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V/0252/2018

Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung

Vorlagen 04.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 20.06.2018, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

9318 Zeichen

V/0252/2018 
V/0252/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Notfallversorgung von Menschen ohne 
Krankenversicherung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2018 Integrationsrat Bericht 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
Seit Ende 2014 sind auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses der Stadt Münster und Handlungs-
empfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Maßnahmen zur Verbesserung der gesund-
heitlichen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz in Münster entwickelt und überwiegend umgesetzt worden. 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASS-
GVAf) hat auf dieser Grundlage am 23.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:  
„Von den bislang nicht umgesetzten Handlungsempfehlungen wird die Ziffer 2.2.3 ´Aufbau eines Not-
fallfonds´ aufgegriffen. Dazu wird ein Topf in Höhe von 25.000 Euro gebildet, der mit einem Sperr-
vermerk versehen wird, bis die Verwaltung ein Konzept vorlegt, wer nach welchen Kriterien darauf 
zugreifen kann. Dabei sollen auch die Erfahrungen anderer Städte ausgewertet werden.“  
Der ASSGVAf hat das Umsetzungskonzept (V/0145/2017) am 05.04.2017 beschlossen. Die Verwal-
tung kommt mit diesem Bericht dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über die Verwen-
dung der Mittel aus dem Notfallfonds zu berichten. 
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds (15.04.2017 – 15.04.2018) 
Die ersten Anträge zur Erstattung von Leistungen aus dem Notfallfonds hat das Gesundheitsamt  im 
Oktober 2017 erhalten. Im Zeitraum von  Anfang Oktober 2017 bis Anfang April 2018 sind insgesamt 
15 Anträge von 11 verschiedenen Ratsuchenden beim Gesundheits- und Veterinäramt eingegangen.  
Die Behandlungskosten, die über den Notfallfonds erstattet wur den, belaufen sich in dem  genannten 
Zeitraum auf gut 11.600 €. Die erstatteten Beträge variieren von ca. 18 € bis 2.300 €. Bei 9 Anträgen  
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
14.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Telefon: 492-5300 
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

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V/0252/2018 
wurde der Gesamtbetrag und  bei 6 Anträgen  lediglich ein Zuschuss übernommen. Gründe dafür, 
dass nur ein Teilbetrag übernommen wurde, waren u.a.:  
 Rechnungen stammten aus der Zeit vor Beschlussfassung über die Einrichtung des Notfall-
fonds. 
 Die Abrechnung erfolgte nach dem 2,3fachen statt dem einfachen Satz nach der Gebühren-
ordnung für Ärzte (GOÄ). 
 Die durchgeführte Behandlung war zu umfangreich (über die entsprechend der „Richtlinien 
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwan-
gerschaft und nach der Entbindung“ durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der 
Schwangerenvorsorge hinaus). 
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwange r-
schaft (bei 6 von 11 Ratsuchenden bzw. 8 von 15 Anträgen). Die übrigen Behandlungsanlässe waren 
vielfältig: Leistenbruch, Schuppenflechte, Asthma, Bronchitis, Impfung, Ha rnwegsinfekt, Herzerkran-
kung.  
Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt:  
Geschlecht (N=11) 
Geschlecht männlich weiblich 
Ratsuchende 4 7 
 
Alter bei erster Antragstellung (N=11) 
Alter 0-4 
Jahre 
5-14 
Jahre 
15-17 
Jahre 
18-24 
Jahre 
25-39 
Jahre 
40-64 
Jahre 
65 Jahre 
und älter 
Ratsuchende 1 0 1 2 6 1 0 
 
Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=11) 
Aufenthaltsstatus EU-Bürger/innen Papierlose Drittstaatler/innen Geflüchtete 
Ratsuchende 4 4 2 11 
 
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherung s-
schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen 
Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesund-
heit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Clearingstelle weiter, die 
Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u.a. damit für mögliche künft i-
ge Behandlungskosten ein Kostenträger d es gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt. 
Die folgende Tabelle zeigt, dass in über der Hälfte der Fälle die Vermittlung erfolgreich war. Gründe 
dafür, dass die Vermittlung gescheitert ist, sind z.B. der Tod des Ratsuchenden oder die Ausreise in  
das Herkunftsland.  
                                                
1 Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten ist über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ger e-
gelt. In dem o.g. Einzelfall konnte das Prüfverfahren zum Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem 
AsylbLG wegen fehlender Unterlagen jedoch noch nicht abgeschlossen werden.

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V/0252/2018 
Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung 
Ratsuchende 6 3 2 
 
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Anfang 2018 fand ein Termin mit den am Verfahren „Notfallfonds“ beteiligten Institutionen statt (Tr ä-
ger der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“: Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Gemeinnütz i-
ge Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits - und Veterinäramt; Malteser Medizin 
für Menschen o hne Krank enversicherungsschutz). Bei diesem Treffen wurden die Erfahrungen mit 
dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert. 
Hervorgehoben wurde die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. Im ersten 
Projektjahr konnte die Clearingstelle von 194 Ratsuchenden bereits 118 (60,8%) in eine Krankenve r-
sicherung vermitteln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden musste/ muss.  
Neben der Beseitigung organisatorischer Unklarheiten wurden d arüber hinaus im Wesentlichen zwei 
Aspekte diskutiert. Das Kriterium des Notfallfonds „bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit 
mindestens 3 Monaten“ wurde hinterfragt, da viele der Ratsuchenden der Malteser Medizin das Krite-
rium nicht erfüllen. Es bestand jedoch einheitliche Überzeugung, dass die von der Stadt Münster zur 
Verfügung gestellten Gelder weiterhin  ausschließlich für in Münster Lebende eingesetzt werden sol l-
ten/ können. Eine Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die  sich in der R e-
gel außerhalb von Münster aufhalten, kann nicht durch die Stadt Münster finanziert werden. 
Darüber hinaus wurde die Einbindung eines weiteren Zugangs neben der Malteser Medizin für Me n-
schen ohne Krankenversicherung diskutiert. Die Diskussion  ergab, dass weitere Zugänge nur in E r-
wägung gezogen werden sollten, wenn für diese Stelle keine eigenen wirtschaftlichen Interessen 
durch eine medizinische Leistungserbringung bestehen. Die Einbindung eines Zugangs durch Klini-
ken oder Arztpraxen kommt daher nach einheitlicher Überzeugung nicht in Betracht. Der Notfallfonds 
sollte darüber hinaus nicht eingesetzt werden, wenn  die Kliniken selbst oder auch das Sozialam t für 
die Kosten aufkommen müssen (z.B. im Rahmen des § 25 SGB XII).  
Unter Berücksichtigung  dieser Rahmenbedingungen ist grundsätzlich die Einbindung des mobilen 
medizinischen Dienstes des Hauses der Wohnungslosenhilfe (HdW) neben der Malteser Medizin vor-
stellbar. Der Mobile Dienst wird in ca. 1/3 der Fälle auch ohne dass ein Kostenträger vorhanden ist, in 
Anspruch genommen: 
 2016: 392 Hilfesuchende, davon 115 mal kein Kostenträger 
 2015: 380 Hilfesuchende, davon 125 mal kein Kostenträger 
Sofern es um fachärztliche Behandlungen geht, leitet der Mobile Dienst die Hilfesuchenden übliche r-
weise an die Malteser Medizin weiter. Ob eine Einbindung des Mobilen Dienstes unter diesen U m-
ständen sinnvoll und möglich ist, müsste u.a. in einem Gespräch mit dem HdW geklärt werden.  
Bevor Änderungen an dem Konzept vorgenommen werden, werden zunächst die Erfahrun gen eines 
ganzjährigen Regelbetriebs abgewartet (bis einschl. September 2018). Das nächste Reflexionsg e-
spräch mit den am Verfahren beteiligten Institutionen findet im Herbst 2018 statt. 
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes  NRW (MGEPA) hatte 
geplant, Kommunen mit einem Notfallfonds für Schwangere und Kinder zu unterstützen. Kommunen 
mit eigenem Notfallfonds sollten durch zusätzliche finanzielle Mittel unterstützt werden.  Zu diesem 
Thema wurde vom MGEPA eine Arbeitsgruppe geb ildet, an der u.a. die Münsteraner Clearingstelle 
„Klar für Gesundheit“ teilgenommen hat . Ob und in welchem Umfang das Ministerium für Arbeit, G e-
sundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) diese Ergebnisse umsetzt, ist derzeit noch unklar.

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V/0252/2018 
4. Weiteres Vorgehen 
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Notfallfonds sich inzwischen etabliert hat und erwartet künf-
tig eine finanzielle Ausschöpfung des Notfallfonds. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven 
Etat des Gesundheitsamtes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet.  
Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus 
dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2938 Zeichen

Anlage A zur V/0252/2018 
Kurzüberblick 
Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Not-
fallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zur Verfügung. Innerhalb eines 
halbjährigen Regelbetriebs wurden Behandlungskosten von rund 11.600 € für 11 verschiedene 
Ratsuchende (bei 15 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung erwartet künftig eine finanzielle Aus-
schöpfung des Notfallfonds. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesell-
schaft“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet „Medizinische Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz“.  
Zielerreichung: Innerhalb eines halbjährigen Regelbetriebs wurden Behandlungskosten von rund 
11.600 € für 11 verschiedene Ratsuchende (bei 15 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung erwartet 
künftig eine finanzielle Ausschöpfung des Notfallfonds. Der Notfallfonds ist unbefristet im kon-
sumtiven Etat des Gesundheitsamtes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 07.01 Bezeichnung der PG: Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: 
- Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen Ver-
sorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster 
- Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 
- Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 
- Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die Be-
handlung von Männern und Frauen in Anspruch genommen wurden.  
In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen 
ohne Krankenversicherungsschutz. Bei den meisten Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz handelt es sich um EU-Bürger/innen, Geflüchtete, Papierlose, Drittstaatler/innen und Dritt-
staatler/innen mit sicherem EU-Aufenthalt. Der Aufenthaltsstatus der Patientinnen und Patienten 
bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus dem Notfallfonds wird in der Vorla-
ge differenziert dargestellt.

Beratungsverlauf (2)

06.06.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0252/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37