V/0745/2005
Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Betrifft Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper Beratungsfolge 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die anliegende Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper wird beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Am 08.04.2004 ist der fortgeschriebene Flächennutzungsplan wirksam geworden. Der Bereich nördlich „Zum Häpper“ ist im Flächennutzungsplan neu als Wohnbaufläche dargestellt. Damit kann mit Blick auf die bestehenden Siedlungsansätze vorliegenden Wohnungsbauabsichten in stärke- rem Maße als bisher Rechnung getragen werden. Mit dem Erlass der Satzung sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Baulückenschließungen in einem Bereich geschaffen werden, der bisher als Außenbereich eingestuft wurde. Vor dem Erlass der Satzung wurde den betroffenen Eigentümern und den berührten Trägern öf- fentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Folgende Stellungnahmen wurden vorgetragen: • Staatliches Umweltamt (StUA) Münster a) Immissionsschutz Das StUA hebt in seiner Stellungnahme darauf ab, dass, wenngleich die schalltechnischen O- rientierungswerte gemäß DIN 18005 eingehalten sind, die Immissionsrichtwerte der 18. Bun- desimmissionsschutzverordnung (BImSchV) innerhalb der Ruhezeiten an einen Immissionsort um max. 4,8 dB (A) überschritten werden. Es hält daher ergänzende Festsetzungen zum pas- siven Schallschutz für erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0745/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 22.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Es wird angeregt, die hauptsächlich genutzten Gebäudefreiflächen auf den dem Lärm abge- wandten Gebäudeseiten anzuordnen sowie auf den dem Lärm zugewandten Gebäudeseiten, im Falle der Anordnung von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109, keine öffen- bare Fenster zuzulassen. b) Hochwasserschutz Das StUA weist auf die zum Teil innerhalb des geplanten Satzungsbereichs verlaufende Gren- ze des Überschwemmungsgebietes Emmerbach hin. Stellungnahme : Zu a) Die 18. BImSchV bezieht sich auf die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Sportanlagen. Dies ist hier nicht beabsichtigt. Allerdings zeigen die Gutachtenergebnisse, dass über den Be- standsschutz hinausgehende Änderungen an der vorhandenen Sportanlage immissi- onsschutzrechtlich voraussichtlich nicht zulässig wären. Dieser Sachverhalt war der Sport- verwaltung aufgrund der bestehenden, unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung, unabhängig von der geplanten Satzung, ohnehin bekannt. Bedenken gegen die geplante Satzung wurden seitens der Sportverwaltung daher nicht geäußert. Die 18. BIMSCHV ist vor diesem Hintergrund nicht unmittelbar einschlägig. Da die Planungs- richtpegel der DIN 18005 eingehalten werden, erscheint die Anregung des staatlichen Um- weltamtes im Rahmen der gebotenen Abwägung als zu weitgehend. Der gegebenen Vorbelastungssituation kann vielmehr ausreichend Rechnung getragen wer- den, in dem die Satzung um folgenden Hinweis ergänzt wird: „Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sportanlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Gebäudefreiflächen an den lärmabgewandten Ge- bäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den lärmzugewandten Gebäudeseiten mit schall- gedämmten Lüftungen zu versehen.“ Zu b) Die Grenze des Überschwemmungsgebietes E mmerbach wird in den Satzungsbereich nach- richtlich übernommen. • Es wird angeregt, das Grundstück Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstück Nr. 1091 in Gänze (d. h. mit seiner Teilfläche in der Emmerbachaue sowie einer westlichen Teilfläche, die innerhalb des Bebauungsplanes AM 1b gelegen ist) in den Satzungsbereich mit einzubezie- hen, um weitere, ausreichende bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Stellungnahme: Einer Einbeziehung der nördlichen Teilfläche stehen die Darstellungen des wirksamen Flä- chennutzungsplanes sowie Belange des Gewässer- und Hochwasserschutzes entgegen. Die westliche Teilfläche kann nicht in den Satzungsbereich mit einbezogen werden, da sie bereits durch den Bebauungsplan AM 1b überplant ist. Auch ohne Einbeziehung dieser Teilflächen bestehen weitere, angemessene bauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Weitere Einzelheiten sind aus der anliegenden Begründung und aus dem beigefügten Plan ersicht- lich. I. V. Anlagen: 1. Satzung 2. Planverkleinerung 3. Begründung gez. Schultheiß Stadtdirektor
V-0745-2005-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf
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Anschluss Bebauungsplan AM 5 WA Anschluss Bebauungsplan AM 1b RESNÜ TMTDATS Maßstab: Flur: Gemarkung: RESNÜ TMTDATS Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne AM 1b und AM 5 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung Zeichenerklärung Festsetzungen gemäß § 9 BauGB Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet WA Amelsbüren 14 Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Nachrichtliche Übernahme Grenze des Überschwemmungsgebietes (HQ 100) des Emmerbaches Hi nweis: Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sport- anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab- gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den lärmzugewandten Ge- bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 745/2005 - Verkleinerung -
V-0745-2005-Anlage-3-Begründung.pdf
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
BEGRÜNDUNG / Seite 1
BEGRÜNDUNG
Satzung der Stadt Münster
über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper
1. Planungsanlass und Planungsziel
Am 08.04.2004 ist der fortgeschriebene Flächennutzu ngsplan wirksam geworden. Der
Bereich nördlich „Zum Häpper“ ist im Flächennutzung splan neu als Wohnbaufläche
dargestellt. Damit kann mit Blick auf die bestehend en Siedlungsansätze vorliegenden
Wohnungsbauabsichten in stärkerem Maße als bisher R echnung getragen werden. Mit
dem Erlass der Satzung sollen daher die planungsrec htlichen Voraussetzungen für
Baulückenschließungen in einem Bereich geschaffen w erden, der bisher als Außenbe-
reich eingestuft wurde.
2. Geltungsbereich
Im Geltungsbereich der Satzung liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstücke 30, 31, 3 2, Teile der Flurstücke 371, 1091
und 1097.
3. Bauliche Nutzung
Das Satzungsgebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das
Maß der baulichen Nutzung ergibt sich aus den allge meinen Zulässigkeitsbestimmun-
gen des § 34 Baugesetzbuch.
4. Immissionsschutz
An das Satzungsgebiet grenzt südlich der Straße „Zu m Häpper“ eine bestehende
Sportanlage an. Die Verträglichkeit der heranrücken den Wohnbebauung mit den sport-
anlagenbedingten Emissionen wurde gutachterlich unt ersucht. Die ermittelten Beurtei-
lungspegel liegen in allen Fällen unter 55 dB(A) (tags).
Damit werden die schalltechnischen Orientierungswer te gemäß DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiete unt erschritten. Ein Nachtbetrieb der
Sportanlage (nach 22.00 Uhr) findet nicht statt.
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 745/2005
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
BEGRÜNDUNG / Seite 2
Der gegebenen Vorbelastungssituation durch die Spor tanlage wird ausreichend Rech-
nung getragen, in dem die Satzung folgenden Hinweis enthält:
„Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sport-
anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab-
gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den lärmzugewandten Ge-
bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen.“
5. Eingriffe in Natur und Landschaft / Umweltvertr äglichkeit
Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Baugesetzbuch unterliegen nicht der Eingriffs-
regelung. Ebenso ist keine Umweltprüfungspflicht gemäß EAG Bau 2004 gegeben.
6. Hochwasserschutz
Das Satzungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Übe rschwemmungsgebietes des
Emmerbaches. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes ist nachrichtlich im Plan
zur Satzung eingetragen.
V-0745-2005-Anlage-1-Satzung.pdf
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Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrun d des § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 un d 41 Gemeindeordnung NW (GONW) folgende Satzung beschlossen: § 1 Gemäß § 34 (4) BauGB werden die Grenzen der im Zusa mmenhang bebauten Ortstei- le im Bereich Amelsbüren- Zum Häpper entsprechend d er Darstellung in der anliegen- den Planzeichnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren Flur 14 Flurstücke 30, 31, 32 Teile der Flurstücke 371, 1091 und 1097 § 2 Der Geltungsbereich der Satzung wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sport- anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab- gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den lärmzugewandten Ge- bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. Das Satzungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Übe rschwemmungsgebietes des Emmerbaches. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes ist nachrichtlich im Plan zur Satzung eingetragen. Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich. § 3 Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 745/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Häpper 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0745/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37