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4265/2018

Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 21.01.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 4265/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 
 
Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide 
Die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim hat in deren Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.2.1 eine An-
frage (AN/1212/2018) zu Tempoüberschreitungen in Köln-Holweide eingereicht. 
Insbesondere thematisiert ist der Bereich Wichheimer Straße/Chemnitzer Straße: 
 
1. Ist der Umstand bekannt, dass es in dem angesprochenen Bereich häufig zu Geschwindig-
keitsübertretungen kommt? 
2. Wurden dort bereits Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt? 
3. Wenn nein, wird es diese zukünftig geben? 
4. Welche weiteren Maßnahmen könnte die Verwaltung anstreben, um die Tempo-30-Zone ver-
kehrlich zu beruhigen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
1. Der Bereich Wichheimer Straße / Chemnitzer Straße ist bisher nicht als Bereich vermehrter 
Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. 
2. Es wurden in diesem Bereich bislang keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, aber 
aufgrund der Anfrage wurde die Einrichtung von Messstellen für mobile Geschwindigkeitskon-
trollen überprüft. 
3. Auf der Chemnitzer Straße ist die Einrichtung nicht möglich, da auf der einen Seite Waldgebiet 
ist und der Seitenstreifen nicht ausreichend breit ist. Auf der anderen Seite sind Querparkta-
schen, die nicht genutzt werden können, weil der Radarwagen parallel zur Fahrtrichtung ge-
stellt werden muss und diese Möglichkeit aus Platzgründen nicht besteht. Auf der Wichheimer 
Straße wurde eine Messstelle eingerichtet, eine Berücksichtigung ist jedoch aufgrund der 
Parksituation vor Ort sehr schwierig, es erfolgen aber weiterhin Anfahrtsversuche. 
Darüber hinaus ist vorgesehen, für mehrere Tage den Seitenradar einzusetzen, dieser dient 
der Datenerhebung, d.h. die Durchfahrten und gefahrene Geschwindigkeiten werden erfasst, 
Verstöße jedoch nicht geahndet. Der Einsatz gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang 
und zu welchen Zeiten es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt 
4. Bauliche Veränderungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen- und Ver-
kehrstechnik, das Amt wird nach Vorlage der Ergebnisse durch o.a. Maßnahmen involviert. 
 
Die BV wird informiert, wenn aussagekräftige Ergebnisse vorliegen.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4265/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.12.2018
Erstellt
19.12.2018 10:54