Mandari Insight

1495/2021

Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung Rodenkirchen; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, AN/0394/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.1.4

Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0394/2021)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0394/2021)

2484 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 
0221/22192309 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen  
Frau 
Oberbürgermeister in 
Henriette Reker  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0394/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
  
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tages ordnung der Sitzung der 
BV Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 zu setzen:  
  
Im Bezirk sind unten genannte Maßnahmen im Auftrag und auf Grundlage von Entscheidungen über-
geordneter Institutionen durchgeführt worden, ohne dass eine Information  der Bezirksvertret ung er-
folgte: 
- In der Sürther Aue wurde auf Anordnung der Bezirksregierung der Wildbewuchs mit großem Gerät 
entfernt.  
- In Meschenich werden Rodungen und Fällungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Mas-
ten für die Ultranet -Leitungen im Auftrag des Projek tträgers Amprion GmbH durchgeführt. Die 
Amprion GmbH erläutert auf Nachfrage, dass die entsprechende Information an das Stadtpla-
nungsamt, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde, das Grünflächen-
amt, das Umwelt - und Verbraucherschutzamt , das Liegenschaftsamt, das Bauverwaltungsamt und 
das Ordnungsamt erfolgt ist.  
  
Dazu folgende Fragen:  
1. Welche Kommunikation dieser und vergleichbarer Entscheidungen und Maßnahmeplanun-
gen  an die gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung Rodenkirc hen sind vorge-
sehen und üblich?  
2. Wie soll zukünftig eine Information der Bezirksvertretung sichergestellt werden, so dass 
die gewählten Vertreter* innen bei Bürgeranfragen sprach fähig sind? 
3. Wie läuft der Informationsfluss bei größeren Fällungs -, Rodungsmaßna hmen, die in den 
Zuständigkeitsbereich übergeordneter Behörden, etwa der Bezirksregierung fallen?  
4. Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die  Kommunikati-
on zur Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans ni chtenergeti-
sche Rohstoffe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der Kies-
grube Meschenich vorgesehen?  
  
 
gez.   Dr. Traude Castor-Cursiefen                              gez.   Inga Krautz

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5799 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1495/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die 
GRÜNEN, AN/0394/2021 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen. 
 
1. Welche Kommunikation dieser und vergleichbarer Entscheidungen und Maßnahmenplanun-
gen an die gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen sind vorgesehen 
und üblich? 
 
2. Wie soll zukünftig eine Information der Bezirksvertretung sichergestellt werden, so dass die 
gewählten Vertreter*innen bei Bürgeranfragen sprachfähig sind? 
 
3. Wie läuft der Informationsfluss bei größeren Fällungs -, Rodungsmaßnahmen, die in den 
Zuständigkeitsbereich übergeordneter Behörden, etwa der B ezirksregierung fallen? 
 
4. Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die  Kommunikation zur 
Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans nichtenergetische Rohstof-
fe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich 
vorgesehen? 
 
Zu 1.: 
Rodungen in der Sürther Aue 
Bei der Vegetationsentfernung im Bereich der Sürther Aue in Köln-Sürth handelt es sich um eine 
Ausgleichsmaßnahme im Ansiedlungsverfahren der Firma Theo Steil. In der Sürther Aue sind in den 
letzten Jahren große Flächen zunehmend verbuscht. Diese starke Verbuschung steht nicht im Ein-
klang mit den Schutzzielen dieses Naturschutzgebietes. Sie ist weder aus botanischer noch aus 
faunistischer Sicht zielführend. Deshalb stellen die in Rede stehenden Entbuschungsmaßnahmen aus 
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine ökologische Aufwertung der Sürther Aue dar. Die Be-
zirksregierung hat sich dieser Einschätzung angeschlossen, so dass die Maßnahmen entsprechend 
umgesetzt wurden. 
 
Die Zuständigkeit für die Vegetationsentfernung im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens, bei dem es 
sich um ein Planfeststellungsverfahrens handelt, liegt demnach bei der Bezirksregierung.  
 
Rodungen in Köln-Meschenich 
In der Anfrage AN/0394/2021 wird davon ausgegangen, dass die Rodungen und Fällungen in 
Meschenich im Zusammenhang mit der Errichtung der Masten für die Ultranet-Leitungen durchgeführt 
wurden.

2 
 
In Köln-Meschenich ist die Amprion GmbH Vorhabenträgerin von zwei leitungsrechtlichen Vorhaben 
bzw. Planfeststellungsverfahren, die im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung liegen: „Neubau 
der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem“ und „Ultranet – Gleich-
stromverbindung zwischen Osterath und Philippsburg, Abschnitt E: Rommerskirchen – Weißen-
thurm“. Beide Vorhaben eint, dass sie parallel zueinander westlich der Ortsteile Lövenich und Weiden 
im Stadtbezirk 3 sowie westlich des Ortsteils Rondorf bzw. östlich des Stadtteils Meschenich im 
Stadtbezirk 2 über das Gebiet der Stadt Köln verlaufen.  
 
Bei dem bereits durch die Bezirksregierung Köln planfestgestellten Vorhaben „Neubau der 110-/380-
kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem“ handelt es sich konkret um Folgendes:  
Die bereits existierende Leitungstrasse soll komplett demontiert und anschließend mit zusätzlichen 
380 kV-Stromkreisen neu aufgebaut werden. Dem Rückbau von 206 Masten steht dabei der Neubau 
von 113 Masten gegenüber.  
 
Bei dem Vorhaben „Ultranet“ soll die bereits existierende Leitungstrasse genutzt werden, ohne dass 
es hierbei zu einer Demontage oder einem Neubau der Masten kommt. Es bedarf lediglich eines Aus-
tausches der verbauten Isolatoren. 
 
Die Rodungen und Fällungen wurden daher nicht im Zusammenhang mit den Ultranet-Leitungen 
durchgeführt, sondern mit einer Errichtung bzw. Demontage von Masten für die Höchstspannungsfrei-
leitung Rommerskirchen – Sechtem. 
 
Zu 2.: 
Dort wo die Verwaltung federführend ist (z.B. bei Baumfällungen aufgrund der Baumschutz-Satzung) 
wird die Bezirksvertretung regelmäßig informiert. Bei Verfahren Dritter eine systematische Beteiligung 
der Bezirksvertretung ist seitens der Verwaltung leider aufgrund der Vielfalt und Anzahl der Vorgänge 
nicht leistbar. Die Verwaltung ist aber gerne bereit der Bezirksvertretung auf Nachfrage weitergehen-
de Informationen zur Verfügung zu stellen und die Vorgänge zu erläutern.  
 
Zu 3.: 
Zu Planfeststellungsverfahren, die in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen, gibt die Verwal-
tung gegenüber der planfeststellenden Behörde fachliche Stellungnahmen ab, so dass auch den Na-
turschutzbelangen größtmöglich Rechnung getragen wird.  
 
Zu 4.:  
Die Frage wurde bereits in der Vorlage 0850/2021 beantwortet.  
 
In der o.g. Vorlage legt die Verwaltung dar, dass die betroffenen Bezirksvertretungen in alle Plandar-
stellungen des Entwurfs des Teilplans nichtenergetische Rohstoffe im formellen Beteiligungsverfah-
ren vor einer Stellungnahme der Verwaltung einbezogen werden (voraussichtlich Ende des Jahres 
2021).  
 
Eine Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich durch eine Erweiterung der Kies-
grube Meschenich in nördlicher Richtung war im ersten Konzept für den künftigen Regionalplan vor-
gesehen. Die Verwaltung hat diese Erweiterung mit Blick auf die Erhaltung einer wichtigen innerörtli-
chen Straßenverbindung (Zaunhofstraße) und die Realisierung des im Rahmen der Rekultivierung 
geplanten Badestrandes abgelehnt. Damit erübrigt sich die Frage nach einer Einbindung der betroffe-
nen Bezirksvertretungen in die Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich, da kei-
ne weitere Auskiesung geplant ist.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zaunhofstraße
  • Industriestraße 161

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1495/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.08.2021
Erstellt
20.04.2021 16:34