3438/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk, Aktenzeichen 75/25
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 75/25 20.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk“, Akten- zeichen 75/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.06.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Amt für Straßen und Radwegebau ein- zuholen. Aus der nun vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme geht Folgendes her- vor: „Die benannten Seiteneingänge zum Alten Kalker Friedhof sind die primär genutzten Zugänge zum Alten Kalker Friedhof von der Kapellenstraße aus und sollen auch wei- terhin so genutzt werden. Die Tore selbst bestehen aus massivem Stahl und stehen wie die gesamte Anlage unter Denkmalschutz. Obwohl die Tore aufgrund der Bau- weise schwergängig sind, erfüllen sie problemlos ihre Funktion und werden regelmä- ßig gewartet, so dass – auch im Hinblick auf den Denkmalschutz - seitens des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. An den Toren kann also nichts verändert werden. Feststellvorrichtungen werden – auch im Hinblick auf die bestehende Bewirtschaftungsverfügung - nicht installiert. Die Tore sind immer unverschlossen, so dass eine Nutzung der Anlage jederzeit mög- lich ist. Da die Tore intakt sind und funktionieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Hundebesitzer diese auch mal schließt. Dies zu verhindern – oder eben nicht – liegt in der Zuständigkeit des Amtes für öffentliche Ordnung. Das Amt für Straßen und Radwegebau wird die Absenkungen kurzfristig in geeigneter Form barrierearm herstellen.“ Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn , Telefonnummer 0221- 221- , E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de ; und beim Amt für Straßen und Radwegebau an Herrn , unter der Telefonnummer 0221/221- , E-Mail: strassen-rad- wegebau@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3438/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk, Aktenzeichen 75/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Montag, 9. Juni 2025 13:26 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>; SPD-BV8, Mail <mail.spd-bv8@stadt- koeln.de>; Linke-BV8, NN <NN.Linke-BV8@STADT-KOELN.DE>; Grüne-BV8, NN <gruene-bv8@stadt-koeln.de>; CDU-BV8, NN <cdu-bv8@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass die beiden Zugänge zum Alten Friedhof Kalk an der Kapellenstraße barrierefrei gestaltet werden. Aktuell befinden sich an beiden Zugänge Flügeltore, die recht schwer und teils nur mit zwei Händen zu öffnen sind (sofern die Klinken nicht abermals kaputt sind). Menschen, die auf einen Rollator oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die Grünanlage bei verschlossenen Toren also aktuell nicht nutzen. Hundebesitzer*innen schließen die Tore regelmäßig, damit ihre Vierbeiner unangeleint die ganze Anlage nutzen können, wobei nur der östliche Bereich als Hundefreilaufwiese ausgewiesen ist. Diese ließe sich bspw. einzäunen. Zudem sind die Bereiche zwischen den Toren und dem verkehrsberuhigten Bereich nicht barrierefrei. Am südwestlichen Zugang befindet sich ein durchgehend sehr hoher Bordstein, am nordwestlichen Zugang ist dieser zwar etwas flacher ausgeführt, dafür jedoch recht uneben. Daher schlage ich für beide Zugänge ein differenziertes Doppelbord mit Absenkung des Bordsteins auf 0 cm für Kinderwagen und Personen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie eine deutlich ertastbare Absenkung auf +6 cm und taktile Elemente für Sehbehinderte vor, so wie es der neue Kölner Standard vorsieht (siehe Vorlagennummer 3073/2024). Direkt gegenüber des Alten Friedhof Kalk befinden sich mit dem Johanniter-Stift Köln-Kalk und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln zwei Einrichtungen, deren Bewohner*innen bzw. Mitarbeitenden auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen sind. Selbst mit einem Kinderwagen ist die aktuelle Nutzung der Zugänge nicht leicht und nur nach Abstellen des Kinderwagens zu bewältigen. Anbei einige Fotos der aktuellen Situation vor Ort. Vielen Dank und viele Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3438/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 10:21