2599/2022
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates
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Anlage 3 - Ergänzende Unterlagen zu den neuen Mitgliedern
6802 Zeichen
Neubenennung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Köln Informationen zur Qualifikation und Person Anlage 3 Gestaltungsbeirat der Stadt Köln - Mitglied Dezernat Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Geschäftsführung Gestaltungsbeirat Herr Prof. Van Broeck Stadtplaner, Architekt, Brüssel, Belgien https://www.bogdanvanbroeck.com/ Prof. Leo van Broeck, geboren 1958, ist einer der renommiertesten Architekten und Stadtplaner Bel- giens. Er absolvierte sein Architekturstudium in Leuven von 1976 bis 1981. Er begann 1995 zu leh- ren und wurde 2006 Professor für Architektur und Stadtplanung an der Universität KU Leuven. Im Jahr 2007 wurde er Gründungspartner des Architekturbüros BOGDAN & VAN BROECK (jetzt "&bogdan"), Brüssel, das zahlreiche Preise und Auszeichnungen in Qualifikationsverfahren erhalten hat, wie zuletzt (u.a.): - 1. Preis, "Integriertes Zentrum für Drogenabhängige", Brüssel, 2021. - 1. Preis, "Umwandlung ehemaliger Cinzano-Büros", Wald 2020. Von 2013 bis 2016 war er Vorsitzender der FAB - Federation of Architecture Associations of Belgium und von 2016-2020 flämischer Regierungsarchitekt, wo er zusammen mit einem Team von Fachleu- ten und Verwaltungsmitarbeitern regionale Behörden und Gemeinden in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaft, öffentlicher Raum, Infrastrukturprojekte und soziale Initiativen beriet. In dieser Funktion als Regierungsarchitekt nahm er zahlreiche Jurytätigkeiten wahr. Seit 2020 ist er Mitglied des Club of Rome (EU Chapter) und seit 2022 ist er zum Vorsitzenden des Klimaexperten- ausschusses der Region Brüssel ernannt worden. Gestaltungsbeirat der Stadt Köln - Mitglied Dezernat Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Geschäftsführung Gestaltungsbeirat Frau Prof.-in Ragnhild Klußmann Architektin BDA, Köln Spezialisierung: Bauen mit und im Be- stand http://www.raumwerkarchitekten.de Frau Prof.-in Ragnhild Klußmann, Jahrgang 1971, studierte in den Jahren 1989/1996 Architektur in Köln (TH Köln) und Venedig (IUAV). Sie hat ihr Masterstudium an der Bergischen Universität Wup- pertal (BUW) mit Schwerpunkt Architekturgeschichte und –theorie absolviert. In der Zeit von 1998 bis 2001 war sie Projektleiterin bei der Firma Knoll International für Innenraum- planung und Büroprojekte. Seit 2002 hat sie eigene Architekturprojekte bei raumwerk.architekten, zunächst im Netzwerk, bestehend aus Kollegen und Experten, bearbeitet und war dabei in der Büro- leitung tätig. Von 2007 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der BU Wuppertal, am Lehrstuhl Entwerfen und Gebäudekunde sowie Städtebau tätig. In der Zeit hat sie in Forschungsprojekten an der Schnittstelle von Architekturtheorie und der Transformation von Stadt durchgeführt. Von 2012 bis 2014 hatte sie die Projektleitung des Projektes bergisch.project (Drittmittelprojekt zur experimentel- len Stadtforschung) ausgefüllt. 2012 wurde sie in den BDA berufen und ist seit 2014 aktiv in der Mitarbeit im Landesvorstand NRW (seit 2017 stellvertretende Landesvorsitzende) und im Vorstand Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) Köln tätig. Seit 2018 ist sie Mitglied im Beirat „Initiative ergreifen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKGB) und hat verschiedene Lehraufträge, Jurytätigkeiten ausgeübt und Gutachten erstellt. Seit 09/2022 ist sie als Professorin in der „Gebäudelehre + Gebäudetypologie“ an der Alanus Hoch- schule in Alfter tätig. Gestaltungsbeirat der Stadt Köln - Mitglied Dezernat Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Geschäftsführung Gestaltungsbeirat Prof. Juan Pablo Molestina Architekt, Köln http://www.molestina.de/ Prof. Juan Pablo Molestina ist in Quito, Ecuador geboren (1955). Er studierte Architektur an der Yale University in New Haven (USA) und am MIT in Cambridge (USA). Zu- dem arbeitete er bei Dr. Hassan Fathy in Ägypten. Seit 2001 ist er Professor für Gebäudelehre und Entwerfen an der Peter Behrens School of Arts, Fachbe- reich Architektur der Hochschule in Düsseldorf und von 2010 bis 2018 auch Dekan. In 2018 wurde er dort Gründungsdirektor des neuen Civic Design Programms (M.Sc. in Architektur). Als Gründungsgesellschafter von Molestina Architekten mit Büros in Köln und Madrid ist er in den Berei- chen Architektur und Städteplanung tätig. Zu den wichtigsten Projekten zählen unter anderem der Mas- terplan für die Ruhr Uni Bochum (2010), Neuer Campus Mülheim a.d. Ruhr (2010), Kö-Bogen II, Düssel- dorf (2009) und die Siedlung Ossendorf in Köln (Genossenschaftswohnen – Gesamtfertigstellung in 2022). In der Zeit von 2011 bis 2017 war er im Vorstand des Bundes Deutscher Architektinnen und Architek- ten (BDA) in Köln aktiv. Gestaltungsbeirat der Stadt Köln - Mitglied Dezernat Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Geschäftsführung Gestaltungsbeirat Frau Prof.-in Aufmkolk Landschaftsarchitektin BDLA, Hannover www.planergruppe-oberhausen.de Fotograf Jürgen Nobel Frau Prof.-in Aufmkolk, Jahrgang 1975, hat von 1994 bis 2000 an der Universität Hannover (heute Leibniz Universität) Landschafts- und Freiraumplanung studiert. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Planungsbüros trat sie 2010 in die Planergruppe Oberhausen ein, der sie seit 2013 als Gesellschaf- terin angehört. 2015 gründete sie eine Zweigstelle in Hannover mit dem Schwerpunkt Wettbewerbe und Vorentwürfe. Das Leistungsspektrum des Büros mit Geschäftssitzen in Essen und Hannover reicht von großräum- lichen Konzepten bis zur Planung von Quartiersplätzen oder Stadtteilparks. Seit 2022 ist sie Professorin für Entwerfen in der Objekt- und Freiraumplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) in Höxter. Als Preisrichterin war sie in vielen Qualifizierungsverfahren tätig wie z.B.: „Laurentiushöhe Warburg –Quartier mit Seele“ in der Hansestadt Warburg, Umgestaltung Alter Markt und Umfeld der Stadtkirche in Gudensberg oder auch beim Neubau einer dritten Grundschule in Sarstedt Auszeichnungen erhielt sie in den Qualifizierungsverfahren: 1. Preis Patrick Henry Village, Baufeld B3 + B4 Patrick Henry Village mit Cityförster architecture + urbanism, Hannover 1. Preis Neubau einer Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier in Münster, mit heimspiel architek- ten, Münster 1. Preis Neubau Stadtverwaltung mit umliegender Quartiersentwicklung in Lippstadt mit heimspiel Architekten, Münster und STUDIO SCHULTZ GRANBERG, Berlin Sie arbeitet interdisziplinär mit Verkehrsplanern*innen, Architekten*innen, Stadtplanern*innen, Land- schaftsplanern*innen, Ökologen*innen und Künstlern*innen zusammen und entwickelt Konzepte der Nachhaltigkeit zur Werterhaltung.
Anlage 2 - Rollierendes System mit 5 Personen
436 Zeichen
ANLAGE 2
Rollierendes System mit 5 Mitglieder
NEU
NEU
Amtszeit
1.
Periode
1
2
1.
Periode
3
4
5
2023
3 Jahre
ALT NEU
2.
Periode
3
4
5
1.
Periode
6
7
2026
3 Jahre
ALT NEU
2.
Periode
6
7
1.
Periode
8
9
10
2029
3 Jahre
ALT NEU
2.
Periode
8
9
10
1.
Periode
11
12
u.s.w.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
748 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/611/2
611/2 Horn Az
Vorlagen-Nummer
2599/2022
Stand: 07.03.2023
Sachstandsbericht
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln;
Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Ratsbeschluss 09.02.2023
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates
2599/2022
Abstimmungsergebnis über die Vorlage in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses
(Anlage 4):
Einstimmig zugestimmt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Die neuen Mitglieder wurden am 09.02.2023 vom Rat benannt.
Damit ist die Aufgabe abgeschossen und bedarf keiner weiteren Wiedervorlage.
Anlage 4 - Auszug aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023
1241 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 03.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 6.7 Ratsvorlage betreffend "Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates" 2599/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses (namentliche Ergänzung fett): Der Rat der Stadt Köln beschließt, die fünf stimmberechtigten Mitglieder des Gestal- tungsbeirates zu benennen Aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat benennt der Rat 1 Herrn Minkus als Mitglied des bisherigen Gestaltungsbeirates aus Köln für weitere drei Jahre. Der Rat benennt folgende neue Mitglieder für den Gestaltungsbeirat: 2. Herrn Professor Van Broeck, ehem. Landesbaumeister und Architekt aus Brüs- sel für drei Jahre und für sechs Jahre 3 Frau Professorin Klußmann, Architektin aus Köln, 4. Herrn Professor Molestina, Architekt und Stadtplaner aus Köln, und 5. Frau Professorin Aufmkolk, Landschaftsarchitektin aus Essen Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
4472 Zeichen
*Korrektur 25.01.2022 Namenszusatz ergänzt Dezernat, Dienststelle VI/611/2 611/2 Horn Az Vorlagen-Nummer 2599/2022 Freigabedatum 24.01.202 3, Korrektur 25.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsbeirat der Stadt Köln; Berufung der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die fünf stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbei- rates zu benennen. Aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat benennt der Rat 1 Frau / Herrn …………………als Mitglied des bisherigen Gestaltungsbeirates aus Köln für weitere drei Jahre. Der Rat benennt folgende neue Mitglieder für den Gestaltungsbeirat: 2. Herrn Professor Van Broeck*, ehem. Landesbaumeister und Architekt aus Brüssel für drei Jahre und für sechs Jahre 3 Frau Professorin Klußmann, Architektin aus Köln, 4. Herrn Professor Molestina, Architekt und Stadtplaner aus Köln, und 5. Frau Professorin Aufmkolk, Landschaftsarchitektin aus Essen Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Gestaltungsbeirat ist zur Sicherung der gestalterischen Qualität des Kölner Stadtbildes und der Baukultur ein unverzichtbares Beratungsgremium. Für die städtebaulichen und bau- kulturellen Planungen ist er ein maßgebliches Instrument im Entscheidungsprozess. Er berät den Rat, insbesondere den Stadtentwicklungsausschuss, sowie die Bezirksvertretungen und die Verwaltung mit Stellungnahmen und Anregungen. Zudem ist er in den Qualifikationsver- fahren oder Projektgremien personell vertreten. Mit dieser Beschlussvorlage ist die neue Besetzung vorgesehen. Nachdem der Rat bereits mit der Beschlussvorlage 1438/2022 in der Sitzung vom 10.11.2022 eine neue Geschäftsordnung in geänderter Fassung beschlossen hat, können die zukünftigen Mitglieder benannt werden. Die personellen Vorschläge der Verwaltung wurden nach intensiven Diskussionen unter Ein- beziehung der stadtpolitischen Sprecher der Fraktionen und der Fachverbände für die Aufga- be ausgewählt. Wie beschlossen wird der Beirat interdisziplinären zusammengesetzt, damit die Aufgaben zukunftsorientiert beraten werden können. Die Besetzung soll zudem nach der Satzung aus drei Experten*innen aus der Region Köln und zwei externen Expert*innen beste- hen. Um einen stetigen Austausch der Mitglieder, aber auch eine beständige Kenntnis über die Projekte in dem Gremium zu gewährleisten sollen zwei Mitglieder für drei Jahre, und drei für sechs Jahre berufen werden. Durch den Wechsel wird das sogenannte „rollierende Sys- tem“ in Gang gesetzt. So soll mit der Einführung dieses Systems das Knowhow und die Pro- jektkenntnis erhalten bleiben, aber auch eine Kontinuität in der Bewertung von Projekten gesi- chert werden. Dies soll auch in dieser Amtszeit gesichert sein indem ein Mitglied, das vom Rat benannt wird, aus dem bisherigen Beirat in den neuen Beirat berufen wird. Die neuen Experten*innen sind aufgrund von Vorschlägen der Berufsverbände Bund Deut- scher Architekten (BDA), Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), Bund Deutscher Baumeister (BDB) und Architektur Forum Rheinland (AfR) unter Moderation des Haus der Architektur Köln (hdak) zusammen mit der Verwaltung ausgewählt und in eine paritätische Rangfolge gebracht worden. Die ausgewählten Personen wurden im Vorfeld nach Qualifikati- on und Eignung sondiert und die formalen Voraussetzungen bzw. Eignung seitens des Stadt- planungsamtes geprüft. Die neuen Kandidat*innen wurden seitens der Verwaltung kontaktiert und haben ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Nach Ablauf von drei Jahren werden für die beiden Erstgenannten (1 und 2) neue Exper- ten*innen für eine Amtszeit von sechs Jahren neu benannt, sodass ein kontinuierliches Arbei- ten gewährleistet wird und die Kenntnis über bereits behandelte Projekte oder Leitfäden der Stadt im Beirat vorhanden bleibt. Zum besseren Verständnis ist die vom Rat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 beschlossene Geschäftsordnung als Anlage 1 beigefügt. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Geschäftsordnung in der Fassung vom 10.11.2022 Anlage 2 Rollierendes System mit 5 Mitgliedern Anlage 3 Ergänzende Unterlagen zu den neuen Mitgliedern
Anlage 1 - Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln
9748 Zeichen
GO Gestaltungsbeirat Köln Entwurf Lesefassung 1 Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln in der durch den Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung vom 10.11.2022 1. Aufgabe des Gestaltungsbeirates Die Stadt Köln hat das Ziel, Baukultur zu stärken und das Stadtbild qualitätsvoll weiter zu ent- wickeln. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die Stadt als unabhängiges, beratendes Sachver- ständigengremium. Er hat die Aufgabe, im Dialog mit Verwaltung, Politik und Vorhabenträgern die architektonische und städtebauliche Qualität von Planungs- und Bauprojekten zu verbes- sern und Fehlentwicklungen vorzubeugen. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Lan- des Nordrhein-Westfalen. 2. Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates (1) Im Gestaltungsbeirat werden in einem möglichst frühen Planungsstadium behandelt: a) Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder ihrer Stadtbildprägung von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind, b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer Relevanz für die Stadtgestaltung, c) - besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und Grünanlagen sowie beson- ders wichtige Wegebeziehungen, wie Einkaufszonen und größere Verkehrsberuhi- gungsmaßnahmen, - Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung, wie z. B. Brücken, große ÖPNV-Haltestellen, - sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen, z. B. Werbeanlagen, Stadt- möblierung etc. d) Der Gestaltungsbeirat gibt Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfä- den der Stadt Köln, wie z.B. dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuchtenkon- zept, ab. (2) Vorhaben, die in einem Qualifizierungsverfahren beurteilt wurden, fallen nur dann in die Zuständigkeit des Beirats, wenn das tatsächlich eingereichte Vorhaben von dem prämierten Ergebnis wesentlich abweicht. Vorhaben, die in einem projektbe- zogenen Beratungsgremium beurteilt werden, werden nicht zusätzlich im Gestal- tungsbeirat vorgestellt. (3) Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungs- gremium eingebunden. 3. Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates (1) Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Beset- zung ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbezogen hin- zugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in Region Köln erforderlich. Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der Architektur Köln (hdak) und maß- geblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zur Berufung vorgeschla- gen. Bei der Besetzung ist zu beachten, dass eine Qualifikation aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Freiraumplanung vertreten ist. Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die Anlage 1 GO Gestaltungsbeirat Köln Entwurf Lesefassung 2 - in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z.B. Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder - als Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren - als unabhängige Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Ver- fahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren - Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder Städ- tebau/Stadtplanung sind bzw. waren. Die Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen. (2) Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel für sechs Jahre berufen. Eine Wiederbe- rufung ist nicht möglich. Zur Sicherung der Kontinuität wird ein „rollierendes System“ einge- führt. Dazu werden für die erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für ledig- lich drei Jahre und drei Mitglieder für sechs Jahre entsandt, wobei die erstgenannten Mit- glieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. Scheiden Mitglieder vorzeitig aus dem Gestaltungsbeirat aus, werden die an ihrer Stelle neu zu berufenden Mitglieder in der Regel für die restliche Zeit, für die der Rat die aus- geschiedenen Mitglieder berufen hatte, bestellt. (3) Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beratenden ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld analog § 57 GO. (4) Als beratende Mitglieder nehmen an den Beiratssitzungen der/die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses sowie je ein/e von den im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen vorgeschlagene/r Vertreter/-in und/oder deren/dessen Stellvertreter/in beratend teil. Dafür können außer Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/-innen oder Einwohner/-innen vorgeschlagen werden. Außerdem kann, nach Vo- ranmeldung bei der Geschäftsführung, maximal ein Mitglied der Bezirksvertretung der Stadtbezirke 1 bis 9 für die Beratungszeit von Projekten aus dem jeweiligen Stadtbezirk ohne Stimmrecht teilnehmen. (5) Der*die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat. Die Beigeordneten der Dezernate, die durch Projekte betroffen sind, werden zur Teilnahme gebeten und können die Amtsleitung hinzuziehen oder sich vertreten lassen, falls dies ge- wünscht bzw. erforderlich ist 4. Vorsitz und Vertretung Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den stimmberechtigten Beirats- mitgliedern gewählt. Der Vorsitz ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleis- ten. 5. Beschlussfähigkeit (1) Der Gestaltungsbeirat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sowie die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, darunter der/die Vor- sitzende oder Stellvertreter*in anwesend sind. (2) Entscheidungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. 6. Befangenheit (1) Ist ein Mitglied des Gestaltungsbeirates selbst an einem Vorhaben, das im Beirat beurteilt wird, beteiligt, so nimmt dieses Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teil. GO Gestaltungsbeirat Köln Entwurf Lesefassung 3 (2) Die Gestaltungsbeiratsmitglieder haben geschäftliche oder private Beziehungen zu einem zu diskutierenden Bauprojekt gegenüber Verwaltung und Vorsitz offenzulegen. Besteht die Besorgnis der Befangenheit, so nimmt das Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teil. 7. Anhörung (1) Bei den Beratungen hat in der Regel der/die Vorsitzende dem/der Entwurfsverfas- ser*in oder dem/der Bauherrn*in des zu beurteilenden Projektes Gelegenheit zur Äu- ßerung zu geben. Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates über das zu beurteilende Projekt teilt der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser die Emp- fehlung des Gestaltungsbeirates mit. (2) Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Beirates, so ist dem/der Entwurfsverfasser*in die Möglichkeit zur Überarbeitung gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates einzu- räumen. Das Vorhaben ist dem Beirat erneut vorzustellen. (3) Es muss sichergestellt werden, dass die Beratungen des Gestaltungsbeirates nicht zu Verzögerungen im bauaufsichtsrechtlichen Verfahren führen. 8. Öffentlichkeitsarbeit (1) Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlich Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt werden können, die bereits öffentlich sind, zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bau- herr*in nichts gegen eine öffentliche Beratung einzuwenden hat. (2) Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfin- den. Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden. Dazu eignen sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden. 9. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung, die Vorbereitung der Sitzungen und die Fertigung der Niederschrift des Gestaltungsbeirates obliegt dem/der Beigeordneten für Planen und Bauen, vertreten durch das Stadtplanungsamt. (2) Verwaltung, Ratsgremien und Beirat können Vorschläge für die Beratung im Gremium ein- bringen. Die Übernahme in die Tagesordnung (TO) wird zwischen Vorsitz und der Verwaltung abgestimmt. Die Unterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen. (3) Der Gestaltungsbeirat tagt in der Regel sieben Mal im Jahr. (4) Eine Woche vor der Sitzung wird allen Mitgliedern des Beirates die Einladung mit Tagesordnung zugestellt. (5) Die Geschäftsführung gibt die Ergebnisprotokolle des Gestaltungsbeirates dem Stadtent- wicklungsausschuss sowie den betroffenen Bezirksvertretungen als Mitteilung im öffentli- chen Teil der Sitzung zur Kenntnis. (6) Zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit (z.B. Vergabe eines vertiefenden Gutachtens) der Beiratsmitglieder wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des Haushalts-/Ergebnisplanes ein jährliches Budget festgelegt, das der/die Beigeordnete für Planen und Bauen im Rah- men der Geschäftsführung verwaltet. Aus dem Budget erfolgt auch die Erstattung des Aufwendungsersatzes für alle Mitglieder und die Erstattung der Reisekosten für die externen Mitglieder. (7) Im Vorfeld zu den Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu je- weils neuen Projekten organisiert. 10. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2599/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 16.08.2022 16:00