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2562/2020

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 - Mülheim, betr. Zukunft des Grundstücks „Peugeot“ in Holweide

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3913 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Wegm Az 
Vorlagen-Nummer 
 2562/2020 
Freigabedatum am 27.08.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 - Mülheim  
betr. Zukunft des Grundstücks „Peugeot“ in Holweide 
Anfragetext 
 
Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Autohandel „Peugeot“ Gebäude und Grundstücke an der 
Bergisch Gladbacher Straße und Steyler Straße in Holweide verlassen. Seither liegt das Gelände 
brach. Daher stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Wer ist der Eigentümer der Grundstücke?  
2. Warum liegen die großen, zentral gelegenen Grundstücke und Gebäude seit Auszug des Au-
tohandels brach?  
3. Ist es richtig, dass die Firma Lidl einen Bauantrag zur Errichtung eines Supermarktes auf dem 
Gelände gestellt hat?  
4. Welche aktuellen Planungsziele hat die Stadtverwaltung aufgrund des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts für das Grundstück im Bereich „Holweide-West“?  
5. Wie sehen die Möglichkeiten der (Teil-)Nutzung für Wohnungen auf dem Gelände aus?  
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu Frage Nr. 1:  
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Verwaltung keine Angaben zum Eigentumsverhältnis 
machen. 
 
Zu Frage Nr. 2:  
Die Gründe hierzu sind der Verwaltung nicht bekannt. 
Zu Frage Nr. 3:  
Die Firma Lidl hat bislang noch keinen Bauantrag zur Errichtung eines Supermarktes auf dem ange-
fragten Grundstück erstellt- Zu dem v. g. Flächenbereich lag zu Anfang des Jahres 2020 nur ein Bau-
antrag der Fa. Lidl wegen vermietbarer PKW-Stellplätze vor, welcher aber im März 2020 zurückgezo-
gen worden ist.

2 
 
Zu Frage Nr. 4: 
Das Grundstück des ehemaligen Peugeot Autohauses ist gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
der Stadt Köln im zentralen Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Holweide-West“ in zentraler Lage 
verortet. Ein konkret zu benennendes Planungsziel für das Grundstück liegt hier aktuell nicht vor, da 
das Stadteilzentrum Holweide-West eine überdurchschnittlich hohe Angebotsausstattung in Hinblick 
auf die Gesamtverkaufsfläche und Betriebsanzahl vor Ort im zentralen Versorgungsbereich aufweist. 
Da das Areal in einer Zwischenlage zwischen dem autokundenorientierten Standortbereich im Wes-
ten und dem durch eine überwiegend kleinteilig Struktur geprägten Bereich im Osten des Zentrums 
verortet ist, kommt dem Grundstück gleichwohl eine wichtige Scharnierfunktion zu. Daher ist es wün-
schenswert, wenn das Areal zukünftig mit einer frequenzerzeugenden Nutzung nachgenutzt werden 
könnte um den städtebaulich-funktionalen Zusammenhang innerhalb des Stadtteilzentrums zu ver-
bessern. 
 
Zu Frage Nr. 5: 
Das hier in Rede stehende Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 7248/02– Arbeitstitel: 
Bergisch Gladbacher Straße/ Steyler Straße in Köln-Holweide vom 24.04.2013. Es handelt sich um 
einen Bebauungsplan, der gemäß § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch (BauGB) lediglich Festsetzungen 
zum Ausschluss von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros und Bordelle trifft. Da es sich um 
einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan handelt, müssten Vorhaben darüber hinaus nach § 
34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt 
werden. Bereits heute ist in diesem Bereich ein gewisser Anteil von Wohnnutzung zu erkennen, so 
dass je nach Ausprägung des Vorhabens die Realisierung von Wohnungen voraussichtlich möglich 
wäre. Denkbar wäre z.B. eine Art Baulückenschließung in Anschluss der vorhanden dreigeschossi-
gen Gebäude. Eine derart gelagerte Initiative von Seiten des Grundstückseigentümers würde von der 
Verwaltung für diese wichtige Lage begrüßt werden. Ein angemessener baulicher Abschluss würde 
zur Verbesserung des Stadtbildes an der Bergisch Gladbacher Straße führen.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Steyler Straße

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Details

Aktenzeichen
2562/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.08.2020
Erstellt
18.08.2020 10:20