2010/0334
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2010 Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe 'Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt', 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen', 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt' sowie 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt' für das Wirtschaftsjahr 2010 hier: Genehm...
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2010/0334
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.08.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Abteilung Kämmerei Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0334 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2010 Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadt- reinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürger- häuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 12.08.2010 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 6. August 2010 zum Haushalt 2010 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2010 der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regierungs- präsidiums vom 6. August 2010 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt. 2 … Anlagen: HH2010 - Genehmigungsverfügung RP - Auflagen und Genehmigungen - Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 … Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. August 2010 Mit Verfügung vom 6. August 2010 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2010 und die Wirtschaftspläne der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2010 unter Auflagen genehmigt. Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märkte der Wissen- schaftsstadt Darmstadt“ und „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ enthalten keine ge- nehmigungspflichtigen Teile. Allerdings gelten auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtli- chen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte. Im Gegensatz zur Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Nachtrag 2009 wird in den Feststellungen zur Haushaltslage darauf hingewiesen, dass die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt als in erheblichem Maße gefährdet einzustufen ist. Dieser äußerst bedenklichen Haus- haltsentwicklung muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegengewirkt werden. Das gilt we- gen der wirtschaftlichen Verflechtung auch für die Sondervermögen. Die Aufsichtsbehörde hält es für unumgänglich, dass noch im laufenden Jahr Maßnahmen ergriffen werden, das Haushaltsergebnis deutlich zu verbessern. Dazu wird im städtischen Haushalt eine Defi- zitreduzierung von mindestens 4,6 Mio. Euro (= 1 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt) verfügt. Weiterhin werden die Personalkosten in allen Bewirtschaftungsbereichen im Jahr 2010 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2009 begrenzt. Das bedeutet im städtischen Haushalt eine weitere Reduzierung um 4,2 Mio. Euro und eine Einsparvorgabe für die Eigenbetriebe von 0,8 Mio. Euro. Um eine nachhaltige positive Trendwende der Haushaltswirtschaft einzuleiten, müssen kurzfristig spürbare Haushaltsverbesserungen durch stringente Konsolidierungsmaßnahmen erzielt werden. Vorgehaltene Standards sind vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage nicht mehr zu vertre- ten. Einer eigenverantwortlichen Überprüfung kommt dabei in allen Leistungsbereichen weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Das Gleiche gilt für die Überprüfung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben. Noch stärker als bisher ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und lediglich Wünschenswertem zu achten. Mit der Genehmigung wird eine Begrenzung der freiwilligen Leistungen über die pauschale Haus- haltssperre hinaus verfügt, bis greifbare Ergebnisse der externen Beratung vorliegen, mit der eine qualifizierte Produktsteuerung aufgebaut werden soll, von der ein Abbau von Leistungen zu erwarten ist. Außerdem wird eine Priorisierung im disponiblen Bereich erwartet. Die Übernahme neuer vertraglicher Verpflichtungen hat zukünftig zu unterbleiben. Zu prüfen sind Ausstiegsszenarien, um auch den Abbau von freiwilligen Leistungen zu erreichen, für die vertragliche Grundlagen geschaffen wurden. Weiterhin sehr problematisch sieht die Aufsichtsbehörde den Personalkostensektor. Vor dem Hinter- grund der gefährdeten finanziellen Leistungsfähigkeit sind die aus Sicht des RP überdurchschnittli- chen Personalaufwendungen nicht weiter vertretbar. Dadurch wird künftig ver 4 … stärkt die nachhaltige Personalkostenkonsolidierung im Fokus der aufsichtsbehördlichen Maßnahmen stehen. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche gesetzliche Voraussetzung für die Ge- nehmigungsfähigkeit von Krediten ist in der aktuellen Situation erheblich gefährdet. In der Genehmi- gungsverfügung zum Nachtrag 2009 wurde auf eine Begrenzung des Kreditvolumens noch verzichtet. Formal wird die Genehmigung für den jeweiligen Gesamtbetrag der Kredite erteilt. Allerdings gibt die Aufsichtsbehörde im Rahmen des Einzelgenehmigungsvorbehaltes gemäß § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO beschlossene Kapitalmarktkredite im Gesamtumfang von 9,1 Mio. Euro nicht frei. Eine spätere Freigabe wird nur bei einer nachweislich spürbaren Verbesserung der Haushaltssituation und einer Priorisierung der Investitionen für die künftigen Jahre in Aussicht gestellt. Stärker als bisher ist das kreditfinanzierte Investitionsverhalten an die finanziellen Rahmenbedingun- gen anzupassen. Die Inangriffnahme jeder neuen Investition wird mit einem aufsichtsbehördlichen Zustimmungsvorbehalt und der Forderung nach einer angemessenen Investitionspriorisierung durch die verantwortlichen Gremien verbunden. Wie auch schon in der Vergangenheit angemerkt, sind künftig auch Entscheidungen zur Verbesse- rung der Ertragsseite unumgänglich, wenn es nicht gelingt, den Haushalt über eine Reduzierung des Aufwands nachhaltig zu stabilisieren. Ein tragfähiges Haushaltskonsolidierungskonzept muss noch mehr als bisher der deutlich verschlechterten Finanzsituation Rechnung tragen. Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 2010 wird mit verschiedenen Auflagen verbun- den. Diese sind im Wortlaut der Anlage zu entnehmen. Die Auflagen sollen auf eine deutliche Verbes- serung der Haushalts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den Anstren- gungen zur Haushaltssicherung unterstützen. Die Sondervermögen sind wegen der wirtschaftlichen Verflechtung in vollem Umfang einzubeziehen. Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind zur Kennt- nisnahme beigefügt. Darmstadt, 12. August 2010 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister
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22. und 30. Juni, 2., 6.,7.,23. und 28. Juli
sowie 2., 3., 4. und 5. August 201 0
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06151 125309/124610
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6 .August 201 0
Datum:
Regierungspräsidium Darmstadt I Magistrat der StadtÖIl;mst8d~
.........: Dezern;ü 1I I.»A3 I
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Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt '.' . I .>,~ . -" ~ 'l
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Wissenschaftsstadt Darmstadt I Irlfy·
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64283 Darmstadt Ab~~!u_n~~~:~~~~!Jf.~x:.,
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für das Haushaltsjahr 2010; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbe
triebe "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissen
schaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
"Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", "Immobilienmanagement der Wissen
schaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2010
Anlagen: - 5 -
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs
pflichtigen Teilen der Haushaltsatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr
2010 sowie zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Beschlüsse der Stadtverordneten
versammlung zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadtreini
gung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Immobilienmana
gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010 mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß
§ 114d in Verbindung mit § 97 Absatz 5 HGO.
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2010 der Eigenbetriebe
"Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Darmstädter Werkstätten
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-
- 2 -
und Wohneinrichtungen" enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile. Ungeachtet des
sen gelten auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustim
mungsvorbehalte.
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des
städtischen Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2010 in
erheblichem Maße gefährdet. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbindlich
keiten aus Investitionstätigkeit und den Kassenkrediten, resultierend aus der Deckungslücke
der laufenden Verwaltungstätigkeit seit dem Haushaltsjahr 2002, deutlich. Nach den vorlie
genden Daten werden die Gesamtverbindlichkeiten zum Jahresende 2010 den Wert von
771,3 Mio. € erreichen. Zum Ende des Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes im Jahre
2013 wird für investive und konsumtive Verbindlichkeiten sogar ein Gesamtbetrag von über
einer Milliarde prognostiziert. Dieser äußerst bedenklichen Haushaltsentwicklung muss mit
allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegen gewirkt werden. Dies gilt wegen der wirtschaft
lichen Verflechtung auch für die Sondervermögen. Daher halte ich es für unumgänglich,
schon in diesem Jahr Maßnahmen zu ergreifen um das Haushaltsergebnis deutlich zu ver
bessern. Im städtischen Haushalt habe ich aus diesem Grunde eine Defizitreduzierung von
mindestens 4,6 Mio. € (= 1 v. H. der Aufwendungen im Ergebnishaushalt) verfügt. Daneben
werden die Personalkosten in allen Bewirtschaftungsbereichen im Jahr 2010 auf den Betrag
des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2009 begrenzt. Dies bedeutet im städtischen Haus
halt eine weitere Reduzierung im Umfang von 4,2 Mio. € und Einsparvorgaben für die Eigen
betriebe von 0,8 Mio. €.
Im Gesamtergebnis des städtischen Haushaltswird bislang ein Jahresdefizit für 2010 in Höhe
von 95,1 Mio. € erwartet. Hinzu kommt eine Unterdeckung von ca. 1,1 Mio. € beim Eigenbe
trieb ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt". Der städtische Gesamtfi
nanzhaushalt für das Jahr 2010 schließt, weitgehend verursacht durch die erhebliche De
ckungslücke der laufenden Verwaltungstätigkeit, mit einem Finanzmittelfehlbedarf in Höhe
von 94,1 Mio. € ab. Da sich eine mögliche konjunkturelle Erholung auf die öffentlichen Haus
halte erfahrungsgemäß erst zeitversetzt auswirkt, kann nach meiner Einschätzung im Haus
haltsjahr 2010 mit spürbaren Entlastungen noch nicht gerechnet werden.
Durch stringente Konsolidierungsmaßnahmen müssen kurzfristig spürbare Haushaltsverbes
serungen erzielt werden, um eine nachhaltige positive Trendwende der Haushaltswirtschaft
einzuleiten. Hierbei kommt insbesondere der eigenverantwortlichen Überprüfung der vor
gehaltenen Verwaltungsstandards in sämtlichen Leistungsbereichen sowie der freiwilligen
Aufwendungen und Aufgaben eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist noch stärker als bis-
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her auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und lediglich Wünschenswer
tem zu achten. Grundlage bildet dabei auch eine strenge Wirkungskontrolle bei effizientem
Einsatzder eigenen Ressourcen. Ohne einschneidende Veränderungen besteht die Gefahr,
dass künftige Generationen in unvertretbarer Weise belastet werden.
Nach Auskunft des Magistrats hat die Stadt inzwischen bei einem Beratungsunternehmen ein
externes Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem eine qualifizierte Produktsteuerung aufge
baut werden soll. Da mit dieser Vorgehensweise gerade im disponiblen Bereich eine Priori
sierung und ein Abbau von Leistungen zu erwarten sind und außerdem in § 7 der Haushalts
satzung von der Stadtverordnetenversammlung bereits ein spürbarer Teil dieser Aufwen
dungen pauschal gesperrt wurde, sind diese Handlungsschritte zu begrüßen. Im Hinblick auf
das in diesem Jahr prognostizierte Defizit halte ich esjedoch für angezeigt, die freiwilligen
Leistungen über die pauschale Haushaltssperre hinaus zu begrenzen, bis greifbare Ergebnis
se der externen Beratung vorliegen.
Um auch einen Abbau von solchen freiwilligen Leistung zu erreichen, für die vertragliche
Grundlagen geschaffen wurden, habe ich im Rahmen der Haushaltsauflagen verfügt, in eige
ner Verantwortung entsprechende Ausstiegsszenarien zu prüfen. Daher hat die Übernahme
neuer vertraglicher Verpflichtungen im disponiblen Bereich künftig zu unterbleiben.
Einen weiterhin höchst problematisc~en Komplex der städtischen Haushaltswirtschaft bildet
der Personalkostensektor. In diesem Belastungsbereich sind insgesamt noch keine nennens
werten Konsolidierungserfolge feststellbar und gegenüber dem Vorjahr erneut Gesamtstei
gerungen zu verzeichnen. Die im Verhältnis zu anderen Kommunen überdurchschnittlichen
Personalaufwendungen sind vor dem Hintergrund der gefährdeten finanziellen Leistungsfä
higkeit nicht weiter vertretbar.
Eine nachhaltige Personalkostenkonsolidierung wird daher künftig verstärkt im Fokus der
aufsichtsbehördlichen Maßnahmen stehen. Offensichtlich hat die städtische Steilenbeset
zungssperre von zwölf Monaten als Handlungsschritt zur Personalkostenkontrolle nicht zum
erhofften Erfolg geführt. Daher begrüße ich die Festlegung der Stadtverordnetenversamm
lung in § 8 der Haushaltssatzung, wonach künftig eine umfangreiche Streichung von freiwer
denden Stellen vorgenommen werden soll.
Wie bereits ausgeführt, halte ich es für angezeigt, die Gesamtsumme de'r Personalaufwen
dungen für die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe im Jahr 2010 auf den Betrag des
Rechnungsergebnisses für das Jahr 2009 zu begrenzen. Dies bedeutet in diesem Haushalts
jahr eine Reduzierung im Umfang von 5,0 Mio. € bei den Personalkosten.
Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst sowie die Belastungen im so
zialen Bereich beschränken den kommunalpolitischen Handlungsspielraum in einem Aus-
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maß, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche gesetzliche Voraus
setzung für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten in der aktuellen Situation erheblich ge
fährdet ist.
Auch die Leitlinie des Hessisches Ministerium deslnnern und für Sport "zur Konsolidierung
der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Land
kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden" problematisiert die
Verschuldung bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft.
Vor dem Hintergrund des konjunkturellen Abschwungs durch die Finanzkrise und der da
durch erforderlichen antizyklischen Haushaltspolitik hatte ich bei der Genehmigung der
Haushaltssatzung und der ersten Nachtragssatzung für 2009 auf eine Begrenzung des Kre
ditvolumens verzichtet. Eine solche Verfi3hrensweise erscheint mir für das Haushaltsjahr 2010,
auch vor dem Hintergrund der konjunkturellen Belebung, nicht mehr vertretbar.
Um die Rechtskraft der Haushaltssatzung und der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der
Eigenbetriebe zu ermöglichen, erteile ich formal die Genehmigung für den jeweiligen Ge
samtbetrag der Kredite. Im Rahmen meines Einzelgenehmigungsvorbehaltes gemäß
§ 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO werde ich jedoch bis auf weiteres die für den städtischen Haushalt
und die Eigenbetriebe beschlossenen neuen Kapitalmarktkredite im Gesamtumfang von
9,1 Mio. € in diesem Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr nicht freigeben. Eine spätere Freigabe
kann nur bei einer nachweislich spürbaren Verbesserung der Haushaltssituation und einer
Priorisierung der Investitionen für die künftigen Jahre in Aussicht gestellt werden.
Die Stadt Darmstadt hat ihr in weitem Umfang kreditfinanziertes Investitionsverhalten künftig
stärker als bisher an die finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Daher habe ich im
Rahmen der Haushaltsauflagen d.ie Inangriffnahme jeder neuen Investition mit einem auf
sichtsbehördlichen Zustimmungsvorbehalt verbunden und gleichzeitig die verantwortlichen
Gremien aufgefordert, eine angemessene Investitionspriorisierung vornehmen.
In meiner Eigenschaft als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 135 HGO habe ich sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit
den Gesetzen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer geordneten
Haushaltswirtschaft, um eine stetige Aufgabenerfüllung und eine leistungsfähige Infrastruktur
auch für die Zukunft sicherzustellen. Falls es nicht gelingen sollte, den Haushalt über eine
Reduzierung des Aufwands nachhaltig zu stabilisieren, sind künftig auch Entscheidungen zur
Verbesserung der Ertragsseite unumgänglich.
In diesem Zusammenhang weise ich nochmals auf die Notwendigkeit eines tragfähigen
Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Sinne von § 92 Absatz 4 HGO in Verbindung mit
§ 24 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hin. Dieses
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Konzept muss noch mehr als bisher der deutlich verschlechterten Finanzsituation der Wissenschafts
stadt Darmstadt Rechnung tragen.
Aufgrund der prekären Haushaltssituation muss die Genehmigung der genehmigungs
pflichtigen Teile der Haushaltssatzung und der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Ei
gen betriebe für das Jahr 2010 gemäß §§ 114j Absatz 2 Satz 2 und 114i Absatz 4 Satz 2 HGO
mit den nachfolgenden Auflagen verbunden werden. Diese sollen auf eine deutliche Verbes
serung der Haushalts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den
Anstrengungen zur Haushaltssicherung unterstützen.
11.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
1. Die Aufnahme der in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 201 0 vorgesehenen Kredite bedarf
gemäß § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einzelgenehmigung).
Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds und Kredite
aus dem Sonderinvestitionsprogramm.
2. Die in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe für das Jahr 201 0 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind
nurfür
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
3. Der Stadt wird für das aktuelle Haushaltsjahr eine Einsparvorgabe von mindestens
4,6 Mio. € (= 1 v. H. der Aufwendungen im Ergebnishaushalt) aufgegeben.
Von der Möglichkeit haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszuspre
chen, ist Gebrauch zu machen. Diese Vorgabe ist unabhängig von der unter Ziffer 5.
festgelegten Personalkostendeckelung zu erfüllen.
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4. Gemäß § 92 Absatz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 GemHVO-Doppik ist bis
auf weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten. Dieses ist im Rahmen eines
fortwährenden Prozesses im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren über den
Haushalt jährlich fortzuschreiben sowie an die aktuelle Entwicklung anzupassen und in
die Haushalts-, Ergebnis- und Finanzplanung einzuarbeiten.
Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen
Haushaltsjahres vorzulegen. Gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidierungs
maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
5. Insgesamt ist die Gesamtsumme der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt
und den Eigenbetrieben im Jahr 2010 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses für
das Jahr 2009 zu begrenzen. Diese Aufwandsreduzierung im Umfang von 5,0 Mio. € ist
zusätzlich zu der unter Ziffer 3. verfügten allgemeinen Defizitreduzierung vorzunehmen.
Daneben ist durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und durch ein zurückhalten
des Beförderungsverhalten auf eine der finanziellen Situation angemessene Begren
zung des Personalaufwandes hinzuwirken. Freie bzw. frei werdende Stellen bleiben zu
nächst 15 Monate unbesetzt. Es dürfen lediglich 25 v. H. derfrei werdenden Stellen
wiederbesetzt werden, d. h. 75 v. H. sind zu streichen. Auf die Schaffung neuer Stellen
ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Bedarf ist in erster Linie durch in
terne Umsetzungsmöglichkeiten- bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. Diese
Maßnahmen halte ich für geboten, weil sie den Magistrat in die Lage versetzen, bei
freiwerdenden Stellen entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten. Bei
Beförderungen im Beamtenbereich ist eine Frist von mindestens zwölf Monaten einzu
halten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vor
liegen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach meiner ausdrücklichen vor-
. herigen Zustimmung möglich; dabei ist der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche
Verpflichtung für den Einzelfall eingehend zu begründen bzw. eine Gegenfinanzierung
darzulegen.
Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich
sowie freiwillig gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu un
terlassen bzw. konsequent abzubauen. Das Ergebnis Ihrer diesbezüglichen Bemühun
gen ist darzulegen.
Neben dem Vollzugsbericht zu den mit meinen personalwirtschaftlichen Vorgaben er
zielten Ergebnissen sind gleichzeitig die im Haushaltsjahr vorgenommenen Beförde
rungen und Höhergruppierungen ausführlich darzulegen.
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6. Auf Aufwendungen und Aufgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist
grundsätzlich zu verzichten. Bis auf weiteres ist bei Vorlage einer neuen Haushalts- bzw.
Nachtragssatzung eine gesonderte Aufstellung aller freiwilligen Leistungen einschließ
lich gewährter geldwerter Vorteile unter Angabe des vorgesehenen Leistungsumfangs
vorzulegen.
Zur Begrenzung des erheblichen Defizits im Ergebnishaushalt wird eine generelle
Sperre der nicht durch Gesetz oder Vertrag verpflichteten Aufwendungen in Höhe von
50 v. H. festgesetzt. Ausnahmen hiervon werde ich auf vorherigen Antrag bis auf weite
res nur zulassen, wenn eine Gegenfinanzierung nachgewiesen werden kann bzw. eine
nachvollziehbare Konzeption der eigenverantwortlichen internen Priorisierung und
Leistungsreduzierung dargelegt wird.
Soweit Gremienbeschlüsse, Förderrichtlinien oder Satzungen bei solchen Leistungen
langfristige Bindungswirkungen entfalten, sind diese entsprechend zu ändern. Das Er
gebnis Ihrer diesbezüglichen Bemü,hungen ist darzulegen.
Bei bestehenden vertraglichen Verpflichtungen, die freiwillige städtische AufgabensteI
lungen regeln, sind in eigener Verantwortung entsprechende Ausstiegsszenarien zu
prüfen. Das Ergebnis Ihrer Untersuchung ist darzulegen.
Auf die Übernahme neuer vertraglicher Verpflichtungen im disponiblen Bereich ist zu
verzichten. Ausnahmen hiervon bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Der unab
weisbare Bedarf ist bei Antragsteilung eingehend zu begründen.
Neue Aufwendungen und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die
Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt. Auch bei Pflichtleistungen sind Er
messensspielräume für Einsparungen zu nutzen.
7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die nach Umfang
oder Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Es ist nach
zuweisen, dass die Aufwendungen unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist (§ 114g HGO).
Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Aufwendungen bzw. Auszah
lungen, die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Gebühren, Bei
träge, Erstattungen, Verrechnungen usw.) vollständig gedeckt sind und keine oder nur
unbedeutende Folgekosten verursachen.
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8. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wird, in vertretbarem Umfang anzupasse-n. Das Ergebnis Ihrer Überprüfung ist darzule
gen.
9. Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprü
fen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 114p HGO zu beachten.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff aufVermögenswerte bei struktu
rell bedingter defizitärer Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grundlegende
Haushaltssicherungsmaßnahmen sein kann, sind Veräußerungserlöse ausschließlich
zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden.
Auf meine Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 11 21.3 - 33 f 08, zur Verwendung
von Erlösen aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang hin.
10. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist grundsätzlich zu ver
zichten.
Sollten dennoch Einzeimaßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor In
angriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder
Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die er
forderlichen Eigenmittel sowie evtl. Folgekosten aufgebracht werden können. Die nach
§ 12 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufü
gen.
Von dieser Auflage ausgenommen sind Maßnahmen der Sonderinvestitionsprogram
me des Bundes und des Landes.
Bis zum 1. Dezember 201 0 oder falls vorher eine erste Nachtragssatzung für 201 0 be
schlossen wird, bitte ich außerdem zu berichten, wie die mittelfristigen Investitionen
entsprechend den eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten künftig priorisiert wer
den sollen.
11. Neben der in der Auflage unter Ziffer 10. speziell verfügten Berichtspflicht zur Investiti
onspriorisierung ist mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung in
einem Bericht ausführlich und nachvollziehbar darzulegen, inwieweit meine Haushalts
auflagen seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt wurden.
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Dieser Festlegung kommt nicht nur vor dem Hintergrund der erheblich gefährdeten
finanziellen Leistungsfähigkeit eine besondere Bedeutung zu. Bereits schon jetzt weise
ich darauf hin, dass eine Einhaltung dieser Berichtspflicht abschließende Entscheidun
gen über Haushaltsgenehmigungsanträge im Sinne von § 143 Absatz 1 HGO maßgeb
lich beeinflussen wird.
111.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise bekanntzugeben.
Johannes Baron
Regierungspräsident
Regierungspräsidium Darmstadt i M~gist;;tder St~dt--6er'mst8dt
. Dezernat I1
HESSEN
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- 6. AUG. 2010Eing.:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
22. und 30. Juni, 2., 6., 7., 23. und 28. Juli
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Telefon/ Fax: 06151 125309/124610
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Datum: ~.AU9ust2010lFina~Z'leIW8~t lr,,.- ! l:ldAbteilung Kamrnerel----- ---
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Regierungspräsidium Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2010
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haus
haltsjahr 2010 vorgesehenen Kredite von 11.339.170,-- €, abzüglich der Kreditaufnahmen
im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms von 2.773.650,-- €, die gemäß Artikel 3 des
Gesetzes zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen als genehmigt gelten.
Somit in Höhe von
8.565.520,-- €
(i. W.: "Acht Millionen fünfhundertfünfundsechzigtausendfünfhundertzwanzig Euro"),
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite dieses Genehmigungsbetrages jeweils der Ge
nehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi
schen Investitionsfonds.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
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Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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- 2 -
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2010
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
15.172.600,-- €
(i. W.: "fünfzehn Millionen einhundertzweiundsiebzigtausendsechshundert Euro"),
gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigun
gen nur für (a) Fortführungsmaßnahmen sowie (b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines
schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tigungen behalte ich mir vor.
Regierungspräsidium Darmstagt _ HESSEN
I ~6 33 f 02 - 11 -
22. und 30. Juni, 2., 6., 7.,23. und 28. Juli
sowie 2., 3., 4. und 5. August 2010
Jörg Nehrbaß
2.45
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Finanzverwaitung .'r'r..patum:
Abteilung Kämmerei
Eing
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2010
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe
triebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2010 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.625.300,-- €
(i. W,: "Eine Million sechshundertfünfundzwanzigtausenddreihundert Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr, 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI
genehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
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2. zur Aufnahme der unter Ziffer 4 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe
triebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2010 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.231.000,-- €
(i. W.: "Drei Millionen zweihunderteinunddreißigtausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz 3 in Verbindung mit 114i Absatz 4 HGO verbun
den mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für (a) Fortführungsmaßnah
men sowie (b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbeschei
des des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine
weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Regierungspräsidium D~rmstadt HESSEN
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Finanzver"vvaHwu und~Abteilung Karnmerel-- --_..-
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmsta
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22. und 30. Juni, 2., 6., 7., 23. und 28. Juli
sowie 2., 3., 4. und 5. August 2010
Jörg NehrbaB
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Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 201 0
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe
triebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010
vorgesehenen Kredite in Höhe von
42.140,-- €
(i. W.: "zweiundvierzigtausendeinhundertvierzig Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI
genehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
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Jörg Nehrbaß
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Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 201 0
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbe
triebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010 vorgesehe
nen Kredite in Höhe von
202.400,-- €
(i. W.: "zweihundertzweitausendvierhundert Euro",
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI
genehmigung) bedarf.
Johannes Baron
Regierungspräsident
Regierungspräsidium Darmstadt
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www.rp-darmstadt.hessen.de
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Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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Haltestelle Luisenplatz
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22. und 30. Juni, 2., 6., 7.,23. und 28. Juli
sowie 2., 3., 4. und 5. August 201 0
Jörg NehrbaB
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06151 125309/124610
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. August 201 0
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Reglerungsprasldlum Darmstadt . 64278 Darmstadt
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Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2010
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbe
triebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2010 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000,-- €
(i. W.: "Eine Million Euro",
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 der Hessi
schen Gemeindeordnung verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen
nur für (a) Fortführungsmaßnahmen sowie (b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines
schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tigungen behalte ich mir vor.
o annes Baron
Regierungspräsident
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
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8:00 bis 15:00 Uhr
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Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0334
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.08.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00