2006/0334
Besetzung von Kommission und Ausschüssen a) Sozialhilfekommission b) Soziale Brennpunkte c) Jugendhilfeausschuß
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2006/0334
3969 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.05.2006
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I
Amt: Hauptamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
II V
VI
Vorlage-Nr. 2006/0334
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Besetzung von Kommission und Ausschüssen
a) Sozialhilfekommission
b) Soziale Brennpunkte
c) Jugendhilfeausschuß
Vorlage vom: 15.05.2006
Beschlussvorschlag:
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. April 2006 sind
die Kommissionen und Ausschüsse neu zu besetzen.
Der Magistrat wählt wie aus der Anlage ersichtlich.
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung der Magistratsvorlage vom 15. Mai 2006
1. Sozialhilfekommission
Nach § 114 BSHG in Verbindung mit § 20 des Ausführungsgesetzes zum BSHG und §
72 setzt sich die Sozialhilfekommission wie folgt zusammen:
a) Oberbürgermeister kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied,
weitere Magistratsmitglieder, deren Anzahl festzulegen ist
die/das weitere Magistratsmitglied; Wahl durch den Magistrat nach Verhältniswahl
b) 6 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
c) 6 Sachkundige Einwohner/innen
Gem. § 21 des Ausführungsgesetzes zum BSHG sind sozial erfahrene Personen fürs
Widerspruchsverfahren zu berufen
Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verhältniswahl.
2. Kommission Soziale Brennpunkte
Nach Beschluss des Magistrats vom 29. 05. 1991 und 18. 07.1997 in Verbindung mit
§§ 72 HGO setzt sich die Kommission Soziale Brennpunkte wie folgt zusammen:
a) Sozialdezernent
Liegenschaftsdezernent
Baudezernent
Wohnungsdezernent/in
sowie
4 weitere Magistratsmitglieder
- Dezernenten kraft Amtes; die weiteren 4 Magistratsmitglieder nach
Verhältniswahl –
b) je 1 Vertreter/in der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
Parteien
- Beschlussvorschlag zur Präsizisierung von b)-
je 1 von der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und
Wählergruppen
c) je 1 Vertreter der Kirchen oder Gemeinden, die im Bereich der sozialen
Brennpunkte aktiv sind
3 Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege
3
...
6 Bewohner/innen der Wohngebiete Akazienweg/Gehaborner Weg und
Rodgaustraße/Messeler Straße
-Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verhältniswahl –
3. Jugendhilfeausschuss
Nach § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Darmstadt vom 04. 02. 1964
setzt sich der Jugendhilfeausschuss wie folgt zusammen:
( Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 15.Davon sollen mindestens
7 Frauen sein ).
a) Oberbürgermeister oder der/die für das Jugendamt zuständige Dezernent/in
- Dezernent kraft Amtes - -
b) 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gewählten
Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind
- Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung –
c) 6 Personen auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe -
- Listenwahl durch die Stadtverordnetenversammlung -
Der Magistrat wählt die zu Ziffer a) genannten Personen.
Darmstadt, 15. Mai 2006
100/Ja Nst.: 2318
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Daniela Wagner
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dieter Wenzel
Stadtrt
Beratungsverlauf (3)
Orte (4)
- Rodgaustraße
- Messeler Straße
- Gehaborner Weg
- Akazienweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0334
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00