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1030/2021

Bericht der Oberbürgermeisterin gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen; hier: Jahresbericht 2019 und 2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 9.1.1

Anlage 2 Jahresbericht bis 2018

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht

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Anlage 4 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht mit Änderungen

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Anlage 3 Jahresbericht 2019 und 2020

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Anlage 2 Jahresbericht bis 2018

242629 Zeichen

Beschluss Nr. 030/06 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.04.2006  
 
 
8.2.9  Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des  Bahnhofareals 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, für die Neubebauung des Bahnhofsareals in Sürth eine 
Rahmenplanung zu erstellen. Für diese gibt die BV2 die folgenden Empfehlungen vor: 
• Schaffung einer qualitativ hochwertigen Fläche als  Bahnhofsvorplatz, 
• Neuordnung des Verkehrs unter Berücksichtigung vor handener Planungen und 
sicherer Zugänge für Fußgänger sowie separater Radwege, 
• Erhalt des Kulturraums Fuhrwerkswaage, 
• möglichst Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes , 
• sozialer Anspruch bei Schaffung von neuem Wohnraum  (z.B. betreutes Wohnen), 
• Erhalt des P&R-Platzes und eines Vollsortiments in  Bahnhofsnähe 
 
Die Rahmenplanung sowie die Vorstellung der Investoren sind der BV2 und den Sürther 
Bürgern frühzeitig vorzustellen. 
 
Sachstand 2007 
 
Siehe Bericht zu TOP 8.2.6 vom 18.04.05, Kat. 0 
 
Sachstand 2008 
Es folgt in Kürze eine Mitteilung zum letzten Planungsstand. 
 
Sachstand 2009 
 
Siehe Mitteilung in der Sitzung am 02.02.09. 
 
Sachstand 2010 
 
Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die 
Verkehrsführung, die P+R-Plätze  und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. 
Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche 
Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtigt, den südlichen Teil ihres 
Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine 
Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 
entstehen wird. Mit  Vertretern des Vereins „Für Sürth“ hat bereits ein erster 
Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.

Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis, der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potenzialanalyse für eine 
P+R-Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs, liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis 
ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden 
Ergebnisse müssen nun zusammen mit den vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. 
In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen. 
 
Sachstand 2013 
 
Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, 
muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen.  
 
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
 
Sachstand 2018 
 
HGK: 
Die P+R-Anlage Sürth wurde 2015 an die KVB verkauft; nach Aussage der KVB soll auf 
diesem Areal eine Parkpalette errichtet werden. 
Die nördliche ca. 2400 m² große Teilfläche wurde 2016 an einen Investor verkauft, der dort 
ein mehrstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gebäudeplanungen laufen zurzeit; 
eisenbahntechnische Belange werden mit der HGK abgestimmt. 
 
Stadtplanungsamt: 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an.

Beschluss Nr. 039/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008  
 
 
8.1.3 Spielplatz Franz-Marc-Straße 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Spielplatz 
am Ende der Franz-Marc-Straße im Rodenkirchener Malerviertel Spielgeräte für Kinder, 
Bänke und Abfallkörbe aufgestellt werden können.  
 
 
Sachstand 2009: 
 
Derzeit nicht zu finanzieren, lt Mitteilung in der Sitzung am 16.06.08 
 
Sachstand 2010: 
 
Eine Finanzierung für diesen Spielplatz ist derzeit nicht möglich.  
 
Sachstand 2012: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2015: 
 
Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer 
Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre ist nicht zu rechnen. 
 
Sachstand 2018: 
 
Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer 
Umsetzung innerhalb der nächsten 2 Jahre (2021) ist nicht zu rechnen. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Die Maßnahme wird in dem nächsten Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
besprochen.

Beschluss Nr. 063/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.08.2008  
 
 
8.1.10  Neue Mietergärten, Meschenich 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen im Umgebungsbereich der 
Wohnanlage Kölnberg in Meschenich zwischen Alte Brühler Straße und künftiger 
Umgehungsstraße Flächen für die Anlage von Mietergärten ausgewiesen werden können. 
Gegebenenfalls sollen dafür geeignete Flächen, die sich noch in privatem Besitz befinden, 
angekauft werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, in welcher Weise auch unter den 
Bewohnern der Wohnanlage Kölnberg Interesse für die Nutzung der selbstverwalteten 
Mietergärten geschaffen werden kann. 
 
Sachstand 2009 
 
Im Bereich des Stadtteil Köln Meschenich war die Errichtung von Mietergärten auf  der 
Kleingartenzielplanfläche Nr. 2.10 Meschenich, Zaunhofstraße vorgesehen. Das Grundstück 
befindet sich im städtischen Besitz und eine fußläufige Erreichbarkeit zum Wohnanlage 
Kölnberg ist gegeben. 
 
Nach Durchführung der Integrierten Raumanalyse für den Raum Köln  
Rondorf/Meschenich/Immendorf steht die Fläche Nr.2.10 für die Errichtung von Klein – oder 
Mietergärten nicht mehr zur Verfügung. 
 
Stattdessen wurden zwei neue Flächen im Bereich der Bödingerstraße und nördlich der 
Alten Brühlerstraße und künftiger Umgehungsstraße als Kleingartenflächen ausgewiesen. 
Mittlerweile sind diese Flächen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich mit dem Signet 
Dauerkleingärten festgesetzt. Beide Zielplanflächen befinden sich in privaten Besitz. 
 
Für den Ankauf einer der Flächen und den Ausbau der Gärten muss erst Planungsrecht 
geschaffen werden, das heißt für einer der infrage kommenden Flächen ist ein 
Bebauungsplan mit dem Signet „private Grünfläche, Dauerkleingartenanlage“ aufzustellen. 
Erst nach Aufstellungsbeschluss und Ankauf der Fläche können Landesmittel als Zuschuss 
zum Bau der Gärten beantragt werden. Eine Finanzierung der Mietergartenanlage ohne die 
Inanspruchnahme von Landesmittel kann seitens der Verwaltung nicht betrieben werden. 
 
Sobald geeignete Flächen für den o. g. Zweck ausgewiesen sind, wird versucht, die Flächen, 
welche sich noch in privaten Besitz befinden, anzukaufen. 
Das Stadtplanungsamt hierzu in Ergänzung: 
Nördlich der Wohnbebauung "Am Kölnberg" (Mischgebiet im Flächennutzungsplan) wurden 
in der Vergangenheit immer wieder Investorenvorstellungen an das Stadtplanungsamt 
herangetragen, insbesondere mit der Absicht, dort Einzelhandel anzusiedeln. Eine 
städtebaulich sinnvolle Lösung kann an dieser Stelle jedoch nur entstehen, wenn es zu einer 
Gesamtplanung für den Bereich zwischen der Brühler Landstraße, der Straße Am Kölnberg 
und der künftigen Umgehungsstraße kommt.  
Erst kürzlich wurden dem Stadtplanungsamt Planungsideen vorgestellt, die die Bedingung 
einer Gesamtplanung erfüllen. Aufgrund der Darstellung von Dauerkleingärten im 
Flächennutzungsplan wurde zuletzt mit dem potentiellen Investor verabredet, die Einrichtung 
von Mietergärten in das Plankonzept aufzunehmen. Sobald verwertbare neue 
Planungsvorstellungen vorliegen, wird die Bezirksvertretung hierüber informiert.

Grundsätzlich können alle Investitionsabsichten in diesem Bereich nur über die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes realisiert werden. 
Liegenschaftsamt: 
Ein Grunderwerbsauftrag liegt der Liegenschaftsverwaltung noch nicht vor. 
 
Sachstand 2010 
 
Das Stadtplanungsamt ist dabei, den  Bebauungsplan „Brühler Landstraße“ aufzustellen, in 
dem die Mietergärten festgesetzte werden sollen. 
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss die vorliegende Planung abgelehnt hat, 
entwickelt die Verwaltung mit dem Vorhabenträger neue Planungsvarianten, um auf dieser 
Grundlage einen Planungsbeschluss im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zu erwirken.  
 
Sachstand 2011 
 
Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln-
Meschenich wurde vom StEA in der Sitzung am 18.03.2010 einstimmig abgelehnt. Die 
Angelegenheit ist bis auf weiteres erledigt. 
 
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.11.11 ist die Sache 
nicht erledigt! 
 
Sachstand 2012 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2015: 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2020 
 
Es hat in Bezug auf den Regionalplan gegeben; das Areal soll als Siedlungsbereich 
ausgewiesen werden. 
 
Das Planverfahren für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln-Meschenich ist bereits im 
Jahr 2012 zum Stillstand gekommen. 
 
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche 
Planungsabsicht - zu der auch die Festsetzung von Mietergärten gehörte - nicht wieder 
aufleben wird. 
Eine Fortsetzung der Planung ist derzeit nicht geplant. 
Seitens des Stadtplanungsamtes wird der Beschluss somit als erledigt betrachtet .

Beschluss Nr. 068/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008  
 
 
8.1.1 Wasserversorgung auf dem Südfriedhof 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten: 
 
1. den genauen Investitionsbedarf zur Sanierung der alten Rohrleitungen und alternativ die 
Herstellungskosten für den Bau von Brunnen zu ermitteln und darzulegen; 
 
2. den Finanzbedarf für die kostengünstigere der beiden Lösungen in den Haushalt 
einzustellen und wie bereits auf dem Friedhof Kalk geschehen, die notwendigen Arbeiten 
zeitnah auszuführen; 
 
3. zu prüfen, ob es als Zwischenlösung sinnvoll ist, Maar-Fässer aufzustellen, die es den 
Besuchern ermöglichen, im Notfall Pflanzen und Blumen mit Wasser zu versorgen. 
 
Sachstand 2009: 
 
Die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf dem Südfriedhof wird noch in diesem Jahr 
begonnen. Die Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, die ersten besonders schadhaften 500 
Meter des insgesamt 7.500 Meter langen Versorgungsnetzes zu sanieren. Hierfür stehen im 
Haushaltsjahr 2009 210.000,-- Euro zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über den Baufortschritt im kommenden Jahr 
informieren. 
 
Sachstand 2011: 
 
Aufgrund mangelnder Planungskapazitäten bei der Gebäudewirtschaft hat sich die weitere 
Durchführung der Maßnahme immer wieder verzögert. Die Planungen sind inzwischen 
abgeschlossen. Hier hat sich ergeben, dass der erste und der zweite Bauabschnitt nur 
zusammen ausgeführt werden können. Zur Sicherung der Anfinanzierung sind für 2011 
wieder Mittel veranschlagt. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Wasserversorgung 
auf dem Südfriedhof ist die weitere Mittelveranschlagung für 2012 in die Wege geleitet. 
 
Sachstand 2012: 
 
Die Gebäudewirtschaft hat die Planung zur Erneuerung der Wasserleitung auf dem Friedhof 
Süd abgeschlossen. Die weiteren erforderlichen Vorlagen für den Baubeschluss und die 
Mittelfreigabe werden im September in die Gremien eingebracht. Nach positiver 
Beschlussfassung erfolgt die Ausschreibung. 
 
Sachstand 2013: 
 
Der Finanzausschuss hat am 17.09.2012 die Freigabe der Mittel beschlossen. Diese Mittel 
sind nach 2013 übertragen worden.

Die Planung ist noch nicht fertig. Der Sachbearbeiter der bei 26 dafür zuständig war ist 
zwischenzeitlich pensioniert. 26 teilt mit, dass ab September die Planungen für den 
Südfriedhof bei 26 weitergeführt werden. 
 
Sachstand 2014 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Gebäudewirtschaft wird die Planung der Maßnahme und die Erstellung der 
Vergabeunterlagen im Frühjahr 2016 abschließen. Mitte 2016 wird voraussichtlich die 
Vergabe der Leistungen erfolgen. Die Ausführung der Leistungen ist ab September 2016 
geplant. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Die Erneuerung der Wasserleitungen auf dem Südfriedhof, dem flächenmäßig mit rund 62 
Hektar größten Kölner Friedhof beinhaltet einen komplexen Planungs- und 
Abstimmungsaufwand. 
 
Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Beauftragung eines Planungsbüros im Wege eines 
Ausschreibungsverfahrens vorbereitet. 
 
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung erfolgen fortlaufend Instandsetzungsarbeiten an 
den alten Versorgungstraßen. 
 
Sachstand 2020 
 
Zwischenzeitlich wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung (HOAI Phase 3) beauftragt.

Beschluss Nr. 093/08 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.10.2008  
 
8.2.1 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtbahnhof in Rodenkirchen benötigt dringend eine öffentliche Toilettenanlage für die 
vielen Fahrgäste der KVB AG, die Warte- und Umsteigezeiten an diesen Haltestellen für 
Stadtbahnen und Busse überbrücken müssen. 
Die Verwaltung und KVB AG werden daher gebeten, an einer geeigneten Stelle dieser 
Bahnstation eine zeitgemäße stationäre Toilettenanlage aufzustellen. 
 
Sachstand 2009: 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einrichtung und den 
Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen an stark frequentierten Stellen im gesamten Kölner 
Stadtgebiet zu erarbeiten. Die zu dieser Thematik durch politische Gremien, 
Arbeitsgemeinschaften etc. eingebrachten Vorschläge werden dabei berücksichtigt. Ein 
Grobentwurf des Konzeptes wurde erstellt und befindet  sich zurzeit in der 
Detailabstimmung. 
 
Sachstand 2010: 
 
Am 10.09.2009 hat der Rat die Umsetzung eines Toilettenkonzeptes beschlossen. 
 
Die danach vorgesehenen Maßnahmen werden nach den festgelegten Prioritäten 
umgesetzt. 
 
In zweiter Priorität beinhaltet dieses Toilettenkonzept die Schaffung neuer Toilettenstandorte. 
Die Verwaltung hat hierfür unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksvertretungen 
eine Liste mit Standorten erarbeitet, die derzeit auf Realisierbarkeit überprüft werden. 
 
Die Maßnahmen der zweiten Priorität stehen bei der angespannten Haushaltssituation unter 
dem Finanzierungsvorbehalt und sollen zunächst zurückgestellt werden. 
 
Sachstand 2011: 
 
Hinsichtlich der öffentlichen Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth wird 
die BV 2 zur Sitzung am 26.09.2011 im Wege einer Mitteilung (Sessionvorlage 3252/2011) 
über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich 
verwiesen wird. 
Sachstand 2012: 
 
Der Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.06.2012 beauftragt, zur 
Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzepts ein Maßnahmenkonzept zu erstellen 
und dem Fachausschuss Umwelt und Grün zur ersten Sitzung nach der Sommerpause 
vorzulegen. Für die Übergangsphase wurde ein Anschubbudget für erste 
Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftrag, die 
Finanzierung eines erweiterten Toilettenangebots im Rahmen der Verhandlungen zum 
neuen Werbenutzungsvertrag zu prüfen.

Sachstand 2013: 
 
Nach derzeitiger Planung soll nach Beratungsfolge (BV Rodenkirchen am 11.11.2013) der 
Rat am 17.12.2013 das gesamtstädtische Toilettenkonzept beschließen, indem auch die 
Vorschläge der Bezirksvertretung Rodenkirchen berücksichtigt werden.  
 
Sachstand 2014: 
 
Im Zuge des im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Toilettenkonzeptes 
werden derzeit von 62 gemeinsam mit der AWB die von den politischen Gremien und den 
Interessenverbänden vorgeschlagenen und im Konzept erfassten Standorte für öffentliche 
Toilettenanlagen auf Machbarkeit überprüft. Mit einer konkreten Aussage zur Umsetzung der 
Beschlüsse ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Prüfung der Machbarkeit zur Einrichtung einer öffentlichen Citytoilette hat ergeben, dass 
keine öffentlichen Flächen in akzeptabler Nähe des Wunschstandortes „Rodenkirchener 
Bahnhof“ für das Aufstellen und Betreiben einer entsprechenden Anlage zur Verfügung 
stehen. Das Gelände gehört der Häfen- und Güter Köln AG (HGK). Die Stadt Köln steht mit 
der HGK in Verhandlung. Seitens der HGK besteht grundsätzlich Bereitschaft eine Fläche 
auf dem angrenzenden Parkplatz zur Anmietung durch die Stadt für eine Citytoilette zur 
Verfügung zu stellen. Allerdings ist seitens der HGK eine Umgestaltung der Platzfläche 
geplant. In diesem Zusammenhang werden mögliche Aufstellflächen geprüft und verhandelt.  
 
Der von der Bezirksvertretung gewünschte Standort "Sürther Bahnhof" kommt für die 
Einrichtung einer City-Toilette bislang nicht in Frage, da keine öffentlichen Flächen zur 
Verfügung stehen. Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist eine Anmietung der benötigten 
Platzfläche auf dem Gelände der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) und der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG (KVB) nicht möglich. Es wird jedoch weiterhin geprüft, ob der Standort 
"Sürther Bahnhof" doch noch zu realisieren ist. Zum angedachten Alternativstandort im 
Bereich Sürther Markt gibt es erhebliche Proteste von Anliegern, Bürgervereinen, 
Grünflächenpaten und einer Sürther Karnevalsgesellschaft. Weitere Alternativstandorte 
werden geprüft. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen diese zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Die Fläche zur Errichtung einer City WC Anlage ist festgelegt. Diese befindet sich südlich 
des Bahnsteiges im Grünstreifen des Parkplatzes. Aktuell steht die Verwaltung in 
Verhandlungen mit der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) über die konkrete 
Vertragsausgestaltung bezüglich der Grundstücksnutzung. Die technische Umsetzbarkeit 
wurde in der Zwischenzeit von den Abfallwirtschaftsbetrieben erfolgreich geprüft. Sobald die 
Grundstücksfrage abschließend geklärt ist, kann mit der baurechtlichen Bewertung der 
geplanten Errichtung fortgefahren werden. 
 
Alternativstandorte konnten bislang nicht ermittelt werden. Aktuell wird die Möglichkeit zum 
Abschluss einer HappyToilet Vereinbarung in räumlicher Umgebung geprüft. 
 
Sachstand 2020 
 
Die Vertragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit der RheinEnergie wurde eine 
Methode gefunden, um die Wasserversorgung der Toilette herzustellen. Dazu wird aktuell

eine Zwangsspülung in der Nacht geplant, damit das Wasser nicht zu lange in der Leitung 
steht. 
 
Im Rahmen der Planungen prüft die Verwaltung zurzeit die Versetzung der City-WC Anlage 
Krebsgasse aus der Innenstadt, da diese wegen des Missbrauches durch Drogenabhängige 
stillgelegt wurde. Hierzu erfolgt bei positivem Prüfergebnis eine entsprechende Vorlage an 
die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen.

Beschluss Nr. 008/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2010  
 
 
8.2.5 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und  Jugendlichen 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Proje ktes „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit 
Kindern und Jugendlichen“ bei laufenden Stadtplanungsprojekten des Bezirks die Interessen 
von Kindern und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen und die beabsichtigte Modellübung 
an einem geeigneten Stadtplanungsprojekt im Stadtbe zirk Rodenkirchen (z.B. Gaedestraße) 
durchzuführen. 
 
Sachstand 2010: 
 
Es findet in Kürze zu diesem Thema ein Gespräch im Bezirk Rodenkirchen statt, um weitere 
Planungsschritte festzulegen.    
 
Sachstand 2011: 
 
Die Verwaltung plant weiterhin eine Modellmaßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft – 
gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Vorgehensweise 
ist abgesprochen. Es fehlen zurzeit noch gesicherte Standorte, die für ein Jugendangebot 
geeignet sind. Verschiedene Optionen sind in der Prüfung. 
 
Sachstand 2012: 
 
Ein geplanter Standort für eine Maßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft“ ist das 
Planungsgebiet südlich der Wohnanlage Bödinger Hof in Rondorf/ Talstraße. Das laufende 
Bebauungsplanverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen (siehe Beschluss 095/08 und 
089/10).  
Ziel des Bebauungsplanes Talstraße ist es, interessante und attraktive Bewegungs- und 
Aufenthaltsflächen wie Basketball etc für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Darum sollen 
Jugendliche an der Planung beteiligt werden. Ihre Ideen und Vorschläge zur Entwicklung der 
Flächen sind vielfältig und können die Planung sowie den Entwicklungsprozess in hohem 
Maße inspirieren. So bilden die Ergebnisse des geplanten Beteiligungsverfahrens eine 
wichtige fachliche Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung des zukünftig zu bebauenden 
Geländes. Darüber hinaus lernen Jugendliche, wie Planung funktioniert – Beteiligung auch 
als Vermittlung der Planungs- und Baukultur. Aber im besonderen Maße dient Beteiligung 
der Identifikation der Beteiligten mit dem öffentlichen Raum und der neu gestalteten Fläche. 
Wenn der rechtsgültige Bebauungsplan vorliegt, kann mit dem Beteiligungsverfahren 
begonnen werden. 
 
Sachstand 2013: 
 
Derzeit ist der Offenlagebeschluss in Vorbereitung. 
 
Sachstand 2014 
 
Die Offenlage findet voraussichtlich im Herbst 2014 statt.

Sachstand 2015: 
 
Die Offenlage des BP-Entwurfs erfolgt voraussichtlich Ende 2015. 
 
Auf Grund von wiederholtem Prioritätenwechsel der politischen Gremien hat der BP-Entwurf 
mit dem Arbeitstitel „Talstraße“ noch nicht, wie von der Verwaltung mehrfach vorgesehen, 
den Bearbeitungsstand für den Offenlagebeschluss erreicht hat.   
 
Sachstand 2018: 
 
Ein 2. Beteiligungstreffen für die Errichtung eines Jugendunterstandes ist in Vorbereitung. 
Bei diesem Treffen wird der Finale Jugendunterstand festgelegt. Umsetzung wird im Herbst 
2019 sein.  
 
Sachstand 2020 
 
Der Jugendunterstand wurde hergerichtet und wird sehr gut angenommen.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 038/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 
 
 
8.2.1  Stärkung der Bezirksvertretungen 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die Zuständigkeitsordnung dahingehend 
abzuändern, dass den Bezirksvertretungen mehr Entscheidungskompetenzen in 
haushaltsrechtlichen Entscheidungen, welche den Bezirk betreffen, eingeräumt werden. 
 
 
Sachstand 2010: 
 
Aufgrund des Beschlusses vom 26.04.2010 wurde eine Ratsvorlage (1961/2010) erstellt, die 
am 05.07. im AVR und am 13.07. im Rat behandelt wird.  
 
Der Beschlussvorschlag lautet:  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur 
Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an die Verwaltung. Diese soll konkrete Vorschläge 
zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeiten, die dem Rat vorgelegt werden.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.10 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. 
 
Sachstand 2011: 
 
Mögliche Änderungen der Zuständigkeitsordnung zur Stärkung der 
Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen werden entsprechend dem Beschluss 
des Rates vom 13.07.2010 (Vorlage 1961/2010) derzeit in einer gemeinsamen 
Arbeitsgruppe der Verwaltung mit Vertretern der Bezirke (Bezirksbürgermeister und 
Bürgeramtsleiter) erörtert. Die Ergebnisse dieser Runde werden dem Rat zu einem späteren 
Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Sachstand 2012: 
 
Ein erster Entwurf ist als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das 
Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand behandelt werden. Danach erfolgt 
eine Vorlage zur Beratung in den politischen Gremien. 
 
Sachstand 2013 
 
Ein von der Verwaltung aufgrund der Beschlüsse der Arbeitsgruppe erstellter Entwurf wurde 
im Januar 2013 in die Gremien gegeben. Es hat daraufhin Diskussionen und 
Änderungsvorschläge insbesondere in den Bezirksvertretungen gegeben. Da aufgrund des 
Umfangs dieser Diskussionen ein regulärer Beratungsgang nicht mehr aufrecht zu erhalten 
war, hat der Oberbürgermeister die Vorlage einstweilen wieder zurückgezogen. Die 
Änderungsvorschläge werden durch die Verwaltung geprüft. Wann ein entsprechend 
überarbeiteter Entwurf erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist derzeit nicht 
abschätzbar.

Sachstand 2014 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem 
Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen.  
Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. 
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese 
Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert 
werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 
eingebunden werden.  
 
Sachstand 2018 
 
Kein neuer Sachstand. Der Vorgang befindet sich in der Abstimmung im Rahmen der 
Kommission zur Stärkung der Bezirke. 
 
Es wird auf die Vorlage 3430/2018 verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Rat hat die Zuständigkeitsordnung auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission 
zur Stärkung der Bezirke geändert (Vorlage 0976/2017). Die Erfahrungen mit der geänderten 
Zuständigkeitsordnung wurden evaluiert und durchgehend als positiv bewertet - siehe 
Anlage 5 zur Vorlage 3430/2018.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 043/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010  
 
 
8.2.12  Sürther Bahnhof: 
Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den 
Stadtentwicklungsausschuss umgehend zu unterrichten, welche Aktivitäten die HGK als 
Eigentümerin bzw. die städtische Gesellschaft „modernes köln“ als Beauftragte entfalten, um 
Teile des Areals an Investoren zu veräußern. Zudem wird eine Stellungnahme erwartet, in 
welcher Weise man hierbei die von der BV2 vorgegebenen Rahmenbedingungen - siehe 
zum Beispiel TOP 8.2.1 aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen Sitzung vom 22.06.09 
(Berücksichtigung zukünftigen P+R-Bedarf), TOP 8.2.1 vom 29.01.07 (Forderung nach 
alternativen Lösungskonzepten) und TOP 8.2.3 vom 03.04.06 (Verabschiedung von 
Planungsleitlinien) - beachtet. 
 
Sachstand 2010 
 
Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die 
Verkehrsführung, die P+R-Plätze  und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. 
Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche 
Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtig den südlichen Teil Ihres Grundstücks 
zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im 
Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit  
Vertretern des Vereins „FürSürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch 
stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.  
 
Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R-
Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, 
dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse 
müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits 
erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der 
Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen.

Sachstand 2013 
 
Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, 
muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen.  
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 006/11 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011  
 
 
8.2.4 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung eines Planungskonzeptes, 
Rahmenbedingungen 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bahnhofsareal in Sürth eine Grobplanung unter 
Einbeziehung der Polizei zu erstellen, die sowohl die Verkehrsführung und -vernetzung, als 
auch die Ausweisung von möglichen Baufeldern beinhaltet. Bei dieser Planung sind folgende 
Leitlinien zu beachten:  
 
1. Schaffung eines Platzes vor dem Bahnhofsgebäude zur Falderstraße hin (siehe 
Varianten 3 und 5 aus dem Bezirksvertretung Rodenkirchen - AK, keine Variante 2 
oder 8), hierbei  Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer klassischen 
Kreuzung (Variante 3) im Vergleich zu einem Kreisel (Variante 5);  
2. autofreie Nutzung dieses Platzes, evtl. „Shared- space-Konzept“ für die Busse; 
3. keine Riegelbauweise im Kernbereich, sondern ein e aufgelockerte 
Bahnhofsbebauung, die sich zum Platz hin öffnet (Durchgang?) und diesen dezent 
einfasst im Zwickel Berg-/Falderstraße Abrundung der bestehenden Bebauung durch 
ein weiteres Gebäude; 
4. Verzicht auf ein Baufeld im Zwickel Heinrich-Erp enbach-Straße / Bahnübergang und 
Erhalt der dortigen Grünfläche, insbesondere der alten Linden; 
5. Organisation der Haltestellen in der Art, dass s ich möglichst kurze (Umsteige-) Wege 
ergeben (Vorziehen des Bahnsteigs zum Bahnübergang hin?); 
6. kein Hineinziehen des Taxi-Standes in die Bergst raße (so vielfältigere 
Abfahrmöglichkeiten)   
7. Gestaltung des P+R-Platzes in Paletten-Bauweise zur Reduzierung der benötigten 
Grundfläche; 
8. Ausweisung von ausreichend bemessenen Fahrradste llplätzen in Bahnsteignähe, 
evtl. im hinteren (P+R-) Bereich; 
9. direkter fußläufiger Zugang von der Bergstraße z um Bahnsteig im hinteren, südlichen 
Teil des Areals.  
10. Zudem ist zu prüfen, wie der P&R-Parkplatz an die Bergstraße angebunden werden 
kann. 
Der BV 2 ist eine solche Grobplanung anschließend zum Zwecke der Diskussion 
vorzustellen. 
 
 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.

Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R-
Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, 
dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse 
müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits 
erarbeitete Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der 
Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen. 
 
 
Sachstand 2013 
 
Kein neuer Sachstand. Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne stadt hat 
Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem 
StEA mitzuteilen.  
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Parkplatz wurde bereits umgebaut und die Baumaßnahme steht an. 
 
Die Umsetzung der Platzgestaltung steht noch aus.

Beschluss Nr. 015/12 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.03.2012 
 
8.2.2 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendige Vorlage zur Weiterführung des 
Bebauungsplanes für einen Basketballplatz südlich der Wohnbebauung Am Bödingerhof, 
vorzulegen. 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die 
Ackerparty zu genehmigen. 
 
 
Sachstand 2012 
 
Zu dem genannten Planverfahren wird in Kürze die Trägerbeteiligung durchgeführt.  
 
Sachstand 2013 
 
Das notwendige Planverfahren ist in Arbeit.  
 
Zur Ackerparty: 
 
Mitte 2013 hat mit allen Beteiligten (61, 57, 67, 32) im Gründungsverfahren der Ackerparty 
eine Besprechung stattgefunden. Hierbei wurde ein Verfahren abgestimmt, dass die jährlich 
stattfindende Ackerparty auf dem Gelände sichert.  
 
Sachstand 2014 
 
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes soll voraussichtlich im Herbst 
2014 in den politischen Gremien beraten werden. 
 
Zur Ackerparty: 
In einer Bürgeraktion „Rondorf pflanzt“ am Samstag den 22.03.14 wurde nach Vergabe des 
Grünflächenamtes die Bepflanzung einer Ersatzfläche durch Beteiligung der Rondorfer 
Bürger und der Politik durchgeführt. Hiermit wurde der Eingriff, der durch die 
Veranstaltungsfläche entstand ausgeglichen. Die Veranstaltung „Ackerparty“ ist somit für die 
Zukunft gesichert. 
Sachstand 2015: 
 
Das Bebauungsplanverfahren ist weiterhin in der Bearbeitung. Die „Ackerparty“ hat am 
21.06.2015 stattgefunden.   
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag siehe 034/14

Beschluss Nr. 042/12 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.09.2012 
 
8.2.1 Überführung der Stadtteilmütter- und väterpro jekte in ein kommunales 
Regelangebot 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Stadtteilmütter- und Väterprojekte –  hier 
entsprechend für den Bezirk Rodenkirchen dasjenige im Stadtteil  Meschenich - in ein 
kommunales Regelangebot zu überführen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. 
 
Sachstand 2013 
 
Aufgrund der angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –väterprojekte 
bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden.  
Unter Federführung des Amtes für Weiterbildung hat sich jedoch ein kommunaler 
Koordinierungskreis mit den Sozialraumkoordinatoren und anderen relevanten Akteuren 
gebildet, um den Bedarf an Stadtteilmüttern und – vätern in allen Sozialräumen zu prüfen 
und Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. 
 
Sachstand 2014 
 
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –
väterprojekt bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden.  
Auf Initiative der Stadt Köln, Dezernat I, wurde das Ministerium für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit angefragt.  
Derzeit wird durch Lernende Region- Netzwerk Köln e.V. die Möglichkeit einer Antragstellung 
für die neue ESF-Förderdekade ab 2015 geprüft. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung 
würde der Träger am Standort Meschenich in das neue Projekt eingebunden werden, für das 
eine Gesamtlaufzeit von 3 Jahren vorgesehen ist. 
 
Sachstand 2015:  
 
Aktuell ist wie 2014 angekündigt ein Antrag auf Förderung über ESF Mittel von Qualifizierung 
und Beschäftigung von Stadtteileltern durch die Lernende Region Köln beim Ministerium für 
Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt worden. Im Falle eines positiven 
Bescheids könnte die erste Qualifizierungsmaßnahme nach den Herbstferien starten. 
Innerhalb des Projektantrags wurden auch Gelder für eine Einsatzpauschale für die dann 
qualifizierten Stadtteileltern beantragt. 
 
Sachstand 2017 
 
Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2244/2017). 
 
Sachstand 2018: 
 
Es werden zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern 
Köln“-Projekt fortgeführt: 
 
- Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln

- CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln 
 
 
Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt 
„Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln 
durchgeführt in den acht Sozialräumen: 
 
- Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord 
- Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst 
- Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück 
- Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil 
- Meschenich/Rondorf 
- Humboldt/Gremberg/Kalk 
- Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf  
- Bilderstöckchen 
 
 
Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt 
„Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein 
Regelangebot überführt  werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern 
Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für 
den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. 
Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei 
einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. 
 
 
Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt 
werden sollen und/oder werden, ist dem Amt für Weiterbildung, 42-5 - Qualifizierung und 
Beschäftigungsförderung nicht bekannt. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Ein Projekt „Stadtteileltern Köln 2“ für alle Sozialräume Kölns kann seitens Amt 42 in den Rat 
der Stadt eingereicht werden (Finanzierungsvolumen beträgt insgesamt ca. 1,3 Mio. auf 
insgesamt drei Jahre verteilt). Ein solches Angebot kann auch verstetigt werden, z.B. kann 
alle drei Jahre das Projekt neu aufgelegt werden. 
 
Eine Beschlussvorlage ist seitens des Amtes angedacht. Dieses Projekt ist jedoch auf 
Präsenz der Teilnehmenden ausgerichtet.  
 
Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag siehe 21/17

Beschluss Nr. 015/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2013 
 
8.2.2 Verbesserung der Internetleitungen an den bet roffenen Schulen im Kölner 
Süden 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden ergänzten Antrag: 
1. Die Schulverwaltung wird gebeten, mit dem Amt fü r Informationsverarbeitung, den 
Netzanbietern sowie anderen erforderlichen Stellen, eine Lösung für die Schulen im 
Kölner Süden zu erarbeiten, deren Internetleitungskapazität so schlecht ist, dass die 
Arbeit am PC für die Schüler stark eingeschränkt ist.  
 
2. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, mit den Ne tzbetreibern im Kölner Süden in 
Kontakt zu treten, um eine Verbesserung der Internetleitungskapazitäten zu 
erreichen. 
 
Sachstand 2013 
Siehe Session-Vorlage 2915/2013  
 
Sachstand 2014: 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2015: 
In 2015 konnten weitere Schulen, insbesondere die Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther 
Straße 191, und die Realschule Godorf mit einer weitaus verbesserten Internetleitung 
versehen werden. Für vier weitere Schulen ist derzeit noch eine Glasfaseranbindung in 
Vorbereitung. 
 
Sachstand 2018: 
Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Alle Kölner Schulgebäude sind mit einem Glasfaseranschluss (Kabel) angeschlossen. Bis 
heute können darüber  rd. 90 Schulen auf 1 Gb/s zugreifen. Alle weiteren Schulen werden 
asap. und sukzessive ebenfalls über diese Bandbreite verfügen. Die hierfür zunächst 
erforderlichen kleineren Bauarbeiten sind beauftragt. Durch den Serviceprovider ist 
sichergestellt, dass bereits heute Bandbreitenengpässe erkannt und ggf. sehr schnell auf 
Basis der aktuellen Technik „hoch gedreht“ werden können. 
 
Bereits heute verfügen  rd. 87 % der Schulen über ein vollflächiges, gesichertes und 
professionell gemanagtes WLAN auf Basis einer professionellen Ausleuchtung. Sollten 
Schulen dennoch ein gefühlt „schwaches WLAN“ haben, so kann es hierfür eine Vielzahl von 
Gründen geben. In diesen Fällen reicht in der Regel ein Call beim zuständigen 
Serviceprovider. Dort wird dann automatisch ein Prozess zur Qualitätssicherung 
angestoßen, an dessen Ende eine zufriedenstelle Lösung auf Basis der geltenden allgemein 
gültigen Standards steht. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 020/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013  
 
8.2.5 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stad t Köln, AN/0960/2013 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des 
zweiten Entwurfs/Verwaltungsvorlage zur Zuständigkeitsordnung folgende Ergänzungen und 
Einfügungen, die sich in ihrer Systematik auf die von der Verwaltung zurückgezogenen 
ersten Fassung der Zuständigkeitsordnung bezieht, mit in die neue, zweite Fassung 
aufzunehmen: 
1. Nachdem in dem 1. Entwurf der Zuständigkeitsordn ung erstmalig dem seit Einführung 
der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geltenden Recht 
entsprochen wird, in Angelegenheiten, die der ausschließlichen Kompetenz der 
Bezirksvertretungen unterfallen, keine oberen Wertgrenzen mehr im Verhältnis zu den 
Ratsausschüssen festzulegen, ist § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung 
zur Klarstellung und sofortigen Beachtung aller für die Ausführung der Kompetenzen der 
Bezirksvertretungen verantwortlichen Organisationeinheiten der Verwaltung durch folgenden 
Halbsatz zu ergänzen: 
 „  ; die für die Ratsausschüsse gem. §§ 8 bis 22 festgelegten Wertgrenzen sind insoweit 
unbeachtlich. „ 
2. Die zu Lasten der Bezirksvertretungen vorgesehen e Ausweitung der Geschäfte der 
laufenden Verwaltung des Hauptverwaltungsbeamten mittels Erhöhung der Wertgrenzen ist 
zurückzunehmen. Die in § 2 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung enthaltenen, zwischen 
20.000,00 EUR und 50.000 EUR festgelegten Wertgrenzen sind generell auf 20.000,00 EUR 
festzulegen. 
Alternativ: 
Der Rat der Stadt Köln räumt den Bezirksvertretungen ein Rückholrecht in solchen ihrer 
grundsätzlichen Kompetenz unterliegenden  Angelegenheiten ein, die  sich in den 
Wertgrenzen zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR bewegen(§ 41 Abs. 3  2. Halbsatz GO 
NRW). 
Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung ist wie folgt zu 
ergänzen: 
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: 
„ Sofern Wertgrenzen ab 50.000, 00 EUR die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen 
begründen, steht diesen bis zu einer Wertgrenze ab 20.000,00 EUR ein Rückholrecht zu. „ 
3. Der in § 2 Abs. 1 Ziffern 4.1, 5.1, 5.4, 6.6. 6. 8 der Zuständigkeitsordnung enthaltene 
Begriff „ Ausstattung „ ist mit folgendem klarstellenden Klammerzusatz zu versehen: „ (Erst- 
und Ersatzausstattung) „. 
4. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ( § 12) sind im Lichte der 
Entscheidung des OVG Münster vom 16.07. 1991 und der bestätigenden Entscheidung des 
BVerwG vom 15.12.1994 (Vgl. Begründung des Beschlussvorschlags) zu überprüfen und 
entsprechend zu ändern. 
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen des § 12 Abs. 1 des Entwurfs der 
Zuständigkeitsordnung vorzunehmen: 
4.1.  Ziffern 1. und 3. sind durch folgende Formuli erung zu ergänzen: „ auf der Grundlage    
 diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen „. 
4.2.  Ziffer 4. ist durch folgenden Halbsatz zu erg änzen: „ ; ausgenommen hiervon sind die   
 Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6.6. des Entwurfs der   
 Zuständigkeitsordnung „. 
5. Unter Berücksichtigung des Gewichts der bezirkli chen Zuständigkeiten und des 
Gebots der Organtreue des Rates im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen ist der den

Bezirksvertretungen zur alleinigen Bestimmung des Verwendungszwecks zu überlassende 
Teil des vom Rat festgestellten Bezirkshaushalts zu ändern. 
Hierfür sind folgende Maßnahmen zu treffen: 
Den Bezirksvertretungen wird durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk gestattet, bei 
dringendem Anlass über eine Mittelverschiebung im Rahmen der Finanzstellen „ Planwerte 
Investive Finanzrechnung „ zu entscheiden(gegenseitige Deckungsfähigkeit investiver 
Ausgaben) 
. 
Daneben sind den Bezirksvertretungen weiterhin entsprechend dem Teilplan 1801 „ 
Bezirksorientierte Mittel „ für übrige, aufgrund ihrer Zuständigkeiten wahrzunehmende 
Aufgaben Mittel zur eigenen Entscheidung über den Verwendungszweck zu überlassen. 
Im Sinne der dem Gebot der Organtreue immanenten Pflichten der Rücksichtnahme und 
Einbeziehung der Auffassung des anderen Organs verständigen sich Rat und 
Bezirksvertretungen über die Höhe des insgesamt zur alleinigen Entscheidung den 
Bezirksvertretungen zu überlassenden Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 
6. Zur Befähigung der Bezirksvertretungen, ihre Kom petenzen auch tatsächlich 
wahrnehmen zu können, ist in § 2 folgender neuer Absatz 2(der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3) 
aufzunehmen: 
 „ Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen trifft die 
Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister folgende Maßnahmen: 
1. Die zuständige Fachverwaltung informiert unverzü glich die Bezirksvertretungen, 
sobald ihr die Leiter von Einrichtungen bezirklicher Bedeutung Bedarfe bzgl. Unterhaltung, 
Ausstattung und Instandsetzung melden. 
2. Der Oberbürgermeister informiert die Bezirksvert retungen, falls er Maßnahmen von 
bezirklicher Bedeutung treffen will, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000,00 und 
50.000,00 EUR bewegen. Zur Herbeiführung eines zügigen Entscheidungsablaufs holt er 
rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung 
der Bezirksvertretungen ein, ob sie von ihrem Rückholrecht Gebrauch machen wollen. 
3. Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse de r Bezirksvertretungen vor. Dies gilt 
insbesondere für Beschlüsse zu den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen. „ 
  
7.  Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur rechtskonformen Umsetzung der 
Vorschriften der GO NRW erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten. In dieser sollen sowohl 
Vertreter der Bezirksbürgermeister und Vertreter der Verwaltung teilnehmen. 
8. Die zweite Fassung soll noch vor der Sommerpause  2013 zur Beratung vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand 2014 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem 
Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. 
Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. 
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese 
Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert 
werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 
eingebunden werden.  
 
Sachstand 2018:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der

verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens eingebunden werden.  
 
Sachstand 2020 
 
Die Zuständigkeitsordnung wurde zwischenzeitlich geändert - siehe Vorlage (Session Nr. 
0976/2017). Zudem wurden die Erfahrungen mit der geänderten Zuständigkeitsordnung 
bereits evaluiert und durchgehend als positiv bewertet - siehe Anlage 5 zur der Vorlage 
(Session Nr. 3430/2018). 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 021/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013  
 
8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof :  
Standort für ein Kolumbarium (Pilot) 
AN/1017/2013 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. 
Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: 
• Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform 
abdeckt. 
• Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nac hfrage, insbesondere dieses 
Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen. 
• Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot 
der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit  dem Amt für Denkmalschutz 
ist festzuschreiben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die 
Stadt Köln ist aufzuzeigen.  
• Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sin d durch die städtische 
Gebäudewirtschaft vorzunehmen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). 
 
Sachstand 2015:  
 
In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die 
grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. 
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung 
Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird 
auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen.  
 
Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne 
Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft 
kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke 
wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine 
Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu 
einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung 
sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche 
Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem 
Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht 
des Objektes im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an Externe vergeben 
werden kann. 
 
In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die 
grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. 
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung 
Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird 
auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen.

Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne 
Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft 
kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke 
wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine 
Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu 
einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut.  
Sachstand Dezember 2018 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. 
 
Sachstand 2019 und 2020: 
Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. 
Die Gebäudewirtschaft wird einen Stegreif-Entwurf für die geplanten Kolumbarien 
ausschreiben. Dazu wurden die geforderten Rahmenbedingungen vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächenabgefragt. 
Die externen Fachplaner zur Objektplanung und Tragwerksplanung sind durch die 
Zuordnungskommission ausgewählt und die Verträge sind oder werden nächstens 
abgeschlossen. 
Die Umsetzung des Beschlusses wurde begonnen. 
Der Beschluss ist erledigt – Aktuellere Anträge siehe 18/16, 42/17 und 17/19

Beschluss Nr. 026/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013  
8.2.3 Internet in öffentlichen Verkehrsmitteln,  
AN/1181/2013  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die KVB zu einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie in den 
Bahnen und Bussen der KVB kostenloser Internetzugang mittels W-LAN für die Fahrgäste 
bereit gestellt werden kann. Eine W-LAN Ausrüstung der Fahrzeuge darf zu keiner 
Fahrpreiserhöhungen führen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen 
eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Eine Stellungnahme wird zurzeit von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB erstellt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Durch Einrichtung der Stabsstelle Breitbandkoordination zum 01.01.2018 wurde eine klare 
Zuständigkeit für öffentliches WLAN geschaffen. Der Breitbandkoordinator wird nach Antritt 
der neuen KVB-Chefin Fr Haaks (01.03.2019) den Dialog wegen einer stadtweiten 
Ausrüstung von U-Bahnhöfen, Bussen und Bahnen mit WLAN suchen, um angesichts der 
begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel Priorisierung abzustimmen. 
Eine Aktualisierung des Sachstandes wird zum 4. Quartal 2019 erfolgen. 
 
Sachstand 2019 und 2020: 
 
Der Vorstand der KVB hat nach Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen in 2019  beschlossen, 
die Busse und Bahnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit WLAN auszustatten. Daher wurden 
im WP 2020 hierfür keine Mittel angesetzt. Auch für 2021 ist hier kein Ansatz vorgesehen.  
Jedoch wird von 12-2 die WLAN-Versorgung in den KVB Bahnhöfen – ober- wie auch 
unterirdisch – vorangetrieben. Im politischen Veränderungsnachweis zum HPL 2019 wurden 
hierfür 100.000 Euro bereitgestellt. Damit werden aktuell die U-Bahnhöfe Neumarkt, Wiener 
Platz und Venloer Straße zusätzlich zu Dom/HBF, Rudolfplatz und Friesenplatz mit dem 
städtischen öffentlichen WLAN „hotspot.koeln“ ausgestattet. Oberirdisch wurde aktuell der 
Bahnhof Rodenkirchen mit WLAN ausgebaut. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 032/13 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2013  
8.2.1 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf, AN/1407/2013 
 
Beschluss: 
  
Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie und bis wann sowohl im 
Stadtteil Godorf als auch im Stadtteil Immendorf zusätzlich KITA-Plätze geschaffen werden 
können, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.  
 
Sachstand 2014 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. 
 
Sachstand 2015: 
 
Es wurden bereits mehrere Flächen in Godorf und Immendorf auf ihre Eignung für den Bau 
einer Kita geprüft (siehe dazu Beantwortung von Anfragen aus der BV Rodenkirchen mit 
Session-Nummern 2870/2014, 3526/2014, 3666/2014, 2440/2015). Die Verwaltung ist nach 
wie vor sehr bemüht, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des 
Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Nach derzeitigem Planungstand besteht mit Blick auf das Jahr 2020 unter Berücksichtigung 
der Ergebnisse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 und der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Köln ein Ausbaubedarf von insgesamt 6 Gruppen für die 
beiden Stadtteile. Aufgrund der geringen Entfernung der beiden Stadtteile und der 
gegenseitigen Erreichbarkeit über den Busverkehr können die beiden Stadtteile in den 
Überlegungen zur Bedarfsdeckung gemeinsam betrachtet werden. Derzeit gibt es mehrere 
Optionen zur Deckung des Ausbaubedarfs: In Godorf wird die Erweiterung einer 
bestehenden Kita geprüft. Zudem wurde dort eine Fläche mit Einschränkung bau- und 
planungsrechtlich positiv vorgeprüft. Derzeit prüft ein Investor dort die mögliche Realisierung 
einer Kita. In Immendorf wird die Suche nach einer geeigneten Fläche fortgesetzt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Der Sachstand ist unverändert. Es ist leider bislang immer noch nicht gelungen, eine 
geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden 
Stadtteilen zu erhalten. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 001/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2014 
8.1.4 Nahversorgungszentrum Eygelshovener Straße / Sürther Straße;  
AN/0052/2014 
 
Beschluss: 
Es wird gebeten, die Planung für ein Nahversorgungszentrum an der Eygelshovener Straße 
und ein Gesamtnutzungskonzept für das gesamte Areal als Grundlage für einen 
Bebauungsplan vorzustellen. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In der Sache wurde bereits am 05.05.2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines B-
Plans in der BV 2 und am 08.05.2014 beraten. Hierzu wurde der 
Stadtentwicklungsgesellschaft „modernen Stadt“ in der Sitzung der BV 2 ein Rederecht 
eingeräumt. Der Städtebauliche Entwurf zum Plangebiet wurde in der Sitzung durch Herrn 
Streitberger vorgestellt und erläutert. 
 
Es wurde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) 
beschlossen. Bei diesem Verfahren sind in der Regel politische Vertreter in der Jury. Danach 
wird selbstverständlich nochmal die Politik eine Beschlussvorlage zu einer frühzeitigen 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung erhalten. 
 
Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule 
Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden 
von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies 
wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht 
bekannt. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Gemäß des Beschlusses der BV 2 am 20.04.2015 ist die Sache nicht erledigt!  
 
Sachstand 2015: 
 
Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet 
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 und im 
Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 
 
Die BV 2 hat am 19.03.2018 folgenden ergänzten Beschluss einstimmig gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss 
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen. 
  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan 
für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener

Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im 
Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit 
dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen 
aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung 
"Nahversorgungszentrum", 
ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf 
mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen; 
  
2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten 
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 
für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener 
Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes 
im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im 
Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben 
(siehe Anlage 2); 
  
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
  
4. Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus 
parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept 
zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden 
soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie 
darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der 
Planung besonders einzubeziehen. 
  
5. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung 
der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 
Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, 
sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin 
orientiert ist. 
  
Die Ergänzungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurden vom 
Stadtentwicklungsausschuss am 17.05.2018 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- abgelehnt. 
 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 011/14 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014 
8.2.5 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth - Ankau f einer geeigneten Fläche;  
AN/0463/2014 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, die Verwaltung mit dem Ankauf des Areals 
zwischen L300 / Unterbuschweg / (demnächst verlegte r) Josef-Kallscheuer-Straße und dem 
geplanten  Flüchtlingswohnhaus zu beauftragen. Dies e Fläche soll der Freizeitgestaltung 
Jugendlicher gewidmet werden und teilweise dem Grün ausgleich dienen, der durch den Bau 
des oben erwähnten Flüchtlingswohnhauses und einer angrenzenden Kita erforderlich wird. 
 
Sachstand 2015: 
 
Derzeit läuft die Erschließung der Fläche. Für das IV Quartal diesen Jahres ist der Beginn 
der Kanalbauarbeiten vorgesehen. Nach Angaben des Fachamtes wird die Ausschreibung 
der Straßenbauarbeiten aufgrund des aufwendigen Vergabeverfahrens ca. bis Mitte 2016 
dauern. 
 
Derzeit wird von einer Erschließung der Fläche ab 2017 ausgegangen, erst danach kann der 
Baubeginn für die KITA erfolgen.  
 
Sachstand 2018: 
Auf dem Grundstück sollten Flüchtlingsunterkunft, Kita und Jugendangebot gebaut werden. 
Da die vorhandene Fläche dafür nicht ausreichend ist, sollte 51 eine andere entsprechende 
Ausweichfläche angeboten werden. Dies ist bislang nicht realisiert worden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 012/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
8.1.6 Bolzplatz in Godorf, AN/0616/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Jugendverwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche neben dem Spielplatz 
Katharinenstraße in Godorf einen Bolzplatz herzurichten und sich ggfs. das benötigte 
Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zu lassen.   
 
Sachstand 2014: 
 
Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. 
 
Sachstand 2015: 
 
Auf Grund der räumlichen Nähe des jetzigen Standortes zur Wohnbebauung ist eine 
Verlegung des Bolzplatzes auf dem Grundstück notwendig. Dies wurde in Absprache mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft und eine geeignetere Fläche 
gefunden. Für die Bauantragstellung wird derzeit, gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, 
eine Schalltechnische Untersuchung (Lärmschutz-Gutachten) in Auftrag gegeben.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Derzeit werden die baurechtlichen Grundlagen geprüft. 
 
Sachstand 2018: 
 
Ein externer Garten- und Landschaftsplaner ist mit einer Entwurfsplanung beauftragt worden. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Aufgrund der Lage, im Landschaftsschutzgebiet werden verschiedene Genehmigungen 
eingeholt. Ein Vorentwurf liegt vor. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung  Rodenkirchen vom 05.05.2014 wurde beschlossen, 
einen Bolzplatz auf der Grünfläche neben dem Spielplatz an der Katharinenstraße in Godorf 
zu errichten und sich ggfs. das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zur 
lassen. Da die Bürger bereits auf eigene Kosten Tore erworben und auf dem Grundstück 
aufgestellt hatten, wurde eine Aufbereitung des Untergrundes beschlossen. 
 
Die Prüfung der Durchführbarkeit war erheblich aufwändiger und langwieriger wie seinerzeit 
gedacht. 
 
Für die Planung des Bolzplatzes mussten Abstimmungen mit dem Pipelinebetreiber RRP 
getroffen werden, deren Leitung parallel zum Bolzplatz in einer Entfernung von 5-10 m 
verläuft. Auch eine schalltechnische Untersuchung über die zu erwartende Lärmemission 
des geplanten Bolzplatzes wurde durchgeführt. Zudem wurde ein Bodengutachten, sowie ein 
erster Vorentwurf erstellt.

Zurzeit bereitet der beauftragte Landschaftsarchitekt die Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung vor. Der Entwurf wird anschließend mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt. 
 
Da sich der geplante Bolzplatz in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, müssen neben 
dem Bauantrag für den 4,00 m hohen Ballfangzaun, auch arten- und 
landschaftsschutzrechtliche Belange geprüft und durch das Umweltamt genehmigt werden.

Beschluss Nr. 014/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
8.1.10 Umbenennung der Sportanlage Süd , AN/0629/20 14 
 
Beschluss: 
 
Die Sportverwaltung bzw. die Ratsvertreter in der Sportstätten GmbH werden gebeten, die 
Sportanlage Süd umzubenennen in „Jean-Löring-Sportpark 
 
Sachstand 2014: 
 
Dem zentralen Namensarchiv der Stadt Köln liegt der Beschluss der Bezirksvertretung zur 
abschließenden Prüfung und Bearbeitung vor. Mit Fortuna Köln als Hauptnutzer der 
Sportanlage Süd ist ebenso wie mit der Kölner Sportstätten GmbH die Umbenennung der 
städtischen Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark“ besprochen worden. Beide haben 
gegen eine Umbenennung keine Bedenken, bitten allerdings darum, dass das Namensrecht 
an dem Stadion selbst , welches im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH liegt und der 1. 
Mannschaft von Fortuna Köln als Heimspielstätte für die 3. Liga dient, von der 
Umbenennung ausgenommen wird. 
 
Sachstand 2015: 
 
Das zentrale Namensarchiv der Stadt Köln hat gegen die Umbenennung der Sportanlage 
keine Bedenken. Eine Umsetzung kann in Abstimmung zwischen Fortuna Köln, der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung erfolgen.“ 
 
In Abstimmung mit dem SC Fortuna Köln e.V. und der Bürgeramtsleitung Rodenkirchen 
wurde eine offizielle Umbenennung der Sportanlage aus Respekt vor dem jüngst 
verstorbenen Klaus Ulonska bislang nicht vorgenommen. Dies soll im Laufe des Jahres 2016 
nachgeholt werden. 
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand: 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die offizielle Umbenennung der Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark im Jahre 2020 
im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit durch den Bezirksbürgermeister vorgenommen 
worden.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 015/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
 
8.1.12 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konr ad-Adenauer-Kaserne 
AN/0632/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Liste der nach § 22 Landschaftsgesetz NRW im Bezirk 
Rodenkirchen erfassten Naturdenkmale auf Aktualität hin zu überprüfen und alle gelisteten 
Denkmale als solche im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2015: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
 
Die Kennzeichnung der Naturdenkmale im öffentlichen Raum obliegt dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen.  
Die Kennzeichnung der zwei Naturdenkmale an der Zufahrt der Konrad-Adenauer-Kaserne 
wird im Rahmen der Frühjahrskontrolle bis Ende April 2019 erfolgen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Kennzeichnung der Naturdenkmale an der Konrad-Adenauer-Kaserne ist bereits erfolgt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 020/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
8.2.6 Kinderspielplatz Weißdornweg, AN/0687/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der temporären Bebauung des Grundstückes 
Weißdornweg mit einem Flüchtlingswohnheim den dort geplanten Spielplatz zeitgleich 
umzusetzen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Die zeitgleiche Umsetzung ist vorgesehen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Jugendverwaltung hat bereits das Beteiligungsverfahren mit Anwohnern und einer 
Grundschule durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse und Ideen der Kinder und 
Anwohner wurden von einem Architekten in einen ersten Planentwurf verarbeitet.  
Eine zeitgleiche Umsetzung mit der Errichtung des Flüchtlingswohnheimes ist auf Wunsch 
des Amtes für Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht möglich, da diese die künftige 
Spielfläche als Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtung für den Containerbau benötigen. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Derzeit wird durch einen Landschaftsarchitekten ein Planentwurf erstellt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Die Ausschreibung der Arbeiten ist in Bearbeitung. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Fertiggestellt, der Platz wird sehr gut angenommen.  
 
Der Beschluss der BV ist somit erledigt .

Beschluss Nr. 023/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.09.2014 
 
8.2.2 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Marienburg, Bonner Str. 478-482;  
AN/1001/2014  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung  anzustreben, in dem bereits von der Stadt 
erworbenen Gebäude Bonner Straße 478-482 (Bonhotel) nur vorübergehend mehr als 80 
Flüchtlinge unterzubringen.  Dieses Haus soll ganztägig sozial betreut werden . Zudem soll 
die Verwaltung nach einem Zeitraum von etwa 2 Jahren die Belegungssituation und die 
geplante Vorgehensweise  darstellen, wie auch an diesem Standort der Grundsatz, maximal 
80 Flüchtlinge pro Standort, erreicht werden kann und soll.  Die  dann  darüber hinaus noch 
verfügbare Wohnfläche soll als Wohnraum genutzt werden, um eine Integration der 
Flüchtlinge mit Hilfe der Durchmischung zu erleichtern. 
 
Sachstand 2015:  
 
Aufgrund der Unterbringungssituation, die auch Notmaßnahmen wie die Belegung von 
Turnhallen notwendig macht, kann aller Voraussicht nach in den nächsten beiden Jahren auf 
die Ausschöpfung aller Unterbringungsplätze für Flüchtlinge im Objekt nicht verzichtet 
werden. Das Haus wird jedoch von einem erfahrenen Träger ganztägig sozial betreut 
werden.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Der Wunsch der Bezirksvertretung nach einer Belegung des Bonotels mit maximal 80 
Personen ist nachvollziehbar, kann jedoch in der momentanen Unterbringungssituation leider 
nicht entsprochen werden. Auch in den nächsten Monaten wird die Stadt Köln hohe 
Zuweisungszahlen erhalten, in temporären Notunterkünften sind bereits über 4.000 
Menschen untergebracht, die meisten davon ohne Privatsphäre. Die Verwaltung ist weiterhin 
bestrebt, Unterkünfte gem. der vereinbarten Leitlinien zu errichten. Vorhandene 
Räumlichkeiten wie das Bonotel stellen insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre 
gegenüber einer Turnhallenunterbringung eine deutliche Verbesserung dar und sollten daher 
entsprechend der Unterkunftsplätze auch genutzt werden. Ob und inwieweit sich die 
Unterbringungssituation in 2 Jahren verbessert hat, wird entscheidend von der weiteren, 
weltweiten Entwicklung und daraus resultierender Flüchtlingsströme abhängen. Soweit die 
Unterbringungssituation in Köln eine stärkere Steuerung der Verwaltung ermöglicht und alle 
Notunterkünfte aufgelöst sind, wird die Verwaltung auch die Notwendigkeit größerer 
Standorte sowie die Möglichkeit einer Reduzierung prüfen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Verwaltung hat zuletzt im 22. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (vgl. Mitteilung 
3355/2018) mitgeteilt, dass für die Liegenschaft an der Bonner Str. 478-482 die Qualität der 
Unterbringung im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Einbau von 
Gemeinschaftsküchen verbessert werden soll. Ziel ist eine Selbstverpflegung der 
Geflüchteten und mithin auch eine Änderung des Unterbringungscharakters. Es ist 
vorgesehen, die Maßnahmen im lfd. Betrieb durchzuführen. Die Verwaltung plant, dem 
Ausschuss Soziales und Senioren nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
in seiner Sitzung am 02.05.2019 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung und 
Entscheidung vorzulegen.

Sachstand 2019 und  2020  
 
 Der Umbau der Unterkunft für Geflüchtete in der Bo nner Str. 478-482 von einer 
städtischen Notunterkunft zu einer Regelunterkunft ‚( Wohnheim mit Etagenküchen ) 
findet derzeit im laufenden Betrieb statt gemäß der Beschlussvorlage 3870/2018. 
 Der Umbau hat Mitte September 2019 begonnen und ka nn im I. Quartal 2021 
abgeschlossen werden. Dann können dort bis zu 116 Geflüchtete untergebracht werden.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 026/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 
 
8.1.2 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstoc k 
AN/1243/2014 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Jahresende 2014 die mit möglichst realistischen  
Kostenplanungen versehenen Alternativen zur dringend gebotenen Sanierung des 
Gebäudekomplexes vorzulegen. Darüber hinaus appelliert die Bezirksvertretung, die 
Maßnahmen so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. 
Hinsichtlich des Parkplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu 
klären und der Schulleitung umgehend mitzuteilen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Nach den Sommerferien am 20.08.2015 hat ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Amt 
für Schulentwicklung, dem Denkmalschutz, Vertretern der Schule sowie der 
Gebäudewirtschaft stattgefunden. Bei diesem Termin wurde noch eine Vielzahl an Fragen 
und Aspekten zur Sanierung erörtert. Auf Basis der bisherigen Planungen und unter 
Beachtung der am 20.08.2015 abgestimmten Belange bzw. der noch gewonnenen 
Erkenntnisse wurde vereinbart, die Vorplanung inklusive Kostenschätzung noch in diesem 
Jahr fertigzustellen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit 
Kostenberechnung ist für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Sodann wäre ein 
Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die LP 2 wurde im Februar 2016 von den beteiligten Ingenieuren zur Freigabe eingereicht. 
Diese befindet sich zur Zeit noch in Prüfung. Für die 09. KW 2016 ist ein Termin bei der 
geschäftsführenden Betriebsleitung vorgesehen, wo die Ergebnisse der LP 2 vorgestellt 
werden. Eine offizielle Freigabe an die beteiligten Ingenieurbüros ist für die 10. KW 2016 
vorgesehen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung 
ist nunmehr für das 3. Quartal 2016 vorgesehen. Eine Vorlage der HU-Bau bei 14 mit 
anschließender Prüffreigabe sollte dann im 4. Quartal 2016 erfolgen. Sodann wäre nach 
positivem Bescheid ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die städtischen 
Schulbaumaßnahmen priorisiert (3648/2018). Die Sanierung der Schule erhielt dabei eine 
hohe Priorität („GI1“). 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Im Rahmen der Priorisierungen der Schulbaumaßnahmen wurde durch den Rat der Stadt 
Köln am 18.06.2020 ein zweites Maßnahmenpaket Schulbauten (GU/TU 2) auf den Weg 
gebracht. 
 
Die Europaschule ist aufgrund ihrer Priorität in dieses Maßnahmenpaket aufgenommen 
worden und wird in den durch den Rat vorgegebenen Parametern realisiert werden.

Ziel des zweiten Maßnahmenpaketes (1474/2020) ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket - 
eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. 
 
Es werden aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2020 
quartalsweise Fachgespräche mit der Fachverwaltung und der Schulleitung durchgeführt 
werden.

Beschluss Nr. 030/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 
 
8.2.4 Anpassung der Fraktionszuwendungen der Bezirk svertretungen 
AN/1228/2014 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die personellen und finanziellen Ressourcen, 
welche er den Ratsfraktionen zur Verfügung stellt, ebenfalls den Fraktionen der 
Bezirksvertretungen in angemessener Höhe zuzubilligen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Eine Ratsvorlage, die die verschiedenen Beschlüsse einiger Bezirksvertretungen 
zusammenfasst, wird im Januar 2016 in die entsprechende Beratungsfolge gegeben. 
 
Sachstand 2018 
 
Es wird auf den Beschluss des Rates vom 11.07.2017 und die Mitteilung 1409/2019 
verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Rat hat die Mittel für die Arbeit der Bezirksfraktionen 2016 deutlich erhöht und die 
monatliche Zuweisung je Fraktionsmitglied von 16 € auf 50 € angehoben.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 034/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.1.10 Wiedererrichtung eines Basketballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des 
Kirmesplatzes) in Rondorf 
AN/1450/2014 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag:  
 
Die Verwaltung möge veranlassen, den im Jahre 2009 zu Gunsten des Bauvorhabens "Haus 
der Familie" an der Reiherstraße aufgegebenen Basketballplatz, auf dem dafür 
vorgesehenen Gelände südlich des Kirmesplatzes an der Kapellenstraße) [Nähe zum 
Gelände der Ackerparty] - mit den damals entfernten Basketballkörben - wieder einzurichten. 
Die Verwaltung möge die GAG bitten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Umsetzung ist an die Offenlage des B-Planes gekoppelt. Siehe Beschluss-Nr. 008/10 
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Das Planverfahren wurde in den letzten Jahren aus Kapazitätsgründen nicht weiter 
betrieben, daher kein neuer Sachstand. 
 
Der Beschluss ist erledigt.  
Es wird ein neuer Antrag formuliert.

Beschluss Nr. 036/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.2.2 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche Verein sgemeinschaften 
AN/1447/2014 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: 
 
Die Gebührenordnung soll dahin gehend geändert werden, ehrenamtlich tätigen 
Vereinsgemeinschaften die Nutzungsgebühr für nicht zur Sportnutzung bestimmte städtische 
Räumlichkeiten zukünftig zu erlassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen 
zu nichtschulischen Zwecken vom 18.06.1996 sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 die örtlichen 
kulturellen, sportlichen und bürgerschaftlichen Vereinigungen (incl. Karnevalsvereine), die 
als gemeinnützig anerkannten örtlichen Organisationen sowie die Parteien und deren 
Jugendorganisationen, sofern die Veranstaltung in einer Schule ihres Stadtteils oder – sofern 
die Vereinigung über diesen hinausgeht oder der Stadtteil geeignete Schulräume nicht 
besitzt – ihres Stadtbezirks abgehalten wird, von der Erhebung eines Entgeltes befreit, 
soweit nicht Festräume oder Schulhöfe in Anspruch genommen werden. 
 
Ehrenamtlich Tätige sind daher grundsätzlich bei der Nutzung von Schulräumen zu 
nichtschulischen Zwecken von der Entgeltpflicht befreit, sofern sie nicht Festräume (Aulen, 
Pädagogische Zentren) oder Schulhöfe nutzen. 
 
Das gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung zu erhebende Nutzungsentgelt dient zur 
Deckung der entstehenden Kosten (Personal- und Sachkosten). Aktuell werden 
Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung 
angestellt. 
 
Sachstand 2015:  
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2016 
 
Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2660/2016) 
 
Sachstand 2018:  
 
Kein neuer Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 037/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.2.5 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten Flächen 
AN/1444/2014 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung möge ermitteln, welche öffentlichen Grünflächen durch essbare Nutzpflanzen 
aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahmen gestaltet werden 
kann. Bei Neupflanzung in öffentlichen Grünanlagen des Stadtbezirks Rodenkirchen, an 
Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll in Zukunft essbaren Pflanzen der 
Vorzug gegeben werden. 
 
Sachstand 2015:  
 
Da nahezu alle Bezirke gleich Beschlüsse gefasst haben, erstellt die Verwaltung ein 
gesamtstädtisches Konzept. Dies wird nach Fertigstellung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vorgelegt. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die Verwaltung hat ein gesamtstädtisches Konzept „Essbare Stadt“ erarbeitet, das auch der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Beschluss vorgelegt wird. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Das Konzept „Essbare Stadt“ wurde von der BV 2 im Rahmen der Beratungsfolge 
beschlossen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept 
mit dem Ernährungsrat fortzuschreiben. 
 
Eine Beschlussvorlage ist in 2019 vorgesehen. 
 
Sachstand 2019 
 
Die Beschlussvorlage wurde von der BV ungeändert empfohlen (3117/2019, Sitzung 
11.11.2019) 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Rat hat das Konzept „essbare Stadt“ beschlossen. Die Verwaltung wird die Vorgaben 
des Konzeptes sukzessive umsetzen.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 002/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 
8.1.12 Zuweg integrative Kita am Sürther Marktplatz : Benennung nach dem 
Vereinsgründer, AN/0021/2015 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Weg/ eine Straße in der Nähe der am Sürther Marktplatz 
gelegenen integrativen Kita von miteinander leben e.V. nach dem Vereinsgründer in „Dr.-
Harald-von-Zimmermann-Weg“ umzubenennen (bisherige Adresse: Alte Kirchgasse 23). 
 
Sachstand 2015:  
 
Stellungnahme der Verwaltung Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.02.2015: 
Gemäß den Richtlinien  des Rates  für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt, insbesondere nur dann, 
wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen (Punkt 4.1). Zudem bedarf es 
gemäß Punkt 4.4.2 eines besonderen öffentlichen Interesses an einer Umbenennung. Ein 
solches Interesse bzw. besonderer Ausnahmefall liegt nach gängiger Praxis dann vor, wenn 
es entweder verkehrstechnische Veränderungen gibt oder nachträglich Tatsachen bekannt 
werden, die bei einer rechtzeitigen Kenntnis eine Benennung verhindert hätten (z.B. eine 
nationalsozialistische Belastung einer Person). Beides liegt hier nicht vor. 
Der mit dem Zusatz „bisherige Adresse: Alte Kirchgasse“ gemeinte Zugweg zur Kita kommt 
für eine Benennung nicht in Betracht, da gemäß den Richtlinien die Anzahl der 
Straßenbenennungen so gering wie möglich gehalten werden sollen (Punkt 1.1) und laut 
Punkt 1.3 für kurze Stichstraßen, Wohnwege etc. - soweit möglich - keine besonderen 
Straßenbezeichnungen festgesetzt werden sollen. Die Lagebezeichnung der an diesen 
Straßen bestehenden Gebäude erfolgt durch entsprechende Nummerierung von der 
Durchgangsstraße her. Hier handelt es sich um einen lediglich 32 Meter langen Zugang zum 
Kindergarten “miteinander leben e.V.“  
Es ist auch nicht mit Orientierungsproblemen für Feuerwehr und Rettungsdiensten zu 
rechnen, die eventuell eine Neubenennung rechtfertigen würden, da die Kita von der 
Durchgangsstraße her gut zu erkennen ist und auch die einzige hintere Bebauung auf 
diesem Stück Weg darstellt. 
Werden Straßen nach Personen benannt, so muss deren Geschichtsbild abgeklärt sein 
(Punkt 3.2.4) und Titel-, Berufs- und Ehrenbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden 
(Punkt 3.3). 
Das Zentrale Namensarchiv wird das Geschichtsbild des Dr. Harald von Zimmermann 
überprüfen und in die Vorschlagsliste aufnehmen, so dass er bei einer neu anstehenden 
Benennung in Köln-Sürth gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. 
 
Sachstand 2018: 
Die Stellungnahme vom 14.01.2015 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Herr Dr. Harald von 
Zimmermann wurde in die Vorschlagsliste des Zentralen Namensarchivs aufgenommen. 
Sollte eine Straßenbenennung in Köln-Sürth anstehen, kann Herr Dr. von Zimmermann dort 
vorgeschlagen werden.   
Sachstand 2019 und 2020  
Zum Sachstand von 2018 gibt es keine Veränderung. Das Zentrale Namensarchiv wird eine 
Benennung nach Herrn Dr. Von Zimmermann der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vorschlagen, wenn es eine Benennung in Sürth anstehen sollte. Das Geschichtsbild von 
Herrn Dr. von Zimmermann wird zurzeit überprüft. 
Der Beschluss ist erledigt: Die Fachverwaltung lehnt die Umbenennung  ab, da sie zu 
logistischen Problemen führen würde (Durchnummerierung).

Beschluss Nr. 004/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 
 
8.2.1 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das am B eginn der Realisierung  
befindliche Nahbereichszentrum Michaelshoven 
AN/1639/2014 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Unterstützung und 
Weiterentwicklung der Vorschläge des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den 
Nahversorgungsbereich und das Nahversorgungszentrum Michaleshoven eine 
Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept zu erstellen. 
 
Dabei sind die Bezirksvertretung und die Bürger in ausreichendem Maße zu beteiligen. 
 
1. Nutzungskonzeption  
Die Konzeption soll eine zeitliche Perspektive von 5 – 10 Jahren abdecken und auf 
der vorhandenen und vor allem der weiteren Bevölkerungsentwicklung aufbauen, die 
gepaart mit überdurchschnittlicher Kaufkraft im Nahbereich eine hohe Garantie für 
das Zustandekommen eines attraktiven Zentrums bietet.  
Die Konzeption soll an bereits vorliegende Bebauungsvorschläge anknüpfen. Der  
aktuell vorgelegte knüpft an den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
vorgeschlagenen Lebensmittelvollversorger an und lässt Raum für ergänzende 
Vorschläge zur Komplementärnutzung.  
Sie soll vorhandene und potentielle Anbieter aktivieren und frühzeitig mit einbeziehen. 
Insbesondere das Sozial- und Bildungswerk Michaelshoven, das heute nicht nur 
einen Teil des gewünschten Komplementärangebotes für ihre Klientel bereithält, 
sondern es künftig auch für das Nahbereichszentrum erweitern will und außerdem 
der größte Grundstückbesitzer im Kreuzungsbereich Sürther Str./ Eygelhovener Str. 
ist.  
2. Gestaltungskonzept  
Sie soll ein kommunikations- und integrationsförderndes Gestaltungskonzept 
entwickeln, nicht nur für das Nahversorgungsangebot als Waren-, Dienstleistungs- 
und Gastronomieangebots, sondern auch für den zentralen Straßen- und 
Platzbereich des Nahversorgungszentrums. Das heißt, im Straßen- und 
Kreuzungsbereich der Sürther- und Eygelhovener Str., an dem alle 
Nutzungsbereiche, wie Sozial- und Bildungswerk, Wohnsiedlungen, Gesamtschule 
und Bezirkssportzentrum sowie die Feuerwehr anliegen, ist zusätzlich zur Verkehrs- 
und Erschließungsfunktion Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das soll durch Platz- und 
Fußwegebindung, Verkehrsberuhigung und Einfügung von Gestaltungselementen, 
wie z.B. Bäumen, Parkbänken etc. geschehen, ohne die vorgenannten zukünftig 
weiterhin erforderlichen Funktionen des Verkehrs und der Erschließung 
einzuschränken.  
3. Bürgerbeteiligung  
Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Identifikation der Bevölkerung mit dem 
Stadtviertel soll sie die Beteiligung der Bürger als Anwohner, Bürger- und 
Nachbarschaftsvereine, Anlieger, Nutzer, Beschäftigte, Schüler und Studentinnen, 
Investoren etc. durch geeignete Maßnahmen, wie Erstellung von 
Informationsmaterial, Anregung zur Eingabe von Vorschlägen, wie z.B. aus 
Schülerwettbewerben und Veranstaltungen vor Ort unterstützen.

Sachstand 2015:  
 
Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule 
Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden 
von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies 
wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht 
bekannt. 
 
Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet 
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 010/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 
 
8.1.10 Sanierung des Kinderspielplatzes an der West erwaldstraße in Rondorf; 
AN/0255/2015 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den an der Westerwaldstraße in Rondorf vorhandenen und im 
Kinderspielplatzkonzept der Stadt Köln aufgenommen Spielplatz zu sanieren. Voraussetzung 
ist, dass kein anderer Spielplatz aus der Prioritätenliste zurückgestellt wird. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Umsetzung ist für 2016 geplant. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Sommer 2019 wird eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Zurzeit findet eine Beteiligung vor Ort mit Kindern statt.

Beschluss Nr. 011/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 
 
8.1.16 Toilette am Spielplatz im Vorgebirgspark, AN/0261/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, am großen Spielplatz im Vorgebirgspark die Aufstellung einer 
Toilette zu veranlassen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0994/2015) 
 
Derzeit wird die Errichtung einer fest installierten City-WC-Anlage im Vorgebirgspark, 
Bereich Kierberger Straße geprüft. Im Bereich des Spielplatzes wäre wegen fehlender 
Anschlussmöglichkeiten nur eine temporäre mobile WC-Anlage möglich. Die feste Anlage 
hat den Vorteil, dass Sie ganzjährig für Parkbesucher zur Verfügung steht und vom Standort 
her für alle Besucher gut erreichbar und zugänglich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wird nach Abschluss der Abstimmungen hierzu im Rahmen einer Verwaltungsmitteilung 
informiert.  
Sachstand 2018: 
 
Auf Grund erheblicher denkmalschützender Bedenken konnte 2016 kein Standort für eine 
City-WC Anlage im Vorgebirgspark ermittelt werden. Alternativ werden nun zwei Standorte 
für Mobile Toiletten (eine am Spielplatz und eine an der Querstraße) in Abstimmung mit dem 
Denkmalschutz geprüft. Ziel ist die Aufstellung zur Sommersaison 2019. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Ein dauerhaftes Angebot für die Besucher des Parks konnte nicht geschaffen werden. Die 
Verwaltung plant nun mit der AWB die saisonale Aufstellung ab 2021 in Abstimmung mit 
dem Amt für Grünflächen.

Beschluss Nr. 013/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.2 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze, AN/0504/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Neuplanungen und Sanierungen von Spiel- und 
Bolzplätzen im Bezirk Rodenkirchen, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur 
Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Dabei soll der BV, inkl. einer Aufstellung der Kosten, 
dargelegt werden, wie das Handlungskonzept umgesetzt wird. 
Die Verwaltung wird gebeten, der BV darzulegen bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die 
Barrierefreiheit bei der Gestaltung bereits berücksichtigt wurde. 
Bei allen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen ist die Fachstelle Behindertenpolitik der 
Stadt mit einzubeziehen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Jugendverwaltung ist schon immer bestrebt Spiel- und Bolzplätze so herzurichten, dass 
diese Barrierefrei sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. D. h. sie werden so 
angelegt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der Religion, Behinderungen oder der 
Zugehörigkeit zu sozialen Schichten gemeinsam genutzt werden können. Im Hinblick auf die 
Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Jugendverwaltung großer Wert auf die 
Gestaltung der Spielflächen, und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist wichtig den 
Spielreiz für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen zu bedienen, um Anreize zu 
bieten, damit sich die Kinder im gemeinsamen Spiel, spielerisch weiterentwickeln können. 
Bei allen Maßnahmen führt die Jugendverwaltung Beteiligungen mit den Kindern und 
Anwohnern vor Ort durch, um die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Kinder in 
unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes in die Planungen mit aufzunehmen. 
 
Jüngstes Beispiel ist die Planung des Spielplatzes in der Feldhamsterstraße, Sürther Feld. 
Im Rahmen der Beteiligung stellte sich heraus, dass im unmittelbaren Umfeld mehre 
Familien mit Kindern unterschiedlicher Handicaps wohnen. In gezielten Gesprächen mit den 
betroffenen Kindern und deren Eltern, wurden Wünsche und Notwendigkeiten besprochen. 
Die Ergebnisse, Erreichbarkeit der Spielgeräte, besondere Varianten von Schaukel und 
Wippe, kein besonderer Fallschutz wurden hierbei mit den Wünschen der nicht behinderten 
Kinder und deren Eltern zu einem Gesamtkonzept verbunden. 
 
In einer Planvorstellung wurde dieses Konzept mit den Beteiligten besprochen und fand 
große Zustimmung. 
 
Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit auf 
Spiel-und Bolzplätzen in einer der nächsten BV – Sitzungen bereit. 
 
Sachstand 2018 - 2020: 
 
Der Beschluss wird auf Grundlage der in Kooperation mit dem behindertenbeauftragten der 
Stadt Köln erarbeiteten Standards umgesetzt und ist damit erledigt .

Beschluss Nr. 014/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.5 Erneuerung der Schutzüberdachung der Merowing erkreuze am Friedhof in 
Meschenich, AN/0517/2015 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die sogenannten "Merowingerkreuze" an der Mauer des 
ehemaligen Friedhofes in Meschenich zu restaurieren und durch einen geeigneten 
Regenschutz vor der Verwitterung zu schützen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Angelegenheit wird geprüft. Nach Prüfung wird das Amt für Grünflächen den aktuellen 
Sachstand nachliefern. 
 
Sachstand 2018: 
Kein neuer Sachstand trotz mehrfachen Nachfragen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
48 muss noch zwei weitere Bieter anfragen. Die Maßnahme befindet sich zur Zeit im 
Ausschreibungsprozess.

Beschluss Nr. 015/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.8 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen Pan zerrampe in Sürth, 
AN/0518/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe, dass die 
Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen über Möglichkeiten der Absperrung 
informiert. 
 
Sachstand 2015:  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018:  
 
Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, 
An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde 
informiert. 
 
 
Sachstand 2020: 
 
Die Poller an der Rampe in Sürth sind vorhanden. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Der Beschluss ist nicht erledigt: Ein Poller wurde wieder entfernt. Dadurch können 
auch wieder diverse Autos auf die Panzerrampe fahren.

Beschluss Nr. 022/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.2.2 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der  Nord-Süd-Stadtbahn, 
AN/0516/2015 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat zu beschließen, die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn 
unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Bonner Straße (geplant Ende 2018) in 
Betrieb zu nehmen ohne den Betrieb vorhandener Buslinien einzuschränken. Ferner soll 
geprüft werden, ob der Vorlaufbetrieb nicht nur bis zum Chlodwigplatz, sondern bis zur 
Severinstraße geführt werden kann. Der Vorlaufbetrieb der Linie 17 von Rodenkirchen zur 
Severinstraße soll hierbei nicht eingeschränkt werden und - wie ab Sommer 2016 
geplant - im 10-Minuten-Takt verbleiben. 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Stadtverwaltung sowie die KVB zu beauftragen, 
alles Notwendige in die Wege zu leiten, damit 2018 die vorzeitige Inbetriebnahme der 3. 
Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn realisiert werden kann. 
 
Sachstand 2015:  
 
Wegen Personalmangel keine Sachstandslieferung möglich bzw. wird nachgereicht. 
 
Sachstand 2016:  
Auf die Mitteilungen 158972016 und 2949/2016 wird verwiesen. 
 
Sachstand 2018:  
Auf die Mitteilung 0734/2018 wird verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Eine Mitteilung mit Angaben zum aktuellen Sachstand wird zurzeit im Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau erstellt.

Beschluss Nr. 029/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
8.1.10 Biologische Station in Finkens Garten: mündl icher Tätigkeitsbericht, Antrag 
der Fraktion Die Grünen 
AN/0949/2015 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einem Ortstermin in 
Finkens Garten, zu dem auch die Öffentlichkeit und Presse eingeladen werden soll, einen 
mündlichen Bericht über Organisation und Aufgaben der kürzlich in Finkens Garten 
eingerichteten Biologischen Station zu geben. 
 
Sachstand 2015  
 
Ein Ortstermin wird im Frühjahr 2016 vereinbart. 
 
Sachstand 2018  
 
Das Thema wurde auf Wunsch der Fraktion Die Grünen in Absprache mit den anderen 
Fraktionen aufgrund personeller Gründe zurückgestellt.  
 
Die Fraktion Die Grünen wird in naher Zukunft einen Terminvorschlag zur Durchführung 
eines Ortstermines unterbreiten. 
 
Sachstand 2020 
Der Beschluss ist erledigt. 
Mündlicher Bericht wurde erstattet.

Beschluss Nr. 030/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
8.1.12 Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark in K öln-Raderthal;  
AN/0963/2015 
Beschluss: 
 
Der Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark Köln-Raderberg ist vor Jahren teilsaniert  
worden. Leider sind schon wieder große Schadstellen aufgetreten. Grundübel der 
Schädigung ist, dass oben auf dem Dach des Tempels die Abflusskanäle verstopft sind, so 
dass das Wasser in die Säulen des Tempels fließt und  diese Schädigungen auslöst. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Mittel für eine Grundsanierung des Brunnen-
Tempels zur Verfügung gestellt werden können, damit weitere Schädigungen des unter 
Denkmalschutz stehenden Brunnen-Tempels vermieden werden können. 
 
Sachstand 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Dezember 2018  
 
Nachdem sie fast in Vergessenheit geraten war, wurde die Anlage mit Hilfe von Spenden 
sowie Sponsoring durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz 
und eine Bürgerinitiative 2001 wiederhergestellt. Ein Jahr später folgte die Umbenennung 
zum Andenken an seinen Erbauer. Am Tag des offenen Denkmals im September 2006 
wurde der restaurierte Tempel mit einem neuen Brunnen des Künstlers Serban Rusu mit 
Edelstahlsockel und bronzener Brunnenschale eingeweiht. 
 
Das Grünflächenamt beabsichtigt zeitnah, zwecks Auskunft auf fachlich fundierter Basis, ein 
Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1 / Grundlagenermittlung und 2 / Vorplanung zu 
beauftragen. 
Nach Gewinnung des entsprechenden Kenntnisstandes mit einer Kostenschätzung wird die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom Ergebnis unterrichtet. 
Dies betrifft die Mauern. Der Brunnentempel selbst gehört nicht in die Unterhaltung des 
Grünflächenamtes. Im Rahmen des dazugehörigen Ortstermins wird vom Architekten 
dennoch eine Fachaussage erbeten werden. 
 
Die Brunnenanlage gehört zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Ein Gutachten ist 
in Vorbereitung.  
 
Sachstand 2020  
Die Finanzmittel wurden im Finanzausschuss am 07.09.2020 freigegeben. Die 
Planungsarbeiten haben begonnen. 
 
Sachstand Januar 2021 
Die benötigten Gewerke wurden ausgeschrieben. Mittlerweile liegen die Angebote für die 
Dachdeckerarbeiten und die Putzarbeiten vor. Die Beauftragung der Dachdeckerarbeiten 
erfolgt bis Ende des Monats. Das Angebot der Putzarbeiten muss gemäß der 
Vergabeordnung genehmigt werden, dies wird gerade vorbereitet. Die Pflasterarbeiten 
werden mit dem Grünflächenamt abgestimmt. Die Baumaßnahmen werden zeitnah 
ausgeführt, so dass die Maßnahme bis spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein 
wird.

Beschluss Nr. 031/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
 
8.2.1 Klimafolgenabschätzung in städtischen Beschlussvorlage, AN/0748/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes zukünftig für folgende 
Beschlussvorlagen, die den Stadtbezirk Rodenkirchen betreffen, die Auswirkungen auf das 
städtische Klima qualitativ zu bewerten und relevante Erkenntnisse in den Vorlagen als 
Entscheidungshilfe für die Bezirksvertretung – und nachfolgend die Ratsausschüsse und den 
Rat – darzustellen: 
 
1. Bauten wie Gebäude aller Art, Lärmschutzeinrichtungen etc. 
2. Eingriffe in die Natur, die über das Fällen oder Anpflanzen einzelner Bäume hinausgehen. 
 
Die Darstellung kann analog der „Haushaltsmäßigen Auswirkungen“ in den bisherigen 
Beschlussvorlagen in einer Rubrik „Klimatische Auswirkungen“ erfolgen. Sind Auswirkungen 
auf das städtische Klima nicht zu besorgen, ist dies ebenfalls in den Beschlussvorlagen 
kenntlich zu machen.  
 
Sachstand 2015 
 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018 
 
GGfs. sind zur Bearbeitung des Themas u.a. weitere personelle Ressourcen notwendig. Das 
Thema befindet sich zurzeit in der Klärung. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Nach der Ausrufung des Klimanotstandes im Juli 2019 und Umsetzung in Session werden 
alle Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse mit einer Klimabewertung wie folgt 
gekennzeichnet. 
 
Die konkrete Umsetzung in den Beschlussvorlagen erfolgt durch das für die 
Beschlussvorlage zuständige Amt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 033/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.1.3 Ersatzpflanzungen für geplante Baumfällungen im Stadtbezirk, AN/1044/2015 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die laut der Auflistun g „Geplante Fällungen im Bezirk“ 
angeordneten Ersatzpflanzungen generell innerhalb d es Stadtbezirks 2 zu realisieren. Eine 
entsprechende Liste mit  geplanten Standorten ist d er Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vorzulegen und regelmäßig  (z.B. halbjährlich) zu a ktualisieren. Diese Liste soll auch durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beauftragte Pflanzungen enthalten.  
Weiterhin bitten wir darum, die Bezirksvertretung Rodenkirchen in Zukunft auch über die von 
liegenschaftsverwaltenden Dienststellen und kommunalen Betrieben (StEB, KölnBäder etc.) 
geplanten Ersatzpflanzungen regelmäßig zu informieren. 
 
Sachstand 2015  
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
Rückwirkend für die Zeit in 2016, 2017, 2018 und 2019 wurden jeweils 8, 39, 16 und 7 
Straßenbäume gefällt.  
 
Im Rahmen der gesicherten Finanzierungen fanden bzw. finden über verschiedene 
Pflanzaufträge nachfolgende Ersatzpflanzungen statt: 
 
LVR Zusetzungen 2018    13 Bäume (geplant) 
SK Ersatzpflanzungen 2019-2020   28 Bäume (geplant)  
SK Politische Zusetzungen 2016    45 Bäume werden z .Z. gepflanzt- 
SK Politische Zusetzungen 2017   10 Bäume werden z. Z. gepflanzt-   
Stadtklima Verschönerungsprogramm 2018  28 Bäume - gepflanzt Frühjahr 2019 – 
Rahmenvertrag mit Grün Stiftung 2017  16 Bäume - ge pflanzt Frühjahr 2017 - 
 
Nach dem Stand vom 19.02.2019 verbleiben, als nicht beauftragte Ersatzpflanzungen, 18 
Bäume. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird wie in den Vorjahren auch die 
Ersatzpflanzung von Bäumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
umsetzen. Dabei ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bemüht die 
Ersatzpflanzungen gleichmäßig auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt zurzeit für alle Stadtbezirke 
Konzepte zur Neupflanzung von Straßenbäumen. Soweit die Planung für Rodenkirchen 
vorliegt wird diese der Bezirksvertretung zum Beschluss vorgelegt.  
Der Beschluss ist damit erledigt. 
Anmerkung der BV2: 
Gemäß des Beschlusses vom 31.08.2015 reicht es nicht aus, dass die Verwaltung lediglich 
bemüht ist, die Ersatzpflanzungen gleichmäßig auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen. Jeder 
im Bezirk Rodenkirchen gefällte Baum soll antragsgemäß seine Kompensation im Stadtbezirk 
Rodenkirchen erfahren. Insofern bedarf es einer restriktiveren Formulierung, um den Beschluss 
als erledigt anzusehen.  
Die Planung  des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen für Rodenkirchen liegt der  
Bezirksvertretung zum Beschluss bislang nicht vor.

Beschluss Nr. 034/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.1.10 Außensportanlage für die Europaschule, Rader thalgürtel 3, Köln-Raderthal, 
AN/1189/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterbungalows der 
Europaschule als Außensportanlage für die Europaschule in Köln-Raderthal, auszubauen. 
Die Ausbauplanungen sind der Bezirksvertretung vorzulegen. 
 
Sachstand 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2016 
 
Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 2660/2016). 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1176/2016 zur Außensportanlage der Europaschule 
Raderthalgürtel 3 
Die SPD-Fraktion hat folgende Anfrage an die Bezirksvertretung Rodenkirchen gestellt:  
Mit Beschluss der Bezirksvertretung vom 31.08.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, 
Planungen für den Ausbau der Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterwohnungen der 
Europaschule als Außensportanlage für die Schule zu erstellen und der Bezirksvertretung 
vorzulegen. 
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen: 
1. Gibt es Ausbaupläne für die Außensportanlage? 
2. Werden die Ausbaupläne in die Gesamtkonzeption d er Generalsanierung der 
Europaschule einbezogen? 
3. Wie ist der Zeitplan für die Generalsanierung un d für den Ausbau der 
Außensportanlage? 
4. Wann werden diese der Bezirksvertretung zur Bera tung und Beschlussfassung 
vorgelegt? 
 
Die Anfrage wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
Hinweis: Der von der SPD-Fraktion benannte Beschluss der Bezirksvertretung wurde mit 
falschem Datum (31.08.2016) angegeben, es handelt sich um einen Beschluss vom 
31.08.2015. 
 
Zu 1 und 2: die Außensportanlage ist so zugewachsen, dass sie augenscheinlich nicht 
mehr zu erkennen, geschweige denn aktuell nutzbar ist.  
Im Rahmen der Generalinstandsetzung der Gesamtschule Zollstock ist im Zuge der 
Außenanlagenplanung vorgesehen, ein Mini-Sportfeld für Fußball und Basketball an 
dieser Stelle zu errichten. Dies wurde mit der Schule so abgestimmt. Des Weiteren

werden an anderen Stellen weitere Spiel-/Bewegungsflächen(z.B. Tischtennis, 
Basketballkorb) angeboten. Die Schule wird auch weiterhin in die Planung eingebunden. 
 
 
Zu 3 und 4: Die Vorentwurfsplanung ist abgeschlossen (LPh.2 HOAI). Zurzeit befindet 
sich das Projekt in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Nach derzeitigem Stand 
kann die Kostenberechnung frühestens im II. Quartal 2017 dem Rechnungsprüfungsamt 
vorgelegt werden. Mit dem Baubeschluss und der damit einhergehenden 
Finanzierungszusage ist frühestens Ende 2017 zu rechnen. Sollte dem Baubeschluss 
zugestimmt werden, kann mit einem Baubeginn im Jahr 2020 gerechnet werden. 
 
Sachstand 2018  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
52 verweist auf 40. 
23 sieht sich auch nicht zuständig. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Diese Thematik müsste bei 402/22 behandelt werden. Dem Amt für Schulentwicklung wird 
seit Gründung der Gebäudewirtschaft das Schulgrundstück (mit Gebäuden und 
Außenanlagen) vermietet. Hier ist leider nicht bekannt, wie dieser Teil des Grundstücks zu 
Beginn des Mietvertrags genutzt wurde.

Beschluss Nr. 036/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.2.2 Ladestationen für Elektro-Autos, AN/1180/2015  
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Rheinenergie Gespräche zu führen mit dem Ziel, 
Ladestationen für Elektro-Autos in allen Stadtteilen einzurichten. 
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt „colognE mobil“ (Phase 2) soll der Bedarf 
für Elektro-Ladestationen im Raum Rodenkirchen evaluiert und die derzeit 
unterdurchschnittliche Versorgung erhöht werden. 
Dabei ist darauf zu achten, dass alle neue Ladestationen gemäß dem EU-Standard mit dem 
Stecker Typ 2 nach DIN EN 62196-2 bzw. Combo 2 DIN EN 62196-3 unterstützt werden. 
Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine Batterie-Wechselstation in Autobahnnähe errichtet 
werden kann. 
Die Ladestationen sollen auch für E-Bikes geeignet sein. 
 
Sachstand 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018 
 
Es wird auf die Beschlussvorlage 2020/2018 verwiesen. 
 
Thema Elektromobilität ist inzwischen das Dezernat VIII federführend.  
Die Beschlussvorlage 2020/2018 wurde von VIII/66/661/2 erstellt und ist für die Ratssitzung 
im April 2019 vorgesehen. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Der Beschluss ist  mit Ratsbeschluss 3677/2018 „Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln): Standortkonzept“ erledigt.

Beschluss Nr. 042/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 
 
8.2.2 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße für b ürgerschaftliches 
Engagement, AN/1543/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die 
Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-
zügigen Grundschulgebäudes nicht mit einer 1-fach Sporthalle sondern mit einer 2-fach 
Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße  (Flurstück Nr. 654, 1023 und 
Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg erfolgt. Des Weiteren ist die 
2-fach Sporthalle so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerschaftliches 
Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. 
Stellungnahme der Verwaltung, 3237/2015  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, 
ist jedoch über die Argumentation der Verwaltung verwundert, da die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 unter TOP 9.2.1 eine 2-fach Halle 
beschlossen hat und zu dem die 2-fach Sporthalle so auszustatten sein sollte, dass ihre 
Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist.  
  
Der Antrag AN/1543/2015 wird daher weiterhin aufrechterhalten. 
 
Sachstand 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
In der Sitzung der BV 2 am 14.12.2021 wurde wie folgt informiert: 
Frau Geick von der Gebäudewirtschaft gibt an, dass die Schule Gaedestraße  in 
Modulbauweise zusammen mit einer Schule in Lindenthal und einer anderen Schule in Kalk 
realisiert werden soll. Es ist weiterhin nur eine 1-fach Sporthalle vorgesehen. Die erheblichen 
Verzögerungen ergeben sich insbesondere aus den Feinabstimmungen in der Planung als 
Cluster-System sowie ihrer Realisierung mit dem derzeit geltenden Baurecht. Es gibt eine 
Reihe von Angebotsanfragen, sodass man zuversichtlich ist, im 1. Quartal 2021 mit der 
Vergabe starten zu können. Die Schule wird als inklusive Schule gebaut.  
 
Es sind quartalsweise mit der Fachverwaltung Fachgespräche angedacht.

Beschluss Nr. 043/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 
 
8.2.3 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk:  
Nachbesserung „Kooperatives Baulandmodell“, AN/1555/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zeitnah zu beauftragen, das von ihm am 17.12.2013 
beschlossene sogenannte „Kooperative Baulandmodell“ (Vorlage 4325/2012)  mit hoher 
Priorität so nachzubessern, dass es auch bei Vorhaben im Innenbereich greift. 
 
Sachstand 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
In Verfahren, die nach § 34 Baugesetzbudch (BauGB) beurteilt werden, besteht ein 
Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, sofern sich das Vorhaben nach Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in 
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die 
Feststellung der Planbedürftigkeit von Vorhaben ist Kernbestandteil der gemeindlichen 
Planungshoheit gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit Art. 28 GG und kann nicht 
durch (vertragliche) Vereinbarungen eingegrenzt werden. Ob ein Vorhaben planbedürftig ist, 
ist anhand der Besonderheiten und der Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls zu 
entscheiden. 
 
Das Kooperative Baulandmodell – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 
sowie in der fortgeschriebenen Fassung vom 10.05.2017 – findet gemäß Nummer 2 Absatz 
1 KoopBLM ausschließlich bei Vorhaben Anwendung, für die eine verbindliche 
Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist.  
 
Keine Anwendung findet das Kooperative Baulandmodell bei Vorhaben, die auf Grundlage 
von § 34 BauGB genehmigungsfähig sind. Es würde einen Verstoß gegen das 
Kopplungsverbot des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB darstellen, wenn die Erteilung einer 
Baugenehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, von dem Abschluss eines 
städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Errichtung von öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau abhängig gemacht würde. 
 
Hiervon unabhängig kann gleichwohl ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Herstellung von öffentlich 
geförderten Wohnungen auch dann bestehen, wenn im Sinne einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung flankierende Maßnahmen erforderlich sind.  
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Rat hat im Jahr 2017 erneut beschlossen.  
Es wird im Stadtbezirk projektbezogen geprüft.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 044/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 
 
8.1.1 Umgehendes Ausweisen eines Grundstücks für ei nen Kita-Neubau in 
Immendorf, AN/1810/2015 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, in Immendorf umgehend ein Grundstück für einen Kita-Neubau 
auszuweisen. 
 
Sachstand 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018 
 
Jugendamt: 
Das Jugendamt kann keine Fläche zur Errichtung einer Kita ausweisen. 
Im Zuge eines B-Plan Verfahrens kann z.B. eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden 
oder der FNP legt für ein Gebiet die Nutzung fest, so z.B. Wohnen oder Spielplatzfläche aber 
auch Kita und Gemeinbedarf.  
Insofern liegt die Beantwortung des Beschlusses beim Stadtplanungsamt.  
 
Stadtplanungsamt: 
Im Rahmen der Umsetzung von STEK Wohnen wurden neue Flächen für den Wohnungsbau 
gesucht und gefunden. Hierzu zählt auch eine Fläche im Süden von Immendorf. Die Planung 
für den Bereich (Arbeitstitel: Dauner Straße) wird in 2019 beginnen. Es soll auch ein neuer 
Kita-Standort in die Planung integriert werden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 46/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 7.12.2015 
 
8.1.6 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof, AN/1 812/2015  
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den römischen Sarkophag am Eingang des Südfriedhofs hinter 
der Trauerhalle optisch ansprechend aufzuarbeiten und eine Informationstafel aufzustellen, 
die über die Details dieses römischen Reliktes informiert und auf weitere Relikte aus der 
Römerzeit im Stadtbezirk (z.B. Brunnen in der Gesamtschule, römisches Grab am 
Kalscheurer Weiher) hinweist. 
 
Sachstand 2015  
 
Eine Umsetzung des Beschlusses vom Dezember 2015 ist nicht erfolgt und aus 
konservatorischen Gründen in dieser kurzen Zeitspanne auch gar nicht umsetzbar gewesen.  
 
Zunächst einmal mussten die Restauratoren des Römisch-Germanischen Museums einen 
ausführlichen Schadensbericht erstellen. Dieser liegt seit Ende Februar 2016 vor. 
 
Dem Bericht ist zu entnehmen, was erforderlich ist, um den Sarkophag konservatorisch zu 
betreuen. Erforderlich sind mehrere Arbeitsschritte, die in Etappen durchgeführt werden 
müssen und einen Zeitraum (abhängig von der Witterung) zwischen neun und dreizehn 
Wochen in Anspruch nehmen! 
 
Kurz zusammen gefasst, muss der Sarkophag zunächst durch Unterleger vom Erdboden 
getrennt und der Sarkophagdeckel abgenommen werden, dann gereinigt werden (von 
Bewuchs etc.) und in einem Zelt (o.ä.) zwei bis drei Wochen trocknen. Erst dann ist es 
möglich, den Stein mit Konservierungsmitteln zu tränken, um die Steinstruktur dauerhaft zu 
festigen. Im Anschluss können der Sarkophagdeckel wieder aufgesetzt und die Risse im 
Stein geschlossen werden. Zukünftig sollte der Sarkophag auf einer Natursteinplatte oder 
etwas ähnlichem aufgestellt sein, damit die Erdfeuchte nicht eindringen kann. Vor der 
Neuaufstellung muss der Sarkophag bis zu zwei Wochen ruhen, damit die 
Ergänzungsmasse (in den ehemaligen Rissen) ausgehärtet ist. Zudem ist das Schild mit 
Erläuterungen zu gestalten und in Auftrag zu geben. 
 
Es handelt sich um ein aufwändiges konservatorisches Verfahren. Da die Arbeiten im Freien 
(unter Zelt) stattfinden müssen, kommt für eine Restaurierung nur die mildere Jahreszeit in 
Frage (ohne Nachtfröste etc.). Im Winter sind derartige Maßnahmen nicht umzusetzen. 
 
Das Römisch-Germanische Museum hat in seinen Reihen lediglich eine Steinrestauratorin, 
die durch die Betreuung der Museumsbestände, die Einbindung von Sonderausstellungen u. 
a. m. vollständig ausgelastet ist. Mit eigenem Personal ist die Arbeit insofern kaum bzw. nur 
innerhalb eines sehr langen Zeitraums von mehreren Monaten zu bewerkstelligen. Die 
Beauftragung einer Fachfirma erscheint daher geboten.   
 
Mit einer Restaurierung sind Kosten von schätzungsweise 18.000 Euro verbunden. Diese 
sind im Haushalt des Römisch-Germanischen Museums jedoch nicht vorhanden.  
 
Erfreulich ist aber, dass sich nach der Veröffentlichung in der Kölner Lokalpresse mehrere 
Institutionen (ein Lions-Club, eine Handwerker-Innung und eine private Stiftung sowie eine 
Privatperson) gemeldet haben, um zu signalisieren, dass diese zur Restaurierung des 
Sarkophags beitragen möchten. Zunächst wurde ein vollständiges Schadensbild entwickelt

und die Kosten wurden geschätzt. Es wird nunmehr Kontakt mit den genannten Personen 
aufgenommen. 
 
Sachstand 2018: 
 
Eine umfassende Restaurierung des antiken Sarkophags, deren Kosten sich auf ca. 18.000 
Euro belaufen,  konnte bislang nicht umgesetzt werden, da im Haushalt des Römisch-
Germanischen Museums keine Finanzmittel für diese Maßnahme bereit stehen. Angebote 
privater Unterstützer haben diesen Betrag bei weitem nicht abgedeckt. Darüber hinaus 
konnte die zugesetzte Stelle im Bereich Steinrestaurierung bislang nicht besetzt werden. Das 
Römisch-Germanische Museum verfügt derzeit nur über eine Fachkraft im Bereich 
Steinrestaurierung, die durch den Umzug des Hauses in das Interim voll ausgelastet ist. 
Das Römisch-Germanische Museum hat daher nach Ende der Frostperiode im Februar 2019 
begonnen, die Oberfläche des antiken Sarkophags von Pflanzenbewuchs zu reinigen und 
die Oberfläche zu behandeln. Mit dieser Grundversorgung, Reinigung und Restaurierung 
sind erste konservatorische Maßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten sind im Februar 2019 
abgeschlossen worden.      
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Restaurierung des römischen Sarkophages konnte noch nicht umgesetzt werden, da die 
Besetzung einer zweiten Restauratorenstelle für Steinrestaurierung erst zum 01.11.2020 
umgesetzt werden kann.  
 
Die Neubesetzung ist jedoch erforderlich, da die bislang bestehende Steinrestauratorin durch 
den Umzug des Römisch-Germanischen Museums in das Interim im Belgischen Haus sowie 
den Rückbau der ständigen Sammlung im Vorfeld der Generalsanierung des Stammhauses 
am Roncalli Platz sowie die Betreuung der sechs Außendepots des Hauses zu 100 % 
ausgelastet ist. Insgesamt betreut die Kollegin eine vierstellige (!!) Zahl antiker 
Steindenkmäler. 
 
Das Römisch-Germanische Museum wird nun ab 01.11.2020 einen zweiten Steinrestaurator 
einstellen, der sich insbesondere um die Außendenkmäler kümmern soll. Der Sarkophag auf 
dem Südfriedhof wird dann auch konservatorisch betreut, sobald es die 
Witterungsverhältnisse zulassen.

Beschluss Nr. 03/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.4 Nutzung des vorhandenen Reitweges am Konrader hof in  
Rondorf-Höningen, AN/0037/2016 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den vorhandenen Reitweg am Konraderhof in Rondorf-
Höningen weiterhin für eine Nutzung vorzusehen und Pflegemaßnahmen durchzuführen. 
 
Sachstand 2018 
 
Der Reitweg am Konraderhof gehört nicht zur Forsteinrichtung oder dem zu betreuenden 
Gebiet der Rheinenergie. Die Zuständigkeitsfrage wird noch geklärt. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 06/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
 
8.1.1 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Ro denkirchen, 
 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/0353/2016 
Der Antrag wurde modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, 
für die noch nicht bebaute Fläche des B-Plangebietes Eygelshovener Straße in Köln-
Rodenkirchen - Vorlage Nr. 1167/2014 - ein neues "Gesamtkonzept" zu erstellen, bei dem 
Folgendes zu berücksichtigen  ist: 
1.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzu ngskonzeption und ein 
Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein 
Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln 
vorzusehen.  
2.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rod enkirchen soll auf dem Plangebiet im 
nördlichen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. 
3.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an d ie Bezirkssportanlage angesiedelt 
werden; erschlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die 
neue Feuerwache geschaffen werden. 
4.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche 
berücksichtigt  werden. 
5.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht d er im Bereich kürzlich eingerichteten, 
temporären Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung 
dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) 
zu erwägen.  
Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst 
werden.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Sachstand des Jugendamtes : zu Punkt 4. des unten genannten Beschlusses: 
Der Standort ist mittlerweile fest eingeplant für den Bau einer Kita und kein Reservestandort 
mehr. Hier soll eine Kita mit 5 Gruppen gebaut werden.

Beschluss Nr. 08/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.4 Bildungseinrichtungen im Entwicklungsgebiet K öln-Rondorf Nordwest, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-
Fraktion 
AN/0346/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Rondorf eine Kindertagestätte, eine Grundschule und 
eine weiterführende Schule zu planen. Diese Planung sollte auch die infrastrukturellen 
Maßnahmen – Straßen, ÖPNV etc. enthalten, mit denen diese Bildungseinrichtungen 
erreicht werden sollen. Die Möglichkeit eines gemeinsamen Standortes als Bildungszentrum 
zur Nutzung von Synergieeffekten sollte dabei ausdrücklich geprüft werden. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 2956/2017 in der Sitzung am 13.11.2017 verwiesen. 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 1486/2018 in der Sitzung am 04.06.2018 bzw. 09.07.2018 
verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 2574/2018 verwiesen. Der Rat hat in der Sitzung am 
22.11.2020 die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Gymnasiums, einer 4-zügigen 
Grundschule und einer 2-zügigen Grundschule beschlossen.  
Die abschließende Lage der Grundstücke ist Gegenstand der Stadtplanung.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 09/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.8 Neubau einer Schulsporthalle am Gymnasium Köl n-Rodenkirchen, 
AN/0341/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Der Rat wird gebeten,  die Verwaltung dazu aufzufordern, für den Neubau der 
Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen 
und die Finanzierung über die Einstellung einer entsprechenden Position in den Haushalt 
abzusichern. 
Als Grundlage hierfür ist die schon seit dem Jahre 2012 vorhandene Planung für eine  2-
fach-Schulsporthalle heranzuziehen. 
Falls der angedachte Neubau mittelfristig nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die 
Sanierung der bestehenden Halle vorantreiben, damit diese zeitnah wieder uneingeschränkt 
für den Schulsport genutzt werden kann. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die vorhandene Einfachturnhalle  befindet sich in einem instandgesetzten und somit 
betriebsfähigen Zustand.  
Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im 
Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Keine Veränderung zum Sachstand Dezember 2018. Die Turnhalle befindet sich in einem 
betriebsfähigen Zustand und wird durch die Schule genutzt.  
 
Gemäß Ratsbeschluss 3648/2018 vom 14.02.2019 wurden GI der Turnhalle/ Neubau einer 
2-fach-Turnhalle aus der Schulbauliste herausgenommen und als „zurückgestellt“ eingestuft.

Beschluss Nr. 11/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.11 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L1 50; AN/0335/2016 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen 
und zu klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes zwingend erforderliche Vernetzung 
der beidseits der L150 liegenden Biotope (Lebensräume insbes. der Wechselkröte) 
nachträglich erreicht werden kann.  
 
Sachstand 2018 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragte die Verwaltung mit Beschluss in der Sitzung 
am 07.03.2016 Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen. Die 
Kontaktaufnahme soll klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes erforderliche 
Vernetzung der beidseits der L 150 liegenden Biotope erreicht werden kann. 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Neubau der Bundesstraße B 51n und damit 
eine Ortsumgehung des Stadtteiles Köln-Meschenich zwischen der Anschlussstelle Brühl-
Nord und der Kreisstraße K 27 bzw. der Bundesstraße B 51 alt. Bereits 2010 hat der 
Landesbetrieb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, die 
Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Meschenich beantragt. Der 
Planfeststellungsbeschluss wurde am 02.02.2018 durch die Bezirksregierung Köln erlassen. 
Im Rahmen des Verfahrens hierzu stand die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem 
Landesbetrieb Straßenbau NRW. 
 
Als naturschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme wurden in der Planfeststellung 6 
Amphibienquerungen unter der L 150 festgelegt. Die Ausführung der Amphibienquerungen 
wird durch den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) im Rahmen der 
Baumaßnahmen unter Beachtung der Amphibienwanderzeiten erfolgen. Der genaue 
Ausführungstermin steht jedoch noch nicht fest.   
 
Zu den Amphibienquerungen findet im Mai 2019 ein Abstimmungstermin mit dem 
Landesbetrieb Straßenbau NRW, den Naturschutzbehörden und den betroffenen 
Biostationen statt. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert werden. 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 15/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.3 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenh ofes" in Köln-Sürth,  
AN/0531/2016 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über zukünftige neue 
Nutzungen und bauliche Veränderungen des „Auenhofes“ in Köln-Sürth zu informieren und 
gegebenenfalls nach der Zuständigkeitsordnung mit einer Stellungnahme der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beteiligen. 
Sachstand 2018 
 
Es liegen keine neuen Informationen vor. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 18/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
 
8.1.9 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium,  
 AN/0613/2016 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Umnutzung der alten Trauerhalle auf dem 
Weißer Friedhof als Kolumbarium aufzustellen und der BV2 vor-zulegen. Hierbei sind 
folgende Aspekte aufzuzeigen:  
• rechtliche Rahmenbedingungen, 
• Arbeiten und Pflichten, die der Dorfgemeinschaft W eiß zu übertragen wären (eine 
grundsätzliche Bereitschaft dieser Organisation wurde längst bekundet), 
• weitere – auch finanzielle - Voraussetzungen, die vor einer Umsetzung zu erfüllen 
wären, 
• ein Maßnahmen- und möglicher Zeitplan für die Umse tzung. 
 
Sachstand 2018 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen.

Beschluss Nr. 24/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
 
8.1.3 Sürther Aue: Künftige Nutzung der Ackerfläche  gegenüber des "Auenhofes", 
 AN/0899/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung erklärt, auf der o.g. zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzten 
Fläche auch  zukünftig keinerlei Bebauung zu wünschen . Vielmehr kann sie sich diese als 
spätere Erweiterung des vorhandenen Naturschutzgebietes vorstellen. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, diese politische Willensbekundung bei ihrem Handeln zu 
berücksichtigen. 
Sachstand 2016 
Es lag im Mai 2016 kein Bauantrag oder Voranfrage vor.  
 
Sachstand 2018 
Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist erledigt: 
Eine Bauabsicht des Grundbesitzers ist nicht erkennbar.

Beschluss Nr. 25/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
8.1.9 Leinpfad in Sürth:  
Verbreiterung im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen;  
AN/0900/2016 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei den im nächsten Jahr anstehenden, dem 
Hochwasserschutz dienenden Sanierungsarbeiten an der sogenannten Lindemauer der 
Leinpfad vom Ende dieser Mauer bis zur nahe gelegenen Panzerrampe verbreitert werden 
kann.  
An der neu zu errichtenden Wand sind die 20 ehemals vorhandenen Nester für 
Mehlschwalben wieder anzubringen. 
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wegen der gefällten Bäume sollten nicht an der 
gleichen Stelle ausgeführt werden. 
 
Sachstand 2018 
Es wird auf die Mitteilung 0166/2019 verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
In der Mitteilung 0369/2021 Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Lindemauer in 
Köln-Sürth wurde berichtet, dass diese Forderung von der Bezirksregierung nicht 
übernommen worden ist. 
 
Der Beschluss wird von der Bezirksregierung nicht umgesetzt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 31/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
 
8.1.8 Restaurierung des historischen Geländers an d er Rheinuferpromenade,  
AN/1186/2016 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung einen Finanzierungsvorschlag unter 
Beachtung der Möglichkeit externer Geldgeber (Stiftungen, Sponsoren etc.) und sonstiger 
Zuschüsse zur Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade 
zwischen Schönhauserstraße und Bayenthalgürtel vorzulegen. 
 
Sachstand 2016 
Im Jahr 2014 ist die Stiftung Kölner Grün, über das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau herangetreten und hat die 
Bereitschaft geäußert, die Kosten für eine Erneuerung des genannten Geländers zu 
übernehmen. Die Kosten für eine Erneuerung dieses rund 800m langen Geländers wurden 
daraufhin ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 400.000 €. Auf Grund der Höhe der Kosten 
hat die Stiftung Kölner Grün Abstand von der Übernahme der Kosten genommen.  
Andere Fördermittel stehen für diese Maßnahme leider auch nicht zur Verfügung.  
Da ein Geländer, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, an dieser Stelle nicht 
erforderlich ist, ist derzeit eine Erneuerung aus städtischen Finanzmitteln nicht vorgesehen. 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2696/2016). 
 
Sachstand 2017 
 
Siehe Beantwortung (Vorlagen-Nummer 1360/2017).  
 
Sachstand 2018 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschluss auf Grund des genannten Sachstandes 
abschließend erledigt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 33/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
 
8.1.12 Aufnahme der konkreten Planung der 4. Baustu fe der Nord-Süd-Stadtbahn 
nach Köln-Meschenich, AN/1171/2016 
 
Beschluss: 
 
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, mit einer konkreten Planung für die 4. 
Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zu beginnen. Hierzu soll die genaue Trassierung 
erarbeitet werden. Insbesondere soll die Querung (kein Overfly) des Verteilerkreises Bonner 
Straße/Militärring, die Durchschneidung des Wasserschutzgebietes und die Kreuzung der 
Autobahn 4 entwickelt werden. Ebenfalls sollte eine detaillierte Planung der Endhaltestelle in 
Meschenich vorgenommen werden. Voraussichtlich ist es erforderlich verschiedene 
Varianten zu betrachten, die dann in einer Machbarkeitsstudie näher untersucht werden 
müssen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. 
Die Planung sollte so ausführlich und fortgeschritten sein, dass Finanzmittel aus dem 
Bundes- und dem Landeshaushalt beantragt werden können, sobald der Gesetzgeber 
Fördermittel für solche Infrastrukturmaßnahmen freigeben wird.  
 
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen: 
 
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen: 
 
Sachstand 2018 
Es wird von Seiten der Verwaltung zurzeit intensiv an der Ausschreibung eines 
Generalplaners gearbeitet. Dieser soll innerhalb einer Machbarkeitsuntersuchung von 
vorgegebenen Varianten die genaue Trassierung der Stadtbahnanbindung vom 
Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich erarbeiten. Die Planungstiefe soll, vor 
Entscheidung zu einer „Vorzugsvariante“, bis zur Leistungsphase 2 (einschließlich) erreicht 
werden. Mit der aufgefundenen „Vorzugsvariante“ werden die restlichen Leistungsphasen 
durchlaufen. Die Ausschreibung befindet sich noch in einem so frühen Stadium, dass keine 
verlässlichen Zeiten weiterer Schritte genannt werden können. Die notwendigen 
Haushaltsmittel wurden vorgemerkt und die Anträge auf Fördermittel werden in den 
kommenden Arbeitsschritten erstellt. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Im April 2020 wurde als wichtiger Meilenstein ein Generalplaner mit der Planung der 
Stadtbahnverlängerung über Rondorf bis nach Meschenich-Süd beauftragt. Die 
Beauftragung des Generalplaners erfolgte zunächst bis zur Entwurfsplanung und beinhaltet 
die Untersuchung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen des Trassenverlaufs 
und die Empfehlung der wirtschaftlichsten Alternative. Ende 2021 soll dann ein 
Ratsbeschluss zur Vorzugsalternative eingeholt werden 
 
Eine Programmanmeldung zur Erlangung von Fördermitteln wurde bereits im Mai 2019 beim 
Zuschussgeber eingereicht und ist mittlerweile im Bundesprogramm aufgenommen. Bis 
Ende 2022 sollen eine vertiefte Ausarbeitung der Vorzugsalternative (Planung LP 3 + 4) und 
die Beauftragung und Erstellung der Standardisierten Bewertung erfolgen. Die 
Standardisierte Bewertung wird im Rahmen der Fördermittelakquise zusammen mit einen 
Förderantrag dem Zuschussgeber vorgelegt. Voraussetzung für die Einreichung eines 
Förderantrages ist die erfolgte Aufnahme in das Bundesprogramm. Erst mit der Prüfung und 
Bewilligung des Förderantrages entsteht ein Anspruch auf Fördermittel.

Im zweiten Quartal 2023 sollen die Genehmigungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln 
eingereicht und das Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) begonnen 
werden.

Beschluss Nr. 36/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
8.1.10 Auswirkungen des Inklusionsgesetzes NRW auf den schulischen Betrieb von 
im Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen,  
AN/1291/2016 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen schriftlichen  
Bericht darüber abzugeben, welche Veränderungen und Auswirkungen das im Landtag NRW 
beschlossene Inklusionsgesetz für die im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen 
Regelschulen zur Folge hat.  
 
Sachstand 2018 
 
Es wird auf die Mitteilung 2572/2016 verwiesen. 
Der Antrag betrifft innerschulische Angelegenheiten und hat allgemeinen Charakter. Das 
Schulamt für die Stadt Köln hat den Antrag daher an die Bezirksregierung Köln (obere 
Schulaufsichtsbehörde) weitergeleitet.  
Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 37/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
 
8.1.12 Beseitigung von Taubennistplätzen unter der Bahnunterführung Bonner 
Straße in Köln Bayenthal; AN/1363/2016 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der 
Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der 
Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden.  
Dies kann ggf. durch Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. 
 
Sachstand 2018 
 
Trotz mehrfacher Aufforderung liegt kein neuer Sachstand vor. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die DB hat in den Randbereichen des Bauwerks Platten eingesetzt, die den Aufenthalt bzw. 
das Nisten von Tauben verhindern. Dies diente offensichtlich dazu die Verschmutzung der 
Brückenlager durch Taubenkot zu verhindern. Aus Sicht der Verwaltung könnten weitere 
Abdeckungen eingebaut werden und somit auch die Gehwege bzw. Passanten vor 
Taubenkot geschützt werden. 
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird hierzu einen Kontakt zur DB herstellen.

Beschluss Nr. 39/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
 
8.2.1 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. Baustufe –  Prüfung von Anpassungen; 
AN/1347/2016 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
  
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeitige Planung zur 3. Baustufe 
der Nord-Süd-Stadtbahn in folgenden Punkten zu überarbeiten: 
• Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße  
Prüfung, wie zunächst unter Reservierung der Gesamtfläche auf Abbiegespuren 
verzichtet werden kann; die (zunächst) nicht benötigten Reserveflächen wären zu 
begrünen. 
• Wendeschleife Buslinie 132  
Prüfung, unter welchen Rahmenbedingungen die in Höhe der Einmündung 
Lindenallee geplante Wendeschleife des 132ers entfallen kann.  
Hierbei sind als Rahmenbedingungen zu beachten: 
• Die Überarbeitung der derzeitigen Planung darf wed er zu einem Aufschub des 
Baubeginns noch zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen. 
Bei der Gestaltung der Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße muss der 
Verkehrsfluss gesichert bleiben.  
 
Sachstand 2016 
 
Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen. 
 
Sachstand 2017 
 
Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen. 
 
Sachstand 2018 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 41/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
8.1.4 Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Informationen ü ber geplante Fällungen; 
AN/1634/2016 
 
Beschluss:  
Der Antrag zum Thema Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Information über geplante Fällungen 
wird wie folgt modifiziert:  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, gemein sam mit dem Investor für die o.g. 
Maßnahme einen Plan zur Nachpflanzung von mindesten s 80% der zu fällenden Bäume im 
dortigen Bereich zu vereinbaren.  
Des Weiteren soll der Bauherr in 1. Linie prüfen, inwieweit der bestehende Baumbestand 
erhalten bleiben kann.  
 
Sachstand 2018 
Für den aktuellen Sachstand sind noch Informationen einzuholen und Absprachen mit dem 
Bauherrn, seinen Architekten und Gutachtern zu treffen. Stellungnahme folgt. 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand. Der Abriss des Gebäudes ist bis 2021 geplant.

Beschluss Nr. 42/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.6 Beschilderung für Fahrradfahrer und Fußgänger  am Heinrich-Lübke-Ufer, 
 AN/1636/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:  
Die Verwaltung wird gebeten; am Heinrich-Lübke-Ufer ab Höhe der KVB-Haltestelle in 
Richtung Rodenkirchener Autobahnbrücke den Weg von Wildwuchs an den entsprechenden 
Stellen frei zuschneiden und auf der anderen Seite des Weges Falschparker stärker zu 
kontrollieren. 
Sachstand 2018 
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um durch die Stadt Köln gepflanzte Bäume, daher die 
Zuständigkeit bei Amt für Grünflächen. 
Die angesprochenen Falschparker liegen im Verantwortungsbereich des Amtes für 
öffentliche Ordnung, 324-1 Ruhender Verkehr. 
Gemäß Mail vom 09.01.2019 durch die Verkehrsüberwachung wurden am gleichen Tag 
noch entsprechende Maßnahmen (Kontrollen) in die Wege geleitet. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Ordnungsamt: 
Der benannte Bereich wurde in 2019 und im 1. Halbjahr 2020  im Rahmen der personellen 
Ressourcen durch den Verkehrsdienst kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden keine 
ordnungswidrig parkenden Fahrzeuge angetroffen. Die Kontrollen werden in regelmäßigen 
Abständen fortgeführt. 
 
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kontrolle ordnungswidrig parkender Fahrzeuge damit 
erledigt. 
 
Wildwuchs: 
Der Beischnitt erfolgt in regelmäßigen Abständen. 
 
Der Beschluss ist somit erledigt.

Beschluss Nr. 43/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.9 Spielplatz an der Oststraße, Köln-Rodenkirche n, 
 AN/1665/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, an den Ein- und Ausgängen zu 
dem Spielplatz Köln-Rodenkirchen, Oststraße, zusätzlich zu den Drängelgittern, Törchen 
einzubauen, die Kleinkinder nicht öffnen können. 
Sachstand 2018  
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Die Installation eines „Törchens“ am Spielplatzeingang Oststraße wird vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen geprüft, da 2018 bereits ein neuer Zaun und neue 
Drängelgitter eingebaut wurden.

Beschluss Nr. 44/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.10 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkir chen, AN/1633/2016 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die bestehenden Fehlstellen in der 
Baumallee Nibelungenweg in Rodenkirchen durch entsp rechende Nachpflanzungen,  d.h. 
Japanische Zierkirschen bzw. Japanischer Kirschblüt e  zu schließen. Hierbei sind auch 
die – nach Auskunft der Verwaltung: fünf – mittlerw eile mit Gehwegplatten abgedeckten 
Stellen zu berücksichtigen. 
Sachstand 2018 
Die zur Ersatzpflanzung vorgesehenen Standorte auf dem Nibelungenweg sind alle 
gepflanzt. Derzeit gibt es keine Fehlstelle, die für Ersatzpflanzung bestimmt wäre. Im 
Rahmen der Baugenehmigung vor Hausnummer 6-8 wurden Baumbeete rückgebaut, weil 
private Stellplätze erstellt wurden. Andere Baumbeete die ggf. rückgebaut sind, gehen aus 
dem Baumkataster nicht hervor. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung, für die zur Zeit vorhandenen Baumlücken auf der 
Südwestseite der Straße, die Leitungspläne prüfen und falls dort die Mindestabstände 
eingehalten werden, können im Herbst-Frühjahr 2019-2020 Baumpflanzungen beauftragen. 
 
Sachstand 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 45/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.11 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschut zwand am Baugebiet Josef-
Kallscheuer-Str. in Köln-Sürth,  
AN/1604/2016 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der im Rahmen der 
Bauarbeiten zur Errichtung der Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Straße 
geplante Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - z.B. durch 
eine ökologische Baubegleitung (analog Sürther Hauptstraße) - abgesichert werden kann.  
Zudem ist der BV Rodenkirchen ein Konzept für den Grün-Ausgleich der im übrigen Teil 
dieses Baugebietes vorgesehenen Eingriffe in das dortige Kleinbiotop vorzulegen. 
 
Sachstand 2018 
1. Zum Erhalt der angrenzenden Bäume und zur Gewähr leistung einer ökologisch 
sachgerechten Bauabwicklung wurde für die Erstellung der Lärmschutzwand eine 
ökologische Baubegleitung beauftragt. 
2. Es besteht seitens des Amtes 571 (Untere Natursc hutzbehörde) die Auflage binnen 
drei Jahren nach Erteilung der Fällgenehmigung für die vier Bäume an der 
Industriestraße eine Ersatzbepflanzung in Form von 9 Bäumen vorzunehmen. 
Diese sollten auf dem Grundstück oder, falls das ganz oder teilweise nicht möglich 
ist, auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung 
erfolgen. In diesem Fall wird eine Abstimmung mit Amt 571 erforderlich. Sollte eine 
Ersatzpflanzung vollständig unmöglich sein, wird die Festsetzung einer 
Ausgleichszahlung durch Amt 571 vorgenommen. 
 
Ein zusätzliches Konzept zum Grün-Ausgleich ist nicht erforderlich, da dies in der 
Regel bei der Erstellung von B-Planverfahren vorzulegen ist. Die B-Planerstellung 
zum Baugebiet der Industriestr. stammt aus den 1990er Jahren. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Auf die Beantwortung einer Anfrage (1683/2020) wird verwiesen. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 46/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.4 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache, AN/ 1883/2016 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der im Bereich der 
Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt wird . 
Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger 
Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit 
vermieden werden. 
 
Sachstand 2018 
Eine Kartierung ist durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen in Planung. Auf der Grundlage der dann vorliegenden 
Kartierergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen dann abgestimmt. 
 
Sachstand 2020 
 
Inzwischen wurden Vegetation und Vogelfauna kartiert und darauf aufbauend 
Maßnahmenvorschläge genannt. Aufgrund der komplexen Problematik, wie etwa dem 
Umgang mit Neophyten und den Schwierigkeiten einer Beweidung unter dem Gesichtspunkt 
des herrschenden Nutzungsdruckes, müssen diese Maßnahmenvorschläge allerdings noch 
konkretisiert werden. Dazu erfolgt die Beauftragung eines Pflege- und Entwicklungsplans 
(bzw. die Überarbeitung des bestehenden Pflege- und Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 
1996). 
 
Der Beschluss ist somit erledigt.

Beschluss Nr. 52/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
8.1.15 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im h istorischen „Rosengarten„ im 
Vorgebirgspark 
AN/1964/2016 
Modifizierter Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, eine denkmalgerechte 
Sanierung/Restaurierung jedoch ohne eine technische Funktionalität des historischen 
Zierbrunnens der Anlage „Rosengarten“ im Vorgebirgspark zu prüfen und die Kosten einer 
solchen Maßnahme zu ermitteln, sowie detailliert darzulegen, ob und in welcher Höhe hierfür 
Zuschüsse aus Mitteln des Denkmalschutzes und ggf. weiterer Einrichtungen/Stiftungen 
beantragt werden könnten. 
Im Anschluss möge dann die Bezirksvertretung ggf. über Art und Umfang der 
Sanierungsmaßnahme entscheiden. 
 
Sachstand 2018 
Um Art und Umfang einer Sanierung des Wandbeckens festlegen zu können, wird ein 
Gutachter beauftragt. Das Gutachten und die Kostenkalkulation legt die Verwaltung der 
Bezirksvertretung anschließend vor. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
67 wird die Kosten über die Stadtverschönerung laufen lassen. Das Angebot werden wir 
nach Beschluss beauftragen. Ein Gutachten ist nicht mehr erforderlich. 
 
Die Kosten werden von 67 auf 3.000 € brutto geschätzt.

Beschluss Nr. 01/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.5 Gülle-Einbringung in Sürth; AN/0019/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den folgenden näher 
bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu 
lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 
1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen  Sonnenblumen weg/Weg In der Aue/Leinpfad, 
Größe 7,5ha, 
2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue “/ Mittelweg, Größe ca.5ha. 
3. Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost er laubt?  
 
Sachstand 2018 
Eine Antwort liegt mit der Vorlage 3931/2018 zu der Anfrage AN/0019/2017 vor. 
Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP in 
der BV 2 Rodenkirchen hat die BV 2 in ihrer Sitzung vom 23.01.2017 den Beschluss gefasst, 
die Verwaltung wird gebeten, auf zwei näher bezeichneten Äckern Boden- und 
Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der 
BV2 vorzulegen und zu erläutern. Zur Begründung wird auf eine Presseberichterstattung des 
Kölner Stadtanzeiger vom 04.01.2017 hingewiesen, nach der die Nitratbelastung des 
Grundwassers in Deutschland zu hoch sei. Nach Beobachtungen aus der umliegenden 
Nachbarschaft werden über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf einen Acker im Frühjahr 
eingebracht. Der Beschluss enthält zudem die Frage, ob das Ausbringen von Trockengülle 
bei Frost erlaubt ist.  
 
Zu der Nitratbelastung im Grundwasser und zur Gülledüngung auf Kölner Stadtgebiet teilt die 
Verwaltung folgendes mit: 
 
In Köln wird die Grundwassergüte durch die zuständigen Stellen regelmäßig überwacht. 
So finden durch die Rhein Energie AG als Betreiberin der Kölner Wasserwerke alle zwei 
Monate Untersuchungen der Nitratgehalte statt. Dazu werden ca. 30 Messstellen beprobt 
und der Nitratgehalt bestimmt. Darüber hinaus werden auch weitere Untersuchungen sowohl 
im Rohwasser als auch im Trinkwasser durchgeführt. Zudem wird im Zuge der Umsetzung 
der EU-Wasserrahmenrichtlinie das Grundwasser jährlich durch das Land NRW gemäß den 
Vorgaben der Richtlinie überprüft. Schließlich wird die Grundwassergüte seit einigen Jahren 
flächendeckend, d.h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, im Rahmen des 
Grundwassermonitorings des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ermittelt. Hierzu werden 
Proben an ca. 220 Grundwassermessstellen gezogen und anschließend analysiert. 
Nach diesen Untersuchungen ist festzustellen, dass die Nitratbelastung des 
Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet mit Ausnahme eines Bereiches im Kölner Süden 
unterhalb der Grenzwerte nach der Trinkwasser-Verordnung (Grenzwert = 50 mg/l) liegt. Die 
Quelle für die Nitratbelastung des Grundwassers entsteht außerhalb des Kölner 
Stadtgebiets. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer 
Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im 
rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den gleichen Zeitraum bei 20,2 
mg/l.  
Das geförderte Rohwasser ist nach Aussage der RheinEnergie AG mit Nitrat in einer 
Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. 
Ein Grund für diese niedrigen Nitratkonzentrationen des Grundwassers ist auch in der schon

seit vielen Jahren betriebenen Kooperation der RheinEnergie AG mit den hiesigen 
Landwirten gegeben.  
 
Das Ausbringen organischer Nährstoffträger wie Mist und Gülle gehört zur guten fachlichen 
Praxis in der Landwirtschaft. Die Ausbringung unterliegt rechtlichen Beschränkungen, 
insbesondere den Regelungen der Düngeverordnung. Der freie Warenverkehr innerhalb der 
EU hat zur Folge, dass Gülle und Gärsubstrate auch nach Deutschland und damit auch nach 
NRW importiert werden dürfen. Das Transportieren und Ausbringen von organischen 
Nährstoffträgern wie Gülle und Gärsubstrat unterliegt diversen Aufzeichnungsverpflichtungen 
für den Landwirt als Aufnehmer und für den Abgeber, der selbst Landwirt oder auch z. B. 
Biogasanlagenbetreiber sein kann. Diese Daten werden in einer zentralen Datenbank bei der 
Landwirtschaftskammer erfasst. 
Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen 
Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle seit 1996 durch die 
Düngeverordnung  (DüV) geregelt, die durch ergänzende Verordnungen der Bundesländer 
begleitet wird. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Zeiten die Ausbringung 
zulässig ist. Es bestehen Ausbringverbote grundsätzlich bei überschwemmten, 
wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen 
Kernsperrzeit (1. bzw. 15.November bis 31.Januar).  
 
Die Rheinenergie AG ist auf Anforderung gerne bereit, in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen über die Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser durch die 
planvolle und überwachte Düngemittelausbringung in Wasserschutzgebieten zu berichten.  
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Mit Antwort der Vorlage 3931/2018 wurde auf die drei Fragen eingegangen.  
Konkretisierend teilt die Verwaltung mit, dass Boden- und Grundwasserprobe an den 
genannten Grundstücken nicht geplant und vorgenommen werden, da mit dem bestehenden 
und regelmäßigen städtischen Grundwassermonitoring, den regelmäßigen Überprüfungen 
der RheinEnergieAG sowie der jährlichen Untersuchung im Rahmen der EU-
Wasserrahmenrichtlinie ausreichend Erkenntnisse über der Zustand des Grundwassers 
vorliegen. Besondere Anhaltspunkte, um Bodenproben zu untersuchen, bestehen vor dem 
Hintergrund der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen nicht. Die mit den Antrag 
angesprochene hohe und unzulässige Nitratbelastung ist in Köln nicht gegeben. 
Konkretisierend wird die Frage unter Ziff. 3 „Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost 
erlaubt“ ausdrücklich mit „Nein“ beantwortet. Der Begriff Trockengülle existiert nicht. Nach 
Einschätzung der hierfür zuständigen Landwirtschaftskammer wird der Begriff dahingehend 
verstanden, dass es sich um den festen Teil handelt, der übrig bleibt, wenn die Gülle in einer 
Biogasanlage separiert wird. Unabhängig davon, ob die Gülle fest oder flüssig ist, bestehen 
Ausbringungsverbote bei überschwemmten, wassergesättigten, tiefgefrorenen und 
schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen Kernsperrzeit (1. bzw. 15. November bis 
31. Januar) gemäß der Düngeverordnung. Nach der maßgeblichen Düngeverordnung gibt es 
keinen Unterschied zwischen Frost und tiefgefrorenen Böden. Es bedeutet, dass sobald ein 
Boden gefroren ist, unabhängig vom Grad der Vereisung, die Ausbringung von Gülle nicht 
erlaubt ist. Folgende Seite ist für die Landwirtschaftskammer maßgeblich bei der Frage, ob 
Bodenfrost vorliegt oder nicht. 
https://www.dwd.de/DE/leistungen/bodenfrost_bl/bodenfrostbl.html  
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 02/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.6 Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h Betreuung sangebot im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen, AN/0012/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in einem im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen befindlichen städtischen Kindergarten eine altersgemischte Gruppe zu 
eröffnen, die ein 24-Stunden Betreuungsangebot vorhält.  
 
Sachstand 2018 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein neuer Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Siehe Stellungnahme 3424/2019 zur Sitzung am 11.11.2019 
Ein institutionelles 24-Stunden-Betreuungsangebot hält die Verwaltung weder aus Sicht der 
Kinder noch aus personeller, organisatorischer Perspektive für umsetzbar. Kinder brauchen 
feste Bezugspersonen, klare Strukturen in ihrem Tagesablauf und feste Gruppenbindungen, 
also verlässliche Kontakte zu anderen Kindern. Eine völlige Flexibilisierung des 
Betreuungsangebotes würde genau diesen Bedarfen der Kinder widersprechen. Dieser 
Ansatz ergibt sich schon aus der Begrifflichkeit „Kindertageseinrichtung“. Auch aus der 
Diskussion zum neuen Kinderbildungsgesetz, das zum nächsten Kindergartenjahr in Kraft 
treten soll, ergibt sich nicht der Auftrag für ein solches Angebot, auch das Land geht zum 
Wohle der Kinder von einer maximalen Tagesbetreuung von 9 Stunden täglich aus. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass für ein solches Angebot die personellen Ressourcen nicht 
zur Verfügung stehen. Aktuell können alle Träger die originären Stellen aufgrund des 
bestehenden und bekannten Fachkräftemangels kaum besetzen. Das Angebot wäre mit 
erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verwaltung geht davon aus, dass zur 
Sicherstellung einer kontinuierlichen 12-Stunden Betreuung (19.00 Uhr bis 7.00 Uhr) 
mindestens 5 zusätzliche Stellen erforderlich sind, was ohne Berücksichtigung von 
Nachtzuschlägen etc. mindestens 300.000,00 Euro Kosten verursachen würde. Ergänzend 
wäre die Frage der Sicherheit für Kinder und Beschäftigte zu erörtern. Die Verwaltung hat 
hier erhebliche Bedenken. 
Der Beschluss ist wegen erheblicher Bedenken nicht umsetzbar und daher erledigt. 
Anmerkung der BV 2: Die Begründung überzeugt vor dem Hintergrund der anderslautenden 
Verlautbarungen aus dem Familienministerium NRW nicht. Ebenso werden 24-std. Kitas 
vom Bund gefördert. Eine Rücksprache der Verwaltung mit dem Familienministerium NRW 
hat somit noch im Hinblick auf eine belastbare Einschätzung, fernab von offensichtlich 
individuellen Bedenken, zu erfolgen.  
Der Antrag wird aufrechterhalten. Die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in einer 
Einrichtung in Rodenkirchen gefährdet noch nicht das Kindeswohl. Vielmehr bietet eine 
solches Öffnungsangebot für berufstätige Eltern in manchen Berufen die erforderliche 
Flexibilität bei den Betreuungszeiten und bietet Alleinerziehenden notwendige Zeitpuffer. In 
Zeiten von Fachkräftemangel sind Flexibilität und Zeitpuffer bei den Betreuungsangeboten 
auch ein Standortfaktor. Alleinerziehende können vielfach nur mit einem solchen Angebot 
Ganztagspositionen annehmen.

Beschluss Nr. 03/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.13 Errichtung einer kontinuierlich aktiven Mess stelle für Benzol-Schadstoffe in 
Godorf zur Überwachung der Luftqualität, AN/0017/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob in Godorf eine 
kontinuierlich aktive Messstelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität 
errichtet werden kann. 
 
Sachstand 2018 
 
Zur Sitzung am 19.02.2018 wurde die Vorlage 0448/2018 mit folgendem Inhalt eingebracht: 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die für das 
Landesmessnetz zu-ständige Dienststelle. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das 
Landesumweltamt angegeben, dass sie nicht über kontinuierliche Messgeräte zur Erfassung 
der Benzolbelastung verfügen. Für die Überwachung der Benzolkonzentrationen wird daher 
die passive Probenahme angewendet. Der Probenwechsel findet einmal monatlich statt. An 
dem bestehenden Passivsammler an der Godorfer Haupt-straße 73 wird seit 2005 die 
Benzolkonzentration erfasst, der Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter 
wird seitdem eingehalten.  
Aufgrund der besonderen Wohnlage in unmittelbarer Nähe zu der chemischen Industrie hat 
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beim Land zusätzliche Messgeräte beantragt. Zum 
Ende des Jahres 2017 hat das Landesumweltamt mitgeteilt, dass zwei zusätzliche 
Benzolpassivsammler im Landesmessnetz zur Verfügung stehen, und im Stadtbezirk 
Rodenkirchen eingesetzt werden können.  
In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Landesumweltamtes, der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der 
Godorfer Interessengemeinschaft wurden am 23. Januar 2018, in Ergänzung zum 
bestehenden Messgerät an der Godorfer Hauptstraße, zwei zusätzliche Passivsammler im 
Stadtbezirk Rodenkirchen installiert. Die Standorte wurden in Abhängigkeit einer 
Konzentrationswindrose des Landes ausgewählt. Die Standorte befinden sich an der 
Godorfer Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz eines Baumarktes im Stadtteil Godorf und 
am Judenpfad im Stadtteil Hahnwald in nächster Entfernung zum Industriegebiet.  
Es wurde vereinbart, die monatlichen Messergebnisse der Bezirksvertretung über das 
Umweltamt zur Verfügung zu stellen. 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Gemäß dem Antrag auf Errichtung einer kontinuierlichen Messstelle für Benzol-Schadstoffe 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Januar 2017 wurden zwei zusätzliche 
Passivsammler im Raum Rodenkirchen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz NRW eingerichtet.  
 
Die monatlichen Messergebnisse der Benzol-Passivsammler in Köln-Godorf stehen zur 
Verfügung und ergeben für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2020 den folgenden 
Verlauf:

Für eine Beurteilung der Immissionsbelastung sind die Jahreskennwerte relevant. Das 
Landesumweltamt hat die Jahreskennwerte für das Jahr 2019 veröffentlicht. Diese kommen 
an der Messstelle an der Godorfer Hauptstraße 73 auf einen Mittelwert für das Jahr 2019 
von 1,5 µg/m³. Am Passivsammler im Judenpfad wurde ein Wert von 1,0 µg/m³ erreicht und 
am Standort in der Godorfer Hauptstraße gegenüber eines Baumarktes wurden 1,6 µg/m 
³ 
gemessen.  
 
Der Jahresmittelwert von Benzol lag an allen drei Standorten deutlich unter dem 
Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter [µg/m³] der maßgeblichen 39. 
Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Messungen werden im Jahr 2020 fortgeführt.

Beschluss Nr. 10/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.11 Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung  (Prüfung); AN/0198/2017 
 
Beschluss.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:   
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie das Gebäude 
des Gymnasiums Rodenkirchen mittels eines Staffelge schosses erweitert werden kann. 
Hierbei soll dieses Zusatzgeschoss an den „Enden“ s o weit von den Grundstücksgrenzen 
weggezogen werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarschaft kommt. 
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob auf d em derzeitigen Schulgelände 
Optionen bestehen weitere Gebäude zu errichten.  
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 wird verwiesen. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter d em TOP 10.15 beschlossen, dass die 
Hauptschule Ringelnatzstraße auslaufend geschlossen  wird und dessen Räumlichkeiten 
künftig vom Gy. Sürther Str. 55 genutzt werden (aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 in der 
Sekundarstufe I von 5 auf 6 Züge und in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 von 
7 auf 9 Züge). Die Räumlichkeiten an der Ringelnatzstraße reichen aus, um die vorgenannten 
Zügigkeitserweiterungen umzusetzen. Des Weiteren is t festzuhalten, dass das 
Bestandsgebäude statisch und technisch überprüft werden müsste. Diese Machbarkeitsstudie 
ist sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Da hie r auch ein bindender Ratsbeschluss 
zugrunde liegt, kann aus genannten Gründen eine Ums etzung des Beschlusses der 
Bezirksvertretung nicht erfolgen. 
Sachstand 2018 
Sachstand unverändert. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist erledigt - Aktuellerer Antrag 08/18

Beschluss Nr. 11/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.13 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem S ürther Feld;  
AN/0273/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, 
in der ca. 12.170 qm großen Fläche für Gemeinbedarf  (Schule/Jugendeinrichtung) auf dem 
Sürther Feld südlich der Bezirkssportanlage und nör dlich der zu erstellenden 
Bildungsmagistrale schnellstmöglich (bis Mai/Juni 2017) die rechtlichen Voraussetzungen zu 
schaffen, damit sich die Offenen Schule Köln dort ansiedeln kann. 
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: 
1. Die Fläche für die freiwillige Feuerwehr beträgt weiterhin 4.000 qm und soll im 
nördlichen Teil des Plangebietes an der Sürther Straße realisiert werden. 
2. Durch Reduktion der Parkplatzflächen an der Sürther Straße sollen ca. 
1.000qm für die Schulfläche gewonnen werden. 
3. Durch Reduktion der Bildungsmagistralen sollen weitere 500 qm für die 
Schulfläche gewonnen werden. 
4. Die auf dieser Fläche geplante Kita, welche lediglich als Reserve geplant ist, 
soll entweder entfallen oder in Trägerschaft der offenen Schule Köln integriert 
werden. 
5. Der Offenen Schule Köln soll ebenfalls ermöglicht werden, auf dieser Fläche ein 
bis zwei Grundschulzüge zu errichten.  
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Sachstand der Feuerwehr zu Ziffer 1: es wird auf den Planungsbeschluss (Vorlage 
1041/2019) verwiesen. 
Beschluss: 
1. Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltu ng mit der Planung zum Neubau 
eines Feuerwehrgerätehauses mit einer integrierten Rettungswache auf dem 
städtischen Grundstück im Sürther Feld. Die Planungskosten bis zum Abschluss der 
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) belaufen sich auf 590.000 €. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 
300.000 € im Teilfinanzplan 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst – bei 
Finanzstelle 3701-0212-2-6300 „Neubau Gerätehaus und Rettungswache Rodenkirchen“, 
Teilplanzelle 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. 
Des Weiteren wird auf die Vorlagen 0814/2017 und 0158/2018 verwiesen. 
 
Sachstand des Jugendamtes : zu Punkt 4. des unten genannten Beschlusses: 
Der Standort ist mittlerweile fest eingeplant für den Bau einer Kita und kein Reservestandort 
mehr. Hier soll eine Kita mit 5 Gruppen gebaut werden. 
 
Der Beschluss zu Ziffer 4 ist erledigt.

Sachstand Offene Schule zu Ziffer 5: 
Der Neubau soll zum 1. August 2022 bezugsfertig sein und 650 Schüler:innen der 
bestehenden Gesamtschule und einer neuen einzügigen Grundschule Platz bieten. Darüber 
hinaus stehen auch Räume für eine neue Jugendeinrichtung zur Verfügung. 
Der Neubau umfasst ca. 11.300 qm Nutzfläche, davon 300 qm für die Jugendeinrichtung. Er 
besteht aus einem Schulhaus für 100 Grundschüler:innen sowie 550 Gesamtschüler:innen 
und einer Sporthalle, die in drei Übungsbereiche unterteilt werden kann. Das 
Gesamtvolumen des Vorhabens beträgt ca. 44 Mio. Euro. Projektentwickler und Bauherr ist 
die OSK Bildung Sürther Feld GmbH & Co KG, die aus einer privaten Initiative 
hervorgegangen ist.  
Fertigstellung und Übergabe an die Mieter Schule und Jugendeinrichtung ist zum 1.8.2022 
vorgesehen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 12/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – P arkplatz Godorf,  
AN/0239/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden  modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden 
Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf 
den zur Zeit unzureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird.  
 
Sachstand 2018 
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig. 
Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Siehe Mitteilung der Bezirksregierung (Vorlagen Nummer 2185/2020). 
 
Der Beschluss ist daher für die Fachverwaltung nicht umsetzbar (Zuständigkeit liegt 
bei der Bezirksregierung) und damit erledigt. 
 
 
Beschluss der BV 2: 
Die Ausschilderung ist unzureichend und sie muss wie beschlossen, nachgebessert 
werden.

Beschluss Nr. 13/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.2.3 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung de r Endhaltestelle,  
AN/0240/2017 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu 
beauftragen, bei den anstehenden Planungen zur 4. Baustufe der Linie 5 der Stadtbahn in 
Ergänzung zum mit großer Mehrheit am 4.7.2016 beschlossenen Antrags AN/1171/2016 zur 
Konkretisierung der Planung die Endhaltestelle am südwestlichen Ortsende von Meschenich 
vorzusehen und dort einen großen Mobilitäts-Hub mit einzuplanen. 
 
Sachstand 2018 
Die Planung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich 
befindet sich in einem so frühen Stadium, dass der Verlauf der Trasse noch nicht festgelegt 
ist. Im Zuge erster Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist für die 
Endhaltestellen an den Ortsrändern von Meschenich (Süd und Nord) festgelegt worden, 
dass es insbesondere zur Potenzialermittlung des erforderlichen P+R-Platzbedarfs zunächst 
einer entsprechenden Analyse bedarf.  
Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit 
allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation 
aufsetzen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Im April 2020 wurde als wichtiger Meilenstein ein Generalplaner mit der Planung der 
Stadtbahnverlängerung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich beauftragt. Die 
Beauftragung des Generalplaners erfolgte zunächst bis zur Entwurfsplanung und beinhaltet 
die Untersuchung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen des Trassenverlaufs 
und die Empfehlung der wirtschaftlichsten Alternative. Ende 2021 soll dann ein 
Ratsbeschluss zur Vorzugsalternative eingeholt werden. 
Zudem wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Machbarkeitsstudie 
für eine/mehrere P+R-Anlage(n) in Meschenich beauftragt. Die Studie beinhaltet als ersten 
Schritt die Ermittlung des Nutzerpotentials für Standorte im Bereich der Haltestellen 
Meschenich Nord und Süd. Der Bedarf an Parkständen wird zurzeit durch das beauftragte 
Büro ermittelt. 
Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit 
allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation 
aufsetzen.

Beschluss Nr. 14/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 
 
8.1.2 Parkstadt-Süd / Bezirkssportanlage; 
 AN/0349/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Bezirksbürgermeister , die Universität zu 
Köln – zur Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2017 bzw. spätestens zur Sitzung 
am 26.06.2017  einzuladen, ihre Pläne zum Ausbau der Universität im Bereich der 
Bezirkssportanlage-Süd und damit im Bereich der Parkstadt-Süd in der Bezirksvertretung 
vorzustellen. 
Sachstand 2018 
Kein neuer Sachstand – Projektleitung „Parkstadt Süd“ liegt beim Stadtplanungsamt. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Es sind keine derartigen Pläne mehr bekannt.   
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 17/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstr aße in Köln-Rondorf - 
Bebauungs-Plan Nr. 66380/02; 
 AN/0599/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des 
Sportausschusses, die Verwaltung mit der Planung, K ostenermittlung und dem Neubau der 
Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf n ach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 
vom 17.11.2016 zu beauftragen. 
Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportam t der Stadt Köln mit ausreichender 
Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. 
Sachstand 2017 
Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. 
Sachstand 2018 
Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem 
Landschaftsarchitekten besetzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen 
werden konnte. 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Planung des Projektes wurde gemeinsam mit dem Verein SC Rondorf bzw. mit dem 
beauftragten Architekturbüro ausgeführt. Die Bauantragsunterlagen wurden im Dezember 
2019 gemeinsam mit dem Verein bei der Bauaufsicht eingereicht. Das Bauantragsverfahren 
mit Absteckung der Gesamtfläche ist eingeleitet. Zurzeit werden die Unterlagen zur Vorlage 
beim Rechnungsprüfungsamt aufbereitet, um im Anschluss einen Baubeschluss für die 
Maßnahmen erreichen zu können.

Beschluss Nr. 19/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.9 Restaurierung der historischen Zaunanlage an der Rheinuferpromenade 
zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke; AN/0618/2017 
 
Beschluss 
 
Das Amt für Wirtschaftsförderung wird gebeten zu prüfen, ob die Restaurierung des 
historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke, 
über das Stadtverschönerungsprogramm des Amtes für Wirtschaftsförderung durchgeführt 
werden kann. Weiterhin soll geprüft werden ob die KGAB, Kölner Gesellschaft für Arbeits- 
und Berufsförderung, dabei eingebunden werden kann. 
 
Sachstand 2018 
Auf die Stellungnahme 1360/2017 wird verwiesen. 
 
Zur Stellungnahme 1360/2017 gibt es keinen neuen Sachstand. Finanzmittel aus dem 
Stadtverschönerungsprogramm stehen aus den genannten Gründen immer noch nicht zur 
Verfügung, voraussichtlich auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren nicht. Wenn 
hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnten die Arbeiten sowohl 
von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder 
Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das 
Stadtverschönerungsprogramm eignet. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschluss auf Grund des genannten Sachstandes 
abschließend erledigt.  
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Anmerkungen der BV 2: 
Nach Aussagen der Verwaltung stehen derzeit Finanzmittel aus dem 
Stadtverschönerungsprogramm immer noch nicht zur Verfügung. Wenn hierfür zusätzliche 
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, so die Verwaltung, könnten die Arbeiten sowohl 
von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder 
Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das 
Stadtverschönerungsprogramm eignet.  
Die Mittel zur Umsetzung des Vorhabens stehen z.Zt. nicht zur Verfügung. Da die 
Aussicht besteht, Mittelt für dieses Vorhaben noch zu bekommen, sollte der Antrag 
auf 1 gesetzt werden. So wird gewährleistet, dass der Antrag präsent bleibt. 
Der Beschluss ist somit nicht erledigt.

Beschluss Nr. 20/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.12 Einrichtung eines Jugendzentrums in Rodenkir chen; 
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/0626/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung zusätzlicher Jugendräume im Zentrum oder 
zentrumsnah von Rodenkirchen zu prüfen. 
 
Sachstand 2018 
Der Planauftrag einer Jugendeinrichtung im Baugebiet „Sürther Feld“ wurde am 10.09.2009 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Gebäude/Sporthalle des Investors „Offene Schule 
Köln“, wird eine 300qm² große Jugendeinrichtung entstehen. Voraussichtliche 
Inbetriebnahme in 2021. Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet 
werden. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
Der geplante Neubau des Investors „Offene Schule Köln“, Schule mit integrierter 
Jugendeinrichtung im Gebäude der Sporthalle, wird am 30.10.2020 mit dem „ersten 
Spatenstich“ beginnen. Es wird mit einer Bezugsfertigkeit zum 01.08.2022 gerechnet. 
Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet werden.

Beschluss Nr. 21/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.2.1 Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des P rojektes in ein kommunales 
Regelangebot; AN/0620/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:  
 
1.) das bestehende Projekt der „Stadtteilmütter in Meschenich“ begleitend zu dem 
Projektvorhaben „Stadtteileltern“ im IHK „Starke Quartiere - starke Menschen“ in ein 
städtisches Regelangebot zu überführen; 
2.) die dafür notwendigen, jährlichen Haushaltsmitt el in Höhe von 40.000,-- € für die 
Stadtteilmütter in Meschenich im Haushalt zunächst für das Jahr 2018 und danach 
fortlaufend bereitzustellen; 
3.) zu prüfen, in welchen weiteren Stadtbezirken di e Überführung der so genannten 
Stadtteilmütter in ein Regelangebot notwendig ist u nd dies dort ggfs. ebenfalls 
umzusetzen. 
 
Sachstand Dezember 2017 
Mitteilung 2244/2017 zur Sitzung 18.09.2017 
 
Bereits seit 2010 sind in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich, Chorweiler, 
Höhenberg/Vingst und Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von 
verschiedenen Trägern ins Leben gerufen worden.  
Allerdings hat die Stadt Köln hierfür bis Ende 2014 keine kommunalen Mittel zur Verfügung 
gestellt, so dass die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel 
finanziert werden mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 
wurden Mittel in den Vorjahren ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des 
Rates der Stadt Köln eingestellt.  
Die niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den 
Themenbereichen:  
- Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung  
- Gesundheit  
- Bildung/Ausbildung/Arbeit  
hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität 
der Familien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt.  
Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext 
zum gesamtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für 
Weiterbildung einen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 
ausgewiesenen Sozialräume beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt.  
Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte 
Anschlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche 
Perspektive eröffnet.

Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine:  
 
1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern  
 
 Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug  
 Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken  
 Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe 
auf den ersten Arbeitsmarkt.  
 
2. Regelförderung des Praxiseinsatzes  
 
Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu 
machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine 
Regelförderung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch 
Stadtteileltern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen.  
Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit 
abgestimmt.  
Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs-
gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an-
deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind.  
Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere  
Finanzierung über Spendenmittel für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für 
die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft. 
 
Sachstand 2018 
 
Amt für Weiterbildung: 
Es werden zumindest zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen 
„Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: 
 
- Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln 
 
- CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln. 
 
Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt 
„Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln 
durchgeführt in den acht Sozialräumen: 
- Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord 
- Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst 
- Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück 
- Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil 
- Meschenich/Rondorf 
- Humboldt/Gremberg/Kalk 
- Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf 
- Bilderstöckchen 
 
Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt 
„Stadtteileltern Köln“ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein 
Regelangebot überführt  werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern 
Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für 
den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. 
Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei 
einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte.

Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt 
werden sollen und/oder werden, kann das Amt für Weiterbildung keine Auskunft geben. 
 
Jugendamt: 
Wie bereits im März 2018 mitgeteilt, hat das ESF-Projekt Stadtteileltern das ehemalige 
Qualifizierungsprojekt Stadtteilmütter abgelöst. 
Antragsteller und federführend für das Gesamtprojekt ist das Amt für Weiterbildung. 
Das Stadtteilelternprojekt befindet sich im 2.Jahr – aktuell in der Praxisphase. Für 2020 ist 
die vom Job-Center vorgesehene Anschlussqualifizierung in Helferberufe vorgesehen. 
Für den Einsatz der bisher bereits qualifizierten Stadtteilmütter – und den zukünftigen 
Stadtteileltern bietet das Jugendamt – je nach Bedarf – Einsätze im Bereich der 
niederschwelligen Jugendhilfe an. 
Das Amt für Weiterbildung hat die Aufgabe – weitere Einsatzmöglichkeiten in anderen 
Dienststellen – oder bei freien Trägern zu eruieren. 
Eine Regelfinanzierung zur Verstetigung des Projektes kann nicht über das Jugendamt 
erfolgen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Stadtteileltern: wird als ESF-Projekt gefördert (42-5 in Kooperation mit dem JC), als 
Qualifizierungsprogramm und läuft 2020 aus. Das JC versucht eine Anschlussfinanzierung 
zu realisieren.  
 
Stadtteilmütter: bis Ende 2020 wurde über 51 eine Finanzierung in Kalk und in Meschenich 
umgesetzt (ca. 52 TSD Euro an CSH und CV).

Beschluss Nr. 23/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.9 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgab enbericht;  
 AN/0816/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit Vertrete rn der Biologischen Station in Finkens 
Garten, im Rahmen eines Ortstermins, zu einem Aufga benbericht (bisher und zukünftig) 
einzuladen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird eine Mitteilung fertigen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Termin wurde auf Wunsch von Finkens Garten zurückgestellt. Kein neuer Sachstand. 
 
Der Beschluss ist erledigt -  
Vgl. 29/15  Neuer Antrag wird formuliert.

Beschluss Nr. 24/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.10 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegeb iet Godorf; 
 AN/0854/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf die Vermieter der 
Standflächen von IKEA, OBI und METRO sowie die Marktveranstalter dahingehend 
einzuwirken, dass künftig die Durchführung von parallel stattfindenden Märkten u.a. für 
Trödel im Gewerbegebiet Godorf unterbleibt.  
 
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 3236/2016 zur Sitzung 07.11.2016 wird verwiesen. 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Da es mittlerweile nur noch einen Veranstalter gibt, der zugesagt hat, keine Märkte parallel 
zu veranstalten, ist der Auftrag erledigt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 26/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
 
8.1.1 Aktuelle Versorgung mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen; AN/1195/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung der 
Bezirksvertretung am 18.09.2017 einen aktuellen Bericht zur Versorgung der Schüler mit 
Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu geben. 
Dabei ist der Sachstand für den Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule am geplanten 
Standort im Sürther Feld mit darzulegen. 
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 3054/2017 zur Sitzung am 13.11.2017 wird verwiesen. 
Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) soll vom bisherigen Standort in den Neubau Sürther 
Feld umziehen. Mit dem Umzug soll die Zügigkeit der Schule von 3 auf 5 Züge erhöht 
werden. Gleichzeitig kann im Gebäude Mainstr. nach dem Auszug der EMA an der dort 
verbleibenden Grüngürtelschule die Zügigkeit ebenfalls um 1 Zug erhöht werden.  
Damit stehen im Stadtbezirk Rodenkirchen nach Fertigstellung der EMA 3 zusätzliche Züge 
im Primarbereich zur Verfügung, das entspricht 75 Plätzen in den Eingangsklassen.  
Bis zur Fertigstellung der EMA wird der Bedarf an Grundschulplätzen durch temporäre 
Zügigkeitserhöhungen um jeweils einen Zug an der Albert-Schweitzer-Schule (GGS Zum 
Heedelsberg) und der Brüder-Grimm-Schule (GGS Sürther Hauptstr.) gedeckt.  
Hierzu wird auf die Mitteilung 3040/2017 verwiesen, sowie auf die Vorlagen zur 
schulrechtlichen Erweiterung der beiden Grundschulen, die u.a. der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 13.11.2017 vorgelegt werden sollen.  
Für den Neubau der EMA konnte die Grundstückssituation am 06.09.2017 im 
Zusammenhang mit dem anvisierten Bauvorhaben der Offenen Schule Köln (OSK) auf dem 
angrenzenden Baufeld geklärt werden. Derzeit erfolgt der Abschluss der Entwurfsplanung 
bzw. die Genehmigungsplanung für die EMA.  
Im Rahmen des beschleunigten Schulbaumaßnahmenpakets soll das Projekt an einen 
Generalunternehmer vergeben werden. Aktuell erfolgen noch verfahrensbezogene 
Anpassungen und Abstimmungen mit den Projektbeteiligten/Planern - unter anderem wird 
dabei auch die Terminplanung an die geänderten Bedingungen angepasst. In dem 
Gesamtzusammenhang werden auch das Verfahren und die vorhandene Vertragssituationen 
unter juristischen Aspekten betrachtet, so dass erst zur nächsten Sitzung konkreter Stellung 
bezogen werden kann.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
unaufgefordert informieren.  
 
Sachstand 2018 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln errichtet eine fünfzügige Grundschule mit 
Zweifachturnhalle an der Sürther Straße im Stadtbezirk Rodenkirchen. Mit dem Neubau kann 
die Grundschule ihre Zahl an Schulplätze von aktuell 276 auf dann rund 500 erhöhen. 
Sobald die EMA den jetzigen Standort Mainstraße verlassen hat, kann die ebenfalls dort

beheimatete Grüngürtelschule dank der freien Kapazitäten von drei auf vier Züge wachsen. 
Gegenüber dem Grundstück für den Neubau entsteht auf der anderen Straßenseite ein 
Neubau für die Offene Schule Köln (private Gesamtschule), die Baugenehmigung ist bereits 
eingereicht. Im direkten Umfeld liegt zu dem die Gesamtschule Rodenkirchen, die an der 
Sürther Straße entstehen wird. 
 
EMA: Die Fundamente und Bodenplatten sind bereits gegossen, die ersten Wände der 
Unterkellerung sowie der Sporthalle erstellt. Die Decken werden bis zum vierten Quartal 
2020 gefertigt, die Gebäudehülle mit allen Fassadenbestandteilen soll im ersten Quartal 
2021 soweit geschlossen sein, dass der Innenausbau und Einrichtung der Gebäudetechnik 
beginnen kann. Zuletzt sollen im ersten Quartal 2022 die Außenanlagen gestaltet werden. 
Der Neubau des Schulgebäude ist wie folgt unterteilt: in den dreigeschossigen Gebäudetrakt 
A und die zweigeschossigen Trakte B und C. Durch die Anlage des Schulgebäudes und der 
Sporthalle entstehen einen Vorplatz entlang der Magistrale sowie zwei Pausenhöfe, die 
durch Erdwälle vom Straßenverkehr abgeschirmt werden. Die barrierefreie Sporthalle mit 
Hausmeisterwohnung schließt seitlich nahe der Sürther Straße an. 
Herzstück der Schule werden Mensa und ein Forum. Gelernt werden wird in sogenannten 
Clustern – das sind Raumgruppen, in denen Lern- und Unterrichtsräume gemeinsam mit den 
zugehörigen Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen eine Einheit bilden. Sie 
sind variabel nutzbare, zentrale Lernlandschaften. Oberlichter im Dach sorgen für eine helle 
und freundliche Atmosphäre, sparen künstliches Licht und damit auch Energie. Der gesamte 
Neubau wird zudem in energetischer Bauweise (EneV 2016) errichtet inklusive 
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Weitere Energieoptimierung und Klimaschutz 
gewährleisten zwei Photovoltaikanlagen auf Hallendach und Schulgebäude. 
Sonnenschutzverglasung, Raffstore und motorisch betriebene Fensterflügel zur Nachtlüftung 
sorgen auch im Sommer für wohltemperierte Räume. 
Erste Überlegung für einen Neubau der Schule gab es bereits 2009, 2012 wurde in einem 
Architektenwettbewerb der Siegerentwurf des Planungsbüros Drei Architekten aus Stuttgart 
ermittelt. Nach dem der Baubeschluss 2017 erfolgte, starteten im November 2019 die ersten 
vorbereitenden Erdarbeiten zur Herstellung des Baugrundes. 
Das Bauprojekt ist Teil des "Maßnahmenpaket Schulbau" mit 22 Bauvorhaben (Neubauten, 
Erweiterungen, Generalinstandsetzungen und Interimsbauten) an elf Schulstandorten, die in 
einem beschleunigten Verfahren unter der Leitung der Gebäudewirtschaft durch 
Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU) geplant und/oder baulich umgesetzt 
werden sollen. Der aktuelle Kostenorientierungswert für die Realisierung der 22 
Bauvorhaben liegt bei mindestens 520 Millionen Euro. Durch die Projekte werden mehr als 
7.000 Schulplätze neu geschaffen oder gesichert. 
Diese besondere Vergabeform erspart der Stadt zeitlich sehr aufwändige Vergabe nach 
Einzelgewerken und sorgt für Sicherheit in puncto Kosten und zeitlicher Fertigstellung. Auch 
nach der Vergabe an einen GU oder TU ist und bleibt die Gebäudewirtschaft weiterhin Herrin 
des Verfahrens, Kontrollinstanz sowie Eigentümerin der Objekte. Bei Projekten mit einem 
GU übernimmt dieser, nach umfangreich vorbereitenden Planungen unter der Leitung der 
Gebäudewirtschaft, sämtliche Bauleistungen. Totalunternehmer übernehmen darüber hinaus 
alle Planungsleistungen.

Beschluss Nr. 29/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
 
8.1.9 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen Garten; A N/1221/2017 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst  folgenden modifizierten  Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Friedenswäldchen  in Rodenkirchen einen „Trimm-Dich-
Pfad“ einzurichten bzw. Outdoor Fitness Möglichkeiten zu schaffen. Diese sollen sich in das 
Landschaftsbild einpassen und möglichst aus Holz beschaffen sein. 
Des Weiteren sollen für weitere Fitness-Anlagen Vor schläge von Bürgerinnen und Bürgern 
berücksichtigt werden. So wurde z.B. im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015 ein solcher 
Vorschlag für den Vorgebirgspark auf den vorderen Plätzen votiert. 
Zur Finanzierung sind Gespräche mit der Grün-Stiftung zu führen, die bereits die Anschaffung 
von Fitness-Geräten in den Bezirken Innenstadt und Lindenthal unterstützt hat. 
Des Weiteren sollen hierfür Stadtverschönerungsmittel verwendet werden. 
 
Sachstand 2018 
Die Umsetzung des Beschlusses obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – 
Forstabteilung. Das Thema wird im Rahmen der Stadtverschönerungsmittel aufgegriffen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Gemeinsam haben die Stadt Köln und die Stiftung Grün mitten für rund 50.000 Euro eine 
out-door-Sport-anlage geschaffen, die auf Anhieb schon auf große Nachfrage stößt. Für 
jeden ist etwas Passendes dabei. Gebrauchsanweisungen geben auch jenen Tipps, die 
weniger geübt sind. Als Zielgruppe werden Jugendlichen bis hin zu Senioren von je 
unterschiedlichem Trainingsstand angesprochen. Mehr als ein Jahr lang wurde das Projekt 
mit seinen vielfältigen Fitness-Möglichkeiten und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden 
geplant. 
 
Der Trimm-Dich Pfad ist Ende 2020 fertig gestellt worden. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 30/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017  
8.1.17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen;  AN/0848/ 2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich der Betrieb eines „schwimmenden 
Jugendhauses“ auf dem Rhein (z.B. in Form eines „Jugendschiffes“) realisieren lässt.   
Zur Gewinnung von Sponsoren und zur Klärung juristischer Fragen, sind neben den 
zuständigen Behörden, u.a. die KD, die KVB, sowie die Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit einzubinden. 
Neben der Klärung rechtlicher Fragen, soll sich die Verwaltung aktiv um die Gewinnung von 
Sponsoren, Unterstützern (Trägervereinen) für ein solches Projekt bemühen. Hierfür sind 
Wirtschaftsunternehmen, kommunale Jugendverbände, Kirchen, Sportvereine, sowie der 
Bürgerverein Rodenkirchen aktiv anzusprechen und bei der Planung mit einzubeziehen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das im Hafen Duisburg mit Geldern der 
Stadt Köln aufwendig für eine Oper umgerüstete Schiff als Jugendschiff in Frage 
kommt. 
Sachstand Dezember 2018 
Mitteilung 0868/2018 zur Sitzung 09.07.2018 
 
Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit:  
 
Die Idee eines schwimmenden Jugendtreffs in Rodenkirchen, hat die Jugendverwaltung 
unter verschiedenen Aspekten geprüft. Folgende Informationen liegen vor:  
Die Umsetzung eines „Jugendschiffes“ bedarf einer Genehmigung des Wasser- und 
Schifffahrtsamtes sowie der Bezirksregierung. Ein Umweltgutachten muss eingeholt werden.  
Das Bauaufsichtsamt benötig eine Planvorlage, um genaue Aussagen treffen zu können und 
um Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln.  
Der Verwaltung wurden verschiedene Angebote zum Kauf eines Schiffes vorgelegt. Die 
Preisspanne bewegt sich zwischen 220.000,00 € bis 750.000,00 €, ohne Umbau und 
Folgekosten. Auch bei einer Schenkung, würden Folgekosten für Umbau und Transport von 
ca. 300.000,00 € anfallen. Die anfallenden Betriebskosten können noch nicht definiert 
werden.  
Die einzige mögliche Anlegestelle für ein Schiff in Rodenkirchen befindet sich an einer 
Strömungsstelle des Rheines, dort müssen Sicherheitsmaßnahmen genau ermittelt werden.  
Einer der Anlässe über einen schwimmenden Jugendtreff nachzudenken, war die Idee der 
Verlagerung des Treffpunktes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der 
Hochwasserschutzmauer in Rodenkirchen, auf das Jugendschiff.  
Die Jugendlichen und jungen Erwachsene nutzen diesen öffentlichen Raum, so wie auch 
Familien, Senioren usw. Der Fachverwaltung liegen im Beobachtungszeitraum bis Frühjahr 
2018 keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor.

Rodenkirchen liegt gemäß der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und 
Jugendtreffs auf Rangplatz 31. Der geplante Bau einer Jugendeinrichtung im Sürther Feld 
wird von der Verwaltung als ausreichend eingeschätzt. 
Sachstand 2019 und 2020 
Kein neuer Sachstand 
 
Der Beschluss ist erledigt -  
Ablehnung durch die Fachverwaltung

Beschluss Nr. 33/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.7 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, AN/1211/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung in der Sitzung der BV2-
Rodenkirchen am 18.09.2017 die aktuell geplante Gestaltung des ehemaligen 
Bahnhofsgeländes in Sürth, vorzustellen und zwar unter Einbeziehung der Pläne von der Fa. 
Astoc, soweit bekannt. Die Verwaltung wird gebeten den Bezirksvertreterinnen und 
Bezirksvertretern die Pläne der Firma Astoc zuzuleiten.  
 
Sachstand 2018 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 34/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
8.1.9 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbin dungen wiederherstellen 
AN/1406/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich und 
sinnvoll ist, zwei historische Wegeverbindungen im Fritz-Encke-Volkspark in Raderthal 
wieder herzustellen (einschl. einer Kostenschätzung). Im Einzelnen sind dies eine 
Wegeverbindung zum Platanenwall sowie die Wegeverbindung vom Naturtheater zur großen 
Volkswiese. Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen um eine Einschätzung 
der Fachverwaltung zur derzeitigen Bepflanzung und zur vernachlässigten Heckenpflege im 
Bereich der Bühne des Naturtheaters. 
 
Sachstand 2018 
Eine Parkverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese macht Sinn und wäre über 
das Gelände der Bundeswehrfachschule auch ggfs. möglich. Das Grünflächenamt sieht hier 
das Amt für Liegenschaften Amt und das Stadtplanungsamt in der Pflicht. 
 
Im gesamten Bereich des Naturtheaters gibt es keine Hecken, somit besteht hier auch kein 
Pflegerückstand. 
 
Vor mehr als 15 Jahren wurde der Bereich des Naturtheaters freigestellt und stellt sich 
derzeit in offener Form dar. Die Gelände-Abstufungen sind gut erkennbar und der 
Gesamtbereich ist mit einer Wiese bestanden, die auch eine gewisse Kräuterstruktur 
aufweist, die sehr naturnah und standortgerecht ausgebildet ist. Somit ist im Ergebnis derzeit 
ein sehr ansprechendes Naturtheater vorzufinden; halt wie es der Name auch vermuten 
lässt. 
Eine Ausbildung in einem wassergebundenen Deckenbelag, hier der Bühne des 
Naturtheaters, wäre auf Grund der Vorbeschreibung, nicht hilfreich. Denn so würde ein Teil 
des derzeitigen naturnahen Wiesenbegrünung geopfert. 
Zudem wird die Versickerung des Niederschlagswassers sehr aufwendig, da sich die Bühne 
in einem Loch befindet und die wassergebundene Decke immer wieder verschlämmen wird. 
Die jetzige Wiesenentwässerung funktioniert problemlos in Naturversickerung. Zudem ist die 
wassergebundene Belagsflächenpflege auch wesentlich aufwändiger als die Wiesenmahd. 
Auch befindet sich das Naturtheater im Baumschattenbereich, was zudem dem 
wassergebundenen Deckenbelag weniger zuträglich ist und letztendlich bedarf es auch noch 
eines finanziellen Mitteleinsatzes.  
 
Fazit: Nuturtheater in jetziger Form belassen / pflegen, somit dem Landschaftsschutz 
Vorrang geben. Den Stichweg (ca. 25 m) vom Wegenetz zum Naturtheater ausgehend in 
wassergebundener Wegedecke sanieren. 
 
Sachstand 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 35/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern 
AN/1435/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, 
Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im 
Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, 
wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.  
Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates 
aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung 
oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer 
Bedeutung sind. 
 
Sachstand 2018 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 38/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.6 Herstellung von Grünflächen, Spiel und Sportm öglichkeiten auf dem 
Großmarkt- und  Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln-Bayenthal, 
Raderberg und Zollstock; AN/1530/2017 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, provisorisch einen möglichst durchgehenden Grünzug 
zwischen Vorgebirgspark und Rheinufer entlang des Bahndamms auf dem Gelände des 
„Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE)“ herzustellen. 
Gegebenenfalls reichen eine Rasenfläche und eine wenig aufwändige Wegeführung aus. 
Allerdings sollen die Flächen so gestaltet sein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
dieses provisorisch hergerichtete Areal für Spiel, Sport und Freizeitgestaltung nutzen 
können. 
Sachstand 2018 
Neben der Anlage eines Großmarktgelände durchziehenden Pionierpfades, ist der 
schrittweise Ausbau eines „Pionierparks“ vorgesehen. So entstehen mitten in der 
kommenden Parkstadt frühzeitig attraktive Freiräume. 
 
Der Pionierpark entsteht im Bereich der ehemaligen ca. 3,5 ha großen Gleisharfe im nord-
östlichen Bereich des Großmarkgeländes. Der Pionierpark wird in einfachem Standard 
erstellt. So weit wie möglich sollen vorhandene Flächen und Bodenbeläge genutzt werden. 
Wege folgen dem Lauf der ehemaligen Gleise, Flächen mit natürlicher Vegetation bleiben 
erhalten und werden durch neue Baum- und Strauchpflanzungen und Rasenflächen ergänzt. 
Darüber hinaus wird ein temporäres Sport- und Spielangebot mit Aufenthaltszonen 
geschaffen. Der Ausbau erfolgt in 2019/2010. Perspektivisch wird der Pionierpark in die 
geplante endgültige Parkanlage übergehen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Finanzausschuss hat die Mittelfreigabe für die Anlegung des sog. Pionierparks im 
September 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab Frühjahr 2021.

Beschluss Nr. 39/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.9 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-P lan 67419/08 – Erhalt von 
großwüchsigen Bäumen; AN/1194/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst viele der zur Fällung vorgesehenen 
schützenswerten Bäume außerhalb der B-Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum 
Raderthalgürtel zwischen zukünftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg in Abhängigkeit zum 
Gebäudeverlauf, zu erhalten; dies soll für jeden einzelnen Baum geprüft werden, ergänzt 
durch eine ökologische Baubegleitung. 
 
Sachstand 2017 
Es wird auf die Vorlage 2821/2017 des Stadtplanungsamtes verwiesen: 
Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock. In der 
Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktionslager, Labor und 
Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das 
Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend 
wohnbauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und 
südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstehen konnte. Entlang des 
Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung 
beibehalten werden. Hier war die sogenannten "Automeile" vorgesehen.  
Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung angesiedelt hat, soll nun auch dieser 
Bereich für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden.  
Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der 
Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen). Aufgrund der 
jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu einer starken 
Beeinträchtigung der Umweltsituation kommen. In Folge der Altlastenbelastung wurden 
große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubau-maßnahme war 
grundsätzlich die Auffüllung bis Niveau Gehweg beabsichtigt. Dies musste jedoch in 
Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung mit TG-Zufahrt, Eingänge offen bleiben.  
Im Plangebiet sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Grundstücksflächen, die nicht 
mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind als 
Vegetations-flächen dauerhaft zu begrünen. Die Dachflächen der geplanten Gebäude sind 
oberhalb des vierten Geschosses als extensive Dachbegrünung auszuführen. Auch die 
Tiefgarage wird eine Vegetations-schicht in einer Stärke von mindestens 80 cm erhalten, die 
in Bereichen mit Bäumen auf eine Stärke von mindestens 120 cm erweitert wird.  
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung 
auf das Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum 
Raderthalgürtel soll dann über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Dies 
bedingt ein Anheben des Niveaus auf dem Baugrundstück und somit ein Aufschütten der 
heutigen Böschung.  
Der Gehölzbestand ist im Wesentlichen durch Spontanaufwuchs entstanden und nicht nach 
baumpflegerischen Kriterien der Straßenbäume gepflegt worden. Die älteren Bäume weisen 
einen stark ausladenden Habitus auf. Bei vollständiger Aufschüttung der Böschung, bis zum 
Gehwegniveau und Anlagen von Zugängen zu den Gebäuden, sind die Gehölze auf der 
Böschung nicht zu erhalten. Bestandsbäume, insbesondere ältere Bäume, vertragen keine 
Niveauänderungen der Geländehöhen am Stammfuß.

Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung 
wurde vom Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und 
Baumbewertung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung 
Baumbestand und Auswirkungen der Planung - Bebauungsplans Nummer 67419/07 
Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchgeführt. In dieser werden unter 
anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baumbestand entlang des 
Raderthalgürtels auswirkt.  
Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahme und prognostizierte 
Reststandzeit wurden im Rahmen der Begehung lediglich drei Bäume als erhaltenswert und 
unter den angenommenen Umständen gegebenenfalls auch erhaltensfähig eingeschätzt. Die 
Bewertung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen vollumfänglich gestützt. Bäume deren Wurzelbereich 
überschüttet wird - unabhängig ob in Gänze oder in Teilen - haben eine eingeschränkte 
Reststandzeit und einen deutlich höheren Pflegeaufwand, um Standsicherheit und 
Verkehrssicherheit zu erhalten.  
Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und 
ohne Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor 
Ort im Bereich der ehemaligen Böschungsfläche zwischen Raderthalgürtel und der 
Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes erfolgen. Da die betreffenden Gehölze 
außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, kann eine Sicherung der 
drei vorgenannten Bestandsbäume nicht im Bebauungsplan vorgenommen werden. Hierzu 
wird eine entsprechende Regelung in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen.  
Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur 
Bebauung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet. Ziel des Freiraumkonzeptes 
(Begrünungsplan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität 
insbesondere zum Ausgleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der 
Umsetzung des Freiraukonzeptes die Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung 
des Mikroklimas einher und es wird ein positiver Einfluss auf die Biodiversität ausgeübt.  
Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen 
Freiraumbereichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes 
Wohnquartier vorsieht, umsetzen zu können, werden 30 Baumpflanzungen festgesetzt. Von 
den 30 Bäumen sind 10 Bäume so zu pflanzen, dass sie einen natürlichen Bodenanschluss 
haben.  
Auch wenn das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (hoher Belastungsgrad) 
zuzuordnen ist, sind die geplanten Festsetzungen geeignet, gegenüber der ursprünglichen 
industriellen Nutzung mit einer fast vollständigen Versieglung auch für das Stadtklima eine 
Verbesserung herbeizuführen und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu 
leisten.  
Abschließend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Planverfahrens eine sorgfältige 
Auseinandersetzung mit allen Umweltmedien stattgefunden hat. Hierzu wurden sowohl die 
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den vorhandenen Baumbestand im Bereich der 
Böschung als auch auf das Klima betrachtet und Kompensationsmaßnahmen getroffen. Eine 
Änderung der Planung wird vom Stadtplanungsamt nicht unterstützt. 
Sachstand 2018 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist erledigt, da die Bäume leider bereits gefällt sind.

Beschluss Nr. 40/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.11 Dringlichkeitsantrag:  
Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Rates für 
den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf; 
 AN/1634/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt Köln bei 
der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisierung und Sanierung 
von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 – 2020 den ausstehenden 
Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln-
Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen. 
 
Sachstand 2018 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Planung des Projektes wurde gemeinsam mit dem Verein SC Rondorf bzw. mit dem 
beauftragten Architekturbüro ausgeführt. Die Bauantragsunterlagen wurden im Dezember 
2019 gemeinsam mit dem Verein bei der Bauaufsicht eingereicht. Das Bauantragsverfahren 
mit Absteckung der Gesamtfläche ist eingeleitet. Zurzeit werden die Unterlagen zur Vorlage 
beim Rechnungsprüfungsamt aufbereitet, um im Anschluss einen Baubeschluss für die 
Maßnahmen erreichen zu können. 
 
Sachstand 2021: 
 
Die Sportverwaltung und der SC Rondorf 1912 e.V. werden die Gesamtmaßnahme zur 
Nutzung von Synergien gemeinsam umsetzen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im 2. 
bzw. im  3. Quartal 2021 zu beginnen. Insgesamt wird von einer Bauzeit von ca. 1 ¾ Jahren 
ausgegangen. (siehe Mitteilung 0488/2021 vom 15.03.2021) 
 
Der Beschluss ist erledigt!

Beschluss Nr. 42/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium,  
AN/1662/2017 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs-
verwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem 
Vorhaben „Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und 
diese Nutzungsmöglichkeit endlich umzusetzen.  
 
Sachstand 2018 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0232/2018). 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. 
 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019):  
Antwort der Verwaltung: 
 
Parallel zu der Prüfung von Sanierungs- und Betriebskonzepten konnte bei der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln das Objektcenter für Grünobjekte eingerichtet werden. 
Diesem Objektcenter sind die Trauerhallen zugeordnet und es wurde Personal zugesetzt, 
um insbesondere diese zu sanieren und neue Nutzungskonzepte in Abstimmung mit dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  
umzusetzen.

Die Planungen werden also gerade durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln  
aufgenommen. 
Ein Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. 
 
Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als 
Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen.

Beschluss Nr. 43/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.8 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf d er "Panzerrampe" in Köln-
Sürth, AN/1689/2017 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und 
Halteverbots auf der“ Panzerrampe in Köln-Sürth zu ergreifen.   
 
Sachstand 2018 
 
Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, 
An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde 
informiert. 
Das Ordnungsamt ist zuständig für den Bereich vor den Pollern und bestreift diesen Bereich. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln hat im Jahre 2019 und im 1. Halbjahr 2020 den Bereich 
vor und hinter den Pollern im Rahmen der personellen Ressourcen regelmäßig kontrolliert. 
Dort ist ein absolutes Halteverbot angeordnet. Regelwidrig parkende Fahrzeuge wurden 
verwarnt. Stellenweise befanden sich auch Fahrzeuge im angrenzenden Naturschutzgebiet. 
In diesen Fällen wurde der zuständige Ordnungsdienst der Stadt Köln hinzugezogen, diese 
Fahrzeuge wurden dann durch den Ordnungsdienst verwarnt. 
 
Die Kontrollen werden weitergeführt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Der Beschluss ist nicht erledigt. 
 
Die Kontrollen werden vorrangig am Wochenende im Frühjahr und Sommer nicht oder nur 
unzureichend durchgeführt. Dabei handelt es sich dabei um die Stoßzeiten, an denen Park - und 
Halteverbotsverstöße vorrangig zu beobachten sind.  
Die Kontrollen erweisen sich als nicht ausreichend. Es bedarf weiterer Maßnahmen und 
Nachhaltung gegen das verbotswidrige Parken.

Beschluss Nr. 03/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
8.1.5 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung,  
AN/0012/2018 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur umfassenden Gestaltung des Bahnhofareals in Sürth 
ein Planverfahren einzuleiten, in dem neben dem Neubau des „Bahnhofgebäudes“ auch 
die „zeitgleiche“ Gestaltung des umliegenden öffent lichen Geländes (Bushaltestelle, 
Fuhrwerkswaage, P+R-Platz) geplant und eine zukünft ige Planungsidee für das 
benachbarte, zur Zeit mit einem Kiosk besetzten Fre igrundstück entwickelt wird. Bis zur 
BV2-Sitzung am 19.02. soll die Fachverwaltung vorlegen, wie und mit welchem Zeitziel sie 
die vorstehenden Anforderungen umzusetzen gedenkt.  
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die KVB mit e iner Machbarkeitsstudie zu der vom 
Bürgerverein „für sürth e.V.“ entwickelten Idee einer Ringbus-Linie für Rodenkirchen / Weiß 
/ Sürth / Michaelshoven zu beauftragen. 
 
Sachstand 2018 
 
Auf die Stellungnahme der KVB 3608/2018 wird verwiesen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 04/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
 
8.1.9 Zügiger Umbau der Bonner Straße und Fertigste llung der Nord-Süd-Stadtbahn 
– 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021,  
AN/0011/2018 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
1. Die Fertigstellung der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn und der damit verbundene 
Umbau der Bonner Straße sollen möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020, 
spätestens aber im Dezember 2021 abgeschlossen sein.  
2. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist von Proje ktleitung ein ausführlicher Zeit-
Maßnahmen-Plan zum Projekt vorzulegen.  
3. Die Bezirksvertretung ist über Verzögerungen des  Ausbaus umgehend zu informieren. 
Zeitgleich ist mitzuteilen, wie die Verzögerung kompensiert werden kann.  
 
Sachstand 2018 
 
Auf die Mitteilung 0734/2017 wird weiterhin verwiesen. Die in dieser Mitteilung angeführten 
vorlaufenden Arbeiten der RheinEnergie AG, Beginn März 2018, dauern an und liegen im 
Zeitplan. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Eine Mitteilung mit Angaben zum aktuellen Sachstand wird zurzeit im Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau erstellt.  
 
Sachstand 2021: 
 
Im Fachgespräch am 23.02.2021 hat 69 der BV 2 umfassend den aktuellen Sachstand zur 
3.Baustufe erläutert. 
 
Der Beschluss ist (zumindest wegen Zeitablaufs) erledigt.

Beschluss Nr. 06/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - T urnverein Rodenkirchen e.V. 
1898, AN/1668/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über 
max. 600.000 € (maximale Fördersumme ) zur Reaktivierung des Sportplatzes 
Michaelshoven zu gewähren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen 
und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen 
Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden ausbauen, um einen zusätzlichen geeigneten 
Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. 
Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte 
• Zufahrt und Parkplätze, 
• Beleuchtung, 
• Lärmentwicklung und -schutz, 
• Versiegelung, 
• notwendige Ausgleichsmaßnahmen 
zu berücksichtigen.  
 
Sachstand 2018 
Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch 
den TV Rodenkirchen generell positiv gegenüber. 
Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach 
Einschätzung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in 
Kunststoffrasenflächen nicht zustimmen wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes 
nicht möglich. Demnach käme für den Umbau nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die 
Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt 
werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft werden müsste, ob eine 
Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. 
Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine 
Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des 
Naturschutzbeirates eingeholt werden. 
Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem 
TV Rodenkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. 
Sachstand 2019 und 2020 
Der Verein hat bis dato noch keinen Zuschussantrag eingereicht. 
Sachstand 2021: 
Im Fachgespräch am 23.02.2021 hat 69 der BV 2 umfassend den aktuellen Sachstand zur 
3.Baustufe erläutert. 
 
Der Beschluss ist (zumindest wegen Zeitablaufs) erledigt.

Beschluss Nr. 08/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 
8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen: Erweiterungsmöglichke iten,  
AN/0007/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionen einer baulichen Erweiterung des Gymnasiums 
Rodenkirchen gewissenhaft zu prüfen: 
• Aufstockung mittels eines gestaffelten Dachgeschos ses, 
• Anfügung eines Erweiterungsbaus auf dem nord-östli chen Freigelände. 
Hierbei sind auch bisher vorhandene Beschränkungen aufgrund von 
Nachbarschaftsvereinbarungen auf die Möglichkeit von Neuaushandlungen zu prüfen. 
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, endlich einen verbindlichen Termin für die 
Erstellung der längst zugesagten Zweifachturnhalle zu nennen.  
 
Sachstand 2018 
Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der 
Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden 
am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der 
Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende 
Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem 
Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. 
Eine weitere bauliche Erweiterung  ist nicht erforderlich. 
Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 
08.05.2017 
Sachstand 2019 und 2020 
Das Gymnasium nutzt bereits seit September 2018 4 Räume im Schulgebäude der 
Ringelnatzstr. 10, für den Ganztag ab der Mittgaszeit. Im August 2020 wurde die Nutzung 
um 4 weitere Räume erweitert. 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Aktueller Antrag zu 10/17  
Der Beschluss ist nicht erledigt:  
Die Nutzung der Räumlichkeiten im Schulgebäude Ringelnatzstr. können nur als 
Übergangslösung  angesehen werden. Ein Erweiterungsbau am Hauptstandort wird als 
sicherer und für den Schulbetrieb sinnvoller angesehen.

Beschluss Nr. 13/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
 
8.1.7 Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den Plan ungen zur 
Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue 
Bezirksrathaus, AN/0496/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist in die abschließende Planung der 
Verkehrserschließung und der Stellplätze sowie des Freiraums um das neue Bezirksrathaus 
Rodenkirchen einzubinden. 
 
Sachstand 2018 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im 
Rahmen der Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
Die Verwaltung ist mit der Klärung und Erstellung eines Erschließungskonzeptes befasst. 
Hierbei werden die verkehrlichen Vorgaben und Anforderungen vom Amt 66 für die 
Erstellung eines Konzeptes für Neubauten berücksichtigt.  
Die Bezirksvertretung wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Planung entsprechend 
beteiligt.

Beschluss Nr. 15/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
8.1.13 Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag "Tie fgaragen- / P+R-Zufahrt 
AN/0614/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt de n Bezirksbürgermeister, kurzfristig 
ein Gespräch mit Investor, Fachverwaltung und KVB z u führen, in dem ausgelotet 
werden soll, ob es die Möglichkeit einer gemeinsame n Zufahrt zum P+R-Platz am 
Sürther Bahnhof und zur Tiefgarage der dort zu erri chtenden Gebäude gibt. Falls ja, 
sind die erforderlichen Rahmenbedingungen festzuhalten. 
2. Die Fraktionen der BV Rodenkirchen bitten die Ve rwaltung unabhängig vom Beginn 
der - Ende des Jahres 2018 zu erwartenden - Baumaßnahmen des Investors am 
Bahnhofsgelände in Sürth, geeignete Maßnahmen durch die KVB, HGK und 
Rheinenergie vorsehen zu lassen, um die Attraktivität des P+R-Parkplatzes Godorf 
für die Nutzung durch Pendler, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen: 
• Verbesserung der derzeitigen Beleuchtung mit LED-T echnik gemäß den 
Beschlüssen der BV 2 vom 20.02.2017 und 07.03.2016  
• Verstärkung der polizeilichen Überwachung durch St reifentätigkeit zur 
Verhinderung von Tatgelegenheiten insbesondere nachts (aufgrund von 15 
Diebstählen in 2017) 
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine  kontinuierliche 
Videoüberwachung des P+R-Parkplatzes 
• Regelmäßiger Frühjahres- und Herbstgrünschnitt des  Buschwerks an den 
Grundstücksgrenzen einschl. Kanalreinigung, da aufgrund von Überflutung nach 
Starkregen Parklätze häufig nicht nutzbar sind. 
 
Sachstand 2018 
 
Der Vorgang findet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung zwischen KVB und 
Bauaufsicht. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Der Beschluss ist erledigt.  
Das Kellergeschoss der TG-Einfahrt ist bereits ausgehoben.

Beschluss Nr. 16/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 
 
8.1.2 Begrünung der Fassade der Transformatorenanla ge an der 
Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal, AN/0803/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB die Transformatorenhäuser 
an der Haltestelle Bonner Wall zu begrünen. Die derzeitig angebrachten Gitter könnten als 
Rankhilfe genutzt werden. Begrüßt wird, wenn durch eine dichte Bepflanzung 
Nistmöglichkeiten für Singvögel geschaffen werden könnten.  
Geprüft werden sollte auch, ob die äußeren (zur Straße ausgerichteten) Wände der 
Stadtbahn-Rampenanlage durch Begrünung naturnaher gestaltet werden können. Auch 
sollte geprüft werden, ob das Anpflanzen niedriger Hecken zwischen Straßenraum und 
Rampenwänden möglich ist.  
 
Sachstand 2018 
 
Seitens der KVB wurde an den Technikgebäuden Wilder Wein in Pflanzbehältnissen 
gepflanzt. Dieser wird jetzt noch wachsen und ranken. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 19/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.6 Ausbau P+R Parkplatz in Godorf, AN/0812/2018 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, durch die KVB/ HGK einen Ausbau des P+R Parkplatz am 
Bahnhof Godorf prüfen zu lassen, um bei weiter steigender Auslastung – z.B. infolge der 
Baumaßnahmen rund um den Sürther Bahnhof – ggf. die verfügbare Kapazität auf ca. 100 
Parkplätze erhöhen zu können. 
 
Sachstand 2018 
HGK: 
Die Grundstücke zur Erweiterung der P+R-Anlage in Godorf sind nicht im Eigentum der 
HGK, daher kann die HGK auch nicht als Bauherr die Baumaßnahme durchführen. 
Die Grundstücksfläche Flurstück 2175 (neu parzelliert 2491 und 2492) ist im Besitz der Stadt 
Köln.  Flurstück 2174 ist im Besitz der Shell & DEA Oil GmbH. 
Als Ergänzung ist ein Lageplan beigefügt. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 20/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsvertr äge - Reinigungspläne,  
AN/1034/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln 
beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten 
Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: 
• keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume un d Hygienbereichen,  
• keine Reinigung der Heizkörper,  
• keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken ,  
• keine Säuberung in Lehrmittelräumen, 
• keine Entfernung von Spinnweben an Wänden   
• keine Reinigung der Tastaturen von Computern  
• und anderes mehr.  
 
Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, 
welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden 
und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. 
Sachstand 2018  
 
Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2221/2018 bereits vor. 
Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im 
Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten.  
Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr 
vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche 
ordnungsgemäß zu reinigen.  
Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und 
Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der 
Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen 
Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang 
entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhandenen Reinigungsbudget von z.Zt. 
rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind.  
Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt.  
Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum 
standardmäßig vorgesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn 
das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle 
anordnet.  
Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte 
Reinigungsbudget abgedeckt.  
Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige 
Sonderreinigung zu beantragen.  
Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter 
Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen 
Kapazitäten zur Verfügung.

Sachstand Dezember 2018 
Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Im Rahmen der Coronapandemie sind Sonderreinigungen beauftragt worden. 02-2 ist hier in 
ständiger Rücksprache mit 1000.

Beschluss Nr. 24/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 
 
8.1.9 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnverschwenkung weg en Baustellen – 
Rahmenbedingungen, AN/1333/2018 
 
Beschluss: 
 
Die durch den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn erforderlichen temporären 
Fahrbahnverschwenkungen (in der Regel Richtung Häuserfront) erzeugen für die direkten 
Anwohner eine unbestritten eintretende, sehr hohe Belastung durch Lärm und Erschütterung 
(fließender Verkehr in unmittelbarer Nähe der Häuser). Diese Beeinträchtigungen hat die 
Verwaltung durch lokal begrenzte Tempolimits (Tempo 30!), entsprechend auffällige 
Warnhinweise (permanent gelb blinkendes Warnlicht) und strikte Kontrollen von Tempolimit 
und schon länger existierendem Lkw-Nachtfahrverbot einschließlich konsequenter Ahndung 
von Verstößen zu reduzieren. 
 
Sachstand 2018 
Der Vorgang befindet sich beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau in Bearbeitung. 
 
Die Verschwenkung ist seit längerer Zeit zurückgebaut. 
Mit der RheinEnergie wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich 
Bonner Straße zwischen Raderberggürtel und Schönhauser Straße abgesprochen. Die 
erforderlichen Verkehrszeichenpläne sind mittlerweile freigegeben und angeordnet und 
können nun umgesetzt werden. 
Die Hinweisbeschilderung für den Großmarkt wurde überprüft und ist in Ordnung. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Es befinden sich aktuell keine Baumaßnahmen der Stadt Köln in diesem Bereich. Die 
Hauptbaumaßnahme wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 beginnen.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 25/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
 
8.1.1 Herstellung eines Sportplatzes für den SV God orf auf dem dafür definierten 
Grundstück, AN/1478/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Fußballplatz für die Stadtteile Godorf und Immendorf auf 
dem dafür definierten Grundstück in Immendorf oder auf einem Ersatzgrundstück in 
unmittelbarer Nähe dazu  herzustellen mit Licht- und Wasseranschluss.  
 
Sachstand 2018 
 
Nachdem der SV Godorf die offizielle Kündigung des Mietverhältnisses auf der Sportanlage 
Bunsenstraße zum 31.12.2018 durch die Shell AG erhalten hat, konnten dem Verein auf der 
Sportanlage Remigiusstraße umgehend die erforderlichen Nutzungszeiten für Trainings- und 
Spielbetrieb zugewiesen werden. 
 
Der Trainings- und Spielbetrieb für die beiden Seniorenmannschaften des SV Godorf 
(Herren/Kreisliga B und Damen/Kreisliga) ist damit sichergestellt. 
 
Der hohe Bedarf an Sanierungen und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen im Kölner 
Stadtgebiet stellt die Verwaltung vor die Situation nicht alle Anträge sofort bearbeiten zu 
können. Daher wurden für die Jahre 2013-2017 und 2018-2020 Prioritätenlisten für 
Kunstrasenspielfelder aufgestellt, deren Abarbeitung im Moment eine der Hauptaufgaben der 
Sportverwaltung darstellt. Neben diesen Prioritätenlisten werden bereits zusätzliche 
Maßnahmen, wie beispielsweise der Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in 
Rondorf durch das Sportamt umgesetzt. 
 
Im Zuge der nächsten aufzustellenden Prioritätenliste ab 2021, wird die Sportverwaltung das 
dafür definierte Grundstück in Immendorf oder ein Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe 
dazu für den Bau eines neuen Sportplatzes bewerten. 
 
Ein neuer Sachstand wird frühestens 2021 vorliegen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Sachstand unverändert.

Beschluss Nr. 26/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.2 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht der Eu ropäischen Union,  
AN/1406/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
  
Aus der Presse war zu erfahren, dass die Verwaltung Gutachten in Auftrag gegeben hat, um 
zu klären, ob ein neuer, von der Stadt geförderter Großmarkt, gegen das Beihilferecht der 
Europäischen Union verstößt. Die Ergebnisse sollen vorliegen. 
Die Verwaltung wir daher gebeten, der Bezirksvertretung diese Gutachten vorzulegen und 
diese mündlich zu erläutern. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum 
Stadtentwicklungsausschuss mit allen dafür gefertigten Mitteilungen zu informieren. 
 
Sachstand 2018 
 
Der Gesamtprozess befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
Selbstverständlich wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum 
Stadtentwicklungsausschuss auf dem Laufenden halten. 
 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 27/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.4 Verhinderung einer weiteren Bebauung im Berei ch des Herrenhauses  
des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß, AN/1407/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur geplanten Bebauung im 
Innenbereich des ehemaligen Körberhofes, Auf der Ruhr 17 / Ecke Körberstraße in Köln 
Weiß vorübergehend zu stoppen. Die beteiligten Fachverwaltungen sollen schriftlich 
darlegen, warum bei Einreichung des Bauantrages Bedenken zur Bebauung bestanden bzw. 
eine Ablehnung erfolgte, diese Entscheidung aber später revidiert wurde. 
Es soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, 
um als Grundlage zu dienen, den Körberhof mit dem Innenhofbereich im Sinne des 
Denkmalschutzes zu erhalten. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten. (siehe auch 
Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0202/2018 – aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 19.03.2018 – noch unbeantwortet) 
 
Sachstand 2018 
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der im Dezember 2018 übermittelte Sachstand 
unverändert. Auf die Stellungnahme 3534/2018 zur Sitzung wird unter 
Denkmalschutzgesichtspunkten verwiesen. 
Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, erfolgt 
nicht durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, sondern durch das 
Stadtplanungsamt.  
Ein Sachstand vom Stadtplanungsamt und Bauaufsichtsamt wurde angefordert.  
Es liegt kein neuer Sachstand vor. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 28/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.6 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten fü r Abriss und Neubau der 
Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg,  
AN/1399/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriss oder den 
Neubau der Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen.  
In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen 
gegenüber der Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. 
 
Sachstand 2018 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 22.11.2018 (Vorlage 1320/2018) den Abbruch 
des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kuckucksweg 8 beschlossen. Zugleich wurde 
die Verwaltung beauftragt, Planungen zu einem Neubau an gleicher Stelle aufzunehmen. 
Derzeit wird ein Vergabeverfahren für die Planung des Abrisses durchgeführt. 
Die Verwaltung hat den Wunsch der BV, bei erheblichen Kostensteigerungen bezüglich der 
zukünftigen Baumaßnahmen informiert zu werden, zur Kenntnis genommen. 
 
Ein neuer Sachstand wird frühestens 2020 vorliegen.  
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
 2019 wurde ein Vergabeverfahren für den Abriss der  alten Unterkunft durchgeführt. Der 
Abbruch des Bestandsgebäudes erfolgte bis zum 31.03.2020, wobei sich Restarbeiten 
aufgrund der Corona-Krise bis zum 27.07 2020 hinzogen. Die Kosten blieben mit 
111.225 Euro unter den veranschlagten 135.000 Euro. Die Planungen für den Neubau 
sind erfolgt. Ein Baubeschluss befindet sich in Vorbereitung, so dass mit dem Beginn des  
Neubaus voraussichtlich im III. Quartal 2021 zu rechnen ist.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 33/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 
8.1.1 Schulerweiterung der Grundschulen in Bayentha l, AN/1765/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau der 
beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla Merian - 
Schule) zu nutzen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Die Verwaltung hat sich nie gegen die Nutzung der Schulerweiterungsfläche ausgesprochen. 
Die vorgesehene Maßnahme befindet sich in der vom Rat beschlossenen 
Schulbaumaßnahmenliste in Priorität C.  
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1030/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht der Oberbürgermeisterin gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen;  
hier: Jahresbericht  2019 und 2020 des Stadtbezirkes Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, dass die mit Kategorie 0 bezeichneten Beschlüsse 
erledigt sind und dass sie künftig nicht mehr im Jahresbericht geführt werden. 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hinweis zum Verfahren: 
 
Jeder Beschluss erhält ein eigenes Dokument. Diese Dokumente sind mit den Sachständen (Dezem-
ber 2020), sortiert nach Beschlussnummern, fortlaufend sortiert.  
Ein Inhaltsverzeichnis ermöglicht das schnellere Finden einzelner Beschlüsse.  
 
In diesem Inhaltsverzeichnis sind die zukünftigen Kategorien für die Beschlüsse angegeben, die wei-
ter ihre bekannte Bedeutung haben: 
 
Kategorie 0:  erledigte Beschlüsse 
 
Kategorie 1:   kurzfristig zu behandelnde Maßnahmen (weitere Behandlung/Realisierung im  
  Berichtsjahr oder dem darauf folgenden Jahr, d. h. für den jetzigen Bericht  
                       mögliche Erledigung bis 2021) 
 
Kategorie 2:   mittel-/langfristig zu realisierende Maßnahmen (Realisierung frühestes im  
                       übernächsten Jahr, d.h. für den jetzigen Bericht mögliche Erledigung 2022 ff) 
 
Diese Kategorisierung hat zur Folge, dass über die Beschlüssen nach der zeitlichen Einstufung zu der 
Kategorie 2 künftig erst wieder berichtet wird, wenn der prognostizierte Realisierungszeitraum erreicht 
wurde. 
 
Die eingetragenen Sachstände beziehen sich auf den Zeitpunkt etwa Ende 2020. 
 
Zu den Beschlüssen, die in die Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik fallen, legt 
das Amt eine gesonderte Vorlage vor bzw. wird das Amt für Straßen und Verkehrstechnik künftig be-
richten, wenn das Thema in den Runden Tisch Verkehr vertagt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 
Anlage 2 - Jahresbericht bis 2018 
Anlage 3 - Jahresbericht 2019 
Anlage 4 - Jahresbericht 2020

3

Anlage 1 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht

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Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 
Sitzung TOP  Beschluss- Nr. Betreff Kate- 
gorie 
03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für  Umplanung des Bahnhofareals 1
05.05.2008 8.1.3 039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 1
25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 0
22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfr iedhof 1
27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth 1
25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendlichen 0
26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretung en 0
26.04.2010 8.2.12 043/10 Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals 1
24.01.2011 8.2.3 006/11 Bahnhofsgelände in Sürth: Beau ftragung eines Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen 1
05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in  Rondorf 1
10.09.2012 8.2.1 042/12 Überführung der Stadtteilmütte r- und väterprojekte in ein kommunales Regelangebot 1
03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitu ngen an den betroffenen Schulen im Kölner Süden 0
15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitso rdnung der Stadt Köln 0
09.09.2013 8.1.2 021/13 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilo t) 1
14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verke hrsmitteln 0
09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und  Immendorf 1
27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelsho vener Straße / Sürther Straße 1
31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche i n Sürth - Ankauf einer geeigneten Fläche 1
05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1
05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage S üd 0
05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmä ler an der Konrad-Adenauer-Kaserne 0
05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg 0
08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Kö ln-Marienburg, Bonner Str. 478-482 0
20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europa schule Zollstock 1
20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendu ngen der Bezirksvertretungen 0
10.11.2014 8.1.10 034/14 Wiedererrichtung eines Basket ballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des Kirm esplatzes) in Rondorf 1
10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehren amtliche Vereinsgemeinschaften 1
10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geei gneten Flächen 0
26.01.2015 8.1.12 002/15 Zuweg integrative Kita am Sür ther Marktplatz: Benennung nach dem Vereinsgründer 1
26.01.2015 8.2.1 004/15 Nutzungs- und Gestaltungskonze pt für das am Beginn der Realisierung befindliche N ahbereichszentrum Michaelshoven 1
02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplat zes an der Westerwaldstraße in Rondorf 1
02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vor gebirgspark 1
20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzp lätze 0
20.04.2015 8.1.5 014/15 Erneuerung der Schutzüberdachu ng der Merowingerkreuze am Friedhof in Meschenich 1
20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der  ehemaligen Panzerrampe in Sürth 0
20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn 1
22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finken s Garten: mündlicher Tätigkeitsbericht 1
22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel  im Fritz-Enck e-Volkspark in Köln-Raderthal 1
22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städ tischen Beschlussvorlagen 0
31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante  Baumfällungen im Stadtbezirk 0
31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Euro paschule, Raderthalgürtel 3, Köln-Raderthal 1
31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Auto s 0
02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Ga edestraße für bürgerschaftliches Engagement 1
02.11.2015 8.2.3 043/15 Geförderter Wohnungsbau im Bez irk: Nachbesserung „Kooperatives Baulandmodell“ 0
07.12.2015 8.1.1 044/15 Umgehendes Ausweisen eines Gru ndstücks für einen Kita-Neubau in Immendorf 1
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Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 
Sitzung TOP  Beschluss- Nr. Betreff Kate- 
gorie 
07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Sü dfriedhof 1
25.01.2016 8.1.4 03/16 Nutzung des vorhandenen Reitweg es am Konraderhof in Rondorf-Höningen 1
07.03.2016 8.1.1 06/16 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Str aße in Köln-Rodenkirchen 1
07.03.2016 8.1.4 08/16 Bildungseinrichtungen im Entwic klungsgebiet Köln-Rondorf Nordwest 0
07.03.2016 8.1.8 09/16 Neubau einer Schulsporthalle am  Gymnasium Köln-Rodenkirchen 2 (2023) 
07.03.2016 8.1.11 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertu nnel an der L150 1
25.04.2016 8.1.3 15/16 Künftige Nutzungen auf dem Gelä nde des "Auenhofes" in Köln-Sürth 1
25.04.2016 8.1.9 18/16 Alte Trauerhalle auf dem Weißer  Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 1
06.06.2016 8.1.3 24/16 Sürther Aue: Künftige Nutzung d er Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes" 1
06.06.2016 8.1.9 25/16 Leinpfad in Sürth: Verbreiterun g im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen 0
04.07.2016 8.1.8 31/16 Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade 0
04.07.2016 8.1.12 33/16 Aufnahme der konkreten Planung  der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn nach Köln-M eschenich 1
12.09.2016 8.1.10 36/16 Auswirkungen des Inklusionsges etzes NRW auf den schulischen Betrieb von im Stadtb ezirk K-Rodenkirchen vorhandenen 
Regelschulen 
1
12.09.2016 8.1.12 37/16 Beseitigung von Taubennistplät zen unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köl n Bayenthal 1
12.09.2016 8.2.1 39/16 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der  3. Baustufe – Prüfung von Anpassungen 1
07.11.2016 8.1.4 41/16 Bauvorhaben "Deutsche Welle": I nformation über geplante Fällungen 1
07.11.2016 8.1.6 42/16 Beschilderung für Fahrradfahrer  und Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer 0
07.11.2016 8.1.9 43/16 Spielplatz an der Oststraße 1
07.11.2016 8.1.10 44/16 Erhalt von Alleen: Nibelungenw eg in Rodenkirchen 1
07.11.2016 8.1.11 45/16 Erhalt der Bäume bei dem Bau e iner Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str. in K-Sürth 0
05.12.2016 8.1.4 46/16 Erhalt und Pflege der Raderberg er Brache 0
05.12.2016 8.1.15 52/16 Restaurierung eines Trinkwasse rbrunnens im historischen "Rosengarten" im Vorgebir gspark 1
23.01.2017 8.1.5 01/17 Gülle-Einbringung in Sürth 0
23.01.2017 8.1.6 02/17 Eröffnung einer Kitagruppe mit 14 h Betreuungsangebot im Stadtbezirk Köln-Rodenkir chen 0
23.01.2017 8.1.13 03/17 Errichtung einer kontinuierlic h aktiven Messstelle für Benzol-Schadstoffe in Godo rf zur Überwachung der Luftqualität 1
20.02.2017 8.1.11 10/17 Gymnasium Rodenkirchen: baulic he Aufstockung (Prüfung) 1
20.02.2017 8.1.13 11/17 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem Sürther Feld 1
20.02.2017 8.2.2 12/17 Verbesserung der Ausschilderung  zum P & R – Parkplatz Godorf 0
20.02.2017 8.2.3 13/17 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung der Endhaltestelle 1
20.03.2017 8.1.2 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlag e 0
08.05.2017 8.1.4 17/17 Dringender Neubau der Sportanla ge Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungsplan N r. 66380/02 1
08.05.2017 8.1.9 19/17 Restaurierung der historischen Zaunanlage an deer Rheinuferpromenade zwischen Baye nthalgürtel und Südbrücke 0
08.05.2017 8.1.12 20/17 Einrichtung eines Jugendzentru ms in Rodenkirchen 1
08.05.2017 8.2.1 21/17 Stadtteilmütter Meschenich: Übe rführung des Projektes in ein kommunales Regelangebot 1
26.06.2017 8.1.9 23/17 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgabenbericht 1
26.06.2017 8.1.10 24/17 Durchführung von Trödelmärkten  im Gewerbegebiet Godorf 0
18.09.2017 8.1.1 26/17 Aktuelle Versorgung mit Grundsc hul-plätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 1
18.09.2017 8.1.9 29/17 Trimm Dich Pfad im Forstbotanis chen Garten 0
18.09.2017 8.1.17 30/17 Ein Jugendschiff für Rodenkirc hen 1
16.10.2017 8.1.7 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth 0
16.10.2017 8.1.9 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historis che Wegeverbindungen wiederherstellen 1
16.10.2017 8.1.13 35/17 Information über Bauvorhaben v erbessern 1
13.11.2017 8.1.6 38/17 Herstellung von Grünflächen, Sp iel- und Sportmöglichkeiten auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln 
Bayenthal, Raderberg und Zollstock 
0
13.11.2017 8.1.9 39/17 Raderthalgürtel in Zollstock, 1 . Änderung B-Plan 67419/08 - Erhalt von großwüchsig en Bäumen 1
13.11.2017 8.1.11 40/17 Aufforderung zum Planungsbesch luss des Sportausschusses des Rates für den Neubau der Sportanlage 
Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf 
1
Seite 2

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 
Sitzung TOP  Beschluss- Nr. Betreff Kate- 
gorie 
04.12.2017 8.1.4 42/17 Alte Trauerhalle auf dem Weißer  Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 1
04.12.2017 8.1.8 43/17 Durchsetzung des Park- und Halt everbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth 0
43122 8.1.5.1 03/18 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltu ng 1
22.01.2018 8.1.9 04/18 Zügiger Umbau der Bonner Straße  und Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn - 3. Bau stufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 
2021 
1
22.01.2018 8.2.1 06/18 Zuschuss zum Bau eines neuen Sp ort-platzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 1
19.02.2018 8.1.6 08/18 Gymnasium Rodenkirchen: Erweite rungsmöglichkeiten 0
23.04.2018 8.1.7 13/18 Mitwirkung der Bezirksvertretun g bei den Planungen zur Verkehrserschließung 
und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrath aus 
1
23.04.2018 8.1.13 15/18 Bahnhofsareal in Sürth: Planun gsauftrag Tiefgaragen-/P+R-Zufahrt 1
04.06.2018 8.1.2 16/18 Begründung der Fassade der Tran sformatorenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Markt straße in Köln-Bayenthal 0
09.07.2018 8.1.6 19/18 Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf 1
09.07.2018 8.1.10 20/18 Evaluation und Anpassung der R einigungsverträge, Reinigungspläne 1
17.09.2018 8.1.9 24/18 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnver schwenkung wegen Baustellen - Rahmenbedingungen 1
12.11.2018 8.1.1 25/18 Herstellung eines Sportplatzes für den SV Godorf auf dem dafür definierten Grundst ück 1
8.1.2 26/18 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht de r Europäischen Union, 1
12.11.2018 8.1.4 27/18 Verhinderung einer weiteren Beb auung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen Kö rberhofes in Köln-Weiß 1
12.11.2018 8.1.6 28/18 Mitteilung bei Überschreitungen  der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsun terkunft in K-Godorf, Kuckucksweg 0
17.12.2018 8.1.1 33/18 Schulerweiterung der Grundschul en in Bayenthal 0
28.01.2019 8.1.1 01/19 Sanierung der Europaschule in K öln--Raderthal/Köln Zollstock 1
28.01.2019 8.1.3 02/19 Grundschule “Kettelerstraße” in  Meschenich: Küche der Ganztagsbetreuung 1
28.01.2019 8.1.4 03/19 Sanierung der Treppenanlage zum  Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in Marienburg 2 (2023) 
28.01.2019 8.1.6 04/19  Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbe zirk Rodenkirchen 0
28.01.2019 8.1.8.2 05/19 Artenreiche Blumenwiese: Anla ge und Pflege 0
28.01.2019 8.2.1 06/19 Beendigung des Planungsverfahre ns für den Hafenausbaqu in Godorf 0
28.01.2019 8.2.2 07/19 Umsiedlung der Fa. Theo Steil i n den Godorfer Hafen; Rahmenbedingungen 1
25.02.2019 8.1.2 08/19 Ausweichatelier für Künstler de r Wachsfabrik 1
25.02.2019 8.1.4 09/19 Absolutes Halteverbot auf der Alten Brühler Straße in Meschenich 0
25.02.2019 8.1.5 10/19 Verbesserung der Wohnqualität d urch Müllbeseitigung an der Alten Brühler Straße in  Köln-Meschenich 0
25.02.2019 8.1.7 11/19 Pilotbetrieb von öffentlichem W LAN 0
25.03.2019 8.1.1 12/19 Fuhrwerkswaage Kunstraum 1
25.03.2019 8.1.2.1 13/19 Hallenbad Rodenkirchen - Publ ikumsöffnung auch an Wochenenden 1
25.03.2019 8.1.3 14/19 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppe n 0
25.03.2019 8.1.4 16/19 Kindertagesstätte an der Zitron enfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung 0
13.05.2019 8.1.3 17/19  Alte Trauerhalle in Weiß: Umwa ndlung in ein Kolumbarium 1
13.05.2019 8.1.5 18/19 Sanierung der Grüngürtel-Schule 2 (2030) 
13.05.2019 8.1.7 19/19 Spielplätze in Sürth: eindeutig e Kennzeichnung der Flächen 1
13.05.2019 8.1.8.1 20/19 Verbesserung des Kundenservic e in der Meldehalle des Bürgeramtes Rodenkirchen 1
13.05.2019 8.1.9 21/19  Schulhof der Grundschulen in d er Caesarstraße 0
13.05.2019 8.1.10 22/19  Mehr Schwimmkurse für Kinder in den Bädern in Zollstock und Rodenkirchen 0
13.05.2019 8.1.14 23/19 Erhaltenswerte Bäume an Ränder n von B-Plan-Gebieten: Schutz 1
03.06.2019 8.1.5 24/19 Aufstellung von Glascontainern auf der nördlichen Marktstraße in Köln-Raderberg 0
01.07.2019 8.1.3 25/19 Verlegung der Haltezeiten des B ücherbusses der Stadtbibliothek in Köln-Meschenich 0
01.07.2019 8.1.5 26/19 Parkplatz Bezirkssportanlage Sü rther Feld 0
16.09.2019 8.1.1 27/19 Nutzungen des Maternusplatzes u nd des Marktplatzes in Sürth 2020 0
16.09.2019 8.1.9 29/19 Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46 " in Rodenkirchen: Anforderungen 1
16.09.2019 8.2.1 30/19  Beschluss zur Festsetzung bezi rksorientierter Mittel 0
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Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 2020 
Sitzung TOP  Beschluss- Nr. Betreff Kate- 
gorie 
07.10.2019 8.1.3 32/19 Kolumbarium in Weiß - Aufforder ung zur Umsetzung 0
07.10.2019 8.1.6 33/19 Angebot der Schenkung der Wohnc ontainer aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtet e am Standort Eygelshovener Straße 33 in 
50999 Köln 
0
11.11.2019 8.1.4 34/19 Organisatorische und logistisch e Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Woh ncontainern aus der Wohncontaineranlage 
für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33  in 50999 Köln durch die Verwaltung 
0
11.11.2019 8.1.6 35/19 Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn 
– aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des Stadbahnba us, Verkehrsführung der zukünftigen Baumaßnahmen, 
1
11.11.2019 8.1.8 36/19 Restaurierung des Brunnentempel s im Fritz-Encke-Volkspark in Köln-Raderthal, 1
11.11.2019 8.1.9 37/19 Barrierefreier Zugang zur Traue rhalle des Südfriedhofs, 0
09.12.2019 8.1.1 38/19 Benennung eines Plätzchens in W eiß 1
09.12.2019 8.1.3 40/19 Grundstück Hitzeler Str. 125, i n Köln-Raderthal 0
09.12.2019 8.1.7 41/19 Bauvorhaben Raderthalgürtel / V orgebirgsgärten: 
Ausgleichsmaßnahmen 
1
09.12.2019 8.1.8 42/19  Status Quo der Zustände und Pr ioritätenliste zur Restaurierung und Pflege der Bau denkmäler im Stadtbezirk 1
09.12.2019 8.1.2 45/19 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: 
Appell an die Bezirksregierung 
0
17.02.2020 8.1.2 01/20 Ausstattung des Spielplatzes an  der Westerwaldstraße in Köln - Rondorf mit Spielge räten 1
17.02.2020 8.1.3 02/20 Prüfen von Zwischenlösungen für  das Bezirksrathaus 0
11.05.2020 8.1.9 03/20 Neubau EMA-Grundschule: 
Linksabbieger, Plan für Grünausgleich 
1
11.05.2020 8.2.2 05/20 Unbürokratische Unterstützung d er Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie 0
20.05.2020 1.2 06/20 Mangel an Schulplätzen im Bezirk:  
Konzentration auf Schulneu- und -ausbau 
1
20.05.2020 1.3 07/20 Godorfer Hafen: Verlagerung der F a. Theo Steil aus Deutz - 
abgesagter Erörterungstermin 
0
15.06.2020 8.1.3 08/20 Antrag Mehrgenerationenplatz Al teburger Straße 1
15.06.2020 8.1.4 09/20 Eindämmung der nächtlichen Bele uchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen 1
15.06.2020 8.1.9 10/20 Erweiterung des Schulgebäudes a m Rosenzweigweg 3 in Zollstock 1
15.06.2020 8.1.12 11/20 Sauberkeit im Umfeld des Konra d-Adenauer-Tierheims 0
15.06.2020 8.2.1 12/20 Ausweichsquartier für die Europ aschule in der Parkstadt-Süd 1
31.08.2020 Ö 8.1.1 13/20 Aufwertung Rheinuferweg 1
31.08.2020 Ö 8.1.4 14/20 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth 0
31.08.2020 Ö 8.1.5 15/20 Verbreiterung des Leinpfades in Rodenkirchen 1
31.08.2020 Ö 8.1.6 16/20 Sanierung der Boulebahn an de r Ecke Georgstraße/Weißer Hauptstraße in Köln Weiß 1
31.08.2020 Ö 8.1.10 17/20 PFC Belastung - Kölner Süden  - Installationen von Filteranlagen 1
31.08.2020 Ö 8.1.12 18/20 Nutzungen des Maternusplatze s und des Marktsplatzes in Sürth 2021 0
31.08.2020 Ö 8.2.1 19/20 Stärkung des Personalbestande s in der Jugendpflege und des Ordnungsamtes 0
14.12.2020 Ö 8.1.3 20/20 Darstellung Örtlichkeiten für  gefahrträchtige Situationen durch verbotenes behin derndes Parken von PKW 0
14.12.2020 Ö 8.1.5 21/20 Kirmesplatz Meschenich 1
14.12.2020 Ö 8.1.7 22/20 Versorgungssituation mit Grun dschulplätzen und Gewährleistung wohnortnaher Besch ulung 1
14.12.2020 Ö 8.2.1 23/20 EEG-Förderung: weitere Förder ung bei Auslaufen zum 31.12.2020 0
14.12.2020 Ö 8.2.2 24/20 Störfälle bei Shell 1
Seite 4

Anlage 4 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht mit Änderungen

28078 Zeichen

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung 
des Bahnhofareals 1
05.05.2008 8.1.3 039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 2(2021) 
25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 0
Neuer Antrag wird gestellt 
22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfr iedhof 1
27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe 
in Rodenkirchen und Sürth 1
25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern 
und Jugendlichen 0
26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretung en 0
26.04.2010 8.2.12 043/10 
Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK- 
Aktivitäten bezüglich der Bebauung des 
Areals 
1 0
Der Beschluss ist erledigt. 
24.01.2011 8.2.3 006/11 
Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung 
eines Planungskonzeptes, 
Rahmenbedingungen 
1
05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in  Rondorf 1 0
 Von 1 auf 0; Begründung: 
Aktuellerer Antrag siehe 034/14 
10.09.2012 8.2.1 042/12 
Überführung der Stadtteilmütter- und 
väterprojekte in ein kommunales 
Regelangebot 
1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Aktuellerer Antrag Siehe 21/17 
03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitungen an den 
betroffenen Schulen im Kölner Süden 0
15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln 0
09.09.2013 8.1.2 021/13 
Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer 
Friedhof: Standort für ein Kolumbarium 
(Pilot) 
1 0 Von 1 auf 0; Begründung: 
Aktuellere Anträge Siehe 18/16, 42/17 und 17/19 
14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verke hrsmitteln 0
09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und  Immendorf 1
27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelshovener 
Straße / Sürther Straße 1
31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth - 
Ankauf einer geeigneten Fläche 1
05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1
05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage S üd 0
05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der 
Konrad-Adenauer-Kaserne 0
Seite 1

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg; 
Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0
08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Köln- 
Marienburg, Bonner Str. 478-482 0
20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europaschule 
Zollstock 1
20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendungen der 
Bezirksvertretungen 0
10.11.2014 8.1.10 034/14 
Wiedererrichtung eines Basketballplatzes 
an der Kapellenstraße (südlich des 
Kirmesplatzes) in Rondorf 
1 0 Neuer Antrag wird formuliert. 
10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche 
Vereinsgemeinschaften 1
10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten 
Flächen 0
26.01.2015 8.1.12 002/15 
Zuweg integrative Kita am Sürther 
Marktplatz: Benennung nach dem 
Vereinsgründer 
1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Fachverwaltung lehnt die Umbenennung  ab, da 
sie zu logistischen Problemen führen würde 
 (Durchnummerierung). 
26.01.2015 8.2.1 004/15 
Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das 
am Beginn der Realisierung befindliche 
Nahbereichszentrum Michaelshoven 
1
02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplatzes an der 
Westerwaldstraße in Rondorf 1
02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vor gebirgspark 1
20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzp lätze 0
20.04.2015 8.1.5 014/15 
Erneuerung der Schutzüberdachung der 
Merowingerkreuze am Friedhof in 
Meschenich 
1
20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen 
Panzerrampe in Sürth 0 1 Der Beschluss ist nicht erledigt: Ein Poller wurde 
wieder entfernt. Dadurch können auch wieder 
diverse Autos auf die Panzerrampe fahren. 
20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe 
der Nord-Süd-Stadtbahn 1
22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finkens Garten: 
mündlicher Tätigkeitsbericht 1 0 Von 1 auf 0; Begründung: 
 Mündlicher Bericht wurde erstattet. 
22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel  im Fritz-Encke-Volkspark 
in Köln-Raderthal 1
22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städtischen 
Beschlussvorlagen 0
Seite 2

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Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante 
Baumfällungen im Stadtbezirk 0 1
 Gemäß des Beschlusses vom 31.08.2015 reicht 
es nicht aus, dass die Verwaltung lediglich 
bemüht ist, die Ersatzpflanzungen gleichmäßig 
auf die jeweiligen Stadtbezirke aufzuteilen. Jeder 
im Bezirk Rodenkirchen gefällte Baum soll 
antragsgemäß seine Kompensation im 
Stadtbezirk Rodenkirchen erfahren. Insofern 
bedarf es einer restriktiveren Formulierung, um 
den Beschluss als erledigt anzusehen.                                                          
                                         Von 0 auf 1; 
Begründung: 
Die Planung  des Amts für Landschaftspflege 
und Grünflächen für Rodenkirchen liegt der  
Bezirksvertretung zum Beschluss bislang nicht 
 vor. 
31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Europaschule, 
Raderthalgürtel 3, Köln-Raderthal 1
31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Auto s 0
02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße 
für bürgerschaftliches Engagement 1
02.11.2015 8.2.3 043/15 
Geförderter Wohnungsbau im Bezirk: 
Nachbesserung „Kooperatives 
Baulandmodell“ 
0
07.12.2015 8.1.1 044/15 
Umgehendes Ausweisen eines 
Grundstücks für einen Kita-Neubau in 
Immendorf 
1
07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Sü dfriedhof 1
25.01.2016 8.1.4 03/16 
Nutzung des vorhandenen Reitweges am 
Konraderhof in Rondorf-Höningen, Antrag 
der CDU-Fraktion 
1
07.03.2016 8.1.1 06/16 
B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in 
Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag 
aller Fraktionen 
1
07.03.2016 8.1.4 08/16 
Bildungseinrichtungen im 
Entwicklungsgebiet Köln-Rondorf 
Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU- 
Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion 
0
07.03.2016 8.1.8 09/16 
Neubau einer Schulsporthalle am 
Gymnasium Köln-Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion - mit Beitritt 
SPD-Fraktion 
2 (2023) 
07.03.2016 8.1.11 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der 
L150, Antrag der Fraktion Die Grünen 1
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Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
25.04.2016 8.1.3 15/16 
Künftige Nutzungen auf dem Gelände des 
"Auenhofes" in Köln-Sürth, Gemeinsamer 
Antrag der Fraktion Die Grünen und der 
FDP-Fraktion 
1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Erledigt. 
25.04.2016 8.1.9 18/16 
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - 
Nutzung als Kolumbarium, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
1
06.06.2016 8.1.3 24/16 
Sürther Aue: Künftige Nutzung der 
Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes", 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Eine Bauabsicht des Grundbesitzers ist nicht 
erkennbar. 
06.06.2016 8.1.9 25/16 
Leinpfad in Sürth: Verbreiterung im Zuge 
der anstehenden 
Hochwasserschutzmaßnahmen, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
0
Neuer Antrag wird formuliert. 
04.07.2016 8.1.8 31/16 
Restaurierung des historischen Geländers 
an der Rheinuferpromenade, Antrag der 
CDU-Fraktion 
0
04.07.2016 8.1.12 33/16 
Aufnahme der konkreten Planung der 4. 
Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn nach 
Köln-Meschenich, 
Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der 
CDU-Fraktion, Der Fraktion Die Grünen 
und der FDP-Fraktion 
1
12.09.2016 8.1.10 36/16 
Auswirkungen des Inklusionsgesetzes 
NRW auf den schulischen Betrieb von im 
Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen 
Regelschulen, Antrag der FDP-Fraktion 
1
12.09.2016 8.1.12 37/16 
Beseitigung von Taubennistplätzen unter 
der Bahnunterführung Bonner Straße in 
Köln Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion 
1
12.09.2016 8.2.1 39/16 
Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. 
Baustufe – Prüfung von Anpassungen; 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und 
Fraktion Die Grünen 
1
07.11.2016 8.1.4 41/16 
Bauvorhaben "Deutsche Welle": 
Information über geplante Fällungen, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
07.11.2016 8.1.6 42/16 
Beschilderung für Fahrradfahrer und 
Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer, Antrag 
von Herrn Bronisz 
0
07.11.2016 8.1.9 43/16 Spielplatz an der Oststraße, Antrag der 
SPD-Fraktion 1
07.11.2016 8.1.10 44/16 
Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in 
Rodenkirchen, Antrag der Fraktion Die 
Grünen 
1
07.11.2016 8.1.11 45/16 
Erhalt der Bäume bei dem Bau einer 
Lärmschutzwand am Baugebiet Josef- 
Kallscheuer-Str. in K-Sürth, Antrag der 
FDP-Fraktion 
0
05.12.2016 8.1.4 46/16 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache, 
Antrag von Herrn Bronisz 0
Seite 4

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Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
05.12.2016 8.1.15 52/16 
Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens 
im historischen "Rosengarten" im 
Vorgebirgspark, Antrag des Herrn Ilg 
1
23.01.2017 8.1.5 01/17 
Gülle-Einbringung in Sürth, Gemeinsamer 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die 
Grünen 
0
23.01.2017 8.1.6 02/17 
Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h 
Betreuungsangebot im Stadtbezirk Köln- 
Rodenkirchen, Antrag der FDP Fraktion 
0 1
Anmerkung der BV 2: 
Die Begründung überzeugt vor dem Hintergrund 
der anderslautenden Verlautbarungen aus dem 
Familienministerium NRW nicht. Ebenso werden 
24-std. Kitas vom Bund gefördert. Eine 
Rücksprache der Verwaltung mit dem 
Familienministerium NRW hat somit noch im 
Hinblick auf eine belastbare Einschätzung, 
fernab von offensichtlich individuellen Bedenken, 
zu erfolgen 
Von 0 auf 1; Begründung: 
Der Antrag sollte aufrechterhalten werden. Die 
Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in 
einer Einrichtung in Rodenkirchen gefährdet 
noch nicht das Kindeswohl. Vielmehr bietet eine 
solches Öffnungsangebot für berufstätige Eltern 
in manchen Berufen die erforderliche Flexibilität 
bei den Betreuungszeiten und bietet 
Alleinerziehenden notwendige Zeitpuffer. In 
Zeiten von Fachkräftemangel sind Flexibilität und 
Zeitpuffer bei den Betreuungsangeboten auch 
ein Standortfaktor. Alleinerziehende können 
vielfach nur mit einem solchen Angebot 
 Ganztagspositionen annehmen. 
23.01.2017 8.1.13 03/17 
Errichtung einer kontinuierlich aktiven 
Messstelle für Benzol-Schadstoffe in 
Godorf zur Überwachung der Luftqualität; 
Antrag der CDU Fraktion 
1
20.02.2017 8.1.11 10/17 
Gymnasium Rodenkirchen: bauliche 
Aufstockung (Prüfung); Antrag Fraktion Die 
Grünen 
1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Aktuellerer Antrag 08/18 
20.02.2017 8.1.13 11/17 
Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf 
dem Sürther Feld; gemeinsamer Antrag 
aller Fraktionen 
1 0
20.02.2017 8.2.2 12/17 
Verbesserung der Ausschilderung zum P & 
R – Parkplatz Godorf, Antrag der CDU- 
Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion 
0 1 Die Ausschilderung ist unzureichend und sie 
muss wie beschlossen, nachgebessert werden. 
20.02.2017 8.2.3 13/17 
4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung 
der Endhaltestelle, Antrag der CDU- 
Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion und 
der Fraktion Die Grünen 
1
20.03.2017 8.1.2 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlage; Antrag 
der CDU Fraktion 0
Seite 5

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Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
08.05.2017 8.1.4 17/17 
Dringender Neubau der Sportanlage 
Kapellenstraße in Köln-Rondorf - 
Bebauungsplan Nr. 66380/02;  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, 
SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion 
1
08.05.2017 8.1.9 19/17 
Restaurierung der historischen Zaunanlage 
an deer Rheinuferpromenade zwischen 
Bayenthalgürtel und Südbrücke; Antrag der 
SPD Fraktion 
0 1
Finanzmittel aus dem 
Stadtverschönerungsprogramm immer noch nicht 
zur Verfügung. Wenn hierfür zusätzliche 
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, so 
die Verwaltung, könnten die Arbeiten sowohl von 
der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und 
Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder 
Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, 
da dieses Projekt sich grundsätzlich für das 
Stadtverschönerungsprogramm eignet. 
Die Mittel zur Umsetzung des Vorhabens stehen 
z.Zt. nicht zur Verfügung. Da die Aussicht 
besteht, Mittelt für dieses Vorhaben noch zu 
bekommen, sollte der Antrag auf 1 gesetzt 
werden. So wird gewährleistet, dass der Antrag 
präsent bleibt.
Der Beschluss ist somit nicht erledigt.
 
08.05.2017 8.1.12 20/17 Einrichtung eines Jugendzentrums in 
Rodenkirchen, Antrag der CDU Fraktion 1
08.05.2017 8.2.1 21/17 
Stadtteilmütter Meschenich: Überführung 
des Projektes in ein kommunales 
Regelangebot 
1
26.06.2017 8.1.9 23/17 
Biologische Station in Finkens Garten: 
Aufgabenbericht,  Antrag der Fraktion Die 
Grünen 
1 0 Von 1 auf 0; Begründung: 
Vgl. 29/15  Neuer Antrag wird formuliert. 
26.06.2017 8.1.10 24/17 
Durchführung von Trödelmärkten im 
Gewerbegebiet Godorf, Antrag der CDU 
Fraktion 
0
18.09.2017 8.1.1 26/17 
Aktuelle Versorgung mit Grundschul- 
plätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
1
18.09.2017 8.1.9 29/17 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen 
Garten, Antrag der SPD Fraktion 0
18.09.2017 8.1.17 30/17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen, Antrag 
von Herrn Ilg 1 0
Von 1 auf 0; Begründung: 
Ablehnung durch die Fachverwaltung 
16.10.2017 8.1.7 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, Antrag der 
CDU-Fraktion 0
16.10.2017 8.1.9 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historische 
Wegeverbindungen wiederherstellen 1
Seite 6

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Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
16.10.2017 8.1.13 35/17 Information über Bauvorhaben v erbessern 1
13.11.2017 8.1.6 38/17 
Herstellung von Grünflächen, Spiel- und 
Sportmöglichkeiten auf dem Großmarkt- 
und Brauereigelände sowie der Umgebung 
in Köln Bayenthal, Raderberg und Zollstock 
0
13.11.2017 8.1.9 39/17 
Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B- 
Plan 67419/08 - Erhalt von großwüchsigen 
Bäumen, ; Antrag der Fraktion Die Grünen 
1 0 Von 1 auf 0; Bäume sind schon entfernt - nur 
daher erledigt - LEIDER! 
13.11.2017 8.1.11 40/17 
Aufforderung zum Planungsbeschluss des 
Sportausschusses des Rates für den 
Neubau der Sportanlage 
Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf 
1 0 Von 1 auf 0; Begründung: 
Erledigt. 
04.12.2017 8.1.4 42/17 
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - 
Nutzung als Kolumbarium, 
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt 
der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und 
der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz 
1
04.12.2017 8.1.8 43/17 
Durchsetzung des Park- und Halteverbots 
auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth, 
Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der 
Fraktion Die Grünen 
0 1
Die Kontrollen werden vorrangig am 
Wochenende im Frühjahr und Sommer nicht 
oder nur unzureichend durchgeführt. Dabei 
handelt es sich dabei um die Stoßzeiten, an 
denen Park - und Halteverbotsverstöße 
vorrangig zu beobachten sind.                         
Von 0 auf 1; Begründung: 
Die Kontrollen erweisen sich als nicht 
ausreichend. Es bedarf weiterer Maßnahmen 
und Nachhaltung gegen das verbotswidrige 
 Parken. 
22.01.2018 8.1.5.1 03/18 
Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung, 
Modifizierter Antrag der Fraktionen SPD, 
Die Grünen und FDP 
1
22.01.2018 8.1.9 04/18 
Zügiger Umbau der Bonner Straße und 
Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn - 3. 
Baustufe - zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2021, Antrag der SPD-Fraktion 
1
22.01.2018 8.2.1 06/18 
Zuschuss zum Bau eines neuen Sport- 
platzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 
1898, Gemeinsamer Antrag der CDU- 
Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP- 
Fraktion 
1
Seite 7

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Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
19.02.2018 8.1.6 08/18 
Gymnasium Rodenkirchen: 
Erweiterungsmöglichkeiten, Gemeinsamer 
Antrag der Fraktion Die Grünen und der 
FDP-Fraktion 
0 1
Aktueller Antrag zu 10/17 
  Von 0 auf 1; Begründung: 
Die Nutzung der Räumlichkeiten im 
Schulgebäude Ringelnatzstr. können nur als 
Übergangslösung  angesehen werden. Ein 
Erweiterungsbau am Hauptstandort wird als 
sicherer und für den Schulbetrieb sinnvoller 
 angesehen. 
23.04.2018 8.1.7 13/18 
Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den 
Planungen zur Verkehrserschließung 
und der Freiraumgestaltung für das neue 
Bezirksrathaus, 
Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der 
CDU-Fraktion und des Herrn Ilg 
1
23.04.2018 8.1.13 15/18 
Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag 
Tiefgaragen-/P+R-Zufahrt, 
Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
1 0 Von 1 auf 0; Begründung: 
Das Kellergeschoss der TG-Einfahrt ist bereits 
 ausgehoben. Erledigt. 
04.06.2018 8.1.2 16/18 
Begründung der Fassade der 
Transformatorenanlage an der 
Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln- 
Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion 
0
09.07.2018 8.1.6 19/18 
Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion 
und der Fraktion Die Grünen 
1
09.07.2018 8.1.10 20/18 
Evaluation und Anpassung der 
Reinigungsverträge, Reinigungspläne, 
Antrag der SPD-Fraktion 
1
17.09.2018 8.1.9 24/18 
Nord-Süd-Stadtbahn: 
Fahrbahnverschwenkung wegen 
Baustellen - Rahmenbedingungen, 
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die 
Grünen 
1 0
12.11.2018 8.1.1 25/18 
Herstellung eines Sportplatzes für den SV 
Godorf auf dem dafür definierten 
Grundstück, Gemeinsamer Antrag aller 
Fraktionen 
1
8.1.2 26/18 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht 
der Europäischen Union, 1
12.11.2018 8.1.4 27/18 
Verhinderung einer weiteren Bebauung im 
Bereich des Herrenhauses des ehemaligen 
Körberhofes in Köln-Weiß, Antrag der SPD- 
Fraktion 
1 0
12.11.2018 8.1.6 28/18 
Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten 
für Abriss und Neubau der 
Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, 
Kuckucksweg, Gemeinsamer Antrag der 
FDP-Fraktion und Fraktion Die Grünen - 
mit Beitritt des Herrn Ilg 
0
Seite 8

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
17.12.2018 8.1.1 33/18 
Schulerweiterung der Grundschulen in 
Bayenthal, Gemeinsamer Antrag der CDU- 
Fraktion und der SPD-Fraktion 
0
28.01.2019 8.1.1 01/19 
Sanierung der Europaschule in Köln-- 
Raderthal/Köln Zollstock, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktion 1
28.01.2019 8.1.3 02/19 
Grundschule “Kettelerstraße” in 
Meschenich: Küche der 
Ganztagsbetreuung, 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion 
und der Fraktion Die Grünen 
1
28.01.2019 8.1.4 03/19 
Sanierung der Treppenanlage zum 
Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in 
Marienburg, 
Antrag der CDU-Fraktion 
2 (2023) 
28.01.2019 8.1.6 04/19 
 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 
Rodenkirchen, 
Antrag der CDU-Fraktion 
0
28.01.2019 8.1.8.2 05/19 
Artenreiche Blumenwiese: Anlage und 
Pflege 
Gemeinsamer Ersetzungsantrag der 
Fraktion Die Grünen und der CDU-Fraktion 
0
28.01.2019 8.2.1 06/19 
Beendigung des Planungsverfahrens für 
den Hafenausbaqu in Godorf, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die Grüben und der FDP- 
Fraktion 
0
28.01.2019 8.2.2 07/19 
Umsiedlung der Fa. Theo Steil in den 
Godorfer Hafen; Rahmenbedingungen, 1
25.02.2019 8.1.2 08/19 
Ausweichatelier für Künstler der 
Wachsfabrik, 
Antrag dere SPD-Fraktion 
1
25.02.2019 8.1.4 09/19 
Absolutes Halteverbot auf der Alten Brühler 
Straße in Meschenich, 
Antrag der CDU-Fraktion 
0
25.02.2019 8.1.5 10/19 
Verbesserung der Wohnqualität durch 
Müllbeseitigung an der Alten Brühler 
Straße in Köln-Meschenich, 
Antrag der SPD-Fraktion 
0
25.02.2019 8.1.7 11/19 Pilotbetrieb von öffentlichem WLAN, 
Antrag der CDU-Fraktion 0
25.03.2019 8.1.1 12/19 Fuhrwerkswaage Kunstraum; 
Antrag der CDU-Fraktion 1 0
Von 1 auf 0; Begründung: Der Bestand des 
Kunstraum Fuhrwerkswaage konnte gesichert 
werden. Erledigt. 
25.03.2019 8.1.2.1 13/19 
Modifizierter Antrag der Fraktion Die 
Grünen - 
Hallenbad Rodenkirchen - 
Publikumsöffnung auch an Wochenenden, 
1
Seite 9

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
25.03.2019 8.1.3 14/19 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen, 
Antrag des Herrn Bronisz 0
25.03.2019 8.1.4 16/19 
Kindertagesstätte an der 
Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: 
Erweiterung, 
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt 
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion 
0
13.05.2019 8.1.3 17/19 
 Alte Trauerhalle in Weiß: Umwandlung in 
ein Kolumbarium, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
1
13.05.2019 8.1.5 18/19 
Sanierung der Grüngürtel-Schule, 
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der 
SPD-Fraktion 
2 (2030) 
13.05.2019 8.1.7 19/19 
Spielplätze in Sürth: eindeutige 
Kennzeichnung der Flächen, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1 0
13.05.2019 8.1.8.1 20/19 
 Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion: 
Verbesserung des Kundenservice in der 
Meldehalle des Bürgeramtes Rodenkirchen 
1
13.05.2019 8.1.9 21/19 
 Schulhof der Grundschulen in der 
Caesarstraße, 
Antrag der CDU-Fraktion 
0
13.05.2019 8.1.10 22/19 
 Mehr Schwimmkurse für Kinder in den 
Bädern in Zollstock und Rodenkirchen, 
Antrag der SPD-Fraktion 
1
13.05.2019 8.1.14 23/19 
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B- 
Plan-Gebieten: Schutz, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der 
CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der 
Fraktion Die Grünen 
1
03.06.2019 8.1.5 24/19 
Aufstellung von Glascontainern auf der 
nördlichen Marktstraße in Köln-Raderberg, 
Antrag der SPD-Fraktion 
0 1
Anlieger auf der nördlichen Marktstraße sind 
Gewerbetreibende und Wohnblocks für die 
Studenten°innen. Diese müssen nach Aussage 
der Verwaltung,  ihr Altglas über die viel 
befahrene Bonner Straße mit entsprechender 
Ampelschaltung queren und dort entsorgen. Der 
Altglascontainer in der Raderberger Straße 
befindet sich in einer Entfernung von weit mehr 
als 150 m. Dies hat zur Folge: Man wirft alles in 
den Container, der auf dem Hof vor dem 
Hochbunker der Schützen steht. Das führt zu 
einer kaum hinnehmbaren Vermüllung. Ist auch 
der AWB bekannt. Daher muss der Antrag 
aufrecht erhalten bleiben. 
 
01.07.2019 8.1.3 25/19 
Verlegung der Haltezeiten des 
Bücherbusses der Stadtbibliothek in Köln- 
Meschenich, 
Antrag der FDP-Fraktion 
0
Seite 10

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
01.07.2019 8.1.5 26/19 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld, 
Antrag der SPD-Fraktion 0 1
Der Beschluss lautet unter 2.: Am Eingang zur 
Gesamtschule 2 weitere Behindertenparkplätze 
einzurichten. 
Diese zwei Behindertenparkplätze am Eingang 
der Gesamtschule sind bisher noch nicht 
eingerichtet. 
 
16.09.2019 8.1.1 27/19 
Nutzungen des Maternusplatzes und des 
Marktplatzes in Sürth 2020, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der 
BV 2 
0
16.09.2019 8.1.9 29/19 
Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46" in 
Rodenkirchen: Anforderungen, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
16.09.2019 8.2.1 30/19 
 Beschluss zur Festsetzung 
bezirksorientierter Mittel, 
Antrag des Herrn Bronisz 
0
07.10.2019 8.1.3 32/19 
Kolumbarium in Weiß - Aufforderung zur 
Umsetzung, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
0
07.10.2019 8.1.6 33/19 
Angebot der Schenkung der 
Wohncontainer aus der 
Wohncontaineranlage für Geflüchtete am 
Standort Eygelshovener Straße 33 in 
50999 Köln, 
0
11.11.2019 8.1.4 34/19 
Organisatorische und logistische 
Unterstützung der Empfänger der 
Schenkung von Wohncontainern aus der 
Wohncontaineranlage für Geflüchtete am 
Standort Eygelshovener Straße 33 in 
50999 Köln durch die Verwaltung 
0
11.11.2019 8.1.6 35/19 
Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn 
– aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des 
Stadbahnbaus, Verkehrsführung der 
zukünftigen Baumaßnahmen, 
1
11.11.2019 8.1.8 36/19 Restaurierung des Brunnentempels im Fritz- 
Encke-Volkspark in Köln-Raderthal, 1
11.11.2019 8.1.9 37/19 Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des 
Südfriedhofs, 0
09.12.2019 8.1.1 38/19 
Benennung eines Plätzchens in Weiß, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der 
BV 2 
1
09.12.2019 8.1.3 40/19 
Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln- 
Raderthal, 
Antrag der SPD-Fraktion 
0
Seite 11

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
09.12.2019 8.1.7 41/19 
Bauvorhaben Raderthalgürtel / 
Vorgebirgsgärten: 
Ausgleichsmaßnahmen, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
09.12.2019 8.1.8 42/19 
 Status Quo der Zustände und 
Prioritätenliste zur Restaurierung und 
Pflege der Baudenkmäler im Stadtbezirk, 
Antrag der CDU-Fraktion - mit Beitritt der 
SPD-Fraktion 
1
09.12.2019 8.1.2 45/19 
Sanierung Lindemauer in Sürth, 
Ausführungsplanung: 
Appell an die Bezirksregierung, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
0
17.02.2020 8.1.2 01/20 
Ausstattung des Spielplatzes an der 
Westerwaldstraße in Köln - Rondorf mit 
Spielgeräten, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
1
17.02.2020 8.1.3 02/20 
Prüfen von Zwischenlösungen für das 
Bezirksrathaus, 
Antrag der CDU-Fraktion 
0
11.05.2020 8.1.9 03/20 
Neubau EMA-Grundschule: 
Linksabbieger, Plan für Grünausgleich, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
11.05.2020 8.2.2 05/20 
Unbürokratische Unterstützung der 
Gastronomie durch Förderung der 
Außengastronomie, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller 
Fraktion 
0
20.05.2020 1.2 06/20 
Mangel an Schulplätzen im Bezirk: 
Konzentration auf Schulneu- und -ausbau, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
1
20.05.2020 1.3 07/20 
 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die 
Grünen, 
Godorfer Hafen: Verlagerung der Fa. Theo 
Steil aus Deutz - 
abgesagter Erörterungstermin 
0
15.06.2020 8.1.3 08/20 
Antrag Mehrgenerationenplatz Alteburger 
Straße, 
Antrag der CDU-Fraktion 
1
15.06.2020 8.1.4 09/20 
Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung 
im Stadtbezirk Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion 
und der Fraktion Die Grünen 
1
15.06.2020 8.1.9 10/20 
Erweiterung des Schulgebäudes am 
Rosenzweigweg 3 in Zollstock, 
Antrag der CDU-Fraktion 
1
15.06.2020 8.1.12 11/20 
Sauberkeit im Umfeld des Konrad- 
Adenauer-Tierheims, 
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion 
0
Seite 12

Anlage 1 - Jahresbericht 2019 und 1. Halbjahr 2020 
Sitzung TOP Beschluss- 
Nr. Betreff Kate- 
gorie 
Änderung 
der 
Kategorie 
Begründung - Anmerkungen 
15.06.2020 8.2.1 12/20 
Ausweichsquartier für die Europaschule in 
der Parkstadt-Süd, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
1
31.08.2020 Ö 8.1.1 13/20 Aufwertung Rheinuferweg, 1
31.08.2020 Ö 8.1.4 14/20 
Künstlerische Gestaltung der 
Lärmschutzwand des 
Flüchtlingswohnheims an der 
Industriestraße in Köln-Sürth, 
0
31.08.2020 Ö 8.1.5 15/20 Verbreiterung des Leinpfades in 
Rodenkirchen, 1
31.08.2020 Ö 8.1.6 16/20 
Sanierung der Boulebahn an der Ecke 
Georgstraße/Weißer Hauptstraße in Köln 
Weiß, 
1
31.08.2020 Ö 8.1.10 17/20 PFC Belastung - Kölner Süden - 
Installationen von Filteranlagen, 1
31.08.2020 Ö 8.1.12 18/20 Nutzungen des Maternusplatzes und des 
Marktsplatzes in Sürth 2021, 0
31.08.2020 Ö 8.2.1 19/20 Stärkung des Personalbestandes in der 
Jugendpflege und des Ordnungsamtes, 0
14.12.2020 Ö 8.1.3 20/20 
Darstellung Örtlichkeiten für 
gefahrträchtige Situationen durch 
verbotenes behinderndes Parken von PKW, 
0
14.12.2020 Ö 8.1.5 21/20 Kirmesplatz Meschenich, 1
14.12.2020 Ö 8.1.7 22/20 
Versorgungssituation mit 
Grundschulplätzen und Gewährleistung 
wohnortnaher Beschulung, 
1
14.12.2020 Ö 8.2.1 23/20 EEG-Förderung: weitere Förderung bei 
Auslaufen zum 31.12.2020, 0
14.12.2020 Ö 8.2.2 24/20 Störfälle bei Shell, 1
0 Aufgrund der aktuellen Planungen die 
Rohrleitungen bis 2024 zu sanieren, ist der 
Beschluss ist erledigt. 
Seite 13

Anlage 3 Jahresbericht 2019 und 2020

124806 Zeichen

Beschluss Nr. 1/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
 
8.1.1 Sanierung der Europaschule in Köln--Raderthal/Köln Zollstock, AN/0036/2019 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die geplante Sanierung der Europaschule Zollstock 
in Köln-Raderthal der Bezirksvertretung Rodenkirchen mündlich darzustellen. Folgende 
Aspekte sind in der Vorstellung mit zu berücksichtigen: - Detaillierter Zeit-Maßnahmen-Plan 
der Sanierung - Interimslösung mit dem Ziel einer Komplettauslagerung während der 
Sanierung Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 28.01.2019 
- 15 - Zu begründen ist in der Berichterstattung zudem: - Warum dringende 
Reparaturarbeiten mit der Begründung des anstehenden Sanierung nicht durchgeführt 
werden? - Die jahrelange Verzögerung des Baubeginns. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Bedingt durch die Verzögerung der GI werden auch größere Instandhaltungsarbeiten 
vorgenommen. Die Planung zum Austausch des Fettabscheiders ist abgeschlossen. Nach 
Durchlaufen des Vergabeverfahrens ist mit einem Beginn der Arbeiten im Frühjahr 2021 zu 
rechnen. Brandschutzmaßnahmen werden ebenfalls 2021 zur Ausführung kommen. Für die 
Sanierung von Teilflächen des Dachs soll die Planung 2021 aufgenommen werden.  
Im Rahmen der Priorisierungen der Schulbaumaßnahmen wurde durch den Rat der Stadt 
Köln am 18.06.2020 ein zweites Maßnahmenpaket Schulbauten (GU/TU 2) auf den Weg 
gebracht. 
Die Europaschule ist aufgrund ihrer Priorität in dieses Maßnahmenpaket aufgenommen 
worden und wird in den durch den Rat vorgegebenen Parametern realisiert werden. 
Sachstand 2021 1. Halbjahr: 
Ziel des zweiten Maßnahmenpaketes (1474/2020) ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket - 
eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren.

Beschluss Nr. 2/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.1.3 Grundschule “Kettelerstraße” in Meschenich: Küche der Ganztagsbetreuung, 
AN/0022/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Küche der Grundschule „Kettelerstraße“ in Meschenich 
einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Hierzu sollte ein professioneller Küchenplaner 
hinzugezogen werden. Als Ergebnis werden ein grober Küchen- und Raumplan sowie eine 
Kostenschätzung erbeten. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 3/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.1.4  Sanierung der Treppenanlage zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in 
Marienburg, AN/1767/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Der Antrag wird bis zur Vorlage der Pläne des Architekten vertagt. 
 
 
Sachstand 2018 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 4171/2018). 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Anfang 2017 kam es aufgrund von Frosteinwirkungen zum Abbruch eines Mauerteils an der 
Kaponniere des Zwischenwerkes. Im Zuge der weiteren bautechnischen Prüfungen musste 
festgestellt werden, dass neben dem augenscheinlich entstandenen Schaden weiterer 
Sanierungsbedarf im Bereich des eingestürzten Mauerteils besteht. So ist beispielweise der 
angrenzende Treppenaufgang zum Rosengarten derart geschädigt, dass auch hier 
erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Darüber hinaus ist die Abdichtung der Kaponniere 
ebenfalls sanierungsbedürftig.  
 
Im Hinblick auf den erheblichen Umfang der Sanierungsmaßnahme hat die Verwaltung Mitte 
diesen Jahres ein Architekturbüro mit den Planungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Zuge der 
Grundlagenermittlung wurde durch den Stadtkonservator bestätigt, dass der derzeitige 
Treppenaufgang bei Errichtung des Forts nicht Bestandteil war. Aus denkmalpflegerischer 
Sicht wird daher eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Rosengarten favorisiert.  
 
Derzeit ist das Architekturbüro damit beschäftigt Alternativvorschläge zu erarbeiten und mit 
entsprechenden Kosten zu hinterlegen. Mit der Vorlage dieser Vorschläge wird  im I. Quartal 
2019 gerechnet. Die Verwaltung wird anschließend diese Varianten sowie den erforderlichen 
Baubeschluss in den jeweils zuständigen Gremien beraten lassen. 
 
Sachstand 2019 und 2020: 
 
Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfes am Treppenaufgang wurde von einem 
Kölner Architekturbüro die Planungsphasen 1-3 übernommen um weitere Möglichkeiten zu 
erarbeiten, den Zugang zum Rosengarten wieder herzustellen. 
Die Architekten haben drei Varianten erarbeitet und diese mit Kostenvoranschlägen 
hinterlegt. 
Aufgrund des unter Denkmalschutzstehenden Gebäudes müssen der Stadtkonservator und 
der Naturschutzbeirat in die doch umfangreichen Planungen mit einbezogen werden. 
Es wird derzeit favorisiert einen weiteren Zugang linksseitig des Hanges zu schaffen und 
auch dort einen Zugang zum Rosengarten zu schaffen, um dessen Pflege gewährleisten zu 
können. 
Mit dem Abschluss der Maßnahme ist nicht vor 2023 zu rechnen.

Beschluss Nr. 4/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.1.6  Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirc hen, AN/1768/2018  
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen 
im Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – 
mündlich zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen 
in Zukunft geplant sind. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung (Vorlagen-Nummer 1083/2019). 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Im Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht es um die Beantwortung von zwei 
Fragestellungen, die nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen. 
 
Der Flughafen Köln/Bonn  wird an der BV2-Sitzung am 13.5.2019 teilnehmen und einen 
Vortrag zum Lärmminderungskonzept des Flughafens mit anschließender Beantwortung 
entsprechender Fragen halten.  
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW  hat schriftlich nachfolgende Informationen zu 
Lärmschutzmaßnahmen an den in seiner Zuständigkeit liegenden Bundesfernstraßen, 
Landesstraßen und Kreisstraßen übermittelt: 
 
1. Vorhandene Lärmschutzanlagen 
 
A4 Aachen-Olpe 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind südlich der A 4 Lärmschutzanlagen im Bereich der BAB-
nahen Bebauung von Hochkirchen/Rondorf und Rodenkirchen vorhanden. Im Bereich 
Hochkirchen/ Rondorf sind dies eine ca. 2 m hohe Lärmschutzwand auf der Oberkante der 
Einschnittböschung, die ca. 160 m östlich der Überführung des Wirtschaftswegs „Am 
Höfchen“ beginnt und an der Überführung des Weißdornwegs endet, sowie eine östlich des 
Weißdornwegs weiterführende Lärmschutzwand mit ca. 3-4 m Höhe über der Oberkante der 
BAB-Einschnittböschung. Diese Lärmschutzwand wird im Bereich des Autobahnkreuzes 
Köln Süd entlang der Tangente von der A 4 auf die A 555 weitergeführt und schließt an die 
Lärmschutzwand entlang der A 555 an. 
 
Im Bereich Rodenkirchen ist eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden, welche auf dem 
Unterführungsbauwerk „Zum Forstbotanischen Garten“ beginnt und kurz vor Beginn der 
Rheinbrücke Rodenkirchen in ein Beton-Erde-System von 5 m Höhe und 190 m Länge 
einbindet. Auf der Rheinbrücke selber ist zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe 
transparente Lärmschutzwand vorhanden. 
 
Auf der Westseite der A 4 sind zwischen dem Autobahnkreuz Köln Süd und der Rheinbrücke 
Rodenkirchen Erdwälle mit 1,2 - 1,6 m Höhe über Fahrbahnrand vorhanden, die im Bereich 
von Bauwerken als Lärmschutzwand ausgeführt sind. Auf der Rheinbrücke selber ist, ebenso

wie auf der Südseite der Brücke, zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente 
Lärmschutzwand vorhanden. 
 
A555 Köln – Bonn 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind westlich der A 555 Lärmschutzanlagen im Bereich 
Hochkirchen vorhanden. Entlang der BAB-nahen Bebauung ist dies eine 4,5 - 5,0 m hohe 
Lärmschutzwand, welche eine Fortführung der an der A 4 beginnenden Lärmschutzwand 
darstellt. Die Lärmschutzwand endet in südlicher Richtung hinter dem letzten BAB-nahen 
Anliegergrundstück der Straße „Zuckerberg“ und bindet dort einen Erdwall von 6 m Höhe 
und 200 m Länge ein. Der in südlicher Richtung daran anschließende Erdwall von 8 m Höhe 
ist von der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 67379-04 errichtet 
worden.  
 
Östlich der A 555 ist zwischen der Unterführung der Hahnenstraße und der Überführung des 
Kiesgrubenwegs ein 4 m hoher Erdwall vorhanden, der aufgrund des dichten Bewuchses 
nicht direkt als solcher erkennbar ist. Der Erdwall beginnt etwa 100 m südlich der 
Unterführung der Hahnenstraße.  
 
Weiter südlich ist im Bereich Godorf ein 4,5 m hoher Lärmschirm vorhanden, der, beginnend 
am Metro-Gelände, bis zur Straße „Am Eulengarten“ als Lärmschutzwand ausgeführt ist. Im 
weiteren Verlauf bis zur Überführung der Kerkrader Straße (L 150) folgt eine 
Lärmschutzanlage als Erdwall, die im Bereich der Unterführungen Immendorfer Straße und 
Meschenicher Straße in Form von Lärmschutzwänden ausgeführt ist.  
 
Weitere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.  
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im klassifizierten Straßennetz keine weiteren in der 
Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW errichtete Lärmschutzanlagen 
vorhanden. 
 
2. Geplante Lärmschutzanlaqen 
 
Die Planung weiterer und die Verbesserung vorhandener Lärmschutzanlagen an A 4 und A 
555 sind in Zusammenhang mit den im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) 
enthaltenen Ausbaumaßnahmen zu erwarten (Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes 
am 02.12.2016). 
 
Im Einzelnen sind dies der Umbau des Autobahnkreuzes Köln Süd und der Ausbau der A 4 
vom Autobahnkreuz Köln Süd bis zum Autobahnkreuz Gremberg. Beide Maßnahmen sind im 
BVWP 2030 bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der höchsten Priorität 
„Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ enthalten. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Mitteilung 1083/2019 (Top 10.2.2 zur Sitzung vom 13.05.2019) und dem Vortrag 
„Lärmminderungskonzept des Flughafens Köln/Bonn“  des Herrn Partsch - Leiter des 
Bereiches Nachhaltigkeit und Umlandkommunikation des Flughafens Köln / Bonn; Top A zur 
Sitzung vom 13.05.2019)  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 5/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019  
 
8.1.8 Artenreiche Blumenwiese: Anlage und Pflege, A N/1422/2018 
 
Beschluss:   
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Anlage bezeichneten Flächen des Äußeren 
Grüngürtels beidseitig des Robinienwegs durch die Anlage artenreicher Blumenwiesen 
ökologisch aufzuwerten. Gegebenenfalls kann dies mit finanzieller Unterstützung der Kölner 
Grünstiftung geschehen.  
 
Sachstand Juli 2020 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat das Konzept Stadtgrün naturnah 
erarbeitet, dass in 2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen wurde. Hierauf 
aufbauend wurde für alle Stadtbezirke einzelne Beschlussvorlagen zur Anlage von 
artenreichen Wiesen und sog. StadtnaturParks vorgelegt. Die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen hat diese Vorlage beschlossen.  
 
Der Beschluss ist somit umgesetzt und erledigt.

Beschluss Nr. 6/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.2.1      Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf, 
AN/0024/2019  
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den 
Ausbau des Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein 
Naturschutzgebiet darstellt, erfolgen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte 
zuvor als Voraussetzung für den Ausbau des Godorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln 
einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit 
Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der 
Bürgerbefragung zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbeschluss 
die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer 
Hafens nicht mehr alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache 
durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen.  
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten 
Planungsverfahren insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen.  
2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnungswesen der HGK 
AG werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die 
Minimierung etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu 
vermeiden. 
 
Sachstand 2019 und 2020  
 
Nach langjähriger Debatte hat der Rat am 26.9.2019 beschlossen, die Planungen für den 
Godorfer Hafenausbau endgültig einzustellen. Der dadurch gesicherte Erhalt des 
Naturschutzgebiets Sürther Aue diene dem Klimaschutz. 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 7/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.2.2      Umsiedlung der Fa. Theo Steil in den Godorfer Hafen: Rahmenbedingungen, 
AN/0030/2019  
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:  
  
Verwaltung und Rat der Stadt Köln werden bzgl. der geplanten Umsiedlung der Firma Theo 
Steil vom Deutzer Hafen in das bestehende Hafengelände in Godorf gebeten, 
 
1. den Planungsstand für die Ansiedlung der Fa. Ste il im Godorfer Hafen sowie der 
logistischen Planung für den LKW-Verkehr der Fa. St eil und die dafür notwendigen 
planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren der  Bezirksvertretung Rodenkirchen 
und dem Wirtschaftsausschuss darzustellen;  
2. die Verwaltung zu beauftragen, mit den beteiligt en  Akteuren Verhandlungen mit dem Ziel 
zu führen, den Abruf- und Ruhestandort der Lkw-Flot te zur Fa. Steil an der Kerkrader 
Straße (L150) zu realisieren, vorzugsweise auf der in der Anlage 1 markierten und zur L150 
nördlich gelegenen Fläche;  
3. die Bezirksregierung Köln aufzufordern, LKW-Stan dort und LKW-Verkehrsströme und die 
zugehörigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen gru ndsätzlich als wesentlichen Teil 
des Projektes in das Genehmigungsverfahren mit aufzunehmen;  
4. die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Wirts chaftsausschuss kontinuierlich über den 
Fortgang des Genehmigungsverfahrens zu unterrichten
. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Fa. Theo Steil hat mit einem entsprechenden Antrag ein Verfahren zu dem neu 
geplanten Betriebsstandort eingeleitet. Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln.

Beschluss Nr. 8/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 
8.1.2 Ausweichatelier für Künstler der Wachsfabrik,  AN/0203/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert eindringlich an Eigentümer/Vermieter und 
Mieter im Areal der „Wachsfabrik“ das bestehende Mietverhältnis zu halten. Vermieter und 
Mieter – eine GbR der zusammengeschlossenen Künstler der Wachsfabrik – mögen eine 
gemeinsame Lösung bezüglich der Mietstreitigkeiten finden. Diese Lösung soll den 
Fortbestand des Mietverhältnisses unter für beide Seiten akzeptablen Bedingungen ohne 
zeitliche Befristung beinhalten.  
Sollte es zu keiner Einigung kommen, bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die 
Verwaltung zu prüfen, ob für die Künstler der Wachsfabrik, die von der Kündigung zum April 
betroffen sind, Räumlichkeiten zu finden sind, die als Ateliers genutzt werden können. Diese 
Räumlichkeiten sollten langfristig zur Verfügung stehen und für die Künstler wie auch die 
Besucher gut erreichbar sein. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Räumungsklage des Eigentümers wurde abgewiesen. Es läuft aber seit über fünf Jahren 
eine Klage des Mieters GbR Kunstzentrum Wachsfabrik gegen den Eigentümer wegen 
mangelnder Instandhaltung. Deswegen wird im Januar 2021 vor Gericht verhandelt werden. 
Der Mieter hat inzwischen fast alle Mängel auf eigene Kosten behoben. Reparaturen am 
Dach hat der Eigentümer verboten. Der Mieter würde bei Gewährleistung der Instandhaltung 
durch den Eigentümer eine gestaffelte Mieterhöhung akzeptieren.  
In der Gründung befindet sich der Förderverein „Freunde vom KulturForum Wachsfabrik“, 
der den Standort aktiv unterstützen will. 
Im Sommer 2020 hat die Ateliergemeinschaft ein erweitertes Kulturprogramm rund um den 
Kunstsonntag mit Lesungen und Konzerten auf dem Außengelände veranstaltet, auch die 
„Offenen Ateliers“ wurden sehr gut besucht.

Beschluss Nr. 10/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 
8.1.5 Verbesserung der Wohnqualität durch Müllbesei tigung an der Alten Brühler 
Straße in Köln-Meschenich, AN/0201/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die BV Rodenkirchen möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, mit der AWB 
GmbH folgende Vereinbarungen zu treffen. 
1. Die Müllbeseitigung an den angrenzenden Feldfläc hen zur Alten Brühler 
Straße  in das Littering-Programm aufzunehmen. Es soll eine einmal wöchentliche 
Kontrolle und bei Bedarf eine Müllentsorgung vorgenommen werden. 
2. Wie von Seiten der AWB GmbH angekündigt, soll in  Zusammenarbeit von 
Ordnungsamt und dem Veedelsmanagement der AWB eine Lösung erarbeiten 
werden, um der wilden Müllablagerung entgegen zu wirken. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Laut AWB GmbH ist der Bereich „Alte Brühler Landstraße“ ein bekannter Problembereich für 
Littering. Die betroffenen Bereiche werden von der AWB GmbH mindestens einmal pro 
Woche kontrolliert und dabei wilder Müll entfernt. Aus Sicht der AWB GmbH hat sich durch 
die regelmäßige Anfuhr des benannten Bereiches eine Verbesserung der Situation vor Ort 
eingestellt. 
Das Ordnungsamt bestätigt dies. 
 
Bezüglich weitere Maßnahmen im Einsatz gegen Littering, weist die AWB GmbH auf das 
abgestimmte Konzept mit der Stadt hin, welches Anfang des Jahres 2020 im 
Betriebsausschuss vorgestellt wurde.  
  
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 11/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 
8.1.7 Pilotbetrieb von öffentlichem WLAN, AN/0211/2 019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Mit Ratsmitteilung Nr. 3664/2018 vom 20.11.2018 wurde darüber informiert, dass nach 
Auswertung der Ergebnisse des Pilotbetriebs von öffentlichem WLAN in drei unterirdischen 
Haltestellen der KVB die Kunden das WLAN-Angebot zunehmend nutzen und die Technik im 
Probebetrieb problemlos lief.  
Da derzeit der WLAN-Ausbau weiterer KVB-Haltestellen in Prüfung ist, wird die Verwaltung 
gebeten, den Bahnhof Rodenkirchen mit WLAN-Versorgung auszustatten und den Nutzern 
kostenlosen Zugang zu hotspot.koeln zur Verfügung zu stellen. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0530/2019). 
 
Das Interesse der Bezirksvertretung Rodenkirchen an hotspot.koeln und dessen Verfügbarkeit 
am Bahnhof Rodenkirchen ist zu begrüßen. 
 
In seiner Sitzung am 08.11.2018 hat der Rat der Sta dt Köln den Haushalt für das Jahr 2019 
beschlossen. Hierin sind 100.000 Euro für den weite ren Ausbau von WLAN an KVB-
Haltestellen auf Initiative der Politik berücksichtigt. Auf dieser Basis sind Gespräche über die 
weitere Erschließung von Haltestellen mit der KVB und NetCologne geplant, mit dem Ziel einer 
genauen Kostenevaluierung und Priorisierung der Umsetzung. Den Betrieb der Anlagen wird 
die NetCologne übernehmen.  
 
Insoweit ist festzustellen, dass dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
grundsätzlich bereits in der Ausbaustrategie für da s öffentliche WLAN der Stadt Köln 
Rechnung getragen wird. Einzig die Reihenfolge und somit auch der Zeitpunkt der jeweiligen 
Erschließung kann aktuell noch nicht benannt werden. Dies bleibt den Abstimmungen mit der 
KVB und NetCologne nach Abschluss des Pilotprojekte s sowie der ausreichenden 
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vorbehalten. 
 
In diesen Abstimmungen wird die Verwaltung das aktive Bestreben nach dem WLAN-Ausbau 
des Bahnhofs Rodenkirchen einbringen. 
 
Sachstand 2020 
 
Der Bahnhof Rodenkirchen ist zwischenzeitlich mit hotspot.koeln ausgerüstet worden.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 12/19  
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 
8.1.1 Fuhrwerkswaage Kunstraum; AN/0316/2019  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert eindringlich an den Eigentümer und 
Investor des Bahnhofsareals in Sürth, dem schon so lange dort beheimateten Kunstraum 
Fuhrwerkswaage eine verlässliche und dauerhafte Bleibe im bestehenden Gebäude zu 
bieten.  
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin und vertieft Wege und Möglichkeiten mit 
Investor/Eigentümer und Fuhrwerkswaage Kunstraum e.V. auszuloten und zu beschreiten, 
die den Verbleib am jetzigen Standort sichern.  
Sobald es einen neuen Sachstand gibt, wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen von der 
Verwaltung darüber informiert. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Der Bestand des Kunstraum Fuhrwerkswaage konnte gesichert werden.

Beschluss Nr. 13/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 
8.1.2 Hallenbad Rodenkirchen: Publikumsöffnung auch  an Wochenenden,  
AN/0241/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) bittet die KölnBäder GmbH zu prüfen, wie die 
vorhandene Wasserfläche im Rodenkirchenbad auch an den Wochenenden effizient genutzt 
werden kann. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1581/2019). 
 
Sachstand 2020 
 
Sachstand KölnBäder GmbH vom 29.04.2019: 
Gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011 wurde das Rodenkirchenbad nach einer 
Generalsanierung am 05.01.2015 als „Teilgruppenbad“ wiedereröffnet. Der verstärkten 
Bedarfsnachfrage von Vereinen, Gruppen und Kursanbietern wurde insbesondere seit 
September entsprochen, in dem die verfügbaten Wasserzeiten am Wochenende erweitert 
wurden und seitdem durch Vereine und/oder Kursangebote in voller Effizienz belegt sind. 
Aktuell gibt es keine freien Zeiten mehr, jedoch auch keine weitere Bedarfsnachfragen von 
Vereinen und Kursanbietern für eine erweiterte Nutzung am Wochenende. 
 
Nach Kenntnis der Sportverwaltung ist der Sachstand unverändert.

Beschluss Nr. 14/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 
8.1.3 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen, AN/0296/201 9 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem eng an die Fahrbahn grenzenden Radweg in 
dem Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-Str und "Zum Forstbotanischen Garten" 
entlang der B51 Gehölzgruppen unter Verwendung standortgerechter und funktionaler 
Pflanzen pflanzen zu lassen. Diese Gruppen sollen in einem Abstand von mehreren Metern 
gepflanzt werden, so dass die Sicht von der Straße auf den Fahrradweg bestehen bleibt, die 
Pflanzen aber gleichzeitig als Blendschutz gegen Scheinwerfer entgegenkommender Autos 
dienen.  
Ein Großteil der verwendeten Pflanzen sollte im Winter das Laub nicht abwerfen, damit auch 
dann ein ausreichender Schutz vor der Blendwirkung der Scheinwerfer gegeben ist. Darüber 
hinaus sollten sie so gewählt sein, das ein Rückschnitt im Regelfall nicht erforderlich ist. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1674/2019). 
 
Die Flächen sind Teil des Äußeren Grüngürtels, hier ist die Gestaltung der Flächen aus 
denkmalpflegerischen Gesichtspunkten festgelegt. Gehölzgruppen wechseln sich mit offenen 
Rasen- /Wiesenflächen ab. Eine zusätzliche Bepflanzung mit Immergrünen würde der 
historischen Konzeption widersprechen. 
 
Sachstand 2020 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt.

Beschluss Nr. 16/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 
8.1.2 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße  im Sürther Feld: Erweiterung,  
AN/0270/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung 
prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung 
des Außenbereiches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. Hierbei sind sowohl die 
Mitnutzung benachbarter, zukünftiger Grünflächen als auch eine Bereitstellung bisher nicht 
geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen.  
Dies soll in Abstimmung mit der aktuellen Grünflächenplanung passieren. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1862/2019). 
 
Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden 
Grünflächen, als auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in 
Betracht zu ziehen, ab. Der Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 
26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen worden. Im Rahmen des 
Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist damals ein Bedarf von drei Kita-
Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei Kitagruppen angemeldet 
worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohnbauflächen 
integrierte Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine 
Grundschule festgesetzt worden. Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der 
Bevölkerungsentwicklung erkannt, dass auch die Nachfrage nach Kitaplätzen gestiegen ist. 
In der Folge wurde bereits im 1. Bauabschnitt der Kitaneubau nicht mit drei Gruppen sondern 
mit sechs Kitagruppen realisiert. Weiterhin wurde verabredet, dass die Kita im 3. 
Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert wird. Die Vergrößerung der Kita hat 
auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In Abstimmung mit dem Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster und dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Kitagrundstück sich sowohl in 
Richtung der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulasten der 
angrenzenden Wohnbaufläche ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das 
Stadtplanungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, die notwendige Befreiung von den 
Festsetzungen des Bebauungsplanes zu unterstützen. In der Summe können nun nicht 9 
sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld realisiert werden können. Es 
wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther Feld mit 
Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann. Ein über die 
Versorgung des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Bereich 
der Eygelshovener Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein 
Aufstellungsbeschluss für ein weiteres Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder: 2 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 
9.2.1, hier insbesondere die beigefügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). Ziel der 
Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist es, ein Nahversorgungzentrum mit einer 
qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend 
benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen geschaffen und 
Erweiterungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort 
planungsrechtlich gesichert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für

Kitaeinrichtungen bestehen, kann eine weitere Kita im Bereich der geplanten 
Wohnbebauung an der Eygelshovener Straße als integrativer Bestandteil von 
Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Vermarktung der städtischen 
Grundstücksflächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsverpflichtung im Rahmen 
der zu erwartenden Konzeptvergabe formuliert werden. Im Hinblick auf den Hol- und 
Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Bereich der 
Eygelshovener Straße besser abwickelt werden kann. 
 
Sachstand 2020 
 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt.

Beschluss Nr. 17/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.3 Alte Trauerhalle in Weiß: Umwandlung in ein K olumbarium, AN/0348/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die am o.g. Thema beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaft, Gebäudewirtschaft, 
Friedhofsverwaltung) werden gebeten, der BV Rodenkirchen mündlich den aktuellen 
Sachstand zu erläutern. Hierbei ist insbesondere darzustellen, wieso dem einstimmig 
gefassten Beschluss aus der Sitzung 02/2011 bzw. 09/2013 nach Einrichtung eines 
Kolumbariums immer noch nicht nachgekommen wurde; zudem wird ein Zeitplan zur 
Umsetzung erwartet. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019) 
 
Sachstand 2020 
 
Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als 
Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen.

Beschluss Nr. 18/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.5 Sanierung der Grüngürtel-Schule, AN/0554/2019  
  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die 
umfassende Sanierung der Grüngürtel-Schule in der Mainstraße, in unmittelbarem 
Anschluss an den Umzug der Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) zum neuen Standort im 
Sürther Feld erfolgen kann und sicherzustellen, dass die Sanierung auch zu diesem 
Zeitpunkt beginnt. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlage 1731/2019). 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule  wird derzeit im Rahmen des ersten Maßnahmenpaketes 
Schulbau realisiert. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Leistungsphase 8. 
Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme termingerecht fertiggestellt 
werden wird. 
 
Grüngürtel-Schule in der Mainstraße  - Gleicher Sachstand wie 2019: 
Die Generalinstandsetzung der Grüngürtel-Schule in der Mainstraße ist unter der laufenden 
Nummer 170 mit der Priorität GI 2 erfasst. 
Sollte die Priorisierung nicht verändert werden, ist - nach dem heutigen Kenntnisstand - eine 
Umsetzung der Maßnahme in den nächsten 10 Jahren ausgeschlossen.

Beschluss Nr.19/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.7 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnun g der Flächen, AN/0473/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht 
eingezäunten Spielplätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) 
und "Rheinufer / An der Rampe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit 
Schildern eindeutig zu kennzeichnen. 
 
Sachstand 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 20/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.8 Anzeigetafel in dem Kundenzentrum des Bürgera mtes Rodenkirchen an das 
Internet anbinden, AN/0540/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die auf der Internetseite des Kundenzentrums vom Bürgeramt 
Rodenkirchen angezeigten Wartezeiten für die Anmelde-Nr. der Kunden der Meldehalle, 
möglichst nahe an die tatsächliche Warte-/Bearbeitungszeit für die Kunden zu verbessern. 
 
Sachstand 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor.

Beschluss Nr. 21/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.9 Schulhof der Grundschulen in der Caesarstraße ,  
AN/0552/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der geplanten Containeraufstellung für die 
Franziskusschule und die Maria-Sybilla-Merian-Schule die angrenzende 
Schulerweiterungsfläche zu nutzen. Sollte eine Platzierung der Container auf dem Schulhof 
un- umgänglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Ausgleichsflächen der 
Schulerweiterungsfläche dem verbleibenden Schulhof zuzuschlagen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
40: Kein neuer Sachstand. 
26: Zur Aufstellung der Modulbauten wird eine Fläche neben der Turnhalle verwendet. Die 
derzeit dort aufgestellten Spielgeräte werden im Rahmen dieser Maßnahme auf die 
Schulerweiterungsfläche versetzt, sodass ein Ausgleich der Flächen stattfindet. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 22/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.10 Mehr Schwimmkurse für Kinder in den Bädern i n Zollstock und Rodenkirchen, 
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0563/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, die KölnBäder GmbH aufzufordern mehr Schwimmkurse für 
Kinder unterschiedlichen Alters in den Schwimmbädern Zollstock und Rodenkirchen zu 
ermöglichen. 
 
Sachstand 2019/2020 
 
Kein neuer Sachstand

Beschluss Nr. 23/19 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-G ebieten: Schutz, 
AN/0539/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz 
erhaltenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen 
durch die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen 
höheren Stellenwert zu sichern:  
• frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter 
Vorhaben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur 
Berücksichtigung in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren,  
• Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) 
und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).  
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten 
von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein 
oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst 
werden. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor.

Beschluss Nr. 24/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2019 
8.1.5 Aufstellung von Glascontainern auf der nördli chen Marktstraße in 
KölnRaderberg, AN/0727/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die AWB zu beauftragen, auf der nördlichen Markstraße in 
50968 Köln Bayenthal, Glascontainer aufzustellen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Zur umweltbewussten Trennung von Wertstoffen werden den Kölner Bürgerinnen und 
Bürgern u.a. Wohnort nahe Altglassammelcontainer zur Verfügung gestellt. Die sich in der 
Nähe der nördlichen Marktstraße befindlichen Standorte sind a) in ca. 150 m Entfernung 
„Marktstraße/Ecke Raderberger Straße“ sowie b) in ca. 200 m Entfernung „Schönhauser 
Straße vor dem REWE Markt“. Eine zusätzliche Aufstellung von Altglassammelcontainer in 
der Nähe der Marktstraße 8-12 ist erfahrungsgemäß nicht erforderlich. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Der Beschluss ist nicht erledigt. Anlieger auf der nördlichen Marktstraße sind 
Gewerbetreibende und Wohnblocks für die Studenten°innen. Diese müssen nach Aussage 
der Verwaltung,  ihr Altglas über die viel befahrene Bonner Straße mit entsprechender 
Ampelschaltung queren und dort entsorgen. Der Altglascontainer in der Raderberger Straße 
befindet sich in einer Entfernung von weit mehr als 150 m. Dies hat zur Folge: Man wirft alles 
in den Container, der auf dem Hof vor dem Hochbunker der Schützen steht. Das führt zu 
einer kaum hinnehmbaren Vermüllung. Ist auch der AWB bekannt. Daher wird der Antrag 
aufrecht erhalten.

Beschluss Nr. 25/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 01.07.2019 
8.1.3 Verlegung der Haltezeiten des Bücherbusses de r Stadtbibliothek in Köln- 
AN/0847/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitigen Haltezeiten des Bücherbusses der 
Stadtbibliothek in Köln-Meschenich von mittwochs in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr 
auf eine spätere Uhrzeit in den Nachmittag zu verlegen.  
Ergänzend wird in Abstimmung mit der Sozialraumkoordinatorin gebeten, die Haltestelle des 
Bücherbusses in die Trenkebergstaße, in die Nähe der Schule IM Süden, Ketteler Straße, zu 
verlegen. 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2938/2019): 
 
Sachstand 2020:  
  
Die jetzige Haltestelle des Bücherbusses der Stadtbibliothek Köln wurde zum 01.10.2019 in 
die Trenkebergstr. 33 in Köln-Meschenich verlegt. Zudem wurde die Haltezeit von 12.00 Uhr 
bis 12.45 Uhr auf 13.15 Uhr bis 14.30 Uhr geändert. Dies bedeutet eine Verlängerung der 
derzeitigen Haltezeit um 30 Minuten. Es bleibt bei dem Wochentag Mittwoch. Direkt an der 
neuen Haltestelle befindet sich die Kindertagestätte Trenkebergstraße. Die Kindertagesstätte 
Blasius Petersbergstraße und die Grundschule IM Süden Kettelerstraße sind in der Nähe. 
Der neue Haltestellenplatz wurde zusammen mit der Sozialraumkoordinatorin ausgesucht, 
die über gute Kontakte zu den genannten Einrichtungen verfügt.  In der Folge der Änderung 
der Haltezeiten in Köln-Meschenich ergab sich für den Stadtbezirk 2 ab 01.10.2019 eine 
weitere Änderung für die Haltestelle in Köln-Raderthal. Die Haltezeit wurde hier von 13.00 
Uhr bis 13.45 Uhr auf 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr vorverlegt. 
  
Der Beschluss ist hiermit erledigt.

Beschluss Nr. 26/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 01.07.2019 
8.1.3 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld, AN /0856/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung,  
1.  mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen,  dass die vorhandenen 8 
Behindertenparkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert 
werden.  
2.  am Eingang zur Gesamtschule 2 weitere Behindert enparkplätze auf dem Parkplatz 
einzurichten. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Beantwortung der Anfrage (Vorlagen-Nummer 3181/2019). 
 
Sachstand 2020 
 
Der Sachstand in 2019 und im 1. Halbjahr 2020 entspricht immer noch der Beantwortung der 
ursprünglichen Anfrage (Session 3181/2019). 
 
Wie bereits in meiner Mail am 24.09.2020 erläutert, wurde und wird die Anlage weiterhin 
kontrolliert.  
 
Der Beschluss ist hiermit erledigt. 
 
Der Beschluss lautet unter 2.:  Am Eingang zur Gesamtschule 2 weitere 
Behindertenparkplätze einzurichten.  
Diese zwei Behindertenparkplätze am Eingang der Gesamtschule sind bisher noch 
nicht eingerichtet.

Beschluss Nr. 27/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 
8.1.1 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktpl atzes in Sürth 2020,  
AN/1081/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen 
gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der 
Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2020 zu regeln, 
A.  Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 15. Februar 2020 steht 
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 21. und Freitag, 22. Mai 2020, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, 
Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 21. Mai ist ein Feiertag (Christi 
Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.  
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 27. September 2020, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein 
Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 26.09.2020 nach dem 
Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller 
Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 07. und Sonntag, 08. November 2020, ist der Martinsmarkt geplant. 
Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus 
Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie 
angeboten.  
Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 07.11. erst nach dem Wochenmarkt. 
Der Wochenmarkt am 07.11.2020 kann stattfinden. 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 11. bis Sonntag, 14. Juni 2020 (zzgl. Montag 15.06.2020 Abbau), sind 
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 10. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 15. Juni 2020 geplant. Der Donnerstag, 11. Juni ist ein 
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt.  Damit der 
Wochenmarkt am Samstag 13. Juni 2020 nicht ausfällt, kann durch die 
Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der 
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu 
klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
b) 15. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 22. bis Sonntag, 23. August 2020, sind die 15. Rodenkirchener 
Sommertage auf folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 22.08. 2020 fällt aus)

 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 21.08. a b 10.00 – somit keine 
Nutzung durch Wochenmarkt möglich), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstrasse. Die 
Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 21. 08. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 21.08. ab 18.00 geplan t.  
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 auch nicht  auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies 
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 aus.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des 
Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen. 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 02. Dezember bis Sonntag, 06. Dezember 2020 (Abbau und Reinigung 
Montag 07. Dezember bis Dienstag 08. Dezember 2020), ist der Rodenkirchener 
Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
05.12.2020 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine 
Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher 
durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue 
Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 02.12. 
erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in 
den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-
Markt am 03.12.2020 kann stattfinden.  
  
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Au snahme Buchstabe b) 
„Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft 
abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung 
des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezi rksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, 
Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den M arktbeschickern seitens der 
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 3.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit 
verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige 
Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und    
 
B.      Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am 24.01.2020 auf dem Sürther Marktplatz muss 
aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 23.01., bis So. 
26.01. - Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen.

2.)  Am Donnerstag, 30.04.2020, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am Freitag, 01.05.2020, muss wegen des Feiertages ausfallen (und 
kann auch nicht auf Do. vorgezogen werden - siehe oben).  
3.)  Am 2. Wochenende im Dezember 2020 steht für de n Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung. 
 
Sachstand 2020: 
 
Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig 
sind, ist seitens der Marktverwaltung für das Jahr 2020 aufgrund der Mehrbelastung durch 
die Coronapandemie nicht erfolgt. Die Marktverwaltung hat allen Veranstaltungen, die 
seitens des Amtes für öffentliche Ordnung genehmigungsfähig waren, z.B. dem 
Sommermarkt (Alternative zu den Rodenkirchener Sommertagen) zugestimmt.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 29/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 
8.1.9 Bauvorhaben "Ringstraße 38 - 46" in Rodenkirc hen: Anforderungen,  
AN/1104/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Das Bauvorhaben „Ringstraße 38 – 46“ in Rodenkirchen soll so gestaltet werden, dass der 
dort angekündigte Teil von 30 % gefördertem Wohnraum möglichst weitgehend im ersten 
Bauabschnitt umgesetzt werden kann. Bei der Abstimmung mit dem Investor soll die 
Fachverwaltung zudem versuchen, diesen Anteil (unter Berücksichtigung, dass derselbe 
Investor beim B-Plan „Friedrich-Ebert-Straße“ – nach den geltenden Regeln – keinen 
solchen preisgünstigen Wohnraum realisieren wird) noch zu erhöhen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 30/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 
8.2.1 Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter  Mittel, AN/0866/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden 
Beschluss zur Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: 
Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der 
Sockelbetrag bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk.  
Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die 
Bezirke: 
 
  
Neuer 
Betrag pro 
Bezirk 
Änderung gegenüber dem 
Verwaltungsvorschlag 
(1545/2019) 
1 Innenstadt 157.300 44.600 € 
2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 
3 Lindenthal 181.800 53.100 € 
4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 
5 Nippes 148.100 41.300 € 
6 Chorweiler 112.800 28.900 € 
7 Porz 143.700 39.800 € 
8 Kalk 151.200 42.400 € 
9 Mülheim 179.400 52.300 € 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines 
Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat 
der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 
09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für 
alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt 
Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 
454.300 € erhöht. 
  
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 
folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): 
 
Bezirk  Einwohner  Sockelbetrag  je Einwohner  Einwohneranteil  Gesamtbetrag  gerundet 
2 110.162  30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 €

Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk 
Rodenkirchen pro Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag 
in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 32/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019 
8.1.3 Kolumbarium in Weiß 
 - Aufforderung zur Umsetzung, AN/1278/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen weist die in der Sitzung am 01.07.2019 unter TOP 
10.2.6 erhaltene Mitteilung der Verwaltung (2157/2019 – „neue Nutzungskonzepte, 
Planungen werden gerade aufgenommen“) zurück und erwartet eine zügige Umsetzung des 
BV2-Beschlusses, die Umwandlung der alten Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof in ein 
Kolumbarium auszuschreiben (gerne unter Teilnahme der DG Weiß). 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019) 
 
Sachstand 2020 
 
Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als 
Kolumbarium haben zwischenzeitlich begonnen. 
 
Siehe 42/17, 17/19, 32/19.

Beschluss Nr. 33/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019 
8.1.6 Angebot der Schenkung der Wohncontainer aus d er Wohncontaineranlage für 
Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln,  
AN/1349/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die 253 Container der zum Rückbau bestimmten 
Containeranlage der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener 
Straße 33 in 50999 Köln-Sürth zur Schenkung anzubieten.  
 
Sachstand 2020 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0040/2020). 
 
An dem Unterbringungsstandort Eygelshovener Straße in Köln-Sürth hat das Amt für 
Wohnungswesen in der Zeit des starken Zustroms an Geflüchteten 2015-2017 eine Anlage 
aus 253 speziellen Kunststoff-Wohncontainer (sog. Space Boxen) zur Unterbringung von 
Geflüchteten aufgebaut. Diese Container waren von einer niederländischen Firma gebraucht 
erworben worden. 
 
Aufgrund ihres maroden und abgewohnten Zustandes waren die Container schließlich nicht 
mehr zur adäquaten Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Sie wurden daher nach und 
nach bis zum 20.09.2019 vollständig leergezogen. 
 
Auf dem städtischen Grundstück an der Eygelshovener Straße ist aufgrund eines 
Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 (Vorlage 2329/2016) für das Jahr 2020 die Errichtung 
eines dringend erforderlichen Erweiterungsbaus der benachbarten Gesamtschule 
Rodenkirchen geplant. Um mit den Bauarbeiten pünktlich nach Zeitplan zu beginnen, ist die 
vollständige Räumung des Grundstücks von den Containern spätestens bis zum Frühjahr 
2020 erforderlich. 
 
Die Verwaltung hat sich 2019 intensiv um eine Veräußerung und eine damit verbundene 
kostenlose Entsorgung der Container bemüht. Die Kaufinteressenten haben jedoch alle nach 
anfänglichem Interesse und Nachfragen seitens der Verwaltung von einem Erwerb Abstand 
genommen. Selbst bei einer Sanierung hätten die abgewohnten Container eine geringe 
Restnutzungsdauer gehabt und zu dem Kaufpreis wären letztlich zeitnah erhebliche 
Entsorgungskosten hinzugekommen, so dass ihnen ein Erwerb unwirtschaftlich erschien. 
 
Daraufhin wurde seitens der Verwaltung die Beschlussvorlage 3295/2019 erstellt, welche 
einen kurzfristigen Rückbau und eine vollständige Entsorgung der Container-Anlage durch 
die Gebäudewirtschaft vorsah, um den Schulerweiterungsbau zu ermöglichen. Ein Rückbau 
und eine Entsorgung ist mit Kosten von rund 1,74 Mio. € brutto verbunden. Die 
Entsorgungsmaßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen. 
 
Dann kam in der Bezirksvertretung Rodenkirchen der Wunsch auf, diese Container an 
interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu verschenken, um die 
Entsorgungskosten zu verringern. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Griechische 
Konsulat im Hinblick auf die Unterbringungssituation von Geflüchteten auf den griechischen 
Inseln Interesse an den Containern hat. Ebenso wurde die Verwaltung gebeten, durch 
geeignete Maßnahmen den Beschenkten organisatorische und logistische Unterstützung zu

gewähren. Es wurden in den Sitzungen am 07.10.2019 (TOP 8.1.6) und am 11.11.2019 
(TOP 8.1.4) entsprechende Beschlüsse der Bezirksvertretung Rodenkirchen gefasst. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat die Anregung dankbar aufgegriffen und in Umsetzung 
dieser Beschlüsse kurzfristig zunächst die praktischen baulichen als auch die rechtlichen 
sowie haushalts- und steuerrechtlichen Voraussetzungen einer solchen Schenkung 
verwaltungsintern geklärt. 
 
Mittels Presseerklärung vom 30.10.2019 informierte das Amt für Wohnungswesen die 
Öffentlichkeit über die Modalitäten zur Verschenkung der Container. 
 
Das Angebot der Stadt Köln, die ausgedienten Container der ehemaligen 
Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Eygelshovener Straße zu verschenken, ist 
auf ein großes Interesse sowohl in der Verwaltung selbst als auch in der Öffentlichkeit 
gestoßen. Die Bitte der Politik, die Schenkungsnehmer bei Demontage, Abbau und 
Verladung logistisch zu unterstützen, hat die Verwaltung ebenfalls aufgenommen, indem sie 
den Haftungsübergang auf den Zeitpunkt des Verlassens der Baustelle verschoben hat. 
 
Eindeutige Bedingung für die Verschenkung der Unterbringungscontainer ist die 
eigenständige Übernahme von Abtransport und Aufbau am Bestimmungsort durch den 
Schenkungsempfänger auf eigene Kosten. Es besteht keine Position im städtischen 
Haushalt, die eine Übernahme dieser Maßnahmen aus Haushaltsmitteln der Stadt Köln 
ermöglichen würde. Zudem ist die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu 
handeln, was die freiwillige Übernahme von Kosten zugunsten Dritter über die zur 
Entsorgung erforderliche Schenkung hinaus ausschließt. Schließlich wäre eine solche 
finanzielle Hilfe als steuerlich relevante Zuwendung zu werten. 
 
Mit Pressemitteilung von 12.11.2019 hat die Stadtverwaltung informiert, dass sie keine 
weiteren Anfragen von Erstinteressenten für alte Container annimmt. Diese Mitteilung wurde 
jedoch von der Presse nur eingeschränkt abgedruckt. Es gingen daher auch später noch 
Interessebekundungen ein. 
 
Zum Stichtag 18.11.2019 lagen dem Amt für Wohnungswesen bereits 270 Anfragen vor. Die 
Anfragenden erhielten per Mail ausführliche Informationen zu den Schenkungsmodalitäten, 
insbesondere zur Spezifikation (kein herkömmlicher Überseecontainer aus Stahl) und zum 
Zustand der Container sowie den Rahmenbedingungen insbesondere bezüglich der 
erforderlichen Logistik ab Verlassen der Baustelle, um die tonnenschweren Container 
abzutransportieren. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Klärung der 
baurechtlichen Zulässigkeit der Neuaufstellung am Bestimmungsort dem Empfänger obliegt. 
 
Nach Erhalt dieser Informationen sollte bis zum 15.11.2019 eine verbindliche Rückmeldung 
erfolgen, ob unter den genannten Bedingungen weiter Interesse besteht. 75 der 
Anfragenden haben ihr Interesse aufrechterhalten und sich gemeldet. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat wunschgemäß auch die Vertreterinnen des Griechischen 
Generalkonsulats kontaktiert und ihnen die gleichen sachbezogenen Informationen sowie 
diverse Fotos zukommen lassen. Das Griechische Generalkonsulat hat daraufhin mit E-Mail 
von 20.11.2019 ausdrücklich für das Angebot gedankt und es letztendlich aufgrund des 
logistischen Aufwandes eines Transports nach Griechenland abgelehnt. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. 
 
Zu berücksichtigen war, dass nur 18 Container einzeln nutzbar und transportierbar sind. 230 
Container waren mittels Wanddurchbrüchen und Türen zu 115 Doppelcontainern verbunden 
und konnten ohne umfangreiche Demontage nicht abtransportiert werden. Den 
verbleibenden fünf Containern fehlte mindestens eine komplette Seitenwand, so dass sie

keine Container, sondern nur noch Torso waren. Bei den Containern handelt es sich nicht, 
wie vielfach angenommen, um handelsübliche Wohn- bzw. Bürocontainer aus Stahl, sondern 
um einen Kunststoff-Glasfaser-Verbund, der weniger stabil ist, einer Verwitterung unterliegt 
und sowohl Grünbewuchs als auch Schimmel ansetzt. Eine Belastung der Wasserleitungen 
der Container, z.B. mit Keimen und Bakterien, konnte aufgrund der längeren Standzeit ohne 
Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Der Schenkungsvertrag beinhaltet daher einen 
Haftungsausschluss zugunsten der Stadt Köln (Schadensabwendung gemäß 
Wirtschaftlichkeitsgebot). 
 
Container konnten seitens der Verwaltung nur Interessenten überlassen werden, die den 
Schenkungsvertrag unterzeichnen und den Abtransport der jeweils 3-Tonnen-schweren 
Container-Einheiten ab Verlassen der Baustelle auf eigene Kosten gewährleisten konnten. 
 
Es wurde ein Kreis von Interessenten ausgewählt, welche einerseits die vorgenannten 
Voraussetzungen erfüllen, andererseits die Container - wie von der Politik gewünscht - zu 
sozialen, kulturellen, caritativen oder sportlichen und damit gemeinnützigen Zwecken 
verwenden wollen. 
 
Das Amt für Wohnungswesen ist gegenüber dem Amt für Schulentwicklung in der Pflicht, 
das Grundstück bis zum Frühjahr vollständig von jeglichen Aufbauten und Gebäuden 
geräumt zu übergeben, um den pünktlichen Baubeginn des geplanten 
Schulerweiterungsbaus auf dem Grundstück zu gewährleisten. 
 
Da die Masse der maroden Doppelcontainer nicht an Einzelinteressenten vermittelbar war 
und zu vermeiden ist, dass nach Abholung von einzelnen noch gebrauchsfähigen Containern 
ein ungeordneter Haufen von nicht vermittelbaren Schrott-Containern verbleibt, war es 
unumgänglich einen Abnehmer zu finden, der garantiert, alle verbleibenden Container zu 
übernehmen. 
 
Es konnte mit einem Abnehmer die Modalitäten über die rechtlichen und logistischen 
Voraussetzungen für die Schenkung abschließend geklärt und ein entsprechender Vertrag 
geschlossen werden. Dieser Abnehmer ist die ursprüngliche Lieferantin der Container, eine 
niederländische Firma aus Groningen. Diese Firma verfügt gesichert über das notwendige 
schwere Gerät an Kränen und Schwertransportern, um die Masse an unbrauchbaren 
Containern fristgerecht bis Mitte April vollständig abzutransportieren. Außerdem hat sie die 
Container aufgestellt und verbunden und daher nachweislich das Know-How für eine 
sachgerechte, schnelle Demontage, die gegen eine übliche Kostenerstattung erfolgte. 
Schließlich demontierte sie die Container für die anderen Interessenten mit und stellte ihnen 
ihren Kran zur Verladung der Container zur Verfügung, was die Verschenkung an die 
anderen Interessenten erst ermöglichte. 
 
Mit der Demontage der Container vom Unterbau und ihrer Trennung von den 
Versorgungsleitungen wurde in der zweiten Januarwoche begonnen, um das Zeitfenster 
(Mitte April 2020) zu halten. Ein Großteil der Container wurde bereits abtransportiert. 
 
15 Container, welche bisher zur Verwaltung des Standorts verwendet wurden, werden vor 
Ort verbleiben und dem Verein „WiSü- Willkommen im Rheinbogen e.V.“ zur Verfügung 
gestellt, welcher sich als örtliche Willkommens-Initiative um Integration von Geflüchteten in 
Sürth kümmert. Der Schenkungsvertrag wird zeitnah unterzeichnet.  
 
26 Container werden von der Berufsfeuerwehr Köln übernommen, um diese unter anderem 
für Schulungszwecke zu verwenden.  
 
Der Landschaftsverband Rheinland hat zwei Container abgenommen, um sie im LVR-
Freilichtmuseum Kommern zu Anschauungszwecken für Besucher aufzustellen.

Der Dressurstall Lärchenhof im Kölner Süden, der sich unter anderem im Behindertensport 
engagiert, erhält vier Container, die in Eigenregie abtransportiert werden.  
 
Der Kunst- und Kulturverein Braunschweig e.V. ist Abnehmer von zehn Containern. Auch 
hier erfolgt der Transport selbstständig. 
 
Die Regionalverkehr Köln GmbH wird 26 Container erhalten. Die Unterzeichnung des 
Schenkungsvertrags steht noch aus. 
 
Sachstand 2020 
 
 Die restlichen abzuholenden Container wurden bis z um 25.05.2020 alle nach und nach 
abgeholt und abtransportiert. Es befinden sich daher nur noch die zum Verbleib 
bestimmten Container der Willkommens-Initiative auf dem Gelände.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 34/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 
 
8.1.14  Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung 
von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort 
Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den jeweiligen Schenkungsempfängern von Wohncontainern 
aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 
50999 Köln durch geeignete Maßnahmen organisatorische und logistische Unterstützung zu 
leisten.  
 
Sachstand 2020 
 
 Die restlichen abzuholenden Container wurden bis z um 25.05.2020 alle nach und nach 
abgeholt und abtransportiert. Es befinden sich daher nur noch die zum Verbleib 
bestimmten Container der Willkommens-Initiative auf dem Gelände.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 35/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 
8.1.6 Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn – aktualisierter Zeit-Maßnahmen-Plan des 
Stadbahnbaus, Verkehrsführung der zukünftigen Baumaßnahmen  
AN/1456/2019 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen aktualisierten 
Zeit-Maßnahmen-Plan des Nord-Süd-Stadtbahnbaus vorzulegen. 
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Verkehrsführung (Fußgänger-, Radfahr-, ÖPNV- 
und KFZ-Verkehr) bei den verschiedenen Baumaßnahmen der Bezirksvertretung 
vorzustellen.  
Die Verwaltung wird ferner gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die bisher 
gemachten Erfahrungen mit dem Bürgerbüro zu informieren und ihre weiteren Pläne mit dem 
Bürgerbüro vorzustellen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Siehe Mitteilung 3064/2020 - Stellungnahme der Fachverwaltung  
Aktueller Sachstand 
 
Die Verwaltung hat das Vergabeverfahren für die Erd- und Straßenbauarbeiten Ende 
September 2020 gestartet. Als erster Schritt wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 
Die Vergabe des Bauauftrages wird für Frühjahr 2021 angestrebt. 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) haben Mitte 2020 den Neubau des 
Stauraumkanals auf der Bonner Straße fertiggestellt. 
Außerdem wurden Mitte 2020 die Ausgleichspflanzungen auf dem ehemaligen 
Tankstellengelände Ost am Verteilerkreis Köln abgeschlossen. 
 
Für eine optimale Informationsversorgung der Anliegerinnen und Anlieger während der 
Bauarbeiten steht ihnen schon jetzt ein Informationsbüro auf der Bonner Straße 242 zur 
Verfügung. Interessierte Anwohnende sowie Gewerbetreibende können sich hier über den 
konkreten Bauablauf umfassend informieren und in baulichen Belangen beraten lassen. 
Für weitere Informationen wird auf die Internetseite der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn 
verwiesen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/verkehr/3-baustufe-nord-sued-stadtbahn. 
Zusätzlich wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer 
Bürgerinformationsveranstaltung vor Beginn der Maßnahme im Frühjahr 2021 das 
Bauvorhaben vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit erhalten sich 
zu informieren und Fragen zu stellen. 
 
Zeit-/Maßnahmenplan 
 
Die Verwaltung wird selbstverständlich im Rahmen der Gremiensitzungen über den künftigen 
Bauablauf sowie untersuchte und geplante Umleitungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen, 
die in Verbindung mit der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn entstehen, informieren und für 
anschließende Fragen zur Verfügung stehen.

Vorab wird anliegend der Zeit-/Maßnahmenplan zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es 
sich um ein Konzept der Verwaltung, die bauausführende Firma wird darauf aufbauend 
Verkehrszeichenpläne zur Genehmigung einreichen. Die Verwaltung behält es sich vor, bei 
Bedarf Anpassungen an diesem Konzept vorzunehmen. Anlage 1 „Bauabschnitte und 
Sperrungen“ zeigt die Fahrbeziehungen während der Baumaßnahme in den jeweiligen 
Bauabschnitten auf. Hier ist zu erkennen, in welcher Bauphase und wie lange der Verkehr 
auf der Bonner Straße und in Teilen der Schönhauser Straße gesperrt ist. Aus Anlage 2 
„Baumaßnahmen“ ist zu entnehmen welche Gewerke, wie zum Beispiel Vorabmaßnahmen, 
Straßen-, Gleis- und Haltestellenbau, in den jeweiligen Bauabschnitten zeitlich ausgeführt 
werden sollen. Die farblich unterschiedlich dargestellten Balken geben Auskunft über die 
Dauer und den Zeitraum der geplanten Ausführung. 
 
Verkehrssicherheit 
 
Die Verkehrssicherheit ist für die Verwaltung von höchstem Stellenwert. Aus diesem Grund 
wurde als Grundlage für die Ausführungsplanung ein Verkehrsgutachten erstellt. Mögliche 
Optimierungen des Bauablaufs sowie der Verkehrslenkung wurden bereits in der Planung 
berücksichtigt. Zu diesem Zweck hat der Verkehrsgutachter ein Umleitungskonzept erstellt. 
Dieses wurde durch eine Mitteilung der BV Rodenkirchen (Vorlagen-Nr. 0368/2020) 
vorgestellt.

Beschluss Nr. 36/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 
8.1.8 Restaurierung des Brunnentempels im Fritz-Enc ke-Volkspark in Köln-
Raderthal, AN/1457/2019 
 
Beschluss: 
Der Brunnentempel - im Fritz-Ecke-Park - in Köln-Raderthal ist in sehr schlechtem Zustand. 
Der Putz bröckelt sowohl im Außen-, als auch im Innenbereich. Die Regenabflussrohre auf 
dem Dach sind verstopft und defekt, so dass erhebliche Schäden im Bauwerk entstanden 
sind. Der Brunnentempel steht unter Denkmalschutz.  
Die Verwaltung wird gebeten, Mittel für die Grundsanierung des Brunnentempels bereit zu 
stellen, damit dieser Brunnentempel aus den 1920er Jahren erhalten werden kann.  
Es sollen auch Mittel für die Pflege bzw. Unterhaltung bereitgestellt werden. 
 
Sachstand 2019 
Siehe Anfrage  (Vorlagen-Nummer 4427/2019). 
Die Verwaltung hat den Zustand des Brunnen-Tempels geprüft und bereits ein erstes 
Abstimmungsgespräch mit der Denkmalpflege durchgeführt. Die Problematik bezüglich des 
Tempels liegt darin, dass aufgrund des zu geringen Gefälles der Rinne, durch Laub 
verstopfte Abflussrohre und undichte Nahtstellen im Rinnenbereich Feuchtigkeit in die 
Dachkonstruktion dringt. Im Laufe der Zeit sind Feuchtigkeits- und Putzschäden in der 
Unteransicht des Daches entstanden. Die Dachentwässerung sollte künftig über den 
Dachrand erfolgen. Da Wasserspeier oder eine außenliegende Dachrinne aus 
denkmalpflegerischer Sicht nicht in Betracht kommen, sollte die umlaufende Rinne so 
aufgerüstet werden, dass 90% des Niederschlagswassers direkt über den Dachrand 
entwässert werden kann. Restwasser kann über die innenliegende Abflussrohre abgeleitet 
werden. Im Außenbereich wäre eine umlaufende Pflasterfläche zu erstellen, damit das 
Wasser nach Aussen abgeleitet werden kann. In einem nächsten Schritt sind zudem noch 
Abstimmungen mit der Denkmalpflege vorzunehmen bezüglich des Anstriches. Je nach 
Ausgestaltung des Anstriches, möglich sind partielle Erneuerungen der geschädigten 
Bereiche oder ein kompletter Neuanstrich, liegen die Gesamtkosten für die Sanierung des 
BrunnenTempels zwischen 48.500 € und 68.000 €. Im politischen VN 2020 sind für die 
Instandsetzung und Inbetriebnahme von Brunnen insgesamt 300.000 € eingestellt worden. 
Die Mittel unterliegen dem Freigabebeschluss durch den Ausschuss für Umwelt und Grün 
und dem Finanzausschuss. Die Verwaltung wird – neben weiteren Maßnahmen für andere 
Brunnenanlagen – den Ausschüssen eine Beschlussvorlage vorlegen und die Freigabe der 
Gelder für die Sanierung des Brunnen-Tempels vorschlagen. Bei entsprechender 
Beschlussfassung sollen die Arbeiten 2020 durchgeführt werden. 
 
 
Sachstand 2020  
Die Finanzmittel wurden im Finanzausschuss am 07.09.2020 freigegeben. Die 
Planungsarbeiten haben begonnen. 
 
Sachstand Januar 2021 
Die benötigten Gewerke wurden ausgeschrieben. Mittlerweile liegen die Angebote für die 
Dachdeckerarbeiten und die Putzarbeiten vor. Die Beauftragung der Dachdeckerarbeiten 
erfolgt bis Ende des Monats. Das Angebot der Putzarbeiten muss gemäß der 
Vergabeordnung genehmigt werden, dies wird gerade vorbereitet. Die Pflasterarbeiten 
werden mit dem Grünflächenamt abgestimmt. Die Baumaßnahmen werden zeitnah 
ausgeführt, so dass die Maßnahme bis spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein 
wird.

Beschluss Nr. 37/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 
8.1.9 Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des Süd friedhofs, AN/1427/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, einen barrierefreien Zugang über eine mobile Rampe am 
Haupteingang zur Trauerhalle am Südfriedhof einzurichten, die es 
bewegungseingeschränkten Menschen ermöglicht, ohne fremde Hilfe in die Trauerhalle zu 
gelangen. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 3870/2019). 
 
Sachstand 2020 
 
Eine mobile Rampe wurde über die Friedhofsverwaltung zwischenzeitlich angeschafft. Sie 
wird bei Bedarf der jeweiligen Trauergemeinde zur Verfügung gestellt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 38/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
8.1.1 Benennung eines Plätzchens in Weiß, AN/1445/2 019 
Der Antrag wurde modifiziert.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Fachverwaltung wird gebeten, eine  Erstbenennung der kleinen, neu und ansprechend 
gestalteten Platzfläche an der Ecke „Auf der Ruhr“ / „Weißer Hauptstraße“ nach Herr Karl 
Berger, verstorben am 29.04. diesen Jahres, zu prüfen, sodass sie nach der 
vorgeschriebenen Wartezeit in 2021 ggf. vorgenommen werden kann . Die Örtlichkeit 
soll te  gemäß Wunsch der Dorfgemeinschaft (DG) Weiß nach ihrem langjährigen und 
besonders aktiven Mitglied Herrn Karl Berger  benannt werden.  
Weitere Auskünfte sind von der DG Weiß erhältlich (Ansprechpartner: Ralf Perey; 02236 / 
9699970, ralf.perey@dorfgemeinschaft-weiss.de). 
 
Sachstand 2020  
 
Das Geschichtsbild von Herrn Berger wurde geprüft. Die Prüfung verlief positiv. Somit kann 
eine Benennung nach Herrn Berger nach Ablauf der 2 Jahres Frist erfolgen.  
Eine Ortsbesichtigung des zu benennenden Platzes durch das Zentrale Namensarchiv hat 
noch nicht stattgefunden. Sie wird aber rechtzeitig vor dem möglichen Benennungsdatum 
erfolgen. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

Beschluss Nr. 40/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
8.1.3 Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderth al, AN/1608/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, Köln-
Raderthal, die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des 
denkmalgeschützten Gebäudes – Radiosender 1927 – und der „Initiative Radiomuseum“ 
möglich ist.  
Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die Verwaltung 
gebeten, die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hitzeler 
Str. 125, Köln-Raderthal, aus den vorgenannten Gründen unverzüglich aufzunehmen. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0078/2020). 
 
Nach umfangreicher Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Belange sowie Ortsbegehung 
und Rücksprache mit den zu beteiligenden Fachämtern ist eine Umnutzung des Gebäudes 
bzw. Grundstückes Hitzeler Straße 125 als Kindertagesstätte nicht möglich. Eine Umsetzung 
des städtischen Dreiraumkonzeptes für Kindertagesstätten ist in dem Objekt aufgrund der zu 
geringen Grundflächen der einzelnen Geschosse nicht realisierbar. Die zwingend 
notwendige Verbreiterung der Treppenaufgänge in das erste Obergeschoss, zusätzlich zu 
installierende Aufzüge zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sowie das Anbauen eines 
zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Obergeschoss sind aus 
denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aufgrund der verwinkelten Bauweise und 
der Unveränderbarkeit dieser, ist auch die ausschließliche Nutzung des Erdgeschosses 
ausgeschlossen. Wirtschaftlich nutzbar und umsetzbar ist eine Einrichtung erst ab 3 
Gruppen. Die geringe Gebäudegrundfläche sowie die angesprochene vorhandene 
Raumstruktur lässt dieses nicht zu. Das Gebäude kann daher weder ganz noch teilweise als 
Kindertagesstätte genutzt werden. 
 
Sachstand 2020  
 
Kein neuer Sachstand. 
Der Beschluss ist somit nicht umsetzbar und damit erledigt.

Beschluss Nr. 41/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
8.1.7 Bauvorhaben Raderthalgürtel / Vorgebirgsgärte n: Ausgleichsmaßnahmen,  
AN/1601/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Investorengruppe zum Bauvorhaben „Raderthalgürtel / 
Vorgebirgsgärten“ (B-Plan 67419/08, 1. Änderung) für die auf und direkt neben dem Gelände 
geplanten Baumfällungen detaillierte, schadensmindernde Maßnahmen festzulegen.  
Hierunter fällt u.a. eine konkrete Planung von Ausgleichspflanzungen (geplanter Standort, 
Art und Quartal der Anpflanzung). Zu beachten sind hierbei die Grundsätze  
 • positive ökologische Gesamtbilanz (Überkompensation),  
• frühestmöglicher Beginn der Ersatzpflanzungen, idealer Weise vor Beginn der 
Fällungen,  
• Berücksichtigung des in Teilbereichen herrschenden deutlichen Schattendrucks bei 
Auswahl der Baumarten. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Mit einem Vertreter der Investorengruppe zum Bauvorhaben „ 
Raderthalgürtel/Vorgebirgsgärten ( B-Plan 67419/08) wurde vereinbart: 
 
1. Höhere Pflanzqualität von 10 Bäumen im Quartier,  Pflanzung mit einem 
Stammumfang von 25/30 cm statt 20/25 cm 
 
2. Prüfung der Pflanzung von 5 Walnussbäumen im Grü nzug Süd

Beschluss Nr. 42/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
8.1.8 Status Quo der Zustände und Prioritätenliste zur Restaurierung und Pflege der 
Baudenkmäler im Stadtbezirk, AN/1618/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung vorzustellen, welche städtischen  
Baudenkmäler (z. B. Brunnentempel, Rosengarten / Zwischen- Niederschrift über die Sitzung 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.12.2019 - 21 - werk IV etc.) und erhaltenswerte 
städtischen  Einrichtungen (z.B. historisches Geländer am Rheinufer) es im Stadtbezirk 
Rodenkirchen gibt, in welchem baulichen Zustand sie sich befinden (mit entsprechenden 
Bildern) und mündlich zu berichten, in welcher Priorisierung notwendige Instandsetzungs - 
und Pflegearbeiten durchgeführt werden sollen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2224/2020). 
 
Stadtkonservator/in – Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (48) berichtet zunächst 
über die Denkmäler im Bezirk 2, die 48 verwaltet: 
 
Dazu wurden eine tabellarische Übersicht über die 15 Objekte, ganz überwiegend 
Kleindenkmäler, wie z. B. Wegekreuze, und zu jedem Objekt eine Darstellung mit Fotos, 
Lageplan und Kurzbeschreibung (nach Denkmalbewertungstext) gefertigt. Der 
Erhaltungszustand ist farblich dargestellt, es ergibt sich die Priorisierung von 
Instandsetzungsarbeiten. 
 
Für diese werden die Kosten ermittelt und dann Mittel angemeldet. Vorrangiges Ziel der 
Instandsetzung ist die Substanzerhaltung. Es geht um Beseitigung von Schäden, die 
weiteren Substanzverlust begünstigen, nicht um reine Verbesserungen am Erscheinungsbild. 
Fehlstellen, von denen keine Gefahr durch eindringendes Wasser ausgeht, sollen aus 
Kostengründen nicht bearbeitet werden. 
 
Für eines der Wegekreuze gibt es eine Patenschaft, für ein anderes möglicherweise eine 
Stifterin. Ob in diesen Fällen auch Arbeiten zur Verbesserung des Erscheinungsbildes 
vorgenommen werden, ist noch offen. 48 wird die entsprechenden denkmalrechtlichen 
Erlaubnisse erteilen und die Arbeiten begleiten. 
 
Die im Beschluss beispielhaft genannten Denkmäler werden nicht von 48 verwaltet. Über sie 
wird 48 berichten, wenn die verwaltenden Dienststellen ihre Informationen übermittelt haben.

Beschluss Nr. 45/19 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
 
8.1.2 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungspla nung: Appell an die 
Bezirksregierung, AN/1604/2019 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als zuständige 
Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwasserschutz 
dienenden - Vorhaben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen 
Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. 
Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch verträglicheren Lösung 
mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
Der Beschluss wurde an die für die Baumaßnahme zuständigen 
Stadtentwässerungsbetriebe übermittelt, die die Maßnahme umsetzt. (Session-Nr. 
2250/2020) 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 1/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 
8.1.2 Ausstattung des Spielplatzes an der Westerwal dstraße in Köln - Rondorf mit 
Spielgeräten, AN/0205/2020   
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Spielplatz an der Westerwaldstraße in 
Köln - Rondorf mit neuen Spielgeräten auszustatten. Die Prioritätenliste soll sich hierdurch 
nicht verändern. 
 
Das übliche Beteiligungsverfahren der anliegenden Bewohnerschaft zur Ausgestaltung des 
Spielplatzes wird ausdrücklich begrüßt.  
 
Sachstand 2020 
 
Zurzeit findet eine Beteiligung vor Ort mit Kindern statt.

Beschluss Nr. 2/20 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 
 
 
8.1.3 Prüfen von Zwischenlösungen für das Bezirksra thaus,  
AN/0210/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, neben der Suche nach einem geeigneten Interimsstandort für 
das Bezirksrathaus die Möglichkeit zu prüfen, übergangsweise mindestens die kundennahen 
Bereiche des Bezirksrathauses in modernen Bürocontainern - auch aufgeständert - in 
unmittelbarer Nähe des Bezirksrathauses (Parkplätze)  unterzubringen. Zudem sollten auch 
dezentrale Lösungen über den Stadtbezirk verteilt in die Überlegungen mit eingeschlossen 
werden.  
 
Dabei ist darauf zu achten, dass funktionelle Verwaltungseinheiten zusammenbleiben. 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, unter Einbeziehung von Parkhaus und 
Tiefgarage eine Ist-Analyse der Parkplatzsituation – Angebot und Nachfrage – im 
Zentrum von Rodenkirchen zu erstellen und darzustellen, wie der Wegfall der 
Parkplätze kompensiert werden kann. 
 
Sachstand 2020 
 
Die Objekte Industriestr. 161 b und d (Haus 1 und Haus 5) und Mannesmannstr. 10 in 50999 
Köln (Rodenkirchen) wurden als Interimsstandorte angemietet.  
 
Sachstand 2021 
 
Ein Verkehrskonzept ist beauftragt worden.

Beschluss Nr. 3/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 
8.1.9 Neubau EMA-Grundschule: Linksabbieger, Plan f ür Grünausgleich, 
AN/0475/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen für die - durch die 
notwendige Einrichtung eines Linksabbiegers auf der Sürther Straße zur Zufahrt ins 
Schulgelände – zu fällenden Linden zu gegebener Zeit einen Ausgleichsvorschlag 
vorzulegen. 
 
Sachstand 2020 
 
Da die Linksabbiegerspur durch die Kolleginnen und Kollegen von 66 geplant und ausgeführt 
wird, kann 26 an dieser Stelle keinen genauen Sachstand geben. 
 
Im Rahmen der Planungen für Ausgleichspflanzungen wird an entsprechender Stelle für 
einen Ausgleich gesorgt. 
 
Ein Verkehrskonzept wird erstellt.

Beschluss Nr. 5/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 
8.2.2 Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie  durch Förderung der 
Außengastronomie, AN/0546/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu 
beauftragen, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im 
Stadtbezirk Rodenkirchen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: 
 
 Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt wer den  
 Private Flächen können genutzt werden, wenn das sc hriftliche Einverständnis des 
Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder 
Feuerwehrzufahrten nicht betroffen sind.  
 Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzic htet, sowohl für neue Nutzungen 
als auch für bereits bestehende. Ob 2021 eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, 
muss nach einer Bewertung der Situation Anfang 2021 neu entschieden werden. 
 
Sachstand 2020 
 
Der Beschluss vom 11.05.2020 ist vollständig umgesetzt. Auch auf eine 
Sondernutzungsgebühr für 2021 wird verzichtet.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 6/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.05.2020 
1.2 Mangel an Schulplätzen im Bezirk: Konzentration  auf Schulneu- und -ausbau,  
AN/0449/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, wegen des für die kommenden Jahre vorhergesagten, 
dramatischen Mangels an Schulplätzen intensivst gegenzusteuern und ihre Aktivitäten 
verstärkt auf eine diesbezügliche Defizit-Behebung zu konzentrieren. Hierzu ist kurzfristig ein 
Fachgespräch mit der BV2 anzusetzen, in dem Anforderungen an Schulneubauten und –
erweiterungen sowie entsprechende Finanzierungsfragen erläutert werden, um gemeinsam 
geeignete Standorte zu finden und Prioritäten festzulegen. 
 
Sachstand 2020 
 
Kein neuer Sachstand.  
 
Ein Fachgespräch wird in 2021 angesetzt.

Beschluss Nr. 7/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.05.2020 
1.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen, G odorfer Hafen: Verlagerung 
der Fa. Theo Steil aus Deutz - abgesagter Erörterungstermin 
AN/0585/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, auf die Bezirksregierung Köln einzuwirken, eine öffentliche 
Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über die Ansiedlung der Fa. Steil im 
Hafen Godorf - mit den erforderlichen Pandemie-bedingten Einschränkungen - 
durchzuführen und dazu einen Termin noch vor der Sommerpause vorzusehen.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an die HGK AG - aufgrund der ohnehin schon 
entstandenen Verzögerungen im Genehmigungsprozess - der Fa. Theo Steil einen längeren 
Verbleib im Hafen Deutz einzuräumen. Hierfür soll die Verwaltung mit der HGK Gespräche 
aufnehmen. 
 
Sachstand 2020 
 
Siehe Mitteilung der HGK (Vorlagen-Nummer 1649/2020). 
 
Der Beschluss ist nicht umsetzbar und ist daher erledigt.

Beschluss Nr. 8/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 
8.1.3 Antrag Mehrgenerationenplatz Alteburger Straß e, AN/0691/2020  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz in der Alteburger Straße zu einem 
Mehrgenerationenplatz weiterzuentwickeln und entsprechend umzugestalten. Vor der 
Umsetzung wird die Verwaltung gebeten, das Konzept der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vorzustellen. 
 
Sachstand 2020 
 
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Errichtung von Spiel- und Bewegungsräumen 
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters. Durch vorhandene und 
nachverdichtete Wohnbebauung gibt es generell immer weniger geeignete Flächen im 
öffentlichen Raum für sportliche Aktivitäten. Das Bedürfnis an Bewegungsangeboten im 
öffentlichen Raum hingegen steigt generationsübergreifend kontinuierlich an. Hier gibt es 
einen gesamtstädtischen Handlungsbedarf. Die Verwaltung hat hier Maßnahmen 
durchgeführt.  
Für die Kinder- und Jugendverwaltung ist hierbei zu beachten, dass die vorhandenen 
Flächen für Kinder und Jugendliche zu schützen sind. In der Spielplatzbedarfsanalyse der 
Stadt Köln 2018 wird darauf hingewiesen, dass eine als Kinderspielplatz ausgewiesene 
planungsrechtlich gesicherte Spielfläche im Zuge der Umwidmung in einen 
Mehrgenerationenplatz mit sofortiger Wirkung der Kategorie „Freizeitanlage“ zuzuordnen ist. 
Damit verliert diese ihren grundsätzlich gegebenen immissionsschutzrechtlichen 
Sonderstatus als Kinderspielplatz und ist nachfolgend gemäß der aktuellen 
Freizeitlärmrichtlinie NRW mit den dort definierten Grenzwerten neu zu beurteilen. Aufgrund 
dieser Rechtslage kann in der Regel kein Angebot für ältere Menschen auf einem Spielplatz 
in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung bereitgehalten werden. Im Übrigen ist es auch 
aufgrund des in vielen Stadtteilen gegebenen Fehlbedarfs an Kinderspielplätzen nicht 
möglich, vorhandene Kinderspielflächen in Mehrgenerationenplätze umzuwidmen. Darüber 
hinaus ist zu beachten, dass ein Großteil der Fitnessgeräte aufgrund der 
Sicherheitsbestimmungen nur ab dem 14. Lebensjahre genutzt werden dürfen. Für die 
Errichtung von Mehrgenerationenplätzen sind daher gesondert Grundstücke zur Verfügung 
zu stellen. 
Die Kinder- und Jugendverwaltung hat das Modellprojekt Mehrgenerationenplatz 
Graseggerstraße in Longerich neben dem bestehenden Spielplatz mit Mitteln der 
Sportverwaltung geplant und umgesetzt und mit Fitnessgeräten für Senioren ausgestattet. 
Die räumliche Trennung der Flächen durch einen Weg bietet auf der einen Seite den Kinder 
und Jugendlichen den geschützten Rahmen -auch durch die Regelungen der KSO (Kölner 
Stadtordnung) auf Spielplätzen zum Rauch- und Trinkverbot von Alkohol- auf der anderen 
Seite können Großeltern mit ihren Enkeln in Ruf und Sichtweite gemeinsam aktiv sein. Die 
Fläche wird bis heute gut angenommen.

Beschluss Nr. 9/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 
8.1.4 Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Sta dtbezirk Rodenkirchen,  
AN/0588/2020 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
1. Sowohl bei bestehenden Lichtanlagen, als auch be i Planungen und Installationen von 
neuen Lichtanlagen in und an öffentlichen Gebäuden und in Gewerbegebieten 
(insbesondere Großindustrie) sind Aspekte des Vogel- und Insektenschutzes zu 
berücksichtigen.  
2. Die nächtliche Beleuchtung soll nur noch da, w o sie aufgrund der Sicherheit dringend 
erforderlich ist , zugelassen werden. Bei notwendiger Beleuchtung sollen Maßnahmen 
wie z.B. Umrüstung von Lampen (bspw. LED), Einengung des Strahlungsbereiches, 
Regulierung der Beleuchtungsdauer getroffen werden. 
3. Es soll ein Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog de r Stadt Köln zur Reduzierung von 
Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher erstellt 
werden.  
Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgelegt werden. Es wird 
darum gebeten, das von der Politik initiierte Gutachten zum Schutz der Insekten 
ebenfalls vorzulegen.  
4. Die beabsichtigte Erstellung von Luftbildern zur  Bekämpfung von Lichtverschmutzung 
soll für den Kölner Süden schnellstmöglich umgesetzt werden, da durch die verstärkte 
Bebauung die Einrichtung von Lichtschutzgebieten besondere Bedeutung hat. 
5. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die vom Bund b is 2019 geprüften 
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der bestehenden rechtlichen 
Vorgaben zur weiteren Eindämmung von Lichtverschmutzung und ihrer schädlichen 
Auswirkungen auf Insekten vorliegen. 
 
Sachstand 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor. 
 
66 und Rheinenergie sind angefragt worden.

Beschluss Nr. 10/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 
8.1.9 Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigwe g 3 in Zollstock,  
AN/0690/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der 
Ausbau des Dachgeschosses und der An- oder Einbau von Aufzügen möglich ist, um 
einerseits mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit 
Grundschulplätzen in Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebäude 
barrierefrei und damit inklusionskonform zu gestalten. 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln eine 
Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben. 
 
Sachstand 2020 
 
Bis heute liegt keine Stellungnahme der Fachverwaltung vor.

Beschluss Nr. 11/20 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 
8.1.12 Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tie rheims 
AN/0810/2020 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich, der du rch die Straßen „Am Vorgebirgstor“ 
„Höninger Weg“, „Vorgebirgsstraße“ sowie im Nordosten den Bahndamm begrenzt wird, ein 
dauerhaftes Glas- und Flaschenverbot zu prüfen und ggf. sofort umzusetzen. Ausgenommen 
davon ist der Jean-Löring-Sportpark. Ferner wird di e Verwaltung gebeten, insbesondere im 
Bereich zwischen Klaus-Ulonska-Weg und Vorgebirgsgl acisweg insbesondere in den 
Abendstunden und besonders am Wochenende die Einhal tung der Stadtordnung zu prüfen 
und ggf. konsequent durchzusetzen. 
 
Als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der unhaltbaren Zustände insbesondere im Umfeld des 
dortigen Basketball- und Bolzplatzes wird die Verwa ltung gebeten, die Kapazitäten an 
Mülleimern zu erhöhen, einen Altglascontainer dort zu platzieren und die dort anzutreffenden 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch direkte A nsprache davon zu überzeugen, 
diesen Bereich nicht zuzumüllen. 
 
Sachstand 2020 
 
Session-Vorlage 2290/2020 
Aufgrund des oben genannten Beschlusses begann der städtische Ordnungsdienst mit einer 
intensiveren Bestreifung der Umgebung des Konrad-Ad enauer-Tierheims. Insbesondere im 
Juni wurden bei mehreren Kontrollen des Bolz- und B asketballplatzes jeweils nur wenige 
Jugendliche angetroffen; teilweise sogar niemand. A nzeigen wurden mangels 
ordnungswidrigen Verhaltens nicht gefertigt. Auch in den nachfolgenden Wochen wurden nur 
kleinere Gruppen von Jugendlichen angetroffen. Der Bereich wird dennoch fortlaufend im 
Rahmen der Kapazitäten kontrolliert. Eine Anfrage b ei der Kölner Polizei ergab, dass es in 
dem Bereich zu einer deutlichen Zunahme illegaler M üllentsorgung gekommen sei. Der 
Bereich sei in Bezug auf Drogenhandel und -konsum s owie in Bezug auf 
Körperverletzungsdelikte in der Vergangenheit nicht  auffällig geworden. Die Polizei Köln 
entscheide über die Verfolgung von Störungen der Sa uberkeit und anderen 
Ordnungsstörungen nach polizeilicher Lagebeurteilun g. Handlungsleitend seien dabei die 
weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung 
und Verfolgung von Straftaten. Diese Aufgaben ließen eine häufigere Bestreifung des Bereichs 
in aller Regel nicht zu. Aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) seien 
mit insgesamt neun Papierkörben ausreichende Kapazi täten zur Abfallentsorgung vor Ort 
vorhanden. Gegebenenfalls könne aber noch eine Stei gerung der Kapazitäten erfolgen. Ein 
Glas- oder Flaschenverbot kommt für das Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims aus 
rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Ein derartig es Verbot setzt voraus, dass bereits das 
bloße Mitführen von Glasbehältnissen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervorruft und 
nicht erst die ordnungswidrige Entsorgung des Glases. Es müssen sich daher Hinweise finden, 
dass jede Person, die Glasbehältnisse in dem entspr echenden Bereich mit sich führt, diese 
Behältnisse ordnungswidrig entsorgen wird. Alternat iv müssen gegenwärtige und erhebliche 
Gefahren vorliegen, die eine Inanspruchnahme von si ch ordnungsgemäß verhaltenden 
Personen rechtfertigen können. Hierbei handelt es s ich um strenge Anforderungen, die 
beispielsweise im Kölner Straßenkarneval angesichts  der massenhaften und anderweitig 
unvermeidbaren Verstöße gegen die Kölner Stadtordnu ng erfüllt sind. Während nach der 
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen diese 
Voraussetzungen im Kölner Straßenkarneval ausnahmsw eise noch erfüllt sind, ist die

Situation im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims i n ihrem Ausmaß nicht mit den 
Geschehnissen des Straßenkarnevals vergleichbar. Au fgrund der bisherigen Erkenntnisse 
wäre ein dauerhaftes Mitführungsverbot von Glasbehä ltnissen im Umfeld des Konrad-
Adenauer Tierheims somit nicht verhältnismäßig.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 12/20 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020. 
8.2.1 Ausweichsquartier für die Europaschule in der  Parkstadt-Süd,  
AN/0689/2020 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Der Rat wird  gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, nach Möglichkeiten zu suchen, als 
Ausweichquartier für die sanierungsbedürftige Europaschule die auf dem Gelände der 
ehemaligen Dombrauerei geplante weiterführende Schule schnellstmöglich mit hoher 
Priorität zu bauen.“ 
Dieses Projekt soll entsprechend bei einer zukünftigen Überarbeitung der Prioritätenliste 
bzw. im Rahmen eines zweiten Schulbaupaketes berücksichtigt werden. 
 
Dazu wird der Rat im Weiteren gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Land NRW 
eine Einigung über eine zügige Übertragung des Grundstückseigentums sowie den Abbau 
des kaum genutzten Erstaufnahmelagers für Flüchtlinge zu erzielen. 
 
Sachstand 2020 
 
Die komplexen Verhandlungen über den Erwerb der landeseigenen Grundstücke sind so 
weit fortgeschritten, dass mit einem Vertragsschluss noch vor Jahresende 2020 zu rechnen 
ist.  
 
Der Vertrag mit dem Land NRW ist abgeschlossen. Die Nutzung der Grundstücke kann ab 
2025 erfolgen. Die Verwaltung prüft, ob noch andere Auslagerungsmöglichkeiten für die 
Europaschule bestehen.

Beschluss Nr. 13/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.202020 
 
8.1.1 Aufwertung Rheinuferweg, AN/1000/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung darzustellen wie die vorhandenen 
Flächen zwischen Fuß- /Radweg und Geländer (Rheinseite, nicht Straßenbahnseite) an der 
Rheinuferstraße zwischen Schönhauser Straße und Bayenthalgürtel so umgestaltet werden 
können, dass sie für Fußgänger erlebbar werden und zum Verweilen auf Bänken geeignet 
sind. Auch soll geprüft werden, ob an einigen Stellen einzelne Spielgeräte für Kinder 
aufgestellt werden können.  
 
Sachstand 2020 
 
 
1. Im Bereich Oberländer Werft (BV 2 - 13-20 (Aufwe rtung Rheinufer)) sind beim 
Liegenschaftsamt in ALKIS und ALI das 66 - Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
und das 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau  streifenweise abwechselnd 
als grundstücksverwaltende Dienststelle eingetragen.  Hier ist wohl das 66 - Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik federführend für den Beschluss zuständig. Die 
Grünpflege wird wohl von 671-42 ausgeführt.  
 
Es wird ein Gesprächstermin zur Klärung diverser Fragen erforderlich sein.

Beschluss Nr. 14/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
 
8.1.4 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand d es Flüchtlingswohnheims an 
der Industriestraße in Köln-Sürth,  
AN/1005/2020  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des 
Flüchtlingswohnheims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln-Sürth künstlerisch 
gestaltet werden kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch 
gestaltete Graffitis in Betracht ziehen.  
 
Sachstand 2020 
Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern findet zu Zeit statt. Ein Konzept wird 
zeitnah eingereicht. 
 
Sachstand 2021: 
Das Konzept ist entwickelt und wird nach Wegfall der Pandemieeinschränkungen aller 
Voraussicht nach im Sommer 2021 umgesetzt; siehe Mitt. BV 2 am 15.03.2021, 0505/2021. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 15/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.1.5 Verbreiterung des Leinpfades in Rodenkirchen 
AN/1001/2020 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Wasserschifffahrtsamt eine 
Verbreiterung des Leinpfades Leinpfads in Rodenkirchen an der Engstelle zwischen 
Heinrich-Lübke-Ufer und Rodenkirchener Brücke zu prüfen. Darüber hinaus wird die 
Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung mitzuteilen, ob und welche Untersuchungen in 
der Vergangenheit dazu bereits durchgeführt worden sind, welche Probleme in der 
Vergangenheit ausschlaggebend dafür waren, dass die Idee nicht weiterverfolgt wurde, 
welche Ämter von Stadt, Land und Bund an der Suche nach einer Lösung zu beteiligen sind, 
welche Lösungen für vergleichbare Probleme (z.B. an der Salzach in Salzburg) bekannt sind 
und welche Ansatzpunkte sie für die Lösung in Köln bieten können. 
 
Sachstand 2020 
 
Im Bereich Heinrich-Lübke-Ufer gehört der Böschungsstreifen der Stadt Köln und 66 als 
grundstücksverwaltende Dienststelle. Der Leinpfad selbst ist Eigentum der Bundesrepublik 
Deutschland Bundeswasserstraßenverwaltung. Es ist aber möglich, dass es einen Vertrag 
mit der Stadt Köln über den Bau des Fuß-, Radwegs gibt. Dies ist jedenfalls im Bereich des 
Sürther Rheinbogens der Fall.  
 
 
 
Es herrscht noch Klärungsbedarf, ggfs ist ein Gesprächstermin erforderlich.

Beschluss Nr. 16/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
 
8.1.6 Sanierung der Boulebahn an der Ecke Georgstra ße/Weißer Hauptstraße in 
Köln Weiß  
AN/0974/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, eine abgegrenzte Boule-Bahn entsprechend der gängigen 
Maßen am sogenannten "Schildkrötenplatz" an der Ecke Georgstraße/Weißer Hauptstraße 
gegenüber der Kapelle St. Georg einzurichten und das Terrain entsprechend zu sanieren. 
Dabei muss das Gelände insbesondere eingeebnet und ein neuer Splittbelag aufgeschüttet 
werden. 
Es soll geprüft werden, ob die Maßnahme aus Stadtverschönerungsmitteln finanziert werden 
kann. 
 
Sachstand 2020 
 
Wird geprüft, ob realisierbar.  
Sachstand 2021: 
Maßnahme soll durch einen ausgleichspflichtigen Investor durchgeführt bzw. finanziert 
werden. Kontakt zwischen DG Weiß und dem Grünflächenamt ist hergestellt.

Beschluss Nr. 17/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
 
8.1.10 PFC Belastung - Kölner Süden -  Installation en von Filteranlagen  
AN/0994/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu 
installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. 
 
 
Sachstand 2020 
 
Beschlussfassung erfolgte in Kenntnis der Stellungnahme zur Sitzung (2548/2020) 
Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die 
Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und 
verhältnismäßigen Sanierungsziele festgelegt. Es wurde gegenüber den 
Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil GmbH) vorgegeben, dass die 
Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanierungsanlagen auf den 
Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die weitere 
Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, 
gestoppt wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. Die Bezirksregierung hat 
keine Beseitigung der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. Nach Bekanntwerden 
der PFC-Problematik im linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 einschließlich der 
Ermittlung der PFC-Belastung im Umfeld der Firma Horst wurde der KiesGewinnungsbetrieb 
komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung eines Konzeptes durfte der Betrieb wieder 
aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Reinigung des durch Pumpen 
geförderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grundwasser ist für die 
Kieswaschung erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. Die Stadt Köln hat 
keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filteranlagen zur 
Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene 
Badenutzung in den Kiesgruben zu ermöglichen. Das Wasserrecht räumt keine subjektive 
Rechtsposition, etwa ein Recht auf eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Menge des 
Grundwassers oder einen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen des 
Grundwasserzustandes ein. Die im Antrag der SPD-Fraktion genannte Einrichtung und der 
Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen zur Fahnensanierung durch die Stadt Köln sind 
nach Einschätzung der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden: Hier sind 
insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung der Anlagen durch einen 
Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und 
Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im 
Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem 
angemessenen Verhältnis zur beispielsweise angesprochenen Badeseenutzung. Insofern 
empfiehlt die Verwaltung, auf Filteranlagen zu verzichten. Eine belastbare Kosten-
/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgutachter unter 
Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten 
erfolgen. 
 
Ein neuer Sachstand liegt nicht vor.

Beschluss Nr. 18/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.1.12 Nutzungen des Maternusplatzes und des Markts platzes in Sürth 2021 
AN/1111/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die 
Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2021 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
8.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht 
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
9.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, 
Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi 
Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.  
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein 
Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem 
Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller 
Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November 2021, ist der Martinsmarkt geplant. 
Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus 
Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie 
angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem 
Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 06.11.2021 kann stattfinden. 
10.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021 Abbau), sind 
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 07. Juni 2021 geplant. Der Donnerstag, 03. Juni ist ein 
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt.  Damit der 
Wochenmarkt am Samstag 05. Juni 2021 nicht ausfällt, kann durch die 
Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der 
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu 
klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 16. Rodenkirchener Sommertage

Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021, sind die 16. Rodenkirchener 
Sommertage auf folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 26.06. 2021 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06. a b 10.00 – somit keine 
Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme 
die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstrasse. Die 
Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 25. 06. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplan t.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 auch nicht  auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies 
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des 
Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen. 
 
d) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (Abbau und Reinigung 
Montag 13. Dezember bis Dienstag 14. Dezember 2021), ist der Rodenkirchener 
Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
11.12.2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine 
Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher 
durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue 
Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 08.12. 
erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in 
den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-
Markt am 09.12.2021 kann stattfinden.  
  
 
11.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) 
„Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft 
abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung 
des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.  
 
12.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, 
Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
13.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der 
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
14.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit 
verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige 
Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und

B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
  
1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss 
aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 
24.01. - Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen. 
2.)    Am Freitag, 30.04.2021, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen 
des vorhergehenden Aufbaus auch nicht vorgezogen werden. 
3.)    Am 2. Wochenende im Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung. 
Sachstand 2020 
 
Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig 
sind, erfolgt in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Köln Rodenkirchen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 19/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.2.1 Stärkung des Personalbestandes in der Jugendp flege und des  
Ordnungsamtes, AN/0973/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Insbesondere in warmen Nächten, kommt es an untersc hiedlichen Stellen im Stadtbezirk zu 
Ansammlungen von Menschen, die sich mangels städtis cher oder kommerzieller Angebote 
auf der Straße treffen und dann z.T. bis spät in di e Nacht die Ruhe stören, beispielweise an 
der Rodenkirchener Rivera, aber auch in Zollstock oder in Rondorf. 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, in den künftig en Haushaltsplänen der Verwaltung die 
finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen un d sie mit einem entsprechenden Auftrag 
zu versehen, dass die bezirkliche Jugendpflege und der Ordnungsdienst im Bezirk personell 
deutlich gestärkt werden, noch nachdringlicher auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung 
achten zu können.  
Der Ordnungsdienst soll bereits jetzt angewiesen we rden, im Bezirk Rodenkirchen die 
üblichen Treffpunkte verstärkt zu besuchen und für ein friedliches Miteinander zu sorgen. 
 
Sachstand 2020 
 
Personalplanung Ordnungsdienst 
Perspektivisch soll der Ordnungsdienst der Stadt Köln deutlich wachsen: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 ( „Mehr Präsenz und 
Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“)  zunächst eine gestaffelte Zusetzung 
von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an 
Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abänderungsbeschluss des 
Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben. 
Bei der Konzeptionierung des Verwaltungsreform-Projektes „Zielbild 2020- Maßnahmen zur 
Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluation 
des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch 
personell verstärkten Ordnungsdienst“  berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 
04.04.2017 (Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ 
Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, 
AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet.  
 
So ist es geplant, 300 Mitarbeitende im Außendienst beim Ordnungsdienst zu beschäftigen, 
um für ein friedliches Miteinander in allen einzelnen Kölner Stadtbezirken zu sorgen. 
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit insgesamt über 227,5 Planstellen für den Außendienst. 
Davon sind aktuell rund 60 Stellen unbesetzt.  
 
Die Besetzung der vakanten Stellen gestaltete sich in der Vergangenheit allerdings aufgrund 
der engen Raumsituation in der Zentrale des Kölner Ordnungsdienstes im Stadthaus Ost 
schwierig. Durch den Umzug des Ordnungsdienstes in ein eigenes Dienstgebäude an der 
Aachener Straße in Köln-Junkersdorf soll die Raumnot gelöst werden. 
 
Die Besetzung der vakanten Stellen erfolgt regelmäßig in Einstellungschargen von 
höchstens 15 Personen in einem Zyklus von sechs Monaten. Die Erfahrung hat gezeigt, 
dass eine zu schnelle Einstellung zu vieler berufsfremder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
die Qualität der Arbeit sowie die soziale Integration und den Erhalt des eigens erarbeiteten 
Rollenbildes des Ordnungsdienstes nachhaltig irritieren bzw. beeinträchtigen kann.

Um geeignetes Personal für den Ordnungsdienst gewinnen zu können, werden neben der 
Einstellung von externen Personen, regelmäßig Auszubildende des nicht-technischen 
mittleren Dienstes sowie Verwaltungsfachangestellte in ihren Praxisabschnitten im 
Außendienst ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können diese 
Auszubildenden seitens des Ordnungsdienstes für einen dauerhaften Einsatz angefordert 
werden. Seit zwei Jahren bewirbt der Ordnungsdienst der Stadt Köln auch seinen eigenen 
Ausbildungsgang „Verwaltungsfachangestellte/r für öffentliche Ordnung“, welcher einen 
Schwerpunkt bei der Arbeit des Ordnungsdienstes vorsieht. 
 
Das neue Personal wird im Rahmen der Stellenzusetzungen auf alle Dienstgruppen – auch 
auf die Dienstgruppe Rodenkirchen – aufgeteilt.  
 
Ordnungsbehördliches Vorgehen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils 
einer bezirklichen Zuständigkeit unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen im Rahmen der 
gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer 
effektiven Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. 
 
Die Dienstgruppe Rodenkirchen kennt somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, 
Themenschwerpunkte und „Hotspots“ im Bezirk Rodenkirchen. 
Die von der Dienstgruppe Rodenkirchen identifizierten ordnungsrechtlichen Besonderheiten 
sind insbesondere der Stadtteil Meschenich mit dem Kölnberg, der Straßenstrich rund um 
den Robinienweg, die Brühler Str. und das Eifeltor. Der Bereich des Bürgeramts, der in den 
Abend- und Wochenendstunden vermehrt Jugendliche oder Obdachlose und das Rheinufer 
– vor allem in den Sommermonaten – stellen weitere Hotspots dar. 
 
Über diese selbst identifizierten Schwerpunkte hinaus, steht die Dienstgruppenleitung 
Rodenkirchen des Ordnungsdienstes in ständigem engem Austausch mit der 
Bürgeramtsleitung. Im Kontext des Verwaltungsreformprojektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen 
zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ finden hier regelmäßig Gespräche statt. In 
diesem Rahmen wird einmal jährlich eine verbindliche Vereinbarung getroffen, welchen 
bezirklichen Themen und Orten eine besondere Bedeutung zugeordnet wird.  
 
Darüber hinaus besteht für die Bürgeramtsleitung Rodenkirchen eine ständige telefonische 
Erreichbarkeit zur zuständigen Dienstgruppenleitung, welche die Steuerfunktion des 
eingesetzten Bezirksteams in Rodenkirchen übernimmt und im Bedarfsfall sofort Kräfte zur 
Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit wird von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. 
 
Im Rahmen der Zielvereinbarung 2020 zwischen dem Bürgeramt Rodenkirchen und der 
Dienstgruppe Rodenkirchen des Ordnungsdienstes wurde unter anderem vereinbart, dass 
der Ordnungsdienst an den oben genannten Hotspots noch mehr Präsenz zeigt und bei 
Bedarf auch Fußstreifen gemeinsam mit den Bezirksbeamten der Polizeiwache Meschenich 
durchführt. Daneben bestreift die Dienstgruppe Rodenkirchen im Tagesgeschäft aus 
eigenem Antrieb im Rahmen von Präsenzstreifen, aber auch in Form von gezielten 
Kontrollen (Grünflächenkontrollen, Hundekontrollen, Jugendschutzkontrollen und viele 
andere), den kompletten Stadtbezirk Rodenkirchen. 
 
Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis 
in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und 
Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden 
des Servicetelefons nehmen aktuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an 
die diensthabenden Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes weiter.  
 
 
Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar:

Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr 
Freitag    07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstag   09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntag   09:30 Uhr bis 00:00 Uhr 
Feiertag    10:00 Uhr bis 23:00 Uhr 
 
Hinweis : Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 
2020 intensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der 
Coronaschutz-Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität 
bei der Aufgabenerledigung. 
 
Der Beschluss ist in Bezug auf den Ordnungsdienst daher „erledigt“. 
 
Personalbestand Jugendpflege: 
 
Kein neuer Sachstand

Beschluss Nr. 20/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.1.3 Darstellung Örtlichkeiten für gefahrträchtige  Situationen durch verbotenes  
behinderndes Parken von PKW, AN/1355/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der Einsatzerfahrungen von Polizei und 
Feuerwehr anhand einer grafischen Übersicht im Rahmen eines schriftlichen Berichts 
darzustellen, an welchen hervorgehobenen Örtlichkeiten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
anlässlich der Einsatzfahrten gefahrträchtige Situationen durch verbotenes und 
behinderndes Parken von PKW bestehen.  
 
Sachstand 2020 
 
Der Polizei, dem Ordnungsamt und der Feuerwehr sind  keine Sachverhalte bekannt, bei 
denen das Erreichen der Einsatzorte durch verkehrsw idrig bzw. - behindernd abgestellte Kfz 
behindert oder erschwert wurde.  
Es wird bestätigt, dass regelmäßig die Feuerwehrzufahrten im Bereich der Hochhaussiedlung 
Meschenich überwacht und dort regelmäßig Falschparker verwarnt werden.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 21/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.1.5.1 Kirmesplatz Meschenich, AN/1510/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem an der Engeldorfer Straße in Meschenich gelegenen 
Grundstück (neben Hausnummer 54) als fiskalische Eigentümerin prüfen zu lassen, welche 
infrastrukurellen Maßnahmen sich z.B. für Drainage– oder Entwässerungsmaßnahmen 
eignen. 
 
Sachstand 2020 
 
Es finden Gespräche zwischen dem Bürgeramt Rodenkirchen und der Fachverwaltung statt.

Beschluss Nr. 22/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.1.7 Versorgungssituation mit Grundschulplätzen un d Gewährleistung  
wohnortnaher Beschulung, AN/1389/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Situation der 
Versorgung mit wohnortnahen Grundschulplätzen in den kommenden vier Jahren in der 
nächsten öffentlichen Sitzung  der Bezirksvertretung mündlich darzustellen und Rückfragen 
aus dem Gremium zu beantworten. Im Einzelnen wünscht die Bezirksvertretung Auskunft 
über 
 
1. die geplanten Zügigkeiten und Schülerzahlen in d en Grundschulen im Stadtbezirk bis 
zum Schuljahr 2023/2024 
2. den aktuelle und geplanten Stand von Klassenräum en und OGS-Aufenthaltsräumen 
pro Schule 
3. die zeitliche Darstellung von geplanten Erweiter ungen der Räumlichkeiten 
4. die Darstellung von bereits absehbaren Verzögeru ngen bei der Erweiterung der 
Räumlichkeiten 
die Darstellungen der Maßnahmen, wie mögliche Verzögerungen bei der Erweiterung der 
Räumlichkeiten kompensiert werden sollen (Plan B). 
 
Sachstand 2020 
 
Thema befindet sich in der Abstimmung mit der Fachverwaltung.

Beschluss Nr. 23/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.2.1 EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufe n zum 31.12.2020, 
AN/1379/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen sch nellstmöglich erwirken, dass vor 
Auslaufen der EEG-Förderung zum 31.12.2020 die Rhei nenergie AG im Zusammenspiel mit 
der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sor ge trägt, dass bis zum Inkrafttreten 
entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird:  
Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gef ördert bis 31.12.2020 bei der 
Rheinenergie einspeisen, können sanktionsfrei den d urch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom 
weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine 
kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein.  
Sachstand 2020 
 
Stellungnahme der RheinEnergie 
Die im Antrag erwähnten Kündigungsschreiben sind noch vor Veröffentlichung des 
Regierungsentwurfs zum EEG 2021 seitens der Rheinischen NetzGesellschaft GmbH (RNG) 
erstellt und vorsorglich an die betroffenen PV-Anlagenbetreiber versandt worden, so dass in 
den Schreiben hier nur auf den bis dahin geltenden Rechtsrahmen abgestellt werden konnte.  
 
In der aktuell vorliegenden Fassung zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass es für Post-EEG-
Anlagen die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des eingespeisten EEG-Stroms 
durch den zuständigen Netzbetreiber geben soll. Eine Vergütung ist bis 2027 für kleine 
Anlagen (< 100kW) und bis 2021 für große Anlagen (>100 kW) vorgesehen. Damit soll das 
sogenannte „wilde Einspeisen" verhindert werden (d.h. Einspeisung, ohne Kenntnis des 
Netzbetreibers, was negative Auswirkungen auf die Bilanzkreisbewirtschaftung der RNG 
haben könnte).  
Zurzeit sind einige Regelungen des Entwurfs des EEG 2021 noch in Diskussion. Eine 
Verabschiedung ist nach unserer Einschätzung aber weiterhin im Dezember zu erwarten. 
Inkrafttreten soll die Novelle zum 01.01.2021.  
 
Es wird nach Sachstand Dezember 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Regelung 
bezüglich der im Antrag genannten Anlagen geben, da der Gesetzgeber „wildes Einspeisen“ 
in jedem Fall unterbinden will. 
 
Tatsächlich sind im Netz der RNG zunächst sehr wenige Anlagen betroffen. In 2021 fallen 
Anlagen in der Größenordnung von 200 kW, bzw. ca. 80 Anlagen, aus der EEG-Förderung 
und damit in den Bereich der erwähnten Regelung. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 24/20 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.2.2 Störfälle bei Shell, AN/1385/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert mit äußerster Dringlichkeit an die 
Bezirksregierung Köln als Aufsichtsorgan, mit der Shell für das Werk Godorf einen deutlich 
kürzeren Zeitraum zur Hebung der unterirdischen Rohrleitungsteile zu vereinbaren. Die 
Prüfintervalle der unterirdischen Rohre müssen auf die Hälfte zu reduziert werden. Die 
Landesregierung wird aufgefordert – falls erforderlich – die notwendigen rechtlichen 
Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Stadt Köln wird aufgefordert, diese Maßnahmen bei 
Bezirks- und Landesregierung einzufordern. 
Der Shell AG wird dringend nahegelegt, die oben genannten Maßnahmen freiwillig zu 
ergreifen. 
 
Sachstand 2020  
 
Anfang Oktober wurde ein Begleitkreis zur Untersuchung der Störfälle und Leckagen bei 
Shell eingerichtet. In diesem Begleitgremium sitzen unter anderem Bezirks- und 
Ratspolitiker, die Vorsitzenden der Bürgervereine der Shell-nahen Stadtteile und Vertreter 
von BUND e.V. 
 
Nach Angaben der Kölner Bezirksregierung gehört die Shell Rheinland Raffinerie aber 
bereits zu den Überwachungsschwerpunkten. 
 
Bis heute liegt keine weitere Stellungnahme der Fachverwaltung vor. 
 
Aufgrund der aktuellen Planungen die Rohrleitungen bis 2024 zu sanieren, ist der 
Beschluss ist erledigt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1030/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2021
Erstellt
16.03.2021 12:54