V/0822/2010
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Zuschussliste
1305 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2010 Anlage 2
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wir-
kungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveranstal-
tung, c) besondere Aktivität, d)
Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubi-
läum
Grund in 2009
(Euro)
vorgeschlagen
in 2010 (Euro)
1. Haus der Familie Münster Gievenbeck Gievenbeck x
Durchführung von Sprach- und Alphabetisierungskursen fü r Migran-
tinnen und Migranten
300,00 €
2.
Spielmannszug St. Lamberti Mecklenbeck
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Zuschuss aus Anlass des 25-jährigen Jubiläums
100,00 €
3.
Mecklenbecker Geschichts- und Heimatkreis
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Ausstellung zum 120. Todestag des Künstlers Emil Stratmann
500,00 €
4.
Bürgerradweg Hohenholterstraße L 529 e.V.
Roxel
Roxel
x
Zuschuss zur Finanzierung der Abschlussrechnungen in Höhe vo n
rund 8.100 €
8.100,00 €
5.
Kindertagesstätte Wolkenburg
Gievenbeck
Gievenbeck
x
Zuschuss zur Gestaltung der Außenflächen
-,-
siehe Begründung in der Vorlage
Anlage 1 - Zuschussrichtlinien West
3141 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
4108 Zeichen
V/0822/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung I. Sachentscheidung: 1. Den in der Anlage 2 der Vorlage unter den lfd. Nummern 1 - 4 aufgeführten Vereinen und Initiativen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 2. Dem Antrag zu lfd. Nummer 5 wird nicht entsprochen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 9.000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2010 9.000,00 Insgesamt: 9.000,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirkvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Vorlagen-Nr.: V/0822/2010 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 02 51 - 492 33 00 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0822/2010 Ergänzende Hinweise zu den Einzelanträgen der Anlage 2 zur Vorlage Haus der Familie Münster Das Haus der Familie Münster ist schon in der Vergangenheit im Rahmen der Durchführung von deutschen Sprach- und Alphabetisierungskursen für Migrantinnen im Stadtteil Gievenbeck geför- dert worden. Durch den vorgeschlagenen Zuschuss wird das Bildungsangebot des Hauses der Familie im Stadtteil Gievenbeck unterstützt. Spielmannszug St. Lamberti Mecklenbeck Der Spielmannszug St. Lamberti Mecklenbeck feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Hierzu soll der vorgeschlagene Zuschuss gewährt werden. Mecklenbecker Geschichts- und Heimatkreis Der Mecklenbecker Geschichts- und Heimatkreis eröffnet am 05.12.2010 eine Ausstellung anläss- lich des 120. Todestages des Künstlers Emil Stratm ann. Die Aufbereitung der Bilder etc. für die Ausstellung verursacht Kosten in Höhe von rund 1.200 €. Dem Kulturamt stehen in diesem Jahr hierfür keine Finanzmittel zur Verfügung. Kindertagesstätte Wolkenburg Die Außenspielfläche der KiTa Wolkenburg ist erweitert worden, um die Spielflächen der KiTa zu vergrößern und im Sommer mehr Fläche mit Schatten für die Kinder zu bekommen. Vorausset- zung für das Versetzen des Zaunes und die Zurverfügungstellung der zusätzlichen Flächen war, dass die KiTa die Maßnahme in Eigenregie durchführt und der Stadt damit keine Kosten entste- hen. Dieses ist von der KiTa mehrfach zugesichert worden. Die Gewährung eines Zuschusses kommt daher nicht in Betracht. Bürgerradweg Hohenholter Straße L 529 e.V. Die Initiative Bürgerradweg Hohenholter Straße L 529 e.V. beantragt mit Schreiben vom 02.11.2010 die Gewährung eines weiteren Zuschusses zur endgültigen Fertigstellung/Abrechnung des Bürgerradweges Hohenholter Straße. Nach Abzug aller Spenden und Eigenleistungen bzw. der Finanzleistungen der Stadt Münster und des Landes NRW verbliebe noch eine Finanzierungs- lücke von 8.100 €. Die Initiative sei nicht in der Lage, diese Finanzierungslücke, die u. a. durch erhebliche Mehrkosten während der Bauphase entstanden sei, zu decken. Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag von 8.100 € als Zuschuss zu gewähren damit sichergestellt ist, dass die vorliegenden Rechnungen der beteiligten Firmen beglichen werden können. Die Maß- nahme wäre damit abgeschlossen. I. A. gez. Weihermann Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hohenholter Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0822/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37