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V/0745/2005

Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper

Vorlage 20.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 20

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0745-2005-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf

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Ansehen

V-0745-2005-Anlage-3-Begründung.pdf

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V-0745-2005-Anlage-1-Satzung.pdf

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Ansehen

Beschlussvorlage

5050 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den 
Bereich Amelsbüren- Zum Häpper 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung der Stadt Münster 
 über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
 für den Bereich  Amelsbüren- Zum Häpper 
wird beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Begründung: 
Am 08.04.2004 ist der fortgeschriebene Flächennutzungsplan wirksam geworden. Der Bereich 
nördlich „Zum Häpper“ ist im Flächennutzungsplan neu als Wohnbaufläche dargestellt. Damit kann 
mit Blick auf die bestehenden Siedlungsansätze vorliegenden Wohnungsbauabsichten in stärke-
rem Maße als bisher Rechnung getragen werden. Mit dem Erlass der Satzung sollen daher die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Baulückenschließungen in einem Bereich geschaffen 
werden, der bisher als Außenbereich eingestuft wurde. 
 
Vor dem Erlass der Satzung wurde den betroffenen Eigentümern und den berührten Trägern öf-
fentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Folgende Stellungnahmen wurden 
vorgetragen: 
 
• Staatliches Umweltamt (StUA) Münster 
a) Immissionsschutz  
Das StUA hebt in seiner Stellungnahme darauf ab, dass, wenngleich die schalltechnischen O-
rientierungswerte gemäß DIN 18005 eingehalten sind, die Immissionsrichtwerte der 18. Bun-
desimmissionsschutzverordnung (BImSchV) innerhalb der Ruhezeiten an einen Immissionsort 
um max. 4,8 dB (A) überschritten werden. Es hält daher ergänzende Festsetzungen zum pas-
siven Schallschutz für erforderlich.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0745/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Es wird angeregt, die hauptsächlich genutzten Gebäudefreiflächen auf den dem Lärm abge-
wandten Gebäudeseiten anzuordnen sowie auf den dem Lärm zugewandten Gebäudeseiten, 
im Falle der Anordnung von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109, keine öffen-
bare Fenster zuzulassen.  
 
b) Hochwasserschutz 
Das StUA weist auf die zum Teil innerhalb des geplanten Satzungsbereichs verlaufende Gren-
ze des Überschwemmungsgebietes Emmerbach hin.  
 
Stellungnahme
: 
Zu a) 
Die 18. BImSchV bezieht sich auf die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Sportanlagen. 
Dies ist hier nicht beabsichtigt. Allerdings zeigen die Gutachtenergebnisse, dass über den Be-
standsschutz hinausgehende Änderungen an der vorhandenen Sportanlage immissi-
onsschutzrechtlich voraussichtlich nicht zulässig wären. Dieser Sachverhalt war der Sport-
verwaltung aufgrund der bestehenden, unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung, unabhängig 
von der geplanten Satzung, ohnehin bekannt. Bedenken gegen die geplante Satzung wurden 
seitens der Sportverwaltung daher nicht geäußert.  
Die 18. BIMSCHV ist vor diesem Hintergrund nicht unmittelbar einschlägig. Da die Planungs-
richtpegel der DIN 18005 eingehalten werden, erscheint die Anregung des staatlichen Um-
weltamtes im Rahmen der gebotenen Abwägung als zu weitgehend.  
Der gegebenen Vorbelastungssituation kann vielmehr ausreichend Rechnung getragen wer-
den, in dem die Satzung um folgenden Hinweis ergänzt wird: 
„Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sportanlage 
wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Gebäudefreiflächen an den lärmabgewandten Ge-
bäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den lärmzugewandten Gebäudeseiten mit schall-
gedämmten Lüftungen zu versehen.“ 
 
Zu b) 
Die Grenze des Überschwemmungsgebietes E mmerbach wird in den Satzungsbereich nach-
richtlich übernommen.  
 
• Es wird angeregt, das Grundstück Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstück Nr. 1091 in 
Gänze (d. h. mit seiner Teilfläche in der Emmerbachaue sowie einer westlichen Teilfläche, die 
innerhalb des Bebauungsplanes AM 1b gelegen ist) in den Satzungsbereich mit einzubezie-
hen, um weitere, ausreichende bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.  
 
Stellungnahme:
 
Einer Einbeziehung der nördlichen Teilfläche stehen die Darstellungen des wirksamen Flä-
chennutzungsplanes sowie Belange des Gewässer- und Hochwasserschutzes entgegen. Die 
westliche Teilfläche kann nicht in den Satzungsbereich mit einbezogen werden, da sie bereits 
durch den Bebauungsplan AM 1b überplant ist. Auch ohne Einbeziehung dieser Teilflächen 
bestehen weitere, angemessene bauliche Entwicklungsmöglichkeiten.  
 
Weitere Einzelheiten sind aus der anliegenden Begründung und aus dem beigefügten Plan ersicht-
lich. 
 
I. V. 
Anlagen: 
1. Satzung 
2. Planverkleinerung 
3. Begründung 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

V-0745-2005-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf

1020 Zeichen

Anschluss 
Bebauungsplan 
AM 5 
WA 
Anschluss 
Bebauungsplan 
AM 1b 
RESNÜ TMTDATS
Maßstab: 
Flur: 
Gemarkung: 
RESNÜ TMTDATS
Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche der 
Bebauungspläne AM 1b und AM 5 
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 
Satzung 
Zeichenerklärung 
Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
Art der baulichen Nutzung 
Allgemeines Wohngebiet WA 
Amelsbüren 
14 
Satzung der Stadt Münster 
über die Grenzen der im 
Zusammenhang bebauten 
Ortsteile für den Bereich 
Amelsbüren- Zum Häpper 
Amt für 
Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Nachrichtliche Übernahme 
Grenze des Überschwemmungsgebietes 
(HQ 100) des Emmerbaches Hi nweis:  
Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sport- 
anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab- 
gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an  den lärmzugewandten Ge- 
bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. 
 
 
 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 745/2005 
- Verkleinerung -

V-0745-2005-Anlage-3-Begründung.pdf

2950 Zeichen

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                                                                                     BEGRÜNDUNG / Seite 1 
 
 
 
BEGRÜNDUNG  
 
Satzung der Stadt Münster 
über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziel 
 
 
Am 08.04.2004 ist der fortgeschriebene Flächennutzu ngsplan wirksam geworden. Der 
Bereich nördlich „Zum Häpper“ ist im Flächennutzung splan neu als Wohnbaufläche 
dargestellt. Damit kann mit Blick auf die bestehend en Siedlungsansätze vorliegenden 
Wohnungsbauabsichten in stärkerem Maße als bisher R echnung getragen werden. Mit 
dem Erlass der Satzung sollen daher die planungsrec htlichen Voraussetzungen für 
Baulückenschließungen in einem Bereich geschaffen w erden, der bisher als Außenbe- 
reich eingestuft wurde.  
 
 
2. Geltungsbereich 
 
 
Im Geltungsbereich der Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstücke 30, 31, 3 2, Teile der Flurstücke 371, 1091 
und 1097.  
 
 
3.  Bauliche Nutzung 
 
 
Das Satzungsgebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das 
Maß der baulichen Nutzung ergibt sich aus den allge meinen Zulässigkeitsbestimmun-
gen des § 34 Baugesetzbuch.  
 
 
4. Immissionsschutz 
 
 
An das Satzungsgebiet grenzt südlich der Straße „Zu m Häpper“ eine bestehende 
Sportanlage an. Die Verträglichkeit der heranrücken den Wohnbebauung mit den sport- 
anlagenbedingten Emissionen wurde gutachterlich unt ersucht. Die ermittelten Beurtei-
lungspegel liegen in allen Fällen unter 55 dB(A) (tags).  
 
Damit werden die schalltechnischen Orientierungswer te gemäß DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiete unt erschritten. Ein Nachtbetrieb der 
Sportanlage (nach 22.00 Uhr) findet nicht statt.  
 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 745/2005

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                                                                                     BEGRÜNDUNG / Seite 2 
Der gegebenen Vorbelastungssituation durch die Spor tanlage wird ausreichend Rech-
nung getragen, in dem die Satzung folgenden Hinweis enthält: 
 
„Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen  infolge der benachbarten Sport-
anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab-
gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an  den lärmzugewandten Ge-
bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen.“ 
 
 
5.  Eingriffe in Natur und Landschaft / Umweltvertr äglichkeit 
 
 
Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Baugesetzbuch unterliegen nicht der Eingriffs-
regelung. Ebenso ist keine Umweltprüfungspflicht gemäß EAG Bau 2004 gegeben. 
 
 
6.  Hochwasserschutz 
 
 
Das Satzungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Übe rschwemmungsgebietes des 
Emmerbaches. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes  ist nachrichtlich im Plan 
zur Satzung eingetragen.

V-0745-2005-Anlage-1-Satzung.pdf

1514 Zeichen

Satzung der Stadt Münster 
über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
für den Bereich Amelsbüren- Zum Häpper 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrun d des § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 un d 41 Gemeindeordnung NW 
(GONW) folgende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Gemäß § 34 (4) BauGB werden die Grenzen der im Zusa mmenhang bebauten Ortstei- 
le im Bereich Amelsbüren- Zum Häpper entsprechend d er Darstellung in der anliegen- 
den Planzeichnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt. 
 
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren  
Flur 14  
Flurstücke 30, 31, 32  
Teile der Flurstücke 371, 1091 und 1097  
 
 
§ 2 
 
Der Geltungsbereich der Satzung wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.  
 
Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sport-
anlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Geb äudefreiflächen an den lärmab-
gewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an  den lärmzugewandten Ge-
bäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. 
 
Das Satzungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Übe rschwemmungsgebietes des 
Emmerbaches. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes  ist nachrichtlich im Plan 
zur Satzung eingetragen. 
 
Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich.  
 
 
§ 3 
 
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 745/2005

Beratungsverlauf (4)

27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Häpper 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0745/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37