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Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd

FW Anfrage nach § 4 AN/0033/2020 vom 14.01.2020

Stand: Am 30.01.2020 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Freie Wähler Anfrage nach § 4

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    im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungs- ausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.01.2020 AN/0033/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Freien Wähler Köln bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.01.2020 zu setzen. Einleitung Der Planungsprozess der Parkstadt Süd zieht sich seit einigen Jahren hin.. In diesem ver- dichtete sich eine urbarne Projektidee zu einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet mit konkreten Bebauungsplänen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2018 die Sanierungs- satzung u.a. wegen "Ermittlungsfehlern" aufgehoben hat, sind konkrete Bebauungspläne, so der der "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" am 9.12.2018 formal beschlossen und auf den Weg gebracht worden. In diesem Zusammenhang fragen die Freien Wähler Köln: 1. Wie viele und welche Grundstücke befanden sich im förmlich festgelegten Sanie- rungsgebiet bei der Aufhebung des Satzungsbeschlusses durch das Bundesverwal- tungsgericht im Besitz der Stadt Köln? 2. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses Grundstücke im Sanie- rungsgebiet aufgekauft und dabei ihr Vorkaufsrecht ausgeübt? 3. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses bzw. der danach erlasse- nen städtebaulichen Satzung auf ihr Vorkaufsrecht in konkreten Fällen verzichtet? 4. Welche Grundstücksver- und -ankäufe sind nach Aufhebung des Satzungsbeschlus- - 2 - ses bis heute erfolgt, und in welchen Fällen war die Stadt gehindert, ihr ursprüngli- ches Vorkaufsrecht nach der Aufhebung auszuüben? 5. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" derzeit dar? Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage und verbleiben mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Ratsmitglied Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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