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Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 0208/2022 vom 27.06.2022

Stand: Am 18.08.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

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    Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022 Verein Zuschuss 2021 (€) Bean- tragter Zuschuss 2022 (€) Haushalts- ansatz 2022 (€) Fördervor- schlag 2022 (€)* Bisherige Abschläge €) 75% Restzahlung (€) Hagazussa e.V. 48.150,53 53.928,16 105.973,00 + 34.000,00 (Agisra) 49.107,88 36.830,91 12.276,97 Agisra e.V. Mietzuschuss 45.289,27 34.000,00 99.760,00 46.193,63 34.000,00 60.145,22 20.048,41 FrauenLeben e.V. 4.975,25 5.100,00 5.076,11 3.807,07 1.269,04 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 5.479,95 6.100,00 5.595,38 4.196,54 1.398,84 137.895,00 164.888,16 139.973,00 139.973,00 104.979,74 34.993,26 Die Verteilung der Mittel 2022 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2021. Die Berechnung der Abschläge 2022 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2022. Z an Frauenprojekte: 139.973 € inklusive 34.000 € Agisra Miete -> (105.973 € + 34.000 €) FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich eine Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsmaßnahmen“ nach §16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden. Anlage 1
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 0208/2022 Freigabedatum 27.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 139.973,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2022 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 139.973,00 Euro veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauenbewegung haben, verstehen sich als spezi- alisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenberatungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unterstützungsan- gebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungsstelle, Selbst- hilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Der Zuschuss dient der Abdeckung von Miet- und Sachkos- ten, sowie der Restfinanzierung von Personalkosten. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge.

Beratungsverlauf

  1. 18.08.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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