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V/0109/2021

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 26.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.02.2021, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1397 Zeichen

Anlage A zur V/0109/2021 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2096 Zeichen

V/0109/2021 
V/0109/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: 
 
Frau Sabine Matzel. 
 
Frau Matzel ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Ulrich Diekhake war 10 Jahre lang als Schiedsmann im Bezirk St.Mauritz tätig. Aus persönlichen 
Gründen steht Herr Diekhake für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neu-
wahl erforderlich ist. 
 
Frau Matzel war 23 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig und ist mit den 
Aufgaben einer Schiedsperson bestens vertraut. Durch ihren Umzug musste sie ihr Amt im Jahr 2019 
vorzeitig niederlegen. Sie hat sich aber bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung 
Münster-Ost, dieses Amt erneut zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter n icht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
Rechts- und Ausländeramt 
 
28.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0109/2021 
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Matzel erfüllt. 
 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0109/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2021
Erstellt
26.01.2021 10:24