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0858/2023

Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 13.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 11 Auszug BV 3 Sitzung 05.06.2023 geändert beschlossen

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Anlage 6. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 10 BV 4 Beschluss 12.06.2023 0858_2023

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Anlage 1. Geltungsbereich

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Anlage 4. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 7. Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel

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Anlage 8 Auszug BP_RP-Beirat_0858_2023

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Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 13.1 StEA 01.06.2023

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Anlage 2. städtebauliches Konzept

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Anlage 12 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 13.1 StEA 31.08.2023

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Anlage 3. Erläuterung

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Anlage 5. Niederschrift Abendveranstaltung (Modell 2)

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Beschlussvorlage Ausschuss

12839 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0858/2023 
Freigabedatum 08.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger 
Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung 
zustimmen. 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziele der Änderung 
 
Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 ist seit dem 02.01.1985 rechtsverbindlich. 
 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt 
seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewälti-
gen, wurde für das gesamte Gebiet das kommunale Entwicklungskonzept „Rahmenplanung 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld“ am 20.07.2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Auf-
grund vielfältiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet der Rahmenplanung erhielt die 
Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese fortzu-
schreiben. In einem vorgeschalteten Prozess wurde hierzu am 28.10.2021 das sogenannte 
„Zielbild für die Kölner Weststadt“ vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen.  
 
Die Rahmenplanung und das Zielbild für die Kölner Weststadt sieht unter anderem vor, eine 
Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistrassen und eine Grünfläche auf der 
ehemaligen Gleisharfe im Planbereich zu schaffen. Für die Wohnbebauung auf den ehemals 
gewerblich genutzten Flächen nördlich der Alsdorfer Straße hat der Stadtentwicklungsaus-
schuss (StEA) in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten.  
 
Mit der Planung einer Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie- und 
Gewerbegebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage 
bauplanerisch zu bewältigen, sind die angrenzenden Bebauungspläne Nummer 63459/02 und 
Nummer 634597/04 zu ändern und auf eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich ver-
trägliche Nutzung anzupassen.  
 
Ferner ist die nachrichtliche Übernahme der Fläche für Bahnanlagen im Planbereich obsolet, 
da die Bahnanlagen zwischenzeitlich entwidmet sind. In der Änderung zum Bebauungsplan 
werden daher die in der Rahmenplanung und im Zielbild vorgesehene Fuß- und Radwegever-
bindung entlang der alten Gleistrassen sowie die Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im 
Planbereich mitgeplant. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird die im rechtskräftigen Be-
bauungsplan nachrichtlich übernommene Fläche für Bahnanlagen, die als private Zufahrtstra-
ße genutzt wird, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.  
 
Ziele der Planung sind daher 
- die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass NRW vom 06.06.2007 
zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung 
nördlich der Alsdorfer Straße,  
- die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der 
Rahmenplanung und im Zielbild vorgesehenen Fuß- und Radwegeverbindung auf der 
ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe. 
 
Außerdem wird die aktuelle BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 
im Planbereich Anwendung finden.

3 
 
Planverfahren 
 
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung Nr. 63459/04 mit 
dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Vorlage-
Nr. 3225/2020 wurde am 17.06.2021 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Das 
Bebauungsplan-Änderungsverfahren wird im Normalverfahren mit zweistufiger Beteiligung 
durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die 
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbe-
richt beschreiben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß Anlage 1 zum BauGB 
zu erstellen und gemäß § 2a Satz 3 BauGB als Teil der Begründung aufzuführen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach             
§ 4 Absatz 1 BauGB hat vor dem Einleitungsbeschluss in der Zeit vom 26.10.2020 bis 
10.12.2020 stattgefunden. Die Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen der Träger 
öffentlichen Belange ist der Anlage 4 zu entnehmen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen einer Abend-
veranstaltung nach Modell 2 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 
17.06.2021 beschlossen. Am 21.09.2021 wurde das städtebauliche Planungskonzept in ei-
nem Livestream mit Online-Dialog vorgestellt. Es wurden zehn Wortmeldungen vorgebracht. 
Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen.  
 
Weiterhin erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein Aushang in den 
Bezirksrathäusern Lindenthal sowie Ehrenfeld in der Zeit vom 20.09.2021 bis 11.10.2021 ein-
schließlich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 11.10.2021 einschließlich einge-
reicht werden. Es sind zehn Stellungnahmen eingegangen. Die Darstellung und Auswertung 
der Stellungnahmen ist der Anlage 6 zu entnehmen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Kli-
maschutz. Durch Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 
werden immissionsintensive Betriebe in einigen Bereichen ausgeschlossen. Auf Grund des 
Strukturwandels innerhalb des Plangebietes wurden gewerbliche Nutzungen zugunsten von 
Wohnnutzung in der Vergangenheit bereits aufgegeben. Diese Entwicklung wird durch die 
Neuzonierung planerisch gesichert und einer neuen immissionsintensiven Gewerbenutzung 
damit entgegengewirkt.  
 
Durch Aufgabe gewerblicher Nutzungen innerhalb des Plangebietes wurde die Bahntrasse 
entbehrlich und zurückgebaut. Entsprechend der Rahmenplanung wird hier eine begrünte 
Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistrassen geplant. Die Sicherung von Fuß- 
und Radwegen kann langfristig zu einer Reduktion von motorisiertem Individualverkehr füh-
ren. Es wird darüber hinaus eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich 
festgesetzt. Die derzeit als Gewerbe ausgewiesene Fläche wird als Grünfläche mit entspre-
chendem Bewuchs gesichert. Grünflächen können CO2 binden und somit zu CO2-Senkung 
beitragen. 
 
Bauwagensiedlung Osterinsel 
 
Die Bauwagensiedlung Osterinsel befindet sich seit mehreren Jahren auf den Flächen der 
ehemaligen Gleistrassen und der ehemaligen Gleisharfe (Anlage 7). Die ehemaligen Gleist-
rassen befindet sich zu großen Teilen in städtischem Eigentum, die ehemalige Gleisharfe ist 
in Privateigentum. Im rechtskräftigen Bebauungsplan 63459/04 ist die Gleisharfe als Gewer-
begebiet festgesetzt  
Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021 ist die Verwaltung auf-
gefordert, eine Perspektive für die Bauwagensiedlung vor Ort zu prüfen.  
 
Für eine planungsrechtliche Sicherung der „Osterinsel“ wäre die Ausweisung als Sondergebiet 
„Alternatives Wohnen“ im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan notwendig. Die Be-

4 
zirksvertretung Ehrenfeld hat dies im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zur 1. Änderung 
des Bebauungsplanes Stolberger Straße am 15.03.2021 empfohlen. Der Stadtentwicklungs-
ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.06.2021 sowohl auf Ebene des Flächennutzungs-
planes (Beschlussvorlage: 0807/2021) als auch auf Ebene des Bebauungsplanes 1. Ände-
rung Stolberger Straße (Beschlussvorlage 3225/2020) zu Gunsten des Entwicklungszieles 
Grünfläche und gegen eine planungsrechtliche Sicherung der „Osterinsel“ entschieden.  
 
Die Zulässigkeit von Wagenplätzen und das Wohnen in Bauwagen muss sich an den Rege-
lungen des öffentlichen Baurechts orientieren. Mittlerweile unbestritten handelt es sich bei 
Bauwagen, die zum dauernden Wohnen bestimmt sind, um bauliche Anlagen sowohl i.S. des 
§ 29 BauGB als auch des § 2 Abs. 1 BauO NRW. Wegen der Bestimmung zur Wohnnutzung 
sind sie regelmäßig auch genehmigungsbedürftig und können nicht als Campingplatz, der der 
Erholungsnutzung dient, eingeordnet werden.  
Trotz der schwierigen rechtlichen Voraussetzungen können Wagenplätze zur dauerhaften 
Wohnnutzung sowohl bauplanungsrechtlich zulässig als auch bauordnungsrechtlich genehmi-
gungsfähig sein. Bauwagen können dem „Wohnen“ i.S. der §§ 3 (Allgemeine Anforderungen), 
4 (Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden) und 6 (Abstandsflächen) BauNVO dienen und 
Wohngebäude darstellen. 
Nur im Einklang mit den geltenden Regelungen des BauGB und der geltenden Bauordnung 
könnte somit im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ein Wagenplatz mit Wohnnutzung 
in Bauwagen überhaupt legalisiert werden. Für das Wohnen in Bauwagen gelten dabei zu-
nächst grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für andere, „klassische“ Wohnformen. Sie 
müssen unter anderem alle Anforderungen an Abstandsflächen, Brandschutz, Rettungswege 
sowie die Ausstattungsmerkmale an Wohnungen erfüllen. Gleichzeitig sind sie nur an Orten 
zulässig, die dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse ermöglichen. 
Sofern abweichend von der bisherigen Beschlusslage im Weiteren die planungsrechtliche 
Sicherung des Bauwagenplatzes erfolgen sollte, – also mit dem Ziel hier eine dauerhafte 
Wohnnutzung zu ermöglichen - müssten dementsprechend auch weitergehende umweltfachli-
che Untersuchungen erfolgen.  
 
Relevant und im Ergebnis auch kritisch für eine Wohnnutzung ist unter anderem die Nachbar-
schaft zu den vorhandenen Gewerbebetrieben sowie eine Altlastenverdachtsfläche, die der 
weiteren Untersuchung im Falle einer geplanten Wohnnutzung bedürfte. Da direkt nördlich 
und östlich ein Gewerbegebiet angrenzt, müsste bei einer planungsrechtlichen Festsetzung 
auch hier geprüft werden, wie die Lärmwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Mögli-
che Konflikte im Hinblick auf Gewerbelärm könnten ausgelöst werden, wenn eine weitere 
schutzbedürftige Nutzung an die angrenzenden Gewerbeflächen planungsrechtlich heranrückt 
(dabei wäre unerheblich, dass die Bauwagensiedlung tatsächlich schon seit mehreren Jahren 
dort besteht). Weiterhin müsste untersucht werden, ob Bodensanierungen erforderlich sind.  
 
Die Festsetzung eines Sondergebietes auf der Fläche der ehemaligen Gleisharfe würde im 
Übrigen dem Rahmenplan und dem Zielbild Kölner Weststadt widersprechen. Aus Sicht der 
Verwaltung sollte die Umsetzung der geplanten begrünten Fuß- und Radwegeverbindung 
(„Low Line“) daher weiterhin Vorrang haben und verfolgt werden.  
 
Bei einer Festsetzung der ehemaligen Gleisharfe als öffentliche Grünfläche würde die Stadt 
Köln die Fläche perspektivisch erwerben. Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Be-
bauungsplans (GE) ist die Bauwagensiedlung materiell baurechtswidrig, ihre Nutzung wird 
jedoch aktuell geduldet. Auch auf einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche wäre sie pla-
nungsrechtlich ebenfalls nicht zulässig. Es würde sich damit insofern an ihrer Bestandssituati-
on planungsrechtlich nichts ändern.  
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An-
lage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu be-
rücksichtigen.

5 
Anlagen  
Anlage 1. Geltungsbereich 
Anlage 2. Städtebauliches Konzept 
Anlage 3. Erläuterung des städtebaulichen Konzeptes 
Anlage 4. Darstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 (1) 
BauGB 
Anlage 5. Niederschrift Abendveranstaltung (Modell 2) 
Anlage 6. Darstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (1) 
BauGB 
Anlage 7. Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel

Anlage 11 Auszug BV 3 Sitzung 05.06.2023 geändert beschlossen

2598 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 05.06.2023  
öffentlich 
9.2.7 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -
Entwurfes 
0858/2023 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Beschlusstext um den Punkt 3. 
„Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden“ 
 zu ergänzen. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal übernimmt folgende Empfehlungen des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld in den Be-
schlusstext: 
 
- die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des

Bebauungsplanes klimafreundliche Festsetzungen / Grünfestsetzungen inte-
griert 
werden können, ohne die vorhandenen Gewerbebetriebe einzuschränken.  
 
- die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungs-
planes einige Flächen, die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt sind, als Flächen 
für gemischt genutzte Quartiere mit Wohnanteil ausgewiesen werden können. 
Dies vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Zielbildes die in Teilen 
des Bebauungsplan-Gebietes einen Transformationsbereich vorsieht in dem ein 
ausgeglichenes Verhältnis zwischen nicht störendem Gewerbe und Wohnen 
vorgesehen ist. 
 
- die Verwaltung soll überprüfen ob die zwei privaten Stichstrassen, die von der 
Oskar-Jäger-Strasse aus südlich der Low Line in das Bebauungsplan- Ände-
rungsgebiet hineinführen im Rahmen der Änderung als Zuwege zugunsten der 
Allgemeinheit gesichert werden können.“ 
 
 
Das Bauvorhaben der Pandion soll nicht verzögert werden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Müller (Linke), Frau Berthmann

Anlage 6. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB

30311 Zeichen

ANLAGE 6  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 63459/04 –Arbeitstitel: „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. 
Änderung" – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 20.09.2021 bis zum 11.10.2021 durchgeführt. 
Im Rahmen einer Abendveranstaltung im Stadthaus am 21.09.2021 wurde das städtebauliche Planungskonzept in einem Livestream mit Online-Dialog 
vorgestellt. . Es sind 9 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.09.2021 bis zum 11.10.2021 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
 
Im rückwärtigen Grundstücksbereich der Stolberger 
Straße 92 befindet sich ein Einzelhandelsbetrieb. Im Rah-
men der Planänderung ist der Bestand des Betriebes zu 
berücksichtigen und dauerhaft zu sichern. Eine Einschrän-
kung des Betriebes durch die geplanten Änderungen der 
Gewerbegebiete wäre nicht akzeptabel. Dies betrifft ins-
besondere auch die verkehrliche Erreichbarkeit des Be-
triebes, die durch das geplante Konzept nicht beeinträch-
tigt werden darf. Es wird angeregt, dass im Zuge des zu 
untersuchenden Ausbaus des Zentralstandortes des dort 
ansässigen Konzerns eine Möglichkeit für die Ansiedlung 
seiner Kerntätigkeit, d.h. von Einzelhandelsbetrieben er-
möglicht wird. Ungeachtet der Versorgungsfunktion an 
diesem Standort erweist sich die Etablierung dieser Nut-
zungen an einer Konzernzentrale als Aushängeschild für 
das Unternehmen. 
 
Ja  
 
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wurde eine umfangrei-
che Aktenrecherche in Bezug auf die vorhandenen Gewerbebe-
triebe durchgeführt. Die angestrebte Zonierung im Rahmen der 
Änderung berücksichtigt hierbei die genehmigten Nutzungen so-
wie die zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen 
Betriebe. Eine Beeinträchtigung der Nutzung ist durch die Bebau-
ungsplanänderung nicht ersichtlich. Die Hinweise werden zur 
Kenntnis genommen bzw. im Rahmen des weiteren Verfahrens 
berücksichtigt. 
 
1.2 Im rückwärtigen Bereich der Stolberger Straße 92 ist fer-
ner die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf der 
sogenannten Gleisharfe vorgesehen. Dies würde nach der 
derzeitigen Planung zu einer geringeren baulichen Aus-
nutzbarkeit der Gewerbeflächen Stolberger Str. 92 führen. 
Ja Eine ggfls. notwendige Anpassung des Maßes der baulichen Nut-
zung in dem von der Einwenderin bzw. dem Einwender benann-
ten Bereich wird geprüft bzw. im Rahmen des weiteren Verfah-
rens berücksichtigt.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dieser Bereich befindet sich überdies zu großen Teilen im 
Eigentum der Stellungnehmenden. Im Rahmen der oben 
angesprochenen Planung wird derzeit untersucht, ob und 
inwieweit diese Flächen für die Entwicklung des Standor-
tes benötigt würden. Für den Fall, dass diese Flächen 
nicht notwendig wären, darf deren Wegfall als Bauland 
nicht zu einer Einschränkung der Bebauung des Grund-
stücks Stolberger Straße 92 führen. Die Verkleinerung 
des Baugrundstücks würde dazu führen, dass die Erweite-
rungsmöglichkeiten auf diesem Grundstück deutlich redu-
ziert würden. Für diesen Fall wird angeregt, die relativen 
Maßfaktoren des Gewerbegebietes entsprechend anzu-
passen. 
Im Einzelnen: 
Das städtebauliche Konzept zur Änderung des Bebau-
ungsplanes Nr. 63456/04 sieht vor, dass östlich des in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohnbebau-
ung Alsdorfer Straße“ eine öffentliche Grünfläche festge-
setzt wird. Dies betrifft den ehemals als Bahnanlage ge-
nutzten Bereich der sogenannten „Gleisharfe“. Im gelten-
den Bebauungsplan Nr. 63456/04 vom 02.01.1985 ist 
diese Fläche als Gewerbegebiet der Zone 3 mit den 
Maßfaktoren GRZ 0,8 und GFZ 2,0 festgesetzt. Eine Ver-
änderung der Maßfaktoren ist im städtebaulichen Konzept 
zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorgesehen. 
Die geplante Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche 
wird grundsätzlich begrüßt, soweit dadurch nicht die oben 
angesprochene Planung beeinträchtigt wird. Eine park-
ähnliche Gestaltung der Fläche könnte eine städtebaulich 
prägnante Nutzungsgrenze zwischen Wohnen und Ge-
werbe bilden und führt damit zu einer Aufwertung der 
früheren Gleisanlage. 
Würde die Fläche des Gewerbegebietes im Bereich der 
Gleisharfe ohne Anpassung der Maßfaktoren verkleinert,

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wäre die bauliche Nutzung des Grundstücks Stolberger 
Str. 92 beschränkt. Für die Ermittlung der zulässigen 
Grundfläche ist gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO für das Bau-
grundstück Stolberger Str. 92 auch ein Bereich zu berück-
sichtigen, der nun als Grünfläche festgesetzt werden soll. 
Die auf dem Baugrundstück höchstzulässige Grundfläche 
würde durch die Begrenzung der Baufläche bei unverän-
derter festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) daher einge-
schränkt. Die bisherige Planung bewirkt daher eine Beein-
trächtigung des Grundstück Stolberger Str. 92. 
1.3 Das städtebauliche Konzept sieht vor, die derzeit als pri-
vate Zufahrtstraße genutzte ehemalige Gleistrasse als 
Fuß- und Radweg sowie als Straßenverkehrsfläche fest-
zusetzten. Es wird angeregt, planungsrechtlich auch eine 
Überbauung der Verkehrsflächen zu ermöglichen, um 
eine bauliche Verbindung zwischen den Gebäuden Stol-
berger Str. 90 und 92 schaffen zu können. 
Es wird begrüßt, dass bei der Umsetzung der Rad- und 
Fußwegverbindung auch die Belange der anliegenden 
Gewerbebetriebe durch die Festsetzung einer Straßenver-
kehrsfläche berücksichtigt wurden. Andererseits dürfen 
die vorgesehenen Wegebeziehungen im Plan nicht zu ei-
ner Einschränkung der Bebauung führen. Beidseits der 
geplanten Straßenverkehrsfläche befinden sich Büroge-
bäude, die von unterschiedlichen Abteilungen oder ver-
bundenen Unternehmen eines Unternehmens genutzt 
werden. Es ist grundsätzlich angedacht, durch eine bauli-
che Verbindung der Gebäude einen barrierefreien Über-
gang in einem Obergeschoss zu schaffen und die bereits 
heute bestehende Zufahrt zu überbauen. Dies wäre im 
Rahmen der aktuellen Ausweisung als Gewerbegebiet 
ohne weiteres zulässig. Bei einer Festsetzung als Stra-
ßenverkehrsfläche wäre dies nicht der Fall. Daher wird an-
geregt, eine Überbauung der Verkehrsfläche zum Zwecke 
Nein Es wird darauf hingewiesen das der von der Einwenderin bzw. 
dem Einwender benannte Bereich zwischen der Stolberger 
Straße 90 und 92 auch im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 
63459/04 vom 02.01.1985 als öffentliche Verkehrsfläche festge-
setzt ist. Die Bebauungsplanänderung setzt lediglich für den ehe-
maligen Bereich der Güterbahntrasse eine Verkehrsfläche mit be-
sonderer Zweckbestimmung fest. Eine Überbauung der öffentli-
chen Verkehrsfläche zwischen der Stolberger Straße 92 und 90 
ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Verbindung der anliegenden Bürogebäude planungs-
rechtlich zu ermöglichen. 
2 Es wird begrüßt, dass der gesamte Block zum Gegen-
stand der Planung und der Bürgerbeteiligung wird. Die 
Planung eines Radweges von der Gleisharfe zur Stolber-
ger Straße wird begrüßt. Die Erschließung der Kita auf 
dem Pandion-Grundstück ist unzureichend. Es muss mit 
Bring- und Abholverkehr mit dem Auto gerechnet werden. 
Es wird vorgeschlagen, parallel des Rad- und Fußwegs 
von der Stolberger Straße aus eine Stichstraße für Autos 
bis zur Gleisharfe vorzusehen. 
Diese Stichstraße mit Wendemöglichkeit und Parkplatzen 
am Ende der Stichstraße könnte für die Erschließung der 
Kita mit genutzt werden. Es müsste dann von den Park-
plätzen und der Wendevorrichtung einen Fußweg quer 
durch die Grünfläche der Gleisharfe geben. Damit könnte 
diese Stichstraße zumindest einen Teil des Bring- und Ab-
holverkehrs zur Kita aufnehmen und damit die Wohnstra-
ßen von diesem Verkehr entlasten. 
Nein Die Planung und Sicherung der benannten Kindertagesstätte er-
folgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 63457/03 
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße". Hierfür wurde eine verkehrs-
technische Untersuchung auch unter Hinblick der zu erwartenden 
Verkehre für die Kindertagesstätte (Bring- und Holverkehre inkl. 
Mitarbeiter) erarbeitet. Das Gutachten zeigt auf, dass die zu er-
wartenden Verkehre von den Bestandsstraßen (Alsdorfer Straße) 
vollumfänglich abgewickelt werden können.  
Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Erschlie-
ßung (Fortführung der Stichstraße) ist nicht Gegenstand des Ver-
fahrens, da hierfür aufgrund der Ergebnisse des o. g. Verkehrs-
gutachtens kein Bedarf besteht. Darüber hinaus wird angemerkt, 
dass die geplante Stichstraße auch der Erschließung von beste-
henden Gewerbebetrieben in der Umgebung dient und daher aus 
Verkehrssicherheitsgründen von der Erschließung der Kinderta-
gesstätte entkoppelt werden sollte. 
Das im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung vor-
gesehene Fußwegenetz, wird jedoch die fußläufige Erschließung 
der Kindertagesstätte unterstützen bzw. fördern. 
 
 
3 
 
Es wird vorgeschlagen, die Alsdorfer Straße zwischen 
Maarweg und St.-Vither-Straße dauerhaft zur Einbahn-
straße zu machen.  
Begründung: Die Alsdorfer Straße ist eine Tempo-30-
Zone. Auf der rechten Straßenseite parken Autos. Die Als-
dorfer Straße ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt, was 
schon jetzt eine gewisse Lärmbelästigung verursacht. Zu-
dem befindet sich an der Einmündung in die St.-Vither-
Straße ein beliebter Kinderspielplatz. Es wird befürchtet, 
dass erheblicher Mehrverkehr entstehen könnte. 
Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
Das Planungskonzept des vorher genannten Bebauungsplanes 
sieht für den Bereich Alsdorfer Straße lediglich eine Zufahrtssitu-
ation zur Tiefgarage vor. Die Haupterschließung (Zu- und Aus-
fahrt) erfolgt über die nördlich geplante Planstraße vom Maarweg 
aus. Der Sachverhalt ist in den Bebauungsplan-Unterlagen zum 
Verfahren „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ bereits enthalten 
bzw. berücksichtigt.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das Verkehrsgutachten sieht für das städtebauliche Konzept ei-
nen Verkehrsanteil von ca. 20 % für die zu erwartenden Verkehre 
im Bereich der Alsdorfer Straße vor. Die hierdurch entstehende 
Zunahme an Verkehren wird durch das Gutachten als verträglich 
angesehen. Eine Einbahnstraßenregelung für diesen Bereich ist 
nicht Gegenstand der Planung.  
4 
4.1 
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Planung einer 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und 
Radweg) entlang der alten Gleistrassen (Auszug Aus-
hangplakat). Die Wegeverbindung war in der 1. Änderung 
im Frühjahr 2021 durchgehend vom Maarweg bis Oskar-
Jäger-Straße dargestellt. Aktuell fehlt das Teilstück vom 
Maarweg bis zum Pandion-Grundstück. Dieses Teilstück 
liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Wohnbebauung Alsdorfer Straße. Wie wird si-
chergestellt, dass die Verkehrsfläche besonderer Zweck-
bestimmung (Fuß- und Radweg) im VEP des Investors 
ausschließlich als Fuß -und Radweg dargestellt wird und 
nicht als Zufahrt für die neue Tiefgarage einschl. Wende-
hammer? 
 
ja 
 
Das von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Teil-
stück des Bebauungsplanes Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Als-
dorfer Straße" wird im Rahmen des Verfahrens als öffentliche 
Verkehrsfläche festgesetzt.  
Die Verkehrsfläche wird in Teilen als Fuß- und Radweg gestaltet, 
um die übergeordnete Zielsetzung einer durchgehenden Fuß- 
und Radwegeverbindung zu ermöglichen. Darüber hinaus dient 
das Teilstück jedoch auch der Pkw-Erschließung des neuen 
Wohnquartieres (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) sowie der be-
stehenden angrenzenden nördlichen Gewerbetriebe. Darüber 
hinaus dient die benannte Verkehrsführung auch zur Entlastung 
der in der Umgebung vorhandenen Bestandsstraßen. 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat als beschlussfassendes Gre-
mium für die Gestaltung der Stichstraße am 13.12.2021 die Ver-
waltung beauftragt, die Variante 1: Fahrradstraße mit baulichem 
Gehweg umzusetzen, um die Erschließung des Wohnbauvorha-
bens Alsdorfer Straße zu sichern. Die Gestaltung, Entwicklung 
sowie Ausführung der geplanten Stichstraße (Planstraße) wird 
auf Grundlage des Beschlusses im Rahmen des weiteren Verfah-
rens mit den entsprechenden Dienststellen (Amt 664/3) abge-
stimmt und im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 
63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" gesichert.   
4.2 Der StEA beauftragte am 17.06.2021 die Verwaltung, den 
schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten 
„Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung Osten, 
„Gewerbestraße/Stolberger Straße, bzw. Oskar-Jäger 
Nein Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird eine 
Anbindung lediglich für zu Fußgehende sowie Radfahrende be-
rücksichtigt. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für den motorisierten In-
dividualverkehr werde kritisch gesehen, da hierdurch zusätzliche

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Straße“ im weiteren Verfahren in die Wege zu leiten und 
durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß- und 
Radwegs eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu er-
möglichen. 
Das ist zu kurz gegriffen und nicht zukunftsorientiert, denn 
der Rahmenplan 2004 sah hier eine Straße in Planung 
vor. Die Pandion-Planung Alsdorfer Straße sieht im jetzi-
gen Wendehammer der Straße die Parkplätze für die Kita 
vor. Es ist mit erheblichem Hol - und Bringverkehr zu rech-
nen. Ein Fuß- und Radweg kann bereits Entlastung brin-
gen, der PKW-Verkehr wird jedoch die Alsdorfer auf 
Dauer doppelt belasten. Die Argumentation des Stadtpla-
nungsamtes (in der Frühzeitigen Beteiligung der Öffent-
lichkeit als Livestream am 21.09.2021) es könne Schleich-
verkehr entstehen, wäre bei einer intelligenten Einbahnre-
gelung hinfällig. Stattdessen würden alle betroffenen An-
liegerstraßen von der Anbindung an die vorhandene Ge-
werbestraße profitieren. 
Verkehr (auch bei einer Einbahnstraßenregelung) innerhalb des 
Wohngebietes entstehen würden. Darüber hinaus kann davon 
ausgegangen werden, dass die Anbindung von quartiersfremden 
Verkehren zur Umfahrung des Knotenpunktes Maarweg/Stolber-
ger Straße genutzt werde. Der Stellungnahme wird daher nicht 
gefolgt. 
 
 
 
4.3 Der StEA beauftragte am 17.06.2021 die Verwaltung, die 
Wandlung von Gewerbeflächen in öffentliche Grünflächen 
in der „Gleisharfe“ einzuleiten. Für die Bauwagensiedlung 
„Osterinsel“ soll eine Perspektive vor Ort geschaffen wer-
den. Zur Wahrung der städtebaulichen und immissions-
schutzrechtlichen Harmonie mit der angrenzenden Pla-
nung, werden Teilbereiche der Gewerbegebiete im Plan-
bereich nach der Abstandsliste der Anlage 1 zum Ab-
standserlass neu gegliedert. Im Rahmen der Änderung 
zum Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet auf 
den Abstandserlass vom 06.06.2007 umgestellt. (Auszug 
Aushangplakat). Das Stadtplanungsamt argumentiert (in 
der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als Li-
vestream am 21.09.2021), es könne eine Sondernutzung 
festgelegt werden. Das habe man aber nicht getan weil: 
1. der Bereich zu dicht an der Gewerbenutzung liegt. 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2. erst noch festgestellt werden müsse ob Altlasten im 
Oberboden vorhanden seien. 
3. man wolle die Belange der Bewohnenden sicherstellen, 
aber das bestehende Gewerbe nicht einschränken. Die 
Osterinsel könne erstmal bleiben, man würde sich unter-
halten. 
Die Neugliederung von Teilbereichen der Gewerbegebiete 
erfolgte anscheinend nur hinsichtlich der neu geplanten 
Pandion Wohnbebauung. Der Verbleib der alternativen 
Wohnform Osterinsel steht seit Anfang des Verfahrens im 
Raum. Warum wurde dies bei der Neugliederung bisher 
nicht berücksichtigt? Anregung: Ausweitung der Zone 3. 
Auch hier kann eine Gleichbehandlung beider Wohnfor-
men vorausgesetzt werden, da das Risiko des Vorhan-
denseins von Altlasten im ehemaligen Schrottplatzge-
lände von Pandion sicher höher einzuschätzen ist als auf 
der Gleisharfe. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Die Festsetzung eines Sondergebiets „Alternatives Wohnen“ ist 
möglich. Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seinem Be-
schluss am 17.06.2021 aber dagegen ausgesprochen und als 
Zielsetzung für die Bebauungsplanänderung für die Gleisharfe 
die Festsetzung einer Grünfläche beschlossen. Die Verwaltung 
ist an diesen Beschluss gebunden.  
Eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche hätte keine bauord-
nungsrechtlichen Konsequenzen für die Bauwagensiedlung. Un-
abhängig davon, ob die Bauwagensiedlung Bestandsschutz ge-
nießt oder nicht, ist sie bereits nach den aktuellen Festsetzungen 
(GE) materiell baurechtswidrig. Auch auf einer öffentlichen Grün-
fläche wäre sie nicht zulässig sein, da bauliche Anlagen dort nur 
als Nebenanlagen für die Nutzung als Park-/Freifläche zulässig 
sind (bspw. Sitzbänke, befestigte Wege, etc.) und dies auch nur 
in einem räumlich untergeordneten Umfang.  
Der Bestandsschutz würde durch die Festsetzung als Grünfläche 
nicht aufgehoben. Die Änderung führt zu keinem KOnflikt, weil 
die Nutzung auch bei der aktuellen Festsetzung als GE nur Be-
standsschutz hat und dementsprechend hinsichtlich Ände-
rung/Erweiterung eingeschränkt ist. Sollte es keinen Bestands-
schutz geben, ist und bleibt die Nutzung formell als auch materiell 
Baurechtswidrig. 
 
4.4 Nicht Gegenstand des B-Plan Verfahrens sei das Thema 
Bestandsstraßen. Es wird gewünscht, dass nicht nur auf 
das Verursacherprinzip hingewiesen wird und darauf, 
dass das zuständige Amt aufpasse. Daher stellt sich die 
Frage, ob bereits ein Beweissicherungsverfahren über 
Kenntnisnahme Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Bebauungs-
planänderung im Wesentlichen eine Bestandssicherung der vor-
handenen Gewerbebetriebe darstellt. Die benannten Abbruch-

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den Zustand der angrenzenden Straßen vor Beginn der 
Abbrucharbeiten mit entsprechendem Schwerverkehr vom 
02.03. bis 30.04.2020 durchgeführt wurde und von wem? 
maßnahmen beziehen sich auf das räumlich angrenzende Be-
bauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße". 
 
5 
5.1 
 
Die Änderung des Bebauungsplanes wird grundsätzlich 
für sinnvoll erachtet, da mit dem Projekt Alsdorfer Straße 
eine Wohnbebauung innerhalb eines Gewerbegebietes 
entstehen soll. 
Dies wurde bereits intensiv in einem Bürgerbeteiligungs-
verfahren in 2019 mit Anwohnern besprochen, auch 
wurde ab Ende 2018 bis in 2020 hinein dies intensiv im 
Rahmenplanungsbeirat, BV3 und BV4 erörtert - im März 
2019 gab es erstmalig dazu eine Sondersitzung mit 
BV3/BV4; Stellungnahmen, Entscheidungen und Empfeh-
lungen wurden ausgesprochen. Entsprechende Unterla-
gen und die Stellungnahme von damals sind der 
jetzigen Stellungnahme beigefügt. 
 
Einige Punkte werden gesondert dargelegt. 
 
Kenntnisnahme 
 
- 
5.2 Alternative Erschließung der Wohnbebauung über den 
Maarweg, um die Bestandsstraßen vom Neuverkehr mög-
lichst frei zu halten: Eine Konfliktsituation/Verdrängung mit 
einem Fuß- und Radweg darf nicht entstehen. Die in der 
Bebauungsplanung alleinige Betrachtung des Fuß- und 
Radweges wird kritisch gesehen. Werden hier Fakten ge-
schaffen, die eine Alternative Erschließung unmöglich ma-
chen? 
Ja Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
Die Erschließungsstraße vom Maarweg zum neu geplanten 
Wohnquartier dient auch der PKW-Erschließung. In diesem Be-
reich wird eine Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage vorgesehen. Dies 
dient auch zur Entlastung der angesprochenen Bestandsstraßen.  
 
Siehe Stellungnahme 4.1 
5.3 Über die Alsdorfer Str. sollte maximal nur eine Zufahrt zur 
Tiefgarage vorgesehen werden, damit die primäre Er-
schließung über den Maarweg verläuft. 
Ja Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
Der Sachverhalt ist Bestandteil des vorher benannten Bebau-
ungsplanes.

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5.4 Sicherung der Wegeverbindung für nicht-motorisierten 
Verkehr zwischen Alsdorfer Str. und Industriestr. Dies ist 
der Planung zu berücksichtigen. 
Ja Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Wege-
verbindung für zu Fußgehende und Radfahrende ist bereits Be-
standteil der vorliegenden Planung. Ein Teilbereich der benann-
ten Erschließung ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
5.5 Gebäudehöhe und -dichte der geplanten Wohnbebauung 
entspricht nicht dem zitierten Rahmenplan (geplante GFZ 
>> 1,0) 
Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte 
des vorher benannten Planvorhabens ist städtebaulich verträglich 
und auch in Bezug auf den angrenzenden Bestand vertretbar. 
Die Planung ist vergleichbar mit anderen umliegenden Projekten 
im Bezirk Ehrenfeld und Lindenthal. 
5.6 Der geplante Parkplatzschlüssel sei zu gering (auch im 
Vergleich zum Status Quo im Umfeld), Rechtmäßigkeit 
konnte in 2019/2020 nicht erklärt werden, da alle Punkte 
die zu einer Reduzierung des Parkplatzschlüssel führen 
könnten, hier nicht gegeben sind. 
Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplan-
verfahrens Nr. 63457/03 "Wohnbebauung Alsdorfer Straße". 
Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln wurde am 17.03.2022 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen und soll in den kommenden 
Monaten bekannt gemacht werden. Die Berechnung der notwen-
digen Stellplätze wurde zwischenzeitlich anhand der Anlage zu 
Nummer 51.11 VV BauO NRW zusammen mit der für Köln fest-
gelegten möglichen Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher 
ÖPNV-Erschließungsqualität durchgeführt. Der ÖPNV-Bonus 
sieht für den Bereich der Alsdorfer Straße eine Reduzierungs-
möglichkeit von 20 Prozent vor. Daher liegt der bauordnungs-
rechtlich notwendige Stellplatzschlüssel bei 0,8. Der Stellplatz-
schlüssel spiegelt die bauordnungsrechtlich notwendigen Stell-
plätze für das Bauvorhaben wider. 
 
5.7 In 12 m Tiefe ist eine Ölblase auf dem Gelände festge-
stellt worden. Dies findet sich nicht in den Unterlagen zur 
Bebauungsplanänderung und wird weitestgehend ver-
schwiegen. Ist dies der Grund warum kein ausreichender 
Stellplatzschlüssel geschaffen wird? 
Kenntnisnahme Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird auch die von der Ein-
wenderin bzw. dem Einwender benannte Ölblase innerhalb der 
Planunterlagen zur Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Im 
angrenzenden Bebauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbe-
bauung Alsdorfer Straße" ist der Sachverhalt bereits dargestellt.

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Ölblase wird aufgrund der Tiefe von 12 m, durch das neu ge-
plante Wohnquartier "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" sowie die 
Tiefgaragenplanung nicht tangiert. Eine Konfliktsituation kann da-
her nicht erkannt werden. Es wird gesondert angemerkt, dass die 
Überbauung der Ölblase eine Sicherungsmaßnahme darstellt. 
 
In Bezug auf den Stellplatzschlüssel wird auf Stellungnahme 5.6 
verwiesen. 
5.8 Falls Sie nochmal eine Flyer-Aktion planen sollten, wäre 
es schön wenn diese auch da verteilt werden wo die be-
troffenen Menschen wohnen und nicht dort wo es eigent-
lich niemanden interessiert. Menschen die dort nicht le-
ben, können eigentlich keinen sinnvollen Beitrag leisten 
und sollten bei einer Entscheidungsfindung weniger bis 
gar nicht berücksichtigt werden. 
Kenntnisnahme - 
6 
6.1 
 
Der Flächennutzungsplanänderung wird aus dem folgen-
den Punkt widersprochen: 
 
"Auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen Maarweg und 
Stolberger Straße soll eine begrünte Fuß- und Radwege-
verbindung entstehen." Der derzeitige Wohn- und Kultur-
raum werde hierdurch erheblich eingeschränkt bzw. fehle 
die Vorstellung, dass beide Vorhaben parallel nebenei-
nander existieren können.  
Es wird vorgeschlagen, den geplanten Fuß- und Radweg 
in das Gelände der Pandion zu integrieren. 
 
Darüber hinaus werde das Gelände der Osterinsel als 
sehr gut erschlossen empfunden, daher wird die Etablie-
rung eines weiteren kostspieligen Radweges abgelehnt. 
Es werde darauf hingewiesen, dass an anderen Orten das 
Radfahren deutlich gefährlicher und schwieriger sei. 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Der am derzeitigen Standort liegende Wohn- und Kulturraum 
kann in seiner jetzigen Form, auch bei Ausweisung eines begrün-
ten Fuß- und Radweges im Rahmen der Bebauungsplanände-
rung, bestehen bleiben. Siehe auch Stellungnahme 4.3 
Eine Führung des Fuß- und Radweges über das Grundstück der 
Pandion wird als nicht zielführend angesehen, da eine direkte An-
bindung nach Osten Richtung Oskar-Jäger-Straße  nicht gege-
ben ist. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung des Fuß- und 
Radweges nicht ausschließlich der Erschließung der Osterinsel 
diene, sondern als übergeordnete Wegebeziehung für die Stadt-
teile Ehrenfeld und Lindenthal und bereits in der Rahmenplanung

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2004 festgelegt wurde und im 
Zielbild Kölner Weststadt 2021 ebenfalls verankert ist 
6.2 Wenn es im schlimmsten Fall, nach Auswertung der Bo-
denproben zu der Entscheidung kommt, dass die 
Oberbodenschicht ausgetauscht werden sollte, wie genau 
sieht dann der Prozess aus? Wie gestaltet sich der Ab-
lauf, dass die Osterinsel dadurch in ihrem Fortbestand 
nicht gefährdet wird? 
Kenntnisnahme  Durch die geplante Ausweisung der Gleisharfe als öffentliche 
Grünfläche ist der Schutzanspruch in Bezug auf die vorliegenden 
Altlasten geringer, wie z. B. bei einer Wohnnutzung. Sollte die 
Auswertung der Bodenproben trotzdem eine Konfliktsituation in 
diesem Bereich aufzeigen, wird sich die Verwaltung mit Bewoh-
nerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung zum weiteren 
Umgang austauschen. 
 
7 Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63459/04 
werden auch Gewerbegebiete in Mischgebiete umgewan-
delt. Des betrifft auch ein Grundstück der Einwenderin 
bzw. des Einwenders, die/der die Absicht hat, das eigene 
Grundstück mit einem neuen Gebäudeensemble mit 
Mischnutzung zu bebauen, sobald der Bebauungsplan 
rechtskräftig ist. Hierzu gibt es bereits erste Überlegun-
gen, die zum Teil auch schon mit dem Stadtplanungsamt 
hinsichtlich Nutzung, GFZ und Geschossigkeit abg
estimmt 
wurden. Gerne würden auch die weiteren relevanten The-
men mit dem Planungsamt abgestimmt werden, wie z. B. 
Baufelder oder Textliche Festsetzungen, wenn sie denn 
angepasst werden, sodass die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für das Projekt nach Satzungsbeschluss 
gegeben sind. Es wird daher um Auskunft gebeten, wann 
der geeignete Zeitpunkt wäre, mit der Stadt Köln in Ge-
spräche zum Bebauungsplan 63459/04 bzgl. einer Bebau-
ung einzusteigen. In der Anlage zur Stellungnahme liegen 
die Erstinformationen zum Konzept (z. b. Gebäudekonfi-
guration) bei. 
Kenntnisnahme  Eine Abstimmung bzw. Erörterung der benannten Punkte mit der 
Verwaltung kann parallel zum Verfahren erfolgen. Eine Berück-
sichtigung im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung 
kann im Weiteren mit der Verwaltung geprüft werden. 
 
8 
8.1 
 
Grundsätzlich wird die Änderung des Bebauungsplanes 
für sinnvoll gehalten. Es könnte jedoch kein inhaltlicher 
 
Kenntnisnahme

- 12 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zusammenhang zum Verfahren Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße erkannt werden. 
Es wird im Folgenden auf die Beteiligungsverfahren in 
2019 sowie die Sitzungen des Rahmenplanungsbeirates 
und der BV 3 und 4 verwiesen. Es werde davon ausge-
gangen, dass die Ziele der Bebauungsplanänderungen im 
Einklang mit dem Verfahren Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße stehen. 
 
Es werden im Folgenden einzelne Punkte aufgeführt, wel-
che den Stellungnahmen 5.2 bis 5.7 entsprechen. 
 
Die Ziele der Bebauungsplanänderung stehen im Einklang mit 
dem Bebauungsplanverfahren Nr. 63457/03 "Wohnbebauung 
Alsdorfer Straße". 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 5.2 bis 5.7 
9 Die Einwenderin bzw. der Einwender ist Geschäftsführer 
eines Betriebes in unmittelbarer Nähe zum Änderungsge-
biet. 
 
Es besteht die Befürchtung, dass die Baumaßnahmen zu 
erheblichen schalltechnischen Belästigen führen können. 
Jegliche Form der Bodenerschütterung oder sonstiger 
Baulärm würde aber dazu führen, dass im Atelier keine 
Aufnahmen stattfinden könnten. Der Geschäftsbetrieb 
müsste eingestellt werden. 
 
Kann mitgeteilt werden, ob und welche Maßnahmen ge-
troffen werden, um die Fortführung des Geschäftsbetrie-
bes zu gewährleisten? 
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf 
hingewiesen, dass die vorliegende Bebauungsplanänderung im 
Wesentlichen eine Bestandssicherung der vorhandenen Gewer-
bebetriebe darstellt. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan fest-
gesetzten Nutzungen und Erweiterungsmöglichkeiten werden 
durch die Änderung nicht eingeschränkt. 
Für den räumlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 63457/03 
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" wird im Zuge der Bauarbeiten 
ein entsprechendes Baustellenkonzept mit den Fachdienststellen 
der Stadtverwaltung abgestimmt, um die Beeinträchtigungen für 
die angrenzenden Nachbarn sowie Betriebe möglichst gering zu 
halten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3481 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0858/2023
Stand: 09.02.2026 
Sachstandsbericht  
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger 
Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung 
zustimmen. 
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
 
II Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehren-
feld gemäß Anlage 10 an:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung 
zustimmen. 
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Alter-
nativstandort gefunden ist.

2 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. 
 
Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: 
 
III Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage gemäß dem Beschluss des Stadtent-
wicklungausschusses im 1. Durchgang vom 01.06.2023: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung 
zustimmen. 
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Vorgaben aus dem Beschluss ausgearbei-
tet. Aufgrund anderweitiger Prioritätensetzung ruht das Verfahren derzeit. 
 
Nächste Schritte: 
Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der Veröffentlichung des Bebau-
ungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hierzu werden die politi-
schen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
1.Quartal 2027

Anlage 10 BV 4 Beschluss 12.06.2023 0858_2023

1764 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 18.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 12.06.2023  
öffentlich 
10.6 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -
Entwurfes 
0858/2023 
 
I Gemeinsamer Änderungsantrag 
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Al-
ternativstandort gefunden ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestrichen) 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen.

Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden.  
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli-
cher Alternativstandort gefunden ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1. Geltungsbereich

389 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 63459/04Stolberger Straßein Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld, 1. Änderung
010050200300 Meter

Anlage 4. Darstellung und Auswertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB

14286 Zeichen

ANLA GE 4  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr: 63459/04 –Arbeitstitel: „Stolberger Straße in Köln- Braunsfeld / Ehrenfeld,  
1. Änderung– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 26.10.2020 bis zum 10.12.2020 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweili ge erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 – Denkmalschutz 
vom 02.11.2020 
 
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen be-
züglich bundes- und landeseigener Denkmäler keine Be-
denken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
2 
 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 
24.11.2020 
 
Es wird um Beteiligung der zuständigen städtischen Ämter 
für Altdeponien gebeten. 
Die Zuständigkeit der Behörden sind in den § 13 und 14 
des LBodSchG festgelegt und in der Zuständigkeitsver-
ordnung "Umweltschutz" (ZustVU) näher erläutert. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden 
Fachämter wurden beteiligt. Der Stellungnahme wurde insoweit 
gefolgt. 
3 
 
 
3.1 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz 
vom 21.12.2020 
 
Die vorgesehene Maßnahme befindet sich nicht innerhalb 
von angemessenen Sicherheitsabständen nach § 3 Abs. 
5c BImSchG bzw. Achtungsabständen ohne Detailkennt-
nis nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach § 3 
Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe"), für die das Dezernat 
53 der Bezirksregierung Köln immissionsschutzrechtlich 
zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ist. 
Die gilt auch für die Anlage (Erdgaslagerbehälter) der 
Firma RheinEnergie AG, Widdersdorfer Straße 194 in 
50825 Köln, bei der es sich um einen Betriebsbereich 
nach § 3 Abs. 5a BImSchG handelt. 
3.2 Gliederung des Plangebietes 
 
Unabhängig von der immissionsschutzrechtlichen Zustän-
digkeit wird angeregt, die für den Bebauungsplan Nr. 
63459/04 vorgesehene Gliederung nach Abstandserlass 
unter Berücksichtigung der im Bereich Oskar-Jäger-
Straße/Ölstraße/Kohlenstraße vorhandene Bebauung so-
wie der dort geltenden Bebauungspläne zu prüfen. 
 
 
Nein 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung 
der vorhandenen Bebauung in Teilbereichen der Oskar-Jäger-
Straße ist im Rahmen der Gutachterliche Stellungnahme auf 
Grundlage einer Bauaktenrecherche durch das Büro ACCON 
bereits erfolgt. Hier kommt es im Wesentlichen zu keiner Ände-
rung bei der Neugliederung. Eine Betroffenheit der Bebauung 
entlang der Ölstraße sowie der Kohlenstraße ist nicht zu erwar-
ten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 
3.3 Hinwies zur Zuständigkeit 
 
Für die im Umfeld des Plangebietes befindliche Firma Max 
Becker GmbH & Co.KG, Widdersdorfer Straße 194, 50825 
Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln zu-
ständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und 
Überwachungsbehörde. Eine interne Beteiligung des De-
zernats 52 ist von hier nicht erfolgt. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
4 
 
Handwerkskammer zu Köln vom 18.11.2020 
 
Grundsätzlich wird die Schaffung bezahlbaren Wohnrau-
mes unterstützt. Allerdings wird die stadtentwicklungspoli-
tische Zielvorstellung, in Teilen des Änderungsbereiches 
ein allgemeines Wohngebiet – statt eines Misch- oder ur-
banen Gebietes – auszuweisen, sehr kritisch gesehen 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die 
Ausweisung eines Mischgebietes beziehungsweise eines urba-
nen Gebietes wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nördlich 
der Alsdorfer Straße bereits in der vom Rat 2004 beschlossenen 
Rahmenplanung Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld als Wohnbau-
potentialfläche dargestellt war. Im Rahmen des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes Nummer 63457/03 wird für die Fläche 
nördlich der Alsdorfer Straße ein allgemeines Wohngebiet fest-

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
Durch das Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen wird 
eine Einschränkung des Umgebungsschutzes für die an-
grenzenden Misch- und Gewerbebetriebe befürchtet. Um 
das daraus entstehende Konfliktpotential im Hinblick auf 
die gewerblichen Nutzungen ausreichend in der Abwä-
gung berücksichtigen zu können, wird angeregt, eine be-
lastbare schalltechnische Untersuchung durchzuführen. 
gesetzt. Dies entspricht dem Ziel des Einleitungsbeschlusses, der 
am 04.07.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst wurde. 
Eine Ausweisung als Mischgebiet beziehungsweise als urbanes 
Gebiet entspricht nicht der Zielsetzung und dem Einleitungsbe-
schluss und spiegelt auch nicht die geplante Nutzung des Gebie-
tes wieder. 
 
Für das vorliegende Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04 
"Stolberger Straße" sowie für das räumlich angrenzende Ände-
rungsverfahren Nummer 63459/02 "Widdersdorfer Straße" wurde 
eine Gutachterliche Stellungnahme auf Grundlage einer Bau-
aktenrecherche durch das Büro ACCON erstellt, in der die nach 
Aktenlage genehmigten Nutzungen in Bezug auf die erforderli-
chen Änderungen in den Zonierungen bewertet wurden.  
Das Ergebnis der Aktenrecherche zeigt auf, dass die vorhande-
nen Betriebe beziehungsweise deren genehmigte Nutzungen, 
durch eine Neugliederung der Abstandsklassen sowie der Um-
stellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007, nicht betroffen 
sind und im Einklang mit der geplanten Festsetzung stehen. Dar-
über hinaus, werden die aktuellen betrieblichen Nutzungen durch 
die Änderung gesichert. Mit den geplanten Änderungen der Fest-
setzungen werden, auch unter Berücksichtigung potentieller Ge-
räuschimmissionen nach betrieblichen Erweiterungen, die vor-
handenen gewerblichen Betriebe in der Nachbarschaft nicht ein-
geschränkt. Eine Verdrängung beziehungsweise ein Nutzungs-
konflikt zwischen der heranrückenden Wohnbebauung und den 
bestehenden Gewerbebetrieben kann auf Grundlage der Akten-
recherche durch das Büro ACCON nicht erkannt werden. Durch 
die Änderungen wird eine planerische Konfliktsituation vermie-
den. 
 
5 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 10.12.2020 
 
Im Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes hat 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Siehe Stellungnahme Nummer 4.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sich über Jahrzehnte ein Gewerbe- und Industriegebiet 
entwickelt. Die dort ansässigen Unternehmen verlassen 
sich auf die Möglichkeiten, die ein Gewerbegebiet bietet. 
Die Neugliederung der Betriebsarten nach Abstandsliste 
2007 ist eine Einschränkung der gewerblichen Tätigkeit 
der dort ansässigen Unternehmen und gefährdet ihre 
Existenz. 
Den Strukturwandel städtebaulich verträglich zu bewälti-
gen, sieht anders aus. Eine Mischung von Gewerbe, 
Dienstleistungen, Infrastruktureinrichtungen und Wohnen, 
also ein Mischgebiet oder ein urbanes Gebiet wäre anstatt 
der geplanten Wohnbebauung passend. Dadurch ließe 
sich die Konfliktsituation durch heranrückende Wohnbe-
bauung planerisch lösen. 
Uns ist der Mangel an Wohnraum in Köln bekannt, jedoch 
möchten darauf aufmerksam machen, dass die Unter-
nehmen, die nun in Bedrängnis geraten, alle Gewerbe-
steuerzahler und Arbeitgeber sind. 
 
 
6 KölnBusiness vom 09.12.2020 
 
Das Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Arbeits-
titel Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. 
Änderung verfolgt unter anderem das Ziel, auf einer ehe-
mals gewerblich genutzten Fläche nördlich der Alsdorfer 
Straße ein Wohngebiet realisieren zu können. Diese Pla-
nung grenzt unmittelbar an das Plangebiet des vorher ge-
nannten Bebauungsplanes an und macht eine Anpassung 
des vorherrschenden Planungsrechtes erforderlich. Dies 
hat eine Reduktion der Gewerbefläche und eine Neuord-
nung der umliegenden Gewerbefläche zur Folge. 
Der Großraum an der Stolberger Straße / Widdersdorfer 
Straße ist primär gewerblich geprägt. Eine Wohnnutzung 
lässt sich lediglich im Bereich zwischen der Elsenborner 
Straße und Alsdorfer Straße begrenzt durch die Stolber-
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Siehe Stellungnahme Nummer 4.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ger Straße im Süden und dem Maarweg im Westen fin-
den. Da sich auch auf dem nördlich angrenzenden Max-
Becker-Gelände eine Entwicklung mit Schwerpunkt Woh-
nen abzeichnet, ist jedoch zu befürchten, dass die von 
zwei Seiten heranrückende Wohnbebauung die zukünfti-
gen Entwicklungsmöglichkeiten des verbleibenden Ge-
werbegebietes deutlich einschränkt (Erweite-
rung/Neuansiedlung). Insgesamt sieht die KölnBusiness 
die großflächige Umwandlung von Gewerbe in Wohnen 
kritisch. 
Es muss sichergestellt werden, dass die bestehenden 
Betriebe durch die beabsichtigte Planung langfristig in 
keiner Weise beschränkt werden. 
7 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 
10.11.2020 
 
Die Belange der Denkmalpflege sind nicht betroffen. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
8 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr vom 
03.11.2020 
 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
9 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention / Opferschutz, 
Städtebauliche Kriminalprävention vom 05.11.2020 
 
Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das Vorhaben 
keine Bedenken. Da jedoch eine Vielzahl von städtebauli-
chen und technischen kriminalpräventiven Aspekten zu 
berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des Au-
ßengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf folgendes 
hingewiesen: 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention 
sowie kriminalpräventiv wirkende Ausstattung von Bauob-
 
 
 
Ja 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bitte um Wei-
terleitung des Beratungsangebotes an den Vorhabenträger wurde 
nachgekommen. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
jekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen 
(Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuch-
tung etc.) an. Es wird um Weiterleitung des Beratungsan-
gebotes an den Vorhabenträger gebeten. 
10 RheinEnergie AG vom 09.12.2020 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.  
 
 
Kenntnisnahme 
 
11 Rheinischen NETZGesellschaft mbH vom 09.12.2020 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
12 Kölner Verkehrsbetriebe AG vom 09.12.2020 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
13 Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 09.12.2020 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
14 
 
14.1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR vom 01.12.2020 
 
Gegen das vorliegende städtebauliche Planungskonzept 
bestehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 
44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu ver-
sickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswas-
sers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Ver-
sickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen, 
oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann 
nach Prüfung der hydraulischen Kapazitäten die Ableitung 
des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwas-
serkanal erfolgen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird gesondert 
angemerkt, dass die vorliegenden Grundstücke gemäß § 44 Abs. 
1 Landeswassergesetz bereits bebaut sind und eine Festsetzung 
zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers daher 
nicht notwendig ist.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14.2 Überflutungsvorsorge 
Starkregen 
Wie dem Auszug der Starkregengefahrenkarte zu ent-
nehmen ist, befinden sich mehrere Senken auf dem 
Grundstück, die zu Überflutungen der Gebäude führen 
können. Diese sollten bei der weiteren Planung berück-
sichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass geeig-
nete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bau-
leitplanung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgenden Konzepte 
dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei-
chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese 
Maßnahmen umfassen beispielsweise: Wahl der Straßen-
führung; gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkre-
genereignissen über Grünflächen; Rückhaltung von Nie-
derschlagswasser; Notüberläufe; Geländeneigung vom 
Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom 
Gebäude fernzuhalten; Objektschutz besonders gefährde-
ter Grundstücke/Gebäude. 
 
Es werden Hinweise auf bestehende Unterlagen zur Über-
flutungsvorsorge gegeben und wo diese zu finden sind. 
 
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgaragenein-
fahrten und Hauseingänge zu legen. Flusshochwasser 
und Grundhochwasser stellen für das Gebiet keine Gefahr 
dar. 
 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) ab-
zustimmen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

- 8 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH vom 
09.11.2020 
 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Einrichtung 
von Zuwegen, Wendeanlagen und/oder Schleppkurven ist nicht 
Bestandteil der Bebauungsplanänderung.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

956 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Nicht erforderlich, da im Rahmen der Gesetzgebung zu den Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen 
eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist. 
 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 7. Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel

858 Zeichen

Alsdorfer Straße
(1)(3)(1)(1)
(2)
(2)
(4) (2)(3)(7)
(1)(2)(2)
(1)
(5)(6)
12041201
108417371735173417363987
719
1740
718
1202
17383984
548
17333994202
2559202
39832023982202
17431744287720240022022443469202
1832
1203
20210
1739
2560202
11311752
3470202
716
1126
174217412425202
167639952022397202
3996202P
III
I
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FFII
15
21
5
1317
11
23[90 e] 19
Öffentliche Grünfläche- Spielplatz -Öffentliche GrünflächeBplan 63457/03Wohnbebauung Alsdorfer Str.Bplan 63457/04Stolberger Str. 1. ÄnderungGeh & RadwegBauwagensiedlungOsterinsel
Verortung der Bauwagensiedlung Osterinsel
NLegende:Bauwagensiedlung Osterinselgepl. WohnbebauungAlsdorfer Str.gepl. Öffentliche Grunfläche
Anlage 7Stadtplanungsamt
02525 50100 Meter
Maßstab: ohneStädtische Flächegepl. Straßenverkehrsfläche

Anlage 8 Auszug BP_RP-Beirat_0858_2023

2914 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 25.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
23.05.2023 
öffentlich 
6.3 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes 
0858/2023 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal und der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen.“ 
 
Ergänzung: 
„Gleichzeitig empfiehlt der Rahmenplanungsbeirat: 
a) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau-
ungsplanes die Festsetzung der Geschossigkeit an der Oskar-Jäger-Straße 
auf die Festsetzung der Geschossigkeit an der Widdersdorfer Straße abge-
stimmt werden kann. Dies vor allem im Hinblick auf eine einheitlichere Hö-
henentwicklung der Gebäude an beiden Straßen. Im bestehenden B-Plan

an der Widdersdorfer Straße (Nr. 63459/02) sind im Wesentlichen IV Ge-
schosse festgesetzt und im B-Plan an der Oskar-Jäger-Straße (Nr. 
63459/04) sind weiterhin VI bis X Geschosse festgesetzt. 
b) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau-
ungsplanes klimafreundliche Festsetzungen / Grünfestsetzungen integriert 
werden können, ohne die vorhandenen Gewerbebetriebe einzuschränken. 
c) die Verwaltung soll überprüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebau-
ungsplanes einige Flächen, die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt sind, 
als Flächen für gemischt genutzte Quartiere mit Wohnanteil ausgewiesen 
werden können. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung des 
Zielbildes die in Teilen des Bebauungsplan-Gebietes einen Transformati-
onsbereich vorsieht in dem ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen nicht 
störendem Gewerbe und Wohnen vorgesehen ist. 
d) ob die zwei privaten Stichstraßen, die von der Oskar-Jäger-Straße aus süd-
lich der Low Line in das Bebauungsplan-Änderungsgebiet hineinführen im 
Rahmen der Änderung als Zuwege zugunsten der Allgemeinheit gesichert 
werden können.“ 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 13.1 StEA 01.06.2023

2314 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 221 32834 
E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 02.06.2023 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 01.06.2023  
öffentlich 
13.1 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -
Entwurfes 
0858/2023 
 
I Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
II Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion die Linke:  
 
Der Wiedervorlageverzicht unter Ziffer 2 ist aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:  
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FDP-Fraktion bei keiner Enthaltung mehrheitlich 
 zugestimmt. 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestri-
chen) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Hinweis: Die Ursprungsvorlage wird durch den geänderten Beschluss ersetzt.

Anlage 2. städtebauliches Konzept

8 Zeichen

ANLAGE 2

Anlage 12 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 13.1 StEA 31.08.2023

3017 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
13.1 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes 
0858/2023 
 
I Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
Mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
 
II Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld gemäß Anlage 10 an:  
 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli-
cher Alternativstandort gefunden ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt. 
 
Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: 
 
III Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorlage gemäß dem 1. Durchgang, 
vom 01.06.2023, des Stadtentwicklungsausschusses: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3. Erläuterung

17167 Zeichen

1 
ANLAGE 3  
 
Erläuterung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 
Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung 
 
 
1. Anlass und Ziele der Änderung 
 
Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 ist seit dem 02.01.1985 rechtsverbindlich. 
 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt  seit 
mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um dieses Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde 
für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept, die sog enannte „Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld“, vom Rat der Stadt Köln am 20.07.200 4 beschlossen. Die Rahmen-
planung sieht unter anderem vor, eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistras-
sen und eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich, sowie ein Wohnbaugebiet 
auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines ehemaligen Betriebes für Antrieb-
selemente nördlich der Alsdorfer Straße angrenzend am P lanbereich zu schaffen. Für die im Rah-
menplanung vorgesehene Wohnbebauung au f den ehemals gewerblich genutzten  Flächen nörd-
lich der Alsdorfer Straße hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) in seiner Sitzung am 
04.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten.  
 
Mit der Planung einer  Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie-  und Ge-
werbegebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage zu ver-
meiden, sind die angrenzenden Bebauungspläne N ummer 63459/02 und N ummer 634597/04 zu 
ändern und auf eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung anzupas-
sen.  
 
Ferner sind die Grundzüge der Planung zur Festsetzung einer Fläche für Bahnanlage im Planbe-
reich obsolet. In der Änderung zum Bebauungsplan werden daher die in der Rahmenplanung vor-
gesehene Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleistras sen sowie die Grünfläche auf 
der ehemaligen Gleisharfe im Planbereich mitgeplant. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird die 
im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Bahnanlage, die als private Zufahrtstra-
ße genutzt wird, als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.  
 
Ziele der Planung sind daher 
- die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstands erlass vom 06.06.2007 zur Ver-
meidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der 
Alsdorfer Straße,  
- die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rah-
menplanung vorgesehenen Fuß-  und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HG K-
Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe, 
- sowie die planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von einem Teilbereich 
des Gewerbegebietes.  
Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich 
Anwendung finden.

2 
2. Planverfahren 
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „1. Änderung Stol-
berger Straße“ in Köln- Ehrenfeld wird im Normal -/Vollverfahren durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 
BauGB ist eine Umweltprüfung durchzu führen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschreiben und bewertet werden. 
Der Umweltbericht ist gemäß Anlage 1 zum  BauGB zu erstellen und gemäß § 2a Satz 3 BauGB 
als Teil der Begründung aufzuführen.  
 
3. Erläuterung zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Änderungsbereiches  
 
Mit Ausnahme des Bereiches nördlichen der Alsdorfer Straße, für den der  vorhabenbezogene 
Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ aufgestellt wird, umfasst der Änderungsbe-
reich das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 63459/04. 
 
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG und der 
KVB AG, im Westen durch den Maarweg, im Osten durch die Oskar -Jäger-Straße und im Süden 
durch die Stolberger Straße begrenzt. 
 
3.2 Vorhandene Struktur und Umgebung des Plangebietes  
 
Der Westen und Südwesten des Änderungsbereiches wird durch eine Wohnnutzung geprägt. Hier 
liegen Wohngebäude  entlang der Alsdorfer-, Elsenborner - und St. -Vither-Straße. Nördlich der 
Alsdorfer Straße auf den  Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines Betriebes für An-
triebselemente wird durch das Verfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße"  ebenfalls eine 
Wohnnutzung geplant.  
Der Großteil des übrigen Plangebietes wird jedoch vorwiegend gewerblich genutzt. Östlich an die 
bestehenden Wohngebäude grenzen verschiedene Büronutzungen, Lagerhallen, Einzelhandels-
betriebe und Verkaufsflächen von klein- und mittelgroßen Gewerbebetrieben an. Diese Nutzungen 
werden nach Osten hin  fortgeführt. Entlang der Oskar -Jäher-Straße grenzt eine erneute Wohn-
nutzung an die gewerblichen Betriebe. 
Auf Grund des Strukturwandels innerhalb des Plangebietes, wurden  industrielle und gewerbliche 
Nutzungen zugunsten von Wohnnutzung sowie einer nicht erheblich belästigenden Gewerbenut-
zung in der Vergangenheit aufgegeben. Dabei bilden der Maarweg im Westen und die Oskar -
Jäger-Straße im Osten , die Hauptentwicklungsachsen für die benannten Nutzungen. Die übrige 
gewerbliche Nutzung bleibt hierbei in zweiter Reihe zurück. 
 
Die nähere Umgebung des Plangebietes wird im Wesentlichen durch großflächige Gewerbebe-
triebe im Süden und Osten geprägt. Im Norden schließt der Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 
mit klein- und mittelgroßen Gewerbebetrieben an. Im Osten gegenüber der Oskar -Jäger-Straße 
befindet sich eine größere Wohnbaufläche. 
 
3.3 Planungsrechtliche Situation 
 
Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 6349/04 „Stolberger Straße“ 
wurden drei unterschiedliche Baugebiete festgeset zt – Allgemeine Wohnbaugebiete, Mischgebie-
te und Gewerbegebiete –, unter den die gewerbliche Nutzung herrscht. 
 
Im Westen des Planbereiches, für die Grundstücke Maarweg 98 - 130, Alsdorfer Straße 1 - 6 und 
11 - 23,  St. Vither Straße 1 - 16 und Elsenborner Straße 1 - 27, wurden Allgemeine Wohngebiete

3 
sowie Mischgebiete mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 bis 1,2, einer maximalen Ge-
schosshöhe von III bis VI und einer geschlossenen Bauweise festgesetzt.  
 
Angrenzend zu den dem Wohnen dienenden Baugebi eten, wurde ein Gewerbegebiet  für die 
Grundstücke Alsdorfer Straße 7 - 9 und Stolberger Straße 92 festgesetzt. Zum Maß der baulichen 
Nutzung wurden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0, 
eine maximale Anzahl der Vollgeschosse  von IV und eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
Ferner wurde das  Gewerbegebiet als Zone 3 ausgewiesen, in der keine Anlagen nach der Ab-
standsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 
02.11.1977, zugelassen wurden.   
 
Ein weiteres Gewerbegebiet wurde f ür die Grundstücke Stolberger Straße 2 bis 90 festgesetzt. 
Zum Maß der baulichen Nutzung wurden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine Geschoss-
flächenzahl (GFZ) von 2,2, eine maximale Anzahl der Vollgeschosse von X und eine geschlosse-
ne Bauweise festgesetzt. Ferner wurde das Baugebiet als Zone 2 ausgewiesen, in der die Anla-
gen Nummer 1 bis 187 und 189 bis 193 der Abstandsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses 
vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 02.11.1977, ausgeschlossen wurden. 
 
Für die Grundstücke Oskar -Jäger-Straße 115 - 141 wurde auch ein Gewerbegebiet festgesetzt. 
Zum Maß der baulichen Nutzung wurden für das Baugebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, 
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0, eine maximale Anzahl der Vollgeschosse von VI sowie 
eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Ferner wurde das Baugebiet als Zone 1 ausgewiesen, 
in der die Anlagen N ummer 1 bis 158 der Abstandsliste aus der Anlage 1 des Abstandserlasses 
vom 25.07.1974, geändert durch Rd. Erl. vom 02.11.1977, ausgeschlossen wurden. 
 
In allen drei Gewerbegebieten wurden auch zahlreiche Flächen für das Anpflanzen von Bäumen 
und Sträuchern festgesetzt. Diese Anpflanzungsmaßnahme war als gestalterisches Trennungs-
instrument zur Vermeidung der negativen Auswirkungen der Gewerbegebiete auf dem Ortsbild 
der Umgebung vorgesehen, jedoch finde sie derzeit in sehr geringerem Maße Anwendung . Ein 
gutes Beispiel der nicht Anwendbarkeit dieser Festsetzung ist die Fläche für das Anpflanz en von 
Bäumen und Sträuchern südlich der HGK-Trasse zwischen dem Grundstück Stolberger Straße 90 
d und der Oskar-Jäger-Straße, die nie angelegt werden könnte, da sie teils mit alten Gewerbehal-
len bebaut ist und teils als Zufahrt für die Gewerbehallen genutzt wird. 
 
Außerdem wurden im Bebauungsplan die Gleistrassen der HGK AG und der KVB AG als Flächen 
für Bahnanlagen festgesetzt. Beide Gleistrassen sind bereits vor Jahren aufgegeben und zwi-
schenzeitlich entwidmet worden. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches  der Änderung zum 
Bebauungsplan als gemischte und als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die vorgesehene Pla-
nung weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan ist 
daher zu ändern.  
 
4.2 Regionalplan 
 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All-
gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt.

4 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aus-
sagen. 
 
4.4 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 
In der vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossenen Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht das Nutzungskonzept für die östlichen Planbereiche der Bebau-
ungsplan-Änderung Gewerbegebiete mit kombinierter Dienstleistung entlang der öffentlichen Ver-
kehrsflächen vor. Der westliche Bereich wird durch Wohnbebauung geprägt. Diese Darstellung 
entspricht auch der Zielstellung,  auf den  nördlichen Flächen entlang der Alsdorfer Straße eine 
Wohnbebauung zu realisieren, welche ebenfalls als mittelfristiges Ziel innerhalb der Rahmenpla-
nung definiert wurde. Östlich an den Vorhaben- und Erschließungsplan “Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße“ sieht die Rahmenplanung eine öffentliche Grünfläche vor. Nördlich entlang der ehemali-
gen Gleistrassen ist eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung geplant. 
 
5. Planinhalt 
5.1 Neugliederung der Betriebsarten nach Abstandserlass 2007  
 
Zur Vermeidung einer stadtplanerischen Konfliktsituation mit der geplanten heranrückenden 
Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße sind Teilbereiche der Gewerbegebiete im Planbe -
reich nach der Abstandsliste der Anlage 1 zum Abstandserlass neu zu gliedern. Im Rahmen der 
Änderung zum Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet auf den Abstandserlass vom 
06.06.2007 umgestellt. 
 
Eine gutachterliche Betrachtung beziehungsweise Bestandserfassung der vorhandenen Betriebe 
im Gewerbegebiet, wurde durch das Büro ACCON erarbeitet.  Mit der geplanten Änderung der 
Festsetzung soll sichergestellt werden, dass nur Anlagen zulässig sind, die die Mindestabstände 
einhalten. Im Rahmen der gutachterlichen Betrachtung wurden die aus schalltechnischer Sicht 
relevanten Nutzungen betrachtet. 
 
Die Anpassung der Zon ierung gemäß dem aktuellen Abstandserlass 2007 führt zu keine r Ein-
schränkungen der möglichen Nutzungen. 
 
Für die nördlich und östlich liegenden Gewerbegebietsflächen entlang der KVB AG Bahnanlage 
soll von Zone 1 auf die Zonen 3 beziehungsweise 2 umgestellt  werden. Die Zonierungen entlang 
der Oskar-Jäger-Straße und der Stolberger Straße bleiben unberührt. 
 
Von der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße bis zu einer 
Entfernung von circa 170 Meter wird im Planbereich die Zone 3 fes tgesetzt, in der alle Anlagen - 
und Betriebsarten der Abstandsliste ausgeschlossen werden. In dem Bereich befinden sich aktuell 
gemäß Realnutzungskartierung verschiedene Einzelhandelsbetriebe sowie einige Bürogebäude.  
Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen werden von der Umstellung auf den Abstandserlass 
vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. 
 
Bis zu einer weiteren Entfernung von circa 500 Meter wird die Zone 2 festgesetzt, in der aus-
schließlich die Anl agen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VII zulässig werden. In dem Be-
reich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung ein Kurierdienst, eine Schreinerei so-
wie verschiedene Lageräume und Büronutzungen. Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen 
werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen 
im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen.

5 
 
Abschließend bis zu einer weiteren Entfernung von circa 500 Meter wird die Zone 1 festgesetzt, in 
der ausschließlich die Anlagen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VI und VII zulässig werden. 
In dem Bereich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung ein Autoverleih, verschiede-
ne Büronutzungen sowie Wohngebäude. Diese Betriebe beziehungsweise Nutzungen werden von 
der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und stehen im Einklang 
mit den geplanten neuen Festsetzungen. 
 
5.2 Festsetzung eines Fuß- und Radweges sowie einer Grünfläche  
 
Durch die Aufgabe der industriellen Nutzungen und die Umst rukturierung der gewerblichen Nut-
zungen innerhalb des Plangebietes wurde die  Bahntrasse entbehrlich und zurückgebaut. Teilwei-
se wurde die ehemalige Gl eistrasse an die angrenzenden Gewerbegebiete veräußert bezie-
hungsweise verpachtet. Die Gleistrasse wird he ute vorrangig als private Zufahrtsstraße genutzt, 
so dass die Darstellung als Gewerbegebieten der heutigen Nutzung entspricht. Auch die KVB AG 
hat seit Jahren das Anschlussgleis zum Betriebshof aufgegeben und entwidmet.  
 
Gemäß den Vorgaben der Rahmenplanung soll auf dieser Gleistrasse zwischen dem Maarweg 
und der Stolberger Straße eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung entstehen, so dass für die 
ehemalige Fläche für Bahnanlagen eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und 
Radweg) festgesetzt wird. 
 
Darüber hinaus soll mit der geplanten Umwandlung von Gewerbegebietsflächen in öffentliche 
Grünflächen östlich des Bebauungsplanes “Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ auf der ehemaligen 
Gleisharfe der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gefolgt werden. Die benannte 
Teilfläche soll an die Fuß-  und Radwegeverbindung anschließen und einen qualitativen Freiraum 
für die angrenzenden Nutzungen ausbilden. 
 
5.3 Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche  
 
Ein Teil der ehemaligen Gleistrasse wird heute vorrangig als private Zufahrtsstraße zu den Gewer-
begebieten genutzt. Diese Nutzung entspricht nicht die im rechtskräftigen Bebauungsplan festge-
setzte Fläche für Bahnanlage für die Fläche. 
 
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird diese Fläche zur planungsrechtli chen Sicherung der 
verkehrlichen Erschließung der Grundstücke als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 
 
5.4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 
 
Bedingt durch die Änderung des Bebauungsplanes wird auf die derzeit geltende Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 umgestellt. 
 
6. Umweltbericht  
 
Der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 wird im Rahmen der früh-
zeitigen Dienststellen- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB festgelegt. Der entspre-
chende gutachterliche Untersuchungsbedarf wird im weiteren Planverfahren abgearbeitet. 
 
Unter anderem werden in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkun-
gen auf die Schutzgüter ermittelt. Folgende Altlasten werden berücksichtigt:

6 
Altlast Nummer 40102 (Öllinse Braunsfeld) 
Der Ölschaden besteht seit über 40 Jahren und hat zur Stilllegung einer ehemals dort ansässigen 
Grundwassergewinnungsanlage geführt. Die Ölverunreinigung liegt im Grundwasserschwan-
kungsbereich in einer Tiefe von 9 Meter bis 12 Meter. Die Quelle dieser Boden- und Grundwasser-
verunreinigung ist bisher noch nicht festgestellt worden. Seitens der Stadt wurde diese Altlast 
mehrfach untersucht.  Sanierungsmaßnahmen wurden eingeleitet aber bisher noch nicht abge-
schlossen. Aufgrund der Lage der Altlast, circa 10 Meter bis 12 Meter unter Geländeoberfläche 
und außerhalb einer Wasserschutzzone und dem Einzugsbereich einer Grundwassergewinnungs-
anlage, kann wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes die komplette Sanierung kaum erwar-
tet werden.  
 
Altlastverdachtsflächen und Altstandorte 
Im Bebauungsplangebiet ist aufgrund der teilweise über ein Jahrhundert andauernden industriel-
len und gewerblichen Nutzungen eine Vielzahl von Altablagerungen und Altstandorten vorhanden 
und im Altlastenkataster dargestellt. Somit ist sichergestellt, dass nach der Aufgabe der derzeiti-
gen Nutzung im Rahmen der Neubebauung weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanie-
rungsmaßnahmen gefordert werden.  
 
7. Planverwirklichung 
 
Die Änderung des Bebauungsplanes verursacht der Stadt Köln keine Kosten.

Anlage 5. Niederschrift Abendveranstaltung (Modell 2)

14357 Zeichen

ANLAGE 5  
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin  21.09.2021  
Stadtplanungsamt   
   
Willy-Brandt-Platz 3/Stadthaus   
50679 Köln 
 
 
 
NIEDERSCHRIFT 
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  
 
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" 
 
 
Veranstaltungsort: Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln (Live-Stream) 
 
Termin: 21.09.2021 
 
Beginn: 19:00 Uhr 
 
Ende: 20:00 Uhr 
 
Besucher: ca. 489 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
  
 Frau Weitekamp Bezirksbürgermeister Lindenthal 
 Herr Spelthann              Bezirksbürgermeister Ehrenfeld 
 
 Podium: 
  
 Frau Burkhardt-Dellmann  Stadtplanungsamt Köln 
 Frau Rheinschmidt         Stadtplanungsamt Köln 
 Herr Wolff          Stadtplanungsamt Köln 
  
 
 Niederschrift: 
  
 Herr van Ühm            Stadtplanung Zimmermann GmbH

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" 
- 2 - 
 
 
 
Frau Weitekamp und Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister/in der Stadtbezirke Lindenthal 
und Ehrenfeld, begrüßen die zugeschalteten Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen 
und Vertreter der Verwaltung. Sie stellen das Podium vor und erläutern den Ablauf der Veran-
staltung sowie die Handhabung der Chat-Funktion. Sie bitten alle zugeschalteten Bürgerinnen 
und Bürger um Teilnahme und einen regen Austausch in Bezug auf die vorgestellten Verfah-
rens- und Planunterlagen.  
 
Herr Wolff, Stadtplanungsamt, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Bebauungsplanänderung für den Bereich Stolberger Straße in 
Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld. Er weist darauf hin, dass dies der Anfang des förmlichen Rechtset-
zungsverfahrens ist. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens, gefasst am 
17.06.2021 durch den Stadtentwicklungsausschuss (StEA), liegt vor.  
Herr Wolff schildert den weiteren Ablauf des förmlichen Änderungsverfahrens und zeigt die je-
weiligen Verfahrensschritte und Möglichkeiten auf, wie sich die Bürgerinnen und Bürger am 
Verfahren beteiligen können. Für die Öffentlichkeit besteht zweimal die Möglichkeit, sich zur 
Planung zu äußern. Zum einen am heutigen Abend durch den Chat und/oder Abgabe einer 
schriftlichen Stellungnahme (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) bis einschließlich den 
11.10.2021 über die Bezirksbürgermeisterin Frau Weitekamp oder den Bezirksbürgermeister 
Herrn Spelthann und zum anderen im weiteren Verfahren während der öffentlichen Auslegung 
des Bebauungsplan-Entwurfes im Stadtplanungsamt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, 
dass die Veranstaltung aufgezeichnet und später im Internet abrufbar sein wird. Es wird eben-
falls eine Niederschrift angefertigt.  
In der heutigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die aktuelle Zielsetzung der Bebau-
ungsplanänderung vorgestellt. Es besteht die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzutra-
gen.  
 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt den Änderungsbereich anhand von Lageplänen 
und Luftbildern vor. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein vorwiegend gewerblich gepräg-
tes Gebiet mit Wohnnutzung in den Randbereichen sowie entlang der St.-Vither-Straße, der 
Elsenborner Straße und der Alsdorfer Straße. Anschließend werden die Zusammenhänge so-
wie Abhängigkeiten mit den angrenzenden Bebauungsplänen (Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße) und Änderungsverfahren (1. Änderung Widdersdorfer Straße) erörtert. Der Flächennut-
zungsplan der Stadt Köln stellt den Änderungsbereich als gewerbliche und gemischte Fläche 
dar. Der Flächennutzungsplan wird parallel mit der 241. Flächennutzungsplanänderung geän-
dert. 
Frau Rheinschmidt erläutert die übergeordneten Planungen in Form des Rahmenplanes 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und des Zielbildes Kölner Weststadt anhand weiterer Über-
sichtspläne. Abschließend werden die Inhalte der 1. Bebauungsplanänderung für den Bereich 
Stolberger Straße dargelegt. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt, erläutert im Folgenden die Gutachtenerforder-
nisse  für die Bebauungsplanänderung sowie die zu berücksichtigenden umweltrelevanten The-
men. Im Rahmen des Verfahrens wurde bereits eine schalltechnische Untersuchung geführt, 
welche die möglichen Konflikte durch die heranrückende Wohnbebauung (Bebauungsplan Als-
dorfer Straße)  aufzeigen sollte. Die im Plangebiet vorhandenen Gewerbebetriebe werden 
durch die Änderung weder in ihrem Betrieb noch in ihrem Entwicklungspotenzial eingeschränkt. 
Im Rahmen der weiteren Planung werden darüber hinaus eine Artenschutzprüfung sowie eine 
Bodenuntersuchung durchgeführt. Auf Grund der gewerblichen und industriellen Vornutzung 
sowie in Bezug auf die vorhandenen Altstandorte und Altlasten (zum Beispiel die vorhandene 
Öllinse) werden im Änderungsbereich Bodenuntersuchungen veranlasst. Die Bodenuntersu-
chungen werden dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzer durchgeführt. Darüber hin-
aus wird angemerkt, dass keine Gehölzrodungen für die Untersuchungen vorgenommen wer-
den. 
Frau Burkhardt-Dellmann verweist abschließend noch einmal auf die Möglichkeiten zur Beteili-
gung am Verfahren sowie auf die verschiedenen Anlaufstellen, bei denen sich die Bürgerinnen

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" 
- 3 - 
 
 
 
und Bürger über das Verfahren beziehungsweise die Planung informieren können. 
 
Frau Weitekamp und Herr Spelthann regen die Bürgerinnen und Bürger an, Fragen über die 
bereitgestellte Chat-Funktion zu stellen. 
 
1. Frau Weitekamp fragt nach, ob die Darstellung der benannten Öllinse im Altlastenkataster 
der Stadt Köln als zusammenhängende Fläche zu verstehen ist oder ob es mehrere kleinere 
Teilbereiche innerhalb des Plangebietes gibt. Darüber hinaus wird nachgefragt, welche Kon-
sequenzen entstehen könnten, sofern die Bodenuntersuchung Hinweise auf umweltrele-
vante Stoffe liefert. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass es sich bei der benannten Öllinse um einen orts-
stabilen und zusammenhängenden Grundwasserschaden handelt, der nördlich der Wid-
dersdorfer Straße entstanden ist. Die Öllinse befindet sich in einer Tiefe von 10 bis 12 Me-
tern und wird über ein jährliches Grundwasser-Monitoring beobachtet. Konflikte in Bezug auf 
die Bebauungsplanänderung "Stolberger Straße" sowie den Bebauungsplan "Alsdorfer 
Straße" sind nicht bekannt beziehungsweise nicht zu erwarten. Sollten die Untersuchungen 
im Bereich der geplanten Grünfläche jedoch widererwartend andere Ergebnisse aufzeigen, 
werden weiterführende und umfassendere Untersuchungen beauftragt werden. Im 
schlimmsten Fall wäre ein Austausch des Oberbodens in einer Tiefe von 35 Zentimeter er-
forderlich. 
 
2. NN  regt an, dass der Rahmenplan zukünftig Entwicklungsräume ausweisen sollte. Der aktu-
elle Rahmenplan habe seit 17 Jahren Bestand und müsse in seiner Neufassung die Fokus- 
und Entwicklungsräume dezidiert ausweisen, um städtebauliche Bereiche zukunftsweisend 
weiterzuentwickeln. 
 
Frau Rheinschmidt erläutert, dass der Zielbildprozess für die Kölner Weststadt inklusive-
Fokusräume (zum Beispiel Max-Becker-Areal oder der begrünte Fuß- und Radweg) abge-
schlossen ist und demnächst vom Stadtentwicklungsausschuss (StEA) beschlossen werden 
soll. Die anschließende Fortschreibung der Rahmenplanung inklusive Bürgerbeteiligung soll 
in 2022 gestartet werden. Ziel des Rahmenplanungsprozesses ist es, die Entwicklung und 
Gestaltung der benannten Räume zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zielgerich-
tet zu steuern. 
 
3. NN möchte wissen, ob die benannte Öllinse derzeit "entgast" wird, da es seit einiger Zeit 
Geruchsbelästigungen in der Umgebung gebe. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass der Stadt Köln ein Austritt von Schadstoffen nicht 
bekannt ist. Es werde empfohlen, sich in diesem Zusammenhang an das Umweltamt der 
Stadt Köln zu wenden, da diese als überwachende Behörde hierfür zuständig sei. 
 
4. Herr Spelthann  merkt an, das von der Bezirksvertretung Lindenthal und Ehrenfeld vorge-
schlagen wurde, die Gleisharfe in Bezug auf die Wohnwagensiedlung als Sonderbaufläche 
auszuweisen. Es wird nachgefragt, inwieweit der Stadtentwicklungsausschuss sowie die 
Verwaltung die Belange der Wohnwagensiedlung durch die Ausweisung einer öffentlichen 
Grünfläche berücksichtigt haben. 
 
Frau Rheinschmidt berichtet, dass die Thematik verwaltungsintern umfangreich geprüft 
wurde. Die Ausweisung als Sonderbaufläche beziehungsweise als Sonderwohnform wurde 
in Bezug auf die angrenzenden gewerblichen Betriebe kritisch gesehen, da hierdurch eine 
Beeinträchtigung beziehungsweise Einschränkung der Betriebe durch eine noch näher her-
anrückende Wohnnutzung zu erwarten wäre. Auch die bereits benannten Altlasten in die-
sem Bereich könnten zu einem Konflikt führen, da eine Wohnnutzung einen höheren

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" 
- 4 - 
 
 
 
Schutzanspruch in Bezug auf die Bodengrenzwerte besitze wie zum Beispiel eine öffentli-
che Grünfläche.  
 
Herr Wolff ergänzt, dass die Belange er Bauwagensiedlung auch durch die Ausweisung als 
öffentliche Grünfläche berücksichtigt und gesichert werden.  
 
5. NN  fragt nach, ob es einen Ersatzstandort für die Wohnwagensiedlung gibt. 
 
Herr Wolff weist darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Bauwagensiedlung an ihrem 
Standort bestehen bleiben wird. Die Verwaltung werde sich in den kommenden Monaten zu-
sammen mit den Akteuren aus dem politischen Raum über alternative Standorte austau-
schen, sofern dies zwingend erforderlich werden sollte.  
 
6. NN  merkt an, dass der Anschluss von der Alsdorfer Straße zur Industriestraße im Osten für 
die PKW-Erschließung eingetragen werden muss. 
 
Frau Rheinschmidt führt aus, dass eine Anbindung im Rahmen der derzeitigen Planung 
bereits berücksichtigt ist, jedoch nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ledig-
lich für zu Fußgehende und Radfahrende. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für den motorisierten 
Individualverkehr werde kritisch gesehen, da hierdurch zusätzliche Verkehre innerhalb des 
Wohngebietes entstehen würden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anbin-
dung von quartiersfremden Verkehren zur Umfahrung des Knotenpunkts Maarweg/Stolber-
ger Straße genutzt werde.  
 
7. NN  merkt an, dass im Rahmen der Bebauungsplanänderung in Abstimmung mit der Stadt 
Köln und der Vorhabenträgerin, Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Es 
wird nachgefragt, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen werde.  
 
Frau Rheinschmidt weist darauf hin, dass die Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet, 
Wohngebiet, öffentliche Grünfläche, et cetera) bereits im Vorentwurf dargestellt ist. Im Rah-
men des weiteren Verfahrens wird dann auch in Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungs-
plan das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Anzahl von Vollgeschossen) festgelegt. 
Im Gegensatz zum Bebauungsplanverfahren "Alsdorfer Straße" gebe es für die Bebauungs-
planänderung "Stolberger Straße" keine Vorhabenträgerin. Es handelt sich bei der Ände-
rung um einen Angebotsbebauungsplan. Die Verwaltung wird in Bezug auf die Festsetzun-
gen zum Maß der baulichen Nutzung Empfehlungen formulieren, welche durch die Politik 
dann beschlossen werden. 
 
8. Herr Spelthann  fragt in Bezug auf die übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung nach, 
in welchen zeitlichen Rahmen eine Realisierung geplant ist?  
 
Frau Rheinschmidt weist darauf hin, dass die benannte Wegeverbindung bereits Gegen-
stand des Rahmenplanes von 2004 war. Die vorliegende Bebauungsplanänderung schafft 
den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung dieser Fläche. Die Festsetzung einer öffentli-
chen Verkehrsfläche ermöglicht den Erwerb der benötigten Teilstücke zur Realisierung der 
geplanten Wegeverbindung. Es wird jedoch angemerkt, dass dies der erste Schritt sei und 
eine Entwicklung der Flächen über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden müsste. 
 
Herr Wolff ergänzt, dass die Vernetzungsfunktion für Fußgehende und Radfahrende ein 
Ziel der Verwaltung sowie der Politik ist. Es wird jedoch angemerkt, dass die benötigten Flä-
chen hierfür auch in privater Hand liegen und die Entwicklung des gesamten Areals ein 
langfristiger Prozess ist. 
 
9. NN  fragt nach, welche Bestandsstraßen im Rahmen der Bebauungsplanänderung saniert 
beziehungsweise erneuert werden?

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  
"Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" 
- 5 - 
 
 
 
 
Herr Wolff merkt an, dass gegebenenfalls verursachte Schäden an den Bestandsstraßen 
durch den Verursacher zu beseitigen sind. Dies werde im Rahmen des weiteren Verfahrens 
durch das zuständige Fachamt (Amt 66 – Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung) kon-
trolliert.  
 
10. NN fragt nach, ob die gezeigten Pläne und Informationen im Internet einsehbar sind? 
 
Frau Rheinschmidt merkt an, dass alle gezeigten Pläne und Informationen im Internet un-
ter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abrufbar sind. Neben einer Aufzeichnung der Ver-
anstaltung wird hier auch die gezeigte Präsentation zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen 
werden hierfür barrierefrei gestaltet. 
 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedanken sich Frau Weitekamp und Herr 
Spelthann beim Podium sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die angeregte Diskussion. 
Es wird angemerkt, dass alle eingegangenen Fragen in einer Niederschrift dokumentiert wer-
den. Die Niederschrift wird den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zur politischen 
Bewertung vorgelegt werden und im Anschluss dem Stadtentwicklungsausschuss. Auch dort 
werden die Anregungen und Bedenken bewertet. 
 
Es wird erneut auf die Möglichkeit verwiesen, bis zum 11.10.2021 ergänzende Anregungen und 
Bedenken zum Änderungsverfahren abgeben zu können.  
 
Die Veranstaltung wird um 20:00 Uhr beendet. 
 
 
 
 
 
 
gezeichnet         gezeichnet     
Frau Weitekamp       Herr van Ühm  
(Bezirksbürgermeisterin Lindenthal)     (Planungsbüro Zimmermann) 
         ( S c h r i f t f ü h r e r )  
 
 
 
gezeichnet     
H e r r  S p e l t h a n n          
(Bezirksbürgermeister  Ehrenfeld)

Beratungsverlauf (5)

23.05.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0858/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2023
Erstellt
07.03.2023 17:28