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3697/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung der Herrengartenstraße als Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich (Az.: 02-1600-165/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2 - Kartenansicht

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1817 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3697/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung der Herrengartenstraße als 
Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich (Az.: 02-1600-165/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt den Petenten für Ihre Eingabe, lehnt aber die Ausweisung 
der Herrengartenstraße als verkehrsberuhigten Bereich nach Verkehrszeichen (VZ) 325 der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) aufgrund des Ausbauzustandes der Straße ab. Das Sackgassenverkehrs-
zeichen (VZ 357) wird am Anfang der Straße auf die linke Seite versetzt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018

2 
Begründung: 
Die Petenten beantragen die Ausweisung der Herrengartenstraße als verkehrsberuhigten Bereich 
und die Versetzung des Sackgassenschildes auf die linke Seite am Anfang der Straße (Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die verkehrsrechtliche Situation wurde nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aktuell vor Ort 
überprüft.  
 
Die Herrengartenstraße ist eine Sackgasse. Das Sackgassenverkehrszeichen (VZ 357) steht derzeit 
auf der rechten Seite am Straßenanfang. Das Schild könnte ggf. zu spät wahrgenommen. Zur Ver-
besserung der Verkehrssituation wird angeordnet, das VZ auf die linke Seite zu versetzen. 
 
Die Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich wäre u. a. ein niveaugleicher Ausbau, der 
hier nicht vorliegt. Dieser Straßenabschnitt verfügt nicht über eine Mischfunktion bei der zu Fuß Ge-
hende und Fahrzeugführende die Straße gemeinsamen nutzen können. Eine Ausschilderung als ver-
kehrsberuhigter Bereich ist daher rechtlich nicht zulässig. 
 
Anlage: 
1. Eingabe

Anlage 1 - Eingabe

3012 Zeichen

An die 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
• -
i
; 
Köln, 17.9.2018 
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen: 
Antrag, die Herrengartenstraße als „Spielstraße"/ verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
auf der Herrengartenstraße ist die Unfallgefahr hoch. Die Herrengartenstraße ist eine kleine, schlecht 
zu überblickende Straße, die schon nach kurzer Strecke als Sackgasse endet. Das ist vielen 
einbiegenden Autofahrern nicht klar. Gleichzeitig fahren hier, auf Grund der schmalen Bürgersteige, 
zahlreiche Kinder mit ihren Laufrädern, Rollern und Fahrrädern auf der Straße. 
In die kleine Straße fahren viele Autos und LKWs: Etwa 20 Garagen und 30 Stellplätze können 
ausschließlich über die Herrengartenstraße erreicht werden. Regelmäßig kommen LKW zur 
Anlieferung an das Hotel Gertrudenhof, Kodi und Rossmann an. Zahlreich sind auch die Hotelgäste 
von außerhalb, die mit den engen Verhältnissen in der Herrengartenstraße nicht vertraut sind, und 
mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Herrengartenstraße einbiegen, auf der Suche nach dem 
Hotelparkplatz. 
Gleichzeitig wird die Herrengartenstraße von rund 38 Kindern, auch aus der angrenzenden 
Mittelstraße, genutzt, die über die Straße laufen und sie zum Fahrzeugefahren nutzen; die schmalen 
Bürgersteige bieten dafür zu wenig Platz. Parkende Autos schränken die Sicht ein, was die 
Unfallgefahr noch erhöht. 
Auch ältere Menschen, denen der Bürgersteig für ihren Rollator zu eng ist, oder die die Straße 
überqueren müssen, bewegen sich auf der Straße fort. Im Seniorenzentrum an Ende der Straße bzw. 
im Restaurant II Pazzo an der Ecke Herrengartenstraße/Mittelstraße finden regelmäßig 
Seniorentreffen statt. 
Gleich am Anfang der Herrengartenstraße versperrt eine ca. zwei Meter hohe Mauer einbiegenden 
Autofahrern die Sicht. Sie können daher nicht sehen, ob sich hinter der Kurve Kinder oder ältere 
Menschen auf der Straße befinden. 
Unser Ziel ist es, das Miteinander friedlicher, rücksichtsvoller und sicherer zu machen - für alle 
Beteiligten: Die Kinder sollen sich ihrem Alter gemäß bewegen dürfen, ältere Menschen sollen 
gefahrlos nach Hause gehen können und die Hotelgäste, Lieferanten und Garagenbesitzer sollen die 
Herrengartenstraße wie bisher nutzen, allerdings als verkehrsberuhigter Bereich mit verminderter 
Unfallgefahr für alle.

Wir möchten die Bezirksvertretung daher bitten, die Herrengartenstraße als verkehrsberuhigten 
Bereich auszuweisen. Da die Mittelstraße eine Einbahnstraße ist, sollte in jedem Fall ein 
Spielstraßenschild, um gut sichtbar zu sein, am Beginn der Straße auf der linken Seite stehen; dorthin 
sollte auch das aktuell sehr schlecht sichtbare Sackgassen-Schild hin versetzt werden. 
Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem Antrag befassen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. 
Mit freundlichen Grüßen 
im Namen der Eltern, der in der Herrengartenstraße spielenden Kinder

Anlage 2 - Kartenansicht

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Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Herrengartenstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Mittelstraße

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Details

Aktenzeichen
3697/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.12.2018
Erstellt
09.11.2018 07:24