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0806/2022

Inklusive Skaterparks - Antrag der Stadt-AG Behindertenpolitik ohne Nummer zum Sportausschuss 27.01.2022

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 10.03.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 6.5

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4564 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 08.03.2022 
 0806/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 
Sportausschuss 10.03.2022 
 
Inklusive Skaterparks - Antrag der Stadt-AG Behindertenpolitik zum Sportausschuss 
27.01.2022 
Die Stadt-AG Behindertenpolitik (Herr Ingo Wellsandt) hat zur Sitzung des Sportausschusses am 
27.01.2022 den Antrag gestellt, je einen Skatepark links- und rechtsrheinisch barrierefrei für alle Köl-
nerinnen und Kölner zu ermöglichen,. Als Anforderung für einen inklusiven Skatepark werden barrie-
refreie Zugänge, Toiletten und Parkplätze benötigt.  
Der Antrag wurde aus sportfachlicher Sicht vom Sportausschuss unterstützt, um sukzessive barriere-
freie Sportangebote im Stadtgebiet zu schaffen, und sodann in den Jugendhilfe-ausschuss verwie-
sen. 
Die Jugendverwaltung bezieht zum Anliegen der Stadt-AG Behindertenpolitik wie folgt Stellung:  
Grundsätzlich unterstützt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Einrichtung weiterer Skater-
parks im Stadtgebiet, vor allem mit dem Blick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Das 
Skaten hat sich dauerhaft als beliebte Trendsportart entwickelt und durchgesetzt. Das Beispiel der im 
rechtsrheinischen Stadtgebiet beliebten und gut nachgefragten inklusiven Skateranlage an der Mer-
heimer Heide zeigt, dass solche Bewegungsangebote nicht nur eine Aufwertung für den Stadtbezirk 
darstellen, sondern auch über Stadtbezirksgrenzen hinweg attraktiv sind und zum Spielen und Bewe-
gen einladen.  
Zusätzliche niederschwellige Angebote im öffentlichen Raum - barrierefrei und kostenfrei für alle ohne 
Ausgrenzung -  sind daher unterstützungswürdig und passen in den Anspruch der Stadt Köln bei ihrer 
Weiterentwicklung sowohl zu einer kinderfreundlichen Kommune als auch zur Sportstadt Köln.  
Für die Errichtung von eigenen Toilettenanlagen auf den öffentlichen Spiel- und Bewegungs-flächen 
stehen im Etat der Jugendverwaltung keine Mittel zur Verfügung, ebenso wenig für einen dauerhaften 
Betrieb solcher Einrichtungen, der damit einhergehenden Reinigung und Instandhaltung sowie der 
Kosten für Be- und Entwässerung. Darüber hinaus sollte man im Blick behalten, dass jede Fläche, die 
auf einem Spielplatz für eine Toilettenanlage herangezogen würde, dem Spielzweck entzogen und 
eine zusätzliche Versiegelung bedeuten würde.  
Bei der Planung barrierefreier Skate-Anlagen bezieht die Verwaltung daher umliegende Einrichtun-
gen, die über Toiletten verfügen und eine Nutzung ermöglichen, mit ein. Am Familien-park unterhalb 
der Zoobrücke ist dies die benachbarte Jugendeinrichtung.  
Die schon genannte rechtsrheinische Wheelchair Anlage in Höhenberg grenzt an eine Sportanlage, 
deren Toiletten mit genutzt werden können. Weiterhin gibt es dort Parkplätze, auch für die Besucher 
der Merheimer Heide, die öffentlich genutzt werden können. 
Linksrheinisch ist das KAP 686 im Rheinauhafen eine Skateranlage, die als barrierefrei gilt. Auch dort 
gibt es eine öffentliche Toilettenanlage.  
Für die geplante linksrheinische Skateranlage, die in die offene Sportanlage Everhardtstr. eingebettet 
wird, wird sich eine Toilettennutzung der Sportanlage ermöglichen lassen. Auch hier wird bei der Pla-
nung auf Barrierefreiheit geachtet werden. 
Angesichts knapper Flächenressourcen in dieser Stadt und dem Ratsauftrag, unter Klimaschutz-

2 
 
Aspekten möglichst wenig Flächen zusätzlich zu versiegeln, sind für die Realisierung weiterer Skater-
anlagen viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die Flächen sollten vor dem oben genannten 
Hintergrund ohnehin bereits versiegelt sein, müssen für die Kinder und Jugendlichen gut erreichbar 
sein und eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel haben. Sie müssen den Vorgaben 
des Immissions-schutzgesetzes genügen, da sie – im Gegensatz zu den Kinderspielflächen – keinen 
besonderen rechtlichen Schutz genießen, und aus diesem Grunde einen ausreichenden Abstand zur 
Wohnbebauung haben. Dazu kommen in der dicht besiedelten Stadt auch vielfache quartiersbezoge-
ne Herausforderungen. Die im Antrag geforderte zusätzliche Herrichtung von Parkraum und von Toi-
lettenanlagen stellt dabei eine zusätzliche Herausforderung an die ohnehin schwierige Flächensuche. 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Sportamt sind im Austausch, um im beidseitigen 
Interesse die Suche nach Sport-, Spiel- und Bewegungsflächen zu gemeinsam voran zu bringen, weil 
es hierbei Überschneidungen gibt.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Sportausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0806/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
10.03.2022
Erstellt
04.03.2022 11:36