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V/0815/2014

Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2014 für 2013

Vorlagen 21.10.2014

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.11.2014, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6766 Zeichen

V/0815/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2014 für 2013 
hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 29.10.2014 und Genehmigung von 
Zuschussauszahlungen 
 
 
Beratungsfolge  
 
20.11.2014 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift vom 30.10.2014 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sport-
stätten“ des Sportausschusses am 29.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwal-
tung für die Zuschussvergabe 2014 für 2013 wie folgt umzusetzen. 
 
2.1 Bouleanlage Grevingstraße (DJK SV Borussia 07 Münster e. V. 
 
2.1.1 Die Kugelsportanlage wird in einer Größe von 16 m x 14 m = 224 m² anerkannt. Die für 
die Zuschussberechnung 2014 für 2013  antragsgemäß berücksichtigte Gesamtfläche 
von 800 m² ist um 576 m² auf 224 m² zu reduzieren. Der Überzahlungsbetrag von 43,37 € 
ist mit dem Zuschuss 2015 für 2014 zu verrechnen.  
 
2.1.2 Die Erweiterungsfläche von 8 m  x 16 m = 128 m² und der provisorische Clubraum 4 m x 
4 m = 16 m² werden anerkannt. 
 
 Die erstmalige Zuschussgewährung erfolgt 2015 für 2014. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0815/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0815/2014 
 
2.2 Bogenschießanlage Sonnenbergweg (Rovers Bogenschützen e. V.) 
 
Die auf der erweiterten Bogenschießanlage (Gesamtfläche = 5.720 m²) angelegten Schießba h-
nen von 60 m x 4 m = 240 m² und 15 m x 4 m = 60 m² (gesamt = 300 m²) werden anerkannt. Die 
für die Zuschussberechnung 2014 für 2013  antragsgemäß berücksichtigte Fläche von 5.720 m² 
ist um 5.420 m² auf 300 m² zu reduzieren. Der Überzahlungsbetrag von 376,69 € ist mit dem Z u-
schuss 2015 für 2014 zu verrechnen. 
 
2.3 Tennisanlage Pleistermühlenweg TC St. Mauritz e. V.) 
 
Der ab 01.04.2014 benutzte Tennisplatz (= 670 m²) wird anerkannt. Die erstmalige anteilige (= 
9/12) Zuschussgewährung erfolgt 2015 für 2014. 
 
2.4 Clubraum Drostestraße (TSV Handorf 1926/64 e. V.) 
 
Der ab 01.04.2013 benutzte Clubraum (= 47 m²) wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber 
der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0248/2014 ist nicht erforderlich. 
 
2.5 Boxhalle Schifffahrter Damm (Telekom-Post-SV Münster e. V.) 
 
Die ab 01.07.2013 (= 6/12) benutzte Boxhalle in einer Größe von 1.001 m² wird anerkannt. Eine 
Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0248/2014 ist nicht erfor-
derlich. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportvereine RFV Amelsbüren e. V. 
und RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. die richtliniengemäß geforderten Mindestmit-
gliedsbeiträge für 2014 erheben. 
 
Die durch Sportausschussbeschluss vom 26.03.2014 (Vorlage Nr. V/0248/2014) be-
schlossene 25 %ige Zuschusskürzung für RFV Amelsbüren e. v. (= 1.614,67 €) und RFV 
Zum Rieselfeld Münster e. V. (= 329,12 €) wird aufgehoben und der volle Zuschuss den 
Vereinen ausgezahlt. 
 
4. Der Zuschussantrag des Universitäts-Tanzsportclub Münster e. V. ist aufgrund der feh-
lenden Jugendquote (= 20 %) richtliniengemäß abzulehnen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Veränderung zur Vorlage Nr. V/0248/2014 
 
Ziffer 3. des Beschlussvorschlages 
 
RFV Amelsbüren e.V.  = 1.614,67 € 
RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. =    329,12 € 
      1.943,79 € 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,  
Sportanlagen und –stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 3.600.950

- 3 - 
V/0815/2014 
 
 
Begründung: 
Zu Ziffer 1.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 26.03.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Be-
triebs- und Mietkostenzuschüsse 2014 für 2013 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen 
(Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0248/2014). 
 
Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob 
der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderrichtlinie 
der Stadt Münter rechtfertigt. 
 
2014 wurden fünf vereinseigene Sportstätten besichtigt. Die Niederschrift über das Ergebnis der 
Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen 
des Arbeitskreises an. 
 
Zu Ziffer 3.: 
 
Aufgrund der in der Sitzung am 26.03.2014 beschlossenen Vorlage Nr. V/0248/2014 wurde den 
Sportvereinen RFV Amelsbüren e.V. und RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. aufgrund fehlender 
Bewilligungsvoraussetzungen (Mindestmitgliedsbeiträge) lediglich 75 % des städtischen Betriebs-
kostenzuschusses bewilligt und ausgezahlt. 
 
Wie in den Vorjahren ist den Sportvereinen die Möglichkeit zugestanden worden, bis zum 
30.09.2014 dem Sportamt nachzuweisen, dass sie die Höhe der Mindestmitgliedsbeiträge erfüllt 
haben. 
 
Die in Ziffer 3. genannten Sportvereine  
 
- RFV Amelsbüren e.V. (Mindestmitgliedsbeiträge; Jugendliche = 4,58 €, Erwachs ene = 
7,83 €. Familien = 15,83 €) 
 
- RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge; Jugendliche = 4,33 €, Er-
wachsene = 7,50 €, Familien = 15,00 €)  
 
sind zwischenzeitlich den Auflagen nachgekommen, so dass die zu 75 % bewilligten Zuschüsse 
nunmehr in voller Höhe ausgezahlt werden können. 
 
Zu Ziffer 4.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 26.03.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, noch 
einmal die Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie in Bezug auf den Erstantrag 
und fehlende Jugendquote (= 6 % statt 20 %) des Universitäts-Tanzsportclub Münster e. V. zu 
prüfen. 
 
Die Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: 
 
Grundsätzlich werden gemäß Ziffer 3. der „Allgemeinen Grundsätze der Sportförderung in Müns-
ter“ nur solche Sportvereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder (bis zur Vollendung 
des 18. Lebensjahres) gemessen an der Gesamtmitgliedschaft 20 % und mehr beträgt. Die Be-
hindertensport- und Rehasportvereine bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

- 4 - 
V/0815/2014 
 
 
 
Die Übergangsregelung (jährliche 25 %ige Zuschusskürzung) zur Anzahl jugendlicher Vereins-
mitglieder umfasste die Jahre 2002 bis 2006. 
 
Für Erst- bzw. Neuanträge nach dem Jahr 2006 ist u. a. die Bewilligungsvoraussetzung Jugend-
quote = 20 % - anzusetzen. Da der Universitäts-Tanzsportclub Münster bei Antragstellung 2014 
für 2013 lediglich 6 % jugendliche Mitglieder nachgewiesen hat, ist eine Bezuschussung abzu-
lehnen. 
 
 
I. V. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage 
Niederschrift über die Sportstättenbesichtigungsfahrt am 29.10.2014

Beratungsverlauf (1)

20.11.2014 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Pleistermühlenweg
  • Schifffahrter Damm
  • Grevingstraße
  • Zum Rieselfeld
  • Sonnenbergweg
  • Drostestraße

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Details

Aktenzeichen
V/0815/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37