3205/2022
Sanierung des Volksgartenweihers, Änderung der Teichanlage im Kölner Volksgarten (Gebäude-Klasse 1), Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“, EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt
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Anlage 5: Volksgartenweiher Landschaftspflegerische Begleitplanung
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR @DStEB,, Sanierung Volksgartenweiher Bauantrag nach 8 64 BaußO NRW Anlage A-9: Landschaftspflegerische Begleitplanung BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44, 50679 Köln Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de Januar 2022, Ca, 2020141.21 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege Nr. Bezeichnung der Maßnahme vi Okologische Baubegleitung Ziel Vermeidung von Verstößen gegen naturschutzfachliche Auflagen / Anforderungen Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet Kurzbeschreibung Während der Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitungzur Überwachung dergenehmi- gungskonformen Umsetzung derlandschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, insbesondere zum Boden- und Artenschutz, vorgesehen. v2 Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts) Ziel Zeitliche Bündelung von Störungen und Flächenbeanspruchung Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet Kurzbeschreibung Für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme (bestehend ausTiefbau,technischer Ausrüstung und Landschaftsbau) wird ein Zeitraum von knapp 2 Jahren angesetzt. EingroßerTeilder Arbeiten inden einzelnen Gewerken (z. B. Beckensanierungund Umbau Betriebsraum Grotte) kann grundsätzlichpa- rallel erfolgen. Geplant ist, mitder Entschlammung im Herbst zu beginnen. Der Abtransport desAb- bruchmaterialsausdem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschlussdaran ausgeführt werden, damit inder Hauptsaison desFolgejahresdergrößte Teilder LKW-Fahrten im Park abgeschlossen ist und sich der Baustellenverkehr geringerfrequent darstellt. Um die Störungen der Parkbesucherweiterzu minimieren, wird die Bautätigkeit an denWochenenden eingestellt. Arbeiten in der Nachtzeit werden nicht durchgeführt. Bei derDurchführung der Bauarbeiten und desBaustellenverkehrswerden die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten. v3 Freigabe der Wegev erbindungen außerhalb der Bautätigkeiten Ziel MinimierungderZerschneidung von Wegeverbindungen Lage/Standort Kreuzung von Baustraße und zentralen Wegeverbindungen im Park Kurzbeschreibung Um die Störungen der Parkbesucher zu minimieren, werden die unterder Woche abgesperrte Wege an den Wochenenden fürden Besucherverkehrfreigegeben. v4 Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall) Ziel Minimierungder Staub- und Abgasbelästigung Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet Kurzbeschreibung Zur Vermeidung von unnötigen Emissionen werden Baumaschinen und -fahrzeugeeingesetzt, die dem Stand derTechnikentsprechen. Zum Schutz der Wohnsiediungen und derangrenzenden Biotope werden relevante (staubige) Flächen zur Minderung der Staubentwickungwährendtrockener Witterungsphasen beregnet. Die vorgeschriebenen Grenzwerte der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ werden eingehalten. v5 Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen Ziel Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen Lage/Standort GesamtesPlanungsgebiet, insbesondere Uferbereiche und Lagerfläche Kurzbeschreibung Die Arbeiten ind gemäß DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben) durchzuführen. Femer änd die DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial)und die DIN 18915 (Vegetationstechnikim Landschaftsbau -Bodenarbeiten) zu beachten. DieInanspruch- nahme von Bodenwird auf dasabsolut notwendige Maß mit einer standortangepassten Eingriffäntens- tät minimiert. Im Bereich der Eingriffsflächen (einschließlich Arbeitsflächen) werden folgende Maßnah- men zum Schutz der Bödenergriffen: - Die Zufahrt zurBaustelle erfolgt weitestgehend auf bestehenden Wegeverbindungen, - Bei plastischerKonsistenz desBodenssind auf zu befahrenden Flächen Lastverteilungsplalten auzzulegen; beibreiigerbiszähflüssiger Konsistenz ist ein Befahren grundsätzlich unzulässig. - Die Auswahl geeigneter Fahrzeugerichtet sch nach dem maximal zulässigen Kontaktflächen- druck gemäß DIN 19639, - _ Ober-und Unterboden bzw. unterschiedliche Bodenmaterialien änd getrennt auszubauen undzu lagem. Eine Vermischung istnicht zugelassen. Fürden späteren Wiedereinbau vorgesehenes Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1von6 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege Material wird ortsnah gelagert. DasMaterial kann auch den eingeplanten Arbeitsflächen zwi- schengelagert werden, Oberbodenmieten sind im Regelfall gemäß DIN 18915 zu lagem (unverdichtet/nicht befahren, Trapezform, max.2 m hoch, nicht in Muldenlage oder durch Ringgraben dräniert, Abstand zuei- nandermind.0,5 m, beiLagerzeiten> 2 Monaten ist eineZwischenbegrünung erforderlich und ggf. mitderBodenkundlichen Baubegleitung abzustimmen). Unterbodenmieten sind im Regelfallgemäß DIN 18915 zu lagern (unverdichtet/nichtbefahren, Trapezform, max.3 m hoch, nicht in Muldenlage oder durch Ringgraben dräniert, Abstand zuei- nandermind.0,5 m). vor Ort nicht wiederzuverwendender Bodenwird gemäß den einschlägigen Vorgaben (insb. DIN 19731) aufanderweitige Nutzung geprüft und verwertet. Femergelten die Empfehlungen zum allgemeinen Baumschutz (bzgl. Wurzelschutz) und zum allgemei- nen Gewässerschutz (bzgl. Schadstoffeintrag) v6 Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen Ziel Lage/Standort Vermeidung von schädlichen Oberflächen- und Grundwasserveränderungen GesamtesPlanungsgebiet Kurzbeschreibung Vorsorgliche MaßnahmendesGewässerschutzes: Alarmplan und Notfallplan snd zu erstellen. Während der Arbeiten verursachte Kontaminationen oder Siedlungsabfälle änd unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde zu melden. Sieerfordem eine Eingrenzung und weiteren fachlichen sowie rechtlichen Behandlung. Während der Bauphase in Gewässer oder Boden eingedrungene wassergefährdende Stoffe so- wie sonstige wassemwirtschaftlich relevante Gegebenheiten (z. B. Unfälle mit Leckage)sind un- verzüglich der Wasserbehörde, der Fachbaubegleitung, der Feuerwehr oderder Polizeibehörde sowie dem Wasserversorger zu melden - vgl. Notfallplan mitMeldewegen. Wassergefährdende Stoffe iind nurim unvermeidlichen Umfang undunterEinhaltungallerge- setzlichen Vorschriften undtechnischen Regeln zu verwenden. Vorhalten von Ölbindemitteln(Sorb-Streu und Sorb-Schlängel, ggf. Sorb-Viies). Fahrzeuge und Baumaschinensind gegen Kraftstoff-und Ölverluste zu schen, die Baumaschi- nen und Fahrzeuge sind diesbezüglich arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen. Betankung von Baumaschinen sollte nur unter sachgemäßer Verwendung von Auffangwannen (Faltwannen von 1,5 mx 1,5m x 0,22 m)und rückschlaggesicherten Zapfanlagen durchgeführt werden. Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen und Fahrzeugen sind planmä- Big nicht auf den Bauflächen durchzuführen; DasAb-/Ausspülen von Mischfahrzeugen und Be- tonbehältern im Baubereichist nicht zulässig. Im Einzelfallmüssen spezielle gesicherte Plätze mit angemessenem/r Rückhalt/Auffangvorrichtung hergerichtet werden. Anfall von Stau-und Tagwasseristzu berücksichtigen und einebauzeitliche Entwässerung vor- zusehen. v7 Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Lage/Standort Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Sämtliche Eingriffs- und Arbeitsflächen im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m)von Bäumen (sehe Plan B-5.1 mit räumlich differenzierter Darstellung) Kurzbeschreibung Anwendung dereinschlägigen Vorhaben gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen und Pflanzenbestän- den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP4 (Richtliniefürdie Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) und ZT V-Baumpflege (Schnittmaßnahmen). Hierzu zählen u. a.: Schutz desWurzelbereichs(Kronenraum + 1,5 m)gegenüber Verdichtung durch Gewährleistung einesausreichenden Mindestabstandeszwischen Baumstamm und Eingriffs- sowie Arbeitsfläche unter Zuhilfenahme geeigneter Maßnahmen (z. B. Abgrenzung mit Bauzäunen), Schutz derStämme (Ummantelung, Verkeidung) in Bereichen, in denen die Auszäunung des Wurzelbereichsnicht ausreichendhherzustellen oderzielführendist (z. B. bei Straßenbäumen), Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite2von6 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege - Bei Erdarbeiten im Wurzelbereich: Schonende Ausführung (Handschachtung, Saugbagger), ggf. Errichtung einesWurzelvorhangs; Erichtungeinesmobilen Verbauszur Vermeidungvon Boden- erosion (bei Schachtung); Mindestabstandzum Wurzelanlauf: vierfacher Stammumfangin 1m Höhe, jedoch mindestens2,5 m, - Befahrung desWurzelbereichsnurin Ausnahmefällen und unter Verwendung einesgeeigneten Aufbauseiner Tragschicht zum Schutz gegen Bodenverdichtung und mechanische Wurzelschä- den, - Keine Lagerung von Maschinen undBoden im Wurzelbereich, - Bei Feststellen von Beschädigungen von Wurzeln oder Stamm: Ergreifen geeigneter Pflegemaß- nahmen (Wundheilung, PflegeschnittderKrone etc.), - Die bauzeitlich genutzten Wurzel- bzw. Traufbereiche werdennach Abschlussder Bauarbeitenin ihren Ursprungszustand versetzt. - sofern nötig ind Grundwasserabsenkungen bzw. Maßnahmen im Wurzelbereich mit einschrän- kenderWirkung auf daswurzelverfügbare Bodenwasser auf den Zeitraum der Vegetationsruhe zu beschränken (Ende Oktoberbis Ende März). v8 Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung) Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Vermeidung von baızeitlicher Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Bäume Bäume mit Wurzelbereichinnerhalbder Baustelle (ehe. PlanB-5.1 mit räumlich differenzierter Darstel- lung) In der Vegetationsphase, also im belaubten Zustand, istinsbesondere zu Zeiten hoher Trangpirationsra- ten im Falle von Eingriffen inden Wurzelraumeine ausreichende Bewässerung der Bäume ächerzustel- len (Hinweis: nach Maßnahmenumsetzung wird diese Funktion über die Bewässerungseitungübernom- men, sehe Maßnahme V9). Um den Wasserbedarf (die Transpirationsrate) der Bäume zu reduzieren, ist ggf. ein Rückschnitt erfor- derlich. Fürsämtliche Schnittarbeiten iind die Bestimmungen desallgemeinen Artenschutzeszu beach- ten. vg Herstellung einer Bewässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbewässerung) Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäumeinfolge mangelnder Wasserversorgung Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld (ehe PlanB-5.1 mit räumlich differenzierter Darstellung) Um zu gewährleisten, dassdie ufemahen Bäume infolge der Sohlabdichtung unter mangelnder Wasser- versorgung leiden, wird eine Ringleitung zur Bewässerung der Bäume verlegt, überdiegezielt Wasser in den Boden infiltriert werden kann (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.5.2). Fürdie Verlegung der Ring- leitung sind die Anforderungen derallgemeinen Baumschutzmaßnahmen (s. Maßnahme V8)zu berück- sichtigen. v10 Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität derBäumeinfolge desEinbausderSohldichtung Bäume mit Wurzelbereichinnerhalbder Baustelle (ehe Plan5.1 mit räumlich differenzierter Darstel- lung) Um zu gewährleisten, dassdie ufernahen Bäume infolge der Sohlabdichtung (Risiko mangelnder Was- serversorgung) und der Maßnahmenumsetzung (Risiko desmechanischen Wurzelschadens) keine nachhaltige Schädigung erleiden, wird vom Bauherm oderin dessen Auftrag eine Vitalitätskontrolle der Bäume durchgeführt. Die Vitalitätskontrolle erfolgt im Juli/ August. Werden Einbußen der Vitalität fest- gestellt, werden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt bestandserhaltende Maßnahmen ergriffen. v11 Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Schutz derRöhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote Uferbereiche mit Röhrichten, Insel (jehe Plan 5.1 mit räumlich differenzierter Darstellung) Um die empfindlichen Röhrichtbestände gegen Trittschäden (Parkbesucher, Hunde) und Schäden durch Tretboote zu schützen, werden die Röhrichtzonen am Uferlandseitig durch einen Stabgitterzaunges- chert. Am nordöstlichen Ufer (zwischen Spielplatz und Zulauf)kann derbestehende Zaun genutztwer- den. Nördlich desGastronomiebereichswird derbestehende Zaun nach Maßnahmenumsetzung wieder errichtet. Wasserseitig werden schwimmendeBarnierengegen ein Einfahrenvon Tretbootenerrichtet; diesumfasst die Röhrichtzonen amUfer nördlich desGastronomiebetriebs und im Norden ander Einlei- tung desZulaufgerinnes sowie die Insel. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite3von6 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege v12 Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Wei- herwassers fürdie Bewässerung Uferbereiche mitpotenziellen Wurzelkonflikten der Korfliktstufen Il und Ill (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung) Damit überschüssiges Weiherwasser (zum Beispiel bei Niederschlag oderim Zuge einer Grundwasser- zuspeisung) zielgerichtet dort über die Uferlinie tritt und den angrenzenden Bodenbenetzt, wo sich be- sonders bewässerungsbedürfte Einzelbäuem befinden, wird dieDichtung in konfliktträchtigen Uferab- schnitten nur3 cm über den Zielwasserstand desWeihersgeführt (ansonsten wird die Dichtung 10cm über den Zielwasserstand gezogen). Die Maßnahme ist fürWurzelbereichein den Konfliktstufen Il und Ill vorgesehen. Ein tatsächlichesErfordemisder Maßnahmewird im Einzelfall unter Zugrundelegung der exakten, herzustellenden Uferlinie undder vorhandenen Wurzelkörper vorOrt im Zuge der Ausfüh- rungsplanung beurteilt (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.5.2). Ai (Wieder-) Herstellung v on Röhrichtzonen im Uferbereich Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen Röhrichtzone nördlich desGastronomiebetriebessowie drei Teiluferabschnitteam östlichen Ufer zwi- schen Zulauf (Norden) und Spielplatz (Südosten) (siehe Plan B-5.2) Zielbiotop: CFO (Röhrichte) Entwicklungsdauer:3-5 Jahre Größe / Anzahl / Fläche: Breite 1,5m, vier Uferabschnitte mit einer Länge von insgesamtrd. 95 m; Ge- samtfläche rd. 260 m? (zzgl. Röhrichte ausMaßnahmeE1). Der bestehende Röhrichtbereich nördlich desGastromoniebetriebswird nach Maßnahmenumsetzung wiederhergestellt. Zur Gewährleistung von Sichtbeziehungen zwischen den Wegeverbindungenund der Weiherflächekommenhoch-und niedrigwüchsige Arten zur Anwendung. ‚Am Ostufer werden drei kürzere Uferabschnitte, die im Bestand strukturell ähnlich bewachsen sind, um einen Röhrichtstreifenergänzt(siehe PlanB-5.2). Die Röhrichte werden in einem 1,5m breiten Streifen im Flachwasserbereich oberhalb derSohlabdichtung angepflanztund bieten hochwertige Rückzugsorte insbesondere für schutzwürdige Wasservogelarten. In erster Linie kommen hochwüchsige Arten zum Einsatz. Die Pflanzungkann über den Einbau einzelner Pflanzen, Röhrichtmatten oder Röhrichtwalzen erfolgen. Die Pflanzmethode und die konkrete Artenzusammensetzung werdenim Rahmender Ausführunggpla- nung unter Berücksichtigung der Wassertiefen, der Besonnung und gestalterischer Aspekte (Farben, Sichtbeziehungen) bestimmt. Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten: » DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Bodenarbeiten » DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Pflanzen und Pflanzarbeiten ® DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltunggeistungen für dieEnt- wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwickungs- und Unterhaltungspflege) Die größeren Röhrichtzonen werden über Zäune gegen Trittschäden und über Schwimmbarrieren ge- gen Tretbootegeschützt (vgl. Maßnahme V11). A2 Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung) Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand Uferabschnitt nördlich der Bastion, Uferabschnitt im Bereich desSpielplatzes (jehe Plan B-5.2) Zielbiotop: BD7 (Gebüschstreifen) Entwicklungsdauer:3-5 Jahre Größe / Anzahl / Fläche: drei Teilfiächen mit Gesamtfläche vonrd. 411 m? Björnsen Beratende Ingeneure GmbH Seite4von6 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege In folgenden drei Teilflächen werdennach Maßnahmenumsetzung Anpflanzungen von Sträuchern (llw. von Bodendeckern)zum Ausgleich deslokalen Eingriffsin dieBestandsvegetation vorgenommen (s. Plan B-5.2): ® _ Westlich derEinmündung desZulaufs(Bepflanzungmit Bodendeckem), Flächerd. 43 m?, ® _ Uferbereich zwischen Zulauf und Bastion, Flächerd. 355 m?, . Uferbereich nordwestlich desSpielplatzes, Flächerd. 13 m?. Für Strauchpflanzungen gilt: . Verwendung heimischer Arten, z. B. ausden Gattungen Schneeball, Holunder, Hartriegel, Ha- sel, «e _ Containerpflanze, Größe mind. 60 cm, 1 Pflanze/m?, Für Bodendeckergilt: ® Artenz.B. ausden Gattungen Cotoneaster, Lonicera « _ Containerpflanze, Größe 20/30 cm, 6 Pflanzen/m?. Die konkrete Artenzusammensetzung wird im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Besonnung und gestalterischer Aspekte (Farben, Sichtbeziehungen) bestimmt. Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke iind zu beachten: « DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Bodenarbeiten « DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten » DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungdeistungen für dieEnt- wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) Die Pflanzungen übemehmenin Teilbereichen zusätzliche Schutzfunktion für die Röhrichtpflanzungen (s. MaßnahmeA1). A3 Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in dieUfer und die Parkwiesen Lage/Standort Uferbereiche ohne Gehölze, Lagerfläche, Amphibienersatzgewässer (sehe Plan B-5.2). Kurzbeschreibung Zielbiotop: HM4 (Parkrasen) Entwicklungsdauer: 1-3 Jahre Größe / Anzahl / Fläche: rd. 3.142 m? Die für die Baustelleneinrichtung (2.943 m?) und die AnlagedesAmphibienersatzgewässers (199 m?) beanspruchten Wiesenflächen werdennach Maßnahmenumsetzungbzw. Rückbau desErsatzgewäs- sers durch Rasenansaat wiederhergestellt. Qualität RSM 2.3 „Gebrauchsrasen, Spielrasen Rasensamen“ Aussaatmenge: 25 g/m? Fertigstellungspflege: 1 Jahr (3 Schnitte), Entwickungspflege:2 Jahre (2 Schnitte) Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten: «® DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Bodenarbeiten « DIN 18917: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Rasen und Saatarbeiten ® DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungdeistungen fürdieEnt- wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) A4 Wiederherstellung des Bodens Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Boden Lage/Standort Uferbereiche, Baustelleneinrichtungsflächen Kurzbeschreibung Der fürdie Baustelleneinrichtungund die Maßnahmenumsetzung erforderliche Bodeneingriff wird nach Maßnahmenumsetzung gleichartigund -wertig ausgeglichen. Für die WiederherstellungdesBodenssind die einschlägigen Hinweise der DIN 18915 „Vegetalions- technikim Landschaftsbau- Bodenarbeiten“ zu beachten. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite5von6 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-9.1: Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege E1 Herstellung einer schilfdominierten Insel Ziel Lage/Standort Kurzbeschreibung Ersatz der baumdominierten Insel nach Einbau der Sohlabdichtung Insel im nordöstlichen Weiher (sehe Plan B-5.2) Zielbiotop: CFO / BB11 (Röhricht, Strauchgruppe) Entwicklungsdauer:3-5 Jahre Größe / Anzahl / Fläche: rd. 151 m? Die fürden Einbau derSohlabdichtung zu entfermende Insel (bestanden mit nicht-einheimischem Baum- bestand) wird durch eine schilfdominierte Insel ersetzt. Die Schilfinsel bietet wichtige, im übrigen Umfeld nicht vorhandene Habitate für schützenswerte Wasservögel (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhehabi- tate). Die Insel besitzteine Grundfläche vonrd. 151 m?. Sie wird im Zentrum aufeinerFläche von rd. 60 m? mit Strauchweiden bepflanzt. Eswerden heimische Weidenarten verwendet. FüreinenzügigenBe- wuchs können z.B. Containerpflanzen mit einer Mindestgröße von rd. 60 cm verwendet werden ‚1 Pflanze/m’. Die zentrale Strauchgruppe wird durch einen umlaufenden Röhrichtgürtel ergänzt (Breite rd.2 m). Der umlaufende Röhrichtgürtel besitzt eine Länge von rd. 45 m Länge. Die Pflanzung kann überden Einbau einzelner Pflanzen, Röhrichtmatten oder Röhrichtwalzen erfolgen. Bei Einzelpflanzenwird einePflan- zung von 6 - 8 Stk /m? vorgesehen. Die Pflanzmethode und diekonkrete Artenzusammensetzung werdenim Rahmen der Ausführungspla- nung unter Berücksichtigung der Wassertiefen, derBesonnung und gestalterischer Aspekte (Farben, Sichtbeziehungen) bestimmt. Folgende Hinweise einschlägiger Regelwerke sind zu beachten: « DIN 18915: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Bodenarbeiten ® DIN 18916: Vegetationstechnikim Landschaftsbau — Pflanzen und Pflanzarbeiten « DIN 18919: Vegetationstechnikim Landschaftsbau - Instandhaltungseistungen für dieEnt- wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwickungs- und Unterhaltungspflege) Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite6von6 LzOZZL0L BunsazuglgsyuBulgz-s-vinyod EoMON Lomu3 EOId EO\LZLFLOZMAN:N L uon | 1a pue}sag snuw Gunuejg zuasayig) Banana men] van Bamssna"peu| son) Bamssn 3 “pey (va awyeugen) Jessemoßzjes,g neqyony yoeu (Jeesueussey) EV awyeugeyy ‚evawyeugenees Ir [| 3 DT zz | ou Des PWH uses Jerez Iezrzs Tezıe [| 2 | ul vosemuL yWiH usayspueua;n 'bunyasoquassemaßllng per jsesz [| © | sea Bunyasog loge'ss _Josess firsss Tivess | ı | bel SypIaJag alayj- Japo awlesuonejaßay\ pr ___]prrı 7 SypIaJag alay- Jpo suesuonejaBay SyaaJag 1ayj- Japo aunesuoNejsBaN — — oze. 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Anlage 1: Volksgartenweiher QGISKarte
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Aktenzeichen Maßstab bauobjekt bauantragsflaeche bauobjekt bauantragsflaeche 63/B21/3173/2019 63/J11/0023/2020 63/B21/3081/2018 63/B21/2395/2020 63/B21/3576/2020 63/J11/0051/2022 63/B21/1271/2022
Anlage 3: Volksgartenweiher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des LP
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/ 2 68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Axel Scholle Zimmer: Geb.94 Raum 94.3.14 fon 0221 221 - 26915 fax 0221 221 - 6626915 e-mail: axel.scholle@steb-koeln.de Stadt Köln Untere Natuschutzbehörde (57.1) Herr Philipp Weißkamp Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TB-51 Sc 05.09.2022 Sanierung Volksgartenweiher, Befreiung nach § 67 BNatSchG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Weißkamp, wir beziehen uns auf das laufende Bauantragsverfahren für die Sanierung des Volksgartenwei- hers, an dem Sie von Seiten des Bauaufsichtsamts beteiligt werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023). Das Schutzgebiet ist ausgewie- sen worden: • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Siche- rung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbindungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum, • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes, insbesondere durch Sicherung der viel- gestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Landschaft, • wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholung sraumes für die stille, landschaftsbezogene und die aktive Erholung. Das Vorhaben geht mit auf die Maßnahmenumsetzung beschränkten, bauzeitlichen Beeinträch- tigungen des Landschaftsschutzgebiets einher. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dennoch keine nachhaltigen Eingriffe zu erwar- ten. Vielmehr trägt das Vorhaben dazu bei, dass Wasserverluste reduziert und selbsterhaltende Bestände aquatischer Arten gefördert werden. Dies unterstützt die nachhaltige Entwicklung des urban geprägten Ökosystems aus Weiher und Park. Die Eingriffe können dabei durch die ge- 2 plante Weihergestaltung vollumfänglich kompensiert werden, so dass keine nachhaltigen erheb- lichen Auswirkungen verbleiben. Die Maßnahmenumsetzung steht dem Schutzzweck des Land- schaftsschutzgebiets „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grün- züge“ somit nicht nachhaltig entgegen. Dieser Schutzweck wird vielmehr durch die Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Mit diesem Schreiben beantragen wir für das Vorhaben die Befreiung gem. § 67 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) von den Handlungsverboten nach § 26 Abs. 2 BNatSchG. Wie in der Vergangenheit abgestimmt, sind alle für die Befreiung erforderlichen Unterlagen dem Bauantrag zu entnehmen, den Sie von der Bauaufsicht in mehrfacher Ausfertigung erhalten. Für Rückfragen stehen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Scholle
Anlage 7: Volksgartenweiher Bestands- und Konfliktplan
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10.12.2021 Uhr: 13:28:02 breaux 1:500 N:\vkw2014121\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\B_5_1_LBP_Bestands_Konfliktplan_VGW.mxd 269 309 363 397 316 400 162 365 396 357 355 310 351 380 161 362 181 356 373 364 354 157 1687 661/12 762/18 700/11 671/79 670/79 755/79 1136/10 1078/36 1664/13 1363/12 1668/10 1015/11 1137/10 1476/12 1132/16 1156/18 1228/15 1614/15 1615/15 1644/18 1133/16 1669/10 1107/11 1107/11 VOLKSGARTENPARK 269 309 363 397 316 400 162 365 396 357 355 310 351 380 161 362 181 356 373 364 354 157 1687 661/12 762/18 700/11 671/79 670/79 755/79 1136/10 1078/36 1664/13 1363/12 1668/10 1015/11 1137/10 1476/12 1132/16 1156/18 1228/15 1614/15 1615/15 1644/18 1133/16 1669/10 1107/11 1107/11 VOLKSGARTENPARK D D D DD DDDDDD DDDDDDDDD D D " " " " " " " " " " !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !.D !.D Wirkfaktor Abgas-, Staub-, Lärmemissionen; ggf. Lichtemissionen; Risiko von Schadstoffemissionen Baubeginn ab Herbst, Großteil der Arbeiten im Winter, keine Arbeiten am Wochenende Raumbezug Flächenhaft zu erwarten, ohne räumliche Differenzierung Zu erwartende Eingriffe Boden: Risiko der Bodenverschmutzung bei unsachgemäßem Umgang mit potenziellen Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe) Wasser: Risiko der Grundwasserverschmutzung bei unsachgemäßem Umgang mit potenziellen Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe) Luft: Minimierte, nicht vollumfänglich zu vermeidende Beeinträchtigung der Luftqualität durch Abgase und Staub Landschaftsbild: Vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens durch Baulärm Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der vorhandenen Sohldichtung Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Einzelbaum Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Einzelbaum-Verlust Wirkfaktor Reduzierte bis unterbundene Infiltration Raumbezug Bäume im Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Veränderung der Wasserversorgung Wirkfaktor Baubetrieb (Bewegung) Raumbezug Flächenhaft zu erwarten, ohne räumliche Differenzierung Zu erwartende Eingriffe Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens durch Baubetrieb Wirkfaktor Vollständige Entleerung des Weihers - Dauer der Entschlammung (netto) rd. 10 Arbeitstage (vgl. Kapitel 3.3) - Dauer zwischen Beginn der Entleerung und wiederhergestelltem Weiher bis zu 2 Jahre Raumbezug Weiherfläche und unmittelbarer Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Wasser: vorübergehender Verlust des Oberflächengewässers, dadurch bauzeitlich keine Infiltration in das Grundwasser über defekte Sohlabdichtung Luft: Geruchsbelästigung durch Freilegung der Sedimente Klima: vorübergehender Verlust der kleinklimatischen Ausgleichsfunktion des Weihers Tiere, Pflanzen: Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten (Fortpflanzungs-, Ruhestätte) Biotoptypen (ohne Bäume): vorübergehender Verlust des Gewässers als Biotop Biotoptypen (Bäume): bauzeitliche Beeinflussung der Wasserversorgung des ufernahen Baumbestandes Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Weiherufer Zu erwartende Eingriffe Boden: Bauzeitlicher Verlust des Bodens im Uferbereich Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten und Vogelarten Biotoptypen: vorübergehender Verlust der Ufervegetation für die Herstellung der Sohldichtung Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der vorhandenen Sohldichtung Wirkfaktor Reduzierte bis unterbundene Infiltration Raumbezug Bäume im Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- änderung der Wasserversorgung Wirkfaktor Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung Raumbezug Baustelleneinrichtungsflächen (Lagerflächen) Zu erwartende Eingriffe Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestigten Bereichen, Ver- lust des Oberbodens Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion; Gefahr der Einwanderung von Amphibien in die Baustelle Biotoptypen: Verlust der Biotoptypen (Rasenflächen), Risiko der Schädi- gung der Bäume (Stamm, Krone, Wurzeln) im Bereich der Baustraßen und der Lagerflächen Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir- kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen) Wirkfaktor Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung Raumbezug Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen) Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone, Wur- zeln) im Bereich der Baustraßen Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir- kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen) Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der vorhandenen Sohldichtung Wirkfaktor Reduzierte bis unterbundene Infiltration Raumbezug Bäume im Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- änderung der Wasserversorgung Wirkfaktor Reduzierte bis unterbundene Infiltration Raumbezug Bäume im Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- änderung der Wasserversorgung Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der vorhandenen Sohldichtung Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Insel Zu erwartende Eingriffe Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten und Vogelarten Biotoptypen: Verlust der baumbestanden Insel (nicht-einheimische Arten) und Ersatz durch eine schilfdominierte Insel Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Einzelbaum Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Einzelbaum-Verlust Wirkfaktor Reduzierte bis unterbundene Infiltration Raumbezug Bäume im Uferbereich Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschränkungen durch Ver- änderung der Wasserversorgung Wirkfaktor Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnahmenumsetzung Raumbezug Bäume im Uferbereich mit Wurzelkonflikt-Stufe II und III Zu erwartende Eingriffe Biotoptypen: Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme der vorhandenen Sohldichtung Wirkfaktor Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung Raumbezug Baustelleneinrichtungsflächen (Zulauf) Zu erwartende Eingriffe Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestigten Bereichen, Ver- lust des Oberbodens Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion; Gefahr der Einwanderung von Amphibien in die Baustelle Biotoptypen: Risiko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone, Wur- zeln) im Bereich der Baustraßen und der Lagerflächen Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunktion durch Barrierewir- kung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen) FF1, wf4 VB5, me3 GF0, oq HM4, mc1 GF0, oq SP0, mg25 HM4, mc1 SP3, sta2 GF0, me3 HM4, mc1 HM4, mc1 GF0, me1 BE6, lrg0, ta1-2 VB5, me1 BB11, lrg100 HM4, mc1 VB5, me2 GF0, oq HM4, mc1 VA7, me2 BD3, lrg100, ta3-5 HM4, mc1 HM4, mc1 BE6, lrg0, ta1-2 VB5, me3 BD3, lrg100, ta1-2 HH0 / BD3, lrg0, ta3-5 HH9, wx40 VB5, me1 CF0, neo0 VA7, me2 BD3, lrg100, ta1-2 BB11, lrg100 VB5, me3 BD3, lrg100, ta3-5 HH9, wx40 BB11, lrg100 BB11, lrg100 BD3, lrg100, ta1-2 HH0 / BD3, lrg0, ta3-5 BB11, lrg100 VB5, me1 BD3, lrg100, ta1-2 VB5, me1 BD5, lrg100 BD5, lrg100 BE5, lrg100, ta1-2 VB5, me1 VB5, me1 GF0, me1 VB5, me2 FN0, wf4, wx40 VB5, me5 BB11, lrg100 VB5, me1 BB12, lrg0 FN0, wf4, wx40 5643000 5643000 0 10 20 30 40 50 m ± Planung Arbeitsraum Baustraße Lagerfläche Bauzaun mobil Bauzaun ortsfest Erhalt des bestehenden Stabgitterzauns D D D Abriss des bestehenden Stabgitterzauns Wiederherstellung des Stabgitterzauns nach Maßnahmenumsetzung geplante Uferlinie nach Sanierung Bewässerungsleitung Zeichenerklärung Bestandsanalyse Planungsgebiet Planungsgebiet Baumbestand Art !. heimisch !. nicht-heimisch Wurzelraum ( Vermuteter Wurzelraum (Wurzelkonflikt-Stufe II oder III) Quartier " Fledermauskasten " Höhle " Nisthilfe Schutzstatus Naturdenkmal Biotoptypen ParkteichFF1 GrabenFN0 RöhrichteCF0 Stillgewässerböschung, UferrandstreifenHH9 Ufergehölze aus heimischen LaubbaumartenBE5 Ufergehölze aus nicht heimischen LaubbaumartenBE6 GehölzstreifenBD3 Gebüsch und Strauchgruppe heimische ArtenBB11 Gebüsch und Strauchgruppe nicht heimische ArtenBB12 HeckeBD5 Böschung Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen, SportrasenHM4 Vegetationsarme oder -freie BereicheGF0 Sonstige Sport- und FreizeitanlageSP0 SpielplatzSP3 Rad-, FusswegVB5 Wohn-, ErschließungsstraßeVA7 HH0/ BD3 ND 102.01c gesamtes Weiherufer Konfliktanalyse Wirkfaktor [Relevanter bau-, anlage-, betriebsbedingter Wirkfaktor gemäß Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2] Raumbezug [Relevanter Raumbezug] Zu erwartende Eingriffe [Beeinträchtigungen von Bestandteilen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes gemäß Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2] Datengrundlage Topografie, Kanalkataster und Vermessung: Stadtentwässerungsbertiebe Köln Übersichtskarte: WMS NW DTK25 Geobasis NRW (2021) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Datum NameMitzeichnung Abteilung Betrieb Projektleiter Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter Hauptabteilungsleiter Abeko-Nr. Lagenetz Höhensystem Format MaßstabZeichnungs-Nr. Datei Zeichnungs-Nr. Projekt-Nr. Datum Name bearb. gepr. UTM DHHN92 B-5.1 2020141.21 Projektbezeichnung Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze LP3 - Entwurfsplanung Sanierung Volksgartenweiher Landschaftspflegerische Begleitplanung Bestands- und Konfliktplan Index Änderung Datum bearbeitet Zeichnung-Nr. 1:500 ModrakDez. 2021 Dez. 2021 Rubbert Köln, Januar 2022 Dipl.-Ing. Ulrich Krath
Anlage 2: Volksgartenweiher KoelnGIS Abgrenzung LSG
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Volksgartenweiher Mittelpunkt: 355724, 5643105 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 02.09.2022Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3205/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Volksgartenweihers, Änderung der Teichanlage im Kölner Volksgarten (Gebäude-Klasse 1), Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge„, EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Sanierung des Volksgartenwei- hers im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.10.2022 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Der in der Neustadt/Süd gelegene, historische und denkmalgeschützte Volksgarten ist insbesondere geprägt durch seinen Altbaumbestand (mitunter Naturdenkmale ND 102.01a-d) sowie die großflächi- ge Wasserfläche des sog. „Volksgarten weihers“. Letzterer obliegt, samt seiner Randeinfassung und der technischen Anlagen und wie zahlreiche weitere Weiher in Köln, dem Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB). Aufgrund des schadhaften Ist -Zustands (u.a. weist der Volksgartenweiher eine undichte, sanierungsbedürftige Sohle auf) ist seitens der StEB eine um- fangreiche Sanierung des bestehenden Gewässers vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang betroffenen Flurstücke 671/79 und teilweise 397/0 (beide Gemarkung: Köln, Flur: 41) befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans (LP) der Stadt Köln, durch welchen an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ festgesetzt ist. Zudem handelt es s ich bei einer Größe von über 400 m² und der Tiefe von über 2 m um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben (Bau -AZ: 63/B21/1271/2022). Im Rahmen des planerisch sehr aufwändigen Vorhabens sind vielfältige Maßnahmen zu berücksichti- gen. Das mit der Planung b eauftragte Büro BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlas- sung Köln, Karlstraße 40 -44, 50679 Köln) hat sich daher frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbe- hörde (UNB) in Verbindung gesetzt, zu den landschafts - und artenschutzrechtlichen Themen abge- stimmt und das Vorhaben in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Sämtliche Maßnahmen (Entschlammung, Umbau) zielen letztlich darauf ab, den derzeitig hohen Wasserverlust zu vermeiden und den ökologischen Zustand nachhaltig aufzuwerten, bei gleichzeit i- gem Erhalt bestehender Freizeitnutzungsmöglichkeiten. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Ausgleich: Mit dem Vorhaben einhergehende Eingriffe/ Maßnahmen sind detailliert in dem erstellten Erläute- rungsbericht aufgeführt bzw. in dessen Anhängen darg estellt. Dies sind insbesondere (neben den Ausführungen des Punktes 4 im Erläuterungsbericht) die Anlagen A -9: Landschaftspflegerische Be- gleitplanung und A-10: Artenschutzrechtliche Betrachtung sowie die beiden Pläne B -5.1: Bestands- /Konfliktplan und B-5.2: Maßnahmenplan. Angegeben sind (neben allgemeinen Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen wie der bauzeitliche Baumschutz) zahlreiche Einzelmaßnahmen, die u.a. eine Baumbewässerung, Schutzvorkehrungen zum Erhalt von Röhrichtbeständen, die Herstellung eines Amphibienersatzgewässers und das Ein- fangen und Umsiedeln von Libellenlarven (beispielhafte Benennung) umfassen. Als zentrales Ele- ment und zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Anforderungen/ zur Gewährleistung der Umset- zung der landschafts-/ artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird eine Ökologische Baubegleitung ein- gebunden. Basierend auf der Erfassung der Biotoptypen (sowohl der bauzeitlich als auch der dauerhaft bean- spruchten Flächen) und deren jeweiliger Zuordnung/ Wertigkeit ergibt sich ein derzeitiger Bestands- wert in Höhe von 317.247 ÖWE. Es ist beabsichtigt, die im Zuge der Sanierung beanspruchten Bio- toptypen überwiegend gleichwertig wiederherzustellen. Durch den Ausgleich über die (Wieder-) Her- stellung von Röhrichtzonen, die Anpflanzung von Sträuchern, die Herstellung einer schilfdominanten Insel usw. ergibt sich ein künftiger Wert von 343.755 ÖWE und somit im Ergebnis ein Kompensati- onsüberschuss von 29.508 ÖWE. Nach der Eingriffs -/ Ausgleichbilanzierung ist somit eine vollum- fängliche Kompensation gegeben. 3 Artenschutz: Bei der Einhaltung der im LBP vereinbarten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön- nen artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Hervorzuheben ist insbesondere die Schaf- fung eines Amphibienersatzgewässers. Hinsichtlich der erforderlichen Abfischung des von Karpfen dominierten Besatzes erfolgt eine Ab- stimmung zwischen Vorhabensträger und den zuständigen Kollegen*innen der Unteren Jagd - und Fischereibehörde, unter Einbeziehung eines Fischerei-Sachverständigen. Befreiungsvoraussetzungen: Die von der StEB geplante Weihersanierung bezieht sich auf Flächen, die sich innerhalb des Gel- tungsbereichs des LP befinden. Mit der Schutzgebietsausweisung (durch den LP festgesetztes LSG L 17 „ Äußerer Grüngürtel Mün- gersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“) gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 (Bäume, Sträu- cher und sonstige Pflanzen zu beschädigen), Nr. 2 (wildlebenden Tieren nachzu stellen, sie zu fan- gen,…), Nr. 6 (Verlegung ober-/ unterirdischer Leitungen) und Nr. 7 (Abgrabungen oder Ausschach- tungen vorzunehmen/ die Bodengestalt zu verändern). Von diesem Verbotstatbestand bedarf es einer Befreiung gem. § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 75 LNatSchG NW grundsätzlich gegeben. Der Weiher weist aktuell einen sanierungsbedürftigen Zustand auf, durch den u.a. die derzeitig hohen Wasserverluste begründet sind (häufig verbunden mit einer schlechten Wasserqualität, starkem Al- genwachstum, starker Schlammbildung und Geruchsemmissionen). Somit stellt eines der vorrangigen Ziele die Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands (Abdichtung des Beckens, Vermeidung des Wasserverlustes, Senkung des Wasserverbrauches) dar. Daneben zielen die Maßnahmen aber insbesondere auch auf eine Aufwertung des ökologischen Zustands ab. Das in diesem Zusammenhang gesehene, öffen tliche Interesse (stark von Erholungssuchenden fre- quentierte Grünanlage) überwiegt den naturschutzfachlichen, unter Anwendung von Sicherungs -, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß reduzierten Beeinträchtigungen. Zumal durch die Kompensations maßnahmen die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes ausgeglichen werden und keine nachhaltigen, erheblichen Auswirkungen verbleiben. Gleiches gilt auch für den Ge- samtcharakter des Volksgartens und den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (insbesonde- re Sicherung von stadtklimatisch und ökologisch wichtigen Ausgleichsräumen, von vielgestaltigen Lebensräumen des Landschaftsparks und von großen Erholungsräumen). Beidem steht das geplante Vorhaben nicht entgegen. Anlagen: Anlage 1: Baugrundstück (QGIS-Karte) Anlage 2: Geltungsbereich Landschaftsplan (KölnGIS) Anlage 3: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des LP Anlage 4: Erläuterungsbericht (Planungsbüro BCE) Anlage 5: Landschaftspflegerische Begleitplanung (Anlage A-9) Anlage 6: Artenschutzrechtliche Betrachtung (Anlage A-10) 4 Anlage 7: Bestands- und Konfliktplan (Plan B-5.1) Anlage 8: Maßnahmenplan (Plan B-5.2)
Anlage 4: Volksgartenweiher Erläuterungsbericht
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Bauantrag nach § 64 BauO NRW Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44, 50679 Köln Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de Januar 2022, Ca, 2020141.21 N:\vkw2014121\03_Pl\04_Gen\01_BauO-NRW\03_Doku\20210715_Ca_VGW.docx I Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht 1 Einleitung 1 1.1 Veranlassung 1 1.2 Zielsetzung 1 2 Grundlagen 2 2.1 Lage des Planungsraums 2 2.2 Bauliche Gegebenheiten 3 2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers 3 2.2.2 Bauwerke im und am Weiher 4 2.2.3 Bestehende Anlagentechnik 10 2.3 Vorhandene Nutzungen 12 2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation 12 2.3.2 Versorgungsleitungen 13 2.3.3 Gewerbliche Nutzungen 13 2.3.4 Nutzungen der Freiflächen 13 2.3.5 Sonstige Nutzungen 13 2.4 Planerische Vorgaben und Vorhaben 13 2.4.1 Festsetzungen des Landschaftsplans 13 2.4.2 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und Biotopverbund 14 2.4.3 Wasserschutzgebiete 16 2.4.4 Denkmalschutz 16 2.4.5 Bauleitplanung 17 2.4.6 Sonstige Planungen Dritter 17 2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen 17 2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums 17 2.5.2 Geologie und Boden 18 2.5.3 Biotopstrukturen 19 2.5.4 Tier- und Pflanzenarten 21 2.6 Vorbelastungen 25 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II 2.6.1 Sedimentbeschaffenheit 25 2.6.2 Wasserbeschaffenheit 28 2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke 31 2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen 34 2.6.5 Kampfmittel 34 2.7 Baugrund 35 2.7.1 Baugrunderkundung 35 2.7.2 Wurzelräume 35 2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen 37 2.8.1 Niederschlag und Verdunstung 37 2.8.2 Grundwasserverhältnisse 39 2.9 Liegenschaften 42 2.10 Sonstiges 42 3 Entwurfsbeschreibung 43 3.1 Überblick 43 3.2 Ziele 43 3.3 Entleerung und Entschlammung 44 3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 44 3.3.2 Technische Beschreibung 45 3.3.3 Berechnungen und Nachweise 47 3.4 Gütebewirtschaftung 52 3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 52 3.4.2 Technische Beschreibung 55 3.5 Beckensanierung 59 3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 59 3.5.2 Technische Beschreibung 63 3.6 Technische Ausrüstung 73 3.6.1 Überblick 73 3.6.2 Schaumsprudler, Weiher-Fontäne 73 3.6.3 Rezirkulationspumpen (Rezi-Pumpen) 74 3.6.4 Optimierung der Durchströmung des Weihers 75 3.6.5 Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser 76 3.6.6 Bewässerungssystem für Baumwurzeln 77 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III 3.6.7 Abwasserhebeanlage 78 3.6.8 Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA) 80 3.6.9 Steuerung 82 3.6.10 EMSR-Technik 82 3.6.11 Eingriffe in bestehende Bauwerke 84 4 Landschaftspflegerische Begleitplanung / Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 86 4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 86 4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf Natur und Landschaft 87 4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 90 4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 91 4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung 92 5 Artenschutzrechtlicher Beitrag 92 5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 92 5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose 94 5.2.1 Planungsrelevante Arten 94 5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen 95 5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse) 97 5.3 Artenschutzmaßnahmen 98 5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens 99 6 Kostenberechnung 99 7 Liegenschaftsregelungen 100 8 Bauausführung 100 9 Weitere Projektabwicklung 102 10 Zusammenfassung 103 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Überblick Volksgartenweiher im Ist-Zustand (von links oben, im Uhrzeigersinn: Luftbild (Google), Wasserfläche und Bootsverleih, Zulaufgerinne, Rezirkulationspumpe, Ufereinfassung, Nahaufnahme Sohle im Uferbereich, Betriebsraum „Grotte“) 1 Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stadt Köln) 2 Abbildung 3: Wassertiefen im Volksgartenweiher (ILKON) 4 Abbildung 4: Vordergrund: Schachtabdeckung des neuen GW-Brunnen an der Eifelstraße; Hintergrund: Schaltanlage 5 Abbildung 5: Eingangsbereich der Betriebsgrotte 6 Abbildung 6: Einstieg Pumpenschacht Umwälzung 7 Abbildung 7: Betriebene Kreiselpumpe zur Umwälzung des Weihers sowie anstehendes Wasser im Pumpenschacht 7 Abbildung 8: Halbkreisförmiger Vorsprung der Bastionsmauer in den Volksgarten-Weiher 8 Abbildung 9: Holzsteg am Biergarten 9 Abbildung 10: Schachtabdeckung des stillgelegten GW-Brunnen nahe der Betriebsgrotte 9 Abbildung 11: Abdeckung des verfüllten Kabelschachts im Bereich des Weiher-Zulaufs 10 Abbildung 12: Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [32] 16 Abbildung 13: Volksgartenweiher (Südufer, Blickrichtung Nord, Foto: BCE, 25.08.2021) mit strukturarmem, befestigtem und trittgeschädigtem Ufer sowie großen weihernahen Einzelbäumen 19 Abbildung 14: Baulicher Zustand Betriebsraum Grotte 32 Abbildung 15: Einstieg in das Schachtbauwerk des alten GW-Brunnens 33 Abbildung 16: Verfülltes Schachtbauwerk 33 Abbildung 17: Lageplanausschnitt altlastenverdächtiger Flächen im Bereich des Volksgarten-Weihers (Stadt Köln) 34 Abbildung 18: Direktes Niederschlags-Einzugsgebiet Volksgarten-Weiher (Quelle DGM:TIM-Online, Bezirksregierung Köln) 37 Abbildung 19: Geländeneigung im anliegenden Uferbereich 38 Abbildung 20: Abfallende Böschung am Westufer (Volksgartenstraße) 38 Abbildung 21: Zeitreihen verschiedener GW-Messstellen im Süden Kölns von 2001 bis 2020 40 Abbildung 22: Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „KOELN 612“ (ELWAS) 40 Abbildung 23: Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KOELN 612; braune Linie: geplanter Aushubhorizont von 39,60 mNHN im Vorgriff auf Kapitel 3.5.2 41 Abbildung 24: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Entleerung und Entschlammung“ 44 Abbildung 25 Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Randbereich 49 Abbildung 26: Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Zentralbereich 49 Abbildung 27: Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 50 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V Abbildung 28: Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 50 Abbildung 29: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Gütebewirtschaftung“ 54 Abbildung 30: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“ 62 Abbildung 31: Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [6]) 63 Abbildung 32: Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschugsoberkante der Tiefzone 64 Abbildung 33: Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2) 65 Abbildung 34: Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der Geländeoberkante 66 Abbildung 35: Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [6] 67 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Entwicklungsziele im Planungsraum und zielführende Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß Festsetzungen des Landschaftsplans [11]. 14 Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Planungsraum [11] 14 Tabelle 3: Naturdenkmäler im Planungsraum [11] 15 Tabelle 4: Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV- Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Bewertung“ [56] und Flächensumme) 19 Tabelle 5: Fischarten des Volksgartenweihers einschließlich Anzahl gefangener Individuen im Rahmen der regelmäßigen Befischungen (ergänzt, nach [23] [24]) 22 Tabelle 6: Nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1] 23 Tabelle 7: Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ 5007-4 [21], deren Vorkommen im Volksgarten aufgrund der Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1], ohne Angabe zu den Lebensräumen) 24 Tabelle 8: Einordnung Schlamm Volksgartenweiher nach LAGA [40] [1] mit x = Überschreitung LAGA-Zuordnungswert 26 Tabelle 9: Ausgewählte physikalische und sedimentologische Eigenschaften des Weiher-Schlamms [1] 26 Tabelle 10: Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich 27 Tabelle 11: Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach A-2.1.1 28 Tabelle 12: Grenzen der Trophiebereiche nach [4] 30 Tabelle 13: Liste der Homogenbereiche 35 Tabelle 14: Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im Planungsraum 39 Tabelle 15: Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2016-2020 (StEB) 42 Tabelle 16: Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken 52 Tabelle 17: Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P- Konzentration von 45 µg/l 52 Tabelle 18: Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von mindestens 2,0 mm [60] 64 Tabelle 19: Übersicht zu vorhandenen „Schutzzonen“ und dort geplanten Maßnahmen 71 Tabelle 20: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Naturhaushalts und das Landschaftsbild im Wirkzusammenhang mit dem Vorhaben sowie Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zur Vermeidung und Kompensation des Eingriffs 87 Tabelle 21: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [21], vgl. Kapitel 2.5.4) 94 Tabelle 22: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht- planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, besonders geschützten Arten (vgl. Kapitel 2.5.4) 95 Tabelle 23: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger besonders geschützter Arten (Artengruppen) 96 Tabelle 24: Übersicht Kostenberechnung(vgl. Anlage A-8) 100 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII Anlagen Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen A-1 Grundlagenverzeichnis A-2 Grundlagendaten A-2.1 Analytik A-2.1.1 Weiherwasser, allgemeine physikalisch-chemische Parameter, 2018 - 2020 A-2.1.2 Weiherwasser, Nährstoffe und Trophie, 2018 - 2020 A-2.1.3 Grundwasserspeisung A-2.1.4 Sedimentanalyse A-2.2 Abstimmungen A-2.2.1 Protokoll zur Abstimmung mit Grünflächenamt und Denkmalschutz am 24.03.2021 A-2.2.2 Protokoll zur Abstimmung der Vorplanung am 29.06.2021 A-2.2.3 Protokoll zur Abstimmung der Entwurfsplanung am 09.11.2021 A-3 Bilddokumentation (Ist-Zustand) A-4 Geotechnische Erkundung des Untergrundes A-4.1 Fotodokumentation der Bohrkerne BS-1 bis BS-6 A-4.2 Bohrprofile BS-1 bis BS-6 A-4.3 Rammdiagramme RS-1, RS-4 A-4.4 Laborprotokolle Seesediment/Kiese A-4.5 Protokolle der chemischen Analytik A-5 Nachweise zur Entleerung und Entschlammung A-5.1 Entschlammungsbilanz A-5.2 Dimensionierung Absetzbecken A-6 Nachweise zur Gütebewirtschaftung A-6.1 Weiherbilanz, Ist-Zustand A-6.2 Weiherbilanz, Planungszustand A-7 Berechnungen zur Technischen Ausrüstung A-7.1 Bemessung Rezirkulations-Pumpen A-7.2 Bemessung Bewässerungs-Pumpen A-7.3 Bemessung Schaumsprudler A-7.4 Bemessung Phosphat-Eliminations-Anlage (PEA) A-7.5 Bemessung Abwasserhebeanlage Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX A-7.6 Elektrischer Leistungsbedarf A-7.7 Steuerungskonzept A-7.8 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe A-7.8.1 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung Gerinne A-7.8.2 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung Weiher A-7.8.3 Bemessung Grundwasserbrunnen-Pumpe, Einspeisung PEA A-8 Kostenberechnung - Zusammenstellung A-9 Landschaftspflegerische Begleitplanung A-9.1 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege A-9.2 Eingriffsbilanzierung A-10 Artenschutzrechtliche Betrachtung A-10.1.1 Artenschutzprotokoll, Teil A) – Angaben zum Plan/Projekt A-10.1.2 Artenschutzprotokoll, Teil B) – Art-für-Art-Protokolle A-10.2 Artenschutzmaßnahmen A-11 Unterlagen zum Bauantrag A-11.1.1 Antragsformular A-11.2.1 Baubeschreibungsformular A-11.2.2 Baubeschreibung Beiblatt A-11.3 Amtlicher Katasterauszug Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab B-1 Übersichtskarte 1 : 25.000 B-2 Übersichtslageplan 1 : 1.000 B-3 Bestand B-3.1 Lageplan 1:500 B-4 Entwurfsdarstellung B-4.0 Perspektiven B-4.0.1 Bestand, Blick aus südlicher Richtung o.M. B-4.0.2 Planung, Blick aus südlicher Richtung o.M. B-4.0.3 Planung, Zulaufbereich aus süd-/östlicher Richtung o.M. B-4.0.4 Planung, Betriebsraum „Grotte“ aus südlicher Richtung o.M. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X B-4.1 Entleerung und Entschlammung B-4.1.1 Lageplan und Schnitt 1:500 / 1:50 B-4.2 Beckensanierung B-4.2.1 Technischer Lageplan 1:500 B-4.2.2 Schnitte 1:100/50 B-4.2.3 Details 1:25/50 B-4.3 Technische Ausrüstung B-4.3.1 Lageplan Zulaufbereich 1:50 B-4.3.2 Betriebsraum „Grotte“ 1:25 B-4.3.3 Sammelschacht und Auslaufbauwerk 1:25 B-4.3.4 Entleerungsschacht 1:25 B-4.3.5.1 Verfahrensfließbild Anlagentechnik o.M. B-4.3.5.2 Verfahrensfließbild PEA o.M. B-4.3.5.3 Verfahrensfließbild Sanitärtechnik (Trinkwasser und Abwasser) o.M. B-4.4 Lageplan Baulogistik 1:1.000 B-4.5 Lageplan nach BauPrüfVO 1:500 B-5 Landschaftspflegerische Begleitplanung B-5.1 Bestands- und Konfliktplan 1:500 B-5.2 Maßnahmenplan 1:500 BM Geotechnische Erkundung des Untergrundes BM-1 Geotechnischer Bericht, Lageplan 1:500 BM-2 Geotechnischer Bericht, Querschnitt 1:100 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI Verwendete Unterlagen [1] ILKON Zustandsbewertung von 7 Kölner Stadtweihern Gutachten-Teilauszug für den Volksgarten-Weiher 2019 [2] Lampert, W. & Sommer, U. Limnoökologie – 2. überarbeitete Auflage 1999 [3] Merkblatt DWA-M 504-1 Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen - Entwurf Juni 2016 [4] LAWA (Kulturbuchverlag Berlin, 1999): Gewässerbewertung – stehende Gewässer. Vorläufige Richtlinie für die Erstbewertung von natürlich entstandenen Seen nach trophischen Kriterien 1999 [5] Merkblatt DWA-M 606 Grundlagen und Maßnahmen der Seentherapie Dezember 2016 [6] DWA Regelwerk Merkblatt DWA-M 512-1 Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke Februar 2012 [7] Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV); zuletzt geändert am 09.12.2020 2016 [8] Umweltbundesamt Chemische Güteklassifikation nach LAWA in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/dokumente/chemische_gu- teklassifikation.pdf zuletzt abgerufen: 17.02.2021 [9] Rheinischer Fischereiverband Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Gewässern Berichte zu den Bearbeitungsjahren 2016 und 2018 [10] DWA Regelwerk DWA A 110 Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen August 2006 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII [11] Stadt Köln Landschaftsplan der Stadt Köln Text und Erläuterungen zur Festsetzungs- und Entwicklungskarte Band I und Band II – Digitale Fassung 1991, 12. Änderung vom 20.01.2021 [12] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln Schriftliche Mitteilung vom 30.11.2020 [13] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln Schriftliche Mitteilung vom 08.03.2021 [14] Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln Mdl. Mitteilung vom 15.03.2021 bzw. schriftliche Mitteilung vom 16.03.2021 [15] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) [16] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS) http://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/ zuletzt abgerufen: 19.02.2021 [17] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re- gierungsbezirks Köln 2019 [18] Glässer, E. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 122/123 Köln, Aachen 1978 [19] Geologischer Dienst NRW Geologischen Karte von Nordrhein-Westfalen. Blatt C 5106 (Köln) Maßstab 1:100.000 1986 [20] Geologischer Dienst NRW Informationssystem Bodenkarte 1:50.000 Stand 09/2019 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII [21] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ Messtischblatt-Abfrage. Messtischblatt-Quadrant 5007-4 (Köln) https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt Abfrage 01/2021 [22] Grünflächenamt der Stadt Köln Ergebnisse der Wildgänsezählung 2020 Schriftliche Mitteilung vom 19.01.2021 [23] Rheinischer Fischereiverband Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei- tungsjahr 2016. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Stand 02/2017 [24] Rheinischer Fischereiverband Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei- tungsjahr 2018. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Stand 03/2019 [25] Grünflächenamt der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 08.02.2021 und 09.02.2021 [26] Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln Mdl. Mitteilung vom 15.03.2021 bzw. schriftliche Mitteilung vom 16.03.2021 [27] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Neobiota-Portal NRW https://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/ Abfrage 03/2021 [28] BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen Eine unendliche Geschichte? https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/eine-unendliche-geschichte/ Artikel v. 20.05.2016 [29] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.) Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler – Pisces et Cyclostoma – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung. Stand: Mai 2010 [30] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.) Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV [31] Dr. Tillmanns und Partner GmbH Geologische Voruntersuchungen zur Einrichtung einer Brunnenanlage für die Befüllung des Weihers Volksgarten 2013 [32] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachinformationssystem „elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Was- serwirtschaftsverwaltung in NRW“ (ELWAS) https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf# Abfrage 03/2021 [33] Stadt Köln Kölner Bebauungspläne – Übersicht (online) https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/suche/index.html Abfrage: 03/2021 [34] Stadt Köln Flächennutzungsplan Stand 08/2018 [35] Stadt Köln Volksgarten https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/parks/volksgarten Abfrage: 03/2021 [36] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 11.11.2020; siehe auch Vermerk Nr. 01 vom 18.11.2020 [37] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 11.03.2021; siehe auch Vermerk Nr. 06 vom 17.03.2021 [38] Grünflächenamt der Stadt Köln Mdl. Mitteilung vom 23.03.2021, siehe auch Vermerk Nr. 08 vom 31.03.2021 [39] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Sanierung des Blücherparkweihers – Erläuterungsbericht Entwurfsplanung Juli 2018 [40] Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20: Anforderungen an die stoff- lcihe Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen – Technische Regeln 2003 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV [41] Desiree Laaser, Anja Busse Kleinkläranlagen mit Membranbioreaktoren und Phosphor-Elimination HeGo Biotec GmbH WWT Wasserwirtschaftstechnik 6/2019 [42] Phosphateliminierungsanlage PHOENIX-See Technische Unterlagen, Verfahrensbeschreibung W& S Wassertechnik GmbH, Wedemark 2011 [43] Untere Jagd- und Fischereibehörde Rückmeldung zu gewässerstrukturellen Bedingungen für einen Raubfischbesatz Schriftliche Mitteilung vom 15.04.2021 [44] Coelner Angel-und Gewässerschutzverein e.V https://www.cagev.de/angelgewasser/volksgarten-weiher Abfrage: 03/2021 [45] Stadt Köln Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im Stadtteil Neustadt/Süd - Über- sicht (online) https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/naturdenkmale_neu- stadt_s%C3%BCd.pdf Abfrage: 04/2021 [46] Fa. Ludwig Kunststoffe GmbH Mündliche Mitteilung vom 22.04.2021 [47] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT) Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im Wasserbau 2008 [48] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ZTV-W LB 210 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Böschungs- und Sohlsi- cherungen 2015 [49] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 12.05.2021; siehe auch Vermerk Nr. 13 vom 14.05.2021 [50] Emscher Genossenschaft Phoenix-See Konzept einer Phosphateliminationsanlage am Phoenix-See Erläuterungsbericht März 2007 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI [51] GEH Wasserchemie GmbH & Co. KG Betriebsempfehlungen für Adsorberanlagen Januar 2021 [52] Dr. Andreas Otto, Hego-Biotec GmbH Eliminationsleistung von GEH-Adsorptionsanlagen Telefonat am 11.03.2021 [53] Emschergenossenschaft, Phoenix See Entwicklungsgesellschaft Phoenix See in Dortmund-Hörde und Ökologische Verbesserung des Oberlaufs der Em- scher von km 0+00 bis km 2+24 Phosphateliminationsanlage am PHOENIX See Entwurfsplanung / Ergänzungsantrag zur Planfeststellung vom 20.06.2005 [54] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli- nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Runderlass v. 06.06.2016 [55] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. 12/2015 [56] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW 2008 [57] Stokes, G. G. On the effect of the internal friction of fluids on the motion of pendulums. In: Transactions of the Cambridge Philosophical Society, Band 9, 1851, S. 8–106.c [58] Hazen, A. On Sedimentation, 1904, Trans. A.S.C.E. 53: S. 45, zitiert in ATV 1997. [59] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Erneuerung Volksgartenweiher – Erläuterungsbericht Grundlagen und Vorplanung Juli 2021 [60] Forschungsgruppe für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus 2016 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII [61] Sukopp, H., Trautmann, W. Ausbringung von Wildpflanzen. Natur und Landschaft 56: 368 - 369 1981 [62] Grünflächenamt der Stadt Köln Mdl. Mitteilung im Abstimmungstermin vom 20.10.2021 [63] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 25.02.2021; siehe auch Vermerk Nr. 05 vom 08.03.2021 [64] Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln Mdl. Mitteilungen vom 14.10.2021; siehe auch Vermerk Nr. 23 vom 19[64].10.2021 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 104 1 Einleitung 1.1 Veranlassung Zum 01.06.2017 wurden 16 Parkweiher der Stadt Köln in die Zuständigkeit der Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR (StEB) übertragen. Grundlage hierfür ist ein Ergänzungsvertrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom 07./21.12.2009 über Gewässerausbau und Hochwasserschutz. In diesem Vertrag wird den StEB die Pflicht zur Unterhaltung und zum Ausbau der Weiher übertragen. Diese Pflicht bezieht sich in der Regel auf die Wasserflächen, deren Randeinfassungen und die technischen Anlagen zur Bewirtschaftung der Weiher. Die Parkanlagen um die Weiher verbleiben in der Zuständig- keit des Grünflächenamtes. Der Volksgartenweiher weist im Ist-Zustand eine schadhafte, heterogene, undichte Sohle mit hohen Wasserverlusten auf. Auch die übrige Bausubstanz und die Betriebsanlagen sind in einem erneue- rungsbedürftigen Zustand (vgl. Abbildung 1). Insbesondere in den Sommermonaten stellt sich eine schlechte Wasserqualität mit starkem Algenwachstum und Schlammbildung bis hin zu Geruchsemissi- onen ein. Die Parkanlage und der Weiher unterliegen dem Denkmalschutz. Die StEB haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Sanierung des Weihers im Volksgarten beauftragt. Abbildung 1: Überblick Volksgartenweiher im Ist-Zustand (von links oben, im Uhrzeigersinn: Luftbild (Google), Wasserfläche und Bootsver- leih, Zulaufgerinne, Rezirkulationspumpe, Ufereinfassung, Nahaufnahme Sohle im Uferbereich, Betriebsraum „Grotte“) 1.2 Zielsetzung Im Zuge der Sanierung des Volksgarten-Weihers soll das Becken zunächst entschlammt und an- schließend umgebaut werden. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt werden, der einerseits die heute auftretenden Wasserverluste minimiert und andererseits den Weiher nachhaltig ökologisch Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 104 aufwertet. Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die technischen Anlagen wie die Rezirkulation des Weiherwassers über eine Umwälzung und die Wasserfontäne mit Pumpe. Die Sanierung muss die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllen und die ausgeprägte Ufervege- tation des Naturgartens berücksichtigen. Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind somit: · Aufwertung des ökologischen Zustands (Einstellung eines angemessenen Trophiegrads, Aus- bau der Artenvielfalt, Verhinderung einer Verlandung), · Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers (Verbesserung der Wasserqualität, Einschränkung für Naherholungssuchende während der Baumaßnahme), · Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands (Abdichtung des Wasserbeckens, Vermei- dung von Wasserverlust und Senkung des Wasserverbrauchs). 2 Grundlagen 2.1 Lage des Planungsraums Die Weiheranlage liegt zentral im Volksgarten, eine historische Parkanlage am südwestlichen Rand des Grüngürtels, die zur Südstadt (Stadtteil) des Stadtbezirks Innenstadt gehört (siehe Übersichts- karte und Übersichtslageplan, B-1 und B-2). Der Volksgarten grenzt von Nordwesten bis Südosten an Wohngebiete und im Südwesten an eine Haupttrasse der Bahn, die zur Südbrücke über den Rhein führt. Um die Parkanlage führen die Eifelstraße (Nordwesten), die Volksgartenstraße (Nordosten), die Vorgebirgsstraße (Südosten) und der nur zu Teilen befahrbare Vorgebirgswall (Südwesten) (siehe Ab- bildung 2). Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Quelle: Stadt Köln, WebAtlas) Wohnbaufläche Besond. Wohngebiet Bahnanlage Grünfäche Hauptverkehrszüge gemischte Baufläche Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 104 2.2 Bauliche Gegebenheiten 2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers Der Volksgarten wurde Ende des 19. Jahrhunderts auf dem Gelände des sogenannten „Forts IV“ an- gelegt [35], das einen Teil der neupreußischen Stadtbefestigung darstellt. Durch die vom städtischen Gartendirektor Adolf Kowallek entworfene Parkanlage wurde der arbeitenden Bevölkerung ein Rück- zugsort zu Naherholungszwecken geschaffen. Der angelegte Weiher stellt mit seiner geschwungenen Uferlinie und den am südöstlichen Ufer sehr flach zum Weiher abfallenden Böschungen ein naturna- hes Landschaftsobjekt dar. Am nordöstlichen Ufer sticht eine kleine, stark mit Bäumen bewachsene Insel als Landschaftsmerkmal heraus. Die Bepflanzung des Ufers ist teils in ihrer historischen Form erhalten geblieben. Die Bäume stehen zum Teil unmittelbar an der Uferlinie (vgl. Anlage A-3, Ab- schnitt 2 „Wurzelbäume“), vier davon sind als Naturdenkmäler ausgewiesen (siehe Kap. 2.4.2, Tabelle 3). Der Weiher verfügt über eine ca. 13.600 m² große Wasseroberfläche. Mit einer mittleren Wassertiefe von ca. 1,0 m ist er relativ flach angelegt. Im Randbereich liegen geringe Wassertiefen von 0,0 – 1,2 m vor (siehe Abbildung 3). Richtung Weihermitte fällt die Sohle weiter flach auf bis zu 1,6 m Tiefe ab. Das Becken wird im Nordwesten über einen künstlichen Wildbachlauf gespeist, der mit Störsteinen und kleinen Ruhebecken ausgestattet ist (siehe Anlage B-3.1 und A-3, Kap. 5). Der Wildbach wird über das Zulaufbauwerk an der Volksgartenstraße durch zwei Druckleitungen mit Wasser beschickt: · eine Leitung zur Zuspeisung von Grundwasser aus einem an der nördlichen Parkgrenze ge- legenen Grundwasserbrunnen (Eifelstraße Ecke Volksgartenstraße, vgl. Kap. 2.2.2), · eine Leitung zur Zuspeisung von rezirkulierendem Weiherwasser vom Pumpenschacht der Umwälzung westlich des Beckenzulaufs. Der Zustand der Beckensohle gilt als sanierungsbedürftig [1]. Sehr hohe, anhaltende Wasserverluste lassen auf einen Verlust der Dichtfunktion schließen. Unter Berücksichtigung der Zu- und Abflüsse in- folge von Niederschlag und Evaporation ist von Versickerungsverlusten in Höhe der Zuspeisung aus- zugehen, was ca. 7,5 m³/h entspricht (vgl. Kap. 2.8.2, Tabelle 15). Zum Aufbau und aktuellen Zustand der Weihersohle liegen nur begrenzt Informationen vor. Im Jahr 1988 wurde der Weiher zuletzt entschlammt und teilsaniert. Dabei wurden Teile der ursprünglichen Betonsohle mit einer Ton- und einer darüber liegenden Schutzschicht aus Kies und Schotter über- deckt. In Teilbereichen, z.B. östlich der Insel, wurde die abgängige Betonsohle vermutlich komplett durch eine Tonschicht ersetzt. Überdies wurden gemäß [1] stellenweise auch bituminöse Dichtungs- materialien flächig aufgebracht. Räumlich differenzierte Bestandsunterlagen zum heterogenen Sohlaufbau liegen nicht vor [36]. Da keine Informationen zu den Schichtstärken verfügbar sind, wird für die Sohldichtung aus Beton eine im Wasserbau übliche Mächtigkeit von ca. 20 cm angenommen [6]. Da durch die zurückliegenden Sanierungen keine Verbesserung der Dichtwirkung erzielt wurde, wird der Abbruch und Neubau der Weihersohle als einzig zielführende Maßnahme betrachtet [1]. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 104 Abbildung 3: Wassertiefen im Volksgartenweiher (ILKON) 2.2.2 Bauwerke im und am Weiher Im Folgenden werden alle Bauwerke benannt, die für die Bewirtschaftung des Weihers relevant sind sowie jene, die unmittelbar an das Becken grenzen und daher eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Sanierungsarbeiten erfordern. Neuer GW-Brunnen an der Eifelstraße Der 2018 neu errichtete GW-Brunnen an der Eifelstraße (Ecke Volksgartenstraße, siehe Abbildung 4) wird zur Speisung des Weihers über das Zulaufgerinne betrieben. Die wasserrechtlich genehmigte Ta- gesmenge wird pegelabhängig (WebConnector zwischen Sonde und Schaltanlage) gefördert und über eine Druckleitung zum Zulaufbauwerk nördlich oberhalb des Weihers gepumpt. Der Schacht befindet sich entsprechend seinem geringen Alter in einem sehr guten Zustand. h = 0,0 - 1,2 m h = 1,0 - 1,5 m h = 1,5 - 1,6 m Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 5 von 104 Abbildung 4: Vordergrund: Schachtabdeckung des neuen GW-Brunnen an der Eifelstraße; Hintergrund: Schaltanlage Betriebsgrotte Unterhalb des Parkwegs östlich des Zulaufgerinnes befindet sich ein knapp 40 m² (Grundfläche rd. 6 x 6,5 m) großer Betriebsraum, der von den StEB in Anbetracht der Bauwerksanmutung als „Grotte“ be- zeichnet wird. Der Raum wird über eine relativ steile, schmale Treppe von der Nordseite des Parkwe- ges betreten und mit einer Gittertür verschlossen. Alle Lichtöffnungen sind mit Gittern versehen (siehe Abbildung 5). Innerhalb dieser Betriebsgrotte befinden sich der Haupt-Stromanschluss für die techni- schen Anlagen sowie die Park-Beleuchtung (vgl. Kap. 2.2.2). Zentral innerhalb des Raumes befindet sich ein Pumpensumpf mit Gitterrostabdeckung. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 6 von 104 Abbildung 5: Eingangsbereich der Betriebsgrotte Pumpenschacht Umwälzung Für die Umwälzung des Weiherwassers ist eine Kreiselpumpe (siehe Abbildung 17) mit Schaltanlage in einem Schachtbauwerk westlich des Zulaufs untergebracht (siehe Abbildung 7). Durch eine Zulauf- leitung strömt Weiherwasser vom südöstlichen Ende des Weihers zum Pumpenschacht und wird über eine Druckleitung zum Zulaufbauwerk des Wildbachs gefördert (siehe Lageplan B-3.1). Zum Zeitpunkt Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 7 von 104 der Einsichtnahme stand Wasser auf der Schachtsohle an. Der Zustand von Wänden und Sohle lässt auf eine Undichtigkeit des Bauwerks schließen. Abbildung 6: Einstieg Pumpenschacht Umwälzung Abbildung 7: Betriebene Kreiselpumpe zur Umwälzung des Weihers sowie anstehendes Wasser im Pumpenschacht Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 8 von 104 Uferbastion Im Nordosten befindet sich eine vom Parkweg aus begehbare Uferbastion, auf der ein Garten ange- legt ist. Die ca. 3 m hohe Bastionsmauer aus Naturbruchsteinen (siehe Abbildung 8) ragt halbkreisför- mig in das Gewässer hinein. Zur baulichen Ausbildung und zum Zustand des massiven Bruchstein- mauerwerks, insbesondere am wasserbenetzten Mauerfuß, liegen keine Bestandsunterlagen vor. Auf eine (Teil-)Entleerung und Wiederbefüllung des Weihers schon in der Planungsphase zwecks voll- ständiger Bestandserkundung soll nach Abwägung auf Seiten der StEB verzichtet werden. Verbindli- che Angaben zum Bestand unterhalb der Wasserspiegellinie werden insofern erst im Rahmen der Bauausführung zur Verfügung stehen. Abbildung 8: Halbkreisförmiger Vorsprung der Bastionsmauer in den Volksgarten-Weiher Biergarten mit Tretbootverleih Am südwestlichen Ufer grenzt ein gastronomisch genutztes Grundstück an das Gewässer. Darauf be- findet sich ein historischer Biergarten und das einzige Gebäude am Weiher. Im Unterschied zu den naturnahen Uferböschungen stellt eine Uferkante den Übergang zum Gewässer dar. Neben einer klei- nen Holzterrasse ist der Großteil der Fläche asphaltiert. An der Uferkante Richtung Norden ist über eine Länge von ca. 20 m ein 1 m breiter Holzsteg ange- bracht (siehe Abbildung 9), der von den Gästen zum Betreten und Anlegen der Boote verwendet wird. Der Steg ist auf Stahlträgern (Doppel-T-Träger) befestigt, die mit geringfügiger Überdeckung in regel- mäßigen Abständen von ca. 2 m an der Ufermaueroberkante einbetoniert sind. Auf den Profilen ist je- weils eine Stahlschuhkonstruktion angeschweißt, auf der die Holzpfosten und die Trittbretter ange- schraubt sind. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 9 von 104 Analog zur Uferbastion gilt auch für den Uferbereich des Biergartens, dass verbindliche Angaben zum Bestand unterhalb der Wasserspiegellinie erst im Rahmen der Bauausführung zur Verfügung stehen werden. Abbildung 9: Holzsteg am Biergarten GW-Brunnenschacht (stillgelegt) Östlich der Betriebsgrotte befindet sich der Schacht des stillgelegten Grundwasser-Brunnens. Der in Pflaster eingefasste Einstieg liegt im Parkweg (siehe Abbildung 10). Der Brunnen wurde aufgrund der nachlassenden Ergiebigkeit stillgelegt und durch den neuen GW-Brunnen an der Eifelstraße ersetzt. Abbildung 10: Schachtabdeckung des stillgelegten GW-Brunnen nahe der Betriebsgrotte Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 10 von 104 Kabelschacht Betriebsgrotte (erdverfüllt) Nördlich des Wildbach-Zulaufs in das Becken befindet sich ein alter Kabelschacht zwischen Betriebs- raum Grotte und Weiher. Er wurde im Zuge der Ortsbegehung besichtigt und ist mit Boden verfüllt. Abbildung 11: Abdeckung des verfüllten Kabelschachts im Bereich des Weiher-Zulaufs 2.2.3 Bestehende Anlagentechnik Die vorhandene Anlagentechnik besteht aus folgenden Komponenten: · Grundwasserbrunnen mit Grundwasserpumpe ca. 7 l/s bzw. 25 m³/h Förderleistung im Betriebspunkt, bei ca. 45 m manometrischer Förder- höhe, 5,5 kW/400V; Direktschaltung, ohne FU, Pegelmessung, zwei Handabsperrschieber, Druckmesser (Mano- meter), Durchflussmesser (Wasseruhr, und Analog-/Digital-Ausgang), Ausbaustück, DN 80, Übergang zu erdverlegtem PE100-Rohr da = 90, SDR17, Fertigstellung 2018, Anlagenbauer: Fa. Robert Plängsken, Neukirchen-Vluyn, Pumpenhersteller und Typ: Ebara W6BHE 32- 4/5,5, Baujahr 2016, voll funktionstüchtig. Im Mittel ist nur eine GW-Entnahme von max. 15 m³/h bzw. 4,2 l/s genehmigt. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 11 von 104 Brunnenpumpe darf also nicht dauerhaft mit voller Leistung betrieben werden, sondern nur im Intervall-Betrieb. · PE100-Rohr DA 90, SDR17, von GW-Brunnen bis Anfang Zulaufgerinne verlegt, · Rezirkulationspumpe (Rezi-Pumpe) als trocken aufgestellte Kreiselpumpe, Typ ENR 125-200_ACH der Fa. EBARA Espana Bombas, Madrid, Baujahr 2011, unbekannte Leistung, da keine erkennbaren Angaben auf dem Typenschild, noch funktionstüchtig und im Dauerbetrieb, abgesichert und geschaltet über örtliche Unterverteilung im Schacht, diese wird über die Hauptverteilung mit 3 x 50 A/400V versorgt, laut Hersteller-Unterlagen beträgt die Förderleistung zwischen 200 und 500 m³/h, bzw. 55 bis 140 l/s bei einer Förderhöhe von 30 bis 50 m. Nach den Unterlagen hat die Pumpe eine Leistung zwischen 37 bis 55 kW. Ferner sind im Schacht eingebaut: Schieber, Rückschlagklappe DN150, Übergang zu DN 125. · PE100-Druck-Rohr DA 180, SDR17 oder DA 140, SDR17 zwischen Rezi-Pumpe und Anfang Zulaufgerinne, · Saugrohr, wahrscheinlich ebenfalls PE100, DA 180, SDR17, zwischen Rezi-Pumpe und An- saugkorb, der nahe des Bootsverleihs situiert ist, ca. 100 m entfernt. · Fontäne Eine Fontäne ist nicht mehr vorhanden. Sie wurde wegen eines technischen Defekts entfernt und nicht ersetzt. Das auf der Weiher-Sohle verlegte Versorgungskabel ist einem Diebstahl zum Opfer gefallen. Ein Rest des Kabels ist noch im Betriebsraum bzw. im Kabelzugsystem bis zur Schaltanlage der Fontäne verlegt. · Versorgungskabel zwischen der örtlichen Schaltanlage der Rezi-Pumpe und Hauptvertei- lung, teilweise erdverlegt, teilweise in Schutzrohr verlegt. · Schaltanlage für den Grundwasser-Brunnen in Außen-Schaltschrank, Standort unmittelbar neben GW-Brunnen am Kreisverkehr Eifel- platz, für o.g. Grundwasserbrunnen, mit Einspeisung TN-Netz, mit HAK 80 A/400V, Haupt- schalter, EHZ-Zähler, Impulszähler, DEHN-Kombi-Ableiter, Versorgung GW-Pumpe mit 12,6 A/400V, sowie eine „modulare WAGO-Steuerung, erweiterbar, WAGO-Steuerspannung, di- gitale Durchfluss-Anzeige, DFÜ mit Baade-WebConnector, UMTS-Modem, Ortsteuerstelle für Brunnenpumpe, ca. 10 % Platzreserve auf Hutschienen, keine Platzreserve im Schalt- schrank für weitere Ortsteuerstellen, etc., hergestellt von Fa. ESK, Baujahr 2018, voll funkti- onsfähig. · Schaltanlage für die Rezi-Pumpe als Wandanbau-Schrank im Rezi-Pumpenschacht, für o.g. Rezi-Pumpe, sowie eine Schmutzwasserpumpe, vermutlich die Lenzpumpe im Betriebsraum mit Versorgung von der Hauptverteilung mit 3 x 50 A/400V, Hauptschalter, Ortsteuerstellen (Drehschalter) für Rezi- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 12 von 104 Pumpe und Schmutzwasserpumpe, funktionsfähig, aber veraltet (vermutlich mindestens von 2011 oder noch älter). · Technische Gebäudeausrüstung lm Betriebsraum „Grotte“, nahe des Zulaufgerinnes ist eine veraltete, aber noch funktions- tüchtige technische Gebäudeausrüstung (TGA) vorhanden, insbesondere: · Beleuchtung mit Neonröhren, · Schuko-Steckdosen, · CEE-Steckdose (32 A), · eine Tauchmotorpumpe in Pumpensumpf, · diverse Installations-Kanäle und Schutzrohre für Kabel, · Kabelwanddurchführung DN 150, Richtung Weiher. · Im Betriebsraum „Grotte“ sind ferner diverse Schaltanlagen und Sicherungskästen vorhan- den, insbesondere: · Hausanschlusskasten, mit 3 x 125 A Schmelzsicherungen, · ein Abgang über 3 x 80 A Schmelzsicherungen für die Stromverbraucher der StEB, · ein weiterer Abgang mit unbekannter Absicherung (geschlossener Kasten), · ein neuwertiger elektronischer Zähler, offenbar für alle Verbraucher der StEB, · ein Sicherungsabgang 3 x 35 A für Unterverteilung Licht sowie Schaltanlage der ehe- maligen Fontäne, · ein Sicherungsabgang 3 x 35 A für die Steckdosen, · ein Sicherungsabgang 3 x 50 A für die Schaltanlage Rezi-Pumpe (nicht über den Zäh- ler im Betriebsraum), · Unterverteilung für ehemalige Fontäne und Licht, mit Motorschutzschalter, Sicherun- gen, Schütze, Ortsteuerstelle, etc., vermutlich noch funktionsfähig, aber nicht den ak- tuellen technischen Anforderungen der StEB entsprechend, · Unterverteilung mit FI-Schalter und LS-Schaltern für Steckdosen, · Kabelklemmkasten für Kabel unbekannter Funktion, vermutlich für die Außenbeleuch- tung, Mastleuchten im Park. · Kabelschacht zwischen Betriebsraum Grotte und Weiher, durch den vermutlich Kabel für die Fontäne verlegt wurden, der aber nicht mehr genutzt wird, angeschlossene Leerrohre sind nicht zu erkennen. 2.3 Vorhandene Nutzungen 2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation Der Weiher selbst verfügt über keinen Beckenüberlauf oder Anschluss an die Kanalisation (siehe An- lage B-3.1, Lageplan Bestand). Eine zum Gastronomiebetrieb gehörige Entwässerungsdruckleitung liegt nach Angabe der StEB im Parkweg und führt in südlicher Richtung zum Vorgebirgswall (Kinder- garten). Die Dachfläche des Gebäudes wird zum Teil in den Weiher entwässert. Die Entwässerung Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 13 von 104 der Betriebsgrotte mittels Sumpfpumpe erfolgt vermutlich über die im Leitungsbestand als Wasserlei- tung abgebildete Verbindung mit dem Gastronomiebetrieb (siehe Lageplan B-3.1). 2.3.2 Versorgungsleitungen Der Gastronomiebetrieb wird vom Vorgebirgswall aus mit Trinkwasser und Strom versorgt und verfügt über einen Telefonanschluss (siehe Lageplan B-3.1). Der Stromschluss der technischen Anlagen be- findet sich in der Betriebsgrotte, die von der Volksgartenstraße erschlossen wird. Von hier zweigen mehrere Stromkabel der Parkbeleuchtung ab, die flächendeckend im Wegesystem rund um den Wei- her verlaufen. Für den Betrieb von Umwälzung und Fontäne sind weitere Wasserleitungen sowie Strom- und Signal- kabel verlegt (siehe Lageplan B-3.1), deren genauer Verlauf teilweise nicht bekannt ist (Stromkabel Pumpenschacht Umwälzung) oder die im Zuge von Vandalismus verloren gegangen sind (Stromkabel Fontäne). 2.3.3 Gewerbliche Nutzungen Auf der Süd-Westseite grenzt ein Restaurantbetrieb mit Biergarten und Kahnverleih direkt an den Wei- her. Teile der anliegenden Ufermauer sind mit einem Holzsteg (siehe Kap. 2.2.2) versehen, von wo aus die Boote an und ablegen können. Bis auf die Kahnfahrten soll der Restaurantbetrieb bauzeitlich aufrecht erhalten werden. Weitere gewerbliche Nutzungen in direkter Nähe des Weihers sind nicht bekannt. 2.3.4 Nutzungen der Freiflächen Der Volksgarten gehört zu einer der am höchsten frequentierten Parkanlagen der Kölner Innenstadt. Die begrünten Freiflächen abseits der Parkwege und aufgestellten Sitzgelegenheiten werden von den Parkbesuchern insbesondere bei schönem Wetter zu Freizeit- und Erholungszwecken als Liegeplätze genutzt. 2.3.5 Sonstige Nutzungen Gemäß [44] erfolgt Befischung des Weihers durch den Cölner Angel- und Gewässerschutzverein e.V.. Anderweitige Nutzungen sind nicht bekannt. 2.4 Planerische Vorgaben und Vorhaben 2.4.1 Festsetzungen des Landschaftsplans Der Planungsraum befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Köln, in Kraft getreten im Jahr 1991 und derzeit in 12. Änderung vom 20.01.2021 vorliegend [11]. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 14 von 104 Das Ziel der Landschaftsentwicklung im Bereich des Planungsraums ist der Erhalt und die Weiterent- wicklung vorhandener Grünanlagen (Entwicklungsziel 2). Im Planungsraum ist die Pflegemaßnahme „Aufstellung von Pflegeplänen für den Inneren Grüngürtel und Volksgarten“ (Nr. 1.4-4) festgesetzt. Die einzelnen für den Planungsraum festgesetzten Entwicklungsziele und zugehörigen Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Festsetzungen für festgesetzte geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft sind in Kapitel 2.4.2 genannt. Tabelle 1: Entwicklungsziele im Planungsraum und zielführende Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß Festset- zungen des Landschaftsplans [11]. Entwicklungsziele Sicherung, Pflege und Verbesserung von Parklandschaften, historischen Gartenanlagen und von vielfältig mit natürlichen Landschaftselementen ausgestatteten, ausgestalteten, teilweise nutzungsbestimmten Freiräumen Bewahrung vor landschaftsschädigenden Eingriffen Sicherung von Landschaftsräumen, vor allem im Kölner Parksystem (Äußerer und Innerer Grüngürtel sowie alle Radial- und Tangentialparks), die geprägt sind durch zahlreiche zweckgebundene Anlagen (Sport, Kleingärten, Friedhöfe), mit ihren Funktionen als stadtteilbezogene Erholungs- und Freizeitanlagen und Entwicklung unter Beibehaltung dieser Funktionen i. S. d. Biotop- und Artenschutzes Erhalt des Orts- und Landschaftsbilds, Förderung der naturnahen Entwicklung Landschaftsgerechte Integration zweckgebundener Anlagen Schwerpunktmäßige Festsetzung von Schutzausweisungen sowie Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Erfüllung dieses Entwicklungszieles Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen Umwandlung von pflegeintensiven Rasen- und Wiesenflächen in sog. Langgraswiesen in geeigneten Bereichen Reduzierung der Schnitthäufigkeit sowie gezielte Terminierung der Mahd Entwicklung blütenreicher Wiesen Entwicklung von Säumen an Gehölzbeständen Erhalt und Entwicklung von mehrstufigen Gehölzbeständen (Kraut-, Strauch-, Baumschicht) Erhalt von Spontanvegetation in geeigneten Teilbereichen Wiederherstellung und Sicherung traditioneller Vegetationsstrukturen und Artenzusammensetzung [Hinweis: Eine konzeptionelle Pflege- und Entwicklungsplanung für den Volksgarten liegt nach Auskünften des Grünflächen- amts [11] und der Unteren Naturschutzbehörde [14] nicht vor] 2.4.2 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und Biotopverbund Der Volksgarten zählt zum Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien- burg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023) (Tabelle 2). Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Planungsraum [11] Kennung Bezeichnung Schutzzweck LSG- 50006- 0023 Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und ver- bindende Grünzüge - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbe- sondere durch Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbindungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum, - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere durch Sicherung der vielgestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Über- gangsbereich zur freien Landschaft, - wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholungsraumes für die stille, land- schaftsbezogene und die aktive Erholung. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 15 von 104 Innerhalb des Volksgarten sind vier Naturdenkmäler ausgewiesen (siehe Tabelle 3 und Lageplan B- 3.1). Tabelle 3: Naturdenkmäler im Planungsraum [11] Kennung Bezeichnung Schutzzweck ND 102.01a japanische Schnur- bäume (3 x) (So- phora japonica) Volksgarten- straße/Vorgebirgs- straße, südwestlich des Eingangs zum Volksgarten - Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) - prägende und belebende Funktion für die Umgebung - kulturhistorische Bedeutung ND 102.01b Ziereiche (Quercus cerris) Nordwestlich des Restaurants am Wei- her - Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) - Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt - kulturhistorische Bedeutung ND 102.01c Drei Platanen (Pla- tanus x acerifolia) Am Hauptweg östlich des Weihers - Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) - prägende und belebende Funktion für die Umgebung - kulturhistorische Bedeutung ND 102.01d Sumpfzypresse (Ta- xodium distichum) Am nordwestlichen Rand des Weihers - Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) - prägende und belebende Funktion für die Umgebung - Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt - kulturhistorische Bedeutung Darüber hinaus sind keine geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 - 30 BNatSchG [15] im Planungsraum ausgewiesen [11][16]. Die Alleen entlang von Volksgarten- und Vorgebirgs- straße liegen außerhalb des Planungsraums. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW sind im Planungs- raum nicht ausgewiesen. Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster) Im Planungsraum kommen keine schutzwürdigen Biotope vor [16]. Verbundflächen des landesweiten Biotopverbunds Der Regionalplan übernimmt in NRW die Funktion des Landschaftsrahmenplans und setzt die wesent- lichen Züge des Biotopverbundsystems fest. Der bestehende Regionalplan Köln wird derzeit überar- beitet. Mit dem „Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln“ liegen bereits die naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Grund- lagen für die Einbindung in die Regionalplanung, insbesondere die Belange des Biotopverbundes, vor [17]. Geodaten des Landes zu älteren Ständen zu Verbundflächen [16] sind derzeit nicht verfügbar. Der Planungsraum liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung (Stufe 2) für den Biotopverbund. Er ist Kernbereich („Äußerer und Innerer Grüngürtel der Stadt Köln“) und Verbundachse im Biotopver- bundsystem mit dem Schwerpunkt „Gehölz-Grünland-Acker-Komplex (Kulturlandschaft)“. Als wesentli- che Maßnahme gilt die Erhaltung und Optimierung der reich gegliederten städtischen Erholungsland- schaft. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 16 von 104 2.4.3 Wasserschutzgebiete Der Volksgarten liegt nicht in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet, allerdings in der geplanten Schutzzone IIIb der Wassergewinnungsanlage Hürth-Efferen [32] (siehe Abbildung 12). Abbildung 12: Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [32] Gemäß den geologischen Voruntersuchungen für die Grundwasserentnahme zur Teichbefüllung [31] fördert die Wassergewinnungsanlage aus dem 2. Grundwasserstockwerk, wohingegen eine Ent- nahme zur Teichbefüllung aus dem 1. Grundwasserstockwerk erfolgt. Eine wechselseitige Beeinflus- sung der Grundwasserentnahme sei demnach nicht zu besorgen. 2.4.4 Denkmalschutz Der Volksgarten steht nach Auskunft der Stadt Köln in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz [12], stellt jedoch gemäß [45] keinen geschützten Landschaftsbestandteil dar. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Wegesysteme, die verschiedenen Sondergärten, Bauten, Pflanzungen und die Teichan- lage von Relevanz. Hinsichtlich der naturnah gestalteten Wasseranlage werden der im Zulauf künst- lich geschaffene Wasserfall, die Wasserfontäne und die geringe Neigung der Uferböschung als schüt- zenswerte Merkmale hervorgehoben. Im Uferbereich kommt der Bestandsvegetation, insbesondere der historischen Bepflanzung, in der von Encke als Naturgarten geplanten Parkanlage eine zentrale Bedeutung zu. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 17 von 104 Als gestalterische Merkmale von denkmalpflegerischer Relevanz gelten [12]: · das flach abfallende Ufer mit geringer Böschungsneigung, · die bepflanzte Insel, · die Uferlinie in ihrer derzeitigen Form, · der Zulauf des Teichs durch den Wasserfall, · die Wasserfontäne, · Pflanzen und Bäume in und um den Teich sowie · die historischen Steine um den Teich. Um den bestehenden Charakter der Parkanlage beizubehalten, sind darüber hinaus keine sichtbaren technischen Anlagen oder Bewuchsstrukturen zulässig, die die Sicht auf die freie Wasserflächen ein- schränken [13]. In der Parkanlage sind vier Bäume bzw. Baumgruppen als Naturdenkmal ausgewiesen (vgl. Tabelle 3 und Anlage B-3.1). Davon stehen insgesamt vier Bäume im Uferbereich des Weihers. Der Standort kann anhand der zugehörigen Baum-Nr. dem Lageplan B-3.1 entnommen werden. 2.4.5 Bauleitplanung Der Volksgarten liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Köln [34]. Dieser weist den Park als Grünfläche aus. Dies sind „Flächen, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen“. Der Weiher ist als Wasserfläche dargestellt. Für die Flächen des Volksgarten liegt kein Bebauungsplan vor [33]. 2.4.6 Sonstige Planungen Dritter Spezifische Konzepte für die Park- und Weiherpflege oder Artenschutzkonzepte liegen nach Auskunft von Grundflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde nicht vor [25][26]. 2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen 2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums Der Planungsraum ist folgenden naturräumlichen Groß- und Haupteinheiten zuzuordnen [18]: 55 - Niederrheinische Bucht 551 - Köln-Bonner-Rheinebene 551.3 - Linksrheinische Niederterrasse 551.30 - Köln-Bonner Niederterrasse Zur Formulierung und Umsetzung der Ziele und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege werden landschaftlich und kulturhistorisch vergleichsweise homogene Landschaftsräume ausgewie- sen. Der Planungsraum ist diesbezüglich dem „Rheinischen Verdichtungsraum Köln-Leverkusen“ (LR- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 18 von 104 II-010) zugeordnet [16]. Dieser ist durch eine starke anthropogene Überformung geprägt, in deren Folge kaum noch naturnahe Strukturen vorhanden sind. Durch die dichte Verbauung herrscht ein spe- zifisches, trocken-warmes Stadtklima vor, so dass den Grünanlagen grundsätzlich eine hohe Bedeu- tung als wichtige Ökozellen innerhalb der Stadt-Landschaft zukommt [16]. Das Leitbild der Entwick- lung ist die flächenschonende Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Erholen, wobei Freiräume ent- wickelt und Biotopinseln vernetzt werden. Zielführende Maßnahmen umfassen im Kern die ökologi- sche Aufwertung der urbanen Strukturen u. a. durch den Erhalt und die Entwicklung der Freiflächen und die Verknüpfung der unterschiedlichen Frei-, Grün- und Waldflächen. 2.5.2 Geologie und Boden Die Köln-Bonner Rheinebene umfasst u. a. die holozäne Rheinaue und linksrheinische Niederter- rasse. Der Gesamtbereich ist reliefarm. Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen- sande und -kiese des Rheins (Quartär) [16]. Der Planungsraum liegt innerhalb einer alten Hochflutrinne des Rheins [19]. Im Planungsraum ist grundsätzlich Lockergestein in Form fluviatiler Sedimente des Holozäns vorhanden. Diese umfassen Schluff (tonig, sandig) und Sand (schluffig, kiesig, grau bis graubraun), untergeordnet Kies (sandig) sowie Steine. Maßstabsbedingt sind die hydrogeologischen Landesdaten nicht zu verwenden. Für geologische Voruntersuchungen zur Errichtung einer Brunnenanlage [31] wurde im nördlichen Be- reich des Parks eine Inlinerbohrung durchgeführt. Im Ergebnis sind bis in eine Tiefe von 2,4 m Auffül- lungen aus Bodenaushub festgestellt worden. Darunter folgen die sandig-kiesigen Sedimente der plei- stozänen Niederterrasse des Rheins, die teilweise mit Schlufflagen durchsetzt sind. Die Terras- sensedimente haben eine Mächtigkeit von ca. 25 m. Die pleistozänen Terrassensedimente stellen den Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstockwerk dar. Der Untergrund wurde zusätzlich im Jahr 2021 im Abgrabungsbereich und im Bereich der zukünftigen Weihersohle untersucht. Detaillierte Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sind in Anlage A-4 dar- gestellt. Demnach zeigen alle Bohrungen in der Seeperipherie einen vergleichbaren Aufbau. Ab Geländeober- kante wurde ein bindige, vereinzelt in dünneren Schichtlagen auch kiesig-sandige Auffüllung aus ehe- mals natürlichen Auenlehmen und Kiessanden mit geringen anthropogenen Beimengungen erbohrt. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 2,0 und 3,2 Metern. Unter den Auffüllungen stehen pleistozäne Kiessande an. Sie sind zum Teilen durch eine 0,5 m bis 1,1 m mächtige, steifkonsistente Auenlehm- schicht überdeckt. Zur Beschreibung des Bodens im Planungsraum liegen ausschließlich Informationen der Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 vor [20]. Der Boden zählt demnach zu den überbauten, nicht grund- oder stau- nassen Flächen. Weitergehende Angaben fehlen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und histori- schen Überprägung sind keine Sonderstandorte oder schutzwürdige Böden zu erwarten. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 19 von 104 2.5.3 Biotopstrukturen Die Bestandsbeschreibung und -bewertung der Biotopstrukturen basiert auf einer Biotoptypenkartie- rung (10.06.2021) nach LANUV-Referenzliste. Die kartierte Fläche erstreckt sich über rd. 4,5 ha und umfasst alle bauzeitlich und dauerhaft beanspruchten Flächen. Die Ergebnisse der Biotoptypenkartie- rung sind im Plan B-5.1 dargestellt. Grundsätzlich werden die kartierten Flächen durch den zentral gelegenen Volksgartenweiher sowie eine parktypische Kombination von großen Wiesenflächen, Wegeverbindungen, Einzelbäumen und kleinen Gehölzbeständen geprägt. Abbildung 13 zeigt einen repräsentativen Ausschnitt der Biotop- strukturen mit dem zentral gelegenen Volksgartenweiher. Abbildung 13: Volksgartenweiher (Südufer, Blickrichtung Nord, Foto: BCE, 25.08.2021) mit strukturarmem, befestigtem und trittgeschädigtem Ufer sowie großen weihernahen Einzelbäumen Die erfassten Biotoptypen mit ihren jeweiligen Biotopwerten sind in Tabelle 4 zusammengestellt. Tabelle 4: Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV-Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Be- wertung“ [56] und Flächensumme) Biotoptyp Wert/m² [0 - 10] Fläche [m²]Code Bezeichnung Zusatz Bezeichnung BB11 Gebüsch (heimisch) lrg100 lebensraumtypische Gehölzarten > 70 % 6 1021 BB12 Gebüsch (nicht heimisch) lrg0 nicht lebensraumtypische Gehölzarten 4 11 BD3 Gehölzstreifen lrg100, ta3-5 lebensraumtypische Baumarten > 70 %, Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD ≤ 13 cm 6 1275 lrg100, ta1-2 Wie oben, aber geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 7 1231 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 20 von 104 BF3 Einzelbaum 30, ta2 bis ta11a Nicht lebensraumtypisch, geringes bis mächtiges Baumholz 4 – 6 54 Stk. 90 Lebensraumtypisch, Stangenholz bis mächtiges Baumholz 6 – 9 120 Stk. BD5 Hecke lrg100 Lebensraumtypische Gehölzarten > 70 % 4 135 BE5 Ufergehölze (heimisch) lrg100, ta1-2 lebensraumtypische Baumarten > 70 %, geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 7 64 BE6 Ufergehölze (nicht hei- misch) lrg0, ta1-2 lebensraumtypische Baumarten < 50 %, geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 3 573 CF0 Röhrichte neo0 Anteil Neophyten < 5 % 8 187 FF1 Parkteich wf4 Naturfern 2 13177 FN0 Graben wf4, wx40 Naturfern, Uferverbau (Beton) 2 53 GF0 Vegetationsarme oder -freie Bereiche me1 gepflastert 0 318 me3 wassergebunden 1 481 oq Vegetation lückenhaft 1 5155 HH0 / BD3 Gehölzstreifen auf Bö- schung lrg0, ta3-5 lebensraumtypische Baumarten < 50 %, Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD ≤ 13 cm 3 651 HH9 Stillgewässerböschung wx40 Uferverbau (Beton) 0 422 HM4 Trittrasen, Parkrasen mc1 Trittrasen 2 10154 SP0 Sonstige Sport-/ Freizeitan- lage mg25 1-1,5-stöckig 0 983 SP3 Spielplatz sta2 sandiger Untergrund 0 550 VA7 Wohn-, Erschließungs- straße me2 asphaltiert 0 529 VB5 Rad-, Fußweg me1 gepflastert 0 273 me2 asphaltiert 0 3349 me3 wassergebunden 1 4021 me5 Pflasterritzengesellschaft 1 26 Zentral innerhalb des Planungsraums liegt der als naturfern einzustufende Volksgartenweiher (FF1, wf4) mit überwiegend strukturarmer, betonierter Uferzone (HH9). Untergeordnet treten Ufergehölze mit einheimischen und nicht-einheimischen Arten auf. Die kaukasische Flügelnuss dominiert die Ufer- gehölzbestände. Wegen der bestehenden Beeinträchtigungen ist der Wert des Weihers einschließlich seiner Ufer als Biotoptyp vergleichsweise gering. Ufergehölze aus überwiegend heimischen Arten ha- ben eine mittlere bis hohe Wertigkeit. Der Weiher ist in großflächige Parkrasenflächen (HM4, mc1) eingebettet, die intensiv freizeitlich ge- nutzt werden. Mehrere Wegeverbindungen teilen diese Wiesenflächen; sie besitzen aufgrund ihrer versiegelnden Wirkungen eine allenfalls marginale Bedeutung als Biotoptyp. Am nordöstlichen Rand des Weihers liegt der künstliche Wasserfall zur Einleitung von Grundwasser, das dem Weiher über eine strukturarme Betonrinne (FN0, wf4) zugeführt wird. Im Umfeld dieser An- lage sowie an den Parkgrenzen sind Gehölzstrukturen aufgenommen worden, die sich aus einzelnen Gebüschen, Gehölzstreifen, Strauch- und Gebüschgruppen zusammensetzen (BB11, BB12, BD3/5/6). Sie weisen einen mittlere bis hohe Wertigkeit auf. Entlang der Wege und des Weihers wurde eine Vielzahl an überwiegend einheimischen, alten Einzel- bäumen aufgenommen. Zu den nicht-heimischen Arten zählen u. a. Mammutbäume, Sumpfzypressen und Platanen, die aufgrund ihrer Größe zum Erscheinungsbild des Parks beitragen. Die Bäume Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 21 von 104 erreichen einen Brusthöhendurchmesser von über 100 cm. Sie sind teilweise altersbedingt vergleichs- weise strukturreich. Einige Exemplare sind mit künstlichen Nisthöhlen und Fledermauskästen bestückt (s. Kurzcharakteristik und Verortung in Plan B-5). Im Umfeld des Weihers befinden sich mit einem Biergarten (SP0) und einem Spielplatz (SP3) Sied- lungstypen ohne Wert i. S. eines Biotoptyps. 2.5.4 Tier- und Pflanzenarten Die im Planungsraum (potenziell) vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind gegenüber den allge- meinen und besonderen artenschutzrechtlichen Anforderungen nach §§ 39 sowie 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Datengrundlagen Die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden (potenziell) im Planungsraum vorkommenden Arten basiert grundsätzlich auf den folgenden Quellen: · Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ (planungsrelevante Arten, Messtisch- blatt-Quadrant 5007-4) [21], · Fundortkataster [16], · Wasservogelzählung 2019 [1], · Hinweise auf Vorkommen weiterer Arten(-gruppen) aus Zustandsbeschreibung [1], · Wildgänsezählung 2020 [22], · Befischungsergebnisse 2016 [23] und 2018 [24], · Informationen des Grünflächenamts (08.02.2021, 09.02.2021) [25], · Informationen der Unteren Naturschutzbehörde (15.03.2021, 16.03.2021) [26], · Regionalisierte Rote Listen NRW (u. a. [29][30]) (Auswahl der naturräumlich besonders ge- schützten, gefährdeten Arten (Kategorien 1, 2, 3, R)), · Zufallsbeobachtungen im Zuge der Ortsbegehung (02.02.2021) oder Biotoptypenkartierung (durch BCE, 10.06.2021). Vorhabenbezogene Erfassungen einzelner Artengruppen erfolgten nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde [26] nicht. Der aus den o. g. Quellen hergeleitete Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird nachfolgend auf Ebene übergeordneter Artengruppen dargestellt. Fische Im Zuge der regelmäßig durchgeführten Befischungen sind insgesamt fünf Fischarten im Volksgarten- weiher (bezogen auf die Jahre 2016 und 2018) festgestellt worden [23] [24] (s. Tabelle 5). Weitere Hinweise auf vorkommende Fischarten liegen nicht vor. Für die besonders geschützten und gefährde- ten Fischarten im Naturraum nach [29] kann ein natürliches Vorkommen im Weiher ausgeschlossen werden. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 22 von 104 Tabelle 5: Fischarten des Volksgartenweihers einschließlich Anzahl gefangener Individuen im Rahmen der regelmäßigen Befischungen (ergänzt, nach [23] [24]) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz Gefährdung1 Anzahl Individuen je Befischung NRW TL 2017 2020 Blaubandbärbling Pseudorasbora parva neo neo neo 3 8 Giebel Carassius gibelio - * * 2 1 Hecht Esox lucius - V V 2 0 Karpfen Cyprinus carpio - * * 211 38 Zander Sander lucioperca - * * 4 0 1 nach Roter Liste NRW 2011 [29]. NRW und Tiefland (TL). * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, neo = Neozoen Der Blaubandbärbling stammt vermutlich aus der Gartenteichhaltung und wurde 2016 erstmals nach- gewiesen. Er zählt zu den nicht-einheimischen Arten, die in NRW insbesondere im Tiefland eigenstän- dig reproduzierende Bestände entwickelt haben [27]. Die Größenverteilung lässt für den Volksgarten- weiher auf eine eigenständige Reproduktion schließen. Der Giebel ist gegenüber Umwelteinflüssen vergleichsweise resistent und kann sich insbesondere bei Abwesenheit von Raubfischen rasch vermehren. Es wurden bisher allerdings lediglich einzelne Indivi- duen gefangen. Der Fischbestand wird nahezu ausschließlich durch den Karpfen dominiert. Karpfen werden regemä- ßig in großen Mengen entnommen, vermehren sich jedoch eigenständig, so dass sie kurzfristig wieder dominierende Bestände entwickeln. Der Volksgartenweiher wurde mit Raubfischen (Hecht, Zander) besetzt, um die Gesamtbiomasse zu regulieren. Dies führte im Jahr 2016 zur angestrebten, deutlichen Reduzierung der Biomasse mit ei- nem Raubfischanteil von nahezu 20 %. Im Jahr 2018 hingegen konnten Raubfische nicht mehr nach- gewiesen werden. Die rechnerische Bestandsdichte aller Fischarten belief sich im Jahr 2018 zwar auf 661 kg/ha, ist auf- grund des gezielten Fangs von Karpfen aber wahrscheinlich in der Höhe nicht repräsentativ. Es wird von einer Bestandsdichte i. H. v. ca. 100 - 150 kg/ha ausgegangen. Der Fischbestand war 2018 nicht ausgewogen, da Fried- und Raubfische fehlten. Ein selbsterhaltender Bestand erfordert daher den Be- satz mit entsprechenden Arten. Avifauna Für die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Vogelarten kommen sowohl Nachweise vor Ort [1], konkrete Hinweise zum Vorkommen im Klettenbergpark (u. a. aus [22] [25] [26]) als auch eine Po- tenzialanalyse auf Basis der planungsrelevanten Arten des Messtischblatt-Quadranten [21] zur An- wendung. Auf eine tabellarische Darstellung der ausschließlich in der Roten Liste [29] genannten, in der Niederrheinischen Bucht vorkommenden seltenen und gefährdeten Vogelarten wird an dieser Stelle verzichtet. Sie werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung berücksichtigt (s. Ka- pitel 5). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 23 von 104 Im Jahr 2019 wurden insgesamt sieben Wasservogelarten nachgewiesen [1]. Die Arten Blässhuhn, Teichhuhn, Nilgans, Kanadagans und Stockente brüten sicher am oder im unmittelbaren Umfeld des Weihers. Mit Nilgans und Kanadagans kommen zwei nicht-einheimische Gansarten vor, die regelmäßig brütend im Naturraum vorhanden sind. Sie können aufgrund ihrer Größe maßgeblich den Nährstoffeintrag in das Gewässer beeinflussen. Durch die Strukturen im Volksgarten (offene Wasserflächen, großflächige Grünflächen) und die anzunehmende Fütterung durch die Parkbesucher bieten sich den Gänsen be- sonders geeignete Lebensraumverhältnisse. Von behördlicher Seite wird in Bezug auf die Gänse eine Beschränkung der Bestandsentwicklung angestrebt [25][26]. Die einheimischen Arten sind besonders geschützt, das Teichhuhn streng geschützt. Der Graureiher zählt als Koloniebrüter grundsätzlich zu den planungsrelevanten Arten. Sein Erhaltungszustand ist günstig [21]. Die Vogelarten sind überwiegend ungefährdet. Ausnahme bilden die Stockente (Vorwarnliste) und das Teichhuhn, das in der Niederrheinischen Bucht als gefährdet gilt [29]. Tabelle 6: Nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1] Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz1 Gefährdung2 Bemerkung NRW NB Nilgans Alopochen aegyptiacus - - - Neoaves, regelmäßig brütend Stockente Anas platyrhynchos § * V Brutvorkommen Graureiher Ardea cinerea § * * Erhaltungszustand günstig Kanadagans Branta candensis - - - Neoaves, regelmäßig brütend Höckerschwan Cygus olor § * * - Blässhuhn Fulica atra § * * Brutvorkommen Teichhuhn Gallinula chloropus §§ V 3 Brutvorkommen 1 § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. Nur für einheimische Arten. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste Im für den Volksgartenweiher relevanten Messtischblatt-Quadranten sind insgesamt 14 planungsrele- vante Vogelarten vermerkt [21]. Diese Liste erhebt grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dient jedoch orientierend für den zu erwartenden Bestand. Der nachgewiesene Graureiher ist hinzuzu- zählen, in den Landesdaten jedoch nicht genannt. Die methodischen Vorgaben des Landes zur artenschutzrechtlichen Prüfung [54] sehen eine Rele- vanzprüfung vor, d. h. die Liste der Arten wird dahingehend plausibilisiert, ob ein Vorkommen nachge- wiesen oder aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen überhaupt zu erwarten ist. Kann dies verneint werden, wird die jeweilige Art von den Betrachtungen ausgeschlossen. Die grundsätzlich im Volksgarten vorkommenden Fortpflanzungs-, Ruhe- und Nahrungshabitate sind: · Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, · Säume, Hochstaudenfluren, · Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 24 von 104 · Gebäude, · Fettwiesen, Fettweiden · Stillgewässer, · Höhlenbäume, Horstbäume, Für die im Messtischblatt-Quadranten aufgeführten Arten Feldlerche, Rauchschwalbe und Feldsper- ling sind dabei die Lebensraumstrukturen im Volksgarten ungeeignet (Arten der offenen Feldflur, in urbanen Lebensräumen i. d. R. nicht vorkommend) und ein Vorkommen daher unwahrscheinlich. Hinweise zum Vorkommen des Habichts und verschiedener Spechtarten im oder im unmittelbaren Umfeld des Volksgarten können im Internet verfügbaren Artikeln entnommen werden (u. a. [28]). Tabelle 7: Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ 5007-4 [21], deren Vorkommen im Volksgarten aufgrund der Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasservogelarten im Volksgartenweiher [1], ohne Angabe zu den Lebensräumen) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz1 Gefähr- dung2 Erhaltungszustand3 Lebensräume NRW NB Kleingehölze, Al- leen, Bäume, Ge- büsche, Hecken Säume, Hochstau- denfluren Gärten, Parkanla- gen, Siedlungs- brachen Stillgewässer Höhlenbäume Horstbäume Gebäude Bluthänfling Carduelis cannabina § 3 2 ? FoRu Na (FoRu), (Na) - - - Graureiher 5 Ardea cinerea § * * G Habicht Accipiter gentilis §§ 3 V G- (FoRu), Na - Na - - FoRu! Kleinspecht Dryobates minor § 3 3 U Na - Na - FoRu! - Mäusebussard Buteo buteo §§ * * G (FoRu) ( N a ) - - - FoRu! Mehlschwalbe Delichon urbica § 3 2 U - (Na) Na N a - - FoRu! Sperber Accipiter nisus §§ * * G (FoRu), Na Na Na - - FoRu! Star Sturnus vulgaris § 3 3 ? - Na Na - FoRu! - FoRu Turmfalke Falco tinnunculus §§ V 3 G (FoRu) Na Na - - FoRu FoRu! Waldkauz Strix aluco §§ * * G Na Na Na - FoRu! - FoRu! Waldohreule Asio otus §§ 3 2 U Na (Na) Na - - FoRu! Wanderfalke Falco peregrinus §§ * * G - - (Na) - - - FoRu! 1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3 Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend4 Lebensräume: FoRu = Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Na = Nahrungshabitat, (…) = nachrangige Bedeutung im MTB-Q, ! = besondere Bedeutung im MTB-Q5 ergänzt (s. Tabelle 6); keine Angabe der Lebensräume Säugetiere Aus den Landesdaten ergehen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorkommen von Fledermausar- ten im Planungsraum. Da zu den Ortsbegehungen (02.02.21, 10.06.21) mehrere angebrachte Fleder- mauskästen festgestellt werden konnten, ist das Vorkommen einzelner Fledermausarten Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 25 von 104 wahrscheinlich, denen der Park geeignete Jagdreviere (z. B. Wasserfläche des Weihers, beleuchtete Bereiche) bereitstellt. Zum Vorkommen weiterer Säugetierarten liegen keine Hinweise/Erkenntnisse vor. Amphibien Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Amphibienarten vor. Reptilien Im Volksgartenweiher konnten Schildkröten beobachtet werden, vermutlich die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) [1]. Diese Art zählt zu den potenziell invasiven Arten, wobei in NRW in den Aussetzungsgewässern bisher noch keine selbstständige Reproduktion nachgewiesen ist [27]. Sie können die einheimische Fauna (Wirbellose, Fische, Amphibien) durch Prädation schädigen. Nach Auskunft der UNB [26] bieten die Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit, nicht-einheimische Arten aus dem Weiher zu entnehmen. Muscheln, Krebse Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Muschel- und Krebsarten vor. Schmetterlinge, Käfer, Libellen Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Arten der Schmetterlinge, Käfer und Libel- len vor. Pflanzenarten Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über das Vorkommen gefährdeter oder geschützter Pflanzen- arten vor. 2.6 Vorbelastungen 2.6.1 Sedimentbeschaffenheit Überblick Die Grundlage zur Beurteilung der Schlammauflage im Weiher hinsichtlich der Verwertbarkeit und Ent- sorgung ist eine Bestandserhebung der Sedimentmenge und der Sedimentbeschaffenheit des Ingeni- eurbüros ILKON [1]. Die Datenquellen zur Sedimentbeschaffenheit sind in chemische Untersuchun- gen sowie in physikalische und sedimentologische Untersuchungen zu unterteilen. Zusätzlich wurde im Zuge der geotechnischen Erkundung durch BCE nach Entnahme des Schlamms eine Körnungs- analyse durchgeführt (siehe Anlage A-4). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 26 von 104 Chemische Untersuchungen Im Zuge der Zustandsbewertung des Volksgartenweihers durch ILKON (Ingenieurbüro für limnologi- sche Konzepte) wurden am 01.04.2019 Sedimentproben aus dem Volksgartenweiher entnommen und analysiert. Informationen zur Probennahme (z. B. Angaben zur Mischprobenbildung) liegen nicht vor. Die Ergebnisse der Beprobung sind der Anlage A-2.1.4 zu entnehmen. Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Einordnung nach LAGA [40] dar. Es wird davon ausge- gangen, dass es sich um Angaben zu einer repräsentativen Mischprobe handelt, die insofern für das gesamte Weihersediment homogen gültig sind. Tabelle 8: Einordnung Schlamm Volksgartenweiher nach LAGA [40] [1] mit x = Überschreitung LAGA-Zuordnungswert Parameter Z0 Sand Z0 Lehm / Schluff Z0 Ton Z0 Z 1.1 Z 1.2 Z2 Zink (Zn) x TOC x x x x x x Leitfähigkeit bei 25 °C x x x x x Sulfat (SO4) x x x x x x x Nach [1] liegt eine Überschreitung der LAGA-Zustandsklasse Z2 für den Parameter Sulfat vor, so dass der Schlamm nach LAGA in eine Zustandsklasse von > Z2 einzustufen ist. Physikalische und sedimentologische Untersuchungen Im Zuge der Probennahme durch ILKON wurden die entnommenen Sedimente neben der chemischen Analyse ebenso auf ausgewählte physikalische und sedimentologische Parameter untersucht (Tabelle 9). Tabelle 9: Ausgewählte physikalische und sedimentologische Eigenschaften des Weiher-Schlamms [1] Parameter Ergebnis Einheit Wassergehalt 75,2 Gew.-% Trockensubstanzgehalt 24,8 Gew.-% TS Glühverlust 8,8 Gew.-% TS Der Schlamm hat im Zuge der Probennahme einen sehr unangenehmen Geruch aufgewiesen, der nach [1] weit über die übliche Fäulnis-Belastung mit Schwefelwasserstoffgasen hinausgeht. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 27 von 104 Für die Bestimmung der Korngrößenverteilung hat BCE am 28.07.2021 eine Sedimentbeprobung im fußläufig zugänglichen Uferbereich (maximale Entfernung von 5 m zum Seeufer) durchgeführt. Die Sedimentproben wurden durch Unterwasserentnahme mit einem Rohrentnahmegerät gewonnen. Es wurde eine massenbezogene Körnungskurve (vgl. Anlage A-4) und eine visuelle Bewertung (Ta- belle 10) der einzelnen Siebschnitte durchgeführt. Das Material stellt sich als Gemenge schwach zersetzter organischer Substanz (Blätter, Blattstengel, Nadelbauzapfen etc.) mit einem vergleichsweise geringen Anteil mineralischer Substanz dar, die auf den Feinkornanteil einzugrenzen ist. Der Glühverlust der Seesedimentprobe (vgl. Anlage A-4) wurde mit 35,3 Gew.-% bestimmt. Tabelle 10: Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich Daraus ergibt sich, dass der Korngrößenanteil > 1 mm fast ausschließlich aus schwach zersetztem Pflanzenmaterial besteht. Im Übergangsbereich 1 mm bis 0,25 mm liegt ein teils mineralisches, teils organisches Gemisch vor. Die rein mineralischen Anteile finden sich in den Körnungen ≤ 0,25 mm (Feinsande, in geringem Umfang Schluffe und Tone). Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Körnungslinie auf die Masse bezogen ist. Auf- grund der sehr unterschiedlichen Wichten (Mineralik ca. 22 kN/m³, Organik geschätzt 8 kN/m³) liegt der Volumenanteil der Organik höher als bei den Masseverhältnissen. Da das Sediment einen hohen Anteil grober organischer Feststoffe aufweist, also nur einen ver- gleichsweise kleinen Massenanteil feinkörniger mineralischer Feststoffe, wie er zur Ableitung im Kanal vorgesehen und geeignet ist, wurde nach Abstimmung mit der StEB eine weitere Beprobung am Maschenweite [mm] Gewicht [g] Beschreibung Material 31,5 11,49 organ. Material (Blätter) 16 21,95 organ. Material (11,07 g) mineral. Material (Stein) (10,88 g) 8 22.93 organ. Material (Blätter, Äste, Zapfen) 4 34,15 organ. Material (Blätter, Äste) 2 24,71 organ. Material (Blätter, Äste) 1 26,93 organ. Material 0,5 30,05 organ. und mineral. Material 0,25 27,55 organ. und mineral. Material 0,125 13,99 mineral. Material (+ Art Haare) 0,063 3,94 mineral. Material (+ Art Haare) < 0,063 2,52 mineral. Material (+ Art Haare) Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 28 von 104 22.09.2021 in den tieferen Zentralbereichen des Weihers durchgeführt. Hierzu wurden insgesamt vier Einzelproben mittels Bodengreifer (Kastenförmiger Bodengreifer mit Spannfederbacken) von einem Boot aus entnommen und eine daraus erstellte Mischprobe bzgl. der Korngrößenverteilung unter- sucht. Die Korngrößenverteilung ist Anlage A-4 zu entnehmen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die zentralen Sedimente einen deutlich höheren Feinanteil aufweisen. Weiterhin wurde ein hoher Anteil an organischen Bestandteilen festgestellt, die stark bis mittelmäßig zersetzt sind. 2.6.2 Wasserbeschaffenheit Für die Bewertung der Wasserbeschaffenheit im Volksgarten-Weiher bieten zwei analytische Untersu- chungsreihen der StEB aus den Jahren 2018 bis 2020 die Datengrundlage. Dabei wurden physikali- sche und chemische Parameter zur Untersuchung der Wasserqualität erhoben. Die Mess- und Bepro- bungsergebnisse sind in den Anlagen A-2.1.1 und A-2.1.2 dargestellt. Unter anderem mit Bezug auf physikalisch-chemische Qualitätskomponenten definiert die Oberflä- chengewässerverordnung (OGewV) [7] für künstliche Seen Anforderungen an ein gutes ökologisches Potenzial, die somit auch ein Maß für die Anforderungen an die zukünftige Güteentwicklung des Volksgarten-Weihers darstellen. Für eine weitere, unverbindliche Beurteilung werden orientierend auch die Zielwerte der Nährstoff-Parameter nach LAWA für die Güteklasse II [8] herangezogen. In der ersten Messreihe (siehe Anlage A-2.1.1) wurden in unterschiedlichen Monaten des Sommer- halbjahres physikalisch-chemische Parameter an drei unterschiedlichen Messstellen über unter- schiedliche Entnahmetiefen gemessen. Umfang und Methodik der Messungen variieren im Mess-Zeit- raum aus betrieblichen Gründen stark. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Tabelle 11 dar- gestellt. Auffällig ist die hohe Schwankungsbreite der Sauerstoff-Konzentration, die auf die Photosyntheseakti- vität des Planktons zurückzuführen ist [1]. 2018 wurden innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten Sauerstoffübersättigungen von ca. 190 % (15,9 mg/L bei 23,9 °C) und Sauerstoff-Konzentrationen im letalen Bereich für Fische (1,0 mg/L bei 23,6°C) gemessen. Tabelle 11: Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach A-2.1.1 Prüfparameter 2018 2019 2020 Temperatur (°C) 10,8 – 21,3 10,1 – 27,0 11,6 – 24,5 Sauerstoff (mg//L) 1,0 – 15,9 3,12 – 11,55 5,2 – 12,75 Leitfähigkeit (µS/cm) 888 – 969 824 – 939 810 – 1.027 pH-Wert 7,7 – 8,4 7,3 – 7,7 7,6 – 8,2 Sichttiefe (m) nicht dokumentiert 0,98 – 1,37 0,37 – 1,27 In der zweiten Messreihe wurden die Nährstoffkonzentrationen in Gewässerproben über den Zeit- raum von 2018 – 2020 untersucht, um Beurteilungen zur Trophie vornehmen zu können. Die Analysen Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 29 von 104 umfassen die Parameter Silizium, Nitrat-Stickstoff, o-Phosphat-Phosphor, Gesamt-Phosphor, Nitrit- Stickstoff, Ammonium-Stickstoff und Chlorophyll-a. Der für die Gewässergüteentwicklung eines Standgewässers häufig maßgebliche Prozess ist die Eu- trophierung, d.h. die (anthropogen beschleunigte) Zunahme von Nährstoffen, die eine erhöhte Primär- produktion verursacht [2]. Neben der Verfügbarkeit von Nährstoffen hängt die Intensität der Primärpro- duktion von weiteren Faktoren ab, insbesondere dem Lichtdargebot und der Temperatur [2]. Für die Eutrophierung kann in der Regel der Phosphor als maßgebender, weil in nahezu allen Stand- gewässern wachstumslimitierender Wasserqualitätsparameter angesehen werden. Nachfolgend und insbesondere im Rahmen der Varianten zur Gütebewirtschaftung (siehe Kap. 3.4.1) stehen daher die Höhe der Gesamtphosphor-Konzentration und mögliche Einwirkungen darauf im Zentrum der Betrach- tung. In selteneren Fällen, z.B. bei sehr üppiger P-Versorgung, wirken andere Stoffgruppen wachs- tumslimitierend, z.B. Stickstoff. Wenn eine üppige P-Versorgung der Auslöser für andere Limitierungs- formen ist, stellt auch in diesen Fällen die Reduktion der Phosphor-Konzentration den entscheidenden Ansatzpunkt für eine Begrenzung der Eutrophierung dar. Für den Volksgarten-Weiher sind sommerliche Fälle von Blaualgenbildung bekannt [1], die ein charak- teristisches Merkmal von Stickstofflimitierung darstellen, weil Blaualgen (Cyanobakterien) in ihrer Fä- higkeit, molekularen Stickstoff (N2) aus der Wassersäule aufzunehmen, einen Wettbewerbsvorteil ge- genüber Phytoplankton besitzen. In dieser Situation ist Phosphor so üppig pflanzenverfügbar, dass Stickstofflimitierung mit besagten Wettbewerbsvorteilen der Blaualgen eintreten kann. Die Reduktion des Phosphordargebots beseitigt in diesem Sinne auch die Wettbewerbsvorteile der Blaualgen. DWA- M 606 [5] weist darauf folgendermaßen hin: „Es sind also ausgerechnet typische Wasserblütenbildner, die bei Stickstoff-Verknappung indirekt gefördert werden, so dass sich Stickstoff nicht als Steuerungs- größe zur Bekämpfung der Eutrophierung eignet.“ Und im Weiteren: „Phosphor gilt […] als aussichts- reichster Ansatzpunkt für externe und interne Maßnahmen zur Eutrophierungsverminderung. Für eine solide Planung […] sind daher gründliche Untersuchungen zur […] P-Bilanz unerlässlich.“ Nach OGewV beträgt der Grenzbereich für Gesamtphosphor eines vergleichbaren Gewässers1 mit ökologisch gutem Potenzial im Saisonmittel2 ca. 35 – 55 µg/L, was einem meso- bis eutrophen Tro- phiegrad entspricht (eutroph 1, siehe Tabelle 12). Als Zielwert wird daher eine Gesamt-P-Konzentra- tion von 45 µg/L festgelegt. Ein ökologisch mäßiges Potenzial im schwach eutrophen Bereich (e1) ent- spricht einer P-Konzentration von 65 µg/l (siehe Tabelle 12). 1 Polymiktischer Tieflandsee – sehr flacher Seentyp (Gewässertyp 11,14) 2 bei Gesamt-Phosphor Saisonmittel der Vegetationsperiode von 01. April – 31. Oktober Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 30 von 104 Tabelle 12: Grenzen der Trophiebereiche nach [4] Gesamtphosphor in mg/l P Trophiegrad bis 15 oligotroph o größer 15 bis 45 mesotroph m größer 45 bis 85 eutroph e1 größer 85 bis 150 eutroph e2 größer 150 bis 230 polytroph p1 größer 230 polytroph p2 Über den Phosphor hinaus wird für mehrere andere Parameter der LAWA-Grenzwert der Güteklasse II überschritten (siehe Anlage A-2.1.2). Die Ammoniumstickstoff-Konzentration lag 2019 beispiels- weise mit 2,2 mg/l so hoch, dass sie in Verbindung mit hohen ph-Werten zur Ammoniak-Bildung im Gewässer und toxischen Bedingungen für Fische [1] führen kann. Als wesentliche mögliche Quellen hoher Stickstoffkonzentrationen sind nach DWA-M 606 [5] externe Belastungen aus dem Einzugsgebiet zu nennen, darunter insbesondere Einträge aus Kläranlagen, Drän- oder Grundwasser. Daneben kommt die Stickstoff-Freisetzung durch seeinterne Prozesse in Frage: „Beim Abbau von Biomasse wird organisch gebundener Stickstoff unter Mitwirkung von Bakte- rien in Ammonium-Stickstoff (NH4-N) überführt“ [5]. Einleitungen aus der Kanalisation liegen für den Volksgartenweiher nicht vor. Die verfügbare Grund- wasseranalytik (Anlage A-2.1.3) weist trotz erhöhter Werte keine derart hohen Ammoniumstickstoff- Konzentrationen auf (vgl. Kap. 2.8.2). Insofern wird davon ausgegangen, dass die verzeichneten NH4- N-Spitzen im Weiherwasser als Ergebnis der zweifelsfrei intensiven Stoffumsatzprozesse auf interne Quellen zurückzuführen ist. Zum Zeitpunkt der Messung lag parallel mit 220mg/l auch eine ausge- prägte Spitze der Phosphorkonzentration vor (vgl. Anlage A-2.1.2) sowie vermutlich ein ausgeprägtes Sauerstoff-Tief bei 3 bis 3,5 mg/l (gemessen zwei Tage später, A-2.1.1). Nach ILKON [1] ist der er- höhte Ammonium-Stickstoff dementsprechend auf reduzierende Bedingungen im Weiherwasser, also fehlenden Sauerstoff zurückzuführen. Bei ausreichendem Sauerstoff hingegen, d.h. unter aeroben Be- dingungen, oxidieren Bakterien den Ammonium-Stickstoff im Rahmen der Nitrifikation zu Nitrat-Stick- stoff, der keine vergleichbare potenziell-toxische Relevanz für Fische besitzt. Für die Zuordnung des Trophiegrades gemäß [4] kann auf die vorliegenden chemischen Voruntersu- chungen der StEB aus dem Zeitraum 2018 – 2020 zurückgegriffen werden (siehe Anlage A-2.1.2): 2018: mittlerer Gesamt-P = 220 µg/l → polytroph p1 2019: mittlerer Gesamt-P = 140 µg/l → eutroph e2 2019: mittlerer Gesamt-P = 140 µg/l → eutroph e2 Demnach liegt die Nährstoffkonzentration im Volksgarten-Weiher im hoch-eutrophen bis polytrophen Bereich. Mit einem Mittelwert für die Gesamt-P-Konzentration von 154 µg/L (2018-2020) wird das leit- bildorientierte, gute ökologische Potenzial im meso- bis eutrophen Grenzbereich (45 µg/L) nach OGewV deutlich verfehlt. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 31 von 104 Der hohe Nährstoffhaushalt stellt auch die Hauptursache für die beobachteten Eutrophierungs-Vor- gänge wie Algenmassenentwicklungen, Schlammbildung, Fäulnisbildung und Sauerstoffzehrung dar [1], woraus sich ein dringender Sanierungsbedarf ableitet und Maßnahmen zur Gütebewirtschaftung zu ergreifen sind. Den vorstehenden Ausführungen folgend, sollte dabei die Reduktion der Phosphorverfügbarkeit im Vordergrund stehen, die sich über die Begrenzung der Primärproduktion und die gewässerinternen Stoffumsatzprozesse auch positiv auf andere Stoffgruppen auswirken wird. Flankierend sind Maßnah- men zur Stützung des Sauerstoffhaushalts zu ergreifen, d.h. zur Reduktion der Sauerstoffzehrung ei- nerseits und zur Sauerstoffzufuhr andererseits. Die Sauerstoffzehrung wird bereits durch die Entfer- nung der vorhandenen Sediment- bzw. Schlammauflage maßgeblich begrenzt (Entschlammung). An- schließend sind Maßnahmen förderlich, die die rasche Neuausbildung einer Schlammauflage verhin- dern. Dies wiederum wird maßgeblich durch die Begrenzung der Primärproduktion unterstützt. 2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke Betriebsraum „Grotte“ Im Zuge der Ortsbesichtigungen im März und April 2021 wurde der Betriebsraum „Grotte“ zweimal be- gangen und der sichtbare Zustand wie folgt erfasst: Durch die Kellerlage unter den Parkwegen und die offenen, vergitterten Lichtöffnungen stellt sich, ins- besondere im Winterhalbjahr, ein feuchtes Raumklima ein, das die Sichtflächen von Decke und Wänden maßgeblich prägt. Niederschlagsabflüsse können z.T. über die Treppe am Eingang und durch die Git- tertür in den Raum fließen, werden im zentral gelegenen Pumpensumpf gesammelt und abgepumpt. Zudem steht außen vermutlich Sickerwasser an den Bauteilen an. Das ursprüngliche Klinkermauerwerk weist an zahlreichen Stellen Ausbesserungen mit Mörtel oder Beton auf. Die Witterungseinflüsse wirken sich an verschiedenen Stellen durch Kalkausblühungen auf den Wänden aus (siehe Abbildung 14). Die gesamte Decke wurde nachträglich mit einer Mörtelschicht überzogen, die an verschiedenen Stellen Feuchtigkeitsflecken aufweist. Vorbehaltlich einer statischen Überprüfung wird nicht von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit ausgegangen. Die Unterbringung der meisten technischen Anlagen sowie der EMSR-Technik des Volksgarten-Weiher ist daher im Betriebsraum geplant. Da nur eine geringfügige Sanierung des Rau- mes geplant ist, um die Eingriffe in die Bausubstanz so gering wie möglich zu halten, sind entspre- chende Schutzmaßnahmen für die technischen Einbauten erforderlich (Frostschutz, Lärmschutz bzw. Schalldämmung). Hinsichtlich der derzeitigen Technischen Ausrüstung des Raumes wird auf Kapitel 2.2.3 verwiesen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 32 von 104 Abbildung 14: Baulicher Zustand Betriebsraum Grotte Pumpenschacht Umwälzung Der Pumpenschacht wurde im Zuge einer Ortsbesichtigung zur Begutachtung der betrieblichen Ein- richtungen besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt stand ca. 20 cm hoch Wasser auf der Schachtsohle an. Der bauliche Zustand ist insgesamt als marode bis baufällig zu bewerten. Unter diesen Voraussetzun- gen ist keine weitere Nutzung des Bauwerks zur Unterbringung der neuen Anlagentechnik geplant. Schacht alter GW-Brunnen Das Schachtbauwerk wurde im Zuge eines Orttermins geöffnet, aufgrund des Zustands aber nicht be- treten. Von der Geländeoberkante des Einstiegs war auf der Schachtsohle anstehendes Wasser zu erkennen (siehe Abbildung 15). Unter diesen Voraussetzungen ist keine weitere Nutzung des Bau- werks zur Unterbringung der neuen Anlagentechnik geplant. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 33 von 104 Abbildung 15: Einstieg in das Schachtbauwerk des alten GW-Brunnens Kabelschacht Der Kabelschacht ist mit Boden verfüllt. Vermutlich wurde in der Vergangenheit das Strom-Kabel für die Fontäne durch den Schacht verlegt, das nach Auskunft der StEB durch Unbekannte entwendet wurde. Anschlüsse an Leerrohre sind nach Einsicht von der Oberkante des Einstiegs nicht zu erken- nen (siehe Abbildung 16). Da der Schacht in der geplanten Leitungstrasse liegt und er nicht sinnvoll genutzt werden kann, ist sein Rückbau geplant. Abbildung 16: Verfülltes Schachtbauwerk Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 34 von 104 2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen Am 01.02.2021 wurde eine Altlastenanfrage an die Stadt Köln gerichtet. Nach Auskunft des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Aktenzeichen 573/1-40407-2021) liegen im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten keine Erkenntnisse für den angefragten Bereich um den Volksgartenweiher vor (siehe Abbildung 17). Für Oberbodenproben im Bereich der Spielplätze wurde kein Sanierungsbedarf festgestellt. Abbildung 17: Lageplanausschnitt altlastenverdächtiger Flächen im Bereich des Volksgarten-Weihers (Stadt Köln) 2.6.5 Kampfmittel Am 27.01.2021 wurde beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln eine Anfrage nach einer mögli- chen Belastung des Planungsraums mit Kampfmitteln gestellt (Luftbildauswertung). Mit Antwort vom 12.02.2018 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (Az.: 322/40- Ka-V) über das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe liefern. Es wird daher eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im Bereich des Weihers empfohlen. Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen mit erheblichen mechanischen Belas- tungen (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.) wird zu einer Sicherheitsdetektion mittels Abteufen von Sondierbohrungen durch den Bauherrn geraten. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 35 von 104 2.7 Baugrund 2.7.1 Baugrunderkundung Zur Untersuchung des Untergrundes im Planungsraum wurden im Juli 2021 Bohr- und Rammsondie- rungen in direkter Nähe zum Weiher durchgeführt. Die geotechnischen Untersuchungen sind in An- lage A-4 dokumentiert und werden an dieser Stelle kurz zusammengefasst. Die Baugrunderkundung umfasste · sechs Kleinrammbohrungen (BS), · zwei Rammsondierungen (RS) und die · abfalltechnische Analytik an drei Mischproben. Die Lage der einzelnen Aufschlüsse ist im Plan BM-1 dargestellt. Alle sechs Kleinbohrungen in der Seeperipherie zeigen einen vergleichbaren Aufbau, vgl. Anlage A- 4.2. Ab Geländeoberkante wurde eine bindige, vereinzelt in dünneren Schichtlagen auch kiesig-san- dige Auffüllung aus ehemals natürlichen Auenlehmen und Kiessanden mit geringen anthropogenen Beimengungen erbohrt. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 2 und 3,2 Metern. Unter den Auffüllungen steht in drei Bohrprofilen eine zwischen 0,5 m bis max. 1,1 m mächtige Schicht steifkonsistenter Auenlehme an. Eine scharfe horizontale Eingrenzung dieser Schicht ist nur bedingt möglich. Darunter bzw. in den übrigen Kleinbohrungen direkt unterhalb der Auffüllungen wur- den die pleistozänen Kiessande erbohrt. Die drei Horizonte werden in die Homogenbereiche von Ta- belle 13 eingeteilt. Tabelle 13: Liste der Homogenbereiche Homogenbereich Art 1 Auffüllung 2.1 Bindige Auensedimente 2.2 Pleistozäne Kiessande Aus den zu erwartenden Abtragstiefen der Homogenbereiche wurde je eine Mischprobe entnommen und im Parameterumfang LAGA M20 Boden (2003) und Deponieverordnung untersucht. Demnach können die Terrassensedimente uneingeschränkt nach LAGA Z0 verwertet werden. Der Aushub aus den Auffüllungen sollte nach Kriterien LAGA Z1.1 verwertet werde, da die Feststoffbefunde von TOC, Blei und Kupfer oberhalb der LAGA Z0-Grenzen liegen. Die Belastungen sind als anthropogen einzu- stufen. Eine Wiederverwendung vor Ort ist auszuschließen. 2.7.2 Wurzelräume Insbesondere die schützenswerten Bäume im Uferbereich sind in der Planung zu berücksichtigen, da in Anbetracht der hohen Wasserverluste von einer potenziellen Durchwurzelung der ufernahen Bo- denzone unter der Weihersohle auszugehen ist. Diese sogenannten „Wurzelräume“ (im Weiteren Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 36 von 104 verwendeter Begriff) werden derzeit vermutlich durch Leckagen mit infiltriertem Weiherwasser ver- sorgt. Je nach Flächenanteil der potenziellen Wurzelbereiche unter der Weihersohle ist davon auszu- gehen, dass die Versorgung der Wurzeln mit Weiherwasser für den Fortbestand der Bäume bedeut- sam ist. Eine örtliche Aufnahme der relevanten Bäume wurde daher als Grundlage für Abstimmungen im Rah- men der Vorplanung bereits durchgeführt (siehe „Wurzelbäume“ in der Bilddokumentation, Anlage A- 3). Aus der geplante Abdichtung der Weihersohle resultiert für die betroffenen Bäume eine Gefährdung des Wurzelraums durch: I. eine mechanische Beschädigung der Wurzeln, z.B. durch maschinelle Eingriffe beim Ab- bruch der bestehenden Sohle oder Kappungen infolge einer Sohlvertiefung, II. Wasserversorgungsdefizite in Teilflächen durch das eingesetzte Abdichtungssystem. Die angenommenen Wurzelräume beruhen auf der artspezifischen Wurzelbildung und Größe der je- weiligen Bäume, die im Zuge einer Ortsbesichtigung kartiert wurden. Dabei wurden Wurzeltyp und Wuchsform jeder Baumart bestimmt und der spezifische geometrische Wurzelkörper durch die Para- meter · Formtyp (ellipsenförmig oder konisch), · Wurzelradius und · Wurzeltiefe anhand der gemessenen Kronenbreite skaliert. Sie sind im Bestandslageplan und den Schnitten (An- lagen B-3.1 und B-4.2.2) entsprechend dargestellt. Wurzelschurfe wurden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt nicht durchgeführt, d.h. die Darstellungen beruhen allein auf den dargestellten, theo- retisch-pflanzenkundlichen Annahmen. Je nach Baumart (Wurzeltyp), Größe und Standort sind die weiherperipheren Bäume in unterschiedli- chem Maße von der Abdichtung betroffen, weshalb sie in drei Konfliktstufen eingeteilt werden: Konfliktstufe 1: Keine wesentliche Betroffenheit (weder mechanisch noch hinsichtlich der Wasserversorgung), Konfliktstufe 2: mechanische Beschädigungen des Wurzelkörpers zu erwarten und Wasserversorgungsdefizite denk- bar, aber ohne technisch gestützte Wasserverteilung unter der zukünftigen Weihersohle durch zusätz- liche Bewässerung zu beheben, Konfliktstufe 3: mechanische Beschädigungen denkbar, Wasserversorgungsdefizite aufgrund einer vermutlich groß- flächigen Überdeckung des Wurzelkörpers mit der zukünftig abgedichteten Sohle ggf. nur durch zu- sätzliche technische Maßnahmen lösbar, z.B. eine technische Wasserverteilung unterhalb der Sohlflä- che. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 37 von 104 2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen 2.8.1 Niederschlag und Verdunstung Zuflüsse aus Niederschlägen resultieren zum einen aus direktem Niederschlag über der Weiherfläche, zum anderen aus Oberflächenabflüssen des umliegenden Direkteinzugsgebiets. Dieses wurde auf Grundlage eines digitalen Geländemodells und nach Eindrücken der Ortsbesichtigung qualitativ be- stimmt (siehe Abbildung 18). Abbildung 18: Direktes Niederschlags-Einzugsgebiet Volksgarten-Weiher (Quelle DGM:TIM-Online, Bezirksregierung Köln) Die Parkanlage rund um den Weiher liegt auf einem relativ gleichmäßigen Höhenniveau. Insbeson- dere im östlichen und südlichen Teilabschnitt liegen die Geländeunterschiede bei ca. 1 m. Die an das Ufer anschließenden, teils versiegelten Flächen (Gastronomiebereich, Pflaster) weisen wie der rundum laufende Gehweg (Asphalt oder wassergebundene Decke) ein Gefälle Richtung Weiher auf (siehe Abbildung 19). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 38 von 104 Abbildung 19: Geländeneigung im anliegenden Uferbereich Abbildung 20: Abfallende Böschung am Westufer (Volksgartenstraße) Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 39 von 104 Zusammen mit dem kesselförmigen Zulaufbereich und einer steiler abfallenden Böschung an der Volksgartenstraße (siehe Abbildung 20) werden diese Flächen als Direkteinzugsgebiet abgegrenzt („EZG“ in Abbildung 18). Für die Ermittlung von Niederschlagsdaten wurden über den ELWAS-WebService des Umweltministe- riums NRW Monatsmittelwerte einer Langzeitbetrachtung von 1998 – 2019 bezogen und ausgewertet. Hierfür wurden Wetterstationen mit unmittelbar räumlichem Bezug ausgewählt (Pulheim-Geyen und Niederkassel, siehe Tabelle 14). Der Berechnung der Verdunstungsrate liegt mit der Penman-Formel ein halb physikalischer, halb em- pirischer Ansatz zugrunde, der aus Energiebilanzverfahren und aerodynamischen Verfahren abgelei- tet ist. Als Grundlage hierfür wurden ebenfalls meteorologische Messdaten umliegender Wetterstatio- nen über einen Zeitraum von 18 Jahren (1996 bis 2016) bezogen und monatlich differenzierte Annah- men zu verschiedenen Strahlungs-Parametern getroffen, die in den Wetterstationen nicht erhoben werden. Das Ergebnis wurde anhand der Jahresmenge mit [3] verifiziert. Die ermittelten Monatssum- men sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 14: Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im Planungsraum 2.8.2 Grundwasserverhältnisse Für die Beschreibung der lokalen Grundwasserverhältnisse wurde der Webdienst ELWAS herangezo- gen. Demnach liegt die aktive Grundwassermessstelle (GWMS) „KOELN 612“ (LGD-Nr. 073546410) im westlichen Randbereich des Volksgartens (siehe Abbildung 22). Um die Anwendbarkeit der Mess- daten für die Untersuchung am Volksgarten-Weiher zu verifizieren, wurde die Zeitreihe mit den Mess- daten anderer Messstellen im Umfeld (GEW Köln 718 und ZOLLSTOCK 667) auf Übereinstimmung geprüft: In Abbildung 21 ist die weitläufige Ausdehnung des GW-Stockwerks mit nur geringfügigen GWSP-Differenzen zwischen den Messstellen erkennbar. Daher werden die Messdaten von KOELN 612 für die Planung des Volksgarten-Weihers verwendet. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 40 von 104 Abbildung 21: Zeitreihen verschiedener GW-Messstellen im Süden Kölns von 2001 bis 2020 Abbildung 22: Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „KOELN 612“ (ELWAS) Die seit 1987 aufgezeichneten Grundwasserstände sind in ELWAS online abrufbar (sieheAbbildung 23). Seit Mai 2020 werden tägliche Messungen erhoben, vorher nur unregelmäßig, vorwiegend mo- natlich, und teils mit relativ großen Datenlücken (2000-2006). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 41 von 104 Abbildung 23: Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KOELN 612; braune Linie: geplanter Aushubhorizont von 39,60 mNHN im Vorgriff auf Kapitel 3.5.2 Der Zeitreihe sind folgende Kennwerte zum Wasserstand zu entnehmen: · mittlerer Grundwasserstand 38,39 m NHN · höchster Grundwasserstand 41,23 m NHN (09.01.2003) · niedrigster Grundwasserstand 36,93 m NHN (28.11.2018) Ausweislich der geologischen Voruntersuchungen zur Einrichtung des neuen GW-Brunnens [31] bil- den pleistozäne sandig-kiesigen Terrassensedimente mit einer hohen Durchlässigkeit den Grundwas- serleiter. Die durchschnittliche Höhe der GW-Leiterbasis wird etwa auf ca. 25 m NHN vermutet. Die Unterkante der darüber liegenden Schicht aus Auffüllungen mit bindigen Sedimenten wurde bei Bohr- aufschlüssen auf ca. 47 m NHN angetroffen, so dass der GW-Spiegel zwischen ca. 38 bis 41 m NHN frei schwankt. Das Grundwasser wurde von den StEB seit 2018 bis 2020 hinsichtlich der Einspeisung in den Weiher auf Nährstoff-Konzentrationen beprobt. Dabei wurden in Bezug auf die Gewässerklassifikation nach LAWA erhöhte Konzentrationen für Phosphor und Ammonium für ein Gewässer der Güteklasse II fest- gestellt. Die Ergebnisse der Analytik sind in Anlage A-2.1.4 dargestellt. Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 23.10.2014 ist eine Entnahme von 35 m³/h, 600 m³/d und 78.000 m³/a zur Speisung des Volksgarten-Weihers erlaubt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.10.2034. In den vergangene Jahren lagen die jährlichen GW-Förderraten stets darunter (siehe Ta- belle unten). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 42 von 104 Tabelle 15: Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2016-2020 (StEB) 2.9 Liegenschaften Der Volksgarten-Weiher sowie die während der Bauzeit voraussichtlich in Anspruch genommenen Freianlagen befinden sich in der Gemarkung Köln, Flur 041 auf den Flurstücken 397 und 671/79. Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Die am Südufer anliegende Gastronomieanlage ist verpachtet. Der Restaurantbetrieb soll während der Ausführung aufrecht erhalten werden. Dies ist ins- besondere bei der Planung für die Abdichtung der Weihersohle zu berücksichtigen. Für die Maßnahme ist kein zusätzlicher Eigentumserwerb erforderlich. 2.10 Sonstiges Die Befischung des Weihers erfolgt durch den Cölner Angel- und Gewässerschutzverein e.V [44]. Anderweitige Nutzungen sind nicht bekannt. Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 *) Mittelwert [m³] [m³] [m³] [m³] [m³] [m³] Jan 4.537 2.691 3.428 3.284 3.485 Feb 3.493 0 4.608 4.525 3.157 Mrz 2.927 6.506 2.271 5.302 4.252 Apr 3.178 11.867 5.699 7.135 6.970 Mai 7.465 7.104 4.023 7.378 6.493 Jun 860 3.947 6.433 11.023 5.566 Jul 5.478 7.600 13.257 7.276 5.895 8.507 Aug 7.583 8.024 6.993 4.987 6.897 Sep 4.123 2.116 6.785 7.884 5.227 Okt 3.613 5.419 6.424 4.271 4.932 Nov 4.286 4.847 6.650 6.103 5.472 Dez 6.353 3.572 2.914 5.123 4.491 Summe 27.890 56.018 69.350 63.504 72.910 65.446 *) November und Dezembermengen auf Grundlage der Jahre 2017-2019 extrapoliert Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 43 von 104 3 Entwurfsbeschreibung 3.1 Überblick Der vorliegende Entwurf für die Sanierung der Weiheranlage ist in die folgenden Teilbereiche unter- gliedert: · Entleerung und Entschlammung, · Gütebewirtschaftung, · Beckensanierung mit o Wurzelschutz und Pflanzenbewässerung, o Ausbau des Betriebsraums „Grotte“, o Sanierung des Zulaufbauwerks, o Erneuerung des Kabelzugsystems, · Technische Ausrüstung. Dabei machen die drei erstgenannten Teilbereiche den Kern der Weihersanierung aus (Entschlam- mung, Gütebewirtschaftung, Beckensanierung). Um eine bedarfsorientierte, adäquate Sanierung der Weiheranlage sicherzustellen, wurden im Zuge der Vorplanung verschiedene Varianten als Lösungsmöglichkeiten untersucht und unter Berücksichti- gung objektbezogener Planungsziele zum Teil auf Basis von Wertzahlmatrizen förmlich bewertet, um Vorzugsvarianten herauszuarbeiten [59]. Die untersuchten Varianten werden in Unterkapiteln der Teil- bereiche kurz zusammengefasst. 3.2 Ziele Da der Volksgarten ein sehr beliebtes Ausflugsziel mit hoher Besucherfrequentierung darstellt, sind die Sanierungsmaßnahmen so durchführen, dass die zukünftige Gestaltung auf eine hohe öffentliche Akzeptanz trifft. Dabei sollen Einschränkungen für Naherholungssuchende durch eine lange Bauzeit oder eine große Flächeninanspruchnahme möglichst gering gehalten werden. Immissionen (Geruchs- bildung bei der Entschlammung, Lärm) sind zu vermeiden. Naturnahe Weiherform und Bestandsvegetation (Naturdenkmäler und Uferbäume) rund um den Wei- her sind sowohl aus landschaftlichen als auch denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu schützen (vgl. Kap. 2.4.4). Das ist insbesondere bei der Wahl des Abdichtungssystems zu berücksichtigen, durch das die Wurzelräume der randständigen Uferbäume teilweise überbaut bzw. versiegelt werden. Resultierende Wasserdefizite infolge überbauter Wurzelräume sind durch zusätzliche Bewässerungs- (Schutz-) Maßnahmen auszugleichen. Hinsichtlich des Sohlabdichtungssystems erfordert die Nähe zu den schützenswerten Uferbäume re- sistente Eigenschaften gegenüber Wurzelangriffen einerseits und andererseits eine möglichst geringe Beanspruchung der anliegenden Wurzelräume, insbesondere beim Einbau. Diesbezüglich sollte sich das System im Hinblick auf die geschwungene Weiherform und die unterschiedlichen Uferanschlüsse Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 44 von 104 (Ufermauern, durchwurzelte Böschungen) als praktikabel und flexibel in der Handhabung erweisen, um eine Anpassung an die örtlichen Verhältnisse zu ermöglichen. Durch die Abdichtung der Weihersohle soll die hohe Grundwasserzuspeisung (vgl. Tabelle 15) in Zu- kunft auf ein Minimum reduziert werden. Die OGewV definiert als Voraussetzung eines guten ökologischen Potenzials einen mesotrophen bis schwach eutrophen Trophiezustand (vgl. Kap. 2.6.2). Dieser Grenzbereich wird durch eine mittlere Gesamt-P-Konzentration von 45 µg/l abgebildet (siehe Tabelle 12). Daher wird diese Konzentration als Zielwert für einen leitbildorientierten Trophiegrad gewählt. Durch die Umsetzung wirksamer Güte- maßnahmen (vgl. Tabelle 17) soll die zukünftige Trophie des Weihers entsprechend eingestellt wer- den. Dazu gehören z.B. technische Maßnahmen zur Sauerstoffanreicherung und Phosphorretention, zur Verbesserung der Durchströmung, zur gezielten Nährstoffverwertung und -bindung durch Initiie- rung von Makrophyten und zur Nahrungsnetzsteuerung durch Raubfischbesatz mit resultierender Er- höhung des Fraßdrucks auf Phytoplankton. Die Gütemaßnahmen werden durch eine morphologische Umgestaltung des Weihers (Eintiefung) un- terstützt. Die bestehende, niedrige Wassertiefe und die fehlenden Pflanzenstrukturen bieten Raubfi- schen weder Deckungsraum noch Laichhabitat. 3.3 Entleerung und Entschlammung 3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten Im Rahmen der Vorplanung wurde eine umfangreiche Variantenuntersuchung zur Entleerung und Ent- schlammung des Weihers durchgeführt und in Anlehnung an die Blaue Richtlinie NRW [32] formal mit- tels Wertzahlmatrizen ausgewertet. Als Überblick werden nachfolgend kurz die untersuchten Varian- ten benannt. Die Wertzahlmatrix ist in Abbildung 24 dargestellt. Abbildung 24: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Entleerung und Entschlammung“ Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 45 von 104 In Variante 1 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbag-gern für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Anschließend findet die Ein- dickung des Schlamms außerhalb des Weihers in geotextilen Schläuchen („Geotubes“) statt. Nach der Entschlammung wird der Weiher über die Mischwasserkanalisation entleert. Die vom Gewebe der Ge- otubes zurückgehaltene Festmasse ist erst nach einer Liegezeit von einigen Tagen bzw. wenigen Wo- chen ausreichend entwässert, so dass der geotextile Schlauch aufgeschnitten und der nun stichfeste Schlamm ausgebaggert und über LKWs abtransportiert werden kann. Insbesondere wegen des grö- ßeren Raum- und Zeitbedarfs für die abgelagerten Geotubes, wegen der damit verbundenen Eingriffe in den Park, wegen des zu erwartenden, größeren LKW-Verkehrs und wegen des Emissionspotenzi- als während der Liegezeit der Geotubes wird diese Variante nicht weiterverfolgt. Variante 2 beruht, wiederum nach der Entnahme über schwimmende Schlammräumer oder Schwimmsaugbagger, auf einer technischen Eindickung durch eine mechanische Schlammentwässe- rungsanlage mit anschließendem Abtransport des eingedickten Schlamms über LKW. Die anschlie- ßende Entleerung erfolgt auch in Variante 2 über den Mischwasserkanal. Auch diese Variante wird wegen größeren Raumbedarfs, längerer Bauzeiten, größeren Baustellenverkehrs und höherer poten- zieller Emissionen nicht in Betracht gezogen. Auch in Variante 3 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbag- gern für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Die Entleerung erfolgt gleichzeitig. Das entnommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung zu einem Absetzbecken auf der südwestlich hergestellten Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche gefördert. Das Absetzbecken stellt das Abscheiden von gröberen Feststoffen sicher. Das überlaufende Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung in die städtische Mischwasserkanalisation abgeleitet. Durch den Mischwasserkanal wird der Schlamm in die Kläranlage Stammheim transpor- tiert. Das Absetzbecken wird entleert und das Absetzgut zur Entsorgung auf LKW verladen und ab- transportiert. Durch die direkte Verfrachtung des noch wasserüberdeckten Schlamms in die geschlos- sene Kanalisation werden Emissionen, LKW-Fahrten und bauzeitlicher Raumbedarf im Park minimiert. Die Variante ergibt sich daher in der matriziellen Bewertung als Vorzugsvariante und Grundlage der Entwurfsplanung. Neben den benannten drei Varianten wurdenweitere Lösungsmöglichkeiten betrachtet, zum Bei- spiel die Lufttrocknung des Schlamms an der Beckensohle nach Entleerung mit anschließender Aus- baggerung, aber nach unterschiedlichen Kriterien noch schlechter bewertet und daher gar nicht erst in den formalen, matriziellen Bewertungsprozess einbezogen. 3.3.2 Technische Beschreibung Die Entschlammung des Weihers wird durch einen schwimmenden Schlammräumer durchgeführt. Der Schlammräumer nimmt den Schlamm durch einen Saug-/Spülkopf auf und verdünnt ihn mit dem um- liegenden Weiherwasser. Das aufgenommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über flexible Leitun- gen zunächst in ein Absetzbecken und von dort über eine flexible Leitung bis zum vorgesehenen Ein- leitschacht südwestlich der BE-Fläche in die MW-Kanalisation abgeleitet (vgl. Plan B-4.1.1). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 46 von 104 Die Schwimmfähigkeit des Schlammräumers ist gewährleistet, wenn mindestens eine 50 cm tiefe Wasserschicht über der Schlammschicht vorhanden ist. Somit ist sicherzustellen, dass zu jedem Zeit- punkt der Entschlammung die Mindestwasserüberdeckung von 50 cm eingehalten wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor Beginn der Entleerungs- und Entschlammungsarbeiten zu prüfen, dass der Soll-Wasserstand des Weihers von 43,80 mNN eingehalten ist. Dies bedeutet ein größtmögli-ches Wasserreservoir. Der Schlammräumer kann mittels eines mobilen Krans vom südwestlichen Ufer aus in den Weiher be- fördert werden. Der Schlammräumer ist mit einer Schlammpumpe auszurüsten, die über eine Förderleistung von rd. 24 l/s verfügt. Die Feststoffkonzentration der geförderten Schlammsuspension soll rd. 100 g/l betragen (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Feststofffracht der geförderten Schlammsuspension soll rd. 2,4 kg/s betragen (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Werte werden durch Steuerung des Saug- /Spülkopfes eingestellt. Zur Geräuschminimierung ist darauf zu achten, dass der Schalldruckpegel der Pumpen am Ufer 35 dB nicht überschreitet. Dies ist während des gesamten Bearbeitungszeitraums sicherzustellen. Für die flexible Leitung ist eine Länge von mindestens 250 m vorzuhalten. Diese Länge reicht aus, um den gesamten Weiher zu befahren sowie einen Anschluss an das vorgesehene Absetzbecken zu er- möglichen. Die Leitung sollte einen Innendurchmesser von 150 mm aufweisen. Vor Einleitung des Schlamm-Wassergemischs in die Kanalisation ist ein Absetzbecken vorzuschalten. Das Absetzbecken ist südwestlich des Weihers auf der herzustellenden Baustelleneinrichtungsfläche zu positionieren. Das Absetzbecken soll mineralische Feststofffraktionen zurückhalten, die im Durch- messer größer als 0,063 mm sind (entsprend Feinsand und gröberen Material). Zusätzlich soll das Ab- setzbecken organisches Material (etwa Blätter, Laub etc.) zurückhalten. Aufgrund der geringeren Dichte der Organik im Vergleich zu den mineralischen Bestandteilen des Schlamms ist zusätzlich eine physikalische Trennung im Absetzbecken herzustellen. Dazu kann eine Tauchwand mit einem Filter- werkstoff (Maschenweite 0,063 mm) dienen. Während der Entschlammungsarbeiten ist das Absetzbe- cken nach Erfordernis entsprechend zu entleeren. Das Absetzbecken benötigt eine Oberfläche von rd. 15 m² (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.2). Das Absetzbecken kann z. B. als Container oder Erdbe- cken ausgeführt werden. Im Plan B-4.1.1 ist die Ausführung als Container dargestellt. Zur Geruchsmi- nimierung sollte das Absetzbecken geschlossen ausgeführt werden. Im Absetzbecken (Kammer ohne Absatz) wird eine Pumpe (Förderleistung rd. 24 l/s) mit einer weite- ren flexiblen Leitung DN 150 aufgestellt, die bis zum Einleitschacht 64702 in die Mischwasserkanalisa- tion (DN 300) führt. Die Leitung ist bis zur Kanalsohle (46,94 mNN) zu erstrecken, so dass die Schlammsuspension in Fließrichtung der anschließenden Haltung H0058745 (Steinzeugkanal DN 300 mit 4,1 ‰ Gefälle) eingetragen wird. Dazzuzu ist eine rd. 200 m lange Leitung erforderlich. Zur Ermitt- lung und Kontrolle wird die Durchflussmenge mit einem IDM-Messgerät erfasst. Zur Entschlammung ist ein Begleitprogramm bzw. ein Vermessungsprogramm für den Schlammräu- mer aufzustellen, damit sichergestellt werden kann, dass die gesamte Schlammauflage aus dem Wei- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 47 von 104 her entfernt wird. Der entnommene Schlamm ist durch ein begleitendes Monitoring durch eine laufen- de Echtzeit-Messung der transferierten Feststoffmassen zu erfassen und zu dokumentieren. Zur Vermeidung von Ablagerungen auf dem Fließweg bis zum Großklärwerk Stammheim vorhandener Haltungen sollen in regelmäßigen Abständen Inspektionen auf Ablagerungen und ggf. Kanalspülun- gen durchgeführt werden. Nach vollständiger Entschlammung des Weihers wird der schwimmende Schlammräumer mittels Mo- bilkran aus dem Becken befördert. Zu diesem Zeitpunkt ist der Weiher aufgrund der erforderlichen Mindestwassertiefe zur Schwimmfähigkeit des Schlammräumers mit einer Restmenge an Weiherwas- ser gefüllt. Das Restwasser wird nun vollständig abgepumpt und über eine flexible Leitung in den be- nannten Einleitschacht der Kanalisation gefördert. 3.3.3 Berechnungen und Nachweise Leistungsfähigkeit des Kanals Im Zuge der Vorplanung wurde zunächst die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Anschlusshaltung zur Ableitung des Weiherwassers auf Grundlage des DWA-A 110 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungs-nachweis von Abwasser-leitungen und –kanälen“ [10] durchgeführt. Die detaillierten Ergeb- nisse können der Vorplanung entnommen werden [59]. Im Folgenden werden kurz die Ergebnisse zu- sammengefasst: Der Einleitungsschacht der Kanalisation befindet sich südwestlich des Weihers innerhalb des Grün- streifens der Zuwegung am Vorgebirgswall. Die anschließende Haltung H0058745 weist eine Rohr- nennweite von 300 mm (DN 300) auf. Bis zum Großklärwerk Stammheim ist dies der kleinste Durch- messer, so dass der Kanal DN 300 den maximalen Einleitungsstrom des verdünnten Schlamms vor- gibt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bestandskanal DN 300 unter Berücksichtigung des Abflusses bei Vollfüllung (0,069 m³/s) und dem Abfluss bei Trockenwetter (Annahme: 0,001 m³/s auf der siche- ren Seite liegend gewählt, gemäß Kanalhydraulik der StEB: 0 l/s) grundsätzlich ein freies Abflussver- mögen für die Weiherentleerung / Entschlammung von 0,068 m³/s aufweist und somit ausreichend leistungsfähig ist. Prüfung auf potenzielle Ablagerungen in der Kanalisation Um Ablagerungen im Kanal durch das Einleiten des Schlamm-Wasser-Gemischs möglichst zu vermei- den, wurden im Zuge der Vorplanung insgesamt drei Prüfungen durchgeführt. Die ersten beiden Prü- fungen dienen der Abschätzung des maximalen Größtkorns, das in die Kanalisation eingeleitet wer- den sollte. Die dritte Prüfung bezieht sich auf das maximale Feststofftransportvermögen des Schlamms in der Kanalisation. Die detaillierten Ergebnisse und gewählten Parameter können der Vor- planung entnommen werden [59]. Im Folgenden wird kurz auf die Ergebnisse dieser Prüfungen einge- gangen: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 48 von 104 Das maximale Größtkorn, das in die Kanalisation eingeleitet werden sollte, wurde überschlägig mit der kritischen Sohlenschubspannung (Prüfung 1) und der kritischen Fließgeschwindigkeit (Prüfung 2) er- mittelt. Exemplarisch wurde die Freigefällehaltung H0058745 zwischen Einleitschacht 64702 und Schacht 64703 mit dem geringsten Durchmesser (DN 300) auf der Fließstrecke bis zum Rheindüker / Großklärwerk Stammheim betrachtet. Im zweiten Schritt wurde die mittlere Haltung H0056271 des Dü- kerbauwerks DUE3307 näher betrachtet. Die Berechnungsergebnisse der Vorplanung ergeben, dass auf der sicheren Seite liegend keine Sandfraktionen (> 0,063 mm) in die Kanalisation eingeleitet wer- den sollten [59]. Weiterhin wurde im Rahmen der Vorplanung die maximal zulässige Feststofffracht des Schlamm- Wasser-Gemischs zur Einleitung in die Kanalisation anhand des theoretischen Feststofftransportver- mögens (FTV) innerhalb der Kanalisation zunächst überschlägig abgeschätzt (maximal eingeleitete Schlammfracht, Prüfung 3) [59]. Von einer weiteren Vertiefung der Ergebnisse wird an dieser Stelle abgesehen, da gemäß Mitteilung der StEB vom 01.07.2021 / 09.09.2021 zur weiteren Prüfung, ob das Schlamm-Wasser-Gemisch in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden kann, die Feststoffkon- zentration und Feststofffracht auf Grundlage der erhobenen Korngrößenanalysen ermittelt und mit dem rechnerischen Wert des Referenzprojekts der StEB zur Sanierung des Blücherparkweihers (BPW) verglichen werden sollen. Im Referenzprojekt konnte die Entschlammung unter Berücksichti- gung einer rechnerischen Feststoffkonzentration von 127,45 g/l und einer rechnerischen Fest- stofffracht von rd. 3,02 kg/s erfolgreich durchgeführt werden [39]. Es entstanden keine betrieblichen Restriktionen. Berechnung Feststoffkonzentration und -fracht im Kanal Zur Ermittlung der Feststoffkonzentration und - fracht, die im Zuge der Entschlammung in den Kanal eingetragen wird, werden nur Korngrößen < 0,063 mm berücksichtigt. Die Entschlammungsbilanz wird gemäß Anlage A-5.1 ohne Berücksichtigung einer externen Wasserzufuhr über das vorhandene Wei- hervolumen hinaus aufgestellt. Die Einteilung der Kornfraktionen sowie die dazugehörigen durchschnittlichen Korngrößen und deren Gewichtsanteile sind in Abbildung 25 (Weiher-Randbereich) und Abbildung 26 (Weiher-Zentralbe- reich) aufgeführt. Aus der ermittelten Kornverteilung geht hervor, dass rd. 1 Massenprozent der Sedi- mente des Randbereichs kleiner 0,063 mm sind. Im Zentralbereich wurden rd. 66 Massenprozent der Sedimente kleiner 0,063 mm angesprochen. Zur Ermittlung möglichst repräsentativer Angaben zur Korngrößenverteilung der gesamten Sedimente wurde aufgrund der augenscheinlichen Gegebenhei- ten in der Örtlichkeit sowie eines visuellen Vergleichs des Luftbilds mit und ohne Bewuchs (Baumkro- nen) abgeschätzt, dass rd. 20 % der Gesamtweiherfläche den Randbereich darstellen, also denjeni- gen Bereich, in den organisches Material unmittelbar von der Vegetation eingetragen wird (entspricht Korngrößenverteilung Randbereich). Die „offene“ Wasserfläche wird demnach mit rd. 80 % abge- schätzt (entspricht Korngrößenverteilung Zentralbereich). Daraus ergibt sich, dass rd. 53 Prozent der gesamten Schlammfeststoffmasse in den Kanal eingeleitet werden sollen. Dies entspricht rd. 552 t. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 49 von 104 Abbildung 25 Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Randbereich Abbildung 26: Fraktionierung der Korngrößenverteilung für das Sediment des Volksgartenweihers, Zentralbereich Vereinfachend wird das entsprechende Nassschlammvolumen (insgesamt 3.475 m³) identisch der Massenverteilung zu anteilig 1.854 m³ angesetzt, obwohl die Volumenverhältnisse aufgrund der unter- schiedlichen Material- bzw. Korndichten der Massenfraktionen von den Massenverhältnissen abwei- chen können. Das Gesamtvolumen, das in den Mischwasserkanal gefördert werden soll, entspricht dem Gesamtvo- lumen des Weihers (inklusive Schlamm) von 14.119 m³ [1]abzüglich des Nasschlammvolumens > 0,063 mm (1.621 m³) und beträgt somit rechnerisch rd. 12.498 m³. Die an den Einleitungsschacht anschließende Haltung H0058745 weist eine Rohrnennweite von 300 mm (DN 300) auf. Bis zum Großklärwerk Stammheim ist dies der kleinste Durchmesser, so dass die Haltung den maximal möglichen Entschlammungsabfluss in den Kanal von 68 l/s vorgibt (vgl. Leis- tungsfähigkeit des Kanals). Durch rechnerische Ermittlung der resultierenden Feststoffkonzentrationen und -frachten für unterschiedliche Entschlammungsabflüsse ≤ 68 l/s wird ein Förderstrom von rd. 24 l/s ermittelt, für den die Werte des Referenzprojekts Blücherpark-Weiher nicht überschritten werden (siehe Anlage A-5.1). Mit diesem Förderstrom kann die Entschlammung in rd. 63 Stunden netto ausgeführt werden. Die Feststoffkonzentration beträgt dabei rechnerisch rd. 102 g/l und die Feststofffracht rd. 2,4 kg/s (vgl. Abbildung 27 und Abbildung 28). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 50 von 104 Abbildung 27: Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers Abbildung 28: Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücher- park-Weihers Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 51 von 104 Dimensionierung Absetzbecken Die rechnerische Dimensionierung des Absatzbeckens ist in Anlage A-5.2 dargestellt. Demnach ergibt sich für das Absetzbecken eine benötigte Oberfläche von rd. 15 m² bei einer Länge von mindestens 7 m. Dabei werden Breite und durchströmte Höhe jeweils mit üblichen Containermaßen von 2,15 m bzw. 2,20 m angesetzt. Ermittlung Entsorgungsmassen Absetzbecken Unter der Maßgabe, dass lediglich Korngrößen des Schluffs (< 0,063 mm) in die Kanalisation eingelei- tet werden sollen, ergeben sich mit den ermittelten Kornverteilungen rd. 47 Massenprozent des Schlamms, die nach Abtrennung auf anderem Weg zu entsorgen sind. Bei einer Gesamtfeststoff- masse des Schlamms von rd. 1.034 t [59] ergibt sich eine zu entsorgende Masse von rd. 486 t. Unter der Annahme eines kontinuierlichen Massenanfalls über den Zeitraum der Entschlammung von netto rd. 63 Stunden (siehe oben) bzw. rd. 10 Arbeitstagen ergibt sich ein täglicher Anfall von ca. 50 t. Unter der Annahme einer Containerbefüllung bis auf ein Niveau von knapp 2 m (unter Einhaltung der zulässigen horizontalen Fließgeschwindigkeiten nach Anlage A-5.2 in der noch verbliebenden Was- sersäule) ergibt sich bei B / L = 2,15 m / 7 m (siehe oben) je Containerfüllung ein realisierbares Ab- setzvolumen von rd. 30 m³. Bei einer Lagerungsdichte des Absetzgutes von 2 t/m³ entspricht dies rd. 60 t. Nach überschlägiger Prüfung ist also eine Entleerung des Absatzcontainers in einem ungefähr täglichen Turnus zu erwarten. Die Entsorgung der Massen aus dem Absetzbecken kann über den Abtransport mit LKW erfolgen. Ta- belle 16 zeigt die für unterschiedliche LKW-Typen ermittelte Anzahl an Touren insgesamt sowie (im Mittel) pro Tag. Vor dem Hintergrund der geplanten Baustraßen (siehe Logistikplan B-4.4) und des vorgesehenen bauzeitlichen Wegebaus wird die Auswahl der Fahrzeuge dem beauftragten Bauunternehmen über- lassen. Grundsätzlich ist die Andienbarkeit für alle in Tabelle 16 aufgeführten Fahrzeuge möglich. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 52 von 104 Tabelle 16: Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken Fahrzeug Nutzlast [t] Anzahl Touren gesamt Anzahl Tou- ren pro Tag (i. M.) 2-Achs-Kipper 9 54 5 - 6 3-Achs-Kipper 15 rd. 33 rd. 3 - 4 4-Achs-Kipper 18 27 rd. 2 - 3 Kipper mit Anhänger 25 rd. 20 rd. 2 Kippsattel 27 18 rd. 1 - 2 3.4 Gütebewirtschaftung 3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten Durch Entschlammung, Entleerung und Wiederbefüllung des Weihers mit frischem Wasser sind kurz- bis mittelfristig deutliche qualitative Verbesserungen zu erwarten. Als Ursache für die hohe Produktivi- tät und die Eutrophierungstendenzen des Weihers (z.B. Sedimentation, Fäulnisbildung, Sauerstoffzeh- rung) werden jedoch die kontinuierlichen Nährstoffeinträge ausgemacht [1]. Daher wurden für das Er- neuerungskonzept des Weihers im Zuge der Vorplanung geeignete Varianten zur langfristigen Stabili- sierung des Nährstoffhaushalts untersucht. Durch die Maßnahmen soll das Gewässer ökologisch auf- gewertet und der physikalische wie chemische Zustand verbessert werden. Die Varianten sind in Ta- belle 17 dargestellt und werden nachfolgend kurz vorgestellt. Tabelle 17: Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P-Konzentration von 45 µg/l Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 53 von 104 Insgesamt wurden aus acht verschiedenenBewirtschaftungsmaßnahmen (G1 – G8) verschiedene Varianten zusammengestellt, die sich in der Eingriffstiefe der einzelnen Maßnahmen unterscheiden und einen Zielwert der Gesamt-P-Konzentration von 45mg/l einhalten (gutes ökologisches Potenzial, Kap. 2.6.2). Die Bewirtschaftungsmaßnahmen verfolgen verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Wasserqualität, z.B. den technischen Rückhalt von Nährstoffen durch den Einsatz einer Phosphor- Elimininations-Anlage (PEA, G3), die Nährstoffbindung und -Entnahme durch die Etablierung von Raubfischen (G6) und Wasserpflanzen (Makrophyten, G5) oder die Reduzierung der Nährstoffein- träge durch eine Absenkung des Wasservogelbestands (G4). Durch Maßnahmen zur Anreicherung von Sauerstoff (G7 und G8) werden P-Rücklösungen aus der Sedimentoberfläche vermieden und die die Lebensbedingungen für die angestrebte Biozönose verbessert. Durch die Eintiefung des Wasser- körpers (G1) werden die Voraussetzungen für Pflanzen- und Fischbesatz verbessert bzw. geschaffen und die stofflichen Verhältnisse stabilisiert. Durchströmung und Austausch des Wasserkörpers (G2) verhindern örtliche Stagnationsbereiche und sorgen für eine Verdünnung mit Grundwasser ver- glleichsweise niedriger P-Konzentration (vgl. Kap. 2.8.2)3. Zur Auswahl und Dimensionierung der Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden im Rahmen der Vorpla- nung Phosphor-Bilanzrechnungen auf Basis des Vollenweider-Modells durchgeführt, um die mittlere im Weiher zu erwartende Gesamt-Phosphor-Konzentration überschlägig aus der mittleren Gesamt- Phosphor-Konzentration der Zuflüsse und der Verweilzeit des Wasser im Weiher abzuleiten [5]. Das Ergebnis zeigt, dass der Zielwert von 45 µg/l in Anbetracht der hohen P-Einträge durch Wasservögel in allen Varianten rechnerisch nur mit einer technischen Phosphor-Elimination erreicht werden kann. Lediglich der erforderliche jährliche Durchsatz fällt in den Varianten unterschiedlich aus. Aus zahlreichen rechnerisch geprüften Varianten wurden vier Varianten zur Vertiefung ausgewählt (Tabelle 17, Varianten „0a“, „3c“, „4“ und „5“). Diese Varianten werden wie folgt kurz beschrieben: Variante 0a: GW-Zuspeisung i. H. v. 50% des Wasserrechts, Reduzierung Wasservogelbestand auf 75 % In Variante 0a wird die GW-Zuspeisung auf maximal 50 % des Wasserrechts begrenzt und der Was- servogelbestand auf 75 % reduziert. Des Weiteren wird die Beckensohle mit einer Böschungsneigung von 1:34 maximal vertieft, woraus eine mittlere Wassertiefe von ca. 2,4 m resultiert. Der Gesamt-P- Zielwert von 45 µg/l wird gemäß Tabelle 17 bei einer PEA-Durchlaufmenge von 104 Tsd. m³/a (Wir- kungsgrad 65%) erreicht. Variante 3c: Sohlsprung zur weiteren Eintiefung, GW-Zuspeisung i.H.v. 75 % des Wasserrechts, Reduzie- rung Wasservogelbestand auf 75 % Im Unterschied zu Variante 0a wird die maximale GW-Zuspeisung auf 75 % des Wasserrechts be- grenzt, d. h. es wird in größerem Umfang Grundwasser eingeleitet, und die Sohlvertiefung in Teilen 3 In der Vorplanung [59] sind die Maßnahmen und deren Wirkung auf die Wasserqualität detaillierter beschrieben. 4 Eine max. Böschungsneigung von 1:3 lässt sich mit allen untersuchten Dichtsystemen realisieren Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 54 von 104 durch einen abgestützten Sohlsprung hergestellt, um einen voluminöseren Wasserkörper und eine längere Verweilzeit zu schaffen. Die mittlere Wassertiefe beträgt dann 2,8 m. Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlaufmenge von 98 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht. Variante 4: Minimierung der GW-Zuspeisung, Reduzierung Wasservogelbestand auf 75 % Im Unterschied zu Variante 0a wird die GW-Förderung auf dasjenige Minimum begrenzt, das allein dem Ausgleich sommerlicher Evaporationsverluste dient (rd. 1.300 m³/a). Der Wasservogelbestand wird wiederum auf 75 % reduziert. Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlauf- menge von 110 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht. Variante 5: Minimierung GW-Zuspeisung, keine Reduktion des Wasservogelbestands Im Unterschied zu Variante 4 werden gemäß Abstimmung mit dem Grünflächenamt und der Unteren Jagdbehörde auf der sicheren Seite liegend rechnerisch keine Maßnahmen zur Reduzierung des Wasservogelbestands angesetzt. Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer PEA-Durchlauf- menge von 152 Tsd. m³/a (Wirkungsgrad 65%) erreicht. Aus einer Bewertung mittels Wertzahlmatrix [59] geht „Variante 5“ als Vorzugsvariante hervor, insbe- sondere da sie eine maximale Reduzierung der Grundwasser-Zuspeisung ermöglicht und rechnerisch ohne Maßnahmen zur Reduzierung des Wasservogelbestands (G4) auskommt. Dabei ist es vorgese- hen, die Entwicklung der Wasserqualität zunächst ohne Installation der PEA im Rahmen des Monito- ring zu beobachten, da positive Effekte bereits durch die übrigen Maßnahmen zu erwarten sind. Bei Bedarf wird die PEA zu späterem Zeitpunkt nachgerüstet. Abbildung 29: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Gütebewirtschaftung“ Die geplante technische Ausführung von Variante 5 wird im Folgekapitel beschrieben. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 55 von 104 3.4.2 Technische Beschreibung Zur Etablierung eines stabilen Nährstoffhaushalts im eutrophen Bereich kommen verschiedene Maß- nahmen der Gütebewirtschaftung zur Ausführung (siehe Tabelle 17). Sie werden im Folgenden konk- ret erläutert. Maßnahme G1: Änderung der Weihermorphologie Eine Vergrößerung des Wasserkörpers verlängert die durchschnittliche Verweilzeit des Weiherwas- sers und schafft physikalische Voraussetzungen für eine ökologische Aufwertung des Gewässers. Wegen der denkmalgeschützten Form des Weihers sind keine horizontalen Änderungen der beste- henden bzw. historischen Uferlinie zulässig (vgl. Kapitel 2.4.4), so dass lediglich eine Vertiefung der Weihersohle untersucht wurde. Zusammengefasst soll die Tiefe des Wasserkörpers so bemessen sein, dass · es immer noch zu einer weitreichenden Volldurchmischung der Wassersäule mit Sauer- stoffversorgung der Sedimentoberfläche kommt (Vertikaldurchmischung), · das Makrophytenwachstum an der Sedimentoberfläche konkurrenzfähig ist, aber eine über- mäßige Entwicklung oberflächennaher Pflanzendichte vermieden wird, · im Wasser und an der Sedimentoberfläche Temperaturspitzen reduziert werden können und · die Etablierung einer Raubfischpopulation möglich ist. In der Weiherlängsachse wird eine Tiefenzone mit einer Wassertiefe von maximal 4 m geschaffen. Die Tiefzone setzt sich aus einem breit angelegten Hauptbecken, das etwa von der Bastion bis zum Gast- ronomiebetrieb reicht, und einem ca. 8 m breiten und 60 m langen Grabenabschnitt Richtung Südufer zusammen (vgl. B-4.2.1). Die Sohle liegt einheitlich auf einer Höhe von 39,80 m NN. Die wasserseiti- gen Böschungen steigen von der Böschungsunterkante (BUK) einheitlich mit einer Steigung von 1:3 bis auf eine Sohlhöhe von 42,80 m NN an. Rund um die Tiefzone werden von dort bis zum Ufer Flachwasserzonen mit Wassertiefen von < 1 m angelegt. Das örtliche Sohlniveau orientiert sich in diesem Bereich am Bestand, um Eingriffe in poten- ziell vorhandene Wurzelräume der Konfliktstufen II und III unter der Weihersohle zu vermeiden (vgl. nachfolgendes Kap. 3.5.2 mit weiteren Ausführungen zur Sohlausbildung). Diese Vorgehensweise mit der Ausbildung von Flachwasserzonen im Bereich der erwarteten Wurzel- körper wurde in einem Abstimmungstermin mit Grünflächenamt und Denkmalschutz [38] festgelegt. Unter Berücksichtigung der erwarteten Wurzelausdehnungen wurde folglich die Kontur der Tiefzone bestimmt. Insgesamt beziffert sich die neu geschaffene Tiefzone auf eine Kubatur von ca. 14.000 m³, was im Vergleich zum Bestand einer Verdopplung des Weihervolumens auf ca. 28.000 m³ entspricht. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 56 von 104 Maßnahme G2: Verbesserung der Durchströmung/Austausch des Wasserkörpers Die Entnahme des Wassers für die Rezirkulation wird am Südostufer des Weihers angeordnet, also im Vergleich mit dem Zulauf über das künstliche Bachbett (vgl., G8) auf der gegenüberliegenden Seite, um eine Durchströmung des Weihers anzuregen und den Wasseraustausch zu verbessern. Um Totzonen in Bereichen zu vermeiden, die abseits der Strömungsachse vom Bachzulauf zur Ent- nahmestelle liegen, wird zur Verbesserung der Durchströmung eine zweite, zusätzliche Zulaufleitung in den Strömungsschatten der Insel gelegt. Diese Leitung kann nachts mit Grundwasser oder rezirku- lierendem Weiherwasser beschickt werden, wenn der Abfluss im künstlichen Bachlauf aus optischen Gründen nicht erforderlich ist. Durch die zusätzliche Speisung aus dem Grundwasserbrunnen kann dem Weiher bei Bedarf frisches, vergleichsweise phosphorarmes Wasser zugeführt werden (vgl. Kap. 2.8.2). Die Speisung mit Grund- wasser soll nach der Sanierung des Weihers zwar auf ein Minimum reduziert werden, bietet aber bis zur Nachrüstung der PEA eine Möglichkeit, die P-Konzentration des Weiherwassers durch Verdün- nung zu senken. Der Überlauf des Weihers erfolgt flächig über Uferabschnitte, in denen sich Bäume der Konfliktstufen II und III befinden (vgl. Kap. 2.7.2). Durch die Abdichtung der Weihersohle entfällt für diese Bäume eine potenzielle Wasserquelle. Dem wird durch den Abschlag überschüssigen Wassers aus Nieder- schlägen oder Grundwasser-Zuspeisung entgegengewirkt. In den betroffenen Uferabschnitten mit ei- ner Gesamtlänge von ca. 300 m wird das Dichtsystem beim Anschluss am Ufer nur 3 cm über das Stauziel von 43,80 m NN geführt (vgl. Abbildung 33), in den übrigen Uferabschnitten 10 cm. Maßnahme G3: Rezirkulation mit Einsatz einer Phosphor-Eliminationsanlage (PEA) In der PEA wird das Weiherwasser Reaktoren mit Eisenhydroxidgranulat zugeführt, das ein hohes Ad- sorptionsvermögen gegenüber Phosphaten aufweist. Die Posphate werden stabil an ein eisenhaltiges Granulat gebunden. Das gereinigte Wasser kann dem See dann wieder zugeführt werden. Das Gra- nulat wird nach Erreichen der Beladungskapazität gegen neues Granulat ausgetauscht. Die Entlee- rung und Befüllung der Reaktoren erfolgt von der Bauwerksoberkante durch eine verschließbare Öff- nung in der Decke (oder alternativ durch ein Rohrleitungssystem, das durch die Wand geführt wird). Als Vorbehandlung wird das Rohwasser in Sandbetten gefiltert, um eine zu hohe Feststoffbeladung des Reaktormaterials zu vermeiden. Nach Herstellerangaben ist für den Rückhalt von Phosphor ein Wirkungsgrad von 65 % bezogen auf die Zulaufkonzentration realistisch, der von Verweilzeit und Fil- tergeschwindigkeit abhängig ist. Insgesamt ist durch die dimensionierte PEA ein Phosphor-Rückhalt von etwa 4,5 kg pro Jahr möglich, wodurch etwa zwei Drittel der Phosphor-Einträge technisch wieder entnommen werden (vgl. Anlage A-7.4). Die optionale PEA wird im bestehenden Betriebsraum „Grotte“ untergebracht (siehe Pläne B-4.3.2 und B-4.3.2), der auch aktuell als Technikraum für die Parkanlagen genutzt wird. Eine genaue Beschrei- bung und Bemessung der Anlage ist dem nachfolgenden Kapitel 3.6.8 bzw. Anlage A-7.4 zu entneh- men. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 57 von 104 Maßnahme G4: Wasservogelmanagement Aus Sicht von StEB [37] und Grünflächenamt [38] werden betriebliche oder organisatorische Maßnah- men des Wasservogelmanagements grundsätzlich vor dem Hintergrund der ausgeprägten öffentlichen Nutzung des Parks als nicht realistisch bewertet. Zumal gilt deren Kommunikation in der Öffentlichkeit als schwer vermittelbar, und mögliche konkrete Maßnahmen kollidieren teils mit den Restriktionen des Denkmalschutzes (Uferbepflanzung, Einzäunungen). Planmäßig werden daher keine Maßnahmen an- gesetzt. Maßnahme G5: Initiierung von Makrophyten Für die Bepflanzung mit Armleuchteralgen sollten die „Windsheimer Leitlinien zur Ausbringung heimsi- cher Wildpflanzen von 1980“ berücksichtigt werden [61]. Demnach ist die gewählte Art innerhalb ihres (jetzigen oder historischen) Verbreitungsgebietes auszubringen. Das Saatgut- oder Pflanzgut stammt aus einem nahegelegenen Vorkommen der gleichen Art. Der Ausbringungsort (hier: Zielgewässer) entspricht den Standortansprüchen der Art. Jede Ausbringung wird „wissenschaftlich betreut und do- kumentiert“ [61]. Für die Pflanzung sind lebende Armleuchterlagen besonders gut geeignet, weil sie einerseits zu ei- nem dichten sohlnahen Bewuchs führen, in Anbetracht eingeschränkter Wuchshöhen aber anderer- seits nicht zu dichten Pflanzenbeständen an der Gewässeroberfläche führen. Die konkreten Arten sind so auszuwählen, dass sie für die Standortbedingungen des Volksgarten-Weihers geeignet sind. In Hinblick auf die Trophie ist darauf zu achten, dass die Arten eine vergleichsweise breite Standort- amplitude aufweisen. Dies können beispielsweise folgende Arten sein: · gegensätzliche Armleuchteralge (Chara contraria), · zerbrechliche Armleuchteralge (Chara globularis), · gemeine Armleuchteralge (Chara vulgaris), · stachelspitzige Glanzleuchteralge (Nitella mucronata), · dunkle Glanzleuchteralge (Nitella opaca). Prinzipiell können die Algen auf der Beckensohle in der Tiefzone des Weihers eingesetzt werden (hier ist nach vollständiger Befüllung aufgrund der max. Tiefe von 4,0 m der Einsatz von Tauchern nötig). Die Anpflanzung sollte in zwei Schritten erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen Phänologie der ein- zusetzenden Arten sollte eine Bepflanzung der Beckensohle im Spätsommer (August und September) für die Arten C. globularis, C. vulgaris, N. mucronata und im Frühjahr (Mai) für C. contraria, N. opaca stattfinden. Armleuchterlagen bevorzugen vor allem sandige Substrate als Sediment. Ist der Boden der Becken- sohle zu stark kalkhaltig und nährstoffreich, gelangen diese Nährstoffe ins Freiwasser und sind dort pflanzenverfügbar, was zur Ansiedlung von fädigen Grünalgen und benthischen Blaualgen führen kann, die wiederum die Entwicklung der Armleuchteralgen negativ beeinflussen. Daher ist im Zuge der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 58 von 104 Beckensanierung eine Abdeckung der Beckensohle mit einer 20 cm dicken Sandschicht geplant, die gleichzeitig als Schutz des Dichtsystems fungiert (siehe Anlage B-4.2.2). Die Auswahl geeigneter Spendergewässer erfordert einen gewissen Aufwand. Neben der Beachtung der Kriterien der Windsheimer Leitlinien können ggf. Untersuchungen zum aktuellen Bewuchs von Armleuchteralgen des Spendergewässers notwendig werden. Für die Bepflanzung des Volksgarten- Weihers liegt eine Entnahme aus dem Blücherpark-Weiher nahe, wo sich die Algen bereits erfolgreich etabliert haben. Maßnahme G6: Raubfischbesatz (Biomanipulation) Die Biomanipulation beruht darauf, dass eine Reduktion des planktivoren Fischbestands durch einen Besatz mit Raubfischen hervorgerufen wird. Dies führt innerhalb der Nahrungskette zu mehr und grö- ßerem Zooplankton (vor allem in Form von Daphnien), stärkerem Fressdruck auf das Phytoplankton durch Zooplankton („Grazing“) und schlussendlich weniger trübem Wasser. Der Einsatz von Raubfi- schen hat somit zur Folge, dass sich der Effekt über mehrere trophische Ebenen zieht, so dass sich langfristig der gesamte Weiher verändert, nicht nur das Plankton. Durch eine Nahrungsnetzmanipulation wird der Konkurrenzdruck auf den Makrophytenbestand re-du- ziert, d.h. die Makrophytendominanz gegenüber dem Phytplankton befördert, und auf diesem We-ge auch eine Abnahme der Sedimentation von Algen und algenbürtigem Detritus erwirkt. Nach Auskunft der Unteren Jagd- und Fischereibehörde der Stadt Köln wird laut Landesfischereige- setz grundsätzlich ein ausgewogener artenreicher Fischbestand gefordert [66]. Durch die vorgese- hene Kombination aus Flachwasserzonen im Uferbereich und Tiefenabschnitte bis zu 4,0 m wird eine strukturelle Vielfalt der Bathymetrie geschaffen, die eine gute Voraussetzung für einen artenreichen Fischbestand darstellt. Der Rheinische Fischereiverband empfiehlt in seinem Jahresbericht zur Steue- rung der Fischbestandsentwicklung von 2018 [9] eine Besetzung mit Hechten und Zander. Der emp- fohlenen Besatzmengen berücksichtigen allerdings nicht die Vergrößerung des Wasserkörpers. Der Fischbesatz wird möglich sein, wenn sich die übrige Zönose des Weihers im ersten Schritt so weit ent- wickelt hat, dass eine nachhaltige Nahrungsgrundlage zur Verfügung steht. Die StEB werden zum ge- gebenen Zeitpunkt einen Fischereisachverständigen beauftragen, der den Fischbesatz in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde und dem Rheinischen Fischereiverband koordiniert. Der erhöhte Raubfischbesatz ist auch für den vor Ort aktiven Angelverein interessant, der den Weiher bewirtschaftet [67]. Bei der Entnahme der Raubfische durch die Angler wird dem Gewässer gleichzei- tig auch der in den Fischen gebundene Phosphor entzogen. Auf Grundlage einer langfristigen Besatz- strategie wird allerdings empfohlen, dem ansässigen Angelverein eine Raubfisch-Entnahmebeschrän- kung zu definieren. Maßnahme G7: Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler In der Weihermitte werden zwei Schaumsprudler als Schwimmfontänen installiert (siehe Anlage B- 4.2.1). Sie werden mit Gewichten auf der Weihersohle befestigt und vom Betriebsraum aus mit Strom Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 59 von 104 versorgt. Als zierendes Merkmal denkmalpflegerischer Relevanz tragen sie einerseits zum Erschei- nungsbild des Weihers, andererseits zur Sauerstoffanreicherung bei. Durch Sauerstoffzufuhr wird in Anbetracht einer vertikal durchmischten Wassersäule die Sauerstoffversorgung der Sedimentoberflä- che befördert und auf diesem Wege zur Vermeidung interner Düngung (P-Rücklösung) beigetragen. Aerobe Verhältnisse ermöglichen die Nitrifikation und tragen damit zur Senkung der Ammonium-Stick- stoffkonzentration bei. Auch im Sinne des Fischbestands wird ein Beitrag zur Vermeidung kritischer Sauerstoffkonzentrationen geleistet. Eine grobe rechnerische Bemessung der Schaumsprudler, die sich an Erfahrungswerten der StEB für den Aachener Weiher orientiert, ist in Anlage A-7.3 dargestellt. Maßnahme G8: Rezirkulation über künstlichen Bachlauf Durch den turbulenten Strömungsverlauf über die Kaskaden und Becken des Wildbaches wird das Wasser im Zulauf ebenfalls mit Sauerstoff angereichert. Zur Unterstützung einer kontinuierlichen Durchströmung des gesamten Wasserkörpers befindet sich das Ende der Zulaufleitung zur Rezirkula- tionspumpe gegenüber vom Zulauf im südöstlichen Gewässerabschnitt (vgl. Lageplan B-4.2.1). Ana- log zur Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler werden so Sauerstoffkonzentration und -vertei- lung im Weiher verbessert und homogenisiert. Die neuen Rezirkulationspumpen (zwei Stück für re- dundanten Betrieb) werden mit der übrigen Anlagentechnik im Betriebsraum „Grotte“ aufgestellt, was sich effizienter für die Beaufschlagung der übrigen Anlagenkomponenten mit Weiherwasser darstellt (PEA, Bewässerungsanlage). Überdies weist der bestehende Pumpenschacht der Umwälzung einen sanierungsbedürftigen Zustand auf (vgl. Kap. 2.2.2). Der Durchsatz der zukünftigen Rezirkulation orientiert sich an der bestehenden Anlage, die einen aus- reichenden Abfluss im Zulaufgerinne erzeugt. Da der tatsächliche Durchfluss nicht bekannt ist, wird der Förderstrom der bestehenden Rezirkulationsanlage näherungsweise über die Kenndaten der vor- handenen Rezirkulationspumpe ermittelt (vgl. Kap. 2.2.3). Mit den getroffenen Annahmen zu unbe- kannten Systemgrößen (z.B. Pumpen-Kennlinie) liegt der Förderstrom bei ca. 100 l/s. Um den Förder- strom bei Bedarf flexibel auf unterschiedliche Werte einstellen zu können, wird ein entsprechend di- mensionierter Frequenzumrichter vorgesehen. Die Bemessung der Rezirkulationspumpen ist Anlage A-7.1 zu entnehmen. 3.5 Beckensanierung 3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten Bei der Wahl eines Abdichtungssystems liegt das Hauptaugenmerk nicht nur auf der Undurchlässig- keit des Dichtungsmaterials, sondern insbesondere auch auf der konstruktiven Ausgestaltung von An- schlüssen, Fugen, Nähten oder Überlappungen, die im Hinblick auf die Abdichtungsfunktion häufig neuralgische Punkte darstellen. Daneben stellen Lage, Form und Ufervegetation des Volksgartenwei- hers spezifische Ansprüche an die Beckensanierung, die bei der Bewertung und Wahl eines Abdich- tungssystems Berücksichtigung finden müssen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 60 von 104 In der Variantenbetrachtung der Vorplanung [59] wurden vier unterschiedliche Systeme zur Abdich- tung der Weihersohle unter Hinzuziehung des DWA-Merkblatts M 512-1 zu Dichtungssystemen im Wasserbau (Teil 1: Erdbauwerke) untersucht [6]: Variante 1: Abdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) werden aus polymeren Werkstoffen gefertigt und kommen als be- währtes Dichtungssystem im Wasser- und Deponiebau zur Anwendung. Schon bei geringen Schicht- dicken ab 2,0 mm weisen KDB eine hohe Wasserundurchlässigkeit auf und gelten aufgrund ihres Ver- formungsverhaltens als relativ setzungsunempfindlich. Überdies gelten sie aufgrund ihres hohen Ein- dringwiderstandes bei mangelfreier Ausbildung der Nähte als wurzelsicher und weisen eine relativ lange Funktionsdauer von über 25 Jahren auf. Als Unterbau ist ein verdichtetes Feinplanum erforderlich, auf dem eine geotextile Stützschicht ange- ordnet wird. Auch über der KDB wird zum Schutz an der Oberfläche eine geotextile Schutzschicht ein- gebaut. Darüber lässt sich der Einbau einer Vegetationsdecksicht realisieren. Die einzelnen ca. 5 -9 m breiten Bahnen werden mit Überlappungen verlegt (ca. 10 cm) und im Naht- bereich, vorzugsweise als Doppelschweißnaht, verschweißt. Durch ihre thermoplastischen Eigen- schaften sind KDB bei Schmelztemperaturen formbar, was eine Anpassung im Bereich von Anschlüs- sen, z.B. an Bestandsbauwerke, mit einbetonierten Kunststoffprofilen ermöglicht. Nach Herstelleran- gaben [46] kommen bei unregelmäßigen Beckengeometrien in der Regel Schichtdicken von 2,0 mm zum Einsatz, die aufgrund ihrer Flexibilität über eine höhere Anpassungsfähigkeit an eine naturnahe Sohlform und eine bauaufsichtliche Zulassung als Dichtungssystem verfügen. Um Verschiebungen im Böschungsbereich infolge des Eigengewichts zu vermeiden, werden KDB im Bereich der Böschungs- schulter in einem Graben eingebunden. Variante 2: Abdichtung mit einer Betonsohle Eine Oberflächendichtung aus Beton besteht aus Zement, einer Gesteinskörnung und Wasser. Durch Zugabe von Zusatzstoffen können die Eigenschaften beim Einbau oder im erhärteten Zustand verän- dert werden. Der Einbau von Bewehrungsmatten führt zu einer gleichmäßigen Verteilung von Rissen und ist je nach Beanspruchung erforderlich. Bei einer Betonabdichtung sind die Untergrund-Bedingun- gen von besonderer Relevanz. Aufgrund der geringen Verformungsbereitschaft besteht bei setzungs- empfindlichen Böden eine erhöhte Gefahr von Leckagen infolge von Rissen. Der erhärtete Beton an sich ist erosionssicher und bei mangelfreier Ausführung relativ resistent gegen Durchwurzelung. Die Expositionsklassen des Betons müssen entsprechend der Wasserchemie von Oberflächen- und Grundwasser gewählt werden. Um eine ausreichende Tragfähigkeit des Unterbaus sicherzustellen, ist eine gleichmäßige Verdichtung der darunterliegenden Schicht erforderlich. Bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund sollte eine Tragschicht (ca. 20 cm) eingebaut werden. Der Einbau einer Sauberkeitsschicht ist nicht zwingend er- forderlich, jedoch im Einzelfall abzuwägen. Bautechnisch bedingt ist eine Mindeststärke der Dicht- schicht von 15 cm einzuhalten. Aus Beton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Neigung bis Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 61 von 104 zu 1: 1,5 herstellen. Je nach Neigung und Einbaugerät sind darüber hinaus Widerlager mit Pressfugen am Böschungsfuß auszubilden, die ein Abrutschen der Dichtung verhindern. Beim Trockeneinbau kommen unterschiedliche Einbauweisen zur Anwendung, z. B. Ortbeton, Fertig- teile, Matten. Die Betonelemente werden maximal in Größen von ca. 10 – 12 m x 5 m erstellt, um hö- here Zwangsspannungen zu vermeiden und Rissbreiten zu begrenzen. Hierfür ist die konstruktive Ausbildung von Fugen von besonderer Bedeutung, die zwischen den einzelnen Betonelementen die Bewegungsfähigkeit des Systems ermöglichen. Als abdichtende Elemente werden Fugenbänder aus Kunststoff oder Gummi, Fugenbleche oder bituminöse Vergüsse angeordnet, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Gleiches gilt für Arbeitsfugen an bestehenden Bauwerken. Variante 3: Abdichtung mit Asphaltbeton Asphaltbeton besteht aus einer abgestuften Gesteinskörnung und Bitumen. Im Vergleich zum Asphalt, wie er im Straßenbau zur Anwendung kommt, zeichnet sich Asphaltbeton durch einen höheren Binde- mittelgehalt und niedrigen Hohlraumgehalt aus (< 3 Vol.%). Durch Relaxation verfügt das Material über eine gewisse Anpassungsfähigkeit an lokale Verformungen des Untergrundes, so dass Risse bei geringen Zugspannungen vermieden werden können und die Dichtfunktion erhalten bleibt. Haftfestig- keit und Verformungseigenschaften können durch Zugabe von Kunststoffadditiven als Zusatz- und Bindemittel gezielt verbessert werden, und die Dichtungen gelten als erosionssicher. Laut [47] stellt eine Durchwurzelung von Asphaltdichtungen grundsätzlich eine Gefahr für die Dichtheit des Systems dar. Um Beeinträchtigungen vorzubeugen, wird eine ausreichende Dicke der gebundenen Schicht (> 20 cm) oder eine Entfernung keimfähiger Pflanzenbestandteile empfohlen. Der Einbau erfolgt mit einem Fertiger in vertikaler (in Böschungsfalllinie) oder horizontaler Bauweise (Reduzierung der Nähte) auf einer ca. 20 cm dicken Schotter-Tragschicht, auf die eine Bitumenemul- sion aufgetragen wird. Die Asphaltdichtung besteht aus Binder- und Dichtungsschicht und wird an der Oberfläche zusätzlich versiegelt. Mit Asphaltbeton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Nei- gung bis zu 1 : 1,5 herstellen. Die gebundenen Dichtungsschichten werden nach dem Einbau des bis zu 180°C heißen Asphaltbe- ton mit Vibrationswalzen verdichtet. Die Nahtbereiche sind „heiß an warm“ (vorangegangene Bahn > 80 °C) einzubauen und gezielt zu verdichten, um einen gleichmäßigen und dichten Anschluss sicherzustellen. Bei niedrigeren Temperaturn können die Anschlussbahnen mittels Infrarot-Heizleisten nachgeheizt werden. Anschlüsse an bestehende Bauwerke lassen sich mithilfe von Dehnungselemen- ten ausbilden, z.B. aus Elastomeren oder Metallbändern mit Moosgummi. Variante 4: Abdichtung mit einer mineralischen Dichtungsschicht Mineralische Dichtungen bestehen aus bindigen Böden wie Ton und Schluff oder Mineralstoffgemi- schen unterschiedlicher Kornfraktionen (Sande, Kiese), die mit Füllern wie Schluffen oder Tonmehl hergestellt werden. Dabei ist auf eine erosionsstabile und suffosionssichere Zusammensetzung zu achten. Durch ihre hohe Flexibilität und Quellfähigkeit können sie sich Verformungen im Untergrund Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 62 von 104 anpassen, ohne dass die Dichtwirkung nennenswert beeinträchtigt wird. Mittel- bis langfristig besteht die Gefahr lokaler Leckagen infolge Durchwurzelung. Der Untergrund muss für den Auftrag ausreichend tragfähig und verdichtet sein. Eine Filterstabilität gegenüber angrenzenden Schichten ist durch geotextile Trennschichten oder mineralische Schutz- schichten sicherzustellen. Die erforderliche Schichtdicke der Dichtung ist vom Durchlässigkeitsbeiwert des eingesetzten Materials abhängig. Im Wasserstraßenbau sind Schichtstärken von ca. 20 cm bei einem geforderten k-Wert von ≤ 1 x 10-9 m/s üblich [48]. Für den Einbau wird dem Mineralstoffgemisch Wasser bis zum erforderlichen Einbaugehalt zugesetzt bzw. entzogen. Bezogen auf die planmäßige Einbaustärke wird das Material überhöht aufgetragen und lagenweise bis zum erforderlichen Verdichtungsgrad verdichtet und glatt gewalzt. Benachbarte Spuren sind im Anschlussbereich überlappend auszuführen und einzubauen. Im Bereich von Be- standsbauwerken werden zusätzliche Dichtungskeile mit höheren Einbautiefen zur Verlängerung der Kontaktfläche eingebaut. Die eingebauten Abschnitte sind vor dem Austrocknen durch geeignete Maßnahmen, z.B. Wiederbefeuchtung und Abdecken, vor dem Austrocknen zu schützen, um Trock- nungsrisse zu vermeiden. Diese stellen Schwachstellen für Undichtigkeiten und folgende Durchwurze- lung dar. Die zu realisierende Böschungsneigung hängt von Materialbeschaffenheit (Verdichtungs- möglichkeit) und Standsicherheit der Böschung ab. Es wurden aber schon Neigungen von 1:3 erstellt. Das Überfahren mit Baugeräten ist unter Berücksichtigung des Verdichtungsgrades grundsätzlich möglich. Auf Grundlage einer Bewertung mittels Wertzahlmatrix stellt sich eine Abdichtung mittels KDB (Vari- ante 1) als Vorzugsvariante dar (siehe Abbildung 30, [59]). Diese Bauweise wird insbesondere im Hin- blick auf ihre Einbaueigenschaften sowie ihr Verhalten bei Verformung auf einem potenziell durchwur- zelten Untergrund empfohlen. Im Vergleich mit anderen Abdichtungssystemen ist das Risiko von Le- ckagen am Volksgarten-Weiher unter Verwendung einer KDB geringer einzuschätzen. Im Bereich po- tenzieller Unterwurzelung der bestehenden Weihersohle (vgl. Kap. 2.7.2) ist gegenüber den anderen Varianten ein besonders schonender Einbau möglich. Abbildung 30: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“ Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 63 von 104 3.5.2 Technische Beschreibung Regelaufbau des Dichtsystems Der Regelaufbau der Sohlabdichtung (vgl. B-4.2.3) besteht aus einer Kunststoffdichtungsbahn, deren Oberfläche gemäß [6] beidseitig durch geotextile Stützschichten geschützt wird (vgl. Abbildung 31). Oberhalb des Dichtsystems wird eine 20 cm starke Deckschicht aus Grobsand hergestellt, die sowohl dem gewässerseitigen Schutz der KDB als auch der Algenpflanzung dient. Abbildung 31: Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [6]) Die KDB besteht aus Polyethylen, das bei einer hohen Dichte (PE HD) ein hohes Maß an Festigkeit und Steifigkeit aufweist. Mit der vorgesehenen Schichtstärke von 2,0 mm lässt sich die KDB in der ge- planten Beckengeometrie des Volksgarten-Weihers gut ausbilden. Für Abdichtungsmittel dieser Art liegen bauaufsichtliche Zulassungen durch das DIBt Deutsches Institut für Bautechnik5 vor. Die empfohlene maximale Einbauneigung für KDB von 1:3 [6] wird nicht überschritten. Im Hinblick auf die Plastizität des PE HD-Materials wird die Tiefzone mit einheitlichen Höhenniveaus von Böschungs- unterkante und Böschungsoberkante sowie gradlinig verlaufenden Kanten geplant (vgl. Lageplan B- 4.2.1). Die Formgebung vereinfacht die Verlege- und Anpassungsarbeiten der KDB in Fügezonen. Für eine höhere Reibung an den Kontaktflächen zu den Schutzvliesen werden KDB-Oberflächen mit Tex- tur zur Anwendung kommen. Im Hinblick auf den Einbau von Stützschichten stellen sich Geotextilien gegenüber mineralischen Schichten als deutlich anwenderfreundlicher dar. Während Sandschichten im Bereich von Böschun- gen häufig über die verlegte KDB abrutschen und nach dem Einbau nicht mehr betreten werden soll- ten, stellen Vliesstoffe einen flächigen, betretbaren Verbund dar. Die Schichtstärke der geotextilen Stützschichten wird auf Grundlage der beanspruchenden Bodenklasse nach DIN 18196 mit Hilfe des FGSV-Merkblatts [60] bemessen (vgl. Tabelle 18). Als maßgebender, weil grobkörnigster Boden wird die Bodenklasse der pleistozänen Kiessande bestimmt (Homogenbereich 2.2, Kapitel 2.7.1). Als Grundlage wurde die Korngrößenverteilung einer Mischprobe des Homogenbereiches ausgesiebt, um die Bodenklasse der Kiessande repräsentativ zu bestimmen. 5 Beispiel: Dichtungsbahn „Carbofol PEHD 610“ der Naue GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 64 von 104 Tabelle 18: Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von mindestens 2,0 mm [60] Die Korngrößenverteilung der Mischprobe liegt im Grenzbereich von grobkörnigen zu gemischtkörni- gen Boden (GU/GI) (vgl. Anlage A-4, dort Kap. 4.3). Präventiv wird für die untere Stützschicht ein Schutzvlies mit einer Schichtstärke von 8 mm (Rundkorn) eingeplant. Für die obere geotextile Stütz- schicht, die KDB und Grobsand trennt, reicht ein Schutzvlies mit einer Schichtstärke von 2,5 mm aus. Wasserseitiger Einbindegraben Um im Hinblick auf Eigenlast und resultierende Zugkräfte eine verschiebefreie Verlegung der KDB in Böschungsbereichen zu gewährleisten, wird die KDB in der Regel am Ufer in einem Graben einge- bunden ausgebildet. Für weite Uferabschnitte des Volksgarten-Weihers ist diese Methode jedoch nicht geeignet, weil dazu umfangreiche Eingriffe in die dort bestehenden Wurzelräume erforderlich wären. Da die einzigen Böschungen mit nennenswerten Höhendifferenzen zwischen Flachwasserzonen und Tiefzone ausgebildet werden, wird ein solcher Einbindegraben wasserseitig an der Böschungsober- kante der Vertiefung umlaufend ausgebildet (vgl. Abbildung 32 und Plan B-4.2.2). Die Bemessung des Grabens erfolgt nach [6]. Der Graben wird mit Grobsand verfüllt und lagenweise verdichtet. Abbildung 32: Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschungsoberkante der Tiefzone Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 65 von 104 Uferanschlüsse Die Uferanschlüsse des Dichtsystems werden so hergestellt, dass die denkmalgeschützte Uferlinie des Weihers in der eingemessenen Bestandsform erhalten bleibt. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Platanen am Nord-Westufer, wo die historische Uferlinie im Vergleich zum Ist-Zustand sehr deut- lich Richtung Weiher vorspringt (siehe Lageplan B-4.2.1). Hier wird eine Anpassung der aktuellen Uferlinie an den historischen Verlauf vorgenommen, da dies gleichzeitig dem Schutz der benachbar- ten Naturdenkmäler dient. Grundsätzlich wird das Dichtsystem in den Randbereichen mindestens 10 cm über das Stauziel von 43,80 m NN geführt. Zu unterscheiden sind die Uferanschlüsse in geböschten Uferabschnitten und die Abschnitte mit bestehenden Wandstrukturen, wo unterschiedliche Anschlusssysteme zur Anwendung kommen. Diese werden in den Folgekapiteln beschrieben. Anschluss an geböschten Ufern Im Bereich geböschter Uferabschnitte wird die KDB mit einem Gefälle von 1:4 verlegt und 10 cm über dem Stauziel, auf einer Höhe von 43,90 m NN, landseitig mit Erdnägeln (L = ca. 80 cm) im Untergrund verankert (vgl. Abbildung 33). Zur Vermeidung von Einrissen in der KDB infolge Lochleibung, die z.B. durch Zugkräfte bei Temperaturänderungen auftreten könnte, werden auf die KDB Ankerplatten aus PE-HD aufgeschweißt und die Erdnägel durch vorgebohrte Löcher eingeschlagen. Zum Schutz wird die KDB auch landseitig ca. 20 cm mit dem Aushubmaterial des Ufers überdeckt. Die Schutzvliese werden beidseitig bis zur Ankerplatte mitgeführt. Abbildung 33: Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2) Im Vergleich zu einem Einbindegraben wird für den Anschluss relativ wenig Platz benötigt, und in die ufernahen Wurzelräume wird nur punktuell durch die Erdnägel eingegriffen. In Abschnitten mit ufernahen Bäumen der Konfliktstufen II und III (vgl. B-4.2.1) wird die KDB nur ca. 3 cm über das Stauziel geführt, so dass der Anschluss landseitig noch weniger Platz in Anspruch nimmt. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 66 von 104 Der Raumbedarf des ist im Hinblick auf die folgende Restriktionen, die das Weiherufer betreffen, von Relevanz: · Schutz/Erhalt der ufernahen Bäume (Wurzelräume), · Erhalt der Uferlinie, · Erhalt der kontinuierlich flach abfallenden Uferböschungen. Unter diesen Randbedingungen stellt sich der Anschluss der KDB in Uferabschnitten, wo Bäume sehr nah an der Uferlinie stehen oder deren Wurzelansatz ausgeprägt oberflächennah verläuft, schwierig dar, weil wenig Gestaltungsraum für konstruktive Lösungen vorliegt (vgl. Abbildung 34). Abbildung 34: Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der Geländeoberkante Welche Bäume in diesem Sinne als kritisch einzustufen sind, kann letztendlich erst im Zuge der Aus- führung festgestellt werden, wenn die Uferlinie vor Ort abgesteckt ist und die entsprechenden An- schlussbereiche freigelegt worden sind. Liegen Wurzeln ausgeprägt oberflächennah vor, bestehen grundsätzlich folgende Lösungsmöglichkeiten: · Kappung der Wurzeln, · lokale Neuprofilierung des Böschungsabschnitts und Überdeckung des Wurzelwerks, · lokale wasserseitige Verlegung der Uferlinie zur Erhöhung des Abstands vom betroffenen Baum. Nach Rücksprache mit dem Grünflächenamt sind Kappungen und Überdeckungen des Wurzelwerks im Einzelfall vor Ort durch einen Baumkontrolleur zu prüfen [62]. Ist dies nicht möglich ist eine horizon- tale Verlegung der Uferlinie erforderlich, um den Baumbestand zu schützen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 67 von 104 Die Einfassung des Weihers im Uferbereich erfolgt nach Vorgabe des Grünflächenamts mit Natur- steinplatten [38]. Diese können aufgrund der erforderlichen Gründungstiefe nur in Abschnitten verlegt werden, wo es der anstehende Wurzelraum zulässt. Hierfür eignet sich insbesondere der Bereich des Westufers bis zum süd-östlichen Uferabschnitt. Die im Lageplan B-4.2.1 dargestellten Abschnitte ori- entieren sich an den bestehenden Pflasterstreifen. Anschlüsse Bestandsmauerwerk Der Anschluss des Dichtsystems an bestehenden Uferwände (vgl. Plan B-4.2.3) erfolgt mit Hilfe eines Ortbeton-Anschlussbalkens (d = 30 cm), der unterhalb des Wasserspiegels an die bestehende Ufer- wand gesetzt wird. Dadurch werden die bestehenden Sichtflächen oberhalb des Wasserspiegels, wie das Mauerwerk im Bereich von Gastronomie und Bastion, nicht beeinträchtigt. Für einen dichten Verbund zwischen Anschlussbalken und KDB wird die Dichtung gemäß [6] an ein Einbetonierprofil aus PE HD angeschweißt (vgl. Abbildung 35). Die Arbeitsfuge zwischen Anschluss- balken und Ufermauer wird mit einer Fugeneinlage aus quellfähigem Gummi abgedichtet. Um Abplat- zungen infolge des hohen Quelldrucks zu vermeiden, sollte der Randabstand beim Einbau mindes- tens 10 cm betragen. Dazu müssen die Kontaktflächen sauber, trocken und frei von Verunreinigungen sein. Da im Rahmen der Planung keine Bestandsunterlagen zu den vorhandenen Uferwandkonstruktionen vorliegen und eine Bestandserfassung nicht erfolgt bzw. nicht vorgesehen ist, werden die Wandberei- che oberhalb des Anschlussbalkens mithilfe von Flüssigkunststoff (FKL) abgedichtet. FKL werden ge- mäß DIN 18535 auch für flächige Abdichtungen von Behältern und Becken eingesetzt. Die Wandflä- chen werden von der Fugeneinlage im Anschlussbalken bis 10 cm oberhalb des Stauziels mit einer Grundierung vorbehandelt und flächig mit einem FKL-Aufstrich versiegelt. Abbildung 35: Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [6] Einen Sonderfall stellt der Uferanschluss an die Betonplatten im Bereich des Spielplatzes am Südost- Ufer dar (vgl. A-3, Abb. 12 und Plan B-4.2.2, Schnitt E-E). Dort ist wegen der relativ hoch gelegenen Sohle am Ufer nicht genügend Platz für einen Anschlussbalken vorhanden. Deshalb werden die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 68 von 104 bestehenden ufernahen Betonplatten abgebrochen und eine neue Ufermauer ausgebildet, an der die KDB mittels Einbetonierprofil angeschweißt wird. Die Höhe der Ufermauer orientiert sich auf ca. 44,00 m NN am Bestand. Auf dem dahinter gelegenen Uferstreifen wird wie in den anliegenden Flächen Verbundsteinpflaster verlegt. Bepflanzte Insel Die bepflanzte Insel (vgl. A-3, Abb. 46) stellte ein denkmalgeschütztes Merkmal des Volksgartens dar (vgl. Kap. 2.4.4). Um dort für die Verlegung und den Uferanschluss der KDB keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu betreiben, wird der Inselkörper im Zuge der Aushubarbeiten komplett abgetragen und nach der Verlegung des Dichtsystems in der gleichen Form und Lage wiederaufgeschüttet (vgl. Plan B-4.2.2). Anstelle der örtlichen Wuchergehölze, die keine denkmalgeschützten Bestandteile dar- stellen und gemäß Vorgabe des Grünflächenamtes entfernt werden sollen [38], wird die Insel durch die neue Bepflanzung ökologisch aufgewertet. Durch einen umlaufenden Schilfgürtel am Uferrand (b = 2 m) sowie Sträucherpflanzungen auf den dahinter liegenden Freiflächen werden Ruhe- und Rück- zugsräume für schützenswerte Wasservogelarten geschaffen. Der Schilfgürtel hält die Neozoen Ka- nada- und Nilgans vom Betreten der Insel ab, so dass insbesondere einheimische Arten wie Stock- ente, Blässhuhn oder Teichhuhn hier Nist- und Brutplätze finden werden. Grundwassereinfluss Im tiefsten Bereich liegt die geplante Beckensohle bei 39,80 mNHN (vgl. Lageplan B-4.2.1). Der Aus- hub erfolgt bis auf ein Niveau von 39,60 mNHN (siehe Schnitte in B-4.2.2). Mit Bezug auf Kapitel 2.8.2 bzw. Abbildung 23 liegt die Sohle damit im Bereich vergleichsweise seltener Grundwasserhochstände. Konkret wird ein Grundwasserstand von 39,60 mNHN in der 34-jährigen Zeitreihe von 1987 bis 2020 zwölfmal erreicht, also im Mittel einmal in knapp drei Jahren. Für den vollständig befüllten Weiher sind Grundwasserhochstände unter der abgedichteten Sohle im Hinblick auf möglichen Sohlauftrieb unerheblich, weil der Sollwasserspiegel von 43,80 mNHN deutlich oberhalb des höchsten gemessen Wertes von 41,23 mNHN liegt (vgl. Abbildung 23). Insofern sind Grundwasserstände > 39,60 mNHN zum einen bauzeitlich relevant, zum anderen für mögliche spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge mit entsprechender Ab- senkung des Weiherwasserspiegels. In Anbetracht einer voraussichtlichen Bauzeit von unter zwei Jahren ist es zweckmäßig, etwaige Grundwasserhochstände im Rahmen eines bauzeitlichen Hochwasserschutzes zu fassen, d.h. im Fall eines bauzeitlichen Grundwasserhochstands mit Vernässung der Baugrube wird die Baustelle gesi- chert und geräumt, dann der Baubetrieb bis zum Abklingen des Grundwasserhochstands eingestellt. Die Maßnahmen werden bauzeitlich durch Überwachung verfügbarer Pegel organisiert (Grundwasser, ggf. Rheinhochwasser). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 69 von 104 Spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge können unter Hinzuziehung des verfügbaren Grundwasserstandsmonitoring planmäßig in Zeiträumen niedriger Grundwasserstände durchgeführt werden. Sanierung des Zulaufgerinnes Im Zuge der Vorplanung fand eine Zustandserkundung des Zulaufgerinnes statt. Bei unterbrochener Wasserzufuhr wurden die vorhandenen Pools inspiziert, Beschädigungsbilder dokumentiert und der Einfluss der Strömung nach Wiederinbetriebnahme der Wasserzufuhr kontrolliert (vgl. A-3, Kap. 5). Es wurde festgehalten, dass eine Sanierung des Zulaufgerinnes in den Umfang der Planungsaufgabe einzubeziehen ist. Durchgeführt wird eine Erneuerung des Gerinnes in der bereits bestehenden Form, d. h. die vorhan- dene Mörtel- bzw. Betonsohle wird im ersten Schritt möglichst unter Erhalt des Steinsatzes entfernt. Sofern vorhandener Steinsatz aufgenommen werden muss, ist der Ausgangszustand exakt zu doku- mentieren und der Steinsatz mit dem Ursprungsmaterial anschließend identisch wieder herzustellen. Nach Ortsbegehung sollte es überwiegend möglich sein, den Steinsatz zu erhalten und lediglich die angeformte Sohle zu erneuern. Die Sohle wird in identischer Bauweise mit erforderlicher Schicht- stärke wieder eingebaut, nach Bedarf händisch in die Zwickel des Steinsatzes eingebracht und an den Rändern eingeformt. Leitungstrasse Rezirkulation Zwischen dem sanierten Zulaufschacht (vgl. Kap. 0) und dem Betriebsraum „Grotte“ werden mehrere Leitungen gebündelt in einem Graben verlegt (vgl. Lageplan B-4.3.1). Dazu zählen die erforderlichen Verbindungen zwischen Schacht und Betriebsraum: · Rezirkulationsleitung (PE 100, SDR 17, Da 355 mm), · Grundwasser-Anschlussleitung (PE 100, SDR 17, Da 90 mm) und · Kabelschutzrohr (PEHD, gewellt, Da 125 mm). Außerdem werden für den Betrieb der PEA inklusiv Sanitäranlagen · eine Trinkwasserleitung (PE 100, SDR 17, Da 63 mm) und · eine Abwasserleitung (PE 100, SDR 17, Da 110 mm) verlegt. Die beiden Leitungen werden in der Volksgartenstraße an das Trinkwasser- bzw. Kanalnetz ange- schlossen. Dazu sind eine Querung der Volksgartenstraße sowie mehrerer Versorgungsleitungen und -Kabel erforderlich (vgl. Lageplan B-4.2.1). Für die frostfreie Verlegung der Wasserleitungen ist im gesamten Verlauf eine Mindestüberdeckung von 80 cm einzuhalten. Unter Berücksichtigung der Abstände und ist für die geplante Leitungstrasse ein Graben mit einer Breite von ca. 2 m vonnöten. Wegen Platzmangels wird der verfüllte Kabel- schacht im Bereich der Grotte zurückgebaut (vgl. Kap. 2.2.2). Für den Leitungsbau sind hinter der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 70 von 104 Kreuzung des Zulaufgerinnes und kurz vor dem Zulaufbauwerk vereinzelt Sträucher zu roden. Das Regelprofil des Leitungsgrabens im asphaltierten Wegebereich ist im Plan B-4.2.3 dargestellt. Für eine planmäßige Entleerung der Leitungen, z.B. bei Sanierungsarbeiten oder Neuanschlüssen, wird im Tiefpunkt der Leitungstrasse ein Entleerungsschacht gebaut (vgl. Plan B-4.3.4). Der Tiefpunkt im Trassenverlauf befindet sich direkt neben der Unterführung des Zulaufgerinnes nahe der Betriebs- grotte. Für die Entleerung der Leitungen wird jeweils ein Kugelhahn angeschweißt. Auf der Sohle des Schachts befindet sich ein Pumpensumpf. Bei betrieblichen Entleerungen kann hier bedarfsweise eine mobile Pumpe aufgestellt werden. Die Installation einer ortsfesten Pumpe ist nicht erforderlich. Der Schacht kann gleichzeitig als Zugschacht für die Strom- und Signalkabel genutzt werden. Der Schacht ist wasserdicht auszuführen. Pflanzenbewässerung Um bestehende ufernahe Bäume, für die durch die Sohlabdichtung ein erhöhtes Risiko lokaler Was- serversorgungsdefizite besteht, bei Bedarf zusätzlich mit Wasser zu versorgen, wird eine Bewässe- rungsringleitung um den Weiher verlegt. Diese Form der zusätzlichen Wasserzufuhr zu ufernahen Bäumen der Konfliktstufen II und III wurde in einem Abstimmungstermin vom Grünflächenamt festge- legt [38]. Der geplante Verlauf der Ringleitung ist im Lageplan B-4.2.1 dargestellt. Die Leitung soll in ufernah mit Rücksicht auf die örtlichen Bestands- und Planungsstrukturen (Anschluss Dichtsystem, Steinplatten oder Wurzelansätze) verlegt werden. Im Bereich der zu bewässernden Wurzelräume er- folgt eine Verlegung perforierter Rohre, in den restlichen Abschnitten (nur marginal betroffene Bäume, Wegeflächen, wurzelfreie Flächen) wird ein Vollrohr eingebaut. Nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt wird die Bewässerungsleitung nicht im terrassierten Be- reich der Gastronomie verlegt (vgl. A-3, Abb. 27ff) [62]. Verfüllung des stillgelegten GW-Brunnenschachts Der stillgelegte GW-Brunnenschacht im Bereich des Betriebsraums (vgl. Kap. 2.2.2) soll im Zuge der Arbeiten verfüllt werden. Für eine anderweitige Nutzung besteht kein Bedarf. Die an der Oberfläche eingefasste Schachtabdeckung wird zurückgebaut und an die wassergebundene Decke der Wegeflä- chen angepasst. Ruhezonen und Schutzzäune Im Bestand sind in verschiedenen Abschnitten des Weihers Ruhezonen für Wasservögel eingerichtet. Diese sind landseitig mit Stabgitterzäunen und wasserseitig mit Schwimmbarrieren (vermutlich zur Ab- wehr des Tretboot-Verkehrs) abgegrenzt. Grundsätzlich sind spezifische Ruhezonen zu befürworten, sofern sie dem selektiven Schutz dienen, beispielweise durch optimierte Habitatstrukturen wie Röhrichte. So werden Biotope für schützenswerte Arten vor Trittschäden geschützt. Am Volksgartenweiher bestehen jedoch auchunspezifische Schutzzonen, ohne selektiven Charakter, die auch den wachsenden Gänsepopulationen Schutz bie- ten. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 71 von 104 Welche Zonen als spezifisch bzw. unspezifisch eingestuft werden. ist in Tabelle 19 beschrieben. Der weitere Umgang wird im Folgenden erläutert. Tabelle 19: Übersicht zu vorhandenen „Schutzzonen“ und dort geplanten Maßnahmen Lfd. Nr. Ruhezone/um- zäunter Abschnitt Artenschutzrechtliche Bewertung Maßnahmen 1 Ostufer unspezifisch Rückbau Zaun im Uferbereich Rückbau der Schwimmbarrieren 2 Spielplatz unspezifisch Rückbau Zaun 3 Gastronomie spezifisch Erhalt des Zauns (Rückbau nur im Uferbe- reich) + Erhalt Schwimmbarrieren 4 Zulaufbereich spezifisch Erhalt Zaun 5 Insel spezifisch Abgrenzung durch Schwimmbarrieren 1. Ostufer Am Ostufer trennt ein Zaunabschnitt, der vom Spielplatz bis zum Zulaufgerinne reicht, die steil verlau- fende Uferböschung vom Gehweg (vgl. A-3, Abb. 41ff). Das Zaunende im Bereich des Spielplatzes schwenkt Richtung Weiher aus und ist zum Teil innerhalb der Weiherfläche befestigt. Vermutlich soll dadurch der Zugang zum eingefriedeten Böschungsabschnitt verhindert werden, der im Bestand als Ruhezone für Wasservögel eingerichtet ist und zusätzlich wasserseitig durch Schwimmbarrieren ge- schützt wird. Da in diesem Bereich kein selektiver Schutz über optimierte Habitatstrukturen erreicht wird, z. B. als Schutz von Röhrichtzonen vor Trittschäden o. Ä., wäre die Befestigung des Zauns auf der geplanten Sohle primär als unnötige punktuelle Belastung des Dichtsystems zu betrachten, nicht aber als eine zielführende Artenschutzmaßnahme. Daher wird der Zaun im Bereich des Uferanschlusses zurückgebaut, und die Schwimmbarrieren ent- fallen. Im restlichen Verlauf bleibt er als Absturzsicherung und Abgrenzung zu den Wegeflächen be- stehen. 2. Ruhezone Spielplatz Dasselbe gilt für den Stabgitterzaun im Bereich des Spielplatzes (vgl. A-3, Abb. 38). Durch diesen Zaun wird nur eine unspezifische Schutzwirkung erzielt. Der Zaun wird daher komplett zurückgebaut. 3. Ruhezone Gastronomie Die westlich der Gastronomie gelegene Bucht ist als Uferabschnitt mit Röhricht und Sträuchern be- pflanzt. Hier ergeben sich selektive Schutzräume, die durch den landseitigen Stabgitterzaun geschützt werden (vgl. A-3, Abb. 25 u. 26). Der Zaun bleibt hier erhalten und wir nur im Uferbereich zurückge- baut. Wasserseitig wird die Zone mittels Schwimmbarrieren vor Tretbooten geschützt. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 72 von 104 4. Zulaufbereich Unterhalb der Überführung des Zulaufgerinnes verhindert ein Stabgitterzaun den Zugang zum üppig bewachsenen Zulaufbereich. Der bestehende Zaun stellt keine Beeinträchtigung für die Abdichtung des Weihers dar und kann aufgrund des ausgeprägten Bewuchses als Schutz selektiver Strukturen bewertet werden. Der Zaun soll nach Abschluss der Tiefbauarbeiten in dem Bereich wieder aufgestellt werden. 5. Insel Wie in Kap. 0 beschrieben, stellt die geplante Bepflanzung der Insel eine abgeschirmte Ruhezone mit spezifischem Schutzcharakter dar. Die Aufstellung eines Zaunes ist wegen der Röhrichtzone nicht er- forderlich. Um Schäden durch den Tretbootverkehr vorzubeugen, sollte die Insel durch Schwimmbarri- eren geschützt werden. Sonstige Arbeiten Für die Verlegung bzw. Anbindung des Dichtsystems im Bereich der Gastronomie (siehe oben) ist der bauzeitliche Ab- und Wiederaufbau des bestehenden Uferstegs sowie einer in die Weiherfläche hin- einragenden Terrasse erforderlich (vgl. A-3, Abb. 13-16). Die Holzbeplankung des Uferstegs sollte bei dieser Gelegenheit erneuert werden. Sie ist auf einer in die Uferwand einbetonierten Stahlkonstruktion verschraubt, die auch nach dem Beckenumbau wiederverwendet werden kann. Während der Sanie- rungsarbeiten können die Stahlträger nicht abgebaut werden. Die anliegende Terrasse muss abgebaut werden, weil eine auf der Betonsohle befestigte Stütze als tragende Unterkonstruktion dient. Die Stütze wird im Zuge des Sohlabbruchs demontiert und nach Verlegung der neuen Sohle auf einem Beton-Fundament befestigt, das auf der Sandschutzschicht aufliegt. So werden Auflasten flächig auf der neuen Sohle verteilt. Die Holzdielen der Terrasse können wiederverwendet werden. An der Ostecke des Gastronomie-Gebäudes wird der Geländezutritt durch eine über die Wasserfläche ragende Einfriedung erschwert. Sie ist nach dem Beckenumbau wieder aufzubauen, da sie Fenster zum Kellergeschoss abschirmt. Im Bestand wird der Gitterzaun wasserseitig auf der Betonsohle abge- stützt. Um eine Belastung der neuen Sohle zu vermeiden, soll der Zaun in Zukunft an der auskragen- den Bodenplattte des Erdgeschosses verschraubt werden. Im Zulaufbereich soll oberhalb des Wasserfalls (vgl. A-3, Abb. 91 u. 92) eine Absturzsicherung instal- liert werden. Des Weiteren soll das zum Schutz der Grünflächen vorhandene, alte Rabattengeländer abgebaut und durch ein neues ersetzt werden. Es verläuft vom Brückenbauwerk im Norden entlang der Parkwege am Westufer (vgl. A-3, Abb. 20ff) über das Südufer (vgl. A-3, Abb. 36f) bis zum Spiel- platz am Ostufer. Ein weiterer Abschnitt grenzt den Spielplatz vom Parkweg ab. Die gesamte Länge beträgt ca. 370 m. Der Rückbau des Geländers ist für die Zufahrt in die Beckenanlage am Südufer er- forderlich. Aufgrund des Zustands soll es im Zuge der Weiher-Sanierung komplett erneuert werden. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 73 von 104 3.6 Technische Ausrüstung 3.6.1 Überblick Im Folgenden wird die geplante Technische Ausrüstung beschrieben, die erforderlich ist, um die vor- genannten Planungsziele zu erreichen. Zusammengefasst handelt es sich um folgende Anlagenbe- standteile: · zwei neue Schaumsprudler bzw. Weiher-Fontänen zur Sauerstoffanreicherung im Wasser, · zwei Rezirkulationspumpen, · optimierte Wasserzuführung in den Weiher und gegenüberliegende Wasserentnahme zur besseren Durchströmung bei der Rezirkulation, · Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser, · Bewässerungssystem für die ufernahen Bäume und deren Wurzeln, · Abwasserhebeanlage, die alle im Betriebsraum anfallenden Abwässer in den nächsten Ab- wasserkanal fördert, · Phosphor-Eliminationsanlage (PEA), die einen Teilstrom der Rezirkulation von Phosphor- Verbindungen reinigt, · erforderliche Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik), verbunden mit ei- nem Steuerungskonzept aller wesentlichen Anlagenteile. Im Rahmen der Vorplanung wurden zu allen Bestandteilen der Technischen Ausrüstung Lösungsmög- lichkeiten untersucht und Vorzugsvarianten auf der Grundlage von Vor- und Nachteilen festgelegt. Ein Variantenvergleich mit Wertzahlmatrix wird für die einzelnen Fachplanungen nicht durchgeführt. In den Kapiteln 3.6.2 bis 3.6.10 sind die für den Entwurf festgelegten Lösungen nachfolgend beschrie- ben. Der Einbau der Technische Ausrüstung ist mit Eingriffen in bestehende Bauwerke verbunden. Dies wird abschließend in Kapitel 3.6.11 dargestellt. 3.6.2 Schaumsprudler, Weiher-Fontäne Die Berechnung des erforderlichen Durchsatzes einer Fontäne, die die Sauerstoff-Konzentration bei einem zukünftigen Weiher-Volumen von ca. 28.000 m³ innerhalb von ca. sieben Tagen von anfangs 3 mg/l auf mindestens 7 mg/l erhöht (Bemessungsansätze für den Aachener Weiher, Erfahrungswerte der StEB), ergibt gemäß Anlage A-7.3 einen Mindestdurchsatz von ca. 366 m³/h. Da keine funktions- tüchtige Fontäne mehr vorhanden ist, müssen in jedem Fall neue Fontänen installiert werden. Nach der Sanierung ist der Einbau zweier baugleichen Fontänen geplant, wie sie im Blücherpark-Wei- her bzw. Kalscheurer Weiher installiert sind, d. h. Schwimm-Fontäne OASE AirFlo 4 kW/400V, mit Düse „Trumpet XL“, die bei 225 m³/h Durchsatz eine ca. 3 m hohe Fontäne mit ca. 10 m Durchmesser erzeugt. Insgesamt wird damit ein Durchsatz von ca. 450 m³/h erreicht. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 74 von 104 3.6.3 Rezirkulationspumpen (Rezi-Pumpen) Da die vorhandene Rezi-Pumpe zwar noch funktionstüchtig, aber veraltetet und stark korrodiert sowie für den zukünftigen Bedarf nicht ausreichend leistungsfähig ist, sieht die Planung vor, sie durch zwei neue, trocken aufgestellte Kreiselpumpen sowie eine neue Verrohrung mit Armaturen zu ersetzen. Eine Abschätzung des erforderlichen Durchsatzes ergibt einen Wert von ca. 50 l/s bzw. 180 m³/h. Um eine ausreichende Reserve zu erhalten, wird von max. 100 l/s bzw. 360 m³/h ausgegangen. Die Förderhöhe muss ausreichend sein, um das Wasser von der gegenüberliegenden Seite des Wei- hers anzusaugen und mindestens bis zum Anfang des Zulaufgerinnes zu transportieren. Damit ist gleichzeitig auch ein ausreichender Vordruck für die Einspeisung in die Phosphor-Eliminati- onsanlage gegeben (PEA, siehe Kap. 3.6.8). Die Auslegung erfolgt so, dass eine Strömungsgeschwindigkeit im Rohrleitungssystem von 1,5 m/s im überwiegenden Teil des Leitungssystems nicht unterschritten wird. Dies führt zu einem Rohrinnen- durchmesser von 300 mm, also DN 300 bei Stahlrohren bzw. DA 355, s=21,1 mm für PE100-Rohre SDR 17. Lediglich innerhalb des Betriebsraumes „Grotte“ wird aus Gründen der Platz- und Kosten-Einsparung auf einen Nenndurchmesser von DN 200 reduziert. Dieses Flanschmaß besitzen auch marktübliche Kreiselpumpen mit den erforderlichen Leistungswerten. Insgesamt resultieren so relativ geringe Druckverluste im Rohrleitungssystem und entsprechend güns- tige Investitions- und Betriebskosten für die Pumpen. Die Fließgeschwindigkeit von 1,5 m/s verhindert dennoch Ablagerungen im Rohrleitungssystem. Die zwei trocken aufgestellten Pumpen sind im Betriebsraum „Grotte“ geplant. Nach dem geplanten Raumkonzept ist sowohl für alle erforderlichen Pumpen wie auch für die Schaltanlagen und die ge- plante PEA ausreichend Platz vorhanden (vgl. Kap. 3.6.11). Die jeweils trocken aufgestellten Pumpen werden redundant betrieben, d. h. es fördert nur jeweils eine Pumpe, die zweite fungiert als Reserve. Beide Pumpen werden abwechselnd betrieben, damit eine ausgeglichene Betriebszeit der Maschinen gewährleistet ist. Da die Ansaughöhe der Pumpen ca. 0,5 m über dem Wasserspiegel des Weihers liegt und noch der Druckverlust des saugseitigen Rohrleitungssystem hinzu kommt, müssen entweder selbstansaugende Pumpen eingesetzt werden oder es ist ein Ansaugsystem einzusetzen, das vor Inbetriebnahme der Rezi-Pumpe das saugseitige Leitungssystem entlüftet. Da das zu entlüftende Leitungsvolumen relativ gering ist, weil das Saugrohr DN 300 weitgehend im Weiher verlegt wird und daher stets eine Wasserfüllung aufweist, ist der Einsatz eines klein dimensio- nierten Ansaugsystems kostengünstiger als die Installation von selbstansaugenden Pumpen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 75 von 104 Ferner ist geplant, in der Druckleitung eine Durchflussmessung (IDM) DN 200 zu installieren, um den rezirkulierten Wasserstrom zu erfassen. 3.6.4 Optimierung der Durchströmung des Weihers Um die zukünftige Durchströmung des Weihers zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen ge- plant. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das vorhandene Zulaufgerinne weiter genutzt werden soll. Die dazu erforderlichen Rohrleitungen, Formteile und Armaturen werden weitgehend im Weiher bzw. auf dessen Sohle verlegt, so dass möglichst wenige Durchdringungen der Abdichtung erfolgen. Ferner soll der zusätzliche Grabenbau für die Rohrleitungen außerhalb des Weihers so gering wie möglich gehalten werden, um unnötige Schäden an der Bepflanzung zu vermeiden. Die Rohre sind so aller- dings später nur noch schwer zugänglich. Wartungspunkte wie die Einläufe bzw. die Einlaufsiebe bzw. -Körbe des Ablaufsystems werden so platziert, dass sie vom Ufer oder von einem Boot aus leicht zu erreichen sind. Die Notwendigkeit von Spülungen der Rohre ist nicht zu erwarten, da die Einläufe der Entnahmeein- richtung so in der Wassersäule angeordnet werden, dass keine Sedimente und Schwimmstoffe einge- tragen werden können. Daher sind keine Spül-Stutzen bzw. Spülschächte vorgesehen. Bei Bedarf sind die Entnahmeeinrichtungen von der Wasseroberfläche aus zu reinigen. Maßnahme 1: Optimiertes Zulaufsystem Es ist ein optimiertes Zulaufsystem geplant. Zusätzlich zum Zulaufgerinne wird ein Verteiler-Rohr DN 300 installiert, das in der Bucht östlich der Halbinsel (Bastion) zwischen dortiger Insel und Ufer verlegt wird und über zwei Auslässe verfügt. Die Zulaufleistung entspricht der des Zulaufgerinnes, also ca. 50 bis 100 l/s. Da im Regelbetrieb, insbesondere tagsüber, der Zulauf über das vorhandene Zulaufgerinne erfolgen soll, kommt das optimierte Zulaufsystem nur in Ausnahmefällen bzw. nachts zum Einsatz. Da das Ver- teilsystem automatisiert werden soll, kann man die Steuerung derart programmieren, dass tagsüber das Rezi-Wasser in das Zulaufgerinne gefördert wird, nachts hingegen in das optimierte Zulaufsys- tem. Ist ein möglichst umfassender Austausch bzw. eine Verbesserung des Weiher-Wassers erforderlich, kann man als singuläre Maßnahme über dieses Zulaufsystem auch dauerhaft Grundwasser zuführen, bis die erforderliche Verbesserung der Wasserqualität erreicht ist. Die Einspeisung von gereinigtem See-Wasser (aus der PEA) ist nicht geplant. Dieses Wasser wird stets vollständig über den künstlichen Bachlauf gegeben. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 76 von 104 Maßnahme 2: Optimiertes Ablaufsystem Es ist ferner ein optimiertes Ablaufsystem geplant, bestehend aus einem Sammelrohr DN 300 am süd- östlichen Rand des Weihers mit mindestens drei Einlässen DN 150. Dieses Ablaufsystem wird mit der Saugleitung der Rezi-Pumpen verbunden. Die empfohlene Ablauf- leistung entspricht dem Zulaufgerinne, also 50 bis 100 l/s. Das optimierte Ablaufsystem ist für den dauerhaften Betrieb vorgesehen. 3.6.5 Wasseraustausch durch Zuführung von Grundwasser Der vorhandene Grundwasserbrunnen ist 2018 errichtet worden und uneingeschränkt funktionsfähig. Er bleibt daher unverändert in Betrieb. Die Nutzung des Grundwassers soll aber noch optimiert werden, indem es nicht nur in das Zulaufge- rinne, sondern auch in das optimierte Zulaufsystem eingespeist wird. Dazu ist geplant, zwischen GW-Brunnen und Zulaufgerinne ein Abzweigschacht einzubauen, in dem eine Abzweigung in der Druckleitung DN 80 für ein Verbindungsrohr zum Betriebsraum „Grotte“ instal- liert wird, sowie eine Motorklappe zur Steuerung des Zulaufs zum Gerinne. Ferner ist hier eine Motorklappe für die Steuerung der Rezi-Wasser-Zuströmung geplant. Auf diese Weise kann das Grundwasser nicht nur zum Ausgleich von Wasserverlusten im Weiher, sondern auch zur Verbesserung des Wasserqualität über das optimierte Zulaufsystem genutzt wer- den. Ferner kann das Grundwasser auch als Brauchwasser für die PEA zum Einsatz kommen, insbe- sondere zur Filter-Rückspülung der Sandfilter, ggf. auch zur Einleitung in den Dosierwassertank der Desinfektionsanlage. Daher ist geplant, die Grundwasserbrunnen-Pumpe in Zukunft je nach vorgenannter Funktion in drei verschiedenen Betriebspunkten einzusetzen. Die jeweiligen Bemessungen dazu sind in den Anlagen A-7.8.1 bis A-7.8.3 enthalten. · Betriebspunkt 1: Einspeisung in das Zulauf-Gerinne, siehe Anlage A-7.8.1, · Betriebspunkt 2: Einspeisung in das optimierte Zulauf-System des Weihers, siehe Anlage A- 7.8.2, · Betriebspunkt 3: Einspeisung in den Spülwassertank der PEA, siehe Anlage A-7.8.3. Die unterschiedlichen geodätischen Höhen aufgrund unterschiedlicher druckseitiger Bezugshöhen und die Druckverluste aufgrund der jeweiligen Länge der Druckleitungen sowie örtliche Verluste aus Formteilen und Armaturen führen trotz der drei unterschiedlichen Funktionalitäten weiterhin zu ähnli- chen hydraulischen Betriebszuständen der Pumpe (siehe benannte Anlagen). Die Leistung der vor- handenen Pumpe ist also ausreichend, um alle geplanten Funktionen zu erfüllen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 77 von 104 Um insbesondere für die Befüllung des Spülwassertanks der PEA eine genauere Dosierung zu er- möglichen, ist geplant, für die Steuerung der GW-Brunnenpumpe einen Frequenzumrichter nachzu- rüsten. 3.6.6 Bewässerungssystem für Baumwurzeln Nach der Sanierung sind neben den bereits genannten Maßnahmen zur Weiher-Bewirtschaftung noch Bäume bzw. deren Wurzeln zu bewässern, die aufgrund der Abdichtung des Weihers in Zukunft sonst ggf. Wasserversorgungsdefiziten unterlägen. Der geschätzte Wasserbedarf beträgt ca. 8 m³/Tag. Dies entspricht ca. 0,33 m³/h, wenn man von einer Bewässerungszeit von 50 % ausgeht bzw. eine ausreichend hohe Leistungsreserve einrechnet. Da der Phosphor-Gehalt bei der Baumwurzel-Bewässerung nicht nachteilig ist, sondern im Gegenteil das Pflanzenwachstum fördert, soll die Bewässerung ausschließlich mit unbehandeltem Weiher-Was- ser erfolgen. Aufgrund des geringen Fördervolumenstromes bei einer gleichzeitig erforderlichen Druckerhöhung von ca. 6 m WS ist eine Verdrängerpumpe erforderlich, z.B. eine Zahnradpumpe oder Impeller- Pumpe. Derartige Aggregate haben auch eine ausreichende Saughöhe, so dass im Unterschied zu den Rezi-Pumpen kein Ansaugsystem erforderlich ist. Die Leistung fällt mit ca. 0,5 kW dennoch gering aus, dementsprechend auch der Stromverbrauch. Der Einbau der Bewässerungs-Pumpe in Nachbarschaft der Rezi-Pumpen geplant, also im Betriebs- raum „Grotte“. Die Fließgeschwindigkeit im Bewässerungsrohr DN 32 beträgt anfangs ca. 0,3 m/s und wird im weite- ren Verlauf kontinuierlich geringer. An den Austritten werden sogenannte Strahler oder Tropfer ange- bracht, die einen gleichmäßigen Austritt des Wassers bewirken sollen (meist 0,6 – 4 l/h) und eine Aus- trittsöffnung von 0,2 bis 2 mm haben. Um eine gleichmäßige Bewässerung auf einer Länge von ca. 700 m (bzw. 2 x 350 m) zu bewirken, müssen die Perforationen bzw. Bauart und Anzahl der Tropfer in den Bewässerungsabschnitten entsprechend angepasst werden. Die Abstände der Tropfer werden dem Bedarf des zu bewässernden Gewächses angepasst. Bei grö- ßeren Bäumen können zusätzlich Lateralschleifen verlegt werden. Dies sind Nebenleitungen kleineren Durchmessers (z.B. DN 15 oder DN 20), die als Schleife um den Baum herum angeordnet werden und so eine gleichmäßigere Durchfeuchtung eines größeren Wurzelbereiches bewirken. Die Rohrleitungen bestehen meist aus PVC, besser aus Polyethylen (PE), und müssen so verlegt wer- den, dass sie vor Sonneneinstrahlung geschützt sind. Sie werden oberflächennah in Kiespackungen mit Filtervlies verbaut. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 78 von 104 Wichtig ist, dass das Wasser frei ist von Sedimenten und groben Verunreinigungen, damit die Aus- trittsöffnungen bzw. Tropfer nicht verstopfen. Daher wird auf der Druckseite der Pumpe im Betriebs- raum ein kleiner Scheiben-, Sieb- oder Sandfilter in die Druckleitung eingebaut. Die Bewässerung der Bäume liegt im Aufgabenbereich des GFA und soll daher funktional von der Weiher-Bewirtschaftung getrennt werden, die im Aufgabenbereich der StEB liegt. Der Stromverbrauch der Bewässerungspumpe wird über einen gesonderten Zwischenzähler gemessen und dem GFA muss dementsprechend auch Zugang zur Pumpe eingeräumt werden. Stör- oder Warnmeldung sowie sonstige Betriebsdaten sollen an das Grünflächenamt (GFA) weiterge- leitet werden. Zusätzlich ist eine Durchflussmessung (IDM) geplant, um den Wasserstrom zu erfassen. 3.6.7 Abwasserhebeanlage Zur Ableitung des beim Betrieb der PEA anfallenden Abwassers (insbesondere bei Rückspülung der Sand-Filter und Desinfektion der GEH-Filter) ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich, die das Ab- wasser über eine Druckleitung in den nächst gelegenen Abwasserkanal an der Volksgartenstraße för- dert. Dazu ist eine unterflur einzubauende Kompakt-Abwasserhebeanlage geplant, die an der Stelle des bestehenden zentralen Pumpensumpfes eingebaut wird und dabei auch die dort installierte Tauchmo- torpumpe ersetzt. Die Anlage besteht aus einem Abwasser-Speichertank mit ca. 200 l Fassungsvolumen und zwei re- dundant betriebenen Tauchmotorpumpen mit jeweils ca. 2,5 kW Leistung, die abhängig vom Pegel- stand im Abwasserbehälter abwechselnd betrieben werden. Der Abwasserbehälter wird mit mehreren Zuläufen versehen: · Abwasserrohr DN 50 von der geplanten Boden-Einlaufrinne vor dem Eingang, · Abwasserrohr DN 40 vom geplanten Waschbecken, · Abwasserrohr DN 50 von den Sandfiltern, · Abwasserrohr DN 50 von den GEH-Filtern, · Bodeneinlauf DN 50 direkt über der Abwasserhebeanlage Als Bemessungsgröße werden sowohl lokaler Niederschlag betrachtet, wobei der Einzugsbereich der Zugangstreppe anzusetzen ist, oder der zu erwartende Rückspül-Volumenstrom beim Betrieb der PEA. Niederschlag Die Einzugsfläche im Bereich der Zugangstreppe beträgt rd. 40 m². Nach KOSTRA-DWD liegt ein fünfjähriger Starkregen (Tn = 5a, D = 5 min) bei 327 l/s/ha, entsprechend 1,3 l/s. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 79 von 104 Die geplante Rinne vor dem Eingang mit einer Länge von ca. 1,5 m kann 1,5 l/s fassen und ableiten und ist damit ausreichend dimensioniert. Die größte, für 100-jährliche Extremereignisse nach KOSTRA-DWD ausgewiesene Niederschlags- spende beträgt 647 l/s/ha (D = 5 min). In diesem Fall würde ein Teilstrom unkanalisiert in den Raum eindringen und dann über den Bodenablauf der Abwasserhebeanlage zugeleitet. Dabei wäre insge- samt eine Förderleistung von 2,6 l/s erforderlich, um den zusätzlichen Zustrom rückstaufrei abzutrans- portieren. Die größte, für 100-jährliche Extremereignisse nach KOSTRA-DWD erfasste Niederschlagsfülle bzw. höhe beträgt 109 mm bzw. rd. 11 cm (D = 72 h). Die Grundfläche des Betriebsraums Grotte beträgt ebenfalls rd. 40 m², entsprechend der äußeren Einzugsfläche. Im Fall einer Unterbrechung der Ener- gieversorgung wäre folglich bei Extremniederschlag mit einem Einstau von rd. 11 cm zu rechnen. Be- dingt durch die Aufstellung aller relevanten Anlagenteile auf entsprechenden Sockeln können Schä- den auch für diesen seltenen Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Rückspül-Volumenstrom Nach Herstellerangaben ist für die PEA mit einem Rückspül-Volumenströmen in der Größenordnung von ca. 30 m³/h zu rechnen. Dies entspricht ca. 8,3 l/s. Damit ist der Rückspül-Volumenstrom deutlich höher als die erforderliche Förderleistung aus dem Be- messungslastfall „Niederschlag“. Daher wird die Abwasserhebeanlage auf mindestens 8,3 l/s ausge- legt, wobei eine geodätische Förderhöhe von ca. 5,6 m überwunden werden muss. Damit der Druckverlust nicht zu hoch wird, ist ein Innenrohrdurchmesser von 110 mm geplant, also außerhalb des Betriebsraumes ein PE100-Rohr mit DA 125 mm, Druckstufe SDR17, s=7,4 mm. Die manometrische Förderhöhe beträgt dann ca. 7 m und führt zu einer Pumpennennleistung von ca. 2,5 kW. Die Bemessung der Abwasserhebeanlage ist in Anlage A-7.4 enthalten. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 80 von 104 3.6.8 Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA) Allgemeines Um die Phosphor-Zufuhr in das Weiherwasser, die auch nach der Sanierung insbesondere aufgrund des Bestands von Wasservögeln zu erwarten ist, durch Extraktion bzw. Elimination so auszugleichen, dass ein Zielwert von 45 µg/l P erreicht werden kann, sind verschiedene Verfahren gebräuchlich sowie neue Verfahren in der Diskussion und/oder Erprobung. Als Ergebnis der Vorplanung ergibt sich ein mehrstufiges Filterverfahren mit Phosphat-Festbett-Adsorption als Vorzugslösung. Dieses Verfahren ist Grundlage des Entwurfs. Beim gewählten Verfahren werden Phosphate aus dem Wasser entfernt, indem das Wasser einen Festbett-Adsorber durchströmt, der mit einem Granulat befüllt ist, das Phosphate adsorbiert bzw. zu schwer löslichen Phosphat-Verbindungen führt. Gute Erfahrungen wurden in der Vergangenheit mit Eisen(III)Hydroxid-Granulat gemacht, siehe hierzu auch die Erfahrungen mit der PEA am Phoenix-See in Dortmund [42] [50]. Daher ist auch für den Volksgartenweiher der Einsatz eines entsprechendes Adsorber-Materials geplant. Die Adsorber-Filter werden vom Rohwasser durchströmt und dabei in Abhängigkeit von der Beschaf- fenheit des Zulaufwassers von rd. 65% der Phosphat-Verbindungen gereinigt [50] [52] [53]. Lässt die Reinigungswirkung nach bzw. ist der Filter beladen, muss er gegen unbeladenes Granulat ausge- tauscht werden. Die Eliminationsleistung unterliegt unterschiedlichen standortspezifischen Randbedin- gungen und ist im Zweifelsfall durch Vorabversuche zu präzisieren. Der angesetzte Wirkungsgrad stellt eine mit Herstellern abgestimmte Grundlage für die durchgeführte Anlagenbemessung dar. Da grobe Verunreinigungen, Schwebstoffe etc. den Adsorptionsprozess stören würden, wird in der Regel ein Tuch- oder Sandfilter vorgeschaltet. Hier werden zwei Sandfilter eingesetzt. So kann bei Be- darf über einen Filter vorgereinigt werden, während der andere Filter gerade rückgespült wird. Da der Vorfilter regelmäßig gereinigt bzw. gespült werden muss, wird ein Versorgungsanschluss mit Grundwasser hergestellt (Abzweig von der Grundwasser-Einspeisung), alternativ auch Rezi-Wasser (interne Abzweigung vom Zulauf der PEA). Trinkwasser soll nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Das Abwasser der Vorfilter-Reinigung bzw. Rückspülung muss voraussichtlich in die Abwasser-Kana- lisation abgeleitet werden. Entsprechend ist der Volumenstrom bei der Filterrückspülung ein Ausle- gungskriterium für die Abwasserhebeanlage (siehe oben). Nach der Filterung wird das Wasser in ein oder zwei Adsorber eingeleitet. Sie sind als geschlossene Behälter ausgeführt. Das Rohwasser durchströmt das Adsorbermaterial, das in einem Stützkörper fi- xiert ist, von unten nach oben. Oben wird das gereinigte Wasser herausgeführt und gelangt von dort wieder in den Weiher zurück. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 81 von 104 Die Förderhöhe der Rezi-Pumpe muss also derart bemessen sein, dass die Strömungswiderstände im Vorfilter und in den Adsorptionsfiltern überwunden werden können. Es wird davon ausgegangen, dass eine zusätzliche Druckerhöhung innerhalb der PEA erforderlich ist, also eine Beschickungspumpe für die PEH-Filter. Die vorliegende Bemessung der Rezi-Pumpen (A-7.1, Kap. 3.6.3) berücksichtigt die hydraulischen Verluste innerhalb der optional vorgesehenen PEA nicht. Auch die Adsorptionsfilter müssen regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) rückgespült werden. Das Spülwasser kann wieder dem Weiher zugeführt werden, muss also in der Regel nicht in die Kanalisa- tion abgeleitet werden. Ferner muss der Adsorber bzw. die Stützschicht regelmäßig desinfiziert werden, um die Bildung von Biofilmen zu vermeiden. Hierzu wird regelmäßig Wasserstoffperoxid (H2O2) zudosiert. Damit die Des- infektion wirksam werden kann, ist eine mindestens 30-minütige Einwirkzeit erforderlich. Um eine kon- tinuierliche Behandlung zu ermöglichen, wird das Weiherwasser in dieser Phase über einen redun- danten Adsorber gereinigt. Daher sind zwei Adsorber-Einheiten geplant. Das H2O2-haltige Abwasser des desinfizierten Adsorbers darf nicht mehr in den Weiher gelangen, sondern muss über die Abwasser-Hebeanlage in die Kanalisation entsorgt werden. Außer Wasserstoffperoxid sind keine weiteren Chemikalien oder Hilfsstoffe erforderlich. Lässt die Reinigungswirkung nach, muss das Eisenhydroxidgranulat (GEH, Granuliertes Eisenhydro- xid) ausgetauscht werden. Dazu wird es über eine Entnahmeöffnung abgesaugt und anschließend das frische Granulat eingefüllt. Eine Bemessung der PEA ist in Anlage A-7.4 dargestellt. Für eine Zielkonzentration von 45mg/l P ergibt sich ein etwa vierfacher Durchsatz des Weihervolumens von 28.000 m³ pro Jahr (im Planungs- zustand), d. h. rd. 127.000 m³/a bzw. (mit 20% Reserve) rd. 5 l/s. Die Beladungsmenge des GEH-Adsorbermaterials beträgt ca. 12 g Phosphor/kg Granulat. Für eine Standzeit von 1 Jahr benötigt man also rechnerisch ca. 375 kg Adsorber-Material, entsprechend rd. 0,3 m³/a, siehe [42] und [50]. Sinnvolle Behälterabmessungen und Filtervolumina ergeben sich aus umgekehrter Richtung nach ge- ometrischen Kriterien. Die Schütthöhe des Adsorberbettes sollte zwischen 0,8 und 1,6 m liegen, siehe [51]. Hier wird von 1 m ausgegangen, was zu einer Gesamt-Behälterhöhe von ca. 2,5 m führt. Wird der Behälterinnendurchmesser zu 1,20 m gewählt, resultiert mit zwei Tanks ein Gesamtfiltervolu- men von rd. 2,3 m³ bzw. eine rechnerische Standzeit von rd. sieben Jahren. Die Filtergeschwindigkeit sollte nicht mehr als 20 m/h betragen [51]. Die Rückspülgeschwindigkeit sollte nicht höher als 26 m/h liegen [51]. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 82 von 104 Der stationäre Einbau einer entsprechenden Anlage ist im Betriebsraum „Grotte“ möglich, siehe Plan B-4.3.2, und optional nach den dortigen Darstellungen vorgesehen. . Für den Einbau der Anlage und / oder etwaige spätere Montage-/Demontagevorgänge muss die vor- hande, vergitterte Zugangstür zur Grotte spätestens mit dem Einbau der PEA derart vergrößert wer- den, dass die existierende Wandöffnung im vollen Umfang ihrer Lichtmaße nutzbar ist (vgl. Abbildung 5), so dass keine Wartungsöffnungen in die Decke erforderlich sind. Die Granulat-Entnahme und Be- füllung erfolgt über Füllrohre, die durch eine neue, kleinere Deckenöffnung oder alternativ auch seitlich durch die Wand geführt werden können. Phosphor-Messung (Monitoring) Zur Messung des Phosphorgehalts sowohl im gereinigten Wasser als auch im Zulauf wird ein Entnah- mehahn sowohl im Ablauf als auch im Zulauf der PEA platziert. 3.6.9 Steuerung Das Steuerungskonzept des gesamten geplanten Systems kann der Anlage A-7.7 entnommen wer- den. Hier ist insbesondere die tabellarische Zusammenstellung der Abhängigkeiten für die Steuerung von Relevanz. Dieses Steuerungskonzept wird später Teil des Lastenheftes, das die wesentliche Grundlage für die Programmierung der zentralen Steuerung (SPS) darstellt. Für die Steuerung der gesamten Anlage ist eine SPS geplant, die problemlos sowohl mit der vorhan- denen WAGO-Steuerung der Grundwasserpumpe als auch mit der (ggf. herstellerspezifischen) Steue- rung der PEA kommunizieren kann. In der neuen Schaltanlage des Betriebsraums „Grotte“ ist eine neue DFÜ mit Baade-WebConnector und UMTS-Modem geplant, mit der sowohl die Kommunikation mit der vorhandenen SPS des Grund- wasserbrunnens als auch mit der zentralen Leitwarte der StEB ermöglicht wird. Auf diese Weise können nicht nur die Steuerungen kommunizieren, was für die Funktion des Gesamt- systems erforderlich ist, sondern es ist auch eine Fernüberwachung der neuen Schaltanlagen sicher- gestellt. 3.6.10 EMSR-Technik Für die Schaltanlage zur Versorgung und Steuerung der Rezi-Pumpen mit Ansaugsystem, der Baum- wurzelbewässerungspumpe, der Schaumsprudler (Schwimmfontänen), der Abwasserhebeanlage, der Motorschieber, -klappen und -ventile des Verteilsystems sowie der dazugehörigen Messtechnik ist die Aufstellung der Schaltschränke im Betriebsraum „Grotte“ geplant. Ferner wird hier auch die Schaltan- lage der PEA aufgestellt. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 83 von 104 Eine Zusammenstellung aller geplanten Stromverbraucher ist in Anlage A-7.6 enthalten. Danach ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gleichzeitigkeitsfaktoren eine maximale Leistungsauf- nahme von ca. 41,45 kW zu erwarten, was bei einem angenommenen Leistungsfaktor cos(phi) von 0,80 einer Scheinleistung von ca. 52 kVA entspricht. Dies führt zu einer maximalen Stromaufnahme von ca. 75 A Drehstrom bei 400V. Damit ist der Versorgungsabgang der StEB mit 80 A noch ausreichend dimensioniert. Für die neue Schaltanlage sind folgende Felder vorgesehen, jeweils mit 60 cm Tiefe, 200 cm Höhe zzgl. 20 cm Kabelsockel: Feld 1 (Breite: 60 cm) · Einspeisung · Verbrauchsmessung · ggf. Fernübertragung der Verbrauchsmessung Feld 2 (Breite: 60 cm) · SPS · DFÜ (Baade-WebConnector, Modem, etc.) · USV (Batterie-Anlage mit Steuerung) · Steuerspannung Feld 3 (Breite: 80 cm) · Versorgung 2 Stk, Rezi-Pumpen · Frequenzumrichter für eine Rezipumpe · Ansaugsystem für Rezi-Pumpen · Ortssteuerstellen für diese Verbraucher Feld 4 (Breite: 80 cm) · Versorgung 2 Stk, Schaumsprudler · Versorgung 1 Stk, Baumbewässerungspumpe · Versorgung aller Klappen, Schieber und Ventile · Ortssteuerstellen für diese Verbraucher Feld 5 (Breite: 80 cm) · Versorgung von Steckdosen, Raumbeleuchtung, sonstiger TGA · Versorgung der Abwasserhebeanlage · Sonstige Verbraucher Feld 6 (Breite: 80 cm) · Schaltanlage der PEA Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 84 von 104 Feld 7 (Breite: 80 cm) · Reserveplatz für weitere Schaltanlage der PEA oder sonstige EMSR-Technik Die Felder 1 bis 6 können an der Innenwand links des Eingangs platziert werden, lediglich unterbro- chen vom mittig gelegenen Tragwerk (Stütze) des Unterzuges (vgl. Plan B-4.3.2). Feld 7 kann bei Bedarf an der gegenüberliegenden Wand nahe der Desinfektionsanlage aufgestellt werden. Die Kabelverlegung erfolgt in auf Putz installierten Kabel-Kanälen, Schutzrohren, Pritschen oder -Lei- tern. Die neue LED-Beleuchtung wird so ausgelegt, dass eine mittlere Beleuchtungsstärke von 150 lux er- zielt wird, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern. Schuko- und CEE-Steckdosen entsprechender Schutzart werden gleichmäßig, zweckmäßig und in ausreichender Höhe über dem Fußboden im Raum installiert. Über dem Eingang ist eine LED-Wandanbauleuchte mit Bewegungsmelder geplant. Sie wird auch den Treppenabgang so weit beleuchten, dass eine gefahrlose Begehung sichergestellt ist. Alle wasserführenden und frostgefährdeten Rohrleitungen werden isoliert und mit einer selbstregulie- renden Rohrbegleitheizung (Heizkabel oder Heizband) ausgerüstet, mit Frostschutz-Thermostat ge- steuert. Es ist davon auszugehen, dass maximal 20 W/m ausreichend sind. Der gesamte Stromverbrauch wird über einen EHZ-Zähler erfasst. Wenn der Stromverbrauch der Bewässerungspumpe im Zuständigkeitsbereich des GFA gesondert erfasst und abgerechnet werden soll, ist hierfür zusätzlich ein Zwischenzähler einzubauen. 3.6.11 Eingriffe in bestehende Bauwerke Raumkonzept für den Betriebsraum „Grotte“ Grundsätzlich ist die Aufstellung der Technischen Ausrüstung im Betriebsraum „Grotte“ möglich. Der Ausbau und insbesondere die Aufstellung der PEA finden unter folgenden Randbedingungen statt, siehe hierzu Plan B-4.3.2: · Für die Schaltanlagen wird eine Fläche von ca. 5 x 1,5 m benötigt. Das reicht für Schalt- schränke mit 60 cm Tiefe und einer Breite von insgesamt ca. 5 m, auf der Stirnseite nur un- terbrochen von einer Wandaussteifung in der Flucht des Decken-Unterzugs. · Der Deckenunterzug, die Mittelstütze und die Wandaussteifungen bleiben erhalten. · Es werden keine Montage-Öffnungen in die Decke eingebaut. Vorgesehen ist aber eine Be- triebsöffnung für die Befüllung und Entleerung der Granulatbehälter. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 85 von 104 · Alle notwendigen Wanddurchführungen werden so ausgeführt, dass die Statik nicht gefähr- det ist (Einsatz von FF-Stücken aus Stahl mit Mauerkragen, die kraftschlüssig eingebaut werden, oder Kernbohrungen mit Hüllrohr und Ringraumdichtungen). · Die Abwassertechnik wird unterflur eingebaut. Anstelle des bestehenden Pumpensumpfs wird eine Unterflur-Kompakt-Abwasser-Hebeanlage mit integriertem Abwasserbehälter (200 l) eingebaut. · Für die optionale PEA bleibt eine Brutto-Fläche von ca. 5 x 5 m, also für die Behälter, die da- zugehörige Verrohrung, Armaturen, Pumpen, Messsysteme und sonstigen Neben-Aggre- gate. · Die Höhe ist generell auf 3,1 m begrenzt. Unter dem Unterzug ist die Höhe auf 2,7 m be- grenzt. Dem Lärm, den der Betrieb der Pumpen verursacht, wird mit Schallschutzmaßnahmen begegnet, ins- besondere mit dem Einsatz schallgedämmter Aggregate sowie betrieblicher Maßnahmen, z. B. Ver- meidung des Betriebs derjenigen Pumpen in der Nachtzeit, die nicht ständig benötigt werden, z. B. Rückspülpumpen. Sanierung des Betriebsraums „Grotte“ Um den Betriebsraum „Grotte“ (im weiteren nur „Betriebsraum“ genannt) für Einbau und Betrieb der vorgenannten technischen Ausrüstung nutzen zu können, sind einige Sanierungsmaßnahmen ge- plant. Die Maßnahmen lauten wie folgt: · Sanierung der Wände und Decke, ggf. neuer Putz, mindestens neuer Anstrich, · Sanierung des Bodens, nach Verlegung von Abwasserrohren und Einbau einer Unterflur- Abwasserhebeanlage anstelle des jetzigen Pumpensumpfes mit Tauchmotorpumpe, · Einbau eines neuen Estrichs mit leichtem Gefälle zur Abwasserhebeanlage, · Sanierung des Treppenzugangs außen, · komplette Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA), also der Beleuchtung, Steckdosen, Aufputz-Elektro-Installation, etc.; die Demontage des Bestandes ist ohnehin notwendig, wenn Wände und Decke saniert werden sollen, · Vergrößerung der vergitterten Zugangstür auf das Maß der vorhandenen Lichtöffnung in der Außenwand, um größere Anlagenteile, insbesondere Filter der PEA, in den Raum einbringen zu können. Die vorhandene Vergitterung ist auf Einbruchsicherheit zu überprüfen und ggf. nachzubessern. Zusätzliche Baumaßnahmen sind jeweils im Kontext der Beschreibungen zu den Anlagenteilen der Technischen Ausrüstung erläutert. Sanierung und Vergrößerung des Zulaufbauwerks für das Zulaufgerinne (Grundwasser-Ab- zweigschacht) Um im Zulaufbauwerk des Zulaufgerinnes die zusätzlich notwendige Verrohrung mit Armaturen unter- zubringen und ihn in Zukunft als „Grundwasser-Abzweigschacht“ und Sammelschacht nutzen zu Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 86 von 104 können, muss das vorhandene Bauwerk saniert und vergrößert werden. Erforderlich ist ein Schacht mit den horizontalen Innenmaßen von ca. 1,5 x 1,5 m bei ca. 1 m Tiefe. Es sind eine Motorklappe DN 80 für die Grundwasser-Leitung und eine Motorklappe DN 200 für die Rezirkulations-Leitung erforderlich. Ferner ist geplant, zwischen diesem Schacht und dem Betriebs- raum ein Kabelleerrohr DN 125 zu verlegen. Hierzu müssen die Schachtwände mit den erforderlichen Wanddurchführungen versehen werden. Ferner sind erforderlich: · Erneuerung von Erdung und Potentialausgleich, · Erneuerung der Schachtabdeckung. Kabelleerrohre und Zugschächte Da das vorhandene Kabelzugsystem hinfällig ist und daher im Zuge der Sanierungsmaßnahmen zu- rück gebaut wird, ist dazu eine komplette Erneuerung erforderlich. Es ist geplant, dass alle Bauwerke, in denen elektrisch angetriebene Einrichtungen und Aggregate eingebaut sind, mit mindestens einem Leerrohr DN 125 verbunden werden. Im Abstand von ca. 60 m oder an starken Richtungswechseln ist ein Zugschacht vorgesehen. Auch der aus anderen Gründen erforderliche Entwässerungsschacht am Tiefpunkt der Rohrleitungs- trasse kann zum Kabelziehen mitgenutzt werden. Folgende Leerrohr-Verbindungen sind geplant: · GW-Abzweigschacht (Sammelschacht) bis Betriebsraum: ein Leerrohr, · Betriebsraum bis Weiher: zwei Leerrohre (eines für die Kabel der Fontänen, eines für die Pe- gelmessung und ggf. weiterer Messtechnik). 4 Landschaftspflegerische Begleitplanung / Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen Das geplante Vorhaben stellt einen Eingriff i. S. v. § 14 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Der Verursacher eines Eingriffs hat vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu un- terlassen (§ 15 (1) BNatSchG) und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Na- turschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren (§ 15 (2) BNatSchG). Ein Eingriff ist kompen- siert, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild in gleichartiger (Ausgleich) bzw. in gleichwertiger Weise (Ersatz) wiederhergestellt sind. Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Beeinträchtigungen der Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen (§ 64 (1) Nr. 1a BauO NRW i. V. m. § 35 (3) Nr. 5 BauGB). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 87 von 104 Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes können sich infolge bau-, anlage- und betriebsbedingter Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben.Baubedingte Wirkfaktoren umfassen bauzeitlich auftretende Wirkungen, anlagenbedingte Wirkfaktoren hingegen dauerhafte Wirkungen durch das Bauwerk selbst oder Eingriffe in die Landschaftsstrukturen.Betriebsbedingte Wirkfaktoren resultieren aus Funktionsweise, Nutzung und Betrieb der Anlage einschließlich der Unterhaltung. Im Rahmen der Auswirkprognose zur Eingriffsregelung werden Wirkzusammenhänge zwischen die- sen Wirkfaktoren und den Bestandteilen des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen, Biotoptypen) sowie dem Landschaftsbild ermittelt und zu erwartende Eingriffe abgeleitet (s. Kapitel 4.2). Die Auswirkprognose fokussiert auf zu erwartenden Beeinträchtigungen (=nachteilige Auswirkungen) von Naturhaushalt und Landschaftsbild; im Einzelfall werden positive Aspekte ge- nannt. Sofern erforderlich, wird ein Nicht-Vorliegen einer Beeinträchtigung erläutert. Stehen Bestand- teile des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild in keinem relevanten Wirkzusammenhang zum Vorhaben, sind Auswirkungen ausgeschlossen und Betrachtungen nicht erforderlich. Artenschutz- rechtliche Belange (Tiere, Pflanzen) nach den §§ 39 und 44 BNatSchG (allgemeiner und besonderer Artenschutz) werden im eigenständigen Kapitel 5 ausführlich thematisiert und im Rahmen der Ein- griffsregelung bereits stichpunktartig genannt. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, werden geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Vermeidung/Minimierung, Ausgleich, Ersatz) ermittelt (s. Tabelle 20 und Kapitel 4.3 sowie Anlage A-9.1). Die Bilanzierung des Eingriffs auf Grundlage der Biotoptypen erfolgt separat in Kapitel 4.4. 4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf Natur und Landschaft Die Auswirkprognose für Natur und Landschaft ist in Tabelle 20 dargestellt. Die identifizierten Eingriffe (Konflikte) sowie die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in den Plänen B-5.1 und B-5.2 abgebildet und werden in den Anlagen A-9.1 und A-10.2 detailliert erläu- tert. Tabelle 20: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Natur- haushalts und das Landschaftsbild im Wirkzusammenhang mit dem Vorhaben sowie Maßnahmen von Naturschutz und Land- schaftspflege zur Vermeidung und Kompensation des Eingriffs Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild (ausgegraut: keine oder positive Auswirkung, nachrichtliche Erläuterung) Maßnahmen von Naturschutz / Land- schaftspflege (zur Vermeidung / Kom- pensation) Baubedingte Wirkfaktoren Abgas-, Staub-, Lärmemissionen; ggf. Lichtemissionen; Risiko von Schadstoffemissio- nen - Baubeginn ab Herbst, Großteil der Arbeiten im Winter, keine Arbeiten am Boden: Risiko der Bodenverschmutzung bei unsach- gemäßem Umgang mit potenziellen Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe) - V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnah- men, d. h. Anforderungen an den Um- gang mit Treib- und Schmierstoffen Wasser: Risiko der Grundwasserverschmutzung bei unsachgemäßem Umgang mit potenziellen Schad- stoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe) - V6 – Allgemeine Gewässerschutzmaß- nahmen, d. h. Anforderungen an den Umgang mit Treib- und Schmierstoffen Luft: minimierte, nicht vollumfänglich zu vermeidende Beeinträchtigung der Luftqualität durch Abgase und Staub - V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaß- nahmen (Luft, Schall), d. h. Maschinen nach Stand der Technik und Maßnah- men zur Staubminimierung Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 88 von 104 Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild (ausgegraut: keine oder positive Auswirkung, nachrichtliche Erläuterung) Maßnahmen von Naturschutz / Land- schaftspflege (zur Vermeidung / Kom- pensation) Wochenende (vgl. Kapitel 8) Tiere: keine lärmbedingte Beeinträchtigung von po- tenziellen Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ru- hestätten) wegen bestehender Vorbelastungen (in- tensive Parknutzung, Umgebungslärm); keine rele- vante Mehrbelastung durch Beleuchtung in Tages- randzeiten (bestehenden Vorbelastungen durch Parkbeleuchtung) [vgl. Kapitel 5]. nicht erforderlich; Auswirkungsprognose be- rücksichtigt Wirkungen der Maßnahme V2 – Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts) Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens durch Baulärm - V2 – Zeitliche Regulierung des Baube- triebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts), vgl. Kapitel 8 - V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaß- nahmen (Luft, Schall) Baubetrieb (Bewegung) Tiere: keine relevante Beeinträchtigung (wegen be- stehender Vorbelastungen: intensive Parknutzung) [vgl. Kapitel 5]. nicht erforderlich Landschaftsbild: vorübergehende Beeinträchtigung (Erholungsfunktion) des Landschaftsempfindens durch Baubetrieb - V2 – Zeitliche Regulierung des Baube- triebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts), vgl. Kapitel 8 Vollständige Entleerung des Weihers - Dauer der Ent- schlammung (netto) rd. 63 h (vgl. Kapitel 3.3) - Dauer zwischen Be- ginn der Entleerung und wiederherge- stelltem Weiher bis zu 2 Jahre Wasser: vorübergehender Verlust des Oberflächen- gewässers, dadurch bauzeitlich keine Infiltration in das Grundwasser über defekte Sohlabdichtung nicht möglich (anteilige Maßnahmenumset- zung ist bautechnisch nicht zielführend; Wir- kungen vorübergehend, keine nachhaltigen Beeinträchtigungen) Luft: Geruchsbelästigung durch Freilegung der Sedi- mente gewählte Methode der Entschlammung ist durch anhaltende Wasserüberdeckung der Sedimente möglichst emissionsarm; nur ge- ringfügige und vorübergehende Emissionen durch Restablagerung nach Entleerung möglich Klima: vorübergehender Verlust der kleinklimatischen Ausgleichsfunktion des Weihers nicht möglich (vorübergehend, keine nach- haltigen Beeinträchtigungen) Tiere, Pflanzen: Lebensraumverlust für (semi-) aqua- tische Arten (Fortpflanzungs-, Ruhestätte), kein re- levanter Verlust von Nahrungshabitaten (an/über/in Gewässern jagende Arten; Ausnahme: aquatische Arten), positiv: Entnahme nicht einheimischer Ar- ten im Zuge der Entleerung [vgl. Kapitel 5]. - VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeit- raum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit UNB - VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatz- gewässers für Amphibien (Rückbau nach Maßnahmenumsetzung) - VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Hö- ckerschwäne in eine Auffangstation - VA8 – Bergung (Befischung) der Fisch- fauna, Umsiedlung einheimischer Fi- sche, sinnvolle Verwertung nicht-einhei- mischer Arten (kein Wiedereinbringen) - VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. - VA10 – Bergung und Umsiedlung schüt- zenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Ent- schlammung (weiteres Vorgehen in Ab- stimmung mit ÖBB und UNB) - VA12 – Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wie- dereinbringen nicht-einheimischer Arten Biotoptypen (ohne Bäume): vorübergehender Ver- lust des Gewässers als Biotop nicht möglich (vorübergehend, keine nach- haltigen Beeinträchtigungen) Biotoptypen (Bäume): bauzeitliche Beeinflussung der Wasserversorgung des ufernahen Baumbe- standes - V8 – Bauzeitliche besondere Baum- schutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässe- rung) Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 89 von 104 Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild (ausgegraut: keine oder positive Auswirkung, nachrichtliche Erläuterung) Maßnahmen von Naturschutz / Land- schaftspflege (zur Vermeidung / Kom- pensation) Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung nicht möglich (vorübergehend, keine nach- haltigen Beeinträchtigungen) Inanspruchnahme der Uferbereiche und der Insel für die Maßnah- menumsetzung Boden: Bauzeitlicher Verlust des Bodens im Uferbe- reich - A4 – Wiederherstellung des Bodens Tiere: vorübergehender Lebensraumverlust für (semi-) aquatische Arten und Vogelarten [vgl. Kapi- tel 5]. - VA1 – Räumung von Sträuchern außer- halb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.) - VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. - VA7 – Einfangen und Umsiedlung von Libellenlaven Biotoptypen: vorübergehender Verlust der Ufervege- tation für die Herstellung der Sohldichtung; Verlust der baumbestanden Insel (nicht-einheimische Ar- ten) und Ersatz durch eine schilfdominierte Insel, Risiko der Baumschädigung (Wurzeln) bei Ent- nahme der vorhandenen Sohldichtung - V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnah- men (Stamm-, Wurzelschutz) - V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln - A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhricht- zonen im Uferbereich - A2 – Anpflanzung von Sträuchern (Wie- derherstellung) - A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) - E1 – Herstellung einer schilfdominierten Insel Landschaftsbild: Ästhetische Beeinträchtigung (Er- holungsfunktion) nicht möglich (vorübergehend, keine nach- haltigen Beeinträchtigungen) Inanspruchnahme von Flächen für die Baustel- leneinrichtung Boden: Risiko der Bodenverdichtung in nicht befestig- ten Bereichen, Verlust des Oberbodens im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (Oberbodenab- trag) sowie im Bereich des Amphibienschutzge- wässers (s. Maßnahme VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatzgewässers für Amphibien) - V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnah- men - A4 – Wiederherstellung des Bodens Tiere: Verlust der Lebensraumfunktion im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen; Gefahr der Einwan- derung von Amphibien in die Baustelle; keine rele- vante Barrierewirkung [vgl. Kapitel 5]. - VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. - VA11 – Aufstellen eines Amphibien- schutzzauns Biotoptypen: Verlust der Biotoptypen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (Rasenflächen), Ri- siko der Schädigung der Bäume (Stamm, Krone, Wurzeln) im Bereich der Baustraßen und der La- gerflächen - V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnah- men (Stamm-, Wurzelschutz) - A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) Landschaftsbild: Einschränkung der Erholungsfunk- tion durch Barrierewirkung der Baumaßnahme (Wegeverbindungen) - V2 – Zeitliche Regulierung des Baube- triebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts), d. h. komprimierte Maßnah- menumsetzung, vgl. Kapitel 8 - V3 – Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten Anlagebedingte Wirkfaktoren Veränderung der Wei- hermorphologie (vgl. Kapitel 3.5.2) Wasser: positive Auswirkungen (Reduzierung der Versickerungsverluste, Stabilisierung der Wasser- qualität durch höhere Tiefenvarianz und geförderte Artenvielfalt / Nährstoffabbau) Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) Luft: positive Auswirkungen (Reduzierung der Ge- ruchsbelästigung infolge der stabilisierten Wasser- qualität) Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) Tiere, Pflanzen: positive Auswirkungen (Förderung einer selbsterhaltenden aquatischen Artenvielfalt, Erhöhung der Habitatqualität durch stabilisierte Wasserqualität); keine nachteiligen Auswirkungen Nicht erforderlich (positive Auswirkungen), vgl. auch Maßnahmen A1 – (Wieder-) Her- stellung von Röhrichtzonen im Uferbereich und E1 – Herstellung einer schilfdominierten Insel“ Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 90 von 104 Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild (ausgegraut: keine oder positive Auswirkung, nachrichtliche Erläuterung) Maßnahmen von Naturschutz / Land- schaftspflege (zur Vermeidung / Kom- pensation) auf besonders geschützte Arten durch veränderte Habitatbedingungen [vgl. Kapitel 5]. Biotoptypen: positive Auswirkungen (Verbesserung der Gewässerstruktur (Tiefenvarianz) und Wasser- qualität)); Erhöhung der Biotopvielfalt und -qualität Nicht erforderlich (positive Auswirkungen), vgl. auch Maßnahme „E1 – Herstellung ei- ner schilfdominierten Insel“ sowie A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich Landschaftsbild: positive Auswirkungen (optische Aufwertung der Wasserfläche (verbesserte Was- serqualität)), keine nachteiligen Auswirkungen (oberflächige Gestaltung gemäß denkmalpflegeri- schen Anforderungen, vgl. Kapitel 2.4.4) Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) Betriebsbedingte Wirkfaktoren Reduzierte bis unter- bundene Infiltration Wasser: Stabilisierung der Wasserqualität des Wei- hers, Reduzierung der Grundwasserentnahme im Ergebnis aus Entnahme, Verdunstung und Versi- ckerung Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) Biotoptypen (Bäume): mögliche Vitalitätseinschrän- kungen durch Veränderung der Wasserversorgung - V9 – Herstellung einer Bewässerungslei- tung (Ringleitung zur Baumbewässerung - V10 – Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnah- men - V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Besucherlenkung (Schutz empfindlicher Biotope) Tiere, Pflanzen: positive Auswirkungen (Schutz selte- ner, ökologisch wertvoller Habitate, s. u.) Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) Biotoptypen: positive Auswirkungen (Schutz emp- findlicher Röhrichtbestände vor Beschädigung durch Trittschäden (Personen, Hunde) sowie durch Tretboote) Nicht erforderlich (positive Auswirkungen), Auswirkungsprognose berücksichtigt Wir- kungen der Maßnahme V11 – Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Gesteuerte Artenzu- sammensetzung (Fisch- besatz, Wasserpflan- zen) Tiere, Pflanzen: Nachhaltige Förderung der Artenviel- falt durch gezielten Fischbesatz (Hegeplan) und Auswahl geeigneter Wasserpflanzen Nicht erforderlich (positive Auswirkungen) 4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Anforderungen und zur Gewährleistung der Umsetzung der Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege wird eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) als zentrale Maßnahme von Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen: · V1- – Ökologische Baubegleitung. Die in Tabelle 20 identifizierten Eingriffe in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Land- schaftsbild werden über folgende Maßnahmen vermieden und minimiert (V): · V2 – Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts) · V3 – Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten · V4 – Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall) · V5 – Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen · V6 – Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 91 von 104 · V7 – Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) · V8 – Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung) · V9 – Herstellung einer Bewässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbewässerung · V10 – Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen · V11 – Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere · V12 – Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Verbleibende Eingriffe werden über folgende Maßnahmen ausgeglichen (A) und ersetzt (E): · A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich · A2 – Anpflanzung von Sträuchern (Wiederherstellung) · A3 – Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) · A4 – Wiederherstellung des Bodens · E1 – Herstellung einer schilfdominierten Insel Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-9.1 enthalten. Die Zuordnung der Maß- nahmen zu den jeweils beeinträchtigten Bestandteilen des Naturhaushalts und zum Landschaftsbild sowie zu den verursachenden Wirkfaktoren erfolgt über Tabelle 20. Die Nummerierung der Maßnah- men dient der Zuordnung im Plan B-5.2. Artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen (VA) werden in Kapitel 5.2 erläutert. 4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt flächenscharf anhand der Biotoptypen als Indikatoren für den Zu- stand von Natur und Landschaft. Der rechnerische Nachweis der Kompensation erfolgt über das Verfahren der „Numerischen Bewer- tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ [56]. Hierbei werden sämtliche nicht vermeid- baren Eingriffe des Vorhabens dem geplanten Zustand der Biotoptypen einschließlich der Kompensa- tionsmaßnahmen (s. Kapitel 4.3) nach 30 Jahren (Bilanzierungshorizont) gegenübergestellt. Es han- delt sich bei dem Vorhaben um einen Eingriff im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Nach Abstim- mung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln (UNB) kommt das o. g. Verfahren im Rah- men der Landschaftspflegerischen Begleitplanung zum Tragen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln kommt daher für die erforderlichen Baumrodungen nicht zur Anwendung. Insgesamt werden Biotoptypen mit einer Fläche von rd. 2,1 ha beansprucht. Sie besitzen im Bestand einen ökologischen Wert i. H. v. 317.247 ÖWE. Die beanspruchten Biotoptypen werden überwiegend gleichwertig wiederhergestellt (vgl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Kapitel 4.3). Die flächenhaften Ausdehnung können aufgrund der kleinräu- migen Anpassungen der Weihermorphologie geringfügig variieren. Unterschiede in der Wertigkeit der einzelnen Biotoptypen ergeben sich mit Ausnahme des Weihers, der wegen der zu erwartenden ver- besserten Tiefen- und Sohlstrukturen sowie Wasserqualität aufgewertet wird, sowie der umgestalteten Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 92 von 104 Insel nicht. Der zukünftige Wert der Biotoptypen (Zielbiotope) unter Berücksichtigung der Kompensati- onsmaßnahmen beläuft sich auf 343.755 ÖWE. Für die Maßnahmenumsetzung wird die Rodung von jeweils einem Einzelbaum (BF3) im Randbereich der Bastion sowie des Gastronomiebetriebs erforderlich (die übrigen Gehölzbestände gehen als flä- chenhafte Biotoptypen in die Eingriffsbilanzierung ein). Der ökologische Wert dieser Einzelbäume (an- hand Stammdurchmesser und Kronenraum) wird durch die Herstellung von Röhrichtzonen (vgl. Maß- nahme A1 – (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich) kompensiert. Die Eingriffsbilanz weist demnach Kompensationsüberschuss von +29.508 ÖWE auf, so dass der Ein- griff vollumfänglich kompensiert wird. Die Eingriffsbilanzierung ist in Anlage A-9.2 ausführlich doku- mentiert. 4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung Das Vorhaben geht mit überwiegend auf die Maßnahmenumsetzung beschränkten, bauzeitlichen Be- einträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds einher. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dennoch keine nachhaltigen Eingriffe zu erwarten. Dies ist insbesondere für die weihernah vorhandenen Gehölzbe- stände relevant, deren Wasserversorgung durch die Gestaltung der Abdichtung und ein Bewässe- rungssystem gesichert wird. Vielmehr trägt das Vorhaben durch die Umgestaltung der Weihermorpho- logie einschließlich der Sohldichtung dazu bei, dass Wasserverluste reduziert und selbsterhaltende Bestände aquatischer Arten gefördert werden. Dies unterstützt die nachhaltige Entwicklung des urban geprägten Ökosystems aus Weiher und Park. Die Eingriffe können dabei durch die geplante Weiher- gestaltung vollumfänglich kompensiert werden, so dass keine nachhaltigen erheblichen Auswirkungen verbleiben. Die Maßnahmenumsetzung steht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets „Äußerer Grüngür- tel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (LSG-50006-0023) (insb. Sicherung von stadtklimatisch und ökologisch wichtigen Ausgleichsräume, von vielgestaltigen Lebensräume des his- torischen Landschaftsparks und von großen Erholungsräumen; vgl. Tabelle 2 in Kapitel 2.4.2), in dem sich der Volksgarten befindet, somit nicht nachhaltig entgegen. Dieser Schutzweck wird vielmehr durch die Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für den vorübergehenden Eingriff in das Schutzgebiet wird gesondert vorgelegt. Nachhaltige Beeinträchtigungen der Naturdenkmäler (vgl. Tabelle 3) sind infolge der in Bezug auf den Baumschutz optimierten Planung nicht zu erwarten. 5 Artenschutzrechtlicher Beitrag 5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Vorhabenzulassung ergibt sich unmittel- bar aus den Regelungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 (1) BNatSchG i. V. m. §§ 44 (5) Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 93 von 104 und (6) sowie 45 (7) BNatSchG. Es ist demnach verboten, besonders geschützte Arten einschließlich ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Tiere) bzw. Standorte (Pflanzen) zu schädigen, zu töten bzw. zu zerstören (§ 44 (1) Nr. 1, 3, 4) sowie streng geschützte Tierarten und europäische Vogelarten er- heblich zu stören (§ 44 (1) Nr. 2). Artenschutzrechtliche Belange sind grundsätzlich bei allen flächenbeanspruchenden, genehmigungs- pflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Mit den „planungsrelevanten Arten“ [55] wird das Spektrum aller nach 7 (2) Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützter Arten auf eine Auswahl von FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten begrenzt, deren vorhabenbedingte Beeinträchtigung auf Basis von Art-für- Art-Betrachtungen zu prüfen ist. Diese Prüfung erfolgt nach den einschlägigen Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift […] zum Arten- schutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-Artenschutz) [54] in einem gestuften Ansatz, der die Ermittlung etwaig betroffener Arten (Stufe I), die Eintrittsprognose artenschutzrechtlicher Zugriffs- verbote (Stufe II) und ggf. die Prüfung der Ausnahmefähigkeit (Stufe III) vorsieht. Die Ergebnisse der Stufen werden in einzelnen Protokollen dokumentiert (s. Anlage A-10.1.1 und A-10.1.2). Die nicht-planungsrelevanten Arten werden i. d. R. nicht einzeln betrachtet, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sie durch den Schutz der planungsrelevanten Arten ebenfalls vor Beeinträchti- gungen bewahrt werden können. Eine Beurteilung kann hier i. d. R. pauschalisiert erfolgen. Davon ggf. auszunehmen sind nicht-planungsrelevante, besonders geschützte Arten, die aufgrund ihrer Ge- fährdung oder Seltenheit im Naturraum einer Betrachtung bedürfen (nach [54], [55]). Gleiches gilt für Arten, die unter § 19 (2) BNatSchG i. V. m. § 2 Nr. 1a USchadG fallen. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (04.08.2021) setzt sich dasbetrachtete Ar- tenspektrum wie folgt zusammen: · (potenziell) vorkommende planungsrelevante Arten; Betrachtung auf Art-für-Art-Ebene. · Nicht-planungsrelevante, nachgewiesene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Art- für-Art-Ebene) und nicht-planungsrelevante, nicht nachgewiesene, im Naturraum gefährdete oder seltene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Artengruppen-Ebene). · nicht besonders geschützte Arten, sofern für die Weiherbewirtschaftung relevant (hier: Fi- sche, Gänse). Das zu betrachtende Artenspektrum ist Kapitel 2.5.4 zu entnehmen. Sofern eine Betroffenheit auf der jeweiligen Betrachtungsebene nicht auszuschließen ist (s. Kapitel 5.2), werden Artenschutzmaßnah- men hergeleitet (für einzelne Arten oder Artengruppen/Gilden, s. Kapitel 5.3). Die Wirkung dieser Maßnahmen fließt in die Beurteilung der artschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens ein (s. Kapitel 5.4). Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 94 von 104 5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose 5.2.1 Planungsrelevante Arten In Tabelle 21 ist die Art-für-Art-Betrachtung der planungsrelevanten Arten, deren Vorkommen nach [1] und [21] nachgewiesen oder nicht auszuschließen ist, dokumentiert. Da für die in [21] genannten Ar- ten Feldlerche, Feldsperling und Rauchschwalbe keine geeigneten (Teil-) Lebensräume vorhanden sind, können Auswirkungen ausgeschlossen werden; weitergehende Betrachtungen sind daher nicht erforderlich. Treffen für mehrere Arten die gleichen Begründungen für eine Betroffenheit zu, werden diese nachfolgend gruppiert dargestellt. Tabelle 21: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [21], vgl. Kapitel 2.5.4) Art Schutz1 Gefähr- dung2 Erhaltung3 (Potenzielle) Betroffenheit Zugriff Ar- tenschutz NRW NB Ja / NeinBegründung Bluthänfling Carduelis can- nabina § 3 2 ? Ja s. Protokoll in Anlage A-10.1.2 Brütet in dichten Gebüschen (FoRu), Gebüsche teilweise beansprucht für Herstellung der Sohlabdichtung, Brut in Gebüschen nicht auszu- schließen. Erforderliche Artenschutzmaßnahmen: - VA1 – Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänf- lings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.) [Hinweis: Maßnahme wird über die Regelungen zum allgemeinen Ar- tenschutz in Bezug auf den Eingriff in Gehölzbestände (§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) außerhalb des Zeitraums 01.03 - 30.09. abgedeckt und nachrichtlich geführt] Relativ ortstreu, ausreichende potenzielle FoRu (Ausweichhabitate) unmittelbar ortsnah vorhanden, daher ökologische Funktion weiterhin gegeben. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats (u. a. Säume, Gebüsche) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden. Nein Graureiher Ardea cinerea § * * G Nein Koloniebrüter; einmalige Beobachtung in drei Begehungen (1 Indivi- duum), keine Brut- bzw. Kolonienachweise im Park bekannt, daher wahrscheinlich (sporadischer) Nahrungsgast. Kein Eingriff in FoRu. Bauzeitlicher Verlust des Nahrungshabitats (Weiher), durch sporadi- sches Aufsuchen wahrscheinlich andernorts in ausreichendem Umfang vorhanden. Nein Habicht Accipiter gentilis §§ 3 V G- Nein Keine Inanspruchnahme von Horstbäumen (FoRu). Aufgrund der Vor- belastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung von Horsten, sofern im Umfeld vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungsha- bitats (offene Flächen) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden. Nein Mäusebussard Buteo buteo § § * * G Nein Waldkauz Strix aluco § § * * G Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen (FoRu). Aufgrund der Vorbelastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung während der Ruhe (tagsüber); nachtaktiv, daher keine Beeinträchtigung der Jagd. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats bzw. bauzeitlich aus- reichend Ausweichhabitate vorhanden. Nein Waldohreule Asio otus § § 3 2 U Kleinspecht Dryobates minor § 3 3 U Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen- strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, Vorbelastun- gen vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden. Nein Sperber § § * * G Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 95 von 104 5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen Die (potenzielle) Betroffenheit nachgewiesener gefährdeter oder seltener besonders geschützter Arten ist in Tabelle 22 dargestellt. Tabelle 22: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht-planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, beson- ders geschützten Arten (vgl. Kapitel 2.5.4) Art Schutz1 Gefährdung2 (Potenzielle) Betroffenheit Zugriff Ar- tenschutz NRW NB Ja / NeinBegründung Teichhuhn Gallinula chloropus §§ V 3 Ja Brutnachweise vorhanden (2019 [1]); Brutplatz üblicherweise in dich- ter Ufervegetation, insbesondere in Stauden, ggf. in dichten Gebü- schen. Bauzeitliche Beanspruchung der Uferbereich durch Sohlräu- mung, dadurch Verlust möglicher FoRu; geeignete Ausweichhabitate im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äußerer Grüngürtel). Bauzeitli- cher Verlust der Weiherfläche als geeignetes Nahrungshabitat; geeig- nete Ausweichhabitate im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äuße- rer Grüngürtel). Nach Maßnahmenumsetzung stehen die FoRu in ho- her Qualität mittelfristig wieder zur Verfügung. Erforderliche Artenschutzmaßnahmen: - VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. - VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit UNB - Nein 1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste Die Auswirkungsprognose für die übrigen besonders geschützten Arten (nachgewiesen/ungefährdet (vgl. Kapitel 2.5.4) oder nicht nachgewiesenen, im Naturraum gefährdet/seltenen Arten (nach Rote Liste NRW) ist nachfolgend auf Ebene von Artengruppen dargestellt. Accipiter nisus Star Sturnus vulgaris § 3 3 ? Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen- strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, außerdem Ge- wöhnung an Vorbelastung zu erwarten. Röhrichte können als Nah- rungshabitat dienen; bauzeitlich stehen ausreichende Ausweichhabi- tate (Grünland) im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung. Nein Turmfalke Falco tinnunculus § § V 3 G Nein Keine direkt Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine geeigne- ten Gebäude im Umfeld. Keine signifikante Verkleinerung des Nah- rungshabitats (offene Flächen), ausreichende Nahrungshabitate vor- handen. Nein Wanderfalke Falco peregrinus § § * * G Mehlschwalbe Delichon urbicum § 3 2 U Nein Keine direkte Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine Nach- weise an Gebäude an Weiher. Nachweise im Weiherumfeld unbekannt Bekannte Kolonie in Südstadt > 500 m entfernt (üblicher Aktionsra- dius), daher keine Beeinflussung des Nahrungshabitats der Kolonie. Nein 1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [30]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3 Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 96 von 104 Tabelle 23: Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger besonders geschützter Arten (Artengruppen) Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit Zugriff Ar- tenschutz Ja / NeinBegründung Säugetiere Nein Nachweise vorkommender Säugetierarten liegen nicht vor. Aufgrund der vorhandenen Fleder- mauskästen ist eine Quartiersnutzung der Bäume im unmittelbaren Weiherumfeld zu erwarten. Die Bäume selbst werden nicht beansprucht und Quartiersverluste sind daher auszuschließen. Der Weiher mitsamt den Ufern kann als Nahrungshabitat dienen. Fledermäuse sind nachtaktiv, sodass kein zeitlicher Konflikt zur Maßnahmenumsetzung auftritt (Umsetzung beschränkt auf die Tages- zeit). Da nicht in lineare Strukturen eingriffen wird, ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko nicht zu erwar- ten. Der bauzeitliche Verlust der Wasserfläche als Habitat von Beutetieren (Insekten) wird sich vo- rübergehend einschränkend auf das Nahrungsangebot auswirken. Die Freiflächen zur Jagd blei- ben jedoch bestehen. Beutetiere werden sich weiterhin in ausreichendem Maße (z. B. im Bereich der Beleuchtungen) finden. Relevante Auswirkungen auf Fledermäuse sind demnach nicht zu er- warten. Im Naturraum sind des Weiteren Arten der Mader und Nagetiere gefährdet. Es liegen keine Hin- weise vor, die auf eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung dieser Artengruppen im städtisch ge- prägten Umfeld schließen lassen. Nein Amphibien Ja Nachweise und Hinweise für Amphibien liegen nicht vor. Ein Vorkommen ist nicht grundsätzlich auszuschließen, so dass artenschutzrechtliche Zugriffe präventiv über die folgenden Maßnahmen vermieden werden sollen: - VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatzgewässers für Amphibien - VA5 – Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme) - VA11 – Aufstellen eines Amphibienschutzzauns Mit den Maßnahmen wird ein Einwandern der Amphibien in die Baustelle vermieden. Da keine ge- eigneten Ersatzhabitate vorhanden sind, wird bauzeitlich ein Ersatzgewässer angelegt, das als Laichgewässer fungiert. Mittelbar nach Maßnahmenumsetzung steht der Weiher den Amphibien wieder mit hinreichend ge- eigneten Strukturen zur Verfügung. Nachhaltige Beeinträchtigungen der Amphibien sind daher nicht zu erwarten. Nein Reptilien Ja Im Weiher ist das Vorkommen vermutlich nicht-einheimischer Schildkrötenarten zu erwarten, die im Zuge der Weiherentleerung entnommen und nicht wieder eingesetzt werden. Nicht-einheimi- sche Arten werden an geeignete Halter übergeben. - VA12 – Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen nicht-einheimischer Arten Relevante Wirkzusammenhänge zu heimischen gefährdeten Reptilienarten (div. Nattern und Ech- sen) bzw. zu deren Lebensräumen bestehen nicht, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Nein Vögel (Wasservögel) Ja Nach [1] ist ein Brutvorkommen der Stockente und des Blässhuhns im/am Weiher zu erwarten (üb- rige besonders geschützte Vogelarten s. Tabelle 21 und Tabelle 22). Für diese und sämtliche wei- tere Wasservögel sind Beeinträchtigungen analog zum streng geschützten Teichhuhn (s. Tabelle 22) zu erwarten und über die folgende Maßnahmen zu vermeiden: - VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. - VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim- mung mit UNB Durch die Maßnahmen wird sichergestellt, dass das wesentliche FoRu-Habitat nicht während der Brutzeit ausfällt. Während der Brutzeit stehen im Äußeren Grüngürtel ausreichende Ausweichhabi- tate zur Verfügung. Ein Fangen erfolgt nicht, um Verletzungen zu vermeiden. Eine Umsiedlung in vorab ausgewählte Gewässer erscheint nicht zielführend, da nicht abzusehen ist, ob diese Gewäs- ser angenommen werden. Eine eigenständige Suche durch die Arten wird hierbei als zielführender erachtet. Ein relevantes Risiko nachhaltiger Beeinträchtigungen der Populationen ist nicht erkenn- bar. Zur Vermeidung eines Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden die Weiher Nein Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 97 von 104 Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit Zugriff Ar- tenschutz Ja / NeinBegründung strukturell gleichartig wiederhergestellt. Die Schilfinsel bietet bisher nicht vorhandene, störungs- arme FoRu-Habitate. Die Höckerschwäne werden vor Baubeginn abgefangen und zwischenzeitlich in eine Vogelschutz- station verbracht und nach Maßnahmenumsetzung zurückgesetzt, sobald der Weiher geeignete Strukturen aufweist: - VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Höckerschwäne in eine Auffangstation Vögel (Gebüschbrü- ter) Ja Für sämtliche gebüschbrütende Vogelarten sind Beeinträchtigungen analog zum planungsrelevan- ten Bluthänfling (s. Tabelle 21) zu erwarten und über Bauzeitenregelungen (Räumungen außer- halb der Brutzeit) zu vermeiden. - VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. Nein Vögel (Baumbrüter) Nein Eingriffe in Bäume mit Höhlen / Horsten (relevant für Höhlen- und Horstbrüter) erfolgen nicht. Eine lärmbedingte Beeinträchtigung höhlen- bzw. horstbrütender Arten ist aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (intensive Parknutzung) nicht zu erwarten. Artenschutzmaßnahmen werden vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Nein Muscheln, Krebse Nein Nur wenige Muschelarten sind besonders geschützt. Für den Weiher bestehen keine Hinweise auf ein Vorkommen von Muscheln. Schutzmaßnahmen im Zuge der Entschlammung (z. B. durch Fil- tern vor Absaugen und Einleiten des Schlamms in die Kanalisation) sind beim gewählten Verfah- ren zur Entschlammung technisch nicht zielführend möglich. Nachhaltige bestandsgefährdende Beeinträchtigungen möglicher Muschelarten durch die Maßnahmenumsetzung sind auf naturräum- licher Ebene auszuschließen. Weitere Maßnahmen werden daher nicht vorgesehen. Hinweise auf das Vorkommen schützenswerter Krebsarten liegen nicht vor. Sofern im Zuge der Entleerung ein Vorkommen schützenswerter Arten (Flusskrebse, Edelkrebse) festgestellt wird, werden nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Mitteilung vom 01.09.2021) geeig- nete Schutzmaßnahmen unter Einbeziehung der Ökologischen Baubegleitung und der Unterer Na- turschutzbehörde ergriffen (vgl. Maßnahme VA10 – Bergung und Umsiedlung schützenswerter Mu- schel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und UNB)). Nein Schmetter- linge, Käfer, Libellen Ja Nachweise vorkommender Schmetterlinge und Libellen liegen nicht vor. Im Naturraum sind grund- sätzlich zahlreiche Arten besonders geschützt, so dass nicht auszuschließen ist, dass insbeson- dere die Uferstauden bzw. Flachwasserbereiche Lebensraum für diese Arten darstellen. Im Zuge der Baumaßnahme entfallen sämtliche Uferstrukturen und damit die (potenziellen) Lebensräume dieser Arten. Vergleichbare Lebensräume stehen im Umfeld nicht zur Verfügung. Nach Maßnah- menumsetzung stehen diese Lebensräume kurz- bis mittelfristig wieder zur Verfügung. Um eine Schädigung dieser Arten zu vermeiden, kommt die folgende Maßnahme zum Tragen: - VA7 – Einfangen und Umsiedlung von Libellenlaven Käfer sind nur im Ausnahmefall besonders geschützt. Vor dem Hintergrund der innerstädtischen Lage sind Beeinträchtigungen unwahrscheinlich. Explizite Schutzmaßnahmen werden nicht ergrif- fen. Nein Pflanzenarten Nein Die Bäume sind nicht besonders geschützt. Auf intensiv genutzten Rasenflächen sind keine arten- schutzrechtlich relevanten Arten zu erwarten. Beeinträchtigungen sind nicht anzunehmen. Spezifi- sche Maßnahmen (über die allgemeinen Maßnahmen zum Baumschutz hinaus) werden daher nicht erforderlich. Nein 5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse) Die vorkommenden Fische, die nicht-einheimischen Individuen der Arten Nil- und Kanadagans sowie bisher nicht thematisierte aquatische Arten sind artenschutzrechtlich nicht besonders geschützt, d. h. sie unterliegen ausschließlich dem allgemeinen Artenschutz. Aufgrund ihrer Bindung an Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 98 von 104 Wasserflächen, dem temporären Verlust des Weihers sowie ihrer Bedeutung für die Weiherbewirt- schaftung ist der bauzeitliche Umgang mit Fischen und Gänsen gesondert zu betrachten. Der Lebensraum der Fische geht durch die vollständige Entleerung des Weiher bauzeitlich verloren. Gemäß Tabelle 5 ist ein Vorkommen besonders geschützter Fischarten nicht bekannt. Der Blaubandbärbling zählt zu den Neozoen; er wird im Zuge der Entleerung entnommen und fachge- recht verwertet. Dieses Vorgehen wird für sämtliche nicht-einheimische Arten vorgesehen. Hecht, Zander, Giebel und Karpfen sind einheimische Arten mit Nachweisen durch die letzten Befi- schungen. Ihr Lebensraum geht durch die Entleerung des Weihers verloren. Für sämtliche einheimi- sche Arten ist nach Mitteilung der Unteren Jagd- und Fischereibehörde vom 30.09.2021 eine Umsied- lung in andere städtische Weiher vorgesehen. Geeignete Weiher werden dabei durch die Jagd- und Fischereibehörde in Abstimmung mit dem fischereiausübungsberechtigten Verein und dem Landesfi- schereiverband in Abhängigkeit der tatsächlich geborgenen Arten im Zuge der Abfischung vor Maß- nahmenumsetzung unmittelbar bestimmt. Ein Wiedereinbringen dieser Arten in den Weiher ist nicht vorgesehen, da sich hierzu zuerst ein hinreichendes Nahrungsangebot im Weiher über einen Zeitraum weniger Jahre entwickeln muss. Sobald vorhanden, ist ein nachhaltiger Fischbesatz mit Raub- und Friedfischen vorgesehen. Für Hecht, Zander und Karpfen sind Mindestmaße (45 / 40 / 35 cm nach § 3 LFischVO NRW) vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Mindestmaße sind für den Gesamtbe- stand nicht einzuhalten. Arten oberhalb der Mindestmaße werden einer geeigneten Verwertung zuge- führt. Für Hecht und Zander gelten Schonzeiten (15.02.- 30.04. bzw. 1.4. - 31.05., § 2 LFischVO NRW), die für die Befischung berücksichtigt werden. Insgesamt werden zum Schutz der Fischfauna somit folgende Maßnahmen vorgesehen: · VA8 – Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen) · VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. Im Volksgarten sind sehr hohe Individuenzahlen anGänsen zu erwarten [1]. Nil- und Kanadagans sind nicht besonders geschützt. Eine Schädigung der Arten ist nicht zu erwarten, da einzelne Tiere am Betreten der Baustelle durch die Einzäunung der Baustelle gehindert werden. Eine relevante Scheuchwirkung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten, da die Individuen an die innerstädti- schen Störungen bereits vollständig angepasst / gewöhnt sind. Spezifische Artenschutzmaßnahmen werden vor dem Hintergrund des allgemeinen Artenschutzes daher nicht erforderlich. 5.3 Artenschutzmaßnahmen Artenschutzrechtliche Konflikte, die im Zuge der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose identifi- ziert wurden (s. Kapitel 5.2), werden über die folgenden Maßnahmen vermieden und minimiert (VA): Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 99 von 104 · VA1 – Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeit- raum 01.04. - 31.08.) · VA2 – Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. · VA3 – Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim- mung mit UNB · VA4 – Bauzeitliche Anlage eines Ersatzgewässers für Amphibien · VA5 – Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme) · VA6 – Bauzeitliche Umsiedlung der Höckerschwäne in eine Auffangstation · VA7 – Einfangen und Umsiedlung von Libellenlaven · VA8 – Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen) · VA9 – Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. · VA10 – Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und UNB) · VA11 – Aufstellen eines Amphibienschutzzauns · VA12 – Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen nicht-einheimischer Arten Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-10.2 enthalten. Die Nummerierung der Maßnahmen dient der Zuordnung im Plan B-5.2. 5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens Für die Arten bzw. Artengruppen der gebüschbrütenden Vogelarten, Wasservögel, Amphibien, Libel- len und Fische sind bauzeitliche Eingriffe in (potenzielle) Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Zuge der Baufeldräumung und der Entleerung des Weihers zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen die- ser Arten bzw. Artengruppen i. S. eines Verstoßes gegen die Anforderungen des allgemeinen und be- sonderen Artenschutzes nach den §§ 39 und 44 BNatSchG werden durch eine Bauzeitenregelung, Umsiedlungen und die Bereitstellung von bauzeitlichen Ersatzgewässern vermieden. Nachhaltige Be- einträchtigungen sind nicht zu erwarten. Nach Umsetzung der Maßnahme und der Entwicklung des Ökosystems Parkweiher stehen diesen Arten kurz- bis mittelfristig gleich- bis höherwertige Habitate zur Verfügung, so dass das Vorhaben in Bezug auf den Artenschutz nachhaltig positiv wirkt. 6 Kostenberechnung Aus den jeweiligen Kosten der Gewerke werden in Anlage A-8 die Gesamtbaukosten der Maßnahme zusammengestellt. Die folgende Tabelle 24 stellt eine Übersicht dar. Dabei sind die Kosten für die zur optionalen späteren Nachrüstung vorgesehene PEA mit eingeschlossen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 100 von 104 Tabelle 24: Übersicht Kostenberechnung(vgl. Anlage A-8) Gewerk Baukosten I. Entschlammung 238.000 € II. Gütebewirtschaftung 143.000 € III. Beckensanierung 2.768.000 € IV. Technische Ausrüstung 672.000 € Netto 3.821.000 € MwSt. (19 %) 726.000 € Brutto 4.547.000 € Inklusive Baunebenkosten betragen die Herstellkosten geschätzt 4,6 Mio. € netto bzw. 5,5 Mio. € brutto. Daraus berechnet sich ein auf die Weiherfläche von rd. 1,36 ha bezogener, spezifischer Kos- tenwert von 338 €/m² netto bzw. 404 €/m² brutto. Die Kosten für die optionale PEA betragen dabei anteilig rd. 310.000 € netto bzw. 360.000 € brutto, unter Abzug der planmäßig zur Vorrüstung vorgesehenen Bauteile. Somit betragen die Herstellkosten ohne PEA, aber mit Vorrüstung, geschätzt 4,3 Mio. € netto bzw. 5,2 Mio. € brutto, entsprechend spezi- fischen Kosten von 316 €/m² netto bzw. 382 €/m² brutto. 7 Liegenschaftsregelungen Der Volksgarten-Weiher sowie die während der Bauzeit voraussichtlich in Anspruch genommenen Freianlagen befinden sich in der Gemarkung Köln, Flur 041 auf den Flurstücken 397 und 671/79. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Für die Maßnahme sind keine Regelungen erfor- derlich. 8 Bauausführung Allgemeines Aufgrund der hohen Frequentierung des Volksgartens, insbesondere des Bereichs rund um den Wei- her, sollen die Bauzeit so kurz wie möglich und die für die Baumaßnahme beanspruchten Flächen so klein wie möglich gehalten werden. Der Gastronomiebetrieb wird während der Bauzeit durchgehend weiterbetrieben. Die Anschlussarbeiten des Dichtsystems an der Ufermauer sowie Ab- bzw. Wieder- aufbau des Anlegestegs sind mit der Pächterin abzustimmen und möglichst an Ruhetagen oder täg- lich vor Lokalöffnung durchzuführen. Der Kahnverleih wird bis zur Fertigstellung der Arbeiten ausge- setzt [63]. Zeitliche Umsetzung Für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme (bestehend aus Tiefbau, technischer Ausrüstung und Landschaftsbau) wird ein Zeitraum von knapp 2 Jahren angesetzt. Ein großer Teil der Arbeiten in den Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 101 von 104 einzelnen Gewerken (z.B. Beckensanierung und Umbau Betriebsraum Grotte) können grundsätzlich parallel erfolgen. Geplant ist, mit der Entschlammung im Herbst zu beginnen. Der Abtransport des Ab- bruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss da- ran ausgeführt werden, damit in der Hauptsaison des Folgejahres der größte Teil der LKW-Fahrten im Park abgeschlossen ist und sich der Baustellenverkehr geringer frequent darstellt. Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit an den Wochenenden eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege werden an den Wochenenden für den Besucherver- kehr wieder freigegeben. Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist im Lageplan B-4.4 (Baulogistik) dargestellt. Für die Entschlammung sind aufgrund des Einsatzes schwimmender Schlammräumer bzw. von Schwimmsaugbaggern für die Entnahme des Schlamms keine größeren Flächeninanspruchnahmen erforderlich. Der Schlamm wird über eine flexible Rohrleitung in das Absetzbecken auf einer Baustel- leneinrichtungsfläche am Süd-Westufer des Weihers gepumpt. Das verdünnte Schlamm-Wasser-Ge- misch wird dann über eine flexible Leitung in die Kanalisation abgeleitet. Die anteilige Baustellenein- richtungsfläche für die Entschlammung kann dem Lageplan B-4.1.1 entnommen werden. Für den anschließenden Beckenumbau wird die komplette Weiherfläche in Anspruch genommen. Das Becken selbst kann zeitweise als Zwischenlagerstätte für Aushub oder Schüttgüter des geplanten Sohlaufbaus genutzt werden. Da das Dichtungssystem im Uferbereich eingebunden werden muss, ist ein Arbeitsraum von teils 3,0 m Breite landseitig der bestehenden Uferlinie erforderlich. In den Ab- schnitten mit ufernaher Bestandsvegetation wird ein geringerer Arbeitsraum für die Einbindung der KDB benötigt. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen, umfangreichen Materialtransporte sollen auf einer möglichst kurzen Strecke durch den Park abgewickelt werden, um möglichst wenige Parkwege hin- sichtlich der wegbegleitenden Bäume in Anspruch zu nehmen und die Nutzung der Parkflächen nicht so stark einzuschränken. Dazu ist eine Zufahrt von der Volksgartenstraße aus vorgesehen (vgl. Lageplan B-4.4), die im Bereich des Orangerie-Theaters liegt. Die Zufahrtsmöglichkeit wurde mithilfe von Schleppkurven eines Sattel- zug-Aufliegers geprüft. Der nördlichste Abschnitt der Baustraße nutzt asphaltierte Wegeflächen, über die das Theater ange- fahren werden kann. Die am Parkeingang befindlichen Zufahrts-Barrieren werden bauzeitlich abge- baut. Für die umfangreichen Materialtransporte wird auf der südlich anschließenden, wassergebundenen Wegedecke eine Baustraße mit Asphalttragdecksicht gebaut. Sie führt vom Zufahrtsbereich in süd- westlicher Richtung bis zu der Spiel- und Liegewiese südwestlich hinter der Gastronomie, die als Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 102 von 104 Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche genutzt werden soll. Auf der gekennzeichneten BE-Fläche wird der Oberboden der Wiese abgetragen, zwischengelagert und dafür eine Schottertragschicht als Baustraße eingebaut. Die angrenzenden Bäume sind durch ausreichenden Abstand zu schützen (Kro- nenbreite + 1,5m). Wurzelräume im Bereich der asphaltierten Baustraße werden durch das zusätzli- che Verlegen von lastverteilenden Stahlplatten geschützt. Das Weiherbecken wird über eine Zufahrtsrampe am Südufer befahren, die aus dem Aushub der an- stehenden Kiessande und mit Verlegung von Baggermatratzen hergestellt wird. Im Vergleich zu den restlichen Uferbereichen ist hier kein Baumbestand zu berücksichtigen. Das kniehohe Rabattengelän- der zwischen Parkweg und Uferstreifen muss für die Zufahrt zum Becken abgebaut werden. Aufgrund der Größe des Weihers (ca. 13.600 m²) ist die Abwicklung der Weiher-Sanierung zum Großteil inner- halb der Beckenfläche möglich. Der Anschluss des Dichtungssystems im Uferbereich erfolgt nach Möglichkeit landseitig. Dabei sind die potenziell durchwurzelten Abschnitte in Ufernähe zu berücksichtigen, auf denen der Baustellenver- kehr auf ein Minimum zu reduzieren ist. Für ufernahe Bäume sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Zugänglichkeit des Uferstreifens sollte dies vom Zulaufbereich über die gesamte Süd-Westseite des Weihers bis zum Spielplatz auf der Süd-Ostseite umsetzbar sein. In den steileren Böschungspassagen des Nord-Ostufers erfolgt der Böschungsanschluss von der Beckenseite, so dass das Parkwegesystem auf dieser Seite während des Beckenumbaus nicht bean- sprucht wird und der Spielplatz für Parkbesucher geöffnet bleiben kann. Für den Leitungsbau zwischen Betriebsraum und Zulaufbauwerk wird ein Teilabschnitt der asphaltier- ten Hauptzufahrt in Anspruch genommen. Für die Anschlussarbeiten von Abwasser- und Trinkwasser- leitungen ans kommunale Netz wird der Leitungsgraben temporär bis in die Volksgartenstraße verlän- gert (vgl. B-4.4). Bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen Der Weiher soll als Baufläche für die Dauer der Bauzeit vollständig mit einem ortsfesten Bauzaun ge- sichert werden. Dies trifft auch auf die Rampe von der Parkebene in das Wasserbecken und die Baustelleneinrichtungsfläche auf der Spiel- und Liegewiese zu. Entlang der Baustellenzufahrt vom Vorgebirgswall soll ebenfalls ein ortsfester Bauzaun aufgestellt werden. Damit soll der Zutritt von Park- besuchern zu den Bauflächen und der Zufahrt unterbunden werden (vgl. B-4.4). An den Wochenenden, wenn der Baubetrieb ruht, soll die Baustraße in Kreuzungsflächen mit anderen Parkwegen wieder freigegeben werden (vgl. B-4.4, Querung an Wochenenden). Dafür ist es erforder- lich, in die ortsfesten Zäune an den entsprechenden Stellen Tore einzubauen, die an den Wochen- ende geöffnet und unter der Woche geschlossen werden. 9 Weitere Projektabwicklung Die Beauftragung der Freianlagenplanung zur Sanierung des Volksgarten-Weihers erfolgte im Okto- ber 2020. Die Vorplanung zur Auswahl der Vorzugsvariante wurde im Juli 2021 abgeschlossen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 103 von 104 Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist mit dem hier vorgelegten Erläuterungsbericht beendet. Die Planungsunterlagen werden als Bauantrag eingereicht. Die Bearbeitung der Ausführungsplanung als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bau- leistungen ist bis April 2022 vorgesehen. Die Vergabe soll so erfolgen, dass mit den Bauarbeiten im Spätsommer 2022 begonnen werden kann. Es wird eine Gesamtdauer der Bauarbeiten von ca. 20 Monaten angesetzt. Mit einer Wiedereröffnung des Weihers ist im Sommer 2024 zu rechnen. 10 Zusammenfassung Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Sanierung des Weihers im Volksgarten beauf- tragt. Durch eine Entschlammung und den anschließenden Beckenumbau soll der Weiher saniert und öko- logisch nachhaltig aufgewertet werden. Zentrale Planungsziele stellen die Verbesserung der Wasser- qualität, der Ausbau der Artenvielfalt sowie die Senkung des Wasserverbrauchs durch die Reduzie- rung von Wasserverlusten über die Beckensohle dar. Die vorliegende Entwurfsplanung gliedert sich in die folgenden Gewerke: · Entschlammung/Entleerung, · Beckensanierung, · Gütebewirtschaftung und · Technische Ausrüstung Zentrale Gestaltungsmerkmale des Entwurfs lauten wie folgt: · Gleichzeitige Entleerung und Entschlammung des Beckens unter Einsatz eines schwimmen- den Schlammräumers, · Einleitung des verdünnten Wassers in den MW-Kanal, · Bewahrung denkmalgeschützter Strukturen, · Abdichtung der Weihersohle mit einer Kunststoffdichtungsbahn, · Senkung des Grundwasserverbrauchs zur Speisung des Weihers, · Vergrößerung von Beckenvolumen und Wassertiefe durch Vertiefung der Beckensohle, · Verbesserung der Weiherdurchströmung, · Förderung der Artenvielfalt durch einen Besatz mit Raubfischen, · Verbesserung der Wasserqualität durch Ansiedlung von Makrophyten, · Erneuerung und Dimensionierung sämtlicher technischen Anlagen zur Bewirtschaftung des Weihers, · Optionaler Neubau einer Phosphor-Eliminations-Anlage (PEA) zur Gewährleistung eines leit- bildorientierten Trophiezustands (zunächst nur Vorrüstung), · Bewässerung zukünftig „überbauter“ Wurzelräume im Uferbereich. Die Baukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung, inklusive optionaler PEA, auf rund 3,8 Mio. € netto bzw. 4,6 Mio. € brutto. Unter Berücksichtigung der Baunebenkosten betragen die Herstellkosten Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 104 von 104 geschätzt 4,6 Mio. € netto bzw. 5,5 Mio. € brutto. Ohne die optionale PEA reduzieren sich die Herstell- kosten auf 4,3 Mio. € netto bzw. 5,2 Mio. € brutto. Der Beginn der Bauausführung ist für Herbst 2022 geplant, das Ende für Sommer 2024. Aufgestellt: Oliver Caspari, M. Sc. Patrick Modrak, M. Sc. Dipl.-Ing. Klaus Mertens Anna Hörter, M. Sc. Köln, Januar 2022 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ppa. Dr.-Ing. Sebastian Rubbert
Anlage 6: Volksgartenweiher Artenschutzrechtliche Betrachtung
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR DStEB,, Sanierung Volksgartenweiher Bauantrag nach 8 64 BauO NRW Anlage A-10: Artenschutzrechtliche Betrachtung BJÖRNSEN BERATENDE INGENIEURE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44, 50679 Köln Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de Januar 2022, Ca, 2020141.21 Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) — Gesamtprotokoll — A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) Allgemeine Angaben Plan/Vorhaben (Bezeichnung): Sanierung Volksgartenweiher Plan-/Vorhabenträger (Name); Stadtentwässerungsbetriebe Köln Antragstellung (Datum): 12-2021 Sanierung Volksgartenweiher zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Minimierung der Versickerungsverluste; hierzu: Entleerung des Weihers, Entschlammung mittels Saugleitung, vollständige Entfernung der bestehenden, nicht funktionstüchtigen Sohlabdichtung im Sohl- und Uferbereich, Vertiefung des Weihers / Anpassung der Weihermorphologie unter Wasser, Wiedereinbau einer neuen Sohlabdichtung. Stufe l: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung @] ja DO nein des Vorhabens ausgelöst werden? Stufe Il: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll*) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs- Dia [=] nein maßnahmen oder eines Risikomanagements)? Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des $ 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. Vorkommen mangels geeigneter Habitatstrukturen auszuschließen: Feldierche, Feldsperling, Rauchschwalbe Beeinträchtigung nicht zu erwarten (kein Eingriff in FoRu, keine signifikante Verkleinerung von Na, keine erhöhte Störung ggü. bestehender Vorbelastung): Graureiher, Habicht, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht, Sperber, Star, Turmfalke, Wanderfalke, Mehlschwalbe Stufe Ill: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe Il „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Dia OD nein Interesses gerechtfertigt? A 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? Oia nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogel- Di OD nei arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? a nen Antrag auf Ausnahme nach $ 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe Ill „ja“: Ü] Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. 8 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Nur wenn Frage 3. in Stufe Ill „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) Ü] Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll‘). Antrag auf Befreiung nach $ 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine der Fragen in Stufe Ill „nein“: [J Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. $ 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroff: Art: m } 5 n ren anTorhaden Defrofene TE Bluthänfling (Carduelis cannabina) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art [I FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status Messtischblatt Deutschland D Be ng Nordrhein-Westfalen 5007-4 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand der lokalen Population R n R . (Angabe nur erforderlich bei evil. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) [el atlantische Region \ oO kontinentale Region oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(Ill)) Ekin günstig DA günstig / hervorragend ® gelb ungünstig / unzureichend Ds günstig / gut EOlist ungünstig / schlecht Dec ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt 1.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter 11.2 beschriebenen Maßnahmen) Brütet in dichten Gebüschen (FoRu), Gebüsche teilweise beansprucht für Herstellung der Sohlabdichtung, Brut in Gebüschen nicht auszuschließen. Arbeitsschritt Il.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Bauzeitenregelung (Räumung außerhalb der Brutzeit (April - August)) Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände unter Voraussetzung der unter Il.2 beschriebenen Maßnahmen Relativ ortstreu, ausreichende potenzielle FoRu (Ausweichhabitate) unmittelbar ortsnah vorhanden, daher ökologische Funktion weiterhin gegeben. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats (u. a. Säume, Gebüsche) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? Dja =] nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- Dia [@] nein terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen Dia beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur []ja [®] nein entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren Ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? nein Arbeitsschritt Ill: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter Il.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden Dia U nein öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? Dja Dnein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten Dia U nein nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen Nr. Bezeichnung der Maßnahme VA1 Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08. Potenzieller Konflikt Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bluthänflings, Schädigung von Individuen Lage/Standort Baufeldräumung (Uferbereiche) Kurzbeschreibung Die Beseitigung von Gehölzen / Gebüschen erfolgt ausschließlich außerhalb der Brutzeit des Blut- hänflings (planungsrelevante Art), d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08. (Hinweis: zusätzlich über Maßnahme VA2 abgedeckt). VA2 Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. Potenzieller Konflikt Störung gehölzbrütender Arten während der Brutzeit Lage/Standort Weiher einschließlich Ufer, Baustelleneinrichtungsflächen Kurzbeschreibung Die Baufeldräumung erfolgt in Bezug auf die Beseitigung von Gehölzen und Röhrichten nach den An- forderungen des allgemeinen Artenschutzes ausschließlich außerhalb des Zeitraums 1. März bis 30. September (nach $ 39 (5) BNatSchG). VA3 Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit UNB Potenzieller Konflikt Störung von Wasservogelarten (insb. Teichhuhn) während der Brutzeit Lage/Standort Weiher Kurzbeschreibung Die Entleerung des Weihers erfolgt außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; zum Schutz weiterer Wasservogelarten erfolgt die Entleerung des Weihers innerhalb des Zeitraums 01.03. - 30.09. (pauschalisierte Brutzeit einheimischer Vogelarten in Anlehnung an $ 39 (5) BNatSchG) ausschließlich nach Freigabe durch die ÖBB in Abstimmung mit der UNB. VA4 Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzgewässers Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenzielles) Laichhabitat für Amphibien Lage/Standort Nördlich der Lagerfläche Kurzbeschreibung Um den bauzeitlichen Verlust des Weihers als Laichgewässer für Amphibien zu kompensieren, wird ein Ersatzgewässer angelegt. Die Maßnahme ist erforderlich, da Umsiedlungen von Amphibien nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht in Frage kommen (u. a. Unsicherheit der Akzeptanz des Zielgewässers, Ri- siko der Krankheitsübertragung). Das Ersatzgewässer soll nördlich der Lagerfläche angelegt werden (siehe Plan B-5.2). Es wird durch einen Amphibienschutzzaun (entlang des vorzusehenden Bauzauns) von der Baustelle getrennt und ist darüber hinaus frei zugänglich für Amphibien (Lage des Gewässers s. Plan B-5-2). Zum Schutz ge- gen Trittschäden (Parkbesucher, Hunde) wird der Bereich eingezäunt (z. B. Barriere in 30 - 50 cm Höhe), ohne die Passierbarkeit für Amphibien zu beeinträchtigen. Durch die Lage wird die Querung möglicher Wanderrouten zwischen dem Ersatzgewässer und weite- ren Teillebensräumen durch den Baustellenverkehr weitestgehend minimiert. Das Ersatzgewässer wird eine Größe von rd. 200 m? und eine Tiefe von überwiegend 0,3 bis 0,5 m aufweisen (vereinzelt bis zu 1,0 m). Das Ersatzgewässer ist überwiegend besonnt und durch weite Wiesenflächen umgeben. Im Ersatzgewässer werden strukturfördernde Elemente einbaut, z. B. Tot- holz und Schilf/ Röhrichte, die im Zuge der Baufeldräumung gewonnen werden. Die Sohle wird ge- dichtet (z. B. über eine Folie), um eine Wasserführung über die gesamte Laichzeit (zumindest März bis Juli) zu gewährleisten. Die Befüllung kann mit Weiherwasser erfolgen, sofern eine Befüllung nicht im Sommerhalbjahr (qualitative Beeinträchtigungen) erfolgt. VAS Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme) Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenziellen) Laichhabitat für Amphibien Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 3 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen Lage/Standort Weiher Kurzbeschreibung Um den bauzeitlichen Verlust des Weihers als Laichgewässer für die Erdkröte zu kompensieren, er- folgt die Entleerung außerhalb der Laichzeit der Amphibien. Zur zeitlichen Eingrenzung der Maß- nahme wird die Laichzeit der Erdkröte herangezogen, d. h. eine Entleerung wird nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. durchgeführt. VA6 Bauzeitliche Umsiediung der Höckerschwäne in eine Auffangstation Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust Lage/Standort Weiher Kurzbeschreibung Die Höckerschwäne werden eingefangen und in eine Auffangstation übergegeben, in der sie für die Zeit der Maßnahmenumsetzung versorgt werden. Die Umsiedlung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Entleerung (Oktober), um die Tiere während der Brutzeit (Mai bis Juni) sowie weitgehend während der Aufwuchsphase der Küken (mehrere Monate nach Schlüpfen) nicht zu beeinträchtigen. Nach Umsetzung der Maßnahme werden die Höckerschwäne wieder in den Park verbracht. VA7 Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Lage/Standort Uferbereiche Kurzbeschreibung Vor Räumung der Ufer werden Schilfbestände abgekeschert, um Libellenlarven zu bergen und in an- dere städtische Gewässer umzusiedeln. Die geborgenen Libellenlarven werden außerdem zumindest anteilig in das Ersatzgewässer für die Amphibien umgesiedelt (vgl. Maßnahme VA4). VA8 Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht-ein- heimischer Arten (kein Wiedereinbringen) Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Lage/Standort Weiher Kurzbeschreibung Vor Beginn der Entleerung wird der vorhandene Fischbestand mittels Befischung geborgen. Ein zwei- ter Befischungsdurchgang erfolgt unmittelbar vor Trockenfallen des Weihers zur Bergung der Restbe- stände der Fische. Die Befischung erfolgt vor dem Hintergrund der vorhandenen Fischarten außerhalb der Schonzeiten nach $ 2 LFischVO NRW, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. Nicht-einheimische Fischarten werden einer sinnvollen Verwertung zugeführt. Heimische Fische werden in geeignete städtische Gewässer umgesiedelt. Die Auswahl der Gewässer erfolgt in Abstimmung mit der Jagd- und Fischereibehörde sowie dem fischereiausübungsberechtigen Verein, da so je nach geborgenem Artenspektrum eine sinnvolle Verteilung u. a. zur Bestandsverbes- serung in den übrigen Weihern möglich wird. Die Mindestmaße für die Entnahme der Arten nach $ 3 LFischVO NRW sind wegen der vollständigen Entleerung nicht einzuhalten. Ob Individuen oberhalb der Mindestmaße umgesiedelt oder sinnvoll ver- wertet werden, soll in Abhängigkeit der Befischungsergebnisse durch die Jagd- und Fischereibehörde sowie den fischereiausübungsberechtigen Verein entschieden werden. vA9 Entleerungsbeginn außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Lage/Standort Weiher Kurzbeschreibung Für die Entnahme von Hecht und Zander gelten Schonzeiten nach $ 2 LFischVO NRW, die für die Bergung der Arten (Befischung) im Vorlauf bzw. während der Entleerung zu berücksichtigen sind. Der Entleerungsbeginn wird daher außerhalb der Schonzeiten, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. durchgeführt. VA10 Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und UNB) Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 3 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung Volksgartenweiher Anlage A-10.2: Artenschutzmaßnahmen Lage/Standort Kurzbeschreibung Weiher Es liegen Hinweise auf das Vorkommen von Muscheln vor; die Art ist nicht bekannt. Sollten im Zuge der Entleerung / Entschlammung schützenswerte Arten angetroffen werden (z. B. bestimmte Muschel- oder Krebsarten), wird das weitere Vorgehen unmittelbar zwischen ÖBB und UNB abgestimmt. Die Bestimmung erfolgt über entsprechend fachkundiges Personal. VA11 Aufstellen eines Amphibienschutzzauns Potenzieller Konflikt Einwandern von Amphibien in Baustelle Lage/Standort Kurzbeschreibung gesamtes Planungsgebiet Um ein Einwandern von Amphibien in die Baustelle (Weiher einschließlich Baueinrichtungsflächen) zu vermeiden, wird ein Amphibienschutzzaun vorgesehen. Der Bereich des Ersatzgewässers wird ausge- spart, um den Zugang für Amphibien nicht zu behindern. Die Lage des Amphibienschutzzauns ist in Plan B-5.2 dargestellt. Der Amphibienschutzzaun wird am Bauzaun angebracht, der die gesamte Baustelle umgibt. Die be- stehende Lücke zwischen Bauzaun und Boden wird damit geschlossen; der Amphibienschutzzaun wird rd. 30 cm hoch ausgeführt. Durchfahrten durch den Bauzaun sind außerhalb der Bautätigkeiten geschlossen zu halten, d. h. sie sind zum Abend zu schließen und erst bei Wiederaufnahme der Arbeit zu öffnen. Damit werden Lü- cken im Amphibienschutzzaun weitestgehend begrenzt. Auffangbehälter entlang des Amphibienschutzzauns sind nicht erforderlich, da keine Umsiedlung er- folgt. VA12 Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen nicht-einheimischer Ar- ten Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Lage/Standort Kurzbeschreibung gesamtes Planungsgebiet Für den Weiher ist das Vorkommen von Schildkröten-Arten nicht auszuschließen. Sofern Schildkröten im Zuge der Entleerung / Entschlammung angetroffen werden, werden diese geborgen. Nicht-einhei- mische Arten sollen nach Maßnahmenumsetzung nicht wieder in den Weiher eingebracht werden. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist eine sinnvolle Verwertung artenschutz- rechtlich nicht möglich, sodass die geborgenen Individuen an geeignete Halter zu übergeben sind. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 3
Anlage 8: Volksgartenweiher Maßnahmenplan
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10.12.2021 Uhr: 13:35:57 breaux 1:500 N:\vkw2014121\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\B_5_2_LBP_Maßnahmenplan_VGW.mxd %,%,%, %, %, %, %,%, %,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%,%, %,%,%,%,%,%,%, %,%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %,%,%,%,%, %,%,%,%,%, D D D DD DDDDDD DDDDDDDDD D D " " " " " " " " " " !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !.D !.D ND102.01c (BF3-30-ta11a, Platane) ND102.01c (BF3-30-ta11a, Platane) ND102.01b (BF3-90-ta11a, Ziereiche) ND102.01d (BF3-30-ta1, Sumpfzypresse) Maßnahme V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts) Ziel Zeitliche Bündelung von Störungen und Flächenbeanspruchung Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme V-1: Ökologische Baubegleitung Ziel Vermeidung von Verstößen gegen naturschutzfachliche Auflagen / Anforderungen Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme V-4: Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen Ziel Minimierung der Staub- und Abgasbelästigung Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme V-5: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen Ziel Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme V-6: Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen Ziel Vermeidung von schädlichen Gewässereränderungen Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Ziel Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung Raumbezug (Lage, Standort) Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen II und III (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung) Maßnahme V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Ziel Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote Raumbezug (Lage, Standort) Uferbereich nördlich des Gastronomiebetriebs Maßnahme V-10: Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen Ziel Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäume infolge des Einbaus der Sohldichtung Raumbezug (Lage, Standort) Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld Maßnahme V-9: Herstellung einer Bewässerungsleitung Ziel Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäume infolge mangelnder Wasserversorgung Raumbezug (Lage, Standort) Bäume mit Wurzelbereich im möglichen seewassergespeisten Weiherumfeld Maßnahme V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen Maßnahme V-8: Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung) Ziel Vermeidung von bauzeitlicher Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Bäume Raumbezug (Lage, Standort) Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen Maßnahme V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Ziel Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung Raumbezug (Lage, Standort) Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikt der Konfliktstufen II und III (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung) Maßnahme V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Bäume mit Wurzelbereich (Kronenraum +1,5 m) im Bereich der Lagerfläche Maßnahme V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten Ziel Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen Raumbezug (Lage, Standort) Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße Maßnahme V-7: Allgemeine Bauschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Zusätzlicher Stammschutz für Bäume mit Abstand zwischen Stammansatz und Baustraße < 2m (Stammschutz wird bereits durch beidseitigen Bauzaun entlang der Baustraße erzielt) Maßnahme V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten Ziel Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen Raumbezug (Lage, Standort) Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße Maßnahme V-7: Allgemeine Bauschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Zusätzlicher Stammschutz für Bäume mit Abstand zwischen Stammansatz und Baustraße <2m (Stammschutz wird bereits durch beidseitigen Bauzaun entlang der Baustraße erzielt) Maßnahme V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten Ziel Minimierung der Zerschneidung der Wegeverbindungen Raumbezug (Lage, Standort) Kreuzung von Wegeverbindungen und Baustraße Maßnahme V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürf- tiger Wurzeln Ziel Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Weiherwassers für die Bewäs- serung Raumbezug (Lage, Standort) Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen II und III (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung) Maßnahme V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Ziel Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote Raumbezug (Lage, Standort) Röhrichtzonen am Ufer (Schutz wird über bestehenden Stabgitterzaun übernommen) Maßnahme V-12: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln Ziel Verbesserung des Wasserdargebots für ufernahe Einzelbäume, gezielte Nutzung überschüssigen Weiherwassers für die Bewässerung Raumbezug (Lage, Standort) Uferbereiche mit potenziellen Wurzelkonflikten der Konfliktstufen II und III (zu überprüfen im Rahmen der Bauausführung) Maßnahme V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Ziel Schutz der Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote Raumbezug (Lage, Standort) Insel (nur Schwimmbarriere, kein Landzugang) Maßnahme V-11: Schutz der Röhrichtbestände durch Zaun und Schwimmbarriere Ziel Schutz der neuen Röhrichtbestände gegen Schäden durch Tritt und Tretboote Raumbezug (Lage, Standort) Röhrichtzonen am Ufer (Schutz wird über bestehenden Stabgitterzaun gewährleisten) Maßnahme V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Sämtliche Uferbereiche im Wurzelbereich (Kronenraum + 1,5 m) von Bäumen Maßnahme A-2: Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand Raumbezug (Lage, Standort) Strauchbestand am Zulauf Maßnahme A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die Parkwiesen Raumbezug (Lage, Standort) Nordwestufer einschließlich neuer Flächen infolge Uferlinienanpassung Maßnahme A-4: Wiederherstellung des Bodens Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Boden Raumbezug (Lage, Standort) sämtilche Uferbereiche Maßnahme A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich Ziel Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röh- richtzonen und Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen Raumbezug (Lage, Standort) Bestehende Röhrichtzone nördlich des Gastronomiebetriebs Maßnahme A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die Parkwiesen Raumbezug (Lage, Standort) Lagerfläche und Amphibienschutzgewässer Maßnahme V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz) Ziel Vermeidung von Stamm- und Wurzelschäden (Bodenverdichtung, mechanische Schäden) Raumbezug (Lage, Standort) Bäume mit Wurzelbereich (Kronenraum +1,5 m) im Bereich der Lagerfläche Maßnahme A-3: Rasenansaat (Ufer, Wiesenflächen) (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in die Ufer und die Parkwiesen Raumbezug (Lage, Standort) Südufer Maßnahme A-2: Anpflanzung von Sträuchern / Bodendeckern (Wiederherstellung) Ziel Ausgleich der bauzeitlich notwendigen Eingriffe in den Strauchbestand Raumbezug (Lage, Standort) Röhrichtzone am Spielplatz Maßnahme A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich Ziel Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen Raumbezug (Lage, Standort) Geplante Röhrichtzonen am Ostufer Maßnahme E-1: Herstellung einer schilfdominierten Insel Ziel Ersatz der baumdominierten Insel nach Einbau der Sohlabdichtung Raumbezug (Lage, Standort) Insel Maßnahme A-1: (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen im Uferbereich Ziel Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten, bestehenden Röhrichtzonen und Aufwertung der Uferbereiche in Teilabschnitten durch Entwicklung von Röhrichtstreifen Raumbezug (Lage, Standort) Geplante Röhrichtzone nördlich Bastion Maßnahme VA-1: Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08. Potenzieller Konflikt Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bluthänflings, Schädigung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) Baufeldräumung (Uferbereiche) Maßnahme VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09. Potenzieller Konflikt Störung gehölzbrütender Arten während der Brutzeit Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet Maßnahme VA-7: Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) sämtliche Uferbereiche, ins. Röhrichte Maßnahme VA-4: Anlage eines bauzeitlichen Ersatzgewässers Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenzielles) Laichhabitat für Amphibien Raumbezug (Lage, Standort) Parkwiese westlich des Weihers Maßnahme VA-11: Aufstellen eines Amphibienschutzzauns Potenzieller Konflikt Einwandern von Amphibien in Baustelle Raumbezug (Lage, Standort) Gesamtes Planungsgebiet (Verlauf entlang Bauzaun bzw. bestehender Zäune) Maßnahme VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit UNB Potenzieller Konflikt Störung von Wasservogelarten (insb. Teichhuhn) wäh- rend der Brutzeit Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-5: Entleerung außerhalb der Laichzeit potenziell vorkommender Amphibienarten, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05. (pauschale Annahme) Potenzieller Konflikt Vollständiger Verlust des Weihers als (potenziellen) Laichhabitat für Amphibien Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-6: Bauzeitliche Umsiedlung der Höcker- schwäne in eine Auffangstation Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-8: Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle Verwertung nicht- einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen) Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-9: Entleerung außerhalb der Schonzeiten von Hecht und Zander, d. h. nicht im Zeitraum 15.02. - 31.05. Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-10: Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und UNB) Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädigung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Maßnahme VA-12: Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiederein- bringen nicht-einheimischer Arten Potenzieller Konflikt vorübergehender Habitatverlust, Schädi- gung von Individuen Raumbezug (Lage, Standort) Weiher Sämtliche Uferbereiche Sämtliche Uferbereiche Sämtliche Uferbereiche im Kronenbereich (Kronenraum + 1,5m) von Bäumen FF1, wf4 HM4, mc1 GF0, oq HM4, mc1 GF0, oq SP0, mg25 GF0, me3 GF0, me1 BD3, lrg100, ta1-2 BE6, lrg0, ta1-2 VB5, me1 VB5, me3 VB5, me2 GF0, oq VA7, me2 BD3, lrg100, ta3-5 SP3, sta2 HM4, mc1 HM4, mc1 HM4, mc1 BE6, lrg0, ta1-2 HH0 / BD3, lrg0, ta3-5 HH9, wx40 VB5, me1 CF0, neo0 BD3, lrg100, ta1-2 BD5, lrg100 BD3, lrg100, ta3-5 HH9, wx40 BB11, lrg100 BB11, lrg100 HH0 / BD3, lrg0, ta3-5 VB5, me1 BD3, lrg100, ta1-2 BD5, lrg100 VA7, me2 BD5, lrg100 BE5, lrg100, ta1-2 VB5, me1 GF0, me1 FN0, wf4, wx40 VB5, me5 FN0, wf4, wx40 5643000 5643000 0 10 20 30 40 50 m ± Planung Arbeitsraum Baustraße Lagerfläche Bauzaun mobil Bauzaun ortsfest Erhalt des bestehenden Stabgitterzauns D D D Abriss des bestehenden Stabgitterzauns Wiederherstellung des Stabgitterzauns nach Maßnahmenumsetzung geplante Uferlinie nach Sanierung Bewässerungsleitung Zeichenerklärung Bestandsanalyse Planungsgebiet Planungsgebiet Baumbestand Art !. heimisch !. nicht-heimisch Wurzelraum ( Wurzelraum (Wurzelkonflikt-Stufe II oder III) ND 102.01c Maßnahmen LBP (Wieder-) Herstellung von Röhrichtzonen Anpflanzung von Sträuchern (Wiederherstellung) Ersatzgewässer Gewässer Herstellung einer schilfdominierten Insel HH H HHHH H Rasenansaat Amphibienschutzzaun %,%,%,%, Schwimmbarriere (symbolisch, exakter Verlauf s. Ausführungsplanung) Zaun (Schutz empfindlicher Ufervegetation) Quartier " Fledermauskasten " Höhle " Nisthilfe Schutzstatus Naturdenkmal Biotoptypen ParkteichFF1 GrabenFN0 RöhrichteCF0 Stillgewässerböschung, UferrandstreifenHH9 Ufergehölze aus heimischen LaubbaumartenBE5 Ufergehölze aus nicht heimischen LaubbaumartenBE6 GehölzstreifenBD3 Gebüsch und Strauchgruppe heimische ArtenBB11 Gebüsch und Strauchgruppe nicht heimische ArtenBB12 HeckeBD5 Böschung Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen, SportrasenHM4 Vegetationsarme oder -freie BereicheGF0 Sonstige Sport- und FreizeitanlageSP0 SpielplatzSP3 Rad-, FusswegVB5 Wohn-, ErschließungsstraßeVA7 Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Artenschutzmaßnahmen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich, Ersatz) Artenschutzmaßnahmen Maßnahme [Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1) Ziel [Zu vermeidender/ zu minimierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren und Bestandteile des Naturhaushalts bzw. Landschaftsbild s. Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2) Raumbezug (Lage, Standort) [Relevanter Raumbezug] Maßnahme [Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1) Ziel [Zu kompensierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren und Bestandteile des Naturhaus- halts bzw. Landschaftsbild s. Erläuterungsbericht, Kapitel 4.2) Raumbezug (Lage, Standort) [Relevanter Raumbezug] Maßnahme [Nummer und Bezeichnung der Maßnahme] (Kurzbeschreibung s. Anlage A-9.1) Ziel [Artenschutzrechtlich zu vermeidender/kompensierender Eingriff] (relevante Wirkfaktoren und Arten/Artengruppen s. Erläuterungsbericht, Kapitel 5.2) Raumbezug (Lage, Standort) [Relevanter Raumbezug] HH0/ BD3 Datengrundlage Topografie, Kanalkataster und Vermessung: Stadtentwässerungsbertiebe Köln Übersichtskarte: WMS NW DTK25 Geobasis NRW 2021) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Datum NameMitzeichnung Abteilung Betrieb Projektleiter Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter Hauptabteilungsleiter Abeko-Nr. Lagenetz Höhensystem Format MaßstabZeichnungs-Nr. Datei Zeichnungs-Nr. Projekt-Nr. Datum Name bearb. gepr. UTM DHHN92 B-5.1 2020141.21 Projektbezeichnung Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze LP3 - Entwurfsplanung Sanierung Volksgartenweiher Landschaftspflegerische Begleitplanung Bestands- und Konfliktplan Index Änderung Datum bearbeitet Zeichnung-Nr. ModrakDez. 2021 Dez. 2021 Rubbert 1:500 Köln, Januar 2022 Dipl.-Ing. Ulrich Krath
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3205/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.10.2022
- Erstellt
- 28.09.2022 18:52