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3205/2022

Sanierung des Volksgartenweihers, Änderung der Teichanlage im Kölner Volksgarten (Gebäude-Klasse 1), Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“, EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.10.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 17.10.2022, TOP 3.1

Anlage 5: Volksgartenweiher Landschaftspflegerische Begleitplanung

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Anlage 1: Volksgartenweiher QGISKarte

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Anlage 3: Volksgartenweiher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des LP

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Anlage 7: Volksgartenweiher Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 2: Volksgartenweiher KoelnGIS Abgrenzung LSG

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4: Volksgartenweiher Erläuterungsbericht

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Anlage 6: Volksgartenweiher Artenschutzrechtliche Betrachtung

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Anlage 8: Volksgartenweiher Maßnahmenplan

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Anlage 5: Volksgartenweiher Landschaftspflegerische Begleitplanung

22875 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

@DStEB,,

Sanierung Volksgartenweiher

Bauantrag
nach 8 64 BaußO NRW

Anlage A-9:
Landschaftspflegerische Begleitplanung

BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44, 50679 Köln
Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de
Januar 2022, Ca, 2020141.21

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

Nr. Bezeichnung der Maßnahme

vi Okologische Baubegleitung

Ziel Vermeidung von Verstößen gegen naturschutzfachliche Auflagen / Anforderungen
Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet

Kurzbeschreibung Während der Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitungzur Überwachung dergenehmi-
gungskonformen Umsetzung derlandschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs-
und Verminderungsmaßnahmen, insbesondere zum Boden- und Artenschutz, vorgesehen.

v2 Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts)
Ziel Zeitliche Bündelung von Störungen und Flächenbeanspruchung
Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet

Kurzbeschreibung Für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme (bestehend ausTiefbau,technischer Ausrüstung und
Landschaftsbau) wird ein Zeitraum von knapp 2 Jahren angesetzt. EingroßerTeilder Arbeiten inden
einzelnen Gewerken (z. B. Beckensanierungund Umbau Betriebsraum Grotte) kann grundsätzlichpa-
rallel erfolgen. Geplant ist, mitder Entschlammung im Herbst zu beginnen. Der Abtransport desAb-
bruchmaterialsausdem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschlussdaran
ausgeführt werden, damit inder Hauptsaison desFolgejahresdergrößte Teilder LKW-Fahrten im Park
abgeschlossen ist und sich der Baustellenverkehr geringerfrequent darstellt.

Um die Störungen der Parkbesucherweiterzu minimieren, wird die Bautätigkeit an denWochenenden
eingestellt. Arbeiten in der Nachtzeit werden nicht durchgeführt. Bei derDurchführung der Bauarbeiten
und desBaustellenverkehrswerden die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten.

v3 Freigabe der Wegev erbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
Ziel MinimierungderZerschneidung von Wegeverbindungen
Lage/Standort Kreuzung von Baustraße und zentralen Wegeverbindungen im Park

Kurzbeschreibung Um die Störungen der Parkbesucher zu minimieren, werden die unterder Woche abgesperrte Wege an
den Wochenenden fürden Besucherverkehrfreigegeben.

v4 Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall)

Ziel Minimierungder Staub- und Abgasbelästigung

Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet

Kurzbeschreibung Zur Vermeidung von unnötigen Emissionen werden Baumaschinen und -fahrzeugeeingesetzt, die dem
Stand derTechnikentsprechen.
Zum Schutz der Wohnsiediungen und derangrenzenden Biotope werden relevante (staubige) Flächen
zur Minderung der Staubentwickungwährendtrockener Witterungsphasen beregnet.

Die vorgeschriebenen Grenzwerte der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“
werden eingehalten.

v5 Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
Ziel Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen
Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet, insbesondere Uferbereiche und Lagerfläche

Kurzbeschreibung Die Arbeiten ind gemäß DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben)
durchzuführen. Femer änd die DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial)und
die DIN 18915 (Vegetationstechnikim Landschaftsbau -Bodenarbeiten) zu beachten. DieInanspruch-
nahme von Bodenwird auf dasabsolut notwendige Maß mit einer standortangepassten Eingriffäntens-
tät minimiert. Im Bereich der Eingriffsflächen (einschließlich Arbeitsflächen) werden folgende Maßnah-
men zum Schutz der Bödenergriffen:

- Die Zufahrt zurBaustelle erfolgt weitestgehend auf bestehenden Wegeverbindungen,

- Bei plastischerKonsistenz desBodenssind auf zu befahrenden Flächen Lastverteilungsplalten
auzzulegen; beibreiigerbiszähflüssiger Konsistenz ist ein Befahren grundsätzlich unzulässig.

- Die Auswahl geeigneter Fahrzeugerichtet sch nach dem maximal zulässigen Kontaktflächen-
druck gemäß DIN 19639,

- _ Ober-und Unterboden bzw. unterschiedliche Bodenmaterialien änd getrennt auszubauen undzu
lagem. Eine Vermischung istnicht zugelassen. Fürden späteren Wiedereinbau vorgesehenes

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Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

Material wird ortsnah gelagert. DasMaterial kann auch den eingeplanten Arbeitsflächen zwi-
schengelagert werden,

Oberbodenmieten sind im Regelfall gemäß DIN 18915 zu lagem (unverdichtet/nicht befahren,
Trapezform, max.2 m hoch, nicht in Muldenlage oder durch Ringgraben dräniert, Abstand zuei-
nandermind.0,5 m, beiLagerzeiten> 2 Monaten ist eineZwischenbegrünung erforderlich und
ggf. mitderBodenkundlichen Baubegleitung abzustimmen).

Unterbodenmieten sind im Regelfallgemäß DIN 18915 zu lagern (unverdichtet/nichtbefahren,
Trapezform, max.3 m hoch, nicht in Muldenlage oder durch Ringgraben dräniert, Abstand zuei-
nandermind.0,5 m).

vor Ort nicht wiederzuverwendender Bodenwird gemäß den einschlägigen Vorgaben (insb. DIN
19731) aufanderweitige Nutzung geprüft und verwertet.

Femergelten die Empfehlungen zum allgemeinen Baumschutz (bzgl. Wurzelschutz) und zum allgemei-
nen Gewässerschutz (bzgl. Schadstoffeintrag)

v6 Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen

Ziel

Lage/Standort

Vermeidung von schädlichen Oberflächen- und Grundwasserveränderungen
GesamtesPlanungsgebiet

Kurzbeschreibung Vorsorgliche MaßnahmendesGewässerschutzes:

Alarmplan und Notfallplan snd zu erstellen.

Während der Arbeiten verursachte Kontaminationen oder Siedlungsabfälle änd unverzüglich der
zuständigen Wasserbehörde zu melden. Sieerfordem eine Eingrenzung und weiteren fachlichen
sowie rechtlichen Behandlung.

Während der Bauphase in Gewässer oder Boden eingedrungene wassergefährdende Stoffe so-
wie sonstige wassemwirtschaftlich relevante Gegebenheiten (z. B. Unfälle mit Leckage)sind un-
verzüglich der Wasserbehörde, der Fachbaubegleitung, der Feuerwehr oderder Polizeibehörde
sowie dem Wasserversorger zu melden - vgl. Notfallplan mitMeldewegen.

Wassergefährdende Stoffe iind nurim unvermeidlichen Umfang undunterEinhaltungallerge-
setzlichen Vorschriften undtechnischen Regeln zu verwenden.

Vorhalten von Ölbindemitteln(Sorb-Streu und Sorb-Schlängel, ggf. Sorb-Viies).

Fahrzeuge und Baumaschinensind gegen Kraftstoff-und Ölverluste zu schen, die Baumaschi-
nen und Fahrzeuge sind diesbezüglich arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen.
Betankung von Baumaschinen sollte nur unter sachgemäßer Verwendung von Auffangwannen
(Faltwannen von 1,5 mx 1,5m x 0,22 m)und rückschlaggesicherten Zapfanlagen durchgeführt
werden.

Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen und Fahrzeugen sind planmä-
Big nicht auf den Bauflächen durchzuführen; DasAb-/Ausspülen von Mischfahrzeugen und Be-
tonbehältern im Baubereichist nicht zulässig. Im Einzelfallmüssen spezielle gesicherte Plätze mit
angemessenem/r Rückhalt/Auffangvorrichtung hergerichtet werden.

Anfall von Stau-und Tagwasseristzu berücksichtigen und einebauzeitliche Entwässerung vor-
zusehen.

v7 Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)

Ziel
Lage/Standort

Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden)

Sämtliche Eingriffs- und Arbeitsflächen im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m)von Bäumen (sehe
Plan B-5.1 mit räumlich differenzierter Darstellung)

Kurzbeschreibung Anwendung dereinschlägigen Vorhaben gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen und Pflanzenbestän-

den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP4 (Richtliniefürdie Anlage von Straßen, Teil
Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen)
und ZT V-Baumpflege (Schnittmaßnahmen). Hierzu zählen u. a.:

Schutz desWurzelbereichs(Kronenraum + 1,5 m)gegenüber Verdichtung durch Gewährleistung
einesausreichenden Mindestabstandeszwischen Baumstamm und Eingriffs- sowie Arbeitsfläche
unter Zuhilfenahme geeigneter Maßnahmen (z. B. Abgrenzung mit Bauzäunen),

Schutz derStämme (Ummantelung, Verkeidung) in Bereichen, in denen die Auszäunung des
Wurzelbereichsnicht ausreichendhherzustellen oderzielführendist (z. B. bei Straßenbäumen),

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite2von6

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Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

- Bei Erdarbeiten im Wurzelbereich: Schonende Ausführung (Handschachtung, Saugbagger), ggf.
Errichtung einesWurzelvorhangs; Erichtungeinesmobilen Verbauszur Vermeidungvon Boden-
erosion (bei Schachtung); Mindestabstandzum Wurzelanlauf: vierfacher Stammumfangin 1m
Höhe, jedoch mindestens2,5 m,

-  Befahrung desWurzelbereichsnurin Ausnahmefällen und unter Verwendung einesgeeigneten
Aufbauseiner Tragschicht zum Schutz gegen Bodenverdichtung und mechanische Wurzelschä-
den,

- Keine Lagerung von Maschinen undBoden im Wurzelbereich,

- Bei Feststellen von Beschädigungen von Wurzeln oder Stamm: Ergreifen geeigneter Pflegemaß-
nahmen (Wundheilung, PflegeschnittderKrone etc.),

- Die bauzeitlich genutzten Wurzel- bzw. Traufbereiche werdennach Abschlussder Bauarbeitenin
ihren Ursprungszustand versetzt.

- sofern nötig ind Grundwasserabsenkungen bzw. Maßnahmen im Wurzelbereich mit einschrän-
kenderWirkung auf daswurzelverfügbare Bodenwasser auf den Zeitraum der Vegetationsruhe
zu beschränken (Ende Oktoberbis Ende März).

v8 Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung)

Ziel
Lage/Standort

Kurzbeschreibung

Vermeidung von baızeitlicher Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Bäume

Bäume mit Wurzelbereichinnerhalbder Baustelle (ehe. PlanB-5.1 mit räumlich differenzierter Darstel-
lung)

In der Vegetationsphase, also im belaubten Zustand, istinsbesondere zu Zeiten hoher Trangpirationsra-
ten im Falle von Eingriffen inden Wurzelraumeine ausreichende Bewässerung der Bäume ächerzustel-
len (Hinweis: nach Maßnahmenumsetzung wird diese Funktion über die Bewässerungseitungübernom-
men, sehe Maßnahme V9).

Um den Wasserbedarf (die Transpirationsrate) der Bäume zu reduzieren, ist ggf. ein Rückschnitt erfor-
derlich. Fürsämtliche Schnittarbeiten iind die Bestimmungen desallgemeinen Artenschutzeszu beach-
ten.

vg Herstellung einer Bewässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbewässerung)

Ziel
Lage/Standort

Kurzbeschreibung

Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäumeinfolge mangelnder Wasserversorgung

Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld (ehe PlanB-5.1 mit
räumlich differenzierter Darstellung)

Um zu gewährleisten, dassdie ufemahen Bäume infolge der Sohlabdichtung unter mangelnder Wasser-
versorgung leiden, wird eine Ringleitung zur Bewässerung der Bäume verlegt, überdiegezielt Wasser
in den Boden infiltriert werden kann (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.5.2). Fürdie Verlegung der Ring-
leitung sind die Anforderungen derallgemeinen Baumschutzmaßnahmen (s. Maßnahme V8)zu berück-
sichtigen.

v10 Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen

Ziel
Lage/Standort

Kurzbeschreibung

Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität derBäumeinfolge desEinbausderSohldichtung

Bäume mit Wurzelbereichinnerhalbder Baustelle (ehe Plan5.1 mit räumlich differenzierter Darstel-
lung)

Um zu gewährleisten, dassdie ufernahen Bäume infolge der Sohlabdichtung (Risiko mangelnder Was-
serversorgung) und der Maßnahmenumsetzung (Risiko desmechanischen Wurzelschadens) keine
nachhaltige Schädigung erleiden, wird vom Bauherm oderin dessen Auftrag eine Vitalitätskontrolle der
Bäume durchgeführt. Die Vitalitätskontrolle erfolgt im Juli/ August. Werden Einbußen der Vitalität fest-
gestellt, werden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt bestandserhaltende Maßnahmen ergriffen.

v11 Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere

Ziel
Lage/Standort
Kurzbeschreibung

Schutz derRöhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote
Uferbereiche mit Röhrichten, Insel (jehe Plan 5.1 mit räumlich differenzierter Darstellung)

Um die empfindlichen Röhrichtbestände gegen Trittschäden (Parkbesucher, Hunde) und Schäden durch
Tretboote zu schützen, werden die Röhrichtzonen am Uferlandseitig durch einen Stabgitterzaunges-
chert. Am nordöstlichen Ufer (zwischen Spielplatz und Zulauf)kann derbestehende Zaun genutztwer-
den. Nördlich desGastronomiebereichswird derbestehende Zaun nach Maßnahmenumsetzung wieder
errichtet. Wasserseitig werden schwimmendeBarnierengegen ein Einfahrenvon Tretbootenerrichtet;
diesumfasst die Röhrichtzonen amUfer nördlich desGastronomiebetriebs und im Norden ander Einlei-
tung desZulaufgerinnes sowie die Insel.

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Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

v12 Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln

Ziel

Lage/Standort

Kurzbeschreibung

Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Wei-
herwassers fürdie Bewässerung

Uferbereiche mitpotenziellen Wurzelkonflikten der Korfliktstufen Il und Ill (zu überprüfen im Rahmen
der Bauausführung)

Damit überschüssiges Weiherwasser (zum Beispiel bei Niederschlag oderim Zuge einer Grundwasser-
zuspeisung) zielgerichtet dort über die Uferlinie tritt und den angrenzenden Bodenbenetzt, wo sich be-
sonders bewässerungsbedürfte Einzelbäuem befinden, wird dieDichtung in konfliktträchtigen Uferab-
schnitten nur3 cm über den Zielwasserstand desWeihersgeführt (ansonsten wird die Dichtung 10cm
über den Zielwasserstand gezogen). Die Maßnahme ist fürWurzelbereichein den Konfliktstufen Il und
Ill vorgesehen. Ein tatsächlichesErfordemisder Maßnahmewird im Einzelfall unter Zugrundelegung der
exakten, herzustellenden Uferlinie undder vorhandenen Wurzelkörper vorOrt im Zuge der Ausfüh-
rungsplanung beurteilt (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.5.2).

Ai (Wieder-) Herstellung v on Röhrichtzonen im Uferbereich

Ziel

Lage/Standort

Kurzbeschreibung

Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und Aufwertung der
Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen

Röhrichtzone nördlich desGastronomiebetriebessowie drei Teiluferabschnitteam östlichen Ufer zwi-
schen Zulauf (Norden) und Spielplatz (Südosten) (siehe Plan B-5.2)

Zielbiotop: CFO (Röhrichte)

Entwicklungsdauer:3-5 Jahre

Größe / Anzahl / Fläche: Breite 1,5m, vier Uferabschnitte mit einer Länge von insgesamtrd. 95 m; Ge-
samtfläche rd. 260 m? (zzgl. Röhrichte ausMaßnahmeE1).

Der bestehende Röhrichtbereich nördlich desGastromoniebetriebswird nach Maßnahmenumsetzung
wiederhergestellt. Zur Gewährleistung von Sichtbeziehungen zwischen den Wegeverbindungenund der
Weiherflächekommenhoch-und niedrigwüchsige Arten zur Anwendung.

‚Am Ostufer werden drei kürzere Uferabschnitte, die im Bestand strukturell ähnlich bewachsen sind, um
einen Röhrichtstreifenergänzt(siehe PlanB-5.2). Die Röhrichte werden in einem 1,5m breiten Streifen
im Flachwasserbereich oberhalb derSohlabdichtung angepflanztund bieten hochwertige Rückzugsorte
insbesondere für schutzwürdige Wasservogelarten. In erster Linie kommen hochwüchsige Arten zum
Einsatz.

Die Pflanzungkann über den Einbau einzelner Pflanzen, Röhrichtmatten oder Röhrichtwalzen erfolgen.

Die Pflanzmethode und die konkrete Artenzusammensetzung werdenim Rahmender Ausführunggpla-
nung unter Berücksichtigung der Wassertiefen, der Besonnung und gestalterischer Aspekte (Farben,
Sichtbeziehungen) bestimmt.

Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten:
» DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Bodenarbeiten
» DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Pflanzen und Pflanzarbeiten
® DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltunggeistungen für dieEnt-
wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwickungs- und Unterhaltungspflege)

Die größeren Röhrichtzonen werden über Zäune gegen Trittschäden und über Schwimmbarrieren ge-
gen Tretbootegeschützt (vgl. Maßnahme V11).

A2 Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung)

Ziel
Lage/Standort
Kurzbeschreibung

Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand
Uferabschnitt nördlich der Bastion, Uferabschnitt im Bereich desSpielplatzes (jehe Plan B-5.2)

Zielbiotop: BD7 (Gebüschstreifen)
Entwicklungsdauer:3-5 Jahre
Größe / Anzahl / Fläche: drei Teilfiächen mit Gesamtfläche vonrd. 411 m?

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Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

In folgenden drei Teilflächen werdennach Maßnahmenumsetzung Anpflanzungen von Sträuchern (llw.
von Bodendeckern)zum Ausgleich deslokalen Eingriffsin dieBestandsvegetation vorgenommen (s.
Plan B-5.2):

® _ Westlich derEinmündung desZulaufs(Bepflanzungmit Bodendeckem), Flächerd. 43 m?,

® _ Uferbereich zwischen Zulauf und Bastion, Flächerd. 355 m?,

. Uferbereich nordwestlich desSpielplatzes, Flächerd. 13 m?.

Für Strauchpflanzungen gilt:
. Verwendung heimischer Arten, z. B. ausden Gattungen Schneeball, Holunder, Hartriegel, Ha-
sel,
«e _ Containerpflanze, Größe mind. 60 cm, 1 Pflanze/m?,
Für Bodendeckergilt:
®  Artenz.B. ausden Gattungen Cotoneaster, Lonicera
« _ Containerpflanze, Größe 20/30 cm, 6 Pflanzen/m?.

Die konkrete Artenzusammensetzung wird im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung
der Besonnung und gestalterischer Aspekte (Farben, Sichtbeziehungen) bestimmt.

Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke iind zu beachten:
« DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Bodenarbeiten
« DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
» DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungdeistungen für dieEnt-
wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)

Die Pflanzungen übemehmenin Teilbereichen zusätzliche Schutzfunktion für die Röhrichtpflanzungen
(s. MaßnahmeA1).

A3 Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung)

Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in dieUfer und die Parkwiesen
Lage/Standort Uferbereiche ohne Gehölze, Lagerfläche, Amphibienersatzgewässer (sehe Plan B-5.2).
Kurzbeschreibung Zielbiotop: HM4 (Parkrasen)

Entwicklungsdauer: 1-3 Jahre
Größe / Anzahl / Fläche: rd. 3.142 m?

Die für die Baustelleneinrichtung (2.943 m?) und die AnlagedesAmphibienersatzgewässers (199 m?)
beanspruchten Wiesenflächen werdennach Maßnahmenumsetzungbzw. Rückbau desErsatzgewäs-
sers durch Rasenansaat wiederhergestellt.

Qualität RSM 2.3 „Gebrauchsrasen, Spielrasen Rasensamen“
Aussaatmenge: 25 g/m?
Fertigstellungspflege: 1 Jahr (3 Schnitte), Entwickungspflege:2 Jahre (2 Schnitte)

Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten:
«® DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Bodenarbeiten
« DIN 18917: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Rasen und Saatarbeiten
® DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungdeistungen fürdieEnt-
wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)

A4 Wiederherstellung des Bodens
Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Boden
Lage/Standort Uferbereiche, Baustelleneinrichtungsflächen

Kurzbeschreibung Der fürdie Baustelleneinrichtungund die Maßnahmenumsetzung erforderliche Bodeneingriff wird nach
Maßnahmenumsetzung gleichartigund -wertig ausgeglichen.

Für die WiederherstellungdesBodenssind die einschlägigen Hinweise der DIN 18915 „Vegetalions-
technikim Landschaftsbau- Bodenarbeiten“ zu beachten.

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite5von6

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖöR
Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege

E1 Herstellung einer schilfdominierten Insel

Ziel
Lage/Standort
Kurzbeschreibung

Ersatz der baumdominierten Insel nach Einbau der Sohlabdichtung
Insel im nordöstlichen Weiher (sehe Plan B-5.2)

Zielbiotop: CFO / BB11 (Röhricht, Strauchgruppe)
Entwicklungsdauer:3-5 Jahre
Größe / Anzahl / Fläche: rd. 151 m?

Die fürden Einbau derSohlabdichtung zu entfermende Insel (bestanden mit nicht-einheimischem Baum-
bestand) wird durch eine schilfdominierte Insel ersetzt. Die Schilfinsel bietet wichtige, im übrigen Umfeld

nicht vorhandene Habitate für schützenswerte Wasservögel (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhehabi-
tate).

Die Insel besitzteine Grundfläche vonrd. 151 m?. Sie wird im Zentrum aufeinerFläche von rd. 60 m?
mit Strauchweiden bepflanzt. Eswerden heimische Weidenarten verwendet. FüreinenzügigenBe-
wuchs können z.B. Containerpflanzen mit einer Mindestgröße von rd. 60 cm verwendet werden ‚1
Pflanze/m’.

Die zentrale Strauchgruppe wird durch einen umlaufenden Röhrichtgürtel ergänzt (Breite rd.2 m). Der
umlaufende Röhrichtgürtel besitzt eine Länge von rd. 45 m Länge. Die Pflanzung kann überden Einbau
einzelner Pflanzen, Röhrichtmatten oder Röhrichtwalzen erfolgen. Bei Einzelpflanzenwird einePflan-
zung von 6 - 8 Stk /m? vorgesehen.

Die Pflanzmethode und diekonkrete Artenzusammensetzung werdenim Rahmen der Ausführungspla-
nung unter Berücksichtigung der Wassertiefen, derBesonnung und gestalterischer Aspekte (Farben,
Sichtbeziehungen) bestimmt.

Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten:
« DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Bodenarbeiten
® DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Pflanzen und Pflanzarbeiten
« DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungseistungen für dieEnt-
wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwickungs- und Unterhaltungspflege)

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite6von6

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Anlage 1: Volksgartenweiher QGISKarte

198 Zeichen

Aktenzeichen
Maßstab
 bauobjekt
bauantragsflaeche
 bauobjekt
bauantragsflaeche
 63/B21/3173/2019 63/J11/0023/2020
63/B21/3081/2018
63/B21/2395/2020
63/B21/3576/2020
63/J11/0051/2022
63/B21/1271/2022

Anlage 3: Volksgartenweiher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des LP

3333 Zeichen

/ 2 
 
 
 
 
68000  
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Axel Scholle 
Zimmer:     Geb.94 Raum 94.3.14 
fon 0221 221 - 26915 
fax 0221 221 - 6626915 
e-mail: axel.scholle@steb-koeln.de 
 
 
Stadt Köln 
Untere Natuschutzbehörde (57.1) 
Herr Philipp Weißkamp 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Ihr Schreiben  Mein Zeichen  Datum  
 StEB-TB-51 Sc 05.09.2022 
 
Sanierung Volksgartenweiher, Befreiung nach § 67 BNatSchG 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Weißkamp, 
wir beziehen uns auf das laufende Bauantragsverfahren für die Sanierung des Volksgartenwei- 
hers, an dem Sie von Seiten des Bauaufsichtsamts beteiligt werden. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf 
bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023). Das Schutzgebiet ist ausgewie- 
sen worden: 
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Siche- 
rung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbindungselemente zur 
Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum,  
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes, insbesondere durch Sicherung der viel- 
gestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von stadtnahen Resten 
der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Landschaft,  
• wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholung sraumes für die stille, landschaftsbezogene und die 
aktive Erholung.  
 
Das Vorhaben geht mit auf die Maßnahmenumsetzung beschränkten, bauzeitlichen Beeinträch- 
tigungen des Landschaftsschutzgebiets einher. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dennoch keine nachhaltigen Eingriffe zu erwar- 
ten. Vielmehr trägt das Vorhaben dazu bei, dass Wasserverluste reduziert und selbsterhaltende 
Bestände aquatischer Arten gefördert werden. Dies unterstützt die nachhaltige Entwicklung des 
urban geprägten Ökosystems aus Weiher und Park. Die Eingriffe können dabei durch die ge-

2 
 
  
plante Weihergestaltung vollumfänglich kompensiert werden, so dass keine nachhaltigen erheb-
lichen Auswirkungen verbleiben. Die Maßnahmenumsetzung steht dem Schutzzweck des Land-
schaftsschutzgebiets „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grün-
züge“ somit nicht nachhaltig entgegen. Dieser Schutzweck wird vielmehr durch die Umsetzung 
des Vorhabens unterstützt. 
Mit diesem Schreiben beantragen wir für das Vorhaben die Befreiung gem. § 67 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) von den Handlungsverboten nach § 26 Abs. 2 BNatSchG.  
Wie in der Vergangenheit abgestimmt, sind alle für die Befreiung erforderlichen Unterlagen dem 
Bauantrag zu entnehmen, den Sie von der Bauaufsicht in mehrfacher Ausfertigung erhalten. 
Für Rückfragen stehen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag  
 
 
Scholle

Anlage 7: Volksgartenweiher Bestands- und Konfliktplan

11225 Zeichen

10.12.2021   Uhr: 13:28:02    breaux   1:500 
N:\vkw2014121\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\B_5_1_LBP_Bestands_Konfliktplan_VGW.mxd
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670/79
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1664/13
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1015/11
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1228/15
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1644/18
1133/16
1669/10
1107/11
1107/11
VOLKSGARTENPARK
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VOLKSGARTENPARK
D
D
D
DD DDDDDD
DDDDDDDDD
D
D
"
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!.D
!.D
Wirkfaktor
Abgas-, Staub-, Lärmemissionen; ggf. Lichtemissionen; Risiko von 
Schadstoffemissionen
Baubeginn ab Herbst, Großteil der Arbeiten im Winter, keine Arbeiten am
Wochenende 
Raumbezug
Flächenhaft zu erwarten, ohne räumliche Differenzierung
Zu erwartende Eingriffe
Boden: Risiko der Bodenverschmutzung bei unsachgemäßem Umgang
mit potenziellen Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe)
Wasser: Risiko der Grundwasserverschmutzung bei unsachgemäßem 
Umgang mit potenziellen Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe)
Luft: Minimierte, nicht vollumfänglich zu vermeidende Beeinträchtigung 
der Luftqualität durch Abgase und Staub
Landschaftsbild: Vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) 
des Landschaftsempfindens durch Baulärm
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der
vorhandenen Sohldichtung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel 
für die Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Einzelbaum
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Einzelbaum-Verlust
Wirkfaktor
Reduzierte bis unterbundene Infiltration 
Raumbezug
Bäume im Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch        
Veränderung der Wasserversorgung
Wirkfaktor
Baubetrieb (Bewegung)
Raumbezug
Flächenhaft zu erwarten, ohne räumliche Differenzierung
Zu erwartende Eingriffe
Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) 
des Landschaftsempfindens durch Baubetrieb
Wirkfaktor
Vollständige Entleerung des Weihers
- Dauer der Entschlammung (netto) rd. 10 Arbeitstage (vgl. Kapitel 3.3)
- Dauer zwischen Beginn der Entleerung und wiederhergestelltem Weiher 
bis zu 2 Jahre
Raumbezug
Weiherfläche und unmittelbarer Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Wasser: vorübergehender Verlust des Oberflächengewässers, dadurch 
bauzeitlich keine Infiltration in das Grundwasser über defekte Sohlabdichtung
Luft: Geruchsbelästigung durch Freilegung der Sedimente
Klima: vorübergehender Verlust der kleinklimatischen Ausgleichsfunktion 
des Weihers
Tiere, Pflanzen: Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten 
(Fortpflanzungs-, Ruhestätte)
Biotoptypen (ohne Bäume): vorübergehender Verlust des Gewässers als Biotop
Biotoptypen (Bäume): bauzeitliche Beeinflussung der Wasserversorgung 
des ufernahen Baumbestandes
Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Weiherufer
Zu erwartende Eingriffe
Boden: Bauzeitlicher Verlust des Bodens im Uferbereich
Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten 
und Vogelarten
Biotoptypen: vorübergehender Verlust der Ufervegetation für die 
Herstellung der Sohldichtung
Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Erholungsfunktion)
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der 
vorhandenen Sohldichtung
Wirkfaktor
Reduzierte bis unterbundene Infiltration 
Raumbezug
Bäume im Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- 
änderung der Wasserversorgung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung
Raumbezug
Baustelleneinrichtungsflächen (Lagerflächen)
Zu erwartende Eingriffe
Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestigten Bereichen, Ver-
lust des Oberbodens
Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion; Gefahr der Einwanderung von 
Amphibien in die Baustelle
Biotoptypen: Verlust der Biotoptypen (Rasenflächen), Risiko der Schädi-
gung der Bäume (Stamm, Krone, Wurzeln) im Bereich der Baustraßen und der Lagerflächen
Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir-
kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen)
Wirkfaktor
Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung
Raumbezug
Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen)
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone, Wur-
zeln) im Bereich der Baustraßen
Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir-
kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen)
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der 
vorhandenen Sohldichtung
Wirkfaktor
Reduzierte bis unterbundene Infiltration 
Raumbezug
Bäume im Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- 
änderung der Wasserversorgung
Wirkfaktor
Reduzierte bis unterbundene Infiltration 
Raumbezug
Bäume im Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- 
änderung der Wasserversorgung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der 
vorhandenen Sohldichtung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Insel
Zu erwartende Eingriffe
Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten 
und Vogelarten
Biotoptypen: Verlust der baumbestanden Insel (nicht-einheimische Arten)
und Ersatz durch eine schilfdominierte Insel
Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Erholungsfunktion)
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Einzelbaum
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Einzelbaum-Verlust
Wirkfaktor
Reduzierte bis unterbundene Infiltration 
Raumbezug
Bäume im Uferbereich
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- 
änderung der Wasserversorgung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die 
Maßnahmenumsetzung
Raumbezug
Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III
Zu erwartende Eingriffe
Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der 
vorhandenen Sohldichtung
Wirkfaktor
Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung
Raumbezug
Baustelleneinrichtungsflächen (Zulauf)
Zu erwartende Eingriffe
Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestigten Bereichen, Ver-
lust des Oberbodens
Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion; Gefahr der Einwanderung von 
Amphibien in die Baustelle
Biotoptypen: Risiko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone, Wur-
zeln) im Bereich der Baustraßen und der Lagerflächen
Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir-
kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen)
FF1, wf4
VB5, me3
GF0, oq
HM4, mc1
GF0, oq
SP0, mg25
HM4, mc1
SP3, sta2
GF0, me3
HM4, mc1
HM4, mc1
GF0, me1
BE6, lrg0, ta1-2
VB5, me1
BB11, lrg100
HM4, mc1
VB5, me2
GF0, oq
HM4, mc1
VA7, me2
BD3, lrg100, ta3-5
HM4, mc1
HM4, mc1
BE6, lrg0, ta1-2
VB5, me3
BD3, lrg100, ta1-2
HH0 / BD3, lrg0, ta3-5
HH9, wx40
VB5, me1
CF0, neo0
VA7, me2
BD3, lrg100, ta1-2
BB11, lrg100
VB5, me3
BD3, lrg100, ta3-5
HH9, wx40
BB11, lrg100 BB11, lrg100
BD3, lrg100, ta1-2
HH0 / BD3, lrg0, ta3-5
BB11, lrg100
VB5, me1
BD3, lrg100, ta1-2
VB5, me1
BD5, lrg100
BD5, lrg100
BE5, lrg100, ta1-2
VB5, me1
VB5, me1
GF0, me1
VB5, me2
FN0, wf4, wx40
VB5, me5
BB11, lrg100
VB5, me1
BB12, lrg0
FN0, wf4, wx40
5643000
5643000
0 10 20 30 40 50 m
±
Planung
Arbeitsraum
Baustraße 
Lagerfläche
Bauzaun mobil
Bauzaun ortsfest
Erhalt des bestehenden Stabgitterzauns
D D D Abriss des bestehenden Stabgitterzauns
Wiederherstellung des Stabgitterzauns nach Maßnahmenumsetzung
geplante Uferlinie nach Sanierung
Bewässerungsleitung
Zeichenerklärung
Bestandsanalyse
Planungsgebiet
Planungsgebiet
Baumbestand
Art
!. heimisch 
!. nicht-heimisch
Wurzelraum
( Vermuteter Wurzelraum (Wurzelkonflikt-Stufe II oder III)
Quartier
" Fledermauskasten
" Höhle
" Nisthilfe
Schutzstatus
Naturdenkmal
Biotoptypen
ParkteichFF1
GrabenFN0
RöhrichteCF0
Stillgewässerböschung, UferrandstreifenHH9
Ufergehölze aus heimischen LaubbaumartenBE5
Ufergehölze aus nicht heimischen LaubbaumartenBE6
GehölzstreifenBD3
Gebüsch und Strauchgruppe heimische ArtenBB11
Gebüsch und Strauchgruppe nicht heimische ArtenBB12
HeckeBD5
Böschung
Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen, SportrasenHM4
Vegetationsarme oder -freie BereicheGF0
Sonstige Sport- und FreizeitanlageSP0
SpielplatzSP3
Rad-, FusswegVB5
Wohn-, ErschließungsstraßeVA7
HH0/ BD3
ND 102.01c
gesamtes Weiherufer
Konfliktanalyse
Wirkfaktor
[Relevanter bau-, anlage-, betriebsbedingter Wirkfaktor gemäß Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2]
Raumbezug
[Relevanter Raumbezug]
Zu erwartende Eingriffe
[Beeinträchtigungen von Bestandteilen des Naturhaushalts oder 
des Landschaftsbildes gemäß Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2]
Datengrundlage
Topografie, Kanalkataster 
und Vermessung:                Stadtentwässerungsbertiebe Köln
Übersichtskarte:                  WMS NW DTK25 Geobasis NRW (2021) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datum NameMitzeichnung Abteilung
Betrieb
Projektleiter
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Hauptabteilungsleiter
Abeko-Nr. Lagenetz Höhensystem
Format
MaßstabZeichnungs-Nr.
Datei
Zeichnungs-Nr.
Projekt-Nr.
Datum Name
bearb.
gepr.
UTM DHHN92
B-5.1
2020141.21
Projektbezeichnung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze
LP3 - Entwurfsplanung
Sanierung Volksgartenweiher
Landschaftspflegerische Begleitplanung
Bestands- und Konfliktplan
Index Änderung Datum bearbeitet Zeichnung-Nr.
1:500
ModrakDez. 2021
Dez. 2021 Rubbert
Köln, Januar 2022                                       Dipl.-Ing. Ulrich Krath

Anlage 2: Volksgartenweiher KoelnGIS Abgrenzung LSG

140 Zeichen

Volksgartenweiher
Mittelpunkt: 355724, 5643105
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 02.09.2022Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8131 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3205/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Volksgartenweihers, Änderung der Teichanlage im Kölner Volksgarten 
(Gebäude-Klasse 1), Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis 
Marienburg und verbindende Grünzüge„, EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt 
Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Sanierung des Volksgartenwei-
hers im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden.  
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.10.2022

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Der in der Neustadt/Süd gelegene, historische und denkmalgeschützte Volksgarten ist insbesondere 
geprägt durch seinen Altbaumbestand (mitunter Naturdenkmale ND 102.01a-d) sowie die großflächi-
ge Wasserfläche des sog. „Volksgarten weihers“. Letzterer obliegt, samt seiner Randeinfassung und 
der technischen Anlagen und wie zahlreiche weitere Weiher in Köln, dem Zuständigkeitsbereich der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB). Aufgrund des schadhaften Ist -Zustands (u.a. weist 
der Volksgartenweiher eine undichte, sanierungsbedürftige Sohle auf) ist seitens der StEB eine um-
fangreiche Sanierung des bestehenden Gewässers vorgesehen.  
 
Die in diesem Zusammenhang betroffenen Flurstücke 671/79 und teilweise 397/0 (beide Gemarkung: 
Köln, Flur: 41) befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans (LP) der Stadt Köln, durch 
welchen an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis 
Marienburg und verbindende Grünzüge“ festgesetzt ist. Zudem handelt es s ich bei einer Größe von 
über 400 m² und der Tiefe von über 2 m um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben (Bau -AZ: 
63/B21/1271/2022).  
 
Im Rahmen des planerisch sehr aufwändigen Vorhabens sind vielfältige Maßnahmen zu berücksichti-
gen. Das mit der Planung b eauftragte Büro BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlas-
sung Köln, Karlstraße 40 -44, 50679 Köln) hat sich daher frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbe-
hörde (UNB) in Verbindung gesetzt, zu den landschafts - und artenschutzrechtlichen Themen abge-
stimmt und das Vorhaben in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst.  
 
Sämtliche Maßnahmen (Entschlammung, Umbau) zielen letztlich darauf ab, den derzeitig hohen 
Wasserverlust zu vermeiden und den ökologischen Zustand nachhaltig aufzuwerten, bei gleichzeit i-
gem Erhalt bestehender Freizeitnutzungsmöglichkeiten.  
 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Ausgleich: 
Mit dem Vorhaben einhergehende Eingriffe/ Maßnahmen sind detailliert in dem erstellten Erläute-
rungsbericht aufgeführt bzw. in dessen Anhängen darg estellt. Dies sind insbesondere (neben den 
Ausführungen des Punktes 4 im Erläuterungsbericht) die Anlagen A -9: Landschaftspflegerische Be-
gleitplanung und A-10: Artenschutzrechtliche Betrachtung sowie die beiden Pläne B -5.1: Bestands-
/Konfliktplan und B-5.2: Maßnahmenplan.  
Angegeben sind (neben allgemeinen Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen wie der bauzeitliche 
Baumschutz) zahlreiche Einzelmaßnahmen, die u.a. eine Baumbewässerung, Schutzvorkehrungen 
zum Erhalt von Röhrichtbeständen, die Herstellung eines Amphibienersatzgewässers und das Ein-
fangen und Umsiedeln von Libellenlarven  (beispielhafte Benennung) umfassen. Als zentrales Ele-
ment und zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Anforderungen/ zur Gewährleistung der Umset-
zung der landschafts-/ artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird eine Ökologische Baubegleitung ein-
gebunden.  
Basierend auf der Erfassung der Biotoptypen (sowohl der bauzeitlich als auch der dauerhaft bean-
spruchten Flächen) und deren jeweiliger Zuordnung/ Wertigkeit ergibt sich ein derzeitiger Bestands-
wert in Höhe von 317.247 ÖWE. Es ist beabsichtigt, die im Zuge der Sanierung beanspruchten Bio-
toptypen überwiegend gleichwertig wiederherzustellen. Durch den Ausgleich über die (Wieder-) Her-
stellung von Röhrichtzonen, die Anpflanzung von Sträuchern, die Herstellung einer schilfdominanten 
Insel usw. ergibt sich ein künftiger Wert von 343.755 ÖWE und somit im Ergebnis ein Kompensati-
onsüberschuss von 29.508 ÖWE. Nach der Eingriffs -/ Ausgleichbilanzierung ist somit eine vollum-
fängliche Kompensation gegeben.

3 
Artenschutz:          
Bei der Einhaltung der im LBP vereinbarten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön-
nen artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Hervorzuheben ist insbesondere die Schaf-
fung eines Amphibienersatzgewässers.  
Hinsichtlich der erforderlichen Abfischung des von Karpfen dominierten Besatzes erfolgt eine Ab-
stimmung zwischen Vorhabensträger und den zuständigen Kollegen*innen der Unteren Jagd - und 
Fischereibehörde, unter Einbeziehung eines Fischerei-Sachverständigen.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die von der StEB geplante Weihersanierung bezieht sich auf Flächen, die sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des LP befinden.  
Mit der Schutzgebietsausweisung (durch den LP festgesetztes LSG L 17 „ Äußerer Grüngürtel Mün-
gersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“) gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 (Bäume, Sträu-
cher und sonstige Pflanzen zu beschädigen), Nr. 2 (wildlebenden Tieren nachzu stellen, sie zu fan-
gen,…), Nr. 6 (Verlegung ober-/ unterirdischer Leitungen) und Nr. 7 (Abgrabungen oder Ausschach-
tungen vorzunehmen/ die Bodengestalt zu verändern). Von diesem Verbotstatbestand bedarf es einer 
Befreiung gem. § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 75 LNatSchG NW grundsätzlich gegeben.  
Der Weiher weist aktuell einen sanierungsbedürftigen Zustand auf, durch den u.a. die derzeitig hohen 
Wasserverluste begründet sind (häufig verbunden mit einer schlechten Wasserqualität, starkem Al-
genwachstum, starker Schlammbildung und Geruchsemmissionen). Somit stellt eines der vorrangigen 
Ziele die Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands (Abdichtung des Beckens, Vermeidung 
des Wasserverlustes, Senkung des Wasserverbrauches) dar. Daneben zielen die Maßnahmen aber 
insbesondere auch auf eine Aufwertung des ökologischen Zustands ab.  
Das in diesem Zusammenhang gesehene, öffen tliche Interesse (stark von Erholungssuchenden fre-
quentierte Grünanlage) überwiegt den naturschutzfachlichen, unter Anwendung von Sicherungs -, 
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß reduzierten Beeinträchtigungen. Zumal 
durch die Kompensations maßnahmen die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes ausgeglichen 
werden und keine nachhaltigen, erheblichen Auswirkungen verbleiben. Gleiches gilt auch für den Ge-
samtcharakter des Volksgartens und den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (insbesonde-
re Sicherung von stadtklimatisch und ökologisch wichtigen Ausgleichsräumen, von vielgestaltigen 
Lebensräumen des Landschaftsparks und von großen Erholungsräumen). Beidem steht das geplante 
Vorhaben nicht entgegen.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Baugrundstück (QGIS-Karte) 
 
Anlage 2: Geltungsbereich Landschaftsplan (KölnGIS) 
 
Anlage 3: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des LP 
 
Anlage 4: Erläuterungsbericht (Planungsbüro BCE) 
 
Anlage 5: Landschaftspflegerische Begleitplanung (Anlage A-9) 
 
Anlage 6: Artenschutzrechtliche Betrachtung (Anlage A-10)

4 
 
Anlage 7: Bestands- und Konfliktplan (Plan B-5.1) 
 
Anlage 8: Maßnahmenplan (Plan B-5.2)

Anlage 4: Volksgartenweiher Erläuterungsbericht

278929 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher
Bauantrag
nach § 64 BauO NRW
Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44, 50679 Köln
Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de
Januar 2022, Ca, 2020141.21

N:\vkw2014121\03_Pl\04_Gen\01_BauO-NRW\03_Doku\20210715_Ca_VGW.docx I
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht
1 Einleitung 1
1.1 Veranlassung 1
1.2 Zielsetzung 1
2 Grundlagen 2
2.1 Lage des Planungsraums 2
2.2 Bauliche Gegebenheiten 3
2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers 3
2.2.2 Bauwerke im und am Weiher 4
2.2.3 Bestehende Anlagentechnik 10
2.3 Vorhandene Nutzungen 12
2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation 12
2.3.2 Versorgungsleitungen 13
2.3.3 Gewerbliche Nutzungen 13
2.3.4 Nutzungen der Freiflächen 13
2.3.5 Sonstige Nutzungen 13
2.4 Planerische Vorgaben und Vorhaben 13
2.4.1 Festsetzungen des Landschaftsplans 13
2.4.2 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und
Biotopverbund 14
2.4.3 Wasserschutzgebiete 16
2.4.4 Denkmalschutz 16
2.4.5 Bauleitplanung 17
2.4.6 Sonstige Planungen Dritter 17
2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen 17
2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums 17
2.5.2 Geologie und Boden 18
2.5.3 Biotopstrukturen 19
2.5.4 Tier- und Pflanzenarten 21
2.6 Vorbelastungen 25

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II
2.6.1 Sedimentbeschaffenheit 25
2.6.2 Wasserbeschaffenheit 28
2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke 31
2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen 34
2.6.5 Kampfmittel 34
2.7 Baugrund 35
2.7.1 Baugrunderkundung 35
2.7.2 Wurzelräume 35
2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen 37
2.8.1 Niederschlag und Verdunstung 37
2.8.2 Grundwasserverhältnisse 39
2.9 Liegenschaften 42
2.10 Sonstiges 42
3 Entwurfsbeschreibung 43
3.1 Überblick 43
3.2 Ziele 43
3.3 Entleerung und Entschlammung 44
3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 44
3.3.2 Technische Beschreibung 45
3.3.3 Berechnungen und Nachweise 47
3.4 Gütebewirtschaftung 52
3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 52
3.4.2 Technische Beschreibung 55
3.5 Beckensanierung 59
3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 59
3.5.2 Technische Beschreibung 63
3.6 Technische Ausrüstung 73
3.6.1 Überblick 73
3.6.2 Schaumsprudler, Weiher-Fontäne 73
3.6.3 Rezirkulationspumpen (Rezi-Pumpen) 74
3.6.4 Optimierung der Durchströmung des Weihers 75
3.6.5 Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser 76
3.6.6 Bewässerungssystem für Baumwurzeln 77

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III
3.6.7 Abwasserhebeanlage 78
3.6.8 Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA) 80
3.6.9 Steuerung 82
3.6.10 EMSR-Technik 82
3.6.11 Eingriffe in bestehende Bauwerke 84
4 Landschaftspflegerische Begleitplanung / Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 86
4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 86
4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf Natur und Landschaft 87
4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 90
4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 91
4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung 92
5 Artenschutzrechtlicher Beitrag 92
5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 92
5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose 94
5.2.1 Planungsrelevante Arten 94
5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen 95
5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse) 97
5.3 Artenschutzmaßnahmen 98
5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens 99
6 Kostenberechnung 99
7 Liegenschaftsregelungen 100
8 Bauausführung 100
9 Weitere Projektabwicklung 102
10 Zusammenfassung 103

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Überblick Volksgartenweiher im Ist-Zustand (von links oben, im
Uhrzeigersinn: Luftbild (Google), Wasserfläche und Bootsverleih,
Zulaufgerinne, Rezirkulationspumpe, Ufereinfassung, Nahaufnahme Sohle
im Uferbereich, Betriebsraum „Grotte“) 1
Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stadt Köln) 2
Abbildung 3: Wassertiefen im Volksgartenweiher (ILKON) 4
Abbildung 4: Vordergrund: Schachtabdeckung des neuen GW-Brunnen an der
Eifelstraße; Hintergrund: Schaltanlage 5
Abbildung 5: Eingangsbereich der Betriebsgrotte 6
Abbildung 6: Einstieg Pumpenschacht Umwälzung 7
Abbildung 7: Betriebene Kreiselpumpe zur Umwälzung des Weihers sowie anstehendes
Wasser im Pumpenschacht 7
Abbildung 8: Halbkreisförmiger Vorsprung der Bastionsmauer in den Volksgarten-Weiher 8
Abbildung 9: Holzsteg am Biergarten 9
Abbildung 10: Schachtabdeckung des stillgelegten GW-Brunnen nahe der Betriebsgrotte 9
Abbildung 11: Abdeckung des verfüllten Kabelschachts im Bereich des Weiher-Zulaufs 10
Abbildung 12: Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [32] 16
Abbildung 13: Volksgartenweiher (Südufer, Blickrichtung Nord, Foto: BCE, 25.08.2021) mit
strukturarmem, befestigtem und trittgeschädigtem Ufer sowie großen
weihernahen Einzelbäumen 19
Abbildung 14: Baulicher Zustand Betriebsraum Grotte 32
Abbildung 15: Einstieg in das Schachtbauwerk des alten GW-Brunnens 33
Abbildung 16: Verfülltes Schachtbauwerk 33
Abbildung 17: Lageplanausschnitt altlastenverdächtiger Flächen im Bereich des
Volksgarten-Weihers (Stadt Köln) 34
Abbildung 18: Direktes Niederschlags-Einzugsgebiet Volksgarten-Weiher (Quelle
DGM:TIM-Online, Bezirksregierung Köln) 37
Abbildung 19: Geländeneigung im anliegenden Uferbereich 38
Abbildung 20: Abfallende Böschung am Westufer (Volksgartenstraße) 38
Abbildung 21: Zeitreihen verschiedener GW-Messstellen im Süden Kölns von 2001 bis
2020 40
Abbildung 22: Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „KOELN 612“ (ELWAS) 40
Abbildung 23: Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KOELN 612; braune Linie: geplanter
Aushubhorizont von 39,60 mNHN im Vorgriff auf Kapitel 3.5.2 41
Abbildung 24: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Entleerung und Entschlammung“ 44
Abbildung 25 Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des
Volksgartenweihers, Randbereich 49
Abbildung 26: Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des
Volksgartenweihers, Zentralbereich 49
Abbildung 27: Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1);
Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 50

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V
Abbildung 28: Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1);
Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 50
Abbildung 29: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Gütebewirtschaftung“ 54
Abbildung 30: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“ 62
Abbildung 31: Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [6]) 63
Abbildung 32: Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschugsoberkante
der Tiefzone 64
Abbildung 33: Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit
Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2) 65
Abbildung 34: Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der
Geländeoberkante 66
Abbildung 35: Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [6] 67

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklungsziele im Planungsraum und zielführende Entwicklungs-, Pflege-
und Erschließungsmaßnahmen gemäß Festsetzungen des
Landschaftsplans [11]. 14
Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Planungsraum [11] 14
Tabelle 3: Naturdenkmäler im Planungsraum [11] 15
Tabelle 4: Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV-
Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Bewertung“ [56] und
Flächensumme) 19
Tabelle 5: Fischarten des Volksgartenweihers einschließlich Anzahl gefangener
Individuen im Rahmen der regelmäßigen Befischungen (ergänzt, nach [23]
[24]) 22
Tabelle 6: Nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1] 23
Tabelle 7: Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ
5007-4 [21], deren Vorkommen im Volksgarten aufgrund der
Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau
hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher
[1], ohne Angabe zu den Lebensräumen) 24
Tabelle 8: Einordnung Schlamm Volksgartenweiher nach LAGA [40] [1] mit x =
Überschreitung LAGA-Zuordnungswert 26
Tabelle 9: Ausgewählte physikalische und sedimentologische Eigenschaften des
Weiher-Schlamms [1] 26
Tabelle 10: Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich 27
Tabelle 11: Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach
A-2.1.1 28
Tabelle 12: Grenzen der Trophiebereiche nach [4] 30
Tabelle 13: Liste der Homogenbereiche 35
Tabelle 14: Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im
Planungsraum 39
Tabelle 15: Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2016-2020
(StEB) 42
Tabelle 16: Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der
Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken 52
Tabelle 17: Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P-
Konzentration von 45 µg/l 52
Tabelle 18: Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom
beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von mindestens 2,0 mm
[60] 64
Tabelle 19: Übersicht zu vorhandenen „Schutzzonen“ und dort geplanten Maßnahmen 71
Tabelle 20: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu
erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Naturhaushalts und das
Landschaftsbild im Wirkzusammenhang mit dem Vorhaben sowie

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zur Vermeidung und
Kompensation des Eingriffs 87
Tabelle 21: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der
planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [21], vgl. Kapitel
2.5.4) 94
Tabelle 22: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht-
planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, besonders geschützten
Arten (vgl. Kapitel 2.5.4) 95
Tabelle 23: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger
besonders geschützter Arten (Artengruppen) 96
Tabelle 24: Übersicht Kostenberechnung(vgl. Anlage A-8) 100

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII
Anlagen
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen
A-1 Grundlagenverzeichnis
A-2 Grundlagendaten
A-2.1 Analytik
A-2.1.1 Weiherwasser, allgemeine physikalisch-chemische Parameter, 2018 - 2020
A-2.1.2 Weiherwasser, Nährstoffe und Trophie, 2018 - 2020
A-2.1.3 Grundwasserspeisung
A-2.1.4 Sedimentanalyse
A-2.2 Abstimmungen
A-2.2.1 Protokoll zur Abstimmung mit Grünflächenamt und Denkmalschutz am 24.03.2021
A-2.2.2 Protokoll zur Abstimmung der Vorplanung am 29.06.2021
A-2.2.3 Protokoll zur Abstimmung der Entwurfsplanung am 09.11.2021
A-3 Bilddokumentation (Ist-Zustand)
A-4 Geotechnische Erkundung des Untergrundes
A-4.1 Fotodokumentation der Bohrkerne BS-1 bis BS-6
A-4.2 Bohrprofile BS-1 bis BS-6
A-4.3 Rammdiagramme RS-1, RS-4
A-4.4 Laborprotokolle Seesediment/Kiese
A-4.5 Protokolle der chemischen Analytik
A-5 Nachweise zur Entleerung und Entschlammung
A-5.1 Entschlammungsbilanz
A-5.2 Dimensionierung Absetzbecken
A-6 Nachweise zur Gütebewirtschaftung
A-6.1 Weiherbilanz, Ist-Zustand
A-6.2 Weiherbilanz, Planungszustand
A-7 Berechnungen zur Technischen Ausrüstung
A-7.1 Bemessung Rezirkulations-Pumpen
A-7.2 Bemessung Bewässerungs-Pumpen
A-7.3 Bemessung Schaumsprudler
A-7.4 Bemessung Phosphat-Eliminations-Anlage (PEA)
A-7.5 Bemessung Abwasserhebeanlage

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX
A-7.6 Elektrischer Leistungsbedarf
A-7.7 Steuerungskonzept
A-7.8 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe
A-7.8.1 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung Gerinne
A-7.8.2 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung Weiher
A-7.8.3 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung PEA
A-8 Kostenberechnung - Zusammenstellung
A-9 Landschaftspflegerische Begleitplanung
A-9.1 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
A-9.2 Eingriffsbilanzierung
A-10 Artenschutzrechtliche Betrachtung
A-10.1.1 Artenschutzprotokoll, Teil A) – Angaben zum Plan/Projekt
A-10.1.2 Artenschutzprotokoll, Teil B) – Art-für-Art-Protokolle
A-10.2 Artenschutzmaßnahmen
A-11 Unterlagen zum Bauantrag
A-11.1.1 Antragsformular
A-11.2.1 Baubeschreibungsformular
A-11.2.2 Baubeschreibung Beiblatt
A-11.3 Amtlicher Katasterauszug
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab
B-1 Übersichtskarte 1 : 25.000
B-2 Übersichtslageplan 1 : 1.000
B-3 Bestand
B-3.1 Lageplan 1:500
B-4 Entwurfsdarstellung
B-4.0 Perspektiven
B-4.0.1 Bestand, Blick aus südlicher Richtung o.M.
B-4.0.2 Planung, Blick aus südlicher Richtung o.M.
B-4.0.3 Planung, Zulaufbereich aus süd-/östlicher Richtung o.M.
B-4.0.4 Planung, Betriebsraum „Grotte“ aus südlicher Richtung o.M.

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X
B-4.1 Entleerung und Entschlammung
B-4.1.1 Lageplan und Schnitt 1:500 / 1:50
B-4.2 Beckensanierung
B-4.2.1 Technischer Lageplan 1:500
B-4.2.2 Schnitte 1:100/50
B-4.2.3 Details 1:25/50
B-4.3 Technische Ausrüstung
B-4.3.1 Lageplan Zulaufbereich 1:50
B-4.3.2 Betriebsraum „Grotte“ 1:25
B-4.3.3 Sammelschacht und Auslaufbauwerk 1:25
B-4.3.4 Entleerungsschacht 1:25
B-4.3.5.1 Verfahrensfließbild Anlagentechnik o.M.
B-4.3.5.2 Verfahrensfließbild PEA o.M.
B-4.3.5.3 Verfahrensfließbild Sanitärtechnik (Trinkwasser und Abwasser) o.M.
B-4.4 Lageplan Baulogistik 1:1.000
B-4.5 Lageplan nach BauPrüfVO 1:500
B-5 Landschaftspflegerische Begleitplanung
B-5.1 Bestands- und Konfliktplan 1:500
B-5.2 Maßnahmenplan 1:500
BM Geotechnische Erkundung des Untergrundes
BM-1 Geotechnischer Bericht, Lageplan 1:500
BM-2 Geotechnischer Bericht, Querschnitt 1:100

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI
Verwendete Unterlagen
[1] ILKON
Zustandsbewertung von 7 Kölner Stadtweihern
Gutachten-Teilauszug für den Volksgarten-Weiher
2019
[2] Lampert, W. & Sommer, U.
Limnoökologie – 2. überarbeitete Auflage
1999
[3] Merkblatt DWA-M 504-1
Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen - Entwurf
Juni 2016
[4] LAWA (Kulturbuchverlag Berlin, 1999):
Gewässerbewertung – stehende Gewässer. Vorläufige Richtlinie für die Erstbewertung von
natürlich entstandenen Seen nach trophischen Kriterien
1999
[5] Merkblatt DWA-M 606
Grundlagen und Maßnahmen der Seentherapie
Dezember 2016
[6] DWA Regelwerk Merkblatt DWA-M 512-1
Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke
Februar 2012
[7] Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –
OGewV); zuletzt geändert am 09.12.2020
2016
[8] Umweltbundesamt
Chemische Güteklassifikation nach LAWA in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/dokumente/chemische_gu-
teklassifikation.pdf
zuletzt abgerufen: 17.02.2021
[9] Rheinischer Fischereiverband
Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Gewässern
Berichte zu den Bearbeitungsjahren
2016 und 2018
[10] DWA Regelwerk DWA A 110
Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen
August 2006

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII
[11] Stadt Köln
Landschaftsplan der Stadt Köln
Text und Erläuterungen zur Festsetzungs- und Entwicklungskarte
Band I und Band II – Digitale Fassung
1991, 12. Änderung vom 20.01.2021
[12] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
Schriftliche Mitteilung vom 30.11.2020
[13] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
Schriftliche Mitteilung vom 08.03.2021
[14] Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Mdl. Mitteilung vom 15.03.2021 bzw. schriftliche Mitteilung vom 16.03.2021
[15] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der Verordnung vom
19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
[16] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS)
http://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/
zuletzt abgerufen: 19.02.2021
[17] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re-
gierungsbezirks Köln
2019
[18] Glässer, E.
Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 122/123 Köln, Aachen
1978
[19] Geologischer Dienst NRW
Geologischen Karte von Nordrhein-Westfalen. Blatt C 5106 (Köln)
Maßstab 1:100.000
1986
[20] Geologischer Dienst NRW
Informationssystem Bodenkarte 1:50.000
Stand 09/2019

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII
[21] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
Messtischblatt-Abfrage. Messtischblatt-Quadrant 5007-4 (Köln)
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt
Abfrage 01/2021
[22] Grünflächenamt der Stadt Köln
Ergebnisse der Wildgänsezählung 2020
Schriftliche Mitteilung vom 19.01.2021
[23] Rheinischer Fischereiverband
Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei-
tungsjahr 2016. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
Stand 02/2017
[24] Rheinischer Fischereiverband
Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei-
tungsjahr 2018. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
Stand 03/2019
[25] Grünflächenamt der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 08.02.2021 und 09.02.2021
[26] Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Mdl. Mitteilung vom 15.03.2021 bzw. schriftliche Mitteilung vom 16.03.2021
[27] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Neobiota-Portal NRW
https://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/
Abfrage 03/2021
[28] BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Eine unendliche Geschichte?
https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/eine-unendliche-geschichte/
Artikel v. 20.05.2016
[29] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler – Pisces et Cyclostoma – in
Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung.
Stand: Mai 2010
[30] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung,
Stand: Juni 2016

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV
[31] Dr. Tillmanns und Partner GmbH
Geologische Voruntersuchungen zur Einrichtung einer Brunnenanlage für die Befüllung des
Weihers Volksgarten
2013
[32] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Fachinformationssystem „elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Was-
serwirtschaftsverwaltung in NRW“ (ELWAS)
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
Abfrage 03/2021
[33] Stadt Köln
Kölner Bebauungspläne – Übersicht (online)
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/suche/index.html
Abfrage: 03/2021
[34] Stadt Köln
Flächennutzungsplan
Stand 08/2018
[35] Stadt Köln
Volksgarten
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/parks/volksgarten
Abfrage: 03/2021
[36] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 11.11.2020; siehe auch Vermerk Nr. 01 vom 18.11.2020
[37] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 11.03.2021; siehe auch Vermerk Nr. 06 vom 17.03.2021
[38] Grünflächenamt der Stadt Köln
Mdl. Mitteilung vom 23.03.2021, siehe auch Vermerk Nr. 08 vom 31.03.2021
[39] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Sanierung des Blücherparkweihers – Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Juli 2018
[40] Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20: Anforderungen an die stoff-
lcihe Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen – Technische Regeln
2003

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV
[41] Desiree Laaser, Anja Busse
Kleinkläranlagen mit Membranbioreaktoren und  Phosphor-Elimination
HeGo Biotec GmbH
WWT Wasserwirtschaftstechnik 6/2019
[42] Phosphateliminierungsanlage PHOENIX-See
Technische Unterlagen, Verfahrensbeschreibung
W& S Wassertechnik GmbH, Wedemark
2011
[43] Untere Jagd- und Fischereibehörde
Rückmeldung zu gewässerstrukturellen Bedingungen für einen Raubfischbesatz
Schriftliche Mitteilung vom 15.04.2021
[44] Coelner Angel-und Gewässerschutzverein e.V
https://www.cagev.de/angelgewasser/volksgarten-weiher
Abfrage: 03/2021
[45] Stadt Köln
Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im Stadtteil Neustadt/Süd - Über-
sicht (online)
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/naturdenkmale_neu-
stadt_s%C3%BCd.pdf
Abfrage: 04/2021
[46] Fa. Ludwig Kunststoffe GmbH
Mündliche Mitteilung vom 22.04.2021
[47] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT)
Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im Wasserbau
2008
[48] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
ZTV-W LB 210 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Böschungs- und Sohlsi-
cherungen
2015
[49] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 12.05.2021; siehe auch Vermerk Nr. 13 vom 14.05.2021
[50] Emscher Genossenschaft Phoenix-See
Konzept einer Phosphateliminationsanlage am Phoenix-See
Erläuterungsbericht
März 2007

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI
[51] GEH Wasserchemie GmbH & Co. KG
Betriebsempfehlungen für Adsorberanlagen
Januar 2021
[52] Dr. Andreas Otto, Hego-Biotec GmbH
Eliminationsleistung von GEH-Adsorptionsanlagen
Telefonat am 11.03.2021
[53] Emschergenossenschaft, Phoenix See Entwicklungsgesellschaft
Phoenix See in Dortmund-Hörde und Ökologische Verbesserung des Oberlaufs der Em-
scher von km 0+00 bis km 2+24
Phosphateliminationsanlage am PHOENIX See
Entwurfsplanung / Ergänzungsantrag zur Planfeststellung vom 20.06.2005
[54] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli-
nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).
Runderlass v. 06.06.2016
[55] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen.
12/2015
[56] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW
2008
[57] Stokes, G. G.
On the effect of the internal friction of fluids on the motion of pendulums. In: Transactions of
the Cambridge Philosophical Society, Band 9, 1851, S. 8–106.c
[58] Hazen, A.
On Sedimentation, 1904, Trans. A.S.C.E. 53: S. 45, zitiert in ATV
1997.
[59] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Erneuerung Volksgartenweiher – Erläuterungsbericht Grundlagen und Vorplanung
Juli 2021
[60] Forschungsgruppe für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)
M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus
2016

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII
[61] Sukopp, H., Trautmann, W.
Ausbringung von Wildpflanzen. Natur und Landschaft 56: 368 - 369
1981
[62] Grünflächenamt der Stadt Köln
Mdl. Mitteilung im Abstimmungstermin vom 20.10.2021
[63] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 25.02.2021; siehe auch Vermerk Nr. 05 vom 08.03.2021
[64] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 14.10.2021; siehe auch Vermerk Nr. 23 vom 19[64].10.2021

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
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1 Einleitung
1.1 Veranlassung
Zum 01.06.2017 wurden 16 Parkweiher der Stadt Köln in die Zuständigkeit der Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR (StEB) übertragen. Grundlage hierfür ist ein Ergänzungsvertrag zum öffentlich-
rechtlichen Vertrag vom 07./21.12.2009 über Gewässerausbau und Hochwasserschutz. In diesem
Vertrag wird den StEB die Pflicht zur Unterhaltung und zum Ausbau der Weiher übertragen. Diese
Pflicht bezieht sich in der Regel auf die Wasserflächen, deren Randeinfassungen und die technischen
Anlagen zur Bewirtschaftung der Weiher. Die Parkanlagen um die Weiher verbleiben in der Zuständig-
keit des Grünflächenamtes.
Der Volksgartenweiher weist im Ist-Zustand eine schadhafte, heterogene, undichte Sohle mit hohen
Wasserverlusten auf. Auch die übrige Bausubstanz und die Betriebsanlagen sind in einem erneue-
rungsbedürftigen Zustand (vgl. Abbildung 1). Insbesondere in den Sommermonaten stellt sich eine
schlechte Wasserqualität mit starkem Algenwachstum und Schlammbildung bis hin zu Geruchsemissi-
onen ein. Die Parkanlage und der Weiher unterliegen dem Denkmalschutz.
Die StEB haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit der Planung, Ausschreibung und
Bauüberwachung der Sanierung des Weihers im Volksgarten beauftragt.
Abbildung 1: Überblick Volksgartenweiher im Ist-Zustand (von links oben, im Uhrzeigersinn: Luftbild (Google), Wasserfläche und Bootsver-
leih, Zulaufgerinne, Rezirkulationspumpe, Ufereinfassung, Nahaufnahme Sohle im Uferbereich, Betriebsraum „Grotte“)
1.2 Zielsetzung
Im Zuge der Sanierung des Volksgarten-Weihers soll das Becken zunächst entschlammt und an-
schließend umgebaut werden. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt werden, der einerseits
die heute auftretenden Wasserverluste minimiert und andererseits den Weiher nachhaltig ökologisch

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aufwertet. Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die technischen Anlagen wie die Rezirkulation
des Weiherwassers über eine Umwälzung und die Wasserfontäne mit Pumpe.
Die Sanierung muss die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllen und die ausgeprägte Ufervege-
tation des Naturgartens berücksichtigen.
Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind somit:
· Aufwertung des ökologischen Zustands (Einstellung eines angemessenen Trophiegrads, Aus-
bau der Artenvielfalt, Verhinderung einer Verlandung),
· Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers (Verbesserung der Wasserqualität,
Einschränkung für Naherholungssuchende während der Baumaßnahme),
· Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands (Abdichtung des Wasserbeckens, Vermei-
dung von Wasserverlust und Senkung des Wasserverbrauchs).
2 Grundlagen
2.1 Lage des Planungsraums
Die Weiheranlage liegt zentral im Volksgarten, eine historische Parkanlage am südwestlichen Rand
des Grüngürtels, die zur Südstadt (Stadtteil) des Stadtbezirks Innenstadt gehört (siehe Übersichts-
karte und Übersichtslageplan, B-1 und B-2). Der Volksgarten grenzt von Nordwesten bis Südosten an
Wohngebiete und im Südwesten an eine Haupttrasse der Bahn, die zur Südbrücke über den Rhein
führt. Um die Parkanlage führen die Eifelstraße (Nordwesten), die Volksgartenstraße (Nordosten), die
Vorgebirgsstraße (Südosten) und der nur zu Teilen befahrbare Vorgebirgswall (Südwesten) (siehe Ab-
bildung 2).
Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Quelle: Stadt Köln, WebAtlas)
Wohnbaufläche
Besond. Wohngebiet
Bahnanlage
Grünfäche
Hauptverkehrszüge
gemischte Baufläche

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2.2 Bauliche Gegebenheiten
2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers
Der Volksgarten wurde Ende des 19. Jahrhunderts auf dem Gelände des sogenannten „Forts IV“ an-
gelegt [35], das einen Teil der neupreußischen Stadtbefestigung darstellt. Durch die vom städtischen
Gartendirektor Adolf Kowallek entworfene Parkanlage wurde der arbeitenden Bevölkerung ein Rück-
zugsort zu Naherholungszwecken geschaffen. Der angelegte Weiher stellt mit seiner geschwungenen
Uferlinie und den am südöstlichen Ufer sehr flach zum Weiher abfallenden Böschungen ein naturna-
hes Landschaftsobjekt dar. Am nordöstlichen Ufer sticht eine kleine, stark mit Bäumen bewachsene
Insel als Landschaftsmerkmal heraus. Die Bepflanzung des Ufers ist teils in ihrer historischen Form
erhalten geblieben. Die Bäume stehen zum Teil unmittelbar an der Uferlinie (vgl. Anlage A-3, Ab-
schnitt 2 „Wurzelbäume“), vier davon sind als Naturdenkmäler ausgewiesen (siehe Kap. 2.4.2, Tabelle
3).
Der Weiher verfügt über eine ca. 13.600 m² große Wasseroberfläche. Mit einer mittleren Wassertiefe
von ca. 1,0 m ist er relativ flach angelegt. Im Randbereich liegen geringe Wassertiefen von 0,0 – 1,2 m
vor (siehe Abbildung 3). Richtung Weihermitte fällt die Sohle weiter flach auf bis zu 1,6 m Tiefe ab.
Das Becken wird im Nordwesten über einen künstlichen Wildbachlauf gespeist, der mit Störsteinen und
kleinen Ruhebecken ausgestattet ist (siehe Anlage B-3.1 und A-3, Kap. 5). Der Wildbach wird über das
Zulaufbauwerk an der Volksgartenstraße durch zwei Druckleitungen mit Wasser beschickt:
· eine Leitung zur Zuspeisung von Grundwasser aus einem an der nördlichen Parkgrenze ge-
legenen Grundwasserbrunnen (Eifelstraße Ecke Volksgartenstraße, vgl. Kap. 2.2.2),
· eine Leitung zur Zuspeisung von rezirkulierendem Weiherwasser vom Pumpenschacht der
Umwälzung westlich des Beckenzulaufs.
Der Zustand der Beckensohle gilt als sanierungsbedürftig [1]. Sehr hohe, anhaltende Wasserverluste
lassen auf einen Verlust der Dichtfunktion schließen. Unter Berücksichtigung der Zu- und Abflüsse in-
folge von Niederschlag und Evaporation ist von Versickerungsverlusten in Höhe der Zuspeisung aus-
zugehen, was ca. 7,5 m³/h entspricht (vgl. Kap. 2.8.2, Tabelle 15).
Zum Aufbau und aktuellen Zustand der Weihersohle liegen nur begrenzt Informationen vor. Im Jahr
1988 wurde der Weiher zuletzt entschlammt und teilsaniert. Dabei wurden Teile der ursprünglichen
Betonsohle mit einer Ton- und einer darüber liegenden Schutzschicht aus Kies und Schotter über-
deckt. In Teilbereichen, z.B. östlich der Insel, wurde die abgängige Betonsohle vermutlich komplett
durch eine Tonschicht ersetzt. Überdies wurden gemäß [1] stellenweise auch bituminöse Dichtungs-
materialien flächig aufgebracht. Räumlich differenzierte Bestandsunterlagen zum heterogenen
Sohlaufbau liegen nicht vor [36]. Da keine Informationen zu den Schichtstärken verfügbar sind, wird
für die Sohldichtung aus Beton eine im Wasserbau übliche Mächtigkeit von ca. 20 cm angenommen
[6]. Da durch die zurückliegenden Sanierungen keine Verbesserung der Dichtwirkung erzielt wurde,
wird der Abbruch und Neubau der Weihersohle als einzig zielführende Maßnahme betrachtet [1].

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Abbildung 3: Wassertiefen im Volksgartenweiher (ILKON)
2.2.2 Bauwerke im und am Weiher
Im Folgenden werden alle Bauwerke benannt, die für die Bewirtschaftung des Weihers relevant sind
sowie jene, die unmittelbar an das Becken grenzen und daher eine entsprechende Berücksichtigung
im Rahmen der Sanierungsarbeiten erfordern.
Neuer GW-Brunnen an der Eifelstraße
Der 2018 neu errichtete GW-Brunnen an der Eifelstraße (Ecke Volksgartenstraße, siehe Abbildung 4)
wird zur Speisung des Weihers über das Zulaufgerinne betrieben. Die wasserrechtlich genehmigte Ta-
gesmenge wird pegelabhängig (WebConnector zwischen Sonde und Schaltanlage) gefördert und über
eine Druckleitung zum Zulaufbauwerk nördlich oberhalb des Weihers gepumpt. Der Schacht befindet
sich entsprechend seinem geringen Alter in einem sehr guten Zustand.
h = 0,0 - 1,2 m
h = 1,0 - 1,5 m
h = 1,5 - 1,6 m

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Abbildung 4: Vordergrund: Schachtabdeckung des neuen GW-Brunnen an der Eifelstraße; Hintergrund: Schaltanlage
Betriebsgrotte
Unterhalb des Parkwegs östlich des Zulaufgerinnes befindet sich ein knapp 40 m² (Grundfläche rd. 6 x
6,5 m) großer Betriebsraum, der von den StEB  in Anbetracht der Bauwerksanmutung als „Grotte“ be-
zeichnet wird. Der Raum wird über eine relativ steile, schmale Treppe von der Nordseite des Parkwe-
ges betreten und mit einer Gittertür verschlossen. Alle Lichtöffnungen sind mit Gittern versehen (siehe
Abbildung 5). Innerhalb dieser Betriebsgrotte befinden sich der Haupt-Stromanschluss für die techni-
schen Anlagen sowie die Park-Beleuchtung (vgl. Kap. 2.2.2). Zentral innerhalb des Raumes befindet
sich ein Pumpensumpf mit Gitterrostabdeckung.

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Abbildung 5: Eingangsbereich der Betriebsgrotte
Pumpenschacht Umwälzung
Für die Umwälzung des Weiherwassers ist eine Kreiselpumpe (siehe Abbildung 17) mit Schaltanlage
in einem Schachtbauwerk westlich des Zulaufs untergebracht (siehe Abbildung 7). Durch eine Zulauf-
leitung strömt Weiherwasser vom südöstlichen Ende des Weihers zum Pumpenschacht und wird über
eine Druckleitung zum Zulaufbauwerk des Wildbachs gefördert (siehe Lageplan B-3.1). Zum Zeitpunkt

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der Einsichtnahme stand Wasser auf der Schachtsohle an. Der Zustand von Wänden und Sohle lässt
auf eine Undichtigkeit des Bauwerks schließen.
Abbildung 6: Einstieg Pumpenschacht Umwälzung
Abbildung 7: Betriebene Kreiselpumpe zur Umwälzung des Weihers sowie anstehendes Wasser im Pumpenschacht

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Uferbastion
Im Nordosten befindet sich eine vom Parkweg aus begehbare Uferbastion, auf der ein Garten ange-
legt ist. Die ca. 3 m hohe Bastionsmauer aus Naturbruchsteinen (siehe Abbildung 8) ragt halbkreisför-
mig in das Gewässer hinein. Zur baulichen Ausbildung und zum Zustand des massiven Bruchstein-
mauerwerks, insbesondere am wasserbenetzten Mauerfuß, liegen keine Bestandsunterlagen vor. Auf
eine (Teil-)Entleerung und Wiederbefüllung des Weihers schon in der Planungsphase zwecks voll-
ständiger Bestandserkundung soll nach Abwägung auf Seiten der StEB verzichtet werden. Verbindli-
che Angaben zum Bestand unterhalb der Wasserspiegellinie werden insofern erst im Rahmen der
Bauausführung zur Verfügung stehen.
Abbildung 8: Halbkreisförmiger Vorsprung der Bastionsmauer in den Volksgarten-Weiher
Biergarten mit Tretbootverleih
Am südwestlichen Ufer grenzt ein gastronomisch genutztes Grundstück an das Gewässer. Darauf be-
findet sich ein historischer Biergarten und das einzige Gebäude am Weiher. Im Unterschied zu den
naturnahen Uferböschungen stellt eine Uferkante den Übergang zum Gewässer dar. Neben einer klei-
nen Holzterrasse ist der Großteil der Fläche asphaltiert.
An der Uferkante Richtung Norden ist über eine Länge von ca. 20 m ein 1 m breiter Holzsteg ange-
bracht (siehe Abbildung 9), der von den Gästen zum Betreten und Anlegen der Boote verwendet wird.
Der Steg ist auf Stahlträgern (Doppel-T-Träger) befestigt, die mit geringfügiger Überdeckung in regel-
mäßigen Abständen von ca. 2 m an der Ufermaueroberkante einbetoniert sind. Auf den Profilen ist je-
weils eine Stahlschuhkonstruktion angeschweißt, auf der die Holzpfosten und die Trittbretter ange-
schraubt sind.

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Analog zur Uferbastion gilt auch für den Uferbereich des Biergartens, dass verbindliche Angaben zum
Bestand unterhalb der Wasserspiegellinie erst im Rahmen der Bauausführung zur Verfügung stehen
werden.
Abbildung 9: Holzsteg am Biergarten
GW-Brunnenschacht (stillgelegt)
Östlich der Betriebsgrotte befindet sich der Schacht des stillgelegten Grundwasser-Brunnens. Der in
Pflaster eingefasste Einstieg liegt im Parkweg (siehe Abbildung 10). Der Brunnen wurde aufgrund der
nachlassenden Ergiebigkeit stillgelegt und durch den neuen GW-Brunnen an der Eifelstraße ersetzt.
Abbildung 10: Schachtabdeckung des stillgelegten GW-Brunnen nahe der Betriebsgrotte

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Kabelschacht Betriebsgrotte (erdverfüllt)
Nördlich des Wildbach-Zulaufs in das Becken befindet sich ein alter Kabelschacht zwischen Betriebs-
raum Grotte und Weiher. Er wurde im Zuge der Ortsbegehung besichtigt und ist mit Boden verfüllt.
Abbildung 11: Abdeckung des verfüllten Kabelschachts im Bereich des Weiher-Zulaufs
2.2.3 Bestehende Anlagentechnik
Die vorhandene Anlagentechnik besteht aus folgenden Komponenten:
· Grundwasserbrunnen mit Grundwasserpumpe
ca. 7 l/s bzw. 25 m³/h Förderleistung im Betriebspunkt, bei ca. 45 m manometrischer Förder-
höhe, 5,5 kW/400V;
Direktschaltung, ohne FU, Pegelmessung, zwei Handabsperrschieber, Druckmesser (Mano-
meter), Durchflussmesser (Wasseruhr, und Analog-/Digital-Ausgang), Ausbaustück, DN 80,
Übergang zu erdverlegtem PE100-Rohr da = 90, SDR17, Fertigstellung 2018, Anlagenbauer:
Fa. Robert Plängsken, Neukirchen-Vluyn, Pumpenhersteller und Typ: Ebara W6BHE 32-
4/5,5, Baujahr 2016, voll funktionstüchtig.
Im Mittel ist nur eine GW-Entnahme von max. 15 m³/h bzw. 4,2 l/s genehmigt. Die

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Brunnenpumpe darf also nicht dauerhaft mit voller Leistung betrieben werden, sondern nur
im Intervall-Betrieb.
· PE100-Rohr DA 90, SDR17, von GW-Brunnen bis Anfang Zulaufgerinne verlegt,
· Rezirkulationspumpe (Rezi-Pumpe)
als trocken aufgestellte Kreiselpumpe, Typ ENR 125-200_ACH der Fa. EBARA Espana
Bombas, Madrid, Baujahr 2011, unbekannte Leistung, da keine erkennbaren Angaben auf
dem Typenschild, noch funktionstüchtig und im Dauerbetrieb, abgesichert und geschaltet
über örtliche Unterverteilung im Schacht, diese wird über die Hauptverteilung mit 3 x 50
A/400V versorgt, laut Hersteller-Unterlagen beträgt die Förderleistung zwischen 200 und 500
m³/h, bzw. 55 bis 140 l/s bei einer Förderhöhe von 30 bis 50 m. Nach den Unterlagen hat die
Pumpe eine Leistung zwischen 37 bis 55 kW. Ferner sind im Schacht eingebaut: Schieber,
Rückschlagklappe DN150, Übergang zu DN 125.
· PE100-Druck-Rohr DA 180, SDR17 oder DA 140, SDR17 zwischen Rezi-Pumpe und Anfang
Zulaufgerinne,
· Saugrohr, wahrscheinlich ebenfalls PE100, DA 180, SDR17, zwischen Rezi-Pumpe und An-
saugkorb, der nahe des Bootsverleihs situiert ist, ca. 100 m entfernt.
· Fontäne
Eine Fontäne ist nicht mehr vorhanden. Sie wurde wegen eines technischen Defekts entfernt
und nicht ersetzt. Das auf der Weiher-Sohle verlegte Versorgungskabel ist einem Diebstahl
zum Opfer gefallen. Ein Rest des Kabels ist noch im Betriebsraum bzw. im Kabelzugsystem
bis zur Schaltanlage der Fontäne verlegt.
· Versorgungskabel zwischen der örtlichen Schaltanlage der Rezi-Pumpe und Hauptvertei-
lung, teilweise erdverlegt, teilweise in Schutzrohr verlegt.
· Schaltanlage für den Grundwasser-Brunnen
in Außen-Schaltschrank, Standort unmittelbar neben GW-Brunnen am Kreisverkehr Eifel-
platz, für o.g. Grundwasserbrunnen, mit Einspeisung TN-Netz, mit HAK 80 A/400V, Haupt-
schalter, EHZ-Zähler, Impulszähler, DEHN-Kombi-Ableiter, Versorgung GW-Pumpe mit 12,6
A/400V, sowie eine „modulare WAGO-Steuerung, erweiterbar, WAGO-Steuerspannung, di-
gitale Durchfluss-Anzeige, DFÜ mit Baade-WebConnector, UMTS-Modem, Ortsteuerstelle
für Brunnenpumpe, ca. 10 % Platzreserve auf Hutschienen, keine Platzreserve im Schalt-
schrank für weitere Ortsteuerstellen, etc., hergestellt von Fa. ESK, Baujahr 2018, voll funkti-
onsfähig.
· Schaltanlage für die Rezi-Pumpe
als Wandanbau-Schrank im Rezi-Pumpenschacht, für o.g. Rezi-Pumpe, sowie eine
Schmutzwasserpumpe, vermutlich die Lenzpumpe im Betriebsraum mit Versorgung von der
Hauptverteilung mit 3 x 50 A/400V, Hauptschalter, Ortsteuerstellen (Drehschalter) für Rezi-

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Pumpe und Schmutzwasserpumpe, funktionsfähig, aber veraltet (vermutlich mindestens von
2011 oder noch älter).
· Technische Gebäudeausrüstung
lm Betriebsraum „Grotte“, nahe des Zulaufgerinnes ist eine veraltete, aber noch funktions-
tüchtige technische Gebäudeausrüstung (TGA) vorhanden, insbesondere:
· Beleuchtung mit Neonröhren,
· Schuko-Steckdosen,
· CEE-Steckdose (32 A),
· eine Tauchmotorpumpe in Pumpensumpf,
· diverse Installations-Kanäle und Schutzrohre für Kabel,
· Kabelwanddurchführung DN 150, Richtung Weiher.
· Im Betriebsraum „Grotte“ sind ferner diverse Schaltanlagen und Sicherungskästen vorhan-
den, insbesondere:
· Hausanschlusskasten, mit 3 x 125 A Schmelzsicherungen,
· ein Abgang über 3 x 80 A Schmelzsicherungen für die Stromverbraucher der StEB,
· ein weiterer Abgang mit unbekannter Absicherung (geschlossener Kasten),
· ein neuwertiger elektronischer Zähler, offenbar für alle Verbraucher der StEB,
· ein Sicherungsabgang 3 x 35 A für Unterverteilung Licht sowie Schaltanlage der ehe-
maligen Fontäne,
· ein Sicherungsabgang 3 x 35 A für die Steckdosen,
· ein Sicherungsabgang 3 x 50 A für die Schaltanlage Rezi-Pumpe (nicht über den Zäh-
ler im Betriebsraum),
· Unterverteilung für ehemalige Fontäne und Licht, mit Motorschutzschalter, Sicherun-
gen, Schütze, Ortsteuerstelle, etc., vermutlich noch funktionsfähig, aber nicht den ak-
tuellen technischen Anforderungen der StEB entsprechend,
· Unterverteilung mit FI-Schalter und LS-Schaltern für Steckdosen,
· Kabelklemmkasten für Kabel unbekannter Funktion, vermutlich für die Außenbeleuch-
tung, Mastleuchten im Park.
· Kabelschacht zwischen Betriebsraum Grotte und Weiher, durch den vermutlich Kabel für die
Fontäne verlegt wurden, der aber nicht mehr genutzt wird, angeschlossene Leerrohre sind
nicht zu erkennen.
2.3 Vorhandene Nutzungen
2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation
Der Weiher selbst verfügt über keinen Beckenüberlauf oder Anschluss an die Kanalisation (siehe An-
lage B-3.1, Lageplan Bestand). Eine zum Gastronomiebetrieb gehörige Entwässerungsdruckleitung
liegt nach Angabe der StEB im Parkweg und führt in südlicher Richtung zum Vorgebirgswall (Kinder-
garten). Die Dachfläche des Gebäudes wird zum Teil in den Weiher entwässert. Die Entwässerung

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der Betriebsgrotte mittels Sumpfpumpe erfolgt vermutlich über die im Leitungsbestand als Wasserlei-
tung abgebildete Verbindung mit dem Gastronomiebetrieb (siehe Lageplan B-3.1).
2.3.2 Versorgungsleitungen
Der Gastronomiebetrieb wird vom Vorgebirgswall aus mit Trinkwasser und Strom versorgt und verfügt
über einen Telefonanschluss (siehe Lageplan B-3.1). Der Stromschluss der technischen Anlagen be-
findet sich in der Betriebsgrotte, die von der Volksgartenstraße erschlossen wird. Von hier zweigen
mehrere Stromkabel der Parkbeleuchtung ab, die flächendeckend im Wegesystem rund um den Wei-
her verlaufen.
Für den Betrieb von Umwälzung und Fontäne sind weitere Wasserleitungen sowie Strom- und Signal-
kabel verlegt (siehe Lageplan B-3.1), deren genauer Verlauf teilweise nicht bekannt ist (Stromkabel
Pumpenschacht Umwälzung) oder die im Zuge von Vandalismus verloren gegangen sind (Stromkabel
Fontäne).
2.3.3 Gewerbliche Nutzungen
Auf der Süd-Westseite grenzt ein Restaurantbetrieb mit Biergarten und Kahnverleih direkt an den Wei-
her. Teile der anliegenden Ufermauer sind mit einem Holzsteg (siehe Kap. 2.2.2) versehen, von wo
aus die Boote an und ablegen können. Bis auf die Kahnfahrten soll der Restaurantbetrieb bauzeitlich
aufrecht erhalten werden.
Weitere gewerbliche Nutzungen in direkter Nähe des Weihers sind nicht bekannt.
2.3.4 Nutzungen der Freiflächen
Der Volksgarten gehört zu einer der am höchsten frequentierten Parkanlagen der Kölner Innenstadt.
Die begrünten Freiflächen abseits der Parkwege und aufgestellten Sitzgelegenheiten werden von den
Parkbesuchern insbesondere bei schönem Wetter zu Freizeit- und Erholungszwecken als Liegeplätze
genutzt.
2.3.5 Sonstige Nutzungen
Gemäß [44] erfolgt Befischung des Weihers durch den Cölner Angel- und Gewässerschutzverein e.V..
Anderweitige Nutzungen sind nicht bekannt.
2.4 Planerische Vorgaben und Vorhaben
2.4.1 Festsetzungen des Landschaftsplans
Der Planungsraum befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt
Köln, in Kraft getreten im Jahr 1991 und derzeit in 12. Änderung vom 20.01.2021 vorliegend [11].

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Das Ziel der Landschaftsentwicklung im Bereich des Planungsraums ist der Erhalt und die Weiterent-
wicklung vorhandener Grünanlagen (Entwicklungsziel 2). Im Planungsraum ist die Pflegemaßnahme
„Aufstellung von Pflegeplänen für den Inneren Grüngürtel und Volksgarten“ (Nr. 1.4-4) festgesetzt.
Die einzelnen für den Planungsraum festgesetzten Entwicklungsziele und zugehörigen Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Festsetzungen für festgesetzte
geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft sind in Kapitel 2.4.2 genannt.
Tabelle 1: Entwicklungsziele im Planungsraum und zielführende Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß Festset-
zungen des Landschaftsplans [11].
Entwicklungsziele
Sicherung, Pflege und Verbesserung von Parklandschaften, historischen Gartenanlagen und von vielfältig mit natürlichen
Landschaftselementen ausgestatteten, ausgestalteten, teilweise nutzungsbestimmten Freiräumen
Bewahrung vor landschaftsschädigenden Eingriffen
Sicherung von Landschaftsräumen, vor allem im Kölner Parksystem (Äußerer und Innerer Grüngürtel sowie alle Radial- und
Tangentialparks), die geprägt sind durch zahlreiche zweckgebundene Anlagen (Sport, Kleingärten, Friedhöfe), mit ihren
Funktionen als stadtteilbezogene Erholungs- und Freizeitanlagen und Entwicklung unter Beibehaltung dieser Funktionen i. S.
d. Biotop- und Artenschutzes
Erhalt des Orts- und Landschaftsbilds, Förderung der naturnahen Entwicklung
Landschaftsgerechte Integration zweckgebundener Anlagen
Schwerpunktmäßige Festsetzung von Schutzausweisungen sowie Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Erfüllung dieses
Entwicklungszieles
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
Umwandlung von pflegeintensiven Rasen- und Wiesenflächen in sog. Langgraswiesen in geeigneten Bereichen
Reduzierung der Schnitthäufigkeit sowie gezielte Terminierung der Mahd
Entwicklung blütenreicher Wiesen
Entwicklung von Säumen an Gehölzbeständen
Erhalt und Entwicklung von mehrstufigen Gehölzbeständen (Kraut-, Strauch-, Baumschicht)
Erhalt von Spontanvegetation in geeigneten Teilbereichen
Wiederherstellung und Sicherung traditioneller Vegetationsstrukturen und Artenzusammensetzung
[Hinweis: Eine konzeptionelle Pflege- und Entwicklungsplanung für den Volksgarten liegt nach Auskünften des Grünflächen-
amts [11] und der Unteren Naturschutzbehörde [14] nicht vor]
2.4.2 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und Biotopverbund
Der Volksgarten zählt zum Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien-
burg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023) (Tabelle 2).
Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Planungsraum [11]
Kennung Bezeichnung Schutzzweck
LSG-
50006-
0023
Äußerer Grüngürtel
Müngersdorf bis
Marienburg und ver-
bindende Grünzüge
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbe-
sondere durch Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume
und wichtiger Verbindungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem
Freiraum,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere durch
Sicherung der vielgestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und
durch Erhaltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Über-
gangsbereich zur freien Landschaft,
- wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholungsraumes für die stille, land-
schaftsbezogene und die aktive Erholung.

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Innerhalb des Volksgarten sind vier Naturdenkmäler ausgewiesen (siehe Tabelle 3 und Lageplan B-
3.1).
Tabelle 3: Naturdenkmäler im Planungsraum [11]
Kennung Bezeichnung Schutzzweck
ND
102.01a
japanische Schnur-
bäume (3 x) (So-
phora japonica)
Volksgarten-
straße/Vorgebirgs-
straße, südwestlich
des Eingangs zum
Volksgarten
- Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter)
- prägende und belebende Funktion für die Umgebung
- kulturhistorische Bedeutung
ND
102.01b
Ziereiche (Quercus
cerris)
Nordwestlich des
Restaurants am Wei-
her
- Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter)
- Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt
- kulturhistorische Bedeutung
ND
102.01c
Drei Platanen (Pla-
tanus x acerifolia)
Am Hauptweg östlich
des Weihers
- Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter)
- prägende und belebende Funktion für die Umgebung
- kulturhistorische Bedeutung
ND
102.01d
Sumpfzypresse (Ta-
xodium distichum)
Am nordwestlichen
Rand des Weihers
- Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter)
- prägende und belebende Funktion für die Umgebung
- Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt
- kulturhistorische Bedeutung
Darüber hinaus sind keine geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 - 30 BNatSchG
[15] im Planungsraum ausgewiesen [11][16]. Die Alleen entlang von Volksgarten- und Vorgebirgs-
straße liegen außerhalb des Planungsraums.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW sind im Planungs-
raum nicht ausgewiesen.
Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster)
Im Planungsraum kommen keine schutzwürdigen Biotope vor [16].
Verbundflächen des landesweiten Biotopverbunds
Der Regionalplan übernimmt in NRW die Funktion des Landschaftsrahmenplans und setzt die wesent-
lichen Züge des Biotopverbundsystems fest. Der bestehende Regionalplan Köln wird derzeit überar-
beitet. Mit dem „Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des
Regierungsbezirks Köln“ liegen bereits die naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Grund-
lagen für die Einbindung in die Regionalplanung, insbesondere die Belange des Biotopverbundes, vor
[17]. Geodaten des Landes zu älteren Ständen zu Verbundflächen [16] sind derzeit nicht verfügbar.
Der Planungsraum liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung (Stufe 2) für den Biotopverbund.
Er ist Kernbereich („Äußerer und Innerer Grüngürtel der Stadt Köln“) und Verbundachse im Biotopver-
bundsystem mit dem Schwerpunkt „Gehölz-Grünland-Acker-Komplex (Kulturlandschaft)“. Als wesentli-
che Maßnahme gilt die Erhaltung und Optimierung der reich gegliederten städtischen Erholungsland-
schaft.

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2.4.3 Wasserschutzgebiete
Der Volksgarten liegt nicht in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet, allerdings in der geplanten
Schutzzone IIIb der Wassergewinnungsanlage Hürth-Efferen [32] (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [32]
Gemäß den geologischen Voruntersuchungen für die Grundwasserentnahme zur Teichbefüllung [31]
fördert die Wassergewinnungsanlage aus dem 2. Grundwasserstockwerk, wohingegen eine Ent-
nahme zur Teichbefüllung aus dem 1. Grundwasserstockwerk erfolgt. Eine wechselseitige Beeinflus-
sung der Grundwasserentnahme sei demnach nicht zu besorgen.
2.4.4 Denkmalschutz
Der Volksgarten steht nach Auskunft der Stadt Köln in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz [12],
stellt jedoch gemäß [45] keinen geschützten Landschaftsbestandteil dar. Aus denkmalpflegerischer
Sicht sind die Wegesysteme, die verschiedenen Sondergärten, Bauten, Pflanzungen und die Teichan-
lage von Relevanz. Hinsichtlich der naturnah gestalteten Wasseranlage werden der im Zulauf künst-
lich geschaffene Wasserfall, die Wasserfontäne und die geringe Neigung der Uferböschung als schüt-
zenswerte Merkmale hervorgehoben. Im Uferbereich kommt der Bestandsvegetation, insbesondere
der historischen Bepflanzung, in der von Encke als Naturgarten geplanten Parkanlage eine zentrale
Bedeutung zu.

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Als gestalterische Merkmale von denkmalpflegerischer Relevanz gelten [12]:
· das flach abfallende Ufer mit geringer Böschungsneigung,
· die bepflanzte Insel,
· die Uferlinie in ihrer derzeitigen Form,
· der Zulauf des Teichs durch den Wasserfall,
· die Wasserfontäne,
· Pflanzen und Bäume in und um den Teich sowie
· die historischen Steine um den Teich.
Um den bestehenden Charakter der Parkanlage beizubehalten, sind darüber hinaus keine sichtbaren
technischen Anlagen oder Bewuchsstrukturen zulässig, die die Sicht auf die freie Wasserflächen ein-
schränken [13].
In der Parkanlage sind vier Bäume bzw. Baumgruppen als Naturdenkmal ausgewiesen (vgl. Tabelle 3
und Anlage B-3.1). Davon stehen insgesamt vier Bäume im Uferbereich des Weihers. Der Standort
kann anhand der zugehörigen Baum-Nr. dem Lageplan B-3.1 entnommen werden.
2.4.5 Bauleitplanung
Der Volksgarten liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Köln [34].
Dieser weist den Park als Grünfläche aus. Dies sind „Flächen, die insbesondere der Erholung sowie
der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen“. Der Weiher ist als Wasserfläche dargestellt.
Für die Flächen des Volksgarten liegt kein Bebauungsplan vor [33].
2.4.6 Sonstige Planungen Dritter
Spezifische Konzepte für die Park- und Weiherpflege oder Artenschutzkonzepte liegen nach Auskunft
von Grundflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde nicht vor [25][26].
2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen
2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums
Der Planungsraum ist folgenden naturräumlichen Groß- und Haupteinheiten zuzuordnen [18]:
55 - Niederrheinische Bucht
551 - Köln-Bonner-Rheinebene
551.3 - Linksrheinische Niederterrasse
551.30 - Köln-Bonner Niederterrasse
Zur Formulierung und Umsetzung der Ziele und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege
werden landschaftlich und kulturhistorisch vergleichsweise homogene Landschaftsräume ausgewie-
sen. Der Planungsraum ist diesbezüglich dem „Rheinischen Verdichtungsraum Köln-Leverkusen“ (LR-

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II-010) zugeordnet [16]. Dieser ist durch eine starke anthropogene Überformung geprägt, in deren
Folge kaum noch naturnahe Strukturen vorhanden sind. Durch die dichte Verbauung herrscht ein spe-
zifisches, trocken-warmes Stadtklima vor, so dass den Grünanlagen grundsätzlich eine hohe Bedeu-
tung als wichtige Ökozellen innerhalb der Stadt-Landschaft zukommt [16]. Das Leitbild der Entwick-
lung ist die flächenschonende Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Erholen, wobei Freiräume ent-
wickelt und Biotopinseln vernetzt werden. Zielführende Maßnahmen umfassen im Kern die ökologi-
sche Aufwertung der urbanen Strukturen u. a. durch den Erhalt und die Entwicklung der Freiflächen
und die Verknüpfung der unterschiedlichen Frei-, Grün- und Waldflächen.
2.5.2 Geologie und Boden
Die Köln-Bonner Rheinebene umfasst u. a. die holozäne Rheinaue und linksrheinische Niederter-
rasse. Der Gesamtbereich ist reliefarm. Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-
sande und -kiese des Rheins (Quartär) [16].
Der Planungsraum liegt innerhalb einer alten Hochflutrinne des Rheins [19]. Im Planungsraum ist
grundsätzlich Lockergestein in Form fluviatiler Sedimente des Holozäns vorhanden. Diese umfassen
Schluff (tonig, sandig) und Sand (schluffig, kiesig, grau bis graubraun), untergeordnet Kies (sandig)
sowie Steine. Maßstabsbedingt sind die hydrogeologischen Landesdaten nicht zu verwenden.
Für geologische Voruntersuchungen zur Errichtung einer Brunnenanlage [31] wurde im nördlichen Be-
reich des Parks eine Inlinerbohrung durchgeführt. Im Ergebnis sind bis in eine Tiefe von 2,4 m Auffül-
lungen aus Bodenaushub festgestellt worden. Darunter folgen die sandig-kiesigen Sedimente der plei-
stozänen Niederterrasse des Rheins, die teilweise mit Schlufflagen durchsetzt sind. Die Terras-
sensedimente haben eine Mächtigkeit von ca. 25 m. Die pleistozänen Terrassensedimente stellen den
Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstockwerk dar.
Der Untergrund wurde zusätzlich im Jahr 2021 im Abgrabungsbereich und im Bereich der zukünftigen
Weihersohle untersucht. Detaillierte Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sind in Anlage A-4 dar-
gestellt.
Demnach zeigen alle Bohrungen in der Seeperipherie einen vergleichbaren Aufbau. Ab Geländeober-
kante wurde ein bindige, vereinzelt in dünneren Schichtlagen auch kiesig-sandige Auffüllung aus ehe-
mals natürlichen Auenlehmen und Kiessanden mit geringen anthropogenen Beimengungen erbohrt.
Die Mächtigkeit schwankt zwischen 2,0 und 3,2 Metern. Unter den Auffüllungen stehen pleistozäne
Kiessande an. Sie sind zum Teilen durch eine 0,5 m bis 1,1 m mächtige, steifkonsistente Auenlehm-
schicht überdeckt.
Zur Beschreibung des Bodens im Planungsraum liegen ausschließlich Informationen der Bodenkarte
im Maßstab 1:50.000 vor [20]. Der Boden zählt demnach zu den überbauten, nicht grund- oder stau-
nassen Flächen. Weitergehende Angaben fehlen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und histori-
schen Überprägung sind keine Sonderstandorte oder schutzwürdige Böden zu erwarten.

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2.5.3 Biotopstrukturen
Die Bestandsbeschreibung und -bewertung der Biotopstrukturen basiert auf einer Biotoptypenkartie-
rung (10.06.2021) nach LANUV-Referenzliste. Die kartierte Fläche erstreckt sich über rd. 4,5 ha und
umfasst alle bauzeitlich und dauerhaft beanspruchten Flächen. Die Ergebnisse der Biotoptypenkartie-
rung sind im Plan  B-5.1 dargestellt.
Grundsätzlich werden die kartierten Flächen durch den zentral gelegenen Volksgartenweiher sowie
eine parktypische Kombination von großen Wiesenflächen, Wegeverbindungen, Einzelbäumen und
kleinen Gehölzbeständen geprägt. Abbildung 13 zeigt einen repräsentativen Ausschnitt der Biotop-
strukturen mit dem zentral gelegenen Volksgartenweiher.
Abbildung 13: Volksgartenweiher (Südufer, Blickrichtung Nord, Foto: BCE, 25.08.2021) mit strukturarmem, befestigtem und trittgeschädigtem
Ufer sowie großen weihernahen Einzelbäumen
Die erfassten Biotoptypen mit ihren jeweiligen Biotopwerten sind in Tabelle 4 zusammengestellt.
Tabelle 4: Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV-Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Be-
wertung“ [56] und Flächensumme)
Biotoptyp Wert/m²
[0 - 10]
Fläche
[m²]Code Bezeichnung Zusatz Bezeichnung
BB11 Gebüsch (heimisch) lrg100 lebensraumtypische Gehölzarten > 70 % 6 1021
BB12 Gebüsch (nicht heimisch) lrg0 nicht lebensraumtypische Gehölzarten 4 11
BD3 Gehölzstreifen lrg100,
ta3-5
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, Jungwuchs
(ta5) - Stangenholz (ta3), BHD ≤ 13 cm
6 1275
lrg100,
ta1-2
Wie oben, aber geringes (ta2) - mittleres Baumholz
(ta1), BHD > 14 - 49 cm
7 1231

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BF3 Einzelbaum 30, ta2
bis ta11a
Nicht lebensraumtypisch, geringes bis mächtiges
Baumholz
4 – 6 54 Stk.
90 Lebensraumtypisch, Stangenholz bis mächtiges
Baumholz
6 – 9 120
Stk.
BD5 Hecke lrg100 Lebensraumtypische Gehölzarten > 70 % 4 135
BE5 Ufergehölze (heimisch) lrg100,
ta1-2
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, geringes
(ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
7 64
BE6 Ufergehölze (nicht hei-
misch)
lrg0, ta1-2 lebensraumtypische Baumarten < 50 %, geringes
(ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
3 573
CF0 Röhrichte neo0 Anteil Neophyten < 5 % 8 187
FF1 Parkteich wf4 Naturfern 2 13177
FN0 Graben wf4, wx40 Naturfern, Uferverbau (Beton) 2 53
GF0 Vegetationsarme oder -freie
Bereiche
me1 gepflastert 0 318
me3 wassergebunden 1 481
oq Vegetation lückenhaft 1 5155
HH0 /
BD3
Gehölzstreifen auf Bö-
schung
lrg0, ta3-5 lebensraumtypische Baumarten < 50 %, Jungwuchs
(ta5) - Stangenholz (ta3), BHD ≤ 13 cm
3 651
HH9 Stillgewässerböschung wx40 Uferverbau (Beton) 0 422
HM4 Trittrasen, Parkrasen mc1 Trittrasen 2 10154
SP0 Sonstige Sport-/ Freizeitan-
lage
mg25 1-1,5-stöckig 0 983
SP3 Spielplatz sta2 sandiger Untergrund 0 550
VA7 Wohn-, Erschließungs-
straße
me2 asphaltiert 0 529
VB5 Rad-, Fußweg me1 gepflastert 0 273
me2 asphaltiert 0 3349
me3 wassergebunden 1 4021
me5 Pflasterritzengesellschaft 1 26
Zentral innerhalb des Planungsraums liegt der als naturfern einzustufende Volksgartenweiher (FF1,
wf4) mit überwiegend strukturarmer, betonierter Uferzone (HH9). Untergeordnet treten Ufergehölze
mit einheimischen und nicht-einheimischen Arten auf. Die kaukasische Flügelnuss dominiert die Ufer-
gehölzbestände. Wegen der bestehenden Beeinträchtigungen ist der Wert des Weihers einschließlich
seiner Ufer als Biotoptyp vergleichsweise gering. Ufergehölze aus überwiegend heimischen Arten ha-
ben eine mittlere bis hohe Wertigkeit.
Der Weiher ist in großflächige Parkrasenflächen (HM4, mc1) eingebettet, die intensiv freizeitlich ge-
nutzt werden. Mehrere Wegeverbindungen teilen diese Wiesenflächen; sie besitzen aufgrund ihrer
versiegelnden Wirkungen eine allenfalls marginale Bedeutung als Biotoptyp.
Am nordöstlichen Rand des Weihers liegt der künstliche Wasserfall zur Einleitung von Grundwasser,
das dem Weiher über eine strukturarme Betonrinne (FN0, wf4) zugeführt wird. Im Umfeld dieser An-
lage sowie an den Parkgrenzen sind Gehölzstrukturen aufgenommen worden, die sich aus einzelnen
Gebüschen, Gehölzstreifen, Strauch- und Gebüschgruppen zusammensetzen (BB11, BB12, BD3/5/6).
Sie weisen einen mittlere bis hohe Wertigkeit auf.
Entlang der Wege und des Weihers wurde eine Vielzahl an überwiegend einheimischen, alten Einzel-
bäumen aufgenommen. Zu den nicht-heimischen Arten zählen u. a. Mammutbäume, Sumpfzypressen
und Platanen, die aufgrund ihrer Größe zum Erscheinungsbild des Parks beitragen. Die Bäume

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erreichen einen Brusthöhendurchmesser von über 100 cm. Sie sind teilweise altersbedingt vergleichs-
weise strukturreich. Einige Exemplare sind mit künstlichen Nisthöhlen und Fledermauskästen bestückt
(s. Kurzcharakteristik und Verortung in Plan B-5).
Im Umfeld des Weihers befinden sich mit einem Biergarten (SP0) und einem Spielplatz (SP3) Sied-
lungstypen ohne Wert i. S. eines Biotoptyps.
2.5.4 Tier- und Pflanzenarten
Die im Planungsraum (potenziell) vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind gegenüber den allge-
meinen und besonderen artenschutzrechtlichen Anforderungen nach §§ 39 sowie 44 BNatSchG zu
berücksichtigen.
Datengrundlagen
Die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden (potenziell) im Planungsraum vorkommenden Arten
basiert grundsätzlich auf den folgenden Quellen:
· Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ (planungsrelevante Arten, Messtisch-
blatt-Quadrant 5007-4) [21],
· Fundortkataster [16],
· Wasservogelzählung 2019 [1],
· Hinweise auf Vorkommen weiterer Arten(-gruppen) aus Zustandsbeschreibung [1],
· Wildgänsezählung 2020 [22],
· Befischungsergebnisse 2016 [23] und 2018 [24],
· Informationen des Grünflächenamts (08.02.2021, 09.02.2021) [25],
· Informationen der Unteren Naturschutzbehörde (15.03.2021, 16.03.2021) [26],
· Regionalisierte Rote Listen NRW (u. a. [29][30]) (Auswahl der naturräumlich besonders ge-
schützten, gefährdeten Arten (Kategorien 1, 2, 3, R)),
· Zufallsbeobachtungen im Zuge der Ortsbegehung (02.02.2021) oder Biotoptypenkartierung
(durch BCE, 10.06.2021).
Vorhabenbezogene Erfassungen einzelner Artengruppen erfolgten nach Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde [26] nicht.
Der aus den o. g. Quellen hergeleitete Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird nachfolgend auf
Ebene übergeordneter Artengruppen dargestellt.
Fische
Im Zuge der regelmäßig durchgeführten Befischungen sind insgesamt fünf Fischarten im Volksgarten-
weiher (bezogen auf die Jahre 2016 und 2018) festgestellt worden [23] [24] (s. Tabelle 5). Weitere
Hinweise auf vorkommende Fischarten liegen nicht vor. Für die besonders geschützten und gefährde-
ten Fischarten im Naturraum nach [29] kann ein natürliches Vorkommen im Weiher ausgeschlossen
werden.

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Tabelle 5: Fischarten des Volksgartenweihers einschließlich Anzahl gefangener Individuen im Rahmen der regelmäßigen Befischungen
(ergänzt, nach [23] [24])
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz Gefährdung1 Anzahl Individuen je Befischung
NRW TL 2017 2020
Blaubandbärbling Pseudorasbora parva neo neo neo 3 8
Giebel Carassius gibelio - * * 2 1
Hecht Esox lucius - V V 2 0
Karpfen Cyprinus carpio - * * 211 38
Zander Sander lucioperca - * * 4 0
1 nach Roter Liste NRW 2011 [29]. NRW und Tiefland (TL). * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, neo =
Neozoen
Der Blaubandbärbling stammt vermutlich aus der Gartenteichhaltung und wurde 2016 erstmals nach-
gewiesen. Er zählt zu den nicht-einheimischen Arten, die in NRW insbesondere im Tiefland eigenstän-
dig reproduzierende Bestände entwickelt haben [27]. Die Größenverteilung lässt für den Volksgarten-
weiher auf eine eigenständige Reproduktion schließen.
Der Giebel ist gegenüber Umwelteinflüssen vergleichsweise resistent und kann sich insbesondere bei
Abwesenheit von Raubfischen rasch vermehren. Es wurden bisher allerdings lediglich einzelne Indivi-
duen gefangen.
Der Fischbestand wird nahezu ausschließlich durch den Karpfen dominiert. Karpfen werden regemä-
ßig in großen Mengen entnommen, vermehren sich jedoch eigenständig, so dass sie kurzfristig wieder
dominierende Bestände entwickeln.
Der Volksgartenweiher wurde mit Raubfischen (Hecht, Zander) besetzt, um die Gesamtbiomasse zu
regulieren. Dies führte im Jahr 2016 zur angestrebten, deutlichen Reduzierung der Biomasse mit ei-
nem Raubfischanteil von nahezu 20 %. Im Jahr 2018 hingegen konnten Raubfische nicht mehr nach-
gewiesen werden.
Die rechnerische Bestandsdichte aller Fischarten belief sich im Jahr 2018 zwar auf 661 kg/ha, ist auf-
grund des gezielten Fangs von Karpfen aber wahrscheinlich in der Höhe nicht repräsentativ. Es wird
von einer Bestandsdichte i. H. v. ca. 100 - 150 kg/ha ausgegangen. Der Fischbestand war 2018 nicht
ausgewogen, da Fried- und Raubfische fehlten. Ein selbsterhaltender Bestand erfordert daher den Be-
satz mit entsprechenden Arten.
Avifauna
Für die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Vogelarten kommen sowohl Nachweise vor Ort
[1], konkrete Hinweise zum Vorkommen im Klettenbergpark (u. a. aus [22] [25] [26]) als auch eine Po-
tenzialanalyse auf Basis der planungsrelevanten Arten des Messtischblatt-Quadranten [21] zur An-
wendung. Auf eine tabellarische Darstellung der ausschließlich in der Roten Liste [29] genannten, in
der Niederrheinischen Bucht vorkommenden seltenen und gefährdeten Vogelarten wird an dieser
Stelle verzichtet. Sie werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung berücksichtigt (s. Ka-
pitel 5).

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Im Jahr 2019 wurden insgesamt sieben Wasservogelarten nachgewiesen [1]. Die Arten Blässhuhn,
Teichhuhn, Nilgans, Kanadagans und Stockente brüten sicher am oder im unmittelbaren Umfeld des
Weihers.
Mit Nilgans und Kanadagans kommen zwei nicht-einheimische Gansarten vor, die regelmäßig brütend
im Naturraum vorhanden sind. Sie können aufgrund ihrer Größe maßgeblich den Nährstoffeintrag in
das Gewässer beeinflussen. Durch die Strukturen im Volksgarten (offene Wasserflächen, großflächige
Grünflächen) und die anzunehmende Fütterung durch die Parkbesucher bieten sich den Gänsen be-
sonders geeignete Lebensraumverhältnisse. Von behördlicher Seite wird in Bezug auf die Gänse eine
Beschränkung der Bestandsentwicklung angestrebt [25][26].
Die einheimischen Arten sind besonders geschützt, das Teichhuhn streng geschützt. Der Graureiher
zählt als Koloniebrüter grundsätzlich zu den planungsrelevanten Arten. Sein Erhaltungszustand ist
günstig [21].
Die Vogelarten sind überwiegend ungefährdet. Ausnahme bilden die Stockente (Vorwarnliste) und das
Teichhuhn, das in der Niederrheinischen Bucht als gefährdet gilt [29].
Tabelle 6: Nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1]
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz1 Gefährdung2 Bemerkung
NRW NB
Nilgans Alopochen aegyptiacus - - - Neoaves, regelmäßig brütend
Stockente Anas platyrhynchos § * V Brutvorkommen
Graureiher Ardea cinerea § * * Erhaltungszustand günstig
Kanadagans Branta candensis - - - Neoaves, regelmäßig brütend
Höckerschwan Cygus olor § * * -
Blässhuhn Fulica atra § * * Brutvorkommen
Teichhuhn Gallinula chloropus §§ V 3 Brutvorkommen
1 § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. Nur für einheimische Arten. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 =
gefährdet, V = Vorwarnliste
Im für den Volksgartenweiher relevanten Messtischblatt-Quadranten sind insgesamt 14 planungsrele-
vante Vogelarten vermerkt [21]. Diese Liste erhebt grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
dient jedoch orientierend für den zu erwartenden Bestand. Der nachgewiesene Graureiher ist hinzuzu-
zählen, in den Landesdaten jedoch nicht genannt.
Die methodischen Vorgaben des Landes zur artenschutzrechtlichen Prüfung [54] sehen eine Rele-
vanzprüfung vor, d. h. die Liste der Arten wird dahingehend plausibilisiert, ob ein Vorkommen nachge-
wiesen oder aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen überhaupt zu erwarten ist. Kann dies
verneint werden, wird die jeweilige Art von den Betrachtungen ausgeschlossen.
Die grundsätzlich im Volksgarten vorkommenden Fortpflanzungs-, Ruhe- und Nahrungshabitate sind:
· Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken,
· Säume, Hochstaudenfluren,
· Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen,

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· Gebäude,
· Fettwiesen, Fettweiden
· Stillgewässer,
· Höhlenbäume, Horstbäume,
Für die im Messtischblatt-Quadranten aufgeführten Arten Feldlerche, Rauchschwalbe und Feldsper-
ling sind dabei die Lebensraumstrukturen im Volksgarten ungeeignet (Arten der offenen Feldflur, in
urbanen Lebensräumen i. d. R. nicht vorkommend) und ein Vorkommen daher unwahrscheinlich.
Hinweise zum Vorkommen des Habichts und verschiedener Spechtarten im oder im unmittelbaren
Umfeld des Volksgarten können im Internet verfügbaren Artikeln entnommen werden (u. a. [28]).
Tabelle 7: Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ 5007-4 [21], deren Vorkommen im Volksgarten aufgrund
der Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasservogelarten
im Volksgartenweiher [1], ohne Angabe zu den Lebensräumen)
Deutscher Name Wissenschaftlicher
Name
Schutz1
Gefähr-
dung2
Erhaltungszustand3
Lebensräume
NRW
NB
Kleingehölze, Al-
leen, Bäume, Ge-
büsche, Hecken
Säume, Hochstau-
denfluren
Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungs-
brachen
Stillgewässer
Höhlenbäume
Horstbäume
Gebäude
Bluthänfling Carduelis cannabina § 3 2 ? FoRu Na (FoRu),
(Na)
- - -
Graureiher 5 Ardea cinerea § * * G
Habicht Accipiter gentilis §§ 3 V G- (FoRu), Na - Na - - FoRu!
Kleinspecht Dryobates minor § 3 3 U Na - Na - FoRu! -
Mäusebussard Buteo buteo §§ * * G (FoRu) ( N a ) - - - FoRu!
Mehlschwalbe Delichon urbica § 3 2 U - (Na) Na N a - - FoRu!
Sperber Accipiter nisus §§ * * G (FoRu), Na Na Na - - FoRu!
Star Sturnus vulgaris § 3 3 ? - Na Na - FoRu! - FoRu
Turmfalke Falco tinnunculus §§ V 3 G (FoRu) Na Na - - FoRu FoRu!
Waldkauz Strix aluco §§ * * G Na Na Na - FoRu! - FoRu!
Waldohreule Asio otus §§ 3 2 U Na (Na) Na - - FoRu!
Wanderfalke Falco peregrinus §§ * * G - - (Na) - - - FoRu!
1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3 Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend4 Lebensräume: FoRu = Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Na = Nahrungshabitat, (…) = nachrangige Bedeutung im MTB-Q, ! =
besondere Bedeutung im MTB-Q5 ergänzt (s. Tabelle 6); keine Angabe der Lebensräume
Säugetiere
Aus den Landesdaten ergehen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorkommen von Fledermausar-
ten im Planungsraum. Da zu den Ortsbegehungen (02.02.21, 10.06.21) mehrere angebrachte Fleder-
mauskästen festgestellt werden konnten, ist das Vorkommen einzelner Fledermausarten

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wahrscheinlich, denen der Park geeignete Jagdreviere (z. B. Wasserfläche des Weihers, beleuchtete
Bereiche) bereitstellt. Zum Vorkommen weiterer Säugetierarten liegen keine Hinweise/Erkenntnisse
vor.
Amphibien
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Amphibienarten vor.
Reptilien
Im Volksgartenweiher konnten Schildkröten beobachtet werden, vermutlich die Nordamerikanische
Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) [1]. Diese Art zählt zu den potenziell invasiven
Arten, wobei in NRW in den Aussetzungsgewässern bisher noch keine selbstständige Reproduktion
nachgewiesen ist [27]. Sie können die einheimische Fauna (Wirbellose, Fische, Amphibien) durch
Prädation schädigen.
Nach Auskunft der UNB [26] bieten die Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit, nicht-einheimische
Arten aus dem Weiher zu entnehmen.
Muscheln, Krebse
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Muschel- und Krebsarten vor.
Schmetterlinge, Käfer, Libellen
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Arten der Schmetterlinge, Käfer und Libel-
len vor.
Pflanzenarten
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über das Vorkommen gefährdeter oder geschützter Pflanzen-
arten vor.
2.6 Vorbelastungen
2.6.1 Sedimentbeschaffenheit
Überblick
Die Grundlage zur Beurteilung der Schlammauflage im Weiher hinsichtlich der Verwertbarkeit und Ent-
sorgung ist eine Bestandserhebung der Sedimentmenge und der Sedimentbeschaffenheit des Ingeni-
eurbüros ILKON [1]. Die Datenquellen zur Sedimentbeschaffenheit sind in chemische Untersuchun-
gen sowie in physikalische und sedimentologische Untersuchungen zu unterteilen. Zusätzlich wurde
im Zuge der geotechnischen Erkundung durch BCE nach Entnahme des Schlamms eine Körnungs-
analyse durchgeführt (siehe Anlage A-4).

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Chemische Untersuchungen
Im Zuge der Zustandsbewertung des Volksgartenweihers durch ILKON (Ingenieurbüro für limnologi-
sche Konzepte) wurden am 01.04.2019 Sedimentproben aus dem Volksgartenweiher entnommen und
analysiert. Informationen zur Probennahme (z. B. Angaben zur Mischprobenbildung) liegen nicht vor.
Die Ergebnisse der Beprobung sind der Anlage A-2.1.4 zu entnehmen.
Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Einordnung nach LAGA [40] dar. Es wird davon ausge-
gangen, dass es sich um Angaben zu einer repräsentativen Mischprobe handelt, die insofern für das
gesamte Weihersediment homogen gültig sind.
Tabelle 8: Einordnung Schlamm Volksgartenweiher nach LAGA [40] [1] mit x = Überschreitung LAGA-Zuordnungswert
Parameter Z0
Sand
Z0
Lehm /
Schluff
Z0
Ton
Z0 Z 1.1 Z 1.2 Z2
Zink (Zn) x
TOC x x x x x x
Leitfähigkeit bei 25 °C x x x x x
Sulfat (SO4) x x x x x x x
Nach [1] liegt eine Überschreitung der LAGA-Zustandsklasse Z2 für den Parameter Sulfat vor, so dass
der Schlamm nach LAGA in eine Zustandsklasse von > Z2 einzustufen ist.
Physikalische und sedimentologische Untersuchungen
Im Zuge der Probennahme durch ILKON wurden die entnommenen Sedimente neben der chemischen
Analyse ebenso auf ausgewählte physikalische und sedimentologische Parameter untersucht (Tabelle
9).
Tabelle 9: Ausgewählte physikalische und sedimentologische Eigenschaften des Weiher-Schlamms [1]
Parameter Ergebnis Einheit
Wassergehalt 75,2 Gew.-%
Trockensubstanzgehalt 24,8 Gew.-% TS
Glühverlust 8,8 Gew.-% TS
Der Schlamm hat im Zuge der Probennahme einen sehr unangenehmen Geruch aufgewiesen, der
nach [1] weit über die übliche Fäulnis-Belastung mit Schwefelwasserstoffgasen hinausgeht.

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Für die Bestimmung der Korngrößenverteilung hat BCE am 28.07.2021 eine Sedimentbeprobung im
fußläufig zugänglichen Uferbereich (maximale Entfernung von 5 m zum Seeufer) durchgeführt. Die
Sedimentproben wurden durch Unterwasserentnahme mit einem Rohrentnahmegerät gewonnen.
Es wurde eine massenbezogene Körnungskurve (vgl. Anlage A-4) und eine visuelle Bewertung (Ta-
belle 10) der einzelnen Siebschnitte durchgeführt.
Das Material stellt sich als Gemenge schwach zersetzter organischer Substanz (Blätter, Blattstengel,
Nadelbauzapfen etc.) mit einem vergleichsweise geringen Anteil mineralischer Substanz dar, die auf
den Feinkornanteil einzugrenzen ist.
Der Glühverlust der Seesedimentprobe (vgl. Anlage A-4) wurde mit 35,3 Gew.-% bestimmt.
Tabelle 10: Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich
Daraus ergibt sich, dass der Korngrößenanteil > 1 mm fast ausschließlich aus schwach zersetztem
Pflanzenmaterial besteht. Im Übergangsbereich 1 mm bis 0,25 mm liegt ein teils mineralisches, teils
organisches Gemisch vor. Die rein mineralischen Anteile finden sich in den Körnungen ≤ 0,25 mm
(Feinsande, in geringem Umfang Schluffe und Tone).
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Körnungslinie auf die Masse bezogen ist. Auf-
grund der sehr unterschiedlichen Wichten (Mineralik ca. 22 kN/m³, Organik geschätzt 8 kN/m³) liegt
der Volumenanteil der Organik höher als bei den Masseverhältnissen.
Da das Sediment einen hohen Anteil grober organischer Feststoffe aufweist, also nur einen ver-
gleichsweise kleinen Massenanteil feinkörniger mineralischer Feststoffe, wie er zur Ableitung im Kanal
vorgesehen und geeignet ist, wurde nach Abstimmung mit der StEB eine weitere Beprobung am
Maschenweite
[mm]
Gewicht
[g]
Beschreibung Material
31,5 11,49 organ. Material (Blätter)
16 21,95 organ. Material (11,07 g)
mineral. Material (Stein) (10,88 g)
8 22.93 organ. Material (Blätter, Äste, Zapfen)
4 34,15 organ. Material (Blätter, Äste)
2 24,71 organ. Material (Blätter, Äste)
1 26,93 organ. Material
0,5 30,05 organ. und mineral. Material
0,25 27,55 organ. und mineral. Material
0,125 13,99 mineral. Material (+ Art Haare)
0,063 3,94 mineral. Material (+ Art Haare)
< 0,063 2,52 mineral. Material (+ Art Haare)

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22.09.2021 in den tieferen Zentralbereichen des Weihers durchgeführt. Hierzu wurden insgesamt vier
Einzelproben mittels Bodengreifer (Kastenförmiger Bodengreifer mit Spannfederbacken) von einem
Boot aus entnommen und eine daraus erstellte Mischprobe bzgl. der Korngrößenverteilung unter-
sucht. Die Korngrößenverteilung ist Anlage A-4 zu entnehmen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die
zentralen Sedimente einen deutlich höheren Feinanteil aufweisen. Weiterhin wurde ein hoher Anteil
an organischen Bestandteilen festgestellt, die stark bis mittelmäßig zersetzt sind.
2.6.2 Wasserbeschaffenheit
Für die Bewertung der Wasserbeschaffenheit im Volksgarten-Weiher bieten zwei analytische Untersu-
chungsreihen der StEB aus den Jahren 2018 bis 2020 die Datengrundlage. Dabei wurden physikali-
sche und chemische Parameter zur Untersuchung der Wasserqualität erhoben. Die Mess- und Bepro-
bungsergebnisse sind in den Anlagen A-2.1.1 und A-2.1.2 dargestellt.
Unter anderem mit Bezug auf physikalisch-chemische Qualitätskomponenten definiert die Oberflä-
chengewässerverordnung (OGewV) [7] für künstliche Seen Anforderungen an ein gutes ökologisches
Potenzial, die somit auch ein Maß für die Anforderungen an die zukünftige Güteentwicklung des
Volksgarten-Weihers darstellen. Für eine weitere, unverbindliche Beurteilung werden orientierend
auch die Zielwerte der Nährstoff-Parameter nach LAWA für die Güteklasse II [8] herangezogen.
In der ersten Messreihe (siehe Anlage A-2.1.1) wurden in unterschiedlichen Monaten des Sommer-
halbjahres physikalisch-chemische Parameter an drei unterschiedlichen Messstellen über unter-
schiedliche Entnahmetiefen gemessen. Umfang und Methodik der Messungen variieren im Mess-Zeit-
raum aus betrieblichen Gründen stark. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Tabelle 11 dar-
gestellt.
Auffällig ist die hohe Schwankungsbreite der Sauerstoff-Konzentration, die auf die Photosyntheseakti-
vität des Planktons zurückzuführen ist [1]. 2018 wurden innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten
Sauerstoffübersättigungen von ca. 190 % (15,9 mg/L bei 23,9 °C) und Sauerstoff-Konzentrationen im
letalen Bereich für Fische (1,0 mg/L bei 23,6°C) gemessen.
Tabelle 11: Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach A-2.1.1
Prüfparameter 2018 2019 2020
Temperatur (°C) 10,8 – 21,3 10,1 – 27,0 11,6 – 24,5
Sauerstoff (mg//L) 1,0 – 15,9 3,12 – 11,55 5,2 – 12,75
Leitfähigkeit (µS/cm) 888 – 969 824 – 939 810 – 1.027
pH-Wert 7,7 – 8,4 7,3 – 7,7 7,6 – 8,2
Sichttiefe (m) nicht dokumentiert 0,98 – 1,37 0,37 – 1,27
In der zweiten Messreihe wurden die Nährstoffkonzentrationen in Gewässerproben über den Zeit-
raum von 2018 – 2020 untersucht, um Beurteilungen zur Trophie vornehmen zu können. Die Analysen

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umfassen die Parameter Silizium, Nitrat-Stickstoff, o-Phosphat-Phosphor, Gesamt-Phosphor, Nitrit-
Stickstoff, Ammonium-Stickstoff und Chlorophyll-a.
Der für die Gewässergüteentwicklung eines Standgewässers häufig maßgebliche Prozess ist die Eu-
trophierung, d.h. die (anthropogen beschleunigte) Zunahme von Nährstoffen, die eine erhöhte Primär-
produktion verursacht [2]. Neben der Verfügbarkeit von Nährstoffen hängt die Intensität der Primärpro-
duktion von weiteren Faktoren ab, insbesondere dem Lichtdargebot und der Temperatur [2].
Für die Eutrophierung kann in der Regel der Phosphor als maßgebender, weil in nahezu allen Stand-
gewässern wachstumslimitierender Wasserqualitätsparameter angesehen werden. Nachfolgend und
insbesondere im Rahmen der Varianten zur Gütebewirtschaftung (siehe Kap. 3.4.1) stehen daher die
Höhe der Gesamtphosphor-Konzentration und mögliche Einwirkungen darauf im Zentrum der Betrach-
tung. In selteneren Fällen, z.B. bei sehr üppiger P-Versorgung, wirken andere Stoffgruppen wachs-
tumslimitierend, z.B. Stickstoff. Wenn eine üppige P-Versorgung der Auslöser für andere Limitierungs-
formen ist, stellt auch in diesen Fällen die Reduktion der Phosphor-Konzentration den entscheidenden
Ansatzpunkt für eine Begrenzung der Eutrophierung dar.
Für den Volksgarten-Weiher sind sommerliche Fälle von Blaualgenbildung bekannt [1], die ein charak-
teristisches Merkmal von Stickstofflimitierung darstellen, weil Blaualgen (Cyanobakterien) in ihrer Fä-
higkeit, molekularen Stickstoff (N2) aus der Wassersäule aufzunehmen, einen Wettbewerbsvorteil ge-
genüber Phytoplankton besitzen. In dieser Situation ist Phosphor so üppig pflanzenverfügbar, dass
Stickstofflimitierung mit besagten Wettbewerbsvorteilen der Blaualgen eintreten kann. Die Reduktion
des Phosphordargebots beseitigt in diesem Sinne auch die Wettbewerbsvorteile der Blaualgen. DWA-
M 606 [5] weist darauf folgendermaßen hin: „Es sind also ausgerechnet typische Wasserblütenbildner,
die bei Stickstoff-Verknappung indirekt gefördert werden, so dass sich Stickstoff nicht als Steuerungs-
größe zur Bekämpfung der Eutrophierung eignet.“ Und im Weiteren: „Phosphor gilt […] als aussichts-
reichster Ansatzpunkt für externe und interne Maßnahmen zur Eutrophierungsverminderung. Für eine
solide Planung […] sind daher gründliche Untersuchungen zur […] P-Bilanz unerlässlich.“
Nach OGewV beträgt der Grenzbereich für Gesamtphosphor eines vergleichbaren Gewässers1 mit
ökologisch gutem Potenzial im Saisonmittel2 ca. 35 – 55 µg/L, was einem meso- bis eutrophen Tro-
phiegrad entspricht (eutroph 1, siehe Tabelle 12). Als Zielwert wird daher eine Gesamt-P-Konzentra-
tion von 45 µg/L festgelegt. Ein ökologisch mäßiges Potenzial im schwach eutrophen Bereich (e1) ent-
spricht einer P-Konzentration von 65 µg/l (siehe Tabelle 12).
1 Polymiktischer Tieflandsee – sehr flacher Seentyp (Gewässertyp 11,14)
2 bei Gesamt-Phosphor Saisonmittel der Vegetationsperiode von 01. April – 31. Oktober

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Tabelle 12: Grenzen der Trophiebereiche nach [4]
Gesamtphosphor in mg/l P Trophiegrad
bis 15 oligotroph o
größer 15 bis 45 mesotroph m
größer 45 bis 85 eutroph e1
größer 85 bis 150 eutroph e2
größer 150 bis 230 polytroph p1
größer 230 polytroph p2
Über den Phosphor hinaus wird für mehrere andere Parameter der LAWA-Grenzwert der Güteklasse
II überschritten (siehe Anlage A-2.1.2). Die Ammoniumstickstoff-Konzentration lag 2019 beispiels-
weise mit 2,2 mg/l so hoch, dass sie in Verbindung mit hohen ph-Werten zur Ammoniak-Bildung im
Gewässer und toxischen Bedingungen für Fische [1] führen kann.
Als wesentliche mögliche Quellen hoher Stickstoffkonzentrationen sind nach DWA-M 606 [5] externe
Belastungen aus dem Einzugsgebiet zu nennen, darunter insbesondere Einträge aus Kläranlagen,
Drän- oder Grundwasser. Daneben kommt die Stickstoff-Freisetzung durch seeinterne Prozesse in
Frage: „Beim Abbau von Biomasse wird organisch gebundener Stickstoff unter Mitwirkung von Bakte-
rien in Ammonium-Stickstoff (NH4-N) überführt“ [5].
Einleitungen aus der Kanalisation liegen für den Volksgartenweiher nicht vor. Die verfügbare Grund-
wasseranalytik (Anlage A-2.1.3) weist trotz erhöhter Werte keine derart hohen Ammoniumstickstoff-
Konzentrationen auf (vgl. Kap. 2.8.2). Insofern wird davon ausgegangen, dass die verzeichneten NH4-
N-Spitzen im Weiherwasser als Ergebnis der zweifelsfrei intensiven Stoffumsatzprozesse auf interne
Quellen zurückzuführen ist. Zum Zeitpunkt der Messung lag parallel mit 220mg/l auch eine ausge-
prägte Spitze der Phosphorkonzentration vor (vgl. Anlage A-2.1.2) sowie vermutlich ein ausgeprägtes
Sauerstoff-Tief bei 3 bis 3,5 mg/l (gemessen zwei Tage später, A-2.1.1). Nach ILKON [1] ist der er-
höhte Ammonium-Stickstoff dementsprechend auf reduzierende Bedingungen im Weiherwasser, also
fehlenden Sauerstoff zurückzuführen. Bei ausreichendem Sauerstoff hingegen, d.h. unter aeroben Be-
dingungen, oxidieren Bakterien den Ammonium-Stickstoff im Rahmen der Nitrifikation zu Nitrat-Stick-
stoff, der keine vergleichbare potenziell-toxische Relevanz für Fische besitzt.
Für die Zuordnung des Trophiegrades gemäß [4] kann auf die vorliegenden chemischen Voruntersu-
chungen der StEB aus dem Zeitraum 2018 – 2020 zurückgegriffen werden (siehe Anlage A-2.1.2):
2018: mittlerer Gesamt-P = 220 µg/l → polytroph p1
2019: mittlerer Gesamt-P = 140 µg/l → eutroph e2
2019: mittlerer Gesamt-P = 140 µg/l → eutroph e2
Demnach liegt die Nährstoffkonzentration im Volksgarten-Weiher im hoch-eutrophen bis polytrophen
Bereich. Mit einem Mittelwert für die Gesamt-P-Konzentration von 154 µg/L (2018-2020) wird das leit-
bildorientierte, gute ökologische Potenzial im meso- bis eutrophen Grenzbereich (45 µg/L) nach
OGewV deutlich verfehlt.

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Der hohe Nährstoffhaushalt stellt auch die Hauptursache für die beobachteten Eutrophierungs-Vor-
gänge wie Algenmassenentwicklungen, Schlammbildung, Fäulnisbildung und Sauerstoffzehrung dar
[1], woraus sich ein dringender Sanierungsbedarf ableitet und Maßnahmen zur Gütebewirtschaftung
zu ergreifen sind.
Den vorstehenden Ausführungen folgend, sollte dabei die Reduktion der Phosphorverfügbarkeit im
Vordergrund stehen, die sich über die Begrenzung der Primärproduktion und die gewässerinternen
Stoffumsatzprozesse auch positiv auf andere Stoffgruppen auswirken wird. Flankierend sind Maßnah-
men zur Stützung des Sauerstoffhaushalts zu ergreifen, d.h. zur Reduktion der Sauerstoffzehrung ei-
nerseits und zur Sauerstoffzufuhr andererseits. Die Sauerstoffzehrung wird bereits durch die Entfer-
nung der vorhandenen Sediment- bzw. Schlammauflage maßgeblich begrenzt (Entschlammung). An-
schließend sind Maßnahmen förderlich, die die rasche Neuausbildung einer Schlammauflage verhin-
dern. Dies wiederum wird maßgeblich durch die Begrenzung der Primärproduktion unterstützt.
2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke
Betriebsraum „Grotte“
Im Zuge der Ortsbesichtigungen im März und April 2021 wurde der Betriebsraum „Grotte“ zweimal be-
gangen und der sichtbare Zustand wie folgt erfasst:
Durch die Kellerlage unter den Parkwegen und die offenen, vergitterten Lichtöffnungen stellt sich, ins-
besondere im Winterhalbjahr, ein feuchtes Raumklima ein, das die Sichtflächen von Decke und Wänden
maßgeblich prägt. Niederschlagsabflüsse können z.T. über die Treppe am Eingang und durch die Git-
tertür in den Raum fließen, werden im zentral gelegenen Pumpensumpf gesammelt und abgepumpt.
Zudem steht außen vermutlich Sickerwasser an den Bauteilen an. Das ursprüngliche Klinkermauerwerk
weist an zahlreichen Stellen Ausbesserungen mit Mörtel oder Beton auf. Die Witterungseinflüsse wirken
sich an verschiedenen Stellen durch Kalkausblühungen auf den Wänden aus (siehe Abbildung 14). Die
gesamte Decke wurde nachträglich mit einer Mörtelschicht überzogen, die an verschiedenen Stellen
Feuchtigkeitsflecken aufweist.
Vorbehaltlich einer statischen Überprüfung wird nicht von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit
ausgegangen. Die Unterbringung der meisten technischen Anlagen sowie der EMSR-Technik des
Volksgarten-Weiher ist daher im Betriebsraum geplant. Da nur eine geringfügige Sanierung des Rau-
mes geplant ist, um die Eingriffe in die Bausubstanz so gering wie möglich zu halten, sind entspre-
chende Schutzmaßnahmen für die technischen Einbauten erforderlich (Frostschutz, Lärmschutz bzw.
Schalldämmung).
Hinsichtlich der derzeitigen Technischen Ausrüstung des Raumes wird auf Kapitel 2.2.3 verwiesen.

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Abbildung 14: Baulicher Zustand Betriebsraum Grotte
Pumpenschacht Umwälzung
Der Pumpenschacht wurde im Zuge einer Ortsbesichtigung zur Begutachtung der betrieblichen Ein-
richtungen besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt stand ca. 20 cm hoch Wasser auf der Schachtsohle an.
Der bauliche Zustand ist insgesamt als marode bis baufällig zu bewerten. Unter diesen Voraussetzun-
gen ist keine weitere Nutzung des Bauwerks zur Unterbringung der neuen Anlagentechnik geplant.
Schacht alter GW-Brunnen
Das Schachtbauwerk wurde im Zuge eines Orttermins geöffnet, aufgrund des Zustands aber nicht be-
treten. Von der Geländeoberkante des Einstiegs war auf der Schachtsohle anstehendes Wasser zu
erkennen (siehe Abbildung 15). Unter diesen Voraussetzungen ist keine weitere Nutzung des Bau-
werks zur Unterbringung der neuen Anlagentechnik geplant.

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Abbildung 15: Einstieg in das Schachtbauwerk des alten GW-Brunnens
Kabelschacht
Der Kabelschacht ist mit Boden verfüllt. Vermutlich wurde in der Vergangenheit das Strom-Kabel für
die Fontäne durch den Schacht verlegt, das nach Auskunft der StEB durch Unbekannte entwendet
wurde. Anschlüsse an Leerrohre sind nach Einsicht von der Oberkante des Einstiegs nicht zu erken-
nen (siehe Abbildung 16). Da der Schacht in der geplanten Leitungstrasse liegt und er nicht sinnvoll
genutzt werden kann, ist sein Rückbau geplant.
Abbildung 16: Verfülltes Schachtbauwerk

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2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen
Am 01.02.2021 wurde eine Altlastenanfrage an die Stadt Köln gerichtet. Nach Auskunft des Umwelt-
und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Aktenzeichen 573/1-40407-2021) liegen im Kataster
über altlastverdächtige Flächen und Altlasten keine Erkenntnisse für den angefragten Bereich um den
Volksgartenweiher vor (siehe Abbildung 17). Für Oberbodenproben im Bereich der Spielplätze wurde
kein Sanierungsbedarf festgestellt.
Abbildung 17: Lageplanausschnitt altlastenverdächtiger Flächen im Bereich des Volksgarten-Weihers (Stadt Köln)
2.6.5 Kampfmittel
Am 27.01.2021 wurde beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln eine Anfrage nach einer mögli-
chen Belastung des Planungsraums mit Kampfmitteln gestellt (Luftbildauswertung). Mit Antwort vom
12.02.2018 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (Az.: 322/40-
Ka-V) über das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren
1939 – 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe liefern. Es
wird daher eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im Bereich des Weihers
empfohlen. Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen mit erheblichen mechanischen Belas-
tungen (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.) wird zu einer Sicherheitsdetektion
mittels Abteufen von Sondierbohrungen durch den Bauherrn geraten.

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2.7 Baugrund
2.7.1 Baugrunderkundung
Zur Untersuchung des Untergrundes im Planungsraum wurden im Juli 2021 Bohr- und Rammsondie-
rungen in direkter Nähe zum Weiher durchgeführt. Die geotechnischen Untersuchungen sind in An-
lage A-4 dokumentiert und werden an dieser Stelle kurz zusammengefasst.
Die Baugrunderkundung umfasste
· sechs Kleinrammbohrungen (BS),
· zwei Rammsondierungen (RS) und die
· abfalltechnische Analytik an drei Mischproben.
Die Lage der einzelnen Aufschlüsse ist im Plan BM-1 dargestellt.
Alle sechs Kleinbohrungen in der Seeperipherie zeigen einen vergleichbaren Aufbau, vgl. Anlage A-
4.2. Ab Geländeoberkante wurde eine bindige, vereinzelt in dünneren Schichtlagen auch kiesig-san-
dige Auffüllung aus ehemals natürlichen Auenlehmen und Kiessanden mit geringen anthropogenen
Beimengungen erbohrt. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 2 und 3,2 Metern.
Unter den Auffüllungen steht in drei Bohrprofilen eine zwischen 0,5 m bis max. 1,1 m mächtige
Schicht steifkonsistenter Auenlehme an. Eine scharfe horizontale Eingrenzung dieser Schicht ist nur
bedingt möglich. Darunter bzw. in den übrigen Kleinbohrungen direkt unterhalb der Auffüllungen wur-
den die pleistozänen Kiessande erbohrt. Die drei Horizonte werden in die Homogenbereiche von Ta-
belle 13 eingeteilt.
Tabelle 13: Liste der Homogenbereiche
Homogenbereich Art
1 Auffüllung
2.1 Bindige Auensedimente
2.2 Pleistozäne Kiessande
Aus den zu erwartenden Abtragstiefen der Homogenbereiche wurde je eine Mischprobe entnommen
und im Parameterumfang LAGA M20 Boden (2003) und Deponieverordnung untersucht. Demnach
können die Terrassensedimente uneingeschränkt nach LAGA Z0 verwertet werden. Der Aushub aus
den Auffüllungen sollte nach Kriterien LAGA Z1.1 verwertet werde, da die Feststoffbefunde von TOC,
Blei und Kupfer oberhalb der LAGA Z0-Grenzen liegen. Die Belastungen sind als anthropogen einzu-
stufen. Eine Wiederverwendung vor Ort ist auszuschließen.
2.7.2 Wurzelräume
Insbesondere die schützenswerten Bäume im Uferbereich sind in der Planung zu berücksichtigen, da
in Anbetracht der hohen Wasserverluste von einer potenziellen Durchwurzelung der ufernahen Bo-
denzone unter der Weihersohle auszugehen ist. Diese sogenannten „Wurzelräume“ (im Weiteren

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verwendeter Begriff) werden derzeit vermutlich durch Leckagen mit infiltriertem Weiherwasser ver-
sorgt. Je nach Flächenanteil der potenziellen Wurzelbereiche unter der Weihersohle ist davon auszu-
gehen, dass die Versorgung der Wurzeln mit Weiherwasser für den Fortbestand der Bäume bedeut-
sam ist.
Eine örtliche Aufnahme der relevanten Bäume wurde daher als Grundlage für Abstimmungen im Rah-
men der Vorplanung bereits durchgeführt (siehe „Wurzelbäume“ in der Bilddokumentation, Anlage A-
3).
Aus der geplante Abdichtung der Weihersohle resultiert für die betroffenen Bäume eine Gefährdung
des Wurzelraums durch:
I. eine mechanische Beschädigung der Wurzeln, z.B. durch maschinelle Eingriffe beim Ab-
bruch der bestehenden Sohle oder Kappungen infolge einer Sohlvertiefung,
II. Wasserversorgungsdefizite in Teilflächen durch das eingesetzte Abdichtungssystem.
Die angenommenen Wurzelräume beruhen auf der artspezifischen Wurzelbildung und Größe der je-
weiligen Bäume, die im Zuge einer Ortsbesichtigung kartiert wurden. Dabei wurden Wurzeltyp und
Wuchsform jeder Baumart bestimmt und der spezifische geometrische Wurzelkörper durch die Para-
meter
· Formtyp (ellipsenförmig oder konisch),
· Wurzelradius und
· Wurzeltiefe
anhand der gemessenen Kronenbreite skaliert. Sie sind im Bestandslageplan und den Schnitten (An-
lagen B-3.1 und B-4.2.2) entsprechend dargestellt. Wurzelschurfe wurden in Abstimmung mit dem
Grünflächenamt nicht durchgeführt, d.h. die Darstellungen beruhen allein auf den dargestellten, theo-
retisch-pflanzenkundlichen Annahmen.
Je nach Baumart (Wurzeltyp), Größe und Standort sind die weiherperipheren Bäume in unterschiedli-
chem Maße von der Abdichtung betroffen, weshalb sie in drei Konfliktstufen eingeteilt werden:
Konfliktstufe 1:
Keine wesentliche Betroffenheit (weder mechanisch noch hinsichtlich der Wasserversorgung),
Konfliktstufe 2:
mechanische Beschädigungen des Wurzelkörpers zu erwarten und Wasserversorgungsdefizite denk-
bar, aber ohne technisch gestützte Wasserverteilung unter der zukünftigen Weihersohle durch zusätz-
liche Bewässerung zu beheben,
Konfliktstufe 3:
mechanische Beschädigungen denkbar, Wasserversorgungsdefizite aufgrund einer vermutlich groß-
flächigen Überdeckung des Wurzelkörpers mit der zukünftig abgedichteten Sohle ggf. nur durch zu-
sätzliche technische Maßnahmen lösbar, z.B. eine technische Wasserverteilung unterhalb der Sohlflä-
che.

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2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen
2.8.1 Niederschlag und Verdunstung
Zuflüsse aus Niederschlägen resultieren zum einen aus direktem Niederschlag über der Weiherfläche,
zum anderen aus Oberflächenabflüssen des umliegenden Direkteinzugsgebiets. Dieses wurde auf
Grundlage eines digitalen Geländemodells und nach Eindrücken der Ortsbesichtigung qualitativ be-
stimmt (siehe Abbildung 18).
Abbildung 18: Direktes Niederschlags-Einzugsgebiet Volksgarten-Weiher (Quelle DGM:TIM-Online, Bezirksregierung Köln)
Die Parkanlage rund um den Weiher liegt auf einem relativ gleichmäßigen Höhenniveau. Insbeson-
dere im östlichen und südlichen Teilabschnitt liegen die Geländeunterschiede bei ca. 1 m. Die an das
Ufer anschließenden, teils versiegelten Flächen (Gastronomiebereich, Pflaster) weisen wie der
rundum laufende Gehweg (Asphalt oder wassergebundene Decke) ein Gefälle Richtung Weiher auf
(siehe Abbildung 19).

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Abbildung 19: Geländeneigung im anliegenden Uferbereich
Abbildung 20: Abfallende Böschung am Westufer (Volksgartenstraße)

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Zusammen mit dem kesselförmigen Zulaufbereich und einer steiler abfallenden Böschung an der
Volksgartenstraße (siehe Abbildung 20) werden diese Flächen als Direkteinzugsgebiet abgegrenzt
(„EZG“ in Abbildung 18).
Für die Ermittlung von Niederschlagsdaten wurden über den ELWAS-WebService des Umweltministe-
riums NRW Monatsmittelwerte einer Langzeitbetrachtung von 1998 – 2019 bezogen und ausgewertet.
Hierfür wurden Wetterstationen mit unmittelbar räumlichem Bezug ausgewählt (Pulheim-Geyen und
Niederkassel, siehe Tabelle 14).
Der Berechnung der Verdunstungsrate liegt mit der Penman-Formel ein halb physikalischer, halb em-
pirischer Ansatz zugrunde, der aus Energiebilanzverfahren und aerodynamischen Verfahren abgelei-
tet ist. Als Grundlage hierfür wurden ebenfalls meteorologische Messdaten umliegender Wetterstatio-
nen über einen Zeitraum von 18 Jahren (1996 bis 2016) bezogen und monatlich differenzierte Annah-
men zu verschiedenen Strahlungs-Parametern getroffen, die in den Wetterstationen nicht erhoben
werden. Das Ergebnis wurde anhand der Jahresmenge mit [3] verifiziert. Die ermittelten Monatssum-
men sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 14: Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im Planungsraum
2.8.2 Grundwasserverhältnisse
Für die Beschreibung der lokalen Grundwasserverhältnisse wurde der Webdienst ELWAS herangezo-
gen. Demnach liegt die aktive Grundwassermessstelle (GWMS) „KOELN 612“ (LGD-Nr. 073546410)
im westlichen Randbereich des Volksgartens (siehe Abbildung 22). Um die Anwendbarkeit der Mess-
daten für die Untersuchung am Volksgarten-Weiher zu verifizieren, wurde die Zeitreihe mit den Mess-
daten anderer Messstellen im Umfeld (GEW Köln 718 und ZOLLSTOCK 667) auf Übereinstimmung
geprüft: In Abbildung 21 ist die weitläufige Ausdehnung des GW-Stockwerks mit nur geringfügigen
GWSP-Differenzen zwischen den Messstellen erkennbar. Daher werden die Messdaten von KOELN
612 für die Planung des Volksgarten-Weihers verwendet.

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Abbildung 21: Zeitreihen verschiedener GW-Messstellen im Süden Kölns von 2001 bis 2020
Abbildung 22: Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „KOELN 612“ (ELWAS)
Die seit 1987 aufgezeichneten Grundwasserstände sind in ELWAS online abrufbar (sieheAbbildung
23). Seit Mai 2020 werden tägliche Messungen erhoben, vorher nur unregelmäßig, vorwiegend mo-
natlich, und teils mit relativ großen Datenlücken (2000-2006).

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Abbildung 23: Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KOELN 612; braune Linie: geplanter Aushubhorizont von 39,60 mNHN im Vorgriff auf
Kapitel 3.5.2
Der Zeitreihe sind folgende Kennwerte zum Wasserstand zu entnehmen:
· mittlerer Grundwasserstand 38,39 m NHN
· höchster Grundwasserstand 41,23 m NHN (09.01.2003)
· niedrigster Grundwasserstand 36,93 m NHN (28.11.2018)
Ausweislich der geologischen Voruntersuchungen zur Einrichtung des neuen GW-Brunnens [31] bil-
den pleistozäne sandig-kiesigen Terrassensedimente mit einer hohen Durchlässigkeit den Grundwas-
serleiter. Die durchschnittliche Höhe der GW-Leiterbasis wird etwa auf ca. 25 m NHN vermutet. Die
Unterkante der darüber liegenden Schicht aus Auffüllungen mit bindigen Sedimenten wurde bei Bohr-
aufschlüssen auf ca. 47 m NHN angetroffen, so dass der GW-Spiegel zwischen ca. 38 bis 41 m NHN
frei schwankt.
Das Grundwasser wurde von den StEB seit 2018 bis 2020 hinsichtlich der Einspeisung in den Weiher
auf Nährstoff-Konzentrationen beprobt. Dabei wurden in Bezug auf die Gewässerklassifikation nach
LAWA erhöhte Konzentrationen für Phosphor und Ammonium für ein Gewässer der Güteklasse II fest-
gestellt. Die Ergebnisse der Analytik sind in Anlage A-2.1.4 dargestellt.
Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 23.10.2014 ist eine Entnahme von 35 m³/h, 600 m³/d und
78.000 m³/a zur Speisung des Volksgarten-Weihers erlaubt. Die Genehmigung ist befristet bis zum
31.10.2034. In den vergangene Jahren lagen die jährlichen GW-Förderraten stets darunter (siehe Ta-
belle unten).

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Tabelle 15: Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2016-2020 (StEB)
2.9 Liegenschaften
Der Volksgarten-Weiher sowie die während der Bauzeit voraussichtlich in Anspruch genommenen
Freianlagen befinden sich in der Gemarkung Köln, Flur 041 auf den Flurstücken 397 und 671/79.
Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Die am Südufer anliegende Gastronomieanlage ist
verpachtet. Der Restaurantbetrieb soll während der Ausführung aufrecht erhalten werden. Dies ist ins-
besondere bei der Planung für die Abdichtung der Weihersohle zu berücksichtigen.
Für die Maßnahme ist kein zusätzlicher Eigentumserwerb erforderlich.
2.10 Sonstiges
Die Befischung des Weihers erfolgt durch den Cölner Angel- und Gewässerschutzverein e.V [44].
Anderweitige Nutzungen sind nicht bekannt.
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 *) Mittelwert
[m³] [m³] [m³] [m³] [m³] [m³]
Jan 4.537 2.691 3.428 3.284 3.485
Feb 3.493 0 4.608 4.525 3.157
Mrz 2.927 6.506 2.271 5.302 4.252
Apr 3.178 11.867 5.699 7.135 6.970
Mai 7.465 7.104 4.023 7.378 6.493
Jun 860 3.947 6.433 11.023 5.566
Jul 5.478 7.600 13.257 7.276 5.895 8.507
Aug 7.583 8.024 6.993 4.987 6.897
Sep 4.123 2.116 6.785 7.884 5.227
Okt 3.613 5.419 6.424 4.271 4.932
Nov 4.286 4.847 6.650 6.103 5.472
Dez 6.353 3.572 2.914 5.123 4.491
Summe 27.890 56.018 69.350 63.504 72.910 65.446
*) November und Dezembermengen auf Grundlage der Jahre 2017-2019 extrapoliert

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3 Entwurfsbeschreibung
3.1 Überblick
Der vorliegende Entwurf für die Sanierung der Weiheranlage ist in die folgenden Teilbereiche unter-
gliedert:
· Entleerung und Entschlammung,
· Gütebewirtschaftung,
· Beckensanierung mit
o Wurzelschutz und Pflanzenbewässerung,
o Ausbau des Betriebsraums „Grotte“,
o Sanierung des Zulaufbauwerks,
o Erneuerung des Kabelzugsystems,
· Technische Ausrüstung.
Dabei machen die drei erstgenannten Teilbereiche den Kern der Weihersanierung aus (Entschlam-
mung, Gütebewirtschaftung, Beckensanierung).
Um eine bedarfsorientierte, adäquate Sanierung der Weiheranlage sicherzustellen, wurden im Zuge
der Vorplanung verschiedene Varianten als Lösungsmöglichkeiten untersucht und unter Berücksichti-
gung objektbezogener Planungsziele zum Teil auf Basis von Wertzahlmatrizen förmlich bewertet, um
Vorzugsvarianten herauszuarbeiten [59]. Die untersuchten Varianten werden in Unterkapiteln der Teil-
bereiche kurz zusammengefasst.
3.2 Ziele
Da der Volksgarten ein sehr beliebtes Ausflugsziel mit hoher Besucherfrequentierung darstellt, sind
die Sanierungsmaßnahmen so durchführen, dass die zukünftige Gestaltung auf eine hohe öffentliche
Akzeptanz trifft. Dabei sollen Einschränkungen für Naherholungssuchende durch eine lange Bauzeit
oder eine große Flächeninanspruchnahme möglichst gering gehalten werden. Immissionen (Geruchs-
bildung bei der Entschlammung, Lärm) sind zu vermeiden.
Naturnahe Weiherform und Bestandsvegetation (Naturdenkmäler und Uferbäume) rund um den Wei-
her sind sowohl aus landschaftlichen als auch denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu schützen
(vgl. Kap. 2.4.4). Das ist insbesondere bei der Wahl des Abdichtungssystems zu berücksichtigen,
durch das die Wurzelräume der randständigen Uferbäume teilweise überbaut bzw. versiegelt werden.
Resultierende Wasserdefizite infolge überbauter Wurzelräume sind durch zusätzliche Bewässerungs-
(Schutz-) Maßnahmen auszugleichen.
Hinsichtlich des Sohlabdichtungssystems erfordert die Nähe zu den schützenswerten Uferbäume re-
sistente Eigenschaften gegenüber Wurzelangriffen einerseits und andererseits eine möglichst geringe
Beanspruchung der anliegenden Wurzelräume, insbesondere beim Einbau. Diesbezüglich sollte sich
das System im Hinblick auf die geschwungene Weiherform und die unterschiedlichen Uferanschlüsse

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(Ufermauern, durchwurzelte Böschungen) als praktikabel und flexibel in der Handhabung erweisen,
um eine Anpassung an die örtlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Durch die Abdichtung der Weihersohle soll die hohe Grundwasserzuspeisung (vgl. Tabelle 15) in Zu-
kunft auf ein Minimum reduziert werden.
Die OGewV definiert als Voraussetzung eines guten ökologischen Potenzials einen mesotrophen bis
schwach eutrophen Trophiezustand (vgl. Kap. 2.6.2). Dieser Grenzbereich wird durch eine mittlere
Gesamt-P-Konzentration von 45 µg/l abgebildet (siehe Tabelle 12). Daher wird diese Konzentration
als Zielwert für einen leitbildorientierten Trophiegrad gewählt. Durch die Umsetzung wirksamer Güte-
maßnahmen (vgl. Tabelle 17) soll die zukünftige Trophie des Weihers entsprechend eingestellt wer-
den. Dazu  gehören z.B. technische Maßnahmen zur Sauerstoffanreicherung und Phosphorretention,
zur Verbesserung der Durchströmung, zur gezielten Nährstoffverwertung und -bindung durch Initiie-
rung von Makrophyten und zur Nahrungsnetzsteuerung durch Raubfischbesatz mit resultierender Er-
höhung des Fraßdrucks auf Phytoplankton.
Die Gütemaßnahmen werden durch eine morphologische Umgestaltung des Weihers (Eintiefung) un-
terstützt. Die bestehende, niedrige Wassertiefe und die fehlenden Pflanzenstrukturen bieten Raubfi-
schen weder Deckungsraum noch Laichhabitat.
3.3 Entleerung und Entschlammung
3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine umfangreiche Variantenuntersuchung zur Entleerung und Ent-
schlammung des Weihers durchgeführt und in Anlehnung an die Blaue Richtlinie NRW [32] formal mit-
tels Wertzahlmatrizen ausgewertet. Als Überblick werden nachfolgend kurz die untersuchten Varian-
ten benannt. Die Wertzahlmatrix ist in Abbildung 24 dargestellt.
Abbildung 24: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Entleerung und Entschlammung“

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In Variante 1 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbag-gern
für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Anschließend findet die Ein-
dickung des Schlamms außerhalb des Weihers in geotextilen Schläuchen („Geotubes“) statt. Nach der
Entschlammung wird der Weiher über die Mischwasserkanalisation entleert. Die vom Gewebe der Ge-
otubes zurückgehaltene Festmasse ist erst nach einer Liegezeit von einigen Tagen bzw. wenigen Wo-
chen ausreichend entwässert, so dass der geotextile Schlauch aufgeschnitten und der nun stichfeste
Schlamm ausgebaggert und über LKWs abtransportiert werden kann. Insbesondere wegen des grö-
ßeren Raum- und Zeitbedarfs für die abgelagerten Geotubes, wegen der damit verbundenen Eingriffe
in den Park, wegen des zu erwartenden, größeren LKW-Verkehrs und wegen des Emissionspotenzi-
als während der Liegezeit der Geotubes wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
Variante 2 beruht, wiederum nach der Entnahme über schwimmende Schlammräumer oder
Schwimmsaugbagger, auf einer technischen Eindickung durch eine mechanische Schlammentwässe-
rungsanlage mit anschließendem Abtransport des eingedickten Schlamms über LKW. Die anschlie-
ßende Entleerung erfolgt auch in Variante 2 über den Mischwasserkanal. Auch diese Variante wird
wegen größeren Raumbedarfs, längerer Bauzeiten, größeren Baustellenverkehrs und höherer poten-
zieller Emissionen nicht in Betracht gezogen.
Auch in Variante 3 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbag-
gern für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Die Entleerung erfolgt
gleichzeitig. Das entnommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung zu einem
Absetzbecken auf der südwestlich hergestellten Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche gefördert.
Das Absetzbecken stellt das Abscheiden von gröberen Feststoffen sicher. Das überlaufende
Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung in die städtische Mischwasserkanalisation
abgeleitet. Durch den Mischwasserkanal wird der Schlamm in die Kläranlage Stammheim transpor-
tiert. Das Absetzbecken wird entleert und das Absetzgut zur Entsorgung auf LKW verladen und ab-
transportiert. Durch die direkte Verfrachtung des noch wasserüberdeckten Schlamms in die geschlos-
sene Kanalisation werden Emissionen, LKW-Fahrten und bauzeitlicher Raumbedarf im Park minimiert.
Die Variante ergibt sich daher in der matriziellen Bewertung als Vorzugsvariante und Grundlage der
Entwurfsplanung.
Neben den benannten drei Varianten wurdenweitere Lösungsmöglichkeiten betrachtet, zum Bei-
spiel die Lufttrocknung des Schlamms an der Beckensohle nach Entleerung mit anschließender Aus-
baggerung, aber nach unterschiedlichen Kriterien noch schlechter bewertet und daher gar nicht erst in
den formalen, matriziellen Bewertungsprozess einbezogen.
3.3.2 Technische Beschreibung
Die Entschlammung des Weihers wird durch einen schwimmenden Schlammräumer durchgeführt. Der
Schlammräumer nimmt den Schlamm durch einen Saug-/Spülkopf auf und verdünnt ihn mit dem um-
liegenden Weiherwasser. Das aufgenommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über flexible Leitun-
gen zunächst in ein Absetzbecken und von dort über eine flexible Leitung bis zum vorgesehenen Ein-
leitschacht südwestlich der BE-Fläche in die MW-Kanalisation abgeleitet (vgl. Plan B-4.1.1).

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Die Schwimmfähigkeit des Schlammräumers ist gewährleistet, wenn mindestens eine 50 cm tiefe
Wasserschicht über der Schlammschicht vorhanden ist. Somit ist sicherzustellen, dass zu jedem Zeit-
punkt der Entschlammung die Mindestwasserüberdeckung von 50 cm eingehalten wird. Aus diesem
Grund empfiehlt es sich, vor Beginn der Entleerungs- und Entschlammungsarbeiten zu prüfen, dass
der Soll-Wasserstand des Weihers von 43,80 mNN eingehalten ist. Dies bedeutet ein größtmögli-ches
Wasserreservoir.
Der Schlammräumer kann mittels eines mobilen Krans vom südwestlichen Ufer aus in den Weiher be-
fördert werden.
Der Schlammräumer ist mit einer Schlammpumpe auszurüsten, die über eine Förderleistung von rd.
24 l/s verfügt. Die Feststoffkonzentration der geförderten Schlammsuspension soll rd. 100 g/l betragen
(vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Feststofffracht der geförderten Schlammsuspension soll rd.
2,4 kg/s betragen (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Werte werden durch Steuerung des Saug-
/Spülkopfes eingestellt. Zur Geräuschminimierung ist darauf zu achten, dass der Schalldruckpegel der
Pumpen am Ufer 35 dB nicht überschreitet. Dies ist während des gesamten Bearbeitungszeitraums
sicherzustellen.
Für die flexible Leitung ist eine Länge von mindestens 250 m vorzuhalten. Diese Länge reicht aus, um
den gesamten Weiher zu befahren sowie einen Anschluss an das vorgesehene Absetzbecken zu er-
möglichen. Die Leitung sollte einen Innendurchmesser von 150 mm aufweisen.
Vor Einleitung des Schlamm-Wassergemischs in die Kanalisation ist ein Absetzbecken vorzuschalten.
Das Absetzbecken ist südwestlich des Weihers auf der herzustellenden Baustelleneinrichtungsfläche
zu positionieren. Das Absetzbecken soll mineralische Feststofffraktionen zurückhalten, die im Durch-
messer größer als 0,063 mm sind (entsprend Feinsand und gröberen Material). Zusätzlich soll das Ab-
setzbecken organisches Material (etwa Blätter, Laub etc.) zurückhalten. Aufgrund der geringeren
Dichte der Organik im Vergleich zu den mineralischen Bestandteilen des Schlamms ist zusätzlich eine
physikalische Trennung im Absetzbecken herzustellen. Dazu kann eine Tauchwand mit einem Filter-
werkstoff (Maschenweite 0,063 mm) dienen. Während der Entschlammungsarbeiten ist das Absetzbe-
cken nach Erfordernis entsprechend zu entleeren. Das Absetzbecken benötigt eine Oberfläche von rd.
15 m² (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.2). Das Absetzbecken kann z. B. als Container oder Erdbe-
cken ausgeführt werden. Im Plan B-4.1.1 ist die Ausführung als Container dargestellt. Zur Geruchsmi-
nimierung sollte das Absetzbecken geschlossen ausgeführt werden.
Im Absetzbecken (Kammer ohne Absatz) wird eine Pumpe (Förderleistung rd. 24 l/s) mit einer weite-
ren flexiblen Leitung DN 150 aufgestellt, die bis zum Einleitschacht 64702 in die Mischwasserkanalisa-
tion (DN 300) führt. Die Leitung ist bis zur Kanalsohle (46,94 mNN) zu erstrecken, so dass die
Schlammsuspension in Fließrichtung der anschließenden Haltung H0058745 (Steinzeugkanal DN 300
mit 4,1 ‰ Gefälle) eingetragen wird. Dazzuzu ist eine rd. 200 m lange Leitung erforderlich. Zur Ermitt-
lung und Kontrolle wird die Durchflussmenge mit einem IDM-Messgerät erfasst.
Zur Entschlammung ist ein Begleitprogramm bzw. ein Vermessungsprogramm für den Schlammräu-
mer aufzustellen, damit sichergestellt werden kann, dass die gesamte Schlammauflage aus dem Wei-

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her entfernt wird. Der entnommene Schlamm ist durch ein begleitendes Monitoring durch eine laufen-
de Echtzeit-Messung der transferierten Feststoffmassen zu erfassen und zu dokumentieren.
Zur Vermeidung von Ablagerungen auf dem Fließweg bis zum Großklärwerk Stammheim vorhandener
Haltungen sollen in regelmäßigen Abständen Inspektionen auf Ablagerungen und ggf. Kanalspülun-
gen durchgeführt werden.
Nach vollständiger Entschlammung des Weihers wird der schwimmende Schlammräumer mittels Mo-
bilkran aus dem Becken befördert. Zu diesem Zeitpunkt ist der Weiher aufgrund der erforderlichen
Mindestwassertiefe zur Schwimmfähigkeit des Schlammräumers mit einer Restmenge an Weiherwas-
ser gefüllt. Das Restwasser wird nun vollständig abgepumpt und über eine flexible Leitung in den be-
nannten Einleitschacht der Kanalisation gefördert.
3.3.3 Berechnungen und Nachweise
Leistungsfähigkeit des Kanals
Im Zuge der Vorplanung wurde zunächst die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Anschlusshaltung zur
Ableitung des Weiherwassers auf Grundlage des DWA-A 110 „Hydraulische Dimensionierung und
Leistungs-nachweis von Abwasser-leitungen und –kanälen“ [10] durchgeführt. Die detaillierten Ergeb-
nisse können der Vorplanung entnommen werden [59]. Im Folgenden werden kurz die Ergebnisse zu-
sammengefasst:
Der Einleitungsschacht der Kanalisation befindet sich südwestlich des Weihers innerhalb des Grün-
streifens der Zuwegung am Vorgebirgswall. Die anschließende Haltung H0058745 weist eine Rohr-
nennweite von 300 mm (DN 300) auf. Bis zum Großklärwerk Stammheim ist dies der kleinste Durch-
messer, so dass der Kanal DN 300 den maximalen Einleitungsstrom des verdünnten Schlamms vor-
gibt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bestandskanal DN 300 unter Berücksichtigung des Abflusses
bei Vollfüllung (0,069 m³/s) und dem Abfluss bei Trockenwetter (Annahme: 0,001 m³/s auf der siche-
ren Seite liegend gewählt, gemäß Kanalhydraulik der StEB: 0 l/s) grundsätzlich ein freies Abflussver-
mögen für die Weiherentleerung / Entschlammung von 0,068 m³/s aufweist und somit ausreichend
leistungsfähig ist.
Prüfung auf potenzielle Ablagerungen in der Kanalisation
Um Ablagerungen im Kanal durch das Einleiten des Schlamm-Wasser-Gemischs möglichst zu vermei-
den, wurden im Zuge der Vorplanung insgesamt drei Prüfungen durchgeführt. Die ersten beiden Prü-
fungen dienen der Abschätzung des maximalen Größtkorns, das in die Kanalisation eingeleitet wer-
den sollte. Die dritte Prüfung bezieht sich auf das maximale Feststofftransportvermögen des
Schlamms in der Kanalisation. Die detaillierten Ergebnisse und gewählten Parameter können der Vor-
planung entnommen werden [59]. Im Folgenden wird kurz auf die Ergebnisse dieser Prüfungen einge-
gangen:

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Das maximale Größtkorn, das in die Kanalisation eingeleitet werden sollte, wurde überschlägig mit der
kritischen Sohlenschubspannung (Prüfung 1) und der kritischen Fließgeschwindigkeit (Prüfung 2) er-
mittelt. Exemplarisch wurde die Freigefällehaltung H0058745 zwischen Einleitschacht 64702 und
Schacht 64703 mit dem geringsten Durchmesser (DN 300) auf der Fließstrecke bis zum Rheindüker /
Großklärwerk Stammheim betrachtet. Im zweiten Schritt wurde die mittlere Haltung H0056271 des Dü-
kerbauwerks DUE3307 näher betrachtet. Die Berechnungsergebnisse der Vorplanung ergeben, dass
auf der sicheren Seite liegend keine Sandfraktionen (> 0,063 mm) in die Kanalisation eingeleitet wer-
den sollten [59].
Weiterhin wurde im Rahmen der Vorplanung die maximal zulässige Feststofffracht des Schlamm-
Wasser-Gemischs zur Einleitung in die Kanalisation anhand des theoretischen Feststofftransportver-
mögens (FTV) innerhalb der Kanalisation zunächst überschlägig abgeschätzt (maximal eingeleitete
Schlammfracht, Prüfung 3) [59]. Von einer weiteren Vertiefung der Ergebnisse wird an dieser Stelle
abgesehen, da gemäß Mitteilung der StEB vom 01.07.2021 / 09.09.2021 zur weiteren Prüfung, ob das
Schlamm-Wasser-Gemisch in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden kann, die Feststoffkon-
zentration und Feststofffracht auf Grundlage der erhobenen Korngrößenanalysen ermittelt und mit
dem rechnerischen Wert des Referenzprojekts der StEB zur Sanierung des Blücherparkweihers
(BPW) verglichen werden sollen. Im Referenzprojekt konnte die Entschlammung unter Berücksichti-
gung einer rechnerischen Feststoffkonzentration von 127,45 g/l und einer rechnerischen Fest-
stofffracht von rd. 3,02 kg/s erfolgreich durchgeführt werden [39]. Es entstanden keine betrieblichen
Restriktionen.
Berechnung Feststoffkonzentration und -fracht im Kanal
Zur Ermittlung der Feststoffkonzentration und - fracht, die im Zuge der Entschlammung in den Kanal
eingetragen wird, werden nur Korngrößen < 0,063 mm berücksichtigt. Die Entschlammungsbilanz wird
gemäß Anlage A-5.1 ohne Berücksichtigung einer externen Wasserzufuhr über das vorhandene Wei-
hervolumen hinaus aufgestellt.
Die Einteilung der Kornfraktionen sowie die dazugehörigen durchschnittlichen Korngrößen und deren
Gewichtsanteile sind in Abbildung 25 (Weiher-Randbereich) und Abbildung 26 (Weiher-Zentralbe-
reich) aufgeführt. Aus der ermittelten Kornverteilung geht hervor, dass rd. 1 Massenprozent der Sedi-
mente des Randbereichs kleiner 0,063 mm sind. Im Zentralbereich wurden rd. 66 Massenprozent der
Sedimente kleiner 0,063 mm angesprochen. Zur Ermittlung möglichst repräsentativer Angaben zur
Korngrößenverteilung der gesamten Sedimente wurde aufgrund der augenscheinlichen Gegebenhei-
ten in der Örtlichkeit sowie eines visuellen Vergleichs des Luftbilds mit und ohne Bewuchs (Baumkro-
nen) abgeschätzt, dass rd. 20 % der Gesamtweiherfläche den Randbereich darstellen, also denjeni-
gen Bereich, in den organisches Material unmittelbar von der Vegetation eingetragen wird (entspricht
Korngrößenverteilung Randbereich). Die „offene“ Wasserfläche wird demnach mit rd. 80 % abge-
schätzt (entspricht Korngrößenverteilung Zentralbereich). Daraus ergibt sich, dass rd. 53 Prozent der
gesamten Schlammfeststoffmasse in den Kanal eingeleitet werden sollen. Dies entspricht rd. 552 t.

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Abbildung 25 Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Randbereich
Abbildung 26: Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Zentralbereich
Vereinfachend wird das entsprechende Nassschlammvolumen (insgesamt 3.475 m³) identisch der
Massenverteilung zu anteilig 1.854 m³ angesetzt, obwohl die Volumenverhältnisse aufgrund der unter-
schiedlichen Material- bzw. Korndichten der Massenfraktionen von den Massenverhältnissen abwei-
chen können.
Das Gesamtvolumen, das in den Mischwasserkanal gefördert werden soll, entspricht dem Gesamtvo-
lumen des Weihers (inklusive Schlamm) von 14.119 m³ [1]abzüglich des Nasschlammvolumens >
0,063 mm (1.621 m³) und beträgt somit rechnerisch rd. 12.498 m³.
Die an den Einleitungsschacht anschließende Haltung H0058745 weist eine Rohrnennweite von 300
mm (DN 300) auf. Bis zum Großklärwerk Stammheim ist dies der kleinste Durchmesser, so dass die
Haltung den maximal möglichen Entschlammungsabfluss in den Kanal von 68 l/s vorgibt (vgl. Leis-
tungsfähigkeit des Kanals). Durch rechnerische Ermittlung der resultierenden Feststoffkonzentrationen
und -frachten für unterschiedliche Entschlammungsabflüsse ≤ 68 l/s wird ein Förderstrom von rd.
24 l/s ermittelt, für den die Werte des Referenzprojekts Blücherpark-Weiher nicht überschritten werden
(siehe Anlage A-5.1).
Mit diesem Förderstrom kann die Entschlammung in rd. 63 Stunden netto ausgeführt werden. Die
Feststoffkonzentration beträgt dabei rechnerisch rd. 102 g/l und die Feststofffracht rd. 2,4 kg/s (vgl.
Abbildung 27 und Abbildung 28).

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Abbildung 27: Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des
Blücherpark-Weihers
Abbildung 28: Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücher-
park-Weihers

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Dimensionierung Absetzbecken
Die rechnerische Dimensionierung des Absatzbeckens ist in Anlage A-5.2 dargestellt. Demnach ergibt
sich für das Absetzbecken eine benötigte Oberfläche von rd. 15 m² bei einer Länge von mindestens 7
m. Dabei werden Breite und durchströmte Höhe jeweils mit üblichen Containermaßen von 2,15 m bzw.
2,20 m angesetzt.
Ermittlung Entsorgungsmassen Absetzbecken
Unter der Maßgabe, dass lediglich Korngrößen des Schluffs (< 0,063 mm) in die Kanalisation eingelei-
tet werden sollen, ergeben sich mit den ermittelten  Kornverteilungen rd. 47 Massenprozent des
Schlamms, die nach Abtrennung auf anderem Weg zu entsorgen sind. Bei einer Gesamtfeststoff-
masse des Schlamms von rd. 1.034 t [59] ergibt sich eine zu entsorgende Masse von rd. 486 t. Unter
der Annahme eines kontinuierlichen Massenanfalls über den Zeitraum der Entschlammung von netto
rd. 63 Stunden (siehe oben) bzw. rd. 10 Arbeitstagen ergibt sich ein täglicher Anfall von ca. 50 t.
Unter der Annahme einer Containerbefüllung bis auf ein Niveau von knapp 2 m (unter Einhaltung der
zulässigen horizontalen Fließgeschwindigkeiten nach Anlage A-5.2 in der noch verbliebenden Was-
sersäule) ergibt sich bei B / L = 2,15 m / 7 m (siehe oben) je Containerfüllung ein realisierbares Ab-
setzvolumen von rd. 30 m³. Bei einer Lagerungsdichte des Absetzgutes von 2 t/m³ entspricht dies rd.
60 t. Nach überschlägiger Prüfung ist also eine Entleerung des Absatzcontainers in einem ungefähr
täglichen Turnus zu erwarten.
Die Entsorgung der Massen aus dem Absetzbecken kann über den Abtransport mit LKW erfolgen. Ta-
belle 16 zeigt die für unterschiedliche LKW-Typen ermittelte Anzahl an Touren insgesamt sowie (im
Mittel) pro Tag.
Vor dem Hintergrund der geplanten Baustraßen (siehe Logistikplan B-4.4) und des vorgesehenen
bauzeitlichen Wegebaus wird die Auswahl der Fahrzeuge dem beauftragten Bauunternehmen über-
lassen. Grundsätzlich ist die Andienbarkeit für alle in Tabelle 16 aufgeführten Fahrzeuge möglich.

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Tabelle 16: Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken
Fahrzeug Nutzlast
[t]
Anzahl
Touren
gesamt
Anzahl Tou-
ren pro Tag (i.
M.)
2-Achs-Kipper 9 54 5 - 6
3-Achs-Kipper 15 rd. 33 rd. 3 - 4
4-Achs-Kipper 18 27 rd. 2 - 3
Kipper mit Anhänger 25 rd. 20 rd. 2
Kippsattel 27 18 rd. 1 - 2
3.4 Gütebewirtschaftung
3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Durch Entschlammung, Entleerung und Wiederbefüllung des Weihers mit frischem Wasser sind kurz-
bis mittelfristig deutliche qualitative Verbesserungen zu erwarten. Als Ursache für die hohe Produktivi-
tät und die Eutrophierungstendenzen des Weihers (z.B. Sedimentation, Fäulnisbildung, Sauerstoffzeh-
rung) werden jedoch die kontinuierlichen Nährstoffeinträge ausgemacht [1]. Daher wurden für das Er-
neuerungskonzept des Weihers im Zuge der Vorplanung geeignete Varianten zur langfristigen Stabili-
sierung des Nährstoffhaushalts untersucht. Durch die Maßnahmen soll das Gewässer ökologisch auf-
gewertet und der physikalische wie chemische Zustand verbessert werden. Die Varianten sind in Ta-
belle 17 dargestellt und werden nachfolgend kurz vorgestellt.
Tabelle 17: Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P-Konzentration von 45 µg/l

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Insgesamt wurden aus acht verschiedenenBewirtschaftungsmaßnahmen (G1 – G8) verschiedene
Varianten zusammengestellt, die sich in der Eingriffstiefe der einzelnen Maßnahmen unterscheiden
und einen Zielwert der Gesamt-P-Konzentration von 45mg/l einhalten (gutes ökologisches Potenzial,
Kap. 2.6.2). Die Bewirtschaftungsmaßnahmen verfolgen verschiedene Ansätze zur Verbesserung der
Wasserqualität, z.B. den technischen Rückhalt von Nährstoffen durch den Einsatz einer Phosphor-
Elimininations-Anlage (PEA, G3), die Nährstoffbindung und -Entnahme durch die Etablierung von
Raubfischen (G6) und Wasserpflanzen (Makrophyten, G5) oder die Reduzierung der Nährstoffein-
träge durch eine Absenkung des Wasservogelbestands (G4). Durch Maßnahmen zur Anreicherung
von Sauerstoff (G7 und G8) werden P-Rücklösungen aus der Sedimentoberfläche vermieden und die
die Lebensbedingungen für die angestrebte Biozönose verbessert. Durch die Eintiefung des Wasser-
körpers (G1) werden die Voraussetzungen für Pflanzen- und Fischbesatz verbessert bzw. geschaffen
und die stofflichen Verhältnisse stabilisiert. Durchströmung und Austausch des Wasserkörpers (G2)
verhindern örtliche Stagnationsbereiche und sorgen für eine Verdünnung mit Grundwasser ver-
glleichsweise niedriger P-Konzentration (vgl. Kap. 2.8.2)3.
Zur Auswahl und Dimensionierung der Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden im Rahmen der Vorpla-
nung Phosphor-Bilanzrechnungen auf Basis des Vollenweider-Modells durchgeführt, um die mittlere
im Weiher zu erwartende Gesamt-Phosphor-Konzentration überschlägig aus der mittleren Gesamt-
Phosphor-Konzentration der Zuflüsse und der Verweilzeit des Wasser im Weiher abzuleiten [5]. Das
Ergebnis zeigt, dass der Zielwert von 45 µg/l in Anbetracht der hohen P-Einträge durch Wasservögel
in allen Varianten rechnerisch nur mit einer technischen Phosphor-Elimination erreicht werden kann.
Lediglich der erforderliche jährliche Durchsatz fällt in den Varianten unterschiedlich aus.
Aus zahlreichen rechnerisch geprüften Varianten wurden vier Varianten zur Vertiefung ausgewählt
(Tabelle 17, Varianten „0a“, „3c“, „4“ und „5“). Diese Varianten werden wie folgt kurz beschrieben:
Variante 0a:
GW-Zuspeisung i. H. v. 50% des Wasserrechts, Reduzierung Wasservogelbestand auf 75 %
In Variante 0a wird die GW-Zuspeisung auf maximal 50 % des Wasserrechts begrenzt und der Was-
servogelbestand auf 75 % reduziert. Des Weiteren wird die Beckensohle mit einer Böschungsneigung
von 1:34 maximal vertieft, woraus eine mittlere Wassertiefe von ca. 2,4 m resultiert. Der Gesamt-P-
Zielwert von 45 µg/l wird gemäß Tabelle 17 bei einer PEA-Durchlaufmenge von 104 Tsd. m³/a (Wir-
kungsgrad 65%) erreicht.
Variante 3c:
Sohlsprung zur weiteren Eintiefung, GW-Zuspeisung i.H.v. 75 % des Wasserrechts, Reduzie-
rung Wasservogelbestand auf 75 %
Im Unterschied zu Variante 0a wird die maximale GW-Zuspeisung auf 75 % des Wasserrechts be-
grenzt, d. h. es wird in größerem Umfang Grundwasser eingeleitet, und die Sohlvertiefung in Teilen
3 In der Vorplanung [59] sind die Maßnahmen und deren Wirkung auf die Wasserqualität detaillierter
beschrieben.
4 Eine max. Böschungsneigung von 1:3 lässt sich mit allen untersuchten Dichtsystemen realisieren

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durch einen abgestützten Sohlsprung hergestellt, um einen voluminöseren Wasserkörper und eine
längere Verweilzeit zu schaffen. Die mittlere Wassertiefe beträgt dann 2,8 m. Der Gesamt-P-Zielwert
von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlaufmenge von 98 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht.
Variante 4:
Minimierung der GW-Zuspeisung, Reduzierung Wasservogelbestand auf 75 %
Im Unterschied zu Variante 0a wird die GW-Förderung auf dasjenige Minimum begrenzt, das allein
dem Ausgleich sommerlicher Evaporationsverluste dient (rd. 1.300 m³/a). Der Wasservogelbestand
wird wiederum auf 75 % reduziert. Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlauf-
menge von 110 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht.
Variante 5:
Minimierung GW-Zuspeisung, keine Reduktion des Wasservogelbestands
Im Unterschied zu Variante 4 werden gemäß Abstimmung mit dem Grünflächenamt und der Unteren
Jagdbehörde auf der sicheren Seite liegend rechnerisch keine Maßnahmen zur Reduzierung des
Wasservogelbestands angesetzt. Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlauf-
menge von 152 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht.
Aus einer Bewertung mittels Wertzahlmatrix [59] geht „Variante 5“ als Vorzugsvariante hervor, insbe-
sondere da sie eine maximale Reduzierung der Grundwasser-Zuspeisung ermöglicht und rechnerisch
ohne Maßnahmen zur Reduzierung des Wasservogelbestands (G4) auskommt. Dabei ist es vorgese-
hen, die Entwicklung der Wasserqualität zunächst ohne Installation der PEA im Rahmen des Monito-
ring zu beobachten, da positive Effekte bereits durch die übrigen Maßnahmen zu erwarten sind. Bei
Bedarf wird die PEA zu späterem Zeitpunkt nachgerüstet.
Abbildung 29: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Gütebewirtschaftung“
Die geplante technische Ausführung von Variante 5 wird im Folgekapitel beschrieben.

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3.4.2 Technische Beschreibung
Zur Etablierung eines stabilen Nährstoffhaushalts im eutrophen Bereich kommen verschiedene Maß-
nahmen der Gütebewirtschaftung zur Ausführung (siehe Tabelle 17). Sie werden im Folgenden konk-
ret erläutert.
Maßnahme G1: Änderung der Weihermorphologie
Eine Vergrößerung des Wasserkörpers verlängert die durchschnittliche Verweilzeit des Weiherwas-
sers und schafft physikalische Voraussetzungen für eine ökologische Aufwertung des Gewässers.
Wegen der denkmalgeschützten Form des Weihers sind keine horizontalen Änderungen der beste-
henden bzw. historischen Uferlinie zulässig (vgl. Kapitel 2.4.4), so dass lediglich eine Vertiefung der
Weihersohle untersucht wurde.
Zusammengefasst soll die Tiefe des Wasserkörpers so bemessen sein, dass
· es immer noch zu einer weitreichenden Volldurchmischung der Wassersäule mit Sauer-
stoffversorgung der Sedimentoberfläche kommt (Vertikaldurchmischung),
· das Makrophytenwachstum an der Sedimentoberfläche konkurrenzfähig ist, aber eine über-
mäßige Entwicklung oberflächennaher Pflanzendichte vermieden wird,
· im Wasser und an der Sedimentoberfläche Temperaturspitzen reduziert werden können und
· die Etablierung einer Raubfischpopulation möglich ist.
In der Weiherlängsachse wird eine Tiefenzone mit einer Wassertiefe von maximal 4 m geschaffen. Die
Tiefzone setzt sich aus einem breit angelegten Hauptbecken, das etwa von der Bastion bis zum Gast-
ronomiebetrieb reicht, und einem ca. 8 m breiten und 60 m langen Grabenabschnitt Richtung Südufer
zusammen (vgl. B-4.2.1). Die Sohle liegt einheitlich auf einer Höhe von 39,80 m NN. Die wasserseiti-
gen Böschungen steigen von der Böschungsunterkante (BUK) einheitlich mit einer Steigung von 1:3
bis auf eine Sohlhöhe von 42,80 m NN an.
Rund um die Tiefzone werden von dort bis zum Ufer Flachwasserzonen mit Wassertiefen von < 1 m
angelegt. Das örtliche Sohlniveau orientiert sich in diesem Bereich am Bestand, um Eingriffe in poten-
ziell vorhandene Wurzelräume der Konfliktstufen II und III unter der Weihersohle zu vermeiden (vgl.
nachfolgendes Kap. 3.5.2 mit weiteren Ausführungen zur Sohlausbildung).
Diese Vorgehensweise mit der Ausbildung von Flachwasserzonen im Bereich der erwarteten Wurzel-
körper wurde in einem Abstimmungstermin mit Grünflächenamt und Denkmalschutz [38] festgelegt.
Unter Berücksichtigung der erwarteten Wurzelausdehnungen wurde folglich die Kontur der Tiefzone
bestimmt.
Insgesamt beziffert sich die neu geschaffene Tiefzone auf eine Kubatur von ca. 14.000 m³, was im
Vergleich zum Bestand einer Verdopplung des Weihervolumens auf ca. 28.000 m³ entspricht.

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Maßnahme G2: Verbesserung der Durchströmung/Austausch des Wasserkörpers
Die Entnahme des Wassers für die Rezirkulation wird am Südostufer des Weihers angeordnet, also im
Vergleich mit dem Zulauf über das künstliche Bachbett (vgl., G8) auf der gegenüberliegenden Seite,
um eine Durchströmung des Weihers anzuregen und den Wasseraustausch zu verbessern.
Um Totzonen in Bereichen zu vermeiden, die abseits der Strömungsachse vom Bachzulauf zur Ent-
nahmestelle liegen, wird zur Verbesserung der Durchströmung eine zweite, zusätzliche Zulaufleitung
in den Strömungsschatten der Insel gelegt. Diese Leitung kann nachts mit Grundwasser oder rezirku-
lierendem Weiherwasser beschickt werden, wenn der Abfluss im künstlichen Bachlauf aus optischen
Gründen nicht erforderlich ist.
Durch die zusätzliche Speisung aus dem Grundwasserbrunnen kann dem Weiher bei Bedarf frisches,
vergleichsweise phosphorarmes Wasser zugeführt werden (vgl. Kap. 2.8.2). Die Speisung mit Grund-
wasser soll nach der Sanierung des Weihers zwar auf ein Minimum reduziert werden, bietet aber bis
zur Nachrüstung der PEA eine Möglichkeit, die P-Konzentration des Weiherwassers durch Verdün-
nung zu senken.
Der Überlauf des Weihers erfolgt flächig über Uferabschnitte, in denen sich Bäume der Konfliktstufen
II und III befinden (vgl. Kap. 2.7.2). Durch die Abdichtung der Weihersohle entfällt für diese Bäume
eine potenzielle Wasserquelle. Dem wird durch den Abschlag überschüssigen Wassers aus Nieder-
schlägen oder Grundwasser-Zuspeisung entgegengewirkt. In den betroffenen Uferabschnitten mit ei-
ner Gesamtlänge von ca. 300 m wird das Dichtsystem beim Anschluss am Ufer nur 3 cm über das
Stauziel von 43,80 m NN geführt (vgl. Abbildung 33), in den übrigen Uferabschnitten 10 cm.
Maßnahme G3: Rezirkulation mit Einsatz einer Phosphor-Eliminationsanlage (PEA)
In der PEA wird das Weiherwasser Reaktoren mit Eisenhydroxidgranulat zugeführt, das ein hohes Ad-
sorptionsvermögen gegenüber Phosphaten aufweist. Die Posphate werden stabil an ein eisenhaltiges
Granulat gebunden. Das gereinigte Wasser kann dem See dann wieder zugeführt werden. Das Gra-
nulat wird nach Erreichen der Beladungskapazität gegen neues Granulat ausgetauscht. Die Entlee-
rung und Befüllung der Reaktoren erfolgt von der Bauwerksoberkante durch eine verschließbare Öff-
nung in der Decke (oder alternativ durch ein Rohrleitungssystem, das durch die Wand geführt wird).
Als Vorbehandlung wird das Rohwasser in Sandbetten gefiltert, um eine zu hohe Feststoffbeladung
des Reaktormaterials zu vermeiden. Nach Herstellerangaben ist für den Rückhalt von Phosphor ein
Wirkungsgrad von 65 % bezogen auf die Zulaufkonzentration realistisch, der von Verweilzeit und Fil-
tergeschwindigkeit abhängig ist. Insgesamt ist durch die dimensionierte PEA ein Phosphor-Rückhalt
von etwa 4,5 kg pro Jahr möglich, wodurch etwa zwei Drittel der Phosphor-Einträge technisch wieder
entnommen werden (vgl. Anlage A-7.4).
Die optionale PEA wird im bestehenden Betriebsraum „Grotte“ untergebracht (siehe Pläne B-4.3.2 und
B-4.3.2), der auch aktuell als Technikraum für die Parkanlagen genutzt wird. Eine genaue Beschrei-
bung und Bemessung der Anlage ist dem nachfolgenden Kapitel 3.6.8 bzw. Anlage A-7.4 zu entneh-
men.

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Maßnahme G4: Wasservogelmanagement
Aus Sicht von StEB [37] und Grünflächenamt [38] werden betriebliche oder organisatorische Maßnah-
men des Wasservogelmanagements grundsätzlich vor dem Hintergrund der ausgeprägten öffentlichen
Nutzung des Parks als nicht realistisch bewertet. Zumal gilt deren Kommunikation in der Öffentlichkeit
als schwer vermittelbar, und mögliche konkrete Maßnahmen kollidieren teils mit den Restriktionen des
Denkmalschutzes (Uferbepflanzung, Einzäunungen). Planmäßig werden daher keine Maßnahmen an-
gesetzt.
Maßnahme G5: Initiierung von Makrophyten
Für die Bepflanzung mit Armleuchteralgen sollten die „Windsheimer Leitlinien zur Ausbringung heimsi-
cher Wildpflanzen von 1980“ berücksichtigt werden [61]. Demnach ist die gewählte Art innerhalb ihres
(jetzigen oder historischen) Verbreitungsgebietes auszubringen. Das Saatgut- oder Pflanzgut stammt
aus einem nahegelegenen Vorkommen der gleichen Art. Der Ausbringungsort (hier: Zielgewässer)
entspricht den Standortansprüchen der Art. Jede Ausbringung wird „wissenschaftlich betreut und do-
kumentiert“ [61].
Für die Pflanzung sind lebende Armleuchterlagen besonders gut geeignet, weil sie einerseits zu ei-
nem dichten sohlnahen Bewuchs führen, in Anbetracht eingeschränkter Wuchshöhen aber anderer-
seits nicht zu dichten Pflanzenbeständen an der Gewässeroberfläche führen. Die konkreten Arten sind
so auszuwählen, dass sie für die Standortbedingungen des Volksgarten-Weihers geeignet sind. In
Hinblick auf die Trophie ist darauf zu achten, dass die Arten eine vergleichsweise breite Standort-
amplitude aufweisen. Dies können beispielsweise folgende Arten sein:
· gegensätzliche Armleuchteralge (Chara contraria),
· zerbrechliche Armleuchteralge (Chara globularis),
· gemeine Armleuchteralge (Chara vulgaris),
· stachelspitzige Glanzleuchteralge (Nitella mucronata),
· dunkle Glanzleuchteralge (Nitella opaca).
Prinzipiell können die Algen auf der Beckensohle in der Tiefzone des Weihers eingesetzt werden (hier
ist nach vollständiger Befüllung aufgrund der max. Tiefe von 4,0 m der Einsatz von Tauchern nötig).
Die Anpflanzung sollte in zwei Schritten erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen Phänologie der ein-
zusetzenden Arten sollte eine Bepflanzung der Beckensohle im Spätsommer (August und September)
für die Arten C. globularis, C. vulgaris, N. mucronata und im Frühjahr (Mai) für C. contraria, N. opaca
stattfinden.
Armleuchterlagen bevorzugen vor allem sandige Substrate als Sediment. Ist der Boden der Becken-
sohle zu stark kalkhaltig und nährstoffreich, gelangen diese Nährstoffe ins Freiwasser und sind dort
pflanzenverfügbar, was zur Ansiedlung von fädigen Grünalgen und benthischen Blaualgen führen
kann, die wiederum die Entwicklung der Armleuchteralgen negativ beeinflussen. Daher ist im Zuge der

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Beckensanierung eine Abdeckung der Beckensohle mit einer 20 cm dicken Sandschicht geplant, die
gleichzeitig als Schutz des Dichtsystems fungiert (siehe Anlage B-4.2.2).
Die Auswahl geeigneter Spendergewässer erfordert einen gewissen Aufwand. Neben der Beachtung
der Kriterien der Windsheimer Leitlinien können ggf. Untersuchungen zum aktuellen Bewuchs von
Armleuchteralgen des Spendergewässers notwendig werden. Für die Bepflanzung des Volksgarten-
Weihers liegt eine Entnahme aus dem Blücherpark-Weiher nahe, wo sich die Algen bereits erfolgreich
etabliert haben.
Maßnahme G6: Raubfischbesatz (Biomanipulation)
Die Biomanipulation beruht darauf, dass eine Reduktion des planktivoren Fischbestands durch einen
Besatz mit Raubfischen hervorgerufen wird. Dies führt innerhalb der Nahrungskette zu mehr und grö-
ßerem Zooplankton (vor allem in Form von Daphnien), stärkerem Fressdruck auf das Phytoplankton
durch Zooplankton („Grazing“) und schlussendlich weniger trübem Wasser. Der Einsatz von Raubfi-
schen hat somit zur Folge, dass sich der Effekt über mehrere trophische Ebenen zieht, so dass sich
langfristig der gesamte Weiher verändert, nicht nur das Plankton.
Durch eine Nahrungsnetzmanipulation wird der Konkurrenzdruck auf den Makrophytenbestand re-du-
ziert, d.h. die Makrophytendominanz gegenüber dem Phytplankton befördert, und auf diesem We-ge
auch eine Abnahme der Sedimentation von Algen und algenbürtigem Detritus erwirkt.
Nach Auskunft der Unteren Jagd- und Fischereibehörde der Stadt Köln wird laut Landesfischereige-
setz grundsätzlich ein ausgewogener artenreicher Fischbestand gefordert [66]. Durch die vorgese-
hene Kombination aus Flachwasserzonen im Uferbereich und Tiefenabschnitte bis zu 4,0 m wird eine
strukturelle Vielfalt der Bathymetrie geschaffen, die eine gute Voraussetzung für einen artenreichen
Fischbestand darstellt. Der Rheinische Fischereiverband empfiehlt in seinem Jahresbericht zur Steue-
rung der Fischbestandsentwicklung von 2018 [9] eine Besetzung mit Hechten und Zander. Der emp-
fohlenen Besatzmengen berücksichtigen allerdings nicht die Vergrößerung des Wasserkörpers. Der
Fischbesatz wird möglich sein, wenn sich die übrige Zönose des Weihers im ersten Schritt so weit ent-
wickelt hat, dass eine nachhaltige Nahrungsgrundlage zur Verfügung steht. Die StEB werden zum ge-
gebenen Zeitpunkt einen Fischereisachverständigen beauftragen, der den Fischbesatz in Abstimmung
mit der Unteren Jagdbehörde und dem Rheinischen Fischereiverband koordiniert.
Der erhöhte Raubfischbesatz ist auch für den vor Ort aktiven Angelverein interessant, der den Weiher
bewirtschaftet [67]. Bei der Entnahme der Raubfische durch die Angler wird dem Gewässer gleichzei-
tig auch der in den Fischen gebundene Phosphor entzogen. Auf Grundlage einer langfristigen Besatz-
strategie wird allerdings empfohlen, dem ansässigen Angelverein eine Raubfisch-Entnahmebeschrän-
kung zu definieren.
Maßnahme G7: Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler
In der Weihermitte werden zwei Schaumsprudler als Schwimmfontänen installiert (siehe Anlage B-
4.2.1). Sie werden mit Gewichten auf der Weihersohle befestigt und vom Betriebsraum aus mit Strom

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versorgt. Als zierendes Merkmal denkmalpflegerischer Relevanz tragen sie einerseits zum Erschei-
nungsbild des Weihers, andererseits zur Sauerstoffanreicherung bei. Durch Sauerstoffzufuhr wird in
Anbetracht einer vertikal durchmischten Wassersäule die Sauerstoffversorgung der Sedimentoberflä-
che befördert und auf diesem Wege zur Vermeidung interner Düngung (P-Rücklösung) beigetragen.
Aerobe Verhältnisse ermöglichen die Nitrifikation und tragen damit zur Senkung der Ammonium-Stick-
stoffkonzentration bei. Auch im Sinne des Fischbestands wird ein Beitrag zur Vermeidung kritischer
Sauerstoffkonzentrationen geleistet. Eine grobe rechnerische Bemessung der Schaumsprudler, die
sich an Erfahrungswerten der StEB für den Aachener Weiher orientiert, ist in Anlage A-7.3 dargestellt.
Maßnahme G8: Rezirkulation über künstlichen Bachlauf
Durch den turbulenten Strömungsverlauf über die Kaskaden und Becken des Wildbaches wird das
Wasser im Zulauf ebenfalls mit Sauerstoff angereichert. Zur Unterstützung einer kontinuierlichen
Durchströmung des gesamten Wasserkörpers befindet sich das Ende der Zulaufleitung zur Rezirkula-
tionspumpe gegenüber vom Zulauf im südöstlichen Gewässerabschnitt (vgl. Lageplan B-4.2.1). Ana-
log zur Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler werden so Sauerstoffkonzentration und -vertei-
lung im Weiher verbessert und homogenisiert. Die neuen Rezirkulationspumpen (zwei Stück für re-
dundanten Betrieb) werden mit der übrigen Anlagentechnik im Betriebsraum „Grotte“ aufgestellt, was
sich effizienter für die Beaufschlagung der übrigen Anlagenkomponenten mit Weiherwasser darstellt
(PEA, Bewässerungsanlage). Überdies weist der bestehende Pumpenschacht der Umwälzung einen
sanierungsbedürftigen Zustand auf (vgl. Kap. 2.2.2).
Der Durchsatz der zukünftigen Rezirkulation orientiert sich an der bestehenden Anlage, die einen aus-
reichenden Abfluss im Zulaufgerinne erzeugt. Da der tatsächliche Durchfluss nicht bekannt ist, wird
der Förderstrom der bestehenden Rezirkulationsanlage näherungsweise über die Kenndaten der vor-
handenen Rezirkulationspumpe ermittelt (vgl. Kap. 2.2.3). Mit den getroffenen Annahmen zu unbe-
kannten Systemgrößen (z.B. Pumpen-Kennlinie) liegt der Förderstrom bei ca. 100 l/s. Um den Förder-
strom bei Bedarf flexibel auf unterschiedliche Werte einstellen zu können, wird ein entsprechend di-
mensionierter Frequenzumrichter vorgesehen. Die Bemessung der Rezirkulationspumpen ist Anlage
A-7.1 zu entnehmen.
3.5 Beckensanierung
3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Bei der Wahl eines Abdichtungssystems liegt das Hauptaugenmerk nicht nur auf der Undurchlässig-
keit des Dichtungsmaterials, sondern insbesondere auch auf der konstruktiven Ausgestaltung von An-
schlüssen, Fugen, Nähten oder Überlappungen, die im Hinblick auf die Abdichtungsfunktion häufig
neuralgische Punkte darstellen. Daneben stellen Lage, Form und Ufervegetation des Volksgartenwei-
hers spezifische Ansprüche an die Beckensanierung, die bei der Bewertung und Wahl eines Abdich-
tungssystems Berücksichtigung finden müssen.

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In der Variantenbetrachtung der Vorplanung [59] wurden vier unterschiedliche Systeme zur Abdich-
tung der Weihersohle unter Hinzuziehung des DWA-Merkblatts M 512-1 zu Dichtungssystemen im
Wasserbau (Teil 1: Erdbauwerke) untersucht [6]:
Variante 1:
Abdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn
Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) werden aus polymeren Werkstoffen gefertigt und kommen als be-
währtes Dichtungssystem im Wasser- und Deponiebau zur Anwendung. Schon bei geringen Schicht-
dicken ab 2,0 mm weisen KDB eine hohe Wasserundurchlässigkeit auf und gelten aufgrund ihres Ver-
formungsverhaltens als relativ setzungsunempfindlich. Überdies gelten sie aufgrund ihres hohen Ein-
dringwiderstandes bei mangelfreier Ausbildung der Nähte als wurzelsicher und weisen eine relativ
lange Funktionsdauer von über 25 Jahren auf.
Als Unterbau ist ein verdichtetes Feinplanum erforderlich, auf dem eine geotextile Stützschicht ange-
ordnet wird. Auch über der KDB wird zum Schutz an der Oberfläche eine geotextile Schutzschicht ein-
gebaut. Darüber lässt sich der Einbau einer Vegetationsdecksicht realisieren.
Die einzelnen ca. 5 -9 m breiten Bahnen werden mit Überlappungen verlegt (ca. 10 cm) und im Naht-
bereich, vorzugsweise als Doppelschweißnaht, verschweißt. Durch ihre thermoplastischen Eigen-
schaften sind KDB bei Schmelztemperaturen formbar, was eine Anpassung im Bereich von Anschlüs-
sen, z.B. an Bestandsbauwerke, mit einbetonierten Kunststoffprofilen ermöglicht. Nach Herstelleran-
gaben [46] kommen bei unregelmäßigen Beckengeometrien in der Regel Schichtdicken von 2,0 mm
zum Einsatz, die aufgrund ihrer Flexibilität über eine höhere Anpassungsfähigkeit an eine naturnahe
Sohlform und eine bauaufsichtliche Zulassung als Dichtungssystem verfügen. Um Verschiebungen im
Böschungsbereich infolge des Eigengewichts zu vermeiden, werden KDB im Bereich der Böschungs-
schulter in einem Graben eingebunden.
Variante 2:
Abdichtung mit einer Betonsohle
Eine Oberflächendichtung aus Beton besteht aus Zement, einer Gesteinskörnung und Wasser. Durch
Zugabe von Zusatzstoffen können die Eigenschaften beim Einbau oder im erhärteten Zustand verän-
dert werden. Der Einbau von Bewehrungsmatten führt zu einer gleichmäßigen Verteilung von Rissen
und ist je nach Beanspruchung erforderlich. Bei einer Betonabdichtung sind die Untergrund-Bedingun-
gen von besonderer Relevanz. Aufgrund der geringen Verformungsbereitschaft besteht bei setzungs-
empfindlichen Böden eine erhöhte Gefahr von Leckagen infolge von Rissen. Der erhärtete Beton an
sich ist erosionssicher und bei mangelfreier Ausführung relativ resistent gegen Durchwurzelung. Die
Expositionsklassen des Betons müssen entsprechend der Wasserchemie von Oberflächen- und
Grundwasser gewählt werden.
Um eine ausreichende Tragfähigkeit des Unterbaus sicherzustellen, ist eine gleichmäßige Verdichtung
der darunterliegenden Schicht erforderlich. Bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund sollte eine
Tragschicht (ca. 20 cm) eingebaut werden. Der Einbau einer Sauberkeitsschicht ist nicht zwingend er-
forderlich, jedoch im Einzelfall abzuwägen. Bautechnisch bedingt ist eine Mindeststärke der Dicht-
schicht von 15 cm einzuhalten. Aus Beton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Neigung bis

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zu 1: 1,5 herstellen. Je nach Neigung und Einbaugerät sind darüber hinaus Widerlager mit Pressfugen
am Böschungsfuß auszubilden, die ein Abrutschen der Dichtung verhindern.
Beim Trockeneinbau kommen unterschiedliche Einbauweisen zur Anwendung, z. B. Ortbeton, Fertig-
teile, Matten. Die Betonelemente werden maximal in Größen von ca. 10 – 12 m x 5 m erstellt, um hö-
here Zwangsspannungen zu vermeiden und Rissbreiten zu begrenzen. Hierfür ist die konstruktive
Ausbildung von Fugen von besonderer Bedeutung, die zwischen den einzelnen Betonelementen die
Bewegungsfähigkeit des Systems ermöglichen. Als abdichtende Elemente werden Fugenbänder aus
Kunststoff oder Gummi, Fugenbleche oder bituminöse Vergüsse angeordnet, um das Eindringen von
Wasser zu verhindern. Gleiches gilt für Arbeitsfugen an bestehenden Bauwerken.
Variante 3:
Abdichtung mit Asphaltbeton
Asphaltbeton besteht aus einer abgestuften Gesteinskörnung und Bitumen. Im Vergleich zum Asphalt,
wie er im Straßenbau zur Anwendung kommt, zeichnet sich Asphaltbeton durch einen höheren Binde-
mittelgehalt und niedrigen Hohlraumgehalt aus (< 3 Vol.%). Durch Relaxation verfügt das Material
über eine gewisse Anpassungsfähigkeit an lokale Verformungen des Untergrundes, so dass Risse bei
geringen Zugspannungen vermieden werden können und die Dichtfunktion erhalten bleibt. Haftfestig-
keit und Verformungseigenschaften können durch Zugabe von Kunststoffadditiven als Zusatz- und
Bindemittel gezielt verbessert werden, und die Dichtungen gelten als erosionssicher. Laut [47] stellt
eine Durchwurzelung von Asphaltdichtungen grundsätzlich eine Gefahr für die Dichtheit des Systems
dar. Um Beeinträchtigungen vorzubeugen, wird eine ausreichende Dicke der gebundenen Schicht
(> 20 cm) oder eine Entfernung keimfähiger Pflanzenbestandteile empfohlen.
Der Einbau erfolgt mit einem Fertiger in vertikaler (in Böschungsfalllinie) oder horizontaler Bauweise
(Reduzierung der Nähte) auf einer ca. 20 cm dicken Schotter-Tragschicht, auf die eine Bitumenemul-
sion aufgetragen wird. Die Asphaltdichtung besteht aus Binder- und Dichtungsschicht und wird an der
Oberfläche zusätzlich versiegelt. Mit Asphaltbeton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Nei-
gung bis zu 1 : 1,5 herstellen.
Die gebundenen Dichtungsschichten werden nach dem Einbau des bis zu 180°C heißen Asphaltbe-
ton mit Vibrationswalzen verdichtet. Die Nahtbereiche sind „heiß an warm“ (vorangegangene
Bahn > 80 °C) einzubauen und gezielt zu verdichten, um einen gleichmäßigen und dichten Anschluss
sicherzustellen. Bei niedrigeren Temperaturn können die Anschlussbahnen mittels Infrarot-Heizleisten
nachgeheizt werden. Anschlüsse an bestehende Bauwerke lassen sich mithilfe von Dehnungselemen-
ten ausbilden, z.B. aus Elastomeren oder Metallbändern mit Moosgummi.
Variante 4:
Abdichtung mit einer mineralischen Dichtungsschicht
Mineralische Dichtungen bestehen aus bindigen Böden wie Ton und Schluff oder Mineralstoffgemi-
schen unterschiedlicher Kornfraktionen (Sande, Kiese), die mit Füllern wie Schluffen oder Tonmehl
hergestellt werden. Dabei ist auf eine erosionsstabile und suffosionssichere Zusammensetzung zu
achten. Durch ihre hohe Flexibilität und Quellfähigkeit können sie sich Verformungen im Untergrund

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anpassen, ohne dass die Dichtwirkung nennenswert beeinträchtigt wird. Mittel- bis langfristig besteht
die Gefahr lokaler Leckagen infolge Durchwurzelung.
Der Untergrund muss für den Auftrag ausreichend tragfähig und verdichtet sein. Eine Filterstabilität
gegenüber angrenzenden Schichten ist durch geotextile Trennschichten oder mineralische Schutz-
schichten sicherzustellen. Die erforderliche Schichtdicke der Dichtung ist vom Durchlässigkeitsbeiwert
des eingesetzten Materials abhängig. Im Wasserstraßenbau sind Schichtstärken von ca. 20 cm bei
einem geforderten k-Wert von ≤ 1 x 10-9 m/s üblich [48].
Für den Einbau wird dem Mineralstoffgemisch Wasser bis zum erforderlichen Einbaugehalt zugesetzt
bzw. entzogen. Bezogen auf die planmäßige Einbaustärke wird das Material überhöht aufgetragen
und lagenweise bis zum erforderlichen Verdichtungsgrad verdichtet und glatt gewalzt. Benachbarte
Spuren sind im Anschlussbereich überlappend auszuführen und einzubauen. Im Bereich von Be-
standsbauwerken werden zusätzliche Dichtungskeile mit höheren Einbautiefen zur Verlängerung der
Kontaktfläche eingebaut. Die eingebauten Abschnitte sind vor dem Austrocknen durch geeignete
Maßnahmen, z.B. Wiederbefeuchtung und Abdecken, vor dem Austrocknen zu schützen, um Trock-
nungsrisse zu vermeiden. Diese stellen Schwachstellen für Undichtigkeiten und folgende Durchwurze-
lung dar. Die zu realisierende Böschungsneigung hängt von Materialbeschaffenheit (Verdichtungs-
möglichkeit) und Standsicherheit der Böschung ab. Es wurden aber schon Neigungen von 1:3 erstellt.
Das Überfahren mit Baugeräten ist unter Berücksichtigung des Verdichtungsgrades grundsätzlich
möglich.
Auf Grundlage einer Bewertung mittels Wertzahlmatrix stellt sich eine Abdichtung mittels KDB (Vari-
ante 1) als Vorzugsvariante dar (siehe Abbildung 30, [59]). Diese Bauweise wird insbesondere im Hin-
blick auf ihre Einbaueigenschaften sowie ihr Verhalten bei Verformung auf einem potenziell durchwur-
zelten Untergrund empfohlen. Im Vergleich mit anderen Abdichtungssystemen ist das Risiko von Le-
ckagen am Volksgarten-Weiher unter Verwendung einer KDB geringer einzuschätzen. Im Bereich po-
tenzieller Unterwurzelung der bestehenden Weihersohle (vgl. Kap. 2.7.2) ist gegenüber den anderen
Varianten ein besonders schonender Einbau möglich.
Abbildung 30: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“

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3.5.2 Technische Beschreibung
Regelaufbau des Dichtsystems
Der Regelaufbau der Sohlabdichtung (vgl. B-4.2.3) besteht aus einer Kunststoffdichtungsbahn, deren
Oberfläche gemäß [6] beidseitig durch geotextile Stützschichten geschützt wird (vgl. Abbildung 31).
Oberhalb des Dichtsystems wird eine 20 cm starke Deckschicht aus Grobsand hergestellt, die sowohl
dem gewässerseitigen Schutz der KDB als auch der Algenpflanzung dient.
Abbildung 31: Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [6])
Die KDB besteht aus Polyethylen, das bei einer hohen Dichte (PE HD) ein hohes Maß an Festigkeit
und Steifigkeit aufweist. Mit der vorgesehenen Schichtstärke von 2,0 mm lässt sich die KDB in der ge-
planten Beckengeometrie des Volksgarten-Weihers gut ausbilden. Für Abdichtungsmittel dieser Art
liegen bauaufsichtliche Zulassungen durch das DIBt Deutsches Institut für Bautechnik5 vor.
Die empfohlene maximale Einbauneigung für KDB von 1:3 [6] wird nicht überschritten. Im Hinblick auf
die Plastizität des PE HD-Materials wird die Tiefzone mit einheitlichen Höhenniveaus von Böschungs-
unterkante und Böschungsoberkante sowie gradlinig verlaufenden Kanten geplant (vgl. Lageplan B-
4.2.1). Die Formgebung vereinfacht die Verlege- und Anpassungsarbeiten der KDB in Fügezonen. Für
eine höhere Reibung an den Kontaktflächen zu den Schutzvliesen werden KDB-Oberflächen mit Tex-
tur zur Anwendung kommen.
Im Hinblick auf den Einbau von Stützschichten stellen sich Geotextilien gegenüber mineralischen
Schichten als deutlich anwenderfreundlicher dar. Während Sandschichten im Bereich von Böschun-
gen häufig über die verlegte KDB abrutschen und nach dem Einbau nicht mehr betreten werden soll-
ten, stellen Vliesstoffe einen flächigen, betretbaren Verbund dar. Die Schichtstärke der geotextilen
Stützschichten wird auf Grundlage der beanspruchenden Bodenklasse nach DIN 18196 mit Hilfe des
FGSV-Merkblatts [60] bemessen (vgl. Tabelle 18). Als maßgebender, weil grobkörnigster Boden wird
die Bodenklasse der pleistozänen Kiessande bestimmt (Homogenbereich 2.2, Kapitel 2.7.1). Als
Grundlage wurde die Korngrößenverteilung einer Mischprobe des Homogenbereiches ausgesiebt, um
die Bodenklasse der Kiessande repräsentativ zu bestimmen.
5 Beispiel: Dichtungsbahn „Carbofol PEHD 610“ der Naue GmbH

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Tabelle 18: Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von
mindestens 2,0 mm [60]
Die Korngrößenverteilung der Mischprobe liegt im Grenzbereich von grobkörnigen zu gemischtkörni-
gen Boden (GU/GI) (vgl. Anlage A-4, dort Kap. 4.3). Präventiv wird für die untere Stützschicht ein
Schutzvlies mit einer Schichtstärke von 8 mm (Rundkorn) eingeplant. Für die obere geotextile Stütz-
schicht, die KDB und Grobsand trennt, reicht ein Schutzvlies mit einer Schichtstärke von 2,5 mm aus.
Wasserseitiger Einbindegraben
Um im Hinblick auf Eigenlast und resultierende Zugkräfte eine verschiebefreie Verlegung der KDB in
Böschungsbereichen zu gewährleisten, wird die KDB in der Regel am Ufer in einem Graben einge-
bunden ausgebildet. Für weite Uferabschnitte des Volksgarten-Weihers ist diese Methode jedoch nicht
geeignet, weil dazu umfangreiche Eingriffe in die dort bestehenden Wurzelräume erforderlich wären.
Da die einzigen Böschungen mit nennenswerten Höhendifferenzen zwischen Flachwasserzonen und
Tiefzone ausgebildet werden, wird ein solcher Einbindegraben wasserseitig an der Böschungsober-
kante der Vertiefung umlaufend ausgebildet (vgl. Abbildung 32 und Plan B-4.2.2). Die Bemessung des
Grabens erfolgt nach [6]. Der Graben wird mit Grobsand verfüllt und lagenweise verdichtet.
Abbildung 32: Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschungsoberkante der Tiefzone

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Uferanschlüsse
Die Uferanschlüsse des Dichtsystems werden so hergestellt, dass die denkmalgeschützte Uferlinie
des Weihers in der eingemessenen Bestandsform erhalten bleibt. Eine Ausnahme bildet der Bereich
der Platanen am Nord-Westufer, wo die historische Uferlinie im Vergleich zum Ist-Zustand sehr deut-
lich Richtung Weiher vorspringt (siehe Lageplan B-4.2.1). Hier wird eine Anpassung der aktuellen
Uferlinie an den historischen Verlauf vorgenommen, da dies gleichzeitig dem Schutz der benachbar-
ten Naturdenkmäler dient.
Grundsätzlich wird das Dichtsystem in den Randbereichen mindestens 10 cm über das Stauziel von
43,80 m NN geführt. Zu unterscheiden sind die Uferanschlüsse in geböschten Uferabschnitten und die
Abschnitte mit bestehenden Wandstrukturen, wo unterschiedliche Anschlusssysteme zur Anwendung
kommen. Diese werden in den Folgekapiteln beschrieben.
Anschluss an geböschten Ufern
Im Bereich geböschter Uferabschnitte wird die KDB mit einem Gefälle von 1:4 verlegt und 10 cm über
dem Stauziel, auf einer Höhe von 43,90 m NN, landseitig mit Erdnägeln (L = ca. 80 cm) im Untergrund
verankert (vgl. Abbildung 33). Zur Vermeidung von Einrissen in der KDB infolge Lochleibung, die z.B.
durch Zugkräfte bei Temperaturänderungen auftreten könnte, werden auf die KDB Ankerplatten aus
PE-HD aufgeschweißt und die Erdnägel durch vorgebohrte Löcher eingeschlagen. Zum Schutz wird
die KDB auch landseitig ca. 20 cm mit dem Aushubmaterial des Ufers überdeckt. Die Schutzvliese
werden beidseitig bis zur Ankerplatte mitgeführt.
Abbildung 33: Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2)
Im Vergleich zu einem Einbindegraben wird für den Anschluss relativ wenig Platz benötigt, und in die
ufernahen Wurzelräume wird nur punktuell durch die Erdnägel eingegriffen.
In Abschnitten mit ufernahen Bäumen der Konfliktstufen II und III (vgl. B-4.2.1) wird die KDB nur ca. 3
cm über das Stauziel geführt, so dass der Anschluss landseitig noch weniger Platz in Anspruch
nimmt.

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Der Raumbedarf des ist im Hinblick auf die folgende Restriktionen, die das Weiherufer betreffen, von
Relevanz:
· Schutz/Erhalt der ufernahen Bäume (Wurzelräume),
· Erhalt der Uferlinie,
· Erhalt der kontinuierlich flach abfallenden Uferböschungen.
Unter diesen Randbedingungen stellt sich der Anschluss der KDB in Uferabschnitten, wo Bäume sehr
nah an der Uferlinie stehen oder deren Wurzelansatz ausgeprägt oberflächennah verläuft, schwierig
dar, weil wenig Gestaltungsraum für konstruktive Lösungen vorliegt (vgl. Abbildung 34).
Abbildung 34: Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der Geländeoberkante
Welche Bäume in diesem Sinne als kritisch einzustufen sind, kann letztendlich erst im Zuge der Aus-
führung festgestellt werden, wenn die Uferlinie vor Ort abgesteckt ist und die entsprechenden An-
schlussbereiche freigelegt worden sind. Liegen Wurzeln ausgeprägt oberflächennah vor, bestehen
grundsätzlich folgende Lösungsmöglichkeiten:
· Kappung der Wurzeln,
· lokale Neuprofilierung des Böschungsabschnitts und Überdeckung des Wurzelwerks,
· lokale wasserseitige Verlegung der Uferlinie zur Erhöhung des Abstands vom betroffenen
Baum.
Nach Rücksprache mit dem Grünflächenamt sind Kappungen und Überdeckungen des Wurzelwerks
im Einzelfall vor Ort durch einen Baumkontrolleur zu prüfen [62]. Ist dies nicht möglich ist eine horizon-
tale Verlegung der Uferlinie erforderlich, um den Baumbestand zu schützen.

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Die Einfassung des Weihers im Uferbereich erfolgt nach Vorgabe des Grünflächenamts mit Natur-
steinplatten [38]. Diese können aufgrund der erforderlichen Gründungstiefe nur in Abschnitten verlegt
werden, wo es der anstehende Wurzelraum zulässt. Hierfür eignet sich insbesondere der Bereich des
Westufers bis zum süd-östlichen Uferabschnitt. Die im Lageplan B-4.2.1 dargestellten Abschnitte ori-
entieren sich an den bestehenden Pflasterstreifen.
Anschlüsse Bestandsmauerwerk
Der Anschluss des Dichtsystems an bestehenden Uferwände (vgl. Plan B-4.2.3) erfolgt mit Hilfe eines
Ortbeton-Anschlussbalkens (d = 30 cm), der unterhalb des Wasserspiegels an die bestehende Ufer-
wand gesetzt wird. Dadurch werden die bestehenden Sichtflächen oberhalb des Wasserspiegels, wie
das Mauerwerk im Bereich von Gastronomie und Bastion, nicht beeinträchtigt.
Für einen dichten Verbund zwischen Anschlussbalken und KDB wird die Dichtung gemäß [6] an ein
Einbetonierprofil aus PE HD angeschweißt (vgl. Abbildung 35). Die Arbeitsfuge zwischen Anschluss-
balken und Ufermauer wird mit einer Fugeneinlage aus quellfähigem Gummi abgedichtet. Um Abplat-
zungen infolge des hohen Quelldrucks zu vermeiden, sollte der Randabstand beim Einbau mindes-
tens 10 cm betragen. Dazu müssen die Kontaktflächen sauber, trocken und frei von Verunreinigungen
sein.
Da im Rahmen der Planung keine Bestandsunterlagen zu den vorhandenen Uferwandkonstruktionen
vorliegen und eine Bestandserfassung nicht erfolgt bzw. nicht vorgesehen ist, werden die Wandberei-
che oberhalb des Anschlussbalkens mithilfe von Flüssigkunststoff (FKL) abgedichtet. FKL werden ge-
mäß DIN 18535 auch für flächige Abdichtungen von Behältern und Becken eingesetzt. Die Wandflä-
chen werden von der Fugeneinlage im Anschlussbalken bis 10 cm oberhalb des Stauziels mit einer
Grundierung vorbehandelt und flächig mit einem FKL-Aufstrich versiegelt.
Abbildung 35: Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [6]
Einen Sonderfall stellt der Uferanschluss an die Betonplatten im Bereich des Spielplatzes am Südost-
Ufer dar (vgl. A-3, Abb. 12 und Plan B-4.2.2, Schnitt E-E). Dort ist wegen der relativ hoch gelegenen
Sohle am Ufer nicht genügend Platz für einen Anschlussbalken vorhanden. Deshalb werden die

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bestehenden ufernahen Betonplatten abgebrochen und eine neue Ufermauer ausgebildet, an der die
KDB mittels Einbetonierprofil angeschweißt wird. Die Höhe der Ufermauer orientiert sich auf ca. 44,00
m NN am Bestand. Auf dem dahinter gelegenen Uferstreifen wird wie in den anliegenden Flächen
Verbundsteinpflaster verlegt.
Bepflanzte Insel
Die bepflanzte Insel (vgl. A-3, Abb. 46) stellte ein denkmalgeschütztes Merkmal des Volksgartens dar
(vgl. Kap. 2.4.4). Um dort für die Verlegung und den Uferanschluss der KDB keinen unverhältnismäßig
hohen Aufwand zu betreiben, wird der Inselkörper im Zuge der Aushubarbeiten komplett abgetragen
und nach der Verlegung des Dichtsystems in der gleichen Form und Lage wiederaufgeschüttet (vgl.
Plan B-4.2.2). Anstelle der örtlichen Wuchergehölze, die keine denkmalgeschützten Bestandteile dar-
stellen und gemäß Vorgabe des Grünflächenamtes entfernt werden sollen [38], wird die Insel durch
die neue Bepflanzung ökologisch aufgewertet. Durch einen umlaufenden Schilfgürtel am Uferrand (b =
2 m) sowie Sträucherpflanzungen auf den dahinter liegenden Freiflächen werden Ruhe- und Rück-
zugsräume für schützenswerte Wasservogelarten geschaffen. Der Schilfgürtel hält die Neozoen Ka-
nada- und Nilgans vom Betreten der Insel ab, so dass insbesondere einheimische Arten wie Stock-
ente, Blässhuhn oder Teichhuhn hier Nist- und Brutplätze finden werden.
Grundwassereinfluss
Im tiefsten Bereich liegt die geplante Beckensohle bei 39,80 mNHN (vgl. Lageplan B-4.2.1). Der Aus-
hub erfolgt bis auf ein Niveau von 39,60 mNHN (siehe Schnitte in B-4.2.2). Mit Bezug auf Kapitel 2.8.2
bzw. Abbildung 23 liegt die Sohle damit im Bereich vergleichsweise seltener Grundwasserhochstände.
Konkret wird ein Grundwasserstand von 39,60 mNHN in der 34-jährigen Zeitreihe von 1987 bis 2020
zwölfmal erreicht, also im Mittel einmal in knapp drei Jahren.
Für den vollständig befüllten Weiher sind Grundwasserhochstände unter der abgedichteten Sohle im
Hinblick auf möglichen Sohlauftrieb unerheblich, weil der Sollwasserspiegel von 43,80 mNHN deutlich
oberhalb des höchsten gemessen Wertes von 41,23 mNHN liegt (vgl. Abbildung 23).
Insofern sind Grundwasserstände > 39,60 mNHN zum einen bauzeitlich relevant, zum anderen für
mögliche spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge mit entsprechender Ab-
senkung des Weiherwasserspiegels.
In Anbetracht einer voraussichtlichen Bauzeit von unter zwei Jahren ist es zweckmäßig, etwaige
Grundwasserhochstände im Rahmen eines bauzeitlichen Hochwasserschutzes zu fassen, d.h. im Fall
eines bauzeitlichen Grundwasserhochstands mit Vernässung der Baugrube wird die Baustelle gesi-
chert und geräumt, dann der Baubetrieb bis zum Abklingen des Grundwasserhochstands eingestellt.
Die Maßnahmen werden bauzeitlich durch Überwachung verfügbarer Pegel organisiert (Grundwasser,
ggf. Rheinhochwasser).

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Spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge können unter Hinzuziehung des
verfügbaren Grundwasserstandsmonitoring planmäßig in Zeiträumen niedriger Grundwasserstände
durchgeführt werden.
Sanierung des Zulaufgerinnes
Im Zuge der Vorplanung fand eine Zustandserkundung des Zulaufgerinnes statt. Bei unterbrochener
Wasserzufuhr wurden die vorhandenen Pools inspiziert, Beschädigungsbilder dokumentiert und der
Einfluss der Strömung nach Wiederinbetriebnahme der Wasserzufuhr kontrolliert (vgl. A-3, Kap. 5). Es
wurde festgehalten, dass eine Sanierung des Zulaufgerinnes in den Umfang der Planungsaufgabe
einzubeziehen ist.
Durchgeführt wird eine Erneuerung des Gerinnes in der bereits bestehenden Form, d. h. die vorhan-
dene Mörtel- bzw. Betonsohle wird im ersten Schritt möglichst unter Erhalt des Steinsatzes entfernt.
Sofern vorhandener Steinsatz aufgenommen werden muss, ist der Ausgangszustand exakt zu doku-
mentieren und der Steinsatz mit dem Ursprungsmaterial anschließend identisch wieder herzustellen.
Nach Ortsbegehung sollte es überwiegend möglich sein, den Steinsatz zu erhalten und lediglich die
angeformte Sohle zu erneuern. Die Sohle wird in identischer Bauweise mit erforderlicher Schicht-
stärke wieder eingebaut, nach Bedarf händisch in die Zwickel des Steinsatzes eingebracht und an den
Rändern eingeformt.
Leitungstrasse Rezirkulation
Zwischen dem sanierten Zulaufschacht (vgl. Kap. 0) und dem Betriebsraum „Grotte“ werden mehrere
Leitungen gebündelt in einem Graben verlegt (vgl. Lageplan B-4.3.1).
Dazu zählen die erforderlichen Verbindungen zwischen Schacht und Betriebsraum:
· Rezirkulationsleitung (PE 100, SDR 17, Da 355 mm),
· Grundwasser-Anschlussleitung (PE 100, SDR 17, Da 90 mm) und
· Kabelschutzrohr (PEHD, gewellt, Da 125 mm).
Außerdem werden für den Betrieb der PEA inklusiv Sanitäranlagen
· eine Trinkwasserleitung (PE 100, SDR 17, Da 63 mm) und
· eine Abwasserleitung (PE 100, SDR 17, Da 110 mm) verlegt.
Die beiden Leitungen werden in der Volksgartenstraße an das Trinkwasser- bzw. Kanalnetz ange-
schlossen. Dazu sind eine Querung der Volksgartenstraße sowie mehrerer Versorgungsleitungen und
-Kabel erforderlich (vgl. Lageplan B-4.2.1).
Für die frostfreie Verlegung der Wasserleitungen ist im gesamten Verlauf eine Mindestüberdeckung
von 80 cm einzuhalten. Unter Berücksichtigung der Abstände und ist für die geplante Leitungstrasse
ein Graben mit einer Breite von ca. 2 m vonnöten. Wegen Platzmangels wird der verfüllte Kabel-
schacht im Bereich der Grotte zurückgebaut (vgl. Kap. 2.2.2). Für den Leitungsbau sind hinter der

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Kreuzung des Zulaufgerinnes und kurz vor dem Zulaufbauwerk vereinzelt Sträucher zu roden. Das
Regelprofil des Leitungsgrabens im asphaltierten Wegebereich ist im Plan B-4.2.3 dargestellt.
Für eine planmäßige Entleerung der Leitungen, z.B. bei Sanierungsarbeiten oder Neuanschlüssen,
wird im Tiefpunkt der Leitungstrasse ein Entleerungsschacht gebaut (vgl. Plan B-4.3.4). Der Tiefpunkt
im Trassenverlauf befindet sich direkt neben der Unterführung des Zulaufgerinnes nahe der Betriebs-
grotte. Für die Entleerung der Leitungen wird jeweils ein Kugelhahn angeschweißt. Auf der Sohle des
Schachts befindet sich ein Pumpensumpf. Bei betrieblichen Entleerungen kann hier bedarfsweise eine
mobile Pumpe aufgestellt werden. Die Installation einer ortsfesten Pumpe ist nicht erforderlich. Der
Schacht kann gleichzeitig als Zugschacht für die Strom- und Signalkabel genutzt werden. Der Schacht
ist wasserdicht auszuführen.
Pflanzenbewässerung
Um bestehende ufernahe Bäume, für die durch die Sohlabdichtung ein erhöhtes Risiko lokaler Was-
serversorgungsdefizite besteht, bei Bedarf zusätzlich mit Wasser zu versorgen, wird eine Bewässe-
rungsringleitung um den Weiher verlegt. Diese Form der zusätzlichen Wasserzufuhr zu ufernahen
Bäumen der Konfliktstufen II und III wurde in einem Abstimmungstermin vom Grünflächenamt festge-
legt [38]. Der geplante Verlauf der Ringleitung ist im Lageplan B-4.2.1 dargestellt. Die Leitung soll in
ufernah mit Rücksicht auf die örtlichen Bestands- und Planungsstrukturen (Anschluss Dichtsystem,
Steinplatten oder Wurzelansätze) verlegt werden. Im Bereich der zu bewässernden Wurzelräume er-
folgt eine Verlegung perforierter Rohre, in den restlichen Abschnitten (nur marginal betroffene Bäume,
Wegeflächen, wurzelfreie Flächen) wird ein Vollrohr eingebaut.
Nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt wird die Bewässerungsleitung nicht im terrassierten Be-
reich der Gastronomie verlegt (vgl. A-3, Abb. 27ff) [62].
Verfüllung des stillgelegten GW-Brunnenschachts
Der stillgelegte GW-Brunnenschacht im Bereich des Betriebsraums (vgl. Kap. 2.2.2) soll im Zuge der
Arbeiten verfüllt werden. Für eine anderweitige Nutzung besteht kein Bedarf. Die an der Oberfläche
eingefasste Schachtabdeckung wird zurückgebaut und an die wassergebundene Decke der Wegeflä-
chen angepasst.
Ruhezonen und Schutzzäune
Im Bestand sind in verschiedenen Abschnitten des Weihers Ruhezonen für Wasservögel eingerichtet.
Diese sind landseitig mit Stabgitterzäunen und wasserseitig mit Schwimmbarrieren (vermutlich zur Ab-
wehr des Tretboot-Verkehrs) abgegrenzt.
Grundsätzlich sind spezifische Ruhezonen zu befürworten, sofern sie dem selektiven Schutz dienen,
beispielweise durch optimierte Habitatstrukturen wie Röhrichte. So werden Biotope für schützenswerte
Arten vor Trittschäden geschützt. Am Volksgartenweiher bestehen jedoch auchunspezifische
Schutzzonen, ohne selektiven Charakter, die auch den wachsenden Gänsepopulationen Schutz bie-
ten.

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Welche Zonen als spezifisch bzw. unspezifisch eingestuft werden. ist in Tabelle 19 beschrieben. Der
weitere Umgang wird im Folgenden erläutert.
Tabelle 19: Übersicht zu vorhandenen „Schutzzonen“ und dort geplanten Maßnahmen
Lfd.
Nr.
Ruhezone/um-
zäunter Abschnitt
Artenschutzrechtliche
Bewertung
Maßnahmen
1 Ostufer unspezifisch Rückbau Zaun im Uferbereich
Rückbau der Schwimmbarrieren
2 Spielplatz unspezifisch Rückbau Zaun
3 Gastronomie spezifisch Erhalt des Zauns (Rückbau nur im Uferbe-
reich)
+ Erhalt Schwimmbarrieren
4 Zulaufbereich spezifisch Erhalt Zaun
5 Insel spezifisch Abgrenzung durch Schwimmbarrieren
1. Ostufer
Am Ostufer trennt ein Zaunabschnitt, der vom Spielplatz bis zum Zulaufgerinne reicht, die steil verlau-
fende Uferböschung vom Gehweg (vgl. A-3, Abb. 41ff). Das Zaunende im Bereich des Spielplatzes
schwenkt Richtung Weiher aus und ist zum Teil innerhalb der Weiherfläche befestigt. Vermutlich soll
dadurch der Zugang zum eingefriedeten Böschungsabschnitt verhindert werden, der im Bestand als
Ruhezone für Wasservögel eingerichtet ist und zusätzlich wasserseitig durch Schwimmbarrieren ge-
schützt wird. Da in diesem Bereich kein selektiver Schutz über optimierte Habitatstrukturen erreicht
wird, z. B. als Schutz von Röhrichtzonen vor Trittschäden o. Ä., wäre die Befestigung des Zauns auf
der geplanten Sohle primär als unnötige punktuelle Belastung des Dichtsystems zu betrachten, nicht
aber als eine zielführende Artenschutzmaßnahme.
Daher wird der Zaun im Bereich des Uferanschlusses zurückgebaut, und die Schwimmbarrieren ent-
fallen. Im restlichen Verlauf bleibt er als Absturzsicherung und Abgrenzung zu den Wegeflächen be-
stehen.
2. Ruhezone Spielplatz
Dasselbe gilt für den Stabgitterzaun im Bereich des Spielplatzes (vgl. A-3, Abb. 38). Durch diesen
Zaun wird nur eine unspezifische Schutzwirkung erzielt. Der Zaun wird daher komplett zurückgebaut.
3. Ruhezone Gastronomie
Die westlich der Gastronomie gelegene Bucht ist als Uferabschnitt mit Röhricht und Sträuchern be-
pflanzt. Hier ergeben sich selektive Schutzräume, die durch den landseitigen Stabgitterzaun geschützt
werden (vgl. A-3, Abb. 25 u. 26). Der Zaun bleibt hier erhalten und wir nur im Uferbereich zurückge-
baut. Wasserseitig wird die Zone mittels Schwimmbarrieren vor Tretbooten geschützt.

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4. Zulaufbereich
Unterhalb der Überführung des Zulaufgerinnes verhindert ein Stabgitterzaun den Zugang zum üppig
bewachsenen Zulaufbereich. Der bestehende Zaun stellt keine Beeinträchtigung für die Abdichtung
des Weihers dar und kann aufgrund des ausgeprägten Bewuchses als Schutz selektiver Strukturen
bewertet werden. Der Zaun soll nach Abschluss der Tiefbauarbeiten in dem Bereich wieder aufgestellt
werden.
5. Insel
Wie in Kap. 0 beschrieben, stellt die geplante Bepflanzung der Insel eine abgeschirmte Ruhezone mit
spezifischem Schutzcharakter dar. Die Aufstellung eines Zaunes ist wegen der Röhrichtzone nicht er-
forderlich. Um Schäden durch den Tretbootverkehr vorzubeugen, sollte die Insel durch Schwimmbarri-
eren geschützt werden.
Sonstige Arbeiten
Für die Verlegung bzw. Anbindung des Dichtsystems im Bereich der Gastronomie (siehe oben) ist der
bauzeitliche Ab- und Wiederaufbau des bestehenden Uferstegs sowie einer in die Weiherfläche hin-
einragenden Terrasse erforderlich (vgl. A-3, Abb. 13-16). Die Holzbeplankung des Uferstegs sollte bei
dieser Gelegenheit erneuert werden. Sie ist auf einer in die Uferwand einbetonierten Stahlkonstruktion
verschraubt, die auch nach dem Beckenumbau wiederverwendet werden kann. Während der Sanie-
rungsarbeiten können die Stahlträger nicht abgebaut werden.
Die anliegende Terrasse muss abgebaut werden, weil eine auf der Betonsohle befestigte Stütze als
tragende Unterkonstruktion dient. Die Stütze wird im Zuge des Sohlabbruchs demontiert und nach
Verlegung der neuen Sohle auf einem Beton-Fundament befestigt, das auf der Sandschutzschicht
aufliegt. So werden Auflasten flächig auf der neuen Sohle verteilt. Die Holzdielen der Terrasse können
wiederverwendet werden.
An der Ostecke des Gastronomie-Gebäudes wird der Geländezutritt durch eine über die Wasserfläche
ragende Einfriedung erschwert. Sie ist nach dem Beckenumbau wieder aufzubauen, da sie Fenster
zum Kellergeschoss abschirmt. Im Bestand wird der Gitterzaun wasserseitig auf der Betonsohle abge-
stützt. Um eine Belastung der neuen Sohle zu vermeiden, soll der Zaun in Zukunft an der auskragen-
den Bodenplattte des Erdgeschosses verschraubt werden.
Im Zulaufbereich soll oberhalb des Wasserfalls (vgl. A-3, Abb. 91 u. 92) eine Absturzsicherung instal-
liert werden. Des Weiteren soll das zum Schutz der Grünflächen vorhandene, alte Rabattengeländer
abgebaut und durch ein neues ersetzt werden. Es verläuft vom Brückenbauwerk im Norden entlang
der Parkwege am Westufer (vgl. A-3, Abb. 20ff) über das Südufer (vgl. A-3, Abb. 36f) bis zum Spiel-
platz am Ostufer. Ein weiterer Abschnitt grenzt den Spielplatz vom Parkweg ab. Die gesamte Länge
beträgt ca. 370 m. Der Rückbau des Geländers ist für die Zufahrt in die Beckenanlage am Südufer er-
forderlich. Aufgrund des Zustands soll es im Zuge der Weiher-Sanierung komplett erneuert werden.

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3.6 Technische Ausrüstung
3.6.1 Überblick
Im Folgenden wird die geplante Technische Ausrüstung beschrieben, die erforderlich ist, um die vor-
genannten Planungsziele zu erreichen. Zusammengefasst handelt es sich um folgende Anlagenbe-
standteile:
· zwei neue Schaumsprudler bzw. Weiher-Fontänen zur Sauerstoffanreicherung im Wasser,
· zwei Rezirkulationspumpen,
· optimierte Wasserzuführung in den Weiher und gegenüberliegende Wasserentnahme zur
besseren Durchströmung bei der Rezirkulation,
· Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser,
· Bewässerungssystem für die ufernahen Bäume und deren Wurzeln,
· Abwasserhebeanlage, die alle im Betriebsraum anfallenden Abwässer in den nächsten Ab-
wasserkanal fördert,
· Phosphor-Eliminationsanlage (PEA), die einen Teilstrom der Rezirkulation von Phosphor-
Verbindungen reinigt,
· erforderliche Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik), verbunden mit ei-
nem Steuerungskonzept aller wesentlichen Anlagenteile.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zu allen Bestandteilen der Technischen Ausrüstung Lösungsmög-
lichkeiten untersucht und Vorzugsvarianten auf der Grundlage von Vor- und Nachteilen festgelegt. Ein
Variantenvergleich mit Wertzahlmatrix wird für die einzelnen Fachplanungen nicht durchgeführt. In
den Kapiteln 3.6.2 bis 3.6.10 sind die für den Entwurf festgelegten Lösungen nachfolgend beschrie-
ben.
Der Einbau der Technische Ausrüstung ist mit Eingriffen in bestehende Bauwerke verbunden. Dies
wird abschließend in Kapitel 3.6.11 dargestellt.
3.6.2 Schaumsprudler, Weiher-Fontäne
Die Berechnung des erforderlichen Durchsatzes einer Fontäne, die die Sauerstoff-Konzentration bei
einem zukünftigen Weiher-Volumen von ca. 28.000 m³ innerhalb von ca. sieben Tagen von anfangs
3 mg/l auf mindestens 7 mg/l erhöht (Bemessungsansätze für den Aachener Weiher, Erfahrungswerte
der StEB), ergibt gemäß Anlage A-7.3 einen Mindestdurchsatz von ca. 366 m³/h. Da keine funktions-
tüchtige Fontäne mehr vorhanden ist, müssen in jedem Fall neue Fontänen installiert werden.
Nach der Sanierung ist der Einbau zweier baugleichen Fontänen geplant, wie sie im Blücherpark-Wei-
her bzw. Kalscheurer Weiher installiert sind, d. h. Schwimm-Fontäne OASE AirFlo 4 kW/400V, mit
Düse „Trumpet XL“, die bei 225 m³/h Durchsatz eine ca. 3 m hohe Fontäne mit ca. 10 m Durchmesser
erzeugt.
Insgesamt wird damit ein Durchsatz von ca. 450 m³/h erreicht.

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3.6.3 Rezirkulationspumpen (Rezi-Pumpen)
Da die vorhandene Rezi-Pumpe zwar noch funktionstüchtig, aber veraltetet und stark korrodiert sowie
für den zukünftigen Bedarf nicht ausreichend leistungsfähig ist, sieht die Planung vor, sie durch zwei
neue, trocken aufgestellte Kreiselpumpen sowie eine neue Verrohrung mit Armaturen zu ersetzen.
Eine Abschätzung des erforderlichen Durchsatzes ergibt einen Wert von ca. 50 l/s bzw. 180 m³/h. Um
eine ausreichende Reserve zu erhalten, wird von max. 100 l/s bzw. 360 m³/h ausgegangen.
Die Förderhöhe muss ausreichend sein, um das Wasser von der gegenüberliegenden Seite des Wei-
hers anzusaugen und mindestens bis zum Anfang des Zulaufgerinnes zu transportieren.
Damit ist gleichzeitig auch ein ausreichender Vordruck für die Einspeisung in die Phosphor-Eliminati-
onsanlage gegeben (PEA, siehe Kap. 3.6.8).
Die Auslegung erfolgt so, dass eine Strömungsgeschwindigkeit im Rohrleitungssystem von 1,5 m/s im
überwiegenden Teil des Leitungssystems nicht unterschritten wird. Dies führt zu einem Rohrinnen-
durchmesser von 300 mm, also DN 300 bei Stahlrohren bzw. DA 355, s=21,1 mm für PE100-Rohre
SDR 17.
Lediglich innerhalb des Betriebsraumes „Grotte“ wird aus Gründen der Platz- und Kosten-Einsparung
auf einen Nenndurchmesser von DN 200 reduziert. Dieses Flanschmaß besitzen auch marktübliche
Kreiselpumpen mit den erforderlichen Leistungswerten.
Insgesamt resultieren so relativ geringe Druckverluste im Rohrleitungssystem und entsprechend güns-
tige Investitions- und Betriebskosten für die Pumpen. Die Fließgeschwindigkeit von 1,5 m/s verhindert
dennoch Ablagerungen im Rohrleitungssystem.
Die zwei trocken aufgestellten Pumpen sind im Betriebsraum „Grotte“ geplant. Nach dem geplanten
Raumkonzept ist sowohl für alle erforderlichen Pumpen wie auch für die Schaltanlagen und die ge-
plante PEA ausreichend Platz vorhanden (vgl. Kap. 3.6.11).
Die jeweils trocken aufgestellten Pumpen werden redundant betrieben, d. h. es fördert nur jeweils eine
Pumpe, die zweite fungiert als Reserve. Beide Pumpen werden abwechselnd betrieben, damit eine
ausgeglichene Betriebszeit der Maschinen gewährleistet ist.
Da die Ansaughöhe der Pumpen ca. 0,5 m über dem Wasserspiegel des Weihers liegt und noch der
Druckverlust des saugseitigen Rohrleitungssystem hinzu kommt, müssen entweder selbstansaugende
Pumpen eingesetzt werden oder es ist ein Ansaugsystem einzusetzen, das vor Inbetriebnahme der
Rezi-Pumpe das saugseitige Leitungssystem entlüftet.
Da das zu entlüftende Leitungsvolumen relativ gering ist, weil das Saugrohr DN 300 weitgehend im
Weiher verlegt wird und daher stets eine Wasserfüllung aufweist, ist der Einsatz eines klein dimensio-
nierten Ansaugsystems kostengünstiger als die Installation von selbstansaugenden Pumpen.

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Ferner ist geplant, in der Druckleitung eine Durchflussmessung (IDM) DN 200 zu installieren, um den
rezirkulierten Wasserstrom zu erfassen.
3.6.4 Optimierung der Durchströmung des Weihers
Um die zukünftige Durchströmung des Weihers zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen ge-
plant. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das vorhandene Zulaufgerinne weiter genutzt
werden soll.
Die dazu erforderlichen Rohrleitungen, Formteile und Armaturen werden weitgehend im Weiher bzw.
auf dessen Sohle verlegt, so dass möglichst wenige Durchdringungen der Abdichtung erfolgen. Ferner
soll der zusätzliche Grabenbau für die Rohrleitungen außerhalb des Weihers so gering wie möglich
gehalten werden, um unnötige Schäden an der Bepflanzung zu vermeiden. Die Rohre sind so aller-
dings später nur noch schwer zugänglich.
Wartungspunkte wie die Einläufe bzw. die Einlaufsiebe bzw. -Körbe des Ablaufsystems werden so
platziert, dass sie vom Ufer oder von einem Boot aus leicht zu erreichen sind.
Die Notwendigkeit von Spülungen der Rohre ist nicht zu erwarten, da die Einläufe der Entnahmeein-
richtung so in der Wassersäule angeordnet werden, dass keine Sedimente und Schwimmstoffe einge-
tragen werden können. Daher sind keine Spül-Stutzen bzw. Spülschächte vorgesehen. Bei Bedarf
sind die Entnahmeeinrichtungen von der Wasseroberfläche aus zu reinigen.
Maßnahme 1: Optimiertes Zulaufsystem
Es ist ein optimiertes Zulaufsystem geplant. Zusätzlich zum Zulaufgerinne wird ein Verteiler-Rohr DN
300 installiert, das in der Bucht östlich der Halbinsel (Bastion) zwischen dortiger Insel und Ufer verlegt
wird und über zwei Auslässe verfügt.
Die Zulaufleistung entspricht der des Zulaufgerinnes, also ca. 50 bis 100 l/s.
Da im Regelbetrieb, insbesondere tagsüber, der Zulauf über das vorhandene Zulaufgerinne erfolgen
soll, kommt das optimierte Zulaufsystem nur in Ausnahmefällen bzw. nachts zum Einsatz. Da das Ver-
teilsystem automatisiert werden soll, kann man die Steuerung derart programmieren, dass tagsüber
das Rezi-Wasser in das Zulaufgerinne gefördert wird, nachts hingegen in das optimierte Zulaufsys-
tem.
Ist ein möglichst umfassender Austausch bzw. eine Verbesserung des Weiher-Wassers erforderlich,
kann man als singuläre Maßnahme über dieses Zulaufsystem auch dauerhaft Grundwasser zuführen,
bis die erforderliche Verbesserung der Wasserqualität erreicht ist.
Die Einspeisung von gereinigtem See-Wasser (aus der PEA) ist nicht geplant. Dieses Wasser wird
stets vollständig über den künstlichen Bachlauf gegeben.

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Maßnahme 2: Optimiertes Ablaufsystem
Es ist ferner ein optimiertes Ablaufsystem geplant, bestehend aus einem Sammelrohr DN 300 am süd-
östlichen Rand des Weihers mit mindestens drei Einlässen DN 150.
Dieses Ablaufsystem wird mit der Saugleitung der Rezi-Pumpen verbunden. Die empfohlene Ablauf-
leistung entspricht dem Zulaufgerinne, also 50 bis 100 l/s.
Das optimierte Ablaufsystem ist für den dauerhaften Betrieb vorgesehen.
3.6.5 Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser
Der vorhandene Grundwasserbrunnen ist 2018 errichtet worden und uneingeschränkt funktionsfähig.
Er bleibt daher unverändert in Betrieb.
Die Nutzung des Grundwassers soll aber noch optimiert werden, indem es nicht nur in das Zulaufge-
rinne, sondern auch in das optimierte Zulaufsystem eingespeist wird.
Dazu ist geplant, zwischen GW-Brunnen und Zulaufgerinne ein Abzweigschacht einzubauen, in dem
eine Abzweigung in der Druckleitung DN 80 für ein Verbindungsrohr zum Betriebsraum „Grotte“ instal-
liert wird, sowie eine Motorklappe zur Steuerung des Zulaufs zum Gerinne.
Ferner ist hier eine Motorklappe für die Steuerung der Rezi-Wasser-Zuströmung geplant.
Auf diese Weise kann das Grundwasser nicht nur zum Ausgleich von Wasserverlusten im Weiher,
sondern auch zur Verbesserung des Wasserqualität über das optimierte Zulaufsystem genutzt wer-
den. Ferner kann das Grundwasser auch als Brauchwasser für die PEA zum Einsatz kommen, insbe-
sondere zur Filter-Rückspülung der Sandfilter, ggf. auch zur Einleitung in den Dosierwassertank der
Desinfektionsanlage.
Daher ist geplant, die Grundwasserbrunnen-Pumpe in Zukunft je nach vorgenannter Funktion in drei
verschiedenen Betriebspunkten einzusetzen. Die jeweiligen Bemessungen dazu sind in den Anlagen
A-7.8.1 bis A-7.8.3 enthalten.
· Betriebspunkt 1: Einspeisung in das Zulauf-Gerinne, siehe Anlage A-7.8.1,
· Betriebspunkt 2: Einspeisung in das optimierte Zulauf-System des Weihers, siehe Anlage A-
7.8.2,
· Betriebspunkt 3: Einspeisung in den Spülwassertank der PEA, siehe Anlage A-7.8.3.
Die unterschiedlichen geodätischen Höhen aufgrund unterschiedlicher druckseitiger Bezugshöhen
und die Druckverluste aufgrund der jeweiligen Länge der Druckleitungen sowie örtliche Verluste aus
Formteilen und Armaturen führen trotz der drei unterschiedlichen Funktionalitäten weiterhin zu ähnli-
chen hydraulischen Betriebszuständen der Pumpe (siehe benannte Anlagen). Die Leistung der vor-
handenen Pumpe ist also ausreichend, um alle geplanten Funktionen zu erfüllen.

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Um insbesondere für die Befüllung des Spülwassertanks der PEA eine genauere Dosierung zu er-
möglichen, ist geplant, für die Steuerung der GW-Brunnenpumpe einen Frequenzumrichter nachzu-
rüsten.
3.6.6 Bewässerungssystem für Baumwurzeln
Nach der Sanierung sind neben den bereits genannten Maßnahmen zur Weiher-Bewirtschaftung noch
Bäume bzw. deren Wurzeln zu bewässern, die aufgrund der Abdichtung des Weihers in Zukunft sonst
ggf. Wasserversorgungsdefiziten unterlägen.
Der geschätzte Wasserbedarf beträgt ca. 8 m³/Tag. Dies entspricht ca. 0,33 m³/h, wenn man von einer
Bewässerungszeit von 50 % ausgeht bzw. eine ausreichend hohe Leistungsreserve einrechnet.
Da der Phosphor-Gehalt bei der Baumwurzel-Bewässerung nicht nachteilig ist, sondern im Gegenteil
das Pflanzenwachstum fördert, soll die Bewässerung ausschließlich mit unbehandeltem Weiher-Was-
ser erfolgen.
Aufgrund des geringen Fördervolumenstromes bei einer gleichzeitig erforderlichen Druckerhöhung
von ca. 6 m WS ist eine Verdrängerpumpe erforderlich, z.B. eine Zahnradpumpe oder Impeller-
Pumpe. Derartige Aggregate haben auch eine ausreichende Saughöhe, so dass im Unterschied zu
den Rezi-Pumpen kein Ansaugsystem erforderlich ist.
Die Leistung fällt mit ca. 0,5 kW dennoch gering aus, dementsprechend auch der Stromverbrauch.
Der Einbau der Bewässerungs-Pumpe in Nachbarschaft der Rezi-Pumpen geplant, also im Betriebs-
raum „Grotte“.
Die Fließgeschwindigkeit im Bewässerungsrohr DN 32 beträgt anfangs ca. 0,3 m/s und wird im weite-
ren Verlauf kontinuierlich geringer. An den Austritten werden sogenannte Strahler oder Tropfer ange-
bracht, die einen gleichmäßigen Austritt des Wassers bewirken sollen (meist 0,6 – 4 l/h) und eine Aus-
trittsöffnung von 0,2 bis 2 mm haben. Um eine gleichmäßige Bewässerung auf einer Länge von ca.
700 m (bzw. 2 x 350 m) zu bewirken, müssen die Perforationen bzw. Bauart und Anzahl der Tropfer in
den Bewässerungsabschnitten entsprechend angepasst werden.
Die Abstände der Tropfer werden dem Bedarf des zu bewässernden Gewächses angepasst. Bei grö-
ßeren Bäumen können zusätzlich Lateralschleifen verlegt werden. Dies sind Nebenleitungen kleineren
Durchmessers (z.B. DN 15 oder DN 20), die als Schleife um den Baum herum angeordnet werden
und so eine gleichmäßigere Durchfeuchtung eines größeren Wurzelbereiches bewirken.
Die Rohrleitungen bestehen meist aus PVC, besser aus Polyethylen (PE), und müssen so verlegt wer-
den, dass sie vor Sonneneinstrahlung geschützt sind. Sie werden oberflächennah in Kiespackungen
mit Filtervlies verbaut.

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Wichtig ist, dass das Wasser frei ist von Sedimenten und groben Verunreinigungen, damit die Aus-
trittsöffnungen bzw. Tropfer nicht verstopfen. Daher wird auf der Druckseite der Pumpe im Betriebs-
raum ein kleiner Scheiben-, Sieb- oder Sandfilter in die Druckleitung eingebaut.
Die Bewässerung der Bäume liegt im Aufgabenbereich des GFA und soll daher funktional von der
Weiher-Bewirtschaftung getrennt werden, die im Aufgabenbereich der StEB liegt. Der Stromverbrauch
der Bewässerungspumpe wird über einen gesonderten Zwischenzähler gemessen und dem GFA
muss dementsprechend auch Zugang zur Pumpe eingeräumt werden.
Stör- oder Warnmeldung sowie sonstige Betriebsdaten sollen an das Grünflächenamt (GFA) weiterge-
leitet werden.
Zusätzlich ist eine Durchflussmessung (IDM) geplant, um den Wasserstrom zu erfassen.
3.6.7 Abwasserhebeanlage
Zur Ableitung des beim Betrieb der PEA anfallenden Abwassers (insbesondere bei Rückspülung der
Sand-Filter und Desinfektion der GEH-Filter) ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich, die das Ab-
wasser über eine Druckleitung in den nächst gelegenen Abwasserkanal an der Volksgartenstraße för-
dert.
Dazu ist eine unterflur einzubauende Kompakt-Abwasserhebeanlage geplant, die an der Stelle des
bestehenden zentralen Pumpensumpfes eingebaut wird und dabei auch die dort installierte Tauchmo-
torpumpe ersetzt.
Die Anlage besteht aus einem Abwasser-Speichertank mit ca. 200 l Fassungsvolumen und zwei re-
dundant betriebenen Tauchmotorpumpen mit jeweils ca. 2,5 kW Leistung, die abhängig vom Pegel-
stand im Abwasserbehälter abwechselnd betrieben werden.
Der Abwasserbehälter wird mit mehreren Zuläufen versehen:
· Abwasserrohr DN 50 von der geplanten Boden-Einlaufrinne vor dem Eingang,
· Abwasserrohr DN 40 vom geplanten Waschbecken,
· Abwasserrohr DN 50 von den Sandfiltern,
· Abwasserrohr DN 50 von den GEH-Filtern,
· Bodeneinlauf DN 50 direkt über der Abwasserhebeanlage
Als Bemessungsgröße werden sowohl lokaler Niederschlag betrachtet, wobei der Einzugsbereich der
Zugangstreppe anzusetzen ist, oder der zu erwartende Rückspül-Volumenstrom beim Betrieb der
PEA.
Niederschlag
Die Einzugsfläche im Bereich der Zugangstreppe beträgt rd. 40 m². Nach KOSTRA-DWD liegt ein
fünfjähriger Starkregen (Tn = 5a, D = 5 min) bei 327 l/s/ha, entsprechend 1,3 l/s.

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Die geplante Rinne vor dem Eingang mit einer Länge von ca. 1,5 m kann 1,5 l/s fassen und ableiten
und ist damit ausreichend dimensioniert.
Die größte, für 100-jährliche Extremereignisse nach KOSTRA-DWD ausgewiesene Niederschlags-
spende beträgt 647 l/s/ha (D = 5 min). In diesem Fall würde ein Teilstrom unkanalisiert in den Raum
eindringen und dann über den Bodenablauf der Abwasserhebeanlage zugeleitet. Dabei wäre insge-
samt eine Förderleistung von 2,6 l/s erforderlich, um den zusätzlichen Zustrom rückstaufrei abzutrans-
portieren.
Die größte, für 100-jährliche Extremereignisse nach KOSTRA-DWD erfasste Niederschlagsfülle bzw.
höhe beträgt 109 mm bzw. rd. 11 cm (D = 72 h). Die Grundfläche des Betriebsraums Grotte beträgt
ebenfalls rd. 40 m², entsprechend der äußeren Einzugsfläche. Im Fall einer Unterbrechung der Ener-
gieversorgung wäre folglich bei Extremniederschlag mit einem Einstau von rd. 11 cm zu rechnen. Be-
dingt durch die Aufstellung aller relevanten Anlagenteile auf entsprechenden Sockeln können Schä-
den auch für diesen seltenen Ausnahmefall ausgeschlossen werden.
Rückspül-Volumenstrom
Nach Herstellerangaben ist für die PEA mit einem Rückspül-Volumenströmen in der Größenordnung
von ca. 30 m³/h zu rechnen. Dies entspricht ca. 8,3 l/s.
Damit ist der Rückspül-Volumenstrom deutlich höher als die erforderliche Förderleistung aus dem Be-
messungslastfall „Niederschlag“. Daher wird die Abwasserhebeanlage auf mindestens 8,3 l/s ausge-
legt, wobei eine geodätische Förderhöhe von ca. 5,6 m überwunden werden muss.
Damit der Druckverlust nicht zu hoch wird, ist ein Innenrohrdurchmesser von 110 mm geplant, also
außerhalb des Betriebsraumes ein PE100-Rohr mit DA 125 mm, Druckstufe SDR17, s=7,4 mm. Die
manometrische Förderhöhe beträgt dann ca. 7 m und führt zu einer Pumpennennleistung von ca. 2,5
kW.
Die Bemessung der Abwasserhebeanlage ist in Anlage A-7.4 enthalten.

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3.6.8 Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA)
Allgemeines
Um die Phosphor-Zufuhr in das Weiherwasser, die auch nach der Sanierung insbesondere aufgrund
des Bestands von Wasservögeln zu erwarten ist, durch Extraktion bzw. Elimination so auszugleichen,
dass ein Zielwert von 45 µg/l P erreicht werden kann, sind verschiedene Verfahren gebräuchlich sowie
neue Verfahren in der Diskussion und/oder Erprobung. Als Ergebnis der Vorplanung ergibt sich ein
mehrstufiges Filterverfahren mit Phosphat-Festbett-Adsorption als Vorzugslösung. Dieses Verfahren
ist Grundlage des Entwurfs.
Beim gewählten Verfahren werden Phosphate aus dem Wasser entfernt, indem das Wasser einen
Festbett-Adsorber durchströmt, der mit einem Granulat befüllt ist, das Phosphate adsorbiert bzw. zu
schwer löslichen Phosphat-Verbindungen führt.
Gute Erfahrungen wurden in der Vergangenheit mit Eisen(III)Hydroxid-Granulat gemacht, siehe hierzu
auch die Erfahrungen mit der PEA am Phoenix-See in Dortmund [42] [50]. Daher ist auch für den
Volksgartenweiher der Einsatz eines entsprechendes Adsorber-Materials geplant.
Die Adsorber-Filter werden vom Rohwasser durchströmt und dabei in Abhängigkeit von der Beschaf-
fenheit des Zulaufwassers von rd. 65% der Phosphat-Verbindungen gereinigt [50] [52] [53]. Lässt die
Reinigungswirkung nach bzw. ist der Filter beladen, muss er gegen unbeladenes Granulat ausge-
tauscht werden. Die Eliminationsleistung unterliegt unterschiedlichen standortspezifischen Randbedin-
gungen und ist im Zweifelsfall durch Vorabversuche zu präzisieren. Der angesetzte Wirkungsgrad
stellt eine mit Herstellern abgestimmte Grundlage für die durchgeführte Anlagenbemessung dar.
Da grobe Verunreinigungen, Schwebstoffe etc. den Adsorptionsprozess stören würden, wird in der
Regel ein Tuch- oder Sandfilter vorgeschaltet. Hier werden zwei Sandfilter eingesetzt. So kann bei Be-
darf über einen Filter vorgereinigt werden, während der andere Filter gerade rückgespült wird.
Da der Vorfilter regelmäßig gereinigt bzw. gespült werden muss, wird ein Versorgungsanschluss mit
Grundwasser hergestellt (Abzweig von der Grundwasser-Einspeisung), alternativ auch Rezi-Wasser
(interne Abzweigung vom Zulauf der PEA). Trinkwasser soll nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Das Abwasser der Vorfilter-Reinigung bzw. Rückspülung muss voraussichtlich in die Abwasser-Kana-
lisation abgeleitet werden. Entsprechend ist der Volumenstrom bei der Filterrückspülung ein Ausle-
gungskriterium für die Abwasserhebeanlage (siehe oben).
Nach der Filterung wird das Wasser in ein oder zwei Adsorber eingeleitet. Sie sind als geschlossene
Behälter ausgeführt. Das Rohwasser durchströmt das Adsorbermaterial, das in einem Stützkörper fi-
xiert ist, von unten nach oben. Oben wird das gereinigte Wasser herausgeführt und gelangt von dort
wieder in den Weiher zurück.

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Die Förderhöhe der Rezi-Pumpe muss also derart bemessen sein, dass die Strömungswiderstände im
Vorfilter und in den Adsorptionsfiltern überwunden werden können. Es wird davon ausgegangen, dass
eine zusätzliche Druckerhöhung innerhalb der PEA erforderlich ist, also eine Beschickungspumpe für
die PEH-Filter. Die vorliegende Bemessung der Rezi-Pumpen (A-7.1, Kap. 3.6.3) berücksichtigt die
hydraulischen Verluste innerhalb der optional vorgesehenen PEA nicht.
Auch die Adsorptionsfilter müssen regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) rückgespült werden. Das
Spülwasser kann wieder dem Weiher zugeführt werden, muss also in der Regel nicht in die Kanalisa-
tion abgeleitet werden.
Ferner muss der Adsorber bzw. die Stützschicht regelmäßig desinfiziert werden, um die Bildung von
Biofilmen zu vermeiden. Hierzu wird regelmäßig Wasserstoffperoxid (H2O2) zudosiert. Damit die Des-
infektion wirksam werden kann, ist eine mindestens 30-minütige Einwirkzeit erforderlich. Um eine kon-
tinuierliche Behandlung zu ermöglichen, wird das Weiherwasser in dieser Phase über einen redun-
danten Adsorber gereinigt. Daher sind zwei Adsorber-Einheiten geplant.
Das H2O2-haltige Abwasser des desinfizierten Adsorbers darf nicht mehr in den Weiher gelangen,
sondern muss über die Abwasser-Hebeanlage in die Kanalisation entsorgt werden.
Außer Wasserstoffperoxid sind keine weiteren Chemikalien oder Hilfsstoffe erforderlich.
Lässt die Reinigungswirkung nach, muss das Eisenhydroxidgranulat (GEH, Granuliertes Eisenhydro-
xid) ausgetauscht werden. Dazu wird es über eine Entnahmeöffnung abgesaugt und anschließend
das frische Granulat eingefüllt.
Eine Bemessung der PEA ist in Anlage A-7.4 dargestellt. Für eine Zielkonzentration von 45mg/l P
ergibt sich ein etwa vierfacher Durchsatz des Weihervolumens von 28.000 m³ pro Jahr (im Planungs-
zustand), d. h. rd. 127.000 m³/a bzw. (mit 20% Reserve) rd. 5 l/s.
Die Beladungsmenge des GEH-Adsorbermaterials beträgt ca. 12 g Phosphor/kg Granulat. Für eine
Standzeit von 1 Jahr benötigt man also rechnerisch ca. 375 kg Adsorber-Material, entsprechend rd.
0,3 m³/a, siehe [42] und [50].
Sinnvolle Behälterabmessungen und Filtervolumina ergeben sich aus umgekehrter Richtung nach ge-
ometrischen Kriterien. Die Schütthöhe des Adsorberbettes sollte zwischen 0,8 und 1,6 m liegen, siehe
[51]. Hier wird von 1 m ausgegangen, was zu einer Gesamt-Behälterhöhe von ca. 2,5 m führt.
Wird der Behälterinnendurchmesser zu 1,20 m gewählt, resultiert mit zwei Tanks ein Gesamtfiltervolu-
men von rd. 2,3 m³ bzw. eine rechnerische Standzeit von rd. sieben Jahren.
Die Filtergeschwindigkeit sollte nicht mehr als 20 m/h betragen [51]. Die Rückspülgeschwindigkeit
sollte nicht höher als 26 m/h liegen [51].

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Der stationäre Einbau einer entsprechenden Anlage ist im Betriebsraum „Grotte“ möglich, siehe Plan
B-4.3.2, und optional nach den dortigen Darstellungen vorgesehen. .
Für den Einbau der Anlage und / oder etwaige spätere Montage-/Demontagevorgänge muss die vor-
hande, vergitterte Zugangstür zur Grotte spätestens mit dem Einbau der PEA derart vergrößert wer-
den, dass die existierende Wandöffnung im vollen Umfang ihrer Lichtmaße nutzbar ist (vgl. Abbildung
5), so dass keine Wartungsöffnungen in die Decke erforderlich sind. Die Granulat-Entnahme und Be-
füllung erfolgt über Füllrohre, die durch eine neue, kleinere Deckenöffnung oder alternativ auch seitlich
durch die Wand geführt werden können.
Phosphor-Messung (Monitoring)
Zur Messung des Phosphorgehalts sowohl im gereinigten Wasser als auch im Zulauf wird ein Entnah-
mehahn sowohl im Ablauf als auch im Zulauf der PEA platziert.
3.6.9 Steuerung
Das Steuerungskonzept des gesamten geplanten Systems kann der Anlage A-7.7 entnommen wer-
den. Hier ist insbesondere die tabellarische Zusammenstellung der Abhängigkeiten für die Steuerung
von Relevanz.
Dieses Steuerungskonzept wird später Teil des Lastenheftes, das die wesentliche Grundlage für die
Programmierung der zentralen Steuerung (SPS) darstellt.
Für die Steuerung der gesamten Anlage ist eine SPS geplant, die problemlos sowohl mit der vorhan-
denen WAGO-Steuerung der Grundwasserpumpe als auch mit der (ggf. herstellerspezifischen) Steue-
rung der PEA kommunizieren kann.
In der neuen Schaltanlage des Betriebsraums „Grotte“ ist eine neue DFÜ mit Baade-WebConnector
und UMTS-Modem geplant, mit der sowohl die Kommunikation mit der vorhandenen SPS des Grund-
wasserbrunnens als auch mit der zentralen Leitwarte der StEB ermöglicht wird.
Auf diese Weise können nicht nur die Steuerungen kommunizieren, was für die Funktion des Gesamt-
systems erforderlich ist, sondern es ist auch eine Fernüberwachung der neuen Schaltanlagen sicher-
gestellt.
3.6.10 EMSR-Technik
Für die Schaltanlage zur Versorgung und Steuerung der Rezi-Pumpen mit Ansaugsystem, der Baum-
wurzelbewässerungspumpe, der Schaumsprudler (Schwimmfontänen), der Abwasserhebeanlage, der
Motorschieber, -klappen und -ventile des Verteilsystems sowie der dazugehörigen Messtechnik ist die
Aufstellung der Schaltschränke im Betriebsraum „Grotte“ geplant. Ferner wird hier auch die Schaltan-
lage der PEA aufgestellt.

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Eine Zusammenstellung aller geplanten Stromverbraucher ist in Anlage A-7.6 enthalten. Danach ist
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gleichzeitigkeitsfaktoren eine maximale Leistungsauf-
nahme von ca. 41,45 kW zu erwarten, was bei einem angenommenen Leistungsfaktor cos(phi) von
0,80 einer Scheinleistung von ca. 52 kVA entspricht.
Dies führt zu einer maximalen Stromaufnahme von ca. 75 A Drehstrom bei 400V.
Damit ist der Versorgungsabgang der StEB mit 80 A noch ausreichend dimensioniert.
Für die neue Schaltanlage sind folgende Felder vorgesehen, jeweils mit 60 cm Tiefe, 200 cm Höhe
zzgl. 20 cm Kabelsockel:
Feld 1 (Breite: 60 cm)
· Einspeisung
· Verbrauchsmessung
· ggf. Fernübertragung der Verbrauchsmessung
Feld 2 (Breite: 60 cm)
· SPS
· DFÜ (Baade-WebConnector, Modem, etc.)
· USV (Batterie-Anlage mit Steuerung)
· Steuerspannung
Feld 3 (Breite: 80 cm)
· Versorgung 2 Stk, Rezi-Pumpen
· Frequenzumrichter für eine Rezipumpe
· Ansaugsystem für Rezi-Pumpen
· Ortssteuerstellen für diese Verbraucher
Feld 4 (Breite: 80 cm)
· Versorgung 2 Stk, Schaumsprudler
· Versorgung 1 Stk, Baumbewässerungspumpe
· Versorgung aller Klappen, Schieber und Ventile
· Ortssteuerstellen für diese Verbraucher
Feld 5 (Breite: 80 cm)
· Versorgung von Steckdosen, Raumbeleuchtung, sonstiger TGA
· Versorgung der Abwasserhebeanlage
· Sonstige Verbraucher
Feld 6 (Breite: 80 cm)
· Schaltanlage der PEA

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Feld 7 (Breite: 80 cm)
· Reserveplatz für weitere Schaltanlage der PEA oder sonstige EMSR-Technik
Die Felder 1 bis 6 können an der Innenwand links des Eingangs platziert werden, lediglich unterbro-
chen vom mittig gelegenen Tragwerk (Stütze) des Unterzuges (vgl. Plan B-4.3.2).
Feld 7 kann bei Bedarf an der gegenüberliegenden Wand nahe der Desinfektionsanlage aufgestellt
werden.
Die Kabelverlegung erfolgt in auf Putz installierten Kabel-Kanälen, Schutzrohren, Pritschen oder -Lei-
tern.
Die neue LED-Beleuchtung wird so ausgelegt, dass eine mittlere Beleuchtungsstärke von 150 lux er-
zielt wird, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern.
Schuko- und CEE-Steckdosen entsprechender Schutzart werden gleichmäßig, zweckmäßig und in
ausreichender Höhe über dem Fußboden im Raum installiert.
Über dem Eingang ist eine LED-Wandanbauleuchte mit Bewegungsmelder geplant. Sie wird auch den
Treppenabgang so weit beleuchten, dass eine gefahrlose Begehung sichergestellt ist.
Alle wasserführenden und frostgefährdeten Rohrleitungen werden isoliert und mit einer selbstregulie-
renden Rohrbegleitheizung (Heizkabel oder Heizband) ausgerüstet, mit Frostschutz-Thermostat ge-
steuert. Es ist davon auszugehen, dass maximal 20 W/m ausreichend sind.
Der gesamte Stromverbrauch wird über einen EHZ-Zähler erfasst.
Wenn der Stromverbrauch der Bewässerungspumpe im Zuständigkeitsbereich des GFA gesondert
erfasst und abgerechnet werden soll, ist hierfür zusätzlich ein Zwischenzähler einzubauen.
3.6.11 Eingriffe in bestehende Bauwerke
Raumkonzept für den Betriebsraum „Grotte“
Grundsätzlich ist die Aufstellung der Technischen Ausrüstung im Betriebsraum „Grotte“ möglich.   Der
Ausbau und insbesondere die Aufstellung der PEA finden unter folgenden Randbedingungen statt,
siehe hierzu  Plan B-4.3.2:
· Für die Schaltanlagen wird eine Fläche von ca. 5 x 1,5 m benötigt. Das reicht für Schalt-
schränke mit 60 cm Tiefe und einer Breite von insgesamt ca. 5 m, auf der Stirnseite nur un-
terbrochen von einer Wandaussteifung in der Flucht des Decken-Unterzugs.
· Der Deckenunterzug, die Mittelstütze und die Wandaussteifungen bleiben erhalten.
· Es werden keine Montage-Öffnungen in die Decke eingebaut. Vorgesehen ist aber eine Be-
triebsöffnung für die Befüllung und Entleerung der Granulatbehälter.

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· Alle notwendigen Wanddurchführungen werden so ausgeführt, dass die Statik nicht gefähr-
det ist (Einsatz von FF-Stücken aus Stahl mit Mauerkragen, die kraftschlüssig eingebaut
werden, oder Kernbohrungen mit Hüllrohr und Ringraumdichtungen).
· Die Abwassertechnik wird unterflur eingebaut. Anstelle des bestehenden Pumpensumpfs
wird eine Unterflur-Kompakt-Abwasser-Hebeanlage mit integriertem Abwasserbehälter (200
l) eingebaut.
· Für die optionale PEA bleibt eine Brutto-Fläche von ca. 5 x 5 m, also für die Behälter, die da-
zugehörige Verrohrung, Armaturen, Pumpen, Messsysteme und sonstigen Neben-Aggre-
gate.
· Die Höhe ist generell auf 3,1 m begrenzt. Unter dem Unterzug ist die Höhe auf 2,7 m be-
grenzt.
Dem Lärm, den der Betrieb der Pumpen verursacht, wird mit Schallschutzmaßnahmen begegnet, ins-
besondere mit dem Einsatz schallgedämmter Aggregate sowie betrieblicher Maßnahmen, z. B. Ver-
meidung des Betriebs derjenigen Pumpen in der Nachtzeit, die nicht ständig benötigt werden, z. B.
Rückspülpumpen.
Sanierung des Betriebsraums „Grotte“
Um den Betriebsraum „Grotte“ (im weiteren nur „Betriebsraum“ genannt) für Einbau und Betrieb der
vorgenannten technischen Ausrüstung nutzen zu können, sind einige Sanierungsmaßnahmen ge-
plant. Die Maßnahmen lauten wie folgt:
· Sanierung der Wände und Decke, ggf. neuer Putz, mindestens neuer Anstrich,
· Sanierung des Bodens, nach Verlegung von Abwasserrohren und Einbau einer Unterflur-
Abwasserhebeanlage anstelle des jetzigen Pumpensumpfes mit Tauchmotorpumpe,
· Einbau eines neuen Estrichs mit leichtem Gefälle zur Abwasserhebeanlage,
· Sanierung des Treppenzugangs außen,
· komplette Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA), also der Beleuchtung,
Steckdosen, Aufputz-Elektro-Installation, etc.; die Demontage des Bestandes ist ohnehin
notwendig, wenn Wände und Decke saniert werden sollen,
· Vergrößerung der vergitterten Zugangstür auf das Maß der vorhandenen Lichtöffnung in der
Außenwand, um größere Anlagenteile, insbesondere Filter der PEA, in den Raum einbringen
zu können. Die vorhandene Vergitterung ist auf Einbruchsicherheit zu überprüfen und ggf.
nachzubessern.
Zusätzliche Baumaßnahmen sind jeweils im Kontext der Beschreibungen zu den Anlagenteilen der
Technischen Ausrüstung erläutert.
Sanierung und Vergrößerung des Zulaufbauwerks für das Zulaufgerinne (Grundwasser-Ab-
zweigschacht)
Um im Zulaufbauwerk des Zulaufgerinnes die zusätzlich notwendige Verrohrung mit Armaturen unter-
zubringen und ihn in Zukunft als „Grundwasser-Abzweigschacht“ und Sammelschacht nutzen zu

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können, muss das vorhandene Bauwerk saniert und vergrößert werden. Erforderlich ist ein Schacht
mit den horizontalen Innenmaßen von ca. 1,5 x 1,5 m bei ca. 1 m Tiefe.
Es sind eine Motorklappe DN 80 für die Grundwasser-Leitung und eine Motorklappe DN 200 für die
Rezirkulations-Leitung erforderlich. Ferner ist geplant, zwischen diesem Schacht und dem Betriebs-
raum ein Kabelleerrohr DN 125 zu verlegen. Hierzu müssen die Schachtwände mit den erforderlichen
Wanddurchführungen versehen werden.
Ferner sind erforderlich:
· Erneuerung von Erdung und Potentialausgleich,
· Erneuerung der Schachtabdeckung.
Kabelleerrohre und Zugschächte
Da das vorhandene Kabelzugsystem hinfällig ist und daher im Zuge der Sanierungsmaßnahmen zu-
rück gebaut wird, ist dazu eine komplette Erneuerung erforderlich. Es ist geplant, dass alle Bauwerke,
in denen elektrisch angetriebene Einrichtungen und Aggregate eingebaut sind, mit mindestens einem
Leerrohr DN 125 verbunden werden.
Im Abstand von ca. 60 m oder an starken Richtungswechseln ist ein Zugschacht vorgesehen.
Auch der aus anderen Gründen erforderliche Entwässerungsschacht am Tiefpunkt der Rohrleitungs-
trasse kann zum Kabelziehen mitgenutzt werden.
Folgende Leerrohr-Verbindungen sind geplant:
· GW-Abzweigschacht (Sammelschacht) bis Betriebsraum: ein Leerrohr,
· Betriebsraum bis Weiher: zwei Leerrohre (eines für die Kabel der Fontänen, eines für die Pe-
gelmessung und ggf. weiterer Messtechnik).
4 Landschaftspflegerische Begleitplanung / Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen
Das geplante Vorhaben stellt einen Eingriff i. S. v. § 14 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.
Der Verursacher eines Eingriffs hat vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu un-
terlassen (§ 15 (1) BNatSchG) und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Na-
turschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren (§ 15 (2) BNatSchG). Ein Eingriff ist kompen-
siert, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild
in gleichartiger (Ausgleich) bzw. in gleichwertiger Weise (Ersatz) wiederhergestellt sind.
Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Beeinträchtigungen der Belange von
Natur und Landschaft zu berücksichtigen (§ 64 (1) Nr. 1a BauO NRW i. V. m. § 35 (3) Nr. 5 BauGB).

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Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes können sich infolge bau-, anlage-
und betriebsbedingter Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben.Baubedingte Wirkfaktoren umfassen
bauzeitlich auftretende Wirkungen, anlagenbedingte Wirkfaktoren hingegen dauerhafte Wirkungen
durch das Bauwerk selbst oder Eingriffe in die Landschaftsstrukturen.Betriebsbedingte Wirkfaktoren
resultieren aus Funktionsweise, Nutzung und Betrieb der Anlage einschließlich der Unterhaltung.
Im Rahmen der Auswirkprognose zur Eingriffsregelung werden Wirkzusammenhänge zwischen die-
sen Wirkfaktoren und den Bestandteilen des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere,
Pflanzen, Biotoptypen) sowie dem Landschaftsbild ermittelt und zu erwartende Eingriffe abgeleitet
(s. Kapitel 4.2). Die Auswirkprognose fokussiert auf zu erwartenden Beeinträchtigungen (=nachteilige
Auswirkungen) von Naturhaushalt und Landschaftsbild; im Einzelfall werden positive Aspekte ge-
nannt. Sofern erforderlich, wird ein Nicht-Vorliegen einer Beeinträchtigung erläutert. Stehen Bestand-
teile des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild in keinem relevanten Wirkzusammenhang zum
Vorhaben, sind Auswirkungen ausgeschlossen und Betrachtungen nicht erforderlich. Artenschutz-
rechtliche Belange (Tiere, Pflanzen) nach den §§ 39 und 44 BNatSchG (allgemeiner und besonderer
Artenschutz) werden im eigenständigen Kapitel 5 ausführlich thematisiert und im Rahmen der Ein-
griffsregelung bereits stichpunktartig genannt.
Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, werden geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (Vermeidung/Minimierung, Ausgleich, Ersatz) ermittelt (s. Tabelle 20 und Kapitel
4.3 sowie Anlage A-9.1).
Die Bilanzierung des Eingriffs auf Grundlage der Biotoptypen erfolgt separat in Kapitel 4.4.
4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Die Auswirkprognose für Natur und Landschaft ist in Tabelle 20 dargestellt. Die identifizierten Eingriffe
(Konflikte) sowie die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in
den Plänen B-5.1 und B-5.2 abgebildet und werden in den Anlagen A-9.1 und A-10.2 detailliert erläu-
tert.
Tabelle 20: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Natur-
haushalts und das Landschaftsbild im Wirkzusammenhang mit dem Vorhaben sowie Maßnahmen von Naturschutz und Land-
schaftspflege zur Vermeidung und Kompensation des Eingriffs
Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine oder positive Auswirkung,
nachrichtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege (zur Vermeidung / Kom-
pensation)
Baubedingte Wirkfaktoren
Abgas-, Staub-,
Lärmemissionen; ggf.
Lichtemissionen; Risiko
von Schadstoffemissio-
nen
- Baubeginn ab
Herbst, Großteil der
Arbeiten im Winter,
keine Arbeiten am
Boden: Risiko der Bodenverschmutzung bei unsach-
gemäßem Umgang mit potenziellen Schadstoffen
(insb. Treib- und Schmierstoffe)
- V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnah-
men, d. h. Anforderungen an den Um-
gang mit Treib- und Schmierstoffen
Wasser: Risiko der Grundwasserverschmutzung bei
unsachgemäßem Umgang mit potenziellen Schad-
stoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe)
- V6 – Allgemeine Gewässerschutzmaß-
nahmen, d. h. Anforderungen an den
Umgang mit Treib- und Schmierstoffen
Luft: minimierte, nicht vollumfänglich zu vermeidende
Beeinträchtigung der Luftqualität durch Abgase
und Staub
- V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaß-
nahmen (Luft, Schall), d. h. Maschinen
nach Stand der Technik und Maßnah-
men zur Staubminimierung

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine oder positive Auswirkung,
nachrichtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege (zur Vermeidung / Kom-
pensation)
Wochenende (vgl.
Kapitel 8)
Tiere: keine lärmbedingte Beeinträchtigung von po-
tenziellen Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten) wegen bestehender Vorbelastungen (in-
tensive Parknutzung, Umgebungslärm); keine rele-
vante Mehrbelastung durch Beleuchtung in Tages-
randzeiten (bestehenden Vorbelastungen durch
Parkbeleuchtung) [vgl. Kapitel 5].
nicht erforderlich; Auswirkungsprognose be-
rücksichtigt Wirkungen der Maßnahme V2 –
Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein
Baubetrieb am Wochenende und nachts)
Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung
(Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens
durch Baulärm
- V2 – Zeitliche Regulierung des Baube-
triebs (kein Baubetrieb am Wochenende
und nachts), vgl. Kapitel 8
- V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaß-
nahmen (Luft, Schall)
Baubetrieb (Bewegung) Tiere: keine relevante Beeinträchtigung (wegen be-
stehender Vorbelastungen: intensive Parknutzung)
[vgl. Kapitel 5].
nicht erforderlich
Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung
(Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens
durch Baubetrieb
- V2 – Zeitliche Regulierung des Baube-
triebs (kein Baubetrieb am Wochenende
und nachts), vgl. Kapitel 8
Vollständige Entleerung
des Weihers
- Dauer der Ent-
schlammung (netto)
rd. 63 h (vgl. Kapitel
3.3)
- Dauer zwischen Be-
ginn der Entleerung
und wiederherge-
stelltem Weiher bis
zu 2 Jahre
Wasser: vorübergehender Verlust des Oberflächen-
gewässers, dadurch bauzeitlich keine Infiltration in
das Grundwasser über defekte Sohlabdichtung
nicht möglich (anteilige Maßnahmenumset-
zung ist bautechnisch nicht zielführend; Wir-
kungen vorübergehend, keine nachhaltigen
Beeinträchtigungen)
Luft: Geruchsbelästigung durch Freilegung der Sedi-
mente
gewählte Methode der Entschlammung ist
durch anhaltende Wasserüberdeckung der
Sedimente möglichst emissionsarm; nur ge-
ringfügige und vorübergehende Emissionen
durch Restablagerung nach Entleerung
möglich
Klima: vorübergehender Verlust der kleinklimatischen
Ausgleichsfunktion des Weihers
nicht möglich (vorübergehend, keine nach-
haltigen Beeinträchtigungen)
Tiere, Pflanzen: Lebensraumverlust für (semi-) aqua-
tische Arten (Fortpflanzungs-, Ruhestätte), kein re-
levanter Verlust von Nahrungshabitaten (an/über/in
Gewässern jagende Arten; Ausnahme: aquatische
Arten), positiv: Entnahme nicht einheimischer Ar-
ten im Zuge der Entleerung [vgl. Kapitel 5].
- VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit
des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum
01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeit-
raum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe
durch ÖBB in Abstimmung mit UNB
- VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatz-
gewässers für Amphibien (Rückbau
nach Maßnahmenumsetzung)
- VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Hö-
ckerschwäne in eine Auffangstation
- VA8 – Bergung (Befischung) der Fisch-
fauna, Umsiedlung einheimischer Fi-
sche, sinnvolle Verwertung nicht-einhei-
mischer Arten (kein Wiedereinbringen)
- VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der
Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h.
nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05.
- VA10 – Bergung und Umsiedlung schüt-
zenswerter Muschel- und Krebsarten bei
Sichtung im Zuge der Entleerung / Ent-
schlammung (weiteres Vorgehen in Ab-
stimmung mit ÖBB und UNB)
- VA12 – Bergung von Schildkröten und
Abgabe an geeignete Halter, kein Wie-
dereinbringen nicht-einheimischer Arten
Biotoptypen (ohne Bäume): vorübergehender Ver-
lust des Gewässers als Biotop
nicht möglich (vorübergehend, keine nach-
haltigen Beeinträchtigungen)
Biotoptypen (Bäume): bauzeitliche Beeinflussung
der Wasserversorgung des ufernahen Baumbe-
standes
- V8 – Bauzeitliche besondere Baum-
schutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässe-
rung)

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine oder positive Auswirkung,
nachrichtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege (zur Vermeidung / Kom-
pensation)
Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung nicht möglich (vorübergehend, keine nach-
haltigen Beeinträchtigungen)
Inanspruchnahme der
Uferbereiche und der
Insel für die Maßnah-
menumsetzung
Boden: Bauzeitlicher Verlust des Bodens im Uferbe-
reich
- A4 – Wiederherstellung des Bodens
Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für
(semi-) aquatische Arten und Vogelarten [vgl. Kapi-
tel 5].
- VA1 – Räumung von Sträuchern außer-
halb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h.
nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.)
- VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung
nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
- VA7 – Einfangen und Umsiedlung von
Libellenlaven
Biotoptypen: vorübergehender Verlust der Ufervege-
tation für die Herstellung der Sohldichtung; Verlust
der baumbestanden Insel (nicht-einheimische Ar-
ten) und Ersatz durch eine schilfdominierte Insel,
Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Ent-
nahme der vorhandenen Sohldichtung
- V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnah-
men (Stamm-, Wurzelschutz)
- V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich
bewässerungsbedürftiger Wurzeln
- A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhricht-
zonen im Uferbereich
- A2 – Anpflanzung von Sträuchern (Wie-
derherstellung)
- A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen)
(Wiederherstellung)
- E1 – Herstellung einer schilfdominierten
Insel
Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Er-
holungsfunktion)
nicht möglich (vorübergehend, keine nach-
haltigen Beeinträchtigungen)
Inanspruchnahme von
Flächen für die Baustel-
leneinrichtung
Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestig-
ten Bereichen, Verlust des Oberbodens im Bereich
der Baustelleneinrichtungsflächen (Oberbodenab-
trag) sowie im Bereich des Amphibienschutzge-
wässers (s. Maßnahme VA4 – Bauzeitliche Anlage
eines Ersatzgewässers für Amphibien)
- V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnah-
men
- A4 – Wiederherstellung des Bodens
Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen; Gefahr der Einwan-
derung von Amphibien in die Baustelle; keine rele-
vante Barrierewirkung [vgl. Kapitel 5].
- VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung
nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
- VA11 – Aufstellen eines Amphibien-
schutzzauns
Biotoptypen: Verlust der Biotoptypen im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen (Rasenflächen), Ri-
siko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone,
Wurzeln) im Bereich der Baustraßen und der La-
gerflächen
- V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnah-
men (Stamm-, Wurzelschutz)
- A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen)
(Wiederherstellung)
Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunk-
tion durch Barrierewirkung der Baumaßnahme
(Wegeverbindungen)
- V2 – Zeitliche Regulierung des Baube-
triebs (kein Baubetrieb am Wochenende
und nachts), d. h. komprimierte Maßnah-
menumsetzung, vgl. Kapitel 8
- V3 – Freigabe der Wegeverbindungen
außerhalb der Bautätigkeiten
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Veränderung der Wei-
hermorphologie
(vgl. Kapitel 3.5.2)
Wasser: positive Auswirkungen (Reduzierung der
Versickerungsverluste, Stabilisierung der Wasser-
qualität durch höhere Tiefenvarianz und geförderte
Artenvielfalt / Nährstoffabbau)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Luft: positive Auswirkungen (Reduzierung der Ge-
ruchsbelästigung infolge der stabilisierten Wasser-
qualität)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Tiere, Pflanzen: positive Auswirkungen (Förderung
einer selbsterhaltenden aquatischen Artenvielfalt,
Erhöhung der Habitatqualität durch stabilisierte
Wasserqualität); keine nachteiligen Auswirkungen
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen),
vgl. auch Maßnahmen A1 – (Wieder-) Her-
stellung von Röhrichtzonen im Uferbereich
und E1 – Herstellung einer schilfdominierten
Insel“

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine oder positive Auswirkung,
nachrichtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege (zur Vermeidung / Kom-
pensation)
auf besonders geschützte Arten durch veränderte
Habitatbedingungen [vgl. Kapitel 5].
Biotoptypen: positive Auswirkungen (Verbesserung
der Gewässerstruktur (Tiefenvarianz) und Wasser-
qualität)); Erhöhung der Biotopvielfalt und -qualität
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen),
vgl. auch Maßnahme „E1 – Herstellung ei-
ner schilfdominierten Insel“ sowie A1 –
(Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im
Uferbereich
Landschaftsbild: positive Auswirkungen (optische
Aufwertung der Wasserfläche (verbesserte Was-
serqualität)), keine nachteiligen Auswirkungen
(oberflächige Gestaltung gemäß denkmalpflegeri-
schen Anforderungen, vgl. Kapitel 2.4.4)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Reduzierte bis unter-
bundene Infiltration
Wasser: Stabilisierung der Wasserqualität des Wei-
hers, Reduzierung der Grundwasserentnahme im
Ergebnis aus Entnahme, Verdunstung und Versi-
ckerung
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschrän-
kungen durch Veränderung der Wasserversorgung
- V9 – Herstellung einer Bewässerungslei-
tung (Ringleitung zur Baumbewässerung
- V10 – Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf.
Ergreifen bestandserhaltender Maßnah-
men
- V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich
bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Besucherlenkung
(Schutz empfindlicher
Biotope)
Tiere, Pflanzen: positive Auswirkungen (Schutz selte-
ner, ökologisch wertvoller Habitate, s. u.)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Biotoptypen: positive Auswirkungen (Schutz emp-
findlicher Röhrichtbestände vor Beschädigung
durch Trittschäden (Personen, Hunde) sowie durch
Tretboote)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen),
Auswirkungsprognose berücksichtigt Wir-
kungen der Maßnahme V11 – Schutz der
Röhrichtbestände durch Zaun und
Schwimmbarriere
Gesteuerte Artenzu-
sammensetzung (Fisch-
besatz, Wasserpflan-
zen)
Tiere, Pflanzen: Nachhaltige Förderung der Artenviel-
falt durch gezielten Fischbesatz (Hegeplan) und
Auswahl geeigneter Wasserpflanzen
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Anforderungen und zur Gewährleistung der Umsetzung der
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege wird eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) als
zentrale Maßnahme von Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen:
· V1-  – Ökologische Baubegleitung.
Die in Tabelle 20 identifizierten Eingriffe in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Land-
schaftsbild werden über folgende Maßnahmen vermieden und minimiert (V):
· V2 – Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts)
· V3 – Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
· V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall)
· V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
· V6 – Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen

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· V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
· V8 – Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung)
· V9 – Herstellung einer Bewässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbewässerung
· V10 – Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen
· V11 – Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere
· V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Verbleibende Eingriffe werden über folgende Maßnahmen ausgeglichen (A) und ersetzt (E):
· A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich
· A2 – Anpflanzung von Sträuchern (Wiederherstellung)
· A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung)
· A4 – Wiederherstellung des Bodens
· E1 – Herstellung einer schilfdominierten Insel
Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-9.1 enthalten. Die Zuordnung der Maß-
nahmen zu den jeweils beeinträchtigten Bestandteilen des Naturhaushalts und zum Landschaftsbild
sowie zu den verursachenden Wirkfaktoren erfolgt über Tabelle 20. Die Nummerierung der Maßnah-
men dient der Zuordnung im Plan B-5.2. Artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen (VA) werden in
Kapitel 5.2 erläutert.
4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt flächenscharf anhand der Biotoptypen als Indikatoren für den Zu-
stand von Natur und Landschaft.
Der rechnerische Nachweis der Kompensation erfolgt über das Verfahren der „Numerischen Bewer-
tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ [56]. Hierbei werden sämtliche nicht vermeid-
baren Eingriffe des Vorhabens dem geplanten Zustand der Biotoptypen einschließlich der Kompensa-
tionsmaßnahmen (s. Kapitel 4.3) nach 30 Jahren (Bilanzierungshorizont) gegenübergestellt. Es han-
delt sich bei dem Vorhaben um einen Eingriff im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Nach Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln (UNB) kommt das o. g. Verfahren im Rah-
men der Landschaftspflegerischen Begleitplanung zum Tragen. Die Baumschutzsatzung der Stadt
Köln kommt daher für die erforderlichen Baumrodungen nicht zur Anwendung.
Insgesamt werden Biotoptypen mit einer Fläche von rd. 2,1 ha beansprucht. Sie besitzen im Bestand
einen ökologischen Wert i. H. v. 317.247 ÖWE.
Die beanspruchten Biotoptypen werden überwiegend gleichwertig wiederhergestellt (vgl. Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen in Kapitel 4.3). Die flächenhaften Ausdehnung können aufgrund der kleinräu-
migen Anpassungen der Weihermorphologie geringfügig variieren. Unterschiede in der Wertigkeit der
einzelnen Biotoptypen ergeben sich mit Ausnahme des Weihers, der wegen der zu erwartenden ver-
besserten Tiefen- und Sohlstrukturen sowie Wasserqualität aufgewertet wird, sowie der umgestalteten

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Insel nicht. Der zukünftige Wert der Biotoptypen (Zielbiotope) unter Berücksichtigung der Kompensati-
onsmaßnahmen beläuft sich auf 343.755 ÖWE.
Für die Maßnahmenumsetzung wird die Rodung von jeweils einem Einzelbaum (BF3) im Randbereich
der Bastion sowie des Gastronomiebetriebs erforderlich (die übrigen Gehölzbestände gehen als flä-
chenhafte Biotoptypen in die Eingriffsbilanzierung ein). Der ökologische Wert dieser Einzelbäume (an-
hand Stammdurchmesser und Kronenraum) wird durch die Herstellung von Röhrichtzonen (vgl. Maß-
nahme A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich) kompensiert.
Die Eingriffsbilanz weist demnach Kompensationsüberschuss von +29.508 ÖWE auf, so dass der Ein-
griff vollumfänglich kompensiert wird. Die Eingriffsbilanzierung ist in Anlage A-9.2 ausführlich doku-
mentiert.
4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung
Das Vorhaben geht mit überwiegend auf die Maßnahmenumsetzung beschränkten, bauzeitlichen Be-
einträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds einher. Unter
Berücksichtigung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dennoch keine
nachhaltigen Eingriffe zu erwarten. Dies ist insbesondere für die weihernah vorhandenen Gehölzbe-
stände relevant, deren Wasserversorgung durch die Gestaltung der Abdichtung und ein Bewässe-
rungssystem gesichert wird. Vielmehr trägt das Vorhaben durch die Umgestaltung der Weihermorpho-
logie einschließlich der Sohldichtung dazu bei, dass Wasserverluste reduziert und selbsterhaltende
Bestände aquatischer Arten gefördert werden. Dies unterstützt die nachhaltige Entwicklung des urban
geprägten Ökosystems aus Weiher und Park. Die Eingriffe können dabei durch die geplante Weiher-
gestaltung vollumfänglich kompensiert werden, so dass keine nachhaltigen erheblichen Auswirkungen
verbleiben.
Die Maßnahmenumsetzung steht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets „Äußerer Grüngür-
tel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023) (insb. Sicherung von
stadtklimatisch und ökologisch wichtigen Ausgleichsräume, von vielgestaltigen Lebensräume des his-
torischen Landschaftsparks und von großen Erholungsräumen; vgl. Tabelle 2 in Kapitel 2.4.2), in dem
sich der Volksgarten befindet, somit nicht nachhaltig entgegen. Dieser Schutzweck wird vielmehr
durch die Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für
den vorübergehenden Eingriff in das Schutzgebiet wird gesondert vorgelegt.
Nachhaltige Beeinträchtigungen der Naturdenkmäler (vgl. Tabelle 3) sind infolge der in Bezug auf den
Baumschutz optimierten Planung nicht zu erwarten.
5 Artenschutzrechtlicher Beitrag
5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen
Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Vorhabenzulassung ergibt sich unmittel-
bar aus den Regelungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 (1) BNatSchG i. V. m. §§ 44 (5)

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und (6) sowie 45 (7) BNatSchG. Es ist demnach verboten, besonders geschützte Arten einschließlich
ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Tiere) bzw. Standorte (Pflanzen) zu schädigen, zu töten bzw.
zu zerstören (§ 44 (1) Nr. 1, 3, 4) sowie streng geschützte Tierarten und europäische Vogelarten er-
heblich zu stören (§ 44 (1) Nr. 2).
Artenschutzrechtliche Belange sind grundsätzlich bei allen flächenbeanspruchenden, genehmigungs-
pflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.
Mit den „planungsrelevanten Arten“  [55] wird das Spektrum aller nach 7 (2) Nr. 13 und 14
BNatSchG besonders und streng geschützter Arten auf eine Auswahl von FFH-Anhang IV-Arten und
europäischen Vogelarten begrenzt, deren vorhabenbedingte Beeinträchtigung auf Basis von Art-für-
Art-Betrachtungen zu prüfen ist.
Diese Prüfung erfolgt nach den einschlägigen Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift […] zum Arten-
schutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-Artenschutz) [54] in einem gestuften Ansatz, der
die Ermittlung etwaig betroffener Arten (Stufe I), die Eintrittsprognose artenschutzrechtlicher Zugriffs-
verbote (Stufe II) und ggf. die Prüfung der Ausnahmefähigkeit (Stufe III) vorsieht. Die Ergebnisse der
Stufen werden in einzelnen Protokollen dokumentiert (s. Anlage A-10.1.1 und A-10.1.2).
Die nicht-planungsrelevanten Arten werden i. d. R. nicht einzeln betrachtet, da grundsätzlich davon
auszugehen ist, dass sie durch den Schutz der planungsrelevanten Arten ebenfalls vor Beeinträchti-
gungen bewahrt werden können. Eine Beurteilung kann hier i. d. R. pauschalisiert erfolgen. Davon
ggf. auszunehmen sind nicht-planungsrelevante, besonders geschützte Arten, die aufgrund ihrer Ge-
fährdung oder Seltenheit im Naturraum einer Betrachtung bedürfen (nach [54], [55]). Gleiches gilt für
Arten, die unter § 19 (2) BNatSchG i. V. m. § 2 Nr. 1a USchadG fallen.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (04.08.2021) setzt sich dasbetrachtete Ar-
tenspektrum wie folgt zusammen:
· (potenziell) vorkommende planungsrelevante Arten; Betrachtung auf Art-für-Art-Ebene.
· Nicht-planungsrelevante, nachgewiesene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Art-
für-Art-Ebene) und nicht-planungsrelevante, nicht nachgewiesene, im Naturraum gefährdete
oder seltene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Artengruppen-Ebene).
· nicht besonders geschützte Arten, sofern für die Weiherbewirtschaftung relevant (hier: Fi-
sche, Gänse).
Das zu betrachtende Artenspektrum ist Kapitel 2.5.4 zu entnehmen. Sofern eine Betroffenheit auf der
jeweiligen Betrachtungsebene nicht auszuschließen ist (s. Kapitel 5.2), werden Artenschutzmaßnah-
men hergeleitet (für einzelne Arten oder Artengruppen/Gilden, s. Kapitel 5.3). Die Wirkung dieser
Maßnahmen fließt in die Beurteilung der artschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens ein (s.
Kapitel 5.4).

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5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose
5.2.1 Planungsrelevante Arten
In Tabelle 21 ist die Art-für-Art-Betrachtung der planungsrelevanten Arten, deren Vorkommen nach [1]
und [21] nachgewiesen oder nicht auszuschließen ist, dokumentiert. Da für die in [21] genannten Ar-
ten Feldlerche, Feldsperling und Rauchschwalbe keine geeigneten (Teil-) Lebensräume vorhanden
sind, können Auswirkungen ausgeschlossen werden; weitergehende Betrachtungen sind daher nicht
erforderlich. Treffen für mehrere Arten die gleichen Begründungen für eine Betroffenheit zu, werden
diese nachfolgend gruppiert dargestellt.
Tabelle 21: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [21],
vgl. Kapitel 2.5.4)
Art
Schutz1
Gefähr-
dung2
Erhaltung3 (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
NRW
NB
Ja /
NeinBegründung
Bluthänfling
Carduelis can-
nabina
§ 3 2 ? Ja s. Protokoll in Anlage A-10.1.2
Brütet in dichten Gebüschen (FoRu), Gebüsche teilweise beansprucht
für Herstellung der Sohlabdichtung, Brut in Gebüschen nicht auszu-
schließen.
Erforderliche Artenschutzmaßnahmen:
- VA1 – Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänf-
lings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.)
[Hinweis: Maßnahme wird über die Regelungen zum allgemeinen Ar-
tenschutz in Bezug auf den Eingriff in Gehölzbestände (§ 39 (5) Nr. 2
BNatSchG) außerhalb des Zeitraums 01.03 - 30.09. abgedeckt und
nachrichtlich geführt]
Relativ ortstreu, ausreichende potenzielle FoRu (Ausweichhabitate)
unmittelbar ortsnah vorhanden, daher ökologische Funktion weiterhin
gegeben. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats (u. a.
Säume, Gebüsche) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate
vorhanden.
Nein
Graureiher
Ardea cinerea
§ * * G Nein Koloniebrüter; einmalige Beobachtung in drei Begehungen (1 Indivi-
duum), keine Brut- bzw. Kolonienachweise im Park bekannt, daher
wahrscheinlich (sporadischer) Nahrungsgast. Kein Eingriff in FoRu.
Bauzeitlicher Verlust des Nahrungshabitats (Weiher), durch sporadi-
sches Aufsuchen wahrscheinlich andernorts in ausreichendem Umfang
vorhanden.
Nein
Habicht
Accipiter gentilis
§§ 3 V G- Nein Keine Inanspruchnahme von Horstbäumen (FoRu). Aufgrund der Vor-
belastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung von Horsten, sofern im
Umfeld vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungsha-
bitats (offene Flächen) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate
vorhanden.
Nein
Mäusebussard
Buteo buteo
§ § * * G Nein
Waldkauz
Strix aluco
§ § * * G Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen (FoRu). Aufgrund der
Vorbelastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung während der Ruhe
(tagsüber); nachtaktiv, daher keine Beeinträchtigung der Jagd. Keine
signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats bzw. bauzeitlich aus-
reichend Ausweichhabitate vorhanden.
Nein
Waldohreule
Asio otus
§ § 3 2 U
Kleinspecht
Dryobates minor
§ 3 3 U Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen-
strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, Vorbelastun-
gen vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats
bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden.
Nein
Sperber § § * * G

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5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen
Die (potenzielle) Betroffenheit nachgewiesener gefährdeter oder seltener besonders geschützter Arten
ist in Tabelle 22 dargestellt.
Tabelle 22: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht-planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, beson-
ders geschützten Arten (vgl. Kapitel 2.5.4)
Art
Schutz1
Gefährdung2 (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
NRW
NB
Ja /
NeinBegründung
Teichhuhn
Gallinula chloropus
§§ V 3 Ja Brutnachweise vorhanden (2019 [1]); Brutplatz üblicherweise in dich-
ter Ufervegetation, insbesondere in Stauden, ggf. in dichten Gebü-
schen. Bauzeitliche Beanspruchung der Uferbereich durch Sohlräu-
mung, dadurch Verlust möglicher FoRu; geeignete Ausweichhabitate
im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äußerer Grüngürtel). Bauzeitli-
cher Verlust der Weiherfläche als geeignetes Nahrungshabitat; geeig-
nete Ausweichhabitate im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äuße-
rer Grüngürtel). Nach Maßnahmenumsetzung stehen die FoRu in ho-
her Qualität mittelfristig wieder zur Verfügung.
Erforderliche Artenschutzmaßnahmen:
- VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. -
30.09.
- VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h.
nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum
01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit
UNB
-
Nein
1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste
Die Auswirkungsprognose für die übrigen besonders geschützten Arten (nachgewiesen/ungefährdet
(vgl. Kapitel 2.5.4) oder nicht nachgewiesenen, im Naturraum gefährdet/seltenen Arten (nach Rote
Liste NRW) ist nachfolgend auf Ebene von Artengruppen dargestellt.
Accipiter nisus
Star
Sturnus vulgaris
§ 3 3 ? Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen-
strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, außerdem Ge-
wöhnung an Vorbelastung zu erwarten. Röhrichte können als Nah-
rungshabitat dienen; bauzeitlich stehen ausreichende Ausweichhabi-
tate (Grünland) im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung.
Nein
Turmfalke
Falco tinnunculus
§ § V 3 G Nein Keine direkt Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine geeigne-
ten Gebäude im Umfeld. Keine signifikante Verkleinerung des Nah-
rungshabitats (offene Flächen), ausreichende Nahrungshabitate vor-
handen.
Nein
Wanderfalke
Falco peregrinus
§ § * * G
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
§ 3 2 U Nein Keine direkte Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine Nach-
weise an Gebäude an Weiher. Nachweise im Weiherumfeld unbekannt
Bekannte Kolonie in Südstadt > 500 m entfernt (üblicher Aktionsra-
dius), daher keine Beeinflussung des Nahrungshabitats der Kolonie.
Nein
1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3 Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend

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Tabelle 23: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger besonders geschützter Arten (Artengruppen)
Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
Ja /
NeinBegründung
Säugetiere Nein Nachweise vorkommender Säugetierarten liegen nicht vor. Aufgrund der vorhandenen Fleder-
mauskästen ist eine Quartiersnutzung der Bäume im unmittelbaren Weiherumfeld zu erwarten. Die
Bäume selbst werden nicht beansprucht und Quartiersverluste sind daher auszuschließen. Der
Weiher mitsamt den Ufern kann als Nahrungshabitat dienen. Fledermäuse sind nachtaktiv, sodass
kein zeitlicher Konflikt zur Maßnahmenumsetzung auftritt (Umsetzung beschränkt auf die Tages-
zeit). Da nicht in lineare Strukturen eingriffen wird, ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko nicht zu erwar-
ten. Der bauzeitliche Verlust der Wasserfläche als Habitat von Beutetieren (Insekten) wird sich vo-
rübergehend einschränkend auf das Nahrungsangebot auswirken. Die Freiflächen zur Jagd blei-
ben jedoch bestehen. Beutetiere werden sich weiterhin in ausreichendem Maße (z. B. im Bereich
der Beleuchtungen) finden. Relevante Auswirkungen auf Fledermäuse sind demnach nicht zu er-
warten.
Im Naturraum sind des Weiteren Arten der Mader und Nagetiere gefährdet. Es liegen keine Hin-
weise vor, die auf eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung dieser Artengruppen im städtisch ge-
prägten Umfeld schließen lassen.
Nein
Amphibien Ja Nachweise und Hinweise für Amphibien liegen nicht vor. Ein Vorkommen ist nicht grundsätzlich
auszuschließen, so dass artenschutzrechtliche Zugriffe präventiv über die folgenden Maßnahmen
vermieden werden sollen:
- VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatzgewässers für Amphibien
- VA5 – Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht
im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme)
- VA11 – Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
Mit den Maßnahmen wird ein Einwandern der Amphibien in die Baustelle vermieden. Da keine ge-
eigneten Ersatzhabitate vorhanden sind, wird bauzeitlich ein Ersatzgewässer angelegt, das als
Laichgewässer fungiert.
Mittelbar nach Maßnahmenumsetzung steht der Weiher den Amphibien wieder mit hinreichend ge-
eigneten Strukturen zur Verfügung. Nachhaltige Beeinträchtigungen der Amphibien sind daher
nicht zu erwarten.
Nein
Reptilien Ja Im Weiher ist das Vorkommen vermutlich nicht-einheimischer Schildkrötenarten zu erwarten, die
im Zuge der Weiherentleerung entnommen und nicht wieder eingesetzt werden. Nicht-einheimi-
sche Arten werden an geeignete Halter übergeben.
- VA12 – Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen
nicht-einheimischer Arten
Relevante Wirkzusammenhänge zu heimischen gefährdeten Reptilienarten (div. Nattern und Ech-
sen) bzw. zu deren Lebensräumen bestehen nicht, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten
sind.
Nein
Vögel
(Wasservögel)
Ja Nach [1] ist ein Brutvorkommen der Stockente und des Blässhuhns im/am Weiher zu erwarten (üb-
rige besonders geschützte Vogelarten s. Tabelle 21 und Tabelle 22). Für diese und sämtliche wei-
tere Wasservögel sind Beeinträchtigungen analog zum streng geschützten Teichhuhn (s. Tabelle
22) zu erwarten und über die folgende Maßnahmen zu vermeiden:
- VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
- VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. -
31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim-
mung mit UNB
Durch die Maßnahmen wird sichergestellt, dass das wesentliche FoRu-Habitat nicht während der
Brutzeit ausfällt. Während der Brutzeit stehen im Äußeren Grüngürtel ausreichende Ausweichhabi-
tate zur Verfügung. Ein Fangen erfolgt nicht, um Verletzungen zu vermeiden. Eine Umsiedlung in
vorab ausgewählte Gewässer erscheint nicht zielführend, da nicht abzusehen ist, ob diese Gewäs-
ser angenommen werden. Eine eigenständige Suche durch die Arten wird hierbei als zielführender
erachtet. Ein relevantes Risiko nachhaltiger Beeinträchtigungen der Populationen ist nicht erkenn-
bar. Zur Vermeidung eines Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden die Weiher
Nein

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Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
Ja /
NeinBegründung
strukturell gleichartig wiederhergestellt. Die Schilfinsel bietet bisher nicht vorhandene, störungs-
arme FoRu-Habitate.
Die Höckerschwäne werden vor Baubeginn abgefangen und zwischenzeitlich in eine Vogelschutz-
station verbracht und nach Maßnahmenumsetzung zurückgesetzt, sobald der Weiher geeignete
Strukturen aufweist:
- VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Höckerschwäne in eine Auffangstation
Vögel
(Gebüschbrü-
ter)
Ja Für sämtliche gebüschbrütende Vogelarten sind Beeinträchtigungen analog zum planungsrelevan-
ten Bluthänfling (s. Tabelle 21) zu erwarten und über Bauzeitenregelungen (Räumungen außer-
halb der Brutzeit) zu vermeiden.
- VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
Nein
Vögel
(Baumbrüter)
Nein Eingriffe in Bäume mit Höhlen / Horsten (relevant für Höhlen- und Horstbrüter) erfolgen nicht. Eine
lärmbedingte Beeinträchtigung höhlen- bzw. horstbrütender Arten ist aufgrund der bestehenden
Vorbelastungen (intensive Parknutzung) nicht zu erwarten. Artenschutzmaßnahmen werden vor
diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Nein
Muscheln,
Krebse
Nein Nur wenige Muschelarten sind besonders geschützt. Für den Weiher bestehen keine Hinweise auf
ein Vorkommen von Muscheln. Schutzmaßnahmen im Zuge der Entschlammung (z. B. durch Fil-
tern vor Absaugen und Einleiten des Schlamms in die Kanalisation) sind beim gewählten Verfah-
ren zur Entschlammung technisch nicht zielführend möglich. Nachhaltige bestandsgefährdende
Beeinträchtigungen möglicher Muschelarten durch die Maßnahmenumsetzung sind auf naturräum-
licher Ebene auszuschließen. Weitere Maßnahmen werden daher nicht vorgesehen.
Hinweise auf das Vorkommen schützenswerter Krebsarten liegen nicht vor. Sofern im Zuge der
Entleerung ein Vorkommen schützenswerter Arten (Flusskrebse, Edelkrebse) festgestellt wird,
werden nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Mitteilung vom 01.09.2021) geeig-
nete Schutzmaßnahmen unter Einbeziehung der Ökologischen Baubegleitung und der Unterer Na-
turschutzbehörde ergriffen (vgl. Maßnahme VA10 – Bergung und Umsiedlung schützenswerter Mu-
schel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen
in Abstimmung mit ÖBB und UNB)).
Nein
Schmetter-
linge, Käfer,
Libellen
Ja Nachweise vorkommender Schmetterlinge und Libellen liegen nicht vor. Im Naturraum sind grund-
sätzlich zahlreiche Arten besonders geschützt, so dass nicht auszuschließen ist, dass insbeson-
dere die Uferstauden bzw. Flachwasserbereiche Lebensraum für diese Arten darstellen. Im Zuge
der Baumaßnahme entfallen sämtliche Uferstrukturen und damit die (potenziellen) Lebensräume
dieser Arten. Vergleichbare Lebensräume stehen im Umfeld nicht zur Verfügung. Nach Maßnah-
menumsetzung stehen diese Lebensräume kurz- bis mittelfristig wieder zur Verfügung. Um eine
Schädigung dieser Arten zu vermeiden, kommt die folgende Maßnahme zum Tragen:
- VA7 – Einfangen und Umsiedlung von Libellenlaven
Käfer sind nur im Ausnahmefall besonders geschützt. Vor dem Hintergrund der innerstädtischen
Lage sind Beeinträchtigungen unwahrscheinlich. Explizite Schutzmaßnahmen werden nicht ergrif-
fen.
Nein
Pflanzenarten Nein Die Bäume sind nicht besonders geschützt. Auf intensiv genutzten Rasenflächen sind keine arten-
schutzrechtlich relevanten Arten zu erwarten. Beeinträchtigungen sind nicht anzunehmen. Spezifi-
sche Maßnahmen (über die allgemeinen Maßnahmen zum Baumschutz hinaus) werden daher
nicht erforderlich.
Nein
5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse)
Die vorkommenden Fische, die nicht-einheimischen Individuen der Arten Nil- und Kanadagans sowie
bisher nicht thematisierte aquatische Arten sind artenschutzrechtlich nicht besonders geschützt, d. h.
sie unterliegen ausschließlich dem allgemeinen Artenschutz. Aufgrund ihrer Bindung an

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Wasserflächen, dem temporären Verlust des Weihers sowie ihrer Bedeutung für die Weiherbewirt-
schaftung ist der bauzeitliche Umgang mit Fischen und Gänsen gesondert zu betrachten.
Der Lebensraum der Fische geht durch die vollständige Entleerung des Weiher bauzeitlich verloren.
Gemäß Tabelle 5 ist ein Vorkommen besonders geschützter Fischarten nicht bekannt.
Der Blaubandbärbling zählt zu den Neozoen; er wird im Zuge der Entleerung entnommen und fachge-
recht verwertet. Dieses Vorgehen wird für sämtliche nicht-einheimische Arten vorgesehen.
Hecht, Zander, Giebel und Karpfen sind einheimische Arten mit Nachweisen durch die letzten Befi-
schungen. Ihr Lebensraum geht durch die Entleerung des Weihers verloren. Für sämtliche einheimi-
sche Arten ist nach Mitteilung der Unteren Jagd- und Fischereibehörde vom 30.09.2021 eine Umsied-
lung in andere städtische Weiher vorgesehen. Geeignete Weiher werden dabei durch die Jagd- und
Fischereibehörde in Abstimmung mit dem fischereiausübungsberechtigten Verein und dem Landesfi-
schereiverband in Abhängigkeit der tatsächlich geborgenen Arten im Zuge der Abfischung vor Maß-
nahmenumsetzung unmittelbar bestimmt. Ein Wiedereinbringen dieser Arten in den Weiher ist nicht
vorgesehen, da sich hierzu zuerst ein hinreichendes Nahrungsangebot im Weiher über einen Zeitraum
weniger Jahre entwickeln muss. Sobald vorhanden, ist ein nachhaltiger Fischbesatz mit Raub- und
Friedfischen vorgesehen. Für Hecht, Zander und Karpfen sind Mindestmaße (45 / 40 / 35 cm nach § 3
LFischVO NRW) vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Mindestmaße sind für den Gesamtbe-
stand nicht einzuhalten. Arten oberhalb der Mindestmaße werden einer geeigneten Verwertung zuge-
führt. Für Hecht und Zander gelten Schonzeiten (15.02.- 30.04. bzw. 1.4. - 31.05., § 2 LFischVO
NRW), die für die Befischung berücksichtigt werden.
Insgesamt werden zum Schutz der Fischfauna somit folgende Maßnahmen vorgesehen:
· VA8 – Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle
Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
· VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im
Zeitraum 15.02. - 31.05.
Im Volksgarten sind sehr hohe Individuenzahlen anGänsen zu erwarten [1]. Nil- und Kanadagans
sind nicht besonders geschützt. Eine Schädigung der Arten ist nicht zu erwarten, da einzelne Tiere am
Betreten der Baustelle durch die Einzäunung der Baustelle gehindert werden. Eine relevante
Scheuchwirkung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten, da die Individuen an die innerstädti-
schen Störungen bereits vollständig angepasst / gewöhnt sind. Spezifische Artenschutzmaßnahmen
werden vor dem Hintergrund des allgemeinen Artenschutzes daher nicht erforderlich.
5.3 Artenschutzmaßnahmen
Artenschutzrechtliche Konflikte, die im Zuge der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose identifi-
ziert wurden (s. Kapitel 5.2), werden über die folgenden Maßnahmen vermieden und minimiert (VA):

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· VA1 – Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeit-
raum 01.04. - 31.08.)
· VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
· VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. -
31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim-
mung mit UNB
· VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatzgewässers für Amphibien
· VA5 – Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h.
nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme)
· VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Höckerschwäne in eine Auffangstation
· VA7 – Einfangen und Umsiedlung von Libellenlaven
· VA8 – Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle
Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
· VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im
Zeitraum 15.02. - 31.05.
· VA10 – Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im
Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und
UNB)
· VA11 – Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
· VA12 – Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen
nicht-einheimischer Arten
Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-10.2 enthalten. Die Nummerierung der
Maßnahmen dient der Zuordnung im Plan B-5.2.
5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens
Für die Arten bzw. Artengruppen der gebüschbrütenden Vogelarten, Wasservögel, Amphibien, Libel-
len und Fische sind bauzeitliche Eingriffe in (potenzielle) Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Zuge
der Baufeldräumung und der Entleerung des Weihers zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen die-
ser Arten bzw. Artengruppen i. S. eines Verstoßes gegen die Anforderungen des allgemeinen und be-
sonderen Artenschutzes nach den §§ 39 und 44 BNatSchG werden durch eine Bauzeitenregelung,
Umsiedlungen und die Bereitstellung von bauzeitlichen Ersatzgewässern vermieden. Nachhaltige Be-
einträchtigungen sind nicht zu erwarten. Nach Umsetzung der Maßnahme und der Entwicklung des
Ökosystems Parkweiher stehen diesen Arten kurz- bis mittelfristig gleich- bis höherwertige Habitate
zur Verfügung, so dass das Vorhaben in Bezug auf den Artenschutz nachhaltig positiv wirkt.
6 Kostenberechnung
Aus den jeweiligen Kosten der Gewerke werden in Anlage A-8 die Gesamtbaukosten der Maßnahme
zusammengestellt. Die folgende Tabelle 24 stellt eine Übersicht dar. Dabei sind die Kosten für die zur
optionalen späteren Nachrüstung vorgesehene PEA mit eingeschlossen.

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Tabelle 24: Übersicht Kostenberechnung(vgl. Anlage A-8)
Gewerk Baukosten
I. Entschlammung 238.000 €
II. Gütebewirtschaftung 143.000 €
III. Beckensanierung 2.768.000 €
IV. Technische Ausrüstung 672.000 €
Netto 3.821.000 €
MwSt. (19 %) 726.000 €
Brutto 4.547.000 €
Inklusive Baunebenkosten betragen die Herstellkosten geschätzt 4,6 Mio. € netto bzw. 5,5 Mio. €
brutto. Daraus berechnet sich ein auf die Weiherfläche von rd. 1,36 ha bezogener, spezifischer Kos-
tenwert von 338 €/m² netto bzw. 404 €/m² brutto.
Die Kosten für die optionale PEA betragen dabei anteilig rd. 310.000 € netto bzw. 360.000 € brutto,
unter Abzug der planmäßig zur Vorrüstung vorgesehenen Bauteile. Somit betragen die Herstellkosten
ohne PEA, aber mit Vorrüstung, geschätzt 4,3 Mio. € netto bzw. 5,2 Mio. € brutto, entsprechend spezi-
fischen Kosten von 316 €/m² netto bzw. 382 €/m² brutto.
7 Liegenschaftsregelungen
Der Volksgarten-Weiher sowie die während der Bauzeit voraussichtlich in Anspruch genommenen
Freianlagen befinden sich in der Gemarkung Köln, Flur 041 auf den Flurstücken 397 und 671/79. Die
Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Für die Maßnahme sind keine Regelungen erfor-
derlich.
8 Bauausführung
Allgemeines
Aufgrund der hohen Frequentierung des Volksgartens, insbesondere des Bereichs rund um den Wei-
her, sollen die Bauzeit so kurz wie möglich und die für die Baumaßnahme beanspruchten Flächen so
klein wie möglich gehalten werden. Der Gastronomiebetrieb wird während der Bauzeit durchgehend
weiterbetrieben. Die Anschlussarbeiten des Dichtsystems an der Ufermauer sowie Ab- bzw. Wieder-
aufbau des Anlegestegs sind mit der Pächterin abzustimmen und möglichst an Ruhetagen oder täg-
lich vor Lokalöffnung durchzuführen. Der Kahnverleih wird bis zur Fertigstellung der Arbeiten ausge-
setzt [63].
Zeitliche Umsetzung
Für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme (bestehend aus Tiefbau, technischer Ausrüstung und
Landschaftsbau) wird ein Zeitraum von knapp 2 Jahren angesetzt. Ein großer Teil der Arbeiten in den

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einzelnen Gewerken (z.B. Beckensanierung und Umbau Betriebsraum Grotte) können grundsätzlich
parallel erfolgen. Geplant ist, mit der Entschlammung im Herbst zu beginnen. Der Abtransport des Ab-
bruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss da-
ran ausgeführt werden, damit in der Hauptsaison des Folgejahres der größte Teil der LKW-Fahrten im
Park abgeschlossen ist und sich der Baustellenverkehr geringer frequent darstellt.
Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit an den Wochenenden
eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege werden an den Wochenenden für den Besucherver-
kehr wieder freigegeben.
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist im Lageplan B-4.4 (Baulogistik) dargestellt.
Für die Entschlammung sind aufgrund des Einsatzes schwimmender Schlammräumer bzw. von
Schwimmsaugbaggern für die Entnahme des Schlamms keine größeren Flächeninanspruchnahmen
erforderlich. Der Schlamm wird über eine flexible Rohrleitung in das Absetzbecken auf einer Baustel-
leneinrichtungsfläche am Süd-Westufer des Weihers gepumpt. Das verdünnte Schlamm-Wasser-Ge-
misch wird dann über eine flexible Leitung in die Kanalisation abgeleitet. Die anteilige Baustellenein-
richtungsfläche für die Entschlammung kann dem Lageplan B-4.1.1 entnommen werden.
Für den anschließenden Beckenumbau wird die komplette Weiherfläche in Anspruch genommen. Das
Becken selbst kann zeitweise als Zwischenlagerstätte für Aushub oder Schüttgüter des geplanten
Sohlaufbaus genutzt werden. Da das Dichtungssystem im Uferbereich eingebunden werden muss, ist
ein Arbeitsraum von teils 3,0 m Breite landseitig der bestehenden Uferlinie erforderlich. In den Ab-
schnitten mit ufernaher Bestandsvegetation wird ein geringerer Arbeitsraum für die Einbindung der
KDB benötigt.
Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen, umfangreichen Materialtransporte sollen auf einer
möglichst kurzen Strecke durch den Park abgewickelt werden, um möglichst wenige Parkwege hin-
sichtlich der wegbegleitenden Bäume in Anspruch zu nehmen und die Nutzung der Parkflächen nicht
so stark einzuschränken.
Dazu ist eine Zufahrt von der Volksgartenstraße aus vorgesehen (vgl. Lageplan B-4.4), die im Bereich
des Orangerie-Theaters liegt. Die Zufahrtsmöglichkeit wurde mithilfe von Schleppkurven eines Sattel-
zug-Aufliegers geprüft.
Der nördlichste Abschnitt der Baustraße nutzt asphaltierte Wegeflächen, über die das Theater ange-
fahren werden kann. Die am Parkeingang befindlichen Zufahrts-Barrieren werden bauzeitlich abge-
baut.
Für die umfangreichen Materialtransporte wird auf der südlich anschließenden, wassergebundenen
Wegedecke eine Baustraße mit Asphalttragdecksicht gebaut. Sie führt vom Zufahrtsbereich in süd-
westlicher Richtung bis zu der Spiel- und Liegewiese südwestlich hinter der Gastronomie, die als

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Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche genutzt werden soll. Auf der gekennzeichneten BE-Fläche
wird der Oberboden der Wiese abgetragen, zwischengelagert und dafür eine Schottertragschicht als
Baustraße eingebaut. Die angrenzenden Bäume sind durch ausreichenden Abstand zu schützen (Kro-
nenbreite + 1,5m). Wurzelräume im Bereich der asphaltierten Baustraße werden durch das zusätzli-
che Verlegen von lastverteilenden Stahlplatten geschützt.
Das Weiherbecken wird über eine Zufahrtsrampe am Südufer befahren, die aus dem Aushub der an-
stehenden Kiessande und mit Verlegung von Baggermatratzen hergestellt wird. Im Vergleich zu den
restlichen Uferbereichen ist hier kein Baumbestand zu berücksichtigen. Das kniehohe Rabattengelän-
der zwischen Parkweg und Uferstreifen muss für die Zufahrt zum Becken abgebaut werden. Aufgrund
der Größe des Weihers (ca. 13.600 m²) ist die Abwicklung der Weiher-Sanierung zum Großteil inner-
halb der Beckenfläche möglich.
Der Anschluss des Dichtungssystems im Uferbereich erfolgt nach Möglichkeit landseitig. Dabei sind
die potenziell durchwurzelten Abschnitte in Ufernähe zu berücksichtigen, auf denen der Baustellenver-
kehr auf ein Minimum zu reduzieren ist. Für ufernahe Bäume sind entsprechende Schutzmaßnahmen
zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Zugänglichkeit des Uferstreifens sollte dies vom Zulaufbereich
über die gesamte Süd-Westseite des Weihers bis zum Spielplatz auf der Süd-Ostseite umsetzbar
sein. In den steileren Böschungspassagen des Nord-Ostufers erfolgt der Böschungsanschluss von der
Beckenseite, so dass das Parkwegesystem auf dieser Seite während des Beckenumbaus nicht bean-
sprucht wird und der Spielplatz für Parkbesucher geöffnet bleiben kann.
Für den Leitungsbau zwischen Betriebsraum und Zulaufbauwerk wird ein Teilabschnitt der asphaltier-
ten Hauptzufahrt in Anspruch genommen. Für die Anschlussarbeiten von Abwasser- und Trinkwasser-
leitungen ans kommunale Netz wird der Leitungsgraben temporär bis in die Volksgartenstraße verlän-
gert (vgl. B-4.4).
Bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen
Der Weiher soll als Baufläche für die Dauer der Bauzeit vollständig mit einem ortsfesten Bauzaun ge-
sichert werden. Dies trifft auch auf die Rampe von der Parkebene in das Wasserbecken und die
Baustelleneinrichtungsfläche auf der Spiel- und Liegewiese zu. Entlang der Baustellenzufahrt vom
Vorgebirgswall soll ebenfalls ein ortsfester Bauzaun aufgestellt werden. Damit soll der Zutritt von Park-
besuchern zu den Bauflächen und der Zufahrt unterbunden werden (vgl. B-4.4).
An den Wochenenden, wenn der Baubetrieb ruht, soll die Baustraße in Kreuzungsflächen mit anderen
Parkwegen wieder freigegeben werden (vgl. B-4.4, Querung an Wochenenden). Dafür ist es erforder-
lich, in die ortsfesten Zäune an den entsprechenden Stellen Tore einzubauen, die an den Wochen-
ende geöffnet und unter der Woche geschlossen werden.
9 Weitere Projektabwicklung
Die Beauftragung der Freianlagenplanung zur Sanierung des Volksgarten-Weihers erfolgte im Okto-
ber 2020. Die Vorplanung zur Auswahl der Vorzugsvariante wurde im Juli 2021 abgeschlossen. Die

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 103 von 104
Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist mit dem hier vorgelegten Erläuterungsbericht beendet. Die
Planungsunterlagen werden als Bauantrag eingereicht.
Die Bearbeitung der Ausführungsplanung als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bau-
leistungen ist bis April 2022 vorgesehen. Die Vergabe soll so erfolgen, dass mit den Bauarbeiten im
Spätsommer 2022 begonnen werden kann. Es wird eine Gesamtdauer der Bauarbeiten von ca. 20
Monaten angesetzt. Mit einer Wiedereröffnung des Weihers ist im Sommer 2024 zu rechnen.
10 Zusammenfassung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit
der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Sanierung des Weihers im Volksgarten beauf-
tragt.
Durch eine Entschlammung und den anschließenden Beckenumbau soll der Weiher saniert und öko-
logisch nachhaltig aufgewertet werden. Zentrale Planungsziele stellen die Verbesserung der Wasser-
qualität, der Ausbau der Artenvielfalt sowie die Senkung des Wasserverbrauchs durch die Reduzie-
rung von Wasserverlusten über die Beckensohle dar.
Die vorliegende Entwurfsplanung gliedert sich in die folgenden Gewerke:
· Entschlammung/Entleerung,
· Beckensanierung,
· Gütebewirtschaftung und
· Technische Ausrüstung
Zentrale Gestaltungsmerkmale des Entwurfs lauten wie folgt:
· Gleichzeitige Entleerung und Entschlammung des Beckens unter Einsatz eines schwimmen-
den Schlammräumers,
· Einleitung des verdünnten Wassers in den MW-Kanal,
· Bewahrung denkmalgeschützter Strukturen,
· Abdichtung der Weihersohle mit einer Kunststoffdichtungsbahn,
· Senkung des Grundwasserverbrauchs zur Speisung des Weihers,
· Vergrößerung von Beckenvolumen und Wassertiefe durch Vertiefung der Beckensohle,
· Verbesserung der Weiherdurchströmung,
· Förderung der Artenvielfalt durch einen Besatz mit Raubfischen,
· Verbesserung der Wasserqualität durch Ansiedlung von Makrophyten,
· Erneuerung und Dimensionierung sämtlicher technischen Anlagen zur Bewirtschaftung des
Weihers,
· Optionaler Neubau einer Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA) zur Gewährleistung eines leit-
bildorientierten Trophiezustands (zunächst nur Vorrüstung),
· Bewässerung zukünftig „überbauter“ Wurzelräume im Uferbereich.
Die Baukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung, inklusive optionaler PEA, auf rund 3,8 Mio. €
netto bzw. 4,6 Mio. € brutto. Unter Berücksichtigung der Baunebenkosten betragen die Herstellkosten

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 104 von 104
geschätzt 4,6 Mio. € netto bzw. 5,5 Mio. € brutto. Ohne die optionale PEA reduzieren sich die Herstell-
kosten auf 4,3 Mio. € netto bzw. 5,2 Mio. € brutto.
Der Beginn der Bauausführung ist für Herbst 2022 geplant, das Ende für Sommer 2024.
Aufgestellt:
Oliver Caspari, M. Sc.
Patrick Modrak, M. Sc.
Dipl.-Ing. Klaus Mertens
Anna Hörter, M. Sc.
Köln, Januar 2022
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
ppa. Dr.-Ing. Sebastian Rubbert

Anlage 6: Volksgartenweiher Artenschutzrechtliche Betrachtung

17554 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

DStEB,,

Sanierung Volksgartenweiher

Bauantrag
nach 8 64 BauO NRW

Anlage A-10:
Artenschutzrechtliche Betrachtung

BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44, 50679 Köln
Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de
Januar 2022, Ca, 2020141.21

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) — Gesamtprotokoll —

A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)

Allgemeine Angaben

Plan/Vorhaben (Bezeichnung): Sanierung Volksgartenweiher

Plan-/Vorhabenträger (Name); Stadtentwässerungsbetriebe Köln Antragstellung (Datum): 12-2021

Sanierung Volksgartenweiher zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Minimierung der
Versickerungsverluste; hierzu: Entleerung des Weihers, Entschlammung mittels Saugleitung,

vollständige Entfernung der bestehenden, nicht funktionstüchtigen Sohlabdichtung im Sohl- und
Uferbereich, Vertiefung des Weihers / Anpassung der Weihermorphologie unter Wasser,
Wiedereinbau einer neuen Sohlabdichtung.

Stufe l: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)

Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die
Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung @] ja DO nein
des Vorhabens ausgelöst werden?

Stufe Il: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll*) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG

verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs- Dia [=] nein
maßnahmen oder eines Risikomanagements)?

Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:

Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.

Vorkommen mangels geeigneter Habitatstrukturen auszuschließen: Feldierche, Feldsperling, Rauchschwalbe

Beeinträchtigung nicht zu erwarten (kein Eingriff in FoRu, keine signifikante Verkleinerung von Na, keine erhöhte Störung ggü.

bestehender Vorbelastung): Graureiher, Habicht, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht, Sperber, Star, Turmfalke,
Wanderfalke, Mehlschwalbe

Stufe Ill: Ausnahmeverfahren

Nur wenn Frage in Stufe Il „ja“:

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Dia OD nein
Interesses gerechtfertigt? A

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? Oia nein

3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogel- Di OD nei
arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? a nen

Antrag auf Ausnahme nach $ 45 Abs. 7 BNatSchG

Nur wenn alle Fragen in Stufe Ill „ja“:

Ü] Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-
Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.

8 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).

Nur wenn Frage 3. in Stufe Ill „nein“:

(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)

Ü] Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht
weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht
behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll‘).

Antrag auf Befreiung nach $ 67 Abs. 2 BNatSchG

Nur wenn eine der Fragen in Stufe Ill „nein“:
[J Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. $ 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.

Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung

B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)

Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)

Durch Plan/Vorhaben betroff: Art: m } 5 n
ren anTorhaden Defrofene TE Bluthänfling (Carduelis cannabina)

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
[I FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status Messtischblatt

Deutschland

D Be ng Nordrhein-Westfalen 5007-4

Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand der lokalen Population
R n R . (Angabe nur erforderlich bei evil. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
[el atlantische Region \ oO kontinentale Region oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(Ill))
Ekin günstig DA günstig / hervorragend
® gelb ungünstig / unzureichend Ds günstig / gut
EOlist ungünstig / schlecht Dec ungünstig / mittel-schlecht

Arbeitsschritt 1.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art

(ohne die unter 11.2 beschriebenen Maßnahmen)

Brütet in dichten Gebüschen (FoRu), Gebüsche teilweise beansprucht für Herstellung
der Sohlabdichtung, Brut in Gebüschen nicht auszuschließen.

Arbeitsschritt Il.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements

Bauzeitenregelung (Räumung außerhalb der Brutzeit (April - August))

Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
unter Voraussetzung der unter Il.2 beschriebenen Maßnahmen

Relativ ortstreu, ausreichende potenzielle FoRu (Ausweichhabitate) unmittelbar ortsnah
vorhanden, daher ökologische Funktion weiterhin gegeben. Keine signifikante
Verkleinerung des Nahrungshabitats (u. a. Säume, Gebüsche) bzw. bauzeitlich
ausreichend Ausweichhabitate vorhanden.

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? Dja =] nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- Dia [@] nein
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen Dia
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur []ja [®] nein
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren

Ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

nein

Arbeitsschritt Ill: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter Il.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden Dia U nein
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? Dja Dnein

3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten Dia U nein
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen

Nr. Bezeichnung der Maßnahme

VA1 Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.

Potenzieller Konflikt Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bluthänflings, Schädigung von Individuen

Lage/Standort Baufeldräumung (Uferbereiche)

Kurzbeschreibung Die Beseitigung von Gehölzen / Gebüschen erfolgt ausschließlich außerhalb der Brutzeit des Blut-
hänflings (planungsrelevante Art), d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.
(Hinweis: zusätzlich über Maßnahme VA2 abgedeckt).

VA2 Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.

Potenzieller Konflikt Störung gehölzbrütender Arten während der Brutzeit

Lage/Standort Weiher einschließlich Ufer, Baustelleneinrichtungsflächen

Kurzbeschreibung Die Baufeldräumung erfolgt in Bezug auf die Beseitigung von Gehölzen und Röhrichten nach den An-
forderungen des allgemeinen Artenschutzes ausschließlich außerhalb des Zeitraums 1. März bis 30.
September (nach $ 39 (5) BNatSchG).

VA3 Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus
im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit UNB

Potenzieller Konflikt Störung von Wasservogelarten (insb. Teichhuhn) während der Brutzeit
Lage/Standort Weiher

Kurzbeschreibung Die Entleerung des Weihers erfolgt außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum
01.04. - 31.08.; zum Schutz weiterer Wasservogelarten erfolgt die Entleerung des Weihers innerhalb
des Zeitraums 01.03. - 30.09. (pauschalisierte Brutzeit einheimischer Vogelarten in Anlehnung an $ 39
(5) BNatSchG) ausschließlich nach Freigabe durch die ÖBB in Abstimmung mit der UNB.

VA4 Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzgewässers
Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenzielles) Laichhabitat für Amphibien
Lage/Standort Nördlich der Lagerfläche

Kurzbeschreibung Um den bauzeitlichen Verlust des Weihers als Laichgewässer für Amphibien zu kompensieren, wird
ein Ersatzgewässer angelegt.

Die Maßnahme ist erforderlich, da Umsiedlungen von Amphibien nach Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde nicht in Frage kommen (u. a. Unsicherheit der Akzeptanz des Zielgewässers, Ri-
siko der Krankheitsübertragung).

Das Ersatzgewässer soll nördlich der Lagerfläche angelegt werden (siehe Plan B-5.2). Es wird durch
einen Amphibienschutzzaun (entlang des vorzusehenden Bauzauns) von der Baustelle getrennt und
ist darüber hinaus frei zugänglich für Amphibien (Lage des Gewässers s. Plan B-5-2). Zum Schutz ge-
gen Trittschäden (Parkbesucher, Hunde) wird der Bereich eingezäunt (z. B. Barriere in 30 - 50 cm
Höhe), ohne die Passierbarkeit für Amphibien zu beeinträchtigen.

Durch die Lage wird die Querung möglicher Wanderrouten zwischen dem Ersatzgewässer und weite-
ren Teillebensräumen durch den Baustellenverkehr weitestgehend minimiert.

Das Ersatzgewässer wird eine Größe von rd. 200 m? und eine Tiefe von überwiegend 0,3 bis 0,5 m
aufweisen (vereinzelt bis zu 1,0 m). Das Ersatzgewässer ist überwiegend besonnt und durch weite
Wiesenflächen umgeben. Im Ersatzgewässer werden strukturfördernde Elemente einbaut, z. B. Tot-
holz und Schilf/ Röhrichte, die im Zuge der Baufeldräumung gewonnen werden. Die Sohle wird ge-
dichtet (z. B. über eine Folie), um eine Wasserführung über die gesamte Laichzeit (zumindest März
bis Juli) zu gewährleisten. Die Befüllung kann mit Weiherwasser erfolgen, sofern eine Befüllung nicht
im Sommerhalbjahr (qualitative Beeinträchtigungen) erfolgt.

VAS Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im Zeitraum
01.03. - 31.05. (pauschale Annahme)

Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenziellen) Laichhabitat für Amphibien

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 3

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen

Lage/Standort Weiher

Kurzbeschreibung Um den bauzeitlichen Verlust des Weihers als Laichgewässer für die Erdkröte zu kompensieren, er-
folgt die Entleerung außerhalb der Laichzeit der Amphibien. Zur zeitlichen Eingrenzung der Maß-
nahme wird die Laichzeit der Erdkröte herangezogen, d. h. eine Entleerung wird nicht im Zeitraum
01.03. - 31.05. durchgeführt.

VA6 Bauzeitliche Umsiediung der Höckerschwäne in eine Auffangstation

Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust

Lage/Standort Weiher

Kurzbeschreibung Die Höckerschwäne werden eingefangen und in eine Auffangstation übergegeben, in der sie für die
Zeit der Maßnahmenumsetzung versorgt werden.
Die Umsiedlung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Entleerung (Oktober), um die Tiere während der

Brutzeit (Mai bis Juni) sowie weitgehend während der Aufwuchsphase der Küken (mehrere Monate
nach Schlüpfen) nicht zu beeinträchtigen.

Nach Umsetzung der Maßnahme werden die Höckerschwäne wieder in den Park verbracht.
VA7 Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven
Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen
Lage/Standort Uferbereiche
Kurzbeschreibung Vor Räumung der Ufer werden Schilfbestände abgekeschert, um Libellenlarven zu bergen und in an-

dere städtische Gewässer umzusiedeln. Die geborgenen Libellenlarven werden außerdem zumindest
anteilig in das Ersatzgewässer für die Amphibien umgesiedelt (vgl. Maßnahme VA4).

VA8 Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht-ein-
heimischer Arten (kein Wiedereinbringen)

Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen
Lage/Standort Weiher
Kurzbeschreibung Vor Beginn der Entleerung wird der vorhandene Fischbestand mittels Befischung geborgen. Ein zwei-

ter Befischungsdurchgang erfolgt unmittelbar vor Trockenfallen des Weihers zur Bergung der Restbe-
stände der Fische.

Die Befischung erfolgt vor dem Hintergrund der vorhandenen Fischarten außerhalb der Schonzeiten
nach $ 2 LFischVO NRW, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05.

Nicht-einheimische Fischarten werden einer sinnvollen Verwertung zugeführt.

Heimische Fische werden in geeignete städtische Gewässer umgesiedelt. Die Auswahl der Gewässer
erfolgt in Abstimmung mit der Jagd- und Fischereibehörde sowie dem fischereiausübungsberechtigen
Verein, da so je nach geborgenem Artenspektrum eine sinnvolle Verteilung u. a. zur Bestandsverbes-
serung in den übrigen Weihern möglich wird.

Die Mindestmaße für die Entnahme der Arten nach $ 3 LFischVO NRW sind wegen der vollständigen

Entleerung nicht einzuhalten. Ob Individuen oberhalb der Mindestmaße umgesiedelt oder sinnvoll ver-
wertet werden, soll in Abhängigkeit der Befischungsergebnisse durch die Jagd- und Fischereibehörde
sowie den fischereiausübungsberechtigen Verein entschieden werden.

vA9 Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05.
Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen
Lage/Standort Weiher

Kurzbeschreibung Für die Entnahme von Hecht und Zander gelten Schonzeiten nach $ 2 LFischVO NRW, die für die
Bergung der Arten (Befischung) im Vorlauf bzw. während der Entleerung zu berücksichtigen sind. Der
Entleerungsbeginn wird daher außerhalb der Schonzeiten, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05.
durchgeführt.

VA10 Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung /
Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und UNB)

Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 3

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Volksgartenweiher
Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen

Lage/Standort
Kurzbeschreibung

Weiher

Es liegen Hinweise auf das Vorkommen von Muscheln vor; die Art ist nicht bekannt. Sollten im Zuge
der Entleerung / Entschlammung schützenswerte Arten angetroffen werden (z. B. bestimmte Muschel-
oder Krebsarten), wird das weitere Vorgehen unmittelbar zwischen ÖBB und UNB abgestimmt. Die
Bestimmung erfolgt über entsprechend fachkundiges Personal.

VA11 Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
Potenzieller Konflikt Einwandern von Amphibien in Baustelle

Lage/Standort
Kurzbeschreibung

gesamtes Planungsgebiet

Um ein Einwandern von Amphibien in die Baustelle (Weiher einschließlich Baueinrichtungsflächen) zu
vermeiden, wird ein Amphibienschutzzaun vorgesehen. Der Bereich des Ersatzgewässers wird ausge-
spart, um den Zugang für Amphibien nicht zu behindern. Die Lage des Amphibienschutzzauns ist in
Plan B-5.2 dargestellt.

Der Amphibienschutzzaun wird am Bauzaun angebracht, der die gesamte Baustelle umgibt. Die be-
stehende Lücke zwischen Bauzaun und Boden wird damit geschlossen; der Amphibienschutzzaun
wird rd. 30 cm hoch ausgeführt.

Durchfahrten durch den Bauzaun sind außerhalb der Bautätigkeiten geschlossen zu halten, d. h. sie
sind zum Abend zu schließen und erst bei Wiederaufnahme der Arbeit zu öffnen. Damit werden Lü-
cken im Amphibienschutzzaun weitestgehend begrenzt.

Auffangbehälter entlang des Amphibienschutzzauns sind nicht erforderlich, da keine Umsiedlung er-
folgt.

VA12 Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen nicht-einheimischer Ar-

ten

Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen

Lage/Standort
Kurzbeschreibung

gesamtes Planungsgebiet

Für den Weiher ist das Vorkommen von Schildkröten-Arten nicht auszuschließen. Sofern Schildkröten
im Zuge der Entleerung / Entschlammung angetroffen werden, werden diese geborgen. Nicht-einhei-
mische Arten sollen nach Maßnahmenumsetzung nicht wieder in den Weiher eingebracht werden.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist eine sinnvolle Verwertung artenschutz-
rechtlich nicht möglich, sodass die geborgenen Individuen an geeignete Halter zu übergeben sind.

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 3

Anlage 8: Volksgartenweiher Maßnahmenplan

16843 Zeichen

10.12.2021   Uhr: 13:35:57    breaux   1:500 
N:\vkw2014121\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\B_5_2_LBP_Maßnahmenplan_VGW.mxd
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ND102.01c
(BF3-30-ta11a, Platane)
ND102.01c
(BF3-30-ta11a, Platane)
ND102.01b
(BF3-90-ta11a, Ziereiche)
ND102.01d
(BF3-30-ta1, Sumpfzypresse)
Maßnahme
V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und 
nachts)
Ziel
Zeitliche Bündelung von Störungen und Flächenbeanspruchung
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
V-1: Ökologische Baubegleitung
Ziel
Vermeidung von Verstößen gegen naturschutzfachliche Auflagen / Anforderungen
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
V-4: Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen
Ziel
Minimierung der Staub- und Abgasbelästigung                                                        
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
V-5: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
Ziel
Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen                                                 
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
V-6: Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen
Ziel
Vermeidung von schädlichen Gewässereränderungen                                              
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Ziel
Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung
überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung
Raumbezug (Lage, Standort)
Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen II und III 
(zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung)
Maßnahme
V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere
Ziel
Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote
Raumbezug (Lage, Standort)
Uferbereich nördlich des Gastronomiebetriebs
Maßnahme
V-10: Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen
Ziel
Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäume infolge des Einbaus der Sohldichtung   
Raumbezug (Lage, Standort)
Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld
Maßnahme
V-9: Herstellung einer Bewässerungsleitung
Ziel
Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäume infolge mangelnder Wasserversorgung
Raumbezug (Lage, Standort)
Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld
Maßnahme
V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen
Maßnahme
V-8: Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung)
Ziel
Vermeidung von bauzeitlicher Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Bäume           
Raumbezug (Lage, Standort)
Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen
Maßnahme
V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Ziel
Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung
überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung
Raumbezug (Lage, Standort)
Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikt der Konfliktstufen II und III 
(zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung)
Maßnahme
V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Bäume mit Wurzelbereich (Kronenraum +1,5 m) im Bereich der Lagerfläche
Maßnahme
V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
Ziel
Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen
Raumbezug (Lage, Standort)
Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße
Maßnahme
V-7: Allgemeine Bauschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Zusätzlicher Stammschutz für Bäume mit Abstand zwischen Stammansatz und Baustraße
< 2m (Stammschutz wird bereits durch beidseitigen Bauzaun entlang der Baustraße 
erzielt)
Maßnahme
V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
Ziel
Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen
Raumbezug (Lage, Standort)
Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße
Maßnahme
V-7: Allgemeine Bauschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Zusätzlicher Stammschutz für Bäume mit Abstand zwischen Stammansatz und Baustraße 
<2m (Stammschutz wird bereits durch beidseitigen Bauzaun entlang der Baustraße erzielt)
Maßnahme
V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
Ziel
Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen
Raumbezug (Lage, Standort)
Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße
Maßnahme
V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürf-
tiger Wurzeln
Ziel
Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume,
gezielte Nutzung überschüssigen Weiherwassers für die Bewäs-
serung
Raumbezug (Lage, Standort)
Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen
II und III (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung)
Maßnahme
V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere
Ziel
Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote
Raumbezug (Lage, Standort)
Röhrichtzonen am Ufer (Schutz wird über bestehenden Stabgitterzaun übernommen)
Maßnahme
V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Ziel
Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung
überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung
Raumbezug (Lage, Standort)
Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen II und III 
(zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung)
Maßnahme
V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere
Ziel
Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote
Raumbezug (Lage, Standort)
Insel (nur Schwimmbarriere, kein Landzugang)
Maßnahme
V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere
Ziel
Schutz der neuen Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote
Raumbezug (Lage, Standort)
Röhrichtzonen am Ufer (Schutz wird über bestehenden Stabgitterzaun gewährleisten)  
Maßnahme
V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden 
(Bodenverdichtung, mechanische Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich 
(Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen
Maßnahme
A-2: Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung)
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand 
Raumbezug (Lage, Standort)
Strauchbestand am Zulauf
Maßnahme
A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung)
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die 
Parkwiesen
Raumbezug (Lage, Standort)
Nordwestufer einschließlich neuer Flächen infolge Uferlinienanpassung
Maßnahme
A-4: Wiederherstellung des Bodens
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe 
in den Boden
Raumbezug (Lage, Standort)
sämtilche Uferbereiche
Maßnahme
A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich
Ziel
Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röh-
richtzonen und Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch
Entwicklung von Röhrichtstreifen
Raumbezug (Lage, Standort)
Bestehende Röhrichtzone nördlich des Gastronomiebetriebs
Maßnahme
A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung)
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die Parkwiesen 
Raumbezug (Lage, Standort)
Lagerfläche und Amphibienschutzgewässer
Maßnahme
V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
Ziel
Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische
Schäden)
Raumbezug (Lage, Standort)
Bäume mit Wurzelbereich (Kronenraum +1,5 m) im Bereich der Lagerfläche
Maßnahme
A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung)
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die Parkwiesen
Raumbezug (Lage, Standort)
Südufer
Maßnahme
A-2: Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung)
Ziel
Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand
Raumbezug (Lage, Standort)
Röhrichtzone am Spielplatz
Maßnahme
A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich
Ziel
Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und 
Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen
Raumbezug (Lage, Standort)
Geplante Röhrichtzonen am Ostufer
Maßnahme
E-1: Herstellung einer schilfdominierten Insel
Ziel
Ersatz der baumdominierten Insel nach Einbau der Sohlabdichtung
Raumbezug (Lage, Standort)
Insel
Maßnahme
A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich
Ziel
Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und 
Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen
Raumbezug (Lage, Standort)
Geplante Röhrichtzone nördlich Bastion
Maßnahme
VA-1: Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit
des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.
Potenzieller Konflikt
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bluthänflings, 
Schädigung von Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
Baufeldräumung (Uferbereiche)
Maßnahme
VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09.
Potenzieller Konflikt
Störung gehölzbrütender Arten während der Brutzeit
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet
Maßnahme
VA-7: Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
sämtliche Uferbereiche, ins. Röhrichte
Maßnahme
VA-4: Anlage eines bauzeitlichen Ersatzgewässers
Potenzieller Konflikt
Vollständiger Verlust des Weihers als (potenzielles) 
Laichhabitat für Amphibien
Raumbezug (Lage, Standort)
Parkwiese westlich des Weihers
Maßnahme
VA-11: Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
Potenzieller Konflikt
Einwandern von Amphibien in Baustelle
Raumbezug (Lage, Standort)
Gesamtes Planungsgebiet (Verlauf entlang 
Bauzaun bzw. bestehender Zäune)
Maßnahme
VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, 
d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus 
im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe 
durch ÖBB in Abstimmung mit UNB
Potenzieller Konflikt
Störung von Wasservogelarten (insb. Teichhuhn) wäh-
rend der Brutzeit
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-5: Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell 
vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im 
Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme)
Potenzieller Konflikt
Vollständiger Verlust des Weihers als (potenziellen) 
Laichhabitat für Amphibien
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-6: Bauzeitliche Umsiedlung der Höcker-
schwäne in eine Auffangstation
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust 
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-8: Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung 
einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht-
einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von 
Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-9: Entleerung außerhalb der Schonzeiten 
von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 
15.02. - 31.05.
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust, Schädigung
von Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-10: Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- 
und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung /
Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung 
mit ÖBB und UNB)
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Maßnahme
VA-12: Bergung von Schildkröten und Abgabe 
an geeignete Halter, kein Wiederein-
bringen nicht-einheimischer Arten
Potenzieller Konflikt
vorübergehender Habitatverlust, Schädi-
gung von Individuen
Raumbezug (Lage, Standort)
Weiher
Sämtliche Uferbereiche
Sämtliche Uferbereiche
Sämtliche Uferbereiche im Kronenbereich (Kronenraum + 1,5m) von Bäumen
FF1, wf4
HM4, mc1
GF0, oq
HM4, mc1
GF0, oq
SP0, mg25
GF0, me3
GF0, me1
BD3, lrg100, ta1-2
BE6, lrg0, ta1-2
VB5, me1
VB5, me3
VB5, me2
GF0, oq
VA7, me2
BD3, lrg100, ta3-5
SP3, sta2
HM4, mc1
HM4, mc1
HM4, mc1
BE6, lrg0, ta1-2
HH0 / BD3, lrg0, ta3-5
HH9, wx40
VB5, me1
CF0, neo0
BD3, lrg100, ta1-2
BD5, lrg100
BD3, lrg100, ta3-5
HH9, wx40
BB11, lrg100
BB11, lrg100
HH0 / BD3, lrg0, ta3-5
VB5, me1
BD3, lrg100, ta1-2
BD5, lrg100
VA7, me2
BD5, lrg100
BE5, lrg100, ta1-2
VB5, me1
GF0, me1
FN0, wf4, wx40
VB5, me5
FN0, wf4, wx40
5643000
5643000
0 10 20 30 40 50 m
±
Planung
Arbeitsraum
Baustraße
Lagerfläche
Bauzaun mobil
Bauzaun ortsfest
Erhalt des bestehenden
Stabgitterzauns
D D D Abriss des bestehenden
Stabgitterzauns
Wiederherstellung des Stabgitterzauns
nach Maßnahmenumsetzung
geplante Uferlinie nach Sanierung
Bewässerungsleitung
Zeichenerklärung
Bestandsanalyse
Planungsgebiet
Planungsgebiet
Baumbestand
Art
!. heimisch 
!. nicht-heimisch
Wurzelraum
( Wurzelraum (Wurzelkonflikt-Stufe II oder III) ND 102.01c
Maßnahmen LBP
(Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen
Anpflanzung von Sträuchern
(Wiederherstellung)
Ersatzgewässer
Gewässer
Herstellung einer schilfdominierten Insel
HH
H
HHHH H
Rasenansaat
Amphibienschutzzaun
%,%,%,%, Schwimmbarriere (symbolisch, exakter
Verlauf s. Ausführungsplanung)
Zaun (Schutz empfindlicher Ufervegetation)
Quartier
" Fledermauskasten
" Höhle
" Nisthilfe
Schutzstatus
Naturdenkmal
Biotoptypen
ParkteichFF1
GrabenFN0
RöhrichteCF0
Stillgewässerböschung, UferrandstreifenHH9
Ufergehölze aus heimischen LaubbaumartenBE5
Ufergehölze aus nicht heimischen LaubbaumartenBE6
GehölzstreifenBD3
Gebüsch und Strauchgruppe heimische ArtenBB11
Gebüsch und Strauchgruppe nicht heimische ArtenBB12
HeckeBD5
Böschung
Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen, SportrasenHM4
Vegetationsarme oder -freie BereicheGF0
Sonstige Sport- und FreizeitanlageSP0
SpielplatzSP3
Rad-, FusswegVB5
Wohn-, ErschließungsstraßeVA7
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich 
Artenschutzmaßnahmen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich, Ersatz)
Artenschutzmaßnahmen 
Maßnahme
[Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1)
Ziel
[Zu vermeidender/ zu minimierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren und Bestandteile    
des Naturhaushalts bzw. Landschaftsbild s. Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2)
Raumbezug (Lage, Standort)
[Relevanter Raumbezug]
Maßnahme
[Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1)
Ziel
[Zu kompensierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren und Bestandteile des Naturhaus-  
halts bzw. Landschaftsbild s. Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2)
Raumbezug (Lage, Standort)
[Relevanter Raumbezug]
Maßnahme
[Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1)
Ziel
[Artenschutzrechtlich zu vermeidender/kompensierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren
und Arten/Artengruppen s. Erläuterungsbericht, Kapitel 5.2)
Raumbezug (Lage, Standort)
[Relevanter Raumbezug]
HH0/ BD3
Datengrundlage
Topografie, Kanalkataster 
und Vermessung:                Stadtentwässerungsbertiebe Köln
Übersichtskarte:                  WMS NW DTK25 Geobasis NRW  2021) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datum NameMitzeichnung Abteilung
Betrieb
Projektleiter
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Hauptabteilungsleiter
Abeko-Nr. Lagenetz Höhensystem
Format
MaßstabZeichnungs-Nr.
Datei
Zeichnungs-Nr.
Projekt-Nr.
Datum Name
bearb.
gepr.
UTM DHHN92
B-5.1
2020141.21
Projektbezeichnung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze
LP3 - Entwurfsplanung
Sanierung Volksgartenweiher
Landschaftspflegerische Begleitplanung
Bestands- und Konfliktplan
Index Änderung Datum bearbeitet Zeichnung-Nr.
ModrakDez. 2021
Dez. 2021 Rubbert
1:500
Köln, Januar 2022                                      Dipl.-Ing. Ulrich Krath

Beratungsverlauf (1)

17.10.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3205/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.10.2022
Erstellt
28.09.2022 18:52