1030/2021
Bericht der Oberbürgermeisterin gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen; hier: Jahresbericht 2019 und 2020
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Anlage 2 Jahresbericht bis 2018
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Beschluss Nr. 030/06 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.04.2006 8.2.9 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des Bahnhofareals Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die Neubebauung des Bahnhofsareals in Sürth eine Rahmenplanung zu erstellen. Für diese gibt die BV2 die folgenden Empfehlungen vor: • Schaffung einer qualitativ hochwertigen Fläche als Bahnhofsvorplatz, • Neuordnung des Verkehrs unter Berücksichtigung vor handener Planungen und sicherer Zugänge für Fußgänger sowie separater Radwege, • Erhalt des Kulturraums Fuhrwerkswaage, • möglichst Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes , • sozialer Anspruch bei Schaffung von neuem Wohnraum (z.B. betreutes Wohnen), • Erhalt des P&R-Platzes und eines Vollsortiments in Bahnhofsnähe Die Rahmenplanung sowie die Vorstellung der Investoren sind der BV2 und den Sürther Bürgern frühzeitig vorzustellen. Sachstand 2007 Siehe Bericht zu TOP 8.2.6 vom 18.04.05, Kat. 0 Sachstand 2008 Es folgt in Kürze eine Mitteilung zum letzten Planungsstand. Sachstand 2009 Siehe Mitteilung in der Sitzung am 02.02.09. Sachstand 2010 Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die Verkehrsführung, die P+R-Plätze und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtigt, den südlichen Teil ihres Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit Vertretern des Vereins „Für Sürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Sachstand 2012 Das Ergebnis, der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potenzialanalyse für eine P+R-Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs, liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit den vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Sachstand 2013 Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018 HGK: Die P+R-Anlage Sürth wurde 2015 an die KVB verkauft; nach Aussage der KVB soll auf diesem Areal eine Parkpalette errichtet werden. Die nördliche ca. 2400 m² große Teilfläche wurde 2016 an einen Investor verkauft, der dort ein mehrstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gebäudeplanungen laufen zurzeit; eisenbahntechnische Belange werden mit der HGK abgestimmt. Stadtplanungsamt: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Sachstand 2019 und 2020 Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an. Beschluss Nr. 039/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008 8.1.3 Spielplatz Franz-Marc-Straße Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Spielplatz am Ende der Franz-Marc-Straße im Rodenkirchener Malerviertel Spielgeräte für Kinder, Bänke und Abfallkörbe aufgestellt werden können. Sachstand 2009: Derzeit nicht zu finanzieren, lt Mitteilung in der Sitzung am 16.06.08 Sachstand 2010: Eine Finanzierung für diesen Spielplatz ist derzeit nicht möglich. Sachstand 2012: Kein neuer Sachstand Sachstand 2015: Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre ist nicht zu rechnen. Sachstand 2018: Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer Umsetzung innerhalb der nächsten 2 Jahre (2021) ist nicht zu rechnen. Sachstand 2019 und 2020 Die Maßnahme wird in dem nächsten Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen besprochen. Beschluss Nr. 063/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.08.2008 8.1.10 Neue Mietergärten, Meschenich Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen im Umgebungsbereich der Wohnanlage Kölnberg in Meschenich zwischen Alte Brühler Straße und künftiger Umgehungsstraße Flächen für die Anlage von Mietergärten ausgewiesen werden können. Gegebenenfalls sollen dafür geeignete Flächen, die sich noch in privatem Besitz befinden, angekauft werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, in welcher Weise auch unter den Bewohnern der Wohnanlage Kölnberg Interesse für die Nutzung der selbstverwalteten Mietergärten geschaffen werden kann. Sachstand 2009 Im Bereich des Stadtteil Köln Meschenich war die Errichtung von Mietergärten auf der Kleingartenzielplanfläche Nr. 2.10 Meschenich, Zaunhofstraße vorgesehen. Das Grundstück befindet sich im städtischen Besitz und eine fußläufige Erreichbarkeit zum Wohnanlage Kölnberg ist gegeben. Nach Durchführung der Integrierten Raumanalyse für den Raum Köln Rondorf/Meschenich/Immendorf steht die Fläche Nr.2.10 für die Errichtung von Klein – oder Mietergärten nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen wurden zwei neue Flächen im Bereich der Bödingerstraße und nördlich der Alten Brühlerstraße und künftiger Umgehungsstraße als Kleingartenflächen ausgewiesen. Mittlerweile sind diese Flächen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich mit dem Signet Dauerkleingärten festgesetzt. Beide Zielplanflächen befinden sich in privaten Besitz. Für den Ankauf einer der Flächen und den Ausbau der Gärten muss erst Planungsrecht geschaffen werden, das heißt für einer der infrage kommenden Flächen ist ein Bebauungsplan mit dem Signet „private Grünfläche, Dauerkleingartenanlage“ aufzustellen. Erst nach Aufstellungsbeschluss und Ankauf der Fläche können Landesmittel als Zuschuss zum Bau der Gärten beantragt werden. Eine Finanzierung der Mietergartenanlage ohne die Inanspruchnahme von Landesmittel kann seitens der Verwaltung nicht betrieben werden. Sobald geeignete Flächen für den o. g. Zweck ausgewiesen sind, wird versucht, die Flächen, welche sich noch in privaten Besitz befinden, anzukaufen. Das Stadtplanungsamt hierzu in Ergänzung: Nördlich der Wohnbebauung "Am Kölnberg" (Mischgebiet im Flächennutzungsplan) wurden in der Vergangenheit immer wieder Investorenvorstellungen an das Stadtplanungsamt herangetragen, insbesondere mit der Absicht, dort Einzelhandel anzusiedeln. Eine städtebaulich sinnvolle Lösung kann an dieser Stelle jedoch nur entstehen, wenn es zu einer Gesamtplanung für den Bereich zwischen der Brühler Landstraße, der Straße Am Kölnberg und der künftigen Umgehungsstraße kommt. Erst kürzlich wurden dem Stadtplanungsamt Planungsideen vorgestellt, die die Bedingung einer Gesamtplanung erfüllen. Aufgrund der Darstellung von Dauerkleingärten im Flächennutzungsplan wurde zuletzt mit dem potentiellen Investor verabredet, die Einrichtung von Mietergärten in das Plankonzept aufzunehmen. Sobald verwertbare neue Planungsvorstellungen vorliegen, wird die Bezirksvertretung hierüber informiert. Grundsätzlich können alle Investitionsabsichten in diesem Bereich nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes realisiert werden. Liegenschaftsamt: Ein Grunderwerbsauftrag liegt der Liegenschaftsverwaltung noch nicht vor. Sachstand 2010 Das Stadtplanungsamt ist dabei, den Bebauungsplan „Brühler Landstraße“ aufzustellen, in dem die Mietergärten festgesetzte werden sollen. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss die vorliegende Planung abgelehnt hat, entwickelt die Verwaltung mit dem Vorhabenträger neue Planungsvarianten, um auf dieser Grundlage einen Planungsbeschluss im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu erwirken. Sachstand 2011 Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln- Meschenich wurde vom StEA in der Sitzung am 18.03.2010 einstimmig abgelehnt. Die Angelegenheit ist bis auf weiteres erledigt. Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.11.11 ist die Sache nicht erledigt! Sachstand 2012 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2020 Es hat in Bezug auf den Regionalplan gegeben; das Areal soll als Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Das Planverfahren für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln-Meschenich ist bereits im Jahr 2012 zum Stillstand gekommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Planungsabsicht - zu der auch die Festsetzung von Mietergärten gehörte - nicht wieder aufleben wird. Eine Fortsetzung der Planung ist derzeit nicht geplant. Seitens des Stadtplanungsamtes wird der Beschluss somit als erledigt betrachtet . Beschluss Nr. 068/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008 8.1.1 Wasserversorgung auf dem Südfriedhof Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten: 1. den genauen Investitionsbedarf zur Sanierung der alten Rohrleitungen und alternativ die Herstellungskosten für den Bau von Brunnen zu ermitteln und darzulegen; 2. den Finanzbedarf für die kostengünstigere der beiden Lösungen in den Haushalt einzustellen und wie bereits auf dem Friedhof Kalk geschehen, die notwendigen Arbeiten zeitnah auszuführen; 3. zu prüfen, ob es als Zwischenlösung sinnvoll ist, Maar-Fässer aufzustellen, die es den Besuchern ermöglichen, im Notfall Pflanzen und Blumen mit Wasser zu versorgen. Sachstand 2009: Die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf dem Südfriedhof wird noch in diesem Jahr begonnen. Die Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, die ersten besonders schadhaften 500 Meter des insgesamt 7.500 Meter langen Versorgungsnetzes zu sanieren. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2009 210.000,-- Euro zur Verfügung. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über den Baufortschritt im kommenden Jahr informieren. Sachstand 2011: Aufgrund mangelnder Planungskapazitäten bei der Gebäudewirtschaft hat sich die weitere Durchführung der Maßnahme immer wieder verzögert. Die Planungen sind inzwischen abgeschlossen. Hier hat sich ergeben, dass der erste und der zweite Bauabschnitt nur zusammen ausgeführt werden können. Zur Sicherung der Anfinanzierung sind für 2011 wieder Mittel veranschlagt. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Wasserversorgung auf dem Südfriedhof ist die weitere Mittelveranschlagung für 2012 in die Wege geleitet. Sachstand 2012: Die Gebäudewirtschaft hat die Planung zur Erneuerung der Wasserleitung auf dem Friedhof Süd abgeschlossen. Die weiteren erforderlichen Vorlagen für den Baubeschluss und die Mittelfreigabe werden im September in die Gremien eingebracht. Nach positiver Beschlussfassung erfolgt die Ausschreibung. Sachstand 2013: Der Finanzausschuss hat am 17.09.2012 die Freigabe der Mittel beschlossen. Diese Mittel sind nach 2013 übertragen worden. Die Planung ist noch nicht fertig. Der Sachbearbeiter der bei 26 dafür zuständig war ist zwischenzeitlich pensioniert. 26 teilt mit, dass ab September die Planungen für den Südfriedhof bei 26 weitergeführt werden. Sachstand 2014 Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. Sachstand 2015: Die Gebäudewirtschaft wird die Planung der Maßnahme und die Erstellung der Vergabeunterlagen im Frühjahr 2016 abschließen. Mitte 2016 wird voraussichtlich die Vergabe der Leistungen erfolgen. Die Ausführung der Leistungen ist ab September 2016 geplant. Sachstand Dezember 2018: Die Erneuerung der Wasserleitungen auf dem Südfriedhof, dem flächenmäßig mit rund 62 Hektar größten Kölner Friedhof beinhaltet einen komplexen Planungs- und Abstimmungsaufwand. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Beauftragung eines Planungsbüros im Wege eines Ausschreibungsverfahrens vorbereitet. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung erfolgen fortlaufend Instandsetzungsarbeiten an den alten Versorgungstraßen. Sachstand 2020 Zwischenzeitlich wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI Phase 3) beauftragt. Beschluss Nr. 093/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.10.2008 8.2.1 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth Beschluss: Der Stadtbahnhof in Rodenkirchen benötigt dringend eine öffentliche Toilettenanlage für die vielen Fahrgäste der KVB AG, die Warte- und Umsteigezeiten an diesen Haltestellen für Stadtbahnen und Busse überbrücken müssen. Die Verwaltung und KVB AG werden daher gebeten, an einer geeigneten Stelle dieser Bahnstation eine zeitgemäße stationäre Toilettenanlage aufzustellen. Sachstand 2009: Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einrichtung und den Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen an stark frequentierten Stellen im gesamten Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten. Die zu dieser Thematik durch politische Gremien, Arbeitsgemeinschaften etc. eingebrachten Vorschläge werden dabei berücksichtigt. Ein Grobentwurf des Konzeptes wurde erstellt und befindet sich zurzeit in der Detailabstimmung. Sachstand 2010: Am 10.09.2009 hat der Rat die Umsetzung eines Toilettenkonzeptes beschlossen. Die danach vorgesehenen Maßnahmen werden nach den festgelegten Prioritäten umgesetzt. In zweiter Priorität beinhaltet dieses Toilettenkonzept die Schaffung neuer Toilettenstandorte. Die Verwaltung hat hierfür unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksvertretungen eine Liste mit Standorten erarbeitet, die derzeit auf Realisierbarkeit überprüft werden. Die Maßnahmen der zweiten Priorität stehen bei der angespannten Haushaltssituation unter dem Finanzierungsvorbehalt und sollen zunächst zurückgestellt werden. Sachstand 2011: Hinsichtlich der öffentlichen Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth wird die BV 2 zur Sitzung am 26.09.2011 im Wege einer Mitteilung (Sessionvorlage 3252/2011) über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich verwiesen wird. Sachstand 2012: Der Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.06.2012 beauftragt, zur Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzepts ein Maßnahmenkonzept zu erstellen und dem Fachausschuss Umwelt und Grün zur ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Für die Übergangsphase wurde ein Anschubbudget für erste Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftrag, die Finanzierung eines erweiterten Toilettenangebots im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Werbenutzungsvertrag zu prüfen. Sachstand 2013: Nach derzeitiger Planung soll nach Beratungsfolge (BV Rodenkirchen am 11.11.2013) der Rat am 17.12.2013 das gesamtstädtische Toilettenkonzept beschließen, indem auch die Vorschläge der Bezirksvertretung Rodenkirchen berücksichtigt werden. Sachstand 2014: Im Zuge des im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Toilettenkonzeptes werden derzeit von 62 gemeinsam mit der AWB die von den politischen Gremien und den Interessenverbänden vorgeschlagenen und im Konzept erfassten Standorte für öffentliche Toilettenanlagen auf Machbarkeit überprüft. Mit einer konkreten Aussage zur Umsetzung der Beschlüsse ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. Sachstand 2015: Die Prüfung der Machbarkeit zur Einrichtung einer öffentlichen Citytoilette hat ergeben, dass keine öffentlichen Flächen in akzeptabler Nähe des Wunschstandortes „Rodenkirchener Bahnhof“ für das Aufstellen und Betreiben einer entsprechenden Anlage zur Verfügung stehen. Das Gelände gehört der Häfen- und Güter Köln AG (HGK). Die Stadt Köln steht mit der HGK in Verhandlung. Seitens der HGK besteht grundsätzlich Bereitschaft eine Fläche auf dem angrenzenden Parkplatz zur Anmietung durch die Stadt für eine Citytoilette zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist seitens der HGK eine Umgestaltung der Platzfläche geplant. In diesem Zusammenhang werden mögliche Aufstellflächen geprüft und verhandelt. Der von der Bezirksvertretung gewünschte Standort "Sürther Bahnhof" kommt für die Einrichtung einer City-Toilette bislang nicht in Frage, da keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stehen. Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist eine Anmietung der benötigten Platzfläche auf dem Gelände der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) nicht möglich. Es wird jedoch weiterhin geprüft, ob der Standort "Sürther Bahnhof" doch noch zu realisieren ist. Zum angedachten Alternativstandort im Bereich Sürther Markt gibt es erhebliche Proteste von Anliegern, Bürgervereinen, Grünflächenpaten und einer Sürther Karnevalsgesellschaft. Weitere Alternativstandorte werden geprüft. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen diese zur Entscheidung vorgelegt. Sachstand 2018: Die Fläche zur Errichtung einer City WC Anlage ist festgelegt. Diese befindet sich südlich des Bahnsteiges im Grünstreifen des Parkplatzes. Aktuell steht die Verwaltung in Verhandlungen mit der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) über die konkrete Vertragsausgestaltung bezüglich der Grundstücksnutzung. Die technische Umsetzbarkeit wurde in der Zwischenzeit von den Abfallwirtschaftsbetrieben erfolgreich geprüft. Sobald die Grundstücksfrage abschließend geklärt ist, kann mit der baurechtlichen Bewertung der geplanten Errichtung fortgefahren werden. Alternativstandorte konnten bislang nicht ermittelt werden. Aktuell wird die Möglichkeit zum Abschluss einer HappyToilet Vereinbarung in räumlicher Umgebung geprüft. Sachstand 2020 Die Vertragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit der RheinEnergie wurde eine Methode gefunden, um die Wasserversorgung der Toilette herzustellen. Dazu wird aktuell eine Zwangsspülung in der Nacht geplant, damit das Wasser nicht zu lange in der Leitung steht. Im Rahmen der Planungen prüft die Verwaltung zurzeit die Versetzung der City-WC Anlage Krebsgasse aus der Innenstadt, da diese wegen des Missbrauches durch Drogenabhängige stillgelegt wurde. Hierzu erfolgt bei positivem Prüfergebnis eine entsprechende Vorlage an die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen. Beschluss Nr. 008/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2010 8.2.5 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendlichen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Proje ktes „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ bei laufenden Stadtplanungsprojekten des Bezirks die Interessen von Kindern und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen und die beabsichtigte Modellübung an einem geeigneten Stadtplanungsprojekt im Stadtbe zirk Rodenkirchen (z.B. Gaedestraße) durchzuführen. Sachstand 2010: Es findet in Kürze zu diesem Thema ein Gespräch im Bezirk Rodenkirchen statt, um weitere Planungsschritte festzulegen. Sachstand 2011: Die Verwaltung plant weiterhin eine Modellmaßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft – gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Vorgehensweise ist abgesprochen. Es fehlen zurzeit noch gesicherte Standorte, die für ein Jugendangebot geeignet sind. Verschiedene Optionen sind in der Prüfung. Sachstand 2012: Ein geplanter Standort für eine Maßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft“ ist das Planungsgebiet südlich der Wohnanlage Bödinger Hof in Rondorf/ Talstraße. Das laufende Bebauungsplanverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen (siehe Beschluss 095/08 und 089/10). Ziel des Bebauungsplanes Talstraße ist es, interessante und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltsflächen wie Basketball etc für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Darum sollen Jugendliche an der Planung beteiligt werden. Ihre Ideen und Vorschläge zur Entwicklung der Flächen sind vielfältig und können die Planung sowie den Entwicklungsprozess in hohem Maße inspirieren. So bilden die Ergebnisse des geplanten Beteiligungsverfahrens eine wichtige fachliche Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung des zukünftig zu bebauenden Geländes. Darüber hinaus lernen Jugendliche, wie Planung funktioniert – Beteiligung auch als Vermittlung der Planungs- und Baukultur. Aber im besonderen Maße dient Beteiligung der Identifikation der Beteiligten mit dem öffentlichen Raum und der neu gestalteten Fläche. Wenn der rechtsgültige Bebauungsplan vorliegt, kann mit dem Beteiligungsverfahren begonnen werden. Sachstand 2013: Derzeit ist der Offenlagebeschluss in Vorbereitung. Sachstand 2014 Die Offenlage findet voraussichtlich im Herbst 2014 statt. Sachstand 2015: Die Offenlage des BP-Entwurfs erfolgt voraussichtlich Ende 2015. Auf Grund von wiederholtem Prioritätenwechsel der politischen Gremien hat der BP-Entwurf mit dem Arbeitstitel „Talstraße“ noch nicht, wie von der Verwaltung mehrfach vorgesehen, den Bearbeitungsstand für den Offenlagebeschluss erreicht hat. Sachstand 2018: Ein 2. Beteiligungstreffen für die Errichtung eines Jugendunterstandes ist in Vorbereitung. Bei diesem Treffen wird der Finale Jugendunterstand festgelegt. Umsetzung wird im Herbst 2019 sein. Sachstand 2020 Der Jugendunterstand wurde hergerichtet und wird sehr gut angenommen. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 038/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 8.2.1 Stärkung der Bezirksvertretungen Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die Zuständigkeitsordnung dahingehend abzuändern, dass den Bezirksvertretungen mehr Entscheidungskompetenzen in haushaltsrechtlichen Entscheidungen, welche den Bezirk betreffen, eingeräumt werden. Sachstand 2010: Aufgrund des Beschlusses vom 26.04.2010 wurde eine Ratsvorlage (1961/2010) erstellt, die am 05.07. im AVR und am 13.07. im Rat behandelt wird. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an die Verwaltung. Diese soll konkrete Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeiten, die dem Rat vorgelegt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.10 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Sachstand 2011: Mögliche Änderungen der Zuständigkeitsordnung zur Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 13.07.2010 (Vorlage 1961/2010) derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Verwaltung mit Vertretern der Bezirke (Bezirksbürgermeister und Bürgeramtsleiter) erörtert. Die Ergebnisse dieser Runde werden dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt. Sachstand 2012: Ein erster Entwurf ist als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand behandelt werden. Danach erfolgt eine Vorlage zur Beratung in den politischen Gremien. Sachstand 2013 Ein von der Verwaltung aufgrund der Beschlüsse der Arbeitsgruppe erstellter Entwurf wurde im Januar 2013 in die Gremien gegeben. Es hat daraufhin Diskussionen und Änderungsvorschläge insbesondere in den Bezirksvertretungen gegeben. Da aufgrund des Umfangs dieser Diskussionen ein regulärer Beratungsgang nicht mehr aufrecht zu erhalten war, hat der Oberbürgermeister die Vorlage einstweilen wieder zurückgezogen. Die Änderungsvorschläge werden durch die Verwaltung geprüft. Wann ein entsprechend überarbeiteter Entwurf erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Sachstand 2014 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Sachstand 2015: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Der Vorgang befindet sich in der Abstimmung im Rahmen der Kommission zur Stärkung der Bezirke. Es wird auf die Vorlage 3430/2018 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Der Rat hat die Zuständigkeitsordnung auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission zur Stärkung der Bezirke geändert (Vorlage 0976/2017). Die Erfahrungen mit der geänderten Zuständigkeitsordnung wurden evaluiert und durchgehend als positiv bewertet - siehe Anlage 5 zur Vorlage 3430/2018. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 043/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 8.2.12 Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Stadtentwicklungsausschuss umgehend zu unterrichten, welche Aktivitäten die HGK als Eigentümerin bzw. die städtische Gesellschaft „modernes köln“ als Beauftragte entfalten, um Teile des Areals an Investoren zu veräußern. Zudem wird eine Stellungnahme erwartet, in welcher Weise man hierbei die von der BV2 vorgegebenen Rahmenbedingungen - siehe zum Beispiel TOP 8.2.1 aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen Sitzung vom 22.06.09 (Berücksichtigung zukünftigen P+R-Bedarf), TOP 8.2.1 vom 29.01.07 (Forderung nach alternativen Lösungskonzepten) und TOP 8.2.3 vom 03.04.06 (Verabschiedung von Planungsleitlinien) - beachtet. Sachstand 2010 Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die Verkehrsführung, die P+R-Plätze und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtig den südlichen Teil Ihres Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit Vertretern des Vereins „FürSürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Sachstand 2012 Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R- Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Sachstand 2013 Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Sachstand 2019 und 2020 Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 006/11 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011 8.2.4 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung eines Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bahnhofsareal in Sürth eine Grobplanung unter Einbeziehung der Polizei zu erstellen, die sowohl die Verkehrsführung und -vernetzung, als auch die Ausweisung von möglichen Baufeldern beinhaltet. Bei dieser Planung sind folgende Leitlinien zu beachten: 1. Schaffung eines Platzes vor dem Bahnhofsgebäude zur Falderstraße hin (siehe Varianten 3 und 5 aus dem Bezirksvertretung Rodenkirchen - AK, keine Variante 2 oder 8), hierbei Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer klassischen Kreuzung (Variante 3) im Vergleich zu einem Kreisel (Variante 5); 2. autofreie Nutzung dieses Platzes, evtl. „Shared- space-Konzept“ für die Busse; 3. keine Riegelbauweise im Kernbereich, sondern ein e aufgelockerte Bahnhofsbebauung, die sich zum Platz hin öffnet (Durchgang?) und diesen dezent einfasst im Zwickel Berg-/Falderstraße Abrundung der bestehenden Bebauung durch ein weiteres Gebäude; 4. Verzicht auf ein Baufeld im Zwickel Heinrich-Erp enbach-Straße / Bahnübergang und Erhalt der dortigen Grünfläche, insbesondere der alten Linden; 5. Organisation der Haltestellen in der Art, dass s ich möglichst kurze (Umsteige-) Wege ergeben (Vorziehen des Bahnsteigs zum Bahnübergang hin?); 6. kein Hineinziehen des Taxi-Standes in die Bergst raße (so vielfältigere Abfahrmöglichkeiten) 7. Gestaltung des P+R-Platzes in Paletten-Bauweise zur Reduzierung der benötigten Grundfläche; 8. Ausweisung von ausreichend bemessenen Fahrradste llplätzen in Bahnsteignähe, evtl. im hinteren (P+R-) Bereich; 9. direkter fußläufiger Zugang von der Bergstraße z um Bahnsteig im hinteren, südlichen Teil des Areals. 10. Zudem ist zu prüfen, wie der P&R-Parkplatz an die Bergstraße angebunden werden kann. Der BV 2 ist eine solche Grobplanung anschließend zum Zwecke der Diskussion vorzustellen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Sachstand 2012 Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R- Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeitete Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Sachstand 2013 Kein neuer Sachstand. Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Sachstand 2019 und 2020 Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an. Die Umsetzung der Platzgestaltung steht noch aus. Beschluss Nr. 015/12 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.03.2012 8.2.2 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendige Vorlage zur Weiterführung des Bebauungsplanes für einen Basketballplatz südlich der Wohnbebauung Am Bödingerhof, vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Ackerparty zu genehmigen. Sachstand 2012 Zu dem genannten Planverfahren wird in Kürze die Trägerbeteiligung durchgeführt. Sachstand 2013 Das notwendige Planverfahren ist in Arbeit. Zur Ackerparty: Mitte 2013 hat mit allen Beteiligten (61, 57, 67, 32) im Gründungsverfahren der Ackerparty eine Besprechung stattgefunden. Hierbei wurde ein Verfahren abgestimmt, dass die jährlich stattfindende Ackerparty auf dem Gelände sichert. Sachstand 2014 Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes soll voraussichtlich im Herbst 2014 in den politischen Gremien beraten werden. Zur Ackerparty: In einer Bürgeraktion „Rondorf pflanzt“ am Samstag den 22.03.14 wurde nach Vergabe des Grünflächenamtes die Bepflanzung einer Ersatzfläche durch Beteiligung der Rondorfer Bürger und der Politik durchgeführt. Hiermit wurde der Eingriff, der durch die Veranstaltungsfläche entstand ausgeglichen. Die Veranstaltung „Ackerparty“ ist somit für die Zukunft gesichert. Sachstand 2015: Das Bebauungsplanverfahren ist weiterhin in der Bearbeitung. Die „Ackerparty“ hat am 21.06.2015 stattgefunden. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag siehe 034/14 Beschluss Nr. 042/12 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.09.2012 8.2.1 Überführung der Stadtteilmütter- und väterpro jekte in ein kommunales Regelangebot Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Stadtteilmütter- und Väterprojekte – hier entsprechend für den Bezirk Rodenkirchen dasjenige im Stadtteil Meschenich - in ein kommunales Regelangebot zu überführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Sachstand 2013 Aufgrund der angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –väterprojekte bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden. Unter Federführung des Amtes für Weiterbildung hat sich jedoch ein kommunaler Koordinierungskreis mit den Sozialraumkoordinatoren und anderen relevanten Akteuren gebildet, um den Bedarf an Stadtteilmüttern und – vätern in allen Sozialräumen zu prüfen und Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. Sachstand 2014 Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und – väterprojekt bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden. Auf Initiative der Stadt Köln, Dezernat I, wurde das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit angefragt. Derzeit wird durch Lernende Region- Netzwerk Köln e.V. die Möglichkeit einer Antragstellung für die neue ESF-Förderdekade ab 2015 geprüft. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung würde der Träger am Standort Meschenich in das neue Projekt eingebunden werden, für das eine Gesamtlaufzeit von 3 Jahren vorgesehen ist. Sachstand 2015: Aktuell ist wie 2014 angekündigt ein Antrag auf Förderung über ESF Mittel von Qualifizierung und Beschäftigung von Stadtteileltern durch die Lernende Region Köln beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt worden. Im Falle eines positiven Bescheids könnte die erste Qualifizierungsmaßnahme nach den Herbstferien starten. Innerhalb des Projektantrags wurden auch Gelder für eine Einsatzpauschale für die dann qualifizierten Stadtteileltern beantragt. Sachstand 2017 Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2244/2017). Sachstand 2018: Es werden zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: - Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln - CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt „Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln durchgeführt in den acht Sozialräumen: - Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord - Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst - Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück - Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil - Meschenich/Rondorf - Humboldt/Gremberg/Kalk - Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf - Bilderstöckchen Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt „Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein Regelangebot überführt werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt werden sollen und/oder werden, ist dem Amt für Weiterbildung, 42-5 - Qualifizierung und Beschäftigungsförderung nicht bekannt. Sachstand 2019 und 2020 Ein Projekt „Stadtteileltern Köln 2“ für alle Sozialräume Kölns kann seitens Amt 42 in den Rat der Stadt eingereicht werden (Finanzierungsvolumen beträgt insgesamt ca. 1,3 Mio. auf insgesamt drei Jahre verteilt). Ein solches Angebot kann auch verstetigt werden, z.B. kann alle drei Jahre das Projekt neu aufgelegt werden. Eine Beschlussvorlage ist seitens des Amtes angedacht. Dieses Projekt ist jedoch auf Präsenz der Teilnehmenden ausgerichtet. Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag siehe 21/17 Beschluss Nr. 015/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2013 8.2.2 Verbesserung der Internetleitungen an den bet roffenen Schulen im Kölner Süden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden ergänzten Antrag: 1. Die Schulverwaltung wird gebeten, mit dem Amt fü r Informationsverarbeitung, den Netzanbietern sowie anderen erforderlichen Stellen, eine Lösung für die Schulen im Kölner Süden zu erarbeiten, deren Internetleitungskapazität so schlecht ist, dass die Arbeit am PC für die Schüler stark eingeschränkt ist. 2. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, mit den Ne tzbetreibern im Kölner Süden in Kontakt zu treten, um eine Verbesserung der Internetleitungskapazitäten zu erreichen. Sachstand 2013 Siehe Session-Vorlage 2915/2013 Sachstand 2014: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: In 2015 konnten weitere Schulen, insbesondere die Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, und die Realschule Godorf mit einer weitaus verbesserten Internetleitung versehen werden. Für vier weitere Schulen ist derzeit noch eine Glasfaseranbindung in Vorbereitung. Sachstand 2018: Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand Sachstand 2019 und 2020 Alle Kölner Schulgebäude sind mit einem Glasfaseranschluss (Kabel) angeschlossen. Bis heute können darüber rd. 90 Schulen auf 1 Gb/s zugreifen. Alle weiteren Schulen werden asap. und sukzessive ebenfalls über diese Bandbreite verfügen. Die hierfür zunächst erforderlichen kleineren Bauarbeiten sind beauftragt. Durch den Serviceprovider ist sichergestellt, dass bereits heute Bandbreitenengpässe erkannt und ggf. sehr schnell auf Basis der aktuellen Technik „hoch gedreht“ werden können. Bereits heute verfügen rd. 87 % der Schulen über ein vollflächiges, gesichertes und professionell gemanagtes WLAN auf Basis einer professionellen Ausleuchtung. Sollten Schulen dennoch ein gefühlt „schwaches WLAN“ haben, so kann es hierfür eine Vielzahl von Gründen geben. In diesen Fällen reicht in der Regel ein Call beim zuständigen Serviceprovider. Dort wird dann automatisch ein Prozess zur Qualitätssicherung angestoßen, an dessen Ende eine zufriedenstelle Lösung auf Basis der geltenden allgemein gültigen Standards steht. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 020/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 8.2.5 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stad t Köln, AN/0960/2013 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des zweiten Entwurfs/Verwaltungsvorlage zur Zuständigkeitsordnung folgende Ergänzungen und Einfügungen, die sich in ihrer Systematik auf die von der Verwaltung zurückgezogenen ersten Fassung der Zuständigkeitsordnung bezieht, mit in die neue, zweite Fassung aufzunehmen: 1. Nachdem in dem 1. Entwurf der Zuständigkeitsordn ung erstmalig dem seit Einführung der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geltenden Recht entsprochen wird, in Angelegenheiten, die der ausschließlichen Kompetenz der Bezirksvertretungen unterfallen, keine oberen Wertgrenzen mehr im Verhältnis zu den Ratsausschüssen festzulegen, ist § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung zur Klarstellung und sofortigen Beachtung aller für die Ausführung der Kompetenzen der Bezirksvertretungen verantwortlichen Organisationeinheiten der Verwaltung durch folgenden Halbsatz zu ergänzen: „ ; die für die Ratsausschüsse gem. §§ 8 bis 22 festgelegten Wertgrenzen sind insoweit unbeachtlich. „ 2. Die zu Lasten der Bezirksvertretungen vorgesehen e Ausweitung der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Hauptverwaltungsbeamten mittels Erhöhung der Wertgrenzen ist zurückzunehmen. Die in § 2 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung enthaltenen, zwischen 20.000,00 EUR und 50.000 EUR festgelegten Wertgrenzen sind generell auf 20.000,00 EUR festzulegen. Alternativ: Der Rat der Stadt Köln räumt den Bezirksvertretungen ein Rückholrecht in solchen ihrer grundsätzlichen Kompetenz unterliegenden Angelegenheiten ein, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR bewegen(§ 41 Abs. 3 2. Halbsatz GO NRW). Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung ist wie folgt zu ergänzen: Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „ Sofern Wertgrenzen ab 50.000, 00 EUR die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen begründen, steht diesen bis zu einer Wertgrenze ab 20.000,00 EUR ein Rückholrecht zu. „ 3. Der in § 2 Abs. 1 Ziffern 4.1, 5.1, 5.4, 6.6. 6. 8 der Zuständigkeitsordnung enthaltene Begriff „ Ausstattung „ ist mit folgendem klarstellenden Klammerzusatz zu versehen: „ (Erst- und Ersatzausstattung) „. 4. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ( § 12) sind im Lichte der Entscheidung des OVG Münster vom 16.07. 1991 und der bestätigenden Entscheidung des BVerwG vom 15.12.1994 (Vgl. Begründung des Beschlussvorschlags) zu überprüfen und entsprechend zu ändern. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen des § 12 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen: 4.1. Ziffern 1. und 3. sind durch folgende Formuli erung zu ergänzen: „ auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen „. 4.2. Ziffer 4. ist durch folgenden Halbsatz zu erg änzen: „ ; ausgenommen hiervon sind die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6.6. des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung „. 5. Unter Berücksichtigung des Gewichts der bezirkli chen Zuständigkeiten und des Gebots der Organtreue des Rates im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen ist der den Bezirksvertretungen zur alleinigen Bestimmung des Verwendungszwecks zu überlassende Teil des vom Rat festgestellten Bezirkshaushalts zu ändern. Hierfür sind folgende Maßnahmen zu treffen: Den Bezirksvertretungen wird durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk gestattet, bei dringendem Anlass über eine Mittelverschiebung im Rahmen der Finanzstellen „ Planwerte Investive Finanzrechnung „ zu entscheiden(gegenseitige Deckungsfähigkeit investiver Ausgaben) . Daneben sind den Bezirksvertretungen weiterhin entsprechend dem Teilplan 1801 „ Bezirksorientierte Mittel „ für übrige, aufgrund ihrer Zuständigkeiten wahrzunehmende Aufgaben Mittel zur eigenen Entscheidung über den Verwendungszweck zu überlassen. Im Sinne der dem Gebot der Organtreue immanenten Pflichten der Rücksichtnahme und Einbeziehung der Auffassung des anderen Organs verständigen sich Rat und Bezirksvertretungen über die Höhe des insgesamt zur alleinigen Entscheidung den Bezirksvertretungen zu überlassenden Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 6. Zur Befähigung der Bezirksvertretungen, ihre Kom petenzen auch tatsächlich wahrnehmen zu können, ist in § 2 folgender neuer Absatz 2(der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3) aufzunehmen: „ Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen trifft die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister folgende Maßnahmen: 1. Die zuständige Fachverwaltung informiert unverzü glich die Bezirksvertretungen, sobald ihr die Leiter von Einrichtungen bezirklicher Bedeutung Bedarfe bzgl. Unterhaltung, Ausstattung und Instandsetzung melden. 2. Der Oberbürgermeister informiert die Bezirksvert retungen, falls er Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung treffen will, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000,00 und 50.000,00 EUR bewegen. Zur Herbeiführung eines zügigen Entscheidungsablaufs holt er rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung der Bezirksvertretungen ein, ob sie von ihrem Rückholrecht Gebrauch machen wollen. 3. Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse de r Bezirksvertretungen vor. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse zu den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen. „ 7. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur rechtskonformen Umsetzung der Vorschriften der GO NRW erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten. In dieser sollen sowohl Vertreter der Bezirksbürgermeister und Vertreter der Verwaltung teilnehmen. 8. Die zweite Fassung soll noch vor der Sommerpause 2013 zur Beratung vorgelegt werden. Sachstand 2014 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Sachstand 2015: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Sachstand 2018: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Sachstand 2020 Die Zuständigkeitsordnung wurde zwischenzeitlich geändert - siehe Vorlage (Session Nr. 0976/2017). Zudem wurden die Erfahrungen mit der geänderten Zuständigkeitsordnung bereits evaluiert und durchgehend als positiv bewertet - siehe Anlage 5 zur der Vorlage (Session Nr. 3430/2018). Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 021/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013 8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof : Standort für ein Kolumbarium (Pilot) AN/1017/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: • Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform abdeckt. • Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nac hfrage, insbesondere dieses Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen. • Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz ist festzuschreiben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die Stadt Köln ist aufzuzeigen. • Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sin d durch die städtische Gebäudewirtschaft vorzunehmen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). Sachstand 2015: In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2015: Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht des Objektes im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an Externe vergeben werden kann. In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Sachstand 2019 und 2020: Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. Die Gebäudewirtschaft wird einen Stegreif-Entwurf für die geplanten Kolumbarien ausschreiben. Dazu wurden die geforderten Rahmenbedingungen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächenabgefragt. Die externen Fachplaner zur Objektplanung und Tragwerksplanung sind durch die Zuordnungskommission ausgewählt und die Verträge sind oder werden nächstens abgeschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses wurde begonnen. Der Beschluss ist erledigt – Aktuellere Anträge siehe 18/16, 42/17 und 17/19 Beschluss Nr. 026/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013 8.2.3 Internet in öffentlichen Verkehrsmitteln, AN/1181/2013 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, die KVB zu einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie in den Bahnen und Bussen der KVB kostenloser Internetzugang mittels W-LAN für die Fahrgäste bereit gestellt werden kann. Eine W-LAN Ausrüstung der Fahrzeuge darf zu keiner Fahrpreiserhöhungen führen. Sachstand 2014: Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen. Sachstand 2015: Eine Stellungnahme wird zurzeit von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB erstellt. Sachstand 2018: Durch Einrichtung der Stabsstelle Breitbandkoordination zum 01.01.2018 wurde eine klare Zuständigkeit für öffentliches WLAN geschaffen. Der Breitbandkoordinator wird nach Antritt der neuen KVB-Chefin Fr Haaks (01.03.2019) den Dialog wegen einer stadtweiten Ausrüstung von U-Bahnhöfen, Bussen und Bahnen mit WLAN suchen, um angesichts der begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel Priorisierung abzustimmen. Eine Aktualisierung des Sachstandes wird zum 4. Quartal 2019 erfolgen. Sachstand 2019 und 2020: Der Vorstand der KVB hat nach Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen in 2019 beschlossen, die Busse und Bahnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit WLAN auszustatten. Daher wurden im WP 2020 hierfür keine Mittel angesetzt. Auch für 2021 ist hier kein Ansatz vorgesehen. Jedoch wird von 12-2 die WLAN-Versorgung in den KVB Bahnhöfen – ober- wie auch unterirdisch – vorangetrieben. Im politischen Veränderungsnachweis zum HPL 2019 wurden hierfür 100.000 Euro bereitgestellt. Damit werden aktuell die U-Bahnhöfe Neumarkt, Wiener Platz und Venloer Straße zusätzlich zu Dom/HBF, Rudolfplatz und Friesenplatz mit dem städtischen öffentlichen WLAN „hotspot.koeln“ ausgestattet. Oberirdisch wurde aktuell der Bahnhof Rodenkirchen mit WLAN ausgebaut. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 032/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2013 8.2.1 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf, AN/1407/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie und bis wann sowohl im Stadtteil Godorf als auch im Stadtteil Immendorf zusätzlich KITA-Plätze geschaffen werden können, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun. Sachstand 2014 Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. Sachstand 2015: Es wurden bereits mehrere Flächen in Godorf und Immendorf auf ihre Eignung für den Bau einer Kita geprüft (siehe dazu Beantwortung von Anfragen aus der BV Rodenkirchen mit Session-Nummern 2870/2014, 3526/2014, 3666/2014, 2440/2015). Die Verwaltung ist nach wie vor sehr bemüht, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. Sachstand Dezember 2015: Nach derzeitigem Planungstand besteht mit Blick auf das Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 und der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Köln ein Ausbaubedarf von insgesamt 6 Gruppen für die beiden Stadtteile. Aufgrund der geringen Entfernung der beiden Stadtteile und der gegenseitigen Erreichbarkeit über den Busverkehr können die beiden Stadtteile in den Überlegungen zur Bedarfsdeckung gemeinsam betrachtet werden. Derzeit gibt es mehrere Optionen zur Deckung des Ausbaubedarfs: In Godorf wird die Erweiterung einer bestehenden Kita geprüft. Zudem wurde dort eine Fläche mit Einschränkung bau- und planungsrechtlich positiv vorgeprüft. Derzeit prüft ein Investor dort die mögliche Realisierung einer Kita. In Immendorf wird die Suche nach einer geeigneten Fläche fortgesetzt. Sachstand 2018: Der Sachstand ist unverändert. Es ist leider bislang immer noch nicht gelungen, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 001/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2014 8.1.4 Nahversorgungszentrum Eygelshovener Straße / Sürther Straße; AN/0052/2014 Beschluss: Es wird gebeten, die Planung für ein Nahversorgungszentrum an der Eygelshovener Straße und ein Gesamtnutzungskonzept für das gesamte Areal als Grundlage für einen Bebauungsplan vorzustellen. Sachstand 2014 In der Sache wurde bereits am 05.05.2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines B- Plans in der BV 2 und am 08.05.2014 beraten. Hierzu wurde der Stadtentwicklungsgesellschaft „modernen Stadt“ in der Sitzung der BV 2 ein Rederecht eingeräumt. Der Städtebauliche Entwurf zum Plangebiet wurde in der Sitzung durch Herrn Streitberger vorgestellt und erläutert. Es wurde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) beschlossen. Bei diesem Verfahren sind in der Regel politische Vertreter in der Jury. Danach wird selbstverständlich nochmal die Politik eine Beschlussvorlage zu einer frühzeitigen Bürgerbeteiligungsveranstaltung erhalten. Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Der Beschluss ist erledigt. Gemäß des Beschlusses der BV 2 am 20.04.2015 ist die Sache nicht erledigt! Sachstand 2015: Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand 2018: Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 und im Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Die BV 2 hat am 19.03.2018 folgenden ergänzten Beschluss einstimmig gefasst: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen. 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen; 2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 4. Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen. 5. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist. Die Ergänzungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurden vom Stadtentwicklungsausschuss am 17.05.2018 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD- Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- abgelehnt. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 011/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014 8.2.5 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth - Ankau f einer geeigneten Fläche; AN/0463/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, die Verwaltung mit dem Ankauf des Areals zwischen L300 / Unterbuschweg / (demnächst verlegte r) Josef-Kallscheuer-Straße und dem geplanten Flüchtlingswohnhaus zu beauftragen. Dies e Fläche soll der Freizeitgestaltung Jugendlicher gewidmet werden und teilweise dem Grün ausgleich dienen, der durch den Bau des oben erwähnten Flüchtlingswohnhauses und einer angrenzenden Kita erforderlich wird. Sachstand 2015: Derzeit läuft die Erschließung der Fläche. Für das IV Quartal diesen Jahres ist der Beginn der Kanalbauarbeiten vorgesehen. Nach Angaben des Fachamtes wird die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten aufgrund des aufwendigen Vergabeverfahrens ca. bis Mitte 2016 dauern. Derzeit wird von einer Erschließung der Fläche ab 2017 ausgegangen, erst danach kann der Baubeginn für die KITA erfolgen. Sachstand 2018: Auf dem Grundstück sollten Flüchtlingsunterkunft, Kita und Jugendangebot gebaut werden. Da die vorhandene Fläche dafür nicht ausreichend ist, sollte 51 eine andere entsprechende Ausweichfläche angeboten werden. Dies ist bislang nicht realisiert worden. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 012/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.6 Bolzplatz in Godorf, AN/0616/2014 Beschluss: Die Jugendverwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche neben dem Spielplatz Katharinenstraße in Godorf einen Bolzplatz herzurichten und sich ggfs. das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zu lassen. Sachstand 2014: Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. Sachstand 2015: Auf Grund der räumlichen Nähe des jetzigen Standortes zur Wohnbebauung ist eine Verlegung des Bolzplatzes auf dem Grundstück notwendig. Dies wurde in Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft und eine geeignetere Fläche gefunden. Für die Bauantragstellung wird derzeit, gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, eine Schalltechnische Untersuchung (Lärmschutz-Gutachten) in Auftrag gegeben. Sachstand Dezember 2015: Derzeit werden die baurechtlichen Grundlagen geprüft. Sachstand 2018: Ein externer Garten- und Landschaftsplaner ist mit einer Entwurfsplanung beauftragt worden. Sachstand 2019 und 2020 Aufgrund der Lage, im Landschaftsschutzgebiet werden verschiedene Genehmigungen eingeholt. Ein Vorentwurf liegt vor. In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 wurde beschlossen, einen Bolzplatz auf der Grünfläche neben dem Spielplatz an der Katharinenstraße in Godorf zu errichten und sich ggfs. das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zur lassen. Da die Bürger bereits auf eigene Kosten Tore erworben und auf dem Grundstück aufgestellt hatten, wurde eine Aufbereitung des Untergrundes beschlossen. Die Prüfung der Durchführbarkeit war erheblich aufwändiger und langwieriger wie seinerzeit gedacht. Für die Planung des Bolzplatzes mussten Abstimmungen mit dem Pipelinebetreiber RRP getroffen werden, deren Leitung parallel zum Bolzplatz in einer Entfernung von 5-10 m verläuft. Auch eine schalltechnische Untersuchung über die zu erwartende Lärmemission des geplanten Bolzplatzes wurde durchgeführt. Zudem wurde ein Bodengutachten, sowie ein erster Vorentwurf erstellt. Zurzeit bereitet der beauftragte Landschaftsarchitekt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor. Der Entwurf wird anschließend mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt. Da sich der geplante Bolzplatz in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, müssen neben dem Bauantrag für den 4,00 m hohen Ballfangzaun, auch arten- und landschaftsschutzrechtliche Belange geprüft und durch das Umweltamt genehmigt werden. Beschluss Nr. 014/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.10 Umbenennung der Sportanlage Süd , AN/0629/20 14 Beschluss: Die Sportverwaltung bzw. die Ratsvertreter in der Sportstätten GmbH werden gebeten, die Sportanlage Süd umzubenennen in „Jean-Löring-Sportpark Sachstand 2014: Dem zentralen Namensarchiv der Stadt Köln liegt der Beschluss der Bezirksvertretung zur abschließenden Prüfung und Bearbeitung vor. Mit Fortuna Köln als Hauptnutzer der Sportanlage Süd ist ebenso wie mit der Kölner Sportstätten GmbH die Umbenennung der städtischen Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark“ besprochen worden. Beide haben gegen eine Umbenennung keine Bedenken, bitten allerdings darum, dass das Namensrecht an dem Stadion selbst , welches im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH liegt und der 1. Mannschaft von Fortuna Köln als Heimspielstätte für die 3. Liga dient, von der Umbenennung ausgenommen wird. Sachstand 2015: Das zentrale Namensarchiv der Stadt Köln hat gegen die Umbenennung der Sportanlage keine Bedenken. Eine Umsetzung kann in Abstimmung zwischen Fortuna Köln, der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung erfolgen.“ In Abstimmung mit dem SC Fortuna Köln e.V. und der Bürgeramtsleitung Rodenkirchen wurde eine offizielle Umbenennung der Sportanlage aus Respekt vor dem jüngst verstorbenen Klaus Ulonska bislang nicht vorgenommen. Dies soll im Laufe des Jahres 2016 nachgeholt werden. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand: Sachstand 2019 und 2020 Die offizielle Umbenennung der Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark im Jahre 2020 im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit durch den Bezirksbürgermeister vorgenommen worden. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 015/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.12 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konr ad-Adenauer-Kaserne AN/0632/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Liste der nach § 22 Landschaftsgesetz NRW im Bezirk Rodenkirchen erfassten Naturdenkmale auf Aktualität hin zu überprüfen und alle gelisteten Denkmale als solche im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. Sachstand 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Die Kennzeichnung der Naturdenkmale im öffentlichen Raum obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kennzeichnung der zwei Naturdenkmale an der Zufahrt der Konrad-Adenauer-Kaserne wird im Rahmen der Frühjahrskontrolle bis Ende April 2019 erfolgen. Sachstand 2019 und 2020 Die Kennzeichnung der Naturdenkmale an der Konrad-Adenauer-Kaserne ist bereits erfolgt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 020/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.2.6 Kinderspielplatz Weißdornweg, AN/0687/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der temporären Bebauung des Grundstückes Weißdornweg mit einem Flüchtlingswohnheim den dort geplanten Spielplatz zeitgleich umzusetzen. Sachstand 2014: Die zeitgleiche Umsetzung ist vorgesehen. Sachstand 2015: Die Jugendverwaltung hat bereits das Beteiligungsverfahren mit Anwohnern und einer Grundschule durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse und Ideen der Kinder und Anwohner wurden von einem Architekten in einen ersten Planentwurf verarbeitet. Eine zeitgleiche Umsetzung mit der Errichtung des Flüchtlingswohnheimes ist auf Wunsch des Amtes für Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht möglich, da diese die künftige Spielfläche als Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtung für den Containerbau benötigen. Sachstand Dezember 2015: Derzeit wird durch einen Landschaftsarchitekten ein Planentwurf erstellt. Sachstand 2018: Die Ausschreibung der Arbeiten ist in Bearbeitung. Sachstand 2019 und 2020 Fertiggestellt, der Platz wird sehr gut angenommen. Der Beschluss der BV ist somit erledigt . Beschluss Nr. 023/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.09.2014 8.2.2 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Marienburg, Bonner Str. 478-482; AN/1001/2014 Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung anzustreben, in dem bereits von der Stadt erworbenen Gebäude Bonner Straße 478-482 (Bonhotel) nur vorübergehend mehr als 80 Flüchtlinge unterzubringen. Dieses Haus soll ganztägig sozial betreut werden . Zudem soll die Verwaltung nach einem Zeitraum von etwa 2 Jahren die Belegungssituation und die geplante Vorgehensweise darstellen, wie auch an diesem Standort der Grundsatz, maximal 80 Flüchtlinge pro Standort, erreicht werden kann und soll. Die dann darüber hinaus noch verfügbare Wohnfläche soll als Wohnraum genutzt werden, um eine Integration der Flüchtlinge mit Hilfe der Durchmischung zu erleichtern. Sachstand 2015: Aufgrund der Unterbringungssituation, die auch Notmaßnahmen wie die Belegung von Turnhallen notwendig macht, kann aller Voraussicht nach in den nächsten beiden Jahren auf die Ausschöpfung aller Unterbringungsplätze für Flüchtlinge im Objekt nicht verzichtet werden. Das Haus wird jedoch von einem erfahrenen Träger ganztägig sozial betreut werden. Sachstand Dezember 2015: Der Wunsch der Bezirksvertretung nach einer Belegung des Bonotels mit maximal 80 Personen ist nachvollziehbar, kann jedoch in der momentanen Unterbringungssituation leider nicht entsprochen werden. Auch in den nächsten Monaten wird die Stadt Köln hohe Zuweisungszahlen erhalten, in temporären Notunterkünften sind bereits über 4.000 Menschen untergebracht, die meisten davon ohne Privatsphäre. Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, Unterkünfte gem. der vereinbarten Leitlinien zu errichten. Vorhandene Räumlichkeiten wie das Bonotel stellen insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre gegenüber einer Turnhallenunterbringung eine deutliche Verbesserung dar und sollten daher entsprechend der Unterkunftsplätze auch genutzt werden. Ob und inwieweit sich die Unterbringungssituation in 2 Jahren verbessert hat, wird entscheidend von der weiteren, weltweiten Entwicklung und daraus resultierender Flüchtlingsströme abhängen. Soweit die Unterbringungssituation in Köln eine stärkere Steuerung der Verwaltung ermöglicht und alle Notunterkünfte aufgelöst sind, wird die Verwaltung auch die Notwendigkeit größerer Standorte sowie die Möglichkeit einer Reduzierung prüfen. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung hat zuletzt im 22. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (vgl. Mitteilung 3355/2018) mitgeteilt, dass für die Liegenschaft an der Bonner Str. 478-482 die Qualität der Unterbringung im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert werden soll. Ziel ist eine Selbstverpflegung der Geflüchteten und mithin auch eine Änderung des Unterbringungscharakters. Es ist vorgesehen, die Maßnahmen im lfd. Betrieb durchzuführen. Die Verwaltung plant, dem Ausschuss Soziales und Senioren nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in seiner Sitzung am 02.05.2019 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Sachstand 2019 und 2020 Der Umbau der Unterkunft für Geflüchtete in der Bo nner Str. 478-482 von einer städtischen Notunterkunft zu einer Regelunterkunft ‚( Wohnheim mit Etagenküchen ) findet derzeit im laufenden Betrieb statt gemäß der Beschlussvorlage 3870/2018. Der Umbau hat Mitte September 2019 begonnen und ka nn im I. Quartal 2021 abgeschlossen werden. Dann können dort bis zu 116 Geflüchtete untergebracht werden. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 026/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.1.2 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstoc k AN/1243/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Jahresende 2014 die mit möglichst realistischen Kostenplanungen versehenen Alternativen zur dringend gebotenen Sanierung des Gebäudekomplexes vorzulegen. Darüber hinaus appelliert die Bezirksvertretung, die Maßnahmen so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Hinsichtlich des Parkplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu klären und der Schulleitung umgehend mitzuteilen. Sachstand 2015: Nach den Sommerferien am 20.08.2015 hat ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Amt für Schulentwicklung, dem Denkmalschutz, Vertretern der Schule sowie der Gebäudewirtschaft stattgefunden. Bei diesem Termin wurde noch eine Vielzahl an Fragen und Aspekten zur Sanierung erörtert. Auf Basis der bisherigen Planungen und unter Beachtung der am 20.08.2015 abgestimmten Belange bzw. der noch gewonnenen Erkenntnisse wurde vereinbart, die Vorplanung inklusive Kostenschätzung noch in diesem Jahr fertigzustellen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Sodann wäre ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. Sachstand Dezember 2015: Die LP 2 wurde im Februar 2016 von den beteiligten Ingenieuren zur Freigabe eingereicht. Diese befindet sich zur Zeit noch in Prüfung. Für die 09. KW 2016 ist ein Termin bei der geschäftsführenden Betriebsleitung vorgesehen, wo die Ergebnisse der LP 2 vorgestellt werden. Eine offizielle Freigabe an die beteiligten Ingenieurbüros ist für die 10. KW 2016 vorgesehen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist nunmehr für das 3. Quartal 2016 vorgesehen. Eine Vorlage der HU-Bau bei 14 mit anschließender Prüffreigabe sollte dann im 4. Quartal 2016 erfolgen. Sodann wäre nach positivem Bescheid ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. Sachstand Dezember 2018: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die städtischen Schulbaumaßnahmen priorisiert (3648/2018). Die Sanierung der Schule erhielt dabei eine hohe Priorität („GI1“). Sachstand 2019 und 2020 Im Rahmen der Priorisierungen der Schulbaumaßnahmen wurde durch den Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 ein zweites Maßnahmenpaket Schulbauten (GU/TU 2) auf den Weg gebracht. Die Europaschule ist aufgrund ihrer Priorität in dieses Maßnahmenpaket aufgenommen worden und wird in den durch den Rat vorgegebenen Parametern realisiert werden. Ziel des zweiten Maßnahmenpaketes (1474/2020) ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket - eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Es werden aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2020 quartalsweise Fachgespräche mit der Fachverwaltung und der Schulleitung durchgeführt werden. Beschluss Nr. 030/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.2.4 Anpassung der Fraktionszuwendungen der Bezirk svertretungen AN/1228/2014 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die personellen und finanziellen Ressourcen, welche er den Ratsfraktionen zur Verfügung stellt, ebenfalls den Fraktionen der Bezirksvertretungen in angemessener Höhe zuzubilligen. Sachstand 2015: Eine Ratsvorlage, die die verschiedenen Beschlüsse einiger Bezirksvertretungen zusammenfasst, wird im Januar 2016 in die entsprechende Beratungsfolge gegeben. Sachstand 2018 Es wird auf den Beschluss des Rates vom 11.07.2017 und die Mitteilung 1409/2019 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Der Rat hat die Mittel für die Arbeit der Bezirksfraktionen 2016 deutlich erhöht und die monatliche Zuweisung je Fraktionsmitglied von 16 € auf 50 € angehoben. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 034/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.1.10 Wiedererrichtung eines Basketballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des Kirmesplatzes) in Rondorf AN/1450/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Verwaltung möge veranlassen, den im Jahre 2009 zu Gunsten des Bauvorhabens "Haus der Familie" an der Reiherstraße aufgegebenen Basketballplatz, auf dem dafür vorgesehenen Gelände südlich des Kirmesplatzes an der Kapellenstraße) [Nähe zum Gelände der Ackerparty] - mit den damals entfernten Basketballkörben - wieder einzurichten. Die Verwaltung möge die GAG bitten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Sachstand 2015: Die Umsetzung ist an die Offenlage des B-Planes gekoppelt. Siehe Beschluss-Nr. 008/10 Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Das Planverfahren wurde in den letzten Jahren aus Kapazitätsgründen nicht weiter betrieben, daher kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt. Es wird ein neuer Antrag formuliert. Beschluss Nr. 036/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.2.2 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche Verein sgemeinschaften AN/1447/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Gebührenordnung soll dahin gehend geändert werden, ehrenamtlich tätigen Vereinsgemeinschaften die Nutzungsgebühr für nicht zur Sportnutzung bestimmte städtische Räumlichkeiten zukünftig zu erlassen. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken vom 18.06.1996 sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 die örtlichen kulturellen, sportlichen und bürgerschaftlichen Vereinigungen (incl. Karnevalsvereine), die als gemeinnützig anerkannten örtlichen Organisationen sowie die Parteien und deren Jugendorganisationen, sofern die Veranstaltung in einer Schule ihres Stadtteils oder – sofern die Vereinigung über diesen hinausgeht oder der Stadtteil geeignete Schulräume nicht besitzt – ihres Stadtbezirks abgehalten wird, von der Erhebung eines Entgeltes befreit, soweit nicht Festräume oder Schulhöfe in Anspruch genommen werden. Ehrenamtlich Tätige sind daher grundsätzlich bei der Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken von der Entgeltpflicht befreit, sofern sie nicht Festräume (Aulen, Pädagogische Zentren) oder Schulhöfe nutzen. Das gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung zu erhebende Nutzungsentgelt dient zur Deckung der entstehenden Kosten (Personal- und Sachkosten). Aktuell werden Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung angestellt. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand Sachstand 2016 Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2660/2016) Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 037/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.2.5 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten Flächen AN/1444/2014 Beschluss: Die Verwaltung möge ermitteln, welche öffentlichen Grünflächen durch essbare Nutzpflanzen aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahmen gestaltet werden kann. Bei Neupflanzung in öffentlichen Grünanlagen des Stadtbezirks Rodenkirchen, an Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll in Zukunft essbaren Pflanzen der Vorzug gegeben werden. Sachstand 2015: Da nahezu alle Bezirke gleich Beschlüsse gefasst haben, erstellt die Verwaltung ein gesamtstädtisches Konzept. Dies wird nach Fertigstellung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgelegt. Sachstand Dezember 2015: Die Verwaltung hat ein gesamtstädtisches Konzept „Essbare Stadt“ erarbeitet, das auch der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Beschluss vorgelegt wird. Sachstand Dezember 2018: Das Konzept „Essbare Stadt“ wurde von der BV 2 im Rahmen der Beratungsfolge beschlossen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept mit dem Ernährungsrat fortzuschreiben. Eine Beschlussvorlage ist in 2019 vorgesehen. Sachstand 2019 Die Beschlussvorlage wurde von der BV ungeändert empfohlen (3117/2019, Sitzung 11.11.2019) Sachstand 2019 und 2020 Der Rat hat das Konzept „essbare Stadt“ beschlossen. Die Verwaltung wird die Vorgaben des Konzeptes sukzessive umsetzen. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 002/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.1.12 Zuweg integrative Kita am Sürther Marktplatz : Benennung nach dem Vereinsgründer, AN/0021/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Weg/ eine Straße in der Nähe der am Sürther Marktplatz gelegenen integrativen Kita von miteinander leben e.V. nach dem Vereinsgründer in „Dr.- Harald-von-Zimmermann-Weg“ umzubenennen (bisherige Adresse: Alte Kirchgasse 23). Sachstand 2015: Stellungnahme der Verwaltung Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.02.2015: Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt, insbesondere nur dann, wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen (Punkt 4.1). Zudem bedarf es gemäß Punkt 4.4.2 eines besonderen öffentlichen Interesses an einer Umbenennung. Ein solches Interesse bzw. besonderer Ausnahmefall liegt nach gängiger Praxis dann vor, wenn es entweder verkehrstechnische Veränderungen gibt oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die bei einer rechtzeitigen Kenntnis eine Benennung verhindert hätten (z.B. eine nationalsozialistische Belastung einer Person). Beides liegt hier nicht vor. Der mit dem Zusatz „bisherige Adresse: Alte Kirchgasse“ gemeinte Zugweg zur Kita kommt für eine Benennung nicht in Betracht, da gemäß den Richtlinien die Anzahl der Straßenbenennungen so gering wie möglich gehalten werden sollen (Punkt 1.1) und laut Punkt 1.3 für kurze Stichstraßen, Wohnwege etc. - soweit möglich - keine besonderen Straßenbezeichnungen festgesetzt werden sollen. Die Lagebezeichnung der an diesen Straßen bestehenden Gebäude erfolgt durch entsprechende Nummerierung von der Durchgangsstraße her. Hier handelt es sich um einen lediglich 32 Meter langen Zugang zum Kindergarten “miteinander leben e.V.“ Es ist auch nicht mit Orientierungsproblemen für Feuerwehr und Rettungsdiensten zu rechnen, die eventuell eine Neubenennung rechtfertigen würden, da die Kita von der Durchgangsstraße her gut zu erkennen ist und auch die einzige hintere Bebauung auf diesem Stück Weg darstellt. Werden Straßen nach Personen benannt, so muss deren Geschichtsbild abgeklärt sein (Punkt 3.2.4) und Titel-, Berufs- und Ehrenbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden (Punkt 3.3). Das Zentrale Namensarchiv wird das Geschichtsbild des Dr. Harald von Zimmermann überprüfen und in die Vorschlagsliste aufnehmen, so dass er bei einer neu anstehenden Benennung in Köln-Sürth gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. Sachstand 2018: Die Stellungnahme vom 14.01.2015 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Herr Dr. Harald von Zimmermann wurde in die Vorschlagsliste des Zentralen Namensarchivs aufgenommen. Sollte eine Straßenbenennung in Köln-Sürth anstehen, kann Herr Dr. von Zimmermann dort vorgeschlagen werden. Sachstand 2019 und 2020 Zum Sachstand von 2018 gibt es keine Veränderung. Das Zentrale Namensarchiv wird eine Benennung nach Herrn Dr. Von Zimmermann der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorschlagen, wenn es eine Benennung in Sürth anstehen sollte. Das Geschichtsbild von Herrn Dr. von Zimmermann wird zurzeit überprüft. Der Beschluss ist erledigt: Die Fachverwaltung lehnt die Umbenennung ab, da sie zu logistischen Problemen führen würde (Durchnummerierung). Beschluss Nr. 004/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.2.1 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das am B eginn der Realisierung befindliche Nahbereichszentrum Michaelshoven AN/1639/2014 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Vorschläge des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Nahversorgungsbereich und das Nahversorgungszentrum Michaleshoven eine Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept zu erstellen. Dabei sind die Bezirksvertretung und die Bürger in ausreichendem Maße zu beteiligen. 1. Nutzungskonzeption Die Konzeption soll eine zeitliche Perspektive von 5 – 10 Jahren abdecken und auf der vorhandenen und vor allem der weiteren Bevölkerungsentwicklung aufbauen, die gepaart mit überdurchschnittlicher Kaufkraft im Nahbereich eine hohe Garantie für das Zustandekommen eines attraktiven Zentrums bietet. Die Konzeption soll an bereits vorliegende Bebauungsvorschläge anknüpfen. Der aktuell vorgelegte knüpft an den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgeschlagenen Lebensmittelvollversorger an und lässt Raum für ergänzende Vorschläge zur Komplementärnutzung. Sie soll vorhandene und potentielle Anbieter aktivieren und frühzeitig mit einbeziehen. Insbesondere das Sozial- und Bildungswerk Michaelshoven, das heute nicht nur einen Teil des gewünschten Komplementärangebotes für ihre Klientel bereithält, sondern es künftig auch für das Nahbereichszentrum erweitern will und außerdem der größte Grundstückbesitzer im Kreuzungsbereich Sürther Str./ Eygelhovener Str. ist. 2. Gestaltungskonzept Sie soll ein kommunikations- und integrationsförderndes Gestaltungskonzept entwickeln, nicht nur für das Nahversorgungsangebot als Waren-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebots, sondern auch für den zentralen Straßen- und Platzbereich des Nahversorgungszentrums. Das heißt, im Straßen- und Kreuzungsbereich der Sürther- und Eygelhovener Str., an dem alle Nutzungsbereiche, wie Sozial- und Bildungswerk, Wohnsiedlungen, Gesamtschule und Bezirkssportzentrum sowie die Feuerwehr anliegen, ist zusätzlich zur Verkehrs- und Erschließungsfunktion Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das soll durch Platz- und Fußwegebindung, Verkehrsberuhigung und Einfügung von Gestaltungselementen, wie z.B. Bäumen, Parkbänken etc. geschehen, ohne die vorgenannten zukünftig weiterhin erforderlichen Funktionen des Verkehrs und der Erschließung einzuschränken. 3. Bürgerbeteiligung Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Identifikation der Bevölkerung mit dem Stadtviertel soll sie die Beteiligung der Bürger als Anwohner, Bürger- und Nachbarschaftsvereine, Anlieger, Nutzer, Beschäftigte, Schüler und Studentinnen, Investoren etc. durch geeignete Maßnahmen, wie Erstellung von Informationsmaterial, Anregung zur Eingabe von Vorschlägen, wie z.B. aus Schülerwettbewerben und Veranstaltungen vor Ort unterstützen. Sachstand 2015: Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand 2018: Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 010/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 8.1.10 Sanierung des Kinderspielplatzes an der West erwaldstraße in Rondorf; AN/0255/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den an der Westerwaldstraße in Rondorf vorhandenen und im Kinderspielplatzkonzept der Stadt Köln aufgenommen Spielplatz zu sanieren. Voraussetzung ist, dass kein anderer Spielplatz aus der Prioritätenliste zurückgestellt wird. Sachstand 2015: Die Umsetzung ist für 2016 geplant. Sachstand 2018: Im Sommer 2019 wird eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt Sachstand 2019 und 2020 Zurzeit findet eine Beteiligung vor Ort mit Kindern statt. Beschluss Nr. 011/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 8.1.16 Toilette am Spielplatz im Vorgebirgspark, AN/0261/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, am großen Spielplatz im Vorgebirgspark die Aufstellung einer Toilette zu veranlassen. Sachstand 2015: Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0994/2015) Derzeit wird die Errichtung einer fest installierten City-WC-Anlage im Vorgebirgspark, Bereich Kierberger Straße geprüft. Im Bereich des Spielplatzes wäre wegen fehlender Anschlussmöglichkeiten nur eine temporäre mobile WC-Anlage möglich. Die feste Anlage hat den Vorteil, dass Sie ganzjährig für Parkbesucher zur Verfügung steht und vom Standort her für alle Besucher gut erreichbar und zugänglich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird nach Abschluss der Abstimmungen hierzu im Rahmen einer Verwaltungsmitteilung informiert. Sachstand 2018: Auf Grund erheblicher denkmalschützender Bedenken konnte 2016 kein Standort für eine City-WC Anlage im Vorgebirgspark ermittelt werden. Alternativ werden nun zwei Standorte für Mobile Toiletten (eine am Spielplatz und eine an der Querstraße) in Abstimmung mit dem Denkmalschutz geprüft. Ziel ist die Aufstellung zur Sommersaison 2019. Sachstand 2019 und 2020 Ein dauerhaftes Angebot für die Besucher des Parks konnte nicht geschaffen werden. Die Verwaltung plant nun mit der AWB die saisonale Aufstellung ab 2021 in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen. Beschluss Nr. 013/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.2 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze, AN/0504/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei Neuplanungen und Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen im Bezirk Rodenkirchen, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Dabei soll der BV, inkl. einer Aufstellung der Kosten, dargelegt werden, wie das Handlungskonzept umgesetzt wird. Die Verwaltung wird gebeten, der BV darzulegen bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Barrierefreiheit bei der Gestaltung bereits berücksichtigt wurde. Bei allen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen ist die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt mit einzubeziehen. Sachstand 2015: Die Jugendverwaltung ist schon immer bestrebt Spiel- und Bolzplätze so herzurichten, dass diese Barrierefrei sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. D. h. sie werden so angelegt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der Religion, Behinderungen oder der Zugehörigkeit zu sozialen Schichten gemeinsam genutzt werden können. Im Hinblick auf die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Jugendverwaltung großer Wert auf die Gestaltung der Spielflächen, und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist wichtig den Spielreiz für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen zu bedienen, um Anreize zu bieten, damit sich die Kinder im gemeinsamen Spiel, spielerisch weiterentwickeln können. Bei allen Maßnahmen führt die Jugendverwaltung Beteiligungen mit den Kindern und Anwohnern vor Ort durch, um die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Kinder in unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes in die Planungen mit aufzunehmen. Jüngstes Beispiel ist die Planung des Spielplatzes in der Feldhamsterstraße, Sürther Feld. Im Rahmen der Beteiligung stellte sich heraus, dass im unmittelbaren Umfeld mehre Familien mit Kindern unterschiedlicher Handicaps wohnen. In gezielten Gesprächen mit den betroffenen Kindern und deren Eltern, wurden Wünsche und Notwendigkeiten besprochen. Die Ergebnisse, Erreichbarkeit der Spielgeräte, besondere Varianten von Schaukel und Wippe, kein besonderer Fallschutz wurden hierbei mit den Wünschen der nicht behinderten Kinder und deren Eltern zu einem Gesamtkonzept verbunden. In einer Planvorstellung wurde dieses Konzept mit den Beteiligten besprochen und fand große Zustimmung. Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit auf Spiel-und Bolzplätzen in einer der nächsten BV – Sitzungen bereit. Sachstand 2018 - 2020: Der Beschluss wird auf Grundlage der in Kooperation mit dem behindertenbeauftragten der Stadt Köln erarbeiteten Standards umgesetzt und ist damit erledigt . Beschluss Nr. 014/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.5 Erneuerung der Schutzüberdachung der Merowing erkreuze am Friedhof in Meschenich, AN/0517/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die sogenannten "Merowingerkreuze" an der Mauer des ehemaligen Friedhofes in Meschenich zu restaurieren und durch einen geeigneten Regenschutz vor der Verwitterung zu schützen. Sachstand 2015: Die Angelegenheit wird geprüft. Nach Prüfung wird das Amt für Grünflächen den aktuellen Sachstand nachliefern. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand trotz mehrfachen Nachfragen. Sachstand 2019 und 2020 48 muss noch zwei weitere Bieter anfragen. Die Maßnahme befindet sich zur Zeit im Ausschreibungsprozess. Beschluss Nr. 015/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.8 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen Pan zerrampe in Sürth, AN/0518/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen über Möglichkeiten der Absperrung informiert. Sachstand 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde informiert. Sachstand 2020: Die Poller an der Rampe in Sürth sind vorhanden. Der Beschluss ist damit erledigt. Der Beschluss ist nicht erledigt: Ein Poller wurde wieder entfernt. Dadurch können auch wieder diverse Autos auf die Panzerrampe fahren. Beschluss Nr. 022/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.2.2 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, AN/0516/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat zu beschließen, die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Bonner Straße (geplant Ende 2018) in Betrieb zu nehmen ohne den Betrieb vorhandener Buslinien einzuschränken. Ferner soll geprüft werden, ob der Vorlaufbetrieb nicht nur bis zum Chlodwigplatz, sondern bis zur Severinstraße geführt werden kann. Der Vorlaufbetrieb der Linie 17 von Rodenkirchen zur Severinstraße soll hierbei nicht eingeschränkt werden und - wie ab Sommer 2016 geplant - im 10-Minuten-Takt verbleiben. Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Stadtverwaltung sowie die KVB zu beauftragen, alles Notwendige in die Wege zu leiten, damit 2018 die vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn realisiert werden kann. Sachstand 2015: Wegen Personalmangel keine Sachstandslieferung möglich bzw. wird nachgereicht. Sachstand 2016: Auf die Mitteilungen 158972016 und 2949/2016 wird verwiesen. Sachstand 2018: Auf die Mitteilung 0734/2018 wird verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Eine Mitteilung mit Angaben zum aktuellen Sachstand wird zurzeit im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau erstellt. Beschluss Nr. 029/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.10 Biologische Station in Finkens Garten: mündl icher Tätigkeitsbericht, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0949/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einem Ortstermin in Finkens Garten, zu dem auch die Öffentlichkeit und Presse eingeladen werden soll, einen mündlichen Bericht über Organisation und Aufgaben der kürzlich in Finkens Garten eingerichteten Biologischen Station zu geben. Sachstand 2015 Ein Ortstermin wird im Frühjahr 2016 vereinbart. Sachstand 2018 Das Thema wurde auf Wunsch der Fraktion Die Grünen in Absprache mit den anderen Fraktionen aufgrund personeller Gründe zurückgestellt. Die Fraktion Die Grünen wird in naher Zukunft einen Terminvorschlag zur Durchführung eines Ortstermines unterbreiten. Sachstand 2020 Der Beschluss ist erledigt. Mündlicher Bericht wurde erstattet. Beschluss Nr. 030/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.12 Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark in K öln-Raderthal; AN/0963/2015 Beschluss: Der Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark Köln-Raderberg ist vor Jahren teilsaniert worden. Leider sind schon wieder große Schadstellen aufgetreten. Grundübel der Schädigung ist, dass oben auf dem Dach des Tempels die Abflusskanäle verstopft sind, so dass das Wasser in die Säulen des Tempels fließt und diese Schädigungen auslöst. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Mittel für eine Grundsanierung des Brunnen- Tempels zur Verfügung gestellt werden können, damit weitere Schädigungen des unter Denkmalschutz stehenden Brunnen-Tempels vermieden werden können. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Dezember 2018 Nachdem sie fast in Vergessenheit geraten war, wurde die Anlage mit Hilfe von Spenden sowie Sponsoring durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und eine Bürgerinitiative 2001 wiederhergestellt. Ein Jahr später folgte die Umbenennung zum Andenken an seinen Erbauer. Am Tag des offenen Denkmals im September 2006 wurde der restaurierte Tempel mit einem neuen Brunnen des Künstlers Serban Rusu mit Edelstahlsockel und bronzener Brunnenschale eingeweiht. Das Grünflächenamt beabsichtigt zeitnah, zwecks Auskunft auf fachlich fundierter Basis, ein Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1 / Grundlagenermittlung und 2 / Vorplanung zu beauftragen. Nach Gewinnung des entsprechenden Kenntnisstandes mit einer Kostenschätzung wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen vom Ergebnis unterrichtet. Dies betrifft die Mauern. Der Brunnentempel selbst gehört nicht in die Unterhaltung des Grünflächenamtes. Im Rahmen des dazugehörigen Ortstermins wird vom Architekten dennoch eine Fachaussage erbeten werden. Die Brunnenanlage gehört zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Ein Gutachten ist in Vorbereitung. Sachstand 2020 Die Finanzmittel wurden im Finanzausschuss am 07.09.2020 freigegeben. Die Planungsarbeiten haben begonnen. Sachstand Januar 2021 Die benötigten Gewerke wurden ausgeschrieben. Mittlerweile liegen die Angebote für die Dachdeckerarbeiten und die Putzarbeiten vor. Die Beauftragung der Dachdeckerarbeiten erfolgt bis Ende des Monats. Das Angebot der Putzarbeiten muss gemäß der Vergabeordnung genehmigt werden, dies wird gerade vorbereitet. Die Pflasterarbeiten werden mit dem Grünflächenamt abgestimmt. Die Baumaßnahmen werden zeitnah ausgeführt, so dass die Maßnahme bis spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Beschluss Nr. 031/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.2.1 Klimafolgenabschätzung in städtischen Beschlussvorlage, AN/0748/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes zukünftig für folgende Beschlussvorlagen, die den Stadtbezirk Rodenkirchen betreffen, die Auswirkungen auf das städtische Klima qualitativ zu bewerten und relevante Erkenntnisse in den Vorlagen als Entscheidungshilfe für die Bezirksvertretung – und nachfolgend die Ratsausschüsse und den Rat – darzustellen: 1. Bauten wie Gebäude aller Art, Lärmschutzeinrichtungen etc. 2. Eingriffe in die Natur, die über das Fällen oder Anpflanzen einzelner Bäume hinausgehen. Die Darstellung kann analog der „Haushaltsmäßigen Auswirkungen“ in den bisherigen Beschlussvorlagen in einer Rubrik „Klimatische Auswirkungen“ erfolgen. Sind Auswirkungen auf das städtische Klima nicht zu besorgen, ist dies ebenfalls in den Beschlussvorlagen kenntlich zu machen. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 GGfs. sind zur Bearbeitung des Themas u.a. weitere personelle Ressourcen notwendig. Das Thema befindet sich zurzeit in der Klärung. Sachstand 2019 und 2020 Nach der Ausrufung des Klimanotstandes im Juli 2019 und Umsetzung in Session werden alle Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse mit einer Klimabewertung wie folgt gekennzeichnet. Die konkrete Umsetzung in den Beschlussvorlagen erfolgt durch das für die Beschlussvorlage zuständige Amt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 033/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.3 Ersatzpflanzungen für geplante Baumfällungen im Stadtbezirk, AN/1044/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die laut der Auflistun g „Geplante Fällungen im Bezirk“ angeordneten Ersatzpflanzungen generell innerhalb d es Stadtbezirks 2 zu realisieren. Eine entsprechende Liste mit geplanten Standorten ist d er Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und regelmäßig (z.B. halbjährlich) zu a ktualisieren. Diese Liste soll auch durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beauftragte Pflanzungen enthalten. Weiterhin bitten wir darum, die Bezirksvertretung Rodenkirchen in Zukunft auch über die von liegenschaftsverwaltenden Dienststellen und kommunalen Betrieben (StEB, KölnBäder etc.) geplanten Ersatzpflanzungen regelmäßig zu informieren. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Rückwirkend für die Zeit in 2016, 2017, 2018 und 2019 wurden jeweils 8, 39, 16 und 7 Straßenbäume gefällt. Im Rahmen der gesicherten Finanzierungen fanden bzw. finden über verschiedene Pflanzaufträge nachfolgende Ersatzpflanzungen statt: LVR Zusetzungen 2018 13 Bäume (geplant) SK Ersatzpflanzungen 2019-2020 28 Bäume (geplant) SK Politische Zusetzungen 2016 45 Bäume werden z .Z. gepflanzt- SK Politische Zusetzungen 2017 10 Bäume werden z. Z. gepflanzt- Stadtklima Verschönerungsprogramm 2018 28 Bäume - gepflanzt Frühjahr 2019 – Rahmenvertrag mit Grün Stiftung 2017 16 Bäume - ge pflanzt Frühjahr 2017 - Nach dem Stand vom 19.02.2019 verbleiben, als nicht beauftragte Ersatzpflanzungen, 18 Bäume. Sachstand 2019 und 2020 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird wie in den Vorjahren auch die Ersatzpflanzung von Bäumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umsetzen. Dabei ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bemüht die Ersatzpflanzungen gleichmäßig auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt zurzeit für alle Stadtbezirke Konzepte zur Neupflanzung von Straßenbäumen. Soweit die Planung für Rodenkirchen vorliegt wird diese der Bezirksvertretung zum Beschluss vorgelegt. Der Beschluss ist damit erledigt. Anmerkung der BV2: Gemäß des Beschlusses vom 31.08.2015 reicht es nicht aus, dass die Verwaltung lediglich bemüht ist, die Ersatzpflanzungen gleichmäßig auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen. Jeder im Bezirk Rodenkirchen gefällte Baum soll antragsgemäß seine Kompensation im Stadtbezirk Rodenkirchen erfahren. Insofern bedarf es einer restriktiveren Formulierung, um den Beschluss als erledigt anzusehen. Die Planung des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen für Rodenkirchen liegt der Bezirksvertretung zum Beschluss bislang nicht vor. Beschluss Nr. 034/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.10 Außensportanlage für die Europaschule, Rader thalgürtel 3, Köln-Raderthal, AN/1189/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterbungalows der Europaschule als Außensportanlage für die Europaschule in Köln-Raderthal, auszubauen. Die Ausbauplanungen sind der Bezirksvertretung vorzulegen. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2016 Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2660/2016). Beantwortung der Anfrage AN/1176/2016 zur Außensportanlage der Europaschule Raderthalgürtel 3 Die SPD-Fraktion hat folgende Anfrage an die Bezirksvertretung Rodenkirchen gestellt: Mit Beschluss der Bezirksvertretung vom 31.08.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen für den Ausbau der Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterwohnungen der Europaschule als Außensportanlage für die Schule zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen: 1. Gibt es Ausbaupläne für die Außensportanlage? 2. Werden die Ausbaupläne in die Gesamtkonzeption d er Generalsanierung der Europaschule einbezogen? 3. Wie ist der Zeitplan für die Generalsanierung un d für den Ausbau der Außensportanlage? 4. Wann werden diese der Bezirksvertretung zur Bera tung und Beschlussfassung vorgelegt? Die Anfrage wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet: Hinweis: Der von der SPD-Fraktion benannte Beschluss der Bezirksvertretung wurde mit falschem Datum (31.08.2016) angegeben, es handelt sich um einen Beschluss vom 31.08.2015. Zu 1 und 2: die Außensportanlage ist so zugewachsen, dass sie augenscheinlich nicht mehr zu erkennen, geschweige denn aktuell nutzbar ist. Im Rahmen der Generalinstandsetzung der Gesamtschule Zollstock ist im Zuge der Außenanlagenplanung vorgesehen, ein Mini-Sportfeld für Fußball und Basketball an dieser Stelle zu errichten. Dies wurde mit der Schule so abgestimmt. Des Weiteren werden an anderen Stellen weitere Spiel-/Bewegungsflächen(z.B. Tischtennis, Basketballkorb) angeboten. Die Schule wird auch weiterhin in die Planung eingebunden. Zu 3 und 4: Die Vorentwurfsplanung ist abgeschlossen (LPh.2 HOAI). Zurzeit befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Nach derzeitigem Stand kann die Kostenberechnung frühestens im II. Quartal 2017 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden. Mit dem Baubeschluss und der damit einhergehenden Finanzierungszusage ist frühestens Ende 2017 zu rechnen. Sollte dem Baubeschluss zugestimmt werden, kann mit einem Baubeginn im Jahr 2020 gerechnet werden. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 52 verweist auf 40. 23 sieht sich auch nicht zuständig. Sachstand 2019 und 2020 Diese Thematik müsste bei 402/22 behandelt werden. Dem Amt für Schulentwicklung wird seit Gründung der Gebäudewirtschaft das Schulgrundstück (mit Gebäuden und Außenanlagen) vermietet. Hier ist leider nicht bekannt, wie dieser Teil des Grundstücks zu Beginn des Mietvertrags genutzt wurde. Beschluss Nr. 036/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.2.2 Ladestationen für Elektro-Autos, AN/1180/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Rheinenergie Gespräche zu führen mit dem Ziel, Ladestationen für Elektro-Autos in allen Stadtteilen einzurichten. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt „colognE mobil“ (Phase 2) soll der Bedarf für Elektro-Ladestationen im Raum Rodenkirchen evaluiert und die derzeit unterdurchschnittliche Versorgung erhöht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle neue Ladestationen gemäß dem EU-Standard mit dem Stecker Typ 2 nach DIN EN 62196-2 bzw. Combo 2 DIN EN 62196-3 unterstützt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine Batterie-Wechselstation in Autobahnnähe errichtet werden kann. Die Ladestationen sollen auch für E-Bikes geeignet sein. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 Es wird auf die Beschlussvorlage 2020/2018 verwiesen. Thema Elektromobilität ist inzwischen das Dezernat VIII federführend. Die Beschlussvorlage 2020/2018 wurde von VIII/66/661/2 erstellt und ist für die Ratssitzung im April 2019 vorgesehen. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss ist mit Ratsbeschluss 3677/2018 „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln): Standortkonzept“ erledigt. Beschluss Nr. 042/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 8.2.2 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße für b ürgerschaftliches Engagement, AN/1543/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3- zügigen Grundschulgebäudes nicht mit einer 1-fach Sporthalle sondern mit einer 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg erfolgt. Des Weiteren ist die 2-fach Sporthalle so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerschaftliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung, 3237/2015 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, ist jedoch über die Argumentation der Verwaltung verwundert, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 unter TOP 9.2.1 eine 2-fach Halle beschlossen hat und zu dem die 2-fach Sporthalle so auszustatten sein sollte, dass ihre Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. Der Antrag AN/1543/2015 wird daher weiterhin aufrechterhalten. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2019 und 2020 In der Sitzung der BV 2 am 14.12.2021 wurde wie folgt informiert: Frau Geick von der Gebäudewirtschaft gibt an, dass die Schule Gaedestraße in Modulbauweise zusammen mit einer Schule in Lindenthal und einer anderen Schule in Kalk realisiert werden soll. Es ist weiterhin nur eine 1-fach Sporthalle vorgesehen. Die erheblichen Verzögerungen ergeben sich insbesondere aus den Feinabstimmungen in der Planung als Cluster-System sowie ihrer Realisierung mit dem derzeit geltenden Baurecht. Es gibt eine Reihe von Angebotsanfragen, sodass man zuversichtlich ist, im 1. Quartal 2021 mit der Vergabe starten zu können. Die Schule wird als inklusive Schule gebaut. Es sind quartalsweise mit der Fachverwaltung Fachgespräche angedacht. Beschluss Nr. 043/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 8.2.3 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk: Nachbesserung „Kooperatives Baulandmodell“, AN/1555/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zeitnah zu beauftragen, das von ihm am 17.12.2013 beschlossene sogenannte „Kooperative Baulandmodell“ (Vorlage 4325/2012) mit hoher Priorität so nachzubessern, dass es auch bei Vorhaben im Innenbereich greift. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: In Verfahren, die nach § 34 Baugesetzbudch (BauGB) beurteilt werden, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, sofern sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Feststellung der Planbedürftigkeit von Vorhaben ist Kernbestandteil der gemeindlichen Planungshoheit gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit Art. 28 GG und kann nicht durch (vertragliche) Vereinbarungen eingegrenzt werden. Ob ein Vorhaben planbedürftig ist, ist anhand der Besonderheiten und der Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Das Kooperative Baulandmodell – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 sowie in der fortgeschriebenen Fassung vom 10.05.2017 – findet gemäß Nummer 2 Absatz 1 KoopBLM ausschließlich bei Vorhaben Anwendung, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist. Keine Anwendung findet das Kooperative Baulandmodell bei Vorhaben, die auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigungsfähig sind. Es würde einen Verstoß gegen das Kopplungsverbot des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB darstellen, wenn die Erteilung einer Baugenehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau abhängig gemacht würde. Hiervon unabhängig kann gleichwohl ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Herstellung von öffentlich geförderten Wohnungen auch dann bestehen, wenn im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung flankierende Maßnahmen erforderlich sind. Sachstand 2019 und 2020 Der Rat hat im Jahr 2017 erneut beschlossen. Es wird im Stadtbezirk projektbezogen geprüft. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 044/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 8.1.1 Umgehendes Ausweisen eines Grundstücks für ei nen Kita-Neubau in Immendorf, AN/1810/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in Immendorf umgehend ein Grundstück für einen Kita-Neubau auszuweisen. Sachstand 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 Jugendamt: Das Jugendamt kann keine Fläche zur Errichtung einer Kita ausweisen. Im Zuge eines B-Plan Verfahrens kann z.B. eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden oder der FNP legt für ein Gebiet die Nutzung fest, so z.B. Wohnen oder Spielplatzfläche aber auch Kita und Gemeinbedarf. Insofern liegt die Beantwortung des Beschlusses beim Stadtplanungsamt. Stadtplanungsamt: Im Rahmen der Umsetzung von STEK Wohnen wurden neue Flächen für den Wohnungsbau gesucht und gefunden. Hierzu zählt auch eine Fläche im Süden von Immendorf. Die Planung für den Bereich (Arbeitstitel: Dauner Straße) wird in 2019 beginnen. Es soll auch ein neuer Kita-Standort in die Planung integriert werden. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 46/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 7.12.2015 8.1.6 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof, AN/1 812/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den römischen Sarkophag am Eingang des Südfriedhofs hinter der Trauerhalle optisch ansprechend aufzuarbeiten und eine Informationstafel aufzustellen, die über die Details dieses römischen Reliktes informiert und auf weitere Relikte aus der Römerzeit im Stadtbezirk (z.B. Brunnen in der Gesamtschule, römisches Grab am Kalscheurer Weiher) hinweist. Sachstand 2015 Eine Umsetzung des Beschlusses vom Dezember 2015 ist nicht erfolgt und aus konservatorischen Gründen in dieser kurzen Zeitspanne auch gar nicht umsetzbar gewesen. Zunächst einmal mussten die Restauratoren des Römisch-Germanischen Museums einen ausführlichen Schadensbericht erstellen. Dieser liegt seit Ende Februar 2016 vor. Dem Bericht ist zu entnehmen, was erforderlich ist, um den Sarkophag konservatorisch zu betreuen. Erforderlich sind mehrere Arbeitsschritte, die in Etappen durchgeführt werden müssen und einen Zeitraum (abhängig von der Witterung) zwischen neun und dreizehn Wochen in Anspruch nehmen! Kurz zusammen gefasst, muss der Sarkophag zunächst durch Unterleger vom Erdboden getrennt und der Sarkophagdeckel abgenommen werden, dann gereinigt werden (von Bewuchs etc.) und in einem Zelt (o.ä.) zwei bis drei Wochen trocknen. Erst dann ist es möglich, den Stein mit Konservierungsmitteln zu tränken, um die Steinstruktur dauerhaft zu festigen. Im Anschluss können der Sarkophagdeckel wieder aufgesetzt und die Risse im Stein geschlossen werden. Zukünftig sollte der Sarkophag auf einer Natursteinplatte oder etwas ähnlichem aufgestellt sein, damit die Erdfeuchte nicht eindringen kann. Vor der Neuaufstellung muss der Sarkophag bis zu zwei Wochen ruhen, damit die Ergänzungsmasse (in den ehemaligen Rissen) ausgehärtet ist. Zudem ist das Schild mit Erläuterungen zu gestalten und in Auftrag zu geben. Es handelt sich um ein aufwändiges konservatorisches Verfahren. Da die Arbeiten im Freien (unter Zelt) stattfinden müssen, kommt für eine Restaurierung nur die mildere Jahreszeit in Frage (ohne Nachtfröste etc.). Im Winter sind derartige Maßnahmen nicht umzusetzen. Das Römisch-Germanische Museum hat in seinen Reihen lediglich eine Steinrestauratorin, die durch die Betreuung der Museumsbestände, die Einbindung von Sonderausstellungen u. a. m. vollständig ausgelastet ist. Mit eigenem Personal ist die Arbeit insofern kaum bzw. nur innerhalb eines sehr langen Zeitraums von mehreren Monaten zu bewerkstelligen. Die Beauftragung einer Fachfirma erscheint daher geboten. Mit einer Restaurierung sind Kosten von schätzungsweise 18.000 Euro verbunden. Diese sind im Haushalt des Römisch-Germanischen Museums jedoch nicht vorhanden. Erfreulich ist aber, dass sich nach der Veröffentlichung in der Kölner Lokalpresse mehrere Institutionen (ein Lions-Club, eine Handwerker-Innung und eine private Stiftung sowie eine Privatperson) gemeldet haben, um zu signalisieren, dass diese zur Restaurierung des Sarkophags beitragen möchten. Zunächst wurde ein vollständiges Schadensbild entwickelt und die Kosten wurden geschätzt. Es wird nunmehr Kontakt mit den genannten Personen aufgenommen. Sachstand 2018: Eine umfassende Restaurierung des antiken Sarkophags, deren Kosten sich auf ca. 18.000 Euro belaufen, konnte bislang nicht umgesetzt werden, da im Haushalt des Römisch- Germanischen Museums keine Finanzmittel für diese Maßnahme bereit stehen. Angebote privater Unterstützer haben diesen Betrag bei weitem nicht abgedeckt. Darüber hinaus konnte die zugesetzte Stelle im Bereich Steinrestaurierung bislang nicht besetzt werden. Das Römisch-Germanische Museum verfügt derzeit nur über eine Fachkraft im Bereich Steinrestaurierung, die durch den Umzug des Hauses in das Interim voll ausgelastet ist. Das Römisch-Germanische Museum hat daher nach Ende der Frostperiode im Februar 2019 begonnen, die Oberfläche des antiken Sarkophags von Pflanzenbewuchs zu reinigen und die Oberfläche zu behandeln. Mit dieser Grundversorgung, Reinigung und Restaurierung sind erste konservatorische Maßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten sind im Februar 2019 abgeschlossen worden. Sachstand 2019 und 2020 Die Restaurierung des römischen Sarkophages konnte noch nicht umgesetzt werden, da die Besetzung einer zweiten Restauratorenstelle für Steinrestaurierung erst zum 01.11.2020 umgesetzt werden kann. Die Neubesetzung ist jedoch erforderlich, da die bislang bestehende Steinrestauratorin durch den Umzug des Römisch-Germanischen Museums in das Interim im Belgischen Haus sowie den Rückbau der ständigen Sammlung im Vorfeld der Generalsanierung des Stammhauses am Roncalli Platz sowie die Betreuung der sechs Außendepots des Hauses zu 100 % ausgelastet ist. Insgesamt betreut die Kollegin eine vierstellige (!!) Zahl antiker Steindenkmäler. Das Römisch-Germanische Museum wird nun ab 01.11.2020 einen zweiten Steinrestaurator einstellen, der sich insbesondere um die Außendenkmäler kümmern soll. Der Sarkophag auf dem Südfriedhof wird dann auch konservatorisch betreut, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Beschluss Nr. 03/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.4 Nutzung des vorhandenen Reitweges am Konrader hof in Rondorf-Höningen, AN/0037/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den vorhandenen Reitweg am Konraderhof in Rondorf- Höningen weiterhin für eine Nutzung vorzusehen und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Sachstand 2018 Der Reitweg am Konraderhof gehört nicht zur Forsteinrichtung oder dem zu betreuenden Gebiet der Rheinenergie. Die Zuständigkeitsfrage wird noch geklärt. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 06/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.1 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Ro denkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0353/2016 Der Antrag wurde modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die noch nicht bebaute Fläche des B-Plangebietes Eygelshovener Straße in Köln- Rodenkirchen - Vorlage Nr. 1167/2014 - ein neues "Gesamtkonzept" zu erstellen, bei dem Folgendes zu berücksichtigen ist: 1.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzu ngskonzeption und ein Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln vorzusehen. 2.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rod enkirchen soll auf dem Plangebiet im nördlichen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. 3.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an d ie Bezirkssportanlage angesiedelt werden; erschlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die neue Feuerwache geschaffen werden. 4.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche berücksichtigt werden. 5.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht d er im Bereich kürzlich eingerichteten, temporären Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) zu erwägen. Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Sachstand des Jugendamtes : zu Punkt 4. des unten genannten Beschlusses: Der Standort ist mittlerweile fest eingeplant für den Bau einer Kita und kein Reservestandort mehr. Hier soll eine Kita mit 5 Gruppen gebaut werden. Beschluss Nr. 08/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.4 Bildungseinrichtungen im Entwicklungsgebiet K öln-Rondorf Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP- Fraktion AN/0346/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Rondorf eine Kindertagestätte, eine Grundschule und eine weiterführende Schule zu planen. Diese Planung sollte auch die infrastrukturellen Maßnahmen – Straßen, ÖPNV etc. enthalten, mit denen diese Bildungseinrichtungen erreicht werden sollen. Die Möglichkeit eines gemeinsamen Standortes als Bildungszentrum zur Nutzung von Synergieeffekten sollte dabei ausdrücklich geprüft werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Sessionvorlage 2956/2017 in der Sitzung am 13.11.2017 verwiesen. Es wird auf die Sessionvorlage 1486/2018 in der Sitzung am 04.06.2018 bzw. 09.07.2018 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Es wird auf die Sessionvorlage 2574/2018 verwiesen. Der Rat hat in der Sitzung am 22.11.2020 die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Gymnasiums, einer 4-zügigen Grundschule und einer 2-zügigen Grundschule beschlossen. Die abschließende Lage der Grundstücke ist Gegenstand der Stadtplanung. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 09/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.8 Neubau einer Schulsporthalle am Gymnasium Köl n-Rodenkirchen, AN/0341/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung dazu aufzufordern, für den Neubau der Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen und die Finanzierung über die Einstellung einer entsprechenden Position in den Haushalt abzusichern. Als Grundlage hierfür ist die schon seit dem Jahre 2012 vorhandene Planung für eine 2- fach-Schulsporthalle heranzuziehen. Falls der angedachte Neubau mittelfristig nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die Sanierung der bestehenden Halle vorantreiben, damit diese zeitnah wieder uneingeschränkt für den Schulsport genutzt werden kann. Sachstand Dezember 2018 Die vorhandene Einfachturnhalle befindet sich in einem instandgesetzten und somit betriebsfähigen Zustand. Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden. Sachstand 2019 und 2020 Keine Veränderung zum Sachstand Dezember 2018. Die Turnhalle befindet sich in einem betriebsfähigen Zustand und wird durch die Schule genutzt. Gemäß Ratsbeschluss 3648/2018 vom 14.02.2019 wurden GI der Turnhalle/ Neubau einer 2-fach-Turnhalle aus der Schulbauliste herausgenommen und als „zurückgestellt“ eingestuft. Beschluss Nr. 11/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.11 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L1 50; AN/0335/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes zwingend erforderliche Vernetzung der beidseits der L150 liegenden Biotope (Lebensräume insbes. der Wechselkröte) nachträglich erreicht werden kann. Sachstand 2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragte die Verwaltung mit Beschluss in der Sitzung am 07.03.2016 Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme soll klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes erforderliche Vernetzung der beidseits der L 150 liegenden Biotope erreicht werden kann. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Neubau der Bundesstraße B 51n und damit eine Ortsumgehung des Stadtteiles Köln-Meschenich zwischen der Anschlussstelle Brühl- Nord und der Kreisstraße K 27 bzw. der Bundesstraße B 51 alt. Bereits 2010 hat der Landesbetrieb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, die Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Meschenich beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 02.02.2018 durch die Bezirksregierung Köln erlassen. Im Rahmen des Verfahrens hierzu stand die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Als naturschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme wurden in der Planfeststellung 6 Amphibienquerungen unter der L 150 festgelegt. Die Ausführung der Amphibienquerungen wird durch den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) im Rahmen der Baumaßnahmen unter Beachtung der Amphibienwanderzeiten erfolgen. Der genaue Ausführungstermin steht jedoch noch nicht fest. Zu den Amphibienquerungen findet im Mai 2019 ein Abstimmungstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, den Naturschutzbehörden und den betroffenen Biostationen statt. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert werden. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 15/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.3 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenh ofes" in Köln-Sürth, AN/0531/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über zukünftige neue Nutzungen und bauliche Veränderungen des „Auenhofes“ in Köln-Sürth zu informieren und gegebenenfalls nach der Zuständigkeitsordnung mit einer Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beteiligen. Sachstand 2018 Es liegen keine neuen Informationen vor. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 18/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.9 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium, AN/0613/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Umnutzung der alten Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof als Kolumbarium aufzustellen und der BV2 vor-zulegen. Hierbei sind folgende Aspekte aufzuzeigen: • rechtliche Rahmenbedingungen, • Arbeiten und Pflichten, die der Dorfgemeinschaft W eiß zu übertragen wären (eine grundsätzliche Bereitschaft dieser Organisation wurde längst bekundet), • weitere – auch finanzielle - Voraussetzungen, die vor einer Umsetzung zu erfüllen wären, • ein Maßnahmen- und möglicher Zeitplan für die Umse tzung. Sachstand 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Sachstand 2019 und 2020 Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. Beschluss Nr. 24/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.3 Sürther Aue: Künftige Nutzung der Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes", AN/0899/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung erklärt, auf der o.g. zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzten Fläche auch zukünftig keinerlei Bebauung zu wünschen . Vielmehr kann sie sich diese als spätere Erweiterung des vorhandenen Naturschutzgebietes vorstellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese politische Willensbekundung bei ihrem Handeln zu berücksichtigen. Sachstand 2016 Es lag im Mai 2016 kein Bauantrag oder Voranfrage vor. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt: Eine Bauabsicht des Grundbesitzers ist nicht erkennbar. Beschluss Nr. 25/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.9 Leinpfad in Sürth: Verbreiterung im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen; AN/0900/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei den im nächsten Jahr anstehenden, dem Hochwasserschutz dienenden Sanierungsarbeiten an der sogenannten Lindemauer der Leinpfad vom Ende dieser Mauer bis zur nahe gelegenen Panzerrampe verbreitert werden kann. An der neu zu errichtenden Wand sind die 20 ehemals vorhandenen Nester für Mehlschwalben wieder anzubringen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wegen der gefällten Bäume sollten nicht an der gleichen Stelle ausgeführt werden. Sachstand 2018 Es wird auf die Mitteilung 0166/2019 verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 In der Mitteilung 0369/2021 Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth wurde berichtet, dass diese Forderung von der Bezirksregierung nicht übernommen worden ist. Der Beschluss wird von der Bezirksregierung nicht umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 31/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.8 Restaurierung des historischen Geländers an d er Rheinuferpromenade, AN/1186/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung einen Finanzierungsvorschlag unter Beachtung der Möglichkeit externer Geldgeber (Stiftungen, Sponsoren etc.) und sonstiger Zuschüsse zur Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade zwischen Schönhauserstraße und Bayenthalgürtel vorzulegen. Sachstand 2016 Im Jahr 2014 ist die Stiftung Kölner Grün, über das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau herangetreten und hat die Bereitschaft geäußert, die Kosten für eine Erneuerung des genannten Geländers zu übernehmen. Die Kosten für eine Erneuerung dieses rund 800m langen Geländers wurden daraufhin ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 400.000 €. Auf Grund der Höhe der Kosten hat die Stiftung Kölner Grün Abstand von der Übernahme der Kosten genommen. Andere Fördermittel stehen für diese Maßnahme leider auch nicht zur Verfügung. Da ein Geländer, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, an dieser Stelle nicht erforderlich ist, ist derzeit eine Erneuerung aus städtischen Finanzmitteln nicht vorgesehen. Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2696/2016). Sachstand 2017 Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 1360/2017). Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschluss auf Grund des genannten Sachstandes abschließend erledigt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 33/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.12 Aufnahme der konkreten Planung der 4. Baustu fe der Nord-Süd-Stadtbahn nach Köln-Meschenich, AN/1171/2016 Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, mit einer konkreten Planung für die 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zu beginnen. Hierzu soll die genaue Trassierung erarbeitet werden. Insbesondere soll die Querung (kein Overfly) des Verteilerkreises Bonner Straße/Militärring, die Durchschneidung des Wasserschutzgebietes und die Kreuzung der Autobahn 4 entwickelt werden. Ebenfalls sollte eine detaillierte Planung der Endhaltestelle in Meschenich vorgenommen werden. Voraussichtlich ist es erforderlich verschiedene Varianten zu betrachten, die dann in einer Machbarkeitsstudie näher untersucht werden müssen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Die Planung sollte so ausführlich und fortgeschritten sein, dass Finanzmittel aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt beantragt werden können, sobald der Gesetzgeber Fördermittel für solche Infrastrukturmaßnahmen freigeben wird. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen: Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen: Sachstand 2018 Es wird von Seiten der Verwaltung zurzeit intensiv an der Ausschreibung eines Generalplaners gearbeitet. Dieser soll innerhalb einer Machbarkeitsuntersuchung von vorgegebenen Varianten die genaue Trassierung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich erarbeiten. Die Planungstiefe soll, vor Entscheidung zu einer „Vorzugsvariante“, bis zur Leistungsphase 2 (einschließlich) erreicht werden. Mit der aufgefundenen „Vorzugsvariante“ werden die restlichen Leistungsphasen durchlaufen. Die Ausschreibung befindet sich noch in einem so frühen Stadium, dass keine verlässlichen Zeiten weiterer Schritte genannt werden können. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden vorgemerkt und die Anträge auf Fördermittel werden in den kommenden Arbeitsschritten erstellt. Sachstand 2019 und 2020 Im April 2020 wurde als wichtiger Meilenstein ein Generalplaner mit der Planung der Stadtbahnverlängerung über Rondorf bis nach Meschenich-Süd beauftragt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgte zunächst bis zur Entwurfsplanung und beinhaltet die Untersuchung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen des Trassenverlaufs und die Empfehlung der wirtschaftlichsten Alternative. Ende 2021 soll dann ein Ratsbeschluss zur Vorzugsalternative eingeholt werden Eine Programmanmeldung zur Erlangung von Fördermitteln wurde bereits im Mai 2019 beim Zuschussgeber eingereicht und ist mittlerweile im Bundesprogramm aufgenommen. Bis Ende 2022 sollen eine vertiefte Ausarbeitung der Vorzugsalternative (Planung LP 3 + 4) und die Beauftragung und Erstellung der Standardisierten Bewertung erfolgen. Die Standardisierte Bewertung wird im Rahmen der Fördermittelakquise zusammen mit einen Förderantrag dem Zuschussgeber vorgelegt. Voraussetzung für die Einreichung eines Förderantrages ist die erfolgte Aufnahme in das Bundesprogramm. Erst mit der Prüfung und Bewilligung des Förderantrages entsteht ein Anspruch auf Fördermittel. Im zweiten Quartal 2023 sollen die Genehmigungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und das Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) begonnen werden. Beschluss Nr. 36/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.1.10 Auswirkungen des Inklusionsgesetzes NRW auf den schulischen Betrieb von im Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen, AN/1291/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen schriftlichen Bericht darüber abzugeben, welche Veränderungen und Auswirkungen das im Landtag NRW beschlossene Inklusionsgesetz für die im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen zur Folge hat. Sachstand 2018 Es wird auf die Mitteilung 2572/2016 verwiesen. Der Antrag betrifft innerschulische Angelegenheiten und hat allgemeinen Charakter. Das Schulamt für die Stadt Köln hat den Antrag daher an die Bezirksregierung Köln (obere Schulaufsichtsbehörde) weitergeleitet. Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 37/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.1.12 Beseitigung von Taubennistplätzen unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal; AN/1363/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden. Dies kann ggf. durch Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Aufforderung liegt kein neuer Sachstand vor. Sachstand 2019 und 2020 Die DB hat in den Randbereichen des Bauwerks Platten eingesetzt, die den Aufenthalt bzw. das Nisten von Tauben verhindern. Dies diente offensichtlich dazu die Verschmutzung der Brückenlager durch Taubenkot zu verhindern. Aus Sicht der Verwaltung könnten weitere Abdeckungen eingebaut werden und somit auch die Gehwege bzw. Passanten vor Taubenkot geschützt werden. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird hierzu einen Kontakt zur DB herstellen. Beschluss Nr. 39/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.2.1 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. Baustufe – Prüfung von Anpassungen; AN/1347/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeitige Planung zur 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn in folgenden Punkten zu überarbeiten: • Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße Prüfung, wie zunächst unter Reservierung der Gesamtfläche auf Abbiegespuren verzichtet werden kann; die (zunächst) nicht benötigten Reserveflächen wären zu begrünen. • Wendeschleife Buslinie 132 Prüfung, unter welchen Rahmenbedingungen die in Höhe der Einmündung Lindenallee geplante Wendeschleife des 132ers entfallen kann. Hierbei sind als Rahmenbedingungen zu beachten: • Die Überarbeitung der derzeitigen Planung darf wed er zu einem Aufschub des Baubeginns noch zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen. Bei der Gestaltung der Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße muss der Verkehrsfluss gesichert bleiben. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 41/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.4 Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Informationen ü ber geplante Fällungen; AN/1634/2016 Beschluss: Der Antrag zum Thema Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Information über geplante Fällungen wird wie folgt modifiziert: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, gemein sam mit dem Investor für die o.g. Maßnahme einen Plan zur Nachpflanzung von mindesten s 80% der zu fällenden Bäume im dortigen Bereich zu vereinbaren. Des Weiteren soll der Bauherr in 1. Linie prüfen, inwieweit der bestehende Baumbestand erhalten bleiben kann. Sachstand 2018 Für den aktuellen Sachstand sind noch Informationen einzuholen und Absprachen mit dem Bauherrn, seinen Architekten und Gutachtern zu treffen. Stellungnahme folgt. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Abriss des Gebäudes ist bis 2021 geplant. Beschluss Nr. 42/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.6 Beschilderung für Fahrradfahrer und Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer, AN/1636/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten; am Heinrich-Lübke-Ufer ab Höhe der KVB-Haltestelle in Richtung Rodenkirchener Autobahnbrücke den Weg von Wildwuchs an den entsprechenden Stellen frei zuschneiden und auf der anderen Seite des Weges Falschparker stärker zu kontrollieren. Sachstand 2018 Im vorliegenden Fall handelt es sich um durch die Stadt Köln gepflanzte Bäume, daher die Zuständigkeit bei Amt für Grünflächen. Die angesprochenen Falschparker liegen im Verantwortungsbereich des Amtes für öffentliche Ordnung, 324-1 Ruhender Verkehr. Gemäß Mail vom 09.01.2019 durch die Verkehrsüberwachung wurden am gleichen Tag noch entsprechende Maßnahmen (Kontrollen) in die Wege geleitet. Sachstand 2019 und 2020 Ordnungsamt: Der benannte Bereich wurde in 2019 und im 1. Halbjahr 2020 im Rahmen der personellen Ressourcen durch den Verkehrsdienst kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden keine ordnungswidrig parkenden Fahrzeuge angetroffen. Die Kontrollen werden in regelmäßigen Abständen fortgeführt. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kontrolle ordnungswidrig parkender Fahrzeuge damit erledigt. Wildwuchs: Der Beischnitt erfolgt in regelmäßigen Abständen. Der Beschluss ist somit erledigt. Beschluss Nr. 43/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.9 Spielplatz an der Oststraße, Köln-Rodenkirche n, AN/1665/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, an den Ein- und Ausgängen zu dem Spielplatz Köln-Rodenkirchen, Oststraße, zusätzlich zu den Drängelgittern, Törchen einzubauen, die Kleinkinder nicht öffnen können. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand Sachstand 2019 und 2020 Die Installation eines „Törchens“ am Spielplatzeingang Oststraße wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft, da 2018 bereits ein neuer Zaun und neue Drängelgitter eingebaut wurden. Beschluss Nr. 44/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.10 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkir chen, AN/1633/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die bestehenden Fehlstellen in der Baumallee Nibelungenweg in Rodenkirchen durch entsp rechende Nachpflanzungen, d.h. Japanische Zierkirschen bzw. Japanischer Kirschblüt e zu schließen. Hierbei sind auch die – nach Auskunft der Verwaltung: fünf – mittlerw eile mit Gehwegplatten abgedeckten Stellen zu berücksichtigen. Sachstand 2018 Die zur Ersatzpflanzung vorgesehenen Standorte auf dem Nibelungenweg sind alle gepflanzt. Derzeit gibt es keine Fehlstelle, die für Ersatzpflanzung bestimmt wäre. Im Rahmen der Baugenehmigung vor Hausnummer 6-8 wurden Baumbeete rückgebaut, weil private Stellplätze erstellt wurden. Andere Baumbeete die ggf. rückgebaut sind, gehen aus dem Baumkataster nicht hervor. Darüber hinaus wird die Verwaltung, für die zur Zeit vorhandenen Baumlücken auf der Südwestseite der Straße, die Leitungspläne prüfen und falls dort die Mindestabstände eingehalten werden, können im Herbst-Frühjahr 2019-2020 Baumpflanzungen beauftragen. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 45/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.11 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschut zwand am Baugebiet Josef- Kallscheuer-Str. in Köln-Sürth, AN/1604/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der im Rahmen der Bauarbeiten zur Errichtung der Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Straße geplante Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - z.B. durch eine ökologische Baubegleitung (analog Sürther Hauptstraße) - abgesichert werden kann. Zudem ist der BV Rodenkirchen ein Konzept für den Grün-Ausgleich der im übrigen Teil dieses Baugebietes vorgesehenen Eingriffe in das dortige Kleinbiotop vorzulegen. Sachstand 2018 1. Zum Erhalt der angrenzenden Bäume und zur Gewähr leistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung wurde für die Erstellung der Lärmschutzwand eine ökologische Baubegleitung beauftragt. 2. Es besteht seitens des Amtes 571 (Untere Natursc hutzbehörde) die Auflage binnen drei Jahren nach Erteilung der Fällgenehmigung für die vier Bäume an der Industriestraße eine Ersatzbepflanzung in Form von 9 Bäumen vorzunehmen. Diese sollten auf dem Grundstück oder, falls das ganz oder teilweise nicht möglich ist, auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung erfolgen. In diesem Fall wird eine Abstimmung mit Amt 571 erforderlich. Sollte eine Ersatzpflanzung vollständig unmöglich sein, wird die Festsetzung einer Ausgleichszahlung durch Amt 571 vorgenommen. Ein zusätzliches Konzept zum Grün-Ausgleich ist nicht erforderlich, da dies in der Regel bei der Erstellung von B-Planverfahren vorzulegen ist. Die B-Planerstellung zum Baugebiet der Industriestr. stammt aus den 1990er Jahren. Sachstand 2019 und 2020 Auf die Beantwortung einer Anfrage (1683/2020) wird verwiesen. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 46/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.4 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache, AN/ 1883/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der im Bereich der Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt wird . Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Sachstand 2018 Eine Kartierung ist durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Planung. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Kartierergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen dann abgestimmt. Sachstand 2020 Inzwischen wurden Vegetation und Vogelfauna kartiert und darauf aufbauend Maßnahmenvorschläge genannt. Aufgrund der komplexen Problematik, wie etwa dem Umgang mit Neophyten und den Schwierigkeiten einer Beweidung unter dem Gesichtspunkt des herrschenden Nutzungsdruckes, müssen diese Maßnahmenvorschläge allerdings noch konkretisiert werden. Dazu erfolgt die Beauftragung eines Pflege- und Entwicklungsplans (bzw. die Überarbeitung des bestehenden Pflege- und Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1996). Der Beschluss ist somit erledigt. Beschluss Nr. 52/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.15 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im h istorischen „Rosengarten„ im Vorgebirgspark AN/1964/2016 Modifizierter Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, eine denkmalgerechte Sanierung/Restaurierung jedoch ohne eine technische Funktionalität des historischen Zierbrunnens der Anlage „Rosengarten“ im Vorgebirgspark zu prüfen und die Kosten einer solchen Maßnahme zu ermitteln, sowie detailliert darzulegen, ob und in welcher Höhe hierfür Zuschüsse aus Mitteln des Denkmalschutzes und ggf. weiterer Einrichtungen/Stiftungen beantragt werden könnten. Im Anschluss möge dann die Bezirksvertretung ggf. über Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme entscheiden. Sachstand 2018 Um Art und Umfang einer Sanierung des Wandbeckens festlegen zu können, wird ein Gutachter beauftragt. Das Gutachten und die Kostenkalkulation legt die Verwaltung der Bezirksvertretung anschließend vor. Sachstand 2019 und 2020 67 wird die Kosten über die Stadtverschönerung laufen lassen. Das Angebot werden wir nach Beschluss beauftragen. Ein Gutachten ist nicht mehr erforderlich. Die Kosten werden von 67 auf 3.000 € brutto geschätzt. Beschluss Nr. 01/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.5 Gülle-Einbringung in Sürth; AN/0019/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den folgenden näher bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen Sonnenblumen weg/Weg In der Aue/Leinpfad, Größe 7,5ha, 2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue “/ Mittelweg, Größe ca.5ha. 3. Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost er laubt? Sachstand 2018 Eine Antwort liegt mit der Vorlage 3931/2018 zu der Anfrage AN/0019/2017 vor. Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP in der BV 2 Rodenkirchen hat die BV 2 in ihrer Sitzung vom 23.01.2017 den Beschluss gefasst, die Verwaltung wird gebeten, auf zwei näher bezeichneten Äckern Boden- und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der BV2 vorzulegen und zu erläutern. Zur Begründung wird auf eine Presseberichterstattung des Kölner Stadtanzeiger vom 04.01.2017 hingewiesen, nach der die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland zu hoch sei. Nach Beobachtungen aus der umliegenden Nachbarschaft werden über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf einen Acker im Frühjahr eingebracht. Der Beschluss enthält zudem die Frage, ob das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt ist. Zu der Nitratbelastung im Grundwasser und zur Gülledüngung auf Kölner Stadtgebiet teilt die Verwaltung folgendes mit: In Köln wird die Grundwassergüte durch die zuständigen Stellen regelmäßig überwacht. So finden durch die Rhein Energie AG als Betreiberin der Kölner Wasserwerke alle zwei Monate Untersuchungen der Nitratgehalte statt. Dazu werden ca. 30 Messstellen beprobt und der Nitratgehalt bestimmt. Darüber hinaus werden auch weitere Untersuchungen sowohl im Rohwasser als auch im Trinkwasser durchgeführt. Zudem wird im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie das Grundwasser jährlich durch das Land NRW gemäß den Vorgaben der Richtlinie überprüft. Schließlich wird die Grundwassergüte seit einigen Jahren flächendeckend, d.h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, im Rahmen des Grundwassermonitorings des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ermittelt. Hierzu werden Proben an ca. 220 Grundwassermessstellen gezogen und anschließend analysiert. Nach diesen Untersuchungen ist festzustellen, dass die Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet mit Ausnahme eines Bereiches im Kölner Süden unterhalb der Grenzwerte nach der Trinkwasser-Verordnung (Grenzwert = 50 mg/l) liegt. Die Quelle für die Nitratbelastung des Grundwassers entsteht außerhalb des Kölner Stadtgebiets. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den gleichen Zeitraum bei 20,2 mg/l. Das geförderte Rohwasser ist nach Aussage der RheinEnergie AG mit Nitrat in einer Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. Ein Grund für diese niedrigen Nitratkonzentrationen des Grundwassers ist auch in der schon seit vielen Jahren betriebenen Kooperation der RheinEnergie AG mit den hiesigen Landwirten gegeben. Das Ausbringen organischer Nährstoffträger wie Mist und Gülle gehört zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Die Ausbringung unterliegt rechtlichen Beschränkungen, insbesondere den Regelungen der Düngeverordnung. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU hat zur Folge, dass Gülle und Gärsubstrate auch nach Deutschland und damit auch nach NRW importiert werden dürfen. Das Transportieren und Ausbringen von organischen Nährstoffträgern wie Gülle und Gärsubstrat unterliegt diversen Aufzeichnungsverpflichtungen für den Landwirt als Aufnehmer und für den Abgeber, der selbst Landwirt oder auch z. B. Biogasanlagenbetreiber sein kann. Diese Daten werden in einer zentralen Datenbank bei der Landwirtschaftskammer erfasst. Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle seit 1996 durch die Düngeverordnung (DüV) geregelt, die durch ergänzende Verordnungen der Bundesländer begleitet wird. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Zeiten die Ausbringung zulässig ist. Es bestehen Ausbringverbote grundsätzlich bei überschwemmten, wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen Kernsperrzeit (1. bzw. 15.November bis 31.Januar). Die Rheinenergie AG ist auf Anforderung gerne bereit, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser durch die planvolle und überwachte Düngemittelausbringung in Wasserschutzgebieten zu berichten. Sachstand 2019 und 2020 Mit Antwort der Vorlage 3931/2018 wurde auf die drei Fragen eingegangen. Konkretisierend teilt die Verwaltung mit, dass Boden- und Grundwasserprobe an den genannten Grundstücken nicht geplant und vorgenommen werden, da mit dem bestehenden und regelmäßigen städtischen Grundwassermonitoring, den regelmäßigen Überprüfungen der RheinEnergieAG sowie der jährlichen Untersuchung im Rahmen der EU- Wasserrahmenrichtlinie ausreichend Erkenntnisse über der Zustand des Grundwassers vorliegen. Besondere Anhaltspunkte, um Bodenproben zu untersuchen, bestehen vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen nicht. Die mit den Antrag angesprochene hohe und unzulässige Nitratbelastung ist in Köln nicht gegeben. Konkretisierend wird die Frage unter Ziff. 3 „Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt“ ausdrücklich mit „Nein“ beantwortet. Der Begriff Trockengülle existiert nicht. Nach Einschätzung der hierfür zuständigen Landwirtschaftskammer wird der Begriff dahingehend verstanden, dass es sich um den festen Teil handelt, der übrig bleibt, wenn die Gülle in einer Biogasanlage separiert wird. Unabhängig davon, ob die Gülle fest oder flüssig ist, bestehen Ausbringungsverbote bei überschwemmten, wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen Kernsperrzeit (1. bzw. 15. November bis 31. Januar) gemäß der Düngeverordnung. Nach der maßgeblichen Düngeverordnung gibt es keinen Unterschied zwischen Frost und tiefgefrorenen Böden. Es bedeutet, dass sobald ein Boden gefroren ist, unabhängig vom Grad der Vereisung, die Ausbringung von Gülle nicht erlaubt ist. Folgende Seite ist für die Landwirtschaftskammer maßgeblich bei der Frage, ob Bodenfrost vorliegt oder nicht. https://www.dwd.de/DE/leistungen/bodenfrost_bl/bodenfrostbl.html Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 02/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.6 Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h Betreuung sangebot im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen, AN/0012/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in einem im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen befindlichen städtischen Kindergarten eine altersgemischte Gruppe zu eröffnen, die ein 24-Stunden Betreuungsangebot vorhält. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage kein neuer Sachstand geliefert. Sachstand 2019 und 2020 Siehe Stellungnahme 3424/2019 zur Sitzung am 11.11.2019 Ein institutionelles 24-Stunden-Betreuungsangebot hält die Verwaltung weder aus Sicht der Kinder noch aus personeller, organisatorischer Perspektive für umsetzbar. Kinder brauchen feste Bezugspersonen, klare Strukturen in ihrem Tagesablauf und feste Gruppenbindungen, also verlässliche Kontakte zu anderen Kindern. Eine völlige Flexibilisierung des Betreuungsangebotes würde genau diesen Bedarfen der Kinder widersprechen. Dieser Ansatz ergibt sich schon aus der Begrifflichkeit „Kindertageseinrichtung“. Auch aus der Diskussion zum neuen Kinderbildungsgesetz, das zum nächsten Kindergartenjahr in Kraft treten soll, ergibt sich nicht der Auftrag für ein solches Angebot, auch das Land geht zum Wohle der Kinder von einer maximalen Tagesbetreuung von 9 Stunden täglich aus. Die Verwaltung geht davon aus, dass für ein solches Angebot die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Aktuell können alle Träger die originären Stellen aufgrund des bestehenden und bekannten Fachkräftemangels kaum besetzen. Das Angebot wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verwaltung geht davon aus, dass zur Sicherstellung einer kontinuierlichen 12-Stunden Betreuung (19.00 Uhr bis 7.00 Uhr) mindestens 5 zusätzliche Stellen erforderlich sind, was ohne Berücksichtigung von Nachtzuschlägen etc. mindestens 300.000,00 Euro Kosten verursachen würde. Ergänzend wäre die Frage der Sicherheit für Kinder und Beschäftigte zu erörtern. Die Verwaltung hat hier erhebliche Bedenken. Der Beschluss ist wegen erheblicher Bedenken nicht umsetzbar und daher erledigt. Anmerkung der BV 2: Die Begründung überzeugt vor dem Hintergrund der anderslautenden Verlautbarungen aus dem Familienministerium NRW nicht. Ebenso werden 24-std. Kitas vom Bund gefördert. Eine Rücksprache der Verwaltung mit dem Familienministerium NRW hat somit noch im Hinblick auf eine belastbare Einschätzung, fernab von offensichtlich individuellen Bedenken, zu erfolgen. Der Antrag wird aufrechterhalten. Die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in einer Einrichtung in Rodenkirchen gefährdet noch nicht das Kindeswohl. Vielmehr bietet eine solches Öffnungsangebot für berufstätige Eltern in manchen Berufen die erforderliche Flexibilität bei den Betreuungszeiten und bietet Alleinerziehenden notwendige Zeitpuffer. In Zeiten von Fachkräftemangel sind Flexibilität und Zeitpuffer bei den Betreuungsangeboten auch ein Standortfaktor. Alleinerziehende können vielfach nur mit einem solchen Angebot Ganztagspositionen annehmen. Beschluss Nr. 03/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.13 Errichtung einer kontinuierlich aktiven Mess stelle für Benzol-Schadstoffe in Godorf zur Überwachung der Luftqualität, AN/0017/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob in Godorf eine kontinuierlich aktive Messstelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität errichtet werden kann. Sachstand 2018 Zur Sitzung am 19.02.2018 wurde die Vorlage 0448/2018 mit folgendem Inhalt eingebracht: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die für das Landesmessnetz zu-ständige Dienststelle. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das Landesumweltamt angegeben, dass sie nicht über kontinuierliche Messgeräte zur Erfassung der Benzolbelastung verfügen. Für die Überwachung der Benzolkonzentrationen wird daher die passive Probenahme angewendet. Der Probenwechsel findet einmal monatlich statt. An dem bestehenden Passivsammler an der Godorfer Haupt-straße 73 wird seit 2005 die Benzolkonzentration erfasst, der Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter wird seitdem eingehalten. Aufgrund der besonderen Wohnlage in unmittelbarer Nähe zu der chemischen Industrie hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beim Land zusätzliche Messgeräte beantragt. Zum Ende des Jahres 2017 hat das Landesumweltamt mitgeteilt, dass zwei zusätzliche Benzolpassivsammler im Landesmessnetz zur Verfügung stehen, und im Stadtbezirk Rodenkirchen eingesetzt werden können. In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Landesumweltamtes, der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der Godorfer Interessengemeinschaft wurden am 23. Januar 2018, in Ergänzung zum bestehenden Messgerät an der Godorfer Hauptstraße, zwei zusätzliche Passivsammler im Stadtbezirk Rodenkirchen installiert. Die Standorte wurden in Abhängigkeit einer Konzentrationswindrose des Landes ausgewählt. Die Standorte befinden sich an der Godorfer Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz eines Baumarktes im Stadtteil Godorf und am Judenpfad im Stadtteil Hahnwald in nächster Entfernung zum Industriegebiet. Es wurde vereinbart, die monatlichen Messergebnisse der Bezirksvertretung über das Umweltamt zur Verfügung zu stellen. Sachstand 2019 und 2020 Gemäß dem Antrag auf Errichtung einer kontinuierlichen Messstelle für Benzol-Schadstoffe der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Januar 2017 wurden zwei zusätzliche Passivsammler im Raum Rodenkirchen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingerichtet. Die monatlichen Messergebnisse der Benzol-Passivsammler in Köln-Godorf stehen zur Verfügung und ergeben für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2020 den folgenden Verlauf: Für eine Beurteilung der Immissionsbelastung sind die Jahreskennwerte relevant. Das Landesumweltamt hat die Jahreskennwerte für das Jahr 2019 veröffentlicht. Diese kommen an der Messstelle an der Godorfer Hauptstraße 73 auf einen Mittelwert für das Jahr 2019 von 1,5 µg/m³. Am Passivsammler im Judenpfad wurde ein Wert von 1,0 µg/m³ erreicht und am Standort in der Godorfer Hauptstraße gegenüber eines Baumarktes wurden 1,6 µg/m ³ gemessen. Der Jahresmittelwert von Benzol lag an allen drei Standorten deutlich unter dem Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter [µg/m³] der maßgeblichen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Messungen werden im Jahr 2020 fortgeführt. Beschluss Nr. 10/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.11 Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung (Prüfung); AN/0198/2017 Beschluss. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie das Gebäude des Gymnasiums Rodenkirchen mittels eines Staffelge schosses erweitert werden kann. Hierbei soll dieses Zusatzgeschoss an den „Enden“ s o weit von den Grundstücksgrenzen weggezogen werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarschaft kommt. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob auf d em derzeitigen Schulgelände Optionen bestehen weitere Gebäude zu errichten. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 wird verwiesen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter d em TOP 10.15 beschlossen, dass die Hauptschule Ringelnatzstraße auslaufend geschlossen wird und dessen Räumlichkeiten künftig vom Gy. Sürther Str. 55 genutzt werden (aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 in der Sekundarstufe I von 5 auf 6 Züge und in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge). Die Räumlichkeiten an der Ringelnatzstraße reichen aus, um die vorgenannten Zügigkeitserweiterungen umzusetzen. Des Weiteren is t festzuhalten, dass das Bestandsgebäude statisch und technisch überprüft werden müsste. Diese Machbarkeitsstudie ist sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Da hie r auch ein bindender Ratsbeschluss zugrunde liegt, kann aus genannten Gründen eine Ums etzung des Beschlusses der Bezirksvertretung nicht erfolgen. Sachstand 2018 Sachstand unverändert. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag 08/18 Beschluss Nr. 11/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.13 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem S ürther Feld; AN/0273/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in der ca. 12.170 qm großen Fläche für Gemeinbedarf (Schule/Jugendeinrichtung) auf dem Sürther Feld südlich der Bezirkssportanlage und nör dlich der zu erstellenden Bildungsmagistrale schnellstmöglich (bis Mai/Juni 2017) die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die Offenen Schule Köln dort ansiedeln kann. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Fläche für die freiwillige Feuerwehr beträgt weiterhin 4.000 qm und soll im nördlichen Teil des Plangebietes an der Sürther Straße realisiert werden. 2. Durch Reduktion der Parkplatzflächen an der Sürther Straße sollen ca. 1.000qm für die Schulfläche gewonnen werden. 3. Durch Reduktion der Bildungsmagistralen sollen weitere 500 qm für die Schulfläche gewonnen werden. 4. Die auf dieser Fläche geplante Kita, welche lediglich als Reserve geplant ist, soll entweder entfallen oder in Trägerschaft der offenen Schule Köln integriert werden. 5. Der Offenen Schule Köln soll ebenfalls ermöglicht werden, auf dieser Fläche ein bis zwei Grundschulzüge zu errichten. Sachstand 2019 und 2020 Sachstand der Feuerwehr zu Ziffer 1: es wird auf den Planungsbeschluss (Vorlage 1041/2019) verwiesen. Beschluss: 1. Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltu ng mit der Planung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer integrierten Rettungswache auf dem städtischen Grundstück im Sürther Feld. Die Planungskosten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) belaufen sich auf 590.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst – bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300 „Neubau Gerätehaus und Rettungswache Rodenkirchen“, Teilplanzelle 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Des Weiteren wird auf die Vorlagen 0814/2017 und 0158/2018 verwiesen. Sachstand des Jugendamtes : zu Punkt 4. des unten genannten Beschlusses: Der Standort ist mittlerweile fest eingeplant für den Bau einer Kita und kein Reservestandort mehr. Hier soll eine Kita mit 5 Gruppen gebaut werden. Der Beschluss zu Ziffer 4 ist erledigt. Sachstand Offene Schule zu Ziffer 5: Der Neubau soll zum 1. August 2022 bezugsfertig sein und 650 Schüler:innen der bestehenden Gesamtschule und einer neuen einzügigen Grundschule Platz bieten. Darüber hinaus stehen auch Räume für eine neue Jugendeinrichtung zur Verfügung. Der Neubau umfasst ca. 11.300 qm Nutzfläche, davon 300 qm für die Jugendeinrichtung. Er besteht aus einem Schulhaus für 100 Grundschüler:innen sowie 550 Gesamtschüler:innen und einer Sporthalle, die in drei Übungsbereiche unterteilt werden kann. Das Gesamtvolumen des Vorhabens beträgt ca. 44 Mio. Euro. Projektentwickler und Bauherr ist die OSK Bildung Sürther Feld GmbH & Co KG, die aus einer privaten Initiative hervorgegangen ist. Fertigstellung und Übergabe an die Mieter Schule und Jugendeinrichtung ist zum 1.8.2022 vorgesehen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 12/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – P arkplatz Godorf, AN/0239/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit unzureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird. Sachstand 2018 Die Bezirksregierung Köln ist zuständig. Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Siehe Mitteilung der Bezirksregierung (Vorlagen Nummer 2185/2020). Der Beschluss ist daher für die Fachverwaltung nicht umsetzbar (Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung) und damit erledigt. Beschluss der BV 2: Die Ausschilderung ist unzureichend und sie muss wie beschlossen, nachgebessert werden. Beschluss Nr. 13/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.2.3 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung de r Endhaltestelle, AN/0240/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, bei den anstehenden Planungen zur 4. Baustufe der Linie 5 der Stadtbahn in Ergänzung zum mit großer Mehrheit am 4.7.2016 beschlossenen Antrags AN/1171/2016 zur Konkretisierung der Planung die Endhaltestelle am südwestlichen Ortsende von Meschenich vorzusehen und dort einen großen Mobilitäts-Hub mit einzuplanen. Sachstand 2018 Die Planung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich befindet sich in einem so frühen Stadium, dass der Verlauf der Trasse noch nicht festgelegt ist. Im Zuge erster Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist für die Endhaltestellen an den Ortsrändern von Meschenich (Süd und Nord) festgelegt worden, dass es insbesondere zur Potenzialermittlung des erforderlichen P+R-Platzbedarfs zunächst einer entsprechenden Analyse bedarf. Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation aufsetzen. Sachstand 2019 und 2020 Im April 2020 wurde als wichtiger Meilenstein ein Generalplaner mit der Planung der Stadtbahnverlängerung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich beauftragt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgte zunächst bis zur Entwurfsplanung und beinhaltet die Untersuchung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen des Trassenverlaufs und die Empfehlung der wirtschaftlichsten Alternative. Ende 2021 soll dann ein Ratsbeschluss zur Vorzugsalternative eingeholt werden. Zudem wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Machbarkeitsstudie für eine/mehrere P+R-Anlage(n) in Meschenich beauftragt. Die Studie beinhaltet als ersten Schritt die Ermittlung des Nutzerpotentials für Standorte im Bereich der Haltestellen Meschenich Nord und Süd. Der Bedarf an Parkständen wird zurzeit durch das beauftragte Büro ermittelt. Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation aufsetzen. Beschluss Nr. 14/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 8.1.2 Parkstadt-Süd / Bezirkssportanlage; AN/0349/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Bezirksbürgermeister , die Universität zu Köln – zur Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2017 bzw. spätestens zur Sitzung am 26.06.2017 einzuladen, ihre Pläne zum Ausbau der Universität im Bereich der Bezirkssportanlage-Süd und damit im Bereich der Parkstadt-Süd in der Bezirksvertretung vorzustellen. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand – Projektleitung „Parkstadt Süd“ liegt beim Stadtplanungsamt. Sachstand 2019 und 2020 Es sind keine derartigen Pläne mehr bekannt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 17/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstr aße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 66380/02; AN/0599/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sportausschusses, die Verwaltung mit der Planung, K ostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf n ach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu beauftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportam t der Stadt Köln mit ausreichender Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. Sachstand 2017 Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. Sachstand 2018 Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem Landschaftsarchitekten besetzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen werden konnte. Sachstand 2019 und 2020 Die Planung des Projektes wurde gemeinsam mit dem Verein SC Rondorf bzw. mit dem beauftragten Architekturbüro ausgeführt. Die Bauantragsunterlagen wurden im Dezember 2019 gemeinsam mit dem Verein bei der Bauaufsicht eingereicht. Das Bauantragsverfahren mit Absteckung der Gesamtfläche ist eingeleitet. Zurzeit werden die Unterlagen zur Vorlage beim Rechnungsprüfungsamt aufbereitet, um im Anschluss einen Baubeschluss für die Maßnahmen erreichen zu können. Beschluss Nr. 19/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.9 Restaurierung der historischen Zaunanlage an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke; AN/0618/2017 Beschluss Das Amt für Wirtschaftsförderung wird gebeten zu prüfen, ob die Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke, über das Stadtverschönerungsprogramm des Amtes für Wirtschaftsförderung durchgeführt werden kann. Weiterhin soll geprüft werden ob die KGAB, Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung, dabei eingebunden werden kann. Sachstand 2018 Auf die Stellungnahme 1360/2017 wird verwiesen. Zur Stellungnahme 1360/2017 gibt es keinen neuen Sachstand. Finanzmittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm stehen aus den genannten Gründen immer noch nicht zur Verfügung, voraussichtlich auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren nicht. Wenn hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnten die Arbeiten sowohl von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das Stadtverschönerungsprogramm eignet. Sachstand 2019 und 2020 Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschluss auf Grund des genannten Sachstandes abschließend erledigt. Der Beschluss ist damit erledigt. Anmerkungen der BV 2: Nach Aussagen der Verwaltung stehen derzeit Finanzmittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm immer noch nicht zur Verfügung. Wenn hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, so die Verwaltung, könnten die Arbeiten sowohl von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das Stadtverschönerungsprogramm eignet. Die Mittel zur Umsetzung des Vorhabens stehen z.Zt. nicht zur Verfügung. Da die Aussicht besteht, Mittelt für dieses Vorhaben noch zu bekommen, sollte der Antrag auf 1 gesetzt werden. So wird gewährleistet, dass der Antrag präsent bleibt. Der Beschluss ist somit nicht erledigt. Beschluss Nr. 20/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.12 Einrichtung eines Jugendzentrums in Rodenkir chen; Antrag der CDU Fraktion AN/0626/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung zusätzlicher Jugendräume im Zentrum oder zentrumsnah von Rodenkirchen zu prüfen. Sachstand 2018 Der Planauftrag einer Jugendeinrichtung im Baugebiet „Sürther Feld“ wurde am 10.09.2009 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Gebäude/Sporthalle des Investors „Offene Schule Köln“, wird eine 300qm² große Jugendeinrichtung entstehen. Voraussichtliche Inbetriebnahme in 2021. Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet werden. Sachstand 2019 und 2020 Der geplante Neubau des Investors „Offene Schule Köln“, Schule mit integrierter Jugendeinrichtung im Gebäude der Sporthalle, wird am 30.10.2020 mit dem „ersten Spatenstich“ beginnen. Es wird mit einer Bezugsfertigkeit zum 01.08.2022 gerechnet. Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet werden. Beschluss Nr. 21/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.2.1 Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des P rojektes in ein kommunales Regelangebot; AN/0620/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1.) das bestehende Projekt der „Stadtteilmütter in Meschenich“ begleitend zu dem Projektvorhaben „Stadtteileltern“ im IHK „Starke Quartiere - starke Menschen“ in ein städtisches Regelangebot zu überführen; 2.) die dafür notwendigen, jährlichen Haushaltsmitt el in Höhe von 40.000,-- € für die Stadtteilmütter in Meschenich im Haushalt zunächst für das Jahr 2018 und danach fortlaufend bereitzustellen; 3.) zu prüfen, in welchen weiteren Stadtbezirken di e Überführung der so genannten Stadtteilmütter in ein Regelangebot notwendig ist u nd dies dort ggfs. ebenfalls umzusetzen. Sachstand Dezember 2017 Mitteilung 2244/2017 zur Sitzung 18.09.2017 Bereits seit 2010 sind in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich, Chorweiler, Höhenberg/Vingst und Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von verschiedenen Trägern ins Leben gerufen worden. Allerdings hat die Stadt Köln hierfür bis Ende 2014 keine kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt, so dass die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel finanziert werden mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden Mittel in den Vorjahren ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des Rates der Stadt Köln eingestellt. Die niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den Themenbereichen: - Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung - Gesundheit - Bildung/Ausbildung/Arbeit hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität der Familien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt. Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext zum gesamtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für Weiterbildung einen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 ausgewiesenen Sozialräume beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt. Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte Anschlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche Perspektive eröffnet. Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine: 1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe auf den ersten Arbeitsmarkt. 2. Regelförderung des Praxiseinsatzes Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine Regelförderung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch Stadtteileltern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen. Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abgestimmt. Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs- gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an- deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind. Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere Finanzierung über Spendenmittel für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft. Sachstand 2018 Amt für Weiterbildung: Es werden zumindest zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: - Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln - CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln. Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt „Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln durchgeführt in den acht Sozialräumen: - Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord - Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst - Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück - Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil - Meschenich/Rondorf - Humboldt/Gremberg/Kalk - Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf - Bilderstöckchen Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt „Stadtteileltern Köln“ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein Regelangebot überführt werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt werden sollen und/oder werden, kann das Amt für Weiterbildung keine Auskunft geben. Jugendamt: Wie bereits im März 2018 mitgeteilt, hat das ESF-Projekt Stadtteileltern das ehemalige Qualifizierungsprojekt Stadtteilmütter abgelöst. Antragsteller und federführend für das Gesamtprojekt ist das Amt für Weiterbildung. Das Stadtteilelternprojekt befindet sich im 2.Jahr – aktuell in der Praxisphase. Für 2020 ist die vom Job-Center vorgesehene Anschlussqualifizierung in Helferberufe vorgesehen. Für den Einsatz der bisher bereits qualifizierten Stadtteilmütter – und den zukünftigen Stadtteileltern bietet das Jugendamt – je nach Bedarf – Einsätze im Bereich der niederschwelligen Jugendhilfe an. Das Amt für Weiterbildung hat die Aufgabe – weitere Einsatzmöglichkeiten in anderen Dienststellen – oder bei freien Trägern zu eruieren. Eine Regelfinanzierung zur Verstetigung des Projektes kann nicht über das Jugendamt erfolgen. Sachstand 2019 und 2020 Stadtteileltern: wird als ESF-Projekt gefördert (42-5 in Kooperation mit dem JC), als Qualifizierungsprogramm und läuft 2020 aus. Das JC versucht eine Anschlussfinanzierung zu realisieren. Stadtteilmütter: bis Ende 2020 wurde über 51 eine Finanzierung in Kalk und in Meschenich umgesetzt (ca. 52 TSD Euro an CSH und CV). Beschluss Nr. 23/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.9 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgab enbericht; AN/0816/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit Vertrete rn der Biologischen Station in Finkens Garten, im Rahmen eines Ortstermins, zu einem Aufga benbericht (bisher und zukünftig) einzuladen. Sachstand Dezember 2018 Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird eine Mitteilung fertigen. Sachstand 2019 und 2020 Der Termin wurde auf Wunsch von Finkens Garten zurückgestellt. Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt - Vgl. 29/15 Neuer Antrag wird formuliert. Beschluss Nr. 24/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.10 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegeb iet Godorf; AN/0854/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf die Vermieter der Standflächen von IKEA, OBI und METRO sowie die Marktveranstalter dahingehend einzuwirken, dass künftig die Durchführung von parallel stattfindenden Märkten u.a. für Trödel im Gewerbegebiet Godorf unterbleibt. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 3236/2016 zur Sitzung 07.11.2016 wird verwiesen. Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Da es mittlerweile nur noch einen Veranstalter gibt, der zugesagt hat, keine Märkte parallel zu veranstalten, ist der Auftrag erledigt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 26/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.1 Aktuelle Versorgung mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen; AN/1195/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.09.2017 einen aktuellen Bericht zur Versorgung der Schüler mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu geben. Dabei ist der Sachstand für den Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule am geplanten Standort im Sürther Feld mit darzulegen. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 3054/2017 zur Sitzung am 13.11.2017 wird verwiesen. Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) soll vom bisherigen Standort in den Neubau Sürther Feld umziehen. Mit dem Umzug soll die Zügigkeit der Schule von 3 auf 5 Züge erhöht werden. Gleichzeitig kann im Gebäude Mainstr. nach dem Auszug der EMA an der dort verbleibenden Grüngürtelschule die Zügigkeit ebenfalls um 1 Zug erhöht werden. Damit stehen im Stadtbezirk Rodenkirchen nach Fertigstellung der EMA 3 zusätzliche Züge im Primarbereich zur Verfügung, das entspricht 75 Plätzen in den Eingangsklassen. Bis zur Fertigstellung der EMA wird der Bedarf an Grundschulplätzen durch temporäre Zügigkeitserhöhungen um jeweils einen Zug an der Albert-Schweitzer-Schule (GGS Zum Heedelsberg) und der Brüder-Grimm-Schule (GGS Sürther Hauptstr.) gedeckt. Hierzu wird auf die Mitteilung 3040/2017 verwiesen, sowie auf die Vorlagen zur schulrechtlichen Erweiterung der beiden Grundschulen, die u.a. der Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 13.11.2017 vorgelegt werden sollen. Für den Neubau der EMA konnte die Grundstückssituation am 06.09.2017 im Zusammenhang mit dem anvisierten Bauvorhaben der Offenen Schule Köln (OSK) auf dem angrenzenden Baufeld geklärt werden. Derzeit erfolgt der Abschluss der Entwurfsplanung bzw. die Genehmigungsplanung für die EMA. Im Rahmen des beschleunigten Schulbaumaßnahmenpakets soll das Projekt an einen Generalunternehmer vergeben werden. Aktuell erfolgen noch verfahrensbezogene Anpassungen und Abstimmungen mit den Projektbeteiligten/Planern - unter anderem wird dabei auch die Terminplanung an die geänderten Bedingungen angepasst. In dem Gesamtzusammenhang werden auch das Verfahren und die vorhandene Vertragssituationen unter juristischen Aspekten betrachtet, so dass erst zur nächsten Sitzung konkreter Stellung bezogen werden kann. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen unaufgefordert informieren. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln errichtet eine fünfzügige Grundschule mit Zweifachturnhalle an der Sürther Straße im Stadtbezirk Rodenkirchen. Mit dem Neubau kann die Grundschule ihre Zahl an Schulplätze von aktuell 276 auf dann rund 500 erhöhen. Sobald die EMA den jetzigen Standort Mainstraße verlassen hat, kann die ebenfalls dort beheimatete Grüngürtelschule dank der freien Kapazitäten von drei auf vier Züge wachsen. Gegenüber dem Grundstück für den Neubau entsteht auf der anderen Straßenseite ein Neubau für die Offene Schule Köln (private Gesamtschule), die Baugenehmigung ist bereits eingereicht. Im direkten Umfeld liegt zu dem die Gesamtschule Rodenkirchen, die an der Sürther Straße entstehen wird. EMA: Die Fundamente und Bodenplatten sind bereits gegossen, die ersten Wände der Unterkellerung sowie der Sporthalle erstellt. Die Decken werden bis zum vierten Quartal 2020 gefertigt, die Gebäudehülle mit allen Fassadenbestandteilen soll im ersten Quartal 2021 soweit geschlossen sein, dass der Innenausbau und Einrichtung der Gebäudetechnik beginnen kann. Zuletzt sollen im ersten Quartal 2022 die Außenanlagen gestaltet werden. Der Neubau des Schulgebäude ist wie folgt unterteilt: in den dreigeschossigen Gebäudetrakt A und die zweigeschossigen Trakte B und C. Durch die Anlage des Schulgebäudes und der Sporthalle entstehen einen Vorplatz entlang der Magistrale sowie zwei Pausenhöfe, die durch Erdwälle vom Straßenverkehr abgeschirmt werden. Die barrierefreie Sporthalle mit Hausmeisterwohnung schließt seitlich nahe der Sürther Straße an. Herzstück der Schule werden Mensa und ein Forum. Gelernt werden wird in sogenannten Clustern – das sind Raumgruppen, in denen Lern- und Unterrichtsräume gemeinsam mit den zugehörigen Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen eine Einheit bilden. Sie sind variabel nutzbare, zentrale Lernlandschaften. Oberlichter im Dach sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre, sparen künstliches Licht und damit auch Energie. Der gesamte Neubau wird zudem in energetischer Bauweise (EneV 2016) errichtet inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Weitere Energieoptimierung und Klimaschutz gewährleisten zwei Photovoltaikanlagen auf Hallendach und Schulgebäude. Sonnenschutzverglasung, Raffstore und motorisch betriebene Fensterflügel zur Nachtlüftung sorgen auch im Sommer für wohltemperierte Räume. Erste Überlegung für einen Neubau der Schule gab es bereits 2009, 2012 wurde in einem Architektenwettbewerb der Siegerentwurf des Planungsbüros Drei Architekten aus Stuttgart ermittelt. Nach dem der Baubeschluss 2017 erfolgte, starteten im November 2019 die ersten vorbereitenden Erdarbeiten zur Herstellung des Baugrundes. Das Bauprojekt ist Teil des "Maßnahmenpaket Schulbau" mit 22 Bauvorhaben (Neubauten, Erweiterungen, Generalinstandsetzungen und Interimsbauten) an elf Schulstandorten, die in einem beschleunigten Verfahren unter der Leitung der Gebäudewirtschaft durch Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU) geplant und/oder baulich umgesetzt werden sollen. Der aktuelle Kostenorientierungswert für die Realisierung der 22 Bauvorhaben liegt bei mindestens 520 Millionen Euro. Durch die Projekte werden mehr als 7.000 Schulplätze neu geschaffen oder gesichert. Diese besondere Vergabeform erspart der Stadt zeitlich sehr aufwändige Vergabe nach Einzelgewerken und sorgt für Sicherheit in puncto Kosten und zeitlicher Fertigstellung. Auch nach der Vergabe an einen GU oder TU ist und bleibt die Gebäudewirtschaft weiterhin Herrin des Verfahrens, Kontrollinstanz sowie Eigentümerin der Objekte. Bei Projekten mit einem GU übernimmt dieser, nach umfangreich vorbereitenden Planungen unter der Leitung der Gebäudewirtschaft, sämtliche Bauleistungen. Totalunternehmer übernehmen darüber hinaus alle Planungsleistungen. Beschluss Nr. 29/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.9 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen Garten; A N/1221/2017 Beschluss Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Friedenswäldchen in Rodenkirchen einen „Trimm-Dich- Pfad“ einzurichten bzw. Outdoor Fitness Möglichkeiten zu schaffen. Diese sollen sich in das Landschaftsbild einpassen und möglichst aus Holz beschaffen sein. Des Weiteren sollen für weitere Fitness-Anlagen Vor schläge von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt werden. So wurde z.B. im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015 ein solcher Vorschlag für den Vorgebirgspark auf den vorderen Plätzen votiert. Zur Finanzierung sind Gespräche mit der Grün-Stiftung zu führen, die bereits die Anschaffung von Fitness-Geräten in den Bezirken Innenstadt und Lindenthal unterstützt hat. Des Weiteren sollen hierfür Stadtverschönerungsmittel verwendet werden. Sachstand 2018 Die Umsetzung des Beschlusses obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – Forstabteilung. Das Thema wird im Rahmen der Stadtverschönerungsmittel aufgegriffen. Sachstand 2019 und 2020 Gemeinsam haben die Stadt Köln und die Stiftung Grün mitten für rund 50.000 Euro eine out-door-Sport-anlage geschaffen, die auf Anhieb schon auf große Nachfrage stößt. Für jeden ist etwas Passendes dabei. Gebrauchsanweisungen geben auch jenen Tipps, die weniger geübt sind. Als Zielgruppe werden Jugendlichen bis hin zu Senioren von je unterschiedlichem Trainingsstand angesprochen. Mehr als ein Jahr lang wurde das Projekt mit seinen vielfältigen Fitness-Möglichkeiten und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden geplant. Der Trimm-Dich Pfad ist Ende 2020 fertig gestellt worden. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 30/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen; AN/0848/ 2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich der Betrieb eines „schwimmenden Jugendhauses“ auf dem Rhein (z.B. in Form eines „Jugendschiffes“) realisieren lässt. Zur Gewinnung von Sponsoren und zur Klärung juristischer Fragen, sind neben den zuständigen Behörden, u.a. die KD, die KVB, sowie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit einzubinden. Neben der Klärung rechtlicher Fragen, soll sich die Verwaltung aktiv um die Gewinnung von Sponsoren, Unterstützern (Trägervereinen) für ein solches Projekt bemühen. Hierfür sind Wirtschaftsunternehmen, kommunale Jugendverbände, Kirchen, Sportvereine, sowie der Bürgerverein Rodenkirchen aktiv anzusprechen und bei der Planung mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das im Hafen Duisburg mit Geldern der Stadt Köln aufwendig für eine Oper umgerüstete Schiff als Jugendschiff in Frage kommt. Sachstand Dezember 2018 Mitteilung 0868/2018 zur Sitzung 09.07.2018 Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit: Die Idee eines schwimmenden Jugendtreffs in Rodenkirchen, hat die Jugendverwaltung unter verschiedenen Aspekten geprüft. Folgende Informationen liegen vor: Die Umsetzung eines „Jugendschiffes“ bedarf einer Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie der Bezirksregierung. Ein Umweltgutachten muss eingeholt werden. Das Bauaufsichtsamt benötig eine Planvorlage, um genaue Aussagen treffen zu können und um Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln. Der Verwaltung wurden verschiedene Angebote zum Kauf eines Schiffes vorgelegt. Die Preisspanne bewegt sich zwischen 220.000,00 € bis 750.000,00 €, ohne Umbau und Folgekosten. Auch bei einer Schenkung, würden Folgekosten für Umbau und Transport von ca. 300.000,00 € anfallen. Die anfallenden Betriebskosten können noch nicht definiert werden. Die einzige mögliche Anlegestelle für ein Schiff in Rodenkirchen befindet sich an einer Strömungsstelle des Rheines, dort müssen Sicherheitsmaßnahmen genau ermittelt werden. Einer der Anlässe über einen schwimmenden Jugendtreff nachzudenken, war die Idee der Verlagerung des Treffpunktes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Hochwasserschutzmauer in Rodenkirchen, auf das Jugendschiff. Die Jugendlichen und jungen Erwachsene nutzen diesen öffentlichen Raum, so wie auch Familien, Senioren usw. Der Fachverwaltung liegen im Beobachtungszeitraum bis Frühjahr 2018 keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor. Rodenkirchen liegt gemäß der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs auf Rangplatz 31. Der geplante Bau einer Jugendeinrichtung im Sürther Feld wird von der Verwaltung als ausreichend eingeschätzt. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand Der Beschluss ist erledigt - Ablehnung durch die Fachverwaltung Beschluss Nr. 33/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.7 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, AN/1211/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung in der Sitzung der BV2- Rodenkirchen am 18.09.2017 die aktuell geplante Gestaltung des ehemaligen Bahnhofsgeländes in Sürth, vorzustellen und zwar unter Einbeziehung der Pläne von der Fa. Astoc, soweit bekannt. Die Verwaltung wird gebeten den Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern die Pläne der Firma Astoc zuzuleiten. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 34/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.9 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbin dungen wiederherstellen AN/1406/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, zwei historische Wegeverbindungen im Fritz-Encke-Volkspark in Raderthal wieder herzustellen (einschl. einer Kostenschätzung). Im Einzelnen sind dies eine Wegeverbindung zum Platanenwall sowie die Wegeverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese. Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen um eine Einschätzung der Fachverwaltung zur derzeitigen Bepflanzung und zur vernachlässigten Heckenpflege im Bereich der Bühne des Naturtheaters. Sachstand 2018 Eine Parkverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese macht Sinn und wäre über das Gelände der Bundeswehrfachschule auch ggfs. möglich. Das Grünflächenamt sieht hier das Amt für Liegenschaften Amt und das Stadtplanungsamt in der Pflicht. Im gesamten Bereich des Naturtheaters gibt es keine Hecken, somit besteht hier auch kein Pflegerückstand. Vor mehr als 15 Jahren wurde der Bereich des Naturtheaters freigestellt und stellt sich derzeit in offener Form dar. Die Gelände-Abstufungen sind gut erkennbar und der Gesamtbereich ist mit einer Wiese bestanden, die auch eine gewisse Kräuterstruktur aufweist, die sehr naturnah und standortgerecht ausgebildet ist. Somit ist im Ergebnis derzeit ein sehr ansprechendes Naturtheater vorzufinden; halt wie es der Name auch vermuten lässt. Eine Ausbildung in einem wassergebundenen Deckenbelag, hier der Bühne des Naturtheaters, wäre auf Grund der Vorbeschreibung, nicht hilfreich. Denn so würde ein Teil des derzeitigen naturnahen Wiesenbegrünung geopfert. Zudem wird die Versickerung des Niederschlagswassers sehr aufwendig, da sich die Bühne in einem Loch befindet und die wassergebundene Decke immer wieder verschlämmen wird. Die jetzige Wiesenentwässerung funktioniert problemlos in Naturversickerung. Zudem ist die wassergebundene Belagsflächenpflege auch wesentlich aufwändiger als die Wiesenmahd. Auch befindet sich das Naturtheater im Baumschattenbereich, was zudem dem wassergebundenen Deckenbelag weniger zuträglich ist und letztendlich bedarf es auch noch eines finanziellen Mitteleinsatzes. Fazit: Nuturtheater in jetziger Form belassen / pflegen, somit dem Landschaftsschutz Vorrang geben. Den Stichweg (ca. 25 m) vom Wegenetz zum Naturtheater ausgehend in wassergebundener Wegedecke sanieren. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 35/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern AN/1435/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 38/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.6 Herstellung von Grünflächen, Spiel und Sportm öglichkeiten auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln-Bayenthal, Raderberg und Zollstock; AN/1530/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, provisorisch einen möglichst durchgehenden Grünzug zwischen Vorgebirgspark und Rheinufer entlang des Bahndamms auf dem Gelände des „Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE)“ herzustellen. Gegebenenfalls reichen eine Rasenfläche und eine wenig aufwändige Wegeführung aus. Allerdings sollen die Flächen so gestaltet sein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene dieses provisorisch hergerichtete Areal für Spiel, Sport und Freizeitgestaltung nutzen können. Sachstand 2018 Neben der Anlage eines Großmarktgelände durchziehenden Pionierpfades, ist der schrittweise Ausbau eines „Pionierparks“ vorgesehen. So entstehen mitten in der kommenden Parkstadt frühzeitig attraktive Freiräume. Der Pionierpark entsteht im Bereich der ehemaligen ca. 3,5 ha großen Gleisharfe im nord- östlichen Bereich des Großmarkgeländes. Der Pionierpark wird in einfachem Standard erstellt. So weit wie möglich sollen vorhandene Flächen und Bodenbeläge genutzt werden. Wege folgen dem Lauf der ehemaligen Gleise, Flächen mit natürlicher Vegetation bleiben erhalten und werden durch neue Baum- und Strauchpflanzungen und Rasenflächen ergänzt. Darüber hinaus wird ein temporäres Sport- und Spielangebot mit Aufenthaltszonen geschaffen. Der Ausbau erfolgt in 2019/2010. Perspektivisch wird der Pionierpark in die geplante endgültige Parkanlage übergehen. Sachstand 2019 und 2020 Der Finanzausschuss hat die Mittelfreigabe für die Anlegung des sog. Pionierparks im September 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab Frühjahr 2021. Beschluss Nr. 39/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.9 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-P lan 67419/08 – Erhalt von großwüchsigen Bäumen; AN/1194/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst viele der zur Fällung vorgesehenen schützenswerten Bäume außerhalb der B-Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum Raderthalgürtel zwischen zukünftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg in Abhängigkeit zum Gebäudeverlauf, zu erhalten; dies soll für jeden einzelnen Baum geprüft werden, ergänzt durch eine ökologische Baubegleitung. Sachstand 2017 Es wird auf die Vorlage 2821/2017 des Stadtplanungsamtes verwiesen: Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock. In der Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktionslager, Labor und Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstehen konnte. Entlang des Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war die sogenannten "Automeile" vorgesehen. Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung angesiedelt hat, soll nun auch dieser Bereich für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden. Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen). Aufgrund der jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu einer starken Beeinträchtigung der Umweltsituation kommen. In Folge der Altlastenbelastung wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubau-maßnahme war grundsätzlich die Auffüllung bis Niveau Gehweg beabsichtigt. Dies musste jedoch in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung mit TG-Zufahrt, Eingänge offen bleiben. Im Plangebiet sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Grundstücksflächen, die nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind als Vegetations-flächen dauerhaft zu begrünen. Die Dachflächen der geplanten Gebäude sind oberhalb des vierten Geschosses als extensive Dachbegrünung auszuführen. Auch die Tiefgarage wird eine Vegetations-schicht in einer Stärke von mindestens 80 cm erhalten, die in Bereichen mit Bäumen auf eine Stärke von mindestens 120 cm erweitert wird. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung auf das Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum Raderthalgürtel soll dann über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Dies bedingt ein Anheben des Niveaus auf dem Baugrundstück und somit ein Aufschütten der heutigen Böschung. Der Gehölzbestand ist im Wesentlichen durch Spontanaufwuchs entstanden und nicht nach baumpflegerischen Kriterien der Straßenbäume gepflegt worden. Die älteren Bäume weisen einen stark ausladenden Habitus auf. Bei vollständiger Aufschüttung der Böschung, bis zum Gehwegniveau und Anlagen von Zugängen zu den Gebäuden, sind die Gehölze auf der Böschung nicht zu erhalten. Bestandsbäume, insbesondere ältere Bäume, vertragen keine Niveauänderungen der Geländehöhen am Stammfuß. Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung wurde vom Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und Baumbewertung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung Baumbestand und Auswirkungen der Planung - Bebauungsplans Nummer 67419/07 Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchgeführt. In dieser werden unter anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baumbestand entlang des Raderthalgürtels auswirkt. Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahme und prognostizierte Reststandzeit wurden im Rahmen der Begehung lediglich drei Bäume als erhaltenswert und unter den angenommenen Umständen gegebenenfalls auch erhaltensfähig eingeschätzt. Die Bewertung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vollumfänglich gestützt. Bäume deren Wurzelbereich überschüttet wird - unabhängig ob in Gänze oder in Teilen - haben eine eingeschränkte Reststandzeit und einen deutlich höheren Pflegeaufwand, um Standsicherheit und Verkehrssicherheit zu erhalten. Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und ohne Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor Ort im Bereich der ehemaligen Böschungsfläche zwischen Raderthalgürtel und der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes erfolgen. Da die betreffenden Gehölze außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, kann eine Sicherung der drei vorgenannten Bestandsbäume nicht im Bebauungsplan vorgenommen werden. Hierzu wird eine entsprechende Regelung in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur Bebauung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet. Ziel des Freiraumkonzeptes (Begrünungsplan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität insbesondere zum Ausgleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der Umsetzung des Freiraukonzeptes die Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung des Mikroklimas einher und es wird ein positiver Einfluss auf die Biodiversität ausgeübt. Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen Freiraumbereichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes Wohnquartier vorsieht, umsetzen zu können, werden 30 Baumpflanzungen festgesetzt. Von den 30 Bäumen sind 10 Bäume so zu pflanzen, dass sie einen natürlichen Bodenanschluss haben. Auch wenn das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (hoher Belastungsgrad) zuzuordnen ist, sind die geplanten Festsetzungen geeignet, gegenüber der ursprünglichen industriellen Nutzung mit einer fast vollständigen Versieglung auch für das Stadtklima eine Verbesserung herbeizuführen und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu leisten. Abschließend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Planverfahrens eine sorgfältige Auseinandersetzung mit allen Umweltmedien stattgefunden hat. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den vorhandenen Baumbestand im Bereich der Böschung als auch auf das Klima betrachtet und Kompensationsmaßnahmen getroffen. Eine Änderung der Planung wird vom Stadtplanungsamt nicht unterstützt. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt, da die Bäume leider bereits gefällt sind. Beschluss Nr. 40/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.11 Dringlichkeitsantrag: Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Rates für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf; AN/1634/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt Köln bei der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 – 2020 den ausstehenden Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln- Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2019 und 2020 Die Planung des Projektes wurde gemeinsam mit dem Verein SC Rondorf bzw. mit dem beauftragten Architekturbüro ausgeführt. Die Bauantragsunterlagen wurden im Dezember 2019 gemeinsam mit dem Verein bei der Bauaufsicht eingereicht. Das Bauantragsverfahren mit Absteckung der Gesamtfläche ist eingeleitet. Zurzeit werden die Unterlagen zur Vorlage beim Rechnungsprüfungsamt aufbereitet, um im Anschluss einen Baubeschluss für die Maßnahmen erreichen zu können. Sachstand 2021: Die Sportverwaltung und der SC Rondorf 1912 e.V. werden die Gesamtmaßnahme zur Nutzung von Synergien gemeinsam umsetzen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im 2. bzw. im 3. Quartal 2021 zu beginnen. Insgesamt wird von einer Bauzeit von ca. 1 ¾ Jahren ausgegangen. (siehe Mitteilung 0488/2021 vom 15.03.2021) Der Beschluss ist erledigt! Beschluss Nr. 42/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium, AN/1662/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs- verwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und diese Nutzungsmöglichkeit endlich umzusetzen. Sachstand 2018 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0232/2018). Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019): Antwort der Verwaltung: Parallel zu der Prüfung von Sanierungs- und Betriebskonzepten konnte bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln das Objektcenter für Grünobjekte eingerichtet werden. Diesem Objektcenter sind die Trauerhallen zugeordnet und es wurde Personal zugesetzt, um insbesondere diese zu sanieren und neue Nutzungskonzepte in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umzusetzen. Die Planungen werden also gerade durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aufgenommen. Ein Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest. Sachstand 2019 und 2020 Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen. Beschluss Nr. 43/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.8 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf d er "Panzerrampe" in Köln- Sürth, AN/1689/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der“ Panzerrampe in Köln-Sürth zu ergreifen. Sachstand 2018 Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde informiert. Das Ordnungsamt ist zuständig für den Bereich vor den Pollern und bestreift diesen Bereich. Sachstand 2019 und 2020 Der Verkehrsdienst der Stadt Köln hat im Jahre 2019 und im 1. Halbjahr 2020 den Bereich vor und hinter den Pollern im Rahmen der personellen Ressourcen regelmäßig kontrolliert. Dort ist ein absolutes Halteverbot angeordnet. Regelwidrig parkende Fahrzeuge wurden verwarnt. Stellenweise befanden sich auch Fahrzeuge im angrenzenden Naturschutzgebiet. In diesen Fällen wurde der zuständige Ordnungsdienst der Stadt Köln hinzugezogen, diese Fahrzeuge wurden dann durch den Ordnungsdienst verwarnt. Die Kontrollen werden weitergeführt. Der Beschluss ist damit erledigt. Der Beschluss ist nicht erledigt. Die Kontrollen werden vorrangig am Wochenende im Frühjahr und Sommer nicht oder nur unzureichend durchgeführt. Dabei handelt es sich dabei um die Stoßzeiten, an denen Park - und Halteverbotsverstöße vorrangig zu beobachten sind. Die Kontrollen erweisen sich als nicht ausreichend. Es bedarf weiterer Maßnahmen und Nachhaltung gegen das verbotswidrige Parken. Beschluss Nr. 03/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.5 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung, AN/0012/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur umfassenden Gestaltung des Bahnhofareals in Sürth ein Planverfahren einzuleiten, in dem neben dem Neubau des „Bahnhofgebäudes“ auch die „zeitgleiche“ Gestaltung des umliegenden öffent lichen Geländes (Bushaltestelle, Fuhrwerkswaage, P+R-Platz) geplant und eine zukünft ige Planungsidee für das benachbarte, zur Zeit mit einem Kiosk besetzten Fre igrundstück entwickelt wird. Bis zur BV2-Sitzung am 19.02. soll die Fachverwaltung vorlegen, wie und mit welchem Zeitziel sie die vorstehenden Anforderungen umzusetzen gedenkt. 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die KVB mit e iner Machbarkeitsstudie zu der vom Bürgerverein „für sürth e.V.“ entwickelten Idee einer Ringbus-Linie für Rodenkirchen / Weiß / Sürth / Michaelshoven zu beauftragen. Sachstand 2018 Auf die Stellungnahme der KVB 3608/2018 wird verwiesen. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 04/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.9 Zügiger Umbau der Bonner Straße und Fertigste llung der Nord-Süd-Stadtbahn – 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, AN/0011/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 1. Die Fertigstellung der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn und der damit verbundene Umbau der Bonner Straße sollen möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020, spätestens aber im Dezember 2021 abgeschlossen sein. 2. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist von Proje ktleitung ein ausführlicher Zeit- Maßnahmen-Plan zum Projekt vorzulegen. 3. Die Bezirksvertretung ist über Verzögerungen des Ausbaus umgehend zu informieren. Zeitgleich ist mitzuteilen, wie die Verzögerung kompensiert werden kann. Sachstand 2018 Auf die Mitteilung 0734/2017 wird weiterhin verwiesen. Die in dieser Mitteilung angeführten vorlaufenden Arbeiten der RheinEnergie AG, Beginn März 2018, dauern an und liegen im Zeitplan. Sachstand 2019 und 2020 Eine Mitteilung mit Angaben zum aktuellen Sachstand wird zurzeit im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau erstellt. Sachstand 2021: Im Fachgespräch am 23.02.2021 hat 69 der BV 2 umfassend den aktuellen Sachstand zur 3.Baustufe erläutert. Der Beschluss ist (zumindest wegen Zeitablaufs) erledigt. Beschluss Nr. 06/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - T urnverein Rodenkirchen e.V. 1898, AN/1668/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über max. 600.000 € (maximale Fördersumme ) zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewähren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden ausbauen, um einen zusätzlichen geeigneten Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte • Zufahrt und Parkplätze, • Beleuchtung, • Lärmentwicklung und -schutz, • Versiegelung, • notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Sachstand 2018 Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch den TV Rodenkirchen generell positiv gegenüber. Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach Einschätzung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in Kunststoffrasenflächen nicht zustimmen wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes nicht möglich. Demnach käme für den Umbau nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft werden müsste, ob eine Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem TV Rodenkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Sachstand 2019 und 2020 Der Verein hat bis dato noch keinen Zuschussantrag eingereicht. Sachstand 2021: Im Fachgespräch am 23.02.2021 hat 69 der BV 2 umfassend den aktuellen Sachstand zur 3.Baustufe erläutert. Der Beschluss ist (zumindest wegen Zeitablaufs) erledigt. Beschluss Nr. 08/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen: Erweiterungsmöglichke iten, AN/0007/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionen einer baulichen Erweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen gewissenhaft zu prüfen: • Aufstockung mittels eines gestaffelten Dachgeschos ses, • Anfügung eines Erweiterungsbaus auf dem nord-östli chen Freigelände. Hierbei sind auch bisher vorhandene Beschränkungen aufgrund von Nachbarschaftsvereinbarungen auf die Möglichkeit von Neuaushandlungen zu prüfen. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, endlich einen verbindlichen Termin für die Erstellung der längst zugesagten Zweifachturnhalle zu nennen. Sachstand 2018 Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist nicht erforderlich. Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 Sachstand 2019 und 2020 Das Gymnasium nutzt bereits seit September 2018 4 Räume im Schulgebäude der Ringelnatzstr. 10, für den Ganztag ab der Mittgaszeit. Im August 2020 wurde die Nutzung um 4 weitere Räume erweitert. Der Beschluss ist damit erledigt. Aktueller Antrag zu 10/17 Der Beschluss ist nicht erledigt: Die Nutzung der Räumlichkeiten im Schulgebäude Ringelnatzstr. können nur als Übergangslösung angesehen werden. Ein Erweiterungsbau am Hauptstandort wird als sicherer und für den Schulbetrieb sinnvoller angesehen. Beschluss Nr. 13/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.7 Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den Plan ungen zur Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrathaus, AN/0496/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist in die abschließende Planung der Verkehrserschließung und der Stellplätze sowie des Freiraums um das neue Bezirksrathaus Rodenkirchen einzubinden. Sachstand 2018 Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im Rahmen der Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen. Sachstand 2019 und 2020 Die Verwaltung ist mit der Klärung und Erstellung eines Erschließungskonzeptes befasst. Hierbei werden die verkehrlichen Vorgaben und Anforderungen vom Amt 66 für die Erstellung eines Konzeptes für Neubauten berücksichtigt. Die Bezirksvertretung wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Planung entsprechend beteiligt. Beschluss Nr. 15/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.13 Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag "Tie fgaragen- / P+R-Zufahrt AN/0614/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt de n Bezirksbürgermeister, kurzfristig ein Gespräch mit Investor, Fachverwaltung und KVB z u führen, in dem ausgelotet werden soll, ob es die Möglichkeit einer gemeinsame n Zufahrt zum P+R-Platz am Sürther Bahnhof und zur Tiefgarage der dort zu erri chtenden Gebäude gibt. Falls ja, sind die erforderlichen Rahmenbedingungen festzuhalten. 2. Die Fraktionen der BV Rodenkirchen bitten die Ve rwaltung unabhängig vom Beginn der - Ende des Jahres 2018 zu erwartenden - Baumaßnahmen des Investors am Bahnhofsgelände in Sürth, geeignete Maßnahmen durch die KVB, HGK und Rheinenergie vorsehen zu lassen, um die Attraktivität des P+R-Parkplatzes Godorf für die Nutzung durch Pendler, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen: • Verbesserung der derzeitigen Beleuchtung mit LED-T echnik gemäß den Beschlüssen der BV 2 vom 20.02.2017 und 07.03.2016 • Verstärkung der polizeilichen Überwachung durch St reifentätigkeit zur Verhinderung von Tatgelegenheiten insbesondere nachts (aufgrund von 15 Diebstählen in 2017) • Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine kontinuierliche Videoüberwachung des P+R-Parkplatzes • Regelmäßiger Frühjahres- und Herbstgrünschnitt des Buschwerks an den Grundstücksgrenzen einschl. Kanalreinigung, da aufgrund von Überflutung nach Starkregen Parklätze häufig nicht nutzbar sind. Sachstand 2018 Der Vorgang findet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung zwischen KVB und Bauaufsicht. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt. Das Kellergeschoss der TG-Einfahrt ist bereits ausgehoben. Beschluss Nr. 16/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 8.1.2 Begrünung der Fassade der Transformatorenanla ge an der Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal, AN/0803/2018 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB die Transformatorenhäuser an der Haltestelle Bonner Wall zu begrünen. Die derzeitig angebrachten Gitter könnten als Rankhilfe genutzt werden. Begrüßt wird, wenn durch eine dichte Bepflanzung Nistmöglichkeiten für Singvögel geschaffen werden könnten. Geprüft werden sollte auch, ob die äußeren (zur Straße ausgerichteten) Wände der Stadtbahn-Rampenanlage durch Begrünung naturnaher gestaltet werden können. Auch sollte geprüft werden, ob das Anpflanzen niedriger Hecken zwischen Straßenraum und Rampenwänden möglich ist. Sachstand 2018 Seitens der KVB wurde an den Technikgebäuden Wilder Wein in Pflanzbehältnissen gepflanzt. Dieser wird jetzt noch wachsen und ranken. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 19/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.6 Ausbau P+R Parkplatz in Godorf, AN/0812/2018 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, durch die KVB/ HGK einen Ausbau des P+R Parkplatz am Bahnhof Godorf prüfen zu lassen, um bei weiter steigender Auslastung – z.B. infolge der Baumaßnahmen rund um den Sürther Bahnhof – ggf. die verfügbare Kapazität auf ca. 100 Parkplätze erhöhen zu können. Sachstand 2018 HGK: Die Grundstücke zur Erweiterung der P+R-Anlage in Godorf sind nicht im Eigentum der HGK, daher kann die HGK auch nicht als Bauherr die Baumaßnahme durchführen. Die Grundstücksfläche Flurstück 2175 (neu parzelliert 2491 und 2492) ist im Besitz der Stadt Köln. Flurstück 2174 ist im Besitz der Shell & DEA Oil GmbH. Als Ergänzung ist ein Lageplan beigefügt. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 20/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsvertr äge - Reinigungspläne, AN/1034/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: • keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume un d Hygienbereichen, • keine Reinigung der Heizkörper, • keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken , • keine Säuberung in Lehrmittelräumen, • keine Entfernung von Spinnweben an Wänden • keine Reinigung der Tastaturen von Computern • und anderes mehr. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. Sachstand 2018 Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2221/2018 bereits vor. Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu reinigen. Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhandenen Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind. Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vorgesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget abgedeckt. Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige Sonderreinigung zu beantragen. Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung. Sachstand 2019 und 2020 Im Rahmen der Coronapandemie sind Sonderreinigungen beauftragt worden. 02-2 ist hier in ständiger Rücksprache mit 1000. Beschluss Nr. 24/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 8.1.9 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnverschwenkung weg en Baustellen – Rahmenbedingungen, AN/1333/2018 Beschluss: Die durch den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn erforderlichen temporären Fahrbahnverschwenkungen (in der Regel Richtung Häuserfront) erzeugen für die direkten Anwohner eine unbestritten eintretende, sehr hohe Belastung durch Lärm und Erschütterung (fließender Verkehr in unmittelbarer Nähe der Häuser). Diese Beeinträchtigungen hat die Verwaltung durch lokal begrenzte Tempolimits (Tempo 30!), entsprechend auffällige Warnhinweise (permanent gelb blinkendes Warnlicht) und strikte Kontrollen von Tempolimit und schon länger existierendem Lkw-Nachtfahrverbot einschließlich konsequenter Ahndung von Verstößen zu reduzieren. Sachstand 2018 Der Vorgang befindet sich beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau in Bearbeitung. Die Verschwenkung ist seit längerer Zeit zurückgebaut. Mit der RheinEnergie wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich Bonner Straße zwischen Raderberggürtel und Schönhauser Straße abgesprochen. Die erforderlichen Verkehrszeichenpläne sind mittlerweile freigegeben und angeordnet und können nun umgesetzt werden. Die Hinweisbeschilderung für den Großmarkt wurde überprüft und ist in Ordnung. Sachstand 2019 und 2020 Es befinden sich aktuell keine Baumaßnahmen der Stadt Köln in diesem Bereich. Die Hauptbaumaßnahme wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 beginnen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 25/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.1 Herstellung eines Sportplatzes für den SV God orf auf dem dafür definierten Grundstück, AN/1478/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Fußballplatz für die Stadtteile Godorf und Immendorf auf dem dafür definierten Grundstück in Immendorf oder auf einem Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe dazu herzustellen mit Licht- und Wasseranschluss. Sachstand 2018 Nachdem der SV Godorf die offizielle Kündigung des Mietverhältnisses auf der Sportanlage Bunsenstraße zum 31.12.2018 durch die Shell AG erhalten hat, konnten dem Verein auf der Sportanlage Remigiusstraße umgehend die erforderlichen Nutzungszeiten für Trainings- und Spielbetrieb zugewiesen werden. Der Trainings- und Spielbetrieb für die beiden Seniorenmannschaften des SV Godorf (Herren/Kreisliga B und Damen/Kreisliga) ist damit sichergestellt. Der hohe Bedarf an Sanierungen und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet stellt die Verwaltung vor die Situation nicht alle Anträge sofort bearbeiten zu können. Daher wurden für die Jahre 2013-2017 und 2018-2020 Prioritätenlisten für Kunstrasenspielfelder aufgestellt, deren Abarbeitung im Moment eine der Hauptaufgaben der Sportverwaltung darstellt. Neben diesen Prioritätenlisten werden bereits zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise der Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Rondorf durch das Sportamt umgesetzt. Im Zuge der nächsten aufzustellenden Prioritätenliste ab 2021, wird die Sportverwaltung das dafür definierte Grundstück in Immendorf oder ein Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe dazu für den Bau eines neuen Sportplatzes bewerten. Ein neuer Sachstand wird frühestens 2021 vorliegen. Sachstand 2019 und 2020 Sachstand unverändert. Beschluss Nr. 26/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.2 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht der Eu ropäischen Union, AN/1406/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Aus der Presse war zu erfahren, dass die Verwaltung Gutachten in Auftrag gegeben hat, um zu klären, ob ein neuer, von der Stadt geförderter Großmarkt, gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstößt. Die Ergebnisse sollen vorliegen. Die Verwaltung wir daher gebeten, der Bezirksvertretung diese Gutachten vorzulegen und diese mündlich zu erläutern. Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum Stadtentwicklungsausschuss mit allen dafür gefertigten Mitteilungen zu informieren. Sachstand 2018 Der Gesamtprozess befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Selbstverständlich wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum Stadtentwicklungsausschuss auf dem Laufenden halten. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 27/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.4 Verhinderung einer weiteren Bebauung im Berei ch des Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß, AN/1407/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur geplanten Bebauung im Innenbereich des ehemaligen Körberhofes, Auf der Ruhr 17 / Ecke Körberstraße in Köln Weiß vorübergehend zu stoppen. Die beteiligten Fachverwaltungen sollen schriftlich darlegen, warum bei Einreichung des Bauantrages Bedenken zur Bebauung bestanden bzw. eine Ablehnung erfolgte, diese Entscheidung aber später revidiert wurde. Es soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, um als Grundlage zu dienen, den Körberhof mit dem Innenhofbereich im Sinne des Denkmalschutzes zu erhalten. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten. (siehe auch Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0202/2018 – aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 – noch unbeantwortet) Sachstand 2018 Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der im Dezember 2018 übermittelte Sachstand unverändert. Auf die Stellungnahme 3534/2018 zur Sitzung wird unter Denkmalschutzgesichtspunkten verwiesen. Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, erfolgt nicht durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, sondern durch das Stadtplanungsamt. Ein Sachstand vom Stadtplanungsamt und Bauaufsichtsamt wurde angefordert. Es liegt kein neuer Sachstand vor. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 28/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.6 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten fü r Abriss und Neubau der Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg, AN/1399/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriss oder den Neubau der Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies der Bezirksvertretung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen. In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen gegenüber der Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. Sachstand 2018 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 22.11.2018 (Vorlage 1320/2018) den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kuckucksweg 8 beschlossen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen zu einem Neubau an gleicher Stelle aufzunehmen. Derzeit wird ein Vergabeverfahren für die Planung des Abrisses durchgeführt. Die Verwaltung hat den Wunsch der BV, bei erheblichen Kostensteigerungen bezüglich der zukünftigen Baumaßnahmen informiert zu werden, zur Kenntnis genommen. Ein neuer Sachstand wird frühestens 2020 vorliegen. Sachstand 2019 und 2020 2019 wurde ein Vergabeverfahren für den Abriss der alten Unterkunft durchgeführt. Der Abbruch des Bestandsgebäudes erfolgte bis zum 31.03.2020, wobei sich Restarbeiten aufgrund der Corona-Krise bis zum 27.07 2020 hinzogen. Die Kosten blieben mit 111.225 Euro unter den veranschlagten 135.000 Euro. Die Planungen für den Neubau sind erfolgt. Ein Baubeschluss befindet sich in Vorbereitung, so dass mit dem Beginn des Neubaus voraussichtlich im III. Quartal 2021 zu rechnen ist. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 33/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 8.1.1 Schulerweiterung der Grundschulen in Bayentha l, AN/1765/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau der beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla Merian - Schule) zu nutzen. Sachstand 2019 und 2020 Die Verwaltung hat sich nie gegen die Nutzung der Schulerweiterungsfläche ausgesprochen. Die vorgesehene Maßnahme befindet sich in der vom Rat beschlossenen Schulbaumaßnahmenliste in Priorität C. Der Beschluss ist damit erledigt.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2500 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
Vorlagen-Nummer
1030/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bericht der Oberbürgermeisterin gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen;
hier: Jahresbericht 2019 und 2020 des Stadtbezirkes Rodenkirchen
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, dass die mit Kategorie 0 bezeichneten Beschlüsse
erledigt sind und dass sie künftig nicht mehr im Jahresbericht geführt werden.
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Hinweis zum Verfahren:
Jeder Beschluss erhält ein eigenes Dokument. Diese Dokumente sind mit den Sachständen (Dezem-
ber 2020), sortiert nach Beschlussnummern, fortlaufend sortiert.
Ein Inhaltsverzeichnis ermöglicht das schnellere Finden einzelner Beschlüsse.
In diesem Inhaltsverzeichnis sind die zukünftigen Kategorien für die Beschlüsse angegeben, die wei-
ter ihre bekannte Bedeutung haben:
Kategorie 0: erledigte Beschlüsse
Kategorie 1: kurzfristig zu behandelnde Maßnahmen (weitere Behandlung/Realisierung im
Berichtsjahr oder dem darauf folgenden Jahr, d. h. für den jetzigen Bericht
mögliche Erledigung bis 2021)
Kategorie 2: mittel-/langfristig zu realisierende Maßnahmen (Realisierung frühestes im
übernächsten Jahr, d.h. für den jetzigen Bericht mögliche Erledigung 2022 ff)
Diese Kategorisierung hat zur Folge, dass über die Beschlüssen nach der zeitlichen Einstufung zu der
Kategorie 2 künftig erst wieder berichtet wird, wenn der prognostizierte Realisierungszeitraum erreicht
wurde.
Die eingetragenen Sachstände beziehen sich auf den Zeitpunkt etwa Ende 2020.
Zu den Beschlüssen, die in die Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik fallen, legt
das Amt eine gesonderte Vorlage vor bzw. wird das Amt für Straßen und Verkehrstechnik künftig be-
richten, wenn das Thema in den Runden Tisch Verkehr vertagt wird.
Anlagen
Anlage 1 - Inhaltsverzeichnis Jahresbericht
Anlage 2 - Jahresbericht bis 2018
Anlage 3 - Jahresbericht 2019
Anlage 4 - Jahresbericht 2020
3
Anlage 1 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht
16215 Zeichen
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 Sitzung TOP Beschluss- Nr. Betreff Kate- gorie 03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des Bahnhofareals 1 05.05.2008 8.1.3 039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 1 25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 0 22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfr iedhof 1 27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth 1 25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendlichen 0 26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretung en 0 26.04.2010 8.2.12 043/10 Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals 1 24.01.2011 8.2.3 006/11 Bahnhofsgelände in Sürth: Beau ftragung eines Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen 1 05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 1 10.09.2012 8.2.1 042/12 Überführung der Stadtteilmütte r- und väterprojekte in ein kommunales Regelangebot 1 03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitu ngen an den betroffenen Schulen im Kölner Süden 0 15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitso rdnung der Stadt Köln 0 09.09.2013 8.1.2 021/13 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilo t) 1 14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verke hrsmitteln 0 09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf 1 27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelsho vener Straße / Sürther Straße 1 31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche i n Sürth - Ankauf einer geeigneten Fläche 1 05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1 05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage S üd 0 05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmä ler an der Konrad-Adenauer-Kaserne 0 05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg 0 08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Kö ln-Marienburg, Bonner Str. 478-482 0 20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europa schule Zollstock 1 20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendu ngen der Bezirksvertretungen 0 10.11.2014 8.1.10 034/14 Wiedererrichtung eines Basket ballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des Kirm esplatzes) in Rondorf 1 10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehren amtliche Vereinsgemeinschaften 1 10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geei gneten Flächen 0 26.01.2015 8.1.12 002/15 Zuweg integrative Kita am Sür ther Marktplatz: Benennung nach dem Vereinsgründer 1 26.01.2015 8.2.1 004/15 Nutzungs- und Gestaltungskonze pt für das am Beginn der Realisierung befindliche N ahbereichszentrum Michaelshoven 1 02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplat zes an der Westerwaldstraße in Rondorf 1 02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vor gebirgspark 1 20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzp lätze 0 20.04.2015 8.1.5 014/15 Erneuerung der Schutzüberdachu ng der Merowingerkreuze am Friedhof in Meschenich 1 20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen Panzerrampe in Sürth 0 20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn 1 22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finken s Garten: mündlicher Tätigkeitsbericht 1 22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel im Fritz-Enck e-Volkspark in Köln-Raderthal 1 22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städ tischen Beschlussvorlagen 0 31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante Baumfällungen im Stadtbezirk 0 31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Euro paschule, Raderthalgürtel 3, Köln-Raderthal 1 31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Auto s 0 02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Ga edestraße für bürgerschaftliches Engagement 1 02.11.2015 8.2.3 043/15 Geförderter Wohnungsbau im Bez irk: Nachbesserung „Kooperatives Baulandmodell“ 0 07.12.2015 8.1.1 044/15 Umgehendes Ausweisen eines Gru ndstücks für einen Kita-Neubau in Immendorf 1 Seite 1 Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 Sitzung TOP Beschluss- Nr. Betreff Kate- gorie 07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Sü dfriedhof 1 25.01.2016 8.1.4 03/16 Nutzung des vorhandenen Reitweg es am Konraderhof in Rondorf-Höningen 1 07.03.2016 8.1.1 06/16 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Str aße in Köln-Rodenkirchen 1 07.03.2016 8.1.4 08/16 Bildungseinrichtungen im Entwic klungsgebiet Köln-Rondorf Nordwest 0 07.03.2016 8.1.8 09/16 Neubau einer Schulsporthalle am Gymnasium Köln-Rodenkirchen 2 (2023) 07.03.2016 8.1.11 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertu nnel an der L150 1 25.04.2016 8.1.3 15/16 Künftige Nutzungen auf dem Gelä nde des "Auenhofes" in Köln-Sürth 1 25.04.2016 8.1.9 18/16 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 1 06.06.2016 8.1.3 24/16 Sürther Aue: Künftige Nutzung d er Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes" 1 06.06.2016 8.1.9 25/16 Leinpfad in Sürth: Verbreiterun g im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen 0 04.07.2016 8.1.8 31/16 Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade 0 04.07.2016 8.1.12 33/16 Aufnahme der konkreten Planung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn nach Köln-M eschenich 1 12.09.2016 8.1.10 36/16 Auswirkungen des Inklusionsges etzes NRW auf den schulischen Betrieb von im Stadtb ezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen 1 12.09.2016 8.1.12 37/16 Beseitigung von Taubennistplät zen unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köl n Bayenthal 1 12.09.2016 8.2.1 39/16 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. Baustufe – Prüfung von Anpassungen 1 07.11.2016 8.1.4 41/16 Bauvorhaben "Deutsche Welle": I nformation über geplante Fällungen 1 07.11.2016 8.1.6 42/16 Beschilderung für Fahrradfahrer und Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer 0 07.11.2016 8.1.9 43/16 Spielplatz an der Oststraße 1 07.11.2016 8.1.10 44/16 Erhalt von Alleen: Nibelungenw eg in Rodenkirchen 1 07.11.2016 8.1.11 45/16 Erhalt der Bäume bei dem Bau e iner Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str. in K-Sürth 0 05.12.2016 8.1.4 46/16 Erhalt und Pflege der Raderberg er Brache 0 05.12.2016 8.1.15 52/16 Restaurierung eines Trinkwasse rbrunnens im historischen "Rosengarten" im Vorgebir gspark 1 23.01.2017 8.1.5 01/17 Gülle-Einbringung in Sürth 0 23.01.2017 8.1.6 02/17 Eröffnung einer Kitagruppe mit 14 h Betreuungsangebot im Stadtbezirk Köln-Rodenkir chen 0 23.01.2017 8.1.13 03/17 Errichtung einer kontinuierlic h aktiven Messstelle für Benzol-Schadstoffe in Godo rf zur Überwachung der Luftqualität 1 20.02.2017 8.1.11 10/17 Gymnasium Rodenkirchen: baulic he Aufstockung (Prüfung) 1 20.02.2017 8.1.13 11/17 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem Sürther Feld 1 20.02.2017 8.2.2 12/17 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf 0 20.02.2017 8.2.3 13/17 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung der Endhaltestelle 1 20.03.2017 8.1.2 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlag e 0 08.05.2017 8.1.4 17/17 Dringender Neubau der Sportanla ge Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungsplan N r. 66380/02 1 08.05.2017 8.1.9 19/17 Restaurierung der historischen Zaunanlage an deer Rheinuferpromenade zwischen Baye nthalgürtel und Südbrücke 0 08.05.2017 8.1.12 20/17 Einrichtung eines Jugendzentru ms in Rodenkirchen 1 08.05.2017 8.2.1 21/17 Stadtteilmütter Meschenich: Übe rführung des Projektes in ein kommunales Regelangebot 1 26.06.2017 8.1.9 23/17 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgabenbericht 1 26.06.2017 8.1.10 24/17 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegebiet Godorf 0 18.09.2017 8.1.1 26/17 Aktuelle Versorgung mit Grundsc hul-plätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 1 18.09.2017 8.1.9 29/17 Trimm Dich Pfad im Forstbotanis chen Garten 0 18.09.2017 8.1.17 30/17 Ein Jugendschiff für Rodenkirc hen 1 16.10.2017 8.1.7 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth 0 16.10.2017 8.1.9 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historis che Wegeverbindungen wiederherstellen 1 16.10.2017 8.1.13 35/17 Information über Bauvorhaben v erbessern 1 13.11.2017 8.1.6 38/17 Herstellung von Grünflächen, Sp iel- und Sportmöglichkeiten auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln Bayenthal, Raderberg und Zollstock 0 13.11.2017 8.1.9 39/17 Raderthalgürtel in Zollstock, 1 . Änderung B-Plan 67419/08 - Erhalt von großwüchsig en Bäumen 1 13.11.2017 8.1.11 40/17 Aufforderung zum Planungsbesch luss des Sportausschusses des Rates für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf 1 Seite 2 Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 Sitzung TOP Beschluss- Nr. Betreff Kate- gorie 04.12.2017 8.1.4 42/17 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 1 04.12.2017 8.1.8 43/17 Durchsetzung des Park- und Halt everbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth 0 43122 8.1.5.1 03/18 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltu ng 1 22.01.2018 8.1.9 04/18 Zügiger Umbau der Bonner Straße und Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn - 3. Bau stufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 1 22.01.2018 8.2.1 06/18 Zuschuss zum Bau eines neuen Sp ort-platzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 1 19.02.2018 8.1.6 08/18 Gymnasium Rodenkirchen: Erweite rungsmöglichkeiten 0 23.04.2018 8.1.7 13/18 Mitwirkung der Bezirksvertretun g bei den Planungen zur Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrath aus 1 23.04.2018 8.1.13 15/18 Bahnhofsareal in Sürth: Planun gsauftrag Tiefgaragen-/P+R-Zufahrt 1 04.06.2018 8.1.2 16/18 Begründung der Fassade der Tran sformatorenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Markt straße in Köln-Bayenthal 0 09.07.2018 8.1.6 19/18 Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf 1 09.07.2018 8.1.10 20/18 Evaluation und Anpassung der R einigungsverträge, Reinigungspläne 1 17.09.2018 8.1.9 24/18 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnver schwenkung wegen Baustellen - Rahmenbedingungen 1 12.11.2018 8.1.1 25/18 Herstellung eines Sportplatzes für den SV Godorf auf dem dafür definierten Grundst ück 1 8.1.2 26/18 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht de r Europäischen Union, 1 12.11.2018 8.1.4 27/18 Verhinderung einer weiteren Beb auung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen Kö rberhofes in Köln-Weiß 1 12.11.2018 8.1.6 28/18 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsun terkunft in K-Godorf, Kuckucksweg 0 17.12.2018 8.1.1 33/18 Schulerweiterung der Grundschul en in Bayenthal 0 28.01.2019 8.1.1 01/19 Sanierung der Europaschule in K öln--Raderthal/Köln Zollstock 1 28.01.2019 8.1.3 02/19 Grundschule “Kettelerstraße” in Meschenich: Küche der Ganztagsbetreuung 1 28.01.2019 8.1.4 03/19 Sanierung der Treppenanlage zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in Marienburg 2 (2023) 28.01.2019 8.1.6 04/19 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbe zirk Rodenkirchen 0 28.01.2019 8.1.8.2 05/19 Artenreiche Blumenwiese: Anla ge und Pflege 0 28.01.2019 8.2.1 06/19 Beendigung des Planungsverfahre ns für den Hafenausbaqu in Godorf 0 28.01.2019 8.2.2 07/19 Umsiedlung der Fa. Theo Steil i n den Godorfer Hafen; Rahmenbedingungen 1 25.02.2019 8.1.2 08/19 Ausweichatelier für Künstler de r Wachsfabrik 1 25.02.2019 8.1.4 09/19 Absolutes Halteverbot auf der Alten Brühler Straße in Meschenich 0 25.02.2019 8.1.5 10/19 Verbesserung der Wohnqualität d urch Müllbeseitigung an der Alten Brühler Straße in Köln-Meschenich 0 25.02.2019 8.1.7 11/19 Pilotbetrieb von öffentlichem W LAN 0 25.03.2019 8.1.1 12/19 Fuhrwerkswaage Kunstraum 1 25.03.2019 8.1.2.1 13/19 Hallenbad Rodenkirchen - Publ ikumsöffnung auch an Wochenenden 1 25.03.2019 8.1.3 14/19 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppe n 0 25.03.2019 8.1.4 16/19 Kindertagesstätte an der Zitron enfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung 0 13.05.2019 8.1.3 17/19 Alte Trauerhalle in Weiß: Umwa ndlung in ein Kolumbarium 1 13.05.2019 8.1.5 18/19 Sanierung der Grüngürtel-Schule 2 (2030) 13.05.2019 8.1.7 19/19 Spielplätze in Sürth: eindeutig e Kennzeichnung der Flächen 1 13.05.2019 8.1.8.1 20/19 Verbesserung des Kundenservic e in der Meldehalle des Bürgeramtes Rodenkirchen 1 13.05.2019 8.1.9 21/19 Schulhof der Grundschulen in d er Caesarstraße 0 13.05.2019 8.1.10 22/19 Mehr Schwimmkurse für Kinder in den Bädern in Zollstock und Rodenkirchen 0 13.05.2019 8.1.14 23/19 Erhaltenswerte Bäume an Ränder n von B-Plan-Gebieten: Schutz 1 03.06.2019 8.1.5 24/19 Aufstellung von Glascontainern auf der nördlichen Marktstraße in Köln-Raderberg 0 01.07.2019 8.1.3 25/19 Verlegung der Haltezeiten des B ücherbusses der Stadtbibliothek in Köln-Meschenich 0 01.07.2019 8.1.5 26/19 Parkplatz Bezirkssportanlage Sü rther Feld 0 16.09.2019 8.1.1 27/19 Nutzungen des Maternusplatzes u nd des Marktplatzes in Sürth 2020 0 16.09.2019 8.1.9 29/19 Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46 " in Rodenkirchen: Anforderungen 1 16.09.2019 8.2.1 30/19 Beschluss zur Festsetzung bezi rksorientierter Mittel 0 Seite 3 Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 Sitzung TOP Beschluss- Nr. Betreff Kate- gorie 07.10.2019 8.1.3 32/19 Kolumbarium in Weiß - Aufforder ung zur Umsetzung 0 07.10.2019 8.1.6 33/19 Angebot der Schenkung der Wohnc ontainer aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtet e am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln 0 11.11.2019 8.1.4 34/19 Organisatorische und logistisch e Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Woh ncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung 0 11.11.2019 8.1.6 35/19 Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn – aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des Stadbahnba us, Verkehrsführung der zukünftigen Baumaßnahmen, 1 11.11.2019 8.1.8 36/19 Restaurierung des Brunnentempel s im Fritz-Encke-Volkspark in Köln-Raderthal, 1 11.11.2019 8.1.9 37/19 Barrierefreier Zugang zur Traue rhalle des Südfriedhofs, 0 09.12.2019 8.1.1 38/19 Benennung eines Plätzchens in W eiß 1 09.12.2019 8.1.3 40/19 Grundstück Hitzeler Str. 125, i n Köln-Raderthal 0 09.12.2019 8.1.7 41/19 Bauvorhaben Raderthalgürtel / V orgebirgsgärten: Ausgleichsmaßnahmen 1 09.12.2019 8.1.8 42/19 Status Quo der Zustände und Pr ioritätenliste zur Restaurierung und Pflege der Bau denkmäler im Stadtbezirk 1 09.12.2019 8.1.2 45/19 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung 0 17.02.2020 8.1.2 01/20 Ausstattung des Spielplatzes an der Westerwaldstraße in Köln - Rondorf mit Spielge räten 1 17.02.2020 8.1.3 02/20 Prüfen von Zwischenlösungen für das Bezirksrathaus 0 11.05.2020 8.1.9 03/20 Neubau EMA-Grundschule: Linksabbieger, Plan für Grünausgleich 1 11.05.2020 8.2.2 05/20 Unbürokratische Unterstützung d er Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie 0 20.05.2020 1.2 06/20 Mangel an Schulplätzen im Bezirk: Konzentration auf Schulneu- und -ausbau 1 20.05.2020 1.3 07/20 Godorfer Hafen: Verlagerung der F a. Theo Steil aus Deutz - abgesagter Erörterungstermin 0 15.06.2020 8.1.3 08/20 Antrag Mehrgenerationenplatz Al teburger Straße 1 15.06.2020 8.1.4 09/20 Eindämmung der nächtlichen Bele uchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen 1 15.06.2020 8.1.9 10/20 Erweiterung des Schulgebäudes a m Rosenzweigweg 3 in Zollstock 1 15.06.2020 8.1.12 11/20 Sauberkeit im Umfeld des Konra d-Adenauer-Tierheims 0 15.06.2020 8.2.1 12/20 Ausweichsquartier für die Europ aschule in der Parkstadt-Süd 1 31.08.2020 Ö 8.1.1 13/20 Aufwertung Rheinuferweg 1 31.08.2020 Ö 8.1.4 14/20 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth 0 31.08.2020 Ö 8.1.5 15/20 Verbreiterung des Leinpfades in Rodenkirchen 1 31.08.2020 Ö 8.1.6 16/20 Sanierung der Boulebahn an de r Ecke Georgstraße/Weißer Hauptstraße in Köln Weiß 1 31.08.2020 Ö 8.1.10 17/20 PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen 1 31.08.2020 Ö 8.1.12 18/20 Nutzungen des Maternusplatze s und des Marktsplatzes in Sürth 2021 0 31.08.2020 Ö 8.2.1 19/20 Stärkung des Personalbestande s in der Jugendpflege und des Ordnungsamtes 0 14.12.2020 Ö 8.1.3 20/20 Darstellung Örtlichkeiten für gefahrträchtige Situationen durch verbotenes behin derndes Parken von PKW 0 14.12.2020 Ö 8.1.5 21/20 Kirmesplatz Meschenich 1 14.12.2020 Ö 8.1.7 22/20 Versorgungssituation mit Grun dschulplätzen und Gewährleistung wohnortnaher Besch ulung 1 14.12.2020 Ö 8.2.1 23/20 EEG-Förderung: weitere Förder ung bei Auslaufen zum 31.12.2020 0 14.12.2020 Ö 8.2.2 24/20 Störfälle bei Shell 1 Seite 4
Anlage 4 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht mit Änderungen
28078 Zeichen
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung
des Bahnhofareals 1
05.05.2008 8.1.3 039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 2(2021)
25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 0
Neuer Antrag wird gestellt
22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfr iedhof 1
27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe
in Rodenkirchen und Sürth 1
25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern
und Jugendlichen 0
26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretung en 0
26.04.2010 8.2.12 043/10
Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-
Aktivitäten bezüglich der Bebauung des
Areals
1 0
Der Beschluss ist erledigt.
24.01.2011 8.2.3 006/11
Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung
eines Planungskonzeptes,
Rahmenbedingungen
1
05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Aktuellerer Antrag siehe 034/14
10.09.2012 8.2.1 042/12
Überführung der Stadtteilmütter- und
väterprojekte in ein kommunales
Regelangebot
1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Aktuellerer Antrag Siehe 21/17
03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitungen an den
betroffenen Schulen im Kölner Süden 0
15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln 0
09.09.2013 8.1.2 021/13
Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer
Friedhof: Standort für ein Kolumbarium
(Pilot)
1 0 Von 1 auf 0; Begründung:
Aktuellere Anträge Siehe 18/16, 42/17 und 17/19
14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verke hrsmitteln 0
09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf 1
27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelshovener
Straße / Sürther Straße 1
31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth -
Ankauf einer geeigneten Fläche 1
05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1
05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage S üd 0
05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der
Konrad-Adenauer-Kaserne 0
Seite 1
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg;
Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0
08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Köln-
Marienburg, Bonner Str. 478-482 0
20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europaschule
Zollstock 1
20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendungen der
Bezirksvertretungen 0
10.11.2014 8.1.10 034/14
Wiedererrichtung eines Basketballplatzes
an der Kapellenstraße (südlich des
Kirmesplatzes) in Rondorf
1 0 Neuer Antrag wird formuliert.
10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche
Vereinsgemeinschaften 1
10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten
Flächen 0
26.01.2015 8.1.12 002/15
Zuweg integrative Kita am Sürther
Marktplatz: Benennung nach dem
Vereinsgründer
1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Fachverwaltung lehnt die Umbenennung ab, da
sie zu logistischen Problemen führen würde
(Durchnummerierung).
26.01.2015 8.2.1 004/15
Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das
am Beginn der Realisierung befindliche
Nahbereichszentrum Michaelshoven
1
02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplatzes an der
Westerwaldstraße in Rondorf 1
02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vor gebirgspark 1
20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzp lätze 0
20.04.2015 8.1.5 014/15
Erneuerung der Schutzüberdachung der
Merowingerkreuze am Friedhof in
Meschenich
1
20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen
Panzerrampe in Sürth 0 1 Der Beschluss ist nicht erledigt: Ein Poller wurde
wieder entfernt. Dadurch können auch wieder
diverse Autos auf die Panzerrampe fahren.
20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe
der Nord-Süd-Stadtbahn 1
22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finkens Garten:
mündlicher Tätigkeitsbericht 1 0 Von 1 auf 0; Begründung:
Mündlicher Bericht wurde erstattet.
22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark
in Köln-Raderthal 1
22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städtischen
Beschlussvorlagen 0
Seite 2
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
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der
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Begründung - Anmerkungen
31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante
Baumfällungen im Stadtbezirk 0 1
Gemäß des Beschlusses vom 31.08.2015 reicht
es nicht aus, dass die Verwaltung lediglich
bemüht ist, die Ersatzpflanzungen gleichmäßig
auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen. Jeder
im Bezirk Rodenkirchen gefällte Baum soll
antragsgemäß seine Kompensation im
Stadtbezirk Rodenkirchen erfahren. Insofern
bedarf es einer restriktiveren Formulierung, um
den Beschluss als erledigt anzusehen.
Von 0 auf 1;
Begründung:
Die Planung des Amts für Landschaftspflege
und Grünflächen für Rodenkirchen liegt der
Bezirksvertretung zum Beschluss bislang nicht
vor.
31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Europaschule,
Raderthalgürtel 3, Köln-Raderthal 1
31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Auto s 0
02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße
für bürgerschaftliches Engagement 1
02.11.2015 8.2.3 043/15
Geförderter Wohnungsbau im Bezirk:
Nachbesserung „Kooperatives
Baulandmodell“
0
07.12.2015 8.1.1 044/15
Umgehendes Ausweisen eines
Grundstücks für einen Kita-Neubau in
Immendorf
1
07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Sü dfriedhof 1
25.01.2016 8.1.4 03/16
Nutzung des vorhandenen Reitweges am
Konraderhof in Rondorf-Höningen, Antrag
der CDU-Fraktion
1
07.03.2016 8.1.1 06/16
B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in
Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag
aller Fraktionen
1
07.03.2016 8.1.4 08/16
Bildungseinrichtungen im
Entwicklungsgebiet Köln-Rondorf
Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU-
Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion
0
07.03.2016 8.1.8 09/16
Neubau einer Schulsporthalle am
Gymnasium Köln-Rodenkirchen,
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die
Grünen und der FDP-Fraktion - mit Beitritt
SPD-Fraktion
2 (2023)
07.03.2016 8.1.11 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der
L150, Antrag der Fraktion Die Grünen 1
Seite 3
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
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der
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Begründung - Anmerkungen
25.04.2016 8.1.3 15/16
Künftige Nutzungen auf dem Gelände des
"Auenhofes" in Köln-Sürth, Gemeinsamer
Antrag der Fraktion Die Grünen und der
FDP-Fraktion
1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Erledigt.
25.04.2016 8.1.9 18/16
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof -
Nutzung als Kolumbarium, Antrag der
Fraktion Die Grünen
1
06.06.2016 8.1.3 24/16
Sürther Aue: Künftige Nutzung der
Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes",
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die
Grünen und der FDP-Fraktion
1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Eine Bauabsicht des Grundbesitzers ist nicht
erkennbar.
06.06.2016 8.1.9 25/16
Leinpfad in Sürth: Verbreiterung im Zuge
der anstehenden
Hochwasserschutzmaßnahmen, Antrag der
Fraktion Die Grünen
0
Neuer Antrag wird formuliert.
04.07.2016 8.1.8 31/16
Restaurierung des historischen Geländers
an der Rheinuferpromenade, Antrag der
CDU-Fraktion
0
04.07.2016 8.1.12 33/16
Aufnahme der konkreten Planung der 4.
Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn nach
Köln-Meschenich,
Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der
CDU-Fraktion, Der Fraktion Die Grünen
und der FDP-Fraktion
1
12.09.2016 8.1.10 36/16
Auswirkungen des Inklusionsgesetzes
NRW auf den schulischen Betrieb von im
Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen
Regelschulen, Antrag der FDP-Fraktion
1
12.09.2016 8.1.12 37/16
Beseitigung von Taubennistplätzen unter
der Bahnunterführung Bonner Straße in
Köln Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion
1
12.09.2016 8.2.1 39/16
Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3.
Baustufe – Prüfung von Anpassungen;
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und
Fraktion Die Grünen
1
07.11.2016 8.1.4 41/16
Bauvorhaben "Deutsche Welle":
Information über geplante Fällungen,
Antrag der Fraktion Die Grünen
1
07.11.2016 8.1.6 42/16
Beschilderung für Fahrradfahrer und
Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer, Antrag
von Herrn Bronisz
0
07.11.2016 8.1.9 43/16 Spielplatz an der Oststraße, Antrag der
SPD-Fraktion 1
07.11.2016 8.1.10 44/16
Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in
Rodenkirchen, Antrag der Fraktion Die
Grünen
1
07.11.2016 8.1.11 45/16
Erhalt der Bäume bei dem Bau einer
Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-
Kallscheuer-Str. in K-Sürth, Antrag der
FDP-Fraktion
0
05.12.2016 8.1.4 46/16 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache,
Antrag von Herrn Bronisz 0
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Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
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Nr. Betreff Kate-
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Begründung - Anmerkungen
05.12.2016 8.1.15 52/16
Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens
im historischen "Rosengarten" im
Vorgebirgspark, Antrag des Herrn Ilg
1
23.01.2017 8.1.5 01/17
Gülle-Einbringung in Sürth, Gemeinsamer
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die
Grünen
0
23.01.2017 8.1.6 02/17
Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h
Betreuungsangebot im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen, Antrag der FDP Fraktion
0 1
Anmerkung der BV 2:
Die Begründung überzeugt vor dem Hintergrund
der anderslautenden Verlautbarungen aus dem
Familienministerium NRW nicht. Ebenso werden
24-std. Kitas vom Bund gefördert. Eine
Rücksprache der Verwaltung mit dem
Familienministerium NRW hat somit noch im
Hinblick auf eine belastbare Einschätzung,
fernab von offensichtlich individuellen Bedenken,
zu erfolgen
Von 0 auf 1; Begründung:
Der Antrag sollte aufrechterhalten werden. Die
Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in
einer Einrichtung in Rodenkirchen gefährdet
noch nicht das Kindeswohl. Vielmehr bietet eine
solches Öffnungsangebot für berufstätige Eltern
in manchen Berufen die erforderliche Flexibilität
bei den Betreuungszeiten und bietet
Alleinerziehenden notwendige Zeitpuffer. In
Zeiten von Fachkräftemangel sind Flexibilität und
Zeitpuffer bei den Betreuungsangeboten auch
ein Standortfaktor. Alleinerziehende können
vielfach nur mit einem solchen Angebot
Ganztagspositionen annehmen.
23.01.2017 8.1.13 03/17
Errichtung einer kontinuierlich aktiven
Messstelle für Benzol-Schadstoffe in
Godorf zur Überwachung der Luftqualität;
Antrag der CDU Fraktion
1
20.02.2017 8.1.11 10/17
Gymnasium Rodenkirchen: bauliche
Aufstockung (Prüfung); Antrag Fraktion Die
Grünen
1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Aktuellerer Antrag 08/18
20.02.2017 8.1.13 11/17
Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf
dem Sürther Feld; gemeinsamer Antrag
aller Fraktionen
1 0
20.02.2017 8.2.2 12/17
Verbesserung der Ausschilderung zum P &
R – Parkplatz Godorf, Antrag der CDU-
Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion
0 1 Die Ausschilderung ist unzureichend und sie
muss wie beschlossen, nachgebessert werden.
20.02.2017 8.2.3 13/17
4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung
der Endhaltestelle, Antrag der CDU-
Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion und
der Fraktion Die Grünen
1
20.03.2017 8.1.2 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlage; Antrag
der CDU Fraktion 0
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Begründung - Anmerkungen
08.05.2017 8.1.4 17/17
Dringender Neubau der Sportanlage
Kapellenstraße in Köln-Rondorf -
Bebauungsplan Nr. 66380/02;
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU,
SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion
1
08.05.2017 8.1.9 19/17
Restaurierung der historischen Zaunanlage
an deer Rheinuferpromenade zwischen
Bayenthalgürtel und Südbrücke; Antrag der
SPD Fraktion
0 1
Finanzmittel aus dem
Stadtverschönerungsprogramm immer noch nicht
zur Verfügung. Wenn hierfür zusätzliche
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, so
die Verwaltung, könnten die Arbeiten sowohl von
der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und
Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder
Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden,
da dieses Projekt sich grundsätzlich für das
Stadtverschönerungsprogramm eignet.
Die Mittel zur Umsetzung des Vorhabens stehen
z.Zt. nicht zur Verfügung. Da die Aussicht
besteht, Mittelt für dieses Vorhaben noch zu
bekommen, sollte der Antrag auf 1 gesetzt
werden. So wird gewährleistet, dass der Antrag
präsent bleibt.
Der Beschluss ist somit nicht erledigt.
08.05.2017 8.1.12 20/17 Einrichtung eines Jugendzentrums in
Rodenkirchen, Antrag der CDU Fraktion 1
08.05.2017 8.2.1 21/17
Stadtteilmütter Meschenich: Überführung
des Projektes in ein kommunales
Regelangebot
1
26.06.2017 8.1.9 23/17
Biologische Station in Finkens Garten:
Aufgabenbericht, Antrag der Fraktion Die
Grünen
1 0 Von 1 auf 0; Begründung:
Vgl. 29/15 Neuer Antrag wird formuliert.
26.06.2017 8.1.10 24/17
Durchführung von Trödelmärkten im
Gewerbegebiet Godorf, Antrag der CDU
Fraktion
0
18.09.2017 8.1.1 26/17
Aktuelle Versorgung mit Grundschul-
plätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen,
Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung
Rodenkirchen
1
18.09.2017 8.1.9 29/17 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen
Garten, Antrag der SPD Fraktion 0
18.09.2017 8.1.17 30/17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen, Antrag
von Herrn Ilg 1 0
Von 1 auf 0; Begründung:
Ablehnung durch die Fachverwaltung
16.10.2017 8.1.7 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, Antrag der
CDU-Fraktion 0
16.10.2017 8.1.9 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historische
Wegeverbindungen wiederherstellen 1
Seite 6
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Begründung - Anmerkungen
16.10.2017 8.1.13 35/17 Information über Bauvorhaben v erbessern 1
13.11.2017 8.1.6 38/17
Herstellung von Grünflächen, Spiel- und
Sportmöglichkeiten auf dem Großmarkt-
und Brauereigelände sowie der Umgebung
in Köln Bayenthal, Raderberg und Zollstock
0
13.11.2017 8.1.9 39/17
Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-
Plan 67419/08 - Erhalt von großwüchsigen
Bäumen, ; Antrag der Fraktion Die Grünen
1 0 Von 1 auf 0; Bäume sind schon entfernt - nur
daher erledigt - LEIDER!
13.11.2017 8.1.11 40/17
Aufforderung zum Planungsbeschluss des
Sportausschusses des Rates für den
Neubau der Sportanlage
Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf
1 0 Von 1 auf 0; Begründung:
Erledigt.
04.12.2017 8.1.4 42/17
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof -
Nutzung als Kolumbarium,
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt
der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und
der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz
1
04.12.2017 8.1.8 43/17
Durchsetzung des Park- und Halteverbots
auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth,
Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der
Fraktion Die Grünen
0 1
Die Kontrollen werden vorrangig am
Wochenende im Frühjahr und Sommer nicht
oder nur unzureichend durchgeführt. Dabei
handelt es sich dabei um die Stoßzeiten, an
denen Park - und Halteverbotsverstöße
vorrangig zu beobachten sind.
Von 0 auf 1; Begründung:
Die Kontrollen erweisen sich als nicht
ausreichend. Es bedarf weiterer Maßnahmen
und Nachhaltung gegen das verbotswidrige
Parken.
22.01.2018 8.1.5.1 03/18
Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung,
Modifizierter Antrag der Fraktionen SPD,
Die Grünen und FDP
1
22.01.2018 8.1.9 04/18
Zügiger Umbau der Bonner Straße und
Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn - 3.
Baustufe - zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2021, Antrag der SPD-Fraktion
1
22.01.2018 8.2.1 06/18
Zuschuss zum Bau eines neuen Sport-
platzes - Turnverein Rodenkirchen e.V.
1898, Gemeinsamer Antrag der CDU-
Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-
Fraktion
1
Seite 7
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
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Kategorie
Begründung - Anmerkungen
19.02.2018 8.1.6 08/18
Gymnasium Rodenkirchen:
Erweiterungsmöglichkeiten, Gemeinsamer
Antrag der Fraktion Die Grünen und der
FDP-Fraktion
0 1
Aktueller Antrag zu 10/17
Von 0 auf 1; Begründung:
Die Nutzung der Räumlichkeiten im
Schulgebäude Ringelnatzstr. können nur als
Übergangslösung angesehen werden. Ein
Erweiterungsbau am Hauptstandort wird als
sicherer und für den Schulbetrieb sinnvoller
angesehen.
23.04.2018 8.1.7 13/18
Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den
Planungen zur Verkehrserschließung
und der Freiraumgestaltung für das neue
Bezirksrathaus,
Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der
CDU-Fraktion und des Herrn Ilg
1
23.04.2018 8.1.13 15/18
Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag
Tiefgaragen-/P+R-Zufahrt,
Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen
1 0 Von 1 auf 0; Begründung:
Das Kellergeschoss der TG-Einfahrt ist bereits
ausgehoben. Erledigt.
04.06.2018 8.1.2 16/18
Begründung der Fassade der
Transformatorenanlage an der
Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-
Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion
0
09.07.2018 8.1.6 19/18
Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf,
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion
und der Fraktion Die Grünen
1
09.07.2018 8.1.10 20/18
Evaluation und Anpassung der
Reinigungsverträge, Reinigungspläne,
Antrag der SPD-Fraktion
1
17.09.2018 8.1.9 24/18
Nord-Süd-Stadtbahn:
Fahrbahnverschwenkung wegen
Baustellen - Rahmenbedingungen,
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die
Grünen
1 0
12.11.2018 8.1.1 25/18
Herstellung eines Sportplatzes für den SV
Godorf auf dem dafür definierten
Grundstück, Gemeinsamer Antrag aller
Fraktionen
1
8.1.2 26/18 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht
der Europäischen Union, 1
12.11.2018 8.1.4 27/18
Verhinderung einer weiteren Bebauung im
Bereich des Herrenhauses des ehemaligen
Körberhofes in Köln-Weiß, Antrag der SPD-
Fraktion
1 0
12.11.2018 8.1.6 28/18
Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten
für Abriss und Neubau der
Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf,
Kuckucksweg, Gemeinsamer Antrag der
FDP-Fraktion und Fraktion Die Grünen -
mit Beitritt des Herrn Ilg
0
Seite 8
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
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Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
17.12.2018 8.1.1 33/18
Schulerweiterung der Grundschulen in
Bayenthal, Gemeinsamer Antrag der CDU-
Fraktion und der SPD-Fraktion
0
28.01.2019 8.1.1 01/19
Sanierung der Europaschule in Köln--
Raderthal/Köln Zollstock,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktion 1
28.01.2019 8.1.3 02/19
Grundschule “Kettelerstraße” in
Meschenich: Küche der
Ganztagsbetreuung,
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Die Grünen
1
28.01.2019 8.1.4 03/19
Sanierung der Treppenanlage zum
Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in
Marienburg,
Antrag der CDU-Fraktion
2 (2023)
28.01.2019 8.1.6 04/19
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk
Rodenkirchen,
Antrag der CDU-Fraktion
0
28.01.2019 8.1.8.2 05/19
Artenreiche Blumenwiese: Anlage und
Pflege
Gemeinsamer Ersetzungsantrag der
Fraktion Die Grünen und der CDU-Fraktion
0
28.01.2019 8.2.1 06/19
Beendigung des Planungsverfahrens für
den Hafenausbaqu in Godorf,
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion,
der Fraktion Die Grüben und der FDP-
Fraktion
0
28.01.2019 8.2.2 07/19
Umsiedlung der Fa. Theo Steil in den
Godorfer Hafen; Rahmenbedingungen, 1
25.02.2019 8.1.2 08/19
Ausweichatelier für Künstler der
Wachsfabrik,
Antrag dere SPD-Fraktion
1
25.02.2019 8.1.4 09/19
Absolutes Halteverbot auf der Alten Brühler
Straße in Meschenich,
Antrag der CDU-Fraktion
0
25.02.2019 8.1.5 10/19
Verbesserung der Wohnqualität durch
Müllbeseitigung an der Alten Brühler
Straße in Köln-Meschenich,
Antrag der SPD-Fraktion
0
25.02.2019 8.1.7 11/19 Pilotbetrieb von öffentlichem WLAN,
Antrag der CDU-Fraktion 0
25.03.2019 8.1.1 12/19 Fuhrwerkswaage Kunstraum;
Antrag der CDU-Fraktion 1 0
Von 1 auf 0; Begründung: Der Bestand des
Kunstraum Fuhrwerkswaage konnte gesichert
werden. Erledigt.
25.03.2019 8.1.2.1 13/19
Modifizierter Antrag der Fraktion Die
Grünen -
Hallenbad Rodenkirchen -
Publikumsöffnung auch an Wochenenden,
1
Seite 9
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
25.03.2019 8.1.3 14/19 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen,
Antrag des Herrn Bronisz 0
25.03.2019 8.1.4 16/19
Kindertagesstätte an der
Zitronenfalterstraße im Sürther Feld:
Erweiterung,
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
0
13.05.2019 8.1.3 17/19
Alte Trauerhalle in Weiß: Umwandlung in
ein Kolumbarium,
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die
Grünen und der FDP-Fraktion
1
13.05.2019 8.1.5 18/19
Sanierung der Grüngürtel-Schule,
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der
SPD-Fraktion
2 (2030)
13.05.2019 8.1.7 19/19
Spielplätze in Sürth: eindeutige
Kennzeichnung der Flächen,
Antrag der Fraktion Die Grünen
1 0
13.05.2019 8.1.8.1 20/19
Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion:
Verbesserung des Kundenservice in der
Meldehalle des Bürgeramtes Rodenkirchen
1
13.05.2019 8.1.9 21/19
Schulhof der Grundschulen in der
Caesarstraße,
Antrag der CDU-Fraktion
0
13.05.2019 8.1.10 22/19
Mehr Schwimmkurse für Kinder in den
Bädern in Zollstock und Rodenkirchen,
Antrag der SPD-Fraktion
1
13.05.2019 8.1.14 23/19
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-
Plan-Gebieten: Schutz,
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der
CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der
Fraktion Die Grünen
1
03.06.2019 8.1.5 24/19
Aufstellung von Glascontainern auf der
nördlichen Marktstraße in Köln-Raderberg,
Antrag der SPD-Fraktion
0 1
Anlieger auf der nördlichen Marktstraße sind
Gewerbetreibende und Wohnblocks für die
Studenten°innen. Diese müssen nach Aussage
der Verwaltung, ihr Altglas über die viel
befahrene Bonner Straße mit entsprechender
Ampelschaltung queren und dort entsorgen. Der
Altglascontainer in der Raderberger Straße
befindet sich in einer Entfernung von weit mehr
als 150 m. Dies hat zur Folge: Man wirft alles in
den Container, der auf dem Hof vor dem
Hochbunker der Schützen steht. Das führt zu
einer kaum hinnehmbaren Vermüllung. Ist auch
der AWB bekannt. Daher muss der Antrag
aufrecht erhalten bleiben.
01.07.2019 8.1.3 25/19
Verlegung der Haltezeiten des
Bücherbusses der Stadtbibliothek in Köln-
Meschenich,
Antrag der FDP-Fraktion
0
Seite 10
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
01.07.2019 8.1.5 26/19 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld,
Antrag der SPD-Fraktion 0 1
Der Beschluss lautet unter 2.: Am Eingang zur
Gesamtschule 2 weitere Behindertenparkplätze
einzurichten.
Diese zwei Behindertenparkplätze am Eingang
der Gesamtschule sind bisher noch nicht
eingerichtet.
16.09.2019 8.1.1 27/19
Nutzungen des Maternusplatzes und des
Marktplatzes in Sürth 2020,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der
BV 2
0
16.09.2019 8.1.9 29/19
Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46" in
Rodenkirchen: Anforderungen,
Antrag der Fraktion Die Grünen
1
16.09.2019 8.2.1 30/19
Beschluss zur Festsetzung
bezirksorientierter Mittel,
Antrag des Herrn Bronisz
0
07.10.2019 8.1.3 32/19
Kolumbarium in Weiß - Aufforderung zur
Umsetzung,
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die
Grünen und der FDP-Fraktion
0
07.10.2019 8.1.6 33/19
Angebot der Schenkung der
Wohncontainer aus der
Wohncontaineranlage für Geflüchtete am
Standort Eygelshovener Straße 33 in
50999 Köln,
0
11.11.2019 8.1.4 34/19
Organisatorische und logistische
Unterstützung der Empfänger der
Schenkung von Wohncontainern aus der
Wohncontaineranlage für Geflüchtete am
Standort Eygelshovener Straße 33 in
50999 Köln durch die Verwaltung
0
11.11.2019 8.1.6 35/19
Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn
– aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des
Stadbahnbaus, Verkehrsführung der
zukünftigen Baumaßnahmen,
1
11.11.2019 8.1.8 36/19 Restaurierung des Brunnentempels im Fritz-
Encke-Volkspark in Köln-Raderthal, 1
11.11.2019 8.1.9 37/19 Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des
Südfriedhofs, 0
09.12.2019 8.1.1 38/19
Benennung eines Plätzchens in Weiß,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der
BV 2
1
09.12.2019 8.1.3 40/19
Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-
Raderthal,
Antrag der SPD-Fraktion
0
Seite 11
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
09.12.2019 8.1.7 41/19
Bauvorhaben Raderthalgürtel /
Vorgebirgsgärten:
Ausgleichsmaßnahmen,
Antrag der Fraktion Die Grünen
1
09.12.2019 8.1.8 42/19
Status Quo der Zustände und
Prioritätenliste zur Restaurierung und
Pflege der Baudenkmäler im Stadtbezirk,
Antrag der CDU-Fraktion - mit Beitritt der
SPD-Fraktion
1
09.12.2019 8.1.2 45/19
Sanierung Lindemauer in Sürth,
Ausführungsplanung:
Appell an die Bezirksregierung,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
0
17.02.2020 8.1.2 01/20
Ausstattung des Spielplatzes an der
Westerwaldstraße in Köln - Rondorf mit
Spielgeräten,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
1
17.02.2020 8.1.3 02/20
Prüfen von Zwischenlösungen für das
Bezirksrathaus,
Antrag der CDU-Fraktion
0
11.05.2020 8.1.9 03/20
Neubau EMA-Grundschule:
Linksabbieger, Plan für Grünausgleich,
Antrag der Fraktion Die Grünen
1
11.05.2020 8.2.2 05/20
Unbürokratische Unterstützung der
Gastronomie durch Förderung der
Außengastronomie,
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller
Fraktion
0
20.05.2020 1.2 06/20
Mangel an Schulplätzen im Bezirk:
Konzentration auf Schulneu- und -ausbau,
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die
Grünen und der FDP-Fraktion
1
20.05.2020 1.3 07/20
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die
Grünen,
Godorfer Hafen: Verlagerung der Fa. Theo
Steil aus Deutz -
abgesagter Erörterungstermin
0
15.06.2020 8.1.3 08/20
Antrag Mehrgenerationenplatz Alteburger
Straße,
Antrag der CDU-Fraktion
1
15.06.2020 8.1.4 09/20
Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung
im Stadtbezirk Rodenkirchen,
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Die Grünen
1
15.06.2020 8.1.9 10/20
Erweiterung des Schulgebäudes am
Rosenzweigweg 3 in Zollstock,
Antrag der CDU-Fraktion
1
15.06.2020 8.1.12 11/20
Sauberkeit im Umfeld des Konrad-
Adenauer-Tierheims,
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion
0
Seite 12
Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020
Sitzung TOP Beschluss-
Nr. Betreff Kate-
gorie
Änderung
der
Kategorie
Begründung - Anmerkungen
15.06.2020 8.2.1 12/20
Ausweichsquartier für die Europaschule in
der Parkstadt-Süd,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
1
31.08.2020 Ö 8.1.1 13/20 Aufwertung Rheinuferweg, 1
31.08.2020 Ö 8.1.4 14/20
Künstlerische Gestaltung der
Lärmschutzwand des
Flüchtlingswohnheims an der
Industriestraße in Köln-Sürth,
0
31.08.2020 Ö 8.1.5 15/20 Verbreiterung des Leinpfades in
Rodenkirchen, 1
31.08.2020 Ö 8.1.6 16/20
Sanierung der Boulebahn an der Ecke
Georgstraße/Weißer Hauptstraße in Köln
Weiß,
1
31.08.2020 Ö 8.1.10 17/20 PFC Belastung - Kölner Süden -
Installationen von Filteranlagen, 1
31.08.2020 Ö 8.1.12 18/20 Nutzungen des Maternusplatzes und des
Marktsplatzes in Sürth 2021, 0
31.08.2020 Ö 8.2.1 19/20 Stärkung des Personalbestandes in der
Jugendpflege und des Ordnungsamtes, 0
14.12.2020 Ö 8.1.3 20/20
Darstellung Örtlichkeiten für
gefahrträchtige Situationen durch
verbotenes behinderndes Parken von PKW,
0
14.12.2020 Ö 8.1.5 21/20 Kirmesplatz Meschenich, 1
14.12.2020 Ö 8.1.7 22/20
Versorgungssituation mit
Grundschulplätzen und Gewährleistung
wohnortnaher Beschulung,
1
14.12.2020 Ö 8.2.1 23/20 EEG-Förderung: weitere Förderung bei
Auslaufen zum 31.12.2020, 0
14.12.2020 Ö 8.2.2 24/20 Störfälle bei Shell, 1
0 Aufgrund der aktuellen Planungen die
Rohrleitungen bis 2024 zu sanieren, ist der
Beschluss ist erledigt.
Seite 13
Anlage 3 Jahresbericht 2019 und 2020
124806 Zeichen
Beschluss Nr. 1/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.1.1 Sanierung der Europaschule in Köln--Raderthal/Köln Zollstock, AN/0036/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die geplante Sanierung der Europaschule Zollstock in Köln-Raderthal der Bezirksvertretung Rodenkirchen mündlich darzustellen. Folgende Aspekte sind in der Vorstellung mit zu berücksichtigen: - Detaillierter Zeit-Maßnahmen-Plan der Sanierung - Interimslösung mit dem Ziel einer Komplettauslagerung während der Sanierung Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 28.01.2019 - 15 - Zu begründen ist in der Berichterstattung zudem: - Warum dringende Reparaturarbeiten mit der Begründung des anstehenden Sanierung nicht durchgeführt werden? - Die jahrelange Verzögerung des Baubeginns. Sachstand 2019 und 2020 Bedingt durch die Verzögerung der GI werden auch größere Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Die Planung zum Austausch des Fettabscheiders ist abgeschlossen. Nach Durchlaufen des Vergabeverfahrens ist mit einem Beginn der Arbeiten im Frühjahr 2021 zu rechnen. Brandschutzmaßnahmen werden ebenfalls 2021 zur Ausführung kommen. Für die Sanierung von Teilflächen des Dachs soll die Planung 2021 aufgenommen werden. Im Rahmen der Priorisierungen der Schulbaumaßnahmen wurde durch den Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 ein zweites Maßnahmenpaket Schulbauten (GU/TU 2) auf den Weg gebracht. Die Europaschule ist aufgrund ihrer Priorität in dieses Maßnahmenpaket aufgenommen worden und wird in den durch den Rat vorgegebenen Parametern realisiert werden. Sachstand 2021 1. Halbjahr: Ziel des zweiten Maßnahmenpaketes (1474/2020) ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket - eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Beschluss Nr. 2/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.1.3 Grundschule “Kettelerstraße” in Meschenich: Küche der Ganztagsbetreuung, AN/0022/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Küche der Grundschule „Kettelerstraße“ in Meschenich einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Hierzu sollte ein professioneller Küchenplaner hinzugezogen werden. Als Ergebnis werden ein grober Küchen- und Raumplan sowie eine Kostenschätzung erbeten. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 3/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.1.4 Sanierung der Treppenanlage zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in Marienburg, AN/1767/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Antrag wird bis zur Vorlage der Pläne des Architekten vertagt. Sachstand 2018 Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 4171/2018). Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Anfang 2017 kam es aufgrund von Frosteinwirkungen zum Abbruch eines Mauerteils an der Kaponniere des Zwischenwerkes. Im Zuge der weiteren bautechnischen Prüfungen musste festgestellt werden, dass neben dem augenscheinlich entstandenen Schaden weiterer Sanierungsbedarf im Bereich des eingestürzten Mauerteils besteht. So ist beispielweise der angrenzende Treppenaufgang zum Rosengarten derart geschädigt, dass auch hier erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Darüber hinaus ist die Abdichtung der Kaponniere ebenfalls sanierungsbedürftig. Im Hinblick auf den erheblichen Umfang der Sanierungsmaßnahme hat die Verwaltung Mitte diesen Jahres ein Architekturbüro mit den Planungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde durch den Stadtkonservator bestätigt, dass der derzeitige Treppenaufgang bei Errichtung des Forts nicht Bestandteil war. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird daher eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Rosengarten favorisiert. Derzeit ist das Architekturbüro damit beschäftigt Alternativvorschläge zu erarbeiten und mit entsprechenden Kosten zu hinterlegen. Mit der Vorlage dieser Vorschläge wird im I. Quartal 2019 gerechnet. Die Verwaltung wird anschließend diese Varianten sowie den erforderlichen Baubeschluss in den jeweils zuständigen Gremien beraten lassen. Sachstand 2019 und 2020: Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfes am Treppenaufgang wurde von einem Kölner Architekturbüro die Planungsphasen 1-3 übernommen um weitere Möglichkeiten zu erarbeiten, den Zugang zum Rosengarten wieder herzustellen. Die Architekten haben drei Varianten erarbeitet und diese mit Kostenvoranschlägen hinterlegt. Aufgrund des unter Denkmalschutzstehenden Gebäudes müssen der Stadtkonservator und der Naturschutzbeirat in die doch umfangreichen Planungen mit einbezogen werden. Es wird derzeit favorisiert einen weiteren Zugang linksseitig des Hanges zu schaffen und auch dort einen Zugang zum Rosengarten zu schaffen, um dessen Pflege gewährleisten zu können. Mit dem Abschluss der Maßnahme ist nicht vor 2023 zu rechnen. Beschluss Nr. 4/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.1.6 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirc hen, AN/1768/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant sind. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung (Vorlagen-Nummer 1083/2019). Mitteilung der Verwaltung: Im Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht es um die Beantwortung von zwei Fragestellungen, die nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen. Der Flughafen Köln/Bonn wird an der BV2-Sitzung am 13.5.2019 teilnehmen und einen Vortrag zum Lärmminderungskonzept des Flughafens mit anschließender Beantwortung entsprechender Fragen halten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat schriftlich nachfolgende Informationen zu Lärmschutzmaßnahmen an den in seiner Zuständigkeit liegenden Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen übermittelt: 1. Vorhandene Lärmschutzanlagen A4 Aachen-Olpe Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind südlich der A 4 Lärmschutzanlagen im Bereich der BAB- nahen Bebauung von Hochkirchen/Rondorf und Rodenkirchen vorhanden. Im Bereich Hochkirchen/ Rondorf sind dies eine ca. 2 m hohe Lärmschutzwand auf der Oberkante der Einschnittböschung, die ca. 160 m östlich der Überführung des Wirtschaftswegs „Am Höfchen“ beginnt und an der Überführung des Weißdornwegs endet, sowie eine östlich des Weißdornwegs weiterführende Lärmschutzwand mit ca. 3-4 m Höhe über der Oberkante der BAB-Einschnittböschung. Diese Lärmschutzwand wird im Bereich des Autobahnkreuzes Köln Süd entlang der Tangente von der A 4 auf die A 555 weitergeführt und schließt an die Lärmschutzwand entlang der A 555 an. Im Bereich Rodenkirchen ist eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden, welche auf dem Unterführungsbauwerk „Zum Forstbotanischen Garten“ beginnt und kurz vor Beginn der Rheinbrücke Rodenkirchen in ein Beton-Erde-System von 5 m Höhe und 190 m Länge einbindet. Auf der Rheinbrücke selber ist zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand vorhanden. Auf der Westseite der A 4 sind zwischen dem Autobahnkreuz Köln Süd und der Rheinbrücke Rodenkirchen Erdwälle mit 1,2 - 1,6 m Höhe über Fahrbahnrand vorhanden, die im Bereich von Bauwerken als Lärmschutzwand ausgeführt sind. Auf der Rheinbrücke selber ist, ebenso wie auf der Südseite der Brücke, zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand vorhanden. A555 Köln – Bonn Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind westlich der A 555 Lärmschutzanlagen im Bereich Hochkirchen vorhanden. Entlang der BAB-nahen Bebauung ist dies eine 4,5 - 5,0 m hohe Lärmschutzwand, welche eine Fortführung der an der A 4 beginnenden Lärmschutzwand darstellt. Die Lärmschutzwand endet in südlicher Richtung hinter dem letzten BAB-nahen Anliegergrundstück der Straße „Zuckerberg“ und bindet dort einen Erdwall von 6 m Höhe und 200 m Länge ein. Der in südlicher Richtung daran anschließende Erdwall von 8 m Höhe ist von der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 67379-04 errichtet worden. Östlich der A 555 ist zwischen der Unterführung der Hahnenstraße und der Überführung des Kiesgrubenwegs ein 4 m hoher Erdwall vorhanden, der aufgrund des dichten Bewuchses nicht direkt als solcher erkennbar ist. Der Erdwall beginnt etwa 100 m südlich der Unterführung der Hahnenstraße. Weiter südlich ist im Bereich Godorf ein 4,5 m hoher Lärmschirm vorhanden, der, beginnend am Metro-Gelände, bis zur Straße „Am Eulengarten“ als Lärmschutzwand ausgeführt ist. Im weiteren Verlauf bis zur Überführung der Kerkrader Straße (L 150) folgt eine Lärmschutzanlage als Erdwall, die im Bereich der Unterführungen Immendorfer Straße und Meschenicher Straße in Form von Lärmschutzwänden ausgeführt ist. Weitere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im klassifizierten Straßennetz keine weiteren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW errichtete Lärmschutzanlagen vorhanden. 2. Geplante Lärmschutzanlaqen Die Planung weiterer und die Verbesserung vorhandener Lärmschutzanlagen an A 4 und A 555 sind in Zusammenhang mit den im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) enthaltenen Ausbaumaßnahmen zu erwarten (Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes am 02.12.2016). Im Einzelnen sind dies der Umbau des Autobahnkreuzes Köln Süd und der Ausbau der A 4 vom Autobahnkreuz Köln Süd bis zum Autobahnkreuz Gremberg. Beide Maßnahmen sind im BVWP 2030 bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der höchsten Priorität „Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ enthalten. Sachstand 2019 und 2020 Mitteilung 1083/2019 (Top 10.2.2 zur Sitzung vom 13.05.2019) und dem Vortrag „Lärmminderungskonzept des Flughafens Köln/Bonn“ des Herrn Partsch - Leiter des Bereiches Nachhaltigkeit und Umlandkommunikation des Flughafens Köln / Bonn; Top A zur Sitzung vom 13.05.2019) Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 5/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.1.8 Artenreiche Blumenwiese: Anlage und Pflege, A N/1422/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die in der Anlage bezeichneten Flächen des Äußeren Grüngürtels beidseitig des Robinienwegs durch die Anlage artenreicher Blumenwiesen ökologisch aufzuwerten. Gegebenenfalls kann dies mit finanzieller Unterstützung der Kölner Grünstiftung geschehen. Sachstand Juli 2020 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat das Konzept Stadtgrün naturnah erarbeitet, dass in 2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen wurde. Hierauf aufbauend wurde für alle Stadtbezirke einzelne Beschlussvorlagen zur Anlage von artenreichen Wiesen und sog. StadtnaturParks vorgelegt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat diese Vorlage beschlossen. Der Beschluss ist somit umgesetzt und erledigt. Beschluss Nr. 6/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.2.1 Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf, AN/0024/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ausbau des Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein Naturschutzgebiet darstellt, erfolgen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte zuvor als Voraussetzung für den Ausbau des Godorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbeschluss die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer Hafens nicht mehr alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten Planungsverfahren insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen. 2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnungswesen der HGK AG werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die Minimierung etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu vermeiden. Sachstand 2019 und 2020 Nach langjähriger Debatte hat der Rat am 26.9.2019 beschlossen, die Planungen für den Godorfer Hafenausbau endgültig einzustellen. Der dadurch gesicherte Erhalt des Naturschutzgebiets Sürther Aue diene dem Klimaschutz. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 7/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.2.2 Umsiedlung der Fa. Theo Steil in den Godorfer Hafen: Rahmenbedingungen, AN/0030/2019 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Verwaltung und Rat der Stadt Köln werden bzgl. der geplanten Umsiedlung der Firma Theo Steil vom Deutzer Hafen in das bestehende Hafengelände in Godorf gebeten, 1. den Planungsstand für die Ansiedlung der Fa. Ste il im Godorfer Hafen sowie der logistischen Planung für den LKW-Verkehr der Fa. St eil und die dafür notwendigen planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Wirtschaftsausschuss darzustellen; 2. die Verwaltung zu beauftragen, mit den beteiligt en Akteuren Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, den Abruf- und Ruhestandort der Lkw-Flot te zur Fa. Steil an der Kerkrader Straße (L150) zu realisieren, vorzugsweise auf der in der Anlage 1 markierten und zur L150 nördlich gelegenen Fläche; 3. die Bezirksregierung Köln aufzufordern, LKW-Stan dort und LKW-Verkehrsströme und die zugehörigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen gru ndsätzlich als wesentlichen Teil des Projektes in das Genehmigungsverfahren mit aufzunehmen; 4. die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Wirts chaftsausschuss kontinuierlich über den Fortgang des Genehmigungsverfahrens zu unterrichten . Sachstand 2019 und 2020 Die Fa. Theo Steil hat mit einem entsprechenden Antrag ein Verfahren zu dem neu geplanten Betriebsstandort eingeleitet. Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln. Beschluss Nr. 8/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 8.1.2 Ausweichatelier für Künstler der Wachsfabrik, AN/0203/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert eindringlich an Eigentümer/Vermieter und Mieter im Areal der „Wachsfabrik“ das bestehende Mietverhältnis zu halten. Vermieter und Mieter – eine GbR der zusammengeschlossenen Künstler der Wachsfabrik – mögen eine gemeinsame Lösung bezüglich der Mietstreitigkeiten finden. Diese Lösung soll den Fortbestand des Mietverhältnisses unter für beide Seiten akzeptablen Bedingungen ohne zeitliche Befristung beinhalten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Verwaltung zu prüfen, ob für die Künstler der Wachsfabrik, die von der Kündigung zum April betroffen sind, Räumlichkeiten zu finden sind, die als Ateliers genutzt werden können. Diese Räumlichkeiten sollten langfristig zur Verfügung stehen und für die Künstler wie auch die Besucher gut erreichbar sein. Sachstand 2019 und 2020 Die Räumungsklage des Eigentümers wurde abgewiesen. Es läuft aber seit über fünf Jahren eine Klage des Mieters GbR Kunstzentrum Wachsfabrik gegen den Eigentümer wegen mangelnder Instandhaltung. Deswegen wird im Januar 2021 vor Gericht verhandelt werden. Der Mieter hat inzwischen fast alle Mängel auf eigene Kosten behoben. Reparaturen am Dach hat der Eigentümer verboten. Der Mieter würde bei Gewährleistung der Instandhaltung durch den Eigentümer eine gestaffelte Mieterhöhung akzeptieren. In der Gründung befindet sich der Förderverein „Freunde vom KulturForum Wachsfabrik“, der den Standort aktiv unterstützen will. Im Sommer 2020 hat die Ateliergemeinschaft ein erweitertes Kulturprogramm rund um den Kunstsonntag mit Lesungen und Konzerten auf dem Außengelände veranstaltet, auch die „Offenen Ateliers“ wurden sehr gut besucht. Beschluss Nr. 10/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 8.1.5 Verbesserung der Wohnqualität durch Müllbesei tigung an der Alten Brühler Straße in Köln-Meschenich, AN/0201/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die BV Rodenkirchen möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, mit der AWB GmbH folgende Vereinbarungen zu treffen. 1. Die Müllbeseitigung an den angrenzenden Feldfläc hen zur Alten Brühler Straße in das Littering-Programm aufzunehmen. Es soll eine einmal wöchentliche Kontrolle und bei Bedarf eine Müllentsorgung vorgenommen werden. 2. Wie von Seiten der AWB GmbH angekündigt, soll in Zusammenarbeit von Ordnungsamt und dem Veedelsmanagement der AWB eine Lösung erarbeiten werden, um der wilden Müllablagerung entgegen zu wirken. Sachstand 2019 und 2020 Laut AWB GmbH ist der Bereich „Alte Brühler Landstraße“ ein bekannter Problembereich für Littering. Die betroffenen Bereiche werden von der AWB GmbH mindestens einmal pro Woche kontrolliert und dabei wilder Müll entfernt. Aus Sicht der AWB GmbH hat sich durch die regelmäßige Anfuhr des benannten Bereiches eine Verbesserung der Situation vor Ort eingestellt. Das Ordnungsamt bestätigt dies. Bezüglich weitere Maßnahmen im Einsatz gegen Littering, weist die AWB GmbH auf das abgestimmte Konzept mit der Stadt hin, welches Anfang des Jahres 2020 im Betriebsausschuss vorgestellt wurde. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 11/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 8.1.7 Pilotbetrieb von öffentlichem WLAN, AN/0211/2 019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Mit Ratsmitteilung Nr. 3664/2018 vom 20.11.2018 wurde darüber informiert, dass nach Auswertung der Ergebnisse des Pilotbetriebs von öffentlichem WLAN in drei unterirdischen Haltestellen der KVB die Kunden das WLAN-Angebot zunehmend nutzen und die Technik im Probebetrieb problemlos lief. Da derzeit der WLAN-Ausbau weiterer KVB-Haltestellen in Prüfung ist, wird die Verwaltung gebeten, den Bahnhof Rodenkirchen mit WLAN-Versorgung auszustatten und den Nutzern kostenlosen Zugang zu hotspot.koeln zur Verfügung zu stellen. Sachstand 2019 Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0530/2019). Das Interesse der Bezirksvertretung Rodenkirchen an hotspot.koeln und dessen Verfügbarkeit am Bahnhof Rodenkirchen ist zu begrüßen. In seiner Sitzung am 08.11.2018 hat der Rat der Sta dt Köln den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Hierin sind 100.000 Euro für den weite ren Ausbau von WLAN an KVB- Haltestellen auf Initiative der Politik berücksichtigt. Auf dieser Basis sind Gespräche über die weitere Erschließung von Haltestellen mit der KVB und NetCologne geplant, mit dem Ziel einer genauen Kostenevaluierung und Priorisierung der Umsetzung. Den Betrieb der Anlagen wird die NetCologne übernehmen. Insoweit ist festzustellen, dass dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen grundsätzlich bereits in der Ausbaustrategie für da s öffentliche WLAN der Stadt Köln Rechnung getragen wird. Einzig die Reihenfolge und somit auch der Zeitpunkt der jeweiligen Erschließung kann aktuell noch nicht benannt werden. Dies bleibt den Abstimmungen mit der KVB und NetCologne nach Abschluss des Pilotprojekte s sowie der ausreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vorbehalten. In diesen Abstimmungen wird die Verwaltung das aktive Bestreben nach dem WLAN-Ausbau des Bahnhofs Rodenkirchen einbringen. Sachstand 2020 Der Bahnhof Rodenkirchen ist zwischenzeitlich mit hotspot.koeln ausgerüstet worden. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 12/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.1 Fuhrwerkswaage Kunstraum; AN/0316/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert eindringlich an den Eigentümer und Investor des Bahnhofsareals in Sürth, dem schon so lange dort beheimateten Kunstraum Fuhrwerkswaage eine verlässliche und dauerhafte Bleibe im bestehenden Gebäude zu bieten. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin und vertieft Wege und Möglichkeiten mit Investor/Eigentümer und Fuhrwerkswaage Kunstraum e.V. auszuloten und zu beschreiten, die den Verbleib am jetzigen Standort sichern. Sobald es einen neuen Sachstand gibt, wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen von der Verwaltung darüber informiert. Sachstand 2019 und 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Der Beschluss ist erledigt. Der Bestand des Kunstraum Fuhrwerkswaage konnte gesichert werden. Beschluss Nr. 13/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.2 Hallenbad Rodenkirchen: Publikumsöffnung auch an Wochenenden, AN/0241/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) bittet die KölnBäder GmbH zu prüfen, wie die vorhandene Wasserfläche im Rodenkirchenbad auch an den Wochenenden effizient genutzt werden kann. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1581/2019). Sachstand 2020 Sachstand KölnBäder GmbH vom 29.04.2019: Gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011 wurde das Rodenkirchenbad nach einer Generalsanierung am 05.01.2015 als „Teilgruppenbad“ wiedereröffnet. Der verstärkten Bedarfsnachfrage von Vereinen, Gruppen und Kursanbietern wurde insbesondere seit September entsprochen, in dem die verfügbaten Wasserzeiten am Wochenende erweitert wurden und seitdem durch Vereine und/oder Kursangebote in voller Effizienz belegt sind. Aktuell gibt es keine freien Zeiten mehr, jedoch auch keine weitere Bedarfsnachfragen von Vereinen und Kursanbietern für eine erweiterte Nutzung am Wochenende. Nach Kenntnis der Sportverwaltung ist der Sachstand unverändert. Beschluss Nr. 14/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.3 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen, AN/0296/201 9 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem eng an die Fahrbahn grenzenden Radweg in dem Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-Str und "Zum Forstbotanischen Garten" entlang der B51 Gehölzgruppen unter Verwendung standortgerechter und funktionaler Pflanzen pflanzen zu lassen. Diese Gruppen sollen in einem Abstand von mehreren Metern gepflanzt werden, so dass die Sicht von der Straße auf den Fahrradweg bestehen bleibt, die Pflanzen aber gleichzeitig als Blendschutz gegen Scheinwerfer entgegenkommender Autos dienen. Ein Großteil der verwendeten Pflanzen sollte im Winter das Laub nicht abwerfen, damit auch dann ein ausreichender Schutz vor der Blendwirkung der Scheinwerfer gegeben ist. Darüber hinaus sollten sie so gewählt sein, das ein Rückschnitt im Regelfall nicht erforderlich ist. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1674/2019). Die Flächen sind Teil des Äußeren Grüngürtels, hier ist die Gestaltung der Flächen aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten festgelegt. Gehölzgruppen wechseln sich mit offenen Rasen- /Wiesenflächen ab. Eine zusätzliche Bepflanzung mit Immergrünen würde der historischen Konzeption widersprechen. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt. Beschluss Nr. 16/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.2 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung, AN/0270/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenbereiches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbarter, zukünftiger Grünflächen als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen. Dies soll in Abstimmung mit der aktuellen Grünflächenplanung passieren. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1862/2019). Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden Grünflächen, als auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen, ab. Der Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen worden. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist damals ein Bedarf von drei Kita- Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei Kitagruppen angemeldet worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohnbauflächen integrierte Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine Grundschule festgesetzt worden. Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der Bevölkerungsentwicklung erkannt, dass auch die Nachfrage nach Kitaplätzen gestiegen ist. In der Folge wurde bereits im 1. Bauabschnitt der Kitaneubau nicht mit drei Gruppen sondern mit sechs Kitagruppen realisiert. Weiterhin wurde verabredet, dass die Kita im 3. Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert wird. Die Vergrößerung der Kita hat auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In Abstimmung mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Kitagrundstück sich sowohl in Richtung der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulasten der angrenzenden Wohnbaufläche ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das Stadtplanungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu unterstützen. In der Summe können nun nicht 9 sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld realisiert werden können. Es wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther Feld mit Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann. Ein über die Versorgung des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Bereich der Eygelshovener Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein Aufstellungsbeschluss für ein weiteres Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder: 2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 9.2.1, hier insbesondere die beigefügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). Ziel der Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist es, ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen geschaffen und Erweiterungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für Kitaeinrichtungen bestehen, kann eine weitere Kita im Bereich der geplanten Wohnbebauung an der Eygelshovener Straße als integrativer Bestandteil von Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Vermarktung der städtischen Grundstücksflächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsverpflichtung im Rahmen der zu erwartenden Konzeptvergabe formuliert werden. Im Hinblick auf den Hol- und Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Bereich der Eygelshovener Straße besser abwickelt werden kann. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt. Beschluss Nr. 17/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.3 Alte Trauerhalle in Weiß: Umwandlung in ein K olumbarium, AN/0348/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die am o.g. Thema beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaft, Gebäudewirtschaft, Friedhofsverwaltung) werden gebeten, der BV Rodenkirchen mündlich den aktuellen Sachstand zu erläutern. Hierbei ist insbesondere darzustellen, wieso dem einstimmig gefassten Beschluss aus der Sitzung 02/2011 bzw. 09/2013 nach Einrichtung eines Kolumbariums immer noch nicht nachgekommen wurde; zudem wird ein Zeitplan zur Umsetzung erwartet. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019) Sachstand 2020 Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen. Beschluss Nr. 18/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.5 Sanierung der Grüngürtel-Schule, AN/0554/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die umfassende Sanierung der Grüngürtel-Schule in der Mainstraße, in unmittelbarem Anschluss an den Umzug der Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) zum neuen Standort im Sürther Feld erfolgen kann und sicherzustellen, dass die Sanierung auch zu diesem Zeitpunkt beginnt. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlage 1731/2019). Sachstand 2019 und 2020 Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule wird derzeit im Rahmen des ersten Maßnahmenpaketes Schulbau realisiert. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Leistungsphase 8. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme termingerecht fertiggestellt werden wird. Grüngürtel-Schule in der Mainstraße - Gleicher Sachstand wie 2019: Die Generalinstandsetzung der Grüngürtel-Schule in der Mainstraße ist unter der laufenden Nummer 170 mit der Priorität GI 2 erfasst. Sollte die Priorisierung nicht verändert werden, ist - nach dem heutigen Kenntnisstand - eine Umsetzung der Maßnahme in den nächsten 10 Jahren ausgeschlossen. Beschluss Nr.19/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.7 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnun g der Flächen, AN/0473/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht eingezäunten Spielplätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) und "Rheinufer / An der Rampe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit Schildern eindeutig zu kennzeichnen. Sachstand 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 20/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.8 Anzeigetafel in dem Kundenzentrum des Bürgera mtes Rodenkirchen an das Internet anbinden, AN/0540/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die auf der Internetseite des Kundenzentrums vom Bürgeramt Rodenkirchen angezeigten Wartezeiten für die Anmelde-Nr. der Kunden der Meldehalle, möglichst nahe an die tatsächliche Warte-/Bearbeitungszeit für die Kunden zu verbessern. Sachstand 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Beschluss Nr. 21/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.9 Schulhof der Grundschulen in der Caesarstraße , AN/0552/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der geplanten Containeraufstellung für die Franziskusschule und die Maria-Sybilla-Merian-Schule die angrenzende Schulerweiterungsfläche zu nutzen. Sollte eine Platzierung der Container auf dem Schulhof un- umgänglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Ausgleichsflächen der Schulerweiterungsfläche dem verbleibenden Schulhof zuzuschlagen. Sachstand 2019 und 2020 40: Kein neuer Sachstand. 26: Zur Aufstellung der Modulbauten wird eine Fläche neben der Turnhalle verwendet. Die derzeit dort aufgestellten Spielgeräte werden im Rahmen dieser Maßnahme auf die Schulerweiterungsfläche versetzt, sodass ein Ausgleich der Flächen stattfindet. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 22/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.10 Mehr Schwimmkurse für Kinder in den Bädern i n Zollstock und Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion AN/0563/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die KölnBäder GmbH aufzufordern mehr Schwimmkurse für Kinder unterschiedlichen Alters in den Schwimmbädern Zollstock und Rodenkirchen zu ermöglichen. Sachstand 2019/2020 Kein neuer Sachstand Beschluss Nr. 23/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-G ebieten: Schutz, AN/0539/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhaltenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern: • frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren, • Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst werden. Sachstand 2019 und 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Beschluss Nr. 24/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2019 8.1.5 Aufstellung von Glascontainern auf der nördli chen Marktstraße in KölnRaderberg, AN/0727/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die AWB zu beauftragen, auf der nördlichen Markstraße in 50968 Köln Bayenthal, Glascontainer aufzustellen. Sachstand 2019 und 2020 Zur umweltbewussten Trennung von Wertstoffen werden den Kölner Bürgerinnen und Bürgern u.a. Wohnort nahe Altglassammelcontainer zur Verfügung gestellt. Die sich in der Nähe der nördlichen Marktstraße befindlichen Standorte sind a) in ca. 150 m Entfernung „Marktstraße/Ecke Raderberger Straße“ sowie b) in ca. 200 m Entfernung „Schönhauser Straße vor dem REWE Markt“. Eine zusätzliche Aufstellung von Altglassammelcontainer in der Nähe der Marktstraße 8-12 ist erfahrungsgemäß nicht erforderlich. Der Beschluss ist damit erledigt. Der Beschluss ist nicht erledigt. Anlieger auf der nördlichen Marktstraße sind Gewerbetreibende und Wohnblocks für die Studenten°innen. Diese müssen nach Aussage der Verwaltung, ihr Altglas über die viel befahrene Bonner Straße mit entsprechender Ampelschaltung queren und dort entsorgen. Der Altglascontainer in der Raderberger Straße befindet sich in einer Entfernung von weit mehr als 150 m. Dies hat zur Folge: Man wirft alles in den Container, der auf dem Hof vor dem Hochbunker der Schützen steht. Das führt zu einer kaum hinnehmbaren Vermüllung. Ist auch der AWB bekannt. Daher wird der Antrag aufrecht erhalten. Beschluss Nr. 25/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 01.07.2019 8.1.3 Verlegung der Haltezeiten des Bücherbusses de r Stadtbibliothek in Köln- AN/0847/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitigen Haltezeiten des Bücherbusses der Stadtbibliothek in Köln-Meschenich von mittwochs in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr auf eine spätere Uhrzeit in den Nachmittag zu verlegen. Ergänzend wird in Abstimmung mit der Sozialraumkoordinatorin gebeten, die Haltestelle des Bücherbusses in die Trenkebergstaße, in die Nähe der Schule IM Süden, Ketteler Straße, zu verlegen. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2938/2019): Sachstand 2020: Die jetzige Haltestelle des Bücherbusses der Stadtbibliothek Köln wurde zum 01.10.2019 in die Trenkebergstr. 33 in Köln-Meschenich verlegt. Zudem wurde die Haltezeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr auf 13.15 Uhr bis 14.30 Uhr geändert. Dies bedeutet eine Verlängerung der derzeitigen Haltezeit um 30 Minuten. Es bleibt bei dem Wochentag Mittwoch. Direkt an der neuen Haltestelle befindet sich die Kindertagestätte Trenkebergstraße. Die Kindertagesstätte Blasius Petersbergstraße und die Grundschule IM Süden Kettelerstraße sind in der Nähe. Der neue Haltestellenplatz wurde zusammen mit der Sozialraumkoordinatorin ausgesucht, die über gute Kontakte zu den genannten Einrichtungen verfügt. In der Folge der Änderung der Haltezeiten in Köln-Meschenich ergab sich für den Stadtbezirk 2 ab 01.10.2019 eine weitere Änderung für die Haltestelle in Köln-Raderthal. Die Haltezeit wurde hier von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr auf 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr vorverlegt. Der Beschluss ist hiermit erledigt. Beschluss Nr. 26/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 01.07.2019 8.1.3 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld, AN /0856/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, 1. mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen 8 Behindertenparkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 2. am Eingang zur Gesamtschule 2 weitere Behindert enparkplätze auf dem Parkplatz einzurichten. Sachstand 2019 Siehe Beantwortung der Anfrage (Vorlagen-Nummer 3181/2019). Sachstand 2020 Der Sachstand in 2019 und im 1. Halbjahr 2020 entspricht immer noch der Beantwortung der ursprünglichen Anfrage (Session 3181/2019). Wie bereits in meiner Mail am 24.09.2020 erläutert, wurde und wird die Anlage weiterhin kontrolliert. Der Beschluss ist hiermit erledigt. Der Beschluss lautet unter 2.: Am Eingang zur Gesamtschule 2 weitere Behindertenparkplätze einzurichten. Diese zwei Behindertenparkplätze am Eingang der Gesamtschule sind bisher noch nicht eingerichtet. Beschluss Nr. 27/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 8.1.1 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktpl atzes in Sürth 2020, AN/1081/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2020 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 15. Februar 2020 steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) A) Frühlingsmarkt Am Donnerstag, 21. und Freitag, 22. Mai 2020, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 21. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. B) Lifestyle Tag – Antikmarkt Am Sonntag, 27. September 2020, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 26.09.2020 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. C) Martinsmarkt Am Samstag, 07. und Sonntag, 08. November 2020, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 07.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 07.11.2020 kann stattfinden. 3.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 11. bis Sonntag, 14. Juni 2020 (zzgl. Montag 15.06.2020 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 10. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 15. Juni 2020 geplant. Der Donnerstag, 11. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 13. Juni 2020 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. b) 15. Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 22. bis Sonntag, 23. August 2020, sind die 15. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant: dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 22.08. 2020 fällt aus) dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 21.08. a b 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich), sowie der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse); Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei); Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 21. 08. ab 10.00); Straßensperrung ab Freitag, 21.08. ab 18.00 geplan t. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 aus. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen. c) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 02. Dezember bis Sonntag, 06. Dezember 2020 (Abbau und Reinigung Montag 07. Dezember bis Dienstag 08. Dezember 2020), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 05.12.2020 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 02.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag- Markt am 03.12.2020 kann stattfinden. 4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Au snahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezi rksrathauses Rodenkirchen – spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den M arktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am 24.01.2020 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 23.01., bis So. 26.01. - Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen. 2.) Am Donnerstag, 30.04.2020, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am Freitag, 01.05.2020, muss wegen des Feiertages ausfallen (und kann auch nicht auf Do. vorgezogen werden - siehe oben). 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2020 steht für de n Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand 2020: Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind, ist seitens der Marktverwaltung für das Jahr 2020 aufgrund der Mehrbelastung durch die Coronapandemie nicht erfolgt. Die Marktverwaltung hat allen Veranstaltungen, die seitens des Amtes für öffentliche Ordnung genehmigungsfähig waren, z.B. dem Sommermarkt (Alternative zu den Rodenkirchener Sommertagen) zugestimmt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 29/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 8.1.9 Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46" in Rodenkirc hen: Anforderungen, AN/1104/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Das Bauvorhaben „Ringstraße 38 – 46“ in Rodenkirchen soll so gestaltet werden, dass der dort angekündigte Teil von 30 % gefördertem Wohnraum möglichst weitgehend im ersten Bauabschnitt umgesetzt werden kann. Bei der Abstimmung mit dem Investor soll die Fachverwaltung zudem versuchen, diesen Anteil (unter Berücksichtigung, dass derselbe Investor beim B-Plan „Friedrich-Ebert-Straße“ – nach den geltenden Regeln – keinen solchen preisgünstigen Wohnraum realisieren wird) noch zu erhöhen. Sachstand 2019 und 2020 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 30/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 8.2.1 Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel, AN/0866/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden Beschluss zur Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der Sockelbetrag bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk. Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Neuer Betrag pro Bezirk Änderung gegenüber dem Verwaltungsvorschlag (1545/2019) 1 Innenstadt 157.300 44.600 € 2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 3 Lindenthal 181.800 53.100 € 4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 5 Nippes 148.100 41.300 € 6 Chorweiler 112.800 28.900 € 7 Porz 143.700 39.800 € 8 Kalk 151.200 42.400 € 9 Mülheim 179.400 52.300 € Sachstand 2019 und 2020 In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Rodenkirchen pro Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 32/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019 8.1.3 Kolumbarium in Weiß - Aufforderung zur Umsetzung, AN/1278/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen weist die in der Sitzung am 01.07.2019 unter TOP 10.2.6 erhaltene Mitteilung der Verwaltung (2157/2019 – „neue Nutzungskonzepte, Planungen werden gerade aufgenommen“) zurück und erwartet eine zügige Umsetzung des BV2-Beschlusses, die Umwandlung der alten Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof in ein Kolumbarium auszuschreiben (gerne unter Teilnahme der DG Weiß). Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019) Sachstand 2020 Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen. Siehe 42/17, 17/19, 32/19. Beschluss Nr. 33/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019 8.1.6 Angebot der Schenkung der Wohncontainer aus d er Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln, AN/1349/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die 253 Container der zum Rückbau bestimmten Containeranlage der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln-Sürth zur Schenkung anzubieten. Sachstand 2020 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0040/2020). An dem Unterbringungsstandort Eygelshovener Straße in Köln-Sürth hat das Amt für Wohnungswesen in der Zeit des starken Zustroms an Geflüchteten 2015-2017 eine Anlage aus 253 speziellen Kunststoff-Wohncontainer (sog. Space Boxen) zur Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut. Diese Container waren von einer niederländischen Firma gebraucht erworben worden. Aufgrund ihres maroden und abgewohnten Zustandes waren die Container schließlich nicht mehr zur adäquaten Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Sie wurden daher nach und nach bis zum 20.09.2019 vollständig leergezogen. Auf dem städtischen Grundstück an der Eygelshovener Straße ist aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 (Vorlage 2329/2016) für das Jahr 2020 die Errichtung eines dringend erforderlichen Erweiterungsbaus der benachbarten Gesamtschule Rodenkirchen geplant. Um mit den Bauarbeiten pünktlich nach Zeitplan zu beginnen, ist die vollständige Räumung des Grundstücks von den Containern spätestens bis zum Frühjahr 2020 erforderlich. Die Verwaltung hat sich 2019 intensiv um eine Veräußerung und eine damit verbundene kostenlose Entsorgung der Container bemüht. Die Kaufinteressenten haben jedoch alle nach anfänglichem Interesse und Nachfragen seitens der Verwaltung von einem Erwerb Abstand genommen. Selbst bei einer Sanierung hätten die abgewohnten Container eine geringe Restnutzungsdauer gehabt und zu dem Kaufpreis wären letztlich zeitnah erhebliche Entsorgungskosten hinzugekommen, so dass ihnen ein Erwerb unwirtschaftlich erschien. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung die Beschlussvorlage 3295/2019 erstellt, welche einen kurzfristigen Rückbau und eine vollständige Entsorgung der Container-Anlage durch die Gebäudewirtschaft vorsah, um den Schulerweiterungsbau zu ermöglichen. Ein Rückbau und eine Entsorgung ist mit Kosten von rund 1,74 Mio. € brutto verbunden. Die Entsorgungsmaßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen. Dann kam in der Bezirksvertretung Rodenkirchen der Wunsch auf, diese Container an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu verschenken, um die Entsorgungskosten zu verringern. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Griechische Konsulat im Hinblick auf die Unterbringungssituation von Geflüchteten auf den griechischen Inseln Interesse an den Containern hat. Ebenso wurde die Verwaltung gebeten, durch geeignete Maßnahmen den Beschenkten organisatorische und logistische Unterstützung zu gewähren. Es wurden in den Sitzungen am 07.10.2019 (TOP 8.1.6) und am 11.11.2019 (TOP 8.1.4) entsprechende Beschlüsse der Bezirksvertretung Rodenkirchen gefasst. Das Amt für Wohnungswesen hat die Anregung dankbar aufgegriffen und in Umsetzung dieser Beschlüsse kurzfristig zunächst die praktischen baulichen als auch die rechtlichen sowie haushalts- und steuerrechtlichen Voraussetzungen einer solchen Schenkung verwaltungsintern geklärt. Mittels Presseerklärung vom 30.10.2019 informierte das Amt für Wohnungswesen die Öffentlichkeit über die Modalitäten zur Verschenkung der Container. Das Angebot der Stadt Köln, die ausgedienten Container der ehemaligen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Eygelshovener Straße zu verschenken, ist auf ein großes Interesse sowohl in der Verwaltung selbst als auch in der Öffentlichkeit gestoßen. Die Bitte der Politik, die Schenkungsnehmer bei Demontage, Abbau und Verladung logistisch zu unterstützen, hat die Verwaltung ebenfalls aufgenommen, indem sie den Haftungsübergang auf den Zeitpunkt des Verlassens der Baustelle verschoben hat. Eindeutige Bedingung für die Verschenkung der Unterbringungscontainer ist die eigenständige Übernahme von Abtransport und Aufbau am Bestimmungsort durch den Schenkungsempfänger auf eigene Kosten. Es besteht keine Position im städtischen Haushalt, die eine Übernahme dieser Maßnahmen aus Haushaltsmitteln der Stadt Köln ermöglichen würde. Zudem ist die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln, was die freiwillige Übernahme von Kosten zugunsten Dritter über die zur Entsorgung erforderliche Schenkung hinaus ausschließt. Schließlich wäre eine solche finanzielle Hilfe als steuerlich relevante Zuwendung zu werten. Mit Pressemitteilung von 12.11.2019 hat die Stadtverwaltung informiert, dass sie keine weiteren Anfragen von Erstinteressenten für alte Container annimmt. Diese Mitteilung wurde jedoch von der Presse nur eingeschränkt abgedruckt. Es gingen daher auch später noch Interessebekundungen ein. Zum Stichtag 18.11.2019 lagen dem Amt für Wohnungswesen bereits 270 Anfragen vor. Die Anfragenden erhielten per Mail ausführliche Informationen zu den Schenkungsmodalitäten, insbesondere zur Spezifikation (kein herkömmlicher Überseecontainer aus Stahl) und zum Zustand der Container sowie den Rahmenbedingungen insbesondere bezüglich der erforderlichen Logistik ab Verlassen der Baustelle, um die tonnenschweren Container abzutransportieren. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit der Neuaufstellung am Bestimmungsort dem Empfänger obliegt. Nach Erhalt dieser Informationen sollte bis zum 15.11.2019 eine verbindliche Rückmeldung erfolgen, ob unter den genannten Bedingungen weiter Interesse besteht. 75 der Anfragenden haben ihr Interesse aufrechterhalten und sich gemeldet. Das Amt für Wohnungswesen hat wunschgemäß auch die Vertreterinnen des Griechischen Generalkonsulats kontaktiert und ihnen die gleichen sachbezogenen Informationen sowie diverse Fotos zukommen lassen. Das Griechische Generalkonsulat hat daraufhin mit E-Mail von 20.11.2019 ausdrücklich für das Angebot gedankt und es letztendlich aufgrund des logistischen Aufwandes eines Transports nach Griechenland abgelehnt. Das Amt für Wohnungswesen hat die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Zu berücksichtigen war, dass nur 18 Container einzeln nutzbar und transportierbar sind. 230 Container waren mittels Wanddurchbrüchen und Türen zu 115 Doppelcontainern verbunden und konnten ohne umfangreiche Demontage nicht abtransportiert werden. Den verbleibenden fünf Containern fehlte mindestens eine komplette Seitenwand, so dass sie keine Container, sondern nur noch Torso waren. Bei den Containern handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um handelsübliche Wohn- bzw. Bürocontainer aus Stahl, sondern um einen Kunststoff-Glasfaser-Verbund, der weniger stabil ist, einer Verwitterung unterliegt und sowohl Grünbewuchs als auch Schimmel ansetzt. Eine Belastung der Wasserleitungen der Container, z.B. mit Keimen und Bakterien, konnte aufgrund der längeren Standzeit ohne Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Der Schenkungsvertrag beinhaltet daher einen Haftungsausschluss zugunsten der Stadt Köln (Schadensabwendung gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot). Container konnten seitens der Verwaltung nur Interessenten überlassen werden, die den Schenkungsvertrag unterzeichnen und den Abtransport der jeweils 3-Tonnen-schweren Container-Einheiten ab Verlassen der Baustelle auf eigene Kosten gewährleisten konnten. Es wurde ein Kreis von Interessenten ausgewählt, welche einerseits die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, andererseits die Container - wie von der Politik gewünscht - zu sozialen, kulturellen, caritativen oder sportlichen und damit gemeinnützigen Zwecken verwenden wollen. Das Amt für Wohnungswesen ist gegenüber dem Amt für Schulentwicklung in der Pflicht, das Grundstück bis zum Frühjahr vollständig von jeglichen Aufbauten und Gebäuden geräumt zu übergeben, um den pünktlichen Baubeginn des geplanten Schulerweiterungsbaus auf dem Grundstück zu gewährleisten. Da die Masse der maroden Doppelcontainer nicht an Einzelinteressenten vermittelbar war und zu vermeiden ist, dass nach Abholung von einzelnen noch gebrauchsfähigen Containern ein ungeordneter Haufen von nicht vermittelbaren Schrott-Containern verbleibt, war es unumgänglich einen Abnehmer zu finden, der garantiert, alle verbleibenden Container zu übernehmen. Es konnte mit einem Abnehmer die Modalitäten über die rechtlichen und logistischen Voraussetzungen für die Schenkung abschließend geklärt und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dieser Abnehmer ist die ursprüngliche Lieferantin der Container, eine niederländische Firma aus Groningen. Diese Firma verfügt gesichert über das notwendige schwere Gerät an Kränen und Schwertransportern, um die Masse an unbrauchbaren Containern fristgerecht bis Mitte April vollständig abzutransportieren. Außerdem hat sie die Container aufgestellt und verbunden und daher nachweislich das Know-How für eine sachgerechte, schnelle Demontage, die gegen eine übliche Kostenerstattung erfolgte. Schließlich demontierte sie die Container für die anderen Interessenten mit und stellte ihnen ihren Kran zur Verladung der Container zur Verfügung, was die Verschenkung an die anderen Interessenten erst ermöglichte. Mit der Demontage der Container vom Unterbau und ihrer Trennung von den Versorgungsleitungen wurde in der zweiten Januarwoche begonnen, um das Zeitfenster (Mitte April 2020) zu halten. Ein Großteil der Container wurde bereits abtransportiert. 15 Container, welche bisher zur Verwaltung des Standorts verwendet wurden, werden vor Ort verbleiben und dem Verein „WiSü- Willkommen im Rheinbogen e.V.“ zur Verfügung gestellt, welcher sich als örtliche Willkommens-Initiative um Integration von Geflüchteten in Sürth kümmert. Der Schenkungsvertrag wird zeitnah unterzeichnet. 26 Container werden von der Berufsfeuerwehr Köln übernommen, um diese unter anderem für Schulungszwecke zu verwenden. Der Landschaftsverband Rheinland hat zwei Container abgenommen, um sie im LVR- Freilichtmuseum Kommern zu Anschauungszwecken für Besucher aufzustellen. Der Dressurstall Lärchenhof im Kölner Süden, der sich unter anderem im Behindertensport engagiert, erhält vier Container, die in Eigenregie abtransportiert werden. Der Kunst- und Kulturverein Braunschweig e.V. ist Abnehmer von zehn Containern. Auch hier erfolgt der Transport selbstständig. Die Regionalverkehr Köln GmbH wird 26 Container erhalten. Die Unterzeichnung des Schenkungsvertrags steht noch aus. Sachstand 2020 Die restlichen abzuholenden Container wurden bis z um 25.05.2020 alle nach und nach abgeholt und abtransportiert. Es befinden sich daher nur noch die zum Verbleib bestimmten Container der Willkommens-Initiative auf dem Gelände. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 34/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 8.1.14 Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung Die Verwaltung wird gebeten, den jeweiligen Schenkungsempfängern von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch geeignete Maßnahmen organisatorische und logistische Unterstützung zu leisten. Sachstand 2020 Die restlichen abzuholenden Container wurden bis z um 25.05.2020 alle nach und nach abgeholt und abtransportiert. Es befinden sich daher nur noch die zum Verbleib bestimmten Container der Willkommens-Initiative auf dem Gelände. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 35/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 8.1.6 Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn – aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des Stadbahnbaus, Verkehrsführung der zukünftigen Baumaßnahmen AN/1456/2019 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen aktualisierten Zeit-Maßnahmen-Plan des Nord-Süd-Stadtbahnbaus vorzulegen. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Verkehrsführung (Fußgänger-, Radfahr-, ÖPNV- und KFZ-Verkehr) bei den verschiedenen Baumaßnahmen der Bezirksvertretung vorzustellen. Die Verwaltung wird ferner gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Bürgerbüro zu informieren und ihre weiteren Pläne mit dem Bürgerbüro vorzustellen. Sachstand 2019 und 2020 Siehe Mitteilung 3064/2020 - Stellungnahme der Fachverwaltung Aktueller Sachstand Die Verwaltung hat das Vergabeverfahren für die Erd- und Straßenbauarbeiten Ende September 2020 gestartet. Als erster Schritt wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Vergabe des Bauauftrages wird für Frühjahr 2021 angestrebt. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) haben Mitte 2020 den Neubau des Stauraumkanals auf der Bonner Straße fertiggestellt. Außerdem wurden Mitte 2020 die Ausgleichspflanzungen auf dem ehemaligen Tankstellengelände Ost am Verteilerkreis Köln abgeschlossen. Für eine optimale Informationsversorgung der Anliegerinnen und Anlieger während der Bauarbeiten steht ihnen schon jetzt ein Informationsbüro auf der Bonner Straße 242 zur Verfügung. Interessierte Anwohnende sowie Gewerbetreibende können sich hier über den konkreten Bauablauf umfassend informieren und in baulichen Belangen beraten lassen. Für weitere Informationen wird auf die Internetseite der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn verwiesen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/3-baustufe-nord-sued-stadtbahn. Zusätzlich wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vor Beginn der Maßnahme im Frühjahr 2021 das Bauvorhaben vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit erhalten sich zu informieren und Fragen zu stellen. Zeit-/Maßnahmenplan Die Verwaltung wird selbstverständlich im Rahmen der Gremiensitzungen über den künftigen Bauablauf sowie untersuchte und geplante Umleitungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen, die in Verbindung mit der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn entstehen, informieren und für anschließende Fragen zur Verfügung stehen. Vorab wird anliegend der Zeit-/Maßnahmenplan zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Konzept der Verwaltung, die bauausführende Firma wird darauf aufbauend Verkehrszeichenpläne zur Genehmigung einreichen. Die Verwaltung behält es sich vor, bei Bedarf Anpassungen an diesem Konzept vorzunehmen. Anlage 1 „Bauabschnitte und Sperrungen“ zeigt die Fahrbeziehungen während der Baumaßnahme in den jeweiligen Bauabschnitten auf. Hier ist zu erkennen, in welcher Bauphase und wie lange der Verkehr auf der Bonner Straße und in Teilen der Schönhauser Straße gesperrt ist. Aus Anlage 2 „Baumaßnahmen“ ist zu entnehmen welche Gewerke, wie zum Beispiel Vorabmaßnahmen, Straßen-, Gleis- und Haltestellenbau, in den jeweiligen Bauabschnitten zeitlich ausgeführt werden sollen. Die farblich unterschiedlich dargestellten Balken geben Auskunft über die Dauer und den Zeitraum der geplanten Ausführung. Verkehrssicherheit Die Verkehrssicherheit ist für die Verwaltung von höchstem Stellenwert. Aus diesem Grund wurde als Grundlage für die Ausführungsplanung ein Verkehrsgutachten erstellt. Mögliche Optimierungen des Bauablaufs sowie der Verkehrslenkung wurden bereits in der Planung berücksichtigt. Zu diesem Zweck hat der Verkehrsgutachter ein Umleitungskonzept erstellt. Dieses wurde durch eine Mitteilung der BV Rodenkirchen (Vorlagen-Nr. 0368/2020) vorgestellt. Beschluss Nr. 36/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 8.1.8 Restaurierung des Brunnentempels im Fritz-Enc ke-Volkspark in Köln- Raderthal, AN/1457/2019 Beschluss: Der Brunnentempel - im Fritz-Ecke-Park - in Köln-Raderthal ist in sehr schlechtem Zustand. Der Putz bröckelt sowohl im Außen-, als auch im Innenbereich. Die Regenabflussrohre auf dem Dach sind verstopft und defekt, so dass erhebliche Schäden im Bauwerk entstanden sind. Der Brunnentempel steht unter Denkmalschutz. Die Verwaltung wird gebeten, Mittel für die Grundsanierung des Brunnentempels bereit zu stellen, damit dieser Brunnentempel aus den 1920er Jahren erhalten werden kann. Es sollen auch Mittel für die Pflege bzw. Unterhaltung bereitgestellt werden. Sachstand 2019 Siehe Anfrage (Vorlagen-Nummer 4427/2019). Die Verwaltung hat den Zustand des Brunnen-Tempels geprüft und bereits ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Denkmalpflege durchgeführt. Die Problematik bezüglich des Tempels liegt darin, dass aufgrund des zu geringen Gefälles der Rinne, durch Laub verstopfte Abflussrohre und undichte Nahtstellen im Rinnenbereich Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion dringt. Im Laufe der Zeit sind Feuchtigkeits- und Putzschäden in der Unteransicht des Daches entstanden. Die Dachentwässerung sollte künftig über den Dachrand erfolgen. Da Wasserspeier oder eine außenliegende Dachrinne aus denkmalpflegerischer Sicht nicht in Betracht kommen, sollte die umlaufende Rinne so aufgerüstet werden, dass 90% des Niederschlagswassers direkt über den Dachrand entwässert werden kann. Restwasser kann über die innenliegende Abflussrohre abgeleitet werden. Im Außenbereich wäre eine umlaufende Pflasterfläche zu erstellen, damit das Wasser nach Aussen abgeleitet werden kann. In einem nächsten Schritt sind zudem noch Abstimmungen mit der Denkmalpflege vorzunehmen bezüglich des Anstriches. Je nach Ausgestaltung des Anstriches, möglich sind partielle Erneuerungen der geschädigten Bereiche oder ein kompletter Neuanstrich, liegen die Gesamtkosten für die Sanierung des BrunnenTempels zwischen 48.500 € und 68.000 €. Im politischen VN 2020 sind für die Instandsetzung und Inbetriebnahme von Brunnen insgesamt 300.000 € eingestellt worden. Die Mittel unterliegen dem Freigabebeschluss durch den Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Finanzausschuss. Die Verwaltung wird – neben weiteren Maßnahmen für andere Brunnenanlagen – den Ausschüssen eine Beschlussvorlage vorlegen und die Freigabe der Gelder für die Sanierung des Brunnen-Tempels vorschlagen. Bei entsprechender Beschlussfassung sollen die Arbeiten 2020 durchgeführt werden. Sachstand 2020 Die Finanzmittel wurden im Finanzausschuss am 07.09.2020 freigegeben. Die Planungsarbeiten haben begonnen. Sachstand Januar 2021 Die benötigten Gewerke wurden ausgeschrieben. Mittlerweile liegen die Angebote für die Dachdeckerarbeiten und die Putzarbeiten vor. Die Beauftragung der Dachdeckerarbeiten erfolgt bis Ende des Monats. Das Angebot der Putzarbeiten muss gemäß der Vergabeordnung genehmigt werden, dies wird gerade vorbereitet. Die Pflasterarbeiten werden mit dem Grünflächenamt abgestimmt. Die Baumaßnahmen werden zeitnah ausgeführt, so dass die Maßnahme bis spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Beschluss Nr. 37/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 8.1.9 Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des Süd friedhofs, AN/1427/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen barrierefreien Zugang über eine mobile Rampe am Haupteingang zur Trauerhalle am Südfriedhof einzurichten, die es bewegungseingeschränkten Menschen ermöglicht, ohne fremde Hilfe in die Trauerhalle zu gelangen. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 3870/2019). Sachstand 2020 Eine mobile Rampe wurde über die Friedhofsverwaltung zwischenzeitlich angeschafft. Sie wird bei Bedarf der jeweiligen Trauergemeinde zur Verfügung gestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 38/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.1 Benennung eines Plätzchens in Weiß, AN/1445/2 019 Der Antrag wurde modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Fachverwaltung wird gebeten, eine Erstbenennung der kleinen, neu und ansprechend gestalteten Platzfläche an der Ecke „Auf der Ruhr“ / „Weißer Hauptstraße“ nach Herr Karl Berger, verstorben am 29.04. diesen Jahres, zu prüfen, sodass sie nach der vorgeschriebenen Wartezeit in 2021 ggf. vorgenommen werden kann . Die Örtlichkeit soll te gemäß Wunsch der Dorfgemeinschaft (DG) Weiß nach ihrem langjährigen und besonders aktiven Mitglied Herrn Karl Berger benannt werden. Weitere Auskünfte sind von der DG Weiß erhältlich (Ansprechpartner: Ralf Perey; 02236 / 9699970, ralf.perey@dorfgemeinschaft-weiss.de). Sachstand 2020 Das Geschichtsbild von Herrn Berger wurde geprüft. Die Prüfung verlief positiv. Somit kann eine Benennung nach Herrn Berger nach Ablauf der 2 Jahres Frist erfolgen. Eine Ortsbesichtigung des zu benennenden Platzes durch das Zentrale Namensarchiv hat noch nicht stattgefunden. Sie wird aber rechtzeitig vor dem möglichen Benennungsdatum erfolgen. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Beschluss Nr. 40/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.3 Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderth al, AN/1608/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, Köln- Raderthal, die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes – Radiosender 1927 – und der „Initiative Radiomuseum“ möglich ist. Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hitzeler Str. 125, Köln-Raderthal, aus den vorgenannten Gründen unverzüglich aufzunehmen. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0078/2020). Nach umfangreicher Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Belange sowie Ortsbegehung und Rücksprache mit den zu beteiligenden Fachämtern ist eine Umnutzung des Gebäudes bzw. Grundstückes Hitzeler Straße 125 als Kindertagesstätte nicht möglich. Eine Umsetzung des städtischen Dreiraumkonzeptes für Kindertagesstätten ist in dem Objekt aufgrund der zu geringen Grundflächen der einzelnen Geschosse nicht realisierbar. Die zwingend notwendige Verbreiterung der Treppenaufgänge in das erste Obergeschoss, zusätzlich zu installierende Aufzüge zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sowie das Anbauen eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Obergeschoss sind aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aufgrund der verwinkelten Bauweise und der Unveränderbarkeit dieser, ist auch die ausschließliche Nutzung des Erdgeschosses ausgeschlossen. Wirtschaftlich nutzbar und umsetzbar ist eine Einrichtung erst ab 3 Gruppen. Die geringe Gebäudegrundfläche sowie die angesprochene vorhandene Raumstruktur lässt dieses nicht zu. Das Gebäude kann daher weder ganz noch teilweise als Kindertagesstätte genutzt werden. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Der Beschluss ist somit nicht umsetzbar und damit erledigt. Beschluss Nr. 41/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.7 Bauvorhaben Raderthalgürtel / Vorgebirgsgärte n: Ausgleichsmaßnahmen, AN/1601/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Investorengruppe zum Bauvorhaben „Raderthalgürtel / Vorgebirgsgärten“ (B-Plan 67419/08, 1. Änderung) für die auf und direkt neben dem Gelände geplanten Baumfällungen detaillierte, schadensmindernde Maßnahmen festzulegen. Hierunter fällt u.a. eine konkrete Planung von Ausgleichspflanzungen (geplanter Standort, Art und Quartal der Anpflanzung). Zu beachten sind hierbei die Grundsätze • positive ökologische Gesamtbilanz (Überkompensation), • frühestmöglicher Beginn der Ersatzpflanzungen, idealer Weise vor Beginn der Fällungen, • Berücksichtigung des in Teilbereichen herrschenden deutlichen Schattendrucks bei Auswahl der Baumarten. Sachstand 2019 und 2020 Mit einem Vertreter der Investorengruppe zum Bauvorhaben „ Raderthalgürtel/Vorgebirgsgärten ( B-Plan 67419/08) wurde vereinbart: 1. Höhere Pflanzqualität von 10 Bäumen im Quartier, Pflanzung mit einem Stammumfang von 25/30 cm statt 20/25 cm 2. Prüfung der Pflanzung von 5 Walnussbäumen im Grü nzug Süd Beschluss Nr. 42/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.8 Status Quo der Zustände und Prioritätenliste zur Restaurierung und Pflege der Baudenkmäler im Stadtbezirk, AN/1618/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung vorzustellen, welche städtischen Baudenkmäler (z. B. Brunnentempel, Rosengarten / Zwischen- Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.12.2019 - 21 - werk IV etc.) und erhaltenswerte städtischen Einrichtungen (z.B. historisches Geländer am Rheinufer) es im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt, in welchem baulichen Zustand sie sich befinden (mit entsprechenden Bildern) und mündlich zu berichten, in welcher Priorisierung notwendige Instandsetzungs - und Pflegearbeiten durchgeführt werden sollen. Sachstand 2019 und 2020 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2224/2020). Stadtkonservator/in – Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (48) berichtet zunächst über die Denkmäler im Bezirk 2, die 48 verwaltet: Dazu wurden eine tabellarische Übersicht über die 15 Objekte, ganz überwiegend Kleindenkmäler, wie z. B. Wegekreuze, und zu jedem Objekt eine Darstellung mit Fotos, Lageplan und Kurzbeschreibung (nach Denkmalbewertungstext) gefertigt. Der Erhaltungszustand ist farblich dargestellt, es ergibt sich die Priorisierung von Instandsetzungsarbeiten. Für diese werden die Kosten ermittelt und dann Mittel angemeldet. Vorrangiges Ziel der Instandsetzung ist die Substanzerhaltung. Es geht um Beseitigung von Schäden, die weiteren Substanzverlust begünstigen, nicht um reine Verbesserungen am Erscheinungsbild. Fehlstellen, von denen keine Gefahr durch eindringendes Wasser ausgeht, sollen aus Kostengründen nicht bearbeitet werden. Für eines der Wegekreuze gibt es eine Patenschaft, für ein anderes möglicherweise eine Stifterin. Ob in diesen Fällen auch Arbeiten zur Verbesserung des Erscheinungsbildes vorgenommen werden, ist noch offen. 48 wird die entsprechenden denkmalrechtlichen Erlaubnisse erteilen und die Arbeiten begleiten. Die im Beschluss beispielhaft genannten Denkmäler werden nicht von 48 verwaltet. Über sie wird 48 berichten, wenn die verwaltenden Dienststellen ihre Informationen übermittelt haben. Beschluss Nr. 45/19 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.2 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungspla nung: Appell an die Bezirksregierung, AN/1604/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als zuständige Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwasserschutz dienenden - Vorhaben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch verträglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. Sachstand 2019 und 2020 Der Beschluss wurde an die für die Baumaßnahme zuständigen Stadtentwässerungsbetriebe übermittelt, die die Maßnahme umsetzt. (Session-Nr. 2250/2020) Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 1/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 8.1.2 Ausstattung des Spielplatzes an der Westerwal dstraße in Köln - Rondorf mit Spielgeräten, AN/0205/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Spielplatz an der Westerwaldstraße in Köln - Rondorf mit neuen Spielgeräten auszustatten. Die Prioritätenliste soll sich hierdurch nicht verändern. Das übliche Beteiligungsverfahren der anliegenden Bewohnerschaft zur Ausgestaltung des Spielplatzes wird ausdrücklich begrüßt. Sachstand 2020 Zurzeit findet eine Beteiligung vor Ort mit Kindern statt. Beschluss Nr. 2/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 8.1.3 Prüfen von Zwischenlösungen für das Bezirksra thaus, AN/0210/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, neben der Suche nach einem geeigneten Interimsstandort für das Bezirksrathaus die Möglichkeit zu prüfen, übergangsweise mindestens die kundennahen Bereiche des Bezirksrathauses in modernen Bürocontainern - auch aufgeständert - in unmittelbarer Nähe des Bezirksrathauses (Parkplätze) unterzubringen. Zudem sollten auch dezentrale Lösungen über den Stadtbezirk verteilt in die Überlegungen mit eingeschlossen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass funktionelle Verwaltungseinheiten zusammenbleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung von Parkhaus und Tiefgarage eine Ist-Analyse der Parkplatzsituation – Angebot und Nachfrage – im Zentrum von Rodenkirchen zu erstellen und darzustellen, wie der Wegfall der Parkplätze kompensiert werden kann. Sachstand 2020 Die Objekte Industriestr. 161 b und d (Haus 1 und Haus 5) und Mannesmannstr. 10 in 50999 Köln (Rodenkirchen) wurden als Interimsstandorte angemietet. Sachstand 2021 Ein Verkehrskonzept ist beauftragt worden. Beschluss Nr. 3/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 8.1.9 Neubau EMA-Grundschule: Linksabbieger, Plan f ür Grünausgleich, AN/0475/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen für die - durch die notwendige Einrichtung eines Linksabbiegers auf der Sürther Straße zur Zufahrt ins Schulgelände – zu fällenden Linden zu gegebener Zeit einen Ausgleichsvorschlag vorzulegen. Sachstand 2020 Da die Linksabbiegerspur durch die Kolleginnen und Kollegen von 66 geplant und ausgeführt wird, kann 26 an dieser Stelle keinen genauen Sachstand geben. Im Rahmen der Planungen für Ausgleichspflanzungen wird an entsprechender Stelle für einen Ausgleich gesorgt. Ein Verkehrskonzept wird erstellt. Beschluss Nr. 5/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 8.2.2 Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie, AN/0546/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Rodenkirchen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt wer den Private Flächen können genutzt werden, wenn das sc hriftliche Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder Feuerwehrzufahrten nicht betroffen sind. Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzic htet, sowohl für neue Nutzungen als auch für bereits bestehende. Ob 2021 eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, muss nach einer Bewertung der Situation Anfang 2021 neu entschieden werden. Sachstand 2020 Der Beschluss vom 11.05.2020 ist vollständig umgesetzt. Auch auf eine Sondernutzungsgebühr für 2021 wird verzichtet. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 6/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.05.2020 1.2 Mangel an Schulplätzen im Bezirk: Konzentration auf Schulneu- und -ausbau, AN/0449/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, wegen des für die kommenden Jahre vorhergesagten, dramatischen Mangels an Schulplätzen intensivst gegenzusteuern und ihre Aktivitäten verstärkt auf eine diesbezügliche Defizit-Behebung zu konzentrieren. Hierzu ist kurzfristig ein Fachgespräch mit der BV2 anzusetzen, in dem Anforderungen an Schulneubauten und – erweiterungen sowie entsprechende Finanzierungsfragen erläutert werden, um gemeinsam geeignete Standorte zu finden und Prioritäten festzulegen. Sachstand 2020 Kein neuer Sachstand. Ein Fachgespräch wird in 2021 angesetzt. Beschluss Nr. 7/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.05.2020 1.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen, G odorfer Hafen: Verlagerung der Fa. Theo Steil aus Deutz - abgesagter Erörterungstermin AN/0585/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, auf die Bezirksregierung Köln einzuwirken, eine öffentliche Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über die Ansiedlung der Fa. Steil im Hafen Godorf - mit den erforderlichen Pandemie-bedingten Einschränkungen - durchzuführen und dazu einen Termin noch vor der Sommerpause vorzusehen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an die HGK AG - aufgrund der ohnehin schon entstandenen Verzögerungen im Genehmigungsprozess - der Fa. Theo Steil einen längeren Verbleib im Hafen Deutz einzuräumen. Hierfür soll die Verwaltung mit der HGK Gespräche aufnehmen. Sachstand 2020 Siehe Mitteilung der HGK (Vorlagen-Nummer 1649/2020). Der Beschluss ist nicht umsetzbar und ist daher erledigt. Beschluss Nr. 8/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 8.1.3 Antrag Mehrgenerationenplatz Alteburger Straß e, AN/0691/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz in der Alteburger Straße zu einem Mehrgenerationenplatz weiterzuentwickeln und entsprechend umzugestalten. Vor der Umsetzung wird die Verwaltung gebeten, das Konzept der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzustellen. Sachstand 2020 Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Errichtung von Spiel- und Bewegungsräumen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters. Durch vorhandene und nachverdichtete Wohnbebauung gibt es generell immer weniger geeignete Flächen im öffentlichen Raum für sportliche Aktivitäten. Das Bedürfnis an Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum hingegen steigt generationsübergreifend kontinuierlich an. Hier gibt es einen gesamtstädtischen Handlungsbedarf. Die Verwaltung hat hier Maßnahmen durchgeführt. Für die Kinder- und Jugendverwaltung ist hierbei zu beachten, dass die vorhandenen Flächen für Kinder und Jugendliche zu schützen sind. In der Spielplatzbedarfsanalyse der Stadt Köln 2018 wird darauf hingewiesen, dass eine als Kinderspielplatz ausgewiesene planungsrechtlich gesicherte Spielfläche im Zuge der Umwidmung in einen Mehrgenerationenplatz mit sofortiger Wirkung der Kategorie „Freizeitanlage“ zuzuordnen ist. Damit verliert diese ihren grundsätzlich gegebenen immissionsschutzrechtlichen Sonderstatus als Kinderspielplatz und ist nachfolgend gemäß der aktuellen Freizeitlärmrichtlinie NRW mit den dort definierten Grenzwerten neu zu beurteilen. Aufgrund dieser Rechtslage kann in der Regel kein Angebot für ältere Menschen auf einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung bereitgehalten werden. Im Übrigen ist es auch aufgrund des in vielen Stadtteilen gegebenen Fehlbedarfs an Kinderspielplätzen nicht möglich, vorhandene Kinderspielflächen in Mehrgenerationenplätze umzuwidmen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Großteil der Fitnessgeräte aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nur ab dem 14. Lebensjahre genutzt werden dürfen. Für die Errichtung von Mehrgenerationenplätzen sind daher gesondert Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Kinder- und Jugendverwaltung hat das Modellprojekt Mehrgenerationenplatz Graseggerstraße in Longerich neben dem bestehenden Spielplatz mit Mitteln der Sportverwaltung geplant und umgesetzt und mit Fitnessgeräten für Senioren ausgestattet. Die räumliche Trennung der Flächen durch einen Weg bietet auf der einen Seite den Kinder und Jugendlichen den geschützten Rahmen -auch durch die Regelungen der KSO (Kölner Stadtordnung) auf Spielplätzen zum Rauch- und Trinkverbot von Alkohol- auf der anderen Seite können Großeltern mit ihren Enkeln in Ruf und Sichtweite gemeinsam aktiv sein. Die Fläche wird bis heute gut angenommen. Beschluss Nr. 9/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 8.1.4 Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Sta dtbezirk Rodenkirchen, AN/0588/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 1. Sowohl bei bestehenden Lichtanlagen, als auch be i Planungen und Installationen von neuen Lichtanlagen in und an öffentlichen Gebäuden und in Gewerbegebieten (insbesondere Großindustrie) sind Aspekte des Vogel- und Insektenschutzes zu berücksichtigen. 2. Die nächtliche Beleuchtung soll nur noch da, w o sie aufgrund der Sicherheit dringend erforderlich ist , zugelassen werden. Bei notwendiger Beleuchtung sollen Maßnahmen wie z.B. Umrüstung von Lampen (bspw. LED), Einengung des Strahlungsbereiches, Regulierung der Beleuchtungsdauer getroffen werden. 3. Es soll ein Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog de r Stadt Köln zur Reduzierung von Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher erstellt werden. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgelegt werden. Es wird darum gebeten, das von der Politik initiierte Gutachten zum Schutz der Insekten ebenfalls vorzulegen. 4. Die beabsichtigte Erstellung von Luftbildern zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung soll für den Kölner Süden schnellstmöglich umgesetzt werden, da durch die verstärkte Bebauung die Einrichtung von Lichtschutzgebieten besondere Bedeutung hat. 5. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die vom Bund b is 2019 geprüften verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der bestehenden rechtlichen Vorgaben zur weiteren Eindämmung von Lichtverschmutzung und ihrer schädlichen Auswirkungen auf Insekten vorliegen. Sachstand 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. 66 und Rheinenergie sind angefragt worden. Beschluss Nr. 10/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 8.1.9 Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigwe g 3 in Zollstock, AN/0690/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der Ausbau des Dachgeschosses und der An- oder Einbau von Aufzügen möglich ist, um einerseits mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen in Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebäude barrierefrei und damit inklusionskonform zu gestalten. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln eine Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben. Sachstand 2020 Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Beschluss Nr. 11/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 8.1.12 Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tie rheims AN/0810/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich, der du rch die Straßen „Am Vorgebirgstor“ „Höninger Weg“, „Vorgebirgsstraße“ sowie im Nordosten den Bahndamm begrenzt wird, ein dauerhaftes Glas- und Flaschenverbot zu prüfen und ggf. sofort umzusetzen. Ausgenommen davon ist der Jean-Löring-Sportpark. Ferner wird di e Verwaltung gebeten, insbesondere im Bereich zwischen Klaus-Ulonska-Weg und Vorgebirgsgl acisweg insbesondere in den Abendstunden und besonders am Wochenende die Einhal tung der Stadtordnung zu prüfen und ggf. konsequent durchzusetzen. Als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der unhaltbaren Zustände insbesondere im Umfeld des dortigen Basketball- und Bolzplatzes wird die Verwa ltung gebeten, die Kapazitäten an Mülleimern zu erhöhen, einen Altglascontainer dort zu platzieren und die dort anzutreffenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch direkte A nsprache davon zu überzeugen, diesen Bereich nicht zuzumüllen. Sachstand 2020 Session-Vorlage 2290/2020 Aufgrund des oben genannten Beschlusses begann der städtische Ordnungsdienst mit einer intensiveren Bestreifung der Umgebung des Konrad-Ad enauer-Tierheims. Insbesondere im Juni wurden bei mehreren Kontrollen des Bolz- und B asketballplatzes jeweils nur wenige Jugendliche angetroffen; teilweise sogar niemand. A nzeigen wurden mangels ordnungswidrigen Verhaltens nicht gefertigt. Auch in den nachfolgenden Wochen wurden nur kleinere Gruppen von Jugendlichen angetroffen. Der Bereich wird dennoch fortlaufend im Rahmen der Kapazitäten kontrolliert. Eine Anfrage b ei der Kölner Polizei ergab, dass es in dem Bereich zu einer deutlichen Zunahme illegaler M üllentsorgung gekommen sei. Der Bereich sei in Bezug auf Drogenhandel und -konsum s owie in Bezug auf Körperverletzungsdelikte in der Vergangenheit nicht auffällig geworden. Die Polizei Köln entscheide über die Verfolgung von Störungen der Sa uberkeit und anderen Ordnungsstörungen nach polizeilicher Lagebeurteilun g. Handlungsleitend seien dabei die weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Diese Aufgaben ließen eine häufigere Bestreifung des Bereichs in aller Regel nicht zu. Aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) seien mit insgesamt neun Papierkörben ausreichende Kapazi täten zur Abfallentsorgung vor Ort vorhanden. Gegebenenfalls könne aber noch eine Stei gerung der Kapazitäten erfolgen. Ein Glas- oder Flaschenverbot kommt für das Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Ein derartig es Verbot setzt voraus, dass bereits das bloße Mitführen von Glasbehältnissen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervorruft und nicht erst die ordnungswidrige Entsorgung des Glases. Es müssen sich daher Hinweise finden, dass jede Person, die Glasbehältnisse in dem entspr echenden Bereich mit sich führt, diese Behältnisse ordnungswidrig entsorgen wird. Alternat iv müssen gegenwärtige und erhebliche Gefahren vorliegen, die eine Inanspruchnahme von si ch ordnungsgemäß verhaltenden Personen rechtfertigen können. Hierbei handelt es s ich um strenge Anforderungen, die beispielsweise im Kölner Straßenkarneval angesichts der massenhaften und anderweitig unvermeidbaren Verstöße gegen die Kölner Stadtordnu ng erfüllt sind. Während nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen diese Voraussetzungen im Kölner Straßenkarneval ausnahmsw eise noch erfüllt sind, ist die Situation im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims i n ihrem Ausmaß nicht mit den Geschehnissen des Straßenkarnevals vergleichbar. Au fgrund der bisherigen Erkenntnisse wäre ein dauerhaftes Mitführungsverbot von Glasbehä ltnissen im Umfeld des Konrad- Adenauer Tierheims somit nicht verhältnismäßig. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 12/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020. 8.2.1 Ausweichsquartier für die Europaschule in der Parkstadt-Süd, AN/0689/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, nach Möglichkeiten zu suchen, als Ausweichquartier für die sanierungsbedürftige Europaschule die auf dem Gelände der ehemaligen Dombrauerei geplante weiterführende Schule schnellstmöglich mit hoher Priorität zu bauen.“ Dieses Projekt soll entsprechend bei einer zukünftigen Überarbeitung der Prioritätenliste bzw. im Rahmen eines zweiten Schulbaupaketes berücksichtigt werden. Dazu wird der Rat im Weiteren gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Land NRW eine Einigung über eine zügige Übertragung des Grundstückseigentums sowie den Abbau des kaum genutzten Erstaufnahmelagers für Flüchtlinge zu erzielen. Sachstand 2020 Die komplexen Verhandlungen über den Erwerb der landeseigenen Grundstücke sind so weit fortgeschritten, dass mit einem Vertragsschluss noch vor Jahresende 2020 zu rechnen ist. Der Vertrag mit dem Land NRW ist abgeschlossen. Die Nutzung der Grundstücke kann ab 2025 erfolgen. Die Verwaltung prüft, ob noch andere Auslagerungsmöglichkeiten für die Europaschule bestehen. Beschluss Nr. 13/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.202020 8.1.1 Aufwertung Rheinuferweg, AN/1000/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung darzustellen wie die vorhandenen Flächen zwischen Fuß- /Radweg und Geländer (Rheinseite, nicht Straßenbahnseite) an der Rheinuferstraße zwischen Schönhauser Straße und Bayenthalgürtel so umgestaltet werden können, dass sie für Fußgänger erlebbar werden und zum Verweilen auf Bänken geeignet sind. Auch soll geprüft werden, ob an einigen Stellen einzelne Spielgeräte für Kinder aufgestellt werden können. Sachstand 2020 1. Im Bereich Oberländer Werft (BV 2 - 13-20 (Aufwe rtung Rheinufer)) sind beim Liegenschaftsamt in ALKIS und ALI das 66 - Amt für Straßen und Verkehrstechnik und das 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau streifenweise abwechselnd als grundstücksverwaltende Dienststelle eingetragen. Hier ist wohl das 66 - Amt für Straßen und Verkehrstechnik federführend für den Beschluss zuständig. Die Grünpflege wird wohl von 671-42 ausgeführt. Es wird ein Gesprächstermin zur Klärung diverser Fragen erforderlich sein. Beschluss Nr. 14/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.4 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand d es Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth, AN/1005/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln-Sürth künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis in Betracht ziehen. Sachstand 2020 Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern findet zu Zeit statt. Ein Konzept wird zeitnah eingereicht. Sachstand 2021: Das Konzept ist entwickelt und wird nach Wegfall der Pandemieeinschränkungen aller Voraussicht nach im Sommer 2021 umgesetzt; siehe Mitt. BV 2 am 15.03.2021, 0505/2021. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 15/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.5 Verbreiterung des Leinpfades in Rodenkirchen AN/1001/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Wasserschifffahrtsamt eine Verbreiterung des Leinpfades Leinpfads in Rodenkirchen an der Engstelle zwischen Heinrich-Lübke-Ufer und Rodenkirchener Brücke zu prüfen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung mitzuteilen, ob und welche Untersuchungen in der Vergangenheit dazu bereits durchgeführt worden sind, welche Probleme in der Vergangenheit ausschlaggebend dafür waren, dass die Idee nicht weiterverfolgt wurde, welche Ämter von Stadt, Land und Bund an der Suche nach einer Lösung zu beteiligen sind, welche Lösungen für vergleichbare Probleme (z.B. an der Salzach in Salzburg) bekannt sind und welche Ansatzpunkte sie für die Lösung in Köln bieten können. Sachstand 2020 Im Bereich Heinrich-Lübke-Ufer gehört der Böschungsstreifen der Stadt Köln und 66 als grundstücksverwaltende Dienststelle. Der Leinpfad selbst ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland Bundeswasserstraßenverwaltung. Es ist aber möglich, dass es einen Vertrag mit der Stadt Köln über den Bau des Fuß-, Radwegs gibt. Dies ist jedenfalls im Bereich des Sürther Rheinbogens der Fall. Es herrscht noch Klärungsbedarf, ggfs ist ein Gesprächstermin erforderlich. Beschluss Nr. 16/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.6 Sanierung der Boulebahn an der Ecke Georgstra ße/Weißer Hauptstraße in Köln Weiß AN/0974/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine abgegrenzte Boule-Bahn entsprechend der gängigen Maßen am sogenannten "Schildkrötenplatz" an der Ecke Georgstraße/Weißer Hauptstraße gegenüber der Kapelle St. Georg einzurichten und das Terrain entsprechend zu sanieren. Dabei muss das Gelände insbesondere eingeebnet und ein neuer Splittbelag aufgeschüttet werden. Es soll geprüft werden, ob die Maßnahme aus Stadtverschönerungsmitteln finanziert werden kann. Sachstand 2020 Wird geprüft, ob realisierbar. Sachstand 2021: Maßnahme soll durch einen ausgleichspflichtigen Investor durchgeführt bzw. finanziert werden. Kontakt zwischen DG Weiß und dem Grünflächenamt ist hergestellt. Beschluss Nr. 17/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.10 PFC Belastung - Kölner Süden - Installation en von Filteranlagen AN/0994/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. Sachstand 2020 Beschlussfassung erfolgte in Kenntnis der Stellungnahme zur Sitzung (2548/2020) Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Sanierungsziele festgelegt. Es wurde gegenüber den Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil GmbH) vorgegeben, dass die Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanierungsanlagen auf den Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die weitere Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, gestoppt wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. Die Bezirksregierung hat keine Beseitigung der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. Nach Bekanntwerden der PFC-Problematik im linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 einschließlich der Ermittlung der PFC-Belastung im Umfeld der Firma Horst wurde der KiesGewinnungsbetrieb komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung eines Konzeptes durfte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Reinigung des durch Pumpen geförderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grundwasser ist für die Kieswaschung erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. Die Stadt Köln hat keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filteranlagen zur Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene Badenutzung in den Kiesgruben zu ermöglichen. Das Wasserrecht räumt keine subjektive Rechtsposition, etwa ein Recht auf eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Menge des Grundwassers oder einen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen des Grundwasserzustandes ein. Die im Antrag der SPD-Fraktion genannte Einrichtung und der Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen zur Fahnensanierung durch die Stadt Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung der Anlagen durch einen Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zur beispielsweise angesprochenen Badeseenutzung. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auf Filteranlagen zu verzichten. Eine belastbare Kosten- /Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgutachter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten erfolgen. Ein neuer Sachstand liegt nicht vor. Beschluss Nr. 18/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.12 Nutzungen des Maternusplatzes und des Markts platzes in Sürth 2021 AN/1111/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2021 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 8.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 9.) A) Frühlingsmarkt Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. B) Lifestyle Tag – Antikmarkt Am Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. C) Martinsmarkt Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November 2021, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 06.11.2021 kann stattfinden. 10.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 07. Juni 2021 geplant. Der Donnerstag, 03. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 05. Juni 2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. b) 16. Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021, sind die 16. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant: dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 26.06. 2021 fällt aus) dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06. a b 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse); Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei); Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 25. 06. ab 10.00); Straßensperrung ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplan t. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen. d) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (Abbau und Reinigung Montag 13. Dezember bis Dienstag 14. Dezember 2021), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 11.12.2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 08.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag- Markt am 09.12.2021 kann stattfinden. 11.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 12.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 13.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 14.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 24.01. - Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen. 2.) Am Freitag, 30.04.2021, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen des vorhergehenden Aufbaus auch nicht vorgezogen werden. 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand 2020 Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind, erfolgt in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Köln Rodenkirchen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 19/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.2.1 Stärkung des Personalbestandes in der Jugendp flege und des Ordnungsamtes, AN/0973/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Insbesondere in warmen Nächten, kommt es an untersc hiedlichen Stellen im Stadtbezirk zu Ansammlungen von Menschen, die sich mangels städtis cher oder kommerzieller Angebote auf der Straße treffen und dann z.T. bis spät in di e Nacht die Ruhe stören, beispielweise an der Rodenkirchener Rivera, aber auch in Zollstock oder in Rondorf. Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, in den künftig en Haushaltsplänen der Verwaltung die finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen un d sie mit einem entsprechenden Auftrag zu versehen, dass die bezirkliche Jugendpflege und der Ordnungsdienst im Bezirk personell deutlich gestärkt werden, noch nachdringlicher auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung achten zu können. Der Ordnungsdienst soll bereits jetzt angewiesen we rden, im Bezirk Rodenkirchen die üblichen Treffpunkte verstärkt zu besuchen und für ein friedliches Miteinander zu sorgen. Sachstand 2020 Personalplanung Ordnungsdienst Perspektivisch soll der Ordnungsdienst der Stadt Köln deutlich wachsen: Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 ( „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“) zunächst eine gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben. Bei der Konzeptionierung des Verwaltungsreform-Projektes „Zielbild 2020- Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluation des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 04.04.2017 (Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet. So ist es geplant, 300 Mitarbeitende im Außendienst beim Ordnungsdienst zu beschäftigen, um für ein friedliches Miteinander in allen einzelnen Kölner Stadtbezirken zu sorgen. Der Ordnungsdienst verfügt derzeit insgesamt über 227,5 Planstellen für den Außendienst. Davon sind aktuell rund 60 Stellen unbesetzt. Die Besetzung der vakanten Stellen gestaltete sich in der Vergangenheit allerdings aufgrund der engen Raumsituation in der Zentrale des Kölner Ordnungsdienstes im Stadthaus Ost schwierig. Durch den Umzug des Ordnungsdienstes in ein eigenes Dienstgebäude an der Aachener Straße in Köln-Junkersdorf soll die Raumnot gelöst werden. Die Besetzung der vakanten Stellen erfolgt regelmäßig in Einstellungschargen von höchstens 15 Personen in einem Zyklus von sechs Monaten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zu schnelle Einstellung zu vieler berufsfremder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualität der Arbeit sowie die soziale Integration und den Erhalt des eigens erarbeiteten Rollenbildes des Ordnungsdienstes nachhaltig irritieren bzw. beeinträchtigen kann. Um geeignetes Personal für den Ordnungsdienst gewinnen zu können, werden neben der Einstellung von externen Personen, regelmäßig Auszubildende des nicht-technischen mittleren Dienstes sowie Verwaltungsfachangestellte in ihren Praxisabschnitten im Außendienst ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können diese Auszubildenden seitens des Ordnungsdienstes für einen dauerhaften Einsatz angefordert werden. Seit zwei Jahren bewirbt der Ordnungsdienst der Stadt Köln auch seinen eigenen Ausbildungsgang „Verwaltungsfachangestellte/r für öffentliche Ordnung“, welcher einen Schwerpunkt bei der Arbeit des Ordnungsdienstes vorsieht. Das neue Personal wird im Rahmen der Stellenzusetzungen auf alle Dienstgruppen – auch auf die Dienstgruppe Rodenkirchen – aufgeteilt. Ordnungsbehördliches Vorgehen im Stadtbezirk Rodenkirchen Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zuständigkeit unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen im Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. Die Dienstgruppe Rodenkirchen kennt somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ im Bezirk Rodenkirchen. Die von der Dienstgruppe Rodenkirchen identifizierten ordnungsrechtlichen Besonderheiten sind insbesondere der Stadtteil Meschenich mit dem Kölnberg, der Straßenstrich rund um den Robinienweg, die Brühler Str. und das Eifeltor. Der Bereich des Bürgeramts, der in den Abend- und Wochenendstunden vermehrt Jugendliche oder Obdachlose und das Rheinufer – vor allem in den Sommermonaten – stellen weitere Hotspots dar. Über diese selbst identifizierten Schwerpunkte hinaus, steht die Dienstgruppenleitung Rodenkirchen des Ordnungsdienstes in ständigem engem Austausch mit der Bürgeramtsleitung. Im Kontext des Verwaltungsreformprojektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ finden hier regelmäßig Gespräche statt. In diesem Rahmen wird einmal jährlich eine verbindliche Vereinbarung getroffen, welchen bezirklichen Themen und Orten eine besondere Bedeutung zugeordnet wird. Darüber hinaus besteht für die Bürgeramtsleitung Rodenkirchen eine ständige telefonische Erreichbarkeit zur zuständigen Dienstgruppenleitung, welche die Steuerfunktion des eingesetzten Bezirksteams in Rodenkirchen übernimmt und im Bedarfsfall sofort Kräfte zur Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit wird von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. Im Rahmen der Zielvereinbarung 2020 zwischen dem Bürgeramt Rodenkirchen und der Dienstgruppe Rodenkirchen des Ordnungsdienstes wurde unter anderem vereinbart, dass der Ordnungsdienst an den oben genannten Hotspots noch mehr Präsenz zeigt und bei Bedarf auch Fußstreifen gemeinsam mit den Bezirksbeamten der Polizeiwache Meschenich durchführt. Daneben bestreift die Dienstgruppe Rodenkirchen im Tagesgeschäft aus eigenem Antrieb im Rahmen von Präsenzstreifen, aber auch in Form von gezielten Kontrollen (Grünflächenkontrollen, Hundekontrollen, Jugendschutzkontrollen und viele andere), den kompletten Stadtbezirk Rodenkirchen. Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen aktuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes weiter. Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 00:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr Hinweis : Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 intensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz-Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabenerledigung. Der Beschluss ist in Bezug auf den Ordnungsdienst daher „erledigt“. Personalbestand Jugendpflege: Kein neuer Sachstand Beschluss Nr. 20/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.1.3 Darstellung Örtlichkeiten für gefahrträchtige Situationen durch verbotenes behinderndes Parken von PKW, AN/1355/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der Einsatzerfahrungen von Polizei und Feuerwehr anhand einer grafischen Übersicht im Rahmen eines schriftlichen Berichts darzustellen, an welchen hervorgehobenen Örtlichkeiten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen anlässlich der Einsatzfahrten gefahrträchtige Situationen durch verbotenes und behinderndes Parken von PKW bestehen. Sachstand 2020 Der Polizei, dem Ordnungsamt und der Feuerwehr sind keine Sachverhalte bekannt, bei denen das Erreichen der Einsatzorte durch verkehrsw idrig bzw. - behindernd abgestellte Kfz behindert oder erschwert wurde. Es wird bestätigt, dass regelmäßig die Feuerwehrzufahrten im Bereich der Hochhaussiedlung Meschenich überwacht und dort regelmäßig Falschparker verwarnt werden. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 21/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.1.5.1 Kirmesplatz Meschenich, AN/1510/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, auf dem an der Engeldorfer Straße in Meschenich gelegenen Grundstück (neben Hausnummer 54) als fiskalische Eigentümerin prüfen zu lassen, welche infrastrukurellen Maßnahmen sich z.B. für Drainage– oder Entwässerungsmaßnahmen eignen. Sachstand 2020 Es finden Gespräche zwischen dem Bürgeramt Rodenkirchen und der Fachverwaltung statt. Beschluss Nr. 22/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.1.7 Versorgungssituation mit Grundschulplätzen un d Gewährleistung wohnortnaher Beschulung, AN/1389/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Situation der Versorgung mit wohnortnahen Grundschulplätzen in den kommenden vier Jahren in der nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung mündlich darzustellen und Rückfragen aus dem Gremium zu beantworten. Im Einzelnen wünscht die Bezirksvertretung Auskunft über 1. die geplanten Zügigkeiten und Schülerzahlen in d en Grundschulen im Stadtbezirk bis zum Schuljahr 2023/2024 2. den aktuelle und geplanten Stand von Klassenräum en und OGS-Aufenthaltsräumen pro Schule 3. die zeitliche Darstellung von geplanten Erweiter ungen der Räumlichkeiten 4. die Darstellung von bereits absehbaren Verzögeru ngen bei der Erweiterung der Räumlichkeiten die Darstellungen der Maßnahmen, wie mögliche Verzögerungen bei der Erweiterung der Räumlichkeiten kompensiert werden sollen (Plan B). Sachstand 2020 Thema befindet sich in der Abstimmung mit der Fachverwaltung. Beschluss Nr. 23/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.2.1 EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufe n zum 31.12.2020, AN/1379/2020 Beschluss: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen sch nellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der EEG-Förderung zum 31.12.2020 die Rhei nenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sor ge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gef ördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie einspeisen, können sanktionsfrei den d urch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. Sachstand 2020 Stellungnahme der RheinEnergie Die im Antrag erwähnten Kündigungsschreiben sind noch vor Veröffentlichung des Regierungsentwurfs zum EEG 2021 seitens der Rheinischen NetzGesellschaft GmbH (RNG) erstellt und vorsorglich an die betroffenen PV-Anlagenbetreiber versandt worden, so dass in den Schreiben hier nur auf den bis dahin geltenden Rechtsrahmen abgestellt werden konnte. In der aktuell vorliegenden Fassung zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass es für Post-EEG- Anlagen die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des eingespeisten EEG-Stroms durch den zuständigen Netzbetreiber geben soll. Eine Vergütung ist bis 2027 für kleine Anlagen (< 100kW) und bis 2021 für große Anlagen (>100 kW) vorgesehen. Damit soll das sogenannte „wilde Einspeisen" verhindert werden (d.h. Einspeisung, ohne Kenntnis des Netzbetreibers, was negative Auswirkungen auf die Bilanzkreisbewirtschaftung der RNG haben könnte). Zurzeit sind einige Regelungen des Entwurfs des EEG 2021 noch in Diskussion. Eine Verabschiedung ist nach unserer Einschätzung aber weiterhin im Dezember zu erwarten. Inkrafttreten soll die Novelle zum 01.01.2021. Es wird nach Sachstand Dezember 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Regelung bezüglich der im Antrag genannten Anlagen geben, da der Gesetzgeber „wildes Einspeisen“ in jedem Fall unterbinden will. Tatsächlich sind im Netz der RNG zunächst sehr wenige Anlagen betroffen. In 2021 fallen Anlagen in der Größenordnung von 200 kW, bzw. ca. 80 Anlagen, aus der EEG-Förderung und damit in den Bereich der erwähnten Regelung. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 24/20 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.2.2 Störfälle bei Shell, AN/1385/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert mit äußerster Dringlichkeit an die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsorgan, mit der Shell für das Werk Godorf einen deutlich kürzeren Zeitraum zur Hebung der unterirdischen Rohrleitungsteile zu vereinbaren. Die Prüfintervalle der unterirdischen Rohre müssen auf die Hälfte zu reduziert werden. Die Landesregierung wird aufgefordert – falls erforderlich – die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Stadt Köln wird aufgefordert, diese Maßnahmen bei Bezirks- und Landesregierung einzufordern. Der Shell AG wird dringend nahegelegt, die oben genannten Maßnahmen freiwillig zu ergreifen. Sachstand 2020 Anfang Oktober wurde ein Begleitkreis zur Untersuchung der Störfälle und Leckagen bei Shell eingerichtet. In diesem Begleitgremium sitzen unter anderem Bezirks- und Ratspolitiker, die Vorsitzenden der Bürgervereine der Shell-nahen Stadtteile und Vertreter von BUND e.V. Nach Angaben der Kölner Bezirksregierung gehört die Shell Rheinland Raffinerie aber bereits zu den Überwachungsschwerpunkten. Bis heute liegt keine weitere Stellungnahme der Fachverwaltung vor. Aufgrund der aktuellen Planungen die Rohrleitungen bis 2024 zu sanieren, ist der Beschluss ist erledigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (117)
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Details
- Aktenzeichen
- 1030/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 12:54