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3438/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk, Aktenzeichen 75/25

Mitteilung BV 16.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 10.2.2

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3162 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 75/25 20.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof Kalk“, Akten-
zeichen 75/25 
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.06.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen und dem Amt für Straßen und Radwegebau ein-
zuholen. Aus der nun vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme geht Folgendes her-
vor: 
„Die benannten Seiteneingänge zum Alten Kalker Friedhof sind die primär genutzten 
Zugänge zum Alten Kalker Friedhof von der Kapellenstraße aus und sollen auch wei-
terhin so genutzt werden. Die Tore selbst bestehen aus massivem Stahl und stehen 
wie die gesamte Anlage unter Denkmalschutz. Obwohl die Tore aufgrund der Bau-
weise schwergängig sind, erfüllen sie problemlos ihre Funktion und werden regelmä-
ßig gewartet, so dass – auch im Hinblick auf den Denkmalschutz - seitens des Amts 
für Landschaftspflege und Grünflächen kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. 
An den Toren kann also nichts verändert werden. Feststellvorrichtungen werden – 
auch im Hinblick auf die bestehende Bewirtschaftungsverfügung - nicht installiert. 
 
Die Tore sind immer unverschlossen, so dass eine Nutzung der Anlage jederzeit mög-
lich ist. Da die Tore intakt sind und funktionieren, kann nicht ausgeschlossen werden, 
dass ein Hundebesitzer diese auch mal schließt. Dies zu verhindern – oder eben nicht 
– liegt in der Zuständigkeit des Amtes für öffentliche Ordnung. 
Das Amt für Straßen und Radwegebau wird die Absenkungen kurzfristig in geeigneter 
Form barrierearm herstellen.“

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn   , Telefonnummer 0221-
221-   , E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de ; und beim Amt für Straßen und 
Radwegebau an Herrn   , unter der Telefonnummer 0221/221-   , E-Mail: strassen-rad-
wegebau@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

879 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3438/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreier Zugang zum Alten 
Friedhof Kalk, Aktenzeichen 75/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2271 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Montag, 9. Juni 2025 13:26 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>; SPD-BV8, Mail <mail.spd-bv8@stadt-
koeln.de>; Linke-BV8, NN <NN.Linke-BV8@STADT-KOELN.DE>; Grüne-BV8, NN 
<gruene-bv8@stadt-koeln.de>; CDU-BV8, NN <cdu-bv8@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Barrierefreier Zugang zum Alten Friedhof 
Kalk 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass die beiden Zugänge 
zum Alten Friedhof Kalk an der Kapellenstraße barrierefrei gestaltet werden. 
 
Aktuell befinden sich an beiden Zugänge Flügeltore, die recht schwer und teils nur 
mit zwei Händen zu öffnen sind (sofern die Klinken nicht abermals kaputt sind). 
Menschen, die auf einen Rollator oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können 
die Grünanlage bei verschlossenen Toren also aktuell nicht nutzen. 
Hundebesitzer*innen schließen die Tore regelmäßig, damit ihre Vierbeiner 
unangeleint die ganze Anlage nutzen können, wobei nur der östliche Bereich als 
Hundefreilaufwiese ausgewiesen ist. Diese ließe sich bspw. einzäunen. 
Zudem sind die Bereiche zwischen den Toren und dem verkehrsberuhigten Bereich 
nicht barrierefrei. Am südwestlichen Zugang befindet sich ein durchgehend sehr 
hoher Bordstein, am nordwestlichen Zugang ist dieser zwar etwas flacher ausgeführt, 
dafür jedoch recht uneben. Daher schlage ich für beide Zugänge ein differenziertes 
Doppelbord mit Absenkung des Bordsteins auf 0 cm für Kinderwagen und Personen 
mit Rollatoren und Rollstühlen sowie eine deutlich ertastbare Absenkung auf +6 cm 
und taktile Elemente für Sehbehinderte vor, so wie es der neue Kölner Standard 
vorsieht (siehe Vorlagennummer 3073/2024). 
 
Direkt gegenüber des Alten Friedhof Kalk befinden sich mit dem Johanniter-Stift 
Köln-Kalk und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln zwei Einrichtungen, deren 
Bewohner*innen bzw. Mitarbeitenden auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen 
sind. Selbst mit einem Kinderwagen ist die aktuelle Nutzung der Zugänge nicht leicht 
und nur nach Abstellen des Kinderwagens zu bewältigen. 
 
Anbei einige Fotos der aktuellen Situation vor Ort. 
 
 
Vielen Dank und viele Grüße,

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3438/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.12.2025
Erstellt
02.12.2025 10:21