gelöst. Daher nähert sich Verwaltung dem Thema Elektromobilität auf ganzheitlicher Ebene. Durch E-Bikes/Pedelecs sind Pendler, insb. aus den Außenstadtteilen, in der Lage, auch weitere Distanzen auf dem Rad - und somit ohne PKW — zurückzulegen. Elektro-Lastenräder unterstützen beim Transport von Kleinkindern und/oder Waren des täglichen Bedarfs. In Verbindung mit der Ausweisung von stadtregionalen Velorouten bestehen Potenziale, den Verkehr auf den Straßen spürbar zu reduzieren. CarSharing, E-Scooter sowie eine Umrüstung der städtischen ÖPNV-Flotte bie- ten weitere Möglichkeiten, die städtische Mobilität zukunftsfähig zu gestalten. Aus den ge- nannten Gründen plant die Verwaltung, öffentliche Ladepunkte für Elektroautos insb. in Zu- sammenhang mit der Ausweisung von Mobilstationen und (neuen) CarSharing-Stellplätzen zu installieren. Hier können an unterschiedlichen Standorten Ladepunkte für CarSharing- Fahrzeuge zusammen mit öffentlichen Ladesäulen entstehen, sodass die Infrastruktur in einem gemeinsamen Schritt installiert wird. Ein ganzheitliches Elektromobilitätskonzept inkl. eines Handlungsfeldes zur öffentlichen Ladeinfrastruktur befindet sich in Planung. 6. Stellplätze Stadtteilauto Derzeit arbeitet die Verwaltung an der Ausweitung und Neuordnung von CarSharing- Stellplätzen im gesamten Stadtgebiet. Hintergrund dieser Aktivität ist die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes des Bundes (CsgG), welches Kommunen die Möglichkeit gibt, Stell- plätze als Sondernutzungsfläche an CarSharing-Anbieter zu vergeben. Eine Umwidmung der Flächen, wie dies bislang der Fall gewesen ist, ist zukünftig nicht mehr notwendig. Die Um- setzung von Neuordnung und Erhöhung der Anzahl an Stellplätzen ist für 2021 geplant. 7. Kleinere Parkflächen an Busknotenpunkten (10-15 Stellplätze) Park & Ride sollte idealerweise nicht in der Gievenbecker Ortsmitte stattfinden, sondern an den zentralen Knotenpunkten der hochfrequentierten Achsen aus dem Umland. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, vom Park & Ride-Standort eine attraktive Anschlussmobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzubieten, beispielsweise durch eine Verknüpfung der Angebo- te an Mobilstationen. Im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ soll ein solches Mobilstationskonzept erarbeitet werden, dabei werden auch für Gievenbeck mögliche Stand- orte geprüft. Ein denkbarer Standort wäre das Coesfelder Kreuz, wo bereits ein (bislang we- gh= nig ausgelastetes) Parkhaus besteht und zehn Buslinien verkehren. Der Bau von weiteren Parkplätzen an anderer Stelle ist nicht geplant. 8. Synchronisation der Ampelschaltung Roxeler Straße Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen bzgl. des allgemeinen Verkehrsverhaltens während der Corona-Pandemie können aktuell keine repräsentativen bzw. belastbaren Ver- kehrszahlen erhoben werden. Die Analyse zur Synchronisation der Ampelschaltung Roxeler Straße wird dementsprechend erst nach Normalisierung der Situation vorgenommen. Im An- schluss daran kann eine Aussage zu diesem Stichpunkt getroffen werden. 9. Bus on demand Mit dem Pilotrojekt „Loop“ (ehem. „Hiltrup on demand‘) betritt die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken verkehrsplanerisches Neuland. Dabei fahren On-Demand-Kleinbusse im Probebetrieb durch Hiltrup sowie nach Amlesbüren, Mecklenbeck Süd und in die Loddenhei- de. Fahrtwünsche werden gebündelt, Wohngebiete durch Kleinbusse erschlossen und per- spektivisch die zentrale Achse in die Innenstadt beschleunigt. Grundsätzlich ist diese Kon- zeption übertragbar bzw. auch für andere Stadtteile denkbar. Allerdings sollen aus dem Pi- lotprojekt zunächst ausreichend Erkenntnisse gewonnen werden, ehe über ein Ausrollen des Konzeptes auf weitere Stadtteile nachgedacht werden kann. 10. Bürgerbeteiligungskonzept Bürgerbeteiligung findet sowohl anlassbezogen, z.B. im Kontext der Linienfindung der ein- zelnen Velorouten, als auch grundsätzlich im Rahmen des Prozesses Masterplans Mobilität Münster 2035+ statt. Je nach Art und Umfang des jeweiligen Projektes können die Formate unterschiedlich ausfallen. Auch müssen aktuell die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Corona-Pandemie Berücksichtigung finden. Wichtige Informationen zu Einzel- maßnahmen un sterplan-Prozess werden der Bevölkerung zudem über Pressemeldun- gen und auf der städtischen Homepage bereitgestellt. Michael Grimm Amtsleiter rg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (8)
- Mauritzstraße 4
- Roxeler Straße
- Gumprichstraße
- Gemenweg
- Steinfurter Straße
- Rüschhausweg
- Borkenfeld
- Ramertsweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0020/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37