1495/2021
Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung Rodenkirchen; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, AN/0394/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0394/2021)
2484 Zeichen
Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeister in Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0394/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tages ordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 zu setzen: Im Bezirk sind unten genannte Maßnahmen im Auftrag und auf Grundlage von Entscheidungen über- geordneter Institutionen durchgeführt worden, ohne dass eine Information der Bezirksvertret ung er- folgte: - In der Sürther Aue wurde auf Anordnung der Bezirksregierung der Wildbewuchs mit großem Gerät entfernt. - In Meschenich werden Rodungen und Fällungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Mas- ten für die Ultranet -Leitungen im Auftrag des Projek tträgers Amprion GmbH durchgeführt. Die Amprion GmbH erläutert auf Nachfrage, dass die entsprechende Information an das Stadtpla- nungsamt, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde, das Grünflächen- amt, das Umwelt - und Verbraucherschutzamt , das Liegenschaftsamt, das Bauverwaltungsamt und das Ordnungsamt erfolgt ist. Dazu folgende Fragen: 1. Welche Kommunikation dieser und vergleichbarer Entscheidungen und Maßnahmeplanun- gen an die gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung Rodenkirc hen sind vorge- sehen und üblich? 2. Wie soll zukünftig eine Information der Bezirksvertretung sichergestellt werden, so dass die gewählten Vertreter* innen bei Bürgeranfragen sprach fähig sind? 3. Wie läuft der Informationsfluss bei größeren Fällungs -, Rodungsmaßna hmen, die in den Zuständigkeitsbereich übergeordneter Behörden, etwa der Bezirksregierung fallen? 4. Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die Kommunikati- on zur Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans ni chtenergeti- sche Rohstoffe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der Kies- grube Meschenich vorgesehen? gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen gez. Inga Krautz
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5799 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1495/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Kommunikation von Entscheidungen übergeordneter Instanzen an die Bezirksvertretung Rodenkirchen; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, AN/0394/2021 Stellungnahme der Verwaltung: Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen. 1. Welche Kommunikation dieser und vergleichbarer Entscheidungen und Maßnahmenplanun- gen an die gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen sind vorgesehen und üblich? 2. Wie soll zukünftig eine Information der Bezirksvertretung sichergestellt werden, so dass die gewählten Vertreter*innen bei Bürgeranfragen sprachfähig sind? 3. Wie läuft der Informationsfluss bei größeren Fällungs -, Rodungsmaßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich übergeordneter Behörden, etwa der B ezirksregierung fallen? 4. Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die Kommunikation zur Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans nichtenergetische Rohstof- fe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich vorgesehen? Zu 1.: Rodungen in der Sürther Aue Bei der Vegetationsentfernung im Bereich der Sürther Aue in Köln-Sürth handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme im Ansiedlungsverfahren der Firma Theo Steil. In der Sürther Aue sind in den letzten Jahren große Flächen zunehmend verbuscht. Diese starke Verbuschung steht nicht im Ein- klang mit den Schutzzielen dieses Naturschutzgebietes. Sie ist weder aus botanischer noch aus faunistischer Sicht zielführend. Deshalb stellen die in Rede stehenden Entbuschungsmaßnahmen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine ökologische Aufwertung der Sürther Aue dar. Die Be- zirksregierung hat sich dieser Einschätzung angeschlossen, so dass die Maßnahmen entsprechend umgesetzt wurden. Die Zuständigkeit für die Vegetationsentfernung im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens, bei dem es sich um ein Planfeststellungsverfahrens handelt, liegt demnach bei der Bezirksregierung. Rodungen in Köln-Meschenich In der Anfrage AN/0394/2021 wird davon ausgegangen, dass die Rodungen und Fällungen in Meschenich im Zusammenhang mit der Errichtung der Masten für die Ultranet-Leitungen durchgeführt wurden. 2 In Köln-Meschenich ist die Amprion GmbH Vorhabenträgerin von zwei leitungsrechtlichen Vorhaben bzw. Planfeststellungsverfahren, die im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung liegen: „Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem“ und „Ultranet – Gleich- stromverbindung zwischen Osterath und Philippsburg, Abschnitt E: Rommerskirchen – Weißen- thurm“. Beide Vorhaben eint, dass sie parallel zueinander westlich der Ortsteile Lövenich und Weiden im Stadtbezirk 3 sowie westlich des Ortsteils Rondorf bzw. östlich des Stadtteils Meschenich im Stadtbezirk 2 über das Gebiet der Stadt Köln verlaufen. Bei dem bereits durch die Bezirksregierung Köln planfestgestellten Vorhaben „Neubau der 110-/380- kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem“ handelt es sich konkret um Folgendes: Die bereits existierende Leitungstrasse soll komplett demontiert und anschließend mit zusätzlichen 380 kV-Stromkreisen neu aufgebaut werden. Dem Rückbau von 206 Masten steht dabei der Neubau von 113 Masten gegenüber. Bei dem Vorhaben „Ultranet“ soll die bereits existierende Leitungstrasse genutzt werden, ohne dass es hierbei zu einer Demontage oder einem Neubau der Masten kommt. Es bedarf lediglich eines Aus- tausches der verbauten Isolatoren. Die Rodungen und Fällungen wurden daher nicht im Zusammenhang mit den Ultranet-Leitungen durchgeführt, sondern mit einer Errichtung bzw. Demontage von Masten für die Höchstspannungsfrei- leitung Rommerskirchen – Sechtem. Zu 2.: Dort wo die Verwaltung federführend ist (z.B. bei Baumfällungen aufgrund der Baumschutz-Satzung) wird die Bezirksvertretung regelmäßig informiert. Bei Verfahren Dritter eine systematische Beteiligung der Bezirksvertretung ist seitens der Verwaltung leider aufgrund der Vielfalt und Anzahl der Vorgänge nicht leistbar. Die Verwaltung ist aber gerne bereit der Bezirksvertretung auf Nachfrage weitergehen- de Informationen zur Verfügung zu stellen und die Vorgänge zu erläutern. Zu 3.: Zu Planfeststellungsverfahren, die in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen, gibt die Verwal- tung gegenüber der planfeststellenden Behörde fachliche Stellungnahmen ab, so dass auch den Na- turschutzbelangen größtmöglich Rechnung getragen wird. Zu 4.: Die Frage wurde bereits in der Vorlage 0850/2021 beantwortet. In der o.g. Vorlage legt die Verwaltung dar, dass die betroffenen Bezirksvertretungen in alle Plandar- stellungen des Entwurfs des Teilplans nichtenergetische Rohstoffe im formellen Beteiligungsverfah- ren vor einer Stellungnahme der Verwaltung einbezogen werden (voraussichtlich Ende des Jahres 2021). Eine Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich durch eine Erweiterung der Kies- grube Meschenich in nördlicher Richtung war im ersten Konzept für den künftigen Regionalplan vor- gesehen. Die Verwaltung hat diese Erweiterung mit Blick auf die Erhaltung einer wichtigen innerörtli- chen Straßenverbindung (Zaunhofstraße) und die Realisierung des im Rahmen der Rekultivierung geplanten Badestrandes abgelehnt. Damit erübrigt sich die Frage nach einer Einbindung der betroffe- nen Bezirksvertretungen in die Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich, da kei- ne weitere Auskiesung geplant ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Zaunhofstraße
- Industriestraße 161
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1495/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 16:34