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2914/2022

Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien

Dringlichkeitsvorlage Rat 10.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 8.2

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 1 Standort Neue Sandkaul

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Dringlichkeitsvorlage Rat

14546 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlage-Nummer 
 2914/2022 
Freigabedatum 
 06.10.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von 
Schulplätzen an Gymnasien 
Gremium Datum 
Rat 10.11.2022 
 
Begründung Dringlichkeit 
 
Das Schulplatzangebot an Gymnasien muss zum kommenden Schuljahr 2023/24 kurzfristig deutlich 
erweitert werden. In der Task Force Schulbau und Schulplätze 23/24 wurden im Zusammenhang mit 
Nachverdichtungspotentialen an den Gymnasialstandorten kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen 
entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, müssen die Vertragsverhandlun-
gen umgehend erfolgen. Eine Einhaltung der Sitzungsfolge bis einschließlich der Ratssitzung am 
10.11.2022 würde einen erheblichen Verzug bedeuten, der eine Bereitstellung zum Schuljahresbe-
ginn gefährden könnte. Zudem liegen aktuelle Anmietangebote vor, welche einer dringenden Bestäti-
gung bedürfen. Auch die Sitzung des Hauptausschusses am 17.10.2022 reicht im Zusammenhang 
mit der dringlichen Verhandlungsaufnahme nicht aus. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat erkennt den Bedarf zur Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflä-
chen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern, temporären Sporthallen oder Modul-
bauten für Gymnasien an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen 
aufzunehmen sowie die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und 
Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden 
Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthal-
len inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, so-
fern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen erzielt 
werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über 
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises 
für Gymnasien. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Ein-
richtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finan-
ziert. 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge 
einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrichtung unter dem 
Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Ratsbeschlusses.

2 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
06.10.2022    Gez. Reker  Gez. Breite

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Gymnasien in Köln zum Schuljahr 2023/24 begründet sich 
wie folgt:  
 
Die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2022/23 von 4.319 Schü-
ler*innen konnte trotz des Starts von zwei neuen Gymnasien in Lövenich und Müngersdorf bei einer 
stadtweiten Regelkapazität von insgesamt 3.756 Schulplätzen in den Eingangsklassen der Gymnasi-
en in städtischer und nicht-städtischer Trägerschaft nur durch folgende Maßnahmen erfüllt werden: 
• Maximale Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung an den 33 städtischen Gymna-
sien mit 125 Eingangsklassen, d.h. Klassengrößen von 31 bei dreizügigen und von 30 bei 
vier- und mehrzügigen Gymnasien. Der Klassenfrequenzrichtwert für Gymnasien liegt bei 27. 
• Bildung von 7 Mehrklassen an Gymnasien in städtischer Trägerschaft und 2 Mehrklassen an 
Gymnasien in nicht-städtischer Trägerschaft. Mehrklassen sind nach § 81 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zusätzliche Eingangsklassen, die über die am Raumprogramm der Schulen 
orientierte, festgelegte Zügigkeit einer Schule, ausnahmsweise, in der Regel durch Bereitstel-
lung zusätzlicher Raumressourcen, zur Verfügung gestellt werden, z.B. in der Form, dass ein

4 
 
vierzügiges Gymnasium einmalig fünf Eingangsklassen bildet. 
 
Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wiederholt viele 
Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten einrichten musste, hat die 
Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass sie zum Schuljahr 2023/24 keine Mehrklassen mehr 
nach dem bisherigen Verfahren genehmigen wird. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue 
Gymnasialplätze inklusive Fachräume und weiterer benötigter Infrastruktur zu schaffen, wurde durch 
die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulplätze 2023/24 einberufen. Die Task Force hat das 
Ziel, an nach Möglichkeit mindestens 10 Gymnasialstandorten durch Bereitstellung von Schulcontai-
nern und/oder Anmietungen die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ausreichend 
viele Eingangsklassen und Gymnasialplätze im Rahmen von genehmigungsfähigen (perspektivi-
schen) Zügigkeitserweiterungen der Schulen zur Verfügung stehen und insgesamt eine Entlastung im 
Gymnasialbereich geschaffen wird. Die Verwaltung rechnet zum Schuljahr 2023/24 mit geschätzt 
4.250 Schüler*innen an Gymnasien in Köln und damit mit einer etwa vergleichbar hohen Nachfrage 
nach Gymnasialplätzen wie im Schuljahr 2022/23. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachver-
dichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zum kommenden Schuljahr bis zu 125 Gymnasial-
plätze fehlen. Nach Bevölkerungsprognose werden die Kinderzahlen ab 2024/25 und damit auch die 
Nachfrage nach Schulplätzen in den unterschiedlichen Schulformen voraussichtlich weiter stark an-
steigen. An den Gymnasien wird zum Schuljahr 2025/26 mit insgesamt rund 4.600 Schüler*innen 
gerechnet.  
 
Die hier beschriebenen Ad-hoc-Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Gymnasialplätze durch 
Schulcontainer und Anmietungen zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungsfähige 
Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Konkret sollen – vorbehaltlich der Zu-
stimmung durch die Bezirksregierung – 6 zusätzliche Eingangsklassen mit rund 180 Schulplätzen an 
den Start gehen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Raumkapazitäten an den Gymnasien so zu ver-
bessern, dass diese unter adäquaten räumlichen Bedingungen G9 umsetzen können. Zum Schuljahr 
2026/27 wird erstmalig wieder ein 13. Jahrgang mit rund 4.300 Schüler*innen gebildet werden. Diese 
Schüler*innen verbleiben (wieder) ein Jahr länger an den Gymnasien und verlassen nicht (mehr) wie 
unter G8 nach 12 Schuljahren mit Abitur die Schulen. 
 
Diese Ad-hoc-Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze bzw. zur Realisierung adäquater 
Raumkapazitäten an Schulen werden ergänzt durch die sogenannten Stärkungspakete, mit denen 
zusätzlich zu bzw. teilweise aufbauend auf den schon beschlossenen Beschleunigungspaketen im 
Schulbau (1./2.GU/TU-Paket) insgesamt 12 weiterführende Schulen (6 Gesamtschulen und 6 Gym-
nasien) bis zum Schuljahr 2025/26 (im Interim) starten sollen. Weitere neue weiterführende Schulen, 
insbesondere Gesamtschulen, folgen bedarfsgerecht nach 2025/26, insbesondere in den großen 
neuen Wohnbaugebieten, beispielsweise Parkstadt-Süd und Mülheim-Süd, in denen auch Grund-
schulen und Kindertageseinrichtungen vorgesehen sind. 
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lösungsansätze 
aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schülerzahlen sowie schulrechtlicher 
Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ 
(Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil 
der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung 
sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor, sobald eine aktualisierte städti-
sche Bevölkerungsprognose (voraussichtlich zum Jahresende 2022) vorliegt. 
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Gymnasien, teilweise im Vorgriff auf geplante Bau-
maßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force in 
einem intensiven Prüfprozess alle Gymnasialschulstandorte bewertet. Es hat sich herausgestellt, 
dass es an einigen Schulstandorten durchaus Nachverdichtungspotentiale auf den untersuchten 
Grundstücken gibt. Eine Nachverdichtung bedeutet auch eine Reduzierung von Außenflächen sowie

5 
 
die Notwendigkeit innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pädagogische Konzep-
te auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet 
ebenso die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal. Die Verwaltung steht unter ande-
rem aufgrund der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen in engem Austausch mit der 
Bezirksregierung Köln. Das Ziel von 10 zusätzlichen Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/24 wird 
voraussichtlich nicht erreicht werden können, da passende Flächenpotentiale nicht in ausreichendem 
Maße vorhanden oder zur Ausschöpfung der identifizierten Potentiale teilweise umfangreiche Vorar-
beiten nötig sind. Daher sind einige der folgend aufgeführten Maßnahmen strategischer Natur. Bei 
ihnen erscheint keine kurzfristige Umsetzung möglich und damit keine Einrichtung zusätzlicher Klas-
sen zum Schuljahr 2023/24 oder 2024/25. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden 
Schulflächen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthallen 
gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Ma-
ximum erreichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschiebungen 
geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln liegt ein Mietangebot für bestehende Schulflächen eines anderen Schulträgers in un-
mittelbarer Nähe zu einem städtischen Gymnasium vor. Mit dem Anmietbeschluss werden in nicht-
öffentlicher Sitzung die konkreten Flächen und Standorte benannt. 
 
Für folgende Schulstandorte sind Containeraufstellungen und/oder temporäre Turnhallen vorgesehen: 
 
GY Schulstr.  (bis zu 9 Räume sowie 3 naturwissenschaftliche Räume, 1 Turnhalle - kurzfris-
tig) 
GY Kattowitzer Str. (bis zu 8 Räume - kurzfristig) 
GY Kartäuserwall (bis zu 4 naturwissenschaftliche Räume - kurzfristig) 
GY Neue Sandkaul (bis zu 12 Räume - kurzfristig) 
GY Nachtigallenstr. (bis zu 10 Räume sowie 4 naturwissenschaftliche Räume, 4 Differenzierungs-
räume, 4 Büros - kurzfristig) 
GY Genovevastr. (bis zu 2 naturwissenschaftliche Räume - kurzfristig) 
 
 
Für folgende Schulstandorte sind Anmietungen vorgesehen: 
 
GY Severinstr. (Erfüllung Raumbedarf für Zügigkeitserweiterung - strategisch) 
GY Kartäuserwall (bis zu 5 Räume sowie 1 Turnhalle - kurzfristig) 
GY Brügelmannstr. (Erfüllung Raumbedarf für vorgezogenen Start - strategisch) 
GY Genovevastr. (bis zu 7 Räume - kurzfristig) 
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken und aufgrund der einmaligen Gelegenheit, 
Schulkapazitäten erweitern zu können, ist es dringend notwendig, diese Potentiale auszuschöpfen. 
Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
vorgenommen und durch das Amt für Schulentwicklung unterstützt. 
 
Voraussichtliche Kosten:

6 
 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden 
Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthal-
len inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, so-
fern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen erzielt 
werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über 
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises 
für Gymnasien. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Ein-
richtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finan-
ziert. 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge 
einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrichtung unter dem 
Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Ratsbeschlusses. 
 
Im Zusammenhang mit der Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder hat die Verwaltung im März 
2022 bereits 19 Containerklassen angemietet. Tatsächlich werden aus diesem Kontingent 7 Klassen 
als sogenannte Vorbereitungsklassen für ukrainische Kinder verwendet, so dass aus diesem Kontin-
gent 12 Containerklassen für zusätzliche Schulplätze 2023/24 verwendet werden können. Sollten 
seitens der Containerhersteller weitere Mietangebote eingehen, wird die Verwaltung auch zu diesen 
Angeboten konkrete Verwendungsvorschläge unterbreiten. 
 
Im Weiteren steht die Verwaltung zwecks Anmietung verschiedener Büroimmobilien zur Schulnutzung 
in Gesprächen mit den Vermieter*innen/Eigentümer*innen. Sollten sich hieraus konkrete Anmietmög-
lichkeiten ergeben, wird die Verwaltung auch hierzu entsprechende Beschlüsse vorbereiten.

Anlage 1 Standort Neue Sandkaul

367 Zeichen

Anlage 1 
 
Hinweis zum Schulstandort Neue Sandkaul 
 
Für das Gymnasium Neue Sandkaul war zunächst die Aufstellung der 
Containereinheiten auf dem nahegelegenen Festplatz angedacht. Nach eingehender 
Prüfung wird diese Option nicht weiterverfolgt. 
Als Standort für die geplanten bis zu 12 Unterrichtsräume ist die Parkplatzfläche 
neben dem Schulgebäude vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

10.11.2022 Rat
TOP 8.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2914/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
10.11.2022
Erstellt
02.09.2022 13:58