0806/2022
Inklusive Skaterparks - Antrag der Stadt-AG Behindertenpolitik ohne Nummer zum Sportausschuss 27.01.2022
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 512 Vorlagen-Nummer 08.03.2022 0806/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 Sportausschuss 10.03.2022 Inklusive Skaterparks - Antrag der Stadt-AG Behindertenpolitik zum Sportausschuss 27.01.2022 Die Stadt-AG Behindertenpolitik (Herr Ingo Wellsandt) hat zur Sitzung des Sportausschusses am 27.01.2022 den Antrag gestellt, je einen Skatepark links- und rechtsrheinisch barrierefrei für alle Köl- nerinnen und Kölner zu ermöglichen,. Als Anforderung für einen inklusiven Skatepark werden barrie- refreie Zugänge, Toiletten und Parkplätze benötigt. Der Antrag wurde aus sportfachlicher Sicht vom Sportausschuss unterstützt, um sukzessive barriere- freie Sportangebote im Stadtgebiet zu schaffen, und sodann in den Jugendhilfe-ausschuss verwie- sen. Die Jugendverwaltung bezieht zum Anliegen der Stadt-AG Behindertenpolitik wie folgt Stellung: Grundsätzlich unterstützt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Einrichtung weiterer Skater- parks im Stadtgebiet, vor allem mit dem Blick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Das Skaten hat sich dauerhaft als beliebte Trendsportart entwickelt und durchgesetzt. Das Beispiel der im rechtsrheinischen Stadtgebiet beliebten und gut nachgefragten inklusiven Skateranlage an der Mer- heimer Heide zeigt, dass solche Bewegungsangebote nicht nur eine Aufwertung für den Stadtbezirk darstellen, sondern auch über Stadtbezirksgrenzen hinweg attraktiv sind und zum Spielen und Bewe- gen einladen. Zusätzliche niederschwellige Angebote im öffentlichen Raum - barrierefrei und kostenfrei für alle ohne Ausgrenzung - sind daher unterstützungswürdig und passen in den Anspruch der Stadt Köln bei ihrer Weiterentwicklung sowohl zu einer kinderfreundlichen Kommune als auch zur Sportstadt Köln. Für die Errichtung von eigenen Toilettenanlagen auf den öffentlichen Spiel- und Bewegungs-flächen stehen im Etat der Jugendverwaltung keine Mittel zur Verfügung, ebenso wenig für einen dauerhaften Betrieb solcher Einrichtungen, der damit einhergehenden Reinigung und Instandhaltung sowie der Kosten für Be- und Entwässerung. Darüber hinaus sollte man im Blick behalten, dass jede Fläche, die auf einem Spielplatz für eine Toilettenanlage herangezogen würde, dem Spielzweck entzogen und eine zusätzliche Versiegelung bedeuten würde. Bei der Planung barrierefreier Skate-Anlagen bezieht die Verwaltung daher umliegende Einrichtun- gen, die über Toiletten verfügen und eine Nutzung ermöglichen, mit ein. Am Familien-park unterhalb der Zoobrücke ist dies die benachbarte Jugendeinrichtung. Die schon genannte rechtsrheinische Wheelchair Anlage in Höhenberg grenzt an eine Sportanlage, deren Toiletten mit genutzt werden können. Weiterhin gibt es dort Parkplätze, auch für die Besucher der Merheimer Heide, die öffentlich genutzt werden können. Linksrheinisch ist das KAP 686 im Rheinauhafen eine Skateranlage, die als barrierefrei gilt. Auch dort gibt es eine öffentliche Toilettenanlage. Für die geplante linksrheinische Skateranlage, die in die offene Sportanlage Everhardtstr. eingebettet wird, wird sich eine Toilettennutzung der Sportanlage ermöglichen lassen. Auch hier wird bei der Pla- nung auf Barrierefreiheit geachtet werden. Angesichts knapper Flächenressourcen in dieser Stadt und dem Ratsauftrag, unter Klimaschutz- 2 Aspekten möglichst wenig Flächen zusätzlich zu versiegeln, sind für die Realisierung weiterer Skater- anlagen viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die Flächen sollten vor dem oben genannten Hintergrund ohnehin bereits versiegelt sein, müssen für die Kinder und Jugendlichen gut erreichbar sein und eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel haben. Sie müssen den Vorgaben des Immissions-schutzgesetzes genügen, da sie – im Gegensatz zu den Kinderspielflächen – keinen besonderen rechtlichen Schutz genießen, und aus diesem Grunde einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung haben. Dazu kommen in der dicht besiedelten Stadt auch vielfache quartiersbezoge- ne Herausforderungen. Die im Antrag geforderte zusätzliche Herrichtung von Parkraum und von Toi- lettenanlagen stellt dabei eine zusätzliche Herausforderung an die ohnehin schwierige Flächensuche. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Sportamt sind im Austausch, um im beidseitigen Interesse die Suche nach Sport-, Spiel- und Bewegungsflächen zu gemeinsam voran zu bringen, weil es hierbei Überschneidungen gibt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0806/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 11:36