Einrichtung eines kriminalpräventiven Rates für den Stadtbezirk Kalk für den Rest der Ratsperiode 2014/2020
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3059/2017 vom 05.10.2017
Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Anlage zur Vorlage 3059-2017
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Anlage 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 05.10.2017 Auszug aus der Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.03.2010 öffentlich 7.3 Zukunft des Kriminalpräventiven Rates im Stadtbezirk Kalk Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 10.03.2010 AN/0509/2010 Bezirksbürgermeister Thiele stellt klar, dass es sich bei denen im Beschlusstext genannten Vertretern bzw. Vertreterinnen um persönliche Vertreter handelt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates für den Stadtbezirk Kalk in der Ratsperiode 2009-2014. Dem Kriminalpräventiven Rat gehören als ständige Mitglieder an: der Bezirksbürgermeister als Vorsitzender, je ein/e Vertreter/in der Fraktionen in der Bezirksvertretung und ein/e Stellvertreter/in die Amtsleitung des Bürgeramtes; Vertreter des Amtes für öffentliche Ordnung; Vertreter der örtlichen Polizeiinspektion; Je nach Bedarf können weitere Vertreter der Fachverwaltung, und anderen Fachdienststel- len hinzugezogen werden. Der Kriminalpräventive Rat tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Zu einzelnen Themen können aber auch weitere Akteure des Bezirkslebens (z. B. Sozialraummanagement, Kirchenge- meinden, Schulen und Kindergärten, Bürgervereine und Initiativen, Wohnungsgesellschaften und Einzelhandel, KVB-AG, Deutsche Bahn) in geeigneter Weise einbezogen werden. Der Kriminalpräventive Rat tagt mindestens zweimal jährlich. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelvertreters Fischer (Die Linke.Köln) zugestimmt. Anmerkung: Bezirksvertreter Delawari (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat an der Abstim- mung nicht teilgenommen. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 3059/2017 Freigabedatum 05.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung eines kriminalpräventiven Rates für den Stadtbezirk Kalk für den Rest der Ratsperiode 2014/2020 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates für den Stadt- bezirk Kalk für den Rest der Ratsperiode 2014 bis 2020. Dem Kriminalpräventiven Rat gehören als ständige Mitglieder an: der Bezirksbürgermeister als Vorsitzender, je ein/e Vertreter/in der Fraktionen in der Bezirksvertretung und ein/e Stellvertreter/in die Amtsleitung des Bürgeramtes; Vertreter des Amtes für öffentliche Ordnung; Vertreter der örtlichen Polizeiinspektion; Je nach Bedarf können weitere Vertreter der Fachverwaltung und anderen Fachdienststellen hinzu- gezogen werden. Der Kriminalpräventive Rat tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Zu einzelnen Themen können aber auch weitere Akteure des Bezirkslebens (z. B. Sozialraumkoordination, Kirchengemeinden, Schulen und Kindergärten, Bürgervereine und Initiativen, Wohnungsgesellschaften und Einzelhandel, KVB- AG, Deutsche Bahn) in geeigneter Weise einbezogen werden. Der Kriminalpräventive Rat tagt mindestens zweimal jährlich. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017 TOP 8.1.2 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 25.03.2010, TOP 7.3, wurde mehrheitlich die Einrich- tung eines kriminalpräventiven Rates für den Stadtbezirk Kalk in der Ratsperiode 2009—2014 be- schlossen (siehe Anlage 1). Ein Beschluss zur erneuten Einrichtung des kriminalpräventiven Rates für die Ratsperiode 2014 bis 2020 wurde bisher nicht gefasst. Es besteht der Wunsch der Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk, auch in dieser Wahlperiode wieder einen Beirat einzurichten Anlage
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