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V/0294/2023

Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Vorlagen 09.05.2023

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Anlage 2 Vorlage V-0294-2023

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V-0294-2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V-0294-2023

859 Zeichen

Anlage 2 Vorlage V /0294/2023
Vereine
Entschädigung
pro Schule
Anzahl der 
Schulen Summe Gesamtbetrag
Hiltruper Segelclub e. v.                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
Kanu-Verein e. V.                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
RS St. Mauritz Münster e. V.                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
RV ST Georg e. V.                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
RFV Münster-Sprakel e. V.                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
Segelclub Hansa Münster e. V.                250,00 € 2 500,00 €                          500,00 € 
TSC Münster Gievenbeck e. V. 
(Tennis)                250,00 € 1 250,00 €                          250,00 € 
                2.000,00 € 
Vereinseigene Sportanlagen
Mitbenutzung durch Schulen

Anlage A

1433 Zeichen

Anlage A zur V/0294/2023 
Kurzüberblick 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten?  Ja  Nein  entfällt 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.

Anlage 1 Vorlage V-0294-2023

2119 Zeichen

Anlage 1 Vorlage V/0294/2023
Vereine
Entschädigung
pro Schule
Anzahl der
Schulen Summe
Entschädigung
pro Schule
Anzahl der
Schulen Summe Gesamtbetrag
DJK GW Ameslbüren 1928 e. V.           250,00 € 2 500,00 €     100,00 €            2 200,00 €          700,00 € 
DJK GW Gelmer 1950 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            1 100,00 €          350,00 € 
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V.           250,00 € 2 500,00 €     100,00 €            1 100,00 €          600,00 € 
DJK SC Nienberge e. V.           250,00 € -  €           100,00 €            1 100,00 €          100,00 € 
ESV Münster 1927 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
1. FC Gievenbeck 1949 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
SC Münster 08 e. V.           250,00 € 9 2.250,00 €  100,00 €            5 500,00 €       2.750,00 € 
SC Preußen Münster 06 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
SC Sprakel 1930 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            1 100,00 €          350,00 € 
Sportverein DJK Borussia
 Münster 07 e. V.           250,00 € 4 1.000,00 €  100,00 €            3 300,00 €       1.300,00 € 
SV Concordia  Albachten 1955 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
SC Westfalia Kinderhaus e. V.           250,00 € 7 1.750,00 €  100,00 €            3 300,00 €       2.050,00 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. V.           250,00 € 6 1.500,00 €  100,00 €            2 200,00 €       1.700,00 € 
SV Teutonia Coerde 60 e. V.           250,00 € 2 500,00 €     100,00 €            2 200,00 €          700,00 € 
TSV Handorf 1926/64 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
TUS Saxonia 1883 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            -  €                250,00 € 
TUS Hiltrup 1930 e. V.           250,00 € 1 250,00 €     100,00 €            1 100,00 €          350,00 € 
   12.450,00 € 
Überlassene Sportanlagen
Mitbenutzung der Schulen Bundesjugendspiele

Beschlussvorlage

3161 Zeichen

V/0294/2023 
V/0294/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen 
Sportstätten durch Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt der Entschädigung von Sportvereinen für die Mitbenutzung von kom-
munalen und vereinseignen Sportstätten in Höhe der in den Anlagen 1 und 2 genannten  
Beträgen zu. Dies ersetzt die Beschlussfassung zur Vorlage V/0702/2022 in der Sitzung am 
23.11.2022. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und –stätten 
2023   
Zeile 15 Transferaufwendungen  14.450,00  
 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Vorlage V/0702/2022 wurden im Nachgang Rechenfehler festgestellt, so dass den Vereinen 
fehlerhafte Beträge ausgezahlt worden wären. Da die Auszahlungen noch nicht erfolgten, sollen mit 
dieser Vorlage die Fehler behoben werden, um im Anschluss die korrekten Beträge auszuzahlen 
Sportamt 
 
15.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bußw older 
Telefon: 492-5213 
Bussw older@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0294/2023 
 
Es wäre den Vereinen:  
- DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 100,00 € 
- SC Gremmendorf 1946 e. V.   350,00 € 
- SV DJK Borussia. Münster 07 e. V.   250,00 € 
- SC Westfalia Kinderhaus e. V.   350,00 € 
- TSV Handorf 1926/64 e. V.   450,00 € 
eine um den aufgeführten Betrag zu hohe Entschädigung ausgezahlt und den folgenden Vereinen: 
 
- SC Münster 08 e. V.     250,00 € 
- SV Blau Weiß Aasee e. V.    250,00 € 
eine um den aufgeführten Betrag zu geringe Entschädigung ausgezahlt worden. 
 
Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster regelt, dass Trägern von Sportstätten jährlich eine 
finanzielle Entschädigung gewährt wird, wenn städtische Schulen die Sportanlagen und Sportgeräte 
der Träger nutzen.  
Mit Hilfe des Zuschusses werden  die Vereine finanziell dabei unterstützt, die Sportanlagen in einem 
sportgerechten Zustand zu halten. Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik 
(Hochsprung, Kugelstoßen, Weitsprung usw.), entsprechendes Material von den Vereinen vorgehal-
ten. Die Ein- und Ausgabe wird von den örtlichen Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird eben-
falls durch Entschädigung gedeckt.  
 
Es wird gemäß III. 4 der Sportförderrichtlinie pro nutzender Schule eine einmalige pauschale Ent-
schädigung in Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt. Für Bundesjugendspiele / Sportfeste 
und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nu tzt, erhalten die Vereine eine 
Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt werden.  
 
Nach erneuter Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus 
der Sportförderrichtlinie die korrigierten Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt wer-
den. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen 
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen

Beratungsverlauf (1)

23.05.2023 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0294/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2023
Erstellt
09.05.2023 10:35