2540/2022
Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023/2024 der Bezirksvertretung Lin-denthal.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3342 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 2540/2022 Freigabedatum 12.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023/2024 der Bezirksvertretung Lindenthal. Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 (Lindenthal) beschließt die Verwendung der be- zirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 192.000,00 €. Die Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf die Produktgruppen aufge- teilt. 1 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0235.573.1800.5 89.068,80€ 2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0235.573.1800.5 11.481,60€ 3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.305,60€ 4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 0235.573.1800.5 33.254,40€ 5b 0416 Kulturförderung 0235.573.1800.5 20.889,60€ 6 0507 Betrieb, Unterhaltung und För- derung von Bürgerhäusern und -zentren 0235.573.1800.5 0,00€ 7 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen 0235.573.1800.5 0,00€ Summe 192.000€ Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 192.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In §37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittels allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln in der Weise Rechnung getragen, dass er in seinem Entwurf vom 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach §37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.417.800€ für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat. Für das Jahr 2023 entfällt auf den Stadtbezirk Lindenthal ein Betrag von 192.000€, welcher sich aus einem Sockelbetrag von 30.000€ und einem Kopfbetrag von 1,07€ pro Einwohner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß §37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils die- 3 ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2540/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.08.2022
- Erstellt
- 12.08.2022 11:05