mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0425/2024 vom 08.03.2024

Stand: Am 14.03.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Linke Anfrage nach § 4

    PDF

    Herunterladen: Linke Anfrage nach § 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.03.2024 AN/0425/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Die vom Stadtentwicklungsausschuss am 4.5.2023 beschlossen Qualitätskriterien und Planungsstufen sind für alle (bis zum abschließenden Beschluss des Höhenentwicklungskonzeptes) verfolgten Hochhausvorhaben verbindlich anzuwenden. Dabei ist zwischen  Bauvorhaben mit einer Höhe von weniger als 40m und einer relativen Überschreitung von 30% und mehr zur Umgebung und  Bauvorhaben mit einer stadtbildrelevanten Höhe ab 40m zu unterscheiden. Stadtentwicklungsausschuss hat am 4.5.2023 zudem beschlossen: Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und bei einer Höhe von w eniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verw altung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus. Fragen: 1. Wann wird die Verwaltung diese Qualifizierungsschritte näher definieren? 2. In wie vielen Fällen wurden seit diesem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses für Bauvorhaben Bauanträge gestellt, für die der o.g. Fall zutrifft (Höhe von weniger als 40 m und relative Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung)? 3. Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung diese Fälle bewertet? gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz