0858/2023
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0858/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da- bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziele der Änderung Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 ist seit dem 02.01.1985 rechtsverbindlich. Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewälti- gen, wurde für das gesamte Gebiet das kommunale Entwicklungskonzept „Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld“ am 20.07.2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Auf- grund vielfältiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet der Rahmenplanung erhielt die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese fortzu- schreiben. In einem vorgeschalteten Prozess wurde hierzu am 28.10.2021 das sogenannte „Zielbild für die Kölner Weststadt“ vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Rahmenplanung und das Zielbild für die Kölner Weststadt sieht unter anderem vor, eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistrassen und eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich zu schaffen. Für die Wohnbebauung auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen nördlich der Alsdorfer Straße hat der Stadtentwicklungsaus- schuss (StEA) in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten. Mit der Planung einer Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie- und Gewerbegebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage bauplanerisch zu bewältigen, sind die angrenzenden Bebauungspläne Nummer 63459/02 und Nummer 634597/04 zu ändern und auf eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich ver- trägliche Nutzung anzupassen. Ferner ist die nachrichtliche Übernahme der Fläche für Bahnanlagen im Planbereich obsolet, da die Bahnanlagen zwischenzeitlich entwidmet sind. In der Änderung zum Bebauungsplan werden daher die in der Rahmenplanung und im Zielbild vorgesehene Fuß- und Radwegever- bindung entlang der alten Gleistrassen sowie die Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich mitgeplant. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird die im rechtskräftigen Be- bauungsplan nachrichtlich übernommene Fläche für Bahnanlagen, die als private Zufahrtstra- ße genutzt wird, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Ziele der Planung sind daher - die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass NRW vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, - die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rahmenplanung und im Zielbild vorgesehenen Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe. Außerdem wird die aktuelle BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung finden. 3 Planverfahren Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung Nr. 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Vorlage- Nr. 3225/2020 wurde am 17.06.2021 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Das Bebauungsplan-Änderungsverfahren wird im Normalverfahren mit zweistufiger Beteiligung durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbe- richt beschreiben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß Anlage 1 zum BauGB zu erstellen und gemäß § 2a Satz 3 BauGB als Teil der Begründung aufzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat vor dem Einleitungsbeschluss in der Zeit vom 26.10.2020 bis 10.12.2020 stattgefunden. Die Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen einer Abend- veranstaltung nach Modell 2 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 beschlossen. Am 21.09.2021 wurde das städtebauliche Planungskonzept in ei- nem Livestream mit Online-Dialog vorgestellt. Es wurden zehn Wortmeldungen vorgebracht. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Weiterhin erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein Aushang in den Bezirksrathäusern Lindenthal sowie Ehrenfeld in der Zeit vom 20.09.2021 bis 11.10.2021 ein- schließlich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 11.10.2021 einschließlich einge- reicht werden. Es sind zehn Stellungnahmen eingegangen. Die Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen ist der Anlage 6 zu entnehmen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Kli- maschutz. Durch Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 werden immissionsintensive Betriebe in einigen Bereichen ausgeschlossen. Auf Grund des Strukturwandels innerhalb des Plangebietes wurden gewerbliche Nutzungen zugunsten von Wohnnutzung in der Vergangenheit bereits aufgegeben. Diese Entwicklung wird durch die Neuzonierung planerisch gesichert und einer neuen immissionsintensiven Gewerbenutzung damit entgegengewirkt. Durch Aufgabe gewerblicher Nutzungen innerhalb des Plangebietes wurde die Bahntrasse entbehrlich und zurückgebaut. Entsprechend der Rahmenplanung wird hier eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistrassen geplant. Die Sicherung von Fuß- und Radwegen kann langfristig zu einer Reduktion von motorisiertem Individualverkehr füh- ren. Es wird darüber hinaus eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich festgesetzt. Die derzeit als Gewerbe ausgewiesene Fläche wird als Grünfläche mit entspre- chendem Bewuchs gesichert. Grünflächen können CO2 binden und somit zu CO2-Senkung beitragen. Bauwagensiedlung Osterinsel Die Bauwagensiedlung Osterinsel befindet sich seit mehreren Jahren auf den Flächen der ehemaligen Gleistrassen und der ehemaligen Gleisharfe (Anlage 7). Die ehemaligen Gleist- rassen befindet sich zu großen Teilen in städtischem Eigentum, die ehemalige Gleisharfe ist in Privateigentum. Im rechtskräftigen Bebauungsplan 63459/04 ist die Gleisharfe als Gewer- begebiet festgesetzt Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021 ist die Verwaltung auf- gefordert, eine Perspektive für die Bauwagensiedlung vor Ort zu prüfen. Für eine planungsrechtliche Sicherung der „Osterinsel“ wäre die Ausweisung als Sondergebiet „Alternatives Wohnen“ im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan notwendig. Die Be- 4 zirksvertretung Ehrenfeld hat dies im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Stolberger Straße am 15.03.2021 empfohlen. Der Stadtentwicklungs- ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.06.2021 sowohl auf Ebene des Flächennutzungs- planes (Beschlussvorlage: 0807/2021) als auch auf Ebene des Bebauungsplanes 1. Ände- rung Stolberger Straße (Beschlussvorlage 3225/2020) zu Gunsten des Entwicklungszieles Grünfläche und gegen eine planungsrechtliche Sicherung der „Osterinsel“ entschieden. Die Zulässigkeit von Wagenplätzen und das Wohnen in Bauwagen muss sich an den Rege- lungen des öffentlichen Baurechts orientieren. Mittlerweile unbestritten handelt es sich bei Bauwagen, die zum dauernden Wohnen bestimmt sind, um bauliche Anlagen sowohl i.S. des § 29 BauGB als auch des § 2 Abs. 1 BauO NRW. Wegen der Bestimmung zur Wohnnutzung sind sie regelmäßig auch genehmigungsbedürftig und können nicht als Campingplatz, der der Erholungsnutzung dient, eingeordnet werden. Trotz der schwierigen rechtlichen Voraussetzungen können Wagenplätze zur dauerhaften Wohnnutzung sowohl bauplanungsrechtlich zulässig als auch bauordnungsrechtlich genehmi- gungsfähig sein. Bauwagen können dem „Wohnen“ i.S. der §§ 3 (Allgemeine Anforderungen), 4 (Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden) und 6 (Abstandsflächen) BauNVO dienen und Wohngebäude darstellen. Nur im Einklang mit den geltenden Regelungen des BauGB und der geltenden Bauordnung könnte somit im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ein Wagenplatz mit Wohnnutzung in Bauwagen überhaupt legalisiert werden. Für das Wohnen in Bauwagen gelten dabei zu- nächst grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für andere, „klassische“ Wohnformen. Sie müssen unter anderem alle Anforderungen an Abstandsflächen, Brandschutz, Rettungswege sowie die Ausstattungsmerkmale an Wohnungen erfüllen. Gleichzeitig sind sie nur an Orten zulässig, die dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse ermöglichen. Sofern abweichend von der bisherigen Beschlusslage im Weiteren die planungsrechtliche Sicherung des Bauwagenplatzes erfolgen sollte, – also mit dem Ziel hier eine dauerhafte Wohnnutzung zu ermöglichen - müssten dementsprechend auch weitergehende umweltfachli- che Untersuchungen erfolgen. Relevant und im Ergebnis auch kritisch für eine Wohnnutzung ist unter anderem die Nachbar- schaft zu den vorhandenen Gewerbebetrieben sowie eine Altlastenverdachtsfläche, die der weiteren Untersuchung im Falle einer geplanten Wohnnutzung bedürfte. Da direkt nördlich und östlich ein Gewerbegebiet angrenzt, müsste bei einer planungsrechtlichen Festsetzung auch hier geprüft werden, wie die Lärmwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Mögli- che Konflikte im Hinblick auf Gewerbelärm könnten ausgelöst werden, wenn eine weitere schutzbedürftige Nutzung an die angrenzenden Gewerbeflächen planungsrechtlich heranrückt (dabei wäre unerheblich, dass die Bauwagensiedlung tatsächlich schon seit mehreren Jahren dort besteht). Weiterhin müsste untersucht werden, ob Bodensanierungen erforderlich sind. Die Festsetzung eines Sondergebietes auf der Fläche der ehemaligen Gleisharfe würde im Übrigen dem Rahmenplan und dem Zielbild Kölner Weststadt widersprechen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Umsetzung der geplanten begrünten Fuß- und Radwegeverbindung („Low Line“) daher weiterhin Vorrang haben und verfolgt werden. Bei einer Festsetzung der ehemaligen Gleisharfe als öffentliche Grünfläche würde die Stadt Köln die Fläche perspektivisch erwerben. Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Be- bauungsplans (GE) ist die Bauwagensiedlung materiell baurechtswidrig, ihre Nutzung wird jedoch aktuell geduldet. Auch auf einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche wäre sie pla- nungsrechtlich ebenfalls nicht zulässig. Es würde sich damit insofern an ihrer Bestandssituati- on planungsrechtlich nichts ändern. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An- lage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu be- rücksichtigen. 5 Anlagen Anlage 1. Geltungsbereich Anlage 2. Städtebauliches Konzept Anlage 3. Erläuterung des städtebaulichen Konzeptes Anlage 4. Darstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB Anlage 5. Niederschrift Abendveranstaltung (Modell 2) Anlage 6. Darstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (1) BauGB Anlage 7. Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel
Anlage 11 Auszug BV 3 Sitzung 05.06.2023 geändert beschlossen
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 29.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.06.2023 öffentlich 9.2.7 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan - Entwurfes 0858/2023 geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Beschlusstext um den Punkt 3. „Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden“ zu ergänzen. Die Bezirksvertretung Lindenthal übernimmt folgende Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld in den Be- schlusstext: - die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes klimafreundliche Festsetzungen / Grünfestsetzungen inte- griert werden können, ohne die vorhandenen Gewerbebetriebe einzuschränken. - die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungs- planes einige Flächen, die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt sind, als Flächen für gemischt genutzte Quartiere mit Wohnanteil ausgewiesen werden können. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Zielbildes die in Teilen des Bebauungsplan-Gebietes einen Transformationsbereich vorsieht in dem ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen nicht störendem Gewerbe und Wohnen vorgesehen ist. - die Verwaltung soll überprüfen ob die zwei privaten Stichstrassen, die von der Oskar-Jäger-Strasse aus südlich der Low Line in das Bebauungsplan- Ände- rungsgebiet hineinführen im Rahmen der Änderung als Zuwege zugunsten der Allgemeinheit gesichert werden können.“ Das Bauvorhaben der Pandion soll nicht verzögert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Müller (Linke), Frau Berthmann
Anlage 6. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB
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ANLAGE 6 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 63459/04 –Arbeitstitel: „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung" – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 20.09.2021 bis zum 11.10.2021 durchgeführt. Im Rahmen einer Abendveranstaltung im Stadthaus am 21.09.2021 wurde das städtebauliche Planungskonzept in einem Livestream mit Online-Dialog vorgestellt. . Es sind 9 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.09.2021 bis zum 11.10.2021 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Im rückwärtigen Grundstücksbereich der Stolberger Straße 92 befindet sich ein Einzelhandelsbetrieb. Im Rah- men der Planänderung ist der Bestand des Betriebes zu berücksichtigen und dauerhaft zu sichern. Eine Einschrän- kung des Betriebes durch die geplanten Änderungen der Gewerbegebiete wäre nicht akzeptabel. Dies betrifft ins- besondere auch die verkehrliche Erreichbarkeit des Be- triebes, die durch das geplante Konzept nicht beeinträch- tigt werden darf. Es wird angeregt, dass im Zuge des zu untersuchenden Ausbaus des Zentralstandortes des dort ansässigen Konzerns eine Möglichkeit für die Ansiedlung seiner Kerntätigkeit, d.h. von Einzelhandelsbetrieben er- möglicht wird. Ungeachtet der Versorgungsfunktion an diesem Standort erweist sich die Etablierung dieser Nut- zungen an einer Konzernzentrale als Aushängeschild für das Unternehmen. Ja Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wurde eine umfangrei- che Aktenrecherche in Bezug auf die vorhandenen Gewerbebe- triebe durchgeführt. Die angestrebte Zonierung im Rahmen der Änderung berücksichtigt hierbei die genehmigten Nutzungen so- wie die zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Betriebe. Eine Beeinträchtigung der Nutzung ist durch die Bebau- ungsplanänderung nicht ersichtlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt. 1.2 Im rückwärtigen Bereich der Stolberger Straße 92 ist fer- ner die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf der sogenannten Gleisharfe vorgesehen. Dies würde nach der derzeitigen Planung zu einer geringeren baulichen Aus- nutzbarkeit der Gewerbeflächen Stolberger Str. 92 führen. Ja Eine ggfls. notwendige Anpassung des Maßes der baulichen Nut- zung in dem von der Einwenderin bzw. dem Einwender benann- ten Bereich wird geprüft bzw. im Rahmen des weiteren Verfah- rens berücksichtigt. - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Dieser Bereich befindet sich überdies zu großen Teilen im Eigentum der Stellungnehmenden. Im Rahmen der oben angesprochenen Planung wird derzeit untersucht, ob und inwieweit diese Flächen für die Entwicklung des Standor- tes benötigt würden. Für den Fall, dass diese Flächen nicht notwendig wären, darf deren Wegfall als Bauland nicht zu einer Einschränkung der Bebauung des Grund- stücks Stolberger Straße 92 führen. Die Verkleinerung des Baugrundstücks würde dazu führen, dass die Erweite- rungsmöglichkeiten auf diesem Grundstück deutlich redu- ziert würden. Für diesen Fall wird angeregt, die relativen Maßfaktoren des Gewerbegebietes entsprechend anzu- passen. Im Einzelnen: Das städtebauliche Konzept zur Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 63456/04 sieht vor, dass östlich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohnbebau- ung Alsdorfer Straße“ eine öffentliche Grünfläche festge- setzt wird. Dies betrifft den ehemals als Bahnanlage ge- nutzten Bereich der sogenannten „Gleisharfe“. Im gelten- den Bebauungsplan Nr. 63456/04 vom 02.01.1985 ist diese Fläche als Gewerbegebiet der Zone 3 mit den Maßfaktoren GRZ 0,8 und GFZ 2,0 festgesetzt. Eine Ver- änderung der Maßfaktoren ist im städtebaulichen Konzept zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Die geplante Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche wird grundsätzlich begrüßt, soweit dadurch nicht die oben angesprochene Planung beeinträchtigt wird. Eine park- ähnliche Gestaltung der Fläche könnte eine städtebaulich prägnante Nutzungsgrenze zwischen Wohnen und Ge- werbe bilden und führt damit zu einer Aufwertung der früheren Gleisanlage. Würde die Fläche des Gewerbegebietes im Bereich der Gleisharfe ohne Anpassung der Maßfaktoren verkleinert, - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung wäre die bauliche Nutzung des Grundstücks Stolberger Str. 92 beschränkt. Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO für das Bau- grundstück Stolberger Str. 92 auch ein Bereich zu berück- sichtigen, der nun als Grünfläche festgesetzt werden soll. Die auf dem Baugrundstück höchstzulässige Grundfläche würde durch die Begrenzung der Baufläche bei unverän- derter festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) daher einge- schränkt. Die bisherige Planung bewirkt daher eine Beein- trächtigung des Grundstück Stolberger Str. 92. 1.3 Das städtebauliche Konzept sieht vor, die derzeit als pri- vate Zufahrtstraße genutzte ehemalige Gleistrasse als Fuß- und Radweg sowie als Straßenverkehrsfläche fest- zusetzten. Es wird angeregt, planungsrechtlich auch eine Überbauung der Verkehrsflächen zu ermöglichen, um eine bauliche Verbindung zwischen den Gebäuden Stol- berger Str. 90 und 92 schaffen zu können. Es wird begrüßt, dass bei der Umsetzung der Rad- und Fußwegverbindung auch die Belange der anliegenden Gewerbebetriebe durch die Festsetzung einer Straßenver- kehrsfläche berücksichtigt wurden. Andererseits dürfen die vorgesehenen Wegebeziehungen im Plan nicht zu ei- ner Einschränkung der Bebauung führen. Beidseits der geplanten Straßenverkehrsfläche befinden sich Büroge- bäude, die von unterschiedlichen Abteilungen oder ver- bundenen Unternehmen eines Unternehmens genutzt werden. Es ist grundsätzlich angedacht, durch eine bauli- che Verbindung der Gebäude einen barrierefreien Über- gang in einem Obergeschoss zu schaffen und die bereits heute bestehende Zufahrt zu überbauen. Dies wäre im Rahmen der aktuellen Ausweisung als Gewerbegebiet ohne weiteres zulässig. Bei einer Festsetzung als Stra- ßenverkehrsfläche wäre dies nicht der Fall. Daher wird an- geregt, eine Überbauung der Verkehrsfläche zum Zwecke Nein Es wird darauf hingewiesen das der von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Bereich zwischen der Stolberger Straße 90 und 92 auch im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63459/04 vom 02.01.1985 als öffentliche Verkehrsfläche festge- setzt ist. Die Bebauungsplanänderung setzt lediglich für den ehe- maligen Bereich der Güterbahntrasse eine Verkehrsfläche mit be- sonderer Zweckbestimmung fest. Eine Überbauung der öffentli- chen Verkehrsfläche zwischen der Stolberger Straße 92 und 90 ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Verbindung der anliegenden Bürogebäude planungs- rechtlich zu ermöglichen. 2 Es wird begrüßt, dass der gesamte Block zum Gegen- stand der Planung und der Bürgerbeteiligung wird. Die Planung eines Radweges von der Gleisharfe zur Stolber- ger Straße wird begrüßt. Die Erschließung der Kita auf dem Pandion-Grundstück ist unzureichend. Es muss mit Bring- und Abholverkehr mit dem Auto gerechnet werden. Es wird vorgeschlagen, parallel des Rad- und Fußwegs von der Stolberger Straße aus eine Stichstraße für Autos bis zur Gleisharfe vorzusehen. Diese Stichstraße mit Wendemöglichkeit und Parkplatzen am Ende der Stichstraße könnte für die Erschließung der Kita mit genutzt werden. Es müsste dann von den Park- plätzen und der Wendevorrichtung einen Fußweg quer durch die Grünfläche der Gleisharfe geben. Damit könnte diese Stichstraße zumindest einen Teil des Bring- und Ab- holverkehrs zur Kita aufnehmen und damit die Wohnstra- ßen von diesem Verkehr entlasten. Nein Die Planung und Sicherung der benannten Kindertagesstätte er- folgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Hierfür wurde eine verkehrs- technische Untersuchung auch unter Hinblick der zu erwartenden Verkehre für die Kindertagesstätte (Bring- und Holverkehre inkl. Mitarbeiter) erarbeitet. Das Gutachten zeigt auf, dass die zu er- wartenden Verkehre von den Bestandsstraßen (Alsdorfer Straße) vollumfänglich abgewickelt werden können. Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Erschlie- ßung (Fortführung der Stichstraße) ist nicht Gegenstand des Ver- fahrens, da hierfür aufgrund der Ergebnisse des o. g. Verkehrs- gutachtens kein Bedarf besteht. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die geplante Stichstraße auch der Erschließung von beste- henden Gewerbebetrieben in der Umgebung dient und daher aus Verkehrssicherheitsgründen von der Erschließung der Kinderta- gesstätte entkoppelt werden sollte. Das im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung vor- gesehene Fußwegenetz, wird jedoch die fußläufige Erschließung der Kindertagesstätte unterstützen bzw. fördern. 3 Es wird vorgeschlagen, die Alsdorfer Straße zwischen Maarweg und St.-Vither-Straße dauerhaft zur Einbahn- straße zu machen. Begründung: Die Alsdorfer Straße ist eine Tempo-30- Zone. Auf der rechten Straßenseite parken Autos. Die Als- dorfer Straße ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt, was schon jetzt eine gewisse Lärmbelästigung verursacht. Zu- dem befindet sich an der Einmündung in die St.-Vither- Straße ein beliebter Kinderspielplatz. Es wird befürchtet, dass erheblicher Mehrverkehr entstehen könnte. Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Das Planungskonzept des vorher genannten Bebauungsplanes sieht für den Bereich Alsdorfer Straße lediglich eine Zufahrtssitu- ation zur Tiefgarage vor. Die Haupterschließung (Zu- und Aus- fahrt) erfolgt über die nördlich geplante Planstraße vom Maarweg aus. Der Sachverhalt ist in den Bebauungsplan-Unterlagen zum Verfahren „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ bereits enthalten bzw. berücksichtigt. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das Verkehrsgutachten sieht für das städtebauliche Konzept ei- nen Verkehrsanteil von ca. 20 % für die zu erwartenden Verkehre im Bereich der Alsdorfer Straße vor. Die hierdurch entstehende Zunahme an Verkehren wird durch das Gutachten als verträglich angesehen. Eine Einbahnstraßenregelung für diesen Bereich ist nicht Gegenstand der Planung. 4 4.1 Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Planung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) entlang der alten Gleistrassen (Auszug Aus- hangplakat). Die Wegeverbindung war in der 1. Änderung im Frühjahr 2021 durchgehend vom Maarweg bis Oskar- Jäger-Straße dargestellt. Aktuell fehlt das Teilstück vom Maarweg bis zum Pandion-Grundstück. Dieses Teilstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Wohnbebauung Alsdorfer Straße. Wie wird si- chergestellt, dass die Verkehrsfläche besonderer Zweck- bestimmung (Fuß- und Radweg) im VEP des Investors ausschließlich als Fuß -und Radweg dargestellt wird und nicht als Zufahrt für die neue Tiefgarage einschl. Wende- hammer? ja Das von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Teil- stück des Bebauungsplanes Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Als- dorfer Straße" wird im Rahmen des Verfahrens als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Verkehrsfläche wird in Teilen als Fuß- und Radweg gestaltet, um die übergeordnete Zielsetzung einer durchgehenden Fuß- und Radwegeverbindung zu ermöglichen. Darüber hinaus dient das Teilstück jedoch auch der Pkw-Erschließung des neuen Wohnquartieres (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) sowie der be- stehenden angrenzenden nördlichen Gewerbetriebe. Darüber hinaus dient die benannte Verkehrsführung auch zur Entlastung der in der Umgebung vorhandenen Bestandsstraßen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat als beschlussfassendes Gre- mium für die Gestaltung der Stichstraße am 13.12.2021 die Ver- waltung beauftragt, die Variante 1: Fahrradstraße mit baulichem Gehweg umzusetzen, um die Erschließung des Wohnbauvorha- bens Alsdorfer Straße zu sichern. Die Gestaltung, Entwicklung sowie Ausführung der geplanten Stichstraße (Planstraße) wird auf Grundlage des Beschlusses im Rahmen des weiteren Verfah- rens mit den entsprechenden Dienststellen (Amt 664/3) abge- stimmt und im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" gesichert. 4.2 Der StEA beauftragte am 17.06.2021 die Verwaltung, den schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung Osten, „Gewerbestraße/Stolberger Straße, bzw. Oskar-Jäger Nein Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird eine Anbindung lediglich für zu Fußgehende sowie Radfahrende be- rücksichtigt. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für den motorisierten In- dividualverkehr werde kritisch gesehen, da hierdurch zusätzliche - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Straße“ im weiteren Verfahren in die Wege zu leiten und durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß- und Radwegs eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu er- möglichen. Das ist zu kurz gegriffen und nicht zukunftsorientiert, denn der Rahmenplan 2004 sah hier eine Straße in Planung vor. Die Pandion-Planung Alsdorfer Straße sieht im jetzi- gen Wendehammer der Straße die Parkplätze für die Kita vor. Es ist mit erheblichem Hol - und Bringverkehr zu rech- nen. Ein Fuß- und Radweg kann bereits Entlastung brin- gen, der PKW-Verkehr wird jedoch die Alsdorfer auf Dauer doppelt belasten. Die Argumentation des Stadtpla- nungsamtes (in der Frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit als Livestream am 21.09.2021) es könne Schleich- verkehr entstehen, wäre bei einer intelligenten Einbahnre- gelung hinfällig. Stattdessen würden alle betroffenen An- liegerstraßen von der Anbindung an die vorhandene Ge- werbestraße profitieren. Verkehr (auch bei einer Einbahnstraßenregelung) innerhalb des Wohngebietes entstehen würden. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Anbindung von quartiersfremden Verkehren zur Umfahrung des Knotenpunktes Maarweg/Stolber- ger Straße genutzt werde. Der Stellungnahme wird daher nicht gefolgt. 4.3 Der StEA beauftragte am 17.06.2021 die Verwaltung, die Wandlung von Gewerbeflächen in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ einzuleiten. Für die Bauwagensiedlung „Osterinsel“ soll eine Perspektive vor Ort geschaffen wer- den. Zur Wahrung der städtebaulichen und immissions- schutzrechtlichen Harmonie mit der angrenzenden Pla- nung, werden Teilbereiche der Gewerbegebiete im Plan- bereich nach der Abstandsliste der Anlage 1 zum Ab- standserlass neu gegliedert. Im Rahmen der Änderung zum Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 umgestellt. (Auszug Aushangplakat). Das Stadtplanungsamt argumentiert (in der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als Li- vestream am 21.09.2021), es könne eine Sondernutzung festgelegt werden. Das habe man aber nicht getan weil: 1. der Bereich zu dicht an der Gewerbenutzung liegt. Kenntnisnahme - - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2. erst noch festgestellt werden müsse ob Altlasten im Oberboden vorhanden seien. 3. man wolle die Belange der Bewohnenden sicherstellen, aber das bestehende Gewerbe nicht einschränken. Die Osterinsel könne erstmal bleiben, man würde sich unter- halten. Die Neugliederung von Teilbereichen der Gewerbegebiete erfolgte anscheinend nur hinsichtlich der neu geplanten Pandion Wohnbebauung. Der Verbleib der alternativen Wohnform Osterinsel steht seit Anfang des Verfahrens im Raum. Warum wurde dies bei der Neugliederung bisher nicht berücksichtigt? Anregung: Ausweitung der Zone 3. Auch hier kann eine Gleichbehandlung beider Wohnfor- men vorausgesetzt werden, da das Risiko des Vorhan- denseins von Altlasten im ehemaligen Schrottplatzge- lände von Pandion sicher höher einzuschätzen ist als auf der Gleisharfe. Kenntnisnahme Die Festsetzung eines Sondergebiets „Alternatives Wohnen“ ist möglich. Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seinem Be- schluss am 17.06.2021 aber dagegen ausgesprochen und als Zielsetzung für die Bebauungsplanänderung für die Gleisharfe die Festsetzung einer Grünfläche beschlossen. Die Verwaltung ist an diesen Beschluss gebunden. Eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche hätte keine bauord- nungsrechtlichen Konsequenzen für die Bauwagensiedlung. Un- abhängig davon, ob die Bauwagensiedlung Bestandsschutz ge- nießt oder nicht, ist sie bereits nach den aktuellen Festsetzungen (GE) materiell baurechtswidrig. Auch auf einer öffentlichen Grün- fläche wäre sie nicht zulässig sein, da bauliche Anlagen dort nur als Nebenanlagen für die Nutzung als Park-/Freifläche zulässig sind (bspw. Sitzbänke, befestigte Wege, etc.) und dies auch nur in einem räumlich untergeordneten Umfang. Der Bestandsschutz würde durch die Festsetzung als Grünfläche nicht aufgehoben. Die Änderung führt zu keinem KOnflikt, weil die Nutzung auch bei der aktuellen Festsetzung als GE nur Be- standsschutz hat und dementsprechend hinsichtlich Ände- rung/Erweiterung eingeschränkt ist. Sollte es keinen Bestands- schutz geben, ist und bleibt die Nutzung formell als auch materiell Baurechtswidrig. 4.4 Nicht Gegenstand des B-Plan Verfahrens sei das Thema Bestandsstraßen. Es wird gewünscht, dass nicht nur auf das Verursacherprinzip hingewiesen wird und darauf, dass das zuständige Amt aufpasse. Daher stellt sich die Frage, ob bereits ein Beweissicherungsverfahren über Kenntnisnahme Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Bebauungs- planänderung im Wesentlichen eine Bestandssicherung der vor- handenen Gewerbebetriebe darstellt. Die benannten Abbruch- - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den Zustand der angrenzenden Straßen vor Beginn der Abbrucharbeiten mit entsprechendem Schwerverkehr vom 02.03. bis 30.04.2020 durchgeführt wurde und von wem? maßnahmen beziehen sich auf das räumlich angrenzende Be- bauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 5 5.1 Die Änderung des Bebauungsplanes wird grundsätzlich für sinnvoll erachtet, da mit dem Projekt Alsdorfer Straße eine Wohnbebauung innerhalb eines Gewerbegebietes entstehen soll. Dies wurde bereits intensiv in einem Bürgerbeteiligungs- verfahren in 2019 mit Anwohnern besprochen, auch wurde ab Ende 2018 bis in 2020 hinein dies intensiv im Rahmenplanungsbeirat, BV3 und BV4 erörtert - im März 2019 gab es erstmalig dazu eine Sondersitzung mit BV3/BV4; Stellungnahmen, Entscheidungen und Empfeh- lungen wurden ausgesprochen. Entsprechende Unterla- gen und die Stellungnahme von damals sind der jetzigen Stellungnahme beigefügt. Einige Punkte werden gesondert dargelegt. Kenntnisnahme - 5.2 Alternative Erschließung der Wohnbebauung über den Maarweg, um die Bestandsstraßen vom Neuverkehr mög- lichst frei zu halten: Eine Konfliktsituation/Verdrängung mit einem Fuß- und Radweg darf nicht entstehen. Die in der Bebauungsplanung alleinige Betrachtung des Fuß- und Radweges wird kritisch gesehen. Werden hier Fakten ge- schaffen, die eine Alternative Erschließung unmöglich ma- chen? Ja Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Die Erschließungsstraße vom Maarweg zum neu geplanten Wohnquartier dient auch der PKW-Erschließung. In diesem Be- reich wird eine Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage vorgesehen. Dies dient auch zur Entlastung der angesprochenen Bestandsstraßen. Siehe Stellungnahme 4.1 5.3 Über die Alsdorfer Str. sollte maximal nur eine Zufahrt zur Tiefgarage vorgesehen werden, damit die primäre Er- schließung über den Maarweg verläuft. Ja Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Der Sachverhalt ist Bestandteil des vorher benannten Bebau- ungsplanes. - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5.4 Sicherung der Wegeverbindung für nicht-motorisierten Verkehr zwischen Alsdorfer Str. und Industriestr. Dies ist der Planung zu berücksichtigen. Ja Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Wege- verbindung für zu Fußgehende und Radfahrende ist bereits Be- standteil der vorliegenden Planung. Ein Teilbereich der benann- ten Erschließung ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 5.5 Gebäudehöhe und -dichte der geplanten Wohnbebauung entspricht nicht dem zitierten Rahmenplan (geplante GFZ >> 1,0) Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte des vorher benannten Planvorhabens ist städtebaulich verträglich und auch in Bezug auf den angrenzenden Bestand vertretbar. Die Planung ist vergleichbar mit anderen umliegenden Projekten im Bezirk Ehrenfeld und Lindenthal. 5.6 Der geplante Parkplatzschlüssel sei zu gering (auch im Vergleich zum Status Quo im Umfeld), Rechtmäßigkeit konnte in 2019/2020 nicht erklärt werden, da alle Punkte die zu einer Reduzierung des Parkplatzschlüssel führen könnten, hier nicht gegeben sind. Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan- verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln wurde am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und soll in den kommenden Monaten bekannt gemacht werden. Die Berechnung der notwen- digen Stellplätze wurde zwischenzeitlich anhand der Anlage zu Nummer 51.11 VV BauO NRW zusammen mit der für Köln fest- gelegten möglichen Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV-Erschließungsqualität durchgeführt. Der ÖPNV-Bonus sieht für den Bereich der Alsdorfer Straße eine Reduzierungs- möglichkeit von 20 Prozent vor. Daher liegt der bauordnungs- rechtlich notwendige Stellplatzschlüssel bei 0,8. Der Stellplatz- schlüssel spiegelt die bauordnungsrechtlich notwendigen Stell- plätze für das Bauvorhaben wider. 5.7 In 12 m Tiefe ist eine Ölblase auf dem Gelände festge- stellt worden. Dies findet sich nicht in den Unterlagen zur Bebauungsplanänderung und wird weitestgehend ver- schwiegen. Ist dies der Grund warum kein ausreichender Stellplatzschlüssel geschaffen wird? Kenntnisnahme Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird auch die von der Ein- wenderin bzw. dem Einwender benannte Ölblase innerhalb der Planunterlagen zur Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Im angrenzenden Bebauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbe- bauung Alsdorfer Straße" ist der Sachverhalt bereits dargestellt. - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Ölblase wird aufgrund der Tiefe von 12 m, durch das neu ge- plante Wohnquartier "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" sowie die Tiefgaragenplanung nicht tangiert. Eine Konfliktsituation kann da- her nicht erkannt werden. Es wird gesondert angemerkt, dass die Überbauung der Ölblase eine Sicherungsmaßnahme darstellt. In Bezug auf den Stellplatzschlüssel wird auf Stellungnahme 5.6 verwiesen. 5.8 Falls Sie nochmal eine Flyer-Aktion planen sollten, wäre es schön wenn diese auch da verteilt werden wo die be- troffenen Menschen wohnen und nicht dort wo es eigent- lich niemanden interessiert. Menschen die dort nicht le- ben, können eigentlich keinen sinnvollen Beitrag leisten und sollten bei einer Entscheidungsfindung weniger bis gar nicht berücksichtigt werden. Kenntnisnahme - 6 6.1 Der Flächennutzungsplanänderung wird aus dem folgen- den Punkt widersprochen: "Auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen Maarweg und Stolberger Straße soll eine begrünte Fuß- und Radwege- verbindung entstehen." Der derzeitige Wohn- und Kultur- raum werde hierdurch erheblich eingeschränkt bzw. fehle die Vorstellung, dass beide Vorhaben parallel nebenei- nander existieren können. Es wird vorgeschlagen, den geplanten Fuß- und Radweg in das Gelände der Pandion zu integrieren. Darüber hinaus werde das Gelände der Osterinsel als sehr gut erschlossen empfunden, daher wird die Etablie- rung eines weiteren kostspieligen Radweges abgelehnt. Es werde darauf hingewiesen, dass an anderen Orten das Radfahren deutlich gefährlicher und schwieriger sei. Nein Nein Der am derzeitigen Standort liegende Wohn- und Kulturraum kann in seiner jetzigen Form, auch bei Ausweisung eines begrün- ten Fuß- und Radweges im Rahmen der Bebauungsplanände- rung, bestehen bleiben. Siehe auch Stellungnahme 4.3 Eine Führung des Fuß- und Radweges über das Grundstück der Pandion wird als nicht zielführend angesehen, da eine direkte An- bindung nach Osten Richtung Oskar-Jäger-Straße nicht gege- ben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung des Fuß- und Radweges nicht ausschließlich der Erschließung der Osterinsel diene, sondern als übergeordnete Wegebeziehung für die Stadt- teile Ehrenfeld und Lindenthal und bereits in der Rahmenplanung - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2004 festgelegt wurde und im Zielbild Kölner Weststadt 2021 ebenfalls verankert ist 6.2 Wenn es im schlimmsten Fall, nach Auswertung der Bo- denproben zu der Entscheidung kommt, dass die Oberbodenschicht ausgetauscht werden sollte, wie genau sieht dann der Prozess aus? Wie gestaltet sich der Ab- lauf, dass die Osterinsel dadurch in ihrem Fortbestand nicht gefährdet wird? Kenntnisnahme Durch die geplante Ausweisung der Gleisharfe als öffentliche Grünfläche ist der Schutzanspruch in Bezug auf die vorliegenden Altlasten geringer, wie z. B. bei einer Wohnnutzung. Sollte die Auswertung der Bodenproben trotzdem eine Konfliktsituation in diesem Bereich aufzeigen, wird sich die Verwaltung mit Bewoh- nerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung zum weiteren Umgang austauschen. 7 Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63459/04 werden auch Gewerbegebiete in Mischgebiete umgewan- delt. Des betrifft auch ein Grundstück der Einwenderin bzw. des Einwenders, die/der die Absicht hat, das eigene Grundstück mit einem neuen Gebäudeensemble mit Mischnutzung zu bebauen, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Hierzu gibt es bereits erste Überlegun- gen, die zum Teil auch schon mit dem Stadtplanungsamt hinsichtlich Nutzung, GFZ und Geschossigkeit abg estimmt wurden. Gerne würden auch die weiteren relevanten The- men mit dem Planungsamt abgestimmt werden, wie z. B. Baufelder oder Textliche Festsetzungen, wenn sie denn angepasst werden, sodass die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für das Projekt nach Satzungsbeschluss gegeben sind. Es wird daher um Auskunft gebeten, wann der geeignete Zeitpunkt wäre, mit der Stadt Köln in Ge- spräche zum Bebauungsplan 63459/04 bzgl. einer Bebau- ung einzusteigen. In der Anlage zur Stellungnahme liegen die Erstinformationen zum Konzept (z. b. Gebäudekonfi- guration) bei. Kenntnisnahme Eine Abstimmung bzw. Erörterung der benannten Punkte mit der Verwaltung kann parallel zum Verfahren erfolgen. Eine Berück- sichtigung im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung kann im Weiteren mit der Verwaltung geprüft werden. 8 8.1 Grundsätzlich wird die Änderung des Bebauungsplanes für sinnvoll gehalten. Es könnte jedoch kein inhaltlicher Kenntnisnahme - 12 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Zusammenhang zum Verfahren Wohnbebauung Alsdorfer Straße erkannt werden. Es wird im Folgenden auf die Beteiligungsverfahren in 2019 sowie die Sitzungen des Rahmenplanungsbeirates und der BV 3 und 4 verwiesen. Es werde davon ausge- gangen, dass die Ziele der Bebauungsplanänderungen im Einklang mit dem Verfahren Wohnbebauung Alsdorfer Straße stehen. Es werden im Folgenden einzelne Punkte aufgeführt, wel- che den Stellungnahmen 5.2 bis 5.7 entsprechen. Die Ziele der Bebauungsplanänderung stehen im Einklang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Siehe Stellungnahme 5.2 bis 5.7 9 Die Einwenderin bzw. der Einwender ist Geschäftsführer eines Betriebes in unmittelbarer Nähe zum Änderungsge- biet. Es besteht die Befürchtung, dass die Baumaßnahmen zu erheblichen schalltechnischen Belästigen führen können. Jegliche Form der Bodenerschütterung oder sonstiger Baulärm würde aber dazu führen, dass im Atelier keine Aufnahmen stattfinden könnten. Der Geschäftsbetrieb müsste eingestellt werden. Kann mitgeteilt werden, ob und welche Maßnahmen ge- troffen werden, um die Fortführung des Geschäftsbetrie- bes zu gewährleisten? Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Bebauungsplanänderung im Wesentlichen eine Bestandssicherung der vorhandenen Gewer- bebetriebe darstellt. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan fest- gesetzten Nutzungen und Erweiterungsmöglichkeiten werden durch die Änderung nicht eingeschränkt. Für den räumlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" wird im Zuge der Bauarbeiten ein entsprechendes Baustellenkonzept mit den Fachdienststellen der Stadtverwaltung abgestimmt, um die Beeinträchtigungen für die angrenzenden Nachbarn sowie Betriebe möglichst gering zu halten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3481 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0858/2023
Stand: 09.02.2026
Sachstandsbericht
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger
Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung
zustimmen.
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
II Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehren-
feld gemäß Anlage 10 an:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung
zustimmen.
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden.
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Alter-
nativstandort gefunden ist.
2
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
III Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage gemäß dem Beschluss des Stadtent-
wicklungausschusses im 1. Durchgang vom 01.06.2023:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung
zustimmen.
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Vorgaben aus dem Beschluss ausgearbei-
tet. Aufgrund anderweitiger Prioritätensetzung ruht das Verfahren derzeit.
Nächste Schritte:
Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der Veröffentlichung des Bebau-
ungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hierzu werden die politi-
schen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
1.Quartal 2027
Anlage 10 BV 4 Beschluss 12.06.2023 0858_2023
1764 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 18.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2023 öffentlich 10.6 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan - Entwurfes 0858/2023 I Gemeinsamer Änderungsantrag Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Al- ternativstandort gefunden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestrichen) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli- cher Alternativstandort gefunden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1. Geltungsbereich
389 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 63459/04Stolberger Straßein Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld, 1. Änderung 010050200300 Meter
Anlage 4. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB
14286 Zeichen
ANLA GE 4
/ 2
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr: 63459/04 –Arbeitstitel: „Stolberger Straße in Köln- Braunsfeld / Ehrenfeld,
1. Änderung– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 26.10.2020 bis zum 10.12.2020 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweili ge erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 – Denkmalschutz
vom 02.11.2020
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen be-
züglich bundes- und landeseigener Denkmäler keine Be-
denken.
Kenntnisnahme
2
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom
24.11.2020
Es wird um Beteiligung der zuständigen städtischen Ämter
für Altdeponien gebeten.
Die Zuständigkeit der Behörden sind in den § 13 und 14
des LBodSchG festgelegt und in der Zuständigkeitsver-
ordnung "Umweltschutz" (ZustVU) näher erläutert.
Ja
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden
Fachämter wurden beteiligt. Der Stellungnahme wurde insoweit
gefolgt.
3
3.1
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz
vom 21.12.2020
Die vorgesehene Maßnahme befindet sich nicht innerhalb
von angemessenen Sicherheitsabständen nach § 3 Abs.
5c BImSchG bzw. Achtungsabständen ohne Detailkennt-
nis nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach § 3
Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe"), für die das Dezernat
53 der Bezirksregierung Köln immissionsschutzrechtlich
zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
Kenntnisnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- 2 -
/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
ist.
Die gilt auch für die Anlage (Erdgaslagerbehälter) der
Firma RheinEnergie AG, Widdersdorfer Straße 194 in
50825 Köln, bei der es sich um einen Betriebsbereich
nach § 3 Abs. 5a BImSchG handelt.
3.2 Gliederung des Plangebietes
Unabhängig von der immissionsschutzrechtlichen Zustän-
digkeit wird angeregt, die für den Bebauungsplan Nr.
63459/04 vorgesehene Gliederung nach Abstandserlass
unter Berücksichtigung der im Bereich Oskar-Jäger-
Straße/Ölstraße/Kohlenstraße vorhandene Bebauung so-
wie der dort geltenden Bebauungspläne zu prüfen.
Nein
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung
der vorhandenen Bebauung in Teilbereichen der Oskar-Jäger-
Straße ist im Rahmen der Gutachterliche Stellungnahme auf
Grundlage einer Bauaktenrecherche durch das Büro ACCON
bereits erfolgt. Hier kommt es im Wesentlichen zu keiner Ände-
rung bei der Neugliederung. Eine Betroffenheit der Bebauung
entlang der Ölstraße sowie der Kohlenstraße ist nicht zu erwar-
ten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
3.3 Hinwies zur Zuständigkeit
Für die im Umfeld des Plangebietes befindliche Firma Max
Becker GmbH & Co.KG, Widdersdorfer Straße 194, 50825
Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln zu-
ständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und
Überwachungsbehörde. Eine interne Beteiligung des De-
zernats 52 ist von hier nicht erfolgt.
Kenntnisnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
4
Handwerkskammer zu Köln vom 18.11.2020
Grundsätzlich wird die Schaffung bezahlbaren Wohnrau-
mes unterstützt. Allerdings wird die stadtentwicklungspoli-
tische Zielvorstellung, in Teilen des Änderungsbereiches
ein allgemeines Wohngebiet – statt eines Misch- oder ur-
banen Gebietes – auszuweisen, sehr kritisch gesehen
Kenntnisnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die
Ausweisung eines Mischgebietes beziehungsweise eines urba-
nen Gebietes wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nördlich
der Alsdorfer Straße bereits in der vom Rat 2004 beschlossenen
Rahmenplanung Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld als Wohnbau-
potentialfläche dargestellt war. Im Rahmen des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes Nummer 63457/03 wird für die Fläche
nördlich der Alsdorfer Straße ein allgemeines Wohngebiet fest-
- 3 -
/ 4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Durch das Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen wird
eine Einschränkung des Umgebungsschutzes für die an-
grenzenden Misch- und Gewerbebetriebe befürchtet. Um
das daraus entstehende Konfliktpotential im Hinblick auf
die gewerblichen Nutzungen ausreichend in der Abwä-
gung berücksichtigen zu können, wird angeregt, eine be-
lastbare schalltechnische Untersuchung durchzuführen.
gesetzt. Dies entspricht dem Ziel des Einleitungsbeschlusses, der
am 04.07.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst wurde.
Eine Ausweisung als Mischgebiet beziehungsweise als urbanes
Gebiet entspricht nicht der Zielsetzung und dem Einleitungsbe-
schluss und spiegelt auch nicht die geplante Nutzung des Gebie-
tes wieder.
Für das vorliegende Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04
"Stolberger Straße" sowie für das räumlich angrenzende Ände-
rungsverfahren Nummer 63459/02 "Widdersdorfer Straße" wurde
eine Gutachterliche Stellungnahme auf Grundlage einer Bau-
aktenrecherche durch das Büro ACCON erstellt, in der die nach
Aktenlage genehmigten Nutzungen in Bezug auf die erforderli-
chen Änderungen in den Zonierungen bewertet wurden.
Das Ergebnis der Aktenrecherche zeigt auf, dass die vorhande-
nen Betriebe beziehungsweise deren genehmigte Nutzungen,
durch eine Neugliederung der Abstandsklassen sowie der Um-
stellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007, nicht betroffen
sind und im Einklang mit der geplanten Festsetzung stehen. Dar-
über hinaus, werden die aktuellen betrieblichen Nutzungen durch
die Änderung gesichert. Mit den geplanten Änderungen der Fest-
setzungen werden, auch unter Berücksichtigung potentieller Ge-
räuschimmissionen nach betrieblichen Erweiterungen, die vor-
handenen gewerblichen Betriebe in der Nachbarschaft nicht ein-
geschränkt. Eine Verdrängung beziehungsweise ein Nutzungs-
konflikt zwischen der heranrückenden Wohnbebauung und den
bestehenden Gewerbebetrieben kann auf Grundlage der Akten-
recherche durch das Büro ACCON nicht erkannt werden. Durch
die Änderungen wird eine planerische Konfliktsituation vermie-
den.
5 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 10.12.2020
Im Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes hat
Kenntnisnahme
Siehe Stellungnahme Nummer 4.
- 4 -
/ 5
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
sich über Jahrzehnte ein Gewerbe- und Industriegebiet
entwickelt. Die dort ansässigen Unternehmen verlassen
sich auf die Möglichkeiten, die ein Gewerbegebiet bietet.
Die Neugliederung der Betriebsarten nach Abstandsliste
2007 ist eine Einschränkung der gewerblichen Tätigkeit
der dort ansässigen Unternehmen und gefährdet ihre
Existenz.
Den Strukturwandel städtebaulich verträglich zu bewälti-
gen, sieht anders aus. Eine Mischung von Gewerbe,
Dienstleistungen, Infrastruktureinrichtungen und Wohnen,
also ein Mischgebiet oder ein urbanes Gebiet wäre anstatt
der geplanten Wohnbebauung passend. Dadurch ließe
sich die Konfliktsituation durch heranrückende Wohnbe-
bauung planerisch lösen.
Uns ist der Mangel an Wohnraum in Köln bekannt, jedoch
möchten darauf aufmerksam machen, dass die Unter-
nehmen, die nun in Bedrängnis geraten, alle Gewerbe-
steuerzahler und Arbeitgeber sind.
6 KölnBusiness vom 09.12.2020
Das Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Arbeits-
titel Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1.
Änderung verfolgt unter anderem das Ziel, auf einer ehe-
mals gewerblich genutzten Fläche nördlich der Alsdorfer
Straße ein Wohngebiet realisieren zu können. Diese Pla-
nung grenzt unmittelbar an das Plangebiet des vorher ge-
nannten Bebauungsplanes an und macht eine Anpassung
des vorherrschenden Planungsrechtes erforderlich. Dies
hat eine Reduktion der Gewerbefläche und eine Neuord-
nung der umliegenden Gewerbefläche zur Folge.
Der Großraum an der Stolberger Straße / Widdersdorfer
Straße ist primär gewerblich geprägt. Eine Wohnnutzung
lässt sich lediglich im Bereich zwischen der Elsenborner
Straße und Alsdorfer Straße begrenzt durch die Stolber-
Kenntnisnahme
Siehe Stellungnahme Nummer 4.
- 5 -
/ 6
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
ger Straße im Süden und dem Maarweg im Westen fin-
den. Da sich auch auf dem nördlich angrenzenden Max-
Becker-Gelände eine Entwicklung mit Schwerpunkt Woh-
nen abzeichnet, ist jedoch zu befürchten, dass die von
zwei Seiten heranrückende Wohnbebauung die zukünfti-
gen Entwicklungsmöglichkeiten des verbleibenden Ge-
werbegebietes deutlich einschränkt (Erweite-
rung/Neuansiedlung). Insgesamt sieht die KölnBusiness
die großflächige Umwandlung von Gewerbe in Wohnen
kritisch.
Es muss sichergestellt werden, dass die bestehenden
Betriebe durch die beabsichtigte Planung langfristig in
keiner Weise beschränkt werden.
7 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom
10.11.2020
Die Belange der Denkmalpflege sind nicht betroffen.
Kenntnisnahme
8 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr vom
03.11.2020
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken.
Kenntnisnahme
9 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention / Opferschutz,
Städtebauliche Kriminalprävention vom 05.11.2020
Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das Vorhaben
keine Bedenken. Da jedoch eine Vielzahl von städtebauli-
chen und technischen kriminalpräventiven Aspekten zu
berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des Au-
ßengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf folgendes
hingewiesen:
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention
sowie kriminalpräventiv wirkende Ausstattung von Bauob-
Ja
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bitte um Wei-
terleitung des Beratungsangebotes an den Vorhabenträger wurde
nachgekommen. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt.
- 6 -
/ 7
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
jekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen
(Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuch-
tung etc.) an. Es wird um Weiterleitung des Beratungsan-
gebotes an den Vorhabenträger gebeten.
10 RheinEnergie AG vom 09.12.2020
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Kenntnisnahme
11 Rheinischen NETZGesellschaft mbH vom 09.12.2020
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Kenntnisnahme
12 Kölner Verkehrsbetriebe AG vom 09.12.2020
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Kenntnisnahme
13 Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 09.12.2020
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Kenntnisnahme
14
14.1
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR vom 01.12.2020
Gegen das vorliegende städtebauliche Planungskonzept
bestehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken.
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §
44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu ver-
sickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswas-
sers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Ver-
sickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen,
oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann
nach Prüfung der hydraulischen Kapazitäten die Ableitung
des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwas-
serkanal erfolgen.
Kenntnisnahme
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird gesondert
angemerkt, dass die vorliegenden Grundstücke gemäß § 44 Abs.
1 Landeswassergesetz bereits bebaut sind und eine Festsetzung
zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers daher
nicht notwendig ist.
- 7 -
/ 8
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
14.2 Überflutungsvorsorge
Starkregen
Wie dem Auszug der Starkregengefahrenkarte zu ent-
nehmen ist, befinden sich mehrere Senken auf dem
Grundstück, die zu Überflutungen der Gebäude führen
können. Diese sollten bei der weiteren Planung berück-
sichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass geeig-
nete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bau-
leitplanung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen
dimensioniert sind, dienen die nachfolgenden Konzepte
dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei-
chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese
Maßnahmen umfassen beispielsweise: Wahl der Straßen-
führung; gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkre-
genereignissen über Grünflächen; Rückhaltung von Nie-
derschlagswasser; Notüberläufe; Geländeneigung vom
Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom
Gebäude fernzuhalten; Objektschutz besonders gefährde-
ter Grundstücke/Gebäude.
Es werden Hinweise auf bestehende Unterlagen zur Über-
flutungsvorsorge gegeben und wo diese zu finden sind.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgaragenein-
fahrten und Hauseingänge zu legen. Flusshochwasser
und Grundhochwasser stellen für das Gebiet keine Gefahr
dar.
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) ab-
zustimmen.
Kenntnisnahme
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- 8 -
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
15 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH vom
09.11.2020
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der
RASt 06 hingewiesen.
Kenntnisnahme
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Einrichtung
von Zuwegen, Wendeanlagen und/oder Schleppkurven ist nicht
Bestandteil der Bebauungsplanänderung.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
956 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Nicht erforderlich, da im Rahmen der Gesetzgebung zu den Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 7. Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel
858 Zeichen
Alsdorfer Straße (1)(3)(1)(1) (2) (2) (4) (2)(3)(7) (1)(2)(2) (1) (5)(6) 12041201 108417371735173417363987 719 1740 718 1202 17383984 548 17333994202 2559202 39832023982202 17431744287720240022022443469202 1832 1203 20210 1739 2560202 11311752 3470202 716 1126 174217412425202 167639952022397202 3996202P III I S S I III IIIF SS F SF IIIIII I I III I IIII I IIIII I F F S FF F FF SI SS S I II I F FF II 7-9 FFII 15 21 5 1317 11 23[90 e] 19 Öffentliche Grünfläche- Spielplatz -Öffentliche GrünflächeBplan 63457/03Wohnbebauung Alsdorfer Str.Bplan 63457/04Stolberger Str. 1. ÄnderungGeh & RadwegBauwagensiedlungOsterinsel Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel NLegende:Bauwagensiedlung Osterinselgepl. WohnbebauungAlsdorfer Str.gepl. Öffentliche Grunfläche Anlage 7Stadtplanungsamt 02525 50100 Meter Maßstab: ohneStädtische Flächegepl. Straßenverkehrsfläche
Anlage 8 Auszug BP_RP-Beirat_0858_2023
2914 Zeichen
Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 25.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 23.05.2023 öffentlich 6.3 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes 0858/2023 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen.“ Ergänzung: „Gleichzeitig empfiehlt der Rahmenplanungsbeirat: a) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau- ungsplanes die Festsetzung der Geschossigkeit an der Oskar-Jäger-Straße auf die Festsetzung der Geschossigkeit an der Widdersdorfer Straße abge- stimmt werden kann. Dies vor allem im Hinblick auf eine einheitlichere Hö- henentwicklung der Gebäude an beiden Straßen. Im bestehenden B-Plan an der Widdersdorfer Straße (Nr. 63459/02) sind im Wesentlichen IV Ge- schosse festgesetzt und im B-Plan an der Oskar-Jäger-Straße (Nr. 63459/04) sind weiterhin VI bis X Geschosse festgesetzt. b) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau- ungsplanes klimafreundliche Festsetzungen / Grünfestsetzungen integriert werden können, ohne die vorhandenen Gewerbebetriebe einzuschränken. c) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau- ungsplanes einige Flächen, die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt sind, als Flächen für gemischt genutzte Quartiere mit Wohnanteil ausgewiesen werden können. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Zielbildes die in Teilen des Bebauungsplan-Gebietes einen Transformati- onsbereich vorsieht in dem ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen nicht störendem Gewerbe und Wohnen vorgesehen ist. d) ob die zwei privaten Stichstraßen, die von der Oskar-Jäger-Straße aus süd- lich der Low Line in das Bebauungsplan-Änderungsgebiet hineinführen im Rahmen der Änderung als Zuwege zugunsten der Allgemeinheit gesichert werden können.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 13.1 StEA 01.06.2023
2314 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2023 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 öffentlich 13.1 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan - Entwurfes 0858/2023 I Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. II Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion die Linke: Der Wiedervorlageverzicht unter Ziffer 2 ist aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der FDP-Fraktion bei keiner Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestri- chen) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die Ursprungsvorlage wird durch den geänderten Beschluss ersetzt.
Anlage 2. städtebauliches Konzept
8 Zeichen
ANLAGE 2
Anlage 12 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 13.1 StEA 31.08.2023
3017 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 04.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 13.1 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes 0858/2023 I Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion: II Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gemäß Anlage 10 an: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli- cher Alternativstandort gefunden ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. ab- gelehnt. Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: III Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage gemäß dem 1. Durchgang, vom 01.06.2023, des Stadtentwicklungsausschusses: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3. Erläuterung
17167 Zeichen
1 ANLAGE 3 Erläuterung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung 1. Anlass und Ziele der Änderung Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 ist seit dem 02.01.1985 rechtsverbindlich. Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um dieses Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept, die sog enannte „Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld“, vom Rat der Stadt Köln am 20.07.200 4 beschlossen. Die Rahmen- planung sieht unter anderem vor, eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistras- sen und eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich, sowie ein Wohnbaugebiet auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines ehemaligen Betriebes für Antrieb- selemente nördlich der Alsdorfer Straße angrenzend am P lanbereich zu schaffen. Für die im Rah- menplanung vorgesehene Wohnbebauung au f den ehemals gewerblich genutzten Flächen nörd- lich der Alsdorfer Straße hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten. Mit der Planung einer Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie- und Ge- werbegebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage zu ver- meiden, sind die angrenzenden Bebauungspläne N ummer 63459/02 und N ummer 634597/04 zu ändern und auf eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung anzupas- sen. Ferner sind die Grundzüge der Planung zur Festsetzung einer Fläche für Bahnanlage im Planbe- reich obsolet. In der Änderung zum Bebauungsplan werden daher die in der Rahmenplanung vor- gesehene Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistras sen sowie die Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich mitgeplant. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Bahnanlage, die als private Zufahrtstra- ße genutzt wird, als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Ziele der Planung sind daher - die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstands erlass vom 06.06.2007 zur Ver- meidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, - die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rah- menplanung vorgesehenen Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HG K- Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe, - sowie die planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von einem Teilbereich des Gewerbegebietes. Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung finden. 2 2. Planverfahren Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „1. Änderung Stol- berger Straße“ in Köln- Ehrenfeld wird im Normal -/Vollverfahren durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzu führen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt- auswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschreiben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß Anlage 1 zum BauGB zu erstellen und gemäß § 2a Satz 3 BauGB als Teil der Begründung aufzuführen. 3. Erläuterung zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Änderungsbereiches Mit Ausnahme des Bereiches nördlichen der Alsdorfer Straße, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ aufgestellt wird, umfasst der Änderungsbe- reich das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 63459/04. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG und der KVB AG, im Westen durch den Maarweg, im Osten durch die Oskar -Jäger-Straße und im Süden durch die Stolberger Straße begrenzt. 3.2 Vorhandene Struktur und Umgebung des Plangebietes Der Westen und Südwesten des Änderungsbereiches wird durch eine Wohnnutzung geprägt. Hier liegen Wohngebäude entlang der Alsdorfer-, Elsenborner - und St. -Vither-Straße. Nördlich der Alsdorfer Straße auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines Betriebes für An- triebselemente wird durch das Verfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" ebenfalls eine Wohnnutzung geplant. Der Großteil des übrigen Plangebietes wird jedoch vorwiegend gewerblich genutzt. Östlich an die bestehenden Wohngebäude grenzen verschiedene Büronutzungen, Lagerhallen, Einzelhandels- betriebe und Verkaufsflächen von klein- und mittelgroßen Gewerbebetrieben an. Diese Nutzungen werden nach Osten hin fortgeführt. Entlang der Oskar -Jäher-Straße grenzt eine erneute Wohn- nutzung an die gewerblichen Betriebe. Auf Grund des Strukturwandels innerhalb des Plangebietes, wurden industrielle und gewerbliche Nutzungen zugunsten von Wohnnutzung sowie einer nicht erheblich belästigenden Gewerbenut- zung in der Vergangenheit aufgegeben. Dabei bilden der Maarweg im Westen und die Oskar - Jäger-Straße im Osten , die Hauptentwicklungsachsen für die benannten Nutzungen. Die übrige gewerbliche Nutzung bleibt hierbei in zweiter Reihe zurück. Die nähere Umgebung des Plangebietes wird im Wesentlichen durch großflächige Gewerbebe- triebe im Süden und Osten geprägt. Im Norden schließt der Bebauungsplan Widdersdorfer Straße mit klein- und mittelgroßen Gewerbebetrieben an. Im Osten gegenüber der Oskar -Jäger-Straße befindet sich eine größere Wohnbaufläche. 3.3 Planungsrechtliche Situation Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 6349/04 „Stolberger Straße“ wurden drei unterschiedliche Baugebiete festgeset zt – Allgemeine Wohnbaugebiete, Mischgebie- te und Gewerbegebiete –, unter den die gewerbliche Nutzung herrscht. Im Westen des Planbereiches, für die Grundstücke Maarweg 98 - 130, Alsdorfer Straße 1 - 6 und 11 - 23, St. Vither Straße 1 - 16 und Elsenborner Straße 1 - 27, wurden Allgemeine Wohngebiete 3 sowie Mischgebiete mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 bis 1,2, einer maximalen Ge- schosshöhe von III bis VI und einer geschlossenen Bauweise festgesetzt. Angrenzend zu den dem Wohnen dienenden Baugebi eten, wurde ein Gewerbegebiet für die Grundstücke Alsdorfer Straße 7 - 9 und Stolberger Straße 92 festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung wurden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0, eine maximale Anzahl der Vollgeschosse von IV und eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Ferner wurde das Gewerbegebiet als Zone 3 ausgewiesen, in der keine Anlagen nach der Ab- standsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 02.11.1977, zugelassen wurden. Ein weiteres Gewerbegebiet wurde f ür die Grundstücke Stolberger Straße 2 bis 90 festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung wurden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine Geschoss- flächenzahl (GFZ) von 2,2, eine maximale Anzahl der Vollgeschosse von X und eine geschlosse- ne Bauweise festgesetzt. Ferner wurde das Baugebiet als Zone 2 ausgewiesen, in der die Anla- gen Nummer 1 bis 187 und 189 bis 193 der Abstandsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 02.11.1977, ausgeschlossen wurden. Für die Grundstücke Oskar -Jäger-Straße 115 - 141 wurde auch ein Gewerbegebiet festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung wurden für das Baugebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0, eine maximale Anzahl der Vollgeschosse von VI sowie eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Ferner wurde das Baugebiet als Zone 1 ausgewiesen, in der die Anlagen N ummer 1 bis 158 der Abstandsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 02.11.1977, ausgeschlossen wurden. In allen drei Gewerbegebieten wurden auch zahlreiche Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Diese Anpflanzungsmaßnahme war als gestalterisches Trennungs- instrument zur Vermeidung der negativen Auswirkungen der Gewerbegebiete auf dem Ortsbild der Umgebung vorgesehen, jedoch finde sie derzeit in sehr geringerem Maße Anwendung . Ein gutes Beispiel der nicht Anwendbarkeit dieser Festsetzung ist die Fläche für das Anpflanz en von Bäumen und Sträuchern südlich der HGK-Trasse zwischen dem Grundstück Stolberger Straße 90 d und der Oskar-Jäger-Straße, die nie angelegt werden könnte, da sie teils mit alten Gewerbehal- len bebaut ist und teils als Zufahrt für die Gewerbehallen genutzt wird. Außerdem wurden im Bebauungsplan die Gleistrassen der HGK AG und der KVB AG als Flächen für Bahnanlagen festgesetzt. Beide Gleistrassen sind bereits vor Jahren aufgegeben und zwi- schenzeitlich entwidmet worden. 4. Planungsvorgaben 4.1 Flächennutzungsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung zum Bebauungsplan als gemischte und als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die vorgesehene Pla- nung weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan ist daher zu ändern. 4.2 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All- gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 4 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aus- sagen. 4.4 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld In der vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossenen Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht das Nutzungskonzept für die östlichen Planbereiche der Bebau- ungsplan-Änderung Gewerbegebiete mit kombinierter Dienstleistung entlang der öffentlichen Ver- kehrsflächen vor. Der westliche Bereich wird durch Wohnbebauung geprägt. Diese Darstellung entspricht auch der Zielstellung, auf den nördlichen Flächen entlang der Alsdorfer Straße eine Wohnbebauung zu realisieren, welche ebenfalls als mittelfristiges Ziel innerhalb der Rahmenpla- nung definiert wurde. Östlich an den Vorhaben- und Erschließungsplan “Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ sieht die Rahmenplanung eine öffentliche Grünfläche vor. Nördlich entlang der ehemali- gen Gleistrassen ist eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung geplant. 5. Planinhalt 5.1 Neugliederung der Betriebsarten nach Abstandserlass 2007 Zur Vermeidung einer stadtplanerischen Konfliktsituation mit der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße sind Teilbereiche der Gewerbegebiete im Planbe - reich nach der Abstandsliste der Anlage 1 zum Abstandserlass neu zu gliedern. Im Rahmen der Änderung zum Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 umgestellt. Eine gutachterliche Betrachtung beziehungsweise Bestandserfassung der vorhandenen Betriebe im Gewerbegebiet, wurde durch das Büro ACCON erarbeitet. Mit der geplanten Änderung der Festsetzung soll sichergestellt werden, dass nur Anlagen zulässig sind, die die Mindestabstände einhalten. Im Rahmen der gutachterlichen Betrachtung wurden die aus schalltechnischer Sicht relevanten Nutzungen betrachtet. Die Anpassung der Zon ierung gemäß dem aktuellen Abstandserlass 2007 führt zu keine r Ein- schränkungen der möglichen Nutzungen. Für die nördlich und östlich liegenden Gewerbegebietsflächen entlang der KVB AG Bahnanlage soll von Zone 1 auf die Zonen 3 beziehungsweise 2 umgestellt werden. Die Zonierungen entlang der Oskar-Jäger-Straße und der Stolberger Straße bleiben unberührt. Von der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße bis zu einer Entfernung von circa 170 Meter wird im Planbereich die Zone 3 fes tgesetzt, in der alle Anlagen - und Betriebsarten der Abstandsliste ausgeschlossen werden. In dem Bereich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung verschiedene Einzelhandelsbetriebe sowie einige Bürogebäude. Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. Bis zu einer weiteren Entfernung von circa 500 Meter wird die Zone 2 festgesetzt, in der aus- schließlich die Anl agen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VII zulässig werden. In dem Be- reich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung ein Kurierdienst, eine Schreinerei so- wie verschiedene Lageräume und Büronutzungen. Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. 5 Abschließend bis zu einer weiteren Entfernung von circa 500 Meter wird die Zone 1 festgesetzt, in der ausschließlich die Anlagen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VI und VII zulässig werden. In dem Bereich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung ein Autoverleih, verschiede- ne Büronutzungen sowie Wohngebäude. Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. 5.2 Festsetzung eines Fuß- und Radweges sowie einer Grünfläche Durch die Aufgabe der industriellen Nutzungen und die Umst rukturierung der gewerblichen Nut- zungen innerhalb des Plangebietes wurde die Bahntrasse entbehrlich und zurückgebaut. Teilwei- se wurde die ehemalige Gl eistrasse an die angrenzenden Gewerbegebiete veräußert bezie- hungsweise verpachtet. Die Gleistrasse wird he ute vorrangig als private Zufahrtsstraße genutzt, so dass die Darstellung als Gewerbegebieten der heutigen Nutzung entspricht. Auch die KVB AG hat seit Jahren das Anschlussgleis zum Betriebshof aufgegeben und entwidmet. Gemäß den Vorgaben der Rahmenplanung soll auf dieser Gleistrasse zwischen dem Maarweg und der Stolberger Straße eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung entstehen, so dass für die ehemalige Fläche für Bahnanlagen eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) festgesetzt wird. Darüber hinaus soll mit der geplanten Umwandlung von Gewerbegebietsflächen in öffentliche Grünflächen östlich des Bebauungsplanes “Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ auf der ehemaligen Gleisharfe der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gefolgt werden. Die benannte Teilfläche soll an die Fuß- und Radwegeverbindung anschließen und einen qualitativen Freiraum für die angrenzenden Nutzungen ausbilden. 5.3 Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche Ein Teil der ehemaligen Gleistrasse wird heute vorrangig als private Zufahrtsstraße zu den Gewer- begebieten genutzt. Diese Nutzung entspricht nicht die im rechtskräftigen Bebauungsplan festge- setzte Fläche für Bahnanlage für die Fläche. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird diese Fläche zur planungsrechtli chen Sicherung der verkehrlichen Erschließung der Grundstücke als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 5.4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 Bedingt durch die Änderung des Bebauungsplanes wird auf die derzeit geltende Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 umgestellt. 6. Umweltbericht Der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 wird im Rahmen der früh- zeitigen Dienststellen- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB festgelegt. Der entspre- chende gutachterliche Untersuchungsbedarf wird im weiteren Planverfahren abgearbeitet. Unter anderem werden in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkun- gen auf die Schutzgüter ermittelt. Folgende Altlasten werden berücksichtigt: 6 Altlast Nummer 40102 (Öllinse Braunsfeld) Der Ölschaden besteht seit über 40 Jahren und hat zur Stilllegung einer ehemals dort ansässigen Grundwassergewinnungsanlage geführt. Die Ölverunreinigung liegt im Grundwasserschwan- kungsbereich in einer Tiefe von 9 Meter bis 12 Meter. Die Quelle dieser Boden- und Grundwasser- verunreinigung ist bisher noch nicht festgestellt worden. Seitens der Stadt wurde diese Altlast mehrfach untersucht. Sanierungsmaßnahmen wurden eingeleitet aber bisher noch nicht abge- schlossen. Aufgrund der Lage der Altlast, circa 10 Meter bis 12 Meter unter Geländeoberfläche und außerhalb einer Wasserschutzzone und dem Einzugsbereich einer Grundwassergewinnungs- anlage, kann wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes die komplette Sanierung kaum erwar- tet werden. Altlastverdachtsflächen und Altstandorte Im Bebauungsplangebiet ist aufgrund der teilweise über ein Jahrhundert andauernden industriel- len und gewerblichen Nutzungen eine Vielzahl von Altablagerungen und Altstandorten vorhanden und im Altlastenkataster dargestellt. Somit ist sichergestellt, dass nach der Aufgabe der derzeiti- gen Nutzung im Rahmen der Neubebauung weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanie- rungsmaßnahmen gefordert werden. 7. Planverwirklichung Die Änderung des Bebauungsplanes verursacht der Stadt Köln keine Kosten.
Anlage 5. Niederschrift Abendveranstaltung (Modell 2)
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ANLAGE 5
Die Oberbürgermeisterin 21.09.2021
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 3/Stadthaus
50679 Köln
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld"
Veranstaltungsort: Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln (Live-Stream)
Termin: 21.09.2021
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Besucher: ca. 489 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende:
Frau Weitekamp Bezirksbürgermeister Lindenthal
Herr Spelthann Bezirksbürgermeister Ehrenfeld
Podium:
Frau Burkhardt-Dellmann Stadtplanungsamt Köln
Frau Rheinschmidt Stadtplanungsamt Köln
Herr Wolff Stadtplanungsamt Köln
Niederschrift:
Herr van Ühm Stadtplanung Zimmermann GmbH
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld"
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Frau Weitekamp und Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister/in der Stadtbezirke Lindenthal
und Ehrenfeld, begrüßen die zugeschalteten Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen
und Vertreter der Verwaltung. Sie stellen das Podium vor und erläutern den Ablauf der Veran-
staltung sowie die Handhabung der Chat-Funktion. Sie bitten alle zugeschalteten Bürgerinnen
und Bürger um Teilnahme und einen regen Austausch in Bezug auf die vorgestellten Verfah-
rens- und Planunterlagen.
Herr Wolff, Stadtplanungsamt, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Bebauungsplanänderung für den Bereich Stolberger Straße in
Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld. Er weist darauf hin, dass dies der Anfang des förmlichen Rechtset-
zungsverfahrens ist. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens, gefasst am
17.06.2021 durch den Stadtentwicklungsausschuss (StEA), liegt vor.
Herr Wolff schildert den weiteren Ablauf des förmlichen Änderungsverfahrens und zeigt die je-
weiligen Verfahrensschritte und Möglichkeiten auf, wie sich die Bürgerinnen und Bürger am
Verfahren beteiligen können. Für die Öffentlichkeit besteht zweimal die Möglichkeit, sich zur
Planung zu äußern. Zum einen am heutigen Abend durch den Chat und/oder Abgabe einer
schriftlichen Stellungnahme (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) bis einschließlich den
11.10.2021 über die Bezirksbürgermeisterin Frau Weitekamp oder den Bezirksbürgermeister
Herrn Spelthann und zum anderen im weiteren Verfahren während der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplan-Entwurfes im Stadtplanungsamt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen,
dass die Veranstaltung aufgezeichnet und später im Internet abrufbar sein wird. Es wird eben-
falls eine Niederschrift angefertigt.
In der heutigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die aktuelle Zielsetzung der Bebau-
ungsplanänderung vorgestellt. Es besteht die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzutra-
gen.
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt den Änderungsbereich anhand von Lageplänen
und Luftbildern vor. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein vorwiegend gewerblich gepräg-
tes Gebiet mit Wohnnutzung in den Randbereichen sowie entlang der St.-Vither-Straße, der
Elsenborner Straße und der Alsdorfer Straße. Anschließend werden die Zusammenhänge so-
wie Abhängigkeiten mit den angrenzenden Bebauungsplänen (Wohnbebauung Alsdorfer
Straße) und Änderungsverfahren (1. Änderung Widdersdorfer Straße) erörtert. Der Flächennut-
zungsplan der Stadt Köln stellt den Änderungsbereich als gewerbliche und gemischte Fläche
dar. Der Flächennutzungsplan wird parallel mit der 241. Flächennutzungsplanänderung geän-
dert.
Frau Rheinschmidt erläutert die übergeordneten Planungen in Form des Rahmenplanes
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und des Zielbildes Kölner Weststadt anhand weiterer Über-
sichtspläne. Abschließend werden die Inhalte der 1. Bebauungsplanänderung für den Bereich
Stolberger Straße dargelegt.
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt, erläutert im Folgenden die Gutachtenerforder-
nisse für die Bebauungsplanänderung sowie die zu berücksichtigenden umweltrelevanten The-
men. Im Rahmen des Verfahrens wurde bereits eine schalltechnische Untersuchung geführt,
welche die möglichen Konflikte durch die heranrückende Wohnbebauung (Bebauungsplan Als-
dorfer Straße) aufzeigen sollte. Die im Plangebiet vorhandenen Gewerbebetriebe werden
durch die Änderung weder in ihrem Betrieb noch in ihrem Entwicklungspotenzial eingeschränkt.
Im Rahmen der weiteren Planung werden darüber hinaus eine Artenschutzprüfung sowie eine
Bodenuntersuchung durchgeführt. Auf Grund der gewerblichen und industriellen Vornutzung
sowie in Bezug auf die vorhandenen Altstandorte und Altlasten (zum Beispiel die vorhandene
Öllinse) werden im Änderungsbereich Bodenuntersuchungen veranlasst. Die Bodenuntersu-
chungen werden dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzer durchgeführt. Darüber hin-
aus wird angemerkt, dass keine Gehölzrodungen für die Untersuchungen vorgenommen wer-
den.
Frau Burkhardt-Dellmann verweist abschließend noch einmal auf die Möglichkeiten zur Beteili-
gung am Verfahren sowie auf die verschiedenen Anlaufstellen, bei denen sich die Bürgerinnen
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und Bürger über das Verfahren beziehungsweise die Planung informieren können.
Frau Weitekamp und Herr Spelthann regen die Bürgerinnen und Bürger an, Fragen über die
bereitgestellte Chat-Funktion zu stellen.
1. Frau Weitekamp fragt nach, ob die Darstellung der benannten Öllinse im Altlastenkataster
der Stadt Köln als zusammenhängende Fläche zu verstehen ist oder ob es mehrere kleinere
Teilbereiche innerhalb des Plangebietes gibt. Darüber hinaus wird nachgefragt, welche Kon-
sequenzen entstehen könnten, sofern die Bodenuntersuchung Hinweise auf umweltrele-
vante Stoffe liefert.
Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass es sich bei der benannten Öllinse um einen orts-
stabilen und zusammenhängenden Grundwasserschaden handelt, der nördlich der Wid-
dersdorfer Straße entstanden ist. Die Öllinse befindet sich in einer Tiefe von 10 bis 12 Me-
tern und wird über ein jährliches Grundwasser-Monitoring beobachtet. Konflikte in Bezug auf
die Bebauungsplanänderung "Stolberger Straße" sowie den Bebauungsplan "Alsdorfer
Straße" sind nicht bekannt beziehungsweise nicht zu erwarten. Sollten die Untersuchungen
im Bereich der geplanten Grünfläche jedoch widererwartend andere Ergebnisse aufzeigen,
werden weiterführende und umfassendere Untersuchungen beauftragt werden. Im
schlimmsten Fall wäre ein Austausch des Oberbodens in einer Tiefe von 35 Zentimeter er-
forderlich.
2. NN regt an, dass der Rahmenplan zukünftig Entwicklungsräume ausweisen sollte. Der aktu-
elle Rahmenplan habe seit 17 Jahren Bestand und müsse in seiner Neufassung die Fokus-
und Entwicklungsräume dezidiert ausweisen, um städtebauliche Bereiche zukunftsweisend
weiterzuentwickeln.
Frau Rheinschmidt erläutert, dass der Zielbildprozess für die Kölner Weststadt inklusive-
Fokusräume (zum Beispiel Max-Becker-Areal oder der begrünte Fuß- und Radweg) abge-
schlossen ist und demnächst vom Stadtentwicklungsausschuss (StEA) beschlossen werden
soll. Die anschließende Fortschreibung der Rahmenplanung inklusive Bürgerbeteiligung soll
in 2022 gestartet werden. Ziel des Rahmenplanungsprozesses ist es, die Entwicklung und
Gestaltung der benannten Räume zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zielgerich-
tet zu steuern.
3. NN möchte wissen, ob die benannte Öllinse derzeit "entgast" wird, da es seit einiger Zeit
Geruchsbelästigungen in der Umgebung gebe.
Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass der Stadt Köln ein Austritt von Schadstoffen nicht
bekannt ist. Es werde empfohlen, sich in diesem Zusammenhang an das Umweltamt der
Stadt Köln zu wenden, da diese als überwachende Behörde hierfür zuständig sei.
4. Herr Spelthann merkt an, das von der Bezirksvertretung Lindenthal und Ehrenfeld vorge-
schlagen wurde, die Gleisharfe in Bezug auf die Wohnwagensiedlung als Sonderbaufläche
auszuweisen. Es wird nachgefragt, inwieweit der Stadtentwicklungsausschuss sowie die
Verwaltung die Belange der Wohnwagensiedlung durch die Ausweisung einer öffentlichen
Grünfläche berücksichtigt haben.
Frau Rheinschmidt berichtet, dass die Thematik verwaltungsintern umfangreich geprüft
wurde. Die Ausweisung als Sonderbaufläche beziehungsweise als Sonderwohnform wurde
in Bezug auf die angrenzenden gewerblichen Betriebe kritisch gesehen, da hierdurch eine
Beeinträchtigung beziehungsweise Einschränkung der Betriebe durch eine noch näher her-
anrückende Wohnnutzung zu erwarten wäre. Auch die bereits benannten Altlasten in die-
sem Bereich könnten zu einem Konflikt führen, da eine Wohnnutzung einen höheren
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Schutzanspruch in Bezug auf die Bodengrenzwerte besitze wie zum Beispiel eine öffentli-
che Grünfläche.
Herr Wolff ergänzt, dass die Belange er Bauwagensiedlung auch durch die Ausweisung als
öffentliche Grünfläche berücksichtigt und gesichert werden.
5. NN fragt nach, ob es einen Ersatzstandort für die Wohnwagensiedlung gibt.
Herr Wolff weist darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Bauwagensiedlung an ihrem
Standort bestehen bleiben wird. Die Verwaltung werde sich in den kommenden Monaten zu-
sammen mit den Akteuren aus dem politischen Raum über alternative Standorte austau-
schen, sofern dies zwingend erforderlich werden sollte.
6. NN merkt an, dass der Anschluss von der Alsdorfer Straße zur Industriestraße im Osten für
die PKW-Erschließung eingetragen werden muss.
Frau Rheinschmidt führt aus, dass eine Anbindung im Rahmen der derzeitigen Planung
bereits berücksichtigt ist, jedoch nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ledig-
lich für zu Fußgehende und Radfahrende. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für den motorisierten
Individualverkehr werde kritisch gesehen, da hierdurch zusätzliche Verkehre innerhalb des
Wohngebietes entstehen würden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anbin-
dung von quartiersfremden Verkehren zur Umfahrung des Knotenpunkts Maarweg/Stolber-
ger Straße genutzt werde.
7. NN merkt an, dass im Rahmen der Bebauungsplanänderung in Abstimmung mit der Stadt
Köln und der Vorhabenträgerin, Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Es
wird nachgefragt, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen werde.
Frau Rheinschmidt weist darauf hin, dass die Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet,
Wohngebiet, öffentliche Grünfläche, et cetera) bereits im Vorentwurf dargestellt ist. Im Rah-
men des weiteren Verfahrens wird dann auch in Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungs-
plan das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Anzahl von Vollgeschossen) festgelegt.
Im Gegensatz zum Bebauungsplanverfahren "Alsdorfer Straße" gebe es für die Bebauungs-
planänderung "Stolberger Straße" keine Vorhabenträgerin. Es handelt sich bei der Ände-
rung um einen Angebotsbebauungsplan. Die Verwaltung wird in Bezug auf die Festsetzun-
gen zum Maß der baulichen Nutzung Empfehlungen formulieren, welche durch die Politik
dann beschlossen werden.
8. Herr Spelthann fragt in Bezug auf die übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung nach,
in welchen zeitlichen Rahmen eine Realisierung geplant ist?
Frau Rheinschmidt weist darauf hin, dass die benannte Wegeverbindung bereits Gegen-
stand des Rahmenplanes von 2004 war. Die vorliegende Bebauungsplanänderung schafft
den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung dieser Fläche. Die Festsetzung einer öffentli-
chen Verkehrsfläche ermöglicht den Erwerb der benötigten Teilstücke zur Realisierung der
geplanten Wegeverbindung. Es wird jedoch angemerkt, dass dies der erste Schritt sei und
eine Entwicklung der Flächen über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden müsste.
Herr Wolff ergänzt, dass die Vernetzungsfunktion für Fußgehende und Radfahrende ein
Ziel der Verwaltung sowie der Politik ist. Es wird jedoch angemerkt, dass die benötigten Flä-
chen hierfür auch in privater Hand liegen und die Entwicklung des gesamten Areals ein
langfristiger Prozess ist.
9. NN fragt nach, welche Bestandsstraßen im Rahmen der Bebauungsplanänderung saniert
beziehungsweise erneuert werden?
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld"
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Herr Wolff merkt an, dass gegebenenfalls verursachte Schäden an den Bestandsstraßen
durch den Verursacher zu beseitigen sind. Dies werde im Rahmen des weiteren Verfahrens
durch das zuständige Fachamt (Amt 66 – Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung) kon-
trolliert.
10. NN fragt nach, ob die gezeigten Pläne und Informationen im Internet einsehbar sind?
Frau Rheinschmidt merkt an, dass alle gezeigten Pläne und Informationen im Internet un-
ter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abrufbar sind. Neben einer Aufzeichnung der Ver-
anstaltung wird hier auch die gezeigte Präsentation zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen
werden hierfür barrierefrei gestaltet.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedanken sich Frau Weitekamp und Herr
Spelthann beim Podium sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die angeregte Diskussion.
Es wird angemerkt, dass alle eingegangenen Fragen in einer Niederschrift dokumentiert wer-
den. Die Niederschrift wird den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zur politischen
Bewertung vorgelegt werden und im Anschluss dem Stadtentwicklungsausschuss. Auch dort
werden die Anregungen und Bedenken bewertet.
Es wird erneut auf die Möglichkeit verwiesen, bis zum 11.10.2021 ergänzende Anregungen und
Bedenken zum Änderungsverfahren abgeben zu können.
Die Veranstaltung wird um 20:00 Uhr beendet.
gezeichnet gezeichnet
Frau Weitekamp Herr van Ühm
(Bezirksbürgermeisterin Lindenthal) (Planungsbüro Zimmermann)
( S c h r i f t f ü h r e r )
gezeichnet
H e r r S p e l t h a n n
(Bezirksbürgermeister Ehrenfeld)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0858/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 07.03.2023 17:28