1483/2020
Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Örtl Sa Vorlagen-Nummer 1483/2020 Freigabedatum 27.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrathaus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen In- ternetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpartner*innen für telefonische oder schriftli- che Rückfragen. Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbür- germeisterin/den Bezirksbürgermeister direkt online einzureichen. Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plan- gebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 2 Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeiste- rin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung bedarf. Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende Beteiligungen, die unter An- wendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Pla- nungskonzepte analog zu Punkt 1 im Regelfall – ebenfalls zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet – zu verfahren. Planungen im öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) sollen in dieser Hinsicht ebenfalls geprüft werden. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweilige Bezirksvertre- tung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Änderung der Durchführung der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk un- mittelbar Anwendung. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in gewohnter Form durchführbar. Bund und Länder arbeiten daher gegenwärtig am Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ord- nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla- nungssicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz soll Gemeindeverwaltungen und Behörden ermöglichen, insbesondere Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedin- gungen mit form- und rechtswahrenden Alternativen durchzuführen. Unabhängig davon beabsichtigt die Stadt Köln für den Zeitraum der geltenden Kontaktbeschränkun- gen – zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere be- deutsame Projekte – kurzfristig, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Bereits nach Modell 1 (Aushang) beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbe- teiligungen werden mit einem von außen lesbaren Aushang am Stadthaus Deutz für die Dauer von zwei Wochen durchgeführt. Zudem sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Köln ein- sehbar. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geboten werden, per Telefon oder E-Mail Kontakt zu An- sprechpartnern aufzunehmen. Die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun- gen werden im Regelfall ebenfalls für die Dauer von zwei Wochen in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und im jeweiligen Bezirksrathaus erfolgen. Ergänzt wird dieser Aus- hang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite unter Angabe ver- antwortlicher Ansprechpartner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Auf diese Weise sollen die Planinformationen sowohl analog als auch digital der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be- zirksbürgermeister direkt online einzureichen. Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebie- tes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen. In der Vergangenheit wurde bereits in ausgewähl- ten Verfahren mit der Verteilung von Flyern zur direkten, frühzeitigen Ansprache und Information der direkt Betroffenen gute Erfahrung gemacht. Um die Anstoßwirkung über die Bekanntmachung von Öffentlichkeitsbeteiligungen im Amtsblatt hin- aus zu erweitern, wird die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau erfolgen. Neu anstehende Beteiligungen, die sonst nach Modell 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden würden, sollen – zeitlich ebenfalls befristet – gleichermaßen behandelt werden. Die Bezirksbürgermeisterin/der jeweilige Bezirksbürgermeister kann als Veranstalter/-in der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung im sachlich begründeten Einzelfall in Abstimmung mit dem 4 Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine alternative, situationsadäquate Beteiligungsform vereinbaren. Ähnliche Beteiligungsformen werden derzeit für informelle Planungskonzepte und für Planungen im öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) avisiert. Aufgrund der dynamischen Lage während der COVID-19-Pandemie wird der Beschluss – so lange die Rechtslage auf Bundes- und Landesebene nicht entgegensteht – auf den 31.12.2020 befristet. Nach diesem Datum ist die Lage unter Berücksichtigung sich ergebender Lerneffekte aus dem alter- nativen Beteiligungsformaten gegebenenfalls neu zu bewerten. Gemäß des Ratsbeschlusses von 1983 zu Richtlinien und Grundsätzen für die Beteiligung der Bürge- rinnen und Bürger an der Bauleitplanung obliegt den Bezirksvertretungen bzw. der Bezirksbürger- meisterin/dem Bezirksbürgermeister die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Um jedoch für bereits begonnen Planverfahren die zeitlichen Verzögerungen durch die COVID-19- Pandemie zu minimieren, besteht eine Dringlichkeit der Beschlussfassung (siehe Anlage 0). Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere bedeutsame Projekte verzichtet der Stadtentwicklungsausschuss daher auf Wiedervorlage, falls die jeweilige Be- zirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Um die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung einiger Vorhaben noch vor den Sommerferien 2020 durchführen zu können, findet – sofern die jeweilige Be- zirksvertretung zustimmt – die durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweili- gen Stadtbezirk unmittelbar Anwendung. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Liste der bereits nach Modell 2 beschlossenen, noch ausstehenden Verfahren
Anlage 3 Beschluss BV 4
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.06.2020 öffentlich 10.4 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19- Pandemie 1483/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folge n- den geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abend- veranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abwei- chend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrat- haus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpart- ner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätz- lich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be- zirksbürgermeister direkt online einzureichen. Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetsei- te hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Mo- dell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rund- schau. Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbür- germeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, ei- ne andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung bedarf. Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 be- fristet werden. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende Beteiligungen, die unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte analog zu Punkt 1 im Regelfall – eben- falls zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet – zu verfahren. Planungen im öffentli- chen Raum (Platzgestaltungen) sollen in dieser Hinsicht ebenfalls geprüft wer- den. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweili- ge Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Be- zirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss b e- schlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk unmittelbar Anwendung. 4. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt für die drei Ehrenfelder Projek- te eine Alternative Beteiligungsform in Form einer Abendveranstaltung (gewährleistet durch entsprechend große Räumlichkeit zur Umsetzung der notwendigen Auflagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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A N L A G E 0 Örtl180520Sa1Sb Anlage 0 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie Vorlage 1483/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.05.2020 Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindäm- mung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in gewohnter Form durchführbar. Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere bedeut- same Projekte stellt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB eine unerlässliche Grundlage dar. Um für bereits begonnen Planverfahren die zeitlichen Verzögerungen durch die COVID-19- Pandemie zu minimieren, indem die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Wahrung der erforderlichen Bekanntmachungsfristen noch vor den Sommerferien 2020 ermöglicht wird, ist eine entsprechende Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 28.05.2020 erforderlich. Nach § 37 Absatz 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Be- zirksvertretungen in dieser Angelegenheit zu hören, jedoch lässt sich die vorgesehene Beratungs- folge im Vorfeld des Stadtentwicklungsausschusses aufgrund der zeitlichen Terminierung der je- weiligen Sitzungen der Bezirksvertretungen nicht realisieren. Daher wird über einen modifizierten Wiedervorlageverzicht zum einen das Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen gewährleistet und gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im jeweiligen Stadtbezirk zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren ermöglicht.
Anlage 1
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A N L A G E 1 Örtl180520Sa1Sb Anlage 1 Auflistung der bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk 1 (Innenstadt) - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln- Neustadt-Süd“ (beschleunigtes Verfahrens nach § 13a BauGB) Vorlage: 3589/2019 Hinweis der Verwaltung: Aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit ist für dieses Ver- fahren nicht von einem Regelfall auszugehen, sondern es müssen hier gegebenenfalls abwei- chende Lösungen gefunden werden. Einer gesonderten Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. Stadtbezirk 2 (Rodenkirchen) - keine Stadtbezirk 3 (Lindenthal) - keine Stadtbezirk 4 (Ehrenfeld) - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ Vorlage: 1745/2019 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße in Köln Ehrenfeld“ Vorlage: 0427/2020 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln- Bocklemünd/Mengenich“ (beschleunigtes Verfahrens nach § 13a BauGB) Vorlage 0240/2020 . Stadtbezirk 5 (Nippes) - keine Stadtbezirk 6 (Chorweiler) - Bebauungsplan „Südlich Baptiststraße" in Köln-Roggendorf/Thenhoven“ Vorlage: 0317/2020 Stadtbezirk 7 (Porz) - keine Stadtbezirk 8 (Kalk) - keine Stadtbezirk 9 (Mülheim) - keine
Anlage 2 Beschluss BV 6_04.06.2020
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R> Die Oberbürgermeisterin 9 | Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fx : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 51. Sitzung der Bezirksvertretung 9.2.8 Chorweiler vom 04.06.2020 öffentlich Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19- Pandemie 1483/2020 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden Beschluss zu fassen: 1: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abend- veranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligungen nach $ 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abwei- chend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrat- haus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpart- ner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätz- lich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Be- ' zirksbürgermeister direkt online einzureichen. Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetsei- te hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Mo- dell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rund- schau. Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbür- germeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, ei- ne andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung bedarf. Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 be- fristet werden. 2. gestrichen 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweili- ge Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige Be- zirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss be- schlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen Stadtbezirk unmittelbar Anwendung. 4. Die Fachverwaltung legt nach der Durchführung des ersten Verfahrens ei- nen Erfahrungsbericht vor. 5. Die Änderung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Sollte das abweichende Verfahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht mehr notwendig sein, wird das ursprünglich Verfahren bereits vor dem 31.12.2020 wieder einge- führt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1483/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 14:22