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0208/2022

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 27.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.08.2022, TOP 4.1

Anlage 1 Förderübersicht.doc

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Förderübersicht.doc

1198 Zeichen

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022 
 
Verein Zuschuss 
2021 (€) 
Bean- 
tragter 
Zuschuss 
2022 (€) 
Haushalts-
ansatz 2022 
(€) 
Fördervor-
schlag 2022 
(€)* 
 
Bisherige 
Abschläge €) 
75% 
Restzahlung  
(€) 
 
        
Hagazussa e.V. 48.150,53 53.928,16  
 
 
   105.973,00  
+    34.000,00 
(Agisra) 
49.107,88 36.830,91 12.276,97  
Agisra e.V. 
Mietzuschuss 
45.289,27 
34.000,00 
99.760,00 46.193,63 
           34.000,00 
60.145,22 
 
20.048,41  
FrauenLeben e.V. 4.975,25 5.100,00 5.076,11 3.807,07 1.269,04  
Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V. 
5.479,95 6.100,00 5.595,38 4.196,54 1.398,84  
 137.895,00 164.888,16 139.973,00 139.973,00 104.979,74 34.993,26  
 
 
       
Die Verteilung der Mittel 2022 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2021. Die Berechnung der  
Abschläge 2022 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2022. 
Z an Frauenprojekte: 139.973 € inklusive 34.000 € Agisra Miete -> (105.973 € + 34.000 €) 
 
FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich eine Förderung aus städtischen  
Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsmaßnahmen“ nach §16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln 
bewirtschaftet werden.  
 
Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

2632 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0208/2022 
Freigabedatum 
 27.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Frauenvereine 
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
im Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. 
 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  139.973,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis-
plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 
2022 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 139.973,00 Euro veranschlagt. 
 
Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauenbewegung haben, verstehen sich als spezi-
alisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, 
Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenberatungszentren 
entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unterstützungsan-
gebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungsstelle, Selbst-
hilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Der Zuschuss dient der Abdeckung von Miet- und Sachkos-
ten, sowie der Restfinanzierung von Personalkosten. 
 
Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge-
leistete Abschläge.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0208/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.06.2022
Erstellt
17.01.2022 16:52