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AN/0425/2024

Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte

Die Linke. Anfrage nach § 4 08.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 2.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2068 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.03.2024 
AN/0425/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen  
hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Anfrage auf die 
Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
Die vom Stadtentwicklungsausschuss am 4.5.2023 beschlossen Qualitätskriterien und 
Planungsstufen sind für alle (bis zum abschließenden Beschluss des 
Höhenentwicklungskonzeptes) verfolgten Hochhausvorhaben verbindlich anzuwenden.  
Dabei ist zwischen  
 Bauvorhaben mit einer Höhe von weniger als 40m und einer relativen 
Überschreitung von 30% und mehr zur Umgebung und  
 Bauvorhaben mit einer stadtbildrelevanten Höhe ab 40m  
zu unterscheiden.  
Stadtentwicklungsausschuss hat am 4.5.2023 zudem beschlossen: 
Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und bei einer 
Höhe von w eniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verw altung noch näher zu 
definierende Qualifizierungsschritte aus.

Fragen:  
1. Wann wird die Verwaltung diese Qualifizierungsschritte näher definieren? 
2. In wie vielen Fällen wurden seit diesem Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses für Bauvorhaben Bauanträge gestellt, für die der 
o.g. Fall zutrifft (Höhe von weniger als 40 m und relative Überschreitung von 30 % 
und mehr zur Umgebung)? 
3. Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung diese Fälle bewertet? 
 
gez. Michael Weisenstein  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0425/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
08.03.2024
Erstellt
08.03.2024 10:32