2914/2022
Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlage-Nummer 2914/2022 Freigabedatum 06.10.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien Gremium Datum Rat 10.11.2022 Begründung Dringlichkeit Das Schulplatzangebot an Gymnasien muss zum kommenden Schuljahr 2023/24 kurzfristig deutlich erweitert werden. In der Task Force Schulbau und Schulplätze 23/24 wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen an den Gymnasialstandorten kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, müssen die Vertragsverhandlun- gen umgehend erfolgen. Eine Einhaltung der Sitzungsfolge bis einschließlich der Ratssitzung am 10.11.2022 würde einen erheblichen Verzug bedeuten, der eine Bereitstellung zum Schuljahresbe- ginn gefährden könnte. Zudem liegen aktuelle Anmietangebote vor, welche einer dringenden Bestäti- gung bedürfen. Auch die Sitzung des Hauptausschusses am 17.10.2022 reicht im Zusammenhang mit der dringlichen Verhandlungsaufnahme nicht aus. Beschluss: Der Rat erkennt den Bedarf zur Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflä- chen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern, temporären Sporthallen oder Modul- bauten für Gymnasien an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen aufzunehmen sowie die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthal- len inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, so- fern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Ein- richtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finan- ziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrichtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Ratsbeschlusses. 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 06.10.2022 Gez. Reker Gez. Breite 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Gymnasien in Köln zum Schuljahr 2023/24 begründet sich wie folgt: Die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2022/23 von 4.319 Schü- ler*innen konnte trotz des Starts von zwei neuen Gymnasien in Lövenich und Müngersdorf bei einer stadtweiten Regelkapazität von insgesamt 3.756 Schulplätzen in den Eingangsklassen der Gymnasi- en in städtischer und nicht-städtischer Trägerschaft nur durch folgende Maßnahmen erfüllt werden: • Maximale Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung an den 33 städtischen Gymna- sien mit 125 Eingangsklassen, d.h. Klassengrößen von 31 bei dreizügigen und von 30 bei vier- und mehrzügigen Gymnasien. Der Klassenfrequenzrichtwert für Gymnasien liegt bei 27. • Bildung von 7 Mehrklassen an Gymnasien in städtischer Trägerschaft und 2 Mehrklassen an Gymnasien in nicht-städtischer Trägerschaft. Mehrklassen sind nach § 81 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zusätzliche Eingangsklassen, die über die am Raumprogramm der Schulen orientierte, festgelegte Zügigkeit einer Schule, ausnahmsweise, in der Regel durch Bereitstel- lung zusätzlicher Raumressourcen, zur Verfügung gestellt werden, z.B. in der Form, dass ein 4 vierzügiges Gymnasium einmalig fünf Eingangsklassen bildet. Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wiederholt viele Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten einrichten musste, hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass sie zum Schuljahr 2023/24 keine Mehrklassen mehr nach dem bisherigen Verfahren genehmigen wird. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Gymnasialplätze inklusive Fachräume und weiterer benötigter Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulplätze 2023/24 einberufen. Die Task Force hat das Ziel, an nach Möglichkeit mindestens 10 Gymnasialstandorten durch Bereitstellung von Schulcontai- nern und/oder Anmietungen die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ausreichend viele Eingangsklassen und Gymnasialplätze im Rahmen von genehmigungsfähigen (perspektivi- schen) Zügigkeitserweiterungen der Schulen zur Verfügung stehen und insgesamt eine Entlastung im Gymnasialbereich geschaffen wird. Die Verwaltung rechnet zum Schuljahr 2023/24 mit geschätzt 4.250 Schüler*innen an Gymnasien in Köln und damit mit einer etwa vergleichbar hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen wie im Schuljahr 2022/23. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachver- dichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zum kommenden Schuljahr bis zu 125 Gymnasial- plätze fehlen. Nach Bevölkerungsprognose werden die Kinderzahlen ab 2024/25 und damit auch die Nachfrage nach Schulplätzen in den unterschiedlichen Schulformen voraussichtlich weiter stark an- steigen. An den Gymnasien wird zum Schuljahr 2025/26 mit insgesamt rund 4.600 Schüler*innen gerechnet. Die hier beschriebenen Ad-hoc-Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Gymnasialplätze durch Schulcontainer und Anmietungen zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungsfähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Konkret sollen – vorbehaltlich der Zu- stimmung durch die Bezirksregierung – 6 zusätzliche Eingangsklassen mit rund 180 Schulplätzen an den Start gehen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Raumkapazitäten an den Gymnasien so zu ver- bessern, dass diese unter adäquaten räumlichen Bedingungen G9 umsetzen können. Zum Schuljahr 2026/27 wird erstmalig wieder ein 13. Jahrgang mit rund 4.300 Schüler*innen gebildet werden. Diese Schüler*innen verbleiben (wieder) ein Jahr länger an den Gymnasien und verlassen nicht (mehr) wie unter G8 nach 12 Schuljahren mit Abitur die Schulen. Diese Ad-hoc-Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze bzw. zur Realisierung adäquater Raumkapazitäten an Schulen werden ergänzt durch die sogenannten Stärkungspakete, mit denen zusätzlich zu bzw. teilweise aufbauend auf den schon beschlossenen Beschleunigungspaketen im Schulbau (1./2.GU/TU-Paket) insgesamt 12 weiterführende Schulen (6 Gesamtschulen und 6 Gym- nasien) bis zum Schuljahr 2025/26 (im Interim) starten sollen. Weitere neue weiterführende Schulen, insbesondere Gesamtschulen, folgen bedarfsgerecht nach 2025/26, insbesondere in den großen neuen Wohnbaugebieten, beispielsweise Parkstadt-Süd und Mülheim-Süd, in denen auch Grund- schulen und Kindertageseinrichtungen vorgesehen sind. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lösungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schülerzahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor, sobald eine aktualisierte städti- sche Bevölkerungsprognose (voraussichtlich zum Jahresende 2022) vorliegt. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Gymnasien, teilweise im Vorgriff auf geplante Bau- maßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force in einem intensiven Prüfprozess alle Gymnasialschulstandorte bewertet. Es hat sich herausgestellt, dass es an einigen Schulstandorten durchaus Nachverdichtungspotentiale auf den untersuchten Grundstücken gibt. Eine Nachverdichtung bedeutet auch eine Reduzierung von Außenflächen sowie 5 die Notwendigkeit innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pädagogische Konzep- te auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet ebenso die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal. Die Verwaltung steht unter ande- rem aufgrund der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen in engem Austausch mit der Bezirksregierung Köln. Das Ziel von 10 zusätzlichen Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/24 wird voraussichtlich nicht erreicht werden können, da passende Flächenpotentiale nicht in ausreichendem Maße vorhanden oder zur Ausschöpfung der identifizierten Potentiale teilweise umfangreiche Vorar- beiten nötig sind. Daher sind einige der folgend aufgeführten Maßnahmen strategischer Natur. Bei ihnen erscheint keine kurzfristige Umsetzung möglich und damit keine Einrichtung zusätzlicher Klas- sen zum Schuljahr 2023/24 oder 2024/25. Die Erweiterungspotentiale sollen durch Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthallen gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Ma- ximum erreichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschiebungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liegt ein Mietangebot für bestehende Schulflächen eines anderen Schulträgers in un- mittelbarer Nähe zu einem städtischen Gymnasium vor. Mit dem Anmietbeschluss werden in nicht- öffentlicher Sitzung die konkreten Flächen und Standorte benannt. Für folgende Schulstandorte sind Containeraufstellungen und/oder temporäre Turnhallen vorgesehen: GY Schulstr. (bis zu 9 Räume sowie 3 naturwissenschaftliche Räume, 1 Turnhalle - kurzfris- tig) GY Kattowitzer Str. (bis zu 8 Räume - kurzfristig) GY Kartäuserwall (bis zu 4 naturwissenschaftliche Räume - kurzfristig) GY Neue Sandkaul (bis zu 12 Räume - kurzfristig) GY Nachtigallenstr. (bis zu 10 Räume sowie 4 naturwissenschaftliche Räume, 4 Differenzierungs- räume, 4 Büros - kurzfristig) GY Genovevastr. (bis zu 2 naturwissenschaftliche Räume - kurzfristig) Für folgende Schulstandorte sind Anmietungen vorgesehen: GY Severinstr. (Erfüllung Raumbedarf für Zügigkeitserweiterung - strategisch) GY Kartäuserwall (bis zu 5 Räume sowie 1 Turnhalle - kurzfristig) GY Brügelmannstr. (Erfüllung Raumbedarf für vorgezogenen Start - strategisch) GY Genovevastr. (bis zu 7 Räume - kurzfristig) Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken und aufgrund der einmaligen Gelegenheit, Schulkapazitäten erweitern zu können, ist es dringend notwendig, diese Potentiale auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schulentwicklung unterstützt. Voraussichtliche Kosten: 6 Die Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthal- len inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, so- fern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Ein- richtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finan- ziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrichtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Ratsbeschlusses. Im Zusammenhang mit der Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder hat die Verwaltung im März 2022 bereits 19 Containerklassen angemietet. Tatsächlich werden aus diesem Kontingent 7 Klassen als sogenannte Vorbereitungsklassen für ukrainische Kinder verwendet, so dass aus diesem Kontin- gent 12 Containerklassen für zusätzliche Schulplätze 2023/24 verwendet werden können. Sollten seitens der Containerhersteller weitere Mietangebote eingehen, wird die Verwaltung auch zu diesen Angeboten konkrete Verwendungsvorschläge unterbreiten. Im Weiteren steht die Verwaltung zwecks Anmietung verschiedener Büroimmobilien zur Schulnutzung in Gesprächen mit den Vermieter*innen/Eigentümer*innen. Sollten sich hieraus konkrete Anmietmög- lichkeiten ergeben, wird die Verwaltung auch hierzu entsprechende Beschlüsse vorbereiten.
Anlage 1 Standort Neue Sandkaul
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Anlage 1 Hinweis zum Schulstandort Neue Sandkaul Für das Gymnasium Neue Sandkaul war zunächst die Aufstellung der Containereinheiten auf dem nahegelegenen Festplatz angedacht. Nach eingehender Prüfung wird diese Option nicht weiterverfolgt. Als Standort für die geplanten bis zu 12 Unterrichtsräume ist die Parkplatzfläche neben dem Schulgebäude vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2914/2022
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 02.09.2022 13:58