V/0294/2023
Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen
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Anlage 2 Vorlage V-0294-2023
859 Zeichen
Anlage 2 Vorlage V /0294/2023
Vereine
Entschädigung
pro Schule
Anzahl der
Schulen Summe Gesamtbetrag
Hiltruper Segelclub e. v. 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
Kanu-Verein e. V. 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
RS St. Mauritz Münster e. V. 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
RV ST Georg e. V. 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
RFV Münster-Sprakel e. V. 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
Segelclub Hansa Münster e. V. 250,00 € 2 500,00 € 500,00 €
TSC Münster Gievenbeck e. V.
(Tennis) 250,00 € 1 250,00 € 250,00 €
2.000,00 €
Vereinseigene Sportanlagen
Mitbenutzung durch Schulen
Anlage A
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Anlage A zur V/0294/2023 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja Nein entfällt Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.
Anlage 1 Vorlage V-0294-2023
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Anlage 1 Vorlage V/0294/2023 Vereine Entschädigung pro Schule Anzahl der Schulen Summe Entschädigung pro Schule Anzahl der Schulen Summe Gesamtbetrag DJK GW Ameslbüren 1928 e. V. 250,00 € 2 500,00 € 100,00 € 2 200,00 € 700,00 € DJK GW Gelmer 1950 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € 1 100,00 € 350,00 € DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 250,00 € 2 500,00 € 100,00 € 1 100,00 € 600,00 € DJK SC Nienberge e. V. 250,00 € - € 100,00 € 1 100,00 € 100,00 € ESV Münster 1927 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € SC Münster 08 e. V. 250,00 € 9 2.250,00 € 100,00 € 5 500,00 € 2.750,00 € SC Preußen Münster 06 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € SC Sprakel 1930 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € 1 100,00 € 350,00 € Sportverein DJK Borussia Münster 07 e. V. 250,00 € 4 1.000,00 € 100,00 € 3 300,00 € 1.300,00 € SV Concordia Albachten 1955 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € SC Westfalia Kinderhaus e. V. 250,00 € 7 1.750,00 € 100,00 € 3 300,00 € 2.050,00 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. 250,00 € 6 1.500,00 € 100,00 € 2 200,00 € 1.700,00 € SV Teutonia Coerde 60 e. V. 250,00 € 2 500,00 € 100,00 € 2 200,00 € 700,00 € TSV Handorf 1926/64 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € TUS Saxonia 1883 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € - € 250,00 € TUS Hiltrup 1930 e. V. 250,00 € 1 250,00 € 100,00 € 1 100,00 € 350,00 € 12.450,00 € Überlassene Sportanlagen Mitbenutzung der Schulen Bundesjugendspiele
Beschlussvorlage
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V/0294/2023 V/0294/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen Beratungsfolge 23.05.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt der Entschädigung von Sportvereinen für die Mitbenutzung von kom- munalen und vereinseignen Sportstätten in Höhe der in den Anlagen 1 und 2 genannten Beträgen zu. Dies ersetzt die Beschlussfassung zur Vorlage V/0702/2022 in der Sitzung am 23.11.2022. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten 2023 Zeile 15 Transferaufwendungen 14.450,00 Begründung: In der Vorlage V/0702/2022 wurden im Nachgang Rechenfehler festgestellt, so dass den Vereinen fehlerhafte Beträge ausgezahlt worden wären. Da die Auszahlungen noch nicht erfolgten, sollen mit dieser Vorlage die Fehler behoben werden, um im Anschluss die korrekten Beträge auszuzahlen Sportamt 15.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0294/2023 Es wäre den Vereinen: - DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 100,00 € - SC Gremmendorf 1946 e. V. 350,00 € - SV DJK Borussia. Münster 07 e. V. 250,00 € - SC Westfalia Kinderhaus e. V. 350,00 € - TSV Handorf 1926/64 e. V. 450,00 € eine um den aufgeführten Betrag zu hohe Entschädigung ausgezahlt und den folgenden Vereinen: - SC Münster 08 e. V. 250,00 € - SV Blau Weiß Aasee e. V. 250,00 € eine um den aufgeführten Betrag zu geringe Entschädigung ausgezahlt worden. Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster regelt, dass Trägern von Sportstätten jährlich eine finanzielle Entschädigung gewährt wird, wenn städtische Schulen die Sportanlagen und Sportgeräte der Träger nutzen. Mit Hilfe des Zuschusses werden die Vereine finanziell dabei unterstützt, die Sportanlagen in einem sportgerechten Zustand zu halten. Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik (Hochsprung, Kugelstoßen, Weitsprung usw.), entsprechendes Material von den Vereinen vorgehal- ten. Die Ein- und Ausgabe wird von den örtlichen Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird eben- falls durch Entschädigung gedeckt. Es wird gemäß III. 4 der Sportförderrichtlinie pro nutzender Schule eine einmalige pauschale Ent- schädigung in Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt. Für Bundesjugendspiele / Sportfeste und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nu tzt, erhalten die Vereine eine Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt werden. Nach erneuter Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Sportförderrichtlinie die korrigierten Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt wer- den. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Überlassene Sportanlagen Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0294/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 10:35