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2540/2022

Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023/2024 der Bezirksvertretung Lin-denthal.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.08.2022, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2540/2022 
Freigabedatum 
12.08.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO 
NRW für das Haushaltsjahr 2023/2024 der Bezirksvertretung Lindenthal. 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 (Lindenthal) beschließt die Verwendung der be-
zirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 
2023/2024 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 
192.000,00 €. 
 
Die Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf die Produktgruppen aufge-
teilt. 
 
1 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0235.573.1800.5 89.068,80€ 
2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
0235.573.1800.5 11.481,60€ 
3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.305,60€ 
4 0801 Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten 
0235.573.1800.5 33.254,40€ 
5b 0416 Kulturförderung 0235.573.1800.5 20.889,60€ 
6 0507 Betrieb, Unterhaltung und För-
derung von Bürgerhäusern und 
-zentren 
0235.573.1800.5 0,00€ 
7 1301 Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanla-
gen 
0235.573.1800.5 0,00€ 
Summe 192.000€ 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  192.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In §37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass 
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit-
gestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils 
dieses Haushaltsmittels allein entscheiden können. 
 
Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln in der Weise Rechnung getragen, dass er in 
seinem Entwurf vom 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach §37 
Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.417.800€ für das Haushaltsjahr 
2023/2024 festgesetzt hat.  
Für das Jahr 2023 entfällt auf den Stadtbezirk Lindenthal ein Betrag von 192.000€, welcher 
sich aus einem Sockelbetrag von 30.000€ und einem Kopfbetrag von 1,07€ pro Einwohner 
zusammensetzt. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß §37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils die-

3 
ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2540/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.08.2022
Erstellt
12.08.2022 11:05