V/0109/2021
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0109/2021 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0109/2021 V/0109/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz Beratungsfolge 18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: Frau Sabine Matzel. Frau Matzel ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Ulrich Diekhake war 10 Jahre lang als Schiedsmann im Bezirk St.Mauritz tätig. Aus persönlichen Gründen steht Herr Diekhake für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neu- wahl erforderlich ist. Frau Matzel war 23 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig und ist mit den Aufgaben einer Schiedsperson bestens vertraut. Durch ihren Umzug musste sie ihr Amt im Jahr 2019 vorzeitig niederlegen. Sie hat sich aber bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Ost, dieses Amt erneut zu übernehmen. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter n icht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- Rechts- und Ausländeramt 28.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0109/2021 son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Matzel erfüllt. In Vertretung gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0109/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 10:24