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AN/0033/2020

Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd

FW Anfrage nach § 4 14.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 2.1

Freie Wähler Anfrage nach § 4

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Freie Wähler Anfrage nach § 4

2417 Zeichen

im Rat der Stadt Köln 
 
 
  FWK Walter Wortmann  
  Rathaus Spanischer Bau,  
  Raum A 205 
  50667 Köln 
 
 
 
Tel. 0221 / 221-23840  
Fax 0221 / 221-28770  
E-Mail  Walter.Wortmann @stadt - 
 koeln.de  
 
 
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungs-
ausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.01.2020 
AN/0033/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
 
Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Freien Wähler Köln bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses am 30.01.2020 zu setzen. 
 
Einleitung 
 
Der Planungsprozess der Parkstadt Süd zieht sich seit einigen Jahren hin.. In diesem ver-
dichtete sich eine urbarne Projektidee zu einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet mit 
konkreten Bebauungsplänen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2018 die Sanierungs-
satzung u.a. wegen "Ermittlungsfehlern" aufgehoben hat, sind konkrete Bebauungspläne, so 
der der "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" am 9.12.2018 formal 
beschlossen und auf den Weg gebracht worden. In diesem Zusammenhang fragen die 
Freien Wähler Köln: 
 
1. Wie viele und welche Grundstücke befanden sich im förmlich festgelegten Sanie-
rungsgebiet bei der Aufhebung des Satzungsbeschlusses durch das Bundesverwal-
tungsgericht im Besitz der Stadt Köln? 
2. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses Grundstücke im Sanie-
rungsgebiet aufgekauft und dabei ihr Vorkaufsrecht ausgeübt? 
3. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses bzw. der danach erlasse-
nen städtebaulichen Satzung auf ihr Vorkaufsrecht in konkreten Fällen verzichtet? 
4. Welche Grundstücksver- und -ankäufe sind nach Aufhebung des Satzungsbeschlus-

- 2 - 
 
ses bis heute erfolgt, und in welchen Fällen war die Stadt gehindert, ihr ursprüngli-
ches Vorkaufsrecht nach der Aufhebung auszuüben? 
5. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" 
derzeit dar? 
 
Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage und verbleiben 
 
mit freundlichen Grüßen 
 
Walter Wortmann 
Ratsmitglied Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0033/2020
Typ
FW Anfrage nach § 4
Datum
14.01.2020
Erstellt
13.01.2020 17:22