0869/2022
„Rückfrage (AN/1729/2021) der Fraktion "Die Linke" zur Erfassung der Luftqualität im Kölner Norden“
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 16.03.2022 0869/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 „Rückfrage (AN/1729/2021) der Fraktion "Die Linke" zur Erfassung der Luftqualität im Kölner Norden„ Vor dem Hintergrund der Emissionen aus zahlreichen Industriebetrieben im Kölner Norden hat die Fraktion DIE LINKE in der Ausschusssitzung am 02.09.2021 einen Antrag (AN/1729/2021) zur Erfas- sung der Luftqualität im Kölner Norden gem. § 3 der Geschäftsordnung gestellt. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 07.10.2021 schriftlich beantwortet (3437/2021). Auf die daraus resultierenden mündlichen Rückfragen wird im Folgenden eingegangen: 1) Werden die Messwerte der werkseigenen Messstation des „Chemiekonzern Currenta“ veröffent- licht, bzw. stehen sie auf Abruf Interessenten und Betroffenen zur Verfügung? Antwort der Verwaltung: Da es sich um eine werkseigene Messstation auf Eigeninitiative der Currenta GmbH & Co. OHG han- delt, sind die Daten nicht öffentlich zugänglich. Die Daten werden der Verwaltung auf Anfrage zur Verfügung gestellt und können durch diese weiter kommuniziert werden. Die Grenzwerte der Bun- desimmissionsschutzverordnung werden deutlich eingehalten und die Messwerte sind mit denen der Hintergrundstation Chorweiler zu vergleichen. 2) Die Verwaltung schrieb folgendes: „Bei der Einrichtung einer Dauermessstelle kommen Kosten für Messgeräte zur kontinuierlichen Er- fassung von PM10 und PM2,5 und für den Messcontainer hinzu (ca. 50.000 Euro), sowie Wartung, laufende Kosten und Personalkosten (ca. 100.000 Euro). Insgesamt ist mit Kosten von ca. 300.000 Euro zu rechnen.“ Wie hoch wären die aus Abschreibung, Standort- und Personalkosten resultierenden jährlichen Ge- samtkosten? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat beim LANUV NRW eine Schätzung der ungefähren Kosten für den Betrieb einer Messstation angefragt. Die Kosten wurden in Anschaffungs- und Betriebskosten aufgeschlüsselt, wo- bei das LANUV NRW betont, dass es sich um eine Schätzung handelt. Die Kosten stellen sich wie folgt für eine Messstation dar: Anschaffungskosten (insgesamt 118.500 €): Messcontainer: 50.000 € Messgeräte (Stickoxide und Feinstaub): 60.000 € Messgeräte zur Erfassung meteorologischer Parameter: 3.000 € Geräte zur Datenverarbeitung (z.B. PC, Router und USV): 3.000 € Installation von Strom- und Telefonanschluss: 2.500 € 2 Jährliche Betriebskosten: Datenübertragung: 700 € Stromkosten: 2.300 € Personal für Wartung: Geschätzt ca. 0,25 Vollzeitäquivalente pro Container. Hinzu kommen Kosten für Verbrauchsmaterialien (Gasflaschen, Filter etc.), Reparaturen/Ersatzteile und sonstige Kosten für Qualitätssicherungsmaßnahmen. Hierzu konnte das LANUV NRW keine Kos- tenschätzung abgeben. 3) Die Verwaltung schrieb folgendes: Eine Quellgruppenanalyse liegt für NRW im Rahmen eines Projektes des LANUV vor, indem die Zu- sammensetzung des regionalen Hintergrundniveaus für die Luftschadstoffe PM10, PM2,5 und Stick- stoffdioxid im Messjahr 2006 nach Quellgruppen untersucht wurde. Die Basis dieser Untersuchung bilden Modellsimulationen mit dem Europäischen Ausbreitungs- und Depositionsmodell EURAD. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in der Region Köln der Hauptanteil der Feinstaubemissionen in der Hintergrundbelastung entsprechend der Hauptwindrichtung über Ferntransport aus industriellen Emissionen aus den Beneluxstaaten stammt. Um welche Studie handelt es sich? Ist sie noch einsehbar? Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um die Studie „Herkunft der regionalen Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisse des Aerosol-Chemie-Transport-Modells EURAD“ von Hebbinghaus et al.. Die Studie ist am LANUV NRW entstanden und kann dort angefragt werden. 4) Unserer Kenntnis nach bestehen für die besonders gefährlichen ultrafeinen Stäube vor allem auf- grund mangelnder Messwerte keine Grenzwerte, was die Durchführung epidemiologischer Studien und die Ableitung von Erfahrungswerten praktisch nicht möglich macht. Wenn man daraufhin aber auf Grundlage fehlender Grenzwerte keine Messungen durchführt befindet man sich in dem was man landläufig als „Teufelskreis“ bezeichnet. Unter welchen Bedingungen würde die Verwaltung daher die Erfassung ultrafeiner Stäube als sinnvoll erachten „um diesen zu durchbrechen“? Antwort der Verwaltung: Aktuell werden zwar schon Ultrafeinstäube analytisch bestimmt, aber es gibt noch kein einheitliches oder normiertes Verfahren mit dem Ultrafeinstäube gemessen werden. Hierzu werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt. In einem nächsten Schritt müssten anhand von For- schungsergebnissen auf Basis von Risikoanalysen epidemiologische Zielwerte entwickelt werden. Aufgrund der noch durchzuführenden Forschungsarbeiten hat die WHO noch keine Zielwerte in Ihren jüngsten Empfehlungen aufgenommen. In der Bundesrepublik wird in erster Linie durch das Umwelt- bundesamt und die zuständigen Landesämter (in NRW das LANUV) die Forschung vorangetrieben. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0869/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 12:15