4265/2018
Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 4265/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide Die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim hat in deren Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.2.1 eine An- frage (AN/1212/2018) zu Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide eingereicht. Insbesondere thematisiert ist der Bereich Wichheimer Straße/Chemnitzer Straße: 1. Ist der Umstand bekannt, dass es in dem angesprochenen Bereich häufig zu Geschwindig- keitsübertretungen kommt? 2. Wurden dort bereits Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt? 3. Wenn nein, wird es diese zukünftig geben? 4. Welche weiteren Maßnahmen könnte die Verwaltung anstreben, um die Tempo-30-Zone ver- kehrlich zu beruhigen? Stellungnahme der Verwaltung: 1. Der Bereich Wichheimer Straße / Chemnitzer Straße ist bisher nicht als Bereich vermehrter Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. 2. Es wurden in diesem Bereich bislang keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, aber aufgrund der Anfrage wurde die Einrichtung von Messstellen für mobile Geschwindigkeitskon- trollen überprüft. 3. Auf der Chemnitzer Straße ist die Einrichtung nicht möglich, da auf der einen Seite Waldgebiet ist und der Seitenstreifen nicht ausreichend breit ist. Auf der anderen Seite sind Querparkta- schen, die nicht genutzt werden können, weil der Radarwagen parallel zur Fahrtrichtung ge- stellt werden muss und diese Möglichkeit aus Platzgründen nicht besteht. Auf der Wichheimer Straße wurde eine Messstelle eingerichtet, eine Berücksichtigung ist jedoch aufgrund der Parksituation vor Ort sehr schwierig, es erfolgen aber weiterhin Anfahrtsversuche. Darüber hinaus ist vorgesehen, für mehrere Tage den Seitenradar einzusetzen, dieser dient der Datenerhebung, d.h. die Durchfahrten und gefahrene Geschwindigkeiten werden erfasst, Verstöße jedoch nicht geahndet. Der Einsatz gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt 4. Bauliche Veränderungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen- und Ver- kehrstechnik, das Amt wird nach Vorlage der Ergebnisse durch o.a. Maßnahmen involviert. Die BV wird informiert, wenn aussagekräftige Ergebnisse vorliegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4265/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.12.2018
- Erstellt
- 19.12.2018 10:54