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A-W/0020/2020

Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für Gievenbeck

Antrag an die BV West 06.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.05.2020, TOP 8.12

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 18.08.2020

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Ansehen

Originalantrag

4303 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 03.04.2020 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West   A-W/0020/2020 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für Gievenbeck 
 
Für den Stadtteil Gievenbeck soll ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept aufgestellt werden. 
Das Konzept soll schwerpunktmäßig für den Bereich Auenviertel, Oxford -Areal und Ortsmitte 
aufgestellt werden. Darin sollen folgende Themen behandelt werden: 
 
 Anbindung Oxford-Areal an die angrenzenden Bereiche 
 Stärkung des bestehenden Radwegenetzes und weitere Velorouten  
 Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit beim ÖPNV, Fußwegen und Straßenquerungen  
 Geschwindigkeitsregelungen für Straßen / Zufahrtsbeschränkungen für einzelne 
Straßen 
 Ladestationen für Elektroautos und E.Bikes 
 Stellplätze Stadtteilauto 
 Kleinere Parkflächen an Busknotenpunkten (10-15 Stellplätze) 
 Synchronisation der Ampelschaltungen Roxeler Straße  
 Bus on demand 
 Bürgerbeteiligungskonzept 
 
 
Begründung: 
Bereits mit A -W/0017/2014 haben wir ein Verkehrskonzept für das Oxford -Areal und die 
angrenzenden Bereiche angeregt. In den Planungen für die  das Oxford -Areal sind die 
Anforderungen nahezu komplett berücksichtigt. Für die a ngrenzenden Bereiche ist nur ein 
Verkehrsgutachten aufgestellt worden, ohne ggf. notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. 
Diese sollen durch das Verkehrs - und Mobilitätskonzept aufgezeigt und ein Maßnahmenplan 
für zukünftige Projekte entwickelt werden. 
 
Mit dem Fahrrad ist man von Gievenbeck aus in ca. 15 Minuten in der Innenstadt. Diese 
Alternative wird von vielen Bürgern genutzt. Daher sollen die bestehenden 
Radwegeverbindungen überprüft und im Zuge von Straßensanierungen dem Radverkehr 
deutlich mehr Raum zugewiesen werden. 
 
Das Thema Barrierefreiheit sol l bezüglich Bushaltestellen, St raßenquerungen und 
Bürgersteigen stetig weiter verfolgt werden. In Gievenbeck gibt es viel ältere Menschen die 
mit dem Rollator unterwegs sind aber auch sehr viele junge Fami lien mit Kinderwagen, die 
auf niveaugleiche Querungen angewiesen sind.

Gievenbeck ist geprägt von vielen Mehrfamilienhäusern. Hier ist es nicht immer einfach, 
Ladestationen für Elektroautos zu errichten. Daher sollen an möglichst vielen Punkten 
Ladestationen für die E-Mobilität errichtet werden. 
 
Mit Schließung der Schranke bei Marktkauf fließt nahezu wieder der komplette Verkehr über 
die Roxeler Straße und die Zufahrt Marktkauf/Hellweg. Die Ampelschaltung ist zumindest in 
Stoßzeiten nicht auf  den Verkehr eingerichtet. Deshalb  sollen die Ampelschaltungen 
angepasst werden. Da die Ampelschaltung nicht angepasst ist, nutzen viele Autofahrer 
wieder verstärkt die Umfahrung über Borkenfeld und Ramertsweg. Hierfür sollen 
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. 
 
An den Busknotenpunkten Rüschhausweg und Michaelkirche parken in unmittelbarer Nähe 
viele Bewohner aus ländlichen Bereichen, um auf den Bus umzusteigen. Oft werden die 
Parkplätze der angrenzenden Supermärkte (Rewe, Ortsmitte) genutzt. Sofern es für die 
Stellplätze Parkbeschränkungen gibt, weicht man auf die benachbarten Wohngebiete aus. 
Daher sollen in der Nähe dieser Knotenpunkte kleinere Park&Ride Stellflächen geplant 
werden. 
 
Gievenbeck entwickelt sich weiter Richtung Steinfurter Straße. Techn ologiepark und 
Gemenweg sind über Busverbindungen an die Innenstadt angebunden. Um aber öffentliche 
Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten in Gievenbeck Mitte zu erreichen, muss am 
Coesfelder Kreuz umgestiegen werden. Für eine Dire ktanbindung könnte Bus o n demand 
herangezogen werden.   
 
Auch für die Anbindung an die Haltestellen der geplanten Münsterland -S-Bahn sollte Bus on 
demand eingeplant werden. 
 
Um einen großen Rückhalt in der Bevölkerung zu erzielen, sollte ähnlich wie beim Oxford -
Areal und Gievenbeck Mitte eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.  
 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten  
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Ingeborg Hißmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter

Stellungnahme der Verwaltung vom 18.08.2020

9647 Zeichen

66.21.0008 . .. 18.08.2020
Herr Hendricks . 6509

Bezirksverwaltung Münster-West \ f
Bezirksvertretung Münster-West 19 6. 2020
Amt für Bürger- u. Reles@“
über Herrn Stadtbaurat Denstorff | Sek m

“Antrag der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West ö
Ifd. Nr. A-W/0020/2020 „Aufstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für Gie-
venbeck“ vom 06.04.2020

Ein eigenständiges Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Stadtteil Gievenbeck ist aktuell
nicht in Planung, da Münsters Verkehrsprozesse integriert betrachtet, in den Zusammenhang
gebracht und deren Entwicklung ganzheitlich gesteuert werden. Trotzdem möchte die Ver-
waltung zu den Themen und Inhalten des Antrags Stellung nehmen. Zu den einzelnen Punk-
ten:des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

1. Anbindung des Oxford-Areals an die angrenzenden Bereiche
Sowohl die inter- als auch die multimodale Anbindung des Oxford-Areals ist für die einzelnen
Verkehrsträger sichergestellt. So wird das Quartier von einer sich in der Planung befindlichen
Veloroute tangiert und in das Radwegenetz der Stadt eingebettet (vgl. Punkt 2). Die unmit-
telbare Erreichbarkeit des ÖPNV wird über die Buslinie 12 sichergestellt, die zukünftig über
die Haupterschließungsstraße (Gumprichstraße) verkehrt. Für den intermodalen Umstieg
vom Fahrrad auf den ÖPNV soll eine Bike & Ride-Anlage mit Bike-Sharing-Stellplätzen er-
richtet werden. Weitere Übergänge zum ÖPNV bestehen am Rande des Quartiers. So fah-
ren z.B. ab Haltestellen Diekmannstraße die Stadtbus-Linien 1, 11 und 12 sowie die Regio-

“ nalbuslinien R64 und R63. Der Anschluss des MIV an das Straßennetz ist über drei Er-
schließungsstraßen im Norden, Süden und Westen gesichert. i j

2. Stärkung des bestehenden Radwegenetzes und weitere Velorouten

Es ist erklärtes Ziel der Stadt Münster, innerhalb und zwischen den Stadtteilen attraktive
Radverkehrsverbindungen zu schaffen. So stellen z.B. die Verbindungen zwischen Gieven-
beck und Münster Zentrum sowie Nienberge und Gievenbeck wichtige Achsen dar. Diese
stehen beispielhaft für viele wichtige Radverkehrsverbindungen, die weit über die Kernstadt
hinausgehen. Daher wird die Verwaltung ein zusammenhängendes Fahrradnetz für Münster
entwickeln lassen (vgl. V/1186/2019). Ziel ist, eine flächendeckende Erschließung des Stadt-
gebietes in hoher Qualität für Radfahrende sicherzustellen. Hierbei sind gerade die Außen-
stadtteile sowie deren Verbindungen nach Münster und untereinander in den Blick zu neh-
men: Die Gievenbeck tangierenden geplanten Velorouten in Richtung Roxel und Nienberge
sind dabei als bedeutende Elemente des Fahrradnetzes zu verstehen, die im Rahmen der

3. Weiterer Ausbau Barrierefreiheit bei ÖPNV, Fußwegen und Straßenquerungen
Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen,

» wenn es um die Schaffung einer „barrierefreien Mobilität im ÖPNV" geht. Die Schaffung der
Barrierefreiheit an Haltestellen stellt nicht nur für behinderte sowie mobilitätseingeschränkte
Menschen, sondern auch für Ältere, Kinder, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Ge-
päck einen Qualitätsgewinn dar. Seit 2003 werden kontinuierlich Haltestellen im Rahmen von
Förderprogrammen in der Stadt Münster barrierefrei umgebaut. Etwas mehr als 50 % der
Haltestellen im Stadtgebiet sind inzwischen barrierefrei. Für den Stadtteil Gievenbeck bedeu-
tet dies, dass prioritär u.a. die im Zuge der Velorouten und der Entwicklung des Oxfordquar-
tiers vorhandenen und neuen Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden sollen.

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4. Geschwindigkeitsregelungen für Straßen
Grundlage für die verkehrsrechtlichen Vorgaben zur Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit auf 30 km/h ist die StVO. Zu diesen Vorgaben zählen:

- Tempo 30 km/h im Bereich von schützenswerten Einrichtungen (allgemeinbildende
Schulen, Kitas, Altenheime, Krankenhäuser), sofern die Einrichtungen über einen di-
rekten Zugang zur Straße verfügen.

- Tempo 30 km/h auf Strecke zum Lärmschutz. Hier wird gemeinsam mit dem Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit anhand des Lärmaktionsplans geprüft, für
welche Streckenabschnitte im Stadtgebiet Tempo 30 km/h zum Lärmschutz einge-
richtet werden kann.

- Tempo 30 km/h auf Strecke aufgrund einer Gefahrenlage. Hier wird gemeinsam mit
den städtischen Fachämtern und der Polizei geprüft, ob an der jeweiligen Straße
bzw. einem bestimmten Streckenabschnitt aufgrund einer Unfall- oder Gefahrenlage
Tempo 30 km/h eingerichtet werden kann.

- Tempo 30-Zonen werden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie
hohem Querungsbedarf eingerichtet. Tempo 30-Zonen dürfen bspw. nicht auf klassi-
fizierten Straßen oder Straßen mit Ampelanlagen eingerichtet werden. Neue Wohn-
gebiete werden in der Regel von vornherein als Tempo 30-Zonen geplant. Tempo 30-
Zonen werden meist für mehrere Straßenzüge flächendeckend innerhalb eines
Wohngebietes / einer Zone eingerichtet.

5. Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes

Mit einem bloßen Austausch der Antriebstechnologie (Elektro-Autos anstatt Verbrenner-
Fahrzeuge) werden die aktuellen Verkehrsprobleme der Stadt (insb. Staus zu pendlerinten-
siven Zeiten, ruhender Verkehr, Parksuchverkehr) nicht gelöst. Daher nähert sich Verwaltung
dem Thema Elektromobilität auf ganzheitlicher Ebene. Durch E-Bikes/Pedelecs sind Pendler,
insb. aus den Außenstadtteilen, in der Lage, auch weitere Distanzen auf dem Rad - und
somit ohne PKW — zurückzulegen. Elektro-Lastenräder unterstützen beim Transport von
Kleinkindern und/oder Waren des täglichen Bedarfs. In Verbindung mit der Ausweisung von
stadtregionalen Velorouten bestehen Potenziale, den Verkehr auf den Straßen spürbar zu
reduzieren. CarSharing, E-Scooter sowie eine Umrüstung der städtischen ÖPNV-Flotte bie-
ten weitere Möglichkeiten, die städtische Mobilität zukunftsfähig zu gestalten. Aus den ge-
nannten Gründen plant die Verwaltung, öffentliche Ladepunkte für Elektroautos insb. in Zu-
sammenhang mit der Ausweisung von Mobilstationen und (neuen) CarSharing-Stellplätzen
zu installieren. Hier können an unterschiedlichen Standorten Ladepunkte für CarSharing-
Fahrzeuge zusammen mit öffentlichen Ladesäulen entstehen, sodass die Infrastruktur in
einem gemeinsamen Schritt installiert wird. Ein ganzheitliches Elektromobilitätskonzept inkl.
eines Handlungsfeldes zur öffentlichen Ladeinfrastruktur befindet sich in Planung.

6. Stellplätze Stadtteilauto

Derzeit arbeitet die Verwaltung an der Ausweitung und Neuordnung von CarSharing-
Stellplätzen im gesamten Stadtgebiet. Hintergrund dieser Aktivität ist die Umsetzung des
Carsharing-Gesetzes des Bundes (CsgG), welches Kommunen die Möglichkeit gibt, Stell-
plätze als Sondernutzungsfläche an CarSharing-Anbieter zu vergeben. Eine Umwidmung der
Flächen, wie dies bislang der Fall gewesen ist, ist zukünftig nicht mehr notwendig. Die Um-
setzung von Neuordnung und Erhöhung der Anzahl an Stellplätzen ist für 2021 geplant.

7. Kleinere Parkflächen an Busknotenpunkten (10-15 Stellplätze)

Park & Ride sollte idealerweise nicht in der Gievenbecker Ortsmitte stattfinden, sondern an
den zentralen Knotenpunkten der hochfrequentierten Achsen aus dem Umland. Dabei ist es
von besonderer Bedeutung, vom Park & Ride-Standort eine attraktive Anschlussmobilität mit
öffentlichen Verkehrsmitteln anzubieten, beispielsweise durch eine Verknüpfung der Angebo-
te an Mobilstationen. Im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ soll ein solches
Mobilstationskonzept erarbeitet werden, dabei werden auch für Gievenbeck mögliche Stand-
orte geprüft. Ein denkbarer Standort wäre das Coesfelder Kreuz, wo bereits ein (bislang we-

gh=

nig ausgelastetes) Parkhaus besteht und zehn Buslinien verkehren. Der Bau von weiteren
Parkplätzen an anderer Stelle ist nicht geplant.

8. Synchronisation der Ampelschaltung Roxeler Straße

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen bzgl. des allgemeinen Verkehrsverhaltens
während der Corona-Pandemie können aktuell keine repräsentativen bzw. belastbaren Ver-
kehrszahlen erhoben werden. Die Analyse zur Synchronisation der Ampelschaltung Roxeler
Straße wird dementsprechend erst nach Normalisierung der Situation vorgenommen. Im An-
schluss daran kann eine Aussage zu diesem Stichpunkt getroffen werden.

9. Bus on demand

Mit dem Pilotrojekt „Loop“ (ehem. „Hiltrup on demand‘) betritt die Verwaltung gemeinsam mit
den Stadtwerken verkehrsplanerisches Neuland. Dabei fahren On-Demand-Kleinbusse im
Probebetrieb durch Hiltrup sowie nach Amlesbüren, Mecklenbeck Süd und in die Loddenhei-
de. Fahrtwünsche werden gebündelt, Wohngebiete durch Kleinbusse erschlossen und per-
spektivisch die zentrale Achse in die Innenstadt beschleunigt. Grundsätzlich ist diese Kon-
zeption übertragbar bzw. auch für andere Stadtteile denkbar. Allerdings sollen aus dem Pi-
lotprojekt zunächst ausreichend Erkenntnisse gewonnen werden, ehe über ein Ausrollen des
Konzeptes auf weitere Stadtteile nachgedacht werden kann.

10. Bürgerbeteiligungskonzept

Bürgerbeteiligung findet sowohl anlassbezogen, z.B. im Kontext der Linienfindung der ein-
zelnen Velorouten, als auch grundsätzlich im Rahmen des Prozesses Masterplans Mobilität
Münster 2035+ statt. Je nach Art und Umfang des jeweiligen Projektes können die Formate
unterschiedlich ausfallen. Auch müssen aktuell die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen
im Zuge der Corona-Pandemie Berücksichtigung finden. Wichtige Informationen zu Einzel-
maßnahmen un sterplan-Prozess werden der Bevölkerung zudem über Pressemeldun-
gen und auf der städtischen Homepage bereitgestellt.

Michael Grimm

Amtsleiter rg

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.12 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Mauritzstraße 4
  • Roxeler Straße
  • Gumprichstraße
  • Gemenweg
  • Steinfurter Straße
  • Rüschhausweg
  • Borkenfeld
  • Ramertsweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0020/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37