1468/2017
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2016
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Beschlussvorlage Rat
2868 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1468/2017 Freigabedatum 12.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2016 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 45.000 Tsd. € an die Stadt Köln ausgeschüttet wird. Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme vgl. Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Nach dem im Entwurf vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresab- schlusses zum 31.12.2016 sowie des Lageberichts schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 49.067 Tsd. € ab. Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt die Geschäftsführung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 45.000 Tsd. € auszuschütten. Die übrigen 4.067 Tsd. € sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Für 2017 ist die Stadt Köln im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen davon ausgegangen, dass sie aus dem SWK-Ergebnis 2016 eine Brutto-Ausschüttung in Höhe von rd. 42.700 Tsd. € vereinnahmen kann. Die o. g. Ausschüttung liegt somit rd. 2.300 Tsd. € über diesen Erwartungen, so dass sich in dieser Höhe ein Mehrertrag für den Haushalt ergibt. Der Anteil des Eigenkapitals (ohne Bilanzgewinn) am Gesamtkapital der SWK GmbH hat sich in den vergangenen Jahren nachrichtlich wie folgt entwickelt: 3 Begründung der Dringlichkeit Der Abschlussprüfer hat die Prüfung des Zahlenwerkes kürzlich abgeschlossen. Die Gesellschafter- versammlung der SWK GmbH, in der über die Ergebnisverwendung zu beschließen ist, wird am 14.06.2017 stattfinden, so dass eine vorherige Befassung des Rates nur in der Sitzung am 18.05.2017 erfolgen kann.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1468/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27