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2646/2023

Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2022

Mitteilung Ausschuss 28.08.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.09.2023, TOP 6.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4378 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2023 
 2646/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.09.2023 
 
Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2022 
1. Grundlagen 
 
Bei der Errichtung von Hochbauvorhaben besteht die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen 
oder Garagen und Fahrradabstellplätzen. Diese Pflicht kann durch die Zahlung eines Geldbe-
trages abgelöst werden. Die Landesbauordnung (BauO NRW) bestimmt, für welche Zwecke 
die vereinnahmten Mittel zu verwenden sind.  
 
Stellplatzablösemittel sind nach § 48 Absatz 2 BauO NRW zu verwenden für 
- die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Mo-
dernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit Elekt-
roladestationen, 
 
- den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaf-
fung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstattung mit Elektro-
ladestationen oder 
 
- sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließ-
lich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie andere Maß-
nahmen, die Bestandteil eines kommunalen oder interkommunalen Mobilitätskonzepts 
einer oder mehrerer Gemeinden sind. 
 
Um einen zielgerichteten Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, wurden Grundsätze zur Ver-
wendung der Stellplatzablösemittel ab dem Jahr 2023 aufgestellt und dem Verkehrsaus-
schuss und den Bezirksvertretungen durch die Mitteilung, Vorlagen-Nummer 0246/2022, be-
kanntgegeben. Zugleich wurde mitgeteilt, dass für die seit vielen Jahren für die private Errich-
tung der Quartiersgaragen Kalk, Dellbrück und Nippes bestehenden Mittelbindungen, wegen 
der negativ verlaufenen Verhandlungen mit den potenziellen und in den Beschlüssen nament-
lich genannten Investoren, die Grundlagen entfallen sind. Diese Mittel stehen daher wieder 
zur Verfügung.  
Die Ergebnismitteilung für das Jahr 2022 berücksichtigt mit ihrer Gliederung bereits die ab 
2023 geltenden Grundsätze für die Mittelverwendung. Die aufgeführten Beträge sind gerun-
det.

2 
 
2. Entwicklung des Bestandes 
 
Zum 01.01.2022 standen entsprechend dem Ergebnis des Vorjahres 15.952.630 € zur Verfü-
gung.  
 
Im Jahr 2022 wurden 1.813.120 € vereinnahmt und Mittel in Höhe von 397.550 € verwendet. 
Zum 31.12.2022 ergibt sich damit ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzab-
lösemitteln von 002.863.71  €. Hiervon waren mit Stand 31.12.2022 bereits Mittel in Höhe von 
6.341.730 € für beschlossene Maßnahmen gebunden, so dass freie Mittel in Höhe von 
074.620.11  € zur Verfügung stehen.  
 
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: 
 
 
 
2.1 Einnahmen im Jahr 2022 (stadtbezirksbezogen) 
 
Innenstadt 1.191.790 € 
Rodenkirchen 64.020 € 
Lindenthal 147.700 € 
Ehrenfeld 108.500 € 
Nippes 176.200 € 
Chorweiler 15.900 € 
Porz 57.360 € 
Kalk 21.200 € 
Mülheim     30.450 € 
  
Summe 1.813.120 € 
 
 
 
2.2 Mittelverwendung im Jahr 2022 (projektbezogen) 
 
Parkeinrichtungen  
    Umbau Eiler Schützenplatz 39.590  
Radverkehr   
    Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 23.990 € 
    Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 297.560 € 
    Standorte für ein Fahrradverleihsystem   36.410 € 
  
Summe 055.793  €

3 
 
 
2.3 Gebundene Stellplatzablösemittel (vor Aufstellung der Grundsätze) 
 
Parkeinrichtungen 
 
 Quartiersgarage Eigelstein 461.930 € 
 Fortentwicklung Parkraumkonzept/ 
Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept 80.540 € 
 Umbau Eiler Schützenplatz 35.550 € 
  
 Radverkehr 
 
 Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 1.308.200 € 
 Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 2.853.815 € 
 Standorte für ein Fahrradverleihsystem 113.585 €  
 
 ÖPNV und Sonstiges 
 
 Erneuerung der Wegweisung zu P R-Anlagen _210.000 € 
Summe 5.063.620 € 
 
 
 
2.4 Mittelbindung im Bewilligungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024  
(entsprechend Mitteilung Vorlagen-Nummer 0246/2022) 
 
 Parkeinrichtungen 
 
         Es liegen noch keine Mittelbindungen vor.  
  
 Radverkehr 
 
 Fuß- und Radwegbrücke Weinsbergstraße 224.560 € 
 Fuß- und Radwegbrücke Escher See 53.550 € 
 Lastenräder für Köln („Leuchtturmprojekt“) 1.000.000 €  
 
 ÖPNV und Sonstiges 
 
        Es liegen noch keine Mittelbindungen vor.  
Summe 1.278.110 € 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2646/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.08.2023
Erstellt
17.08.2023 09:18