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1468/2017

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2016

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 10.25

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1468/2017 
Freigabedatum 
12.05.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2016 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 45.000 Tsd. € an die Stadt Köln 
ausgeschüttet wird. 
 
Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
 
 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  vgl. Begründung  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Nach dem im Entwurf vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresab-
schlusses zum 31.12.2016 sowie des Lageberichts schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das 
Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 
 
rd. 49.067 Tsd. €  
ab. 
 
Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt 
die Geschäftsführung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 45.000 Tsd. € auszuschütten. 
 
Die übrigen 4.067 Tsd. € sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. 
 
Für 2017 ist die Stadt Köln im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen davon ausgegangen, dass sie aus 
dem SWK-Ergebnis 2016 eine Brutto-Ausschüttung in Höhe von rd. 42.700 Tsd. € vereinnahmen 
kann. Die o. g. Ausschüttung liegt somit rd. 2.300 Tsd. € über diesen Erwartungen, so dass sich in 
dieser Höhe ein Mehrertrag für den Haushalt ergibt. 
 
Der Anteil des Eigenkapitals (ohne Bilanzgewinn) am Gesamtkapital der SWK GmbH hat sich in den 
vergangenen Jahren nachrichtlich wie folgt entwickelt:

3 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Der Abschlussprüfer hat die Prüfung des Zahlenwerkes kürzlich abgeschlossen. Die Gesellschafter-
versammlung der SWK GmbH, in der über die Ergebnisverwendung zu beschließen ist, wird am 
14.06.2017 stattfinden, so dass eine vorherige Befassung des Rates nur in der Sitzung am 
18.05.2017 erfolgen kann.

Beratungsverlauf (2)

15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1468/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27