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1483/2020

Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 8.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Beschluss BV 4

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2 Beschluss BV 6_04.06.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Örtl Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1483/2020 
Freigabedatum  27.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im 
Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen 
Bezirksrathaus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. 
 
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen In-
ternetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpartner*innen für telefonische oder schriftli-
che Rückfragen. Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbür-
germeisterin/den Bezirksbürgermeister direkt online einzureichen.  
Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plan-
gebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen.  
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend 
auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
 
Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeiste-
rin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine andere alternative Beteiligungsform 
vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung bedarf. 
Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende Beteiligungen, die unter An-
wendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Pla-
nungskonzepte analog zu Punkt 1 im Regelfall – ebenfalls zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet 
– zu verfahren. Planungen im öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) sollen in dieser Hinsicht 
ebenfalls geprüft werden. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweilige Bezirksvertre-
tung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt, findet die 
durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Änderung der Durchführung der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk un-
mittelbar Anwendung.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung 
der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in gewohnter 
Form durchführbar. 
 
Bund und Länder arbeiten daher gegenwärtig am Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ord-
nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla-
nungssicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz soll Gemeindeverwaltungen und Behörden ermöglichen, 
insbesondere Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedin-
gungen mit form- und rechtswahrenden Alternativen durchzuführen. 
 
Unabhängig davon beabsichtigt die Stadt Köln für den Zeitraum der geltenden Kontaktbeschränkun-
gen – zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere be-
deutsame Projekte – kurzfristig, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen im Sinne des § 3 Absatz 1 
BauGB durchzuführen. Bereits nach Modell 1 (Aushang) beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbe-
teiligungen werden mit einem von außen lesbaren Aushang am Stadthaus Deutz für die Dauer von 
zwei Wochen durchgeführt. Zudem sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Köln ein-
sehbar. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geboten werden, per Telefon oder E-Mail Kontakt zu An-
sprechpartnern aufzunehmen. 
 
Die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen werden im Regelfall ebenfalls für die Dauer von zwei Wochen in Form eines von außen lesbaren 
Aushangs am Stadthaus Deutz und im jeweiligen Bezirksrathaus erfolgen. Ergänzt wird dieser Aus-
hang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite unter Angabe ver-
antwortlicher Ansprechpartner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Auf diese Weise 
sollen die Planinformationen sowohl analog als auch digital der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 
Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be-
zirksbürgermeister direkt online einzureichen.  
Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebie-
tes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der 
Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen. In der Vergangenheit wurde bereits in ausgewähl-
ten Verfahren mit der Verteilung von Flyern zur direkten, frühzeitigen Ansprache und Information der 
direkt Betroffenen gute Erfahrung gemacht.  
Um die Anstoßwirkung über die Bekanntmachung von Öffentlichkeitsbeteiligungen im Amtsblatt hin-
aus zu erweitern, wird die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den 
Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau erfolgen. 
 
Neu anstehende Beteiligungen, die sonst nach Modell 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden 
würden, sollen – zeitlich ebenfalls befristet – gleichermaßen behandelt werden. 
 
Die Bezirksbürgermeisterin/der jeweilige Bezirksbürgermeister kann als Veranstalter/-in der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung im sachlich begründeten Einzelfall in Abstimmung mit dem

4 
 
Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine alternative, situationsadäquate Beteiligungsform vereinbaren. 
 
Ähnliche Beteiligungsformen werden derzeit für informelle Planungskonzepte und für Planungen im 
öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) avisiert. 
 
Aufgrund der dynamischen Lage während der COVID-19-Pandemie wird der Beschluss – so lange 
die Rechtslage auf Bundes- und Landesebene nicht entgegensteht – auf den 31.12.2020 befristet. 
Nach diesem Datum ist die Lage unter Berücksichtigung sich ergebender Lerneffekte aus dem alter-
nativen Beteiligungsformaten gegebenenfalls neu zu bewerten. 
 
Gemäß des Ratsbeschlusses von 1983 zu Richtlinien und Grundsätzen für die Beteiligung der Bürge-
rinnen und Bürger an der Bauleitplanung obliegt den Bezirksvertretungen bzw. der Bezirksbürger-
meisterin/dem Bezirksbürgermeister die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Um 
jedoch für bereits begonnen Planverfahren die zeitlichen Verzögerungen durch die COVID-19-
Pandemie zu minimieren, besteht eine Dringlichkeit der Beschlussfassung (siehe Anlage 0). 
 
Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere bedeutsame 
Projekte verzichtet der Stadtentwicklungsausschuss daher auf Wiedervorlage, falls die jeweilige Be-
zirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Um die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung einiger 
Vorhaben noch vor den Sommerferien 2020 durchführen zu können, findet – sofern die jeweilige Be-
zirksvertretung zustimmt – die durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Änderung der 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweili-
gen Stadtbezirk unmittelbar Anwendung. 
 
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Liste der bereits nach Modell 2 beschlossenen, noch ausstehenden Verfahren

Anlage 3 Beschluss BV 4

3376 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 15.06.2020  
öffentlich 
10.4 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-
Pandemie 
1483/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folge n-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abend-
veranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligungen nach §  3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abwei-
chend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von 
außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrat-
haus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. 
 
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf 
der städtischen Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpart-
ner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätz-
lich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be-
zirksbürgermeister direkt online einzureichen.  
Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren 
Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der 
amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetsei-
te hingewiesen.  
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Mo-
dell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rund-
schau. 
Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbür-
germeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, ei-

ne andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu 
einer gesonderten Beschlussfassung bedarf. 
Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 be-
fristet werden. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende Beteiligungen, 
die unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, 
sowie für informelle Planungskonzepte analog zu Punkt 1 im Regelfall – eben-
falls zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet – zu verfahren. Planungen im öffentli-
chen Raum (Platzgestaltungen) sollen in dieser Hinsicht ebenfalls geprüft wer-
den. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweili-
ge Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Be-
zirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss b e-
schlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk unmittelbar 
Anwendung. 
4. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt für die drei Ehrenfelder Projek-
te eine Alternative Beteiligungsform in Form einer Abendveranstaltung 
(gewährleistet durch entsprechend große Räumlichkeit zur Umsetzung 
der notwendigen Auflagen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

1927 Zeichen

A N L A G E  0  
Örtl180520Sa1Sb Anlage 0 
 
 
Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie 
Vorlage 1483/2020 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.05.2020 
 
 
Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindäm-
mung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in 
gewohnter Form durchführbar. 
 
Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere bedeut-
same Projekte stellt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB eine unerlässliche Grundlage dar. 
 
Um für bereits begonnen Planverfahren die zeitlichen Verzögerungen durch die COVID-19-
Pandemie zu minimieren, indem die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter 
Wahrung der erforderlichen Bekanntmachungsfristen noch vor den Sommerferien 2020 ermöglicht 
wird, ist eine entsprechende Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 
28.05.2020 erforderlich. 
 
Nach § 37 Absatz 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Be-
zirksvertretungen in dieser Angelegenheit zu hören, jedoch lässt sich die vorgesehene Beratungs-
folge im Vorfeld des Stadtentwicklungsausschusses aufgrund der zeitlichen Terminierung der je-
weiligen Sitzungen der Bezirksvertretungen nicht realisieren. Daher wird über einen modifizierten 
Wiedervorlageverzicht zum einen das Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen gewährleistet und 
gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im jeweiligen Stadtbezirk 
zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren ermöglicht.

Anlage 1

1414 Zeichen

A N L A G E  1  
Örtl180520Sa1Sb Anlage 1 
 
 
 
Auflistung der bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht 
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 (1) BauGB 
 
Stadtbezirk 1 (Innenstadt) 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-
Neustadt-Süd“ (beschleunigtes Verfahrens nach § 13a BauGB) 
Vorlage: 3589/2019 
Hinweis der Verwaltung: Aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit ist für dieses Ver-
fahren nicht von einem Regelfall auszugehen, sondern es müssen hier gegebenenfalls abwei-
chende Lösungen gefunden werden. Einer gesonderten Beschlussfassung hierzu bedarf es 
nicht. 
 
Stadtbezirk 2 (Rodenkirchen) 
- keine 
 
Stadtbezirk 3 (Lindenthal) 
- keine 
 
Stadtbezirk 4 (Ehrenfeld) 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ 
Vorlage: 1745/2019 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße in Köln Ehrenfeld“  
Vorlage: 0427/2020 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-
Bocklemünd/Mengenich“ (beschleunigtes Verfahrens nach § 13a BauGB) 
Vorlage 0240/2020 
. 
Stadtbezirk 5 (Nippes) 
- keine 
 
Stadtbezirk 6 (Chorweiler) 
- Bebauungsplan „Südlich Baptiststraße" in Köln-Roggendorf/Thenhoven“ 
Vorlage: 0317/2020 
 
Stadtbezirk 7 (Porz) 
- keine 
 
Stadtbezirk 8 (Kalk) 
- keine 
 
Stadtbezirk 9 (Mülheim) 
- keine

Anlage 2 Beschluss BV 6_04.06.2020

3050 Zeichen

R>

Die Oberbürgermeisterin 9 |

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

Frau Büscher-Kallen

Telefon: (0221) 221-96313

Fx : (0221) 221-96400

E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de

Datum: 05.06.2020

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 51. Sitzung der Bezirksvertretung

9.2.8

Chorweiler vom 04.06.2020

öffentlich

Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-
Pandemie

1483/2020

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-
genden Beschluss zu fassen:

1:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abend-
veranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligungen nach $ 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abwei-
chend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von
außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrat-
haus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.

Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf
der städtischen Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpart-
ner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätz-
lich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be-

' zirksbürgermeister direkt online einzureichen.

Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren
Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der
amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetsei-
te hingewiesen.

Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Mo-
dell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rund-
schau.

Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbür-
germeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, ei-

ne andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu
einer gesonderten Beschlussfassung bedarf.

Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 be-
fristet werden.

2. gestrichen

3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweili-
ge Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Be-
zirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss be-
schlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk unmittelbar
Anwendung.

4. Die Fachverwaltung legt nach der Durchführung des ersten Verfahrens ei-
nen Erfahrungsbericht vor.

5. Die Änderung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Sollte das abweichende
Verfahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht mehr notwendig sein,

wird das ursprünglich Verfahren bereits vor dem 31.12.2020 wieder einge-
führt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beratungsverlauf (11)

28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1483/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2020
Erstellt
18.05.2020 14:22